1870 / 77 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Nr. 1 anberaumten Termine die Erklärungen über ihre Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden , wird aufgegeben, nichts an den- selben zu verabfolgen oder zu zahlen , vielmehr von dem Besis der Gegenstände bis zum 25. April c. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Mafse Anzeige zu mawen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkur®- masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich- berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Qugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen y hierdurch aufgefordert y ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rehts8hängig sein oder nit / mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis zum 28. April c. einsch{ließlickch bei uns schriftli oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtllichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen auf |

den 10. Mai c., Vormittags 11 Uhr, ed dem Komuwijsar, Herrn Gerichts-Rath Hilbert, im Zimmer 1 zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung riftli einreicht, hat eine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger , welcher nicht in unserm Amt®bezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus- wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den-

igen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts- anwalte Justiz-Rath Ecler und Rechtsanwalt Loefffe von hier zu Sachwaltern vorgeschlagen. Rastenburg, den 26. März 1870. Königliche Kreisgerichts-Deputation. Hilbert.

[1025] E Ín dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns C. L. Reichert zu Elbing ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord

Termin auf den 21. April cr., Vormittags® 11 Uhr,

vor dem unterzeichneten Kommissar im Terminszimmer Nr. 12 anbe- raumt worden. Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß geseßt, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen Forderungen der Konkursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonde- rungsreht in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen.

Die Handelsbücher, die Bilanz nebst dem Inventar und der von dem Verwalter Über die Natur und den Charakter des Konkurses erstattete schriftliche Bericht liegen im Gerichtslokale zur Einsicht an die Betheiligten offen. | ;

Elbing, den 23. März 1870. l

: Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. : Schliemann.

1033] l In dem Konkurse über das Vermögen des Besißers Noa Jacobi

zu Kaldau werden alle diejenigen , welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An- sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 5. Mai d. J. einschließl ich bei uns \chriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nah Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs-

personals :

auf den 31. Mai d. J. Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Oloff, im Verhandlungs- zimmer Nr. 3 des Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den UAffkord verfahren werden.

Wer seine Anmeldung \chriftlich einreiht, hat eine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirk seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften, oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevoll- mächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen wörden, nicht anfehten. Denjenigen, welchen es hier Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte, Justizräthe Schulze und Doering und Rechtsanwalt Stinner zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Schlochau, den 25. März 1870.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[951] Konkurs-Eröffnung.

Königliches Kreisgericht zu Halle. I. Abtheilung.

Den 23. März 1870, Mittags 12 Uhr.

Ueber das Vermögen des Cigarrenfabrikanten _F- W. Maruhn hier ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs- cinstellung auf den 9. März. d. Js. festgeseßt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse is der Kaufmann Fr.

Herm. Keil hier bestellt.

: E Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in em au

den 8. April d. Js., Vormittags 11 Uhr; vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter v. Adelebsen, im Gerichtsge- bäude, Terminszimmer Nr. 40, anberaumten Termine ihre Erklärun- gen und Vorschläge Über die Beibehaltung: dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden , wird aufgegeben, nichis an densclben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände bis zum 23. April d. Js. einschließli@ dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfand- inhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ibrem Besiß befindlichen Pfand- stücken nur Anzeige zu machen. j

Qugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konfursgläubiger machen wollen, hicrdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechts8hängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 23. April d. Js. ein- \chließlich bei uns {riftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen , #0 wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf /

den 13. Mai d. Js., Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter v. Ädelebsen, im Gerichts- gebäude, Terminszimmer Nr. 40, zu erscheinen. j /

Wer seine Anmeldung \chriftlich einreicht, - hat eine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufügen. : j |

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Be- vollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Schlieckmann, Göcking, Fiebiger, v. Bieren, Fritsch, Riemer, v. Ra- eia Seeligmüller, Wilke und Krukenberg zu Sachwaltern vorge-

agen.

Halle a. d. Saale, am 23. März 1870. /

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

e Oeffentliche Vorladung. Der Stellmachermeister Burow zu Potsdam hat gegen den Ma- jor a. D. F. von Koeppen, zuleßt Belle-Alliancestraße Nr. 13 hier- felb| wohnhaft, aus einem von W. Staege auf den 2c. von Köppen gezogenen, von diesem acceptirten und durch Blancogiro auf ihn, den Kläger, gediehenen Wechsel vom 8. November 1869 die Wechselklage auf Zahlung von 180 Thaler neb| 6 Prozent Zinsen seit dem 8. Fe- bruar d. J. als dem Verfalltage des Wechsels angestellt. Die Klage is eingeleitet, und da der jeßige Aufenthalt des Ma- jor a. D. F. von Koeppen unbekannt is, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert in dem zur Klagebeantwortung und 1woeiteren mündlichen Verhandlung der Sache auf

den 8. Juli 1870, Vormittags 10 Uhr/ : vor der unterzeichneten Gerichts-Deputation 1m Stadtgerichts-Gebäudej Jüdenstraße Nr. 59) Zimmer Nr. 67/ anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden , welche auf Thatsachen beruhen , feine Rücksicht ge- nommen werden kann. [

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht , #0 werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den An- trag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt er achtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden.

Berlin, den 18. März 1870. ; T

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Prozeß-Deputation 11.

[849] Proclama. : Der am 1. Februar 1800 geborene Nathan Goldschmidt von Gelnhausen, welcher sih vor etwa 45 Jahren von da entfernt hat und dessen Aufenthalt seitdem unbekannt ist, sowie dessen etwa vorhandene Leibeserben werden hierdurch aufgefordert, im Termin

den 31. Mai dieses Jahres, Vormittags 10 Uhr, dahier in Person oder dur Bevollmächtigte zu erscheinen, widrigen falls der Erstgenannte für todt erklärt und wegen Verabfolgung seines Vermögens das Nöthige veranlaßt werden wird.

Zugleih wird bemerkt, daß alle weiter in dieser Sache ergehel- den Verfügungen durch Anschlag an Gerichtsstelle werden befannt gt macht werden. i

Hanau, am 8. März 1870. A

Königliches Kreisgericht.

In unserem Verlage ist soeben erschienen:

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Königlich Preufiscyer

Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats - Anzeigers:

Behren - Straße Nr. La, S Ecke der Wilhelmsstraße.

Berlin, Donnerstag d

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Appellationsgerichts - Rath Költ) c E dem Kreisgerichts - Rath von Piper zu Wriezen und dem Landrath des Kreiscs Höxter, Freiherrn von Wolf -Metkker- nich auf Wehrden den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Major a. D. von Kornaßki, bisher im 7. Westfälischen Infanterie-Regiment Nx. 56, dem Kreisgericht8- Direktor Fran den zu Ratzeburg im Herzogthum Lauenburg, sowie den Pfarrern Dr. Elsner zu Samrodt im Kreise Moh- rungen, Schlun zu Münster und Junk zu Wasserliesch im Landkreise Trier den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Wasserbau - Jnspektoc a. D. Kraushaar zu Emmerich den Königlichen Kronen - Orden vierter Klasse; den Schullehrern Lütgert zu Quelle im Kreise Bielefeld und Rohde zu Stremlau im Kreise Schlochau den Adler der vierten Klasse des Königlichen Hausordens von Hohenzollern; dem Bürger- meister Niechers zu Ohndorf im Kreise Rinteln , dem So Baumaterialien - Verwalter Hahn zu Cassel und den Straf- anstalts-Aufsehern Horn uno Witt zu Insterburg das Allge- meine Ehrenzeichen ; sowie dem Mühlen-Werkführer Steinig zu Canth im Kreise Neumarkt und dem Aerwirth Michael Slesin ski zu Ziotowo im Kreise Jnowraclaw die Rettungs- Medaille am Bande zu verleihen; Den bisherigen zweiten Kron-Tresorier Geheimen Hofrath im Ministerium des Königlichen Hauses Bork zum ersten und den in demselben Ministerium angestellten Hofrath Müller zum zweiten Kron-Treforier zu ernennen ;

- AAOO Wahl des Oberlchrers von Drygalski am Alt- städtischen Gymnasium zu Königsberg i. Pr. zum Direktor des Kneiphöfschen Gymnasiums daselbst die Allerhöchste Be- stätigung zu ertheilen ;

__Den Seminarlehrer Bethe Direktor zu ernennen; ferner

Die seitherigen unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Esch- weiler, Kaufmann Franzen und Dr. med.-Lexis, der von der dortigen Stadtverordneten-Versammlung getroffenen Wieder- wahl gemäß , in gleicher Eigenschaft für eine fernerweite sech8- jährige Amtsdauer zu bestätigen.

in Pyriy zum Seminar-

Allerhöchster Erlaß vom 12. März 1870— betreffend die Ermäch- tigung zur Ausstellung von Banknoten der Bank des Berliner Kassen-Vereins auf weitcre zehn Jahre.

Auf Jhren Bericht vom 7. März d. J. will Tch der Bank des Berliner Kassen-Vereins die Ermächtigung zur Ausstellung von Banknoten auf den Jnhaber untèr den in dem Statut voin 15. April 1850 (Geseßsamm- lung 1850 Seite 301), in dem unterm 27. März 1860 genehmigten Sta- tutnachtrage (Geseßsammlung 1860 Seite 146) und in dem ferneren, von dem hierzu ermächtigten Verwaltungsrath und Ausschusse der Af- tionäre der Bank aufgestellten Staiutnachtrage vom 29. Januar 1870, enthaltenen Bedingungen auf Grund des Geseßes vom 17. Juni 1833 (Geseßsammlung 1833 Seite 78) auf weitere zehn Jahre bis zum 15. April 1880 ertheilen und den hierbei zurüfolgenden (a) Statut- nachtrag vom 29. Januar 1870 hierdurch genehmigen. Der Leßtere ist mit diesem Meinem Erlasse durch die Geseßsaminlung zur ösfent- lichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 12, März 1870.

Wilhelm. Graf von Jen pliß. Dr. Leonhardt. Camphausen.

An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche ‘i en Min! : ffentlicde Arbeiten, den Justiz-Minister und den Finanz-Minister. | a, Otter Nacwrrad

zum Statut der Bank des Berliner Kassenvereins vom fünfzehnten

T April achtzehnhundertfünfzig. Zu . Zu Paragraph siebenundse{zig des Statuts tritt folgender Zusaß hinzu: »Die Dauer der Gesellschaft wird auf weitere zehn

en 31, März Abends

1870.

Jahre, vom Ablaufe des in dem Statutnachtrag vom siebenten Mär achtzehnhundertsechzig bestimmten Zeitraums (fü n April 4 1D ena) ab, verlängert.« E

, Der zweite Saß des unter I. gedachten Paragra ieben- undsechzig des Statuts wird aufgehoben und A E a mung an dessen Stelle: »Die Dauer des Privilegiums zur Ausgabe von unverzinsbaren Noten auf den Inhaber Paragraph zwölf des Statuts is auf einen zehnjährigen Zeitraum vom fünfzehnten April achtzehnhundertsiebzig ab beschränkt, Sollte innerhalb dieses Zeitraums das Notenprivilegium der Preußischen Bankf, wie dasselbe gegenwärtig auf Grund der Banfordnung vom fünften Oktober acht- zehnhundertsehs8undvierzig und des Gesehes vom siebenten Mai acht- zehnhundertsech8undfünfzig besteht, aufgehoben oder modisizirt werden, \o erlischt das Recht der Bank des berliner Kassenvereins zur Noten- ausgabe sech8 Monate nach Publikation des betreffenden Geseßes ohne Anspruch der Gesellschaft auf Entschädigung.«

ItT. Der Paragraph achtundsechzig des Statuts wird gleichfalls aufgehoben und statt dessen bestimmt: »Die Bank is verpflichtet, jedenfalls bis zum Ablaufe der Konzession, wenn aber die Auflösung der Gesellschaft schon früher beschlossen worden oder wenn das Notenprivilegium nah Maßgabe des vorstehenden Nachtrages Nummer 11. zum Paragraptken siebenundsech{zig erlöschen sollte, inner- halb Jahresfrist nah dem Auflösungsbeschlusse, respektive nach dem Zeitpunkte des Erlöschens des Notenprivilegiums ihre sämmtlichen Noten einzulösen. Wird die Auflöfung der Geseilshaft innerhalb dus

‘leßten Jahres vor dem Ablaufe der Konzession beschlossen, so müssen

bis zu diesem Zeitpunkte, falls aber die Bank wider Erwarten in N N N E Noten cingelö} werden.«

. Der gegenwärtige Nachtra tritt vom fünfzehnten Apri s zehnhundertsiebzig ab in Kraft. j L aa a den neunundzwanzigsten Januar Eintausend achthundert

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Königliche Bau-Tnspektor Deutschmann zu Witten- berg ist in die Baubeamten-Stelle für den Beeskow-Storkower E mit Anweisung des Wohnsißes Fu Beeskow, verseßt vorden.

Justiz-Ministeriune.

Der Rechtsanwalt und Notar, Justizrath Berner, und Der Rechtsanwalt und Notar Heinrich zu Mohrungen sind als Rechtsanwalte unter Beilegung des Notariats im De- A E E P A zu Marienwerder an das ci8gericht zu ing mit Anweisung ihres Wohnsi n- E E A A e O er Referendarius Cleeves in Hannover ist nah be- standener Prüfung zum Advokaten mit Anweisung e Wohnsißes in Hannover ernannt worden.

Ministérium der geistlichen , Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.

Der praktische Arzt Dr. Grun zu Nicolaiken is zum Kreis - Physikus des Kreises Fischhausen mit Anibeituna des O L D R worden.

em Seminar - Direktor Bethe is die Direktorstele am evangelischen Schullehrer-Seminar zu Pyriß U an demselben Seminar der Lehrer Leonhard von der städtischen Schule zu Weißenfels als ordentlicher Lehrer angestellt worden. Lu A E, nd zu Reichenbach O./L. ist als

ektor an da aisenhaus und das Schullehrer - Semi

L Bunzlau versch worden. as Scbhullehre eminar

ie Berufung des ! berlehrers Dr. Gustav Bolze von der Luisenstädtischen Realschule zu Berlin an die höhere Bürger chule in der Steinstraße daselbst ist genehmigt worden.

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