1890 / 96 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Apr 1890 18:00:01 GMT) scan diff

Recht auf den Welfensonds verwirkt hätten. Das mag vom preußisch-patriotishen Standpunkt begreiflih sein, ist aber mit der Entstehungsgeshihte des Fonds nicht vereinbar. Während der Verhandlungen über den Vertrag zeigten sich bereits die Umtriebe der Welfenlegion, und man wurde dahin s{lüssig, daß dem König Georg nur die Revenuen aus- ezahlt würden, der Grundstock aber als Garantie für sein Wohlverhalten in den Händen des preußischen Staats bleiben solle. Der Vertrag ist auf dieser Grundlage abgeschlossen und von beiden Häusern des Landtages genehmigt worden. Während der Verhandlungen wurde bereits von der Regierung ausgesprochen, daß, wenn die Umtriebe der Welfenlegion an Umfang gewinnen sollten, eine Beshlagnahme des Ver- mögens erfolgen würde. Zwei Tage nah der Geneh- migung des Vertrages trat dieser Fall ein. Das An- wachsen der Welfenlegion war, wie ausdrücklih vom Fürsten Bismarck erklärt wurde, der einzige Grund für die Be- shlagnahme. Aus den ganzen Verhandlungen geht deutlich hervor, daß es si hier niht um persönliche Fragen, sondern um eminent politishe Fragen handelt, und daß, wenn König Georg dur den Tod ausscheidet und der Herzog von Cumber- land die feindlihen Bestrebungen gegen Preußen fortseßt, die Bestimmungen des Geseßes auch gegen diesen gelten. Dem egenüber is es zwecklos, einen juristischen Beweis zu ver- uchen, daß der Vertrag nur auf die Person des Königs von Preußen und Honunover Bezug hat. Jett fann es sich nur fragen: Sind die feindlihen Bestrebungen noch vorhanden oder sind fie in Wegfall gekommen? Schon 1875 hat der han- novershe Provinzial-Landtag ohne Unterschied der Parteien einen Antrag angenommen, die Regierung zu ersuchen, bald- thunlichst den Welfenfonds seiner ursprünglihen Bestimmung zurücfzugeben. 1882 hat sich das Abgeordnetenhaus in ähn- lihem Sinne ausgesprochen. Mag man den Grundstock be- halten und nur die Revenuen auszahlen, jedenfalls ist eine Aenderung des bisherigen Verhaltens angezeigt. Db die Be- seitigung des Welfenfonds versöhnlih wirken wird oder nicht, ist gleichgültig; wir müssen uns auf den Rechtsboden stellen, und es wäre, wie Abg. Miquel 1877 sagte, ein nicht zu recht- fertigender Mißgriff, wenn man dieses reine Privatvermögen des Königs Georg und seiner Nachkommen konfisziren wollte.

Abg. Dr. Windthorst: Jh bin sehr befriedigt, daß auch der Vorredner materiell wenigstens zu dem Ziel gelangen will, das wir wünschen, nämlih der Aufhebung der Beschlag- nahme des Vermögens des Königs Georg. Hoffentlich wird die Sache zu einem "guten Ende gelangen im Jnterefse der Kontrahenten, der Provinz Hannover und der ganzen preußi- {en Monarchie. Wollen wir den Respekt vor dem Eigenthum vermehren und die Sozialdemokratie bekämpfen, so müssen wir ihr zunächst das Beispiel geben.

Abg. Dr. Enneccerus: Jh bin ein Gegner des Welfen- fonds, bemerke aber, daß diese Ansicht noch keineswegs in meiner Fraktion zur Herrschaft gelangt ist. Der Minister hat nur seine Pflicht gethan, wenn er der Krone nicht ein Recht vindizirt hat, welches ihr nicht zusteht. Die Beschlagnahme richtete sich nit bloß gegen die Person des Königs Georg, denn jonst hätte das in dem Geseß besonders hervorgehoben werden müssen, sondern sie richtete sich gegen die Vermögensobjekte und sollte zur Sicherung des preußishen Staats dienen.

Abg. Dr, Windthorst: Die Beshlagnahme richtete \ih allerdings ausdrüdcklich gegen den König von Hannover. Seine Handlungen, welche den Anlaß dazu gaben, sind aus- drücklich spezialifirt, und von seinen Nachfolgern ist in diefem Gesetz absolut keine Rede. i :

Abg. Boediker bittet den Minister, womöglich im nächsten Jahre einen in Zukunft wegfallenden Fonds von 7500 M für diejenigen zehn hannoverschen Landräthèé auf- zunehmen, deren Vtaximalgehalt bei der Annexion Hannovers von 2000 auf 1600 Thlr. herabgeseßt worden ist, um ihnen eine entsprechende pensionsfähige Zulage zu geben.

Der Regierungs-Kommissar, Geheime Ober-Regierungs- Rath Haase weist darauf hin, daß mit der Reorganisation der hannovershen Behörden auch ein neuer Etat aufgestellt worden sei. Die Landräthe hätten also entweder mit dem Höchstgehalt in den Etat eintreten können oder mit einem niedrigeren und mit der Aussiht auf ein weiteres Aufrüen. Mehr hätte niht geshehen können.

Abg. von Puttkamer (Plauth): Jch habe in der zweiten Lesung von einem Mißbrauch gesprochen, der in ODst- und Westpreußen mit der Shnapsflashe bei den Wahlen ge- trieben worden ist, und gesagt, daß auch der „Stauffenberg des Ostens“ die Schnapsflasche reihlich habe fkreisen lassen. Von jedem gebildeten Mann konnte meine Behauptung selbstverständlih nur sinnbildlich aufgefaßt werden, Hr. von Reibniß dieser war gemeint hat nun in der „Danziger Zeitung“ mih wegen dieser Behauptung der Verleumdung beshuldigt. Zum Beweise meiner Behauptung verweise ih zunächst auf zahlreihe Proklamationen, Wahlaufrufe und Flugblätter seiner Partei, ih bin aber auch in der Lage, zwei Beispiele anzuführen, in denen Hr. von Reibnig persönlich ih an dieser Art von Agitation betheiligt hat. Jn dem Tilsiter Wahlkreise hat Hr. von Reibniß einem Arbeiter Geld gegeben, um Schnaps zu kaufen und ihn gemeinschaftlich mit den Uebrigen zu vertrinken. Dieses ist auch geschehen, und die Arbeiter haben Stimmzettel vertheilt. Fn einem Dorfe des Kreifes Rosenberg erschien Hr. von Reibniy wenige Tage vor der Haupiwahl in Begleitung eines Gutsbesizers im dortigen Gasthof, in dem die Bauern zusammenkommen, gab Bier, Schnaps und Cigarren zum Besten und forderte die Bauern, nachdem sie reihlich getrunken, auf, seinen Wahlaufruf zu

unterschreiben. Viele thaten dies auch und tranken auf seine Kosten weiter. Nach drei Tagen bezahlte Hr. von Reibnitz die Rechnung. Jh überlasse es nunmehr dem Hause und dem anzen Lande, zu beurtheilen, ob ih ein Verleumder gewesen bin oder nicht.

Abg. Rickert: Fn der Sißung vom 5. März hat der Abg. von Puttkamer behauptet, daß im Wahlkreise Rosenberg über 1000 Jnstleute und kleine Leute verführt worden sind, für den Polen zu stimmen und zwar dur die Schnapsflasche, die der „Stauffenberg des Ostens“ hatte fkreisen lassen; jeßt sind es nur einige Bauern, welche angeblich von Herrn von Reibnit, der übrigens die Antwort jedenfalls nicht schuldig bleiben wird, bewirthet worden find. Wie reimt sich dies übrigens damit zusammen, daß der Abg. von Puttkamer zuerst von einem sinnbildlichen Kreisen der Schnapsflasche gesprochen und gemeint hat, daß nur idealiter die Schnapsflasche herumgegangen sei? Jsst es mögli, diesen Widerspruch zu vereinbaren ? i

Abg. von Puttkamer (Plauth): Jch habe sahlih be- wiesen, daß Hr. von Reibniy mit der Schnapsflasche operirt

hat, um seine Wahl dur{zusezen, und diese Behauptung hat der Abg. Rickert durch seine Aeußerungen nit zerstört. Nachdem noch der Abg. Lamprecht eine Aufbesserung per Seiler der Kreissekretäre gewünscht hat, wird der Etat ewilligt. Bei dem Etat der Landwirthschaftlihen Ver- waltung bittet der Abg. von Czarlinski den Minister,

Anordnungen zu s oder seinen Einfluß dahin geltend zu .

machen, daß das Schreibwerk auf dem Lande namentli in Bezug auf die Ursprungszeugnisse bei der Vieheinfuhr mög- lichst beshränkt werde. i gh

__ Abg. Friedrichs (Lüneburg) bittet den Minister um eine Erhöhung des Fonds für Flußregulirungen und Melio- rationen. Die Ueberbürdung der Mitglieder der Meliorations- 0a A shrecke von der Gründung ähnlicher Gesell-

aften ab.

Abg. Berger bestreitet die von dem Abg. Lieber in zweiter Lesung aufgestellte Behauptung, daß die Bergwerke in der Nähe von Ems die dortigen Thermalquellen gefährdeten, und bittet den Minister, auf die Jnteressen der dortigen Berg- arbeiter Rücksicht zu nehmen und nicht etwa, wie er ange- fündigt habe, den Betrieb eines großen Bergwerks einstellen zu lassen.

Minister für Landwirthschaft 2c. Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen:

Meine Herren! Es bedarf wohl garniht der Versiberung, daß die bergbaulihen Interessen ressortmäßig von dem Herrn Minister der öffentlihen Arbeiten, oder jeßt von dem Herrn Minister für Handel und Gewerbe wahrgenommen werden, und daß niht ein Reffort in der Lage ift, die wohlerworbenen Rechte auf dem Gebiet des anderen zu shädigen. In diesem Falle aber, wie das öfters vorkommt, liegen eben follidirende Interessen vor. Inwieweit der Bergbau in dem Emser Gebiet die Thermalquellen zu s{ädigen geeignet ist, darüber sind jahrelange Verhandlungen und Untersuchungen geführt worden und die ersten Sachverständigen find zu gutachtlichen Aeußerungen aufgefordert worden. Auf Grund dieser gutahtlihen Aeußerungen, zu denen hervorragende Kapazitäten auf dem Gebiet der Geographie, der Geologie und des Bergbaues berufen gewesen find, find bestimmte Richtungen für das Treiben der Stollen {on feit Jahren untersagt worden. Man hat also auf Grund der Gut- aten von Sachverständigen den Betrieb des Bergbaues in bestimmten Nichtungen auf gewisse Gebiete {hon seit Jahren bes&ränken müssen.

Soviel wie mir bekannt, ist nun auf dem erlaubten Gebiet der Stollenbetrieb annähernd ers{chöpft oder der Erschöpfung sehr nahe, und es steht jeßt wieder zur Frage, ob entgegen den früheren bisher maßgebenden Gutachten ein Stollenbetrieb in der Richtung stattfinden soll, die nach der Meinung von anderen Sachverständigen den Thermal- quellenbetrieb zu beeinträtigen geeignet ift. Da glaube ich nun, daß ih meinerseits in vollem Rechte bin, wenn ich wiederum domänen- seitig die Interessen der Thermalquellen und der Bevölkerung, die von diefen Intereffen abhängig ist, auch meinerseits zu wahren bestrebt bin. Es fann aber gar feinem Zweifel unterliegen, daß meinerseits in der Wahrnehmung der berechtigten Interessen die Grenzen eingehalten werden, die {on durch das Berg- gesetz sowie durch andere gefeßlihe Bestimmungen und wshlerworbene Rechte gezogen werden, Also es kann nicht davon die Rede sein, daß einseitige Schädigungen einzelner Interessen auf Kosten der anderen stattfinden werden. Jch habe nur gesagt, daß im Falle dex Kollision der Interessen ih jedenfalls berufen bin, die meines Ressorts in erster Linie zu vertreten und zu wahren.

Was die Aeußerungen der anderen beiden Vorredner betrifft, fo fann ih meinerseits nur versichern, daß die von ibnen gegebenen Anregungen meinerseits durhaus in wohlwollende Erwägung ge- zogen werden sollen, Ich kann meine vollisten Symyvathien mit den Ausführungen des Hrn, Abg. von Czarlinski ausf\prechen, welche darauf gerichtet find, das übermäßige Schreibwerk auf diesen Gebieten zu vermindern. Ich kann meinerseits versichern, daß sicher von dieser Stelle aus alles das geshehen wird, was in dieser Be- ziehung möglich ist. Auf dem Gebiete der veterinären Polizei ist es in vielen Richtungen unumgänglich nöthig, mit einer gewiffen Schärfe und Umständlichkeit zu Werke zu gehen. In den Grenzdiftrikten, von denen der Abg. von Czarlinski jedenfalls gesprochen hat, sind wir stets im Vertheidigungszustand gegen eine Invasion von Viehseuchen von Rußland her; und die Kontrolregister in Bezug auf den Vieh- stand müssen in einer autoritativen Weise geführt sein, und gewisse Belästigungen des Privatverkehrs \ind dabei unvermeidlich. Soweit aber eine Grenze gehalten werden kann, wird diese Grenze ficher inne gehalten werden.

Was die Aufnahme der definitiven Ernteerträge im Februar betrifft, die theilweise als eine Vermehrung des Schzeibwerks und theilweise als zu frühzeitig bezeihnet ist, so erlaube ich mir darauf zu bemerken, daß die Februar-Aufnahme auf Grund von reichsgesetz- lien Vereinbarungen stattfindet und zwar nicht blos für Preußen, sondern für das ganze Reich, und daß für die statistishen ZweXe, denen sie genügen soll, der Februar {on ein reichlich später Termin ist. Das Hauptinteresse der Ernteerträge feftzustellen, liegt eigentli unmittelbar nach der Ernte f{chon vor und wird in gewissen Grenzen ja auch {on befriedigt durch die vorläufigen Ermittelungen, die von den land- wirthschaftlihen Vereinen, wie ih annehme, ohne besondere Be- lästigung der Einzelnen bereits im Oktober vorgenommen werden. Eine weitere Hinauéshiebung der definitiven Ermittelung über den Februar hinaus würde die Publikation so sehr verzögern, daß das VSnteresse an der Publikation entschieden beeinträchtigt würde. Schon jeßt findet die Publikation erst Ende Mai oder Anfang Juni statt, also reichlich 2 Jahr nach der Ernte. Ich6 möchte kaum glauben, daß, ohne den Werth der Statistik zu beeinträchtigen, eine noch weitere Hinausschiebung des Termins stattfinden könnte.

Was die Wünsche des Hrn. Abg. Friedrichs betrifft, daß die Meliorations- und Flußregulirungsfonds erhöht werden möchten, fo theile ih diesen Wunsch ja meinerseits unzweifelhaft, aber in dieser Beziehung find die Grenzen der allgemeinen Etatsrücksibten gezogen. Soweit diese alierdings eine Steigerung dieser Fonds gestatten, werde ih sie gewiß jederzeit befürworten.

Nachdem noch der Abg. Schumacher eine Verstaat- lihung der landwirthschaftlihen Schulen oder wenigstens eine Aufbesserung der Lehrergehälter befürwortet hat, wird der Etat bewilligt; ebenso dex Etat der Gestütverwaltung. (Schluß 4 Uhr.)

Jn der gestrigen Sißung des Hauses der Ab- eta entgegnete auf die Bemerkungen des Abg.

zwalina der Justiz-Minister Dr. von Schelling:

Fch könnte mich dem Herrn Vorredner gegenüber auf die Be- merkung beschränken, daß die Auswahl der Vertheidiger Sache des Gerichtsvorsißenden ist und mir kein Mittel gegeben ist, auf die Ent- \ch{ließungen des Gerichtsvorsißenden einzuwirken. Ih will aber nicht diesen Standpunkt einnehmen, sondern will materiell auf die Be- trachtungen des Herrn Vorredners eingehen. I kann mi in vielen Punkten mit ihm nur einverstanden erklären, aber ih muß allerdings in weiterem Maße, als es von ihm geschehen ist, die Nothwendigkeit betonen, daß die Referendare fleißig zu Vertheidigungen in Straf- sachen herangezogen werden. Es ift für die Ausbildung der künftigen Richter, noch mehr aber für die Ausbildung der künftigen Rehts- anwälte durchaus nothwendig, daß die jungen Männer in der Uebung der freien Rede angeleitet werden. Nun ift aber in den verschiedenen Vorbereitungsstadien der Referendare fast keine andere Gelegenheit gegeben, sch in der freien Rede zu üben, als nur in der Stellung als Vertheidiger; denn das Plädiren von dem Platze des Staatsanwalts aus hat manche Bedenken gegen sh und kommt fehr wenig zur Anwendung. Es ift also durhaus nothwendig,

daß die Referendare in vielen, zum Theil auch in \{wierigen Ver- theidigungssahen dazu angehalten werden, die Vertheidigung zu fübren und in ihren Vorträgen die geeigneten Anträge zu begründen. Fh will aber damit feineë#wegs behaupten, daß nun die Vertheidigung durch Referendare die Regel fein folle; ih glaube, was der Herr Vorredner gesagt hat, und was er als Gegenftand einer von mir zu erlassenden Anweisung gewünscht hat, das ergiebt sich \{chon von selbst aus dem Geseg. Die Strafprozeßordnung stellt als Regel hin, daß die Auswahl des zu bestellenden Vertheidigers aus den am Siß des Gerichts wohnhaften Rechtsanwälten erfolgen foll, und als Ausnahme ist im zweiten Absaß des betreffenden Paragraphen hinzugefügt , daß junge Männer, welche die vorge}ihriebene erste Prüfung für den Justizdienst beftanden haben, als Vertheidiger bestellt werden können. Ich nehme an, daß diese Bestimmungen von den Gerichten ia dem Sinne, in welchem fie erlaffen sind, gehandhabt werden, und ich muß bestreiten, daß aus Sparsamfkeitsrücksichten etwa von der Beftellung von Rechtsanwälten zur Vertheidigung Abstand genommen wird,

Da ich einmal das Wort habe, so möhte ich noch auf einige Bemerkungen des Hrn. Abg. Dr, Windthorst zwrückommen. In demjenigen, was er über die Geshäftsvertheilung bei den Amts- gerihten gesagt hat, erkenne ih einen Kern von Wahrheit. Ich kann ihm insbesondere darin beitreten, wenn er das hiesige Amtsgericht L als eine etwas monftrôöse Einrichtung darzustellen gesuät hat. Ich glaube in der That, daß die Schöpfung eines einheitlihen Amts- gerichts für den Landgerihtebezirk T hier kein glückliher Gedanke war.

Meine Herren, in anderen Punkten muß ich dem Hrn. Abg. Dr. Windthorst roidersprehen. Er hat es fo dargestellt, als ob es in den Händen des Ober-Landesgerichts-Präsidenten läge, die Ge- \chäftseintheilung bei den Amtsgerichten herbeizuführen, und als wenn es nur eines leisen Druckes von mir auf die Ober-Landesgerichts- Präsidenten bedürfte, um eine Besserung in dem von ihm befürworteten Sinne herbeizuführen. In dieser Beziehung ift der Hr. Abg. Dr. Windthorst \{on durch den Abg. Bödiker beritigt worden, welher mit Recht darauf aufmerksam gemacht hat, 2aß nicht der Präsident des Ober-Landesgerihts, sondern das Präsidium des Landgerichts über die Geshäftsvertheilung bei den Amtsgerichten zu befinden hat. Jch vermuthe, 2aß der Abg. Dr Windthorst bei der Berathung der Reichs-Justizgeseze selbst für die Einrichtung des Prä- fidiums bei den Landgerihten geftimmt hat. Sollte ih mich irren, so würde ja der Hr. Abg. Dv. Windthorst mi beribtigen. Durch diese Einrichtung des Präsidiums ist aber die Möglichkeit für die Landes-Justizverwaltung ausgeschloffen, eine Einwirkung auf die Fustiz- verwaltung in denjenigen Beziehungen auszuüben, welche in die Hände des Präfidiums gelegt sind, und zu diesen Geschäften gehört au die Geschäftsvertheilung bei den Amtsgerichten.

Allerdings würde ih, wie der Hr. Abg. Bödiker bemerkt: hat, in der Lage fein, diejenigen Grundsätze, welche über die Geshäftsverthei- lung dur die Verfügung von 1879 festgestellt sind, abzuändern und zu modifiziren. Alleîn die Ausführung würde nur immer in den Händen des Präsidiums sein, und die Einrichtung des Präsidiums hindert die Landes-Justizverwaltung, in die Ausführung felbstthätig ein- zugreifen. Diese Einrichtung hat aber gleichzeitig die Folge, daß die Landes-Juftizverwaltung insoweit von der Verantwortlichkeit befreit sein muß, welche nun dessen ungeahtet der Hr. Abg. Dr. Windthorst derjelben zuzushieben versucht hat.

Dem Abg. Lückhoff erwiderte der Minister des {Fnnern Herrfurth:

I kann im Allgemeinen mit den Ausführungen des Abg. Lü- bof mi für meine Person im Wesentlichen einverstanden erklären. Er hat meines Eratens ein Ziel bezeichnet, dessen Erreihung sehr erstrebenswerth ist, und ich glaube, er hat auch mit Ret hervor- gehoben, daß dieses Ziel nur durch die Fürforge für unsere ver- wahrloste Jugend erreiht werden kann, wie fie dur Kirche, Schule und dur die freie Liebesthätigkeit in gemeinnüßigen und wohlthätigen Vereinen ausgeübt wird. Auf alle Ginzelheiten nach dieser Beziehung einzugehen, glaube ich mir versagen zu sollen, weil sie mit meinem Etat, der hier zur Diskussion steht, nicht in Beziehung stehen. In zwei Punkten hat \sich allerdings seine Rede auf den Etat des Ministeriums des Innern mitbezogen, und in diesen beiden Punkten bin ih leider mit ihm nicht der gleihen Meinung. Er hat den Wuns ausgesprochen, daß die verwahrlosten Kinder nicht erst zu dem Zeit- punkt in Zwangs8erziehung gebracht werden sollten, wenn sie eine Strafthat begangen haben und zur Zwangserziehung verurtheilt werden, fondern daß {on vorher, wenn fie auf dem Wege zu diefer Verwahxlosung wären, diese Zwangserziehung einzutreten habe. Meine Herren, das steht in Widerspruch mit den Bestimmungen des Gesetzes vom 13. März 1878, wonach überhaupt erft dann eine derartige Zwangserziehung eintreten kann, wenn ein Kind im Alter zwischen dem 6. und 12, Lebensjahre eine strafbare Handlung begangen hat, und wenn das Vormundschaftsgeriht den Beschluß wegen der Unter- bringung in Zwangserziehung gefaßt hat. Wollte man Kinder, bei welchen diese Vorausseßung nicht vorliegt, in der Weise dieses Gefezes unterbxingen, fo würden sich die Landarmen- und Provinzialverbände sehr wehren; denn es würden ihnen daraus erhebliche Kosten erwachsen.

Der zweite Punkt, der sih auf den Etat des Ministeriums des Innern. bezog, war die Aufforderung, ih möchte aus dem in Kap. 95 Titel 7 ausgeworfenen Betrage Zuwendungen an Erziehungs- vereine eintreten lassen. s

Wollte ih dies thun, meine Herren, fo würde ih mi@& eines sehr \{charfen Monitums Seitens der Ober-Rechnungskammer aus®fegßen, denn ih bin niht berechtigt, diesen Fonds dazu zu benußen. Wohl aber kann ich aus einem andern Fonds derartige Beihülfen aeben, nämlich aus Kap. 96 Titel 11, dem Dispositionsfonds bei den Straf- anstalts-Verwaltungen. Und gerade von dem von Hrn. Abg. Lückhoff ausgesprochenen Gedanken au8gebend, daß in der verwahrlosten Jugend der Nahwouchs für unsere Strafanstalten und Zuchthäuser fteckt, und daß demgegenüber Vorbeugungsmaßregeln nöthig sind, habe ih, soweit dieser in feinen Mitteln sehr beschränkte Fonds mir Mittel übrig ließ, dieselben vielfah dazu verwendet, um derartigen Vereinen Bei- hülfen zu gewähren, und ich werde, soweit eben Mittel mir zur Ver- fügung stehen, aus dem bezeichneten Fonds dies auch ferner thun.

Handel und Gewerbe.

_ Der Aufsichtsrath der Berlin-Charlottenburger Pferd e- bahn-Gesellschaft hat die von der Direktion vorgelegte Bilanz genehmigt und bes{loffen, der bevorstehenden Generalversammlung eine Dividende von 1F °/% vorzuschlagen.

Vom oberschlesischen Steinkohlenmarkt berichtet die „Schles. Ztg.“ : Wenngleich das Kohlengeschäft in Folge des ver- minderten Bedarfs an Hausbrandkohlen von feiner früheren Lebhaftig- keit verloren hat, so bat dies doch keinen Einfluß auf die Preise ge- habt. Auch sind die Bezüge an Kohlen chwächer geworden, nahdem die Mehrzahl der Händler und Fabriken sich aus Besorgniß vor etwaigen Arbeitsausständen in ausreihendem Maße mit Kohlen ver- schen hatten, sodaß ih jeßt verschiedentlih, wenn auch nicht er- heblihe Bestände an den Fördershächten ansammeln. Im Ganzen berrshte aber ein regelmäßiges Geschäft, und ift besonders die Nachfrage nach kleineren orten groß, weshalb die Sortir- werke auf den Kohlengruben in vollem Gange sind. Es besteht die Absicht, die Nußkohlen T im Preise auf gleiche Stufe wie Stück- und Würfelkohlen zu stellen. Jm Lokalverkauf stellen ich Stück- und Würfelkohlen auf 40—45 „Z, Nußkohlen 36 bis 40 A, Steinkohlen 23—28 „Z, Erbskohlen 23—28 4, Staub- kohlen 5—10 »§ pro 50 kg ab Grube. An der neuen Förderanlage bei dem Bahnhof Chorzow wird rüstig gearbeitet; ebenso an dem neuen Förderschahte der Myslowitßz:Grube. O die Erzeugung von Kokes sind die Anlagen im angestrengtesten Betriebe, da dibfelben noch immer nicht den Bedarf zu decken vermögen. Oie v va

Die vorgestrige Generalversammlung der Mitteldeutschen Dividende für das ab- gelaufene Geschäftsjahr auf 7 °/o festgeseßt. Die ausscheidenden Mit-

einingen) und August Siebert (Frankfurt) wurden wiedergewählt; James Hardy und Ernft Meyer,

Kreditbank in Frankfurt a. M. bat die glieder Geheimer Rath Kircher (

eide aus Berlin, wurden neu gewäblt.

Dem in der ordentlihen Generalversammlung der Glad-

verlauf befriedigend.

129 213 054 A in Kraft. Die

Rechnung.

Dem in der 27. ordentlihen Generalversammlung der Glad- bacher Feuerversicherungs-Gesellschaft über den Rech- nungsabs{luß für das Jahr 1889 erstatteten Bericht entnehmen wir | guten Absaß; Peiß hatte Folgendes: Die Gesellschaft hat mit einem Gewinne von 88 386 Davon entfallen 28 386 4 jur Kapitalreserve und

abgeschlossen. werden 95 9/9 = 30 4 pro Aktie als Dividende

ünstig beeinflußt ist das Gewinnergebniß durch den bei der L RNRückversicherung8ge\häfts erlittenen Verlust von 67421 #, sodann durch einen 200 000 M übersteigenden Verlust aus dem gekündigten Vertrage mit dem

iquidation des gänzlich aufgegebenen

Westfälischen

eigene Rechnung betrugen

weniger als 1888.

eigene Rechnung.

Von der

billige Waare îin größeren Mengen Der Schaden-

vertheilt. Un-

Noppés wurden noch gerne

Bauernverein. Die 2586 547 M oder 179 482 A mehr als 1888, 1000198 Æ oder Die Prämienreserve beträgt 616 630 M, d. i. 48,01 v/« (1888: 630 188 Æ = 43,03 % der Prämien-Einnahme für Der Effektenbestand is um 152185 #4 zurück-

gegangen; dagegen hat si der Hypothekenbestand um 265 000 M ge- bacher Rückversiherungs-Gesellshaft vom 10. d. M. er- oben, sodaß fih eine Steigerung der Werthanlagen um 112 814 M statteten Bericht über die Ergebnisse des Jahres 1889 entnehmen wir Folgendes; Das Geschäftsjahr hat einen Gewinn von 40 000 ergeben, welcher zur Ergänzung des 1888 um 230 000 M reduzirten Grundkapitals verwandt worden ist. Das Gewinnergebniß ist ungünstig beeinflußt, durch die Betheiligung der Gesellshaft an dem Geschäft der Gladbacher Feuerversiherungs-Gesellshaft aus deren Vertrag mit dem Westfälishen Bauernverein. Im Uebrigea war der Geschäfts- In Kraft war eine Rückversiherungssumme von 235 513 933 A Am Jahres\{luß blieb eine Versiherungsfumme von Brutto - Prämieneinnahme betrug 884 061 oder 311 089 A weniger als 1888. Die Prämienreserve stellt fih auf 354 738 M = 48,98 %/o gegen 375 079 M = 41,17 % der Prämieneinnahme für eigene Rechnung pro 1888, Die Schäden betrugen 895 034 Æ gegen 1250 331 Æ im Vorjahre. antheil der Retrozessionäre betrug 247 556 46 Die \{webend geblie- benen Schäden betragen 160 605 #Æ, wovon 121771 Æ für eigene

ergiebt. Außerdem ist das Immobilienconto um 115 000 4 gestiegen. er Leipziger Ostermesse berihtet die Leipziger „Monatsshr. für Textil-Ind.“ : Seit einigen Jahren \{on sind nur die ersten Meßtage für die Tuhbrancche maßgebend; in den ersten drei Tagen, womöglich schon am ersten, muß das Geschäft gemacht sein, wenn die Messe eine gute genannt werden soll. Für diese Messe kann das nicht gesagt werden; flott gekauft wurde fehr wenig, obglei —_ man das Gegentheil nah dem guten Dftergeshäft erwartet hatte. Die Fabrikanten waren vollauf beschäftigt, da sie mit Aufträgen fürs Frühjahr reihlich versehen waren, und brachten deshalb nur ihre Rest- lagerbestände und einzelne Neuheiten zur Messe; nur Forst hatte die

der Anfuhr gegenüber ein sehr geringer. Bessere Forster, speziell neue | {u belle Sachen, wurden gern gekauft; Krimmitschauer Fabrikate waren wie gewöhnli gut sortirt und find namentlich in den Preislagen von 3,80—4,40 M \chlank gekauft worden; Werdau zeihnete sich wieder durch {ne Qualitätwaare aus; Kottbus hatte eine ziemli starke Anfuhr bewirkt, erzielte aber nur ein mittelmäßiges Geschäft, Lucken- walde brate \{ône Paletotstoffe, mode- und taubengraue fanden vershiedene neue gern gekauft wurden; in Aachener Kammgarnen war das Ge- \châft ziemlich lebhaft. Der geringen Kauflust wegen waren die Preise : theilweise niedriger als letzte Messe, blieben aber zumeist unverändert. Bradford, 17. April. Das Geschäft in Damenkleiderstoffen war ziemlich flau; begehrt waren Greizer und Geraer Fabrikate, namentlich Beige in JIacquard-Dessins ; Ee S gestreifte einfarbige und gekauft,

Prämien-Einnahme betrug Die S&äden für 213735 M

1889 festgestellt.

am Play. Der Absaß war aber

handel. La

Behauptet.

Sachen, die London,

während Glauchauer und

Meeraner Fabrikate etwas vernachlässigt waren. In Elsäfser Wasch-Kleiderstoffen, wie Satin, Zephir, war das Geschäft ziemlich lebhaft; auch baumwollene Flanells zu Konfektionszwecken waren esucht. Das Geschäft in Seidenwaaren, Tüchern, Decken und einenwaaren war nit bedeutend. E

Der Verwaltungsrath der Hessischen Ludwigsbahn hat bes{lofsen, der Generalversammlung vorzuschlagen, für 1889 eine Dividende von 4F °/o zur Vertheilung zu bringen sowie dem Erneue- rungsfonds und der Pensionskasse die gleihen Beträge wie für 1888, nämlich 700 000 A bezw. 100 000 #, zu überweisen.

Der Aufsichtsrath der Deutschen Grundkredit-Bank u Gotha hat die Bilanz und das Gewinne und Verlust-Conto pro

Der Reingewinn beträgt 657 859 # und die Unter-

bilanz ermäßigt si von 1 877638 M. auf 1219778 Die Betriebseinnahmen der Gotthardbahn betrugen im März 1890 für den Personenverkehr 387 500 (im Februar 220 000) Fr., für den Güterverkehr 682 500 (im Februar 620 000) Fr., verschiedene Einnahmen 35 000 (im Februar 30 000) Fr., zusammen 1 105 000 (im Februar 876 000) Fr. im März 1890 500 000 (im Februar 455 000) Fr. Demnach Ueber- 605 000 (im Februar 415 000) Fr. im März 1889 betrug 615 000 Fr. Leipzig, 17. Aprik. Plata. Grundmuster B. L Mai 4,80 Æ, pr. Juni 4,80 4, pr. Juli 4,80 Æ, pr. August 4,773 M, pr. September 4,775 4, pr. Oktober 4,775 #, pr. No- vember 4,77# A,

17. Apkil.“ (W. T. B.) Wollauktion. Gute Be- theiligung, fest, unverändert.

Die Betriebsausgaben betrugen Der Betriebsüberschuß

(W. T. B) Kammzug-Termin-

pr. April 4,80 #4, pr.

pr. -„ Dezember 4,777 #Æ& Umsay 895 000 kg.

(W, V. B) In Wolle mehr

Geschäft, anziehend, Kreuzzuhten hauptsächlih gefragt, zweifädige Garne ziemliher Begehr, fester, einfädige ruhig.

1, Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Zroangsvollstreckungen, BIREW E 3, Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

4. Verloosung, Zinszahlung 2c. von öffentlichen Papieren.

orladungen u. dergl.

Deffentlicher Anzeiger.

. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aftien-Gesellsck. . Berufs-Genofsenscaften. S

. Erwerbs- und Wirthschafts-Genoffenschaften,

. Wothen-Ausweise der deutschen Zettelbanken.

. Vershiedene Bekanntmachungen.

1) Stectbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[4054] Steckbriefs:Erledigung.

Der gegen den Töpfer Carl August Louis Blo, geboren 2. April 1852 zu Berlin, wegen Blutschande in den Acten J. Ib. 531/84 unter dem 2. Februar 1885 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.

Berlin, den 12. April 1890.

Staatsanwaltschaft bei dem Königl. Landgerit T.

2) Zwangsvollstreckungeu, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

[4074] Sywangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen im Kreise Nieder- Barnim Band 81 Nr. 3418 auf die Namen 1) des Bauführers Isidor Kaphan, 2) des Tapeziermeisters Julius Faust, Beide hier, eingetragene, in der Rei- nickendorferstraße belegene Grundstück am 12. Funi 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsftelle Neue Friedrichstraße Nr.13, Hof, FlügelC., Erdgeschoß, Zimmer Nr.40— ver- steigert werden. Das Grundstück ift 10 a 35 gm groß und weder zur Grundsteuer noch zur Gebäudesteuer ver- anlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Ab- schrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätßungen und andere das Grundstü betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts- schreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer Nr. 42, eingesehen werden. Alle Realberehtigten werden aufgefordert, die niht von selbst auf den Ersteher übergehenden An- sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs- vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige ean, von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden

ebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs- termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- boten anzumelden, und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gericht glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berüdcsichtigt werden und bei Ber- theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widri-

enfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund- sttücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 12. Juni 1890, Mittags 12 Uhr, an oben bezeihneter Gerichtsftelle ver- kündet werden.

Verlin, den 3. April 1890.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 53.

[4082] Aufgebot. Es ift das Aufgebot folgender angeblich abhanden nee 4% Staats\{uldverschreibungen der reuß. consolidirten Anleihe:

a, de 1876/79 Litt. E. Nr. 40515 über 300 M von der Wittwe des Justizraths Vietor in Cassel, vertreten durch den Rehtsanwalt Gervinus zu Caffel,

b, de 1882 Litt. F. Nr. 214416 und 214417 Über je 200 M von der Kaiserlihen Ober- Postdirection zu Schwerin i./Meckbrg.,

c. de 1876/79 Litt. E. Nr. 18626 über 300 von dem Bäckermeister Andreas Wischeropp zu Olhtmersleben, vertreten durch den Justiz- rath Dr. Lohte,

beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden auf- gefordert, spätestens in dem auf den §8. Mai 1891, Mittags 12 Uhr vor dem unterzeichneten Ge- rihte, Neue Friedrichstraße 13, £of, Flügel B. part., Saal 32 anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Berlin, den 1. April 1890.

Das Königliche Amtsgericht. 1. Abtheilung 49.

[4075] K. Amtsgericht Stuttgart Stadt.

In der Aufgebotssache des Franz Iosef Brunnen- miller, ledig, in Wurmlingen wird gemäß Gerichts- beschlufses von heute der Inhaber der auf den Fn- haber lautenden 4%/, Württ. Staats\chuldscheine

1) Litt. N. Nr. 49 043 à 500 Æ tro. 1. Mai und 1. November, 2) Litt. 0. Nr. 14 175 à 200 M tro. 1. Februar _und 1. August aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, 14. Mai 1894, Vormittags 9 Uhr Justiz- gebäude A. G. Saal Nr. 25 anberaumten Termin seine Rechte hierorts anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftlos- erflärung erfolgen würde. Den 17. März 1890. Gerihts\chreiber Neuburger.

Aufgebot.

Die Barbara Mouth, Wittwe von Johann

Nicolaus Ammer,

der Bâcker Franz Ammer,

der Bâcker Peter Ammer jän.,

der Peter Ammer sen. als Vater und BVor-

mund der minderjährigen Juli Ammer,

die Marie Ammer, Ehefrau des Krämers

Stephan Becker, alle in Stieringen wohnhaft, vertreten durch Rechts- anwalt Wagner hier, haben zum Zwecke der Kraftlos- erflärung der zu den nachstechend aufgeführten, dur Urtheil des Kaiserlihen Amtsgerichts E vom 8, Juni 1889 für kraftlos erklärten 4%/ VDbliga- tionen der Lothringishen Allgemeinen Bezirksanleihe gehörigen Zinsscheine das Aufgebots - Verfahren beantragt. ;

Der Inhaber der Zins\{eine wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 6. No- vember 1890, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerihte, Sitzungssaal Nr. 39, I. Stock, anberaumten Aufgebots-Termine seine Rechte anzumelden und die Zinsscheine vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben er- folgen wird. :

Bezeichnung der Obligationen.

I. Litt. B. zu 500 A Nr. 289 290 291 292.

I Tati C, zu 200 N, 10914 3915-3916 33LC 3018.

Meg, den 5. April 1890.

Kaiserliches Amtsgericht. Vaillant.

[3194]

[69379] Aufgebot.

Der Schiffer Hermann Vahl zu Wolgast hat in Gemeinschaft mit dem Schiffskapitän Heinri S{hwaryß und dem Fräulcin Luise Peters daselbst das Aufgebot der angeblich abhanden gekommenen Schuldverschreibung d. d. Stralsund, den 19. April 1879, lautend über 6000 Darlehnsforderung, für welhe der Schraubendampfer „Reihefahrer“ von Stralsund verpfändet (Col, 10 des Schiffsregisters Nr. 36) beantragt.

Es wird daher der unbekannte Inhaber derselben aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 11. Oktober 1890, Vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 12, seine Rechte anzumelden und die Schuldverschreibung vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Stralsund, den 1. März 1890.

Königliches Amtsgericht. I.

tee Ausfgcbot.

Auf Antrag des Königlichen Regierungs-Präsi- denten zu Breslau werden, nahdem der am 31. März 1879 von der hiesigen Königlichen Regierung als außergerichtliher Auktionator angestellte Tischler- meister Emil Hübner zu Strehlen dieses Gewerbe aufgegeben und die Röczahlung der von ihm in der gedahten Eigenschaft bestellten und bei der Königlichen Regierungs-Hauptkasse zu Breslau hinterlegten Kaution von 300 4 beantragt hat, alle diejenigen, welhe Ansprübe an die vorgedachte Kaution zu haben glauben, hiermit aufgefordert, ihre Ansprühe und Rechte bei dem unterzeichneten Gericht spätestens in dem auf den 4. Juli 1890 Mittags 12 Uhr, an der Gerichtsstelle hierselbft am Schweidnißer Stadtgraben Nr. 4, Zimmer 89 des II. Stockes anberaumten Aufgebotstermine an- zumelden, widrigenfalls sie ihrer Ansprüche an die Königliche Regierung verlustig gehen und die Kaution des p. Hübner freigegeben werden wird. , _ 4

Breslau, den 9. April 1890. N ESZ;

dgr: e es Amtsgerichr.,

[65380] Aufgebot.

Das Aufgebot folgender Sparkassenbüher der Niederlausitzer Nebensparkasse zu Sorau : 1) Litt. F. Nr. 7525, ausgefertigt für Fritz Borrmann zu Legel, lautend über 37 Thaler Ala Sgra [Gen 10 Pfennige am 30. Juni (V,

Litt. F. Nr. 12723, ausgefertigt für Johanne Ernestine Heinze (Haenisch), geb. Maerkisch, in Reins8walde, lautend über 170 4 61 S am 31. Dezember 1883, Litt. F. Nr. 20663, ausgefertigt für Gottlieb Haenish in Reinswalde, lautend über 163 2 § am 31. Dezember 1883,

4) Litt. F. Nr. 22360, ausgefertigt für Ernst Haenish in Reinswalde, lautend über 52 M 49 # am 12, Januar 1884,

ist beantragt. _

Das Sparkassenbuch zu 1 ift angeblich verloren gegangen; die Sparkassenbüher zu Z—4 sind im Juli 1884 verbrannt.

Auf Antrag des Müllermeifters Heinrih Floeter in Nieder-Hartmannédorf bei Wiesau, der verehelichten Weber Haenish, Iohanne Eraestine, geb. Maerkisch, zu Reinswalde und des Webers Gottlieb Haenisch ebenda, wird ein Jeder, der an diese Sparkassenbücher irgend ein Anrecht zu haben vermeint, aufgefordert, seine Ansprüche und Rechte spätestens in dem Auf- gebotstermine den 30. September 1890, Vor- mittags 11 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte, Terminszimmer Nr. IIL., anzumelden, widrigenfalls die AVGNGSETTISENNA der Sparkassenbücher erfolgen wird.

Sorau, den 6. Februar 1890.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.

[69366] Aufgebot.

Für die Valentin Gruélewski'\{hen Minorennen ist von der biesigen Kreissparkasse das Sparkafsen- buch Nr. 1865 ausgestellt worden, welches über Ee zusammen 15,50 und 4,30 A Zinsen autet.

_ Der Vormund der genannten Minorennen, Ein- fasse Jacob Goszka aus Kl. Glemboczek hat be- hauptet, dieses Sparkassenbuch verloren zu haben.

Der unbekannte Inhaber des bezeihneten Spar- fassenbuchs Nr. 1865 wird deshalb auf Antrag des Jacob Goszka hierdurch aufgefordert, seine Rechte spätestens im Termine deu 16. September 1890, Vmts. 11 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte anzumelden und das Sparkafsenbuch vorzulegen, widrigenfalls daëselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Strasburg Wpr., den 1, März 1890,

Königliches Amtsgericht.

[4976] Beschluß. Auf den Antrag des Finders, jeßigen Polizeiwacht- meisters August Romahn in Stollupoenen, früher Gensdarm in Kl. Spalienen, werden die Verlierer oder Eigenthümer der im September 1879 in einem kleinen etwa F Meile von der Stadt Nikolaiken an dem Wege nah Turoscheln zu belegenen Gehölz ge- fundenen vier Ochsen aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin dem 16. Juni 1890, Vormit: tags 10 Uhr, bei dem unterzeihneten Gericht, Zimmer Nr. 1 ihre Ansprüche und Rechte arzumel- den, widrigenfalls ihnen nur der Anspruch auf Heraus- gabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des Anspruchs noch vorhandenen Antheils Va jedes weitere Reht aber ausges{chlofsen wird. Nikolaikeu, den 5. April 1890.

Königliches Amtsgericht.

[4078] Aufgebot.

Es ift das Aufgebot folgender Fundsachen : 1) einer am 23. August v. Is. von Gustav Voigt jun., Alexandrinenstraße 62 wohnhaft, gefundenen dreitheiligen Granatbros{e, 2) eines am 27. November v. Is. dem Königl. FoleSalemnenenntahes Friß Siebert, Kronen- traße 62, zugelaufenen braunen, langhaarigen Iagd- hundes mit weißer Brust und einem weißen Fleck an der linken Vorderpfote, 3) eines am 17. November v. Is. in der Rathe- nowerstraße auf dem Trottoir von dem Knaben Wilhelm Puhst, Sohn des Eisenbahnbetriebs- sefretairs Gottfried Puhst, Dreisestraße 11, gefun-

denen Zehnmarkstückes,

4) cines am 31. Oktober v. Is. in der Straße Alt-Moabit, vor dem Grundstück Nr. 89, von dem Schußmann Smidt, Klopstockstraße 36, gefundenen Kinderwagens, + L

5) einer Mitte September 1889 von dem Kellner Edmund Oertel, Unter den Linden 51, gefundenen Rosette mit Rosen (Brillanten),

von den Findern bezw. deren Vertretern beantragt. Die Verlierer oder Eigenthümer dieser Gegenstände werden bierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. Juni 1890, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof Flügel B, part. Saal 32 anberaumten Termin ihre Ansprüche und Rechte anzumelden, widrigenfalls ihnen nur der Anspru auf Herausgabe des dur den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des Anspruchs noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht derselben aber ausge\{lofsen werden wird,

Berlin, den 1. April 1890. :

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 49,

[65408] Aufgebot.

In Sachen des Metgermeisters Max Untermayer

in Kriegshaber, vertreten durch den Kgl. Advokaten

Rechtsanwalt Costa dahier, gegen Untermayer

Zaharias, Isidor und Adelheid von Kriegshaber wegen Hypothekamortisation.

In Erwägung, daß der Kgl. Advokat Rechts- anwalt Costa dahier unter Vorlage einer Volimacht des Meßtgermeisters Max Untermayer in Kriegs- haber und Namens des\elben unterm 18. Séréiniber 1889 pr. 8, Februar 1890 hierorts den Antrag ge- stellt hat, bezüglih der auf dem Anwesen der Shuh- machers-Eheleute Simpert und Elise Enmeier in Kriegshaber Haus Nr. 14a. im Hypotheken-Buhe dieser Gemeinde Band 11. Seite 388 und zwar in IT. Rubrik \eit 14. April 1825 und bezw. 4. Fe- bruar 1840 für Zaharias, Isidor und Adelheid Untermayer noch eingetragenen Mitbenüßungs- und bezw. Wohnungsrehte das Aufgebotsverfahren eins zuleiten, dieser Antrag als zulässig und gerechtfertigt erscheint, nachdem das Interesse des Antragstellers zur Sache dargetban wurde, und derselbe anderseits auch dem Gerichte glaubhaft gemacht hat, daß die Nachforshungen nach den rechtmäßigen Inhabern obiger Rechte fruchtlos geblieben und vom Tage der leßten auf diese ih beziehende Handlung an ge- rechnet dreißig Jahre verstrichen sind, für das Aufs gebotsverfahren das Geriht aus\ch{ließlich zuständig ist, bei welhem das betreffende Hypotheken-Buch geführt wird, aus diesen Gründen und in Anwendung des §. 82 Hyp.-Ges. in der Fassung des Art. 123 Abs. T Z. 3 des bayr. Ausf.-G. zur R.-C.-P.-O,, dann der §8. 823, 824 2c. des leßtgenannten Ge- seßes wird hiermit Aufgebot erlassen und ergeht an alle Diejenigen, welche auf obige bypothekarisch ver- sicherte Ansprüche ein Recht zu haben glauben, die öffentliche gerihtliche Aufforderung, solches innerhalb 6 Monaten, spätestens aber im Aufgebotstermine, d. i, Moutag, den 13. Oktober 1890, Vor- mittags 9 Uhr, im diesgerihtlihen Geschäfts- zimmer Nr. 12 0/r., anzumelden, widrigenfalls obige Mitbenütßungs- und bezw. Wohnungsre@te für er- loschen erklärt und im Hypotheken-Buche 1. cit. ges [ö\cht werden würden.

Augsburg, am 10. Februar 1890.

Königliches Amtsgericht. gez. v. Gutermann.

[4068] _ Anfgebot.

Der Schäfer Horstmann Nr. 230 Hille hat das Aufgebot der im Grundbuch von Hille Blatt VII Blatt 468 auf den Namen des am 6. August 1878 zu Hille verstorbenen Carl Heinrich August Breek eingetragenen Grundstücke Flur 15 Nr. 618/288 beim Teich Haus groß 3 Ar, Flur 15 Nr. 619/287 beim Teih Hof groß 13 Ar 99 Q.-M., Flur 16 Nr. 35 Marktbreite Hof groß 50 Q.-M., Flur 19 Nr. 172/130 Röckemoor Weide groß 39 Ar 36 Q.-M. der Katastralgemeinde Hille, behufs Befittitel- berihtigung beantragt. Alle, welche Eigenthums- oder andere Rechte auf die oben bezeihneten Grund- ftücke in Anspru nehmen, werden aufgefordert, die- selben spätestens in dem auf den 11. Juni 1890, Vormittags 11 Uhr, Zimmer 22, vor dem unter- z¿cihneten Geribte anberaumten Termine anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls die unbekannten Eigenthumsprätendenten mit ihren Ansprüchen auf