1890 / 96 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Apr 1890 18:00:01 GMT) scan diff

Recht auf den Welfensonds verwirkt hätten. Das mag vom preußish-patriotishen Standpunkt begreiflich sein, ist aber mit der Entstehungëgeshihte des Fonds nicht vereinbar. Während der Verhandlungen über den Vertrag zeigten fih bereits die Umtriebe der Welfenlegion, und man wurde dahin s{lüssig, daß dem König Georg nur die Revenuen aus- gezahlt würden, der Grundstock aber als Garantie für sein Wohlverhalten in den Händen des preußishen Staats bleiben solle. Der Vertrag ist auf dieser Grundlage abgeschlossen und von beiden Häusern des Landtages genehmigt worden. Während der Verhandlungen wurde bereits von der Regierung ausgesprochen, daß, wenn die Umtriebe der Welfenlegion an Umfang gewinnen sollten, eine Beschlagnahme des Ver- mögens erfolgen würde. Zwei Tage nah der Geneh- migung des Vertrages trat dieser Fall ein. Das An- wachsen der Welfenlegion war, wie ausdrücklich vom Fürsten Bismarck erklärt wurde, der einzige Grund für die Be- s{lagnahme. Aus den ganzen Verhandlungen geht deutlich hervor, daß es si hier niht um persönlihe Fragen, sondern um eminent politische Fragen handelt, und daß, wenn König Georg durch den Tod ausscheidet und der Herzog von Cumber- land die feindlihen Bestrebungen gegen Preußen fortseßt, die Bestimmungen des Geseßes auch gegen diesen gelten. Dem egenüber is es zwecklos, einen juristishen Beweis zu ver- uchen, daß der Vertrag nur auf die Person des Königs von Preußen und Hannover Bezug hat. Fett fann es sich nur fragen: Sind die feindlichen Bestrebungen noch vorhanden oder sind sie in Wegfall gekommen? Schon 1875 hat der han- novershe Provinzial-Landtag ohne Unterschied der Parteien einen Antrag angenommen, die Regierung zu ersuchen, bald- thunlihst den Welfenfonds seiner ursprünglihen Bestimmung zurüczugeben. 1882 hat sich das Abgeordnetenhaus in ähn- lihem Sinne ausgesprohen. Mag man den Grundstock be- halten und nur die Revenuen auszahlen, jedenfalls is eine Aenderung des bisherigen Verhaltens angezeigt. Db die Be- seitigung des Welfenfonds versöhnlih wirken wird oder nicht, ist gleihgültig; wir müssen uns auf den Rechtsboden stellen, und es wäre, wie Abg. Miquel 1877 sagte, ein nicht zu recht- fertigender Mißgriff, wenn man dieses reine Privatvermögen des Königs Georg und seiner Nachkommen konfisziren wollte.

Abg. Dr. Windthorst: Jch bin sehr befriedigt, daß auch der Vorredner materiell wenigstens zu dem Ziel gelangen will, das wir wünschen, nämlih der Aufhebung der Beschlag- nahme des Vermögens des Königs Georg. Hoffentlich wird die Sahe zu einem guten Ende gelangen im Fnteresse der Kontrahenten, der Provinz Hannover und der ganzen preußi- {hen Monarchie. Wollen wir den Respekt vor dem Eigenthum vermehren und die Sozialdemokratie bekämpfen, so müssen wir ihr zunächst das Beispiel geben.

Abg. Dr. En neccerus: Jh bin ein Gegner des Welfen- fonds, bemerke aber, daß diese Ansicht noch keineswegs in meiner Fraktion zur Herrschaft gelangt ist. Der Minister hat nur seine Pflicht gethan, wenn er der Krone nicht ein Recht vindizirt hat, welches ihr nicht zusteht. Die Beschlagnahme richtete sich nicht bloß gegen die Person des Königs Georg, denn sonst

hätte das in dem Geseß besonders hervorgehoben werden müssen, sondern sie richtete sich gegen die Vermögensobjekte und sollte zur Sicherung des preußishen Staats dienen.

Abg. Dr, Windthorst: Die Beschlagnahme richtete fich allerdings ausdrüdcklich gegen den König von Hannover. Seine Handlungen, welche den Anlaß dazu gaben, sind aus- drücklih spezialifirt, und von seinen Nachfolgern ist in diefem Gesetz abfolut keine Rede.

Abg. Boediker bittet den Minister, womöglich im nächsten Jahre einen in Zukunft wegfallenden Fonds von 7500 M für diejenigen zehn hannovershen Landräthé auf- zunehmen, deren Wtaximalgehalt bei der Annexion Hannovers von 2000 auf 1600 Thlr. herabgeseßt worden ist, um ihnen eine entsprechende pensionsfähige Zulage zu geben.

Der Regierungs-Kommissar, Geheime Ober-Regierungs- Rath Haase weist darauf hin, daß mit der Reorganisation der hannovershen Behörden auch ein neuer Etat aufgestellt worden sei. Die Landräthe hätten also entweder mit dem Höchstgehalt in den Etat eintreten können oder mit einem niedrigeren und mit der Aussiht auf ein weiteres Aufrücken. Mehr hätte niht geschehen können.

Abg. von Puttkamer (Plauth): Jh habe in der zweiten Lesung von einem Mißbrauch gesprochen, der in Ost- und Westpreußen mit der Shnapsflashe bei den Wahlen ge- trieben worden ist, und gesagt, daß auch der „Stauffenberg des Ostens“ die Schnapsflashe reihlich habe fkreijsen lafsen. Von jedem gebildeten Mann ftonnte meine Behauptung selbstverständlih nur sinnbildlih aufgefaßt werden, Hr. von Reibniy dieser war gemeint hat nun in der „Danziger Zeitung“ mich wegen dieser Behauptung der Verleumdung beschuldigt. Zum Beweise meiner Behauptung verweife ih zunächst auf zahlreihe Proklamationen, Wahlaufrufe und Flugblätter seiner Partei, ih bin aber au in der Lage, zwei Beispiele anzuführen, in denen Hr. von Reibnißz persönlich sich an dieser Art von Agitation betheiligt hat. Fn dem Tilsiter Wahlkreise hat Hr. von Reibniß einem Arbeiter Geld gegeben, um Schnaps zu kaufen und ihn gemeinschaftlich mit den Uebrigen zu vertrinken. Dieses is auch geschehen, und die Arbeiter haben Stimmzettel vertheilt. Jn einem Dorfe des Kreifes Rosenberg erschien Hr. von Reibniy wenige Tage vor der Haupiwahl in Begleitung eines Gutsbesißers im dortigen Gasthof, in dem die Bauern zusammenkommen, gab Bier, Schnaps und Cigarren zum Besten und forderte die Bauern, nachdem sie reihlich getrunken, auf, seinen Wahlaufruf zu unterschreiben. Viele thaten dies auch und tranken auf feine Kosten weiter. Nach drei Tagen bezahlte Hr. von Reibniß die Rechnung. Jh überlasse es nunmehr dem Hause und dem

anzen Lande, zu beurtheilen, ob ih ein Verleumder gewesen in oder nicht.

Abg. Rickert: Jn der Sißung vom 5. März hat der Abg. von Puttkamer behauptet, daß im Wahlkreise Rosenberg über 1000 Jnstleute und kleine Leute verführt worden sind, für den Polen zu stimmen und zwar dur die Shnapsflasche, die der „Stauffenberg des Ostens“ hatte kreisen lassen; jeßt find es nur einige Bauern, welche angeblich von Herrn von Reibnißz, der übrigens die Antwort jedenfalls niht s{huldig bleiben wird, bewirthet worden sind. Wie reimt \ih dies übrigens damit zusammen, daß der Abg. von Puttkamer zuerst von einem sinnbildlihen Kreisen der Schnapsflasche gesprochen und gemeint hat, daß nur idealiter. die Schnapsfla\che herumgegangen sei? Js es mögli, diesen Widerspru zu vereinbaren ? ;

Abg. von Puttkamer (Plauth): Jch habe sachlih be- wiesen, daß Hr. von Reibniz mit der Schnapsflasche operirt

hat, um seine Wahl durchzusezen, und diese Behauptung hat der Abg, Rickert durch seine Aeußerungen nicht zerstört. Nachdem noch der Abg. Lamprecht eine Aufbesserung per Grbilter der Kreissekretäre gewünscht hat, wird der Etat ewilligt. Bei dem Etat der Landwirthschaftlihen Ver- waltung bittet der Abg. von Czarlinski den Minister,

Anordnungen zu treffen, oder feinen Einfluß dahin geltend zu.

machen, daß das Schreibwerk auf dem Lande namentlich in Bezug auf die Ursprungszeugnisse bei der Vieheinfuhr mög- lichst beshränkt werde. das

__ Abg. Friedrichs (Lüneburg) bittet den Minister um eine Erhöhung des Fonds für Flußregulirungen und Melio- rationen. Die Ueberbürdung der Mitglieder der Meliorations- pre er s{chrecke von der Gründung ähnlicher Gefell- 1chasten ab.

Abg. Berger bestreitet die von dem Abg. Lieber in zweiter Lesung aufgestellte Behauptung, daß die Bergwerke in der Nähe von Ems die dortigen Thermalquellen gefährdeten, und bittet den Minister, auf die Jnteressen der dortigen Berg- arbeiter Rücksiht zu nehmen und niht etwa, wie er ange- kündigt habe, den Betrieb eines großen Bergwerks einstellen zu lassen.

Minister für Landwirthschaft 2c. Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen:

Meine Herren! Es bedarf wobl garni{t der Versicberung, daß die bergbaulichen Interessen ressortmäßig von dem Herrn Minister der öffentlihen Arbeiten, oder jeßt von dem Herrn Minister für Handel und Gewerbe wahrgenommen werden, und daß niht ein Reffort in der Lage ist, die wohlerworbenen Rechte auf dem Gebiet des anderen zu schädigen. In diesem Falle aber, wie das öfters vorkommt, liegen eben follidirende Interessen vor. Inwieweit der Bergbau in dem Emser Gebiet die Thermalquellen zu {ädigen geeignet ist, darüber find jahrelange Verhandlungen und Untersuhungen geführt worden und die erften Sachverständigen find zu gutachtlihen Aeußerungen aufgefordert worden. Auf Grund dieser gutahtliwen Aeußerungen, zu denen hervorragende Kapazitäten auf dem Gebiet der Geogravbie, der Geologie und des Bergbaues berufen gewesen find, find beftimmte Richtungen für das Treiben der Stollen {hon seit Jahren untersagt worden. Man hat also auf Grund der Gut- aten von Sachverständigen den Betrieb des Bergbaues in bestimmten Richtungen auf gewisse Gebiete {on seit Jahren bes&ränken müßsen.

Soviel wie mir bekannt, ist nun auf dem erlaubten Gebiet der Stollenbetrieb annähernd ers{chöpft oder der Erschöpfung sehr nahe, und es steht jeßt wieder zur Frage, ob entgegen den früheren bisher maßgebenden Gutachten ein Stollenbetrieb in der Richtung stattfinden soll, die nach der Meinung von anderen Sachverständigen den Thermal- quellenbetrieb zu beeinträchtigen geeignet ift. Da glaube ih nun, daß ih meinerseits in vollem Rechbte bin, wenn ich wiederzm domänen- seitig die Interessen der Thermalquellen und der Bevölkerung, die von diefen Intereffen abhängig ist, auch meinerseits zu wahren bestrebt bin. Es Ffann aber gar keinem Zweifel unterliegen, daß meinerfeits in der Wahrnehmung der berechtigten áúInteressen die Grenzen eingehalten werden, die {hon durch das Berg- gesetz sowie dur andere geseßliche Bestimmungen und wshlerworbene Rechte gezogen werden. Also es kann nicht davon die Rede sein, daß einseitige Schädigungen einzelner Interessen auf Kosten der anderen stattfinden werden. Ich babe nur gesagt, daß im Falle dex Kollision der Interessen ih jedenfalls berufen bin, die meines Ressorts in erfter Linie zu vertreten und zu wahren.

Was die Aeußerungen der anderen beiden Vorredner betrifft, fo fann ich meinerseits nur versichern, daß die von ibnen gegebenen Anregungen meinerseits durhaus in wohlwollende Erwägung ge- zogen werden sollen. Ih kann meine vollsten Sympyathien mit den Ausführungen des Hrn. Abg. von Czarlinski ausfprechen, welche darauf gerichtet find, das übermäßige Schreibwer? auf diefen Gebieten zu vermindern. Ih kann meinerseits versichern, daß sicher von dieser Stelle aus alles das geschehen wird, was in dieser Be- ziebung möglich ist. Auf dem Gebiete der veterinären Polizei ist es in vielen Richtungen unumgänglich nöthig, mit einer gewiffen Schärfe und Umständlichkeit zu Werke zu gehen. In den Grenzdiftrikten, von denen der Abg. von Czarlinski jedenfalls gesproben hat, sind wir stets im Vertbeidigungszustand gegen eine Invasion von Viehseuchen von Rußland ber; und die Kontrolregister in Bezug auf den Vieh- stand müssen in einer autoritativen Weise geführt sein, und gewisse Belästigungen des Privatverkehrs sind dabei unvermeidlich. Soweit aber eine Grenze gehalten werden kann, wird diese Grenze fiher inne gehalten werden.

Was die Aufnahme der definitiven Ernteerträge im Februar betrifft, die theilweise als eine Vermehrung des Schzeibwerks und theilweise als zu frübzeitig bezeihnet ist, so erlaube i mir darauf zu bemerken, daß die Februar-Aufnahme auf Grund von reibêégesetz- lihen Vereinbarungen stattfindet und zwar nit blos für Preußen, sondern für das ganze Reich, und daß für die statistischen ZweXe, denen sie genügen soll, der Februar {on ein reichlich später Termin ist. Das Hauvptinteresse der Ernteerträge feftzuflellen, liegt eigentli unmittelbar na der Ernte fchon vor und wird in gewissen Grenzen ja auch {on befriedigt durch die vorläufigen Ermittelungen, die von den land- wirthschaftliben Vereinen, wie ich annehme, ohne besondere Be- lâstigung der Einzelnen bereits im Oktober vorgenommen werden. Eine weitere Hinauéshiebung der definitiven Ermittelung über den Februar hinaus würde die Publikation fo sehr verzögern, daß das Intereffe an der Publikation entshieden beeinträhtigt würde. Schon jeßt findet die Publikation erst Ende Mai oder Anfang Juni statt, alio reichli® 2 Jahr nach der Ernte. Ib möchte kaum glauben, daß, obne den Werth der Statistik zu beeinträchtigen, eine noch weitere Hinausschiebung des Termins stattfinden könnte. -

Was die Wünsche des Hrn. Abg. Friedrichs betrifft, daß die Mesliorations- und Flußregulirungsfonds erhöht werden möchten, #o tbeile i diesen Wunsch ja meinerseits unzweifelhaft, aber in dieser Beziehung find die Grenzen der allgemeinen Etatsrücksihten gezogen. Soweit diese alierdings cine Steigerung dieser Fonds gestatten, werde id sie gewiß jederzeit befürworten.

Nachdem noch der Abg. Schumacher eine Verstaai- lihung der landwirthschaftlihen Schulen oder wenigstens eine Aufbesserung der Lehrergehälter befürwortet hat, wird der Etat bewilligt; ebenso der Etat der Gestütverwaltung.

(Schluß 4 Uhr.)

Jn der gestrigen Sißzung des Hauses der Ab- geordneten entgegnete auf die Bemerkungen des Abg. Czwalina der Justiz-Minister Dr. von Schelling:

I könnte mich dem Herrn Vorredner gegenüber auf die Be- merkung beschränken, daß die Auswahl der Vertheidiger Sache des Gerichtêvorsißenden ist und mir kein Mittel gegeben ist, auf die Ent- \chließungen des Gerichtsvorsißenden einzuwirken. Ih will aber nicht diesen Standpunkt einnehmen, sondern will materiell auf die Be- trabtungen des Herrn Vorredners eingehen. Ih kann mich in vielen Punkten mit ihm nur einverstanden erklären, aber ih muß allerdings in weiterem Maße, als es von ihm geschehen ist, die Nothwendigkeit betonen, daß die Referendare fleißig zu Vertheidigungen in Straf- sachen herangezogen werden. Es ist für die Ausbildung der künftigen Richter, noch mehr aber für die Ausbildung der künftigen Rechts- anwälte durchaus nothwendig, daß die jungen Männer in der Uebung der freien Rede angeleitet werden. Nun ift aber in den verschiedenen Vorbereitungsstadien der Referendare fast keine andere Gelegenheit gegeben, sh in der freien Rede zu üben, als nur in der Stellung als Vertheidiger; denn das Plädiren von dem Playe des

Staatsanwalts aus hat manche Bedenken gegen si und kommt schr wenig zur Anwendung. Es ift also durchaus nothwendig,

daß dié Referendare in vielen, zum Theil auch in \{chwierigen Ver- theidigungssahen dazu angehalten werden, die Vertheidigung zu fübren und in ihren Vorträgen die geeigneten Anträge zu begründen. Fch will aber damit feineëwegs behaupten, daß nun die Vertheidigung durch Referendare die Regel fein folle; ich glaube, was der Herr Vorredner gesagt hat, und was er als Gegenstand einer von mir zu erlassenden Anweisung gewünscht hat, das ergiebt sich \chon von selbst aus dem Geseßg. Die Strafprozeßordnung stellt als Regel hin, daß die Auswahl des zu bestellenden Vertheidigers aus den am Siß des Gerihts wohnkaften Rechtsanwälten erfolgen foll, und als Ausnahme ist im zweiten Absah des betreffenden Paragraphen hinzugefügt , daß junge Männer, welche die vorgejchriebene erste Prüfung für den Justizdienst beftanden haben, als Vertheidiger bestellt werden können. Fch nehme an, daß diese Bestimmungen von den Gerichten in dem Sinne, in welchem fie erlaffen sind, gehandhabt werden, und ich muß bestreiten, daß aus Sparsamfkeitsrücsichten etwa von der Bestellung ron Reck#tsanwälten zur Vertheidigung Abstand genommen wird.

Da i einmal das Wort babe, so möhte ih noch auf eintge Bemerkungen des Hrn. Abg. Dr. Windthorst zmückommen. In demjenigen, was er über die Geshäftsvertheilung bei den Amts- gerihten gesagt hat, erkenne ich einen Kern von Wahrheit. Ich kann ihm insbesondere darin beitreten, wenn er das hiesige Amtsgericht L als eine etwas monstrôfe Einrichtung darzuftellen gesuät hat. Jh glaube in der That, daß die Schöpfung eines einheitlichen Amts- gerichts für den Landgerihtebezirk T hier kein glüdckliher Gedanke war.

Meine Herxen, in anderen Punkten muß ih dem Hrn. Abg. Dr. Windthorst roidersvrehen. Er bat es so dargestellt, als ob es in den Händen des Ober-Landesgerihts-Präsidenten läge, die Ge- \chäftseintheilung bei den Amtsgerihten herbeizuführen, und als wenn es nur eines [eisen Druckes von mir auf die Ober-Landesgerichts- Präsidenten bedürfte, um eine Besserung in dem von ihm befürworteten Sinne herbeizuführen. In dieser Beziehung ift der Hr. Abg. Dr. Windthorst {on durch den Abg. Bödiker beritigt worden, welher mit Recht darauf aufmerksam gemacht hat, 2aß nicht der Präsident des Ober-Landesgerichts, sondern das Präsidium des Landgerichts über die Geshäftsvertheilung bei den Amtsgericten zu befinden hat. JIch vermuthe, daß der Abg. Dr Windthorst bei der Berathung der Reichs-Justizgesetze selbst für die Einrihtung des Prä- sfidiums bei den Landgerihten geftimmt hat. Sollte ich mi irren, so würde ja der Hr. Abg. Dr. Windthorst mi beribtigen. Durch diese Einrichtung des Präsidiums ist aber die Möglichkeit für die Landes-Justizverwaltung ausgeschloffen, eine Einwirkung auf die Fustiz- verwaltung in denjenigen Beziehungen auszuüben, welche in die Hände des Präsidiums gelegt sind, und zu diesen Geschäften gehört auc die Geschäftsvertheilung bei den Amtsgerichten.

Wlerdings würde ih, wie der Hr. Abg. Bödiker bemerkt: hat, in der Lage fein, diejenigen Grundsäße, welche über die Geschäft8vertbei- lung durch die Verfügung von 1879 festgestellt find, abzuändern und ¿u modifiziren. Allein die Ausführung würde nur immer in den Händen des Präsidiums fein, und die Einrichtung des Präsidiums hindert die Landes-Justizverwaltung, in die Ausführung selbstthätig ein- zugreifen. Diese Einrichtung hat aber gleichzeitig die Folge, daß: die Landes-Juftizverwaltung insoweit von der Verantwortlichkeit befreit sein muß, welhe nun dessen ungeahtet der Hr. Abg. Dr. Windthorst derjelben zuzushieben versucht hat.

Dem Abg. Lückhoff erwiderte der Minister des Fnnern Herrfurth:

_ I kann im Allgemeinen mit den Ausführungen des Abg. Lück- hoff mi für meine Person im Wesentlichen einverstanden ecklären. Er hat meines Eractens ein Ziel bezeihnet, dessen Erreihung sehr erstreben8wertih ift, und ih glaube, er hat auch mit Ret hervor- gehoben, daß dieses Ziel nur durch die Fürforge für unsere ver- wahrloste Jugend erreiht werden kann, wie fie durch Kirhe, Schule und dur die freie Liebesthätigkeit in gemeinnüßigen und woblthätigen Vereinen auêgeübt wird. Auf alle Einzelheiten nah dieser Beziehung einzugehen, glaube ich mir versagen zu sollen, weil fie mit meinem Etat, der hier zur Diskusfion steht, nicht in Beziehung stehen. In zwei Punkten hat sich allerdings seine Rede auf den Etat des Ministeriums des Innern mitbezogen, und in diesen beiden Punkten bin ih leider mit ihm nicht der gleihen Meinung. Er hat den Wuns ausgesprocen, daß die verwahrloften Kinder niht erst zu dem Zeit- punkt in Zwangserziebung gebracht werden follten, wenn sie eine Strafthat begangen haben und zur Zwangserziehung verurtheilt werden, fondern daß {on vorher, wenn fie auf dem Wege zu dieser Verwahrlosung wären, diese Zwangserziehung einzutreten habe. Meine Herren, das steht in Widerspruch mit den Bestimmungen des Gesetzes vom 13. März 1878, wonach überhaupt erst dann eine derartige Zwangserziehung eintreten kann, wenn ein Kind im Alter zwischen dem 6. und 12, Lebensjahre eine strafbare Handlung begangen hat, und wenn das Vormundschaftsgerißt den Beschluß wegen der Unter- bringung in Zwangserziehung gefaßt hat. Wollte man Kinder, bei wel(en diese Vorausseßung nicht vorliegt, in der Weise dieses Gefeßes unterbringen, fo würden sich die Landarmen- und Provinzialverbände sehr wehren; denn es würden ihnen daraus erhebliche Kosten erwachsen.

Der zweite Punkt, der sich auf den Etat des Ministeriums des Innern bezog, war die Aufforderung, ih möchte aus dem in Kap. 9% Titel 7 ausgeworfenen Betrage Zuwendungen an Erziehungs- verctine eintreten laffen.

Wollte ih dies thun, meine Herren, fo würde ich mi@& eines sehr \charfen Monitums Seitens der Ober-Rechnungskammer au®feßen, denn ih bin niht berechtigt, diesen Fonds dazu zu benußen. Wohl aber kann ich aus einem andern Fonds derartige Beihülfen aeben, nämlich aus Kap. 96 Titel 11, dem Dispositionsfonds bei den Straf- anftalts-Verwaltungen. Und gerade von dem von Hrn. Abg. Lückhof ausgesprochenen Gedanken ausgehend, daß in der verwahrlosten Jugend der Nahwuch{s für unsere Strafanstalten und Zuchthäuser fteckt, und daß demgegenüber Vorbeugungsmaßregeln nöthig sind, habe ic, soweit diefer in feinen Mitteln sehr beschränkte Fonds mir Mittel übrig Lief, dieselben vielfa dazu verwendet, um derartigen Vereinen Bei- hülfen zu gewähren, und ich werde, soweit eben Mittel mir zur Ver- fügung stehen, aus dem bezeichneten Fonds dies auch feraer thun.

Handel und Gewerbe.

_ Der Aufsichtsrath der Berlin-Charlottenburger Pferd e- bahn-Gesellscchaft hat die von der Direktion vorgelegte Bilanz genehmigt und beschloffen, der bevorstehenden Generalversammlung eine Dividende von 1# °/6 vorzuschlagen.

__— Vom oberschlefischen Steinkohlenmarkt berichtet die „Schles. Ztg.“ : Wenngleich das Kohlengeshäft in Folge des ver- minderten Bedarfs an Hausbrandkohlen von feiner früheren Lebhaftig- keit verloren bat, so bat dies doch keinen Einfluß auf die Preise ge- habt. Auch sind die Bezüge an Kohlen {chwächer geworden, nachdem die Mehrzahl der Händler und Fabriken sich aus Besorgniß vor etwaigen Arbeitsausftänden in ausreihendem Maße mit Kohlen ver- sehen hatten, sodaß sich jeut vershiedentlich, wenn au nicht er- heblihe Bestände an den Fördershächten ansammeln. Im Ganzen berrschte aber ein G Geschäft, und is besonders die Nawfrage nach kleineren orten groß, weshalb die Sortir- werke auf den Koßblengruben in vollem Gange sind. Es besteht die Absicht, die Nußkohlen T im Preise auf gleiche Stufe wie Stück- und Würfelkohlen zu stellen. Im Lokalverkauf stellen ich Stück- und Würfelkohlen auf 40—45 „Z, Nußkohlen 36 bis 40 4, Steinkohlen 23—28 „4, Erbskohlen 23—28 S, Staub- kohlen 5—10 „§ pro 50 kg ab Grube. An der neuen Förderanlage bei dem Bahnhof Chorzow wird rüstig gearbeitet; ebenso an dem neuen Fördershahte der Myslowiß-Grube. Für die Erzeugung von Kokes sind die Anlagen im angeftrengtesten Betriebe, da dieselben noch immer niht den Bedarf zu decken vermögen. Gi.

Die vorgestrige Generalversammlung der Mitteldeutschen

Kreditbank in Frankfurt a. M. bat die Dividende für das ab-

gelaufene Geschäftsjahr auf 7 °/6 festgeseßt. Die ausscheidenden Mit-

lieder Geheimer Rath Kirher (Meiningen) und August Siebert

i rankfurt) wurden wiedergewählt; James Hardy und Ernft Meyer, eide aus Berlin, wurden neu gewäblt.

Dem in der ordentlihen Generalversammlung der Glad- bacher Rückversiherungs-Gesellshaft vom 10. d. M. er- statteten Bericht über die Ergebnisse des Jahres 1889 entnehmen wir Folgendes; Das Geschäftsjahr hat einen Gewinn von 40 000 ergeben, welcher zur Ergänzung des 1888 um 230 000 Æ reduzirten Grundkapitals verwandt worden ist. Das Gewinnergebniß ist ungünstig beeinflußt, durch die Betheiligung der Gesellshaft an dem Geschäft der Gladbacher Feuerversiherungs-Gesfellshaft aus deren Vertrag mit

Westfälishen Bauernverein. Die Prämien-Einnahme betrug 2586 547 Æ oder 179 482 Æ mehr als 1888. Die Schäden für eigene Rechnung betrugen 1000198 Æ oder 213735 weniger als 1888. Die Prämienreserve beträgt 616630 M, d. i. 48,01 v%/« (1888: 630 188 6 = 43,03 % der Prämien-Einnahme für eigene Rehnung. Der Effektenbestand is um 152185 #4 zurück- gedüngen: dagegen hat si der Hypothekenbestand um 265 000 M ge- oben, fodaß fi eine Steigerung der Werthanlagen um 112 814 M ergiebt. Außerdem ist das Immobilienconto um 115 000 Æ gestiegen.

Von der Leipziger Ostermesse berihtet die Leipziger „Monatss\{r. für Textil-Ind.“ : Seit einigen Jahren {on sind nur die ersten Meßtage für die Tuhb rance maßgebend; in den ersten drei Tagen, womöglich {on am ersten, muß das Ceschäft gemacht sein, wenn die Messe eine gute genannt werden \okl. Für diese Messe

Meeraner Fabrikate etwas vernachlässigt waren. In Elsä Wasch-Kleiderstoffen, wie Satin, Zephir, war das Geschäft Sue lebhaft; auch baumwollene Flanells zu Konkfektion8zwecken waren gear Das Geschäft in Seidenwaaren, Tüchern, Decken und einenwaaren war nit bedeutend.

Der Verwaltungsrath der Hessishen Ludwigsbahn hat bes{lofsen, der Generalversammlung vorzuschlagen, für 1889 eine Dividende von 4F °/o zur Vertheilung zu bringen sowie dem Erneue- rungsfonds und der Pensionskasse die gleihen Beträge wie für 1888, nämli 700 000 Æ bezw. 100 000 #, zu überweisen.

Der Aufsihtsrath der Deutschen Grundkredit-Bank zu Gotha hat die Bilanz und das Gewinn- und Verlust-Conto pro 1889 festgestelt. Der Reingewinn beträgt 657 859 H# und die Unter- bilanz ermäßigt sih von 1877638 M auf 1219778 #

Die Betriebseinnahmen der Gotthardbahn betrugen im

dem Westfälishen Bauernverein. Im Uebrigea war der Geschäfts- verlauf befriedigend. In Kraft war eine Rückversiherungssumme von 935 513 933 «4 Am Jahres\{luß blieb eine Versicherungsfumme von 129 213054 Æ in Kraft. Die Brutto - Prämieneinnahme betrug 884 061 A oder 311 089 A weniger als 1888. Die Prämienreserve stellt fi auf 354738 M = 48,98 % gegen 375 079 M = 41,17 %/o der Prämieneinnahme für eigene Rechnung pro 1888. betrugen 895 034 Æ gegen 1 250 331 f im Vorjahre. antheil der Retrozessionäre betrug 247 556 46 Die \{chwebend geblie- benen Schäden betragen 160 605 Æ, wovon 121771 Æ für eigene

Rechnung.

Dem in der 27. ordentlihen Generalversammlung der Gla d- baber Feuerversicberungs-Gesellschaft über den Rech- nungs8abs{luß für das Jahr 1889 erstatteten Bericht entnehmen wir Folgendes: Die Gesellschaft hat mit einem Gewinne von 88386 # Davon entfallen 28 386 A4 jur Kapitalreferve und

abgeschlofsen. werden 9% = 30 4 pro Aktie als Dividende günstig beeinflußt ist das Gewinnergebniß Liguidation des gänzlich aufgegebenen

billige Waare in größeren Mengen Die Schäden Der Scaden-

guten Absaß; Peiy hatte

vertheilt. Un- Das Geschäft in Damenkle

kann das nicht gesagt werden; flott gekauft wurde sehr wenig, obgleich man das Gegentheil nah dem guten Osftergeshäft erwartet batte.

Frühjahr reihlich versehen waren, und braten deshalb nur ihre Rest- lagerbestände und einzelne Neuheiten zur Messe; nur Forst hatte die

der Anfuhr gegenüber ein sehr geringer. Befsere Forster, speziell neue | {u belle Sachen, wurden gern gekauft; Krimmitschauer Fabrikate waren | im wie gewöhnli gut sortirt und sind namentli in den Preislagen von 3,80—4,40 M \{chlank gekauft worden; Werdau zeichnete sich wieder durch \{öne Qualitätwaare aus; Kottbus hatte eine ziemli starke Anfuhr bewirkt, erzielte aber nur ein mittelmäßiges Geschäft, Lucken- walde brate \{chöône Paletotstoffe, mode- und taubengraue fanden verschiedene neve gern gekauft wurden; in Aachener Kammgarnen war ‘das Ge- \châft ziemlich lebhaft. Der geringen Kauflust wegen waren die Preise theilweise niedriger als leßte Messe, blieben aber zumeist unverändert. dur den bei der | Rückversicherung8ge\{häfts erlittenen Verlust von 67 421 #, sodann durch einen 200 000 M übersteigenden Verlust aus dem gekündigten Vertrage mit dem

begehrt waren Greizer und Geraer Fabrikate, namentli Beige in Jacquard-Dessins; Bordurenstoffe, sowie gestreifte einfarbige und Noppés wurden noch gerne gekauft, während Glauchauer und

am Plaß. Der Absaß war aber

handel.

Behauptet.

Sachen, die London,

iderstoffen war ziemli flau;

1 März 1890 für den Personenverkehr 387 500 (im Februar 220 000) Die Fabrikanten waren vollauf beschäftigt, da sie mit Aufträgen fürs | Fr., für den Güterverkehr 682 500 (im Februar 620 000) Fr., verschiedene Einnahmen 35 000 (im Februar 30 000) Fr., zusammen 1 105 000 (im Februar 876 000) Fr. Die Betriebsausgaben betrugen im März 1890 500 000 (im Februar 455 000) Fr. Demnach Ueber- 605 000 (im Februar 415 000) Fr. ärz 1889 betrug 615 000 Fr. Leipzig, 17. April. La Plata. L: Mai 4,80 Æ, pr. Juni 4,80 Æ, pr. Juli 4,80 Æ, pr. August 4,773 M, pr. September 4,775 #4, pr. Oktober 4,77è #, pr. No- vember 4,77F M,

17. Apkil.” (W.T. B.) Wollauktion. Gute Be- theiligung, fest, unverändert.

Bradford, 17. April. : 3 Geschäft, anziehend, Kreuzzuchten hauptsächlith gefragt, zweifädige Garne ziemlicher Begehr, fester, einfädige ruhig.

Der Betriebsübershuß (W. T. B) Kammzug-Termin- Grundmuster B. pr. April 4,80 Æ, pr.

pr. . Dezember 4,77} #Æ# Umsay 85 000 kg.

In Wolle méhr

(Wi B)

1. Steckbriefe und Untersuhungs-Sachen.

2. Zwangsvollstreckungen, Mat Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

4. Verloofung, Zinszahlung 2c. von öffentlihen Papieren.

Deffentlicher Anzeiger.

. Kommandit-Gesellshaften auf Aktien u. Aktien-Gesell\ck. . Berufs-Genofsenschaften. E

. Erwerbs- und Wirth\chafts8-Genofsenschaften.

. Wochen-Ausweise der deutschen Zettelbanken.

. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[4054] Steckbriefs-Erledigung.

Der gegen den Töpfer Carl August Louis Blo, geboren 2. April 1852 zu Berlin, wegen Blutschande in den Acten J. Ib. 531/84 unter dem 2. Februar 1885 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.

Berlin, den 12. April 1890.

Staatsanwaltschaft bei dem Königl. Landgerit T.

2} Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

[4074] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen im Kreise Nieder- Barnim Band 81 Nr. 3418 auf die Namen 1) des Bauführers Isidor Kaphan, 2) des Tapeziermeisters Julius Faust, Beide hier, eingetragene, in der Rei- nickendorferftraße belegene Grundstück am 12, Juni 1890, Vornmtittags810 Uhx, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstraße Nr.13, Hof, FlügelC., Erdgeschoß, Zimmer Nr.40— ver- steigert werden. Das Grundstü ift 10 a 35 qm groß und weder zur Grundsteuer noch zur Gebäudesteuer ver- anlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Ab- rift des Grundbuchblatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grundstü betreffende Nahweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts- schreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer Nr. 42, eingesehen werden. Alle Realberehtigten werden aufgefordert, die nicht von felbst auf den Ersteher übergehenden An- sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs- vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Las von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden

ebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs- termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- boten anzumelden, und, falls der betreibende Gläubiger widerspriht, dem Gericht glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücsihtigt werden und bei Ver- theilung des Kaufgeldes gegen die berücksihtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widri-

enfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund- stücks tritîi. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 12. Juni 1890, Mittags 12 Uhr, an oben bezeihneter Gerichtsstelle ver- kündet werden.

Verlin, den 3. April 1890,

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 53.

[4082] Aufgebot. Es ift das Aufgebot folgender angeblih abhanden la 4% Staats\huldvershreibungen der reuß. confolidirten Anleihe:

a, de 1876/79 Litt. E. Nr. 40515 über 300 von der Wittwe des JIustizraths Vietor in Cassel, vertreten durch den Rechtsanwalt Gervinus zu Caffel,

b, de 1882 Litt. F. Nr. 214416 und 214417 über je 200 M von der Kaiserlihen Ober- Postdirection zu Schwerin i./Meckbrg.,

c. de 1876/79 Litt. E. Nr. 18626 über 300 A von dem Bäckermeister Andreas Wischeropp zu Ochtmersleben, vertreten durch den Justiz- rath Dr. Lochte,

beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden auf- gefordert, spätestens in dem auf den §8. Mai 1891, Mittags 12 Uhr vor dem unterzeichneten Ge- rihte, Neue Friedrichstraße 13, £of, Flügel B. part., Saal 32 anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Berlin, den 1. April 1890,

Das Königliche Amtsgericht. 1. Abtheilung 49.

[4075] K. Amtsgericht Stuttgart Stadt.

In der Aufgebotssache des Franz Iosef Brunnen- miller, ledig, in Wurmlingen wird gemäß Gerichts- beschlufses von heute der Inhaber der auf den Fn- haber lautenden 42/4 Württ. Staatsshuld\cheine

N) Tätbt: N. Nr.::49:043 à 500 e tro. 1. Mai und 1. November, 2) Litt. O. Nr. 14 175 à 200 M tro. 1. Februar _und 1. August aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, 14. Mai 1894, Vormittags 9 Uhr Justiz- gebäude A. G. Saal Nr. 25 anberaumten Termin seine Rechte hierorts anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftlos- erÉlärung erfolgen würde. Den 17. März 1890. Gerichtsschreiber Neuburger.

LER94) Aufgebot. 1) Die Barbara Mouth, Wittwe von Johann Nicolaus Ammer, 2) der Bâcker Franz Ammer, 3) der Bäcker Peter Ammer jän., 4) der Pcter Ammer sen. als Vater und Vor- mund der minderjährigen Juli Ammer, 5) die Marie Ammer, Ehefrau des Krämers Stephan Becker, alle in Stieringen wohnhaft, vertreten durch Rechts- anwalt Wagner hier, haben zum Zwecke der Kraftlos- erÉlärung der zu den nahstehend aufgeführten, durch Urtheil des Kaiserlihen Amtsgerichts E vom 8. Juni 1889 für kraftlos erklärten 4%/ Dbliga- tionen der Lothringisen Allgemeinen Bezirksanleihe gebörigen Zinsscheine das Aufgebots - Verfahren beantragt. d Der Inhaber der Zins\@eine wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 6. No- vember 1890, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerihte, Sitzungssaal Nr. 39, 1. Stock, anberaumten Aufgebots-Termine seine Rechte anzumelden und die Zinsscheine vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben er- folgen wird. Bezeichnung der Obligationen. I. Litt. B. zu 500 A Nr. 289 290 291 292. Il. Látt. C. zu 200 G Nr. 3314 3315 3316 3317 3318. Meg, den 5. April 1890. Kaiserliches Amtsgericht. Vaillant.

[69379] Aufgebot. /

Der Schiffer Hermann Vahl zu Wolgast bat in Gemeinshaft mit dem Schiffskapitän Heinrich S{warß und dem Fräulcin Luise Peters daselbst das Aufgebot der angeblich abhanden gekommenen Schuldverschreibung d. d. Stralsund, den 19. April 1879, lautend über 6000 4 Darlehnsforderung, für welche der Schraubendampfer „Reihefahrer“ von Stralsund verpfändet (Col. 10 des Schiffsregisters Nr. 36) beantragt. ¿

Es wird daher der unbekannte Inhaber derselben aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine ] am 11. Oktober 1890, Vormittags 10 Uhx, } Zimmer Nr. 12, seine Rechte anzumelden und die Schuldverschreibung vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für fraftlos erklärt werden wird.

Stralsund, den 1. März 1890.

Königliches Amtsgericht. T.

ers Ausgcbot.

Auf Antrag des Königlichen Regierungs-Präsi- denten zu Breslau werden, nahdem der am 31, März 1879 von der hiesigen Königlichen Regierung als außergeri{tliher Auktionator angestellte Tischler- meister Emil Hübner zu Strehlen dieses Gewerbe aufgegeben und die Rückzahlung der von ihm in der gedahten Eigenschaft bestellten und bei der Königlihen Regierungs-Hauptkasse zu Breslau hinterlegten Kaution von 300 M beantragt hat, alle diejenigen, welche Ansprübe an die vorgedachte Kaution zu haben G hiermit aufgefordert, ihre Ansprühe und Rechte bei dem unterzeichneten Gericht spätestens in dem auf den 4. Juli 1890 Mittags 12 Uhr, an der Gerichtsstelle hierselbft am Schweidnißer Stadtgraben Nr. 4, Zimmer 89 des Il. Stockes anberaumten Aufgebotstermine an- zumelden, widrigenfalls fie ihrer Ansprüche an die Königliche Regierung verlustig gehen und die Kaution des p. Hübner freigegeben werden wird. „,

Breslau, den 9. April 1890.

P E R R SAAES T “A dilida ute À A

[60980] Aufgebot.

Das Aufgebot folgender Sparkassenbücher der Niederlausiger Nebensparkasse zu Sorau :

1) T Ne: 4020, ausgefertigt it StB Borrmann zu Legel, lautend über 37 Thaler 24a E GaralMen 10 Pfennige am 30. Juni

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Litt. F. Nr. 12723, ausgefertigt für Johanne Ernestine Heinze (Haenisch), geb. Maerkisch, in Rein8walde, lautend über 170 A 61 S am 31. Dezember 1883,

Litt, F. Nr. 20663, ausgefertigt für Gottlieb Haenish in Reinswalde, lautend über 163 2 S am 31, Dezember 1883,

4) Litt. F. Nr. 22360, ausgefertigt für Ernst Haenish in Reins8walde, lautend über 52 49 4 am 12, Januar 1884,

ist beantragt. _

Das Sparkassenbuch zu 1 ift angebli verloren gegangen; die Sparkafsenbücher zu Z—4 sind im Juli 1884 verbrannt.

Auf Antrag des Müllermeisters Heinrih Floeter in Nieder-Hartmannsdorf bei Wiesau, der verehelichten Weber Haenish, Johanne Eraestine, geb. Maerkisch, zu Reinêwalde und des Webers Gottlieb Haenisch ebenda, wird ein Jeder, der an diese Sparkassenbücher irgend ein Anreht zu haben vermeint, aufgefordert, seine Ansprüche und Rechte spätestens in dem Auf- gebotstermine den 30. September 1890, Vor- mittags 11 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte, Terminszimmer Nr. IIL,, anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Svarkassenbücher erfolgen wird.

Sorau, den 6. Februar 1890,

Königliches Amtsgeriht. Abtheilung III,

[69366] Aufgebot. _Für die Valentin Gruélewski's{hen Minorennen ist von der biesigen Kreissparkasse das Sparkafsen- buch Nr. 1865 ausgestellt worden, welches über E me zusammen 15,50 # und 4,30 X Zinsen autet. __ Der Vormund der genannten Minorennen, Ein- sasse Jacob Goszka aus Kl. Glemboczek hat be- hauptet, dieses Sparkassenbuch verloren zu haben. Der unbekannte Inhaber des bezeichneten Spar- kassenbuchs Nr. 1865 wird deshalb auf Antrag des Jacob Goszka hierdurch aufgefordert, seine Rechte spätestens im Termine deu 16. September 1890, Vmts. 11 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte anzumelden und tas Sparkafsenbuch vorzulegen, widrigenfalls daëselbe für kraftlos erklärt werden wird. Strasburg Wpr., den 1, März 1890. Königliches Amtsgericht.

[4076] Beschluß.

Auf den Antrag des Finders, jeßigen Polizeiwaht- meisters August Romahn in Stollupoenen, früher Gensdarm in Kl. Spalienen, werden die Verlierer oder Eigenthümer der im September 1879 in einem kleinen etwa F Meile von der Stadt Nikolaiken an dem Wege nah Turoscheln zu belegenen Gehölz ge- fundenen vier Ochsen aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin dem 16. Juni 1890, Vormit- tags 10 Uhr, bei dem unterzeihneten Gericht, Zimmer Nr. 1 ihre Ansprüche und Rechte arzumel- den, widrigenfalls ihnen nur der Anspruch auf Heraus- gabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des Anspruchs noch vorhandenen Antheils V TReIRIN jedes weitere Reht aber ausgeschlossen wird.

Nikolaikeu, den 5. April 1890, Königliches Amtsgericht.

[4078] Aufgebot.

Es ift das Aufgebot folgender Fundsachen :

1) einer am 23. August v. Is. von Gustav Voigt jun., Alexandrinenstraße 62 wohnhaft, gefundenen dreitheiligen Granatbrosche,

2) eines am 27. November v. Js. dem Königl. Pol Sn S urenlengiawes Friß Siebert, Kronen- traße 62, zugelaufenen braunen, langhaarigen Iagd- bundes mit weißer Brust und einem weißen Fleck an der linken Vorderpfote,

3) eines am 17. November v. Is. in der Rathe- nowerstraße auf dem Trottoir von dem Knaben Wilhelm Puhst, Sohn des Eisenbahnbetriebs- sefretairs Gottfried Puhst, Dreisestraße 11, gefun-

i es Amtsgerichr,

denen Zehnmarkstückes,

4) cines am 31. Oktober v. Is. in der Straße Alt-Moabit, vor dem Grundstück Nr. 89, von dem Schußmann Schmidt, Klopstockstraße 36, gefundenen Kinderwagens, i

5) einer Mitte September 1889 von dem Kellner Edmund Oertel, Unter den Linden 951, gefundenen Rosette mit RNofen (Brillanten),

von den Findern bezw. deren Vertretern beantragt. Die Verlierer oder Eigenthümer diefer Gegenstände werden hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. Juni 1890, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeiwneten Gerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof Flügel B, part. Saal 32 anberaumten Termin ihre Ansprüche und Rechte anzumelden, widrigenfalls ihnen nur der Anspruch auf Herausgabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des Anspruchs noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht derselben aber ausgeschloffen werden wird.

Berlin, den 1. April 1890.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 49,

[65408] Aufgebot.

In Sachen des Meßtgermeisters Max Untermayer

in Kriegshaber, vertreten durch den Kgl. Advokaten

Rechtsanwalt Costa dahier, gegen Untermayer

Zacharias, Isidor und Adelheid von Kriegshaber wegen Hypothekamortisation.

In Erwägung, daß der Kgl. Advokat Rechts- anwalt Costa dahier unter Vorlage einer Vollmacht des Meßtgermeisters Max Untermayer in Kriegs- haber und Namens desf\elben unterm 18. Dezember 1889 pr. 8. Februar 1890 hierorts den Antrag ge- stellt hat, bezüglich der auf dem Anwesen der Shuh- machers-Eheleute Simpert und Elise Enmeier in Kriegshaber Haus Nr. 14a. im Hypotheken-Buche dieser Gemeinde Band 11. Seite 388 und zwar in IT. Rubrik seit 14, April 1825 und bezw. 4. Fe- bruar 1840 für Zacharias, Isidor und Adelheid Untermayer noch eingetragenen C A MTfoliua e AE und bezw. Wohnungsrechte das Aufgebotsverfahren eins zuleiten, dieser ‘Antrag als zulässig und gerechtfertigt erscheint, nachdem das Interesse des Antragstellers zur Sache dargetban wurde, und derselbe anderseits auch dem Gerichte glaubhaft gemacht hat, daß die Nachforshungen nach den rechtmäßigen Inhabern obiger Rechte fruchtlos geblieben und vom Tage der leßten auf diese sich beziehende Handlung an ge- rechnet dreißig Jahre verstrihen sind, für das Aufs- gebotsverfahren das Gericht aus\chließlich zuständig ist, bei welchem das betreffende Hypotheken-Buch geführt wird, aus diesen Gründen und in Anwendung des §. 82 Hyp.-Ges. in der Fassung des Art. 123 Abs. T Z. 3 des bayr. Ausf.-G. zur R.-C.-P.-O., dann der §8. 823, 824 2c. des leßtgenannten Ge- seßes wird hiermit Aufgebot erlassen und ergeht an alle Diejenigen, welhe auf obige hypothekarisch ver- sicherte Ansprüche ein Recht zu haben glauben, die offentliche gerihtliche Aufforderung, solches innerhalb 6 Monaten, spätestens aber im Aufgebotstermine, d. i, Montag, den 13. Oktober 1890, Vor- mittags 9 Uhr, im diesgerihtlihen Geschäfsts- zimmer Nr. 12 0/r., anzumelden, widrigenfalls obige Mitbenüßungs- und bezw. Wohnungsrehte für er- loschen erklärt und im Hypotheken-Buche 1, cit. ge- [8\{cht werden würden.

Augsburg, am 10. Februar 1890.

Königliches Amtsgericht. gez. v. Gutermann.

[4068] Aufgebot. l

Der Schäfer Horstmann Nr. 230 Hille hat das Aufgebot der im Grundbu von Hille Blatt VII Blatt 468 auf den Namen des am 6. August 1878 zu Hille verstorbenen Carl Heinrich August Breek eingetragenen Grundstücke Flur 15 Nr. 618/288 beim Teich Haus groß 3 Ar, Flur 15 Nr. 619/287 beim Teih Hof groß 13 Ar 99 Q.-M., Flur 16 Nr. 35 Marktbreite Hof groß 50 Q.-M., Flur 19 Nr. 172/130 Röckemoor Weide groß 39 Ar 36 Q.-M. der Katastralgemeinde Hille, behufs Besißttitel- berihtigung beantragt, Alle, welche Eigenthums- oder andere Rechte auf die oben bezeihneten Grund- \tüdcke in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, die- selben P n dem auf den 11. Funi 1890, Vormittags 11 Uhr, Zimmer 22, vor dem unter- zcihneten Geribte anberaumten Termine anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls die unbekannten Eigenthumsprätendenten mit ihren Ansprüchen auf