1890 / 101 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 24 Apr 1890 18:00:01 GMT) scan diff

Liebe zum Vaterlande und zum angestammten Herrscherhause zu Pilegen, e, unter den Glaubensgenossen das evangelisWe Bewußtsein zu stärken.

In Halle hat sich, wie dasfelbe Blatt mittheilt, am Montag cin christlih-sozialer Arbeiter verein gebildet.

Der Ausstand der Cigarrenarbeiter in Halberstadt ift nah einer Dauer von 8 Wochen beendet worden. Den Erfolg des Ausftandes stellt das „Halb. Int.-Bl.“ folgendermaßen dar: Die Arbeiter haben auch niht eine einzige ihrer Forderungen durcgeseßt, sie haben umsonst gedarbt und Noth ge- litten, ihre unter Opfern und Entbehrungen mancher Art angesam- melte und wohblgefüllte Unterstüßungskafse ist um 30—40 000 ärmer, und um diese Summe wieder zu ergänzen, wieviel Schweiß und Arbeit gehört dazu? Auch die Fabrikanten haben unter dem Strike {wer gelitten. u

Der Verein Aachener TuGhfabrikanten bes{lofß, unter Festseßung ciner Konventionalstrafe, jeden Arbeiter, der am 1. Mai ohne genügenden Grund von der Arbeit fortbleiben würde, 2 Monate lang nit zu beschäftigen. i E

In Stettin fand am Dienstag, wie die „Ostsee-Ztg.“ berichtet, eine zahlreich besuhte Versammlung von Mitgliedern des Arbeit- geberbundes der Baugeshäste von Stettin und des Kreises Randow statt, in welher über Maßnahmen gegen etwaige Strikes berathen wurde. Die Versammlung beschloß zunächst die Errichtung eines Melde-Amts, auf welchem Arbeitnehmer die Arbeitgeber erfahren können, welche Arbeitskräfte suhen. Von Mitgliedern des Bundes wird vom 1. Mai d. J. ab kein Geselle in Arbeit genommen, der nit einen Entlassungsshein von feinem leßten Arbeitgeber auf- zuweisen hat. Wird bei einem Arbeitgeber von den Gesellen die Bausperre verl,ängt, so dürfen die betheiligten Gesellen von keinem anderen Arbeitgeber in Arbeit genommen werden. Falls vom 1. Mai ab die Kalk- und Steinträger in Folge von Nichtbewilligung ihres erhöhten Lohntarifs auf einzelnen Bauten die Arbeit niederlegen und die bei diesen Bauten beschäftigten Maurer dem Beispiel folgen, wird bei allen übrigen, dem Bunde angehörigen Arbeitgebern gleihfalls die Arbeit eingestellt. Mit Bezug auf den 1. Mai wurde nah dem Beispiel der Innung der Baugewerbe beschlossen, daß alle Arbeiter, wel che an diesem Tage ohne Erlaubniß von der Arbeit fortbleiben, auch für die beiden folgenden Tage von der Arbeit ausgeschlossen bleiben sollen.

íIn Leipzig faßte der in der allgemêinen Versammlung der Arbeitgeber und Fabrikanten von Leipzig und Umgegend gewählte Ausschuß in Bezug auf die Bis der Arbeitgeber gegen- über der für den 1. Mai d. I. beabsichtigten Demonstration einzelner Arbeitnehmer folgende Beschlüsse: 1) Der Aus\{uß erachtet sämmtliche Arbeitgeber für verpflihtet, mit aller Entschiedenheit und Strenge gegen diejenigen Arbeiter einzuschreiten, welhe si an der Arbeitseinstellung am 1. Mai betheiligen. 2) Iedem O liegt die Pflicht ob, etwaige Gesuche von Arbeitern um Beurlaubung für den 1. Mai abfällig zu besheiden. 3) Fehlen nur einzelne Arbeiter, fo sollen diese sofort oder in möglichst furzer Frist entlassen werden. 4) Wenn in einem Betriebe zwei Drittel der Arbeiter feiern, so liegt es dem Arbeitgeber ob, nach eigenem pflichtmäßigen Ermessen felbst bis zum vollständigen Sthließen seines Betriebes zu \chreiten. 5) Wegen Arbeitsverweigerung am 1. Mai entlafsene Arbeiter dürfen nur mit reduzirtem Lohn und nur von ihrem alten Arbeitgeber wieder eingestellt werden 2c.

Wie der „Magdb. Ztg.“ aus Stuttgart geschrieben wird, be- {loß eine zahlrei besuhte Arbeiterversammlung, an welcher Arbeiter der verschiedensten Gewerbe Theil nahmen, den 1. Mai M der Art als Fêtertad U begehen, day am Abend geeignete Veranstaltungen getroffen werden sollen. Den- jenigen Arbeitern, welhe es möglich machen können, an diesem Tage die Arbeit auszusetzen, ohne sich und Anderen Unannehm- lihkeiten zuzuziehen, wird empfohlen, die Arbeit am 1. Mai ruben zu lassen. Soweit sih bis jeßt übersehen läßt, wird die Zabl der Arbeiter, welhe am 1. Mai feiern, verbältnißmäßig klein sein.

Aus Gera \chreibt man dem „Chemn. Tgbl.“: Am nächsten Sonnabend läuft die Kündigungszeit der Weber und Weberinnen ab und mit sfelbigem Tage würden 3000 bis 4000 Arbeiter und Arbeiterinnen brodlos scin. In den Kreisen der Arbeiter ist man zu einem Ausgleich auf gütlichem Wege geneigt, und man giebt sich der Hoffnung hin, daß die streitige Angelegenheit im Laufe der nächsten Tage in der einen oder der anderen Form beigelegt werden wird. Der Ausstand der Maurer dauert fort, da die vereinigten Bau-

eshäftsinhaber von Gera und Umgegerd nicht gewillt sind, auf die S eeberung der Gehülfen einzugehen. Die Zahl der Strikenden wird auf 250 geschäßt, von denen ein Theil die Stadt verlassen hat, um in anderen Orten Arbeit zu suchen.

Hier in Berlin hat der „Voss. Ztg.“ zufolge, eine große Ver- sammlung Berliner Bäckergesellen am 22. d. M. beschlossen, am 1, Mai die Arbeit von Morgens 8 bis Abends 10 Uhr ruhen zu lasse n. Die Direktion der Ludwig Löwe*’schen Gewehr- fabrik hat es abgelehnt, das Etablissement am 1. Mai zu ließen. Der Ausftand in der Knopffabrik von C. H Röhll ist beendet. Die Arbeiter waren gezwungen, den Kampf aufzugeben, weil ihnen nit genügende Geldmittel zur Verfügung standen. Die in den hiesigen Werkstätten der Aktiengesellschaft für Anilinfabrikation in Folge der Ablehnung der Direktions- vorshläge Seitens der Arbeiter-Deputation erfolgte Einstellung des ganzen Betriebes is seit heute beendet. Der weitaus größte Theil der entlassenen Arbeiter erklärte sich auf Grund der bestehenden Fabrikordnung bereit, die Arbeit wieder aufzu- nehmen und wurde wieder eingestellt. Die gestrige Mittheilung des Vlattes, daß in der Heckmann’schen Fabrik 14 Kupfer- \chmiede die Arbrit wieder aufgenommen hätten, nachdem ihnen cine R bewilligt worden fei, ist, wie jeßt gemeldet wird, un- richtig.

Aus Wien meldet ,W. T. B.* vom gestrigen Tage: Die Statthalterei von Nieder-Oesterreih hat eine Kund- machung erlassen, in welcher die Arbeiter vor eigenmäch- tigen Arbeits8einstellungen und Ausschreitungen am 1. Mai gewarnt werden, und in welcher das strengste Vorgehen bei unerlaubten Aufzügen, sowie bei Störungen der Ordnung und Ruhe und bei Exzessen angedroht wird. Es seien alle Vor- bereitungen getroffen, um zu verhüten, daß irgend Jemand in Nieder- Oesterreih am 1. Mai in seinem Beruf, seinem Eigenthum, seiner Ruhe oder seinem Vergnügen gestört werde.

Wie das „Wolff'\he Bureau“ aus Privoz mittheilt, is am 22. und in der Naht zum 23. ¡d. M. im ganzen Strikegebiet eine Störung nicht vorgekommen. In den Kohlengruben von Zwierzina bei Polnisch-Ostrau und dann auch von Michalkowitz ist gestern die Arbeit wieder aufgenommen worden. Die Stimmung der Arbeiter fängt an, sich zu beruhigen, Dem- zufolge follte gestern unter Vorfiß des Regierungs-Raths Klingner eine Besprehung mit den Bergbauleitern wegen Anbahnung eines definitiven Ausgleihs zwischen ihnen und den Arbeitern, welche die Arbeit wieder aufgenommen haben, stattfinden.

Aus Pest meldet ,W. T. B.“: Am 1. Mai wird die gesammte Polizeimacht zur Aufrechterhaltung der Ordnung aufgeboten, ebenso ist die ganze Garnison in den Kasernen konsignirt. Der Corps- Kommandant hat \trenge Weisung ertheilt, daß bei etwaigen Ruhe- itöórungen fofort mit aller Strenge vorgegangen werde.

Aus Paris meldet „W. T. B.“, daß dem „Temps" zufolge das Organisations-Comité für die Manifestation am 1. Mai 10000 Affichen drucken läßt, in welchen die Hoffnung ausgesproßen wird, daß die Arbeiter den Tag mit Ruhe und Würde begehen möchten. In Amiens haben die sozialistishen Arbeiter beschlossen, am 1. Mai eine Ver- sammlung abzuhalten und sodann durch eine Deputation auf. der P räfektur die wichtigsten Parteiforderungen bekannt zu geben.

In St,. Etienne wurde von einer Versammlung von Bergleuten beschlossen, bei allen Gesellschaften einen acht- stündigen Arbeitstag und Einigung, betreffend die Arbeitslöhne, zu verlangen. Sollten diese Forderungen nicht bis zum 1. Mai bewilligt worden sein, fo soll ein allgemeiner Strike eintreten.

In Mont lu gon befinden si 600 Arbeiter der Hüttenwerke Comentry im Ausstande.

Zur Statistik der schlesishen Bäder.

Nach dem von Dr. Witczak - Jastrzemb erstatteten Medizinis# ch- statistishen Bericht Über die Saison 1889 aus den zum \chlesischen Bädertage vereinigten Kurorten: Alt- Haide, Gharlottenbrunn, Cudowa, Flinsberg, Gör- bersdorf, Königsdorff-Jastrzemb, Landeck, Langenau, Muskau, Reinerz, Salzbrunn und Warmbrunn“ befanden sih während der Saifon 1389 in den genannten Bädern 12 666 Per- sonen, darunter 37,4% männlich und 62,6 9/0 weiblich, welche sih folgendermaßen auf die einzelnen Bäder vertheilten: mit 204, dar- unter 29,9 9% männlih, auf Alt-Haide, mit 418, darunter 41,9 9% männlich und 58,1 °/6 weiblih, auf Charlottenbrunn, mit 1377, darunter 25 9% männlich und 75,0 %/o weiblich, auf Cudowa, mit 1662, darunter 24,5% männlich und 75,5 9/6 weiblich, auf Flinsberg, mit 552, darunter 68,6% männlich und 31,4 °/g weiblih, auf Görbersdorf, mit 529, darunter 23,19% männlich und 76,9 9%/ weiblich, auf Jaftrzemb, mit 970, darunter 23,2% männlich und 76,8 9% weiblich, auf Landeck, mit 558, darvnter 24,1 %/, männlich und 75,9% weib- lih, auf Langenau, mit 174, darunter 18,49% männlich und 81,6 %o weiblich, auf Muskau, mit 2661, darunter 38,3 ‘/9 männlich und 71,7 9% weiblich, auf Reinerz, mit 2327, darunter 54,7 % männlihh und 45,3 2/0 weiblih, auf Salzbrunn und mit 1234, darunter 45,9 °/o männlich und 54,1 °/9 weiblich, auf Warmbrunn. i |

Wie aus vorstehender Zusammenstellung ersichtlih, giebt das weiblihe Geshlecht das bedeutend größere Kontingent an Kurbedürf- tigen ab, indem das Verhältniß zwischen den männlichen und weiblichen Patienten 1:1,7 ist. Im Verglei mit der Frequenz während der Saison 1888 ist bei den meisten Kurorten eine Zunahme zu konstatiren.

Alt-Haide weist ein Plus von 63 Personen auf, Charlottenbrunn von 41, Flinsberg von 98, Jastrzemb von 188, Langenau von 19, Reinerz von 433. Muskau dagegen hat 116 Personen weniger ge- habt und Görberëdorf differirt nur um vier Personen. In Betreff der übrigen Bäder läßt sich kein Vergleich anstellen, da die Berichte zum Theil im Jahre 1888, zum Theil im Jahre 1889 unvoll- ständig waren. M

Wie in früheren Jahren, so hatte Langenau auch im Sommer 1889 den höchsten Prozentsaß von Krankheiten der Ernährung und Konstitution aufzuweisen, nämli 44 9%. Darauf folgt Alt-Haide mit 34 9/9, Flineberg mit 31 %/, Cudowa mit 29 °% und Jastrzemb mit 26 %/. Im Gegensaze zur 1888 er Saison mat sich hier eine Abnahme des Prozentverbältnisses bemerkbar ; nur Alt - Haide zeigt ein Plus von 4 9/6. ] /

Charlottenbrunn erreichte im vergangenen Jahre mit 4 °/o die relativ hôckchste Zahl in der Gruppe der Infektionskrankheiten (Sumpf- miasmen, Lustseuche und Keuchhusten), während Iastrzemb gegen das Jahr 1888 ziemli gleich blieb. Dieses für Charlottenbrunn sonst ungewöhnlihe Verhältniß haben speziell 15 an Keuchhusten erkrankte Personen bewirkt.

In der Behandlung der Krankheiten des Bewegungsapparates nimmt Warmbrunn mit 47% die erste Stelle ein. Am nächsten fommt Muskau mit 38%/0, dann Alt-Haide mit 17 %%, Landeck und Langenau mit je 10% und Jastrzemb mit 7/9. Somit läßt sich auc hier im Vergleiche mit den früheren Jahren eine allgemeine Zunahme konstatiren. Allein Jastrzemb hat im Vergleiche mit den früheren Jahren in der leßten Zeit cinen sehr niedrigen H derartiger Krankheiten vorzuführen. Während im Jahre 1884 no 23 9/0, im Jahre 1886 18 °%/ zur Behandlung kamen, erwies die 1888er Statistik nur 6% und die lettjährige 7°/6, obwohl die dortigen Soolbâäder, welhe der Kreuznacher Soole mindestens gleihwerthig sind, als auch die vorzüglihen Moorbäder nach der Erfahrung des Dr. Witczak fast \pezifish bei allen rheumatishen Leiden wirken.

Auch in ter vergangenen Saison wurden in Charlottezbrunn und Cudowa die meisten Krankheiten der Kreislauforgane behandelt. Die Höhe des Prgozentsatzes blieb für beide Kurorte dieselbe wie im Jahre 1888, nämli 89/6 und 79/0, j

Unter den Krankheiten des Nervensystems weist Landeck 30 9/0 auf, Warmbrunn 24 9%/, Cudowa 23 °%, Flinsberg 21 9/0, Charlotten- brunn 18/9 und Mus?au 16 9/0. Landeck und Warmbrunn ergeben eine Steigerung, dagegen Cudowa eine Abnahme.

In der Gruppe der Krankheiten der Respirationsorgane geht Görbersdorf mit rund 1009/9 voran; hierauf folgt Salzbrunn mit 61 °%/9, Reinerz mit 52%, Charlottenbrunn mit 35 °%/ und Flinsberg mit 12%. Nur Salzbrunn hat eine Zunahme von 7 9/9 zu verzeich- nen ; dagegen differiren die anderen Kurorte nur unbebeutend.

Die Krankheiten der Verdauurgêorgane und die Krankheiten der Harnwerkzeuge werden in s{lesis{en Vädern wenig bebandelt. Das meiste leistet darin noch Salzbrunn mit 12°/g für die Krankheiten der Verdauungêoraane und mit 5 9% für die Krankheiten der Harn- werkzeuge. Die übrigen Kurorte betheiligen sh nur mit einem kleinen Prozentsate. : j

In der Abtheilung der Krankheiten der GeshlecWtsorgane, die haupt|ählich weiblihe Sexual-Erkrankungen umfaßt, steht Iastrzemb mit 47 %%/ obenan, dann kommt Landeck mit 27 %/, Ält-Haide mit 19 o, Cudowa mit 16 %/o, Flinsberg mit 1509/0 und Muskau mit 13 9/0,

Unter der Rubrik, welhe allgemeine Shwächezustände, Maras8mus, Rekonvalescenz 2c. umfaßt, ist eine Steigerung von 79/9 gegen 2°/o over 1888 er Saison zu notiren.

Das Bielefelder Arbeiterheim.

(Soz.-Corr.) Das von der bewährten Hand des Pastors von Bodelschwingh zu Bethel bei Bielefeld gegründete „Arbeiterheim“ hat seinen Bericht über das Jahr 1888 ausgegeben. Möchten doch diese gar nicht umfänglihen Veröffentlichungen zunächst zahlreiche aufmerk- same Leser unter Arbeitgebern und Kapitalisten finden! Dann stände zu hoffen, daß manche von ihnen, die, solange sie das dort ins Leben Gerufene nur vom Hörensagen kannten und deshalb die Bodelshwingh’schen Anschauungen und Rathschläge für fromme Wünsche und utopistishe Phantasmen hielten, nun praftische, ihren örtlihen Verhältnisse! angepaßte Ver- fuhe anstellen. Denn daß bei der heutigen Lage der Arbeiter- angelegenheiten positives Thun nicht von vorgefaßten Meinungen über möglich und unmöglich beherrs{cht und gelähmt werden, auch ver- {chiedene Fehlshläge niht entmuthigen dürfen, wird wohl kein diesen Dingen Näherstehender bestreiten.

Der Buchwerth der 39 von 410 Perfonen bewohnten Bielefelder Dopyelhäuser einschl. Grund und Garten beträgt 264 000 1, von einzelnen dargeliehen sind 65 000 zu 3 und 32% Das billigste Doppelhaus kostet 5500 (, Jahresmiethe ohne Amortisation beträgt 96 M für die Familie, Das theuerste Doppelhaus mit Werkstatt stellt si auf 11215 M ) h

Die Bielefelder Erfahrungen seien bier in Kürze zusammen- gefaßt: 1) Gesunde Arbeitereinzelhäuser mit Garten sind mit sicherer Kapitalanlage zu einem Preise herzustellen, bei dem der Arbeiter für Miethe und Eigenthumserwerb (Amortisation) niht mehr ausgiebt, als sonst für viel \{lechtere Mieth8swohnung ohne leßteren. 2) Zur Sicherstellung ist nöthig, daß man nicht auf Spekulation Grund kauft und Häuser baut, fondern ers nach Feststellung der Zahl und des Bedürfnisses der reflektirenden Familien und mit NLES auf die Besonderheiten des Orts und der Leute. Auch auf die Sittlichkeit der Miether und Erwerber ist zu achten. 3) Es erleichtert den An- fang, wenn der erste Vertrag nur auf Miethe lautet und das Ver- kaufsversprechen erst gegeben wird, wenn der Hauspreis feststeht. 4) Auch Großstädten nahe sind &# Morgen große Grundstücke für ein Doppelhaus zu beschaffen ; man darf bis 3000 4 pro Morgen gehen, 9) Kostbare Straßenbauten und Kanalisation sind zu vermeiden und mit Rücksiht auf Eisenbahnen angemessene Entfernungen zu wählen. Für bestimmte Zonen erleihternde Baustatuten. 6) Bildung von Genofsens(haften ist zu empfehlen, diesen ist jedoch nit von vorn- herein selbstständiges Bestimmungsrecht und damit zu große Verantwor- tung einzuräumen, nur: gemeinsame Haftpfliht für Verzinsung, Auf-

glihen.

iht durch einen Auss{huf. Dieser darf die Kassenführung des Vorstandes einsehen. Die ae nimmt Spareinlagen der Genoffen auf, unterstüßt auch wohl Konsumvereine. 7) Von Wichtigkeit ist, daß lebhafte persönliche Fühlung zwischen Patronat, Miethern und Er- werbern besteht, sehr förderlih sind Besuche, Rathschläge, Friedens- vermittlungen, Theilnahme an Nöthen von Seite derselbea und per- sönlihe Abholung der Monatsmiethe durch den Rendanten. : Der Hauptverein stellt sih u. a. zur Aufgabe: durch seine Mit- glieder und Freunde für Förderung der Wohnungssache zu werben und zu Vereinsgründung anzuregen, wofür er seine Erfahrungen zur Ver- fügung stellt. Er wendet sich an Vorstände größerer industrieller Unternehmungen, auch an Kohlenzehen und sucht sie unter Darlegung einzelner treflicher Vorbilder, z. B. Peters-Neviges, Bergwerks- Direktion Saarbrücken, dafür zu gewinnen, daß sie ihren Arbeitern zu einem freundlihen Daheim und Familieuleben verhelfen. Er ersucht die Magistrate großer Städte, entweder nah dem Vorbild Bremens gemeinnüßige Bauvereine zu unterstüßen, oder, wie Halle und Elber- feld, die Sache selbft in die Hand zu nehmen. j Heimathlih:r Herd auf eigener Scholle ist die Losung. „Die denkbar nüßlichste Anlage von Grund und Boden, die leiblich und geistlih, zeitlich und ewig den größten Reinertrag liefert, findet da statt, wo man der Arbeiterfamilie soviel Garten und Feld zutbeilt, als sie neben ihren übrigen Obliegenheiten bearbeiten fann.“ Ver- bindung von Industrie und Landwirthschaft ist eine besonders gesegnete Sache, aus Gründen, die hier keiner Ausführung bedürfen. Dadurch werden gewisse Mißstände der ersteren so weit als möglich ausge-

In der Reihe der von Dr, Viktor Böhmert und. Dr. Wilh, Bode im Verlage von Duncker und Humblot in Leipzig heraus- gegebenen „Volkswohl-Schriften“ ift erschienen: „Der Brannt- wein in Fabriken“. Von Dr. Viktor Böhmert. Neue Bearbeitung (Preis 1 4). Es ift niht etwa eine Doktorschrift über den Werth oder Unwerth des Genusses alkoholiswer Getränke während der Arbeitszeit oder der Arbeitspausen , sondern eine \org- fältige Zusammentragung der Erfahrungen, Anschauungen und Wünsche einer Reihe hervorragender deutscher Fabrikanten über dieses Thema auf Grund dreier vom Verfasser angestellter Enqueten, das Ergebniß eingehender Beantwortung von Fragebogen aus: a, 106 Betrieben mit zusammen 103557 Arbeitern (wor- unter 89233 männlihe und 14324 weibliche), b. 120 Be- trieben mit zusammen 34987 Arbeitern (worunter 30140 männlihe und 4847 weibliche), und e. 9591 Betrieben mit zusammen 128 358 Arbeitern (männlich). Die gewonnene, sehr belehrende Ausbeute weist zahlenmäßig nach, daß im ersten Falle die Ernährung von 89233 männlichen Arbeitern der in Betracht ge- ¿ogenen Fabriken bei 8,21 9/ ungenügend, d. h. vorwiegend aus Kar- toffeln, Butterbrod und Kaffee bestehend, bei 26,38 9/0 annähernd ge- nügend, d. h. theilweise aus Fleischnahrung bestehend, bei 54,53 9% gut, d. bh. weniastens bei den Hauptmahlzeiten ziemlih regelmäßia aus Fleisch bestehend, bei 10,88 9/0 sehr gut, d, h. regelmäßig aus Fleisch bestehend, die von 14 324 weiblichen Arbeitern bei 26,10 9/0 ungenügend, bei 23,21 9% annähernd genügend, bei 40,13% gut, bei 10,50% fehr gut und im zweiten und dritten Falle nicht wesenilih hiervon abweihend gewesen ist. Die Beantwortung der Haupt- frage: „Wie stellt si der Schnapskonsum in den Fa- briken ?“ ergiebt kein unbefriedigendes Resultat und gipfelt darin, daß nur mit Hülfe einer nüchternen Arbeiterbevölkerung Deutschland die errungene volkéwirthschaftlihe Stufe behaupten könne. Die Un- glücksfälle in Folge der Trunksucht arlangend,. liefert die vorliegende Statistik nur einen geringen Beitrag; die antwortenden Fabrikanten üben ftrenge Aufsiht und sorgen dafür, daß betrunkene Arbeiter überhaupt nicht in die Fabrik gelangen. Als Mittel zur Abhülfe wird in erster Linie empfohlen: die gesunde Ernährungs- weise der Arbeiter und die Darbietung entsprehender Erfrishungen während der Arbeit, strenge Durchführung des Verbots, Branntwein innerhalb der Fabriken zu verkaufen und zu trinken, die \itt- lihe Hebung der Arbeiterschaft und ihrer Familien durch Anleitung und Erziehung zur Sparsamkeit und Reinlichkeit, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Enthaltsamkeits- prâmien, vor Allem aber Förderung des Arbeiterwohls durch Her- stellung gesunder Wohnräume und Heranbildung der lohnarbeitenden Mädchen und Frauen der Arbeiter zu tüchtigen Hausfrauen und that- kräftige Unterstüßung aller darauf gerihteten Bestrebungen. Solcher- gestalt ist diese Schrift für Fabrikanten, Werkmeister und induftrielle Arbeiter von großer Wichtigkeit, nicht minder aber auc für Land- wirthe, denen fie sehr beachtenswerthe Winke und Rathschläge darüber erthcilt, wie sie die Arbeiter ihrer Brennereien und Brauereien sammt dem Gesinde behandeln und fich immer als verantwortlihe Mit - erzieher der ihnen anvertrauten Leute betrahten follten.

Außen-Handel und Schiffahrt Schwedens im Jahre 1888.

(F.) Na dèm Bericht des Königlichen Kommerzkollegiums über den ausländischen Handel und die Schiffahrt Shwedens im Jahre 1888 betrug der Werth der Ein- und Ausfuhr in diesem Jahre 606 462 000 Kronen gegen 544 088 000 Kronen im Jahre 1887, Auf die Einfuhr entfielen davon 324 709 900 Kronen und auf die Ausfuhr 281 753 000 Kronen. Die Tragfähigkeit aller im Jahre 1888 in \{chwedi|chen Häfen angekommenen und abgegangenen Schiffe belief ih auf 5 900 249 Tons oder 375 805 Tons mehr als im Jahre 1887, Die von den s{chwedischen Schiffen in auslän- disher Fahrt verdienten WBruttofrahten betrugen nach den Berichten der \{wedishen und norwegishen Konsuln 33 709 775 Kronen, wovon auf Segelschiffe 17460938 Kronen und auf Dawyfschiffe 16 248 837 Kronen entfielen Im Jahre 1887 betrug die verdiente Bruttofracht 29 834 666 Kronen. Die Handels- flotte Schwedens bestand am Schlusse des Jahres 1888 aus 3844 Schiffen von 590 010 Tons Tragfähigkeit : gegen das Jahr 1887 eine Verminderung um 959 Schiffe und 86 Tons. In den Seemanns- häusern wurden für ausländishe Fahrt 1878 Schiffskapitäne und 17 389 Matrosen, Maschinisten, Heizer u. |. w. angemustert, gegen resp. 1861 und 17 162 im Jahre 1887, Die von \{chwedis{chen See- leuten im Laufe des Jahres durch die Konsuln heimgesandten Er- sparnisse, Unterstüßungen für Angehörige 2c. beliefen sich auf 48 156 Kronen oder fast denselben Betrag wie im Jahre 1887.

Literatur.

__ Armece-Eintheilung und Quartierliste des deut- schen Reichsheeres und der Kaiserlihen Marine für das Jahr 1890. Tabellarische und übersichtlihe Zusammenstellung des deutschen Reichsheeres und der Kaiserli&cen Marine na der neuesten erweiterten Formation und Dislokation, mit namentlicher genauer Angabe der Chefs und Commandeure. Nach amtlichen Mittheilungen bearbeitet. Einunddreißigster Jahrgang. 308. Ge- fammt-Ausflaçce. Mit 34 Abbildungen und Beschreibung von Orden und Ehrenzeichen. Berlin, 1890, S. Gerstmann's Verlag, W. Regentenstraße Nr. 20. (Preis 60 „Z.) Da die Neuformation des 16, und 17. Armee-Corps umfangreihe und durchgreifende Ver- änderungen in der Beseßung der höheren Kommandostellen herbei- geführt hat, so ist die Rang- und Quartierliste für 1890 theilweise niht mehr zutreffend. Um so willklommener dürfte, völlige Zu- verlässigkeit vorausgeseßt die vorliegende Auflage scin, in welcher die Personalveränderungen wie auch die zum 1. April stattgehabten, nicht aae en Verschiebungen der Garnisonorte Aufnahme gefunden aben.

1) I. Wollenzien, Rendant der Königlihen Gerichtskasse zu Pleschen. Das preußische Gerichtskostengeseß vom 10. Ma i 1851 nebst Tarif in heutiger Gestalt und Geltung und in Beziehung auf die Kosten für Handlungen der freiwilligen Gerichts- barkcit, sowie in Nachlaß- und Vormundsschaftssahen dargestellt und erläutert. Breslau 1889. . U. Kern's Verlag (Max Müller) VIII und 328 S. Preis gebunden 7 4

Kucza unter der Verwarnung geladen wird, daß im

2) I. Wollenzien und W. Jacobeit, Justiz-Aktuar zu Koniß Westpr. Die Kosten- und Stempelgeseßgebung in Grundbuchs- (Hypothekenbuhs- und Stockbuhs-) Sachen in der preußischen Monarchie dargestellt und erläutert. Breslau 1889, Derselbe Verlag. X11 und 2%4 S. Preis gebunden 6 Dur die Justizreorganisation des Jahres 1879 ist im Anschluß an die damals in Kraft getretenen Reichsprozeßgeseße eine für das ganze Deutsbe Reih ein- heitlihe Regelung des Kostenwesens lediglich in Bezug auf das Gebiet der fog. ordentlihen ftreitigen Gerichtsbarkeit (Civilprozeß, Strafprozeß, Konkurs) erfolgt, während für das Kostenwesen in An- gelegenheiten der nicht streitigen (sog. freiwilligen) Gerichtsbarkeit (Grundbuh-, Vormundschafts-, Nachlaß-, Testamentssachen u. \. w.) die bisherige, innerhalb Preußens für die verschiedenen einzelnen Rechtsgebiete verschiedene Landesgesetzgebung in Geltung geblieben ift. Diese, durch die Zersplitterung des Kostenwesens auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit herbeigeführte Unübersihtlihkeit des Rechtszustandes hat demnächst noch eine weitere Steigerung dadur erlitten, daß das zum deutshen Gerichtskostengeseße und zu den deutschen Gebührenordnungen für Gerichtsvollzieher und für Zeugen und Sachverständige erlassene preußische Ausführungtgesetz vom 10. März 1879 eine Reihe von reichsgesctlichen Kostenvor- \hriften auf die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit der Bestimmung ausgedehnt hat, daß dieselben hier „entsprehende An- wendung finden“ sollen. Bei dieser Vielgestaltigkeit des Rechts darf es niht Wunder nehmen, wenn es selbst dem Richter, noch mehr natürlich dem mit der Handhabung der Kostengesetze in erster Linie betrauten Gerichté\hreiber oft sehr \chwer fällt, aus dem Gewirr der einander zum Theil durchkreuzenden reihsgeseßlihen, landes- geseßlihen und reglementarishen Vorschriften diejenigen reht- lichen Gesichtspunkte herauszufinden, nach denen im einzelnen Falle der Kostenansaz für einen Akt der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu erfolgen hat. Swhon lange besteht daher das dringende Bedürfniß nah cinem Buche, welches durch eine Sichtung und übersihtlihe Zu- sammenstellung des in den verschiedenen, theilweise nur \chwer zugäng- lihen Rechtsquellen zerstreuten Materials dem betreffenden Beamten die Möglichkeit gewährt, über etwaige, bei der Aufstellung oder Prüfung einer Kostenrechnung auftauende Rechtsfragen sih \chnelle und zu- verlässige Belehrung zu verschaffen, Zur Ausfüllung dieser bisherigen Lücke ia der praktish-juristischen Literatur sind die beiden oben aufgeführten Bücher bestimmt. In dem erstgenannten Buch giebt der bereits durch anderweite literarische Arbeiten gleicher Art bekannte Verfasser nah einem allgemeinen Ueberblick über den Jnhalt und die späteren Abänderungen des Gerichtskostengeseßzes vom 10 Mai 1851 zunähst einen Abdruck des leßteren in feiner gegenwärtigen Gestalt unter (Einfügung der Gerichtskostengeseß-Novelle vom 9, Mai 1854 und des für das ehemalige Herzogthum Lauenburg erlassenen Gesetzes vom 4, Dezember 1869, Sodann folgt der Tarif zu diesen Gesetzen, bei dessen Wiedergabe diejenigen Abänderungen berücksihtigt find, welche derselbe dur die späteren, das Kostenwesen in Nacblaß- und VBormundschafts\sachen regelnden Geseße vom 1. Mai 1865 resp. 21, Juli 1879 erlitten hat. Hieran \{licßt ih der für den Bezirk des Ober - Landesgeribts zu Köln geltende Tarif zum Geseß vom 12. April 1888, betreffend das Grundbuch- und Immobiliar-Zwangs- vollstreckungéwesen im Geltungsbereih des rheinishen Rechts. Den Swluß bilden ausführlihe Kostentabellen. Ein dem Buche bei- gegebener „Anhang“ bringt außerdem einen Abdruck des Gesetzes vom 12, März 1869, betreffend die Ausstellung gerihtliher Erbbesheinigungen, ferner cine Zusammenstellung der für den Stempelansaß maßgebenden Grundsäße und endlih den vollständigen Stempeltarif nebst einer Tabelle zur Stempelberehnung. Die zu den einzelnen Vorscbriften der Kostengescße und Tarife ergangenen Ministerialerlasse und bhöchst- rihterli@en Entscheidungen sind ebenso wie die bei der Kosten- berechnung in Betracht kommenden sonstigen reihs- oder landesgesetz- lichen Bestimmungen überall an der betreffenden Stelle einshaltungs - weise zum Abdruck gebracht. Auch zahlreihe eigne Bemerkungen des Herausgebers dienen zum Verständniß des behandelten Nechts\toffes,

__ Das oben unter 2 bezeihnete, nach gleihen Grundsätzen bear- beitete Buch zerfällt in zwei Hauptabschnitte. Der erste, die Kosten- geseßgebung in Grundbuchfachen umfassende Hauptabschnitt bringt die einshlägigen für die verschiedenen Landestheile unter versbiedenem Datum erlassenen geseßlichen Bestimmungen nebst den mit ausführ- lien Grläuterungen versehenen zugehörigen Kostentarifen. Besonders berücksichtigt ist hierbei das Kostenwesen in den Angelegenheiten des Berggrundbuchs und der Höfe- resp. Landgüter-Rollen. Der zweite Haupt- abshnitt behandelt die Stempelgeseßgebung, und zwar in der Weise, daß nach einer Zusammenstellung der den Stempelansaßz betreffenden gesetz- lichen und reglementarishen Bestimmungen der vollständige Stempel- tarif unter Einschaltung der Sterapelgeseßnovelle vom 19. Mai 1889 und Beifügung ausführlicher Erläuterungen zum Abdruck gelangt. Anhange weise werden dann noch diejenigen, für die Kostenberechnung in Grundbudsahen maßgebenden Bestimmungen des Gerichtskosten - geseßes vom 10. Mai 1851 nebst Novelle mitgetheilt, auf welch{e in den früheren Abschnitten Bezug genommen ift.

___ Wir zweifeln nit, daß beide Bücher, deren Werth noch dur ein sorgfältig gearbeitetes chronologishes und Sach-Register erhöht wird, innerhalb der Kreise, für welche sie bestimmt sind, bald all- seitigen Anklang finden werden. Wir unsererseits tragen kein Be- denken, dieselben als praktis brauchbar warm zu empfehlen. 8k, Von dem „Staatsrechtlihen, volkswirthschaftlihen und statistishen Jahrbuch“, betitelt: „Annalen des Deutschen Rei hs“, herausgegeben von Dr, Georg Hirth und Dr. Marx Seydel (verlegt von G. Hirth in München und Leivzig) liegen von den 12 Heften (vierteljährlich 4 4), die den XR11]. Jahrgang (1890) bilden sollen, die neuerschienenen Hefte Nr. 2 und Nr. 3 vor.

Erstere? bringt aus der Feder des Gerihts-Assessors R Leweck in Königsberg i. Pr. eine 70 Seiten lange Abhandlung über „die Arbeiter-Krankenversiherung nah deutschem Reichsrecht“; eine ein- gehende, geseßerläuternde Arbeit. Leuteres (Nr 3) stellt an die Spitze seines Hauptinhalts als „Nachtrag“ von Dr, Mar Seydel eine Anweisung, bezw. Klarstellung Zwecks Anwendung des „S 3 des Freizügigkeitsgesezes“ im Sinne der Reichsgeseßgebung, reiht an diese 1) unter der Ueberschrift: „Gothaer Vertrag und Eise- nacher Uebereinkunft“ eine untersuchende Abhandlung Dr. Mar

Seydel's zur Ermittelung des geltenden Rechts hinsibtlich des Unter- stüßungswohnsigzes, wobei Betreffs des sicherheitspolizeilihen Gebiets einige Mängel aufgewiesen werden, deren Beseitigung als wünschens- werth bezeihnet wird; 2) eine Denkschrift der Landelskammer zu Halberstadt: „Ueber die Haftung des Binnenschiffers na Artikel 395 des Handelsgeseßbuhes* und über die „Nothwendigkeit eines deutschen Binnensciffahrtsgeseßes“ zur Herausstellung des Bedürfnisses der „endlihen Regelung der Stroms(iffahrtsverbältnisse“ im Reich ; 3) eine sehr genaue tabellarische Zufammenstellung der „Rechnungs- ergebnisse der Berufsgenossenschafken für 1888“; 4) die amtliche

erechnung der _nach dem Meichshaushalts-Etat für 1890-91 zur Deckung der Gesammtausgabe aufzubringenden Matrikularbeiträge ; 9) den Bericht des Kaiserlichen Statiftishen Amts über „die deutsche

Viehausfubr nah England und Frarkrei“ und \ch{licßt mit - Miscellen“, welde auf Grund neuester Ermittelung darthun, daß die Republik Mexiko erbeblih größer ist, als nah bisber bekannten E fgenoutinen wird.

___— Folgendes erk, verfaßt im Auftrage.Ihrer König- lihen Hoheit der Großherzogin von Sei von dem dur seine „Praktische Anleitung zur häuslihen Buhführung und Wohlfahrts- pflege“ wohlbekannten Reallehrer Adolf Wang zu Heidelberg hat der Verlag bon Georg Weiß ebendaselbst neuestens herausgegeben : eDie Führung eines Haushaltes in besheidenen Ver- hältnissen,“ Ein treuer Rathgeber für Arbeiterfamilien und kleinere Ge\chäftsleute. Zugleich ein Leitfaden für Haus- haltungssGulen lohnarbeitender Mädthen,“ Angesichts der ofen- kundigen Thatsache, daß so viele jugendlihe Arbeiter oder lohn- arbeitende Mädchen es nie zu einem ordentlihen Wirthschaftsanfang bringen, Tausende von Arbeiterfamilien alljährlich unter Kummer und Elend zu Grunde gehen, und zwar meist nur deshalb, weil ihnen ein Wegweiser in der Kunit des Sparens und einer ziel- bewußten Lebensführung fehlte, erscheint diese Schrift in der: ausgesprochenen Absicht, dem Arbeiterstande solch{e Weg- weisung handgreiflich darzubieten. Dementsprechend zeigt sie zunächst, wie die lohnarbeitenden Mädchen sich zu tüchtigen Hausfrauen beran- bilden können, wie aber auc jeder Arbeiter durch Sparsamkeit und Strebsamkeit den Grund zu seiner späteren Selbständigkeit und Wohl- fahrt legen mufß, und wie endlich jede gegründete Arbeiterfamilie ihr häuslihes Glück mit Klugheit und Festigkeit gegen die Stürme des Lebens sichern kann. In diensamster Verwerthung des Beirathes praktischer Arbeiterfamilien und Geschäftsleute wird durch Beispiele aus dem wirklichen Leben anshaulih dargethan, wie durch Einhaltung eines festen Sparplanes füglih jede Arbeiterfamilie mit bescheidenen Mitteln auszukommen vermag. Sodann wird der Mbeiterstand cin- gehend darüber belehrt, was er jeßt {hon thun fe, um der großen Vortheile der Uebergangsbestimmungen der Invaliden-undAlter«- rente theilhaftig zu werden. Demnächst folgt eine gediegene Beantwor- tung der in das Arbeiter-Familienleben tief einschneidenden Fragen : „Wie wohnt man gesund und billig?" „Wie kleidet und nährt man sih gesund und billig?“ Zum Scluß werden schr beachtenswerthe Winke über familiäre Gesundheit pflene, Säuglingsbehandlung, sittigende und tüchtigende Erziehung der Kinder sowie über die geistige Fortbildung des Arbeiters gegeben. In einer Zeit, da vom Kaiser- throne herab so Großes zur Hebung des Arbeiterstandes bereits an- gebahnt ist und alle Kräfte aufgerufen werden, um dem wirthschaft- lich schwähsten Stande ein menshenwürdiges Dafein zu bereiten, muß vorliegendes Werk als eine dankenswerthe Handreichung begrüßt werden. Recht schr wünschen wir darum auch, daß es die thatkräftigste Unterstüßung edeldenkender Arbeitgeber, Dienstherrshaften, Lrbeiter- und aller Menschenfreunde finden möge.

Des Lehrers Handbuch für den \hriftlihen Ver- kehr mit den verschiedenen Behörden, von L. Hoffmeyer, Borsteher der Königlichen Präparanden- Anstalt zu Aurich. Hannover- Linden, Verlag von Carl Manz. Vorstehendes Handbuch bietet si denjenigen Lehrern, Lehrerinnen, Seminaristen und Präparanden als zuverlässigen Führer an, welche bei der Abfassung von Gesuchen, Be- rihten, Meldungen 2c. nah einem derartigen Hülfémittel sich um- sehen. Es beschränkt sich nicht auf den \chtriftli@en Verkebr mit den vorgeseßten Behörden, sondecn berücksihtigt alle dienst- liden Verhältnisse des Lehrers. Die Fassung der mit- getheilten Gesuhe bezw. Berichte ist durchweg knapp, ohne die früber übliwen weits{weifigen Einleitungssäte, Höflichkeits- und Ergebenbeitébetheuerungen. Auch die für den Lehrer wichtigsten Er- lasse 2c, auf wele der größte Theil der mitgetheilten Meldungen, Gesuche und Berichte si lüßt, finden sich nach ihrem kurzen Inhalt übersihtlich zusammengestellt; die Bezeichnung derselben nah Datum und Nummer erleichtert ihre Auffindung in den größeren derartigen Sammelwerken. Die mitgetheilten Anhänge aus dem Post-, Tele- graphen- und Eisenbahntarif, über Steuerwesen, Testamentserric- tung 2c. sind als eine willkommene Beigabe zu bezeichnen.

Ein aus dem Verlage von A. Jahnke-Borna-Leipzig soeben mit dem Anspruch auf „weiteste Verbreitung“ hervorgegangenes Werk : „Die deutsche Ideal-Stenographie (Welt-Kurz- und Schnell- schrift)“, dessen Verfasser der Amtsrichter M. Hesse in Lübben i. Lausitz ist, haben wir in Anbetracht seines verheißungsvollen Titels sehr jympathish begrüßt, sind au in die Prüfung des Inhalts

dieses Werkes mit der Hoffnung eingetreten, in demselben „die von den Stenographen der ganzen Welt erschnte Lösung des Problems einer treflihen Weltstenogravhie*“ erbracht zu sehen, mußten jedoch bei aller Anerkennung des Vervollkomwrungsstrebens, welches vor- liegender Versuch bekundet, erkennen, daß unser Ideal einer „Welt- Kurz- und Schnellschrift“, die „für alle Spraßen verwend- sogar in Elementarschulen einführbar“ sei, durch vorliegende Arbeit immer noch nit verwirklicht worden ist. Dazu gehört ein noch viel einfaberes, folgerecht lautgemäferes Kurz-Alphabet, a!s es in den dem Werke angefügten 16 stenographischen Tafeln aufgestellt ift.

Uebersiht der Geshibte des souveränen ritter- lichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem und der Balley Brandenburg. Zusammengestellt vom Frei- herrn von Finck, Königlich sä@sishem Kammerherrn, Rectsritter des Johanniter-Ordens. Leipzig, Verlag von Duncker u. Humblot, 1890 (Preis 3 4 60 A). Das vorliegende Werk enthält nicht eine er- ihöpfende Geschihte des Ordens St. Iohann vom Spital zu Jeru- salem wie der Balley Brandenburg, fondern bringt. als Ergebniß liebgewordener Studien des Verfassers zur eigenen Orientirung ent- standen, in furzer Uebersicht nur das Withtigste von den äußeren Sciksalen des Ordens und der Balley, von deren inneren Etari- tungen, Besitzungen und Finanzen für solche, denen die bekannten größeren Werke über den Orden nicht zur Hand sind. Außerdem bezweckt der Verfasser, durch seine Arbeit zur weiteren Beschäftigung mit der Ordens- geschichte anzuregen. ;

Der fünfundzwanzigste Band der in der Verlagshandlung von G. Weiß in Heidelberg erscheinenden und von Dr. jur. Gustav Edckert redigirten „Blätter für Gefängnißkunde“, Organs des Vereins der deuts{en Strafanstaltsbeamten, bringt die Verhand- lungen der Versammlung des Vereins der deutsGwen Straf- anstaltsbeamten in Freiburg i. Br. am 3.—6. September 1889 nach den stenographischen Aufzei{hnungen. Von den gefaßten Be- \{chlüssen dürfte derjenige in Betreff der Differenzirung der Zubthaus- und Gefängnißstrafen von weitergehendem Interesse sein. Die Ver- fammlung wurde dabin \{lüssig: 1) Es ist nothwendig, daß der Unterschied zwischen Zuchthaus- und Gefängnißstrafe im Strafvollzuge mit möglichster Schärfe durhgeführt werde. 2) Ein merkbarer Unterscbied kann jedoch in Vollzug zwischen beiden Strafarten durch Einführung besonders \chwerer wenngleich unproduktiver Arbeiten bei der für Beschäftigung der Sträflinge nothwendigen Individualisirung und dem beschränkten Umfange der Gefängnißarbeit, sowie bei der UnbraucHbarkeit und Scädlichkeit einer Strafarbeit für wichtige Interessen des Strafvoll- zugs nicht herbeigeführt werden. 3) Dagegen kann bis dur Gesetz weitere unterscheidende Bestimmungen getroffen werden der Unter- schied zwishen Zuchthaus- und Gefängnißstrafe sehr bemerkbar ge- staltet werden dadur, a. daß die Zuchthauéstrafen in besonderen, nur zur Aufnahme von Zuchthausfträflingen bestimmten Anstalten voll- zogen werden; b, daß die Hausordnungen für die Zucchtbäuser gegenüber jenen für Gefangenanstalten verschärfte Beitiminungen erhalten dahin, daß für Zuchthaussträflinge die Dauer der täglichen Arbeitszeit verlängert, der Arbeitsverdienstantheil auf ein niedrigeres Maß reducirt, der s{hriftlihe und mündliche Verkehr mit der Außenwelt mehr eingeschränkt wird, daß besondere Genuß- mittel nicht gewährt und die Diésciplinarstrafen angemessen abgzestuft werden. 4) Eine Vereinfahung des Freibeits\trafensystems des N.-St.- G.-B. in dem Sinae, daß der Unterschied zwishen Zuchthaus und Gefängniß gänzlich beseitigt wird, erscheint niht geboten.

„Johannes Miksch, der größte deutshe Singe- meister und sein Gesangsystem." Von Dr. Adolph Kobhut. Leipzig-Reudnit, Carl Rühle's Musik: Verlag (vormals P. F. Tonger). Pr. 1 M 20 A. Diese Schrift bietet auf Grundlage bisher noch nit veröffentlihter wibtiger Briefe, Aktenstüke und binterla}ener Manuskripte des „größten deutshen Singemeisters* und der Gesang- lehrer und Freunde desselben zum ersten Male das ganze Gesangsystem des großen Schülers Bernacchi's von Bologna, des kÉla\sishen Vertreters der bel-canto-Methode, Johannes Mik. Nur 44 Seiten (gr. 59) stark, darf diese Arbeit doch mit allem Recht als eine Fundgrube der wabren und echten Gesetze des Kunstgesanges bezcihnet werden. Die Darstellung des werthvollen Inhalts ist zudem nicht minder anregend und anziehend als in des Ver- fassers „Weber-Gedenkbuh“, „Leuhtende Fackeln“ und anderen Werken. Allen Freunden des Gesanges und der Mußk überhaupt sei dieses kleine, hochinteressante Werk aufs Wärmste embfoblen.

Die „Illustrirte Frauen-Zeitung“ (Verlag von Franz Lipperhcide, Berlin W., Potsdamecstr. 38) hat mit dem am 1. April begonnenen neuen Quartal ihre äußere Erscheinung durch Verschönerung des Umschlages weiter vervollklommnet. Jn mit Blumen verzterter ovaler Umrahmung bietet die Titelseite der hzlbmonatlich erscheinenden Zeitung jeßt stets cine besonders reizvolle Neubeit in Hut- und Kleid- formen, zur Schau getrazen durch eine anmuthige Damengestalt, Alles in diskretem Chromodruck. Der Modethcil ijt womöglich) noch reich- holtiger als früher an Illustrationen und Text; für den Unterhaltungs- theil aber sorgen nach wie vor die beliebtesten Schriftsteller und Scriftstellerinnen durh Romane, Novellen, Plaudereien, Briefe über das gesellschafilice Leben in den Großstädten und Bädern, regelmäßige Mittheilunzen aus der Frauenwelt, Kunstgewerbliches, Wirth\chaft- lihes, Gärtnerei und die interessante Briefmappe. Sodann bictet das Blatt wie früher wirkli künsticrish autgeführte JUustcationen. Die „Große Ausgabe“ bringt jährli noch 52 große farbige Modenbilder, 8 farbige Musterblätter und 8 Extrablätter, also jährlih 68 be- sondere Beigaben, und kostet vierteljährlich 4 4 25 A. Prcobe- nummern versendet die Expedition gratis und franco.

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. Steckbriefe und Untertuchungs-Sachen.

S 2 L) p

; S erpahtungen, Verdingungen 2c. . Verloosung, Zinszahlung 2c. von öffentlichen Papieren.

1) Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[5467] Steckbriefs-Erledigung. Der gegen den Arbeiter Karl Neumann, geboren | (5466| am 3. Juni 1860 zu Steinwehr, wegen Diebstahls

erlassene Steckbrief wird zurückgenommen. _ Berlin, den 19. April 1890. Königliches Landgericht Il. Der Untersuchungsrichter.

[5464 | Oeffentliche Ladung.

wohnhaft,

sumvereinslagerhalter Iosef Kucza aus Cissowka, Kreis Rybnik, und Genossen, wegen Zolldefraude, ist

zu Ratibor zur mündlichen Hauptverhandlung über die von dem Angeklagten, Einliceger und Konsum-

ort zur Zeit unbekannt is, und dec Königlichen Staatsanwaltschaft gegen das Urtheil des Königlichen

Schöffengerihts zu Sohrau O,/S. vom 21. No- 6) der Bürftenmacher Ernst Wilhelm Carl | Band 30 Nr. 1050 auf den Namen des * - 1 meisters Gottlieb Stoeff hierselbst L das Kaufgeld in Bezug auf den Anspru an die burg geboren, zuleßt in Brandenburg wohn- Gneisenaustrafße belegene Grundstückt, am 4. Juli bié Ertheil A : er e A 6 1890, Vormittags 10} Uhr, vor dem unterzeih- 1890. S ung des Zuschlags wird am 4, Juli ngeklagte Joscf 7) der Ferdinand August Edmund Zwerg, ge- | neten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrich- | 1990, Nachmittags 124 Uhr, an Gerichts|telle November straße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 40, wie oben bezeichnet verkündet werden. versteigert werden, Das Grundstück is mit 4,98 4 Reinertrag und einer Flähe von 10 a 56 qm

vember 1889 eingelegte Berufung Termin auf den

17. Mai 1890, Vormittags 9 Uhr, im Schwurgerihts\aale im Hotel epu Deutschen ause“ anberaumt, zu welchem der

Falle feines unentshuldigten Ausbleibens die von demselben eingelegte Berufung verworfen oder über | sind durch Urthei

. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. S

die Berufung der Königlichen Staatsanwaltschaft verhandelt werden wird. Ratibor, den 20. April 1890, Der Erfte Staatëanwalt.

( Offenes Strafvollstreckungs-Ersuchen. ín den Akten 11. J. 193/90 unter dem 1. April 1890 Die Heereé pflichtigen : 1}

zu Czyhen geboren, zuleßt in Brandenburg

der Seemann Friedrih Carl August Goeritz, zu Brandenburg am 23. März 1866 geboren, j zuleßt in Brandenburg wohnhaft,

In der Strafsache gegen den Einlieger und Kon- 3) der Maximilian Otto Wilbelm Lichtenberg, zu Brandenburg am 19. August 1866 geboren, zuleßt in Brandenburg wohnhaft,

vor der Strafkammer des Königlichen Landgerichts 4) der Friedrich Paul Seliger, zu München- bernsdorf am 8. September 1866 geboren, } zuleßt in Mey wohnhaft,

vereinslagerhalter Iosef Kucza, dessen Aufenthalts- 5) der Karl Friedrich Wilhelm Simon, am 13. Januar 1866 zu Brandenburg geboren,

Ziegler, am 10. März 1866 zu Branden-

boren zu Brandenburg am 22. t in Brandenburg wohnhaft,

1866, zule Tia Strafkammer bei dem König-

e

verurtheilt worden,

dieses Ersuchens gelangen zu lassen. Potsdam, den 17. April 1890.

St, A. 8196.

Landgericht.

ffentlicher Anzeiger.

Der Erste Staatsanwalt beim Königlichen

Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesell \ch. Berufs-Genofssenschaften.

Erwerbs: und Wirtbs{afts-Genossen{caften. Wochen-Ausweise der deutschen Zettelbanken. Verschiedene Bekanntmachungen.

| A

liden Amtsgeriht zu Brandenburg vom 11. März | zur Grundsteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer- 1890 wegen Entziehung der Wehrpflicht zu einer | rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts Geldstrafe von je 180 #, wofür im Unvermögens- U i | t falle für je 10 (A 1 Tag Sefängniß unterstellt ist, | betreffende Nachweifungen, sowie besondere Kauf-

etwaige Abschäßungen und andere das Grundstück

bedingungen können in der Gerihts\hreiberei, Neue

Es wird ersucht, von den vorgedachten Ver- | Friedrichstr. 13, Hof, Flü ct E 8 ut, l C - ; of, Flügel D., Zimmer 41, eingesehe C E iei L betroffen werden ollten, die Geld- Vos, Flüg 3 „tingefehen

strafe beizutreiben, im Falle des Unvermögens ater | niht von selbst auf den Ersteher übergehenden L R els E E E è ° m | L bergehenden An- Anton Tu sfi 18. Mai 1863 | die unterstellte Freiheitsstrafe zu vollstrecken, au / Tuptanowski, am E zu den Akten gegen Tuptanowski

M2 13/90 Naüriht von einem etwaigen Erfolge vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige

werden. Alle Realberehtigten werden aufgefordert, die

h l sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem und Genoffen | Grund?°uche zur Zeit der Eintragung des Bersteigerungs-

Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden

ebungen oder Kolten, spätestens im Versteigerungs- termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- ooten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger

2) Zwangsvollstrekungen, a Bg MONNRRen u, dgl, bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die be- l Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangévollstreckung joll das im | Lnspruchen, werden aufgefordert, vor Shluß des zuleßt in Brandenburg wohnhaft, Grundbuche von der Hasendaide und Pa S Aan Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens

widerfpricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des ge- ringaften Gebots nicht berücksihtigt werden und

rüctsichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welhe das Eigenthum des Grundftücks herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über

Berlin, den 16, April 1890, Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 52.