1910 / 67 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Mar 1910 18:00:01 GMT) scan diff

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Am vorigen Markttage

Durch- \hnitts-

preis é

Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1)

nach übercschlägli A her

äßung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

_—— G8

Ta U U U Q D. h: 1

Gin ltegender Strich (

Paderborn Meyen Crefeld Neuß . . Saarlouis München Landshut Augsburg Straubing . Winnenden . Rottweil Navensburg Offenburg Bruchsal Main U St. Avold

Mindelheim Winnenden . Bopfingen Saulgau Bruchsal .

Allenstein Thorn Sorau N.-L. Posen Cissa i. Pos. Krotoschin Schneidemühl . DeRlt e ls Strehlen i. Schl. Schweidnitz . Liegnitz Hildesheim . Emden . Faderborn Mayen Crefeld Nen 5 München Straubing Landshut Augsburg Winnenden . Bopfingen Vätensburg ; Offenburg Bruchsal . lainz Altkirch . St. Avold

Allenstein. . Do e Sorau N.-L. Go i Lissa i. Pos. O s E

Breslau . .

: Braugerste

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Schweidnitz . E a s . Braugerste

Liegni C 9

Paderborn

Mayen

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München .

Landshut .

Straubing

Augsburg

Rottweil

Bopfingen

Navensburg .

Saulgau.

Bruchsal .

Mainz

Altkirch

Allenstein Thorn. Sorau N.-L. Posen .

Liffa L Pof. Krotoschin Schneidemühl . Breslau . i Strehlen i. Schl. . Schweidnitz . Liegnitz Hildesheim . (Emden Paderborn Mayen Crefeld Neuß . Trier . Saarlouis München . Landshut . Straubing Augsburg Mindelheim. Winnenden . Rottweil. Bopfingen Navensburg . Saulgau . Offenburg Bruchsal . Mains Altkirch . St. Avold

Berlin, den 19. März 1910.

Bemerkungen. Dlte verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der —) fn den Spalten für Preise hat die Bedeutung,

19,50

20,60 9040 21/70

22,33 22,80 22,25 22,80 20,00 21/99

23,00

2269

Kernen (enthülster Spelz, Dinkel, Fes

22,40 22,80 21,20 22,00 23,00

14,75 15,50 14,70 14,90 14,10 14,60 14,80 13,60 14,45 14,20 14,20 15,00 13,45 15,00

15,30 14,60 15,20 14,65 14,29 15,20 16,60 15,40 15,60

16,00 16,50

1272 13,90 14,50 13,20 12,60 14,50 14,20 13,40 14 00 14,50 12,50 13,40 14,20 14,50 13 00 18 00 13 85 13 60 15,30 16,40 16 00 15,33 14,80 16,50 16,50 14,77

15,35 15 50 15,10 15,40 15,10 14 90 14,50 14,00 14,40 14,20 14,90 15,80 13 00 1450

15,20 14 50 15,80 17 40 15 00 15,59 14,70 15 10 15,20 15,20 17,60 14,60 14,50 14,92

16,25 16,60 19,56 16,80

Verkaufswert auf yolle Mark ab t daß der betreffende Preis niht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den legte

Noch: Weizen. 20,00 | 20,50 21,00 20,00 20,00 20,60 21,60 21,60 20,40 21,40 21,40 22,30 | 22,30 23,00 23,40 23,40 22,67 23,00 23,33 23,20 23,40 23,60 99,25 22,50 22/50 22,80 21,20 “—— 21,53 21,80 22,00 —— 22,50 22,50 23,00 23,50 23,50 —— 22,40 22,65 21,33 21,60 21,60 22,80

Zoa0| 2260| 92260 22,80

22,00 22,20 22,20 2000 1 23/29 23,25 Roggen. 1479| 15,00 15,00 15,60 15,80 16,00 14,70 15,00 15,00 15,00 f 15,20 15,20 14,20 1430 | 14,40 14,60 f 15,10 19,10 14,80 15,00 15,00 14,50 14,60 15,10 14,45 14,90 | 14,90 14,60 1460 | 15,00 14,20 15,20 15,20 15,50 —— 14,00 14,09 | 14,55 15,00 10980 | 15:90

10,66 15,66 15,30 1580! |- 15/80 14,60 1960| 15/80 15,90 16,60 16,60 14,65 15,10. | 15,10 14 64 15,00 16,07 15,40 1960! | 15,80 16,69 —-— —— 15,40 15,80 15,68 16,00

_— 16,50 1000 | 1650

16,50 17,14

16,90 |

erfi e. 12,86 —— 14,10 14,30 14,80 15,00 13.60 13,80 12,70 1450 } 15,00 14,50 14,80 1370 || 13 80 1440 | 14,50 14,50 | 15,00 12:00. 13,00 14,20 15,00 1420 f 15,20 15,00 f} —— 14 00

13,20 1800 j} 1423 f 14,62 13,60 } 14,40 15,40 } 15,60 16,60 |} 16,00 | - 16,40 19,00 f 14,80 } 16,50 17,90 1650 ß 17,00 E T f 16,00 Hafer. 19.09 15,50 15,70 | 15,80 15,30 } | 15,60 1580 | 16,00 I E 1820| 1640 10/10 f | O 000 | 1500 14,50 f 1460 | 15,10 A 1430 | 1180 1460 } 1460 | 15,00 1490 | 1540 15,40 16,20 } —— 4 1480 |- 14860 15,60 1000| (00 15,00 15,00 15,20 1620 | 16/20 14,50 15,50 15,50 16,20 16,40 16,60 17.70 17,70 18/10 15 60 15,80 16,60 1613 f 10,67 0) 19,40 15,40 15,40 15,60 15 80 16,00 15,40 15,50 16,00 15 20 5 17,69 18,40 21,00 14,60 15 20 15,20 14,83 15,00 16,50

15,00 _— a 17,00 17,50 16,25 16.75 16,75 16,60 17,00 17,00 19,56 20,00 20,00 18,30

KakserllHcs Statistisches Amt. van der Borght.

2120 | 92140 21,40

gerundet mitgeteilt.

185 58

254 398 129

347 115 353 75 124 381 28 19

67

Der Durhshnitts

4 260 2 840 870

4 496 6 396 9 052

5 315 1 761 5 349 1 310 1 835 5 651

418

330

1 225

prets wird aus den una a sechs Spalten, daß en

20,11 22,00

20,90 21,50 22,42 23,77 23,08

20,81 22,80

21,74

o

22,47

20,92 22,10

-

15,75

14,96 14,10 14,67 14,80

14,45

14,00 15,66 15,10

15,59

14,62 15,34 16,60 15,98 16,10 16,50

16,46

14.40

14,00 1544 10,00

17,60 15,70 17,78

14,99 15,26 15,22 16,30 14/71 15,18 15,10

17,65 e

E D . . r, O I I I O I Os

O S

E E S S S G Go V U UI I C T I E ut O-S

17,83

A ICIN

bgerundeten Zahlen berenet, tsprehender Bericht fehlt.

Deutscher Reichstag.

In Erwiderung auf die Beshwerden und Wünsche der Abgg. Böhle (Soz.) und Gothein (fortschr. Volksp.) bei der Beratung des Etats für die Verwaltung des RNeichsheeres in der vorgestrigen Sißung führte der Kriegsminister, General der „Fnfanterie von Heeringen, dessen Reden wegen verspäteten Eingangs des stenographischen Berichts gestern nicht mitgeteilt werden konnten, aus: :

Meine Herren! Der Herr Abg. Böhle hat zunächst von den Verhältnissen am Bekleidungsamt Straßburg gesprochen, unter anderem von der sogenannten Strafabteilung, die dort gebildet wäre. Diesen Namen hat er dieser Gruppe zu Unrecht zugeteilt. Es ist keine Strafabteilung, sondern nur eine Gruppe, die auf Bitten der Arbeiter diejenigen, welche über 14 Tage krank gewesen sind, auf- nimmt, weil in dieser Gruppe jeder Arbeiter für sich arbeiten kann, und dabei wenigstens soviel verdient, wie in jeder andern, während in den sonstigen Schneidergruppen die Arbeit von Hand zu Hand geht, so daß, wenn jemand 14 Tage dur Krankheit fehlt, er seine Kameraden in der Arbeit behindert und er also erseßt werden muß. Das ist der einzige Grund.

Es ist unrichtig, daß irgendwie diese Leute in dieser Gruppe XV heißt sie beim Bekleidungsamt weniger verdienten, und es ist ebenso unrichtig, daß die Arbeiter dort gemaßregelt werden. Be Arbetter die in dieser Gruppe sind, haben nah der Nede des * Herrn Abg. Böhle, wenn ih mich nicht irre, vom 12. Februar, ganz freiwillig darum gebeten, zu erklären, sie fühlten {ih dur die Ausführungen des Herrn Abg. Böhle gekränkt (hört, hört! bei den Nationalliberalen) und dazu folgende Erklärung der Arbeiter- schaft bekannt zu geben :

Gruppe XV protestiert gegen die Aus\age des Herrn Neichstags- abgeordneten Böhle vom 12. Februar 1910, betreffs der Lohn- verhältnisse und Strafabteilung, da die Aussagen auf Unwahrheit beruhen. Wir waren mit unserm Lohn stets zufrieden.

(Lebhaftes hört, hört! rechts und bei den Nationalliberalen). Dem habe ih nihts hinzuzufügen. (Zurufe bei den Sozialdemokraten.)

Der Herr Abg. Gothein ist dann noch einmal auf das Thema zurückgekommen, betreffend die Ergänzung unserer Neserveoffiziere durch jüdische Einjährig-Freiwillige. Jh kann nur wiederholen: die geseßlihen Bestimmungen darüber sind fo klar, daß ich darüber kein Wort zu verlieren brauhe, daß ein Jude, weil er JUde it, nicht ausgeschlossen werden darf im Avancement. Ueber diese gesetz- lihe Bestimmung hinaus hat die Militärverwaltung die Ihnen eben- falls bekannte Verfügung aus dem Jahre 1908 noch einmal gegeben, worin ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß die Zugehörigkeit zu irgend einer Religionsgemeinschaft kein Grund sein darf. Das sind die allgemeinen Bestimmungen. Wenn Sie mir einen Einzelfall bekannt geben, der irgendwie nach gründlister Untersuchung nur so aufgefaßt werden kann, daß irgend jemand wegen seiner Eigenschaft als Jude zurückgeseßt ist, so können Sie si darauf verlassen, daß Nemedur eintritt. Mehr kann die Militärverwaltung nah dieser Richtung nicht tun. An der Wahl der Offiziere, sei es im aktiven, sei es im Beurlaubtenstande, wird, meiner Auffaffung nah, nichts geändert werden dürfen.

Nun hat er am Schluß noch die Kadettenverteilung erwähnt. Die Kadettenverteilung ist niht ein Schlußstein, aber ein weiteres Glied in einer \chon Jahre lang von Allerhöchster Stelle beschlossenen Sache. Schon als der gegenwärtige Chef des Militärkabinetts feine jeßige Stellung übernahm, war eine Direktive, die ihm der Kaiser gegeben hat, die, daß das Exrklusive einzelner Regimenter abgeschafft werden follte; daß nach und na, allmählih, eine Scheidung von adligen und niht adligen Regimentern nicht mehr stattfinde. Es ift also in keiner Weise jeßt plößlih durch Zutun von mir oder anderen Herren, auch nicht auf die Neden hier im Reichstage hin (Rufe bei den Sozialdemokraten: Na, na!) nah dieser Richtung vorgegangen sondern es ist eine lang beschlossene Sache, die schon 2 Jahre alt war. Warum es niht \o {nell vorwärts gegangen ist, warum es nur allmählih geht, warum wir nicht mit Gewalt und plößlichen Beschlüssen eingreifen, habe ih die Ehre gehabt, in der ziveiten Lesung auseinanderzuseßen. (Bravo! rechts.)

Auf eine Entgegnung des Abg. Böhle (Soz.) bemerkte der Kriegsminister:

Meine Herren! Ich will nur dem Herrn Abg. Böhle kurz er- widern. Ich muß dagegen protestieren, daß unsere Beamten in irgend einer Weise unter Mißbrauch ihrer Dienstbefugnisse Arbeiter zu einer Crklärung zwingen, mit der die Arbeiter selbst nicht einverstanden sind. (Sehr richtig! rechts.) Ich muß in Abrede stellen, daß das vorgekommen ist. Jch stelle nicht in Abrede, daß der Herr Abgeordnete einen Brief von irgend jemand erhielt der das sagt, das mag durchaus richtig sein. Sie werden mir aber zugeben, daß das auch unzufriedene Persönlichkeiten sein können, die in der betreffenden Gruppe überhaupt nicht vertreten waren.

Der Staatssekretär des Reichskolonialamts Dernb ULg, dessen Reden aus dem oben erwähnten Anlaß ebenfalls gestern nicht im Wortlaut mitgeteilt werden konnten, führte zu den Fragen des Zolltarifs, der Erwerbung von Gummiplantagen in Ostafrika durch englische Gesellschaften 2c. aus:

Meine Herren! Ganz richtig hat der Herr Vorredner die Frage des Zolltarifs in Südwestafrika in zwei Teile eingeteilt, nämli in den materiellen und den formalrechtliden. Materiell lag die Sache so, daß der Zolltarif vom Jahre 1903 während der Aufstandszeit außer Kraft gesetzt wurde, und zwar lediglih und aus\{ließlich im Interesse der Kaufleute und Gewerbetreibenden, nit, wie von anderer Seite behauptet worden ist, im Interesse des Fiskus; denn das ist ja gleichgültig, ob fiskfalishe Waren mit Zöllen belegt sind oder nidht. In dem einen Falle bezahlt der Fiskus den zoll und nimmt ihn als solhen in die Tasche, in dem anderen Fall zahlt er ihn niht. Also diese Außerkraftsetzung hat nur im Interesse der durch den Aufstand, wie man annahm, geshädigten Händler gelegen.

Ob man das damals richtig gemacht hat oder nicht, steht hier niht zur Diskussion, obglei i persönlih der Ansicht bin, daß gerade in Kriegszeiten \olhe Zölle fehr wenig {wer empfunden werden bei den ungeheuren Ausgaben, die sonst gemacht werden.

Im Herbst 1906 war nun nicht nur der gesamte Handelsstand, fondern auch die gesamte Bevölkerung Südwestafrikas sich vollständig darüber klar, daß nun wieder Zölle eingeführt werden müßten. Das

ist ja’ auch leiht einzusehen; denn eine andere Einnahme als Zölle gab es damals in Südwestafrika überhaupt nicht. Die Barsteuern, die wir seitdem eingenommen haben, sind ja die Landsteuern, die erst im vorigen Jahre eingeführt worden sind. Bergwerksabgaben gab es damals - mangels im Betrieb befindliher Bergwerke nit. Da man wußte, daß nah Maßgabe der Leistungsfähigkeit auß Südwestafrika zu den Neichslasten beizutragen hatte, so wußte jedermann, daß nun- mehr eine Zollverordnung kommen mußte.

Die Beratung des Zolltarifs geschah durch den damals erstmals zusammengetretenen Gouvernementsrat im Jahre 1906. Ein Wider- spruch gegen diesen Zolltarif ist gar nit aufgetaucht. Jm Gegenteil, fogar gerade diejenigen Herren, die jeßt ganz besonders sich gegen die Nachzollverordnung gewehrt haben, haben damals gegen die vom Gou- verneur beabsihtigte Nachverzollung keine Bedenken geäußert. Es ist das leiht urkundlich zu belegen. Ebenso haben si damals die größten Firmen des Südens dafür ausgesprochen, wie sich aus einem Tele- gramm vom 24. Februar 1907, das ich Ihnen vorlese der neue Tarif ist am 1. März eingeführt worden ergibt:

Telegramm an Exzellenz Dernburg

aus Lüderißbuht vom 23. Februar 1907. Im Interesse des Südens bitten unkterzeihnete Firmen, die geplante Nachverzollung auf jeden Fall durchzuführen! (hört, hört! Bei den Nationalliberalen), weil sonst große Spekulationsklager einzelner Firmen nit verzollt werden würden und dadurch der großen Mehrzahl der Kaufleute der Wettbewerb fehr ershwert oder unmöglich gemaht wird (hört, hört !); : eine Einlagerung der Warenbestände aus dem freien Verkehr zurück in die Zolläger genügt unseres Erachtens zur Beseitigung der von einzelnen Firmen gegen die Nachverzollung erhobenen Bedenken. Huebner & Co. Marx Koppelhoff. Johannes Ohhbar. Louis Worms. Adolf Busch. Hesselmann. Hillmann. Edmund Troost.

Meine Herren, nicht zum ersten Male beschäftigt uns die Frage der Nachverzollung in diesem hohen Hause. Schon im Jahre 1907 und 1908 haben wir darüber gesprochen, und ih habe Jhnen damals gesagt, die Motive der Verwaltung sind neben fiskalischen im wesent- lichen die gewesen, den kleinen Kaufmann, den Farmer und andere zu {chüßen. Das ist vollständig klar: die großen Firmen, die viel Geld und viel Kredit haben, waren in der Lage, in der Zeit zwischen Oktober und November 1906 und die Herren waren do im Gouvernementsrat vertreten bis zum Februar 1907 ih fo viel anzuschaffen, wie sie gebrauchten. Aber der kleine Mann, der Klein- händler, der konnte si garnichts kaufen; der hatte dazu weder Geld, noch Kredit; denn sogar die leßte Entshädigungsrate war noch nicht bezahlt. Das war der Grund.

Nun wird behauptet, es sei garniht so viel in dem Lande ge- wesen. Nun, meine Herren, die Nachverzollungsverordnung erstreckt sih auf Tabak, Spirituosen und Schießpulver, und der Betrag ist etwa 1400000 4 an Zoll. Jch meine: wie kann denn darüber irgend ein Zweifel sein, daß da ungeheure Bestände entweder im Lande vorhanden waren oder eingeführt waren, grade vor dieser Ver- ordnung? Nun sind in dem Moment, wo der Zolltarif wieder ein- geführt worden ist, selbstverständlih die Zölle aufgeshlagen worden auf die Waren. Ob die Waren im Lande waren, oder ob sie erst eingeführt wurden, das war ganz gleihgültig. Anders kann ein Kauf- mann garnicht handeln. Die eine Ware ist ihm viellei{t aus- gegangen, da muß er sie aus Deutschland kommen lassen. Er wird nicht sagen: Spatenbräu kostet 10 weniger, weil ih es ja auf Lager gehabt habe, und Augustinerbräu kostet 10 4 mehr, weil ih es habe kommen lassen müssen. Infolgedessen sind diese 1 400 000 ungerehtfertigterweise in die Taschen der Kaufleute gegangen, und ich sehe nicht ein, wie überhaupt jemand, dem die Aufgabe geworden ist, die Finanzen der Schutzgebiete in Ordnung zu bringen, auf 1 400 000 M verzihten foll, wenn er sie bekommen fann auf ordnungs- mäßigem Wege.

Hier kommt nun die zweite Frage: ist dieser Weg ordnungs- mäßig? Meine Herren, der Herr Abg. Grzberger hat davon ge sprochen, daß diese Nachverzollungsverordnung angegriffen worden fei aus formalen Gründen. Das Formale war, abgesehen von einem Urteil der ersten Instanz, wodur behauptet wurde, daß eine solche Verordnung eine Kaiserlihe Verordnung sein müßte: war der Brief kopf, dcr da gewählt worden „Der Gouverneur von Südwestafrika“ der richtige oder „Das Reichskolonialamt", oder foll der dritte Brief- kopf „Der Reichskanzler, in Vertretung“ gewählt werden? Das ist

die ganze Frage. Es hat sich nicht um etwas Materielles gehandelt, |

sondern nur darum, ob die Verwaltung rihtig vorgegangen ist, und der Assessor, der als Richter dort gesprochen bat, hat nah pflicht mäßiger Ueberzeugung gesagt: du hast einen falschen Briefkopf ge nommen. Und nun foll ich nah den Wünschen der Interessenten sagen: ih verzichte auf die ganzen 1 400 000 4. Nein, sage i, ich nehme den richtigen Briefkopf, und nunmehr zablt die | 400 000 M!

Nun kommt die Frage des Schiedsgerichts, und das ist doch sehr eigen. In der ersten Instanz ist das Urteil ergangen, die Ver- ordnung hâtte von iemand anders erlassen werden müssen, wenn sie

hâtte rechtskräftig sein follen. Nun bat man versucht, in der zweiten |

Instanz ein Gericht zusammenzustellen, und ehrlicherweise baben fich sämtliche Beisitzer Sie wissen, das Obergericht in Windhuk be- sicht aus einem Richter und 4 Beisitzern erflârt: nein, wir konnen hier nicht urteilen, wir sind alle in der Sade befangen ; wir find Kaufleute, wir haben alle etwas nachzuverzollen. Da ist niht etmo auf meine Veranlassung, sondern aus dem Schutzgebiet heraus vorgeschlagen worden, man solle diese Sache dem Neichs gericht zur Entscheidung geben, einem besonderen Senate des Neich8- gerihts. Jh habe mich nah der Nichtnng bemüht, das Neichs justizamt hat aber gesagt: dazu kann ih einen Reichsgerichts- senat nicht hergeben, das NReichsgeriht ist so wie so überlastet, nehmt euch einen preußischen Okberlande8gericht8präsidenten und eineu Nat vom Neichsgeriht und einen Rechtsanwalt beim Neich8gericht nud macht nunmehr euer Schiedsgericht! Meine Herren, dieser Schiedsvertrag geht dahin, daß die Angelegenheit dem Scbiedsgericht unterbreitet wird, und daß \i{ die Streitenden diesem Schieds\pruch nunmehr unterwerfen. Damit müßte nun aber die Sache zu Ende sein, und alle die Gründe, die hinterher kommen : ja, das Schieds- gericht ist vielleiht nicht einstimmig gewesen was niemand wissen kann, und was nur eine grobe Indiskretion berausbringen kann oder: im Schutzgebiet ist das anders aufgefaßt worden, das kann

alles niht mehr gelten. Hier hat ein Kaufmann unterschrieben: id unterwerfe mih dem Schiedsgericht, und da muß er, wenn er kauf- männis{ch Treu und Glauben halten will, diese Sache auch durchführen. (Sehr richtig !)

Nun, meine Herren, kommt aber dazu: wir haben nämlich damals mit Recht annehmen können, daß dieses Schiedsgeriht auch für alle anderen Prozesse maßgebend sein sollte, und daß sich nur zur Er- sparung von Kosten die anderen nicht anschließen würden. Dem- entsprehend ist auch der Streitgegenstand vor dem Schiedsgericht ohne Widerspruch der Klagefirma auf 1 500 000 (6 angeseßt worden. Es ist also durchaus unzulässig, daß sie jeßt hinterher kommt und sagt: nein, wir haben nnr für uns Necht fuhhen wollen, formal haben wir recht. Wir haben uns darauf verlassen, daß die Angelegenheit nun- mehr erledigt ist. Was hat sie aber weiter getan? Sie hat gesagt: nein, das paßt mir nicht, die 80000 #4 zu bezahlen; ich habe kontraveniert. Sie läßt si{ch in eine Strafe von 150 46 nehmen, bringt die Sache vor den Richter, der hon einmal entschieden hat, daß diese Verordnung nicht gültig ist, und sagt: nunmehr mußt du dih an das Urteil halten, das in Windhuk gefällt worden ist. Ich glaube aber, daß ih recht gehandelt habe, mich an das Urteil zu halten, welhes der nah meiner Ansicht kompetent zu- sammengeseßte Gerichtshof auf Grund einer Vereinbarung mit den Interessenten abgegeben hat, und ih war nun in der Situation da bitte ih doch einen Augenblick aufzumerken —: verzihtet das Reichskolonialamt auf die Einziehung dieser Nachverzollung, dann muß er an Boysen und Wulff die 80 000 46 herausgeben, die ihm das Schiedsgericht zugesprohen hat, das Boysen und Wulff felbst beantragt haben; und ich möchte die Nechnungskommission oder den Rechnungshof in Deutschland sehen, der sagte: du, Staatssekretär, hast ein rehtskräftiges Urteil in Händen, aber weil es den Leuten nicht paßt, hast du die Sache niedergeschlagen, während du die Sache hättest einziehen können! Dann würde ih persönlich haftbar gemacht worden sein, und das will ich nicht.

Schon im Jahre 1907, als die Nachverzollungsorder kam, habe ih dem Gouverneur geschrieben: glaubst du, daß die Sache durch- geführt werden kann? Darauf hat er geantwortet: wenn Milde walten gelassen wird, können die Leute, die das Geld verdient haben, und was sie jeßt aus ihren Beständen verdienen, zahlen. Denn es ift nicht eine rückwirkende Sache, es liest sich nur so, als ob es rück- wirkend wäre. Der Gegenstand des Prozesses lag drei Jahre im Prozeß, und wer vorsichtig war, legte den Zoll jedes Jahr zurück, um ihn nachher zahlen zu können, und man fann nicht sagen: weil ich unvorsihtig gewesen bin und das Geld ausgegeben habe, kann ich darum auf Milde seitens des Reichs renen. Ich habe also erneut hingeschrieben: seid nach jeder Richtung vorsichtig bei allem dem, was ihr einzieht; denn wir wollen niht die Existenzen dort, die vielleiht sehr wacklig sind, in Gefahr bringen; auf der andern Seite aber müssen wir die Sicherheit haben, die diese Leute zu geben in der Lage sind! Der Gouverneur hat mir damals darauf ge- antwortet, die Sache gehe durchzuführen, und ih sehe keinen Grund ein, warum man das nicht tun soll. In Deutschland stand man vor einigen Jahren, im Jahre 1907, auf einem etwas anderen Stand- punkt; aber seitdem hat man Champagner und Kaffee und Tee und Zigarren nachverzollt, und ih frage Sie: wie weit wären Sie mit der Steuerreform gekommen, wenn Sie das nicht getan hätten? Ja, man ist noch weiter gegangen: man hat offenbar einen Lapsus gemacht bei der Nedaktion des Gesetzes über die Talonsteuer, und da ist mein Herr Kollege vom Reichsshaßzamt den Herren auf den Nacken gestiegen und hat gesagt : troß Gesetz seid so gut und zahlt! und ih sehe nicht ein, warum in dieser Sache, wo Deutschland fo viel Opfer gebracht hat, und wo man sagen muß: die Leute können es leisten, zurüdck- weichen sollen und uns sagen lassen follen: weil das Geriht im Schutzgebiet so bes{chlossen hat, darum darfst du das niht machen. Im Gegenteil, wenn das Gericht festgestellt hat, daß die Verordnung niht rihtiîg war, so mußte die Verwaltung sagen: was ist materiell rihtig, und wie seßzest du deinen Willen materiell durch? Es kann jeden Tag passieren, daß eine Polizeiverordnung, weil ein Paragravh darin fehlt, für ungültig erklärt wird; darum tritt aber doch der Polizeipräsident noch nicht von seinem Recht zurück, den Straßen- verkehr zu regeln, sondern er mat einen Paragraphen, wo die Sache drin steht, und dann ist die Sache in Ordnung. Etwas anderes habe ih auch nit getan.

Ich komme jeßt zu den Bemerkungen, die der Herr Abg. Arning gemacht hat, und zunächst auf den Fall des Leutnants Schipper. Zu dem Leutnant Schipper, der in einem Dorf in Mesa in Kamerun bef der Zählung der Bevölkerung gewesen ist, ist ein Hausa gekommen und hat ihm etwas auf deuts vorgetragen, dieses Deuts war aber fo s{lecht, daß Schipper es nicht verstanden hat, und da bat er ibm gesagt: Ihr Deuts taugt nichts, ih kann Sie nit verstehen, sprechen Sie lieber englisch. Das ist der ganze Vorfall. Na, ich weiß nicht, was ih in dem Falle getan bätte. Ich hâtte au wohl fo weit mein Deutschtum verleugnet wie Schipver: denn die Haupt- sache ist doch, daß er den Hausa verístebt.

Nun komme ih auf eine andere Frage, die Frage des Uebergehens der Gummiplantagen in Afrika in ausländishe Hände. Soviel ich weiß denn offiziell bat das Neichskolonialamt nichts damit zu tun, wie Privatleute über ihr Privateigentum verfügen —, ist es so: es ist zurzeit in England und in der ganzen Welt eine aukßerordentliGe Spekulation in Gummi, und die Preise sind, wie jedermann, der mit der Sache zu tun hat, weiß, ungeheuer gestiegen. Das hat natürlich auch die Spekulation in Gummiaktien außerordentlich angeregt, und es sind in kurzer Zeit namhafte Vermögen gemacht worden. Es haben fi infolgedessen englische und deutsche Leute gefunden, welche sich An- stellung auf den Plantagen in Ostafrika haben geben lassen, die Gummi produzieren, und diese Anstellung haben sie dann verwertet, um Gefellshaften zu gründen und die Aktien mit bobem Agio auf den Markt zu bringen. Meine Herren, es ist sehr {wer und würde sebr {wer für die Verwaltung sein, hier irgend etwas zu tun, und ich glaube auch nicht, daß das rihtig wäre. Jh hoffe, daß die Leute die nunmehr ihr Geld in der Kolonie verdient haben, bingeben und neue Gummiplantagen gründen, und das wird uns zweifellos zugute kommen.

Nun hat der Herr Abg. Arning zwei Fragen in bezug auf Oft afrika angeschnitten, nämlich hbinsichtlich der Trupyen und binsihtlich der Polizei. Meine Herren, mit der Erweiterung des CEisenbahnnetzes machen sih selbstverständliß auch Verschiebungen binsihtlih der Truppen notwendig. Die Frage, -ob die Truvven in größere oder kleinere Kaders zerlegt werden sollten, ist im Gouvernement besprochen