1910 / 87 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Apr 1910 18:00:01 GMT) scan diff

E E a A

4 R R a B R R

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Einrichtung der Arbeiteraus\{chüsse, wie fie geschaffen worden ist, grund-'

fäßlih zugestimmt hat, daß er die Arbeiteraus\{üsse als eine nüßlihe und wohltätige Einrichtung gekennzeihnet hat, nüßlich in dem Sinne, daß sie geeignet wären, -das Vertrauen zwishen der Staatseisenbabnverwaltung und ihren Arbeitern zu fördern. (Bravo!) Weil ich die gleihe Auffassung von der Tätigkeit der Arkbkeiter- aus\hüsse babe, wünshe ich, daß alles von ihnen ferngehalten wird, was ihre Tätigkeit irgendwie einengen und beschränken kann. Ich

babe in diesem Sinne wiederholt an die Staatseisenbahnbehörden?

Erlasse herausgeben lassen. Insbesondere wünsche ich, daß die Be- s{werden und Anträge der Arbeiter in den Ausschüssen mit Ruhe und Sachlihkeit behandelt werden. Jh würde es daher selbstverständlih nicht billigen können, wenn man die Sißungen der Arbeiterausshüsse auf eine folhe Tagesstunde legt, daß nur ein geringer Bruchteil der

Mitglieder tes Autsufses®s\sih äñ” wn Sitzungen beteiligen kann.

Der Herr Abg. Gronowski erkannte an, daß die Festseßung éiner Mindestzahl von 50 Arbeitern für die Bildung eines Aus\{chu}es einen Fortschritt bedeutet. Es bedeutet in der Tat einen erheblichen Fort- schritt, denn wir haben statt der 480 Aus\{hüsse nunmehr 808 solcher Ausschüsse bei der Eisenbahnverwaltung. Die Vereinigung der Arbeiter verschiedener Betriebsstellen in einem Ausschusse ist möglich und zulässig, wenn die Betriebsstellen an einem und demselben Orte liegen und derselben Inspektion unterstehen.

Nun hat der Herr Abgeordnete den Wunsh aufgenommen, der au von dem Elberfelder Verbande ausgesprochen ist uud auch -von anderen Verbänden als nüßlich erachtet wird, die Arbeiterausshüfse weiter zu organisieren, sie zu organisieren zu Direkftionsausshüssen und \{chließlih auch zu einem Ausschusse, der der Zentralinstanz beigegeben wird. Meine Herren, dieser Wunsh verkennt doch den .Zweck, den wir mit der Einrichtung der Ausschüsse haben erfüllen wollen. Die Ausschüsse sollten der Arbeitershaft an örtlih begrenzten Stellen die Möglichkeit geben, ihre Wünshe an der zuständigen Stelle vor- zubringen. Der Vorgang ift folgender: Die Aus\{hußmitglieder ver- fammeln si, ihre Angelegenheiten werden erörtert, es wird darüber ein Protokoll aufgenommen. Dieses Protokoll geht, soweit es Wünsche enthält, welche der höheren Entscheidung bedürfen, an die Direktion. Der Direktion entgehen also die Wünsche der Arbeiterschaft niht. Wir haben unsererseits das muß ich ausfprehen fein Verlangen, die Arbeiterschaft weiter zu organisieren, als es durch die Ausschüsse in der Lokalinstanz gesehen ist. Auf der anderen Seite bin ih durchaus der Meinung, daß, wenn die Direktion den Wunsch hat, be- währte, tüchtige, erfahrene Auéshußmitglieder in diesem oder jenem Falle zu hóôren, fie durchaus berechtigt und in der Lage ist, solche Aus\chußmitglieder aus dem Bezirke zusammenzuholen. Aber eine organisatorische Einrichtung in dem Sinne zu schaffen, daß ih jeder Direktion einen vereinigten Arbeiteraus\{chuß beigebe, das kann ih nicht in Ausficht nehmen, ebenso wenig wie ich in Aussicht nehme, für das Ministerium eine folhe beirätlihe Mitwirkung zu hafen. Als Minister bin ih dauernd in der Lage, mich über Wünsche der Arbeiter der Staatseisenbahnen zu informieren. In großer Zahl melden fsich die einzelnen Vereinigungen zu Audienzen bei mir an. Ih empfange sie stets, höre alle ihre Wünsche an, und diese Wünsche werden einer sehr forg- fältigen Prüfung unterzogen. Die Wünsche der Arbeiter der Staats- eisenbahnverwaltung gehen fehr weit. Sie alle zu erfüllen ist nit möglich: aber viele, sehr viele werden erfüllt, und ich fann eine Statistik der erfolgreichen Beschlüsse vorlegen, aus der ohne weiteres erfennbar ift, daß der materielle Erfolg der Aus\{hüsse beute {on recht erbeblich ist.

Es ift weiter gewünsht worden, daß der Arbeiterschaft eine gut- achtlihe Aeußerung in Lohnfragen zugestanden werden möge. Meine Herren, wie vollziehen \fih denn die Verhandlungen in den Arbeiter- aus\chüssen? Der wesentlihste Teil der Verhandlungen begreift Lobnfragen: die Lohnfrage steht im Brennpunkt der Verhandlungen. Die Arbeiter werden gehört, man kennt ihre Wünsche. Da brauche ih die Arbeiterschaft do nit erst gutahtlich zu hören : ih weiß ja ganz genau, nah welcher Richtung sich ihre Wünsche bewegen. Also so formal wollen wir . die Sache nicht ausgestalten, daß, wie der Minister de lege verpflihtet ist, in den bedeutsamsten wirtshaftlichen Fragen den Landeseisenbahnrat gutachtlih zu bören, die unterstellten Behörden auch verpflichtet sind, die Arbeitershaft gutahtlich über Lohnfragen zu hören.

Dann ist als weiterer Wunsch verlautbart, daß den Mitgliedern der Arbeiterauëschüfse eine größere Sicherheit dahin gegeben werden möge, daß sie während der Zeit, in der sie Mitglieder sind, nicht entlaffen werden fönnen. Der Herr Abg. Gronowskb knüpfte an die Vorgänge an, die durch die Novelle zum Berggeseß geschaffen sind:

-die Sicherstellung der Sicherheitsmänner. Meine Herren, diese

Sicherstellung is aus ganz anderen Gründen erfolgt. In den Bergarbeiteraus\{üssen find nicht nur Sicherheitsmänner vorhanden. Die übrigen Mitglieder der Arbeiterautschüsse, die nicht Sicherheitêmänner find, haben keine anderweite Sicherstellung ihrer Person erfahren als auch die Mitglieder der Arbeiterauëss{hüsse der Eisenbahnverwaltung. Im übrigen muß ih {on bei dieser Gelegen- heit darauf hinweisen: die Arbeiter der Staatseisenbahnen find bezüg- lih ihrer perfönlihen Verhältnisse kaum anders geftellt wie die ge- samte Unterbeamtenshaft der Staatseisenbahnen, soweit wir dieser Beamtenschaft gegenüber ein Kündigungsreht haben. Entlafsungen der Arbeiter insbesondere infolge rückgängiger Konjunktur kommen niht vor, sie erfolgen entwerder auf Wunsch, sodann weil vollständige Invalidität eingetreten ift, oder aus zwingenden Gründen der Disziplin. Im übrigen if der Arbeiter, der seine Pflicht tut, genau so gesichert wie der Beamte. Darum scheint mir auch der weiter- gebende Wunsh, daß wir einen Arbeiter, der zehn Dienst- jahre bei der Staatseifenbahnverwaltung verbraht hat, nur wegen Invalidität oder grober Dienstverlezung entlaffen sollen, und zwar nur durch den Minifter, viel zu weit zu gehen. Dann würden wir den Arbeiter ja besser stellen als den Beamten. Nach der Organisation der Siaatseisenbahnverwaltung sind die Eisen- babndirektionen in der Lage, Beamte, die auf Kündizung angestellt sind, zu entlassen. Der Beamte hat die Beshwerde an den Minister. Zur größeren Sicherheit für die Arbeiter haben wir noch die Be- stimmung getroffen, daß die Arbeiter nicht entlaffen werden dürfen allein von der unteren Stelle, sondern die Beshwerte der Arbeiter geht in jedem Falle unmitthar an die Direktion; die Direktion ist die zuständige Stelle. Hierin liegt eine sehr wesentlige Sicherung

2 F i rfi T CHZ n t Sg Mr soino ; des Arbeiters. Selbstverständlih kann ter Arbeiter seine weitere

Beschwerde auch an den Minister richten, sodaß er auch diese zweite Instanz zur Verfügung hat.

Dann hat der Herr Abgeordnete die Lohnfrage besprohen. Er ist der Auffassung, daß die Lohnbemessung seitens der Staatseisen- bahnen eine unzureichende ift (sehr rihtig! bei den Sozialdemokraten), daß wir mit unseren hnen hinter den LWhnen der gleich- zustellenden Industrie oder auch der Landwirtschaft zurückgeblieben sind. In dieser Allgemeinheit halte ih die Beschwerde für nicht zutreffend. Jch nehme für die Staatseisenbahnverwaltung in Anspruch, daß sie den Lohnmarktsverhältnissen tauernd gefolgt ist. Nur große Zahlen sind beweisend für die Beurteilung der Frage, ob wir den Lohnmarktsverhältnissen in ausreihender Weise gefolgt sind. Und da kann ich mich auf die Statistik beziehen, die sich auch im Betriebs- beriht der Staatseisenbahnen befindet. Aus dieser Statistik ergibt

- sich, daß wtr;- 1909 gegen 1899 verglihen;--die Löbne allc® FSaenigen

Arbeiter, die in Titel 3 des Etats aufgeführt sind, um 26 9/6 erhöht baben, daß wir in derselben Zeit die Löhn€ der Bahnunterhaltungs- arbeiter um 25 9/9, die hne der Werkstättenarbeiter um 16,7 9/6 er- böht baben. Hierbei muß ich bemerken, daß die Löhne der Werk- stättenarbeiter, die überwiegend Handwerker find, von Anbeginn an viel höher gewesen find als diejenigen der niht handwerkêsmäßigen Arbeiter. Vergleihsweise will ih bier feststellen, daß die Gehälter der Beamten von 1899 bis 1908 unter Berücksichtigung der allgemeinen Besoldungsaufbesserung um 22 9/9 und die Löhne der Arbeiter in dem- selben Zeitraum um 2499/9 gestiegen sind.

Es ist mir nun durchaus bewußt, daß die Lohnfrage dauernd einer sehr \charfen Kontrolle unterworfen werden muß. Das geschieht au. Es ist mir auch bewußt, daß wir uns zurzeit in einer Wirtschaftsperiode befinden, in der ein fehr starkes Drängen auf Lohnerböhung stattfindet, und die Staatseisenbahnverwaltung hat bereits in den leßten Monaten bewiesen, daß sie dort, wo sie sich davon überzeugt hat, daß die Regelung eine ungenügende ift, nacbilft. Wir haben neuerdings in einer ganzen Reihe von Be- zirken und einzelnen Orten {on Lohnerhöhungen vorgenommen. Wogegen ich mi aber aus\prechen muß, ist das, daß wir grund- fäglih mit einer allgemeinen Lohnerhöhung etwa im Anschluß an die Besoldung der Beamten vorgehen müßten. Die Löhne der Arbeiter- schaft sind dauernd und gleichmäßig erhöht worden. Durch die Möglichkeit, es dauernd nach oben hin zu regulieren, unterscheidet ih das Einkommen der Arbeiter von dem der Beamten. Die Bezüge der Beamten sind sprungweise erhöht; die Beamten haben lange Jahre warten müssen, obwohl sie niht mit Unrecht darauf hinwiesen, daß, ihre Gehälter zu gering gewesen sind. Dieses Hinweises hat es bei der Arbeitershaft nicht bedurft. Das Einkommen der Arbeiter- schaft ist ständig gestiegen. Ich habe f{on bei der Behandlung über die finanztehnishe Seite des Etats und die Bekanntgabe des finanziellen Ergebnisses von 1909 darauf hingewiesen, daß ih damit rene, daß das Jahr 1910 uns Lohnerhöhungen bringen wird, in welhem Umfange, kann ich nit fagen.

Dann hat der Herr Abgeordnete eine allgemeine Betrachtung an- gestellt über die Bedeutung des Akkord- und des Tagelohns. In dieser Frage bin ih mit ihm nit einverstanden. Ih meine, daß seine Ansicht, der überwiegende Teil-der Arbeitershaft wäre für die Beseitigung des Affordlohns, nicht zutrifft. (Sehr richtig!) Ein sehr großer Teil der Arbeiterschaft ist für Beibehaltung des Afkford- lohns, weil er weiß, daß der Alordlohn die einzige Möglichkeit bietet, die Qualität der Leistung der Arbeit richtig zu bewerten. Die Ar- beitershaft würde mit Schrecken erkennen, wenn wir den Affordlohn abschafften, daß ihr Lohneinkommen sinken würde. (Sehr richtig !)

Nun hat der Herr Abgeordnete gemeint, ein Gruündfehler unserer Afkordlöhne beruhte in der Ungleihmäßigkeit der Grundlöhne der Werfkstättenarbeiter. Diese Grundlöhne sind eigentlich keine Löhne, fie bilden im wesentlihen nur den Verteilungsmaßstab für die Be- teiligung des einzelnen Arbeiters am gemeinsamen Afkfordver- dienst. Ich bin aber gern bereit, eine Nachprüfung dahin eintreten zu lassen, ob die Feststellung dieser Grundlöhne an den einzelnen Hauptwerkstätten rihtig und zweckentsprechend erfolgt ist. Sole Nachprüfung is übrigens {on heute im Gange. Es wird sich daraus ergeben, ob die Beschwerden des Abg. Gronowski zutreffen. Es hat mi außerordentlih interessiert und ih glaube auch das hohe Haus —, daß ein früheres nüßlihes Mitglied der Staatseisenbahnverwaltung in so sahkundiger Weise über die Ver- hältnisse in unseren großen Werkstätten Auskunft geben konnte. Für notwendig halte ich es und dementsprehend sind auch Anweisungen ergangen —, daß die Arbeiterschaft über die Stückpreisverzeichnisse sich jeder Zeit informieren fann, und ich würde es bedauern, wenn die wiederholten Weisungen wegen Auslegung dieser Stücfpreis- verzeihnisse bier und da unberüctsihtigt geblieben sind.

Ebenso kann ich mich mit dem Herrn Abgeordneten einverstanden erflären, daß, wenn man überhaupt Revisionen der Dienststellen ein- treten läßt, diese Nevisionen unvermutet sein müssen (sehr richtig! rets), sonst sind sie wertlos, fonst findet eine Vorbereitung auf die Nevision statt, die dem NRevidierenden die Möglichkeit nimmt, \ih ein richtiges Bild von der Sachlage zu machen. (Bravo! rechts.)

Abg. Dr. Schroeder-Cafssel (nl.): Von den Maschinenanwärtern wird es als ungerecht empfunden, daß ihre Hilfsbeamtenzeit für die Penfion nicht angerechnet wird. Bei der Festseßung des Besoldungs- dienstalters ergeben \fich bei den Anwärtern zum Eisenbahnbureau- dienst viele Ungleichheiten. Besonders find diejenigen Beamten, die ihre Betriebssekretärprüfung vor dem Jahre 1895 gemacht haben, dadur erbeblih geschädigt, daß das Dienstalter vom Tage der be- standenen Eisenbahnsekretärprüfung und nicht von der Betriebs- sekretärprüfung an gerechnet wird. Dadurch, daß für die Wohnungs- zulage von 600 F der Gesichtspunkt des Patents maßgebend ist, werden die Techniker, die oft recht spät erst in dessen Besiß kommen, \{hlechter gestellt. Im Auftrage meiner Freunde habe ih eine ganze Reibe von Handwerker- und Arbeiterfragen vorzubringen. Es wird allseitig ein erhebliches Gewiht auf das Vorhandensein der Arbeiteraus\hüße gelegt. Die Verwaltung muß danach streben, Lohn- redukftionen ganz zu vermeiden. Es darf niht vorkommen, daß Re- duftionen von 9 bis 15 im Monat eintreten. Die Löhne, vor allem die der Streckenarbeiter, bewegen sih oft unter dem ortsüblichen Tagelohn. Mir sind aus der Provinz Hannover Fälle bekannt, wo Arbeiter monatlich nur 48 erhalten. Das sind doch unhaltbare Zustände. Die Klagen über allzu lange Arbeitszeit find allgemein. Es fommen Arbeitézeiten von 12 und mehr Stunden vor. Im Vergleich mit den Privatunternehmern sind die Eifenbahnarbeiter in bezug auf Arbeitszeit und Urlaubsverhältnisse viel \{lechter gestellt. In der Gewährung des Urlaubs müßte auch cine Staffelung eintreten. Ein Arbeiter, der 27 Jahre im Dienst ist, erhält nicht mehr Urlaub als ein Arbeiter, der erst 7 Jahre im Dienst ift. Wenn man von dem

-Zehnstundentag auf den Neunstundendienst herabgebt, dann muß man

S in der kürzeren Arbeitszeit dasselbe leistet. Die Wünsche der Ersetzung des Akkordlohnes durch den Stundenlohn sind nicht überall vorhanden. Die Arbeiterauss{chüsse wünschen möglichst oft gehört zu werden. Die Karenzzeit bei den Krankenkassen follte man einheitlich ge- stalten. Eine Erhöhung der Pension um 18 9% ist ja jeßt be- schlossen und damit einer der wesentlichsten Wünsche der Arbeiter er- füllt worden. Aber diese Erhöhung soll erst am 1. April 1911 in Kraft treten. Wenn man sie will, foll man fie auc gleich durchführen. Die Anstellung der Beamten erfolgt viel zu spät. In einer mir be- kannten Verwaltung find von 49 Arbeitern nur 18 etatsmäßig an- estellt. Abhilfe tut unbedingt not. Auch die Kolonnenführer der

isenbahnwerkstätten haben Wünsche, die wohlwollend zu erwägen sind, sie wollen Beamtenqualität\und die Stellung eines Werkführers erhalten. Endlich foll man von vorbergehender ärztlicher Untersuchung Abstand nehmen. Diese Wünsche sollten wohlwollend erwogen werden.

Minister der öffentlichen ArbeitenTvon Breitenbach:

E Meine Herren ! D@.- Herr---Abg:--Sehroeder wird damit ein- verstanden fein, wena «ich aus der großen Fülle feiner. Anregungen nur einige besonders bemerkenswerte herausgreife.

Er wünschte, daß den Maschinenwärtern ivie Kleiderzulage von 30 M gewährt werden möge wie anderen Unterbeamten. Die Vor- ausfeßung für die Gewährung diefer Zulage ist, daß die Beamten zum Tragen einer Uniform verpflichtet find. Das trifft bei den Maschinenwärtern nicht zu. Es könnte ja erwogen werden, den Maschinenwärtern diese Verpflichtung aufzuerlegen: es würde aber eine folche Regelung mit Konsequenzen für andere Beamtenkategorien verbunden sein. Ich muß mir daher vorbehalten, die Angelegenheit näher zu prüfen. Daß die Maschinenwärter, wie der Herr Abg. Schroeder meinte, bei der neuen Besoldungêordnung leer ausgegangen seien, ist nicht zutreffend.

Dann hat er auf eine recht erbebliche Frage hingewiesen : die Anrehnung der pensionsfähigen Dienstzeit aus der Hilfs- beamtenzeit heraus. Der Herr Abg. Schroeder bezog si auf die Lage der Eisenbahngehbilfinnen. Es is grundsägßlih mit der Finanzverwaltung vereinbart worden, im Anschluß an die vom Herrn Abgecordnetèn vorgetragene Sachlage“, daß eine im privatrechtliden Vertragsverbältnis ausgeübte Beschäftigung als pensionsfähige Dienstzeit unter den angegebenen Vorausseßungen nur dann anzurechnen ist, wenn zur Zeit der Ausübung dieser Beschäftigung bereits etatsmäßige Beamtenstellen in den betreffenden Dienstzweigen vorhanden waren“.

Nun sind in der Tat für die Eisenbahngehilfinnen erst am 1. April 1898 etatsmäßige Stellen geschaffen worden, wir würden also bei Beachtung dieser grundsäßlichen Bestimmung nicht in der Lage sein, die Zeit, die vor dem Jahre 1898 liegt, anzurehnen. Gleiche

Verhältnisse liegen vor für andere Beamtenkategorien. So für die

Nottenführer, für die erst im Jahre 1905 etatsmäßige Beamtenstellen geschaffen worden sind. Jch glaube, man wird anerkennen müssen- daß an sich der Grundsay berechtigt ist, daß eine Dienstzeit nit als eine beamtenmäßige angerechnet werden darf, falls nicht Beamten- stellen hon geschaffen waren. Es tut mir daher fehr leid, daß diefen Beamtinnen und Beamten nicht geholfen werden kann. Preußen befindet sich hier durchaus in Uebereinstimmung mit den Grundsätzen, die auch im Reiche in Anlehnung an das Reichsbeamtengeseß festgestellt worden sind.

Dann hat der Herr Abgeordnete gefragt, wie die pensionsfähige Zulage von 600 # an die Mitglieder der Eisenbahndirektionen verteilt, und wie die Teilung zwischen den technishen und administrativen Beamten erfolgt sei. Es ist ja für die Eisenbahnverwaltung seinerzeit ausdrücklich festgestellt worden, daß die Unterscheidung zwischen gehobenen und nicht gehobenen Stellungen in diefer Verwaltung nicht gemacht werden soll. Es ist auf Grund dessen bestimmt worden, daß lediglih ent- scheidend sein soll für die Verteilung der Zulagen, wie der Herr Ab- geordnete bereits mitteilte, drs Dienstalter einerseits vom Regierungs- baumeister, anderseits vom Assessor. Das hat zur Folge, daß “/; dieser Zulagen den höheren Technikern zugeflossen find, dagegen etwa 1/, den Administrativen der Verwaltung. Ich meine aber, diese Re- gelung ist doch billig; denn die höheren Techniker der Verwaltung rüdcken viel später in die Mitglkiedstellen ein und erreihen später die böberen Gehälter als die administrativen Beamten.

Dann hat der Herr Abgeordnete auch die Frage der Afordlöhne gestreift, und es hat mich gefreut, daß er sich grund{säßlih auf den Standpunkt hat stellen können, den ih einnehme und im Interesse der Arbeiterschaft einnehmen muß.

Er hat weiter verlangt, daß eine Aenderung der Afkkorlöhne nur stattfinden foll, wenn eine Notwendigkeit vorliegt; damit bin ih ein- verstanden. Das ständige Herauf- und Herunterseßen der Löhne be- unruhigt die Arbeiterschaft, und wir haben daher angeordnet, daß die Revision der Affordlöhne nur etwa einmal jährlich erfolgen soll mit der Maßgabe, daß, wenn z. B. durch Aufstellung neuer Maschinen eine vollständig neue Basis für die Akfordlohnberechnung . geschaffen ist oder offenbare Irrtümer vorgefallen sind, eine Aenderung ein- treten foll.

Bezüglich der weiteren Frage, die der Herr Abgeordnete im Zu- sammenhange mit der Lohnfrage erörterte, inwieweit die ortsüblichen Tagelöhne als Grundlage für unsere Lohnbemessung dienen sollen, muß ih aussprechen, daß für die Lohnpolitik bei den Staatsbahnen nit sowohl die Festseßung der ortsüblihen Tagelöhne - entscheidend ist, als vielmehr die Lohnverhältnisse in der Industrie, dem Handel und der Landwirtschaft. Die Festseßung der ortsüblichen Tagelöhne voll- zieht fih ohne unsere Mitwirkung, und wir haben noch ganz jüngst fest- stellen müssen, daß diefe Bemessung der ortsüblichen Tagelöhne zeitweilig eine geradezu \prunghafte gewesen ist. Die Löhne der Staatsbahnarbeiter find nun vielfältig erbeblichß höher als die ortsüblihen Tagelöhne, aber hier und da auch geringer. Die ortsüblihen Tagelöhne als folche zu vergleihen mit den Anfangslöhnen der Staatsbahnarbeiter {eint mir aber überhaupt unrichtig zu fein. Wenn man Vergleiche anstellen will, könnte man fie doch nur mit den Durhschnitts[öhnen vergleichen. Ich bin also der Meinung, daß die ortsüblichen Tagelöhne an sich keinen rihtigen Wertmesser dafür abgeben, ob die LWhne der Staats- eisenbahnarbeiter richtig gegriffen sind oder nicht. Ich glaube: es liegt vielmehr im Interesse « unserer Arbeitershaft, wenn wir die Lohnbemessung in Anlehnung an die Löhne der großen Erwerbszweige des Landes eintreten lassen.

Dann hat der Herr Abgeordnete die Anregung gegeben, die Kolonnenführer etatêmäßig anzustellen. Die Frage ist {hon wieder- holt erörtert worden. Die Anstellung der Kolonnenführer hat um deswillen wesentlihe Bedenken, als diese Arbeiter sehr hoh gelöhnt

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sind und beim Uebergang in s Staatsbeamtenverbältnis einen

auch die Stundenlöhne entsvrehend erhöhen, weil der Arbeiter tat- | wesentlihen Rückschritt in ihren Bezügen erfahren würden. Es wird

mir das hier von dem Herrn Abg. Gronowsfi durch Zunicken be- stätigt. Im übrigen verrihten die Kolonnenführer eine lediglich manuelle Tätigkeik, und es ist nit angängig, für solhe Tätigkeit Beamtenstellungen vorzusehen. Es wird aber auch noch ein anderes eintreten, was ih lebhaft bedauern würde: die Kolonnenführer sind auf Grund ihrer Stellung, die sie unter den Arbeitern einnehmen, Vertrauensleute der Arbeiter; sie würden an dieser Ver- trauens\tellung in dem Augenblick Einbuße erleiden, in dem sie in das Beamtenverhältnis übergeführt werden. Meine Herren, es ist noch nicht sehr lange her, daß wir eine gleichartige Kategorie in das Beamtenverhältnis übergeführt haben. Das sind die früheren Vorarbeiter in den Staatsbahnwerkstätten, die Werkführer ge- worden sind.

Was die Frage betrifft, ob die Karenzzeit, die wir bei unseren

Betriebskrankenkafsen zum Teil haben, beseitigt“ werden ode ÿyi dem“

Sinne gemildert werden kann, wie es Herr Dr. Schrgeder anregte-

daß ausnahmsweise rückwirkend für die Karenzzeit Krankengeld gezahlt |

werden soll, fo ist es sehr schwer, eine grundsäßlihe Entscheidung zu treffen. Die 21 Betriebskrankenkassen der preußishen Staatsbahnen haben diese Frage durchaus verschieden geregelt, je nach ihrer wirt- schaftlihen und finanziellen Lage. Diese wird unter allen Umständen für die Regelung entscheidend sein müssen.

Nach 4!/2 Uhr vertagt das Haus die Weiterberatung des Eisenbahnetats auf Donnerstag, 2 Uhr.

Statistik und Volkswirtschaft.

Nachweisung

der Rohfolleinnahme an Reichsstempelabgabe

für Wertpapiere.

| April 1909 | April 1908 März | ‘bis März | bis März 1910 1909 H S H |S M [2A

Wertpapiere

I. Inländishe Aktien und Interimsscheine | 1 922 200/0721 351 300/47|17 752 047/60 T1. Anteilscheine der deut- |

chen Kolonialgesell- schaften undder ihnen eichgestellten deut- x en Gesellschaften . TTT. Ausländische Aktien und Interims\cheine IV. Inländische Renten- und Schuldverschrei- bungen undInterims- scheine außer den unter V genannten V. Inländische auf den Inhaber lautende und auf Grund staat- licher Genehmigung

ausgegebene Nenten- | und Schuldverschrei- | | | bungen der Kom- | | munalverbänte und | Kommunen, der Kor- | porationen ländlicher j oder städtischer | j

45 240 49 525— —_— _|— 196 525/80) 2 194 622/80} 799 071/65

372 17740] 3 452 855/80} 2 901 655/90

Grundbesißer, der Grundkredit- und Hypothekenbanken oder der Eisenbahn- gesellschaften sowie Interimsscheine. . VI. Renten- und Schuld- verschreibungen und | Interimsscheine aus- | | ländisher Staaten, | | Kommunalverbände, j Kommunen u. Eisen- | | bahngesellschaften . 728 263/95] 3 658 242/25] 1 171 533/10 VI1I. Ausländische Nenten- | und Schuldverschrei- bungen undInterims- scheine außer den unter VI genannten VIII. Bergwerksanteil-

482 035/20} 4 926 055/45] 3 078 620/60

71 754 60) 1 679 345/60] 1 356 049/55

heine und Ein- | M zahlungen auf folche 39 643|—| 482 564/40} 518 418/95 IX. Genußscheine .. 66|—] 21 508/50 11 492/—

¡usammen : | 3 857 906/02137 816 020 27127 588 889/35 Berlin, den 13. April 1910.

Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borgh t.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie “.)

Portugal.

Erhöhung der Zölle für Zigarren und bearbeiteten Tabak. Infolge des Einspruchs- der Tabakeinführer und -verkäufer egen das sofortige Inkrafttreten der erhöhten Zollsäge für Zigarren, 3 aretten und verarbeiteten Tabak hat der Ministerrat beschlossen, dak die bereits im Zollamt lagernden und die unterwegs befindlichen Tabakmengen noch nah dem früheren Zollsaß von 4500 Réis für 1 kg verzollt werden follen. Auch auf später ankommenden Tabak foll der erhöhte Zollsay niht angewendet werden, wenn die Einführer ¿weifelsfrei nahweisen können, daß die Bestellung bereits vor Ver- öfentlihung der Verordnung vom 24. Februar d. I. erfolgt war.

Außenhandel Norwegens im Jahre 1909.

In den Hauptwarengruppen erreichte die Ein- und Ausfuhr Norwegens im Jahre 1909 (und 1908) nachstehende Werte in 1000 Kronen: ;

Einfuhr: Fleis, ungeräuchert 3111 (2594) Speck, un- greuert 1377 (3103) Gerste, unvermahlen 13 314 (13 394)

alz 362 (444) Roggen, unvermahlen 23 953 (27 177) Roggen- mehl 6786 (4561) Weizenmehl 10 696 (11 250) Reis, Neis- grieß, Reismehl 948 (830) Tee 266 (244) Kaffee 11 213 (9125 Zucker 9989 (9539) Sirup 1688 (1544) Tabakblätter 2014 (2118) Branntwein und Spiritus in Fässern 5079 (2184) Wein in Fässern 2718 (2426) Baumwolle 4349 (3833) Hanf 1006 O Wollenwaren 7732 (7148) Petroleum, Paraffinöl 309 (5978) Kochfalz 1987 (2128) Steinkohlen, Zinder, Koks 31 780 (31 §22) Maschinen und Motore 14275 (15 210). Der Gesamtwert der Einfuhr wird einschließlich einer Anschlagsumme für i Waren auf 357 266 500 Kr. (im Vorjahr 355 042 200 Kr.) ge\hägt.

4

Ausfuhr: Konserven in Büchsen 8411 (7481) Doörrfish 16 610 (13 279) Klippfish 16679 (17 159) Fettheringe, ge- falzen 10 887 (4381) Andere gesalzene Heringe 2430 (1037) Butter 2959 (3114) Margarine 588 (736) Kondensierte Milch 8451 (7102) Rogen 2213 (1740) Fis{guano 1260 (725) Tran 5954 (5991) Holz 29422 (34 749) Holz\{chlifff, trocken 1537 (1756) Holz\{hliff, naß 17882 (19 671) Zellulose, trocken 20 266 (20 572) ZBellulosfe, A (372) Streichhölzer 1998 (1648) Kleie 2771 (2853) Packpapier 9204 (7475) Druck- papier 10324 (9383) Eis 574 (1005) Schwefelkies, teilweise fupferhaltig 4921 (5034) Kupfererz 190 (16) Granit, ver- arbeitet und in Blöcken fowie Lbrador 2330 (1771) Nägel 479 (628). Insgesamt bezifferte sich dèr Wert der Ausfuhr ein\{ließlich einer Anschlagfumme für alle übrigen Waren auf 227 373 700 Kronen (im Vorjahre 216 037 800 Kronen). (Meddelelser fra det statistiske Centralbureau.)

- C G—..-- 2e. / A S O Einfuhr von Zement nah Britisch -Indien.

« Die Hafenverwaltung von Kalkutta hat leßthin durch die Ver- g der Kalkuttaer Firma Balmer, Lawrie u. Co. mit der Gilling am Port]and Cement Company, Gillingham, Kent, England, einen Abschluß für die Lieferung von 10 000 Faß Zement zum Preise von Ns. 6. 5. 6 (8,63 46) das Faß während des laufenden Jahres betätigt. Dieser Preis war der billigste unter den Angeboten der Firmen, welche der Vereinigung der englischen Portland Zementwerke (Afsociated Portland Cement Manufacturers) angehören. Unter den „Outsiders“ wurde von der Kalkuttaer Firma D. T. Keymer u. Co. der Wouldham Co's Red Croß Brand zum Preise von Rs. 6. 4. 0 (8,50 A) als die billigste Qualität angeboten.

Die für die Lieferungen während der Jahre 1908 und 1909 von der Hafenbehörde gezahlten Preise stellten sich auf Rs. 6. 15. 0 (9,43 M) bezw. Rs. 6. 8. 0 (8,84 M).

Der Einfuhrzoll von Zement beträgt 59/9 ad valorem. __ Während der leßten zwei Jahre, d. h. 1907/08 und 1908/09, stellte sich die gesamte Einfuhr von Zement nach Britisch-Indien auf 1787720 cwts im Werte von Rs. 3432456 bezw. 1964 665 cwts im Werte von Rs. 3982575, und zwar wurden davon abgeliefert aus:

L

Menge Wert 1907/08 1908/09 1907/08 1908/09 cwts Ns,

Großbritannien . . 1509555 1675894 2980415 3468 282 Britische Besißungen 9 206 30 736 21 426 70 783

Deutschland 58 895 22995 111019 47 386 Belgien 5 Ras O04 254178 305 558 An ra 18 505 17 592 30 706 30 042 Aale 2 L 126 3 179 253 5 859 Oesterreih-Ungarn 17 836 27 201 34 204 54 309

Insgesamt (einschl. anderer Länder) 1787720 1964665 3432456 3982 575. (Bericht des Handelssachverständigen bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Kalkutta vom 17. Februar 1910.)

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China.

Geplante Einfu r e Eng für. Kotain Die cchinesishe Regierung beabsichtigt, die Einfuhr von Kokain denselben Beschränkungen zu unterwerfen, wie sie für die Einfuhr von Morphium seit dem 1. Januar 1909 in China bestehen (\. Deutsches Handels- arhiv 1909 1 S. 635). :

Persien.

_Ausfuhrverbot für Teppiche, die mit Anilin- oder anilinhaltigen Farm gefärbt sind. Wut Mitteilung der persischen Zollverwaltung vom 9. März d. J. wird vom 7. Juli d. J. ab der Artikel 29 der Zollordnung, wonch die Ausfuhr von Teppichen, die mit Anilinfarben oder anilinhaltigen Farben gefärbt sind, ver- boten ist, mit aller Strenge durchgeführt werden. Bisher ist diese Bestimmung mit Rücksicht auf bereits abgesMossene Verträge vielfach niht angewandt worden. (Nach einem Bericht der Kaiserlichen Ge- sandtschaft in Teheran.)

Kapkolonie. __ Lizenzgebühren für Wareneinführer, Vertreter und Handlungsreisende. Stempelsléuer für Patent-

medizinen usw. Durch die „Stamps and Licences Act 1909“ ist die Stamps and Licences Act 1908 in einigen Punkten abgeändert worden. Das Geseß von 1908 hatte darüber Zweifel gelassen, ob die Lizenzabgabe als Einführer und als Vertreter einer fremdländischen Firma vorkommendenfalls nebeneinander entrihtet werden müssen. Um alle Zweifel zu beheben, bestimmt das neue Gesetz ausdrüdcklid, daß die Abgabe als Einführer vorkommendenfalls neben der Abgabe als „Agent for a foreign firm“ zu entrihten sei und umgekehrt. In dem neuen Geseße wird ferner erklärt, was unter einem in der Kapkolonie „domizilierten“ Vertreter einer fremden Firma zu ver- stehen sei. Ein folcher Vertreter muß drei Jahre in der Kolonie ansässig sein, um Anspruch auf Entrichtung nur der halben Ver- tretergebühr zu haben. Die Vertreterlizenz darf nur einer Einzel- person, nicht einer Firma oder Gesellschaft erteilt werden. Hat eine Vertreterfirma also mehrere Teilhaber oder mehrere ges{häftsführende Gesellschafter, so muß für jeden von ihnen eine besondere Lizenz er- wirkt und bezahlt werden, wofern jeder von ihnen für . die Firma Sa argeiate abschließen will. Ferner gibt das Geseß eine neue Begriffsbestimmung für „Agent for a foreign firm“.

__ Bei den Bestimmungen über die Lizenzen für Handlungsreisende ist eine Neuerung dahin getroffen, daß außer dem Handel mit land- wirtschaftlihen Maschinen und Geräten auch der Vertrieb von fkayp- ländischen Produkten und Erzeugnissen abgabenfrei sein foll.

Die Säte für die Stempelabgabe, die für sogenannte Patent- medizinen und Medizinen, die durch ihren Namen als Erzeugnis und Eigentum einer bestimmten Person ausgegeben werden („proprietary medicines“), zu entrichten ift, find durch das neue Geseß auf 2 Pence bei einem Werte bis zu 1 Schilling 6 Pence und auf 1 Penny für je weitere 6 Pence des Wertes erhöht worden. Zu den der Stempel- abgabe unterliegenden medizinishen Präparaten werden nach den vom S der Kolonie veröffentlihten Ausführungsbestimmungen auch Stärkungsmittel wie Somatose, Sanatogen, Antineurasthin und Byno- Beton gerechnet. (Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in

apsiadt.)

Aus\chreibungen.

Errichtung von Elektrizitätswerken in Oesterr eich- Ungarn. Der Stadtrat in Neustadt an der Mettau hat beshlossen, mit einem Aufwand von 68 000 Kronen ein eigenes städtisches Elektrizitätswerk zu erbauen. Der Gemeinderat in Perg (Oberösterreih) bes{loß, eine Elektrizitätsanlage zu erbauen und mit den Vorarbeiten sofort zu beginnen. Die elektrische Anlage in Kaposvár (Ungarn) soll mit einem Kostenaufwand von 250 000 Kronen erweitert werden. (Desterreichisher Zentralanzeiger für das- öffentliche Lieferungéwesen.)

Wasserversorgungsanlagen in der Krain. Das krainische Landesbauamt hat drei große Zentralwasserversorgungsprojekte für das Karstgebiet, für Dürrenfrain und für das Golticheer beziehungsweise Reifnißertal ausgearbeitet. Zu den Kosten von 4 000 000 Kronen wurde ein 50%iger Beitrag aus dem staatlichen Meliorationsfonds zugesichert. (Destervelcbis@er Zentralanzeiger für das öffentliche Veferungswesen.)

_ Der Bau einer Markthalle in Rzeszow (Galizien) wird vom Magistrat projektiert. (ODesterreichischer Zentralanzeiger für das öffentliche Lieferungswesen.)

Lieferung von Geldshränken nach Ungarn. Beim

Vizegespanamt des Szepeser Komitats zu Löcse (Leutshau) wird am 31. Mai 1910 die Lieferung der für die Gemeinden des Komitats

nötigen 27 Stück Einbruchs- und feuersicheren Geldschränke und 17 Stück

Eisenkassetten vergeben. Kaution: 250 Kronen. Bedingungen sind beim

Erpeditionsamt des Szepeser Komitats einzusehen. (ODesterreichischer -

Zentralanzeiger für das öffentlihe Leferungswesen.)

Lieferung von Kohle nach Watergraafsmeer (Nieder - lande) !). Der Vorstand des Noorden-Legmeerpolder ersucht um Preisangabe und Proben für die Lieferung von 300 000 kg prima westfälisher oder englisher Dampfkohlen. Die Preisangabe ist an den Sekretär des Polders J. H. Zurmühlen in Watergraafsmeer (Provinz Nordholland) zu richten. Die Proben sind an das Pump-

-—mert (StoomgemaAl) des Polders vor dem 20. -April- zu-fenten: Aust

kunft erteilt L. van der Byl in Amstelveen (Provinz Nordholland).

Lieferung von 60000 kg hartem und 60000 kg weihem Weizen nach den Niederlanden. Verhandlung: 20. April 1910, 12 Uhr, bei dem Intendanten der 1. Division im Ge- \chäftszimmer der Militärbäckerei im Haag, Breedstraat Nr. 106. Die allgemeinen, durch Fkriegsministerielle Verfügungen vom 13. Mai 1899 und 16. November 1904 festgestellten Bedingungen der - Ver- dingung und Lieferung sind gegen 0,10 fl. für das Eremplar bei der Firma Gebroeders van Cleef im Haag erbältlih. (Nederlandsche Staatscourant.)

Belgien. Lieferung von Briketts für die Maschinen der Kanalanlagen in Luttre. 23. April 1910, 11 Uhr, Direction du Service des canaux houillers, 28 Rue de le Glacière, in St. Gilles bei Brüssel. Eingeschriebene Angebote - bis zum 19. April. Sicher- beitsleistung 400 Fr., Lastenheft Nr. 18 zum Preise von 20 Centimes beim Bureau des adjudications, 15, Rue des Augustins, Brüffel.

Lieferung von Messingröhren nah Belgien und Ver- fauf solcher Nöhren. Demnächst, Börse in Brüssel: a. Uefe- rung von messingenen Heizröhren gegen Uebernahme von gebrauchten Heizröhren und evtl. Zahlung einer Ausgleihssumme, 20 Lose, für die Stationen Mecheln (gare de Muysen), Gentbrügge, Luttre, Namur bezw. Cuesmes und Wwen (Los 1—20). b. Lieferung von neuen messingenen Heizröhren gegen Barzahlung in Mecheln (gare de Muysen), Gentbrügge, Luttre, Namur und Löwen (10 Lose). c. Verkauf gebraulter messingener Heizröhren gegen Barzahlung (20 Lose), lagernd auf den Stationen Mecheln, Gentbrügge, Luttre, Cuesmes und Löwen.

Bau von Eisenbahnen in Belgien. Die Société natio- nale de chemins de fer vicinaux in Brüssel, Rue de la Science 14, vergibt: 1) am 11. Mai, 11 Uhr, den Bau des Abschnitts Staden— Woumen der Vizinallinie Roulers—Dirmude—Rixschoote. Anschlag: 117 645,75 Fr.; Kaution: 12000 Fr. Angebote bis zum 10. Mai. 2) Am 18. Mai, 11 Uhr, den Bau der Strecke zwischen Virginal- Village und Braine-le-Comte und der ersten 3 km der Zweiglinie Planoit—Rebecq—RNognon. Anschlag: 263 482,07 Fr.; Kaution: 26 000 Fr. Angebote bis zum 17. Mai. (Moniteur des Intérêts Matériels.)

Bau von Kirchen in Belgien. 1) In Hoboken bei Ant- werpen. Verhandlung : 27. April 1910, 3 Uhr, Maison communale. Anschlag: 273 925 fr. Sicherheitsleistung: 15000 Fr. 2) In Sart-Messire - Guillaume. Verhandlung: 29. April 1910, 11 Uhr, Hôtel commuual in Court-Saint-Etienne (Brabant). Ein- gesGriedene Angebote zum 25. April. 3) In Sainte Mariaburg

ei Antwerpen. Verhandlung: 16. Mai 1910, 3 Uhr, ebenda bei der Compagnie d'’assurances „Antverpia“. Anschlag: 160000 Fr., Sicherheitsleistung: 10 000 Fr.

Lieferung und Einrichtung des Mobiliars für das Telephonamt in Brüssel, Rue de la Paille. Speziallastenheft Nr. 1122.*) Verhandlung demnähst, Börse in Brüssel.

Bau vonSchuppen usw. inStation Hasselt (Belgien), und zwar eines Güterschuppens, eines Shuppens und eines über- deckten Bahnsteigs für die Zollbehörde. Anschlag: 76328 Fr., S Ny: 6100 Fr. Verhandlung: demnächst, Station Hafßjelt.

_Bau einer Wasserleitung in La Louvière (Belgien). Anschlag: 193 600 Fr. Verhandlung: demnächst, Gouvernement provincial in Mons.

Lieferung verschiedener Waren für die belgischen Staatsbahnen. Demnächst: Börse in Brüssel. Neuverdingung des Loses 3 des Speziallastenhefts Nr. 786.*) Los 3 A. Lieferung von Bligzableitern, Beschlägen, Stacketen, Schwellen, Klammern usw. Los 3B. Lieferung einer Erdplatte aus galvanisiertem Eisen.

Demnächst: Daselbst. Neuverdingung der Lose 14—16 des Speziallastenheftes Nr. 761.*) . Lieferung von je 4500 lfd. Meter braunen Stoffes von 1,20 m Breite für Vorhänge.

Trg von Werkzeugmaschinen mit elektrishem Antrieb nah Antwerven für die Stationswerkstätte der neuen Nordbassins. 8 Lose. Verhandlung: 10. Mai, Mittags, Hôtel de ville, Antwerpen. {(Moniteur des Intérêts Matériels.)

e Lieferung der Shwefel nah der Türkei. Tie Groß- meisterei der Artillerie in Konstantinopel vergibt die Lieferung von 2 000 000 kg zweifach raffiniertem Schwefel, dessen Aschenproduktion nicht mehr als 3 °/% beträgt, und von 75 000 kg Schwefel, der nicht mehr als 19%, Erdbestandteile enthält, zur Pulverfabrikation. Angebote Dienstags und Donnerstags an den Conseil für Kriegs- os der genannten Behörde. Sicherheitsleistung in Höhe von 0/0.

_ BDergebung von Elektrizitätskonzession für Kon- stantinopel. Lastenheft, Ausschreibungsreglement und technisches Neglement mit den Bedingungen sind bei dem Ministerium der

óffentlihen Arbeiten in Konstantinopel erhältlich.

Die Ausschreibungsfrist für die Lieferung von 50 Personenwagen und 150 Güterwagen nach Haifa (Türkei) vergl. „Reihs- und Staatsanzeiger“ Nr. 76 vom 1. d. M., erste Beilage ist bis zum, 21. April 1910 verlängert worden. Vergebung durch die Generaldirektion der Hedjas-Eisenbahn in Konstantinopel.

Konkurse im Auslande.

Bukowina.

Konkurs ist eröffnet über das Vermögen des Mehlhändlers Abraham Mordko Mehler in Nadauß mittels Beschlusses des K. K. Kreisgerichts, Abteilung 1V, in Suczawa vom 7. April 1910 No. S. 2/10. Proviforisher Konkursmasseverwalter: Advokat Dr. I. Lauterstein in Radauß. Wahltagfahrt (Termin zur Wahl des definitiven Konkursmafseverwalters) 21. April 1910, Vormittags 10 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 1. Juli 1910 bei dem K. K. Bezirksgeriht in Radauß anzumelden; in der Anmeldung ist ein in Nadauß wohnhafter Dg ee M RNCE namhaft zu machen. Uquidierungstagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 5. Fuli 1910, Vormittags 10 Uhr.

1) Ergänzung der Mitteilung in Nr. 81 des „Reichs- und Staats- anzeigers" vom 7. d. M., zweite Beilage.

*) Lastenhefte können durch das „Bureau des adjudications“

in Brüssel 15, Nue des Augustins, bezogen werden.