1910 / 97 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Apr 1910 18:00:01 GMT) scan diff

Qualität G : Am vorigen Außerdem wurden 1910 Durchschnitts - am Markttage gering mittel gut Verkaufte Verkaufs- preis Markttage ( Spalte 1) April Marktorte S Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner Menge wi 1 Doppel- n n& Rilas beer Tag niedrigster | höchster | niedrigster | höhster | niedrigster böhster [Doppelzentner zentner preis dem NODLE gentner k t M M M M t M: t O) Hafer. 25. G s 14,00 | 14,00 14,20 14,40 85 1 207 14,20 14,20 21. 4. j 4: Poien E f 15,80 | 15,80 ; i: % ; : : 2 R n 14,10 | 1260 14,70 15,20 ; i : i i Z Gireblen l C. «e s 00S 14,00 | 14,00 14,25 | 14,50 _— —— 110 1 568 14,25 14 40 22; & ; L Grünberg L SM. «eee | —— | 16,00 16,20 ¿ L Lz ¿ ; z * T L O e cs O i 1080 14,00 | 14,20 dtr A i : i | | Z a N 14,10 14,30 14,60 14,60 155 2217 14,30 14,26 18. 4. ; s N ca A N _— | 14,70 | 14,70 15,70 15,70 25 380 15,20 1520 | 23.4. / « C 1420. 14,20 14,80 14,80 15,20 15,20 ¿ : : 7 | y ï s O ac R S 13,60 | 13,60 14,20 14,44 14,80 14,80 66 952 14,42 14,90 18. 4. 2 2 SMCDIIIAE «O S 1420| 14,40 14,80 15,20 16,00 16,00 30 446 14,87 15,26 18. 4. L 5 Meiirhs ch «e P 1600| 1460| E 15,40 16.00 63 955 15,16 1596 | 18.6 : S Maitalt «s ch0 oten 6 (eds folie teres —___| -f A | 16,50 16,50 36 594 16,50 16,00 14. 4. L

Ein liegender Strih (—) in den Spalten für Preis Berlin, den 26. April 1910.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee. Offiziere, Fähnriche usw.

und Justizdepartements 1m Kriegsministerium, in Gene

Friedri II1I. (2. Schles.) Nr. 11 erteilt.

äFustizdepartements im Kriegsministerium ernannt. Beamte der Militärverwaltung

Dur Allerhöchste Bestallung.

Wirklichen Geheimen Kriegsrat, Intend. des V. Armeekorps, zum

Dur Allerhöchsten Abschied. 14. April.

Nuhestand verse Durch Allerhöchstes Patent. Knuth, Geheime expedierende

14. April.

_—

Stettin, den Garn. Verwalt. Direktoren Schnelle in Allenstein, MWesterwald in Met, Iven in Minden, Kluge in Mülhausen i. E. und Stier in Spandau, der Charakter als Rechnungsrat

gsn j ms. 17. MALX b: Müllauer, Insp. für den Wirtschaftsbetrieb- beim Remontedepot Furgaitshen, zum Remontedepot Sperling verseßt und mit Wahr-

verliehen. 1 e S Durch Verfügung des Kriegsmintiskertum

nehmung der Administratorstelle daselbst beauftragt. 19. März.

14. April. Geheimer Kriegsrat und vortragender Nat im Kriegsministerium, zum ü Lange, Oberintend. Rat von der Geheimen Kriegsrat und vor- tragenden Rat im Kriegsministerium, Schulz, Intend. Nat von der Intend. des V. Armeekorps, zum Obermilitärintend. Rat, ernannt. Servatius, Geheimer Kriegsrat, Intend. Rat und Vorstand der Intend. der 9. Div., auf seinen Antrag zum 1. Mai 1910 mit Pension in den

hmigun

Bernhardt, Sekretäre und Kalkulatoren im Kriegsministerium, Schella ck, Topograph bei der Landesaufnahme, den Proviantamtsdirektoren Andrae in Neisse, Rolle in Potsdam, P fliegner in Spandau (Armeekonservenfabrik) und H ilgert in

Nemontedepot Döliß, zum Remontedepot Jurgaitschen verseßt.

7. APvil:

1. Mai 1910 mit Penfion in den Nuhestand verseßt.

8. April. Hellenstein, Amtsrat, Administrator des Nemonte- devots Sperling, auf seinen Autrag zum 1. Zuli 1910 mit Pension

in den Ruhestand verseßt. 9. April.

in den Nubestand ver)egt.

X111. (Königlich Württembergisches) Armeceekorps.

Offiziere, Fähnriche usw. rungen, Verseßungen uw.

Adjutant Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs Ulrich

berg, unter Enthebung von dieser Stellung, in das

König Wilhelm 1. Nr. 20 verseßt. Frhr. v.

Lauterburg, Rittm. im Ulan.

bisherige Uniform zu tragen hat.

Stuttgart, 20. April. v. Schaefer, Gen. Major und Kom- Lt. befördert. Nr. 126

mandeur der 52. Inf. Brig. (2. K. W.), zum Gen. v. Oßwald, ¡zum Kommandeur der 53. Inf. Brig. (3. K. W.), v.

_—

von Baden, ernannt. Erpf,

verseßt. Fromm, a Bezirks Heilbronn, der L

beim Landw. Bezirk Ludwigéburg ernannt. Wald, Hauptm. im Füs. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterrei, König von Ungarn

Nr. 122, unter Enthebung von der Stellung als Ko

fommandiert. L

(1. K. W.), zum Plazmajor in Stuttgart erbält ein vordatiertes Patent seines Dienstgrades

1905. v. Greiff, überzähl. Hauptmann aggreg. dem bebufs Einreibhung in eine Hauptm. Stelle des General- abs der Armee und weiterer Verwendung beim Großen General- Keerl, Hauptm. König von

der Armee,

itabe, in dem Kommando nah Preußen belassen.

L

im Füs. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, 1 Ungarn Nr. 122, zum Komp. Chef, Frhr. v. Neurath, Hauptm.

M Ber-

17

Im aktiven Heere. gart, 15. April. Frhr. v. Saint-André, Oberlt. und persönlicher R G von Württem- Ulan. Negt. Woellwarth- Negt. König Wilhelm 1. Nr. 20, zum persönlichen Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs Ulrich von Württemberg ernannt, in welchem Verhältnis derselbe

Oberst und Kommandeur dés 8. Inf. Negts Großherzog Friedrih von Baden, unter Beförderung zum Gen. Major, Teichmann, Oberst beim Stabe des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, zum Fommandeur des 8. - Inf. Regts. Nr. _126 Großherzog Friedrich Oberstleutnant ministerium, zum Stabe des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119 Major z. D. und Kommandeur des Landw haraftter als Oberstlt. verliehen. Ningler, Major z. D., zuleßt Plagmajor in Ludwigsburg, zum Bezirksoffizier

my. Chef,

im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, fommandiert zur

H

tretung des Adju 1 eser Brig, . Kaiser Wilhelm,

L Sn. Di (1. ernannt. Sch[le] Kong

tanten der

g Adjutanten im Inf. Neg

D: E

von Baden, zu überzähl. Hauptleuten beförde

Patent ihres Dienstgrades verliehen. Oberlt., bis 31. Mai d. 55. in

afrifa, mit dem 1. Juni d. _ F. im Armeekorps und zwar im Gren. Negt. önigin Olga Nr. 119 wiederangestellt. v. Knoerzer, Oberst und Kommandeur dir 21. Kab.

Brig. (2. K. W.), zum Gen. Major befördert.

K. - 2B),

ing, Oberlt.

B ku _ Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. 4 Beider S \ e hat E Sbeutuia, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den leßten sechs Spalten, daß ent

Homburg v. d. H., 21. April. v. Vallet des Barres, Gen. Lt. und Direktor des Versorgungs- jeines Abschiedsgesuhs mit der geseßlichen Pension zur Disp. gestellt; zu- glei die Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Gren. Regts. König Bacmeister, und Kommandeur der 39. Div., zum Direktor des Versorgungs- und

Gen. L.

Grall,

Klemm, Insp. für den MWirtschaftsbetrieb beim

Koch, Zahlmstr. von der Reitenden Abteil. Feldart. Negts. von Scharnhorst (1. Hannov.) Nr. 10, auf feinen Antrag zum

O Lindenburger, Oberzahlmstr. vom 111. Bat. Inf. Regts. von Borcke (4. Pomm.) Nr. 21, auf leinen Antrag mit Pension

Ernennungen, Beförde- StuttTt-

im Kriegs-

zur Dienstleistung beim Kriegsministeriuum, aus vesien Etat er übertritt, Winke, Hauptm. und Adjutant der 91. Inf. Brig.

ernannt ; derselbe vom 19. Juli Generalstab

zum

i gt von Preußen Nr. 120, Herdert, Oberlt. im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich b / fördert. Nenner, Hauptm. und Komp. Chef im Inf. Negt. Kaijer Friedrich, König von Preußen Nr. 125, Graf v. Normann-Ehrenfels, Hauptm. und Komp. Cbef im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, ein Frbr. Seutter v. Löten, der Schußztruppe für Südwest-

Ee “wide _ Frhr. v. Lupin, Oberstlt., beauftragt mit der Führung des Ulan. Regts. König Karl

Kaiserliches Statistishes Amt. van der Borght.

Nr. 19, zum Kommandeur dieses Regts. ernannt. Forster, Major beim Stabe des Drag Regts. Königin Olga Nr. 25, zum Oberstlt. befördert und behufs Verwendung als Kommandeur des Schleswig- Po Drag. Regts. Nr. 13 nah Preußen fommandiert. Oerth- ing, Major aggreg. dem Drag. Regt. König Nr. 26, zum Stabe des Drag. Regts. Königin Olga Nr. 25 versetzt. v. Hüß, Königl. preuß. Oberlt., kommandiert nah Württemberg, bisher im Ulan. Regt. Graf Haeseler (2. Brandenburg.) Nr. 11, dem Drag. Negt. Kömg Nr. 26 überwiesen. v. Tognarelli, Oberst und Kommandeur der 14. e Brig., v. Dorrer, Oberst, Flügeladjutant und Militär- bevollmächtigter in Berlin, unter Belassung in dieser Stellung und Ernennung zum Gen. Ä la suite Seiner Majestät des Königs, zu Gen. Majoren, v. Maur, Major und Abteil. Kommandeur im 2 Westfäl. Feldart. Regt. Nr. 22, zum Oberstlt., befördert. v. Haldenw ang, Hauptm. im Feldart. Regt. König Karl Nr. 19, fommandiert zur Dienstleistung beim Kriegsministerium, in das Kriegsministerium verseßt. Frhr. v. Mittnacht, Gen. Major und Kommandeur der 53. Inf. Brig. (3. K. W.), unter Verleihung des Charakters als Gen. L., v. Fritsch, Gen. Major und Kommandeur der 30. Feldart. Brig., unter Enthebung von dem Kommando nah Preußen, Pasquay, Major und Plaßmajor in Stuttgart, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, in Genehmigung ihres Abschiedsgesuchs mit der gesegliben Pension zur Disp. gestelit. Landauer, Hauptm. z. D. und Bezirks- offizier beim Landw. Bezirk Ludwigéburg, unter Verleihung des Charakters als Major und mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des 2. Feldart. Regts. Nr. 29 Prinz-Regent Luitpold von Bavern, von seiner Dienststellung auf fein Gesuch enthoben. Hölder, Rittm. z. D. und Bezirksoffizier beim Landw. Bezirk Ulm, mit seiner Pension und der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Trainbats. Nr. 13, Wendlandt, Oberlt. im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden mit der geseßlihen Pension, der Abschied bewilligt. Cucumus (Stuttgart), Oberlt. der Res. des Inf. Regts. König Wilhelm 1. Nr. 124, früher in diesem Negt., unter Verseßung zu den Ref. Offizieren des 8. Inf. Negts. Nr. 126 ede herzog Friedrich von Baden vom "1. Mat 1910 ab auf ein Jahr zur Dienstleistung bei dem letztgenannten Negt fommandiert. v. Lu ska, Unteroff. im Gren. Negt. Königin Olga Nr. 119, Denzel, Malzacher, Unteroffiziere im Inf. Negt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, Heinzmann, Unteroff. im 10. Inf. Regt. Nr. 180, Roth, Unteroff. im Trainbat. Nr. 13, zu Fähn- richen befördert. |

Im Beurlaubtenstande. Zu Oberlts. befördert: die Lts. der Res.: Reinmöller, Moser (Stuttgart) des Gren. Reats. Königin Olga Nr. 119, Eckstein (Hall), Brill (Eßlingen) des Inf. Negts. Alt- Württemberg Nr. 121, Bülow (Navensburg) des Gren. Negts. König Karl Nr. 123, Hartmann (Lonberg) des Inf. Negts. König Wilbelm 1. Nr. 124, Carl (Horb) des 8. Inf. Regts. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, Zoller (Úlm) deé 9. Inf.Negts.Nr.127, Schlüter, Büren (Ludwigsburg) des Drag. Regts. Königin Olga Nr. 25, Stein (Stuttgart) des Drag. Regts. König Nr. 26, Schmidt (Heilbronn) des Ulan. Negts. König Wilhelm I. Nr. 20, Schefold, Stälin (Stuttgart), Burkhardt (Reutlingen), Baun (Gmünd) des Feldart. Regts. König Karl Nr. 13, Müller (Hans) (Stutt- gart), Haußer (Ldwigéburg) des 2. Feldart. Regts. Nr. 29 Prinz- Negent Luitpold von Bayern, Heinrich (Stuttgart) des 4. Feldart. Negts. Mr. 66; Rem, Volz, Grauer, Schumm, Dieterle, Knorr, Lauxmann (Stuttgart), Ziemssen (Heil- bronn), Schwend (Hall), Braun (Biberach), Ls. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Dinkelacker (Leonberg), Lt. der Landw. Feldart. 1. Aufgebots, Mangold (Ulm), Lt. der Landw. Pion. 1. Aufgebots, Ahrens (Ludwigsburg), Neunhöffer (Mergentheim), Otto (Eßlingen), Us. des Landw. Trains 1. Aufgebots, Wolf (Calw), Schmidt (Stuttgart), Krimmel (Reutlingen), Us. der Landw. Inf. 2: Aufgebots, Faber (Stuttgart), Maeßen (Ulm), Grub (Gmünd), Lts. der Lindw. Feldart. 2. Aufgebots.

Der Abschied bewilligt: Löhnefinke (Stuttgart), Nittm. des Landw. Trains 1. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeceuniform; den Hauptleuten der Landw. Inf. 2. Auf- gebots: Binder (Ulm), ausnahmsweise mit der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform, Taaks, Kraft (Stuttgart), Lerche (Reutlingen), diesen drei mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, N ayher, Just (Stuttgart), S troelin (Reutlingen) ; dem Hauptm. der Landw. Feldart. 2. Aufgebots: Ctter (Nottweil), diesem mit der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform ; dem Oberlt.: Siegel (Heilbronn) der Res. des Gren. Negts. Königin Olga Nr. 119, diesem mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform: dem Oberlt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots: hr (Ulm), diesem mit der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform ; den Oberlts. der Landw. Inf. 2. Aufgebots: Engel (Reutlingen), diesem mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, aur, Teichmann, Eihmann, Kuhn, E uting, Zoll, Schmid, Dieckerh off (Stuttgart), Kraft (Horb), Fahrenhorst, Nast-Kolb (Reutlingen), Kurt, Zahn (Ulm), Kübler, Herzer (Gmünd); dem Oberlt. der Landw. Kav. 2. Aufgebots: Söding (Ulm); dem Oberlt. der Landw. Feldart. 2. Aufgebots; Braunbek (Stuttgart); den Lts. ter Nes.: Rieger (Eßlingen) des Gren. Negts. Königin Olga Nr. 119, diesem behufs weiterer Verwendung im Beurlaubten- stande für Zwecke der Militärseelsorge, Schmid (Stuttgart) des

Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, Paradeis (Horb) des Gren. Negts. König Karl Nr. 123, Pfanku h (Stuttgart) des Inf. Regts. Kaiser Milkelm, König von

90: dem L. des Landw. Trains 1. Aufgebots:

Preußen Nr. 1

Burk (Stuttaart); den Ls. der Landw. Inf. 2. Aufgebots: Kräutle, Siübler (Stuttgart), Gunsser, Wegmann (Horb), Framhein, Sievers (Reutlingen), Holch (Ulm), Freiherr v. Sternenfels (Navenéburg); den Lts. der Landw. Kav. 2. Auf- gebots: Hauers (Ludwigsburg), Frhr. v. Tessin (Ulm); dem Lt. der Landw. Feldart. 2. Aufgebcts: Frand (Ludwigsburg); den Lts. des Landw. Trains 2. Aufgebots: Mahr (Ludwigsburg), Wilhbelmy

(Ulm).

Der Durchschnittspreis wird aus den A Zahlen berechnet.

prechender Bericht fehlt.

Kaiserliche Marine.

Offiziere usw. 20. April. Brettschneider (Sredrig), Kapitänlt. von der 11. Marineinsp., zum Komp. Führer bei der 1V. Matrosenart. Abteil. ernannt. Zimmermann (Nobert), Föhnke (Hubert), Oberlts. zur See von der IT. Marineins\p., zu dieser Abteil. verseßt.

Befördert: die Fähnriche zur See: Niemeyer von S. M. Shwhif „Wittelsbah“, Prahl von S. M. großem Kreuzer „Gneisenau, Barth von S. M. Schiff „Kurfürst Friedrich Wilhelm“, unter Bestätigung der ihnen erteilten Reifezeugnisse zum Seeoffizier und unter Feststellung ihres Dienstalters in vorstehender Reihenfolge un-

mittelbar hinter dem Leutnant zur See Gerke (Bernard), zu Leutnants zur See; zu Kapitäns zur See die Freg. Kapitäné:

Pohl, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte des Ausrüstungf- direktors der Werft zu Danzig, unter Ernennung zum Ausrüstungé- direktor dieser Werft, Uthemann, Kommandant S. M. Linien: ies „Kurfürst Friedrih Wilbelm“, v. Abeken, Kommandant für Probefahrten kleiner Kreuzer; zu Freg. Kapitäns die Korv. Kapitäné: Noll ertbun,- Kommandant S. M. kleinen Kreuzers „Emden“, Graßhoff, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte des Chefé des Stabes des Kreuzergeschwaders, unter Ernennung zum Chef des Stabes dieses Geschwaders; zu Korv. Kapitäns die Kapitänlts.: Hillebrand, Erster Offizier S. M. großen Kreuzert „Hertha“, Mo ck, Navigationsoffizier S. M. Linienschiffes „Deuts: land“, Wittmann (Max) vom Neichsmarineamt; zu Kapitänlté. die Oberlts. zur See: Wolfram von der I. Mearineinsp., v. cke Flagalt- beim Stabe der 1. Torpedobootsflottille, Beeliß von der 11. Marineinsp.

Der Charakter verliehen : als Kapitän zur See dem Freg. Kapitän: Pindter, Art. Offizier vom Plaß zu Geestemünde: als Korv. Kapitän dem Kapitänlt. z. D.: Dietert, Assist. des Ausrüstungédirektors der Werft zu Wilhelmshaven.

Befördert: zum Marinestabsingen.: Hennig, Marineoberingen. vom Stabe S. M. Linienschiffes „Württemberg“; zum Marine oberingen.: Volkmann, Marineingen. zur Verfügung der Tor- pedoinsp.

Dr. Dieterich, Königl. bayer. Oberarzt a. D., im aktiven Marinesanitätskorps als Marineoberassist. Arzt mit dem 1. April 1910 mit einem Patent unmittelbar hinter dem Marineoberas\sist. Arzt Pillet und unter Zuteilung zur Marinestation der Nordsee und Ver- seßung zum Stabe S. M. Linienschiffes „Braunschweig" angestellt.

Auf ihre Gesuche mit der geseßlichen Pension zur Disp. gestellt: Nitckel, Konteradmiral, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte des Inspekteurs der 11. Marineinsp., Koch (Richard), Kapitän zur See zur Verfügung des Chefs der Marinestation der Nordsee, unter Ernennung zum Bibliothekar beim Admiralstabe der Marinc v. Goerschen (Oskar), Korv. Kapitän zur Verfügung des Cheft der Marinestation der Nordsee, unter Ernennung zum Assist. beim Küstenbezirksamt V.

v. Shüßz, L. zur See von der II. Torpedodiv., der Abscicd bewilligt. v. Mittelstaedt, Kapitän zur See z. D., Bibliothekar beim Admiralstabe der Marine, Möller (Ludwig), Marinestabê- ingen. von der 11. Werftdiv., Friedrich (Ernst), Marine ingen. von der 1. Werstdiv,, Gehrmann, Marineober- stabsingen. z D. von der Schiffsbesichtigungskommisfier mit der geseßlihen Pension, der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform und der Auésiht auf Anstellung 1 Zivildienst, Dr. Eckstein, Marinestabs8arzt von der 11. Werstd!v mit der geseßlihen Pension und der Erlaubnis zum Tragen der bi: berigen Üniform, der Abschied bewilligt. Radler, Fähnr. zur See von der Marineschule, scheidet behufs Uebertritts zur Armee alt der Marine aus. Elze, Fähnr. zur See von der Marineschule, ju? Marineres. beurlaubt.

Deutscher Reichstag. 73. Sißung vom 2%. April 1910, Nachmittags 2 Vhr. (Bericht von Wolffs Telegraphis{chem Bureau.)

Auf der Tagesordnung stehen zunächst Berichte de! Petitionskommission. S Die Petition des ersten deutschen Blindenkongre!|®? foll, soweit sie sih auf die Invaliden-, Alters- und Unfallversicherun? der Blinden bezieht, und soweit sie eine Herabseßung des Portos ur die Beförderung von Büchern und Drucksachen in Blindenshr!! wünscht, dem Neichsfanzler zur Berücksichtigung, soweit 11€ Aenderung der deutschen Verkehrsordnung betrifft, zur Erwagul® überwiesen werden. Diesem Antrage entspricht das Haus, nat der Abg. Giesberts (Zentr.) insbesondere das Petitum wegen Er mäßigung des Fahrpreises auf den Eisenbahnen für die Blinde # gleitenden Personen, sowie die Herabseßung des Portos [u Blindenschrift bergestellte Bücher usw. warm empfohlen bak. Der deutshe Zweig der Internationalen Abolitionis@Æ Föderation verlangt geseßlihe Handhaben, die die Abschaffung “5 Animierkneipen ermöglichen. Die Petitionskommission empfiet einstimmig Ueberweisung zur Berücksichtigung. Ohne Debatte belQu das Haus demgemäß. A 4 Die Petition des Vereins deutscher Kaffee-Großhändler ee! Nöster, die fordert, daß für die Kaffeesurrogate im Handel / Bezeichnung Kaffee nicht mehr gestattet sein foll, wird dem * eut fanzler zur Erwägung überwiesen. S Den mündlichen Bericht der Budgetkommission, betreffend Verminderung der Neichstagsdruccksachen, erstatlé Abg. Erzberger (Zentr.). 5 A Der Referent führt aus: Es ist der Wunsch au8ge]pt(Œ worden, der Neistag möge in der neuen Aera der Sparsamllt sich selbst anfangen. j ;

Die Kommission hat sich dahin gena in | Reichskanzler zu ersuchen, eine Reihe von statistischen Uebern@®?

und Nachweisungen dem Reichstage nicht mehr vorzulegen, den Be- riht über die Verwaltung der Eisenbahnen in Clsaß-Lothringen nicht mehr drucken zu lassen, andere Denkschriften nur in längeren Zwischenräumen herstellen zu Tassen, das Material über die Entwicklung der deutschen Schußzgebiete und des Gouver- nements Kiautschou künftig auch nur in 5 jährigen Zwischenräumen unter Ausscheidung alles überflüssigen JFllustrationématerials berauszugeben , auch die sozialpolitishen Druckschriften zusammen- zufassen; ferner soll der Wunsch ausgesprochen werden, daß, soweit mit der Anfertigung von Drucsahen noch Nettocinnahmen verbunden sind, prinzipaliter der Neichsdruckerei Druckaufträge zuzu- wenden sind, besonders in der Zeit, wo es ihr an Arbeit mangelt; durch diese Zuwendung dürfte eine Vergrößerung der Reichsdruckerei niht eintreten. Auffällig befunden wurde, daß die Neichs- druckerei sehr teuer arbeitet und im BVergleih zu den größeren leistungsfähigen Berliner Drudckereiges{äften einen Aufschlag bis zu 30 9/6 eintreten Gy

- Direktor im Reichsamt des Innern Caspar seßt sich mit dem Referenten, an den er seine Ausführungen direkt richtet, über die das Reichsamt des Innern angehenden Druschriften und Nach- weisungen im einzelnen auseinander. Bis zur Journalistentribüne dringen diese Bemerkungen nicht hinauf. __ Unterstaatssekretär im Neichspostamt Franck wendet sih gegen die Bemängelungen, die die Neichsdruckerei erfahren hat. Diese habe fast durchweg ganz dieselben Preise wie die privaten Druckereien.

Neferent Abg. Erzb erger (Zentr.) konstatiert mit Befriedigung, daß der Vertreter des Reichsamts des Innern zugesagt hat, daß nach Möglichkeit auf die Wünsche des Neichstags Nücksicht genommen wird. Die Reichsdruckerei habe tatsächlich für eine Neibe von Arbeiten teurere Preise, über deren Begründung man nichts erfahren könne.

A Unterstaatssekretär im Reichépostamt Fran ck: Die Preise der Neichsdruckerci haben si stets innerhalb der vorschriftsmäßigen Grenzen gehalten.

Abg. Fischer - Berlin (Soz.): Auf der Neichsdruckerei liegen und sollen liegen zahlreiche Verpflichtungen, die auf Privatdruckereien nicht lasten, und deshalb können event. auch ihre Preise höher sein. Tatsache aber ist, daß in anderen, ebenfalls tariftreuen Drutereien, so bei Sittenfeld, die Lage großer Kategorien von Arbeitern günstiger ist als in der Neichsdruckerei, und an dieser Differenz hat die Kommission Anstoß genommen.

Der Kommissionsantrag gelangt hierauf zur Annahme.

Es folgt die erste Lesung des Gesezentwurfs über die Er- richtung eines obersten Kolonial- und Konsular- gerichtshofs in Berlin.

Abg: Dr. am Zehnhoff (Zentr.) bemängelt einige Unklarheiten in der Fassung des Geseiztertes, wodur das allgemeine Verständnis sehr ershwert sci. Eventuell werde ja das noch fehlende, aber in Aussicht gestellte statistische Material zur Klarstellung beitragen. In betref} der Zuständigkeit lassen sih auch Anstände erheben.

L

Dem neuen Gerichtéhof solle die Zuständigkeit des Neichs- gerichts in Kolonial- und Konsularsachen übertragen werden. Schon

diese Verbindung der beiden Materien fordere die Kritik beraus. Dagegen spreche die innere Natur der zu behandelnden verwickelten FKolonialsahen. Es bestehe außerdem die Gefahr, daß sowohl das Neichsgerichht wie der Kolonial- und Konsulargerihtshof angerufen werden fönnen, und daß eine entgegengeseßte Entscheidung in der- selben Materie ergehen fönnte. Dies müsse verhindert werden. Dem obersten Gerichtshof müsse auch die Möglichkeit gegeben werden, in fattisher Beziehung an dem früheren Urteil etwas zu ändern, was dur § 19 des Entwurfs erschwert werde. Außerdem müßten die Konsequenzen der Beschlüsse der Kommission für Entlastung des Neichégerihts in bezug auf die Erhöhung der Nevisionssumme auch für dieses Geseß gezogen werden. Er beantrage, die Vorlage an die Kommission für die Entlastung des Neichsgerichts zu überweisen.

Abg. Dove (forts{r. Volksp.): Jch bin mit diesem Vorschlage cinverstanden, weil diese Angelegenheit in der Tat mit der Entlastung des Reichsgerichts etwas zu tun hat. Es wäre wünschenéwert, wenn uns in diesem Stadium der Session etwas übersihtlihere Vorlagen gemacht würden als diese. Es ist vielleicht nit vorteilhaft, hier eine Instanz zu schaffen, die gleichzeitig Berufungs- und Nevistonsinstanz sein soll. Eine Reibe von Nicht-Berlinern würde allerdings für die Verlegung des Gerichts nah Hamburg sein; es sprechen aber einige Gründe für Berlin, wo fich leiter die nötigen Kräfte für ein solches Gericht finden dürften. Was das Gesetz selbst betrifft, so bleibt solches der Kaiferlichen Verordnung vorbehalten. Darüber werden wir uns in der Kommission einigen können; dem Reichstag sind in der leßten Zeit so viele Vorlagen gemacht worden, die niht gründlich bearbeitet find, daß man sie unmöglih über das Knie brechen kann. Häufig gibt uns die Regierung gewissermaßen nur das Thema an und die Kommission arbeitet dann ein Geseh aus, oder der Abg. Erzberger zieht aus der Schublade eins hervor. Der Vorredner will cinen besonderen Gerichtshof für Kolonialsachen und Konsularsahen. Ich glaube, eine solhe Teilung wäre nicht von Rorteil, weil die Materien vielfah ineinandergehen.

Abg. Dr. Semler (nl.): Ich würde es tehr beklagen, wenn der Gesetzentwurf aus der Kommission vor der Vertagung nicht heraus- fime. Das wäre unter Umständen sehr {hmerzlich. Ich möchte die Kommission bitten, so {nell wie möglih zu arbeiten. Jm großen und ganzen fann ih mich den Bestimmungen der Vorlage anschließen. Zugeben kann ih aber dem Vorredner icht, daß der Nechts\toff dei Kolonial- und Konsularsachen derselbe sei. Und deshalb fann man den von dem Abg. am Zehnhoff gemachten Vorschlag wegen einer Trennung beider Gerichtsbarkeiten nicht von der Hand weisen. Die redtlihen Voraussctungen für den chinesischen Handel sind ganz andere wie die nah unfecem Bürgerlichen Geseßbuch. Es wird auch zu prüfen sein, ob zu den Entscheidungen des Gerichts niht auch Laien zuzuziehen sind, und ob als Siß des Gerichts niht Hamburg zu wählen sei. Ich spreche hier niht als Hamburger, fondern im Interesse der Sache. Der Gerichtshof hätte doch das Kolonialrecht zu fördern, und das würde am allerbesten in Verbindung mit dem Kolonialinstitut geschehen. Ob man Verwaltungésbeamte in das Gericht zu berufen hat, ist eine Frage, die ernstlih zu prüfen ist. Haben wir erst eine geordnete Instanz für solche Fälle, so wird sie mit der Zeit auch immer mehr zu tun bekommen. Auf jeden Fall muß die einzuseßende Kommission so s{hnell wie möglih/ zu einem Beschluß fommen.

Abg. Schul (Np.): Auch wir bedauern, daß uus noch in der leßîen Stunde eine solche Fülle von Geseßentwürfen zugeht. Jeden Abend finden wir in der Mappe eine lange Neihe von Geseßtz- entwürfen vor, nahdem wir bis 9 Uhr Abends gearbeitet haben. Was die Negierung uns da zumutet, geht über das Maß dessen hinaus, was menschliche Kräfte leisten können. Auch der vorliegende Entwurf bewegt sih in der Richtung der Entlastung des Neichs-

gerih1s. Die gu des Gesezes wird nicht unerhebliche Kosten verursachen. Es ist darüber gestritten worden, ob Berlin oder Ham-

burg Siß des neuen Gerichts sein soll. Praktische Gründe sprechen für Berlin, hier sind Sachverständige eher zu finden als in Hamburg. Mit einer materiellen Prüfung der Sache möchte ih das Gericht nicht befassen; wie soll es von hier aus in den Kolonien Beweis- erhebungen veranstalten ?

Staatssekretär des Reichskolonialamts Dernburg:

Der Gesetzentwurf, welher Ihnen vorgelegt ist, entspricht einem früheren, vom Reichstag wiederholt ausgesprochenen Wunsche, und Sie werden \ih entsinnen, daß er in der Thronrede, mit welcher die gegen- wärtige Session dieses hohen Hauses eröffnet worden ist, angekündigt worden ist. Niemand kann es mehr bedauern, wie die Neichskolonial- verwaltung selber, daß in einem so inopportunem Moment, wie ihn der Herr Vorredner dargestellt hat, ein solcher Gesetzentwurf hat ein- gebracht werden müssen. Wir haben uns unmittelbar im Herbst an die Arbeit gemacht, die Tatsache aber, daß bei diesem Gesetzentwurf nicht nur Angelegenheiicn des Reickskolonialamts, fondern auch einige,

welhe dem Ressort des Auswärtigen Amts unterstehen, daneben andere, bei welden das Neichsmarineamt zuständig ist, und da bei dem Ganzen au das Reichéjustizamt und das Königlich preußische Justizministerium hat zugezogen werden müssen, wird Ihnen erklären, daß bei der außerordentlichen Gründlichkeit, mit welcher bei den Neichsbehörden gearbeitet wird, diese Sache nicht \o ganz glatt gegangen ist, ganz besonders, da zuleßt noch die Deekungsfrage bei der mit Recht so gepriesenen und von mir \o verehrten Sparsamkeit meines Herrn Kollegen vom Neichs- shayamt ernsthafte Prüfung erfahren hat. Aus diesen Gründen ist es nicht möglih gewesen, besonders da inzwishen die Osterferien hinzugekommen sind, Ihnen das früher zu bringen. Wir würden es Ihnen unter gar keinèn Umständen im gegenwärtigen Moment gebracht haben, sondern die Angelegenheit bis zum Herbst verschoben haben, wo Sie frische Kräfte der neuen Materie ih glaube nicht, daß der Herr Vorredner Recht hat, daß jeßt nicht die notwendige Liebe hierzu vorhanden ist, und mehr Arbeitsfreudigkeit entgegengebracht hätten, aber gerade, wer die leßten Diskussionen, die wir gehabt haben, auch in Kolonialsahen mit Aufmerksamkeit verfolgt hat, weiß, daß die Objekte, um die es sih handelt, in eine so große Höhe hineingehen, daß die Gesichtspunkte, welche geprüft werden müssen, fo vielseitige sind, daß gerade diese Objekte und die Tatsache, daß in den Schuß- gebieten sehr vielfah Interessenten zu Richtern bestellt werden müssen, auch die Schußzgebietsverwaltung und selbst die Beisîßer in den Schutzgebicten in große Verlegenheit bringen. Denn wenn Sie sich überlegen, daß die s{chwersten und wichtigsten Redtsfragen, die aus Konzessionen herrühren, die vor 25 und 30 Jahren gegeben worden sind, nunmehr geprüft und entschieden werden sollen, und zwar nit nur von der Tatsachenseite her, sondern nah den Rechtsgrundlagen von einem Kollegium, welches aus einem immerhin jüngeren Richter und vier Laienbeisigern besteht, werden Sie erkennen, daß man auch im Schußgebiete die Empfindung hat, daß eine erhebliße Rechtsunsicherheit besteht und die Nechtsent- wicklung und Gerichtsverfassung mit den Anforderungen nicht gleichen Schritt gehalten hat. Es nötigt das unter Umständen die Verwal- tung, was sie ungern tut, auf dem Wege der Verordnung und von bober Hand einzugreifen, wo sie es viel lieber den ordentlichen Gerichten überlassen möchte, die Angelegenheiten zu entscheiden. Ich erinnere Sie an den Zustand, in den wir gekommen sind bei Gelegenheit der Nachverzollungêverordnung. Diese Verordnung mußte hier in Berlin für Südwestafrika durch ein Schiedsgericht entschieden werden, weil es niht möglich war, im Schutzgebiet 4 Beisiger zu finden, welche erklärten, daß fie an der Sadhe kein Interesse hätten.

Unter diesen Umständen möchte ih allerdings die von dem Herrn Abg. Dr. Semler provozierte Erklärung abgeben, daß die Reichs- regierung ein ganz außerordentliches Gewicht darauf legt, daß, wenn es die Arbeitskraft und die Zeit der Herren, in der Kommission wie hier im Plenum, noch irgend gestattet, diefem Zustande noch jeßt ein Ende gemacht werde, damit wir die großen und {wierigen Fragen, die uns heute beschäftigen, dann aus den Händen der Verwaltung entlassen und den ordentlichen Gerichten übergeben fönnen. Das ist dann ein Zustand, wie wir ihn in Deutschland haben, und wie wir ihn für die Kolonien nur wünschen fönnen. Wenn Sie also den Wünschen der Reichsregierung nahkommen und die Sache noch vor Sessions\hluß verabschieden können, so wird die Reichsregierung und zwar alle beteiligten Ressorts Ihnen äußerst verbunden sein.

Abg. Dr. Giese (dkons.): Meine Freunde halten einen obersten Kolonialgerichtshof für erwünscht. Das jeßige Obergericht mag für cinfade Verhältnisse genügt haben, aber jeßt, wo deutsches Kapital investiert ist, wo die Kolonien einen boben Aufschwung genommen haben und die Bevölkerung sich ständig vermehrt, ist es nicht mehr ausreihend. Im allgemeinen find wir mit den Bestimmungen über die Verfassung und die Zuständigkeit des neuen Gerichts, wie sie vorgeschlagen sind, einverstanden. Bedenken haben wir allerdings, namentli sind die Meinungen unter uns geteilt, ob der Gerichtshof auch als Berufungsinstanz fungieren soll. Darüber wird in der Kommission zu sprehen sein. Wir {ließen uns dem Antrage auf Ueberweisung an eine Kommission an.

Abg. Stadthagen (Soz.): In dem Entwurf fehlen die Unterlagen nah jeder Richtung. Die Neichsregierung hätte die Pflicht gehabt, uns eine Statistik vorzulegen, die uns einen Einblick in die heutigen Verhältnisse sowohl auf

¿ivilre{tlicem Gebiete, wie hinsihtlich der Strafjustiz gibt. Non alledem findet sich in den Motiven kein Wort. Es handelt sich darum, gutes Recht zu geben. Da kommt es auf ein paar Wochen nit an. Das Objekt soll so hoh geshraubt werden, daß der Arbeiter nie zu seinem Rechte kommen kann. Welches Interesse hat die Gesamtheit der Bevölkerung daran, die Kosten für ein solches neues Institut, die allmählich ins Ungeheure wachsen werden, zu tragen? Es scheint mir auch feine Verbesserung der Rechtspflege zu scin, daß an Stelle von Gerichten in der Beseßung mit einem Richter und vier Laien folhe aus nur gelehrten Nichtern treten sollen. Warum bringt man nicht einen Entwurf, wonach die Laien, deren Auswahl bis jeßt gewiß schwierig ist, aus allen Kreisen der Be- völferung ausgewählt werden können? Zudem sollen es nicht einmal Nichter fein, sondern Verwaltungsbeamte, die künftig zu entscheiden haben. Der Gesetzentwurf mit seinen unzähligen Bezugnahmen auf andere Gesetze erscheint uns absolut unbrauchbar.

Abg. Dr. Heckscher (fortschr. Volksp.): Alle Kreise, die an einem solden Gesetzentwurf Anteil nehmen und ein lebhaftes Interesse an ihm haben, fommen gar nicht dazu, die zum Teil schwierigen Fragen, die dabei mitspielen, zu prüfen. Was den vorliegenden Gesetzentwurf betrifft, so sollten zunächst einmal alle Teile der deutschen Bevölke rung, die sh mit folonialen Dingen befassen, ergiebig Gelegenheit

finden, die Einzelheiten genau zu prüfen. Es kommt ja etne wahre Sintflut von Geseßen über uns, wir geraten in einen wahren Fana- tismus der Geseßgeberei und heßen uns zu Tode. Es scheint hier das altehrwürdige Prinzip von Friß Reuter zur Geltung gebracht zu werden, daß mehr auf Firigkeit als auf Richtigkeit Wert zu legen ist. Die tiefere Begründung fehlt der Vorlage ganz. Eine überaus wichtige Frage ist z. B. die vorgeschlagene Heranziehung von Ver- waltungsbeamten zu richterlihen Aemtern. Das bedeutet die Durch brechung eines bisher im deutschen Recht beobachteten Grundsates. Was den Siß des neuen Gerichtshofs anbetrifft, so gebe ih ohne weiteres zu, daß Hamburg, Bremen und Lübeck gleihmäßig geeignet wären, aber Hamburg hat das Kolonialinstitut, und alle, die an dessen Schöpfung mitgearbeitet haben, werden den Wunsch haben, daß etwas Dauerndes und Gutes mit diesem Institut geschaffen wird. Ferner haben wir in Hamburg den Seegerichtshof, da wäre es ganz natur- emäß, wenn der neue Gerichtehof, dessen Aufgaben auch über das Meer weisen, ebenfalls dort seinen Plaß findet. Ferner wäre eine Neibe anderer Schwierigkeiten dort mit größter Leichtigkeit zu lösen. Man stelle sich nur eine Verhandlung des Kolonialgerichts- hofes vor. Die Parteien streiten um Fragen, die die Vernehmung von Sachverständigen erforderlich machen. Es ist notwendig, ih über wichtige Fragen englisch zu versländigen und dergleichen mehr. Ich verlange keineswegs, daß man willkürlih Hamburg den Borzug gibt. Hamburg hat große Aufgaben zu lösen, und bei allem, was wir in Hamburg zu fördern versuchen, fühlen wir uns immer ge-

stärkt, belebt und gefördert von dem Gedanken und der Ueberzeugung, daß das, was wir tun, im leßten Grunde auch dem gesamten Deutsch- land zugute kommt.

Damit schließt die erste Lesung. Der Entwurf geht an eine Kommission von 14 Mitgliedern.

Es folgt die erste Beratung des Entwurfs eines Kon- sulatsgebührengeseßes. Der Entwurf beabsichtigt eine erheblihe Ermäßigung der Schiffsgebühren und will den Ausfall dur Erhöhung anderer bestehender Gebühren und Einführung einer Reihe von neuen Gebühren ausgleichen.

Staatssekretär des Auswärtigen Amts Freiherr vonSchoen :

Meine Herren! Der Ihnen vorliegende Entwurf cines Gesetzes über die Konsulatsgebühren ist das Ergebnis sehr erschöpfender Gr hebungen, sehr eingehender und, ih darf sagen, leider au sehr lang: wieriger, \{wieriger Beratungen, die niht allein zwischen den be- teiligten Amts\tellen, sondern auch den Interessenten stattgefunden haben. Jch kann hinzufügen, daß es die verbündeten Regierungen auch bedauern, daß dieser Geseßentwurf Jhnen in einem in bezug auf die Geschäftslage ungünstigen Zeitpunkt zugeht. An dem Be streben, Ihnen rechtzeitiger die Vorlage zu machen, hat es nit ge- fehlt. Wenn dieses Bestreben gescheitert ist, so liegt es an der un- gewöhnlichen Schwierigkeit der Materie.

Ih möchte mich enthalten, auf die Einzelheiten des Entwurfs einzugehen. Jh darf Sie wohl in dieser Beziehung auf die ja sehr erschövfende Begründung hinweisen. Jh möchte nur einige Gesichts- punkte kurz hervorheben: Der Entwurf bezweckt, die Beshwerden der Schiffahrt über den nunmehr fast vier Jahrzehnte alten Konsulats- gebührentarif vom Jahre 1872 abzustellen, einen Tarif, der tatsächlich hon lange niht mehr den heutigen Bedürfnissen entspriht, und welher unsere Schiffahrt gegenüber der ausländischen Konkurrenz benacteiligt. Der Entwurf bezweckt außerdem noch eine Reibe von Aenderungen, über welche im einzelnen noch gesprochen werden wird. Dabei beabsichtigt er tunlihste Schonung nicht allein der finanziellen Interessen des Neichs, sondern auch der finanziellen Interessen der Wablkonsuln, welhe ja, wie Ihnen bekannt, für ihre dienstlichen Ausgaben auf die Gebühren angewiesen sind.

Der Entwurf sieht eine angemessene, allgemeine, sehr wesentliche Her abseßung der Schiffsgebühren vor. Besondere Berücksichtigung zollt er dabei der Segelschiffahrt, nicht allein wegen der wirtschaftlich ungünstigen Lage, in welcher ih dieselbe befindet, sondern auch wegen des besonderen Interesses, welches wir ihr wegen der Heranbildung der Deckmann schaften zu widmen haben. Daneben s{chlägt der Entwurf die gänz- lihe Aufhebung der national-politisch schädlichen, fiskalish so gut wie belanglosen Matrikelgebühren der Deutschen im Ausland vor. Ferner führt er die Gebührenfreiheit für Bedürftige allgemein ein. Weiter bezweckt er eine Herabseßung der Gebühren für kleinere Be \{einigungen, welhe im gewöhnlichen Leben fehr bäufig sind, und bezüglich deren der jeßige Tarif beinahe prohibitiv wirkt. Endlich wird, einem dringenden Wunsch unserer Wirtschaftskreise entsprechend, die Gebühr für Bescheinigung von Tabakfakturen, die durch die neue Gesetzgebung gefordert wird, wesentlich herabgesetzt.

Diese Maßregeln führen naturgemäß zu einem niht unbedeutenden Ausfall der Neichseinnahmen, namentlih soweit die Schiffsgebühr und die Aufhebung der Matrikelgebühr in Betracht kommen, und man muß darauf bedacht sein, diesen Ausfall einigermaßen wieder auszugleichen.

Zu diesem Zwecke ist gedacht, einzelne Gebühren zu erhöhen und für einzelne Amtshandlungen neue Gebühren einzuführen. Dabei sind sole Amtshandlungen ins Auge gefaßt, welche erfahrung8gemäß mebr die Ausländer und die bemittelten Personen betreffen. Es handelt sich namentlich um Legalisationssachen, Kassenangelegenheiten, Paßgebühren; und, was die neuen Gebühren betrifft, um Nach fors{ungen und Verhandlungen in Forderungs und Nachlaßsachen, also fast aus\hließlich um Sachen, die bemittelte Personen betreffen.

Für das Reich ergibt \ich infolge der Ermäßigung der Schiffs gebühr und Aufhebung der Matrikelgebühr ein Minderertrag von fast 400 000 . Der Mehrertrag wird geshäßt auf 235 000 4. Es bleibt biernah für das Reich außer der etwa nog werdenden höheren Entschädigung der Wahlkonsuln für dienstliche Ausgaben ein Ausfall von etwa 164 000 . So unerwünscht bei der allgemeinen Finanzlage nun auc ein solcher Ausfall ist, so muß man doch anerkennen, daß er ih in mäßigen Grenzen bewegt, und es ist wohl mit Bestimmtheit anzunebmen, daß er auch bald dur die natürliche Steigerung der Einnabmen ausgeglichen sein wird.

Der Hauptpunkt der Reform ist die Ermäßigung der Schiffs gebühr, die Sorge für die Wohlfahrt unserer Schiffahrt. Unsere Schiffahrt hat ringsum in der Welt in steigendem Maße mit den hohen staatlichen Subventionen zu kämpfen, welche fremde Schiff fahrtêgesellshaften genießen. Sie ist außerdem belastet dur die Vorschriften unserer sozialen Geseßgebung, insbesondere auch durch die neuere Ausdehnung der Krankenfürsorge für Schiffsmannschaften. Dies alles sind Dinge, welche unsere Schiffahrt mehr belasten, alé dur{sc({nittlih die Flaggen anderer Nationen belastet sind, und es ift deshalb ein dringendes Gebot der Billigkeit, unsere Flagge wenigstens von dem Mehrgewicht, das sie noch auf dem Gebiete des Konsular gebührentarifs zu tragen hat, gegenüber anderen Flaggen, insbesondere der britischen, ihrer Hauptmitbewerberin, zu befreien.

Aus diesen Gründen, meine Herren, empfehlen die verbündeten Negierungen die Annahme der Vorlage.

Abg. Graf Kaniy (dkons.): Unsere Konsuln und Generalkonfuln beziehen an Gehalt eiwa 54 Millionen; dazu kommen die Neichs aufwendungen für Gesandtschaften und Konsulate von 34 Millionen: auf das Konsulatswesen entfallen im ganzen 72 bis §8 Millionen. Die gegenüberstehenden Einnahmen an Gebühren sind nur !/s dieser Summe, und sie sind außerdem bei den einzelnen Konsulaten sehr vershieden. Alle werden nah dem Tarif von 1872 erhoben. Die Schisfsgebüöhren, die jeßt sehr bedeutend ermäßigt werden sollen, sind damals gegen die höheren Sâäye der Vorlage auf Antrag des Dr. Schleide-Altona auf den Saß von 25 für die Negistertonne in Europa, 5 &H§ außerhalb Europas normiert worden. Die Ne gierung glaubt, wie es in der Begründung heißt, den Wünschen

der Hanseaten nahgeben zu müssen und eine Ermäßigung von 70 9% -

zugestehen zu sollen. Die hanseatischen Vertreter haben aber damals diese Gebührensäße keineswegs als zu hoch befunden. Der Ausfall bei den Schiffsgebühren wird 381 000 # betragen, wodurch übrigens auch die Konsuln einen Ausfall erleiden, der dur die Neichskasse

gedeckt werden muß; wie hoh er sein wird, ist noch nicht abge eten: Wenn man die sozialgeseßlihe Belastung der Seeschiffahrt ins Feld führt, so lastet sie doch auf dieser

nit stärker wie auf allen anderen Gewerben. Die Gesetzgebung der außerdeutshen Länder läßt sich auch für die beabsichtigten Maßnahmen niht durchweg verwerten. Der französische Tarif geht viel böber hinauf, nit auf 1 und 2 „4, sondern auf 2 bis 8 Cts.

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