1870 / 78 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Das Abonnement betxägt fl Thlr. für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einex

Druckzeile 25 Sgr.

Alle Post -Arsta!ien des In- und Auslandes nehmen Sestellun an, für Berlin die Expedition des fbnigl’ Preußischen Staats - Anzeigers: Behren - Straße Nr. fa, Ecke der Wilhelmsfstraße.

Berlin, Freitag den 1. April Abends

1870.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Oberhofmeister Sr. Kaiserlichen Hoheit des Erzher- zogs Carl Ludwig von Oesterreich , General-Major Freiherrn von Hornstein, den Königlichen Kronen-Orden erster Klasse mit dem Emaille-Bande des Rothen Adler-Ordens und dem Kaiserlich österreichischen Obersten Grafen Degenfeld- Schonburg, Kommandanten des 7. Husaren - Regiments Prinz &riedrih Carl von Preußen, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse; dem Kaiserlich russishen Staats-Rath Baron von Fréedericksz zu St, Petersburg den Königlichen Kronen- Orden zweiter Klasse , sowie dem Kaiserlich russishen Hof- Rath Dr. Krausold daselbst und dem Direktor des Königlich bayerischen Zellengefängnisses in Nürnberg, Oskar Wirth, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen ;

Den Bergrath Baeum ler zu Königshütte zum Ober- Bergrath zu ernennen ; und

Die von der Akademie der Wissenschaften in Berlin ge- troffene Wahl des Professors und Direktors der Sternwarte in Bonn, Geheimen Regierungs - Raths Dr. Argelan der, zum auswärtigen Mitgliede der Akademie zu bestätigen.

Norddeutscher Bund.

Dem zum General - Konsul der Republik Venezuela für den Norddeutschen Bund ernannten bisherigen Konsul von Venezuela in Hamburg J. A. Carrillo y Náv.as ist das Exequatur zu dieser Ernennung mit dem amtlichen Wohnsiß zu Hamburg Namens des Norddeutschen Bundes ertheilt worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Ober-Bergrath Baeumler ist die Stelle eines Mit- gliedes bei dem Ober-Bergamte zu Breslau Übertragen worden,

Der Bergassessor Harz ist zum Bergrevierbeamten ernannk und 1hm die Verwaltung des Bergreviers Gelsenkirchen im Ober-Bergamtsbezirk Dortmund Übertragen worden,

Der Baumeister Macquet zu St. Vith ist zum König- lihen Kreis - Baumeister ernannt und demselben die von ihm bisher kommissarish verwaltete dortige Kreis-Baumeister-Stelle für den Kreis Malmedy verlichen worden.

Der bisherige Eisenbahn - Sekretär Rommel ist zum Königlichen Ober-Güter-Verwalter der Bebra-Hanauer Eisenbahn

ernannt worden. Der Faktor Hartleben zu Zellerfeld is zum Berg- ihm die Verwaltung des

Revierbeamten ernannt und Bergreviers Hannover übertragen worden.

Der Faktor Holste ist zum Berginspektor ernannt und ihm die Stelle des Dirigenten der fiskalischen Steinkohlengrube Gerhard Prinz Wilhelm im Saarhrücker Vezirk übertragen

worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.

Der Direktor des evangelishen Schullehrer - Seminars in Osterburg, Dr. Shumann, ist in gleicher Eigenschaft an das Seminar in Alfeld verseßt worden.

An der Louisenstädtishen Gewerbeschule in Berlin ist die Beförderung der ordentlichen Lehrer Dr. Carl Wilhelm Wernicke und Dr. Gustav Lücking zu Oberlehrern genceh- migt worden.

Am Gymnasium zu Lyck ist der ordentliche Lehrer Theo- dor Kuhse zum Oberlehrer befördert worden.

Um Pädagogium des Klosters U. £L. A ordentliche Lehrer Müller zuin Obeclehrer befördert Die Berufung des Dr. W. Deecke zu Lübeck als Ober- lehrer bei der Realschule zu Elberfeld ist genehmigt worden. __ An der Realschule in Cöln ist die Beförderung des ordent- lichen Lehrers Lauffs zum Oberlchrer genehmigt Die Berufung des Konrektors Pert vom Gymnasium in Clausthal zum Oberlehrer am Gymnasium in Hameln ift ge-

nehmigt worden. An der Realschule in Elberfeld ist die Beförderung des zuin Oberlehrer

ordentlichen Lehrers Triedrih Hen gstenber g ist der ordentliche Lehrer

genehmigt worden.

Am Gymnasium in Meseriß Dr. Martin Scheling zum Oberlehrer befördert worden. __Am Friedrich-Wilhelms-Gymnasium in Cöln ist der ordent- liche Lehrer Serf zum Oberlehrer befördert worden.

Ör. in Magdeburg

Besuh-Ordnung für die Königlichen Musecn.

1) Die Königlichen Museen , insbesondere im vorderen

Museengebäu i enmz&lhs M-r, die s AEPW E r T neuen e Sculpturen

; » t Ér at bäude die Sammlung der Gyps-Abgüsse, die bistorise at s

der neueren Zeit und der Modelle von Bauwerken, Wnlung lern u. s. w., die Sammlung der kleincren Kunstwerke des Mit- telalters und der neueren Zeit, die Sammlung für Völkerkunde, die Sammlung der nordischen Alterthümer, die Sammlung der ägyptischen Alterthümer , sind für den Besuch des Publifums geöffnet: a) Sonnabends in den 6 Wintermonaten von 10 bis 3 Uhr, in den 6 Sommermonaten von 10 bis 4 Uhr; b) Sonntags von 12 bis 2 Uhr.

4 Jedem anständig Gekleideten ist an diesen Tagen wäh- rend der bezeichneten Stunden der Eintritt ohne Weiteres ge- stattet. Doch werden Kinder unter zehn Jahren gar nicht, Un- erwachsene aber nur in Begleitung älterer Personen zugela}sen.

9) Dienstags, Mittwochs, Donnerstags und Frei- tags ist der Besuch der genannten Sammlungen denjenigen Einheimischen und Fremden vorbehalten, welche dieselben zu Studien irgend einer Art benugten wollen, und zu diesem Zweck A Zueu dazu während der unter 1. a. angegebenen Stunden gestattet,

4) Die Sammlung der Handzeichnungen, M i- niaturen und Kunstdrucke im neuen Museen-Gebäude ist für den Besuch des Publikums nur am Sonntage von 12 bis 2 Uhr geöffnet. An den Übrigen Tagen, also am Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonn- abend ist der Besuch dieser Abtheilung ausschchließlich denjenigen Einheimishen und Fremden vorbehalten, welche dieselbe zu Studien benugen wollen. l

9) Am Montag jeder Woche, so wie an den kirch- lihen Feiertagen, nämlich an beiden Gesttagen des Oster -, Pfingst- und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage, Charfreitage, Bußtage und Himmelfahrtstage sind die König- lichen Museen geschlossen. |

6) Den Galerie-Dienern, Portiers 2c. ist untersagt, bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen.

Berlin, den 1. April 1870.

General-Direktion der Königlichen Museen.

Berlin, 1. April. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zu der von des &Fürsten zu Hohenzollern Königlichen Hoheit beschlossenen Verleihung des Ehrenkreuzes

161