1870 / 83 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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[785] »Unionse, Aktiengesellschaft für See- und Flußversicherungen in Stettin.

Die Herren Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit untcr Hin- weisung auf Abschnitt V. und zweiten Nachtrag sub Il. der Statuten

gur diesjährigen ordentlichen Generalversammlung auf &reitag, den 8. April cr., Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Börsengebäude eingeladen.

Stettin, den 8. März 1870. Der Verwaltungsrath.

[1080] PROVIDENTIA, Frankfurter Versicherungsgesellschaft.

Dreizehnte ordentliche Generalversammlung.

In Gemäßheit des F. 43 der Statuten werden die nah g. 44 stimmberechtigten Aktionäre der Providentia bierdurch au

| 1 / f Dienstag, den 26, April 1870, Vormittags 10 Uhr,

zur drezehuten ordentlihen Generalversammlung eingeladen, welche im Geschäftslokal der Gesellschaft stattfindet.

Die zum Eintritt in die Generalversammlung erforderlichen Legi- timationsfarten werden vom 19. bis 25. April l. J. im Lokale der Gesellschaft ausgegeben, und zwar an Namens- Aktionäre gegen Ein- reihung eines Ziffernverzeichnisses der auf ihre Namen in den Re- gistern der Gesellschaft eingetragenen Aktien, an die Besißer von Jn- haber-Aftien gegen Vorlage derselben mit Ziffernverzeichniß. Bevoll- mächtigte haben gleichzeitig ihre Vollmacht abzugeben.

Je fünf Aftien geben eine Stimme. Niemand fann mehr als 20 Stin.men für sich und 20 Stimmen in Vollmacht führen. Ab- wesende Aktionäre können sich nur durch Aktionäre vertreten lassen.

Die Tagesordnung umfaßt die im §. 49 der Statuten bezeichne- ten Geschäfte und Wahlen.

Granfkfurt a. M., 31. März 1870.

Der Verwaltungsrath der „Provideutia‘‘, Frankfurter Versicherungsgesellschaft.

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Aaden- öngciiA Bergwerks-Aktien-Gesellschaft.

Die stimmberechtigten Aktionäre unserer Gesellschaft werden hier- mit zu der diesjährigen

„ordentlichen Generalversammlung _ auf Dienstag, den 10 Mai d. J., Morgens 11 Uhr), F aas Geschäftslokale, »Monheims-Allee« Nr. 14, ergebenst cin- geladen. i Tagesordnung:

2 Geschäftsbericht Über das Geschäftsjahr 1869; 2) Vorlage der Bilanz pro 1869, Erstattung des Berichtes der

Rechnungsrevisoren und Ertheilung der Decharge ; 4 Beschluß über die Verthcilung des erzielten Gewinnes; 4) Wahl von vier Mitgliedern des Aufsichtsrathes;

9) Wabl der Rechnungsrevisoren für das laufende Geschäftsjahr.

Eintrittskarten und Stimmzettel werden am Tage der General- versammlung, Morgens von 10—11 Uhr, in unserm Bureau daselbst ausgegeben.

Aachen, den 4. April 1870.

Aachen-Höngener Bergwerks- Aktien-Gesellschaft. V. Seibert. L. Honigmann.

® Bergish-Märkische Eisenbahn- 5 (Gesellschaft.

Die Herren Aktionäre der Bergisch - Märkischen ft lade ich ergebenst ein, einer gis {

außerordentlichen General-Versammlung

am Freitag, den 6. Mai, Vormittags U Uhr, im ; biefigen Statio usgebäude S zu wollen, um Über folgende Gegenstände Beschluß zu assen :

1) über den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von einer Station der Hessischen Nordbahn zum unmittelbaren Anshluß an die Braun- schweigishen Eisenbahnen ; :

2) die Betheiligung am Erwerb der Herzoglich Braunschweigischen Staats - Eisenbahnen durch Uebernahme des 4 Millionen Thaler be- tragenden dritten Theils des Aktienkapitals der zu gründenden Braun- s{weigishen Eisenbahn-Gesellschaft ; i

3) die Ermächtigung der Gesellshafts-Deputation und Königlichen Eisenbahn-Direktion zur Vollziehung der Statutnachträge für die Er- weiterungen ad 1 und 2, zum Abschluß der mit der R ltd Staatsregierung, der O Braunschweigischen Landesregierung und den betheiligten Eisenbahn- Gesellschaften zu treffenden Verein- ers ail so wie zur Beschaffung der ad 1 und 2 erforderlichen Geld- mittel ;

4) die nähere Präzisirung resp. Abänderung der Bestimmungen des Gesellschafts-Statuts über die Einberufung der General-Versamm- lungen, Legitimation der Aktionäre und Beschlußfassung in denselben

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| V 65 ffff. des Statuts), fowie über die Erweiterung des Unternehmens

(ÿ. 5 des Statuts.)

Die Legitimation zur Betheiligung an der General-Versammlung bat in den drei leßten Tagen vor dersclben nach Maßgabe der §§. pu und 67 des Statuts und zwar am 3., 4. und 5. Mai’ d. J. zu erfolgen.

Elberfeld, den 2. April 1870.

Der Vorsitzende

der Deputation der Aktionäre dec Bergisch-Märkischen Eisenbahn- Gesellschaft. Geheime Kommerzien-Rath Danîel von der Heyde,

Monats-Uebersicht

adtifsf@en Bau! pro März 1870,

gemäß §. 23 des M s vom 18. Mai 1863.

ACULV Aa. G L, r. 5 352,884 S

[1130] der

Geprägtes Geld j

tas Bank - Noten, Kassen - Anweisungen

und Darlehns-Scheine

Wechselbestände .

Lombardbestände

Effekten nach dem Courswerthe PaSsS1yv a.

1) Banknoten im Umlauf _— 2) Guthaben der Theilnehmer am Giro-Verkeh 189,962 9 3) Depositen-Kapitalien 917,780 4) Stamm-Kapital 1,000,000 welches die Stadt - Gemeinde der Bank in Gemäßheit der §FF. 4 und 10 des Bank-Statuts überwiesen hat.

Breslau , den 31. März 1870.

Die städtische Banf.

[1129] E er Hannovershen Bank pro März 1870.

Aktiva. Thlr. 1,039,119

Thlr. 836,287 b) bi Stadktscheine, Noten er Preußischen Bank 2c... 202,832 2) Wechsel-Bestände » 3) Ausgeliehene Kapitalien gegen Unterpfand v 4) Debitoren in laufenden Rechnungen gegen Sicher- Dee Un Die a Cette a ac afi es con ees » | / Passiva. 7 Eingezogenes Aktien-Kapital

1) Ka Ua a) eprägtes

3,071,772 832,554

4/419,081

i Thlr. 5,420,000 Banknoten im Umlauf » 2426,760 Depositen-Kapitalien zur Verzinsung... 2 337,486

1,178,280

2 3 4) Kreditoren in laufenden Rechnungen und Diverse Hannover, den 31. März 1870. Die Direktion. Neumann. Wertheimer.

Privatbank zu Gotha. Monats-Uebersicht für März 1870.

A CULY a Geprägtes Geld Thlr. 526,263. Kassen-Anweisungen und fremde Banknoten » 25,48, Wechsel-Bestände 2/434,314. Lombard-Bestände 236,910. Staatspapiere und Effekten 18,014. Guthaben in Rechnung und verschiedene Aftiva. » 987,014. Pas diy a. Eingezahltes Aktien-Kapital... . Thlr. 1,400,000. Noten im Umlauf » 1,472,850. Depositen-Kapitalien » 94,690. Guthaben in Rechnun ; j » 1,260,525.

Gotha, den 31. März 1870. Direktion der Privatbank zu Gotha. Kühn. Jockusc.

[1131]

[1134]

C e

Ostpreußische Südbahn. Einnahmen im März 1870.

a) Personenverkehr... L e R Thlr. 11,253.

b) Güterverkehr » 28,105.

c) Extraordinaria 651.

Thlr. 40,009.

Königsbecg, den 3. April 1870. M : Die Direktion.

Das Abonnement betxägt A Thlr. für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 24 Sgr.

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Königlich Preuftifcyer

Alle Post - Anstalten des In‘- und Auslandes nehmen Sestelung - an, - für Berlin die Expedition des Königl, Preußischen Staats -Anzeigets ; Zieten-Play Nr. 8.

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Berlin, Donnerstag den 7. April Abends

Das Bureau des Königlich Preußischen Staats-Anzeigers ist nah dem Zietenplas Ne. 83, 2 Treppèn

hoh verlegt worden.

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Großherzoglich meccklenburgishen Kammerherrn und Rittergutsbesißer Freiherrn von Laffert auf Shwehow den Rothen Adler-Orden dritter Klasse und dem Obsizüchter Lepère zu Montreuil bei Paris den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen ; i : i

Den Seconde-Lieutenant und Adjutanten im Schlesischen Ulanen-Regimente Nr. 2 Friedrich Wilhelm Seeger unter dem Namen: »Seeger von SzczutowS8ki« in den Adelstand zu erheben; sowie l

Dem praktischen Arzt Dr. Helmentag in Cöln den Cha- rakter als Sanitäts-Rath zu verleihen.

Ministerium für SHaudel, Gewerbe und öffentliche : Arbeiten.

Der mit der Verwaltung der Wegekau - Jnspektorstelle zu Frankfurt a. O. betraute Königliche Kreis-Baumeister Cochius ist, unter Belassung in diesem Amte, zum Königlichen Bau- Inspektor ernannt worden.

Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der unter der Firma : »Rheinisch-Pommersche Ackerbau-Aktien- Gesellschaft«, mit dem Sitze zu Cöln, errichteten Aktiengesellschaft.

Des Königs Majestät yaben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 4. April 1870 die Errichtung einer Aktiengesellshafi unter der Firma : »Rheinisch-Pommersche Ackerbau-Aktien-Gesellschaft«, mit dem Siße zu Cöln, sowie deren Statut vom 14. Februar 1870 zu genehmigen geruht. Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Côln bekannt aemacht werden.

Berlin, den 6. April 1870. ]

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Im Auftrage: Moser.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal-Angelegenheiten.

Die Jmmatriculation für das bevorstehende Sommersemester beginnt am 19. April d. J. und findet bis auf Weiteres wöchent- lich zweimal, Dienstags und Sonnabends um 12 Uhr, im Senats- Saale statt,

Behufs derselben haben l Bf

1) die Studirenden, welche von einer anderen Universität kommen, ein vollständiges Abgangs8-Zeugniß von jeder der früher besuchten Universitäten nebst dem Schulzeugnisse, |

4) diejenigen , welche die Universitätsstudien erst beginnen, insofern fie Jnländer find, ein vorschriftsmäßiges Schulzeugniß und, falls sie Ausländer sind, ausreichende Legitimationspapiere vorzulegen. A:

In Betreff derjenigen Juländer, welche, ohne das vorschrifts- mäßige Zeugniß der Reife zu besißen, die Universität zu besuchen wünschen, wird auf den besonderen Erlaß des Königlichen Uni- versitäts-Kuratoriums vom heutigen Tage Bezug genommen.

Berlin, den 4. April 1870.

Die Jmmatriculations-Kommission der Königlichen &riedrich-Wilhelms-Universität. E. du Bois-Reymond. Lehnert.

Diejenigen jungen Leute, welche ga1 keiner Maturitäts- Prüfung sich unterzogen haben, beim Besuche einer inländischen“ Universität auch nur beabsichtigen, eine allgemeine Bildung für die höheren LebenSkreise oder eine besondere Bildung für ein gewisses Berufsfacy sich zu geben, ohne daß sie sich für den eigentlichen gelehrten Staats- oder Kirchendienst bestimmen, können auf Grund des §. 36 des Reglements vom 4. Juni: 1834 auf hiesiger Universität immatriculirt werden. j

Gesuche solcher jungen Leute um Jmmatriculation an hiesiger Universität müssen schriftlich an das unterzeichnete Kuratorium gerichtet werden, und haben die Bittsteller ihren“ Gesuche ein Zeugniß Über ihre sittliche Führung, sowie ein: solches über die erworbene wissenschaftliche Ausbildung beizu-“ legen. Dic Jmmatriculation erfolgt übrigens nur auf die nächsten drei Semester und wird diese Beschränkung bei der Immatriculation* sowohl“ auf der Matrikel als auch auf der Erkennungskarte und dem Anmeldungsbuche vermerkt. Gesuche um Verlängerung der Matrikel sind vor Ablauf des dritten Semesters bei dem unterzeichneten Kuratorio schriftlich unter Ueberreichung der Matrikel, des Anmeldungs8buches und der Erkennungs8karte anzubringen.

Berlin, den 4. April 1870.

Königliches Universitäts-Kuratorium.

In Vertretung: E. du Bois-Reymond.

Verli@, 7. April, Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Grafen Hans von der Sch ulen- burg-Wolfs8burg, zur Zeit in Braunschweig, die Erlaub- niß zur Anlegung des von des Großherzogs von Hessen und bei Rhein Königlichen Hoheit ihm verliehenen Erinnerungs- Kreuzes des Großherzogs Ludwig I. zu ertheilen.

Lehnert:

Bekanntmachung, betreffend die Ausreichung der Zinscoupons Serie 1, zu den vormals hannoverschen Staats\schuld-Obligationen Littr: H: L

Die neuen Coupons Serie 1. Nr. 1 bis 10 über die Zinsen auf die vor- mals hannoverschen 4prozentigen Staats\chuld-Obligationen Littr. U. I. für die Fälligfeits-Termine vom 1. November 1870 bis 1. Mai 1875 inf, nebst Talons, werden vom 1. Mai d. J. ab, von der Königlichen Bezirks-Hauptkass: hieselbst im Lokale des vormaligen Schay- Kollegiums, Osterjtraße Nr. 92, von 9 Uhr Morgens bis 12 Uhr Mittags, mit Ausnahme der Sonn - und Feiertage und der Kassen- Revisionêtage, auêgereicht.

Die Coupons können bei den Königlichen Bezirks-Hauptfassen zu Hannover, Osnabrück oder Lüneburg selbst in Empfang genommen oder von denselben durch die Post bezogen erden.

Wer die Coupons bei der Königlichen Bezirks - Hauptkasse hierselbsst|| in Empfang zu nehmen wünscht, hat die Talons vom 1. Mal 1869 mit einem Verzeichnisse 7 zu welchem Forniulare bei der gedachten Kasse unentgeltlih zu haben sind, dort persönli ch oder durch einen Beauftragten abzugeben. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangs8bescheinigung, so ist das Ver- zeichniß nur einfach vorzulegen, doppelt dagegen, wenn eine schrift- liche Bescbcinigung Über die Abgabe der Talons gewünscht wird. Jn leßterem Falle erhalten die Einreicher das etne Exemplar mit einer Empfangsbeschcinigung versehen sofort zurück. S /

Die Marke oder Empfangsbescheinigung is bei der Ausreichung der neuen Coupons zurückzugeben, E :

Wer die Coupons bei den Königlichen Bezirks « Hauptkassen zu Osnabrück oder Lüneburg selbst in Empfang nehinen, oder dieselben durch die Pos von den Bezirks - Hauptkassen zu Hannover, Osna- brück oder Lüneburg beziehen Will, hat die alten Talons mit einem doppelt ausgefertigten Verzeichnisse an die betreffende Bezirks - Haupt- fasse cinzureichen.

1714 y