1870 / 85 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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der »Staats - Anzeiger für Württemberg«: Von dem Zu- wachs der Scbuld entfallen nur 3,100,000 Fl. auf die außer- ordentlichen Miklitärbedürfnisse, die übrigen 78,723,000 Fl. dagegen auf Eisenbahnbauten; von der jeßigen württembergi- sen Staatéscbuld (154,600,000 Fl.) find 122,100,000 Fl. für Cisenbaÿnbauten verwandt.

Bayern. München, 8. April, Die gestrige Sißung

der ÄAbgeordnetenkammer beschäftigte sich nur mit dem |

Antrag des Abg. Franburger u. Gen. auf Revision der Preß-« | wenn beba r d 5 Nach theilweise sehr erregter, langer Diskussion bei Staatsbeamten der Fahrläjsigkeit zufält.

ge?eßgebung. wurde der Antrag fast einstimmig angenommen.

Desterreich: Ungarn. Wien, 8. April. Jn beiden Häusern des Reichsrathes kündigte der Minister-Präsident v. Hasdner im Kaiserlichen Auftrage die Vertagung des Reichsrathes an.

Im Herrenhause hielt der Präsident Fürst Karl Auersperg die Schlußrede. Er hob die stets bewährte Ver- fassungstreue des Herrenhauses hervor, betonte die Fortschritte, welce in der abgelzufenen Session bezüglich der Ordnung des TFinanzwesens und der Entwickelung der Volkswirtbschaft er- zielt worden seien und gab sc{hließlich dem Wunsche Ausdru, daß das österreictische Bewußtsein zum Siege gelangen möge.

Im Abgeordnetenhause wurde die Schlußrede von dem

Prändenten von Kalserfeld gehalten. Derselbe erörterte in der- | K PE e E ; : : E | der Kommisstonsantrag angenommen wird. So glaube ih, denn selben den neuen Wendepunkt, an welchen die österreichische 4 I Ms, 9 / Politik gelangt sei, und seßte die Ursachen des Falles der | Dällen sagen, die Sacbe ist nach@ allgemeiner Meinung allerdings

deutsch - österreichischen Partei auseinander, welcbe die Forde- rungen ibres Sonderlebens den Bedingungen der Macttsielung des Reicbes untergeordnet hätte. Er forderte schließlich zum Widerstande gegen die Feinde der Verfassung auf, und brachte cin Hoch aus auf Oesterreicy und den Kaiser.

An den diesjährigen regelmäßigen Waffenübungen

der K, K. österreichischen Infanterie und Jäger werden theile |

nehmen: die Reserven der Affsentjahre 1866, 1564 und 1862, iowie diejemgen Rescrven, welche im vorigen Jahre hierzu be- stimmt waren, die Ucbung aber nicht mitgemacht haben.

Belgien. Brüssel, 8. April. Die Repräsentanten- [ammer segte gestern die Berathung der Amendements zum Titel TII. (Gesellschaften) des Code de commerce fort.

Gre fibritannien und Jrland. London, 7. April. Gegenwärtigen Anordnungen zufolge wird der Königliche Hof gegen Mitte nächster Woche von Windsor nach Osborne auf der Insel igue abreisen.

Im s Udckingguni Palast bielt der Nrinz von Wales im Namen Jrrer Majestät der Königin einen Herrenempfang ab. _ Ler französische Votschafter Marquis de Lavalette ijt von Paris wieder auf seinen Posten bier zurückgekchrt.

_— Eir Stafford Northcote, der Kolonial-Minister im vorigen Kabinet, hat sich nah Canada eingescbifft. Wie ver-

lautet, hat die Reise Vezug auf den Streit am Ned River.

Franfreich. Paris, 8. April. gesiern Truppen der Z. Infanteriedivision und heute einen andern Theil der parisex Garnison Revue passiren lassen.

Die Sißung des geseßgebenden Körpers vom

Prefgeseß angefüllt. an, iraten zu Gunsten der vollständigen Preßfreiheit ein. begann die Diskussion der einzelnen Artikel.

Kopenhagen , 6. April.

Gestern

Dáucmartk, In der beu-

tigen Sihung des Folkethings gab Hall als Voriizßender der |

*rcentommission auf gegebcne Veranlassung nähere Aufkliä- hier werden Sie also zu erwägen haben, ob es angémesset ist, be at? 8 ( [Des

rungen über die Thätigkeit derselben, woraus hervorging, daß

C as aas dil3 4 i Ç , _ : | ammfliwe Sachen mit Aubnahme der Kirchenverfassungs- und Staatsgerichtéhof als solcher wird aller Wahrsceinlichkeit nack we-

ver Vesoldungsîfrage erledigt worden find. Die dritte Bcband- ¡Ung dieser beiden Sachen nebst der s{ließlichen Annahme des

Gutactens wird in einer neuen Kommisfionsversammlung Vvore- |

enommen werden, welche vorauêsid:tlih cinen Monat daucrn wird, E Kommission ihre Arbeiten wahrscheinlich vollständig beendet Haben,

Neichs8tags- Angelegenheiten. Berlin, 9. April.

‘arte der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Justiz-Minister weonhardt, zu §. 338:

Meine Herren! mungen fur die Vergehen der Beamten im preußischen Strafgeseßbuch und even so in diesem Entivourf sehr strenge find. Eine Vergleichung |

Fl Dr.

! der Kommission lehnte sedod dicse Herabscßung ab.

Über die annten L L Den normiren.

; . {nun ganz und gar feine Rede. Der cichstag wird in keiner Weite Der Kaiser hat vor eingeladen, sich über diese Vorschriften zu erflären. Er bestätigt sie | au gar nit; der §.3 enthält nur eine einfache Auslegungsregel, die an sid überflüssig ist. Was §. 3 sagt, würde auch aus allgemeinen E : , 1 NKC r } Grundsäßen folgen. Weil dies aber doch bestritten werden kann, ift 6. d. M. war ganz mit der allgemeinen Diskussion über das | Pelletan , Esquiros und Jules Simon Laefer ablebnen, Sie si damit in fkeincr Weise für das Institut des | Staatsgerichtehofee, in keiner Wrise für die Abweichung von der regelmäßigen E

Bei der Debatte über den y N D den Entwurf | wenn Sie den Paragraphen annehmen. Das thun Sie nicht. Meine

des Strafgesetbuchs in der gestrigen Sißung des Reichstags |

deutsden Bundes, in Civilgeseßen, in Polizeigescßen wird dasjenige | Strafgeseßbucd, welcbes durcb d Gesetb e S Ich will nit verkennen ; daß die Strafbestim- | N ur das neue Gesegbucd außer Anwendung

| |

mit anderen Strasgesepbüchern ergiebt Tas. Juüsonderheit wünschten diejenigen Mitglieder der Bundesfommission , welche nicht preußi!che Staatsbeamte waren , eine Herabseßung der Sirafen; die Majorität Sie, meine

Herren, wollen jeßt das Strafgebiet erweitern; dagegen bin ih inmumcr

Und auch ia anderen Fällen bave ih mich so geäußert wenn fich | nit cin praftisches Bedürfni : dafür herausgestellt hat. Jch glaube nicht,

daß Sie dieses behaupten fönnen. Der Begriff der Gahilässigkeit ift allerdings ein weite: und unbestimmter, wie îch auch beitreten würde, wenn bebauotet ist, daß der Begriff der Unwissenheit , des “rrthums

Qu §. 366: | E Meine Herren! Jh möcte Ihnen anhcimgeben, es bei dem Ent-

rourf zu belassen und demgemäß sowohl den Antrag der Kommission

als auch den des Abg Lasker abzulehnen; aber, wenn ich einmal zwischen diesen beiden Anträgen wäblen foll, so würde ich allerdings dem Antrage Lasker den Vorzug geben. Meine Herren! Vertrauen Sie doch in dieser Sache etwas dem verständigen Urtheile des Richters. Der Richter wird in den cinzelnen Fällen vollfommen zu würdigen wissen, ob Überhaupt von einem Diebstahl die Rede sei oder nicht. Was sollen die Worte bedeuten, »welhe nach allgemeiner Meinung als werthlos angesehen werden das sind ja ganz unbestimmte Aus- drücke. Soll es heißen: werthlos in vermögensrechtlicher Be- ziebung oder nit? Es ist faum anzunehmen, daß ein Richter unter gewissen Umständen, wenn Jemand einem Grashalm oder eine Korn- blume abpflückt, sich veranlaßt schen sollte, auf Geldstrafe zu erkenne. Der Richter“ wird freisprehen und diescs auch dann thun, weni

er wird sagen, das ist feine Entiwvendu uge und umgekchrt, wen Sie den Antrag Laëker annehmen, so wird der Richter in andern

werthlos, d. h. vermögenerecktlich werthlos, fann aber do cin Interesse, einen Werih haben, und dann ivird er strafen. Jch glaube deshalb, daß Sie unbedenklich bei dem Entwurfe bleiben fönnen.

Zu demselben Paragraphen nach dem Abgeordneten Dr. Schwarze:

Wenn der Herr Abg. Schwarze unter »owerthlos« »wertblos in vermögensrechbt iwer Beziehung« versteht, dann würde ih den Antrag des Herrn Abg. Lasfer doch bedenkiüih finden, denn es giebt vicle Sacden, die feinen vermögenèrechtlichen Werth haben, aber denn och cin großes Jutercsse für den Jahaber. Jh will cinwal annehmen Briefe, die nit Geschäftsbrirfe sind oder etwas Achnliches, wir wellen cinmal annehmen Liebeebricfe; das sind Sacben, die der allgemeinen Meinung nab keinen Werth haben, d. h. keinen vermögenerechtl'chen Werth; aber man wird doch nit sagen können, daß sie werthlos sind. Für ten Empfönger des Briefes haben sie ein großes Intere}, und wenn derariize Briefe gestohlen würden, so würde das schr an- gemessener Weise zu abnden sein. Meine Herren, wie man die Sacve betracbtet, es ist wirklih unnöthig, bierüber si in eine Kasuistik Zu verwiceln, und wenn der Herr Abg. Schwarze sagt, daß andere Geset- bücher derartige Bestimmmungen hätten, so folgt daraus für uns gar nichts. N

—- Zu §. 3 des Einführung8gescßes, mit Bezug auf das

| Amendement des Abg. Lasker:

Ueber den Antrag is bereits früher ausführlich diskutirt worden ; er wird von Neuem aufacnommen und zur Begründung bemerkt, daß der Reichstag hier die Gesege bestätigen sclle, welche das Verfahren Daven-: ift

der §. 3 aufgenommen. So ijt die formelle Sachlage. J) kann nur binzuseßen, meine Herren, daß, wenn Sie ict den Antrag des Akx.

| _fstrafgerichtlichen Kompetenz erflären; Sie lassen vielmehr diesen Punkt ganz dahingestellt sein und über- lassen die Regelung dieses Punktes einer spätern Zeit, Sie werden die Frage zu prüfen baben bri dem Geseß über die Gerichtöverfassuna ;

sondere Gerichtéhôfe für besondere Verbrechen zu errichten. Der

olen. Daraus folgt aber noch nicht das Wegfallen eines besonderen Gerictêhofes. Donn is auch nah Anlicitung der Bundesverfassung U erivägen/ ob man nit, selbs wenn man für den Landes-Hochverrath le besonderen Gerichtshöfe wegfallen läßt, dennoch anders zu proze-

Ungefähr ein Monat nah Ablauf der Osterferien wird |diren hat in Betreff des Bundes - Hochverraths, denn in der Bundcs-

verfassung is bestimmt, daß für den Bundes-Hochverrath und [ür den

| Bundes - Landesverrath ein besonderer oberster Gerichtshof errichtet | werden soll, Diesem Fall präjudîziren Sie doch A E :

Bei derselben Diskussion erwiderte der Justiz-Ministcr dem Abg. Lasker: E: 4

Es fommt mir lediglich darauf an, mich dagegen auszusprecchen;, daß Sie in das Strafverfahren im Betreff eines Punktes eingreifen, der mit den Srafgesepbucde in keinem Zusammenhange sieht. Es i} wiederum betont, Sie bestätigten das Institut des Staatsgeric Shofa,

Herren, in ciner großen Reibe von Geseßen aller Staaten des Nord- fommt, citirt sein. Nun sagt der Paragraph nichts Anderes, als:

Wenn in diesen mannichfaltigen Geseßen in einem bestimmten Falle nach bestimmten Paragraphen des alten Geseßbuchs citirt ist, so tritt

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die betreffende Vorschr'ft dieses Geseßes anu die Stelle. Können Sie denn nun sagen, daß Sie alle die bunderttausend Gescße bestätigen, in welchen auf die früheren Gescßbücher Bezug genommen is. Wie sollten Sie die wohl be®ätigen, die kennen Sie ja gar nicht.

—— Ferner dem Abg. Migusól:

I muß glauben, daß die Hoffnung, welche der Herr Abg. Miqusl ausgesprocen hat, irügerish sei. Auf die Sache felbst will ih mich nicht einlossen; sie is früher schon zur Genüge diéfutirt worden. T

halte nicht sür zweifelhaft, auh ohne Rüdsich! auf §. 3, daß der Staats- | ger ( 11 l | Fortschritte in der Schweiz. Auktion junger Qu&tthiere in Hundis-

gerihtöhof aufrecht erhalten bleibt zur Zeit! halte aber für ricitig und na{dem Zweifel angeregt sind, für nothwendig, daß der F. 3 im Einführung®geseße bleibt. Was der Herr Abg. Miquél argu- mentirt findet nicht ailein Anwendung auf das Institut des Staats-

gez itshofs, olkwohl der Antrag lediglih und allcin gegen diesen ge- |

münzt ist, sondern auch auf unendlich viele Verhältnisse, die Sie, uicine Herren, cbensowenig überschen tönnen wie i{ch, Wenn hier etivas 1chwierig ist, Zweifel hervorruft, oder geändert werden muß, dann fönnen Sie die Aenderung nicht vornehmen, müssen vielmehr der Landesgeseßgebung überlassen, die Aenderung eintreten zu lassen, oder die Zweifel zu beseitigen.

E T S E E B C AUD I EED L D E E E U L U E E A I E B E E E.

und gemahlenen Cichorien, welche eincn Zusaß von Mohrrüben,

Zuckerrüben, Birnenmehl und ähnlichen im Handel gebräuchlichen | Pflanzen- und Wurz-ltheilen erhalten haben. Zollbehandlung von |

groben Seilen aus Baumwollgarn. Anwendung der Zollb(stim- ! 1g 1 i 3 l daß das Vntheillohnsystem (rst im Laufe des Jahres 1569 durch-

nungen der mit Großbritannien abgeschlossenen Konvention vom

30 Dezember 1869 niht blos auf englische Baum- und Scafwoll- | waaren , sondern auch auf die Provenienzen aller jener Staaten, |

welchen dur die bestehenden Ve:träge die Behandlung auf dem Fuße

der meist begünstigten Nation zugesichert ist. Verzollung des soge- nannten Sodawwassers. Unter Statistik: Norddeutscher Bund: Bremen: Schiffsverkehr auf der Oberweser in 1869. Niederlande: |

Uebersicht der Produkicn-Ausfubr von Java und Sumatra nah Europa und Aierifa in 1863— 1899. Schiveden und Norwegen :

Aabresberiwt des General-Konsulais zu Christiania für 1869. | des Konsulats zu Rrval für 1569.

Rußland: Jahresberict | : Spanien: Jabreebericht des Konsulats zu Malaga für 1869 Ver-

cinigte Staaten von Nordamerika: Jahresbericht des Konsulats zu

Que

B. ston für 15869. Unter Mittheilungen: Berlin. Posen Stettin. | Christinestad. |

Nordhaufen. Altona. Veinden. Kassel. Aalesund. Rotterdam. New-Yo1f. Batavia. Beilagen: Nachrichten für Scefahrer. Braniianiscte Zoliverordnung vom 22. Deärz 1869.

Die Nr. 14 der »Annalen der Landwirthschaft in den Königlich |! Betreffend die Ver- |

Preußishen Staaten« hat folgenden Jnhalt: bü!ung des Funkensprübens der Lokomotiven auf den Eisenbabnen. Ucber die \{ädliche Wirkung pflanzlicher Parasiten auf die Ge- sundbeit der Thiere. Von Prof. Dr Spinola. Taveau's kom-

binirte Maschine zum Eggen und Säen. (Mit Abb.) Ueber die

¡zcinde der Drainage in der Natur. Vom Kultur-Ingenieur R. L.

Appun. Ewige Rente oder Amortisation. Duplifk von Willmanns. |

Berichte und Korrespondenzen : Aus dem Regierungsbezirke Breslau.

Literatur: Der Nothlauf des Schweines. Von Dr. Carsien Harms. |

Zusammenstellung ciniger Erfahrungen und Ansichten über Beseitigung

! des Höbenrauhe. Auleitung zur Waldeiutheilung, Sckchäßung, Werth-

berewnung, Buche, Registratur- und Geschäftsführung von Middel- | dorpf. Notizen : Jubiläum der Krause'shen Drudckerei. Erkenntniß | des Königlihen Gerichtehofes zur Entscheidung der Kompetenzkon- | flifte vom 8. Januar d. J. Aerbauschule zu Dahme. Landwitth- | s{aftlide Ausstellung zu Graz in Steiermark. Landivirtbs@ aftliche | Ausstellung zu Flensburg. Große Gartenbau-Auestellung ín Berlin. Gattenbau-Ausftellungin Greifswald. Aufbewahrung frischen Fleisches. Landgestütsbeschäler im Großherzogthum Hessen. Landwirthschaftliche burg. Berichtigung. Marktberi@te. Butterpreise. Vichpreise. Stärkepreise.

Gewerbe und §Sandel.

Die Erste deutsche Nordsee-Fischercigesellschafi in Bremen hat, wie das »Brem. Handelsbl.« beribtet, im Jahre 1869 mit einem Veclust (infl. Abschreibungen) von 24,053 Tblr. Gold ge- arbeiiet. Der Berlust hatte sih gegen das Jahr 1868 um 12,794 Thlr. oder 36 pCt. vermindert, Das bessere Ergebniß für das Jahr 1869 ist meist darch den Ueberschuß (10,558 Thir. Gold gegen 197 Tylr.

| Gold in 1868) entstanden, welchen der Werth des &Fangs (24,217 Thir.

Die Nr. 14 des »Þr. Hand.-Archivs« cathält unter: Geseß- |

gebung: Zollverein: Abfertigung des mit Anspruch auf Steucrrü- | , : : O0S/ vergütung ausgehenden Zuckers. Norddeutscher Bund: Geseg über | hat, vas durch die zunehmende Ausbildung der Mannschaft, durch die Ausgabe von Banknoten. Oesterreich: Verzollung von gebrannten | bessere Organisation des Fischfangs (Anthei!löhnung , Flottenficherei)

Gold gegen 21 662 Thlr. Gold in 1868) über den Lohn der Mann- schaft (13,659 Thir. Gold gegen 21,465 Thlr. Gold in 1868) ergeben

und dur ziveckmäßigere Verwertbung des ¡Fangs veranlaßt ist. Im R 1868 wurden für 9814 Kisten Fische 21,662 Tblr. Gold, im Jahre 1869 für 9729 Kisten 24,217 Tbir. Gold eingenommen. Die Verminderung in der Kistenzabhl des Jahres 1869 erklärt fsih dadur),

geführt werden fonnte: man sendete die Kutter nur in dem Maße auf den Fang aus , ais man sie mit tü6tiger Mannschaft zu descßen vermocte. Das Jahr 1869 kann dader ne nicht als ein volles Ve-

triebsjahr gelten. Verkehrs - 2Nnfstalten.

Das pariser »Journal oîfficiel« theilt nähere Angaben über den Vertrag mit, weicher zwischen den Vereinigten Staaten Nord- amerifas und Columbia über die Ausführung des Kanals von

Darien abgeschlossen worden ist. Der Vertrag ist am26. Januar zuvischen den Bevollmächtigten der beiden betheiligten Regierungen unterzeichnet worden. Derselbe enthält 26 Artikel. Die columbische Regierung willigt ein, daß die Vereinigten Staaten Nordamerifkas zu den noth- wendigen Opcrationen schreiten; um zu bestimmen, ob der Kansäl | ausführbar ist, und um das Werk zu unterstüßen, bewilligt sie ' 200,000 Hec!'aren Brachfeld, das der Nation gebört. In drei Jahren | sollen die Pläne fertig entworfen, in fünf Jahren die Arbeiten und und in 15 Jahren der Kanal feriig hergestellt sein. Die Vereinigten Staaten Nordamerikas werden den Kanal, wenn erx für ausfübrbar gebalien wird, erbauen oder ihn unter Bedingungen erbauen lassen, | daß Schiffe jeder Art von nicht wehr als 5000 Tonnengehalt durch- | segeln fönnen. Hundert Jahre nach der Eröffnung des Kanals wird | derselbe mit allem Zubehör das Eigenthym der Regierung von | Columbia. Nach den neucsten Nachrichten hat der Bräsident der " Vereinigten Staaten von Columbia den Vertrag bereits genehmigt | Und wird ihn dem Kongreß dieser Staaten unterbreiten. Die | A der Ratifikationen desselben muß in 20 Monaten cr- folgen.

Deffentlicher Anzeiger.

Steebriefe und Untersuchungs - Sachen.

Steckbrief. Der unten näher bezeichnete Schneider Johann Christian Martin Wodarg, aus Stralsund gebürtig, welcher durch shwurgerich! liches Erkenntniß vom 5. April cr. zu 8 Jahren Zuchthaus ver- urtheilt worden, ist beute aus dem hiesigen Gefängniß entsprungen. Es werden daher alle Civil- und Militärbchörden des Jn- und “:us- laides hierdurch ersucht, auf denselben Acht zu haben; ihn im Be-

¡retungdôfalle “festzunehmen und uns von der Ergreifung des 2c. Wo--

darg zu benachrichtigen. Wir versichern die sofortige Erstattung der entstehenden Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes auch eine gleiche Rechtswillfährigkeit. Zugleich wird Jeder, welcver von dem Aufenthalt des 2c. Wodarg Kenntniß hat; aufgefordert, davon der näcsten Gerichts- oder Polizeibehörde unverzüglih Meit- theilung zu machen. Greifswald, den 6, April 1870. Königliches Kreisgericht. 1, Abiheilung. Signalement. Vollständiger Name: Johann Christian Martin Wodarg, Alter: 41 Jahr, Religion: evangelisb, Größe: 5 Fuß 6 Zoll, Statur: schlank, Haar: blond, Stirn: frei, Augenbrauen: blond, Augen: blau, Nase und Mund: gewöhnli, Zähne: gut, Kinn: rund, Bart: Schnurrbart, Gesichts- bildung: länglich, Gesichtsfarbe: blaß, Sprache: deutsch. Besondere Kennzeichen: keine. Bekleidung. Rock: dunkler Tuchroth, rôth- li punftirt, Kopfbekleidung : s{chwarze Müßte, Halstuch : dunkel, Weste: graulcinene Jacke, Hosen: 1 Paar grauleinene Hosen und 1 Paar graue Bucfsfinhosen, Fußbekleidung: Halbstiefel.

Steckbrief. Der der Unterschlagung beschuldigte FFriedrich Krüger avs Strohzdorf, Kreis Pyriß, Provinz Pommern, welcher im Jahre 1869 als Hausfnecbt hier diente, hat si der Untersuchun durch die Flucht entzogen. Alle Polizeibehörden werden ersucht, au

den 2c. Krüger zu vigiliren, denselben im Betretungsfalle verhaften

# und dbierher vorführen zu lassen. Minden, am 4. April 1870. Der j Königliche Staatsamvalt. Signalement. Geburtsort: Strohsdorf, Kreis Pyriß, Provinz BVommiern, leßter bekannter Aufenthaltsort : Minden, Religion: evangelisch, Alter: 24 Jahre; Stand: Hausknecht, Größe: 5 Fuß s Zoll.

Bekanntmachung, Wegen Landstreichens 2c. befindet sich hier cin Tndividuum in Hast, das sich als der Scbifisgehülfe Heinri cch Lücke aus Sachsenhausen bezeichnet und durch ein für diesen auÏge- fertigtes Schiffs- (Los-) Buch legitimirt hat. Die stattgebabten Er- mittelungen haben aber zur Evidenz erwiesen, daß qu. Buch nit für ihn ausgefertigt ist und er si fälschlich Heinrich Lücke nennt, sowie daß er über seine persönlichen und Heimathsverhältnisse lügenhafte Angaben gemacht hat. Es ist sonach anzunehmen, daß Inhaktat cin aus ciner Straf- 2c. Anstalt entwic@tener Verbrecher oder cine Persön- lichkeit ist, die überhaupt Grund hat, ibren richtigen Namen zu ver- schweigen. Jnhaftat will im Mai 1832 geboren [an Ma D groß, hat dhellbraune Haare, hellblonden Vart (Schnurrbart und Venri-quatre), mittelhohe, wenig gewölbte Stirn, helibraune Augen- braunen, blaue Augen, grade {male und spiße Nase, gewöhnlichen Mund, voliständige und gesunde Zähne, rundes Kinn, länglich runde Gesichtsbildung, bleibe Gesichtsfarbe, scine Gestalt ist unterseßt, mittel- greß und breitshulterig, die beiden fleinen Finger desselben sind krumm, Über der reten Kniescheibe befindet sch eine 1 Zoll und auf dem rechten Stirnhöcker eine § Zoll lange Narbe, hat im Gesicht Sommer- sprossen und bei seiner Einlieferung folgende Kleidung: ein dunkler in der Farbe verschossener Rock, mit wollenem groß punktirtem &utter;, eine blaue runde Tuchmüße mit Lederscbirm, ein Paar blaue Lein- wandhosen, eine dunkle streifige baumwollene Weste, cin grau wollenes flein farrirtes Halstuch, eine Parchent-Unterjake mit blau und grünem