1870 / 85 p. 12 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

9 7 3 selbst verblieb, verlegte ihn das Landrecht in die oberaufsehende | wozu drei Viertheile der berufenen Mitglieder erschienen sein # geyoben, daß sowohl das Mergeln der Aecker, welches Cäsar | zuleßt Westfalen kommen. Die meisten Wiesen enthält Preußen, Behörde, indem es an die Spigze des ganzen Bormundschafts müssen, führt der Friedensrichter mit mitzählender_ und bei F bet den Unmbriern fand, als au das Berscnden von Gemüfcn demnächst Pommern und Brandenburg, dann Sachsen, Scle- rechts den Sag stellte: “Stimmengleichheit entscheidender Stimme dea Borsiß. Der ois nach Jtalien, der rasch verbreitete Weinbau und das Bild, | sien und Posen, die wenigsten Westfalen und Rheinland. Dg- »daß die des Schußes bedürftigen Personen unter die be- zFamilienrath faßt theils Beschlüsse, theils giebt er Gutachten ab. F welches die BolkWgeseße und die Kapitularien gewähren , eine | gegen zeigt Wefsilfalen so viele Weiden, daß es alle Provinzen fondere Aufficht und Vorsorge des Staats zu stellen seicn«, Insbesondere ordnet er Bormundscbaften an, in}joweit andere ff nit niedrige wirthscbaftliche Entwickelung , wenigstens am weit überragt. Weit um mehr als die Hälfte weniger Weiden demgemäß die Oberaufsicht des Staats strenger machte, mehr Bestimmungen hierüber seblen ; er giebt die für die Verwaltung : Rheine , scon zur Römerzeit befunden. Die Dreitelderwirth- | folgen dann Preußen, Rbeinland und Pommern. Sehr wenig ins Detail ausdehnte und das Amt des Vormundes als einen im Allgemeinen erforderlichen Vorschriften, Cre TOT ie M schaft, welche in mehreren römischen Provinzen bestand, wird Weideland besien Sachsen, Posen und Brandenburg, und în staatlichen Auftrag stärker betonte. wichtigeren Fälle die besondere Erlaubniß zum Handeln und | ¡evo Nit als unvefannt bei den alten Deutschen angeschen, Schlesien is es beinahe ganz beseitigt. Die meisten Forsten

Damit ist nicht nur der Einfluß der Familie auf die Vor- macht unter gewissen Voraussegungen den Minderjäh- F und die erste Erwähnung einer Dreitheilung der Acerfelder enthält Brandenburg, dann folgen Rheinland, Schlesien, West- mundschaft bis auf einzelne Ausnahmen, wo die nächsten An- rigen mündig, wie er ibn auch wieder entmündigen kann. Ex F cines deutschen Landgutes kommt schon in ciner Urkunde von | falen, Posen, Sachsen, Preußen und Pommern. Unnußbare verwandten der Pflegebefoblenen aus eigenem Antriebe handeln, ertheilt aber auch einfache Gutacdten über den Geisteszustand O A4 Vos ; A Flächen sind in Preußen, demnächst in Pommern und BVran- oder von Amtswegen zugezogen werden sollen, im Ganzen ge- der Personen und über die Nothwendigkeit und Nügzlichkeit L Die Entfiehung der Dorfgemeinden und die Gemeinsamfeit denburg am größten, sehr viel geringere Ausdehnung haben brochen, sondern der Vormund selbst in eine untergeordnete gewisser Geschäfte. T E es Betriebes und die Ausnugung des Landes durch die Besiger sle in Sachsen, Posen, Rheinland und Schlesien, die geringste und bei allen Scritten abhängige Stellung gedrängt worden. Das Gericht ist zwar auch im französischen Recht die wird in furzen Umrissen dargethan. Auch der gemeinschaftlicben in Westfalen.

Dieses dem Staate vindizirte Uebergewicht über den Vor- Oberaufsichtsbehörde ; seine Einwirkung als solche aber isi nur Nebennußungen der Forsten durch Gräserci, Streu, mehr oder | Eine andere Tabelle giebt eine Zusammenstellung der mund hat sogar zu der in dem Ministerial-Reskript vom Aten ausnahmsweise eine verwaltende, indem ihm nur die wich- N weniger geregelten Weridegang der Heerden, Plaggen- und Bülten- | Hauptbodenarten. Es besißt nah derselben auf 1000 Mrg. Januar 1842 niedergelegten und in der Praxis ziemli weit tigsten Beschlüsse des Familienraths zur Bestätigung vorgelegt | blieb in der früheren Zeit wird gedacht. Schon damals stellte | Gesammtfläche die Provinz Preußen 587 Mrg. günstige Thon- verbreiteten Auffassung geführt: | werden müssen. Außerdem entscheidet das Gericht freilid aud F fich gegen die den Einzelnen hemmende Betrieb8gemeinsamteit und Lehmböden, 376 Mrg. ungünstige Thon-, Sand- und Moor-

»der Vormund sei nur ein Bevollmächtigter des Staats, die | die streitig gewordenen &ragen, dieses aber nur in Folge seiner ein Kamps heraus, welcher jedoch erst in der neuesten Zeit bôden, die Provinz Pommern 909 Mrg. günstigeThon- undLchm- Behörde als Organ des Staats führe die Vormundschaft, | allgemeinen Stellung und seiner Verpflichtung zum Recht- : durch das energische Eingreifen des Staates zum EStiege bôden, 456 Mrg. ungünstige Thon-, Sand- und Moorböden ; die und könne daber auch mit Uebergehung des Vormunds selbst sprechen überhaupt. In beiden Fällen, das Gericht mag einen ‘Uhrie, wenn son er auch bereits früher nicht überall ohne Er- | Provinz Posen 509 Mrg. günstige Lehm- und Thonböden, handeln und verwalten, Geschäfte für den Pupillen abschlie- | Beschluß fassen oder ein Urtheil sprechen, if der „nslanzenzug F folg geblieben ist. E e __| 421 Mrg. ungünstige Thon-, Sand- und Moorböden; die Provinz ken, überall den Vormund mit Anweisung ver}ehen, und ihn | eröffnet. : J | E til e B Der Verfasser wendet si sodann der historischen Beschrei- | Brandenburg 444 Mrg. günstige Lehm- und Thonböden als unselbständigen Vollstrecker ihrer Anordnungen benußten. « ___ Durch die vorerwähnte Wirksamkeit des Familienraths ift i bung der Entwickelung des Aerbaucs zu. (Vergl. dieselbe in und 427 Mrg. ungünstige Thon-, Sand- und Moorböden ;

Diese Ansicht, welche von der Wissenschaft und auch von im französischen Recht die Familie in den Bordergrund, DOV F der Bejond. Bei!, zu Nr. 307 des Staats-Anzeig., Jahrg. 1869.) | die Provinz Schlesien 591 Mrg. günstige Lehm- und Thon- der Praxis des Ober - Tribunals vielfa bekämpft worden ist, Staat aber zurückgetreten. Der Frieden8richter, wenngleih | Der folgende Abschnitt handelt von »Bodenverwen- böden und 526 Mrg. ungünstige Thon-, Sand- und Moor- gründet sich hauptsächlich darauf, daß das Geseß den Vormund Organ des Staats, ist doch Mitglied des Familicnraths und | „ung, Kulkurarten, Stoffverbrauch, Düngung, Be- | böden; die Provinz Sacsen 575 Mrg. günstige Lehm- und als einen Bevollmächtigten desStaats bezeichnet. Allein stimmt neben sechs anderen Mitgliedern, Der Gemeinde is arbeltung, Drainage.« Die Agrikulturchemie hat die Be- | Thonböden und 397 Mrg. ungünstige Thon-, Sand- und es wird bierbei übersehen, daß diese Bevollmächtigung kein pri- kein Antheil an der Aufsicht gewährt; man müßte denn s F hauptung, welche fich dur die Erfahrung im vollsten Um- | Moorböden; die Provinz Westfalen 586 Mrg. günstige Lehm- vatrecbiliches Mandat, sondern die Uebertragung eines Amts Bestimmung dahin rechnen , daß in Ermangelung von Ver- fange bewahrheitet hat, aufgestellt, daß der Boden nicht ein | und Thonböden und 412 Wrg. ungünstige Thon-, Sand- und ist, und daß der Vormund kraft seines Amts unmittelbar den | wandten oder Verschwägerten befreundete Staatsbürger aus dauerndes unverzehrbares Grundkapital sei, wie man früher | Moorböden; die Rheinprovinz 531 Mrg. günstige Lehm- und Bevormundeten, nicht aber das Gericht vertritt, Es kann da- | derselben Gemeinde an die Stelle der ersteren treten sollen, glaubie, sondern daß jede Pflanze einen Theil seiner Leistungs- | Thonböden u. 466 Mrg. ungünstige Thon-, Sand- u. Moorböden. her awar cin prinzipieller Unterschied in Betreff der Stellung | _- fäbigfeit aufbrauche und daß es-nothwendig sci, ihn zu erseyen, N Im weiteren Berlaufe des zweiten Abschnittes wird der des Vormundes zur obervormundschaftlichen Behörde zwischen | wenn der Boden nicht mit der Zeit die Fädigkeit verlieren joll, | Verbrauch der Bodenmasse durch den Wirthschaftsbetrieb, der

dem gemeinen Recht und dem Landrecht nicht anerkannt wer- | «U i aftli Zetri m enügende Ernten zu liefern. _ Bodenersaß und die Bodenverbesserung durch Düngung, die den, denn auch nach dem Landrecht ist der Vormund selbstän- | h L De E Ca A ; iva einer dem Kapitel über die Bodenverwendung bei- | Bodenbehandlung dur Bearbeitung, Entwässerung und Drai- diger Vertreter und Verwalter der Angelegenheiten seines Pflege- | gefügten Tabelle kommen auf je 1000 Morgen Gesammtifläche | Nage in besonderen Artikeln behandeit, auf die wir nicht näher befohlenen, aber seine Selbständigkeit ist cine geringere wie im E b des preußischen Staates auf die Provinz Preußen 8 Mrg. eingehen können, weil eine Besprechung derselben sich wegen gemeinen Recht, und durch eine unrichtige Praxis noch mehr Im Auftrage des Ministers der Finanzen und des | Haus- und Hofstellen und Haus8gärten, 505 Mrg. Ackerland, | ihrer speziell landwirtbschaftlich technischen Darstellung mehr für beschränkt worden. Ministers für dic landwirthschaftlichen Angelegenheiten wird | Mrg. Gärten, 112 Mrg. Wiesen, 106 Mrg. Weiden, 200 Mrg ein landwirthschaftliches Vacorgan, als für diese Spalten eignet. O S Ga Ens M durch M O von dem Regierungs-Rathe Dr. Meigen an einem Werke Holzungen, 31 Mrg. s 2 Mrg. A NG 7 Bn D i L R S S E A S E auëgeUbten Ober-BVormundschaft ist es natürlich, daß das Land- fel ° Bode ie dwirthid veR Unland, 25 Mrg. wegen Benußung zu öffentlichen Qwecken a |Glnen, die Dampf- un ce[Pannlraste«, Die re g ch, daß unter dem Titel: »Der Boden und die landwirthscaftuchen Unland, g J gung z entlich E Geräthe werden in Hand E Spanngerätbe getrennt, zu Niemandem zuerkennt. Jwar ist die testamentarische, die ver- | yo « »on ro i e des v F Pommern 8 Mrg. Haus- und Hofstellen und Hausgärten, |ersteren „verden Schaufel, Grabscheit, Gabel, Rechen, Sclägel, tragsmäßige und die geseßliche Berufung anerkannt. Dieselbe ite D ls Uno nd O Sa A f | 317 Mrg. Aeertnd, 5 Mrg. Gärten, 102 Mrg. Wiesen, | Flegel, Hacke, Karre 2c. gerecnet, zu den zweiten Walze, Pflug, entscheidet aber nicht, sondern ist nur ein Grund vorzugsweiser Der erste Band hat bereits einer Besprechung an dieser Stelle 88 Mrg. Weiden, 198 Mrg. Holzungen, 25 Mrg. Wasser- Egge 2c. Die Handgeräthe waren so sehr Gemeingut aller, auch Berücksicbtigung. Ein prozessualishes Verfahren kann hier- (Bes. Beilagen zu Nr. 270 u. ff. des Jahrgangs 1868 d. Bl) stu, 1 Mrg. Ledland, 4 Mrg. Unland, 24 Mrg. der ältesten Völker, daß von ihrer geschichtlichen Uebertragung bei nicht stattfinden , sondern die Verfügung des Gerichts ist unterlegen. E R wegen Benußung zu öffentlichen Zwecken ertragslose Land- | Taum gesprochen werden kann. Als eine cigene Erscheinung ist nur Um Wege der Beschwerde angreifbar. Allerdings verord- In demselben ist gezeigt worden, was der preußische und Wassergrundstücke; auf die Provinz Posen 9 Mrg. es zu bezeichnen , daß der Ausbildung der Handgeräthe in nen §§. 200, 201 Thl. 11. Tit. 18 Allg. Landrechts, daß dem | Staat der Natur seines Bodens verdankt, wie sein Gebiet be- Haus- und Hoffstellen und Hausgärten , 596 Mrg. Adcer- | Deutschland im Laufe der Zeit fast gar keine Aufmerksamkeit Uebergangenen der Antrag auf rechtliches Gehör und Erkennt- vslkert und besiedelt ist, und durch weiche Entwickelung der land, 5 Mrg. Gärten, 83 Mrg. Wiesen, 51 Mrg. Weiden, | Zugewendet worden ist. Der feine Sinn, der das Alterthum n1ß nah näherer Vorschrift der Prozeßordnung gestattet sein Rechtsverhältnisse der die Landwirthschaft betreibende Theil des 216 Mrg. Holzungen, 16 Mrg. Wasjergrundslücke, 1 Mrg. Oedland, auch in der Herstellung von Geräthen auszeichnete, war für die soll. Daß aber unter dem im §. 200 gebrauchten Ausdruck Volkes zur freien Verfügung über seine persönlichen Kräfte und E 0: Mrg. Unland, 23 Mrg. wegen Benußung zu öffentlichen deutsche Landwirthschaft des Mittelalters In hohem Grade ver- »Erkenntniß« lediglich eine von dem Vormundschaftsrichter nah | über seinen Grundbesiß gelangt ist. Dem vorliegenden und l Zwecken ertragslose Land- und Wassergrundstüke ; auf die loren gegangen. Erst in neuester Zeit ist in dieser Beziehung crfolgter Vernehmung der Interessenten zu erlassende Resolution | dem folgenden Bande is, wie bercits in der Bes. Beilage H B e Brandenburg 8 Mrg. Haus- und Hofstellen und ein bedeutender Umschwung erfolgt und die große Zahl ver- zu verstehen sei, ist unzweifelhaft, da ein prozessualischer Gegner Nr. 307 des Staats-Anzeigers, 1869, hervoigehoben is, | Hausgärten, 459 Mrg. Äcterland, & Mrg. Gärten, 102 Mrg. besserter Werkzeuge hervorgetreten, die auf den verschiedenen nicht vorhanden ist, und als solcher weder der Bormundscbafts- | die Aufgabe gestellt, die Kulturarbeit ‘selbst den Betrieb | Wiesen, 46 Mrg. Weiden, 323 Mrg. Holzungen, 22 Mrg. Wasser- landwirthschaftlichen Ausstellungen von einheimischen Fabri- richter gelten fann, der nach seinem besien Ermessen den Vor- | dex Wirthschaft 1n Haus und Hof, Feld und Wald, seine } stücke, 1 Mrg. Oecdland, 0 Mrg. Unland, 31 Mrg. wegen Be- | kanten als gangbare Artikel vorgeführt werden konnten. mund bestellen soll, noch die vorgezogene Person, die vielleicht Hülfsmittel und Lasten und das Ergebniß für dél Ein- | nußung zu ôöffentliden Zwecken ertragslose Land- und Wasser- | __ Crüberer Beachtung, als die der Handgeräthe, haben si gar mt Vormund sein will. zelnen, wie für das Gesammtvermögen der Nation zu bee Ÿ grundstüte; auf die Provinz Schlesien 15 Mrg Haus- und Hof- | in Deutschland die Verbesserungen der Gespann-Geräthscbaften

Auf einem ganz anderen Standpunkt wie das | l ist dabei nicht J t in die tech. tellen und Hausgárten, 540 Mrg. Aerland, 8 Mrg. Gärten, | zu erfreuen gehabt Jhre Anwendung reit bis in das Ulter- f ganz p wie das gemeine | sprechen. Es ist dabei nicht ZDweck der Darstellung, in die tecb N DAu gran, : 5 d , | thum zurück. Die Walze war den Römern cben so bekannt,

Recht und das Preußische Landrecht steht in Betreff der Auf- | nischen Ein elnheiten einzugeben : sie ve vesentlic s Y 89 Mrg. Wiesen, 19 Mrg. Weiden, 297 Mrg. Holzungen, ON E fassung der Vormundschaft überhaupt und der E Biel, die Zustände Ute beù Ges Step H H E Mrg. Wassergrundstücke, 4 Mrg. Oedland, 0 Mrg. Unland, | als Pflug und Egge. Jedoch von diesen drei Geräthen hat schaft 1nébesondere das französische Recht. Zwar vertritt fkulturstatistik übersichtlich zusammenzufassen, sowie thunlie6 f 25 Mrg. wegen Benußung zu Mentlichen Qween ertragölose | nur das vorzüglichste derselben, der Pflug, eine Geschichte seiner au dier der Vormund die ganze Persönlichkeit des Bevor- zahlenmäßige Vergleichungen zu ermöglichen und das Ver- | Land- und Wassergrundslücke; auf die Provinz Sachsen Ausbildung und Verbesserung, weshalb der Verfasser auch der mundeten und hat daher ohne dessen Quthun dessen persönliche s\tändniß dessen, was vom Staate und von Privaten mit all. | 12 Mrg. Haus- und Hofstellen und Hausgárten, 591 Mrg. Beschreibung des Pfluges einen größeren Raum zuwendet. und Vermögensrebte wahrzunehmen. Ein erheblicher Unter: gemeiner Wirkung geschehen ist, zu erleichtern. Aerland, 9 Mrg. Gärten, 93 Mrg. Wiesen, 52 Mrg. Uebcrgehend zu den Maschinen wird {on von den [Wied in der Handhabung der Kontrole findet sich aber schon Soweit es das vorhandene Matcrizl gestattet hal if zu: 4 Weiden, 200 Mrg. Holzungen, 3 Mrg. Wassergrundstücke, 1 Mrg. | Kunstpflügen gesagt, daß sie den Charakter derselben tragen, darin, daß bei jeder Vormundschaft ein Gegenvormund ex- näst im Allgemeinen der Gang der landwirthschaftlichen | Oedland, 0 Nrg. Unland, 39 Mrg. wegen Benußung zu öffent- weil sie die rihtige und schnelle Arbeitsleistung durch die Art nannt werden muß, welcher beständig den Vormund über- | Kultur-Entwickelung innerhalb des Staatégebietes überblickt, } lichen Qwecken ertragslose Land- und Wassergrundstücke; auf der Konstruktion sicher zu stellen und unabhängig von der Ein- wacht und für dessen etwa nothwendig werdende Vertretung | in den folgenden Abschnitten die Verwendung dcs Bodens, die | die Provinz Westfalen 14 Mrg. Haus- und Hofstellen und \ict des Arbeiters zu machen haben. Jn demselben Sinne sind und Abs hung forgf. Prinzipiell am bedeutendsten tritt jedoch dafür zu Gebote stehenden technischen Hülfsmittcl und die thic- | Hauëgärten, 416 Mrg. Ackerland, 9 Mrg. Gärten, 77 Mrg. | landwirthschaftliche Maschinen besonder? nach drei Nicbtungen, der Unterschied des französischen vom gemeinen und Preußi- rischen wie die menscl1chen Arbeitskräste beiprocen, und dann | Wiesen, 173 Mrg. Weiden, 279 Mrg. Holzungen, 1 Mrg. als Säe-, Mähe- und Dreshmascbinen ausgebildet worden. hen Ret in der Wirksamkeit der Familie hervor, welcbe in im Anschluß an die Unterscheidungen des Katasters das Bud | Wassergrundstü, 1 Mrg. Oedland, 0 Mrg. Unland, 30 Mrg. wegen | Die Anwendung solcher Maschinen ist kein durcbaus neuer Ge- dem Famililienrath eine feste Organisation erhalten hat. Dieser | der Häuser und Hausstellen, des Aker- urid Gartenbetricbc®, k Benuzgung zu öffentlihen Zwecken ertrag®8lose Land- und | danke; das Sáäen mit der Maschine und die Drillfultur sind wird gebildet durch den Friedensrichter zunächst, aus den Ver- | der Wiesen und Weiden und der &orslen Und sonstigen Kultur- | Wassergrundstücke; auf die Rheinprovinz 14 Mrg. Haus- |in Persien, Indien, China und Japan seit den áltesten Zeiten wandten und Shwägern des Mündels, welche in der Gemeinde | arten, sowie der landwirthschaftlichen Nebengewerbe nach den und Hofstellen und Hausgärten, 455 Mrg. Ackerland, 13 Mrg. | in Gebrauch und waren auh den Römern nicht unbetannt. selbst oder in deren Umkreise von 22/, Meilen wohnen; wenn | statistisch erheblichen Beziehungen gegeben Aden N Gärten, 76 Mrg. Wiesen, 98 Mrg. Weiden, 307 Mrg. Hol- Mähemaschinen beschreiben Plinius und Palladius als auf den ader diese nicht hinreid en, aus den entfernter wohnenden Ver- | Der erste Abschnitt, welcher einen Ueberbli ck der land- | zungen, 1 Mrg. Wassergrundstück, 2 Mrg. Oedland, 0 Mrg. großen Gütern in Gallien in Anwendung, und ebenso benußten wandten, oder den in der Gemeinde wohnenden Freunden der | wirthschaftlihenKulturentwicelu nq giebt beginnt mit y Unland, 34 Mrg. wegen Benugung zu öffentlichen Zwecken die Römer sch{litlen- und walzenförmige Dreschbmaschinen. Jn- Elkern des Mündels. Die Berwandten müssen halb aus der | der Zeit der Römerundzeigt, daß con damals in Gui despreußi- | ertragelose Land- und Wassergrundstücke. | deß können die Maschinen unserer Zeit gleihwohl auf das Ver- váteriicben, halb aus der mütterlichen Linie genommen werden. schen Staates ein regelmäßiger Ackerbau getricben worden iß, bält Hiernach nchmen also die Hofftellen in den südlichen Pro- | dienst selbständiger Erfindungen Anspruch machen. : „hre Zahl darf, außer wenn vollbürtige Brüder vorhanden | aber die Deutung der Worte des Tacitus: „arva per annosmutant, | vinzen ungefähr 5 Mal mehr Fläche ein als in den nördlichen. | Die Verwendung der Dampfmascbinen zum landwirth» sind, scchs nicht übersteigen. Ct superest ager“, nach welcher sie auf eine Dreifelderwirih: | Das meiste Ackerland cesit Posen, demnächst Sachsen, worauf | schaftlichen Betriebe hat, abgesehen von Aen, Fabriken. und

Bei den Berathungen und Beschlüssen des oamilienraths, | schaft hinweisen sollen, nicht für richtig, Dagegen wird hervor- | Pommern, Schlesien, Preußen, Brandenburg, Rheinland und | anderen Neben - Jndustriezweigen, seit kaum drei Dezennien

rect ein Recht zur Führung einer bestimmten Vormundschaft Berhältnisse des preußischen Staates nach dem Gebietsumfange | ertragslose Land- und Wassergrundstücke; auf die