1870 / 89 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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[924] Concordia, Cöôlnische Lebensversicherungs-Gesellschaft.

Die Herren Aktionäre werden hiermit zu der am Montag, den 2. Mai a. c., Vormittags 10 Uhr, im großen Saale der Rheinischen Eisenbahngesellschaft am Trankgassenthore hierselbst ab- zuhaltenden

ordentlihen Generalversammlung ergebenst eingeladen.

Eintrittskarten werden am 29. und 30. April in unserm Geschäfts- lokale (am Wallrafsplaß) ausgegeben, woselbst auch etwaige Voll- machten zur Vertretung abwesender Aktionäre vorzulegen sind.

Zur Theilnahme an der Generalversammlung können nach Vor-

{rift des Statuts (F. 42) nur solche Aktionäre zugelassen werden, |

die ihren Aktienbesiß spätestens am 19. Januar a. c. in die Bücher der Gesellschaft haben eintragen lassen.

Cöln, den 19. März 1870.

Die Direktion. [1230] Siegrheinischer E A und Hütten-Aktienverein. Außerordentliche Generalversammlung. | Auf Grund der FF. 31 und 32 des Statuts berufen wir eine außerordentliche Generalversammlung der Aktionäre auf :

Samstag, den 7. Mai 1870, Vormittags 11 Uhr, im

Lokale des A. Scaaffhausen’shen Bankvereins

hierselb, Î

um Beschlüsse zu fassen über :

I. Emission von 5000 Stück 6 proz. Prioritäts-Aktien à Thlr. 200. mit der Berechtigung der JTnhaber der Stamm-Aktien, diese Prioritäts-Aktien al pari innerhalb einer Präklusivfrist zu Übernehmen, wie auch durch Einlieferung von je Sechs alten Aktien eine Prioritäts-Aftie zu erwerben. S

Der aus dem Umtaush von Stamm-Aktien gegen Priori- täts-Aktien ih ergebende Betrag soll zur Deckung des Defizits und zu Abschreibungen auf die Gruben und auf die Etablisse- ments der Gesellschaft verwandt werden.

. Ermächtigung des Verwaltungsraths:

a) die von den Jnhabern von Stamm - Aktien nicht rechtzeitig übernommenen Prioritäts - Aktien anderweitig; jedoch nicht unter pari zu ‘begeben ; '

Þ) mit der Staatsregierung die erforderlichen Statut-Aenderungen O und für die Gesellschaft rechtsverbindlih fest- zustellen ;

c) bereiis vor Eingang der landesherrlichen Genehmigung, unter Vorbehalt derselben, Anmeldungen auf die Prioritäts-Aktien entgegen zu nehmen. :

: vi atte für zwei ausgeschiedene Mitglieder des Verwaltungs- rathes.

_ Unter Hinweisung auf die §§. 27 bis 36 des Statuts laden wir die dazu berechtigten Aktionäre cin, an dieser Generalversamm- lung Theil zu nehmen, indem wir zugleih bemerken, daß nacl) Maßgabe des §. 27 gegen Beibringung eines Attestes folgender Bankhäuser:

des A. Schaaffhauf en’ schen Bankvereins der Herren A. & L. Camphausen

des Herrn J. D. von Recklinghausen des Herrn S. Bleichroeder in Berlin und der Herren Pfeiffer & Schmidt in Braunschiveig

in Côln,

Über den Afktienbesiß die Eintrittskarten in dem erwähnten Lokale *

des A. Schaaffhausen’schen Bankvereins in Empfang genommen werden können. Côln, den 11. April 1870

Der Verwaltungsrath.

[1145] General-Versammlung der Aktionäre

der Deutschen Grundkreditbank zu Gotha.

Die Herren Aktionäre der Deutschen Grundkreditbank zu Gotha laden wir zu der am 4. Mai dies. Jahres, Vormittags 11 Uhr, im Bank- loïal Bahnhofstraße Nr. 5 hier stattfindenden ordentlichen General-Versammlung, sowie zu der an demselben Tage Vormittags 12 Uhr, ebendaselb#t statt- findenden außerordentlichen Gencral-Versammlung hierdurch ergebenst cin. Gegenstände der Tagesordnung: I. der ordentlichen General-Versammlung sind:

a) f Pri A und Jahresabschluß, sowie Decharge der Ver- waltung ;

b) Beschlußfassung über die Bilanz des Geschäftsjahres 1869 und die Bestimmung der an die Aktionäre zu vertheilenden Dividende,

c) Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsraths ;

IL. Gegenstände der Tagesordnung der außerordentlichen General-

Versammlung sind:

a) Abänderung der Artikel:

13. Nr. 6 und vorleßtes alin. 21, alin. 2.

2D. »

4 5

45. » i

In Bezug auf die Stimmberechtigung verweisen wir auf Artikel 39

unseres Statuts. L Die für die gegenwärtigen General-Versammlungen legitimirenden S Interims8aftien, wie die Bevollmächtigungen zur Stellvertretung sind E an den Wochentagen bis zum 27. April d. J. bei folgenden Bank. F häusern, Zahlstellen und Agenturen : E bei der Berliner Handels-Gesellschaft, F C. Jane, |

in Berlin » » Herrn General - Agenten Prinzenstraße 85, » Jonas Cahn, den Herren Ruffer & Cie., Herrn General-Agenten Moriß Schle singer, Tauenzienplaßÿ 12, Cassel » L, Pfeiffer, Côln ) den Herren Deichmann & Co, Dessau i Herrn J. H. Cohn, » Dresden » Michael Kaskel, Erfurt » Adolph Stüre, Frankfurt a. M. den Dein de Neufville, Mertens SLT Herrn General-Agenten und Ausschuß bürger A. Vermehren, Hannover den Herren J. Coppel & Söhne, Königsberg i. Pr. » » » v Herrn General - Agenten Th. Laser 17. Kneiphof-Langgasse, den Herren Hammer & Schmidt,

» Bonn » Bréslau »

Güstrow

Leipzig

baum, 19, Neumarkt,

Herrn M. S. Meyer, Rostock der Rostocker Bank, Stettin Herrn S. Abel jun.,

» » General-Agenten und Kaufmann Aug. Horn),

Kaufmann und Dampfmühlen- besißer Schy Schlesinger,

Magdeburg » Trachenberg »

Empfangsbescheinigung zu hinterlegen.

Die Behändigung der Eintrittskarten sowie der nöthigen Siimm- und Wahlzettel erfolgt gegen Vorzeigung der oben genannten Empfangs- bescheinigung bis zum 4. Mai, Vormittags 11 Uhr, im Bank- lokale hierselbst.

Gotha, 4. April 1870.

Der Vorstand der Deutschen Grundkreditbank. von Holßendorff. Landsky.

Aktien - Gesell\chaft der chemischen Produkten - Fabrik Pommerens dorf. Bilanz am 31. Dezember 1869, Aktiva. Ne und Gebäude Thlr. 97,281. Fabrik-Geräthschaften » 550,776. Rohmaterialien » 119/241. Fertige und halbfertige Fabrikate, Ballons, Körbe, Handlungs-Mobilien und Utensilien » 123,123. Eh » Ì

Debitoréèn v Thlr. 954,313.

[1227]

Aktien-Kapital Kreditoren » Reserve-Fond Extra-Reserve-Fond » Aktien-Dividende » 75/000. —. Bau-Reserve-Fond 9 6,299. 11. Thlr. 554,313. 13. Die Direktion. H. Dießner.

128,014. 30,000. 15,000.

- Der Verwaltungsrath. B. Kuhberg. Teitge. Kreich. E. Böttcher. J. Runge.

[1228] Mea fe Q Ne R Ma fit er

hemishen Produktenfabrik Pommerensdorf.

unserer Gesellschaft zur Zeit, und zwar: | der Verwaltungsrath durch die Herren

Kaufmann B. Kuhberg, als Vorsißenden,

sißenden, Kaufmann Theodor Kreich, » Ernst Vöttcher, » Julius Runge, die Direktion

aber Herr Theodor Kreich, designirt ist. tettin; den 11, April 1870. Die Direktion.

b) der Beilage J. Nr. 7 zu den Statuten.

H. Dießner.

J.SimonWwe.&Söhne, |

Herrn General-Agenten Wilh. Kirsch- 4

gegen Empfangsbeschcinigung bis na Beendigung der Generalver- sammlungen zu deponiren, oder bei der Bank-Hauptkasse hierselb bis F zum 3. Mai, Abends 6 Uhr, sei es vorzurweisen, sei es gegen

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Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß der Vorstand E

Kommerzienrath August Teitge, als Stellvertreter des Vor- E

aber dur den Unterzeichneten repräsentirt wird, zu dessen Stellver tretung der Kommerzienrath Herr August Teitge, in dessen Behinderung

Das Abonnement betxägt f Thlr. für das Vierteliahr. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 24 Sgr.

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Alle Post - Anstalten des In - und

Auslandes nehmen Sestellung an,

für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats - Anzeigers :

Zieten-Plab Nr. 8. S—— E R R L

Das Bureau des Königlich Preußischen Staats-Anzeigers ist nah dem Zietenplas Nr. 3, 2 Treppen

hoch verlegt worden.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem General - Arzt Dr. Klatten vom 7. Armee - Corps

den Rothen Adler - Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; den Kreisgerichts - Räthen Gronemann zu Marienburg und Brendel zu Glogau den Rothen Adler - Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Kreis - Sekretär Faulstih zu Beeskow und dem Telegraphen-Sekretär und Stations-Vorsteher Schul § zu Dortmund den Rothen Adler - Orden vierter Klasse; dem Dechanten des Domstifts Brandenburg, von Bredow auf hlow im Kreise Ober - Barnim, den Königlichen Kronen- rden zweiter Klasse; dem Eisenbahn - Stations - Vorsteher Hauptmann a. D. von Wegerer zu Czerwinsk im reise Marienwerder, und = dem Rendanten und Admi- nistrator der vereinten evangelischen milden Stiftungen in Er- furt, Bäumler, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse ; dem emeritirten Schullehrer und Küster Kniep zu Bernickow im Kreise KönigSberg N./M., dem Gerichtsboten und Exekutor Danschüß zu Trachenberg, im Kreise Militsh, und dem frü- eren Gemeindevorsteher, Köthner Papenburg zu Eddesse,

mts Meinersen, das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem S(hrelinermcisfier anne zu Barmen die Reltungs-Medaille

am Bande zu verleihen ;

Den Privatdocenten Dr. Karl Graebe in Leipzig zum ordentlichen Professor in der philosophishen Fakultät der Uni- versität zu Königsberg i. Pr. zu ernennen; und

Der Wahl des Rektors am Progymnasium in Dramburg, Dr. Que, zum Direktor derselben zu einem Gymnasium er- weiterten Anstalt die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Atvbeiten.

Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der unter der Firma » Aktiengesellschaft Breslauer Schlachtvieh- marfkt« mit dem Siße zu Breslau errichteten Aktiengesellschaft. Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 2. April d. J. die Errichtung ciner Aktiengesellschaft unter der Firma »Aktiengesellscbaft Breslauer Schlachtvichmarkt « mit dem Sige zu Breslau, so wie deren Statut vom 3/11. De- zember 1869 zu genehmigen geruht. Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breslau bekannt gemacht werden. Berlin, den 9. April 1870. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Im Auftrage: Moser.

Justiz: Ministerium.

Die Advokaten Dolleschall, Kramer, Klein und Bloem in Düsseldorf sind zu Anwalten bei dem dortigen Königlichen Landgerichte ernannt worden.

Die Advokaten Bulich, Hauck und Dr. Löhr in Cöln sind zu Advokaten bei dem dortigen Königlichen Landgerichte ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal - Augelegenheiten.

An der Königlichen Kunst-, Bau- und Handwerkschule in Breslau ist die Lehrerstelle für architektonisches Zeichnen, Bau- Konstruktions- und Maschinenlehre dem Gewerbeschullehrer Friedrich Stüler verliehen worden.

Ministerium des Junern.

Erlaß vom 21. Februar 1870 betreffend die Zusam- menseßung, Stellung und Geschäftsführung der siatistischen Centralkommission.

In Gemäßheit des Staats - Ministerialbeshlu}ses vom 2. März 1869 wird hinsichtlih der Zusammenseßung, Stellung und Ge|chäftsführung der statistishen Centralkommission Nach- stehendes bestimmt :

1) Als Mitglieder der gedahten Kommission fungiren: a) der Vorsißende , welchen der Minister des Innern beruft ; b) Kommissarien der einzelnen Ministerien und des Kanzler-

mts des Norddeutschen Bundes; c) der Direktor und noch

ein Mitglicd des statistishen Bureaus; d) sechs Mitglieder des allgemeinen Landtages, von denen jedes der beiden Häuser drei zu wählen hat; e) olche statistische Sachverständige, welche auf Vorschlag der Centralkommission durch den Minister des Innern zur Theilnahme an deren Arbeiten eingeladen werden.

Se der Kommission versehen ihre Funktionen unentgeltlich.

2) Die statistishe Centralkommission hat die Aufgabe, ein

cinheitliches Zusammenwirken sämmtlicher Zweige der Staats- verwaltung dahin zu vermitteln , daß künftig auf allen der Statistik zugänglichen Gebieten sowohl für das Bedürfniß der Geseßgebung, der Verwaltung und des öffentlichen Lebens Überhaupt , als auch mit Rücksicht auf die Anforderungen der Wissenschaft hinsihtlich der Grundlagen , der Ausdehnung und der Art der statistischen Erhebungen nach gleihmäßigen Grundsäßen , methodisch und planmäßig verfahren , die Aus- führung und Zuverlässigkeit der Erhebungen mit den zu Ge- bote stehenden Mitteln sichergestellt und die Verarbeitung und Verwerthung der gewonnenen Ergebnisse in zweckentsprechender Weise bewirkt werde.

3) Demzufolge hat die statistishe Central-Kommission, so- wohl vermöge eigener Jnitiative, als auch auf Erfordern der einzelnen Verwaltungs8-Chefs über alle statistischen Einrichtun- gen, Erhebungen, Aufstellungen u. \. w., nah Inhalt, Art und &orm zu berathen und gutachtlich zu beschließen.

4) Allgemeine und periodische Erhebungen der vorgedachten Art follen fernerhin ohne vorgängige Anhörung dieser Kom- mission weder von den Central-, noch von den Provinzial- behörden veranlaßt werden. Au®8genommen hiervon bleiben einzelne Deiailerhebungen, hinsichtlih welcher die Bebörden fkei-

ner Beschränkung unterliegen.

95) Ihren geschäftlichen Anschluß erhält die Centralkommis- sion an das Ministerium des Innern , durch welches auch der Verkehr derselben mit anderen Behörden U. \. w. vermittelt wird.

Der während der Berathungen der Kommission \ich als nothwendig ergebende Verkehr mit den einzelnen Ministerien er- folgt, foweit irgend thunlich, kurzer Hand durch die betreffenden Ministerial-Kommissarien. Von den leßteren werden auch solche Gegenstände , über welche das Gutachten der Kommission von den einzelnen Nessort-Chefs gewünscht wird, derselben vorgelegt.

6) Jedein Kommission8mitgliede steht es frei, bei der Kom- mission Anträge zu stellen oder derselben Vorschläge zu unter- breiten , welche auf neue oder abzuändernde statistische Einrich- tungen, Erhebungen oder Aufsiellungen abzweckcken.

Alle solche Borschläge find schriftli zu formuliren und des Näheren zu begründen. i

Die den Ministerien , dem Bundeskanzler - Amt und dem statistischen Bureau angehörigen Mitglieder der Kommission

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