1870 / 89 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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für das Aufgebot von Privaturkuuden geltenden geseßlichen Bestim- | den Nummern nach dem beigefügten Schema kl. unter der Bezeich- mungen. Zinêcoupons ‘und Talons können weder aufgeboten, noch | nung: »Neiße-Brieger Prioritäts-Obligation der Ober- mortifizirt werden; ¡des soll demjenigen, welcher den Verlust von | \chlesischen Eisenbahn gesellschaft« ausgefertigt.

Zinscoupons vor Ablauf der Verjährungsfrist (F. 2) bei der König- | »* Dieselben zerfallen in f

lichen Direktion anmeldet und den stattgehabten Besiß in glaubhafter 250 Stü zu 1000 Thlr. von Nr. 1 bis 250, zu- Weise darthut, nah Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der an- sammen d asg

gemeldeten und bis dahin nicht zum Vorschein gekommenen Zins- 500 Stü zu 500 Thlr. von Nr. 251 bis 750, zu-

coupons gegen Quittung ausgezahlt werden. sammen 250,000 » F. 9. Die in den §§. 4, 5 und 7 vorgeschriebenen öffentlichen 7000 Stü zu 100 Thlr. von Nr. 751 bis 7750,

Bekanntmachungen erfolgen durch zwei Breslauer Zeitungen, den O ¿dea i rata vtivs ais Ao 700,000 __» DORRENE A ie aas ct Zeitung, die an séine Stelle Summa 1,200,000 Thlr. tritt, und dur eine auswärtige Zeitung. d : Jeder Obligation werden Zinscoupons für fünf Jahre und éin „Zu Urfund dieses haben Wir das gegenwärtige landeskerrliche | §alon zur Erhebung fernerer Coutpius: nas Ablau A fünf Jahren Privilegiuin Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem | nach den weiter beigefügten Schemas 11. und 111. beigegeben. Die Königlichen Jusiegel ausfertigen lassen, ohne jedo dadurch den Jn- | Coupons sowie der Talon werden alle fünf Jahre auf besonders zu habern der Obligationen in Anschung ihrer Befriedigung eine Ge- erlassende Bekanntmachung erneuert. wáhrleistung von Seiten des Staats zu geben oder Rechten Dritter Auf der Rückfseite der Obligationen wird das gegenwärtige Privi- zu präjudiziren. : ara dees ; E legium abgedrudckt. Das gegenwärtige Privilegium is durch die Geseßz-Sammlung F. 2. Die Jnhaber dieser Obligationen erhalten jährli vierein- bekannt zu maden. i halb Prozent Zinsen, welche zunächst auf die der Oberschlesischen Eisen- Gegeben Berlin, den 28. März 1870. bahngesellschaft zufließenden Ueberschüsse der Neiße-Brieger Eisenbahn, (L. S.) Wilhelm. beziehungsweise auf die Dividende der von ihr erworbenen Neiße-

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Verwaltungsrathes der Neiße-Brieger Bahn vom Königlichen Han-' | bahn-Aktien und, soweit diese Beträ i ; : altungsratk s / cit diese Beträge zur Deckung der Zinsen ni del8ministerium festgeseßt. ; hinreichen sollten, auf den jährlichen Reinertrag des Din us F. 10, Die in Folge dieses Vertrages erforderlihen Nachträge zu / Eifenbahn-Unternehmens radizirt werden. ¿ den Statuten der kontrahirenden Gesellschaften sollen sofort der König- Die Zinsen werden in halbjährlichen Raten postnumerando am lichen pag di eihe. a wia Herbeiführung der Allerhöchsten Ge- | 2. Januar und 1. Juli von der Königlichen Eisenbahn-Hauptkasse in ne anna ie as Es Bert : / Breslau, sowie an den in Berlin und Ratibor und nach- dem Er- d Aae Tue L E iese e rages infl. etwaiger Stempel trägt messen der Königlichen Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn etwa O (E e Eisenbahngesellschaft. ; anderweitig noch zu errichtenden und gehörig (§. 9) zu publizirenden ___Behufs Berechnung der Stempelkosten wird bemerkt, daß das im | Zahlstellen ausbezahlt. F / Ie ge zu ?/; (zwei Fünftheil) für das Mobiliar- Der vorbezeichnete jährliche Reinertrag der Wilhelmsbahn resp. UUO: Is Ée Gei fir Ms Immobiliarvermögen der Neiße- | der Oberschlesishen Eisenbahn besteht aus dem, nach Deckung der lau- 2 Rin wg g ihaf Lee wird. , Q | fenden Verwaltungs, Unterhaltungs- und Betriebskosten, der Beiträge Direliociun Les S eBri 09. Breslau, den 31. Dezember 1869. | zu den Reserve- und Erneuerungsfonds; ferner der Zinsen und plan- Eisenbabnges e meg Königliche Direktion der Ober- mäßigen Amortisationsbeträge der im Eingange dieses Paragraphen Cal Et T E Ly, af a chlesischen Eisenbahn. wegen ihrer Vorzugsrehte erwähnten“ Prioritäts - Obligationen der Louis ReisSens o cys Nen LOA Schweißer. Gehlen. Wilhelmsbahn und der Oberschlesishen Eisenbahn und der den Star- A Wilhel r.Ju A ieckhoff. Schulpe. Förster. | gard-Posener Aktionären gewährleisteten Rente, übrig bleibenden Be- Man E L N B Hede- trage der gesammten Jahreseinnahme beider Bahnen.

. overt Caro. Die Zinsen der auf Grund des gegenwärtigen Privilegiums zu emittirenden Prioritäts-Obligationen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren, von den in den betreffenden Coupons bestimmten Zahlungs- terminen an gerechnet, nit geschehen ist, verfallen zum Vortheil der

250,000 Thlr.,

Talon u der

Camphausen.

j ¿x DUVE Stamm-Aktie der E Eisenbahngesellschaft

Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe vom …….. L ab an _ den dur öffentliche Bekanntmachung bezeichneten Stellen die ..te Serie der Zinscoupons für die Jahre bis / sofern nicht von dem Jnhaber der Aktie bei der unterzeichneten Direk- tion rechtzeitig Widerspruch dagegen erhoben wird.

O : A j 18...

nigliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbabn. (Trockener Stempel.) (Unterschrift N Fafsimile.)

2 Thlr. 74 Sgr. Serie I. M 1 Erster Zinscoupon j i für die Aktie der A Mee Eisenbahngesellschaft

Quei T s L

BDivei Thaler sieben einen halben Silbergroschen hat Jnhaber dieses Coupons vom ab aus der Hauptkasse Ti Bee \chen Eisenbahn und an den dur öffentliche Bekanntmachung bezeich- p Os di Dieser Cn wird ungültig und- werth-

/ er ni innen vier Jahren nah dem Fälligkei i zur Zahlung präsentirt wird. Y M r r Gc

My den ten 18...

Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenba n. (Trockener Stempel.) d in igs

Privilegium der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft isi von 6,300, 000 Thalern Wilhelmöbahn-Prioritäts Gb on Vom 28. März 1870.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ] Nachdem die Oberschlesische Eisenbahngesellschaft auf nis des mit der Wilhelms- (Cesel - Oderberg) Eisenbahngesellschaft abgeschlosse- nen Betriebs-Ueberlassungs- resp. Kaufvertrages vom 18./19. Dezember 1869 darauf angetragen hat; ihr zum Zweck des darin stipulirten Umtausches der Wilhelmsbahn-Stamm- und Stamm-Prioritätsaftien in Prioritäts - Obligationen resp. Behufs Gewährung der stipulirten Kapitalsabfindung an die Aktionäre der Wilhelmsbahn die Ausgabe der gedachten, auf die Jnhaber lautenden Prioritäts-Obligationen im Gesammt-Nominalbetrage von 6,300,000 Thalern zu gestatten, wollen Wir in Berüksichtigung der Gemecinnügigfkeit des Unternehmens und wärtiges Privilat i Urne Seines ean 17, Mai 1833 dur gegen- ium Unsere landesherrliche i i

na Bedingungen ‘eiben: e Va Derinunien

¿d le zu emiitirenden Obligationen werden unter - A S nach dem beigefügten Schema [. e D

»Wilhelmsbahn-Prioritäts-Obligation der Oberschlesischen Ei

ausgefertigt shlesishen Eisenbahngesellshaft«

Dieselben zerfallen in

1000 Stück zu 1000 Thlr., A Nr. 1 bis

; 1000, zusammen 1,000 D

6000. 240 B00: e «on R IDO L E CNO, Zt

i 7000, zusamm

200 » O, o » i 30,000, zusammen 2,300,000 »

___ Summa 6,300,000 ( G Jeder Obligation werden Zinscoupons für fünf Jahre 4 ein Talon zur Erhebung fernerer Coupons nach Ablauf von fünf Jahren nach den weiter beigefügten Schemas I]. und Il] beigegeben.

Die Coupons sowte der Talon werden alle fünf Jahre auf beson-

Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft.

_ Werden Talons nicht innerhalb Jahresfrist vom Tage ihrer Fäl- ligkeit ab zur Erhehung der neuen Coupons benußt , so erfolgt die Ausgabe der neuen Coupons nebs Talons nur an die Inhaber der Obligationen. :

§. 3. Die Prioritätsobligationen unterliegen der Amortisation, welche mit dem Jahre 1880 beginnt und dur alljährlihe Verwen- dung von einhalb Prozent des Nominalbetrages der emittirten Obli- gationen und den auf die eingelösten Prioritätsobligationen fallenden Zinsen ausgeführt wird. Die Nummern der für ein Jahr zu amor- tisirenden Prioritäts8obligationen werden alljährlich im Monat Juli, zuerst im Jahre 1880, durch das Lods bestimmt und sofort öffentlich befannt gemacht.

Der Oberschlesishen Eisenbahngesellschaft bleibt jedoch das Recht vorbehalten , mit Genehmigung des Staats sowchl den Amortisations- fonds zu verstärken und dadur die Tilgung der Prioritätsobligatio- nen zu beschleunigen, wie auch sämmtliche Prioritätsobligationen durch die öffentlihen Blätter mit \sechsmonatlicher Frist zu fündigen und dur Zahlung des Nennwerthes einzulösen.

F a Kündigung darf jedoch nicht vor dem 1. Januar 1880 ge- ehen. i

§. 4. Die Ausloosung der zu amortisirenden Priorität8obliga-

tionen geschieht durch die Königliche Direktion in Gegenwart nes

E F vierzehn Tage vorher zur öffentlichen. cavinlani/ i i; 2 ermine U Wwe

Prioritätsobligationen der Zutritt eat mi E E

F. 5. Die Auszahlung der ausgeloosten Prioritätsobligationen erfolgt von dem auf den Ausloosungstermin folgenden 2. Januar ab, zum ersten Mal“ am 2 Januar 1881 in Breslau, Berlin und Ra- tibor und an, nach dem Ermessen der Königlichen Direktion der Ober- \{lesischen Eisenbahn „etwa anderweitig noch zu errihtenden und ge- hörig (§. 9) zu publizirenden Zahlstellen nach dem Noninalwerthe an die Vorzeiger der betreffenden Prioritätsobligationen gegen Aushän- digung derselben und der dazu gehörigen, nicht fälligen Zinscoupons A O D Le so wird der Betrag der

em Kapita ür: inl

verwendet : p getUrzt und zur Einlösung der Coupons j m Uebrigen erlischt die Verbindlichkeit der Gesell\ a - E a Mis Jen Os mit dén S T

Ñ es, 1n welchem dieselbe ausge ' i s heben beant zemadi worden in geloost und, daß dies ge j ie im Lege der Amortisation eingelösten Prioritäts-Obliga- tionen werden in Gegenwart eines Notars Verbr E daß dies geschehen, dur die öffentlihen Blätter bekannt gemacht :

Die in Folge der Kapitalrücforderung von Seiten des Tnhabers a e die orga Tandiguna (§. 3) außerhalb der Ämortisa-

e riorttats-Obligatio i ist di wieder auszugeben befugt. P, MNIel e, Vie Gesellschaft

H Die Jnhaber der Prioritäts-Obligationen die Zahlung der darin verschriebenen Kapitalbeträge Lider aa U

Maßgabe der in den FF. 3 und 5 getroffenen Besti

dF. mm - dern, ausgenommen: a) wenn ein Sin8zaplüiG8e A8 ok I Ra. lung disponiblen Neinerträgen länger als drei Monate durch Ver- s{hulden der Gesellschaft unberichtigt bleibt; b) wenn der Transport- betrieb auf sämmtlichen zum Oberschlesischen Eisenbahn - Unternehmen gehörigen Lokomotiv-Eisenbahnen länger als sechs8 Monate aus V n aan N ganz aufhört. E n beiden Fällen bedarf es einer Kündigunagasfriß ni das Kapital kann von dem Tage ab, an SAR i cinen Br C N eintritt, zurückgefordert werden, und zwaët: zu a) bis zur Zablung des

betreffenden Zinë coupons, zu þ) bi i brodénten D TUMSB A (D ci pa »/ bis zur Wiederherstellung des unter-

ders u M ens Ao Tund erneuert:

Nuf der Rückseite der Obligationen wir mwärtige Pri- vilegit fbr nt 1f g wird das gegenwärtige Pri §. 2. Die Inhaber dieser Obligationen erhalten, vorbehaltlich je- doch des Vorzugsdrechts, sowohl der bereits früber für das Un terüchn der Wilhelmsbahn und Oberschlesischen Eisenbahn konzessionirten Prioritäts - Obligationen, als auch der in dem Vertrage vcm 23sten März 1866. Allerhö bestätigt unter dem 28. Mai 1866 den

ÿ. 7. Diejenigen Prioritäts-Obli ationen 0e ( wel getündigt sind, und, der Bekanntmachung durch die LFlAeA R Mgeau Ad nit rechtzeitig zur Realisirung cingeben, werden während ih lia Cie an V R der a R Direftion der Oberschle- l einmal öôffentlich aufgerufen ; gehen si aber dessenungeachtet nicht \pâtens binnen J i dai N T D i Jahresfrist n öffentliden Aufrufe zur Realisation ein, #0 Uai n ‘edee Ans

Aktionären der Stargard-Posener Bahn gewährleisteten Rente

: nären rg e hr- Lih fünf Prozent Binsen, welche zunächst auf den der ObérsWtesiswen | Eisenbahngesellschaft zufließenden Reinertrag der Wilhelmsbahn be- gichungsweise auf die Dividende der von thr erworbenen Wilhelms-

G: Obligationen

aus denselben an das Gesellshaft8verms Nummern der werthlos gewordenen ioritäts-Obligationen vor der Viuirition MULE bekannt zu Aawat ma E D A L ie Mortifikation angeblich vernichteter oder verloren ; er erfolgt im Wege des gerichtlichen Aufgebots nah den

Graf von Jhenpliß. Dr. Leonhardt.

Schema 1. Wilhelms8bahn-Prioritäts-Obligation

der Obersclesishen Eisenbahngesellschaft

über : Thaler Preußisch Courant.

Inhaber dieser Obligation hat auf Höhe des obigen Betrages von ooeer i. Thalern Preußisch Courant Antheil an dem in Gemäß- heit des Allerhöchsten Privilegiums vom ten 15. emittirten Kapitale von 6,300,000 Thalern Preußisch Courant Prioritäts- Obligationen der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft.

Breslau, den . ten 18..

Königliche Direktion der Oberschlesishen Eisenbahn. (Faksimile der Unterschrift zweier Direktionsmitglieder. ) (Trockener Stempel.) Lingeirgen im Lagerbuch

Der Hauptkassen - Rendant. (Unterschrift durch Stempel.)

Schema I[. Talon

zu der Wilhel msbahn - Prioritäts - Obligation

der Oberschlesishen Eisenbahngesellschaft N

Jnhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe, wodur er zugleih über den Empfang der folgenden Serie der Zinscoupons quittirt, binnen Jahresfrist, vom ab, an den durch öffentliche Bekanntmachung bezeichneten Stellen die .. te Serie der Zinscoupons für die Jahre bis 1 sofern nicht von dem Jn- haber der Obligation bei der unterzeichneten Direktion rechtzeitig Wider- spruch dagegen erhoben wird.

Breslau, den ten 18..

Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn.

(Trockner Stempel.) (Unterschrift in Faksimile.)

Schema 1II. Erster Zinscoupon für die E Sn

r Oberschlesischen Eisenbahn - Gesellschaft.

Thaler Silbergroschen hat Tnhaber dieses Coupons vom ab aus der Hauptkasse der Oberschlesischen Eisenbahn und an den durch öffentliche Bekannt- machung bezeichneten Stellen zu erheben.

Breslau, den ten 18... Königliche Direktion der Oberschlesishen Eisenbahn. (Trockener Stempel.) (Unterschrift in Faksimile.) Verjährt am

Privilegium der Oberschlesischen Eisenbahngesellshaft zur Emission

von 1,200,000 Thalern Neiße-Brieger Prioritäts-Obligationen.

Vom 28. März 1870.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem die Oberschlesische Eisenbahngesellschaft auf Grund des mit der Neiße-Brieger Eisenbahngesellschaft abgeschlossenen Betriebs- Überlassungs- resp. Kaufvertrages vom 30. und 31. Dezember 1869 darauf angetragen hat, ihr zum Zweck des darin stipulirten Um- tausches der Neiße-Brieger Stammaktien in Prioritäts-Obligationen resp. Behufs Gewährung der stipulirten Kapitalsabfindung an die Uktionäre der Neiße-Brieger Eisenbahn die Ausgabe der gedachten, auf die Jnhaber lautenden Prioritäts-Obligationen im Gesammt- Nominalbetrage von 1,200,000 Thalern zu gestatten, wollen Wir in Berücksichtigung der Gemeinnüßzigkeit des Unternehmens und in Ge- mäßheit des Y. 2 des Gescßes vom 17. Mai 1833 durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung hierzu unter nah- stehenden Bedingungen ertheilen.

Brieger Stammaktien und, soweit diese Beträge zur Deckung der ey nicht hinreichen sollten, auf den Ertrag der Oberschlefs

hen isenbahnstrecken radizirt werden. Bezüglich des leßteren bleibt jedoch den bereits früher für das

Unternehmen der Neiße-Brieger Eisenbahn und den der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft fonzessionirten Prioritäts-Obligationen, ingleichen der durch den Vertrag vom 23. März 1866 Allerhöchst bestätigt unterm 28. Mai 1866 den Aktionären der Stargard-Posener Eisen- bahn gewährleisteten Rente, so wie der durch den Vertrag vom 18. resp. 19, Dezember 1869 den Aktionären der Wilhelmsbahn gewähr-

leisteten Rente das Vorzugsrecht vorbehalten. Die Zinsen werden in halbjährlichen Raten postnumerando am

2. Januar und 1. Juli von der Königlichen Eisenbahn-Hauptkasse in

Breslau, so wie an den in Berlin und nach dem Ermessen der König- lichen Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn etwa anderweitig noch zu errichtenden und gehörig (§. 9) zu publizirenden Zahlstellen ausbezahlt.

Der vorbezeichnete jährliche Reinertrag der Neiße-Brieger resp. der Oberschlesischen Eisenbahn besteht aus dem nach Deckung der laufenden Verwaltungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten, der Beiträge zu den Reserve- und Erneuerungêfonds, ferner der Zinsen und plan- mäßigen Amortisationsbeträge der im zweiten Absaße dieses Para- grapben wegen ihrer Vorzugsre{te erwähnten Prioritäts8obligationen der Neiße-Brieger Bahn und der Oberschlesischen Eisenbahn und der den Aftionären der Stargard - Posener und beziehungsweise der Wil- helmsbahn-Gesellschaft gewährleisteten Renten übrig bleibenden Betrage der gesammten Jahreseinnahme- beider Bahnen.

Die Zinsen der auf Grund des gegenwärtigen Privilegiums zu emittirenden Prioritäts-Obligationen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren, von den in den betreffenden Coupons bestimmten Zablungs- terminen an gerechnet , nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheil der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft. : :

Werden Talons nicht innerhalb Jahresfrist vom Tage ihrex Gälligfeit ab zur Erhebung der neuen Coupons benußt, so erfolgt die Ausgabe der neuen Coupons nebst Talons nur an die Jnhaber der Obligationen.

F. 3, Die Prioritäts-Obligationen unterliegen der Amortisation, welche mit dem Jahre 1880 beginnt und dur alljährlihe Verwen- dung von einhalb Prozent des Nominalbetrages der emittirten Obli- gationen und der auf die eingelösten Prioritäts-Obligationen fallen- den Zinsen ausgeführt wird. i / S

Die Nummern der für ein Jahr zu amortisirenden Prioritäts- Obligationen werden alljährlich im Monat Juli, zuerst im Juli 1880, durch das Loos bestimmt und sofort öffentlih bekannt gemacht.

Der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft bleibt jedoch das Recht vorbehalten, mit Genehmigung des Staates sowohl den Amortisations- fonds zu verstärken und dadur die Tilgung der Prioritätsobligationen zu beschleunigen , wie auch fämmltliche Prioritätsobligationen durch die öffentlichen Blätter mit sech8monatliher Frist zu kündigen und durch Zahlung des Nennwerthes einzulösen.

Die Kündigung darf jedoch nicht vor dem 1. Januar 1880 geschehen.

§. 4. Die Ausloosung der zu amortisirenden Prioritäts-Obliga- tionen geschieht durch die Königliche Direfticn der Oberschlesischen Eisenbahn in Gegenwart eines öffentlihen Notars in einem vierzehn Tage vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem den Tnhabern der Prioritäts-Obligationen der Zutritt ge- stattet wird. Y E f

F. 5. Die Auszahlung der ausgeloosten Prioritäts-Obligationen erfolgt von dem auf den Ausloosungstermin folgenden 2. Januar ab, zum ersten Mal am 2. Januar 1881 in Breölau, Berlin und an, nah dem Ermessen der Königlichen Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn etwa anderweitig noch zu errihtenden und gehörig (§. 9) zu publizirenden Zahlstellen nach dem Nominalrwerthe an die Vor- zeiger der betreffenden Prioritäts-Obligationen gegen Aushändigung derselben und der dazu gehörigen, nicht fälligen Zinscoupons. Werden

die Coupons nicht mit abgeliefert, so wird der Betrag der fehlenden von dem Kapital gekürzt und zur Einlösung der Coupons verwendet.

Jm Uebrigen erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Ver- zinsung einer jeden Prioritäis8-Obligation mit dem 31. Dezember des- jenigen Jahres, in welchem dieselbe ausgeloost und, daß dies geschehen, bekannt gemacht worden ist. A / 00 ,

Die im Wege der Amortisation eingelösten Prioritäts - Obli- gationen werden in Gegenwart eines Notars verbrannt und es wird,

g. 1.

Die zu emittirenden Obligationen werden unter fortlaufen-

daß dies geschehen, durch die öffentlichen Blätter bekannt gemacht,