1870 / 95 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Bekanntmachung. Die Stelle eines Dünenbau-Aufsehers für die Dünenbauten von der pommerschen Grenze bis gegen Danziger Heisternest auf der Halbinsel Hela, mit welcher cin Gehalt von 350 Thlrn. und cine Reisekosten - Vergütigung von 40 Thlrn. jährlich verbunden ist, soll anderweit beseßt werden. Civilversorgungsberech- tigte Personen, welche gesund und rüstig und im Schreiben und Rech- nen gewandt sind, auch die erworbenen Kenntnisse in Bezug auf die Elemente des Düncnbaues, auf Sandgras - Pflanzungen und Holz- fulturen in den befestigten Dünen durch beglaubigte Atteste nah- weisen können resp. bereit sind, sih einer Prüfung zu unterziehen, werden aufgefordert, ihre selbst geschriebenen Meldungen bis zum 23. Mai a. er. dem Unterzeichneten einzureichen.

Neufahrwasser, am 19. April 1870.

Der Königliche Hafenbau - Jnspektor. Fr. Shwabe.

Bekanntmachung. Die Physikatsstelle Hoyerswerdaer Kreises ist erledigt. Qualifizirte Bewerber um diese Stelle werden hierdurch aufgefordert, sich unter Einreichung ihrer Approbation als u Wund- arzt und Geburtshelfer, des Fähigkeitszeugnisses zur Verwaltung einer Physikatsstelle, sonstiger Über ihre bisherige Wirksamkeit sprechender Zeugnisse und eines ausführlichen Lebenslaufs, bis zum 15. Mai er. bei uns zu melden. Liegniß, den 14. April 1870.

Königliche Regierung; Abtheilung des Jnnern.

Bekanntmachung. Die Kreiswundarztistelle des Landkreises Cöln i erledigt. Qualificirte Medizinalpersonen, welche solche zu er- sangen wünschen, fordern wir hierdurch auf, sich dazu unter Einrei- chung der erforderlihen Fähigkeitszeugnisse nebst einem curriculum vitae binnen 6 Wochen bei uns zu melden. Cöln, den 14. April:1870.

Königliche Regierung. Abtheilung des Junnern. 2 [1329] Bekanntmachung. Im Wittwenstift zu Lungfkwiß is eine Stelle zu beseßen. Wittwen, welche auf Grund nahzuweisender Blutsverwandtschaft oder Schwägerschaft mit der Stifterin, Frau Christiane Elisabeth verw. Hof- und Justizräthin Benemann geb. Aschard, in Dresden sich darum zu bewerben gemeint sein sollten, haben sich unter Bei- bringung der Legitimation und glaubhafter Nachweise über mindestens 50 jähriges Alter, evangelisch-lutherishes Bekenntniß, Unbescholtenheits Hülfsbedürftigkeit und den Jahren angemessene körperliche und geistige Rüstigkeit bis längstens zum i 11. Juni dieses Jahres bei dem Unterzeichneten anzumelden. Dresden, den 19. April 1870. j Der Administrator der Benemannschen Stiftung zu Lungfkwißp. Í Geheimer Regierungs-Rath Stelzner.

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r Königlichen Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn. Vom 1. Mai A ab A bei den Courier-Zügen Nr. 1 und 2 und den Personenzügen Nr. 9, 6 und 10 der Strecke

E _Berlin-Breslau, sowie. bei den Personenzügen Nr. 15, 19 S Aenderungen ein, und werden diese Züge von jenem Tage a

A. Richtung Berlin-Breslau.

14 und 20a der Strecke Kohlfurt-Görliß einige nicht erhebliche in folgendem Fahrplan befördert werden.

B. Richtung Breslau - Berlin.

Courier- | Personen- zug zug Nr. 1. Nr. 9.

Personen-

zug Nr. 10.

Persoacen- zug Nr. 6.

Courier-

zug Nr. 2.

Anf. | Abk. f Ank. | Abf.

Stationen und Haltestellen. U. M.[U. M.[U. M.[U. M.

Ank. | Abf.

Ank. T Abf\. | Ank. | Abf. U. M.JU.M.

Stationen U. M.]U. M.fU. M.[U.M.

und Haltestellen.

Abds.{11 11/2011 |2

Rummelsburg Coepenidck eFriedrihshagen Ses angelsberg Ph ürstenwalde 11 12 Berkenbrück T. Briesen

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Rosengarten C Buschmühle

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¿çürstenberg

Neuzelle

e Somimersetd Gassen Liebsgen Sorau

Siegersdorf Bunzlau Kaiserswaldau Hainau Steudnitß Po] Liegnib 15 Spittelndorf A, B. | 51

Maltsch Neumarkt Nimkau Buslau N-M. Bhf reslau N.-M. N R, Breslau O.-S. Bhf. 61331 Mrg.

C. Richtung Kohlfurt - Görlis.

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Breslau O.-S. Bhf. Breslau N.-M. Bhf... Lissa

Abds.| 9/55] . |. E. Ma. 7 26 et lie S Neumarkt 101/3911040} 8! . Malt\ch l E 14 Spittelndorf E 31 Liegniß 11/13/11/18] 8/52 Steudnigß A OO Hainau i A 28 Kaisers8waldau i M. 50 Bunzlau 12/10/12 15 Siegersdorf d ea E 37 Waldau E, Kohlfurt 39 57 Neuhammer “T T Rauscha E 25 A ia lurn aim ddas el A 42 Hansdorf 27 56 Sorau 42 14 Lieb8gen e O E 38 561 2/58 Gassen E 49/12/50 10 11 Sommerfeld 14 59 2 19 24 Aeßnit 1 E 187 1/19f 3/42 45 Guben 43 401] 1/46 7 13

i S 6 7 35 17 191 4/45 47 291 2130] 4/57 ; 49] 2/50 19 22 7 17 52 30] 3/31 6 38] 3/39 15 50] 3/52 30

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| Pers onen- Pers onen- zug zug Nr. 15 Nr. 21a.

Personen- Personen- zug . zug Nr. 14, Nr. 20a.

Ank. | Abf. | Ant. 1 Abf.

Stationen und Haltestellen. U. M.[U M.fU.M.|U. M.

Ant. | Abk. f Ank. | Abf.

Stationen und Haltestellen. U. M.[U. M.[U. M.[U. M.

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Berlin, den 13. April 1870.

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Königliche Direktion der Niederschlcsish-Märkischen Eisenbahn.

Das Abormement Betxägt K Thlr, für das Viertel;ahr.

Insertionspreis - sür den Raum einer Druckzeile 24 Sgr.

Alle Post - Anstalten des In - und

Auslandes nehmen Sestellung av

für Berlin die Expedition des Königi., Preußischen Staats - Anzeigers :

ZietenPlab Nr. 83. L E O E Ee

Berlin, Sonnabend den 23. April Abends

Das Bureau des Königlich Preußischen Staats-Anzeigers ist nah dem Zietenplas Nr. 3 verlegt worden.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Ersten Präsidenten des Appellationsgerichts zu Brom- berg, von Schrötter, den Stern zum Rothen Adler - Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Metropolitan der Klasse Obernkirchen, Pfarrer Dr. Fuckel zu ‘Rodenberg im Kreise Rinteln den Rothen Adler - Orden vierter Klasse; sowie den Schullehrern 2c. Berge zu Oedelsheim im Kreise Ea, Rücert zu Dausenau im Unterlahnkreise und Simon zu Oberndorf im Dillkreise das Allgemeine Ehrenzeichen ;

Dem Sanitäts-Rath Dr. Herrmann in Sorau den Cha- rafter als Geheimer Sanitäts-Rath; ferner i _ Dem. Ober - Sekretär Thiéry bei dem. Landgericht in Düsseldorf bei seiner Verseßung in den Ruhestand den Charak- ter als Kanzlei-Rath zu verleihen.

VBerlin, 23. April.

Se. Königliche Hoheit der Fürst zu Hohenzollern- Sigmaringen und Se. Durchlaucht der Prinz Friedri ch zu Hohenzollern-Sigmaringen sind gestern Abend nach Düsseldorf zurückgereist. :

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Fricdrih Siemens zu Vresvrur if a4. dee 1, April 1870 ein Patent : auf einen durch Zeichnung Und Beschrcibung nachgewiesenen, fontinuirlich arbeitenden Glasschmelzhafen, ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile desselben zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Justiz-Ministerium.

llerh öcchster Erlaß vom 19. März 1870 und Allgemeine Verfügung des Justiz-Ministers vom 19. April 1870, betreffend die Ernennung der Gerichts- und Parket-Sefretäre und der Fricdensgerichts\{hreiber im Bezirk des Appellationsgericht8hofes zu öln, sowie der Sekretäre bei den Gerichten und bei der Kron-Ober- Anwaltschaft im Bezirk des Appellalionsgerichts zu Celle.

a. Allerhöchster Erlaß vom 19. März 1870.

Auf Jhren Bericht vom 14. März d. J. will Jh dem Ersten Präsidenten des Appellationsgerichtshofes zu Cöln und dem General- Prokurator bei demselben die Befugniß zur Anstellung der Ober- Sekretäre und Sekretäre bei dem genannten Appellationsgerichtshofe und den Gerichten im Bezirk desselben einschließlich der Handelsge- rihte, sowie der Varket-Sefkretäre und der Friedensgerichts schreiber mit der Maßgabe hierdurch verleihen, daß die Anstellung der Parket- Sekretäre, der Handelsgerichts-Sekretäre und der Friedensgericht®- schreiber von dem General-Prokurator allein, die der übrigen Beamten von dem Ersten Präsidenten und dem General-Prokurator gemein- shaftlih erfolgt. Dabei sind, soweit dies die Rheinische Justiz-Ver- fassung gestattet, die Bestimmungen der Order. vom 31. Dezember

M 1827 (Ges -Samml. von 1828 S. 6) zu beobachten. Sie haben dem-

gemäß da? Erforderliche zu verfügen. Berlin, den 19. März 1870. : Wilhelm. (gegengez.) Leonhardt. An den Justiz-Minister. b. Verfügung des Justiz-Minister s.

Im Anschlusse an den vorstehenden Allerhöchsten Erlaß, welcher hierdurch zur Kenntniß dér Gerichte und Justizveamten gebracht wird, bestimint der Justiz-Minister auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom

19. November 1866 (Ges.-Samml. S. 741) und unter Aufhebung - des

zweiten Absaßes im §. 1 der Allgemeinen Verfügun vo 5 1867 (Just.-Win.-Bk. S. 70) Foluentet d vom 1, März Die Sekretäre bei dem Appellationsgeriht zu Celle und bei den Obergerichten im Bezirke desselben werden fortan von dem Ersten Präsidenten des Appellationsgerichts und der Kron-Ober-Anwaltschaft gemeinscaftlich, die Sekretäre bei der Kron - Ober - Anwaltshast von dieser allein ernannt. Die nah Maßgabe der Allgemeinen Verfügung vom 1. März 1867 der anstellenden Behörde beigelegten Befugnisse stehen auch hinsichtlih der erwähnten Beamten dem Ersten Präsiden-

ten des Appellationsgerichts Und der Kron-Ober-Anwwaltschaft zu. Eine Nachweisung der Veränderungen, welche im Personal und den Etatsverhältnissen der Sekretäre eingetreten sind, ist mit der die übrigen Subalternbeamten resp. die Unterbeamten betreffenden Ueber- Rud S N und alljährliÞh im Februar dem Justiz - Minister An der Bestimmung im §. 9 der Allgemeinen Verfügung vom a A 1867 wird durch die gegenwärkige Anorbnuns 5 idbt8 ge- Berlin, den 19. April 1870, Der Justiz - Minister.

Leonhardt.

Allgemeine Verfügung vom 20. April 1870, betreffend die i Versegung der Referendarien. N

Durch die Allgemeine Verfügung vom 12. Mai 1832 ist dcñ Präsidien der Obergerichte die Ermächtigung ertheilt worken , Aus- anderen Obergericht zu entlassen , beziehungsweise auf Grund eines solchen Dimissoriums wieder anzustellen. Diese Ens ist au nach der Verfügung des Justiz-Ministers vom 6. Mai 1840, das dritte Examen betrestend (Just. -Min.- Bl. S. 218 ffff.), durch die All- gemeine Verfügung vom 26. Januar 1843 (Just. -Min.- Bl. S. 23) aufrecht erhalten, und nur bestimmt worden, daß ein Referendarius, der sich an ein anderes Obergericht verseßen lasse, bei demselben min- destens ein Jahr lang arbeiten müsse, bevor er die Ausstellung eines Attestes behufs Zulassung zum dritten Examen verlangen könne.

Bei der vorerwähnten Ermächtigung hat es auch nach dem Re- gulativ vom 10. Dezember 1849, betreffend die Prüfung und Vor- bereitung der Referendarien und Auskaltatoren, sein Bewenden be- halten, und is nur mii Rücssicht auf den starken Andrang der Referendarien nach dem Kammergericht durch die Verfügung vom 7. August 1852 (1. 3386) die Verseßung an leßteres von der befondern Genehmigung des Justiz-Ministers abhängig gemacht worden.

Nachdem gegenwärtig durch das Gescß vom 6. Mai 1869 (Ges.- Samml. S. 656 f.) für den ganzen Umfang der Monarchie zur Bekleidung einer Stelle im höheren Justizdienst zwei Prüfungen vor- geschrieben worden sind und durch dasselbe Geseß in Verbindung mit dem Regulativ des Justiz - Ministers vom 29. Dezember 1869 Pariet Minist. «Bl, von 1869 S. 277) der Vorbercitung®sdienst der Referen- darien eine andere Regelung erfahren hat, wird hinsichtlih der Ver- seßung der Referendarien von einem Departement in das andere hierdurch Folgendes angeordnet :

1. Referendarien können auch in Zukunft während des Vorberci- tungsdienstes auf ihren Antrag aus dem Departement eines Appel- lationsgerihts in das eines anderen verseßt werden. Il. Das Gesuch um Verseßung ist von dem Referendarius bei dem Präsidenten des- jenigen Appellationsgerichts einzureichen, in dessen Departement der- selbe bis dahin beschäftigt gewesen is. Jn demselben hat der Antrag- steller niht allein dasjenige Appellationsgeriht, in dessen Departe- ment er verseßt sein will, sondern auch, falls er den Vorbereitungs- dienst bei einem bestimmten Gericht erster Jnstanz, einer bestimmten Staatsanwaltschaft oder cinem bestimmten Rechtsanwalt zurüzu- legen wünscht, diese Behörde, beziehungEweise den betreffenden Rechts- anwalt zu benennen. Il. Der Präsident hat das Gesuch mit seiuer gutachtlihen Aeußerung unter Beifügung der Perfonalafktien des Re- ferendarius an den Präsidenten des Appellationsgerichts, in dessen

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