1870 / 95 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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heben is, wird das Nettogewicht der Verzollung zu Grunde gelegt. d) Bei Bestimmung dieses Nettogewichtes ijt Folgendes zu beobachten: 1) In der R°gel wird die Vergütung für Tara nach den im Zoll- tarife bestimmten Säßen berechnet. 2) Werden Waaren, für welche eine Taravergütung zugestanden ist, blos in einfahe Säcke von Pack- oder Sacleinen gepackt zur Verzollung gestellt, so wird eine Taravergütung von 2 Pfund vom Centner bewilligt, in soweit nit in der ersten Abtheilung eine ge- ringere Taravergütung für derartige Verpackungen vorgeschrieben ist. Bei einer Verpackung in Schilf- oder Strohmatten oder ähnlichem Matcrial fönnen 4 Pfund vom Centner für Tara gerechnet werden, insoweit nicht in der ersten Abtheilung eine geringere Taravergütung füc Ballen vorgeschrieben ist. Unter den: im Tarife mit einem höheren Tarasaße als 2 Pfund aufgeführten Ballen wird in der Regel eine doppelte Umscbließung von dem für einfache Säcke bezeichneten Material versianden. Auf einfache Emballage ist diese höhere Tara für Ballen nur dann anwendbar, wenn das dazu verwandte Material nah dem Ermessen der YolUbehörde erheblich s{werer als bei Säcken in das Gewicht fällt. Bei Waaren, für welche der Tarif eine 2 Pfund über- steigende Tara für Ballen vorschreibt, is cs, wenn Ballen von einem Bruttogewichte Über 8 Centner zur Verzollung angemeldet iverden, der Wahl des Zollpflichtigen Überlassen, entweder sich mit der Taravergütung für 8 Centner zu begnügen, oder auf Ermittelung des Nettogewichts durch Verwiegung anzutragen. Bei baumwollenen und wollenen Geweben (Tarif Abtheilung I. 2. c. und 41. c.) findet diese Bestimmung {hon Anwendung, wenn Ballen von einem Bruttogewicht über 6 Centner angemeldet werden, der- gestalt, daß dabei nux von 6 Centnern eine Tara bewilligt "wird. 3) Es bleibt der Wahl des Zolipflichtigen Überlassen, ob er bei Gegen- ständen, der:n Verzollung nach dem Nettogewicht geschieht, die tarif- mäßige Tara gelten, oder das Nettogewicdt, entweder durch Ver- wiegung der Waare ohne die Tara oder der leßteren allein ermitteln lassen will. Bei Flüssigkeiten und anderen Gegenständen, deren Netto- gericht nicht ohne Unbequemlichkeit ermittelt werden kann, weil ihre Umgebung für den Transport und für die Aufbewahrung dieselbe ist, wird die Tara na dem Vereinszolltarif berechnet und der Zollpflich- tige hat kein Widerspruchsreht gegen Anwendung desselben. Die Zoll- behörde ist befugt, die Nettoverwiegung eintreten zu lassen, wenn eine von der gewöhnlicken abweichende Verpakungsart der Waaren oder eine erhebliche Entfernung von den im Vereinszolltarif angenommenen Tarasäßen bemerkbar wird.

IV. Bei den Hauptzollämtern an der Grenze is jede Zollent- richtung und jede durch das Vereinszollgeseß vorgeschriebene Abfer- tigung ohne Einschränkung sowohl bei der Einfuhr als bei der Aus-

ia L ami E » 421141

Bei NebenzoÜUämtern etter Klajtje tonnen Gegennuarnve) vou wwcr- hen die Gefälle niht über zehn Thaier vom Centner betragen, oder mae nah der Stücfzahl zu verzollen sind, in unbeschränkter Menge

eingehen.

._Höher belegte oder nach dem Werthe zu verzollende Gegenstände dürfen nur dann über solche Acmter eingeführt werden, wenn die Gefälle von dergleichen auf cinmal eingehenden Waaren den Betrag von bundert Thalern nicht übersteigen.

__ Zur Abfertigung der auf den Eisenbahnen eingehenden Waaren mit Ladungsverzeichniß sind Nebenzollämter erster Klasse ohne Ein- schränkung befugt.

__ Ueber Nebenzollämter zweiter Klasse können Waaren, welche nit höher als mit fünf Thalern für den Centner belegt sind, oder welche nach der Stückzahl oder nah dem Werthe zu verzollen sind, in Men- gen eingeführt werden, von welchen die Gefälle für die ganze Waga- renladung den Betrag von fünf und zwanzig Thalern nicht über- sleigen. Der Eingang von höher belgten Gegenständen is nur in Mengen von höchstens fünfzig Pfund zulässig. Vieh fann über Nebenzollämter zweiter Klasse in unbeschränkter Menge eingehen.

Den Ausgangszoll können Nebenzollämter erster und zweiter A ben P e Tue Ale erhebeit.

Dieselben sind ferner zur ertigung der mit der Post ei ° den Gegenstände ohne Einschränkung vcinat He GIuDIn

„Innerbalb der vorstehend bezci{neten Befugnisse können Neben- zollämter erster und zweiter Klasse Waaren, welche mit Berührung des Auslandes aus einem Theile tes Verein®gebietes in den anderen versendet werden, bei dem Aué- und Wiedereingang abfertigen.

Insoweit das Bedürfniß des Verkehrs es erfordert, werden ein- zelne Nebenzollämter von der otersten Landes-Finanzbehörde mit er- weiterter Abfertigungsbefugni®, auch mit der Ermächtigung zur Aus- stellung und Erledigung von Begleitscheinen 1. versehen werden.

V. Es bleiben bei der Abgabenerhebung außer Betracht und werden nit versteuert: a) die wit den Staatsposten aus tem Aus- lande eingehenden Waarensendungen von */,, Zollyfund und weniger, ferner þ) alle Waarengquantitäten unter '/,, Zollpfund. Gefällbeträge von weniger als einem halben Groschen oder einem Kreuzer werden Überhaupt nicht erhoben. Oertliche Beschränfungen bleiben in allen guvoraedachten Beziehungen im Falle des Mißbrauchs vorbehalten,

_VI. Hinsichtlih des Verhältnisses, nach welchem die Gold- und Silbermünzen der sämmtlichen Vereinsstaaten mit Ausnahme der Scheidemünze hci Entrichtung der Eingangs- und Ausgangs-Ab-

MEM Ne igei find, wird auf die besonderen Kundmachungen erwiesen. :

_V. Außerdem wird noch die Benennung der Gegen- stände bei nahverzeichneten Nummern des Vereinszoll- tarifes in Folge der vorstehenden Bestimmungen bezw. des im Jahre 1868 erlassenen Gesebßes, betreffend den Bereinszolltarif vom 1. Juli 1865 geändert und ergänzt: 1. In der Nummer 1. a. is binter den Worten : »Abfälle von der Eisen- fabrifation (Hammerschlag, Eisenfeilspäne)« hinzuzufügen : und von ver- ainntem Eisenblech (Weißblech).« 2) Die Nummer 2a. erhält folgende

Fassung: a) Baumwolle, rohe, kardätschte, gekämmte, gefärbte, Baum woll-Watte (frei, frei). 3) Die Nummer 2bþ. 1 erhält folgende Fassung: 1) ein- und zweidrähtiges, rob, gebleicht oder gefärbt, für den Centner 2 Thlr. oder 3 Fl. 30 Kr. (Tara: 18 in Fässern und Kisten, 13 in Körben .in Ballen, für rohes Garn: 4 Pfund, für ge- bleichtes und gefärbtes Garn: 7 Pfund.) 4) An Stelle der Nr. 5 tritt folgende Bestimmung. 5) Droguerie-, Apotheker- und Farbewaaren. a) Aether aller Art, Chloroform, Kollo- dium; ätherishe Oele, mit Ausnahme der nachstehend unter b., sowie der unter Nr. 36 genannten; Essenzen, Extrakte, Tinkturen und Wässer, alkohol- oder ätherhaltige, zum Gewerbe- und Medizinalgebrauche; Firnisse aller Art, mit Ausnahme von Oelfirniß; Maler-, Wasch- und Pasteilfarben, Tusche, Farben- und Tuschkasten; Blei-, Ro:h- und Farbenstifte; Zeichenkreide, für den Centner 3 Thlr. 10 Sgr. oder 5 Fl. 50 Kr., b) Wachholderöl, Rosmarinöl für den Centner 2 Thlr. oder 3 Fl. 30 Kr. (Tara: 16 Pfund in Fässern und Kisten. 9 Pfd. in Körben. 6 Pfd. in Ballen. ); c) Aeßnatron, gelbes, weißes und rothes blausaures Kali sür den Cir. 1 Tzir, 1 Fl. 45 Kr. d) Soda, fkalzinirte; doppelt-kohlensaures Natron für den Centner 20 Sgr., 1 Fl. 10 Kr., e) Alaun; Chlorkalk; Oelficniß, für den Centner 15 Sgr., 524 Kr., f) Soda, rohe, natürliche oder künstliche; frystallisirte Soda, für den Centner 75 Sgr., 265 Kr., 2) rohe Enzeugnisse zum Gewerbe- und Medizinalgebrauche, jofern sle nicht unter anderen Nummern des Tarifs begriffen sind frei, frei. h) Albumin; Ammoniak, kohlensaures und s{wcfelsaures; arsenige Säure; Arseniksäure; Ba1yt, schwefelsaurer, gepulvert; Benzoesäure ; Berliner Blau; blaue und grüne Kupferfarben; Bleiweiß; Bleizucer ; Borax und Borsäure; Brom; Bromfkalium; Cadmiumgelbv; falcium, Chlormagnesium , chromsaure Erd- und Metallsalze, chrom- saures Kali; Citronensäure, Ciironensaft; citronensauxer Kalk; Eisen- beizen; Eisenvitriol, grüner; Englisch Pflaster; Färbe- und Gerbemate-

rialien, nicht bcsonders genannt; Farbholz- und Gerbestoffextrafte; Feuer-

werk; Gelatine; gemahlene Kreide, gemischter Kupfer- und Eisenvitriol; Glycerin; Grünspan, roher und- raffinirter; Hirschhorngeist; Jod; Jodkalium ; Jndigokarmin und Karmin aus Kochenilie; Kasselergelb; Kermes, mineralischer; Kitte; Knochenkehle; Knochenmchl; Kupfer- vitriol; Lackmus; Lakrißensaft; Leim; Metalloxyde, nicht beson- ders genannt; Viilchzucker; Mineralwasser, künstliches und natür- liches, einschließlich der Flashen und Krüge; Mundlack (Oblaten); Orxalsäure und oralsaures Kali; Orscile und Persio; Pott- (Waid-) Asche; Ruß; Salmiak und Salmiakgeistz; Salpeter, roh und gereinigt; Salpetersäure; Salzsäure; Schüttgelb; Schuhb- wichse; Schwärze; Schwefel; Schwefelarsenit; Schwefelsäure; \hwefelsaures und salzsaures Kali, \chwefelsaure und kohlensaure

Magnefsia ; schwefelsaures Natron (Glaubersalz), shwefligsaures und unter- suv sllsuucres Matran; Siogellacck: Smalte; Streuglas; Ultramarin ;

Wagenschmiere ¿ Wasserglas ; Weinhefe, trockene und teigartige; Wein- stein und Weinsteinsäure; Zinkoxyd (Zinfkweiß); Zinkvitriol; ZJünd- waaren. Ferner: Chemische Fabrikate und Präparate für den Ge- werbe- und Medizinaigebrauch, Säuren, Salze, eingedickte Säfte, überhaupt Droguerie-, Apotheker- und Farbewaaren , insofern diese Gegenstände nicht vorstehend unter a. bis f. oder unter anderen Num- mern des Tarifs begriffen sind, frei. frei. 5) An Stelle der Nr. 6b. bis e. treten folgende Bestimmungen: þ) Geschmiedetcs und gewalztes Eisen in Stäben (mit Ausnahme des fagonnirten); Luppeneisen ; Eisenbahnschienen, Bzinkeleisen, einfaches und doppeltes T-Eisen ; Rob- und Cementstahl! ; Guß- und raffinirter Stahl; Eisen- und Stahldraht von mehr als #7 Pr. Linie Durchmesser; Eisen, welches zu grobeu Bestandtheilen von Maschinen und Wagen (Kurbeln, Achsen U. dgl.) roh vorgeschmiedet ist, insofern dergleichen Bestandtheile einzeln fünfzig Pfund oder darüber wiegen, für den Centner 175 Sgr. oder 1 Gl. 17 Kr. An- merkung zu b. 1) Rokstahl, seewärts von der russishen Grenze bis e Weichselmündung cins{ließlich auf Erlaubnißichein für Stah!- abrifen eingehend, für den Centner 10 Sgr. oder 35 Kr. 2) Luppen- eisen, nech Schlacken enthaltend, in Masseln oder Prismen; roher Stahl in Blöcken oder Gußstücken, für den Centner 12 Sar. oder 42 Kr 3) Geschmiedetes und gewalztes Eisen und Stahl von # Pr. Linie und darunter Stärke oder von mehr als 7 Zoll Pr. Breite wird als Blech (Platte) verzollt. 4) Abfälle von Stahl (Schrott) werden wie Roheisen verzollt. (Schluß folgt.)

Das »Central-Blatt der Abgaben, Gewerbe- und Handels- Geseßgebung und Verwaltung in den Königlich preußischen Staaten«, Nr. 7, enthält u. A : Cirkularverfügung des Königlichen Finanz- Ministeriums, die Ausführung des Regulativs über die geschäftliche Behandlung der Postsendungen in Staatsdienftangelegenheiten bc- treffend, vom 31. Januar 1870. Cirkularverfügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, die Wiedereinziehung von Porto-Auélagen, bei welchen ein anderes als das Staatsinteresse konfkurrirt, betreffend, vom 31. Januar 1870, Cirfularverfügung des Königlichen Finanz- Ministeriums, die Erstattung des von Amtsstellen und Beamten für unfranfkirte Dienstbriefe zu zahlenden Postportos betreffend, vom 7. Februar 1870. Verfügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, die Portopflichtigkeit der in Stempeldefekten - Angelegenheiten mit Kommunalbehörden geführten Korrespondenz betreffen, vom 20. März Erlaß ie E des Men Finanz-Ministeriums, den

er Tadbackssteuer wegen Be igung dur d vom 13. Januar 1870. s Mng M R Mefrelfend,

: Verkehrs - Anstalten.

Schwerin, 21. April. Auf der Eisenbahn Lübek-Kleinen fand heute die erste Probefahrt statt. Minister v. Bassewiß, Staatsrath v. Müller, sowie andere Beamte wohnten derselben bei. Die Babn D M ailgemeinen Verkehr bald nah dem 1. Mai Übergeben

hlor-

* Ferdinand Timm, geboren am 6, April 1845 in Nestau, Kreis Greifen-

1608 Deffentlicher Anzeiger.

Steeckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Wiederholter Steckbrief. Königliches Kreisgericht zu Sorau, den 16. April 1570. An dem Müllergeselen Joseph Jeschin aus Tschechniß, Kreis Breslau, soll eine cinjährige Gefängnißstrafe wegen Urkundenfälschung vollstreckt werden. Sein gegenwärtiger Aufenthalt it unbekannt. Wir ersuchen ihn Behufs der Strafvollstreckung an uns oder die an nächste Gerichtsbehörde, welche uns hiervon Kenntniß

geben wolle, abzuliefern.

Steckbrief. Der Töpfergesell Joseph Hausknecht aus Siegersdorf soll wegen Urkundenfälschung verhaftet werden. Wir er- suchen, auf denselben zu vigiliren, iha im Betretungsfalle zu verhaften, und ihn mittelst Transports an unser Gefängniß abzuliefern. Bunzlau, den 20. April 1870. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung. Der Untersuchungsrichter. Signalement. Alter: 31 Jahr. Religion: fatholish. Geboren zu Ullersdorf a. Q. Größe: 5 Fuß 4 Zoll. Haare: blond. Augen: blau. Augenbraunen: blond. Kinn: oval. Gesichts- bildung: länglih Gesichtsfarbe: gesund. Nase, Mund: gewöhnlich. Bart: ohne. Zähne: gut. Gestalt: {lank. Sprache: deutsch. Be- sondere Kennzeichen: ohne. Befkleidet war derselbe mit cinem dunkel- grünen Tochrock, grauen Buxkin-Hosen; grauer Buxkin-Weste, weiß- leinenem Hemde, kurzen Stiefeln und blauwollenen Strümpfen.

Auf Grund der Anklage der Königlichen Staatsanwaltschaft hier vom 12. März 1870 i gegen die ausgetretenen Militärpersonen : 1) den Johann Heinrih August Schreiber, geboren am 26. September 1845 zu Prettmin, zuleßt in Nessin wohnhaft, 2) den August Friedrich

berg, zuleßt in Nesjin wobnhaft, 3) deu Wilhelm Friedrich Kühl, ge- boren am 15. AuguîK 1847 zu Gandelin, 4) den Johann Friedrich Wilhelm Lucht, geboren am 29. August 1847 in Rabuhn, zuleßt in Simößel wohnhaft, 5) den Hermann Christoph Friedrih Grunde- mann, geboren am 5. April 1847 zu Drosedow, weil dieselben hin- reichend belastet sind, ohne Erlaubniß die Königlich preußischen Lande verlassen und sich dadur dem Eintrit in den Dienst des stehenden

eeres zu entziehen gesucht zu haben, in Gemäßheit des §. 110 des Strafgescbbuches durh Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage die Untersuchung eingeleitet worden. Zur öffentlichen mündlichen Verhandlung der Sache ist ein Termin auf den 12. Juli c. Vormittags 10 Uhr, in unserm im hiesigen Rathhause befind- lichen Sißungssaal Nr. 11 anberaumt, zu welchem die obenbenannten Angeklagten, deren gegenwärtiger Aufenthalt nicht bekannt ist, hier- durch öffentlich mit der Aufforderung vorgeladen werden, zur fest- eseßten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Gerichte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu dem- selben herbeigeschafft werden können. Jm Falle des Ausbleibens wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren

werden. Colberg, den 16. März 1870. : Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Handels-Register. Handels-Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. Die unter Nr. 2765 des Firmenregisters eingetragene Firma: M. Krzysica,

Inhaber Kaufmann Maithia® Krzysica, ist erloschen und zufolge heutiger

PVersügung im Register gelöscht.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Leopold & Robinson,

Geschäftslokal Papenstraße 12, am 1. April 1870 errichteten offenen

andelsgesellschaft sind: Ÿ 1) der Kaufmann Wilhelin Leopold,

2) der Kaufmann Hogo Robinson, heide zu Berlin.

Dies i} in das Oesellschaftêregister des unterzeichneten Gerichts

unter Nr. 2898 zufolge heutiger Verfügung eingetragen.

Die Handelsgescllshaft Adelph Jßig & Co. zu Berlin hat für

ihre hierselbst unter der Firma: :

Adolph Jßig & Co. bestehende, unter Nr. 2891 des Gesellschaftsregisters Handlung:

dem Carl Julius Adolph Noak- zu Berlin Prokura ertheilt.

Dies is zufolge heutiger Verfügung unter Nr. 1541 des Prokuren-

registers gingetragen. / Berlin, den 21. April 1870, / A Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

- emr S L Gs? Bre

In unser Firmenregister is| heute zufolge Verfügung yom 14. d.

M e cingetragen : irmeninhaber : ; der Kaufmann Eduard Rudolph Rupprecht zu Bernau, Ort der Niederlassung: Bernau,

Firma: Eduard Rudolph Rupprecht.

eingetragene

Die unter Nr. 48 des Firmenregisters -cingetragene Handlung dcs Kaufmanns Karl Schulße zu Cremmen if} gelöscht zufolge Ver- fügung von heute. | Spandau, den 10. April 1870.

Königliches Kreisgericht. In unser Firmenregister ist unter Nr. 249 die Firma R. Schulze und als Jnhaber der Kaufmann Rudolph Schulze zu Cremmen ecin- getragen. Spandau, den 10. April 1870.

Königliches Kreisgericht. In unser Firmenregister is unter Nr. 250 die Firma August Trepplin und als Jnhaber der Pferdehändler August Trepplin zu Nauen heute eingetragen.

Spandau, den 11. April 1870. i Königliches Kreisgericht.

Jnscribatur im Firmenregister bei Nr. 155, Kol. 6:

Der Ort der Niederlassung der Firma Th. Parthein is von Gr. Aszlacken nah Mehlauken verlegt. / E Eingetragen zufolge Verfügung vom 19. April 1870 am

20. ejsd. m. Weblau, den 19. April 1870. :

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung. Das bisher von dem Apotheker Carl Theodor Biel hier unter der Firma »C. Th. Biel« betriebene kaufmännische Geschäft ist auf den Apotheker Paul Hugo Eduard Kunsimann von hier übergegan- gen, welcher leßtere dasselbe unter der Firma »C. Th. Biels Nach- folger« fortführen wird. Die Firma »C. Th. Biel« is deshalb bei Nr. 183 des Firmenregisters gelöscht, und die Firma »C. Th. Biels Nachfolger« mit dem ‘neuen Firmeninhaber unter Nr. 344 desselben Registers zufolge Verfügung vom 13, d. M. heute eingetragen. Greifswald, den 14, April 1870. i

Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

In unser Firmenregister ist heute unter Nr. 343 die Firma Hermann Neumeister, | / Inhaber der Kaufmann Hermann Adolph Carl Neumeister hier, Ort der Niederlassung »Greifswald«, zufolge Verfügung vom 13. d. M. eingetragen. | Greifswald, den 14. April 1870. : Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

In unser Firmenregister ist unter N. 263 als Firmeninhaber: ae . ; der Kaufmann Franz Heinrich Emil Kersten hier, als Ort der Niederlassung: Stargard i. Pomin.,

[ls Firma: Franz Emil Kersten, , E S Via oi 13. April 1870 am 16. April 1870 ein-

tragen. : d Stargard i. Pomm, den 16. April 1870.

Königliches Kreisgericht. l. Abtheilung.

Die in unserm Gesellschaftsregister unter Nr. 6 eingetragene

llschaft: - Handelsgese haf »M. Slesinger et Comp.« is aufgelöst.

Eingetragen zufolge Verfügung vom 13. April 1870. Kempen, den 13. Apil 180. Königliches Kreisgericht 1. n\er Prokurenregister ist bei Nr. 68 das Erlöschen der dem Us Adolph Eduard Hentshke : von dem Kaufmann Johann Friedrih Wilhelm Güßfeldt zu Berlin für die Nr. 208 des Firmenregisters eingetragene Firma J. F. W. Güßfeldt hier ertheilten Prokura heute eingetragen worden. Breslau, den 16. April 1870. Ó Königliches Stadtgericht. Abtheilung 1. n unser Firmenregister ist bei Nr. 208 der Uebergang der Firma

S W. Güßfeldt auf den Kaufmann Adolph Eduard Hentschke und

die Firma Ad. Hentschke, vórm. J. F. W. Güßfeldt, und als deren

Inhaber der Kaufmann Adolph Eduard Hentschke hier, heute unter Nr. 2666 eingetragen worden.

slau, den 16. April 1870. L E : Königliches Stadtgeri@t. Abtheilung 1.

In unserem Prokurenregister ist zufolge Verfügung vom 11. April 1870 "am n April 1870 unter Nr. 5 folgende Eintragung erfolgt: Bezeichnung des Prinzipals: Kaufmann F. Ring. j

Bezeichnung der Firma, welche der Profurist zu zei-

bestellt ist: M i M. Ring.

der Niederlassung: Cosel. j A B Ans auf das Firmen: die Firma ist eingetragen unter Nr. 48 e N i ng des Prokuristen: i p É d ana Salo Selten zu Cosel.

Zeit der Eintragung: eingetragen zufolge Verfügung vom

11. April 1870.

_ April 1870. Cosel, den 11. April 187 1. Abtheilung.

Alt-Landsberg, den 16. April 1870. j : Königliche Kreisgerichts - Deputation.

Königliches Kreisgericht.