1870 / 98 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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zu Kapitän - Lieuts., Mantius, Wolff, See-Kadetten; zu Unter- Lieuts. zur See befördert. Hassenstein, Kapitän zur See, von der Stellung als Commdr. der Werft - Div. entbunden. Mac -Lean, Korvetten - Kapitän, unter Entbindung von dem Kommando S. M. Brigg »Musquito«, z Commdr. der Werft-Div. ernannt. Weicckh- mann, Korvetten-Kapitän, unter Entbindung von dem Kommando als Abth. Führer bei der Stamm - Div. der Flotte der Ostsee, zum Kommandanten S. M. Brigg »Musquito« ernannt. Pirner, Ka- pitäán-Lieut., von scinem Kommando als Comp. Führer bei der Werkft- Div. entbunden.

Aufforderung an die Versender, von der undekla- rirten Verpackung von Geld in Briefe 2x. Abstand zu nehmen.

Zur Uebermittelung von Geld durch die Post, unter Garantie, bietet sich die Versendung des deklarirten Werth- betrages in Bricfen und Packeten, oder die Anwendung des Ver- fahrens der Post-Anweisung dar.

Bei der Versendung von Geld in Briefen oder Paeten, unter Angabe des Werthbetrages, wird, außer dem tarifmäßigen, nah Entfernungéstufen und resp. nach dem Ge- wichte zu berechnenden Fahrpost-Porto, eine Assekuranzgebühr für den deklarirten Werth erhoben. Dieselbe beträgt bei Sen- dungen, welche nach Orten - des Norddeutschen Postbezirks, so wie nach Süddeutschland oder Oesterreich gerichtet sind:

unter und bis Über 50 bis

: 50 Thlr. 100 Thlr.

für Entfernungen bis 15 Meilen # Sgr. 1 Sgr. für Entfernungen über 15 bis

50 Meilen 1 Sgr. 2 Sgr.

für größere Entfernungen 2 Sgr. 3 Sgr.

Zum Jwecke der Uebermittelung der zahlreichen kleinen Zahlungen ist das Verfahren der Post - Anweisung wegen der größeren Einfachheit vorzugS8weise zu empfehlen. Dasselbe is gegenwärtig innerhalb des Gesammtkgebiets des Norddeutschen Postbezirks, im Verkchre mit Bayern, Württemberg, Baden und Luxemburg, sowie im Verkehr mit Belgien, Dänemark, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika zulässig.

Die Gebühr für die Vermittelung der Zahlung mittelst Post-Anweisung nah Orten , welche im Norddeutschen Post- E in Süddeutschland oder in Luxemburg belegen sind,

eträgt:

bis 25 Thlr. überhaupt M

Über 25 Thlr. bis 50 Thlr. überhaupt

Beim Gebrauche einer Post - Anweisung wird das zeit- raubende und mühsame Verpacken des Geldes, die Anwendung eines Couverts und die fünfmalige Versiegelung völlig erspart. Auch bietet das Verfahren der Post-Anweisung den Vortheil, daß zwischen dem Absender und Empfänger Differenzen Über den Befund an Geld niemals erwachsen können.

Um so mehr darf die Postbehörde an die Ver- sender die exneuete Aufforderung richten, sich einer undeklarirten Verpackung von Geld in Briefe oder Packete zu enthalten, vielmehr von der Versendung unter Werths8angabe oder von dem Verfahren der Post-Anweisung Gebrauch zu machen.

Berlin, den 22. April 1870.

Der Ober-Post-Direktor. Sachße.

Bekanntmachung.

Während der diesjährigen Kurperiode werden zwischen Schwarzenberg inSachsen und Carls®§ba d, sowie zwischen Annaberg in Sachsen und Carl8bad je zwei tägliche Eil- posten unterhalten, welche zu den nachstchend angegebenen Ter- minen eingerichtet und nah Maßgabe des fahrplanmäßigen S der betreffenden Eisenbahnzüge wie folgt abgefertigt werden.

A. Zwischen Schwarzenberg in Sachsen und

Carlsbad.

I. Vom 21. April er. an: von Schwarzenberg um 11 Uhr Vorm. nach Ankunft des um 745 Uhr früh von Werdau ab- gehenden Zuges, (Abgang von Berlin um 1030 Uhr Abds. über Leipzig, von Magdeburg um 640Uhr Abds, von Leipzig um 440 Uhr früh), von Carlsbad um 730 Uhr Abends zum Anschluß an den Zug um 330 Uhr früh von Schwarzenberg nach Werdau , (Ankunft in Leipzig um 810 Uhr früh, 1n Mag de- bura um 345 Ubr Nachm., in Berlin um 1 Uhr Nachnm.).

11, Vom 16. Mai er. an: von Shwarzenberg um 12 Uhr Nacts nah Ankunft des um 850 Uhr Abends von Werdau abgehenden Quges, (Abgang von Berlin um 1 Uhr Nacbm., von Magdeburg um um 115 Nachm, von Leipzig um 620 Uhr Abds), von Carlsbad um 9 Uhr Vorm. zum An-

Ce eh um 140 Uhr früh, in Berlin um 735 Uh rüh). B. Zwischen Annaberg in Sachsen und Carlsbad

(Über Oberwiesenthal) um 12 Uhr Mittags nach Ankunf des um 835 Uhr früh von Chemniy abgebenden Zuges , (Ah, gang von Berlin um 7145 Uhr Abds. über Riesa und Chemni | von Dresden um 6 Uhr früh über Flöba); von Ca ris ba) (BEEf E L Me um 715 Uhr Abends, zum An s{luß an den (Ankunft in Dresden um 85 Uhr früh, in Berli1 5 35 Uhr Nachm.). F | F Il. Vom 16. Mai er. ab: von Annaberg-Bahy| hof (über Weipert) um 1230 Uhr Nachts, nach Ankunft des um 920 Uhr Abends von Chemniß abgehenden Quges, (Abgang von Berlin um 12 Uhr Mittags über Riesa und Chemniß von Dresden um 645 Uhr Abends über Flöha), von Carl(s,[ bad (über Weipert) um 615 Uhr früh zum Anscbluß qy den Zug um 225 Uhr Nachm. von Aanaberg nach Chemniy (Ankunft in Dresden um 725 Uhr Abends), Außerdem werden in Schwarzenberg Nachmittag gegen 3 Uhr, nach Ankunft des um 12 Uhr Mittags vonl Werdau abgehenden Zuges, von Magdeburg um 525 Uh früh, von Leipzig um 910 Uhr Vorm, Separat-Eil. wagen nach Carlsbad abgefertigt, sofern zu ciner solchen Fahrt vier, acht oder je vier Pläße mehr gelöst werden,

und Carlsbad in circa 8 Stunden. An Personengeld sind für jede Person von Schwarzen

Carlsbad (über Oberwiesenthal) 2 Thlr.

richten ; Freigepäck 30 Pfund.

unbestränkte Beichalsenstellung gesichert. Leipzig, den 25. April 1870.

Der Ober-Post-Dircktor. Let.

De icbtamtlliches.

Preußen. Berlin, 27, April. König nahmen heute Vormittag die Vorträge der Hof marschälle und dann die Meldung Sr. Durchlaucht de Herzogs von Ratibor und des vom zweiten Leib - Husaren - Regiment entgegen. Um 11 Uh} empfingen Se. Majestät den Besuch Sr.

Vortrag des Civilkabinets entgegen. Gegen 1 Uhr empfingen Se. Majestät den Ober - Präsidenten der Rheinprovinz, Wirk | lichen Geheimen Rath von Pommer - Esche, und gegen 2 Uhr eine Deputation süddeutscher Fabrikbesizer und Jndujtriellen. | Beide Königliche Majestäten crtheuten vorgestern der auf der Rückreise in Begleitung der Herren Brown und | Dechamps, hier eingetroffenen chinesischen Gesandtschaft eine Audienz. Jhre Majestät die Königin, Allerböchstwelche durh | Unpäßlichkeit einige Tage an das Haus gefesselt war, empfing | gestern Abend Se. Königliche Hoheit den Großherzog von Hessen und bei Rhein bei Seiner Ankunft im Königlichen Schlosse,| und heute dessen Besuh. Ja Ehren Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs findet heute im Königlichen Palais ein größeres Diner {tatt. h

In der heutigen (4.) Sißung des Bundesraths|

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des Deutschen Zollvereins führte der Staats Miniiter Delbrück in Vertretung des abwefenden Grafen von Bismarck Schönhausen den Vorsiz. Es wurden Aus\{hußb ricbte erstattet über 1) den Geseßentwurf wegen Besteuerung des Stärkesyrups und Stärkezuckers, 2) die Vorlage des Präsidiums, betreffend die Erhöhung der Preußischen Bauschsumme um das Gchalt für cinen dritten Provinzial-Steuersekretär in Glückstadt, 3) den Handels- 2c. Vertrag mit der Regierung der hawailschen Jnscln. Berschiedene an den Bundesrath gerichtete Eingaben wurden | den betreffenden Aussüssen überwiesen. 3 Der Bundesrath des Deutschen Jollverceins| trat heute zu einer Plenarsigung zusammen.

Die heutige (5.) Plenar-Sißung des Deutschen J oll- | Parlaments wurde vom Präsidentcn Pr. Simson um 114 Uhr eröffnet. A Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen

Zollvereins waren anwesend: der Präsident des Bundeëkanzler- F

s{hluß an den Zug um 515 Uhr Nachm. von Schwarzenberg nach Werdau, (Ankunft in Leipzig um 930 Uhr Abends, in

Amts , Staats - Minister Delbrück, der Staats- und Finanze | Minister Camphausen, der Ministerial - Direktor, Wirkliche Ge-

I, Vom 1. Mai cer. ab: von Annaberg-Bahnhgj

ug um 4 Uhr früh von Annaberg nach Chemniy ss

Die Beförderung der Posten erfolgt zwiswen Schwarzen berg und Carlsbad in circa 7% Stunden, zwischen Annaber(#

berg nah Carlsbad 2 Thlr. 12 Gr. 8 Pf, von Annaberg na 1 17 Gr. 6 Pf., von Annaberg nah Carlsbad (über Weipert) 3 Thlx. 8 Gr. zu ent}

Das Fortkommen der Reisenden mit den vorerwähnte| Posten is sowohl in Annaberg, als in Schwarzenberg dur

Se. Majestät det

NRittmeisters von Scbweini{}

| i N Königlichen Hoheit des Großherzogs von Hessen, und nahmen später den

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heime Legations - Rath von Philip8born , der außerordentliche

| Gesandte und bevollmächtigte Munster Frhr. Pergler von

Perglas, der Königlicd säcbjische Gesandte rbr. von Könneriß, der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legaticns - Rath Frhr. von Spigemberg , der außer- ordentlie Gesandte und bevollmächtigte Minister Frhr. von Türckheim, der Wirkliche Geheime Rath und Staats - Minister Frhr. von Krosigk, der außerordentliche Gesandte und bevoll- mächtigte Minister, Staats-Minister von Bülow, der Staats- Minister von Bertrab, der Staats - Minister von Harbou, der Munisterresident Geheimrath von Liebe, der Ministerresident Dr. Krüger , der Staatzrath von Werker, der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legations-Rath Hofmann, der Kömglicde Geheime Regicrungs -Rath Schmalz, der Ober-Steuer-Rath Göring, der Geheime Finanz-Rath Wahl, der Ministerial-Rath Berr, der Ober-ZoU-Direktor Oldenburg, der Ober- Finanz- Rath Riecke, der Ministerial-Rath Eisenlohr, der * Bürgermeister Dr. Kirchenpauer und der Finanz - Rath Dr. Heecrivart.

Präsident Dr. Simson machte die Mitteilung, daß der Abgeordnete für den 8. badischen Wahlbezirk, Lindau, sein Mandat niedergelegt hat.

Den ersten Gegenstand der Tage®Lordnung bildete die Vor- berathung im Plenum über den Gesehentwurf wegen Ab- änderung der Verordnung, die Besteuerung des im Inlande erzeugten Rübenzuckers betreffend.

Nach einer kurzen Debatte, an welcher sich die Abgg. Som- bart und Dennig (Pforzheim), so wie der Staats - Minister Delbrück betheiligten , wurde der Entwurf unverändert an- genommen. :

Es folgte die Schlußberathung über den Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und den zu diesem Bunde nicht gehörenden Mitgliedern des Deutschen ZJoll- und Handelsvereins einerseits und den Vereinigten Staaten Mexikos andererseits.

Der Referent Abg. Dr. Schleiden befürwortete die An-

nahme des folgenden, von ihm gestellten Antrags§: :

Das Zollparlament wolle beschließen: T. Dem am 28. August 1869 abgeschlossenen Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrage zwischen dem Norddeutschen Bunde uud den zu diesem Bunde nicht gehörigen Mitgliedern des Deutschen Zoll- und Handelsvereins einer- seits und den Vereinigten Staaten Mexikos andererseits , sowie dem zu diesem Vertrage gehörigen Zusaßprotokoll vom 26. November v. J. seine Genehmigung zu ertheilen; 1. gleichzeitig die Er- flärung abzugeben: 1) daß durch den leßten Absaß des Artikels Il. des Vertrages das Recht der beiderseitigen Schiffe, ihre mit- gebrachte Ladung theilweise in mehreren Häfen des anderen Gebiets zu lôschen, nit beeinträchtigt werden solle; 2) daß der Schlußsaß des Artikel X1II]. des Vertrags, wonach die beidersei- tigen Schiffe, Schiffemann}schaften, Waaren und anderen Güter und Effekten weder zum Zwecke einer militärischen Unternehmung, noch irgend welchen sonstigen öffentlichen Dienstes, welcher Art dieser au sei, ohne entiprechende Entschädigung in Besiß genommen oder angehalten werden dürfen, dabin zu verstehen sei, daß es zur Benußung oder Anhaltung von Schiffen, Scbiffsmannschaften U. st. w. der freiwilligen Zustimmung der Eigenthümer, oder der Rheoer, oder der Schiffsführer, oder der Agenten derselben bedürfe; 3) daß durch den zweiten Absaß des Arti- fels XIV. des Vrrirags die allgemeinen Landesgeseße, wonach Fremde ländliche und städtis@e Grundstücke, sowie Bergwerke eigenthümlich erwerben, behalten und durch Kontrakt oder Testament übertragen können, nit aufzehoben oder abgeändert werden sollen, und den Wunsch auszusprechen, daß die für die Veräußerung von an Fremde vererbten Grundstücken bewilligte Frist von einem Jahre auf drei Jahre verlängert werden möge; 4) zu erklären, daß unter den am Sblufs- der Nr. 1 und reso. der Nr. 4 des zweiten Absazßes des Ar- tifels XV. des Vertrages als Kriegsfkontrebande aufgeführten »ande- ren« und resp. »übrigen« Geyenständen, welche zum Kriegsgebrauch dienen fönnen und respektive geeignet sind, lediglich) »andere auf den Gebrauch von Waffen sich beziehende Gegenstände« und respektive »Waffenz Justrumente und Geräthschaften für den Kriegs8gebrauch zu Wasser und zu Lande«, nicht aber sonstige für den Kriegsgebrauch geeignete Gegenstände zu versteben seien; ITl1. das Präsidium des Deutscden Yell- und Handelsvereins zu ersuchen, eine den vorstehenden Resolutionen entsprecbende Deklaration der Artikel T1, X11, X1IV. und XV. des Vertrages vor oder bei dem Austausche der Ratifikatio- nen disselben in geeigneter Form veitragsmäßig festzustellen.

Der Antrag des Korreferenten Abg. Meier (Bremen) lautete:

Das RZollpa1lament wolle bescließen: L. dem am 28. August 1869 abgeschlossenen Freundschafts-, Handels- und Scbiffahrtévertrage zwischen dem Norddeutschen Bunde und den zu diesem Bunde nicht gehörigen Mitgliedern des Deu!scben Zoll- und Handelsvereins einerscits Und den Vereinigten Staatcn Mexikos andererseits, sowie dem zu diesem Vertrage gehörigen Zusaßprotofkoll vom 26. Novbr. seine Genehmigung zu erthe:len; Il dem Prändium des Deutschen Zoll- und Handelsvereins zu empfeblen, bei der Natififation dabin zu wirken : 1) daß durch den leßten Absay des Artif-l 11 des Verirages das gesebmäßige Recht der beider- seitigen Sc'ffe, ihre mitgebrachte Ladung in zwei oder mebreren Häfen des anderen Gebietes zu lösen, nicht aufgehoben werde; 2) daß der Scblußsaß des Artikel X11. des Vertrages, wonach die beiderseitigen

Schiffe, Scbiffamannichaiten, Waaren und andere Güter und Effek-

ten weder zum Zwefe ciner militärischen Unternehmung, noch irgend

welchen sonstigen öffentlichen Dienstes, welcher Art dieser au sei, ohne entsprechende Entschädigung in Besiß genommen oder angehalten werden dürfen, dahin zu verstehen sei, daß es zur Benußung oder An- haltung von Schiffen, Schiffomannschaften der freiwilligen Zustimmung der Eigenthümer oder der Rheder, oder der Schiffsführer, oder der Agen- ten derselben bedürfe; 3) daß dur den zweiten Absaß des Art. XIV. des Vertrags die allgemeinen Landesgeseße, wonach Fremde ländliche und siädtishe Grundstücke, sowie Bergwerke eigenthümlich erwerben, be- halten und durch Kontraft oder Testament: Übertragen können, nicht aufgehoben oder abgeändert werden sollen und den Wunsch auszu- sprechen, daß die für die Veräußerung von an Fremde vererbten Ee bewilligte Frist von einem Jahre auf 3 Jahre verlän- gert werde.

Hierzu lag vor der Antrag des Abg. von Bernuth und Genossen :

Das YZollparlament wolle beschließen: dem Präsidium des Deut- {Gen Zoll- und Handelsvereins zu empfehlen, bei der Ratififaiion des Vertrages dahin zu wirken: daß die Bestimmung im leßten Saße des Artifels X…I. des Vert- ages, wonach die dort bezeichnete Reklamation innerhalb eines Jahres von der Zeit. der Wegnahme der Schiffe oder Waaren an gerechnet angebracht werden muß, dahin zu verskehen sei, daß das Jahr erst mit dem Zeitpunkt, wo der Betheiligte oder dessen Bevollmächtigter, oder Agent von der Wegnahme Kenntniß erlangte, zu laufen beginnt.

Der Abg. Meier (Bremen) empfahl die Ablehnung der Anträge des Referenten und die Annahme des eigenen Antrags.

Der Präsident des Bundeskanzler-Amtes, Staats-Minister Delbrück, erklärte ih gegen die Annahme der Anträge des Referenten und befürwortete die Annahme des Vertrages.

Der Abg. Augspurg sprach fich für die Annahme des Ver- trages aus, hielt jedoch einige Aenderungen für wünschenswerth.

Der Abg. von Bernuth befürwortete sein Amendement, welches vom Staats-Minister Delbrück bekämpft wurde.

Der Abg. von Bernuth zog darauf seinen Antrag zurü.

Der Vertrag wurde hiernäcbst mit sehr großer Majorität genehmigt; die Anträge des Referenten wurden abgelehnt, da- gegen die Anträge des Korreferenten angenommen.

Schluß der Sißung 2 Uhr 16 Minuten.

Der Aus\chuß des Bundesrathes des Norddeutsch;eua Bundes für Justizwesen hielt heute eine Sitzung ab.

Die chinesishe Gesandtschaft, welche am 22. d. M. von St. Petersburg hier eingetroffen war, ist am 25. d. Abends nah Brüssel weitergereist.

Laut eingegangener telegraphisher Nachricht vom 26. hjs. ist S. M. Dampf - Kanonenboot »Delphine von Syra in Corfu angekommen.

Die Provinzial- und Kommunal-Landtage werden, insoweit ein Bedürfniß zu ihrer Berufung vorliegt, theils noch im Frühjahre, theils im Herbst versammelt werden. Der Kommunal - Landtag für den Regierungsbezirk Wi es§- baden und der Provinzial - Landtag für Preußen werden wahrscheinlich unmittelbar nah Beendigung der gegenwärtigen parlamentarischen Sessionen zur Erledigung dringender Geschäfte einberufen werden.

Der Spezial-Kommissarius, Regierungs-Rath Stö el ist von Stettin nah Greifswald verseßt worden.

Kiel, 26. April. (Kieler Zeitung.) S. M. Wachtscbiff »Gefion« soll laut eingegangener Ordre des Königlichen Marine-Ministeriums außer Dienjit gestellt werden.

Braunschweig. Blankenburg, 24. April. Der Herzog ist heute Nachmittag hier angelangt und wird, wie es heißt, einige Tage hier verweilen.

Sacésen. Dresden, 26. April. Der König, der Herzog von Sachsen-Meiningen, der Kronprinz und die Kron- prinzessin, sowie der Prinz Georg begaben sih heute Vormittag 11 Uhr mittelst Extrazuges zur Besichtigung der Albrebtsbur nach Meißen und kehrten um Z Uhr von dort wieder zurü. Die Abreise des Herzogs wird morgen Mittag (zunächst nah Práâg) erfolgen, worauf die Königlichen Majestäten Sih um 2 Uhr nach Jahnishausen begeben werden. :

Anhalt. Dessau, 24. April. Die Geseßsammlung für Anhalt veröffentlicht ein Gesez über Aufhebung und Verände- rung von Familienstiftungen und deutschrechtlichen Familien- Fideikommissen. Die Aufhebung kann durch einheligen ¿¡aml- lienbeshluß geschehen, zu dessen Abfassung alle derzeit lebende Mitglieder der Familie, welche nach der Stiftungsurkunde zur Succession in das Fideikommiß berechtigt sind, zugezogen wer- den müssen. j

Baden. Karlsruhe, 25. April. Das Gefeßes - und Verordnungsblatt enthätt: Bekanntmachung und Verordnung des Handels-Ministeriums8: die Errichtung einer badischen Noten- bank betreffend. Die- im Landrechtsaß enthaltenen Beschrän- kungen des vertragsmäßigen Zin®efußes finden auf die Zins8- gedinge der Bank keine Anwendung. Bekanntmachung des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und der aus8wär-

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