1870 / 101 p. 12 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

die bürgerlichen streitigen Recht8angelegenheiten, die zweite die Strafsachen bearbeitet. Beide Abtheilungen vereinigen sich, wie in den alten Landestheilen, zu einem Plenum. In Schmal- falden fungirt eine Gericht8deputation; Gericht8tags- Kommissionen sind 20 eingerichtet. i:

Sch wurgerichte werden bei jedem Krei8gericht abgchal- ten. Die Funktionen der Staat8anwaltschaft werden durch 14 Staatsanwalte mit 6 Gehülfen wahrgenommen.

f R Zahl der angestellten Rechtsanwalte beläuft sich auf 308.

Die 3 Appellations®gerichte zu Cassel, Kiel und Wies§- baden bestehen aus je einem Civil- und einem Kriminalscnat und find mit 6 Präsidenten und 36 Räthen beietßt.

Dem Appellations®gericht zu Cassel sind auch in Bezug auf die Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont die Befugnisse cines Gerichts zweiter Jnstanz übertragen. Das AppellationLgericht zu Kiel bildet gleichzeitig die Appellationsinstanz für die Nechts- angelegenheiten des Herzogthums Lauenburg. Bei jedem Appellationsgericht fungirt ein Ober-Staatsanroalt. i

Die dritte Jnstanz bildet das Ober-Appellations-

ericht zu Berlin, welches aus cinem Präsidenten, einem Bize- Präfidenten und 14 Räthen besteht und in zwei Senate, den einen für Civilsachen, den anderen für Straf-, Handels- und Wechselsachen, getheilt is. Das Gericht ist gleichzeitig die dritte Instanz für das Herzogthum Lauenburg und die Fürsten- thümer Waldeck und Pyrmont. Die Funktionen der Staats®- anwaltschaft nehmen die bei dem Ober-Tribunal angestellten Beamten der Staat8anwaltschaft wahr. Ebenso sind keine be- sonderen Rechtsanwalte für das Ober-Appellation8gericht ange- stellt, vielmehr diejenigen bei dem Ober-Tribunal auch dort zur

Praxis berechtigt.

Die Gerichtsverfassung im Bezirke des Appellations- gerichts zu Cöln unterscheidet sih von derjenigen der Übrigen Provinzen hauptsächlich dadurch, daß die Wirksamkeit der Ge- richte fi im Wesentlichen auf die Rechtsprehung beschränkt, indem die freiwillige Gerichtsbarkeit, die Hypothekensachen und die Sportelverwoaltung anderen Beamten und Behörden Über- wiesen sind, und daß die Beamten der Staatsanwaltschaft eine weit umfassendexe Wirksamkeit haben. :

Als Gerichte erster Jnstanz fungiren in jedem landräth- lihen Kreise 2 bis Z, im Ganzen 128 Frieden8gerichte, die durch Einzelrichter beseßt und theils entscheidende Gerichte, theils Vergleichs8behörden (fast in allen zur Kompetenz der Landgerichte gehörigen Civilprozessen) sind, außerdem auch einige nicht streitige und einzelne Erekutionsangelegenheiten wahrzunehmen haben, und endli die Polizeigerichte bilden.

Die 9 Landgerichte, für Bezirke von 230- bis 480,000 Einwohner, sind kollegialish formirt und in mehrere Kammern getheilt, die sih zu Generalversammlungen vereinigen. Sie bilden für die friedens8richterlichen Entscheidungen die zweite, für die übrigen Civil- und Strafsachen die erste Jnstanz. Bei den Landgerichten werden auch die Assisenhöfe abgehalten. Das etatsmäßige Richterpersonal bestebt aus 9 Landgerichts- und 14 Kammerxrpräsidenten, 61 Räthen und 28 Assessoren.

Der Appellations8gericht8hof zu Cöln zerfällt in vier Senate, nämlich drei Civil- und einen Anklagesenat, und ist mit einem Erften Präsidenten, drei Senatspräsidenten und 28 Räthen beseßt. Außer den gewöhnlichen Plenarversammlungen finden bei Fragen von besonderer Wichtigkeit auch öffentliche feierliche Sizungen statt, bei welchen der Erste Senat mit einem andern Civilsenat zusammentritl. Der Appellations8gerichtshof bildet in Civilangelegenheiten die zweite Jnstanz für die Landgerichte, Handelsgerichte, Rheinzollgerihte und das LUlniversitätêgericht zu Bonn. Jn Strafsachen hat der Appellationsgerichtshof als Anklagesenat über die Statthaftigkeit der Anklage in den Unter- suchungssachen der Rathskammern der Landgerichte zu entschei- den und bildet zugleih die zweite Jnfstanz für die Rathskam- mern der Landgerichte.

Die dritte Instanz ist das Ober-Tribunal, in Civil- sachen der Rheinische Senat, in Strafsachen eine Abtheilung des Kriminalsenats. |

Die Funktionen der StaatsLanwaltschaft (des öffent- lichen Ministeriums) werden bei den Landgerichten durch 25 Staatsprokuratoren und je 1 Oberprokurator, bei dem Appel- lationsgericht8hof zu Cöln durch einen Generalprokurator, drei Staat8prokuratoren und drei General - Advokaten , bei dem Ober-Tribunal durch den General-Staat8anwalt wahrgenom-

men. Die amtliche Wirksamkeit der Staatsanwaltschaft ver- breitet sih über alle Zrocige der Justizverwaltung und kein? Sizung des Gerichts, mit Ausnahme der Friedensgerichte, darf ohne Beisein eines Beamten der Staatsanwaltschaft stattfinden. Auch die Korrespondenzen der Gerichte nah Außen werden in der Regel durch die Staat8anwaltschaft besorgt.

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Die Zahl der Advokaten ist unbeschränkt ; sie haben das Recht, dem Publikum Rath in Rcchtsangelegenheiten zu er- - acts Denkscyriften für Parteien abzufassen und für dieselben

orträge in den Gerichtssißungen zu halten. Die Advokat- Anwalte, die nur in bestimmter Zahl ernannt werden (zur Zeit 153), haben außerdem die Befugniß, Prozeßhandlungen vorzunchmen und Prozeßschriften einzureichen. Die Notare find zur Ausübung der Advokatur nicht befugt; fie haben aber U. A. das ausschließlihe Recht, öffentliche freiwillige Versteige- rungen von Immobilien vorzunehmen. Jhre Zahl beträgt 229. Die Gericht8vollzieber besorgen die Ladungen der Parteien u. dgl. und die Vollstreckung der Exekutionen selbst- ständig obne Mitwirkung der Gerichte; sie dürfen auch Wechfel- Proteste aufnehmen und, wozu auch die Gerichtsschreiber (Ober-Sekretäre, Sekretäre , Parket - Sekretäre) berechtigt sind, offentliche Mobiliarversteigerungen abhalten.

Die Gerichts8verfassung in der Provinz Hannover weicht in manchen Bezichüungen von übrigen Landestheile ab, In dem Herzogthum Aremberg- Meppen ist die standesherrlichve Jurisdiktion bestehen geblieben, Die Obergerichte nehmen cine ähnliche Stellung ein, wie die Landgerichte in der Rheinprovinz. Die Verwaltung8Langelegcti- heiten sind meist der Staat8anwaltschaft Übertragen.

Als Ulntergerichte fungiren 104 Amtsgerichte mit 241 Einzelrichtern, denen gewisse Civilsacren aus8schließlich und alle Streitigkeiten über Objekte bis 150 Thlr. Werth, die freiwillige Gerichtsbarkeit einscbließlid des Vormundscaits-, Hypotheken- und Depositenwesens, die Führung der Handcis- und Genossen- schaftsregister und in Strafsachen die Funktionen der Polizei- gerichte Übertragen sind. Die Entscheidung erfolgt in der Regel unter Zuziehung zweier Schöffen. Jm Lande Hadeln sind noch besondere Kirchspiel8gerichte, ähnlih denjenigen in der Provinz Hessen-Nafsau, vorhanden.

Von den 12 Obergerichten führt das zu Meppen den Namen »Königlich Preußisches und Herzogli Arembergsces Gesammt-Obergericht«, Die Obergerichte zu Hameln und Nien- burg find kleine, alle übrigen große Obergerichte. Die Berufung von den fleinen Gerichten geht, soweit nicht das Appellations- gericht in Celle die hôöbere Jnstanz bildet, an das Obergericht in Hannover. Die Obergerichte entscheiden theils als erste, theils als zweite Jnstanz, als große Senate mit 5, als kleine Senate

mit 3 Richtern. Für die kleinen Senate bilden die großen die |

zweite Jnftanz, für die großen das Appellationsgericht zu Celle, Die 7 Schwurgerichte werden bei 7 der Obergerichte abgehalten. Das etatêmäßige Richterpersonal der Obergerichte besteht aus 24 Präsidenten und 78 Richtern.

Das Appellationsgeriht zu Celle is mit einem Präsidenten, 2 Vize-Präsidenten nnd 20 Räthen beseßt und zer- fällt in 3 Senate. Dasselbe ist gleichzeitig der oberste Gerichts- hof für das Fürstenthum Lippe-Detmold.

Den höchsten Gericht8hof für die Provinz Hannover bildet das Ober-Appellation®Lgericht zu Berlin.

___ Die Funktionen der Staatsanwaltschaft werden durch einen Kron-Oberanwalt und 3 Stellvertretern desselben (bei dem Appellation8gericht zu Celle), 12 Kronanwalten mit 15 Stell- vertretern (bei den Obergerichten) und durch Polizeianwalte wahrgenommen.

Bei dem Appellation®gericht zu Celle sind 10, bei den Ober- gerihten 149 Anwalte als nothwendige Vertreter der Parteien angestellt. Dieselben müssen gleichzeitig als Advokaten fun- giren. T sind noch 179 Advokaten und Notare ernannt.

von Aremberg wird durch 4 Herzogliche Amt8gerichte geübt, von welchen das zu Papenburg ein gemeinschafstlihes König- liches und Herzogliches ist. Das Obergericht zu Meppen ist, wie bercits erwähnt, ebenfalls ein gemeinschaftliches.

Im Gebiete des sogenannten Kommunion-Harzes wird die Gerichtsbarkeit erster Instanz durch einen besonderen Be- amten verwaltet, in zweiter Instanz jährlich wechselnd dur das Obergericht zu Hildesheim und durch ein höheres braun- {hweigis{es Gericht.

__ In Frankfurt a. M. bestehen als Gerichte erster Jnstanz ein Sktadtamt mit Z Abtheilungen, ein Land-Justizamt, ein Rügegericht und ein Stadtgericht. Das leßte zerfällt in zwei Abtheilungen (Stadtgericht 1, 11) Die Hypothekenangelegen- heiten sind der städtischen Transsfkriptionë- und Hypotheken- behörde Übertragen, die Exckutionen 2c., sowie die Wahrnehmung der fistalishen Interessen dem Fiskalat. Die zweite Instanz

bildet theils das mit einem Direktor und 9 Richtern beseßt, |

der Gerichtsorganisation der |

Die landesherrliche Gerichtsbarkeit des Herzogs E

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Stadtgericht, theils das AppellationLgericht (1 Präsident und 6 Räthe), die dritte Instanz das Ober-Tribunal zu Berlin.

Jür das Jahdegebicet ist die Rechtspflege kommissarish den oldenburgischen Gerichten, dem Amt in I., dem Obergericht zu Varel in I1., dem Ober - Appellation8gericht in Oldenburg in 111, Instanz Übertragen.

ußer den vorgenannten Gerichten sind noch theils für gewisse Klassen von Personen, theils für gewisse Gattungen von Rechtsstreitigkeiten zahlrcice besondere Gerichte vor- handen. Qu den ersten gehören die Disziplinar-, die Militär- und die Universität8gerichte; zu den leßteren der Gericht8hof zur Enischcidung der Kompetenzkonflikte, die geistlihen Gerichte, die Gencral-Kommisstonen , die landwirthschaftlichen Regierungs- Abtheilungen und das Revisions-Kollegium für Landeskultur- sachen , die Handelsgerichte (im Bezirk des AppeUationSgerichts zu Cöln, in König®berg i. Pr. und Danzig, das Bundes- Oberhandel8gericht in Leipzig), die Gewerbegerichte (in der Rhein- provinz), das Elbzollgericht zu Wittenberge, die Weserzollgerichte zu Minden und Beverungen und die Rheinschisfsgerichte (5 Amts- richter, 15 Friedensrichter, 6 Gerichtskommißjarien). Endlich find noch die Schiedsgerichte und das Jnstitut der Schie ds- männer zu crwähncn.

Das Augusta-Hospital des Frauen-Lazareth-Vereins.

Uls die Ereignisse des Jahres 1866 alle Kreise zur frei- willigen Betheiligung an der Pflege der verwundeten und er- fkranf'’eu Krieger aufriefen, waren es namentlich die- deutschen Frauen, die durch Bildung zahlreicher Vereine die militärinchen Sanitätsbehörden in anerkennenöwerther Weise unterstüßten. Eine hervorragende Stelle unter dicsen Vereinen erwarb sich der unter dem Protektorat Jhrer Majestät der Königin stchende » Frauen - Lazareth - Verein. « Er brachte rasch so reichliche Mittel zusammen, daß er auf dem Grundstücke Köpenickerstraße Nr. 169 ein eigenes Reserve-Lazareth errichten und unterhalten konnte. Als nah Beendigung des Krieges die leßten Kranken endlich das Lazareth verließen, und dieses ab- gebrochen werden mußte, war der krankenpflegerischen Thätigkeit des Vereins für den Augenbli ein Ziel gesezt. Da aber noch einige Geldmittel in Bestand geblieben waren, und die Er- fahrungen des Krieges gelehrt hatten, daß cine längere viel- seitige Vorbereitung erforderlich ist, um der plôöglich hcrein- brehenden Noth wirksam entgegentreten zu können, so löste der Verein sich nicht auf, sondern organisirte sih neu auf Grund eines unterm 20. März 1868 von Jhrer Majestät der Königin be- stätigten Statuts. Dieses stellte dem Verein folgende umfassende Aufgaben: i

a) im Kriege: die Militärverwaltung in der Pflege verwundeter und erkrankter Krieger durch eine geordnete Privathülfe zu unterstüßen,

b) im Frieden: E durch Ausbildung freiwilliger und bezahlter Kranken- pflegerinnen , durch Fürsorge für Lazarethe im Allge- meinen und im Speziellen, durch Sammlung von Er- fahrungen und Nachrichten über Verbesserungen auf dem Gebiete der Lazaretheinrichtung und Lazarethverwaltung, durch Bereithaltung von Geldmitteln, überhaupt auf jede Weise sih auf die Thätigkeit vorzubereiten , die der Kriegs8fall nothwendig macht. :

Der Verein soll im steten Zusammenhange bleiben mit bem internationalen Genfce und dem Preußischen Vercin zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger, und führt dessen Abzeichen, das rothe Kreuz im weißen Felde.

Um für den Fall eines Krieges ein z.hlreiches geübtes und erprobtes Wartepersonal bereit zu haben, sollten zunächst geeig- nete Personen auf Kosten des Vereins an schon bestehenden Anstalten in der Krankenpflege ausgebildet werden, wozu namentlich die in der Königlichen Charité seit Jahren be- stchende sogenannte Krankenwarteschule Gelegenheit bot. Damit aber der Eifer des Vereins in der Sorge für cinen in ungewisser Ferne bevorstehenden Kriegs8fall nicht erkalte, erschien es an- gemessen, seine Thätigkeit an den Notbsiänden der Gegenwart in beständiger Urbung zu erhalten und man erfannte bald, daß dies, wie alle sonstigen Zwecke des Vercins, am sichersten

forderlichen bedeutenden Geldmittel in seinem eigenen Kreise aufzubringen, so bescloß er dennoch, im Vertrauen auf die Opferwilligkeit der Bewohner Berlins, mit dem Bau eines Krankenhauses vorzugehen. Die Schwierigkeit, einen passenden Bauplaß zu erwerben, wurde dadurch gehoben, daß auf Verwen- dung Jhrer Majestät der Königin von dem Kriegs - Minister ein vorzüglich geeignetes Terrain im nördlichen Theile des Jn- validenparfes dem Verein zur Verfügung gestellt wurde. Ein nach den speziellen Angaben des technisccen Vorstchers des Vereins, des Geheimen Regierungs-RNatbs Dr. Esse, vom Vau-Inspektor Blankenstein ausgearbeiteter Entwurf fand die Genehmigung Ihrer Majestät, worauf noch im November des Jahres 1868 mit dem Bau begonnen wurde. Den beschränkten Mitteln ent- sprechend, sollte zunächst nux das massive Hauptgebäude errichtet werden, in welchem sich außer einigen Krankenzimmern die Räume für die Verwaltung und Oekonomie befinden ; der Bau zweier damit zu verbindenden Lazarethbaracken aber einer späteren Zeit vorbehalten bleiben. Es zeigte fi aber bald, daß die Hoffnung auf die Mildthätigkeit der Mitbürger wohl begründet gewesen war, denn nachdem einmal mit dem Werke begonnen war, flossen von allen Seiten jo reichliche Gaben herbei, daß auch die beiden Baracken erbaut werden konnten, und die ganze Anstalt, welche nachstehend näher beschrieben werden soll, bis gegen Weihnachten 1869 voUständig fertig gestellt wcrden fonnte. Die Anstalt erhielt nach ihrer vorzüglichsten Wodblthäte- rin, der erhabenen Proteftorin des Vereins, den Namen »Augusta- Hospital.« Am 27. Dezember 1869 fand in Gegenwart Jhrer Königlichen Majestäten und zahlreicher Gäste die fererliche Einweihung statt, und nachdem die Ordnung der Verwaltung und die Gewinnung der Krankenpflegerinnen noch einige Jeit in Anspruch genommen hatte, sind am 6. April dieses Jahres die

{ ersten Kranken in die Anstalt aufgenommen worden.

In der ganzen Anlage der Anstalt sind die langjährigen Erfahrungen des Gehcimen Rathes und Charité - Direktors Dr. Esse auf dem Gebiete der Krankenpflege niedergelegt, und dieselbe ist mit allen denjenigen Verbesserungen ausgestattet, welche die neueste Jeit in so großer Zahl gewonnen hat. Die Hauptbarackenräume werden aus zwei, nah dem Muster der Lazarethbaracken der Königlichen Charité erbauten Baracken gebildet, welche, von Norden nah Süden sich erstreckend, an ihrem nördlichen Ende durch bedachte und verglaste Gallerien mit dem in der Mitte belegenen massiven Hauptgebäude ver- bunden find. Leßteres erstreckt sich von Westen nah Osten, mit der Hauptfront gegen Süden, in einer Länge von 74 Fuß und einex Breite von 32 Fuß, und wird von einem Querbau durcchshnitten, welcher bei 40 Fuß Frontlänge vorn 3 Fuß, hinten 11 Fuß vorspringt. An diesen {ließt sich noch ein Anbau von 215 Fuß Länge und 255 Fuß Tiefe, welcher im Erdgeschoß eine Kapelle mit halbkrewsförmigem Ausbau für die Altarnische enthält. Das Gebäude ist in ein- fachem ZJiecgelrohbau mit duntelrothen Streifen und Gesimsen aufgeführt und mit Üübertretendem Schieferdach versehen. Am Giebel prangt über dem Namen der Anstalt, fast als alleiniger Schmuct, das rothe Kreuz im weißen Felde. Wesentlich reicher fonnte das Innere ausgestattet werden, weil während des Baues noch sehr namhafte Beiträge eingingen und ein großer Theil der Handwerker und Lieferanten ihre Arbeiten bei der gedie- gensten Ausführung theils ganz unentgeltlich, theils zu sehr er- mäßigten Preisen lieferten. Den vorzüglichsten Shmuck aber erhielt die Anstalt durch die L Ihrer Majestät der Königin, welche nicht nur alle Räume mit reichen Gaben an Geräthen und kleineren Kunstwerken ausstattete, sondern auch auf Ihre alleinigen Kosten die Kapelle herstellte und sie zu einem wahrhaft prächtigen Raum gestaltete, troy der geringen Abmessungen von nur 24‘ Länge, 20/ Breite und 15! Höhe. Die Kapelle is in altromanischem Styl nah dem Entwurfe und zum größten Theil nah den speziellen Zeichnungen des Hof-Vauraths und Professors Dr. von Ritgen zu Gießen aus- geführt. Die Wände sind auf 5 Höhe mit Pannclen in Eichenholz in seiner natürliven Farbe mit Malerei in fräftigem Roth und Blau bekleidet. Die gepußsßken Flächen darüber ahmen reichgewirkte alterthümlihe Tep- piche nah, und die Decke zeigt Täfelwerk im Holz- ton mit Malerei und Vergoldung. Jn einer halbkreis- förmigen Nische, welhe mit einem jtumpfgrünen BVor- hang ausgemalt is, steht der geshmückte Altar mit Kruzifix, und zwei Leuchter tragenden Engeln. Die vier Fenster, ein Geschenk Sr. Majestät des Königs, sind im Königlichen Jnsti- tut für Gla8malerei nah den Kartons des Professor Teschner ausgeführt und enthalten in ganzen Figuren die Heiligen Georg und Elisabeth, den Erzengel Michael und Johannes den Täufer und darüber Wappenschilde mit dem preußischen Adler , dem thüringischen Löwcn, dem Krankenpflege-und dem Johanniterkreuz. Auf der erhöhten Estrade vor dem Altar steht die Kanzel , cin

durch Errichtung eigener Krankenanstalten erreicht werden

würde, Obgleich der Verein nicht hoffen konnte, dic hierzu er- | Harmonium und ein Lesepult mit - einem Adler von Bronce