1870 / 104 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Di |

1755

nderen Theils Schiffbruch leidet oder strandet, so sollen die Behörden | hat, und sind überzeugt, indem wir dabei stehen bleiben, denno eineit en General-Konsul, Konsul, Vizc-Kousul oder Konsular-Agenten des B:- recht wesentlichen, recht wichtigen Schritt in der Reformirung zu zirks , oder wenn ein solcher niht vorhanden is , den dem Orte ècs thun? Wenn der geehrte Herr Vorredner noch die rage '\{nfalls nächsten General-Konsul, Konsul, Vize-Konsul oder Konsular- | angeregt hat, ob es nicht gerade die Regierungen seien,

die in ihren übertriebenen Anforderungen das Zustandekommen der

Agenten davon benachrichtigen. i l “" Alle Rettungs8maßregeln bezüglich Deutscher, in den spanischen | Vorlage verhindern, so behalte ih mir vor, dann, wenn 1wir zu dem

' Territorialgewässern gescheiterter oder gestrandeter Schiffe sollen nah | eigentlihen Finanzartikel der Vorlage übergehen, Über diese Frage mi Maßgabe der Landesgeseße erfolgen und umgekehrt sollen alle Ret- | noch eingehender zu äußern. Bis jeßt habe ih mi darauf beschränkt, tungsmaßregeln in Bezug auf spanische, in den norddeutschen Territo- | in der allgemeinen Diskussion die Hindeutung darauf zu machen, daß rialgewässern gescheiterte oder gestrandete Sisse in Gemäßheit der | die Anforderungen der Regierung durchaus nur auf das Billige ge- (andesgesebe erfolgen. richtet sind. Jch werde mih bemühen, diesen Nachroeis zu seiner Zeit

1754

L S Siegelung gegenwärtig sein, auh ibxe eigenen ge Mitwirkung der Lokalbehörde sich nach den Bestimmungen dg n. j j V, er gegenwärtigen Konvention i ; e be U R E As, Qs dürfen | à Art. 13. Den Geiterat - Mont, E Vize - Konsuln un) : er L e erden. ° r bei Theile st Ließli te F Sollte del die LosalGebi E war tw ep B l onsular-Agenten der beiden Theile steht ausschließlich die Inventay, a Sa sie gate Sipung, dem Abnehmen der beiderseiti- | get veizuwoHnen , innerhalb 48 Stunden, vom Empfange der | und Scckiffspassagieren ihrer Nation de Öge teselbe Sa, E Ss A An so fann der gedachte anne oder an Bord R Nationalsifer, wätrecd A o nte allein zur g schreiten. ¿4 im Bestimmungêéhafen gestorben sein. B A t Se nuten alle NaMlabgegenstände inventarisiren und zwar | 4 Art 14. Die S Bea: Konsuln, Vize-Konsuln g er Lokalbehörde, wenn diese auf die oben erwähnte | Konsular-Agenten föanen sich an Bord der Nationalschiffe begin

Rz

25 S

| sirung und jede andere zur Konscrvirung der Verlassenschaft erford

liche Maßregel zu ; wenn cs sich um den Nachlaß von Schiffs leutqy

Benachrichtigung ihre Mitwirkung für erforderlih hält. Die Lokal- | oder ei : ; D P e Ad ; E ; ;

A S | : Votal- einen Delegirten an Bord schien ,; sobald die Die Konsularbebörden haben in beiden Ländern nur einzuschrei- zu ergänzen. Ln i

A Ca TE, aufgenommenen Protokolle mit | Verkehr zugeiassen sind, um U und O Ed ten, um die auf die Ausbesserung und Neuverproviantirung oder, ein- 10s Der Präsident des Bundeskanzler -Amts , Staats - Mi-

sen Verhandlungen irgend adkd R E Mitwirkung bei die- | die Sciffspapiere einzusehen , die Aussagen über ihre Reise A tretenden Falls, auf den Verkauf des an der Küste gesirandeten oder nister Delbrück, äußerte sich bei derselben Diskussion über I) Sie können die Öff ide Verslcigerune, is las ; ihren Bestimmungsort und die Zwischenfälle während der Reise ey, gescheiterten Schiffs bezüglichen Maßregeln zu überwachen. den Antrag des Abgeordneten Freiherrn v. Hoverbeck:

i e entliche Versteigerung aller beweglichen | gegenzunehmen, die Ladungsverzeichnisse (Manifeste) anzufertigen, d Für die Intervention der Landesbehörden dürfen keine anderen | Meine Herren! Jh muß Sie bitten, den Antrag des Herrn Ab-

Kosten erhoben werden, als solche, welche durch die Bergung uud die | geordneten für Berlin abzulehnen. Er hat ihn eingeleitet durch die der geretteten Gegenstände veranlaßt sind, so wie die- | Berufung auf eine Ausnahme, die \sich in dem bestehenden Tarife vor-

Nachlaßeffckten, welhe dem Verderben ausgeseßt ode ition ibrer Si : A 5 er {wer aufzu- | Expedition ihrer Schiffe zu fördern und nuit i le bewahren sind, sowie der Ernten oder Effeften, zu deren Veräußerung | oder Nexto alia Cabn es Varides ah cln ug 1A b

Aufbewahrung

sich cine günsti Í it bi : : ; S ; ; , S E 4) Ste Un PRdN U inne N A ft b Gli den Angelegenheiten, welche sie betreiben , oder bei den Anträgey jenigen / welche in gleichem Falle die Nationalschiffe zu entrichten | findet und deren Aufrechthaltung Thnen auch in der gegenwärtigen desgleichen den Betrag der von ihnen ci fassi 9 s Belder, | welche „fle zu stellen haben, als Dolmetscher und Agenten zu dienen E haben. e as 5 N , Vorlage vorgeschlagen wird, auf einen Begünstigungs8zoll für Rohstahl, und erhobenen Zinsen an ei en cinfassirten tachlaßforderungen „Die Gerichtsbeamten und die Beamten und Beauftragten de f Die Hohen vertragenden Theile sind außerdem dahin überein- | dex von der russischen Grenze bis zur Weichselmündung eingeht. T

D einem sicheren Orte in dem Konsulatsge- | Zollämter dürfen niemals an Bord der Handelsschiffe ein Unte gekommen, daß die geborgenen Waaren und Effekten keiner Zoiüabgabe habe zunächst mit einigen Worten diese Position und deren Entstehung

t

unterliegen sollen, es sei denn, daß sie in den inneren Verbrauch über- | ¿uy erläutern. Jn der Gegend von Oanzig besteht seit einer Reihe gehen sollen. a U _—__| yon Jahren eine Anzahl von kleinen Hammerwerken, welche Art. 19. Alle Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrages | yon seher darauf eingerihtet und angewiesen waren, s{we-

mit der Lokalbehörde, welche bei den früheren Anordnun i j j x | i t des ) i : Z l gen mitge- Ebenso müssen die gedachten K j M 1 dem ganzen Gebiet des Norddeutschen Bundes und in dem T ; S L i i w E E z e gedachten Konsularbeamten Behufs 9, E follen in dem g : : A A ; ; dishes Stabeisen oder Rohstahl, wie man es nennen will, zu irkt hat, stattfinden, sofern auf die unter der folgenden Nummer wesenheit rehtzeitig von den Erklärungen beate a d M ganzen Gebiet von Spanien, einsließlich der überseeischen spanischen vefarbeilen Mai Dane, di-sen fleinen Werfen den Bezug tos

erwähnte Aufforderung si Landesangehörige oder Angehörige eines | die Kapitäne und Schiffsmannschaft vor den Gerichten und Behörde, E Besibungen, anwendbar und ausführbar sein; in den zuleßt erwähn- | Materials, an welches sie sih einmal gewöhnt hatten und auf welches F ten Besißungen jedoch unter den Borbehalten, welche die besondere | ihre ganze Einrichtung nun einmal begründet war, nicht unmöglich

der in der No : 1E) er ü E O tau E a, A et Mohren vornehmen, ohne von dem Konsul oder Vize-Konsy

T A : j / gzuztegen. leje Mleder- | derjenigen Nation, welcher diese Schiffe h6 av oa E E legung muß in dem einen oder andern Fall in Uebereinstimmung uächtigten begleitet zu sein. I A e N

dritten Staates als Betheiligte bei dem In - utari } N , 2

Näcklasle melbli heilig Intestat- oder testamentarischen T E S C und jede Kerwaltungseinrichtung derselben mit si bringt d mit Rüeksicht auf dieses rein lokale Verhältniß hat man

dertidi S s befugt, in den öffentlihen Blättern des Orts, erfor- | vermieden wird. i e L Art. 20. Die beiderseitigen General-Konsuln, Konsuln, Vize- in E Ga U A Aa die Sie ilen Falls auch der Heimath des Erblassers, die etwaigen Nach- Die Benachrichtigung, welche zu diesem Behufe den Konsuln un Konsuln und Konsular-Agenten, ingleichen die Konsulatsfkanzler, Seîfre- jeßt darin finden, und die, wie gesagt, auch aufrecht erhalten werden

(äre, Eleven und Attachés sollen in beiden Ländern aller Befreiungen, | soll Es hat, ih wiederhole es, durchaus nicht in der Absict gelegen,

laßgläubiger zur Vorlegung der über ibre Forderungen sprechenden, | Vize-Konsuln zugefertigt wird, muß eine genaue Angabe der Stuhl r lernt : : ‘E Norrechte, Jmmunitäten und Privilegien theilhaftig werden, weiche | damit für die Provinz Preußen oder die benachbarten Theile

gehörig beglaubigten Urkunden innerhalb der in den Landesgesepen | enthalten und wenn diese sich nicht selbst oder durch einen Delegirt

vorgeschriebenen Frist zu berufen einfinden, so wird in i : : | ichen Grades is begünstigten Nati stehe i E : «j 2e L S . Î wird in ihrer Ab1wvesenheit Vorgeganqçgen. den Beamten gleichen Grades der meist cgünstig en Nallonen zustehen. von Pommern einen Vortheil für den Eisenbezug herbel- Wenn sih Erbschaftsgläubiger melden, so sind sie, wenn ge- Art. 15. Hinsichtlich der A e Ladens und Au Art. 21. Der gegenwärtige Vertrag soll zehn Jahre, vom Tage | zuführen, sondern lediglich jenes wesentli lofale Interesse zu i der Auswechselung der Ratifikatfonen an gerechnet, Gültigkeit haben. | pghren. Das, was der Herr Abgeordnete für Berlin Jhnen

nügende Mittel vorhanden sind, innerhalb vierzehn T h | ladens der Schiff ie hinsichtli i Vollendung des Juventars zu befriedigen. Sind ‘feine Veitte ate i Cl Mamu die Olo, E A D g d l zu S tittel vor- | Gütern und Effeften fommen die Land : handen, so findet die Befriedigung nach dem in geeignetster Weise | ments zur Anwendung. A De PANAESRI e)» SUNIA Uy: Med /

Wenn ein Jahr vor Ablauf dieses Zeitraums keiner der Hohen kon- | yorschlägt, ist etwas vollständig Anderes. Seine Absicht gcht dahin, trahirenden Theile dem andern seine Absicht kundgiebt, die Wirksam- O Bezüge der Provinz seewärts den erheblichsten Theil des Eisen-

herbeizuführenden Eingange derselben statt, oder endlich inne eneral - K : É i _ Je z ibt derselbe für beide : ; | g A ; : : rhalb der Den General - Konsuln , Konsuln, Vize-Konsuln oder K F feit des Vertrages aufhören zu lassen, so bleibt derselbe für beide | ¿olles herunterzuseßen Ueber die Angemessenheit der Eingangszoll\säße zwischen den Konsuln und der Mehrheit der Gläubiger verein- | Agenten steht ausschließlich die lfiuteelaltuig der ulte Of M Zheile bis ein Jahr nach erfolgter, an keine Frist gebundener Auf- für Stabeisen, wie sie jeßt besichen und wie sie jebt vorgeschlagen

fündigung in Kraft. | werden und wie sie etwa noch anderweitig vorgeschlagen werden könn-

barten Frist. h l l erha ; L ; g_an Bord ihrer nationalen Handelsschiffe zu. Sie

u die beiderseitigen Konsuln die Bezahlung der Nachlaß- | gemäß allein Streitigkeiten jeder At mi A Mi Ge s of

gen angeblicher Jnsuffizienz des Nachlasses ganz oder theil- | zieren und Matrosen zu schlichten, insbesondere Streitigkeiten , welch E

Art. 22. Der gegenwärtige Vertrag soll von beiden Hohen | ten, läßt sich sehr viel diskutiren, und der Herr Abgeordnete für Berlin fontrahirenden Theilen bestätigt und ratifizirt und es sollen die Rati- | hat in seinem ausführlichen Vortrage von dem Standpunkte seiner fifationen innerhalb zwei Monaten oder wo möglih noch früber in Provinz aus das Interesse entwickelt, welches seine Provinz daran

weise verweigern, so können die Gläubiger, wenn sie es für vortheil- | sh auf die He i i | i l n sie s i peuer und die Erfüllung sonstiger L

E kompetenten Lokalgerichte die Eröffnung des Kon- beziehen. g sonstiger Vertragöbestimmunge Madrid ausgewecchselt werden. t A hat, diese Zölle ermäßigt zu sehen. Aber ich muß zugleich hinzuscben, daß S T aon N UEIO IFCSSAIRO CO,RONSEUONES): Die Lokalbehörden dürfen nur dann einschreiten, wenn die an | Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten gegen- | der Zolltarif Überhaupt, wie binsichtlich dieser Zölle, nach meiner Ansicht, v E Weise per us in der in beiden Ländern geseßlih | Bord der Schiffe vorkommenden Unordnungen der Art sind, daß di E wärtigen Vertrag unterzeichnet und besiegelt. E und es ift dies eine Ansicht, welche die Vereinsregierungen von vornherein vorgeschrieben 8 Weise erfo gt is, müssen die Konsuln oder Bige- Ruhe oder öffentlihe Ordnung am Lande oder im Hafen dadurch g So geschehen zu Madrid, den 22. Februar 1870. befolgt haben, daß der Zolltarif, als ein Steuergesc§, vor allen Dingen fest- alle zum Nachlaß Ne den Syndicis des Konkurses | stört wird, oder wenn ein Landesangehöriger oder cine nicht zu R) d N area iaramentrat, war es nit môgliy diesen Grundsaß ausfolgen ‘wobei A4 Dai E M Esfekten und Werthe sofort | Schiffsmannschaft gehörige Person betheiligt ist. (L. S.) _ der Zollverein zusammentrat, war es nicht mögli, diesen Grundsaß E R E D dachten onsularbeamten obliegt, das Jnteresse In allen andern Fällen haben die gedachten Behörden sich darau Praxedes Mo. Sagasta. der Gleichheit vor dem Geseß in seiner ganzen Schärfe durchzuführen ; O j jährigen oder handlungsunfähigen Erben wahr- | zu beschränken, den Konsuln und Vize-Konsuln auf Verlangen Beistani (L. S.) man fand , als der Zollverein si bildete, zahlrei. e Verhältni}se vor, i i zu gewähren, wenn diese zur Verhaftung einer in die Musterroll: ; Gat t dee Vi : i inliy denen zen, e 1E A ata fe Vie J200T2R Ums 6 : Die Ratifikations-Urkunden der vorstchenden Konvention sind zu | F anziger Stahlhämmer , zum Theil waren sie viel größeren Umfangs

6) Sie können den Nachlaß verwalten und liquidir eingetragenen Person i 7 ; : S ) liquidiren oder dur getragenen Person schreiten zu müssen glauben, um dieselbe zu ver lauidieen lassen ehre de die Dot ruAteit veriwalien und | Dal A s Beh E A n Bixc-Korute 1nd 0 E 2 ; ein i . 40. Yeneral:K0 K Nize-K dot (s sei denn, daß Landesangchörige oder Angehörige Un T Sia sular-Agenten können E Pa E P ILON tes Ansprüche an den Nachlaß geltend machen, in welchem Falle die | ebörige Personen, welche vom Bord der Handelsschiffe ihrer Nation O Konsuln, Vize-Konsuln oder Konsular-Agenten nicht auf das Gebiet des anderen Theils entwichen sind, verhaften änd an as Recht der Entscheidung haben, wenn Schwierigkeiten namentli aus | Bord oder in ihre Heimath zurücksenden lassen.

Madrid ausgewechselt worden. und man war in dem ersten Tarif des Zollvereins genöthigt , nicht wenig lofale Ausnahmen zu machen. H a H E ien at Bin ef diese Ausnahmen nur als Ausnabinen gelten lassen, als Nusnahmen Zollparlameauts-Ungelegenbeiten. | von dem oberften Prinzip der Rechtsgleichheit sie sind deshalb auch

Berlin, 4. Mai. Jn der gestrigen Sißung E e | bemüht a bei J fich Gan L

: ) 1ts nahm der Bundesbevollmächtigte, men zu vermindern, und wenn Sie den aiten Z einstarif mit

e Cas éi Vie | dem jeßt bestehenden vergleichen , so werden Sie finden , daß ein sehr

Reklamationen entstehen, die zu Streit zwi ili i Z je si iftli i | Ñ sfussi 1

l zwischen den Betheiligten An- „U diesem Zwecke haben sie sich sriftlich an die kompetente L i Minister C , ei der Diskussion über S ;

e ad e L Landesgerichten die Eni- e zu enan und durch die Schiffsregister oder Musteerollen, O A Meadote bis Volt: N | S Gai Mai Ä ee N flo MtiBoriagen e zu. der, Wenn das Schiff scho Í i : 29A ; 24 N ea : poeiterer Theil rvürde durch die Annahme der hnen je 1

j umeiie ne Mengen, fein Olle, Dun) beglaubigle Meine Herren! Der Herr Vorredner hat ausgesprochen, daß pel n Sal ain, Die Ausnahmen, die auch dann bestehen bleiben

Die gedachten Konsularbeamten fahren jedo fort Abschriften dieser Dokumente 1 ‘ise ie 1 j : des testamentarischen oder Intestat-Nachlasses. zu Mis F E sonen wirkli h Schiffsmannschaft gehört haben P e halten inzwischen die Verwaltung und das Recht, den Nachlaß end- | dieser Art begründeten Antrag darf die Auslieferung der D serteure gültig zu liquidiren, ingleihen das Recht, die Nachlaßgegenstände nicht verweigert werden, Auch soll den gedachten anb unter Beobachtung der oben vorgeschriebenen Formen zu verkaufen, | leder Beistand und jede Hülfe Behufs Aufsuchung und Verbaftun S E eile A u wahrzunehmen und sind be- E e mad leßtere sollen auf den ias M j Ung e derselben vor j L en de onjuls oder Vizc-K in di 2 ; f faten zu bevollmächtigen. Selbstverständlich A Gerichten Advo geführt. Und. daselbst in Vizc-Konsuls in die Ortsgefängnisse ab alle Papiere und Dok l Q en sie den Gerichten l ; A A ewahrsam gehalten werden, bis dieser Gc- scheidung derselben vorliegende Frage autgetiget wie gener Ente | #90 iese Gesangentaltann Le nicht 1 | y sun S A ao müssen die Gencral-Konsuln, Kon- 00 Mau dieser Frist Und nach drei Tage e A Benach- r fle nit Berufung eingelegt. haben, aue bu r Ie Pen | qus demselben Gn wiede? vedersafite in Freie geiedte ohne f etwa bis zur Entscheidung des Streits unterbrochene C Wenn der Deserteur am Lande Me ftrafb le ‘SAneI began- N il gen hat, so fann die Lokalbehörde die Auslieferung Mauaie U li ven Cas ee A Oa “Une en den geseß- ître Al artin g eldung gefällt hat und diese vollständig voll- T : t gien se onate nach dem i i iy S N Jemadt worden ist auobändigen, en entlichen Blättern bekannt | daß Seeltute und auen ggadeile find darüber einverstanden 8) Sie können eintretenden Falls eine Vor 2 Unterthanen des Landes sind, in e R 9 den Geseßen ihres Landes entsprechend, Änl N und Kuratel, von den Bestimmungen R Ao I

der gesirigen Verbandlung der preußische Finanz-Minister gefehlt habe. „7 ; | E ] In e as Put U Wol anwesend sein, aber a A gen p R aen Gee G E hatt O e als Mitglied des Bundesrathes ist er hier gewesen, und wenn er ge- A N N V tale Auanabimne, die i ditiett auf {wiegen hat, so hat das einfach darin seinen Grund gehabt, daß, wie Schlesien bezieht, und eine gang, ie i A Q L A U See D. Thnen von diesem Tische aus mitgetheilt worden ist, die zoilverbünde- | den Verkehr mit S Je Entlivicklung des Tarifs L ine ten Regierungen nicht in der. Lage gewesen sind, hinsichtlich | lichen VereinSgrenze. iese ganze Ä n: N A N der Besteuerung des Roheisens einen neuen Vorschlag zu zufällige ist, fondern auf einem ronen P e maden, daß fie sich überhaupt wesentlih haben davon leiten | Prinzip beruht, führt mit NothwenLge A L UO Sah en Bote lassen, ihrerseits nichts zu thun, was das endliche Zustandekommen | O e Ee nd Pte ee der Tarifreformen erschweren wúrde. Wenn der geehrte Ler: R darauf hin, auf welche das eben verlesene Sousamendement von selbst redner aus dem Umstande, daß ich das Wort nicht genonunen habe, und itel uy bels in das Stat nit, wie mak eitte Bealtirskigung, daß ih am Rhein geboren bin, den Schluß zog, ih müßte nolhwentg v (ch 0 dieser Seite hin ‘dem Eingang von der russischen Grenze ein Schußzölner sein, so kann ich ihn darüber beruhigen, daß ih diese | 19 e E Res L nie Sue 0D R 6 va Tendenz durchaus nicht theile, und daß ih einen guten Theil meines | 18 e O Oas E L E Una Lur Ein» Lebens damit zugebracht habe, um dafür zu wirken, daß man in an A A vis i Dber, 0 weile nit, das: mes unserm Vaterlande von dem System der E N A | E al angenommen würde, hier aus der Mitte des t sf 94 î „Q i 1 , ( 4 ; | q ( E A i A L E J A wil, ente 1E Sgquses ein ferneres Amendement gestellt werden würde, diese Grente Meine Herren! Wenn hier das Zollparlament in einer über- | auszudehnen bis nah SMleswWlgeHowxin: Es E s 2 a 04 H S | i x Lk [9 : á 8 viegenden Majoritit seinen Ents6luch_ Ju erkennen gübe, wir balien Fand dasselbe Net), es winden Old Crüe von Shledmwig den Zeitpunkt für gekommen, um den Zoll auf Roheisen zu ermäßigen, | | würden demna bis na Ostfriesland hin-

Art, 12. Wenn ein Deutscher in Spanien oder ein Spanier Art. 17. Falls nicht Verabredungen zwischen Rhe f s Sie i Sni 1 g Holstein bezögen; wir E i : Norddeuisbland an einem Orle sürbt / wo feine Konsulerbehüie | tee Lud Bersiherern entgegenstehen, werden die während der Habt: | prenhilwen inang Ministers auf cinen “großen Widerstand stoßen {elangen Und #0 eine alödann fdr piel L n iun Allgemeinen (T tation vorhanden ist, so hat die zuständige Lokalbehörd Plde d elder Lbeile erlittenen Havereien, sei es, daß die Scissc F roi D E 3nnen Sie es den v “bündeten Regierungen führen, nämli en Etngang2zou c : A8 Q R den Landesgeseßen zur Jnventarisirung der E f albehôrde nah | in die betreffenden Häfen freiwillig oder Mut würden. Aber, meine Herren, können Sie es den verbündeten Legierungen f erabzuseßen. Wollen Sie das, meine Herren, das is etwas Anderes, : ven ften und zur Liqui- s g oder als Nothhafen einlaufen, vo! F verdenken, ww î st wünschen, einen solchen Entschluß ruhig und g : / on dm Vrinziv der Gerechtigkeit dirung des Nachlasses zu schreiten Und N Zie z qui» | den General-Konsuln, Konsuln oder Vize-Konsuln der bet den Naticn F enten, wenn sie zuer , Cine i aber lokale Ausnahmen widerstreiten dem Prinzip der eigent, : L A 7 i j ; b: Vcatic1i M rx ci Z ; 1ts her. | T der i : Gesandtschaft oder dem dem Nachlaßorte 16 etreffenden Botschaft oder regulirt. Sollten jedo Landes-Untertl ü reffenden atc F Uunbefangen und aus der eigenen Jnitiative des Zollparlaments her- _— Nach dem Abgeordneten Prosch nahm der Minister : [ ) j ädchsten ; ; 1C : erthanen oder Unterthanen eincr F Men : g C i die Beschlüsse | a ben ge Î i nfulay, Linen fürzeser Fri von dem Ergebniß ihrer Amiohank | ene ias Sise sein, jo msen, ebenso wie in Ermangelunz | nade wit Stimmengtelheit ezfolgen, daß dann die Regierungen Delbrü nod einmal in Betreff der Besteuerung ganz grob acbricht zu geben. n wischen allen Detheiligten die Havereien von F ei dere Ste ei önne ie sagen, wir blei- Gußwaaren das Pork: E S qon/ ¿obald 1edod der dem Orte, wo der Nachlaß erdffnet isy näcgne | °% LBbehörden regulirt werd. e E e bei ge dem sehen was wir schon früher vorgeschlagen baben, Meine Herren, id babe, als d die Ebre haste, die Tarisberathung eamte selbst oder dur einen Delegirten sih einfindet, hat gehörigen Mad e U otra Ren EA Theile Fn S ta E was die Zustimmung dieses Hohen Hauses bereits zweimal E E einigen Worten einzuleiten, veret arau fmerksam g t)