1870 / 110 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1854

Orte; sie verkvendete 906 Boten, welche täglich 2899 Wegstunden à 16,000 Fuß) zurüdcklegten. Z L i S O S OnaederEe in 1868/9 14,018,054 gewöhnliche frankirte Briefe (gegen das Vorjahr + 850,243 St.)/ 717,228 gew. unfranfkirte Briefe (— 166,505), 162,666 St. rekommandirte Sendungen (+ 7854), 2,081,778 St. Druecksachen (— 33,130), 203,382 St. Waarenproben (+ 28,228), 3,009,788 St. portofreie Briefe (— 356,929, weil die Notirung 1868/9 in die Gerichtsferien fiel); außerdem nach dem Aus- lande 330,000 Stü Briefe 2c., endlich 16,086,579 Exemplare Zeitun- gen (+ 979,211). Ordinäre Packete wourden 1,880,208 Stück = 9,530,962 Pfd. befördert (+ 39,152 Stück und 988,832 Pfd.), Geld- und Werthsendungen 1,083,132 Stück = 2,188,746 Pfund 185,066,748 Fl. erth (— 84/911 Stück, 50,500 Pfund, + 17,917,753 Fl.); außerdem nah dem Auslande und aus dem Wechselverkehr, abgehend und transitirend, ca. 650,000 Stück. i

Auf Postanweisungen wurden (420,967 St) 8,994 074 Fl. ein- gezahlt, (auf 433,438 St.) 9,390,037 Fl. ausbezahlt. :

Am 1. Juli 1869 traf eine Postanstalt auf 0,814 Qu. Meilen, auf jeden Einwohner 11,35 ankommende und ebensoviel abgehende Briefe und 1,66 Frachtstücke; ein Postreisender (745/258) auf 2,39 Einw. ; auf jeden Einwohner 9,05 aller im Jahre crscheincnden Zeitungsnummern ; auf den Einwohner 2 Fl. 46,4 Kr. Posteinnahme, 2 Fl. 41,8 Kr. Postausgabe, 4,1 Kr. Postreinertrag (1867/8 4,2 Kr.).

Die erste diesjährige Kurliste von Marienbad ist am (ten d. M. ausgegeben worden... Dieselbe weist 39 Parteien mit 51 Per- fonen aus. Jn Karlsbad zählte man am 30. April bereits 452 Kurparteien mit 639 Personea. Jn Tepliß waren nach Ausweis der zweiten Nummer der Kurliste bis zum 27. April 102 Parteien mit 148 Personen zum Badegebrauch cingetroffen.

Kunst und Wissenschaft.

Von dem Entwurf einer Prozeß ordnung in bürger- lihen Rechtsstreitigkeiten für den Norddeutschen Bund ist im Verlage der Königl. Gch. Ober-Hof-Buchdruckerei (R. v. Deer) in diesen Tagen das fünfte Buch erschienen. Dasselbe umfaßt das Gebiet der Zwangsvollstreckung und zerfällt in 11 Titel, den Tit. 50 bis 60, welche die §§. 858 bis 1031 umfassen. Die einzelnen Täteleintheilungen stellen sih wie folgt dar: Allgemeine Bestimmun- gen Über die Zwangsvollstreckung, von den Gerichtsvollziehern als Vollstreckungsbeamten , von der Zwangsvollstreckung wegen Geld- forderungen , von den Wirkungen der Pfändung, von der Pfändung der förperlichen Sachen, von der Pfändung der Forderungeu und der anderer Vermögensrechte, von der Subhastation und der Ad- ministation, von dem Offenbarungseide;, von dem Vertheilungsverfah- ren, von der Zwangsvollstreckung zur Erwirkung. der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen, von der Zwangsvollstreckung durch Haft. Nachdem die Bestimmun- gen angegeben worden, unter denen die Zwangsvollstreckung überhaupt zulässig erscheint, mag sie definitiv oder nur vorläufig gesehen, definirt der Entwurf die Modalitäten derselben und läßt sie auch aus Vergleichen zu, welche nach Erhebung der Klage zur Beilegung des Rechtsstreites oder cinzelner Streitpunkte gerichtlich abgeschlossen sind. Die Beamten, welche zur Zwangsvollstreckung berufen erscheinen, werden in Zukunft als Gerichtsvollzieher bezeihnet, und als VollstreckungS8gerichte charafteri- firen sich die Amtsgerichte (F. 884, 885). Gegen Leistung einer Sicher- heit kann die Zwangsvollstreckung sistirt werden (g. 888). Erhebt ein Schuldner Einspruch gegen die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung, so muß er denselben durch Gründe motiviren, welche erst nach Erlassung des Urtheils entstanden sind (§. 872). §. 876 zählt die Bedingungen auf, unter denen mit der Vollstreckung der Exekution einzuhalten ist. Der als Erbe des Schuldners verurtheilte Beklagte kann die Rechts- wohlthat des Jnventars nicht geltend machen, wenn ihm dieselbe im Urtheile nicht vorbehalten ift C. 900). Soll die Zwangsvollstreckung in cinem ausländischen Staate erfolgen, welcher vertragsmäßig die Exekution preußischer Gerichte vollstreckt, so hat auf Antrag der Gläu- biger das Prozeßgericht 1. Jnstanz die zuständige Behörde des Aus- landes um die YwangsvoUstreckung zu ersuchen. Kann die Voll- stredung durch einen Bundeskonsul erfolgen, so is das Er- suchen an diesen zu richten (§. 906). Bezüglih des Amtes der Geriht8vollzieher sind folgende Vorschriften von Erheblich- kcit: der Gerichtsvollzieher darf nur innerhalb des ihm angewiesenen Bezirkes exekutiren. O 908). Seine Qualifikation ruht: in Sachen, in welchen er, seine Chefrau oder bis zum dritten Grade verwandte oder bis zum zweiten Grade verschwägerte Personen Partei sind, oder in welchen er selbst Prozeßbevollmächtigter resp. Parteibeistand war. Die zum Zweck der Vollsireckung geschehende Untersuhung erstreckt sih auf die Wohnung und alle Behältnisse des Schuldners und fann eventuell auch gewaltsam erfolgen (§ÿ. 914). Die Zwangs- vollstreckung erfolgt durch Pfändung in das bewegliche, durch Sub- hastation resp. Administration in das unbeweglihe Vermögen (Y. 924. 925). Werden die gepfändeten Sachen im Besiß des Schuld- ners gelassen, so ist die Pfändung nur wirksam, wenn der Gerichts- vollzicher Maßregeln getroffen hat, die Pfändung ersichtlich zu machen, z. B. dur Anlegung von Siegeln (§. 929). Der Pfändung sind nicht unterworfen : unentbehrliche Kleidungsstücke, Haus- und Küchengeräth, Heiz- und Kochöfen, die für einen Monatzum Unterhalt des Schuldners, der Familie und des Gesindes erforderlihen Nabrungs- und Feuerungs- mittel, eine Milchkuh oder zwei Ziegen nebst Futter auf einen Monat, bei Künsilern, Handwerkern, Hand- und Fabrikarbeitern die zur Aus- übung des Berufes unentbehrlichen Gegenstände, landwirthschaftliche Apparate, bei Offizieren, Beamten, Geistlichen, Lehrern an öffentlichen Unterrichtsanstalten, Rechtsanwälten und Notaren, die zur Verwaltung des Dienstes erforderlichen Gegenstände, sowie anständige Kleidung. Das Inventarium der Posthaltereien, Orden und Ehrenzeichen (F. 995), Die Versteigerung der gepfändeten Gegenstände findet erst aht Tage nach der Pfändung statt, aufer wenn Gläubiger und Schuldner sich über

das frühere Stattfinden einigen oder Gefahr ciner beträchtlichen Werths

verminderung vorhanden is} (§. 942). Noch nicht vom Boden trennte Früchte dürfen nur zu F M der Reife gepfändet werden (y. 946). der VYfändung nicht unterworfen: der lohn, die auf geseblicher Vorschrift

forderungen, die fortlaufenden Einkünfte , ner aus Stiftungen oder sonst

Arbeits- und beruhenden

welche ein

Summe von 500 Thalern pro anno erreichen. Von dem Mehrbetrage jj

der fünfte Theil der A A Ch H geaen E mobilien gerichteten Exekution hat der Gläubiger die Wahl, die Subhas,} ck; g ¡ht da 7 Mai 187 tion oder die Administration, oder neben der Subhastation die Administ,}#} C! Signalement kann nicht gegeben werden. Belgard, 7. Mai 1870 tion oder andere Sicherheitsmaßregeln zu beantragen (Y. 952). Find sih bei der Exekution keine zu exequirende Objekte vor, so hat d

Schuldner den Offenbarungseid (Manifestationseid) zu leisten (F, 94 Die Ladungsfrist hierzu beträgt cine Woche (§. 995). Erscheint d Schuldner im Termine nicht oder veriveigert er den Eid, so kann q zur Haft gebracht werden (Y. 996). s i Haftentlassung zu jeder Zeit frei, den qu. Eid zu leisten (Y. 997), 5}

dies geschehen, so kann ein anderer Gläubiger die nochmalige Ÿ;, 1e leistung nur dann verlangen, wenn er nachweist, daß der Schuld des Angeklagten Unstatthaft ist die Haft, wel}

überhaupt die Dauer von 6 Monaten nicht Übersteigen darf (§. 1112 Mittheilung zu machen. Fraustadt, den 5. Mai 1870.

später Vermögen erworben habe. gegen Mitglieder einer inländischen geseßgebenden Versamml während der Sißungsperiode, aklive Militärpersonen und Sh resp. bei einem Seeschiffe angestellte Personen, wenn leßteres fertig ist.

Die »Wiener Abendpost« enthält einen Bericht über r ö mis(, Gräber, welche seit dem Jahre 1845 am Wiener Berge n}

und nach aufgedeckt worden sind. Auch im April dieses

res stieß man auf mehrere Urnen verschiedener Größe, aus star?

branntcm Thon und von reiner Form, in welchen die Reste v E E : ( Leichenbränden und die Beigaben der Verstorbenen verwahrt lag, Hardegsen bei Göttingen ist die Verhaftung wegen Vollziehung einer Die Leßteren waren die gewöhnlichen und zeigten sich meist in Bru : i V A stücken mit alten Bruchrändern; ein sogenanntes Thränenfläscht, falden am 6. November v. J wegen Vergehens gegen §. 340 pos. 9.

mit cingezogenen Wänden aus grünem Glas, eine bronzene Gewan E x : N ana P M Ce g / s Ï wird ersucht, den 2c. Heß im Betretungsfalle festzunehmen, in das

hafte mit eisernem Dorn und zwei Thonlampen, die eine von ibn mit dem weitverbreiteten Stempel CRESCES, sind ganz. L mente lassen auf ein Dolchmesser und eine breite Schwerlklinge vet

Eisen, auf eine flache, ziemlich weite Schale aus Bronze, endlich (1

einfache Schmuckgegenstände aus gleichem Stoffe schließen. Yu Münzen, welche den Leichen als unterirdischer Fährlohn in den Mui gelegt wurden, fanden sich sechs Kupferstücke , verwittert; doch lassen si die Bruftbilder mitian (81 bis 96. -nach , Chr.), Hadrian (117 bis 18 und Constantius (337 bis 361) erkennen. Es sind dies di ersten Funde, welche für jene Grabstätte auch auf die Verbrennuy von Leichen hindeuten , während die srüheren Funde nur bestaklt Leichen in sargähnlichen Kasten betrafen.

dex Kaiser Lo

Särgen.

gion (Gemina pia fidelis). dieser Stein, der aus dem lebten Viertel des zweiten Jahrhunda! stammt, eines der ältesten Denkmäler des Christenthums if}. An dal

südliden Abhang des Wiener Berges, auf welchem die Grabsä!

entdeckt ist, stand bis zum 3. Jahrhundert wahrscheinlich ein klein Kastell zum Schuße der Heereêstraße, welche nach Ausweis der das!)

Gräber herrühren.

Groß-Gerau, 8. Mai.

Umgegend wahrgenommen wurde. L ; Christiania, 4. Mai. In der Nacht zwischen dem 22. ui 29. April hat in der Nähe von Drontheim ein Erdrut#ch sil! gefunden. Nußer des Wohnung des Verwalters der dort belegF| Eisengruben »Ytteröen« is} eine Arbeiterwohnung nebs mehreren l} nen Hütten ins Meer hinabgestürzt. Drei Kinder hat man 0} Leichen wiedergefunden; ein Arbeitsmann, dessen Frau und K} fehlen noch und sind wahrscheinlih ebenfalls umgekommen. E Landwirthschaft. 4 __— Am 31, Mai findet in Görliß eine große, von den einigten landwirthschastlihen Vereinen der Oberlausiß verant! Ausstellung statt, welche sih nicht nur auf alle Erzeugnisse ! Landwirthschaft und des Gartenbaues, sondern auch auf gewerb! i Erzeugnisse anderer Art, soweit dieselben bei der Landwirthschaft dem Gartenbau Verwendung finden, erstrecken wird. |

und nicht früher als 4 Wochen wf Folgende Forderungen s} Dien Aliment, Schul auf Grund der Freigebigt;| eines Dritten bezieht, insoweit er sie zum nothdürftigen Unterhalt i sich oder scine Familie bedarf, die aus Kranken-, Hülfs- oder Ster} kassen zu beziehenden Nußungen, Wittwen- und Waisenpensione, Sold und Junvalidenpensionen der Unteroffiziere und Soldaten, d} Diensteinkommen aktiver Militärpersonen, Offiziere, Beamten, Gej ? lichen und öffentlichen Lehrer, sowie ihre Pension, wenn beide nicht j} | im Betretungsfall zu verhaften und an die nächste Gerichtsbehörde,

I e o : : ndessen steht es ihm behy einfachen Diebstahls erhoben und eingeleitet worden. O : i n us entfernt und sein jeßiger Aufenthaltsort ist nicht bekannt.

| werden daher alle Behörden , denen der gegenwärtige Aufenthaltsort

| Guhrau et Compl. erlassene, am 1. April 1869 erneuerte Steckbrief

Die Ôtay E

alle sehr stal! | sucht, denselben zu verhaften und mit den bei sich führenden Sachen

| und groß, Augenbrauen schwarz, Nase spiß und lang, Mund gewsöhn- b | lih, Zähne mangelhaft, Kinn spiß, Bart: s{warzer Schnurrbart, Ge- Beide Arten der BestattunF die Beisebung und die Verbrennung der Leichen, wurden also, wi häufig anderwärts, auch am Wiener Berge und zwar gleichzeitig gelb Münzen derseiben Epochen fanden sich bei den Bränden und in t Diese Epochen sind sehr spät, wahrscheinlich fallen sic 1 das Ende des dritten und in die erste Hälfte des vierten JahrhundalF

Die Steinsärge am Wiener Berge sind aus Jnschriftsteinen sammengesebt, die hon vorher als Grabsteine gedient hatten. V1 solchen Steinen ist freilich nur einer ganz aufgefunden worden; (F deckte, wie ein anderer Stcin, dessen Bruchstück eine theilwweis noch l} bare Tnschrift enthält, die Gräber römischer Soldaten von der 10, 1 Einer der Soldaten war Christ, so (0

Mae, Firma: Robert Thode & Co., vermerkt steht, ist d : ; | h E zufolge heutiger Verfü ri : aufgefundenen fünf Meilensteine von Wien aus dort vorüberfüb!!| ge heutiger Verfügung eingetragen Nach der Zerstörung des Kastells hat an jener Stelle vielleicht 1100 längere Zeit eine Veteranenkolonie bestanden, von welcher die #päla |

Heute Morgen um 10 Uhr 20 Minu ] am 1. Mai 1870 errichteten offenen Handelsgesellschaft sind:

ten erfolgte hier wieder ein Erdstoß, der auch an anderen Orten d |

1855

Deffe untliche

Steekbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Strafvollstreckungs - Requisition. Die unverchelichte @¿ouije Noeske von hier, 23 Jahre alt, ist durch unser rehtsfkräf- tiges Erkenntniß vom 6. April er. wegen Diebstahls zu einer vier- ehntägigen Gefängnißstrafe verurtheilt. Die 2c. Noeske hat den hicsigen Ort verlassen und is ihr gegenwärtiger Aufenthaltsort un- befannt, weshalb die sämmtlichen Behörden ersucht werden, dieselbe

welche leßtere um gefällige Strafvollstreckung ersucht wird, abzuliefern. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Bekanntmachung. Gegen den Buchbinder Richard Geor- es, 39 Jahre alt, evangelischer Religion, aus Thorn , welcher im ‘ebrauer d. J. hier in Fraustadt gearbeitet hat, ist eine Anklage wegen Er hat sich "U

oder der Aufenthaltsort desselben seit dem Monat Februar d. J. bekannt geworden i} , ersucht , uns hierüber s{leunigst

Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Der am 25. Auguft 1868 hinter dem Müller Carl Scholz aus

wird wiederholt in Erinnerung gebracht. Guhrait, den 5. Mai 1870.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Steckbrief. Gegen den Mahburschen Heinrich Heß aus gegen denselben von Königlicher Kreisgerichts-Deputation in Schmal- St. G. B. erkannten achttägigen Gefängnißstrafe verfügt worden. Es

nächste preußische Gerichtsgefängniß abzuliefern und Mittheilung an- her zu machen. Rotenburg (Provinz Hessen), am 12. Mai 1870. Der Staats-Anwalt.

Sleckbrief. Gegen Schneider Sebastian Scherf von hier ist wegen Meineids die Untersuchungshaft erkannt worden und wird er-

ins hiesige Amtsgefängniß abzuliefern. Signalement: Alter 32 Jahre, Größe 5% Statur s{chmä@chtig, Haare dunkel, Stirn hoh, Augen blau

sicht länglich und schmal und Farbe blaß. Schwarzenfels, den 9. Mai 1870. Königliches Amtsgericht. Hofmann.

Handels-Negister. Handels-Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts is unter Nr. 5935 der Kaufmann Albert Wilhelm Faber zu Berlin, Ort der Niederlassung: Berlin, _Jebiges Geschäftslokal: Jnvalidenstraße 111, Firma: A. W. Faber, zufolge heutiger Verfügung eingetragen.

Unter Nr. 2474 unseres Gesellschaftsregisters, woselbst die hiesige

Der Kaufmann Eugen Dzondi zu Berlin ist am 10. April 1870 in das Handelsgeschäft als Handelsgesellschafter eingetreten. Die Gesellschafier der bierselbst unter der Firma: | Schuberi & Co., Geschäftslokal : Markgrafenstr. Nr. 18,

1) der Fabrikant Alexander Albert Schubert, 2) der Billeteinnehmer Friedrih Wilhelm Zoberbier, Zur Vert n d esells t ist der Fabrikant Al d BUr Vertretung der Gesellschaft ist nur der Fabrikan exander Albert Schubert A | : Dies isst in das Gesellschaftsregister des unterzeichneten Gerichts Unter Nr. 2914 zufolge heutiger Verfügung eingetragen.

Berlin, den 9. Mai 1870. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

E. My A PAT 7 g A S

Zufolge Verfügung vom heutigen Tage is heut eingetragen : a) in unser Gesellschaftsregister bei der Firma H. Schlegel & Co. unter Nr. 35: Nach dem Ausscheiden des Gesellschafters Brauecreibesißers Carl Georg Wilhelm Gustav Gumpert is die Firma hier N und neu eingetragen unter Nr. 120 des Firmen- __reguters;

r Anzeiger.

b) in unser Firmenregister unter Nr. 120:

Vanuns fee Siema-Jahaders : raueretivenver Caspar Erasmus Heinrih Schlegel zu Alt-Schöneberg, y 9 bi D 1

Lo per na: M Ge nebera bei Berlin, ezeihnung der Firma: H. egel & Co. Berlin, den 6. Mai 1870. S Königliches Kreisgericht. I. (Civil-) Abtbeilung.

__ Die von der Handelsgesellschaft Carl Fedor Lenz & Schroeder zu Köpenick dem Kaufmann Christian Friedrich Louis Poser zu Berlin ertheilte Prokura is erloshen und deren Löschung ia unserem Prokurenregister unter Nr. 22 heute verfügt und erfolgt.

Berlin, den 7. Mai 1870. Königliches Kreisgericht. 1. (Civil-) Abtheilung.

Zufolge Verfügung vom 5. d. Mts. ist in unser Gesellschafts- register zu Nr. 5, betreffend die Firma Beeskower Credit-Gesellschaft : T. Mücke & Co. unter Rubrica 4: Rechtsverhältnisse der Gesellschaft, folgender Ver- merk eingetragen : Nach dem Beschlusse der General-Versammlung vom 25. März 1870, durch welchen der Gesellschaftsvertrag vom 18. Februar 1865 auch in anderen Bestimmungen geändert ist, erfolgen die Bekannt- nachungen der Gesellschaft niht mehr, wie bisher, durch das Bees- fow - Siorkower Kreisblatt und die Berliner Bank- und Handels- Zeitung, sondern allein durch das erstere Blatt. _Beglaubigte Abschrift des Beschlusses vom 25. März 1870 befindet sich Blatt 54 des Beilagebandes zum Gesellschaftsregister. Eingetragen zufolge Verfügung vom 5. Mai 1870 am 6. des- selben Monats. (Aften über das Gesellschaftsregister Spezial- Band 1. Blatt 108.) Beeskow, den 6. Mai 1870. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

__ Die auf Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters be- zÜglichen Geschäfte wird für den Rest des Jahres 1870 an Stelle des Bureau-Assistenten Wernicke der Bureau-A}ssistent Philippi bearbeiten.

Franfkfurt a. O., den 9 Mai 1870. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Königliches Kreisgericht zu Frankfurt a. O. Die unter Nr. 165 des Firmenregisters eingetragene Firma i ; A. L. A. Wobring jun. Firmeninhaber: der Holzhändler August Ludwig Adolph Wobring in Fürstenwalde is} gelöscht zufolge Verfügung vom 9. Mai 1870 am 9. Mai 1870.

In unser Firmenregister ist bei Nr 7 folgender Vermerk: Die Firma is durch Erbgang auf den Kaufmann Albert Hugo Rudolph Martin in Züllihau übergegangen, eingetragen zufolge Verfügung vom 5. Mai am 6. Mai 1870 und unter Nr. 188 die Firma: Ernst Martin & Sohn in Züllichau und als deren Jnhaber der Kaufmann Albert Hugo Rudolph Martin in Züllichau, zufolge Verfügung vom 5. Mai 1870 heut von Neuem eingetragen worden. Züllichauz den 6. Mai 1870, Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Unter Nr. 57 unseres Firmenregisters i} folgende Eintragung: Firmeninhaber: verwittwete Frau Charlotte Anders, geb. Prenß, Ort der Niederlassung : __ Darkehmen, Firma: C. Anders, zufolge Verfügung vom 3. Mai 1870, am 5, Mai ejsd. bewirkt worden Darkehmen, den 3. Mai 1870. Königliches Kreisgericht.

Jn das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts is unter Nr. 25 eingetragen: Die Handelsniederlassung des Apotheker Rudolph Bergmann zu Lappienen mit der Firma R. Bergmann ; ferner ist die durch Vertrag vom 25. August 1869 erfolgte Ausschließung der Gemeinschaft der Güter und des Erwerbes in der Ehe des Apo- thefer R. Bergmann und der Jda Ros in das betreffende Register 0 Nr. 6, Alles zufolge Verfügung vom 4. Mai 15870 an dem- elben Tage. Kaukehmen, den 4. Mai 1870. Königliches Kreisgericht. [. Abtheilung.

Jn unser Genossenschaftsregister ist zu Nr. 1 »Kreditgesellschaft Sensburg« eingetragene Genossenschaft Col. 4 zufolge Verfügung vom heutigen Tage E eingetragen : i: j

Der Ge E vom 3. August 1868 befindet si Fol. 1—10, 20 und 21 des Beilagebandes. :

Die Genossenschaft hat durch den Blatt 99—101 des Beilage- bandes befindlihen Beschluß der Generalversammlung vom 16. Juli 1869 bestimmt, daß die von der Genossenschaft ausgehenden Be-

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