1870 / 111 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1860 Frankfurter Allgemeine Rückversicherungs-Aftien-Bank zu Frankfurt a. O. Bekanntmachung.

Laut F. 35 des Statuts und der notariellen Protokolle vom 14. Generalversammlung die folgenden Hecren den Aufsichtsrath ier &ranftfurter

1) der Königliche Rittmeister a. D. 2) Herr Ober-Bürgermeister 3) der Königliche Landrath

März und resp. 4. April er. bilden bis zur ersten ordentli,

4) Herr Hofrath Friedrich Robert Kleinschmidt, Advokat und Notar in Leipzig, *

5) Herr Direktor Johann

Friedrich Julius Bußler in Kieniß,

6) Herr Kaufmann und Kramermeister Gus av Kreußter in Leipzig,

) Herr Fabrikbesißer Gottfried ) Herr ¡Fabrikbesißer Carl Gaul ) Herr Regierungs-Rath Adolf Meß in Merseburg, ) Herr Kaufmann August ga in Cóôln,

) d Holthausen in Crefeld,

1 11) Herr Banquier Conra 12) Herr Stadtrath Heinri ch

Friedrich Wilhelm Noack in Frankfurt a. O; in Frankfurt a. O.,

s Tillich in Frankfurt a. O. Zum Direktor der Bank wurde der. Kaufmann Herr Johann Herrmann August Oscar Krause, zum stellvertretenden

Direkty

Herr Rudolph Heinrih Schipmann, beide zu Frankfurt a. O., gewählt; zur ständigen Kontrolle der Geschäftsführung der Bank wurd

Herr Stadtrath Heinrich Tillich fkommittirt.

Franffurt a. O., den 25. April 1870.

Der Aufsichtsrath.

von Berg, BVorsißender.

Heinrich Tillich, kontrollirendes Mitglied.

[1372] Berlin-Hamburger Eisenbahn. Sechsundzwanzigste

ordentlihe Generalversammlung der Berlin-Hamburger Eisenbahngesellschaft.

Die Aktionäre der Berlin-Hamburger Eisenbahngesellschaft woer- den hierdurch von dem unterzeichneten Ausschusse zur 26. ordentlichen Generalversammlung eingeladen.

Dieselbe wird am

Dienstag, den 31. Mai cr., Nachmittags 1 Uhr, stattfinden und zwar gemäß §. 32 des Statuts zu Ludwigslust (im Saale des Empfangsgebäudes).

Nach §. 37 des Statuts verbinden die Beschlüsse der erschienenen Aktionäre auch die Nichterscheinenden und Nichtvertretenen.

Die stimmberechtigten Jnhaber von fünf und mehr Aktien 1wer- den ersucht, zum Behufe ihrer Legitimation in den Wochentagen vom 16. bis 28. Mai cr., Vormittags von 10 bis 1 Uhr, in den Ver- waltungsbureaus auf den Bahnhsfen zu Berlin und Hamburg, sowie in Schwerin bei dem Aus\{chußmitgliede Herrn Oberst Köhler

1) ein von ihnen vollzogenes Nummerverzeichniß ihrer Aktien Übergeben, - s

2) die leßteren im Original vorzuzeigen und dagegen eine Eintritts und Stimmkarte, ohne welche die Theilnahme an der General- versammlung nit gestattet werden fann, sowie eine Freikarte in Empfang zu nehmen.

Die Freikarte ist indeß nur für dice am 31. Mai Cr. 7 Uhr 90 Minuten Morgens aus Hamburg, beziehungsweise Berlin ab- gehenden, sowie für die von Ludwigslust nach stattgehabter General- Ung nah Famburg, beziehungêweise Berlin gehenden Extra- züge giltig.

Folgende Gegenstände werden zur Verhandlung kommen:

1) 2 der Wahlen für den Ausshuß nah §. 42 des

atuts;

2) die nach §. 36 Nr. 1 bis 3 des Statuts in jeder ordentlichen Generalversammlung vorzutragenden Etats, Berichte und Rech- nungsabschlüsse ;

3) Mittheilung und Beschlußfassung in Bezug auf den mit der hamburgischen Regierung abgeschlossenen Vertrag wegen pacht- weiser Uebernahme des hamburger Theils der Hamburg-Altonaer Verbindungsbahn.

Der gedruckte Geschäftsbericht pro 1869, der auch den Voranschlag für das laufende Jahr enthält, fann vom 16. Mai ab in den Ver- waltung8bureaus zu Berlin und Hamburg unentgeltlich in Empfang genommen werden.

Hamburg, den 20. April 1870.

Der Ausschuß der Berlin- Hamburger EiseubahngeselUschaft. gez. E. Goßler, Dr., als Vorsißender.

zu

[1592] i Im Monat April betrugen die

IUNINPUCINS E E I ITE S

Wilhelmsbahn. Einnahmen und zwar :

1869 Thlr. 10/501

67,192 4,402

Sumina | 73,188 | 82,095 Pro Monat April 1870 weniger... 7 Die Mindcreinnahme bis ult. März c. beträgt. | 24,378 Mithin pro 1870 überhaupt weniger I 33,285 |. Ratibor, den 9. Mai 1870. Königliche Direktion der Wilhelmsbahn.

l) aus dem Gu und Gepä-Verkehr 2) aus den Güter- und Vieh-Transporten 3) ad extraordinaria

A Bekanntmachung. ei der hiesigen Kommune is die Stelle eines Magistrats- un) Polizei-Unterbeamten vacant.

Zu den Funktionen derselben gehören namentlich die Steucreiy, zichungs- und Exekuticns-, sowie die Schuldienergeschäfte.

Mit der Stelle ist ein jährlihes Einkommen von 160 Thlr, frei! Wohnung und freies Brennmaterial verbunden.

Wegen der Schuldienergeschäfte wird die Stelle nur cinem ver: heiratheten Bewerber verliehen werden können, Auch ift persönli: Vorstellung unbedingtes Erforderniß.

Qualifizirte Civil-Versorgungsberechtigte fordern wir auf, si bij zum 15. Juni cr. bei uns, unter Vorlegung ihrer Atteste, vorzu E Zuvorige schriftlihe Meldungen müssen auf 5 Sgr. Stemp geschehen.

Driesen, den 9, Mai 1870.

Der Magistrat.

Niederschlesishe Zweigbahn. Einnahme im Monat April 1870: a) für 19,833 Personen 7694 Thlr. 15 Sgr. 9 Pf, b) für 272,270,3 Ctr. Güter 16,028 Thlr. 16 Sgr. Pf, c) Extra ordinaria 500 Thlr. Sgr. Pf, zusammen 24,223 Thlr. 1 Sgt 9 Pf. Einnahme im Monat April 1869: a) für 15,429 Personen 6542 Thlr. 19 Sgr. 3 Pf. b) für 255,899,1 Ctr. Güter 16,064 Thlr, 17 Sgr. 6 Pf. 7 c) Extraordinaria 500 Thlr. Sgr. Bf. , zu sammen 23,107 Thlr. 6 Sgr. 9 Pf. Mithin im Monat April 1870 mehr 1115 Thlr. 25 Sgr. Pf. Die Mindereinnahme biz ultimo März c. beträgt 4098 Thlr. 8 Sgr. 3 Pf. Bis ultimo April März 1870 weniger 2982 Thlr. 13 Sgr. 3 Pf.

B ekanntmachung. Die in den reglementarishen Bestim: mungen für den Lokal-Güter-Verkehr auf der Ostbahn und für di folgenden direkten Verbands-Güterverkehre: den Ostdeutsch-Russischen, Nussisch-Rheinischen, Ostdeutsh-Schlesisch-Russischen , Ostdeutsh-Rhei nischen, Hamburg-Russischen, Hamburg-Preußischen, Deutsch-Polnischen, Süd-Ost-Preußischen, den direkten Verkehr zwischen der- Ostbahn und Tilsit-Jnsterburger Eisenbahn, sowie zwischen Danzig und Krakau resp. Lemberg, enthaltene Bestimmung, daß alle der Selbstentzün dung und Explosion unterworfenen Gegenstände von der Br förderung ausgeschlossen sind, ist dahin geändert worden, daß sowohl! die der Selbstentzündung, als auch die der Explosion unterworfenen Gegenstände von der Beförderung in diesen Verkehren ausgeschlossen sind. Bromberg, den 29. April 1870.

Königliche Direktion der Ostbahn.

Bekanntmachung. 3. März cer. Nr. 4284 B. vorgeschriebenen Bedingungen für del Transport der nach Rußland bestimmten und auf Trucs oder Notl- „achsen zu befördernden Lokomotiven und Tender werden dahin mod! fizirt, daß wir fortan von der Erachtberechnung für das Gewicht del Trucs Abstand nehmen und daher fünftig in den Frachtbriefen nul das Gewicht der Maschinen incl. der darauf verladenen Achsen, Zu behör- und Reserve-Stücke zu deklariren ist. &Gerner wird bei Anwen dung des Geiwichtstarifs den frei zu befördernden Lokomotivbegleitern sowobl für die Hin- als Rücktour die Benugzung der Ill, Wagenklass zugestanden. Die angeordnete Beglaubigung der Gewichtsdeflaration durch amtliche Wiege-Atteste bleibt au ferner bestehen und wird wo diese fehlt, der Stücktarif angewendet. Bromberg, den 3. Mai 1870, Königliche Direktion der Ostbahn.

Bekanntmachung. Die in der Zeit vom 15. Mai bis I5tel September in Driburg nach Bedürfniß anhaltenden , zwischen Cöln und Berlin verkehrenden Courierzüge werden von Driburg in det Richtung nach Berlin 4 Uhr 23 Minuten Morgens und in der Rid tung nach Côln 4 Uhr 58 Minuten Morgens abgefertigt werde!

Münster, den 8. Mai 1870. Königliche Direktion der Westfälischen Eisenbahn.

« Abonnement beträgt A Thlr.

Allgemeinen Rückversicherungs-Aftien-Bank zu Frankfurt a, Of Herr Conrad von Berg auf Colberg bei Storkow, Vorsißender, 1 Friedrich Dagobert Deeß in Frankfurt a. O., Stellvertreter des Vorsißenden, Herr Bernhard von der Marwitz auf Griedersdorf bei Seelow,

Die durch unsere Bckanntmachung vou ff

sür das Vierteljahr. erlionspreis sür dén Raum einer Druckzeile 27 Sgr.

f F 21

Königlich Preufßifcher

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Alle Poft - Anstalten des In- und Auslandes nchmen g an, für Berlin die Expedition des Königl, Preußischen Staats - Anzeigers: Zieten- Plaß Nr. 8.

“A

Anzeiger.

V 111.

- Berlin, Freitag den 13. Mai Abends

1870.

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Jhrer Königlichen Hoheit ‘der Prinzessin Georg von achsen den Luisen-Orden erstec Abtheilung zu verleihen.

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Königlich sächsischen außerordentlichen Gesandten und vollmächtigten Minister in Brüssel , Kammerherrn Baron on Fabrice, den Königlichen Kronen - Orden erster Klasse ; m Königlich italienishen Major Besozzi und dem Ober- zibliothekar an der Kaiserlih russishen öffentlichen Bibliothek St. Petersburg, Dr. von Posselt, den Königlichen Kro- n-Orden dritter Klasse; sowie dem Divisions - Chef der Ober-

talicnishen Eisenbahnen , Leopoldo Boselli zu Bologna,

n Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Ober - Tribunals - Rath Rathmann zu Berlin den N zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub ; ) wie

Dem Provinzial - Schulrath Dr. Suffrian in Münster n Charafter als Geheimer Regierüngs-Rath; und

Den Bergwerks - Direktor Degenhardt zu Obernkirchen en Charakter als Berg-Rath zu verle;hen.

Berlin, 13. Mai.

Se. Majestät der Kaiser von Rußland und Se. Kai- clihe Hoheit der Großfürst Wladimir Ülexan drowitsch on Rußland sind heute Vormittag hier eingetroffen und im aiserlih russishen Palais abgestiegen.

Norddeutscher Bund.

Se. Majestät der König haben im Namen des Nord- eutschen Bundes an Stelle des verstorbenen Bundes-Konsuls ohann Caspar Stienen in Ancona den Kaufmann H. on Brémen zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst

ernennen geruht.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.

Der ordentliche Lehrer Dr. Rudolf Künstler am Gym- asium zu St. Elisabet in Breslau ijt zum Prorektor am ymnasium in Hirschberg ernannt worden.

Der Wundarzt erster Klasse Fl aeschen draeger zu Alten- eddingeri ist zum Kreis-Wundarzt des Kreises Wanzleben er- annt worden.

irfular-Erlaß vom 26. April 1870 _— betreffend die infrankirte Ablassung von Sendungen an die Gerichte Seitens der Pfarrer.

¿, Mit dem Herrn Justiz Minister habe ih mich darüber ver-

ändigt, daß in allen Fällen, in denen die Pfarrer vermöge er lhnen durch Geseß oder Verwaltungsvorschrift auferlegten flicht, oder in Folge besonderer Aufforderung, Sendungen an \e Gerichte ablassen, gleichviel, ob diese Sendungen im Jnteresse fr eigentlichen Rechtspflege oder anderer Berwaltungszweige, : D, des Steuer-Fiskus erfolgen, das Porto auf die Staats- asse, Und zwar auf die Justiz-Fonds zu übernehmen und dem- emaß den Geistlichen zu gestatten ist, in allen diesen Fällen ihre

Sendungen unter vorschriftsmäßigem Verschluß und unter dem Rubrum » ortopflichtige Dienstsache« un frankirt abzulafssen. __ Die Königliche Regierung veranlasse ich, biervon die Geist- lichen beider Konfessionen im dortigen Verwaltungsbezirk sofort in Kenntniß zu seßen.

Berlin, den 26. April 1870.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und : Medizinal Angelegenheiten.

L „von Mühler. An sämmtliche Königliche Regierungen , exkl. Sigmaringen.

Abschrift hiervon erhalten Ew. N. zur Cen Kenntniß- nahme und Benachrichtigung der Herren Erzbischöfe und Bi- {öfe 2c. der dortigen Provinz.

An den Königlichen Obcr-Präsidenten Herrn N. zu N.

Akademie der Künste.

; Bekanntmachung.

Die Wagenersche und National - Galerie ist vom Sonn- tag, den 15. Mai ab, wieder in dem langen Saal und den anstoßenden Räumen des Königlichen Akademie-Gebäudes täg- lich in den Stunden von 11 bis 2 Uhr dem besuchenden Publikum geöffnet. : :

Berlin, am 11. Mai 1870.

Die Königliche Akademie der Künste, Q Ar ei N Dans C. s: TE ania A Ministerium ffe die landwirth schaftlichen Angelegenheiten.

Cirkular-Erlaß vom 27. April 1870 betreffend die Schonzeiten des Wildes. :

Die von der Königlichen Regierung im Bericht vom 11ten April er. zur Entscheidung gestellte Frage, ob die Polizeibehörde befugt ist, das nah §. 7 des Wildschongeseßes vom 26. Fe- bruar er. fonfiszirte Wild auch während der Schonzeit zum Besten der Armenkasse zu verkaufen, findet ihre Erledigung in dem Cirkular - Reskript vom 7. April er., welches inzwischen dorthin gelangt sein wird. Jm Uebrigen kann es, wie auch die Königliche Regierung richtig ausführt, keinem Zweifel unter- liegen, daß der Käufer des mit Beschlag belegten Wildes dessen weiteren Vertrieb bei Vermeidung der im Geseh angedrohten Strafen während der Schonzeit nicht vornehmen darf.

Bei Gelegenheit der in Folge unserer Verfügung vom 7. April er. zu erlassenden Jnsiruktion mögen die Polizei- behörden angewiesen werden, bei jedem Verkaufe konfiszirten Wildes die Kauflustigen hierauf besonders aufmerksam zu machen.

Berlin, den 27. April 1870. A Der Minister für die landwirth- Der Minister des Jnnern.

schaftlichen Angelegenheiten. In Vertretung:

von Selchow. Bitter. An die Königliche Regierung zu N. i A0

Abschrift vorstehender Verfügung: erhält die Königliche

zur Kenntnißnahme und Nacbachtung. An sämmuüiliche übrigen Königliche Regierungen (exkl. Sigmaringen) und Landdrosteien.

Angekommen: Se. Excellenz der General - Lieutenant und Commandeur der 5. Division, von Stülpnagel, von &rankfurt a. O.

Berlin, 13. Mai. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: dem Landrath des ersten Jerichowschen Kreises Freiherrn von Plotho, zu Loburg, und dem Ober - Steuer,

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