1870 / 112 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1882

) ¿ffentliht worden sind, können ohne Genchmi- wes e dur Dru mert aufgeführt werden, falls. nicht der Urheber auf dem Titelblatt oder an der Spiße der ersten Ausgabe des Werkes sih das: Recht der öffentlichen Aufführung vorbehalten hat.« :

Nach einer längeren Diskussion zwischen dem Abg. v. Hennig, dem Bundeskommifsar, Geheimen Ober - Postrath Dambacb, und dem Referenten der Kommission, Abg. Dr. Wcehrenpfennig, wurde dieser Paragraph in allen seinen Absäßen in der Kom- missionsvorlage, aber mit einer vom Abg. v. Rochau vorge- shlagenen Abänderung (die Worte in Absaß 2: »der ersten Aus- gabe« zu streihen) angenommen. Die §F§. 53—58 wurden dann unverändert in der Fassung der Kommission genehmigt. Die §§. 59— 67 betreffen Werke der bildenden Künste und beginnen mit der Bestimmung: »das Recht, ein Werk der bildenden Künste ganz oder theilweise nazubilden, sleht dem Urheber des- selben ausschlicßlich zu.« Der Abg. v. Hennig beantragte, diesen ganzen Abschnitt zu streichen (demgemäß auch die F. 68 und 69 zu ändern) und zugleih die verbündeten Regierungen zu er- suchen, dem nächsten Reichstag ein Gesey vorzulegen , welches diesen Abschnitt selbständig und dergestalt regelt, daß auch die Interessen der. Kunsi-Judustrie dabei berücksichtigt werden. Der Bundesbevollmächtigte, Ministerial-Direktor von Philipsborn, erklärte sich gegen den Antrag des Abg. von Hennig. Der Antrag des Abg. von Hennig wurde jedoch nach einigen Be- merkungen des Abg. von Patow und des Referenten mit großer Majorität angenommen. Die §§. 68—74 enthalten allgemeine Bestimmungen über den Zeitpunkt der Gültigfeit, Über die Anwendung und Ausdehnung des Geseßes. Zu Y. 73 (die Verbreitung im Auslande erschienener musikalischer Kom- positionen betreffend) hatte der Abg. Duncker Streichung dieses Paragraphen beantragt. Der Bundeskommissar, Geh. Ober-Post- rath Dambach, erklärte, kein besonderes Gewicht auf Beibehaltung dieses Paragraphen zu legen. Der Antrag des Abg. Duner wurde angenommen, ebenso die vom Abg. Dr. Wehrenpfennig beantragte Resolution des Jnhalts, daß bei Abschluß resp. Er- neuerung von Literar-Konventionen mit dem Auslande, Be- \{hränkungen der freien Konkurrenz, wie sie Art. V, Des preußisch-französischen Vertrages vom 2. August 1862 in Betreff des sog. getheilten Verlagsrehts enthält , jedenfalls beseitigt werden möchten. L

Zu §. 74 (betreffend die Werke auêländischer Urheber, welche in einem zum ehemaligen Deutschen Bunde, nicht aber zum Norddeutschen Bunde gehörigen Orte erscyeinen) wurde ein Zusay des Abg. Dr. Oetker angenommen, dabin gehend, daß jeder Schuß (ausländischer in Deutschland erschienener Werke) nur so lange gewährt werden solle, als in dem betreffenden Lande selbft.

Die Ueberschrift des Geseßes wurde, nachdem ein Antrag des Abg. Dr. Oetker, sie zu fassen: Gesetz, betreffend die Urheber- rechte an Schriftwerken , abgelehnt worden , in der Fassung: »Geseß, betreffend das Urheberreht an Schriftwerken, Abbildun-

gen, musikalishen Kompositionen und dramatischen Werken«, |

angenommen. Damit war die zweite Berathung des Gescy- entwurfs erledigt. Schluß der Sißung 34 Uhr.

Die heutige (45.) Plenar - Sißgung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde vom Präsidenten Dr. Simson um 107 Uhr eröffnet. |

Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Nord- deutschen Bundes waren anwesend: der Präsident des Vundes- kanzler-Amts, Staats-Minister Delbrück, der Ministerial-Direktor, Wirkliche Geheime Legations-Rath von Philipsborn, der Königlich sächsische Geheime Regierungs-Rath Schmalz, der Großherzoglich hessische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legations-Rath Hofmann, der Großherzoglich mecklen- burgische Staats - Minister von Bülow, der Herzoglich \sachsen- meiningische Wirkliche Geheime Rath und Staats - Minister Freiherr von Krosigk und die Bundeskommissare Geheimer Postrath Dambach, Geheimer Regierungs-Rath von Puttkamer, der Le Dr. Friedberg und Geheimer Regierungs - Rath Wogers.

Bor Eintritt des Reichstages in die Tagesordnung be- gründete zunächst der Abg. Freiherr von Hagke die folgende Interpellation:

Der Unterzeichnete richtet an den Herrn Buntdeskanzler die An- |

frage: »ob und welche Entscheidung Seitens des Bundesraths über den in der ven Sigzungsperiode des Reichstags (5. S ißung am 4. März 1869) angenommenen, vom Unterzeichneten gestellten Antrag, »daß für den Bereich des Bundesgebietes auf dem Wege der

Bundesgeseßgebung eine einheitlihe Bestimmung über den Eintritt |

der Volljährigkeit herbeigeführt werden möze« bereits ergangen oder demnächst zu erwarten istê« T 5

Der Bundedbevollmächtigte, Staats - Minister Delbrück erklärte:

Meine Herren! Der Bundesrath hat die vom Reichstage, in seiner leßten Session gefaîte Resolution einer eingehenden Erwägung unter- worfen. Er hat erwogen, daß hon damals in der überwiegenden Mehr- zahl der Bundesstaaten das 21. Lebensjahr als Beginn der Volljährig-

keit geschlich fesistand, daß ferner na einer Mittheilung der preußisq, Kommissarien die Königlich preußische Regierung die Absicht Bail ihrem Landtage ein Geseß vorzulegen, durch welches für den gesamny, Umfang Preußens ebenfalls das 21. Lebensjahr als Volljährigks termin festgeseßt würde ein Gescß, welches bekanntlich seitdem gangen is daß nach Erlaß eines folchen Gefeßes in Pre, niht blos die ganz überwiegende Mehrzahl der Bundesstaat sondern auch der ganz überwiegend größte Theil des Bundeègebig cinen gleichmäßigen Volljährigkcitstermin besißen würde, daß unh solchen Umständen ein Aft der Bundesgeseßgebung wesentlich den 6 rafter haben würde, in einigen Bundesstaaten j die sich zur Zeit mj nicht dazu entschlossen haben, den Vollijährigfkeitstermin zu ände eine solche Aenderung einzuführen, daß einem solchen Akte der B deëgeschgebung, welcher mehr den Charakter einer territorialen Ges gebung annehmen würde, die Erfabrung vorhecrzugehen habe, ob nj die Bundesregierungen, in deren Gebiet cin abweichender Volljähj feitätermin besteht, sich namentlich nach dem Vorgange Preußens ey {ließen würden, ebenfalls das 21. Lebensjahr als Volljährigfkeit termin anzunehmen, daß unter solchen Umständen es nicht crforde lich set, auf die wchl zweifelhafte Frage näher einzugehen, oh Bestimmung Über den Volljäbrigfkeitstermin unter die im Art. 4 d

| Bundeêverfassung bezeisbnete Materie gehöre und man hat daher h

\{lossen, daß zunächst abzuwarten sei, ob nicht die Angelegenheit s Wege der Territorialgescßgebung ihre Regelung finden würde.

Den ersten Gegenstand der heutigen Tagesordnung bild folgende Interpellation des Abg. von Bunsen:

Der vorjährige Reichstag hatte in seiner 51. Sißung vom 2. Tui |

1869 den Herrn Bundesfanzler zu ciner Mittheilung über die H der Frage , betreffend die Herstellung cines die Ostsee wit der Nords verbindenden Marinefanals, aufzufordern beschlossen. Der Unterzeit nete richtet nunmehr an den Herrn Bundeskanzler die Anfrage: der Stand der Vorarbeiten eine solche Mitthcilung an den Reichêty in dessen gegenwärtiger Session gestattet. Eventuell würde es von q heblicher Wichtigkeit sein, zu erfahren, ob nach Ansicht der Behördy die Vorfrage nach der zweckmäßigsten dem Kanal zu gebenden Rig tung bereits als endgültig gelöst zu betrachten fei. j Nachdem der Abg. von Bunsen diese Interpellation nähy begründet hatte, erklärte der Staats-Minisier Delbrück:

Meine Herren! Auf die Einzelheiten der Begründung der Tut

pellation einzugchen, bin ich in der That außer Stande. Jn il Begründung is die Jnterpellation an eine andere Adresse geri als an die meine. Jn der Sache selbst kann ih eine sehr kuize Ai wort geben: die Frage des Nord-Osiseefanals i durch den Y {luß dieses Hauses zur Erwägung des Bundesraths gest worden. Die Königlich preußishe Negierung hat dem Bund rath, auf Ersuchen des Bundeëkanzler - Amts, die bis dah

bei ihr erwachsenen Vorarbeiten mitgetheilt; der Bundesrath wE

nit in der Lage einen Beschluß in der Sache zu fassen; ein Antra der Königl. preußischen Regierung in diesem Sinne lag ihm nit vor, und er mußte seinerseits, ganz abgeschen von der Frage, ob did oder jenes Projeft den Vorzug verdiene, ob diese von den Technik der Königlich preußischen Regierung ausgearbeiteten Projekte wirkli angemessen und zweckmäßig seien, si{ch zunächst das klar machen, dah zur Ausführung eines solchen Unternehmens unter allen Umstände ein, man mag höher oder niedriger rechnen, ein hoch in die Million laufendes Kapital erforderli, und daß der gegenwärtige Moment p Aufwendung eines solchen Kapitals nicht der gecignete sei. Ein W trag der Königl. preußischen Regierung an den Bundesrath ist nid gestellt worden. j

Es folgte der mündliche Bericht der Geschäfts-Ordnungd

Kommission über den Antrag des Grafen zu Münster: in di

passender Stelle aufzunehmen:

Ist der Präsident, oder sind 25 Mitglieder darüber in Zweifel ob das Haus in beschlußfähiger Anzahl versammelt sci, so mus ein Zählung erfolgen. L

Der Berichterstatter Abg. Cornely befürwortete den Antr der Kommission:

Der Reichstag wolle beschließen: 1. den Antrag des Grafen 11 Münster sowohl în der vorangesührten Fassung, als auch in di modifizirten: Wird dur ein Mitglied die Beschlußfäbigkeit des Haus in Zweifel gezogen , so muß, falls 15 Mitglieder den Antrag a Zählung unterstüßen, die Auszählung erfolgen, abzulehnen , I]. alf Absaß 2 des §. 51 der Geschäftsordnung zu seßen: Js v einer Abstimmung in Folge einer darüber gemachten B merfung der Präsident oder einer der fungirenden S chriftführt R ob eine beschlußfähige Anzahl von Mitgliedern anwese ci, o erfolgt der Namensaufruf. Erklärt dagegen auf die erhoben Bemerkung oder den von einem Mitgliede gestellten Antrag auf Au! zählung des Hauses der Präsident, daß kein Mitglied des Bureal! Über die Anwesenheit der bes{lußfähigen Anzahl zweifelhaft sei, sind damit Bemerkung und Antrag erledigt.

, Nach einer Debatte, an welcher sich die Abgg. Graf j! Münster, Lasker, Dr. Schweißer, Graf Schwerin , Graf j Eulenburg betheiligten, wurde der Antrag des Abg. Graf j Münster abgelehnt. Derselbe zog bierauf auch seinen eventuelle Antrag (T.) zurü, worauf der Antrag der Kommission zu Il mit sehr großer Majorität angenommen wurde.

Hierauf foigte die zweite Berathung über den Gesczentwuth}

betreffend den Schuy der Photographien gegen unbefugte Nad

bildung. Bei der Abstimmung wurden die sämmtlichen Paragraph!

dieses Entwurfs ohne Diskussion abgelehnt; dagegen wurde eineR“ |

stellung.

mätigte, Geheime Legations-Rath

' Ztg.« nach wird fich der

1883

solution des Abg. Dr. Wehrenpfennig, den Bundesrath um Vorlage eines neuen Gesegentwurfs im Zusammenhange mit der zu er- wartenden neuen Vorlage ‘eines Gesezes über den Schuß für

die bildenden Künste zu ‘ersuchen, mit sehr großer Majorität

angenommen. i L

Der Reich8tag trat hierauf in die zweite Berathung über den Gesehentwurf ein, betreffend den UnterstüßungEwohnsiß, auf Grund der von der V. Kommission vorgelegten Zusammen-

An der General - Debatte betheiligten \ich die Abgg. von Zehmen, von Sänger, Grumbrecht, Dr. Stephani, sowie der Königlich sächsische Bundesbevollmächtigte, Geheime Regierungs- Rath Schmalz und der E E hesfishe Bundes8bevoll-

ofmann.

Nachdem der Referent, Abg. Dr. Friedenthal die Beschlüsse der Kommission befürwortet und die Annahme derselben em- pfohlen hatte, wurde der §. 1 in folgender Fassung der Kom- missionsvorlage mit sehr großer Majorität angenommen:

Jeder Norddeutsche ist in jedem Bundesstaate in Bezug: a) auf

die Art und das Maß der im Falle der Hülfsbedürftigkeit zu gewäh-

renden öffentlichen Unterstüßung, þ) auf den Erwerb und Verlust des Unterstübungswohnsißes, als Inländer zu behandeln. Die Bestim- mungen in §. 7 des Geseßes Über die Freizügigkeit vom 1. Novem- ber 1867 (B. G. B. S. 55) sind auf Norddeutsche ferner nicht an-

wendbar.

Die §§. 2 und 3 (Organe der öffentlichen Unterstüßung Hülfs- bedürftiger Und Orts - Armenverbände) ohne Diskussion angenommen.

Ä wurden gleichfalls und (Schluß des Blattes.)

Nah den beim Ober-Kommando der Marine eingegan- genen Berichten hat sih S. M. Dampf-Kanonenboot » Meteor « in der Mitte des Monats April er. in Santa Marta und La Guayra befunden.

Kiel, 12. Mai. S. M. Dampfkanonenboot » Komet « ist am 9. d. von Geestemünde aus zum Schuge der norddeut- hen Fischer in See gegangen.

S. M. Panzerfregatte »Friedrih Karl« ist heute Morgen zu einer Probefahrt in See gegangen. Am Sonn- abend geht dieselbe nah England ab, um dort zunächst gedokt zu ‘werden.

13. Mai. S. M. Panzerfregatte »Friedrih Karl« ehrte heute Vormittag wieder in den hiesigen Hafen zurü. Am Montag, den 16. Mai, wird die Panzerfregatte »Kron- prinz« eine 3—(tägige Probefahrt antreten.

rier, 12, Mai. (Tr. V.) Gestern Nachmittag traf der Regierungs-Präsident von Ernsthausen mit dem saarbrücer Bahnzuge hier ein und wurde am Bahnhofe von den Spitzen der Behörden begrüßt. Heute Vormittag wird der Ober-Präsi- dent der Rheinprovinz von Pommer-Esche hier eintreffen, um die Einführung des neuen Regierungs-Präsidenten in sein Amt vorzunehmen.

Sachsen. Coburg, 12. Mai. Der Herzog und die

Geschäfts-Ordnung des Reichstages folgenden Paragraphen (M Herzogin haben heute das Sommerschloß Kallenberg bezogen.

Altenburg, 13. Mai. Sicherem Vernehmen der »Alt. r Herzog nächsten Dienstag, den 17. d, M, zum Gebrauch einer Badekur nach Kissingen begeben. Württemberg. Stuttgart, 12. Mai. (St. A. f. W.) Der König empfing gestern Nachmittag den Königlich preußi- hen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister reiherrn von Rosenberg, welcher von dem Könige von reußen den besondern Auftrag erhalten hatte, Sr. Majestät aus Anlaß des Ablebens des Prinzen &riedrih von Württem- berg Höchstihre Theilnahme auszudrücken.

, Die Beisezung der Leiche des Prinzen Friedrich von Vürttemberg ist gestern Abend um 9 Uhr, nachdem um o Uhr ein feierlicher Trauergottesdienst in der Stiftskirche zu Stuttgart vorangegangen war, in der Königlichen Familien- gruft zu Ludwigsburg mit den dem Stande und dem militä- rischen Range des Verstorbenen entsprechenden Feierlichkeiten

| vollzogen worden.

, Der Herzog Wilhelm von Württemberg und der Lürst Franz von Tek sind gestern hier eingetroffen. Vayern. München, 12. Mai. Die Abgeordneten - lam mer stimmte in ihrer heutigen Sißung dem Beschlusse der Reichsrathskammer über den sechsten Artikel des Gemeinde- eseßes bei. In der Berathung des Greilschen Referats über : eisungen bezüglih der Staatsausgaben in den Jahren /67 und 1868 gelangte “die Kammer bis zum Etat des stiz-Ministeriums einschließlich, die Berathung des Restes wurde auf morgen vertagt.

Aus dem Wolff’ schen Telegraphen -Büre au.

Wien, Sonnabend, 14. Mai, Morgens. Die heutige »Wiener Feine veröffentliht in ihrem amtlichen Theile ein Kaiserliche @Zandschreiben, ‘durch welches FML. von Koller unter Anerkennung seiner vorzüglichen Dienstleistung von der Leitung der Statthalterei in Böhmen enthoben und Fürst Dietrichstein « Mennsdorff zum Statthalier von Böhmen «er- nannt wird,

Eine Kundmachung des Ministeriums für Landesvertheidi- gung giebt bekannt, daß in Folge der Aufkündigung der Kaiser- lih russischen Regierung die Wirksamkeit des österreich-russischen Kartels wegen Auslieferung von Deserteurs mit dem 27. Juni 1870 außer Kraft zu treten habe.

Fortsetzung des Nichtamtlichen in der 4. Beilage.

_— Die Nr. 19 der »Besonderen Beilage« des Staats-Anzeigers erscheint Anfang nächster Woche.

Die Nr. 19 der »Annalen der Landwirthschaft in den Königlich preußischen Staaten« hat folgenden Tnhalt: Ueber die Funktion der Blätter. Nah Boussingault. Emwige Rente oder Amortisation ? Ziveite Replif von Rodbertus-Jageßow. Das landwirthschaftliche Versuchswesen in Bayern. Der vierscharige Schälpflug nach von Rosenberg-Lipinsfy. (Mit Abbild.) Exfkursion des deutschen Fischerei- Vereins nach der Jnsel Rügen. Zum Petersen'shen Wiesenbau. Bon v. Raumer. Berichte und Korrespondenzen : Aus Thüringen. Aus den Regierungsbezirken Frankfurt, Minden, Arnsberg und Cöln. Literatur: Die Lupine als Feldfruht von W. Kette. Die heutigen Aufgaben des landwirthschaftlihen Gewerbes und seiner Wissenschaft von Dr. Frhr. v. d. Golß. Deutsche Töpfer- und Zieglerzeitung. &orstlihe Mittheilungen aus dem Regierungsbezirke Cassel. Mitthei- lungen für Gartenbau. Notizen : Zur Ausführung des Wildschon- geseßes. Ermäßigung des Noheisenzolles. Der Berliner Wollmarkt (Benuzung ¡der Räume dées Lagerhauses). Generalversammlung von Rustikalbesißern Schlesiens. Preiszuerkennung des landwirthschaftlichen Centralvereins der Provinz Sachsen. Der Verbrau fäufliher Dünge- mittel in der Provinz Sachsen. Juternationaler landwirthschaftlicher Kongreß 1871, Die Liebia-Stiftung betreffend. Stand der Rinderpest in Oesterreih. General -Ve-sammlung des Vereins für Rübenzucen- G E. Schaufést des landwirthschaftlichen Vereins zu Deutsch-

rone.

Die Nr. 19 des »Preuß. Hand. Arh:« enthält unter Ges\eß- gebung: Norddeutsher Bund und Spanien: Konsular-Konvention vom 22. Februar 1870. Oésterreih: Ermächtigung des Neben-Zoll- amtes I[. Klasse zu Metkelsdorf in Böhmen zur Austrittsbehandlung von Bier. Verlängerung des Termins zur Annahme der Münz- scheine und der Sechskreuzerstüke mit der Jahreszahl 1848 und 1849 bei den Staatskassen. Umwandlung mehrerer Zollamts-Exposituren in Böhmen in §lbständige Neben-Zollämter Il Klasse. Großbri- tannien: Ermäßigung der S Igonge ele und Verbrauchsteuern auf Zuer 2c. Unter Statistik: Norddeutscher Bund: Preußen : Ueber- sicht der im Jahre 1869 auf den bedeutenderen Märkten verkauften Wolle und der dafür gezahlten Preise. Waaren-Ein- und Ausgang zu Stettin in 1869. Sachsen: Auszug aus dem Jahresbericht der Handels- und Gewerbekammer zu Chemniß für 1868. Rußland: Die Messe zu Nijninowgorod im Jahre 1869. Jahresbericht des Konsulats zu Wiburg für 1869. "Vereinigte Staaten von Nord- amerika: Jahresbericht des Konsulats zu New - Orleans für 1869. Dominikanische Republik: Jahresbericht des Konsulats zu Porto-Plata. Unter Mittheilungen: Cöln, Cassel, Mühlhausen (Elsaß), Christiania, Stavanger, Ystad, Randers, Rio Grande do Sul. Beilage: Nachrichten für Seefahrer Nr. 19.

Kunst und Wissenschaft.

Weimar, 12. Mai. Am 8. d. Mts. fand hier die die8jährige Generalversammlung des »Kunstvereins für Thüringen « statt, zu welcher sich neben einer beträchtlichen Anzahl hiesiger Vereinsmit- glieder auch die Vorstände der Lokalvereine zu Eisenach und Vieselbach eingefunden hatten. Der Vorsißende des Direktoriums, Finanz-Rath Dr. Schenk, trug, nach Eröffnung und Begrüßung der Versammlung, den ausführlihen Rechenschaftsbericht über das verflossene Jahr vor. Es ergab sich daraus’ die Thatsache, daß der Verein bereits im vorigen Jahre in der Lage war, eine Ausstellung von Kunstwerken einheimi- scher Künstler zu veranstalten und über 700 Thaler zum Ankaufe von Gemälden. zur Verloosung unter die Mitglieder zu verwenden, sowie die stetigé Zunahme der Mitgliederzahl, welhe \ich von ursprünglich 966 gegenwärtig, insbesondere durch die Konsti- tuirung ‘neuer ZJweigvereine in Jena und Blankenhain, auf ungefähr 1200 gehoben hat. Jn diesem Jahre is es dem Direktorium durch das Entgegenkommen des Königl. preußischen Kultus - Ministeriums möglich geworden, sechs8 Meisterwerke der berliner Nationalgalerie in Weimar zur Ausstellung zu bringen. Für die Zeit bis zum 13. d. ist eine weitere Ausstellung in dém Ausfsellungslokale der Großher- zoglichen Kunstschule hier von denjenigen Kunstwerken über 40 an Zähl veranstaltet worden, welche dem Vereine zum Ankaufe für die diesjährige Verloosung angeboten worden find. Nah dem Schlusse der Ansstellung werden die Bilder, soweit die Aussteller ihre Einwilligung hierzu ertheilt haben, den Lofalvereinen, welche darum gebeten haben, zum Zwecke der Ausstellung in ihren Orten zugesandt werden. Eine größere jährliche Ausstellung steht für die Vereinsmit-

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