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meldeten und bis dahin niht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden. 6BEA 13
Mit dieser Schuldverschreibung sind Pon halbjährige Zins- coupons bis zum Schlusse des Jahres 1874 ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden aus- egeben. s Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons-Scerie erfolgt bei der Kreis- Kommunalkasse zu Creußburg gegen Ablieferung des der älteren Zins- coupons-Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons-Serie an den Jnhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. j A
. . LCN :
Creußburg, den ¿ Die ständische Kommission für die Chausseebauten im Creußburger Kreise.
Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Oppeln. Zinscoupon zu der Kreis-Obligation i des Creußburger Kreises über Thaler zu fünf Prozent Zinsen . Shaler Silbergroschen. II. Emission. i Der Jnhaber diescs Zinscoupons empfängt gegen dessen Rück- gabe in der Zeit vom ten bis / resp. vom ten bis und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreisobligation für das Halbjahr vom ........ : bis mit (in Buchstaben) Thalern Silber- groschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Creußburg. Creußburg, den ten 18.. Die ständische Kommission für die Chausseebauten im | Creußburger Kreise. Dieser Zinscoupon is} ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nah der Fälligkeit, vom S({luß des be- treffenden Kalenderjahrs an gerechnet, er-
hoben wird. Provinz Schlesien. Pr NeNUN)S VERIEE Oppeln. Talon zur Kreis-Obligation des Creußburger Kreises.
Der Jnhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Creußburger Kreises, 11. Emission, Littr. M über Thaler à fünf pCt. Zinsen, die ..te Serie Zins- coupons für die 5 Jahre 18.. bis 18... bei der Kreis-Kommunalkasse zu Creußbburg, falls der Jnuhaber der Obligation nicht rechtzeitig Wider- pruch erhoben hat. j
. ten 18.
Creußburg, den ; Die ständische Kommission für die Chausseebauten im Creußburger Kreise.
Privilegium wegen Ausfertigung auf den Jnhaber lautender Kreis- Obligationen des Rosenberger Kreises (Provinz Schlefien) im Betrage von 25,000 Thalern.
j Vom 11. April 1870. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
__ Nachdem von den Kreisständen des Rosenberger Kreises der Pro- vinz S(hlesien auf dem Kreistage vom 19. Mai 1869 beschlossen wor- den, die zur Ausführung der vom Kreise unternommenen Chaussee- bauten erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehene, Sei- tens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 25,000 Thalern ausstellen zu dürfen , da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 ur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 25,000 Thalern, in
uchstaben : Fünf und zwanzig Tausend Thalern, welche in folgen-
den Apoints: 6 à 1000 Thaler 6,000 Thlr. 16A 900 » 8,000 » 70 à 100 » 7,000 » 04 O S 2/900 » » 1,500 v
60à 2B 25/000 Thlr. : auszufertigen , mit Hülfe einer
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nah dem anliegenden (a.) Schema Kreissteuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nah der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlih vom Jahre 1870 ab mit wenigstens jährlich Einem Prozent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den amortisirten Schuldverschreibungen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlihen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Jnhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne dic Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt if. Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über- M! wird 7 ist durch die Geseßsammlung zur allgemeinen Kennt- niß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- gedrucktem Königlichen Jnsiegel.
Gegeben Berlin, den 11. April 1870.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. von Jhenpliß. Gr. zu Eulenburg. Camphausen. |
in der Zeit vom Halbjahr vom
Rosenberg.
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Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Ò pz ¿ Obligation des Ro g P elt, Littr N
Auf Grund des unterm genehmigten Kreidsizy Beschlusses vom 19. Mai 1869, wegen Aufnahme einer Sth von 25,000 Thalern bekennt si die ständische Kommission j den Chausseebau im Rosenberger Kreise, Namens des Kreises dul diese, für jeden Jnhaber gültige, Seitens des Gläubigers unfündhy Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von Thalern Preufßi Courant , welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fün Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 25,000 Thalern V schieht vom Jahre 1870 ab, allmählich aus einem zu diesem Beh gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent jährlich uny Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wi durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 187 ab in dem Monate September jedes Jahres. Der Kreis bebält Î jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosung zu verstärken, sowie sämmtliche noŒh umlaufende Schuldverschreibung zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreiby, en werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern M Beträge y sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung «fg gen soll, öffentlih bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfol sech8, drei, zwei und einen Monat vor dem Bahlungstermine in d Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Oppeln, dem Kreishlq des Rosenberger Kreises, in dem Staats-Anzeiger und in der Swe) schen Zeitung.
_BVis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten i wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Tul jedes Jahres, von heute an gerechnet, mit Fünf Prozent jährli j gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. |
,_ Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen blo Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungswêise di
Schuldverschreibung bei der Kreis-Koinmunalkasse in Rosenberg, u in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins i
zwar auch genden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der spät Tälligkeitstermine zurüc{zuliefern. Für die fehlenden Zinscoupoi wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jal nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden 1 sowie di innerhalb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Wälligle an gerechnet, nit erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreise,
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichtet Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts Ordnung, Theil 1. Titel 51. F. 120 sequ, bei dem Königlichen Kreis gerichte zu Rosenberg.
Binscoupons können weder aufgeboten,
Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisvertwaltung ay meldet und den statigehabten Besiß der Zinscoupons durch Vorzeigun der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nt Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und li
dahin nit vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezall
werden, Mit dieser Schuldverschreibung coupons bis zum Schlusse des Jahres
sind zehn halbjährige Zins
Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons - Serie der Kreis-Kommunalkasse zu Rosenberg gegen Ablieferung des d älteren Zinscoupons-Serie beigedruckten Talons. Talons erfolgt die Aushändigung der neuen KBinscoupons-Serie ql
den Jnhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung r}
zeitig geschehen ift.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haft
der Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unse! F
Unterschrift ertheilt.
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Die ständische Kommission für den Chausseebau im Rosenberger Kreis
Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Oppeln. “Zinscoupon zu der Kreis-Obligation des Rosenberger Kreises. A über Thaler zu fünf Prozent Zinsen Thaler Silbergroschen.
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Der JTnhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgab
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Rosenberg, den ten I e i Die ständische Kommission für den Chausseebau im Rosenberger Kreise.
R irHtamtliches.
Heferreich-Ungarti, Wien, 13. Mai. Das Reich®- geseyblatt enthält das Geseß vom 30. April 1870, betreffend die Organisation des öffentlichen Sanitätsdienstes _und die Stipu- ationen A Dezember 1866 in Betreff der Schiffahrt uf den! Tui), - S : E E N von Bayern ist mit dem Courier- zuge der Westbahn hier eingetroffen. E
— Prinz Alexander von Hessen, der seit einigen Tagen sammt Familie hier weilt, hat mit dem heute abgegan- gencn Schnellzuge der Westbahn die Rückreise nah Darmstadt
getreten. N a E Am 10. d. M. is die Königin der Belgier in Be- leitang des Erzherzogs Joseph in Ofen angelangt und in dessen Wohnung, im Teletischen Hause, abgestiegen.
— Das Statut für die Landwchr der im Reicbdrathe vertretenen Königreiche und Länder hat unter dem O, d. M, die Kaiserliche Sanktion erhalten. Die einzelnen Bestimmungen desselben schließen sich selbstverständlich dem Landwehrgeseße an. Nach der »N. fr. Pr.« sind die wichtigsten Bestimmungen
de: : : Dk im Reichsrathe “ vertretenen Königreiche und Länder werden ia neun Landwehr-Kommando-Bezirke eingetheilt welde in ihrer Taritorialabgrenzung mit den General- und Militärkommando - Be- zirkfen des stehenden Hecres zusammenfallen, ie Bestimmungen über die Erfüllung der Wehrpflicht in der Landwehr haben, dem Y. 39 des Landwehrgeseßes zufolge, im Wege der Landwebrgeseßgebung zu erfolgen. Die Landwehrbataillone erhalten fortlaufende *ummern und werden nah dem Lande und dem Hauptorte des Landwehrba- taillonc-Bezirkes benannt, z. B. K. K. Niederösterreichisches Landwehr- Bataillon Wien Nr. 1, oder: K. K. Galizische Landwehr - Ulanen- Fscadron Nr. 1, : A , \ “Nach Ç. 7 des Landvehrgesebßes hat die K. K. Landwehr , Tirol und Vorarlberg ungerechnet, aus 79 Bataillonen Jnfanterie und aus je einer oder zwei Escadronen für jeden Ergänzungsbereich eines Kavallerie-Regimentes zu besichen. Das Siatut bestimmt, daß A der Jnfanterie 16 Bataillone Schüßen und von der Kavallerie 12 Esd- cadronen Dragoner und 13 Escadronen Ulanen sein sollen, _Gür die Formation der Landwehr in Dalmatien ist noch keine Bestim- ning erfolgt. : i ; j Sie Salattacie formirt die erste Dragoner-EsLcadron in A Oesierreich; Nr. 2 in Ober-Oesterre.) und Salzburg, Nr. 3 und 4 in Mähren und Schlesien, Nr. 5 und 6 in Steiermark, Kärnten und Main, Nx, 7); 8, 9,10, 11 und 12 in Böhmen. Die dreizehn Ulanen- Esfadronen ergänzen sich aus Galizien und der Bukowina. Die in Nicder-Oesterreich, Ober-Oesterreic), Salzburg, Steiermark, Kärnten und Krain fich E Landwcehr-Bataillone sind Schüßen, die übrige santerie-Bataillone. |
An C D brbeRörden fungiren: Als oberste Behörde das Lande®- vertheidigungs-Minijierium, dann das Landwehr-Ober-Kommand0o, ferner die Landwehr-Kommanden und endlich die Landwcehr-Evident-
haltungen.
Der Stand eines feldmäßig ausgerüsteten Landwehr-Jnfanterie- B Ll CcvaaAita besteht aus 1 Stabsoffizier, 1 Adjutanten, 1 Proviantoffsizier , 1 Oberarzt, 1 Subalternarzt, 1 E Nehnungsführer, 1 Bataillons-Tambour, 1 E en) 1 Büchsenmacher, 2 Stabsführern, 10 Landwehrfahrmännern BAlE dagenirägern, 4 Reit-, 14 Zug- und 3 Reservepferden, dann bei den Compagnien 4 Hauptleuten, 12 Subalternofslzieren Uun® 928 Mann vom Feldwebel abwärts. Eine Jäger-Compagnie besteht aus 1 Lr wann, 3 Subalternoffizieren und 236 Mann vom eiger r wärts, Der Stand einer Ergänzungs-Compagnie,/ deren ein S Bataillon Eine besißt, is 1 Hauptmann, 3 Subalternofslziere und 4 Mann. Eine Dragoner- oder Ulanen-Escadron „zählt 1 Ritt- neister, 4 Subalternoffiziere und 172 Mann mit 153 Pserden. R,
Was die Adjustirung anbelangt, so ist dieselbe in folgender Weise lormirt: Jufanterie. Für die Mannschaft: Lagermüße von an Tarbe aus wasserdichtem Stoffe, Blouse aus dunkelblauem V OUIe, stoffe, Paroli und Achseldragoner von scharlachrothem Tuche, auf den leßteren die Bataillonsnummer, M.ntel wie bei der Linien-Infanterie, Lantalons aus blaugrauem Tuche, mit rothem Passepoil; Halbstiefel wie die technischen Truppen des stehenden Hecres. Die. übrige Nd- Iustirung, dann die Rüstung und Feldrequisiten sind jener der A Infanterie gleich, der Czafo enifällt ganz. Die Bewaisnung R in dem Hinterladgewehre und dein Bajonnete. Kavallerie. Die 2 justirung der Landwehr - Dragoner und Ulanen ist gleich jener der Linien-KavalUerie, nur haben dieselben durchgehends frapprothe Egali- ilrung, weiße Knöpfe mit der Escadronsnummer und cine Achselklappe aus frapprothem Tuche mit der Escadronsnummer in wveißer Farbe.
| gemeinsamen Heeres.
— Die Landwehr - Generale tragen die gleihe Uniform ivie jene des
Pesth, 11. Mai. Das Oberhaus nahm den Geseßent-
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu wurf über die Verseßung, Verantwortlichkeit und Pensionirung
der Richter- unverändert an. Die Hauptpunkte des von der
Linken ausgearbeiteten Gutachtens über die Munizipalreform
sind: Wahl des ganzen Ausschusses, der Minister hat nicht das Entscheidungs8recht zwischen den ftreitenben Parteien , ferner Beschränkung des Machtkreises des Obergespans. Ein Theil der Partei will die Obergespäne ganz aufheben.
Belgien. Brüssel, 13, Mai. Die Repräsentanten kämmer nahm gestern den Geseßentwourf, betreffend die Be- soldung der Miliz, fast einstimmig an. Von 82 Deputirten votirten 80 für den Entwurf, 2 enthielten sich der Abstimmung.
Großbritannien #nd Jrland. London, 12. Mai. Gestern ist “die feierliche Eröffnung des neuen Gebäudes der University of London durch Jhre Majestät die Königin er- folgt. Ihre Majestät wurde am Eingange des Gebäudes durch den Minister des Junnern, den Kanzler des Jnstituts (Earl Granville), den Vize- Kanzler (Mr. Grote), das Unterhausmitglied ifür die University of London und deren Senat empfangen, darauf dur das ganze Gebäude in das Amphitheater geleitet, woselbst ein Thron errichtet war, zu dessen Seiten Siße für den Prinzen und die Prinzessin von Wales und die übrigen Hohen Gäste be- reit standen. Der Kanzler verlas eine Adresse an die Königin ; diese händigte hierauf eine schriftliche Antwort aus und er- klärte das Gebäude für eröffnet.
Fraukreih. Paris, 13. Mai. Das » Journal officiel « berichtet, daß der Kaiser und die Kaiserin gestern außer der Kaserne Prinz Eugen auch die Kaserne Dupleix und dic Militärschule besucht haben und überall mit Enthusiasmus aufgenommen worden sind. | j
— Sämmtiliche Souveräne Europas haben, wie »2S. L, B e meldet, den Kaiser über den Ausfall des Plebiszits be- glückwünscht. 2
Die Ernennung des Herzogs von Gramont zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten gilt in gut unterrichteten Krei-
sen als gewiß.
Italien. Florenz, 13. Mai. Jn der heutigen Sißgung der Kammer theilte der Ministerpräsident Lanza bezüglich der jüngsten Aufstandsversuche mit, es sei zwischen Pisa und Bol- tera eine aus etwa 60 Individuen bestehende Bande erschienen und von den Truppen überrumpelt worden, worauf fie sich theils gegen Monteroso zurückzog, theils gänzlich zerstreute. Der Präfekt von Livorno hatte diese republikanischen Erhebung§versuche be- reits signalisirt. Dem Anführer der Bande war es gelungen, vom Syndikus von Russignano eine Anweisung auf Ausfol- gung von Gewehren der Nationalgarde zu erhalten. Dic Bande werde übrigens von der Bevölkerung nicht unterstüßt. Jn Catanzaro existiren gegenwärtig keine bewaffneten Banden mehr, Jn Neapel haben etwa 100 Studenten durch aufrühre- rishe Rufe Unordnungen an der Universität hervorgerufen, welche jedoch durch Intervention von Delegirten leicht beschwich- tigt wurden. Es wurden drei Verhaftungen vorgenommen.
Griechenlaud. Athen, 7, Mai. Vom Februar 1869 bis heute wurden 168 Briganten unschädlih gemacht ; davon
wurden 62 getödtet.
Türkei. Konstantinopel, 7. Mai. Der frühere Ge- neral - Gouverneur von L , Ali Pascha, wurde zum Gouverneur von Brussa ernannl. N
— Der ägyptische Prinz Halim Pascha soll zum Minister obne Portefeuille ernannt werden.
ánemark, Kopenhagen, 10. Mai. In einer Kon- i Graf Frijs mii dem Budgetausschusse des Folke- things gestern hatte, erklärte er, daß das gesammte Ministerium seinen Abschied schon jeßt nachsuchen müßte, sofern nicht die U Regierungsvorschläge, betreffend die Einberufung eines Tel der Verstärkungs8mannschaft und der siebenjährigen E mannschaft zu Uebungen auch vom Folkething e 9 würden. Vebrigens habe das Ministerium gewün| t, „die gegenwärtige Reich8tagssession jedenfalls zu Ende zu führen, wozu es sich jedoch nicht bewogen finden könne, sofern jene Vorschläge abermals abgelehnt würden. Der A etw d hat seinen Beschluß noch nicht gefaßt und die N N Parteigruppen hielten Versammlungen ab, um zu erathen, wie sie si der durch die Erklärung des Conseils - Präsidenten geschaffenen Lage gegenüber verhalten wollen, E 19. Mai. Der dänische Gesandte in Wien, Kammer- herr Falbe, ist hier in Familiangelegenbeiten angekommen
und kehrt morgen nah Wien zurü.
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