1870 / 114 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1933

Erste Beilage zum Königlich Preußischen Staats - Anzeiger. Dienstag den 17. Mai

1932

Fonds und Siaats-Papierso.

Russ. Pr.-Anl. de 1864/5 [T/1. u. 1/14 a3Lbz B do. do. de1866/5 1/3. u. 1/9./111Zallbz do. 5. Anl. Stiegl. /5 1/4. u. 1/10.67: B

Fonds und Staats-Papiere.

Tonsolidirte Anleihe. 4714 u. 1/10/9312 bz Freiwillige Anleihe . i/4 u. 10 196 G Staats-Anl. von 1859 7 [IOIlZbz do. v. 1854, 55 é do. von 1857/45 do. von 1859 âo. von 1856/ do. von 1864 do. von 1867 do. v. 1868 Lit.B. do. v. 1850, 52 do. von 1853

Bank- und Induarie-Akties Div. pro 1868/1 Berl. Abfubr ..| | do. Áquarium.| 4 [12 do. Br. (Tivoli)|11 |121 Badische Bank .| 4 120 Berl. Kassen - V.| 9% 1115 | 10 10

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M 114.

Neichstags - Angelegenheiten.

Berlin, 17. Mai. In der gestrigen Sißung des Reichs8- nahm bei der Diskussion über den Geseßgentwurf , betref- die Abänderung des Etats von 1870, der Bevollmächtigte Bundesrath, Vize-Admiral Jachmann, nach dem Abg.

das Wort: :

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0.

Bei der Diskussion über den Geseßentwurf , betreffend den Unterstüßung8wohnsiz, nahm der Bundesbevollmächtigte, Geheimer Legations-Rath Hofmann, nah dem Bundes-Kom- missar, Geheimen Regierungs-Rath von Puttkamer, zu §. 14 (Ruhen des Erwerbs des Unterstüßungswohnsitßzes) das Wort: Meine Herren! Jh möhte Sie im Anschluß an dasjenige, was bereits von der anderen Seite des Bundestishes bemerkt worden ist;

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Staats - Schuldscheine Pr.-Anl.4855à4100Thk. Hess.Pr.-Sch.à40Th. Kur- a.Neum.Sechldv. Oder - Deichb. - Oblig. Berlin. Stadt-Obligat.

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Pfandbriete.

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Rentenbriete,

Ostpreussische .. Pommersehe .…..

Posensche, neue. Sächsische Schlesische

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; Kur- u. Neumärk. Pommersche Posensche ……..... Preussische Rhein. u. Westph. Sächsische Sehleaische

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Bayer. St.-A. de 1859

Prämien-Anl..

Braunsch. Anl. de1866/5

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Deas. St.-Präm.-Anl. Gothaer St.-Anl. Hamb. Pr.-A. de 1866/3 Lübecker Präm.-Anl, ManheimerStadt- Anl. Meininger Loose …. Sä*hs, Anl. de 1866 Schwed. 10Rthl.Pr.A.|—

Amerik. ichs 1882/6

0. Oesterr. Papier-Rente do. Silber-Rente... do. 250 FI. 1854... do. Kredit.100.1858 do. A 1860 0. Italienische Rente... Tabaks-Oblig.

Tab. Reg. Akt. Rumän. Eisenb

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Liquid. do. Cert. A. à 300 FL do. Part. Ob.à500F1I Türk. Anleibe 1865.

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Eisenbahn-Stamm-Aktien.

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Berlin - Stettiner. Brsl.-Schw.-Frb. do. nene Brieg-Neisser.…. Cöln-Mindener. . do. Lit. B. Cref. Kr. Kemp.

Hall. Sor. Guben do. St.-Pr. Hann.-Altenb. .. . do. Märk. -Posgener.. do. St.-Pr.

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Magdeb. Privat. Meininger Cred. Minerva Bg. - A, Moldauer Bank. do. volle Seu-Schottland . Norddeutzszehe .. Oesterr. Kredit p- St. à 160 FI, A. B.Omnibus-6G, Brl.Passage-Ges, Ge Centralstr.G.

önix Bergw... do. do B Portì.-F. Jord. H,

Darmstädter ... Zettel Dess. Kredit- B.

do. Landes - B. Deutsche Bank. Diskonto-Kom. . Effekt.Liz.Eichb. Eisenbahnbed.. Görlitzer

Nordd. Genf.Kred.inLig.

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Geld-Sorten und Banknoten.

Gold-Kronen. Louisd’or. .|

Sovereigns

Friedrichsd’or 1133bz 9 956 1117 G Daeaten p. St. .. 6 246

Napoleonsd’or5 124bz

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T 1256 p. Pf. 464%bz

Fremd.Bankn./993;bz do.

Leipziger Oest. Bankn... Imperials .…..'5 165 G Russ. Bankn.. Silber in Barr. u. Sort. p. Pfd. Linsfuss d. P. Bank für Wec

Redaction und Rendantur: Schwieger.

einlösb. 99 9/0 bz 82{bz 74bz

f. Bankpr. Thlr, 29, 24, hsel 4, f. Lombard 5 pCi

Berlin , Druck vnd Verlag der Königlichen Geheimen Ober -

(R, v, Deer ).

Hofbuchdruckerei

Folgen drei Beilagen

A daß diejenigen Bauten, die in dem Berichte aufgeführt sind, den wir dem

i T bie erwähnt ist. Jch selbst bin vor etwa 14 Tagen an der Jahde

5 t werden wird. : ( rei / Masser gefüllt und der Fangdamm sowie der Deich, der zwischen den

| Polen liegt, is beseitigt.

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| Mis wie der Herr Abgeordnete Harkort berichtet, ist weder im Bau, T noh

| lage hervorgeht, i : ita Drei Millionen mehr kosten werden I werden konnte. | shreitung ist und daß

' Zlisement in der Zukunft, für die Marine noch befriedigen müßte. J oan erlaube L ie daran zu erinnern, daß der Herr Abgeordnete , ort je di : Mirana abgegeben hat, das Jahde-Etablissement wäre ein wohl durch- dahtes und ein wohlbegründetes Unternehmen, er könne das Haus darüber beruhigen, es würden da keine Fehlgriffe begangen werden. | Schließlich erlaube ih mir noch zu bemerken, 1dungsPpl den wir dem Hohen Hause im Jahre 1867 vorgelegt haben, eine jährliche | Perwendung von aht Millionen für die Marine vorausseßte bis zum | Abschluß der ersten Begründungsperiode, die bis zum Jahre 1877 ge- ' dacht ist, Alle Aoransmane O Pläne, die das Marine-Ministerium | dem Hohen Hause vorgeleg j Tih / (0 ] a, 128 Ln N Jahre 1877 diese Mittel für die Marine flüssig sein werden, und ih glaube mit der größten Bestimmtheit die Er-

| zuführen. | rium erklärte der Vize-Adminal Jachmann nah dem Abg. | v, Hennig: | «ch8 Monaten in Ueberlegung gezogen wurde, für das Marine-

erlaube mir auf die Bemerkungen des Herrn Vorredners zu

Hohen Hause vorgelegt haben, vollständig hergestellt sind Ende des Jahres 1870 hergestellt sein werden, wie in dem

nd kann berichten, daß der Hafen jedenfalls am 1. Juli er- io i Eu Vorbassin des Hafens isst bereits mit

Die in dem Bericht erwähnten Bauten ind theils angefangen, theils im Bau vorgeschritten. Ein Militär-

überhaupt veranschlagt worden. E Es ai feinem Zweifel, wie aus der gegenwärtigen Vor- daß gegen den früheren Anschlag die Hafenbauten als wie vorher abgesehen Ich glaube, daß das keine so sehr bedenkliche Ueber- es nicht fo unerfindlich ist, daß sich vor zehn

ahren noch nicht übersehen ließ, welhe Bedürfnisse das Jahde-Eta-

selbst vor zwei Jahren dem Hohen Hause die beruhigende

daß der Begründungsplan,

hat, basiren natürlih auf der Voraus-

fläârung abgeben zu fönnen, daß diese Veranschlagssumme bis zum Tahre 877 Aue überschritten werden wird und daß das Marine- Ministerium im Stande sein wird, die Vorlage, die es im Jahre 1867 die Ehre hatte dem Hohen Hause zu machen, mit diesen Mitteln aus-

In Betreff des Dienstgebäudes für das Marinc-Ministe-

Dem Hohen Hause kann ich die Erklärung abgeben, daß seit etwa Ministerium ein neues Gebäude aus dem bereits erwähnten Grunde anzukaufen. Der beabsichtigte Kauf hing natürlih von der Verwen- dung des alten Gebäudes ab, da wir das alte Gebäude nicht neben dem neuen behalten konnten und wollten. Es wurde mit Rücksicht auf den wahrscheinlichen Kauf eines neuen Hauses im ersten Druck des Marine-Etats pro 1870 im Extraordinarium eine Summe aus-

dringend bitten, die Regierungsvorlage wieder herzustellen und den Kommissionsvorschlag nicht anzunehmen. Es is nämlih ganz unbe- streitbar, daß, wenn der Kommissionsvorschlag angenommen wird, die Rechtsunsicherheit und die Streitigkeiten Über die definitive Verpflich- tung eines Armenverbandes zur Gewährung der öffentlichen Unter- stüßung wesentlich vermehrt werden. Je mehr man den Aufenthalt qualifizirt, um so schwieriger wird der Beweis. Es i} an fich {hon schwierig, zu beweisen daß Jemand sich eine bestimmte Jeit hindurch ununterbrochen an einem und demselben Orte aufgehalten hat, wenn man aber noch hinzufügt, daß während der Zeit des Aufenthalts nicht eine öffentliche Unterstüßung gewährt sein darf, so wird es in der That einer Gemeinde außerordentlich {wer, jemals einen An- spruch: gegen einen anderen Armenverband mit Sicherheit begründen zu können, es wird die Frage, wie lange denn die Unterstüßung ge- dauert hat, zu schr vielen Zweifeln Veranlassung geben. Wenn eine einmalige Unterstüßung gegeben ist, läßt sih von einer Dauer der Unterstüßung überhaupt nicht \sprechen; sind die Fälle nur vorüber- gehender Natur, wird vielleicht mit Nücksicht auf eine bestimmte Krankheit eineUnterstüßung gewährt, so kann man nicht mit Bestimmtheit sagen, wie lange dieUnterstüßung gedauert hat, wenn man nicht zu ganz willkürlichen Annahmen seine Zuflucht nehmen will. Außerdem erlaube ih mir noch darauf aufmerksam zu machen, daß in dem Entwourfe der Kom- mission der Grundsaß der Regierungsvorlage, wonach nur in Fällen der mora eine Erstattung der Kosten stattfinden soll, gestrichen ist. Es wird also bei Annahme des §., 14 des Kommissionsentwurfes leiht der Fall vorkommen fönnen, daß der eigentlich verpflichtete Armenverband von der ihm schließlich zur Last fallenden, dem Hülfs- bedürftigen am Aufenthaltsorte verabreichten Unterstühung nichts weiß. Diese Unterstüßung kann unter Umständen Jahre lang dauern; der verpflihtete Armenverband ist der Meinung, daß durch die Abwesenheit der Unterstüßungswohnsiz längst erloschen )sei, aber nach Jahren wird ihm nachgewiesen, daß der betreffende Hülfsbedürftige an dem Orte, wo er \sich_ auf- hielt, während der Zeit des Aufenthalts eine öffentliche Unterstüßung genossen hat und dann kann also auf den ursprünglih verpflichteten Unterstüßung8wohnsiß nah Ablauf einer ganzen Reihe von Jahren zurückgegriffen werden, und er kann verpflichtet werden, die Kosten zu bezahlen, ohne daß ihm die Möglichkeit gegeben war, die Fürsorge selbst zu übernehmen. Das, meine Herren, fällt nah dem Entwurfe der Regierungen vollständig weg. Nach dem Entwurf der Regierungen fann ein Armenverband zur Erstattung der Kosten immer nur ver- pflichtet sein, wenn ihm die Möglichkeit gegeben war, sich dur Ueber- nahme des Hülfsbedürftigen von der Erstattungspflicht zu befreien.

Dem Reichstage des Norddeutschen Bundes ist folgender

Entwourf cines Geseßes, betreffend die Kommandik- gesell\shaftenaufAktien und die Aktiengesellschaften,

zur versassungsmäßigen Beschlußnahme vorgelegt worden:

eseßt für den Ankauf cines neuen Hauses. Diese Summe würde also dem Mia Hause as S vorgelegen haben. Inzwischen aber, während der Etat dem Bundesrath vorgelegt wurde, änderte sh die Situation. Die Aussicht, das alte Gebäude anderweitig zu verwenden , \{hwand während der Zeit, und das Marinec-Ministeriuum mußte also den Kauf eines neuen Hauses aufgeben. Es wurde in Folge desscn also diese in dem Etat bereits aufgenommene Position gestrichen , weil feine Veranlassung war, die Genehmigung des Hohen Hauses für dieselbe einzuholen. Jnzwischen aber, während der Reichs- tag tagte, änderte sich wieder die Situation. Das Marine - Ministe- rium bekam die Ausficht, das alte Gebäude anderweitig zu ver- wenden und also ein neues und besseres Haus erwerben zu können; in Folge dessen is diese Position hier in den Nachtragsetat gebracht E leichzeiti ch eine zweite Bemerkung. Die Th erlaube mir gleichzeitig noch eine , Die Gerd Redner haben wiederholt ihr Bedauern ausgesprochen, daß das Marine-Ministerium auf dem Wege des Nachtragsetats die Genehmi- qung des Hohen Hauses zu einer Etatsüberschreitung nachsuche. Toch (rlaube mir doch darauf aufmerksam zu machen, daß das vielleicht niht eine ganz richtige Auffassung ist, daß wir eine Etatsüberschrei-

tung beabsichtigen. Wir haben ja die Erklärung abgegeben, daß gegen din ursorünallten Anschlag von Wilhelmshaven eine Ueberschreitung

von 2 Millionen nicht vollen zwei Millionen sich herauêgestellt hat; dagegen is die dritte Million , die für die Begründung einer

Stadt erbeten wird, früher nicht in Anschlag gekommen, weil aus dem einen oder dem M lelen Grunde ¡ wie auch bereits erflärt worden ist, man \sich der Ansicht hingegeben hat, daß die Stadt auf anderem Nun blieb dem Marine-Ministerium nur die Wahl, entweder die nöthige Summe für die Beendigung des Hafen- baues durch den jährlichen Etat aufzubringen, also in den Jahren 1871, 1872 und 1873 vorauss\ihtlich; oder aber, um s{neller , wie es erwünscht ist, mit dem Ausbau des Etablissements fertig zu werden,

ege entstehen würde.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen im Namen a E Gu en Ne pas Ge ZU- immung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt: i K. 1 Die Artikel 5, 174 bis 176 , 178, 198, 203 , 206 bis 212, 214, 215, 217, 222, 225, 239, 240, 242 und 247 bis 249 des Allge- meinen deutschen Handelsgeseßbuches werden durch nachstehende, den bisherigen Zifferzahlen entsprechende Artikel erseßt. ;

Art. 5. Die in Betreff der Kaufleute gegebenen Bestimmungen gelten in gleicher Weise in Betreff der Handelsgesellschaften, insbeson- dere auch der Kommanditgesellshaften auf Aftien und der Aktien- esellschaften. j /

u“ Ua gelten auch in Betreff der öffentlihen Banken in den Grenzen ihres Handelsbetriebes, unbeschadet der für sie bestehenden rdnungen. ; i S L 174. Eine Kommandit -Gesellshaft auf Aktien gilt als Handelsgesell haft, M S der Gegenstand des Unternehmens nicht

i 1 eshästen besteht. :

9 M etslulta und den Jnhalt des Gesellschaftsvertrages muß eine gerichtliche oder notarielle Urkunde aufgenommen werden. Zur Alktienzeihnung genügt eine schriftliche Erklärung. E

Art. 175. Der Gesellschaftsvertrag muß enthalten: 1} den Namen, Vornamen, Stand und Wohnort jedes persönlich haftenden Gesellschafters; 2) die Firma der Gesellschaft und den E ihren Siß hat; 3) den Gegenstand des Unternehmens; 4) ie Zeit: dauer des Unternehmens, im Fall dasselbe auf eine bestimmte Zeit beschrän t sein soll; 5) die Zahl und den Betrag der Aktien oder Aktienantheile ; 6) die Bestimmung, daß ein Aufsichtsrath von mindestens fünf Mitgliedern aus der Zahl der Kommanditisten durch Wahl derselben bestellt wer- den müsse; 7) die Form, in welcher die Zusammenberufung der Ge- neral-Versammlung der Kommanditisten N 8) die Form ; in welcher die von der Gesellschaft ausgehenden Bekanntmachungen er- folgen, sowie die öffentlichen Blätter, in welche dieselben aufzuneh-

die Genehmigung zu einem derartigen Nachtrag8etat zu erbitten unter

den in der Vorlage gemachten Bedingungen.

men sind.

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