1870 / 117 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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nöthig halte; ih halte sie aber auch für bedenklich. Die Elbe ist, wie ih beiläufig vorhin schon bemerkt habe, keineswegs der einzige mch- reren Bundesstaaten angehörende Fluf, für welchen die Schiffahrts- abgaben, die Zölle aufgehoben und die Unterhaltungskosten nach der richtigen Auslegung der Schiffahrtsakëten bestehen geblieben sind. Jh erinnere in dieser Bezichung nur an die Weser, weil, was die vorliegende Frage betrifft, die Verhältnisse beim Rhein anders liegen. Die Weseruferstaaten haben ihrerseits freiwillig sich vor ciner Reihe von Jahren schon dahin verständigt, die Weserzölle nicht aufzuheben, sondern zu suspendiren; die Suspension beruhte auf fündbaren Ver- trägen, wenn dieselben gekündigt wurden oder abliefen und nicht erneuert wurden, traten die Zölle wicder ein. Diese Weser- zölle sind nach meiner Ansicht ganz unzweifelhaft durch Artifel 54 der Bundesverfassung für ewige Zeiten aufge- hoben; nach meiner Ueberzeugung is aber damit “an den Ver- pflichtungen der Uferstaaten, die auf der Weserschiffahrtsafkte beruhen, die Weser zu unterhalten, gar nichts geändert. Hält man nun bei der Elbe für nöthig, zu sagen, an diesen Bestimmungen wird nichts geändert , so erregt man grade cinen Zweifel, ob nicht in Beziehung auf die Weser in Folge des Art. 54 der Bundesverfassung, der die Zölle unwiderruflih aufhebt, etwas geändert sci. Aus diesem Grunde kann ih mi nur gegen den §. 2 des Amendements des Herrn Abgeordneten für Wanzleben erklären.

Tch fomme nun zu dem Amendement des Herrn Abgeordneten für Dessau, und ih nehme bei dieser Gelegenheit Veranlassung, auf Einiges einzugchen, was er zur Begründung seines Amendements ausgeführt hat. Er hat in dem Eingange seines Vertrages plädirt nicht sowohl gegen die Vorlage der verbündeten Regierungen, als ge- gen den Art, 54 der Bundesverfassung selbst, indem er ausgeführt hat, daß es eine auf Kosten der Gesammtheit oder auf Kosten eines ein- zelnen Staates der Schiffahrt einseitig gewährte Subvention sei, wenn man die Abgabe von der Schiffahrt aufhebe und den bethei-

ligten Staaten die Unterhaltung des &Fahrwassers auferlege. Wie ge- |

sagt, auf diese Argumentation glaube ih nicht eingeben zu dürfen, sie ist nicht gegen die Vorlage , sondern is gegen die Bundesverfassung gerihtet, und cin Antrag auf Abänderung der Bundesverfassung in diesem Sinne liegt niht vor. Daß durch die Aufhebung der Elbzölle an den rechtlichen Verpflichtungen zur Erhaltung des Fahrwassers nichts geändert wird nah meiner Ueberzeugung das habe ich bereits bemerkt. Nun hat der Herr Abgeordnete für Dessau auf eine nach seincr Ansicht ungenaue Darstellung der Sachlage in den Moti- ven zur Vorlage der verbündeten Regierungen hingewiesen. Diese Ungenauigkeit findet in der That nicht statt. Es ist bei den Unter- handlungen, welche zwischen dem Ausschusse des Bundesraths und den Vertretern der betheiligten Uferstaaten stattgefunden haben, von Seiten Anhalts als Geringstes die Forderung gestellt, welche Sie in der Vorlage der verbündeten Regierungen finden; es is damals diese Fordèrung nit an die Vorausseßung geknüpft worden, daß dem- nächst der Bund, die Gesammtheit, die Unterhaltung des Elbstro- mes übernehmen müsse. Diese Forderung oder vielmehr die Rechts- Ansicht, daß durch den Wegfall der E:bzóölle von selbst die Unterhal- tungspflicht der einzelnen Uferstaaten wegfalle so war es gestellt ift erst bei den weiteren Verhandlungen der Sache in dem Plenum des Vundesrathes zur Sprache gebracht worden , und es sind an sich also die Motive richtig. Wenn der Herr Abgeordnete für Dessau die &rage aufgeworfen hat, wie es denn nun werden würde, .woenn einer der Uferstaaten, also z. B. das Herzogthum Anhalt, sich außer Stande befände, die Unterhaltungspflicht zu erfüllen, wie dann gegen das Herzogthum verfahren werden sollte, so muß ih es mir versagen, auf diese Eventualitäten hier einzugehen. Die Verpflichtung sämmtlicher Elbuferstaaten zur Erhaltung des Flusses steht vertragsmäßig fest, und ih habe die Ueberzeugung, daß fürs Erste keiner der betheiligten Elb- uferstaaten sich der Erfüllung einer solchen vertragsmäßigen Verpflich- tung entziehen werde.

Was den JTnhalt des Abänderungsvorschlages des Herrn Abgeord- neten für Dessau anlangt, so kann ih mi auch nur gegen denselben erflären, weil dieser Abänderungsvorschlag auf einer Auffassung beruht, die ich, wie ih bereits wiederholt zu bemerken die Ehre gehabt habe, für unrichtig halte, nämli eben auf der Auffassung, daß die Elbzölle einen doppelten Charakter hâtten, daß sie einmal cine Finanz- queüe feien, und auf der andern Seite ein Aequivalent für die Unter- haltung des Flusses. Ich fann diese Auffassung nicht als begründet anerkennen und fann deshalb auch nicht anerkennen die Konscquenz, die der Herr Abgeordnete für Dessau in scinem Amendemcnt aus dieser nah meiner Ansiht unbezründet:n Auffassung gezogen hat.

Ich komme dann endlich zu dem Amendement des Herrn Abge- ordneten für den 5, medcklenburgischen Wahlkreis. Was die von ihm als Abfindung für Melenburg vorgeschlagcne Kapital- summe anlangt, so enthalte ich mich ciner Aeußerung darüber. Was dagegen den von ihm vorgeschlagenen §. 3 betrifft, \o erlaube ich mir, Folgendes zu bemerken. Bei den Verhandlun- gen, welche mit der Großherzoglich mecklenburgishen Regierung Über die vorliegende Angelegenheit stattgefunden haben, is die Frage über die ZahlungEmodalität unerörtert geblieben, weil es vor allen Dingen darauf ankam, daf durch das dem Reichstage vorgelegte Geseß die Sache selb| festgestellt werde. ITch meinerseits bin davon ausge- gangen, und ich glaube, daß ih dabei cinem Widerspruch der Grofß- herzoglichen Regierung nicht begegnen würde, daß die Zahlung der ihr zu gewährenden Entschädigung etwa in der Weise erfolge, wie cs von dem Abgeordneten für den 5. meckcklenburgishen Wahlkreis ver- gesc)lagen wird. Es if dieser Weg bereits in der Note des Herrn v. Savigny, die ja das Fundamcnt der ganzen Frage bildet, bereits angedeutet. Es if in dieser Note hingewiesen auf diejenigen Zab- lungsmodalitäten, welche bei Gelegenheit der Ablösung des Sundzolls

Wahlbezirk, und ih glaube deshalb , daß ich keine Veranlassung bab gegen diesen Vorschlag aufzutreten; ih glaube es um so weniger l auch ich der Meinung bin, daß es im Interesse der Bundesfingn», liegt, die voriiegende Summe nicht auf einmal zu bezahlen, sonde in derselben Weise zu bezahlen, wie ja noch heute von Seiten A preußischen Regierung Zahlungen geleistet werden zum ZJZweck Q Ablösung des Sundzolls. Jh fann daher meinerseits gegen die Yy, nahme des §. 3 des von dem Herrn Abgeordneten vorgeschlagene, Amendements keinerlei Widerspruch erheben. I

Die Diskussion über den Geseßentwurf, betreffend die Abgaben von der Flößerei, leitete der Staats-Minister Del. brüdck, nachdem der Abg. Forkel gesprochen hatte, wie folgt cin:

Meine Herren! Das Jhnen vorliegende Gesetz is hervorgegangen aus den Beschwerden, welche von den Flößerci-Juteressenten der obe, ren Werra und der oberen Saale gegen die Abgaben erhoben wurden welche von der Flößerei auf diesen Flüssen aus verschiedenen Rechts, titeln erhoben werden. Die nähere Erörterung dieser Klagen hat zu der Ueberzeugung geführt, daß es zulässig sei, die Frage der Glöferei, Abgaben für die Werra und Saale vollständig gemeinschaftliq zu behandeln, und zugleich in einer Weise zu behandeln, welche eine un, bedingte Generalisirung des Geseßes zuließ. Das Geseß spricht all. gemeine Grundsäße aus, welche an \sich vollkommen unabhängig sind von der lokalen Gestaltung der Verhältnisse auf dem einen odex an dern Fluß. Jfst das der Fall, so drängte sih von selbst die Erwägung auf, ob es nicht richtig wäre, nachdem man aus den Verhältnissen zweier Flüsse, die an sich in mancher Beziehung sehr verschieden sind, troß dieser Verschicdenheiten zu einem allgemeinen, für beide gleichmäßig geltenden Prinzivy gelangt war ob es dann nicht ritig wäre, dieses Prinzip auch formell zu gencralisiren, um ein hier und da etwa noch vorhandencs Verhältniß zu treffen, welches bisher nog

nicht zur Sprache gekommen ist. Jch kann thatsächlih anführen, daß im Bundesrath ein solches Verhältniß nicht zur Erörterung gekommen ist. Jch habe deshalb keinen Grund , anzunehmen , daß außer der Saale und der Werra solche Verhältnisse bestehen, ich kann aber eben so wenig hier positiv erklären, daß sie nirgends anders bestehen. Soll, ten sie noch bestehen, wie sie hier das Gesetz voraussebßt, so geben ehen die Ermittelungen, die in sehr ausführlicher Weise hinsichtlich der Saal und Werra stattgefunden haben, die volle Gewähr, daß dort nit Verhältnisse obwalten werden, welche die Unanwendbarkeit des vor: liegenden Geseßes zur Evidenz brächten. Namentlich is die finanziell Vrage, auf die der Herr Vorredner hingewiesen hat , dabei eine seht aleichgültige, weil es sich ja überall nah der Gesebvorlage nur um Entschädigungen für solche Hebungen handelt, die auf lästigen Erwerbs. titeln beruhen. /

Zu §. 2 erklärte dersclbe nah dem Abg. Dr. Wagner (Altenburg):

Wenn ich Sie bitte, das Amendement des Herrn Abgeordneten für Altenburg abzulehnen, so plaidire ich nicht im Allerentferntesten aus finanziellen Nücksichten. Bei derx Berathung dieses Punktes im Bundesrath is man cinzig und allein geleitet worden durch das Br wußtsein der Nothwendigkeit ciner Konsequenz in der Gescßgebung. Der Reichstag hat in seiner vorjährigen Session zwei Geseße bes{lo}en, durch welche ebenfalls wohl erworbene Privatrechte aufgehoben wur: den. Bei dem ersten dieser Geseße ging die Vorlage der verbündeten Regierungen auf das hinaus, was der Abgeordnete für Altenbur jeßt hier amendiren will; das war das Geseß über die Portofreiheiten. Der Reichstag seinerseits hat beschlossen, die Entschädigung für dic Aufhebung der Portofreiheiten zu beschränken auf den Rahmen, wi er hier im Geseße gezogen is. Die Konsequenz davon war, daß als die verbündeten Regierungen in der vorjährigen Session ein zweites Geseß vorlegten, welches ebenfalls wohlerworbene Privatrechte aufho! nämlich die Befreiungen von der Wechselstempel - Abgabe, i das von vornherein acceptirten, was der Reichstag in dei! Geseß über die Portofreiheiten beschlossen hatte. Sic haben Thnen damals das Gcseß gerade s\o vorgelegt wie dies hier. Lediglich di nothwendige legiélative Konsequenz, die si aus diesen beiden Geseßen ergiebt, hat den Bundesrath bestimmt, Jhnen den Vorschlag zu mache der hier steht, und dessen Annahme ih Jhnen nur empfehlen kann,

___— Bei der dritten Berathung des Geseßentwurfs, betreffend die Urheberrechte, gab der Bundesbevollmächtigte, Ministerial: Direktor von Philipsborn nachstehende Erklärung ab:

Im Interesse der Sache und zur Abkürzung und Erleichterung der Berathung bitte ih um die Erlaubniß, gleih von vornherein di Stellung andeuten zu dürfen, welche die verbündeten Regierungen nach stattgchabter Berathung in Bezug auf die vorliegende Zusan- menstellung gefaßt haben. JTch werde daran zugleih eine vol g Aeußerung über die bezeichneten Verbesserungéanträg! nüpfen.

Die verbündeten Regierungen sind einverstanden mit denjenig(! Beschlüssen, welche in der zweiten Berathung des Reichstags Über dit Sache gefaßt worden sind unter gewissen Vorbehalten, die ih gleich darzulegen die Ehre haben werde. | Erstens unter dem Vorbehalte, daß die von dem Herrn Ab, Dr. Wehrenpfennig Nr. 183 Il. vorgeshlagenen Amendements a! genommen werden. Die verbündeten Regierungen sind damít (il verstanden; sie erblicken darin theils Vervollständigungen, theils De rihtigungen und glauben, daß ein Bedenken dabei nicht bestehen fann, da selbige in allen Punkten den von dem Hohen Hause bisht (erten Ansichten Über diese Sache entsprechen und entgegt" ommen ; Zweitens unter dem Vorbehalte und der Voraussezung, daß di von dem Herrn Abg. Dr. Bähr Nr. 184 11. gestellten Verbesserung? anträge ebenfalls angenommen werden; fie fallen zum größten

und des Stader Zolls statigefunden haben. Diesen Modalitäten ent- spricdt der Vorsdlag des Abgeordneten für den 5. mecklenburgischen

A in dieselbe Kategorie, wie ih sie eben zu bezeichnen die Éd! atte.

Ÿ annehmbar.

Î dem

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[ iese ei äßigen Zahlen Er“

be ih zu bemerken, daß der §. 32, welcher das Bundes- | ganz nothwendig daf Bu, nan R E O

Drittens abt in Leipzi als höchste Instanz hinstellt; im Bundez- | läuterungen erhalten y Fran San N M da aben Und auf

«pandelbge den ist So wie diese E steht, allein und | nahmen , Erläuterungen z ; e digkeit, solche Erläuterungen zusam-

gihe pecatgen Ti sie den Bundesregierungen überhaupt Un- | Minderausgaben. Die Nothwen ig d La orben ien ein

ür si Um dieselbe annehmbar zu machen, um üverhaupt die | menzustellen welche ja erst ar ee S E uamitielfiar

lichkeit zu gewähren, sie anzunehmen, würde unter A A L 0 RÚS Uebersicht, Um die es sich handelt dem Mog S rderlih sein, daß neben diesem Paragraphen noch Bestim- d luß i d

fie, ilber die Ausführung A E R E P Bein: de ‘ist U b Etatsberathungen des Dies Gala er ( i N o e 5 2s L - B » erfo

O Uag bten T E Nr. 184 1. von | haupt eine sehr peinliche A ie S VUE e ille V

f Un E tien Dr. Endemann gemachten Verbesserungs- mußten. Das ist N unbea nichts N L Pier sein, als: wenn

E A ch in Parenthese bemerken will, daß dabei einige | Finanzverwaltung de Ende des Jahres vornehmen könnte,

ntrag, zu dem ich no y, 20 d. Einmal heißt es im Eingange: man diese Etatsberathung gegen e E Ÿ g R 2

Jerthümer I O ne ben §. 32 so zu fassen u. \. w. wo die D Bo Dies Sis vorliege, Bekähnie Verhält-

s ¿ »Î STa F E . 5 , OLV . E ¿ “E

D208 ist wohl nicht die Absicht gewesen; es war wohl die M! aro die ich nit einzugehen brauche, gestatten das nicht, wi

9 zu lassen und dieses Amendement als Y. 33 oder einen der | nisse, Frühjahr hier den Etat berathen, und es i mit dem besten

h s int = L i 1 4 . g er , r a enden Paragxauhen einzusieben. Meran lid Oiige Zeus Willen 0 möglich, so zeitig, wie es gewünscht wurde, die hier vor

i i ‘anthesen si n bezeichnet ill i fen in i ¿rin Jn gewissen Paranthesen sind Paragraphen bezeichnet, | f Zusammenstellung vorzulegen. Das will ich bemer ler a inlich Bix bei der vorläufigen Berathung haben angedeutet E U DeA Lituunti: 1 welden die Susainensieuig Dor-

Die Parenthesen müssen fortfallen; die Paragraphen y j # rente s L a den weiteren Antrag des Herrn Abgeordneten für Meiningen

¡erden sollen. t

A oon Dae i einliche Druckfehler bezeichnet : : [merksam zu machen. Es ‘beridtigt wird, würde das Aygendement des Herrn Abgeordneten aulangh, so erlaube d mir auf (1d oagtcter tb als Heeren:

abe Endemann dasjenige zur Ausführung des F. 32 gewähren, was E ‘ährigen Kommission Und darüber war das Haus einver-

G ic i ir nothwendig halten. Aber in der vorjähri 2 4 venn nit nothwendig, t Ln E L ee S e pin rv ädüie Amendentent standen es ist durhaus wünschenswerth, we h au Ur dée I E

j i i itrá i hres 1 i e jedes Jahr die Matrikularbeiträge des vorigen Ja aud Abgeordneten Dr. Endemann als §. 33 angenommen werden L lea, a dieser Weg befolgt, so ergiebt sich einfach

Nr Miesen § i ir erklären, daß die ver- E ¿Veri Thü 5 der Gebahrung des Vor- 0 Vegicrungen A im Falle der Annahme dijer beiden Para: daraus, daß von wirtliden Ueberscüssen qus der Gebabrung fes Bo hen. seitens des Hohen E L O bela, bun sie auf Grund der E g ¡ra E Í y A / a (Gi es Unte M erte L i ia Worten zu erwähnen den L R E | hat A esl E u Bbe ‘dur Matrifularbeiträge S oCotos it den Werken der bildenden Künste be- | wril laube also, daß bei Feststellung der Matrikular- des Geseßes, welcher sich mit den fei en befunden, diesen | aufzubringen. Jch glaube aljo, daß 9 : ir das Vorjahr häftigt. D | s hat es für angemessen befunden, iträ d wenn quch diese Seite des Haushalts für da j [häftigt. Das Hohe Haug, haë bündeten Regierungen wollen nah | beiträge, und wenn, in Uebershuß überall nicht vorhanden M u teien. e An di ehmen, von den Erinnerungen | definitiv geregelt is, ein Lever vorliegenden Falle für die wiederholter Erwägung keinen Anstand remen) Weglassung | is daß es also auh im HESEN U Ankauf" eines e Str n. Es soll also aus der Wegla)jung iat Frage, ob das Geld für den Ankauf i es N Saat erhoven ta lautet : L Gat vas O zu N Li ih der ‘stellten Resolution aber, welche dahin s j “anfommt, ob ein Ueberschuß aus der Verw O aba Razieru suchen : U Da s Fi Uebershuß kann nicht vorhanden die verbündeten Regierungen zu ersucen.: zulegen, welches 1869 vorhanden ist, Ein folcher Ueberschuß fann nicht vorhanden dem nächsten Reichstage ein Gese Vorge n d der- | sein, wenn die Matrikularbeiträge definitiv festge A Tas A T L L tig ‘Interessen der A U O S Vinaleh 6 Minder- Q Fe AON E: inden ; dahin geht, ; / isse bei der Restverwaltung der b Tin A Ae O Au M Vloßes Schweigen zu beshrän- A I e bur e Ae edr A find, in 1h nl f Wee L1 ; : - ; , B rathung eiden x d ; Uebershuß der Ver- j : LO » io bereit, sich mit der Be | s bt: 97,499 Thlr. daß also cin Uc - fen, Die verbündeten Regierungen O d zu beschäftigen; aber ih | als der Etat vorsicht: 97/499 VhT.1, Einnahme für das laufende cines solchen Gesebes über diesen Gegenstand 31 ‘ben, daß | waltung von 1869, auf welchen eine Einnal ‘handen if. J ; j / h eine SUsage M geo, i den könnte, thatsächlich niht vorhanden if E E O Uieleniaa Gesichtévunkte gel- | Jahr angewiesen werden, Reichstag bitten, in die Berathung man bei der Berathung dieses Gesepes diejenige d. Die ver- möchte deshalb meinerseits den Reichetag bi aben, obne auf bie : ird, welche in der Resolution angedeutet sind. L 3 eseßentwurfs, so wie er hier vorliegt, einzutreten, oh : ten Regierungen behalten sich in dieser Beziehung vollkommen C 8 M 1 mir erwähnten Gesepes über die Feststellung

: - ür 1869 zu warten. | nd. " » ' Finnahmen und Ausgaben des Bundes für : E D Bei der Diskussion Über den Geschentwur f, betreffend der Ei h n 157,000 Thlr. für ein neues Dienst-

) S Die Forderung vo A

L y Etats des Norddeutschen Bundes Die For a0 A Staats- Pa Adr 870, U ver Etats Ministe Delbrü | gebäude für das E ; eund motivirte der ur ( l a . ' î t l 2 , [aps Y Y a iber das Amendement des Abg. Hagen : . elte | Minister Delbrü e A id Sie bitte, die Forderung für den An y yDie MotivirA dee Amte Nee B bung schende Gesthy tauf Zines neuen Diensigebäudes für das Marine-Ministerinm zu be

S N das jeßt in Berathung stehende Gese | kauf cin c : N daß die Empfindungen, von so weit sie sich anfnlpft an das Le "Ab ordnete für Berlin seßt | willigen, so erkenne ih vollkommen an, daß ®© ines Amendements beruht auf einem Jrrthum. Der Herr 29g! ‘diesem Gesey handelt, denen der Herr AbgeordnetefürGraudenz bei Stellung scinc g haben; ih nadräatO für das Jahr 1869 L L wrd satten Er scheint | gusgegangen is, einen großen Schein von Berechtigung haben; nachträglid \

3 i e während A i O en an, daß es das Haus frappirt, wenn, w dahin geführt zu sein dur die Bemerkung, daß das Geseß vom Juni | exkenne vollkommen a1 L Ankauf gemacht wird und ihm, nachdem

O Mie int 1 ; das is} der Etat für das Jahr | es versammelt ist, ein solcher l a A nate 211 des 1870 a a bas Jahr 1870 allein bezieht si diese | der Ankauf erfolgt is, die Bitte gestellt wird, N s ibreb ber Vir- /

| i ; : i Werth legen, : | nehmigen. Jch will daraus keen Tes dieses Geschäftes der Reichstag Vorlage. : ; L G : ns der dl n und zur Zeit des Abschlusses diese A halb E e sachliche Begründung | handlungen 1 : S d E lege desha

an o O i Ls A eo nte für Berlin N als es u O Maa, E af, da der U L Al Î d aus dem, was im | feinen Werth i ern seine Sißungen nur ausges\.ßbt

aus den von hier ausgegangenen Erklärungen s S daß es | Reichst icht vertagt war, sondern seine gc l P / i n Bi öpfen können, daß_es | Reichstag uicht ) n wäre , eine Vorlage darüber einzubringen vorigen Jahre geschehen ist, die nats B u verfahren. Jh | hatte, es zulässig gewesen wäre, eine Vorlage etwa in einer die Absicht sei, auch in diesem Jahre wieder | 8 te Uebersicht der | und es möglih gewesen wäre y eine solche Vorlage E Sir habe hier vor mir eine dem Bundesrath vorgelegte L it den | Abendsizung zu erledigen Das für die Verwaltung in de Ae j tshen Bundes mit de Abendsißung zu e E lles. Bei der Lage der Dinge

Ausgaben und Einnahmen des Norddeu d extraordinären Aus- | enischeidende Motiv war ein finanzielles. lun l YUUs : i; j » | E 4 i ä J bekannt 1\t Nahweisungen der Etats - Ueberschreitungen un iches Heft, welches zur | hier in Berlin wie ja einem Theil der Versamm a gaben für das Jahr 1869, ein ziemli umfang elen die Matrikular- und dem Herrn Abgeordneten für Graudenz 9 fann, sehr Erläuterung dient für einen Geseßentwurf, dur wel i in Hausbesißer, der sein Haus verkaufen V

O e ; ini stellt werden sollen in derselben ist ein Hc i i j die x darüber mit einem heliräge für das Jahr 1869 definitiv festen O E S Uses gesehen |- wenig geneigt, die Verhandlungen / die n Abschluß gelangt Weise, wie das im vorigen Jahre auf Besch E auf Verkäufe führt, ehe sie zum definitiven e N is) und durch, welchen zuglei der T Deckung der etats- | sind, der öffentlichen Kritik in den Berhan, A meinen, weil, bei der Restverwaltung für 1868 Und i A ieser Geseß- 8 auszuseßen. Jch spreche hier zunächst nur üm Auge weil, T L p ' den soll. Dieser Gesev- | tags ausz : : ie dabei einen berliner Hausbesiße mäßigen Ausgaben für 1869 verwandt wer! d mit dieser umfäng- | wie ih glaube, die Gesichtspunkte, die dade fonfret sprechen M ea Leit Da E ause vorgelegt werden. Es | [eiten, ziemlich evident sind. Jch kann aber auch ganz tonkret 1} diesen ; ; enige N O ; ; er des Hauses über diese O Ae dinnen wegen Zage Ln R eordneten für Berlin | Es ist im vorliegenden Falle mit dem Besißer de k N A c E ; . , - i : 8 Oringendjhie der wird durch diese Vorlage der Antrag des Herrn Abg Herren, mit Rück- | Punkt besonders verhandelt, und es ist ihm auf, E Genehmigung unter Nr. 1. erledigt werden, und ich glaube, meine Herren i V4 usgesprohen worden, die definitive Ge igung : ; vom vorigen Jahre it | Wunsh ausg L, von der Genehmigung siht auf diesen Vorgang und auf den N Herrn Abgeordneten | des Abschlusses abhängig zu mas f Er hat darauf in der That cin besonderer Antrag, wie er von dem n würde, wie das | des ganzen Geschäfts durh den Reichstag. na N E für Berlin unter Nr. 11. gestellt ist, entbehrlih. Jch | / it N antwortet, was ih hier als die allgem L ; : ; ahre 1869 geschehen 1) | dasjenige gea! 1 W( i abe: er hätte dazu feine qn e E A Pra das fernerhin alljährlich | dung der L Ne A s ¡eiies Hauses eintreten, Mo D dne solche Uebersicht vorgelegt werden wird. au! ein nodber eiwa nichts aus dem Geschäft würde, so hätte er

“n V Uu tine Erwiderung des Ub. Lafer entgegnele der nd weng nas n nte og dne df benden Ser For Abseluß der Bundeskasse erfolgt bekanntlich | haben, R 10000 Vhaler maeht efordert haben würde, und alsdann am 15 Mäc Eine Uebersicht, wie sie der Reichstag verlangt, kann as: viel höhere Forderung an den Reichstag hätte gestellt wer

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