1870 / 131 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

: 2236

ist, daß Ein Aktionär mehr als Wahlzettel abgiebt und daß von dem Verwaltungsrath streng auf die Einhaltung dieser Vorschrift gesehen werden wird.

Gegenstände der Verhandlung der Generalversammlung find:

1) Der Geschäftsbericht auf das Jahr 1869,

2) die Wahl zweier Mitglieder des Verwaltungsraths für die stta- tutenmäßig ausscheidenden aber wieder wählbaren Herren Berg- Rath Hoffmann und Gasdirektor Geith,

3) Tb aNad E Verwaltungsraths auf weitere Dotirung des Wirth-

aftsfonds.

Für diese Generalversammlung wird den Theilnehmern freie Fahrt auf der Werrabahn gewährt , worüber seiner Zeit die An- schläge auf den Stationen einzusehen sind.

Der Geschäftsbericht pro 1869 wird 14 Tage vor der Versamm- lung bei den Billetexpeditionen zum Verkauf aufliegen.

Meiningen, den 2. Juni 1870.

Der Verwaltungsrath der Werra - Eisenbahn - Gesellschaft.

Preußische euerversiherungs- Aktiengesellschaft zu Berlin.

Die Herren Aktionäre der Preußischen Feuerversicherungs-Aktien- Gesellschaft zu Berlin werden auf Grund des §. 21 des Statuts zu der am 20. Juni cr., 1 Uhr Mittags, Wilhelmsstraße Nr. 62 im Konferenz-Saale äbzuhaltenden

IIl. ordentlihen Generalversammlung hiermit eingeladen. Auf der Tagesordnung stehen: 1) Geschäftsbericht des Verwaltungsraths und der Direktion, 2) Bericht der Revisions-Kommission über die Jahresrechnung und

Bilanz pro 1869 und Antrag auf Decharge,

3) Auslocsung und Neuwahl der Mitglieder und Stellvertreter des

Verwaltungsraths (F 26 des Statuts).

Die erforderlichen EÉintrittsfarten zum Versammlungs - Lokale kömien vom 19. Juni cr. ab in unserem Geschäftslokale, Wilhelms- straße Nr. 62, gegen Vorzeigung der Aktien in Empfang genommen werden. Die Legitimationspapiere der Vertreter (§. 21 des Statuts) müssen aber spätestens zwei Tage vor der Versammlung der unter- zeichneten Direktion überreiht werden.

Berlin, den 31. Mai 1870.

Preußische Feuerversicherungs-Aktiengesellschaft. Die Direktion.

J. A. L. Nauwerk.

[1808] Bekanntmachung.

Nachdem die Herren A. Loose und F. Louis aus dem Verwal- tungsrathe ausgeschieden, find auf Grund und nah Maßgabe der statutarishen Bestimmungen die Herren Rittergutsbesißzer Moritz Jentsch und Hoflieferant Friß Kisker als Mitglieder des Ver- waltungsrathes erwählt.

Zum Vorsißenden des Verwaltungsrathes is Herr von Hennig, Stadtrath, Mitglied des Reichstages und des Hauses der Abgeord- neten, zum Stellvertreter desselben Herr Hoflieferant Fritz Kisker gewählt worden.

Berlin, den 1. Juni 1870.

Norddeutsche Lebensversicherungs - Bank auf Gegenseitigkeit.

Die Direktion. Dr. BVinsfeel.

ee

Eine Stimme oder

[1787] Norddeutsche Lebensversichherungs-Bank _ auf Gegenseitigkeit.

Jn Gemäßheit der §F§. 16 und 17 des durch Allerhöchste Kabin Ordre vom 8. April 1868 genehmigten Gesellschaftsstatuts berhre: wir uns die Herren Bankmitglieder (Versicherte) zu der am ten _ Sonnabend, den 25. Juni cr., Vormittags 11 Uhr im Saale des »Englischen Häuses«, Mohrenstraße Nr. 49, zu Bey abzuhaltenden ersten ordentlihen Generalversammlung din, mit einzuladen. ; lets Tagesordnung :

1) Erstattung des ausführlichen Berichts über den Stand d Bank Seitens des Verwaltungbrathes und der Direktion, un an diesen sich anschließend Vorlegung des Rechnungsabsh}lussz pro 1868/69 und Antrag auf Ertheilung der Decharge. G

2) Vorschläge zu Abänderungen des Statuts.

Wir erlauben uns darauf aufmerksam zu machen , daß binsidt lich des Zutritts zur Generalversammlung und der Legitimation d F. 16 alinea 2 des Statuts maßgebend ist.

Berlin, den 25. Mai 1870.

Der Verwaltungsrath.

[1788] #iNorddeutshe Lebensversiherungs-Bank auf Gegenseitigkeit.

Auf Grund des §. 7 und in Gemäßheit der §§. 26 und 27 alin, 9 des durch Allerhöchste Kabinetsordre vom 8. April 1868 genehmigten Gesellschaftsstatuts laden wir die Herrea Besißer von Antheil-Certi, ate der Norddeutschen Lebensversicherungs-Bank auf Gegenseitigkeit zu der am :

Sonnabend, den 18. Juni cr., Nachmittags 5 Uhr, in den Geschäftslofalitäten der Bank , Leipzigerstraße 125 zu Berlin L U Generalversammlung der Certifikat-Besißer hierdurh ergebenst ein.

Tagesordnung: Bestätigung der fünf Verwaltungsraths-Mitglieder, welcde an Stelle der während ihrer Funktionszeit aus dem Verwal, tungsrathe Ausgeschicdenen als Stellvertreter erwählt sind.

Berlin, den 25. Mai 1870.

Der Verwaltungsrath.

[1884] Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahn.

Die diesjährige ordentlihe Generalversammlung findet hierselbst im kleinen Saale des neuen Börsengebäudes, Wallstraße Nr. 6,

am Donnerstag, den 30. Juni d. Js, Nachmittags 3 Uhr,

statt, wozu die Aktionäre und Akftienzeihner unter Hinweis auf dit Gesellschaftsstatuten hierdurch ergebenst eingeladen werden.

Die Aktien oder Quittungsbogen resp. Anerkenntnißscheine müssen

a) entweder bei einer unserer- Gesellschaftskassen , insbesondere

a E Hauptkasse der Gesellschaft in Breslau, Gartenstraße

r. A. :

þÞ) oder bei der Preußischen Hypotheken - Kredit - und Bank

Anstalt , Kommandit - Geselischaft auf Aktien : »Herrmann

Henckel« zu Berlin, Wilhelmstraße Nr. 62, :

deponirt werden.

Die Jahresberichte werden in den der Generalversammlung vor hergehenden drei Tagen in unserer Hauptkasse, Gartenstraße Nr. 22a. und in unserer Kanzlei, Gartenstraße Nr. 22c., ausgegeben. :

Breslau, den 2. Juni 1870.

Der Vorsißende . des Verwaltungsraths der Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahn-Gesellschafl. In Vertretung:

Scheffler.

Bekanntmachung.

Königliche

Ostbahn.

S Sommer- Fahrplan für dic Strecke Danzig-Neufahrwasser vom 1. Juni d. J. ab bis auf Weiteres.

Danzig-Neufahrwasser.

Stationen. XXXV. |

AXAMI,

mit Personenbeförderung in allen vier Wagenklassen. | U. | M. [ U. | M.

Züge OL- T V.

E

p I XXNVI.| L

| U. | M. | U. | M. | U. | M. [ U. | M. ] U. | N

U: O

Abfahrt | Morgens |

; 5 46 Danzig | 6 ns

Neufahrwasser ......---.-ch-- - 6 12

7 7 8

Morgens 34 9 32 1 31 48 9 46 1 45 3 39 8 -— 9 58 1 57 3 51 8 12 10

Vormittags |Nachmittags NaGmittags Abends Abends

6 46 f 10

%

Neufahrwasser-Danzig.

i; XVIII. Stationen.

j XXXNII. mit Personenbeförderung in allen vier Wagenklassen.

_— L V L XSXIV. 1 1 [S911 X

U M. | U.

| M. | U.

Mt M M1{U [M ]U. [N

i Morgens

Neufahrwa t E21 adl -nntend eMetero: 8 2 i ohe Thor

Danzig {Sen Thor : 7 6

Morgens 31 11 26 2 45 11 57 11 52 2

s Abango Abends 43 | 6 E T N 5 9 | 2%] 1

Vormittags [Nachmittags

40 2

Bromberg, den 14, Mai 1870.

i Königliche Direktion der Ostbahn. Hier folgt die besondere Beilage

10 | 24 Mt

Mußer Kraft geseßt find | rechendeas L driften des leßteren an die Stelle der ersteren.

abonnement beträgt A Thlr. für das Vierteljahr.

M cctionspreis für den Raum einer

Druckzcile Dz Sgr.

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmcn Sestellung an, für Berlin die Expedition des Königl,

Preußischen Staats - Anzeigers: Zieten - Plaß Nr. 3. Si T P E

Anzeiger.

E, L

131.

Berlin, Dienstag den 7. Juni Abends

1870.

e

(e, Majestät der König haben Allergnädigst geruht: " Lem Obersten von Seydliß-Gerstenberg, Comman- ur Allerhöcbstihres Königlich sächsishen Regiments , des ) Grenadier - Regiments Nr. 101, und dem bisherigen Lega- fons - Sekretär bei der hiesigen Königlich württembergischen Gesandtschaft , Freiherrn von Maucler, den Rothen Adler- dden dritter Klasse; dem Stadtgerichts - Sekretär a. D., \anzlei - Rath Aßmann zu König8berg i. Pr., und dem hegemeister a. D. Teichmann zu Forsthaus Mönchs8wald in Kreise Jauer den Rothen Adler - Orden vierter Klasse; zum Ober-Posirath und Post-Direftor Richter zu Prag in Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse, dem Kommission®- Kath Ka sel o w sky zu Bielefeld, dem Börsen-Sekretär Oscar reudemann zu Berlin und dem Professor Valieri zu T, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem éteuer-Aufseher Johann Gottlieb Scholz zu Görliß und um Schreiner Heinrich Jäger auf der »Gutehoffnungöhütte« n Sterkrade, Kreis Duisburg, das Allgemeine Ehrénzeichen ; (wie dem Tischlermeister Wilhelm-Fenßki zu Kär8zyn im Freise aon die Rettungs-Medaille am Bande; ferner “¿Dem Polsterwaaren - Fabrikanten und: Möbelhändler dinand Vogts hierselbst das Prädikat eines Königlichen hof-Lieferanten ; und | " “Den jevigen Inhabern der unter der Firma J. G. Kranzler E bestehenden Konditorei , Karl Gustav Alfred ranzler und Heinrich Max Oskar Starke, das

Prädikat Königliche Hof-Konditoren zu verleihen.

Jagdschloß: Glinike, 7. Juni.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedri ch Karl von Preußen ist am 4, d. Mts. von Dessau zurückgekehrt und heut nah Harnekop wieder abgereist.

Norddeutscher Bund.

Einführungs8geseß zum Strafgeseubuch für den Norddeutschen Bund. Vom 31, Mai 1870.

Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolg- i immung des Bundesrathes und des Reichstages, was olgt:

g. 1, Das Strafgeseßbuch für den Norddeutschen Bund kitt im ganzen Umfange des Bundes8gebietes mit dem lsten Januar 1871 in Kraft.

F. 2. Mit diesem Tage tritt das Bundes- und Landes®- srafreht, insoweit dasselbe Materien betrifft, welche Gegenstand M p reafgeseubuchs für den Norddeutschen Bund sind, außer

«__In Kraft bleiben die besonderen Vorschriften des Bundes- ind Landesstrafrechts, namentlich über strafbare Verleßungen (r Preßpolizei-, Post-, Steuer-, Zoll-, Fischerei-, Jagd-, Forst- ind Feldpolizei-Gesce, Über Mißbrauch des Vereins- und Ver- hmmlungsrehts und über den Holz- Forst) Diebstahl.

Bis zum Erlasse eines Bunde8Sgeseßes Über den Konkurs [eiben ferner diejenigen Strafvorschriften in Kraft , welche tüdsichtlih des Konkurses in Landesgeseßen enthalten sind, in- soweit dieselben ih. auf Handlungen beziehen , Über welche das Etrafgeseßbuch für den Norddeutschen Bund nichts bestimmlk. F. 3. Wenn in Landesgeseßen auf strafrechtlihe Vorschriften, velhe durch das Strafgeseybuh für den Norddeutschen Bund verwiesen wird , so treten die ent-

Bis zum Erlasse der in den Artikeln 61 und 68 der

Verfassung des Norddeutschen Bundes vorbehaltenen Bundes- geseße sind die in den pS. 81. 88, 90. 307. 311. 312. 315. 322. 323 Und 324 des Strafgeseßbuchs für den Norddeutschen Bund mit lebenslänglichem Quchthaus bedrohten Verbrechen mit dem Tode zu bestrafen, wenn sie in einem Theile des Bundesgebiete8, welchen der Bundesfeldherr in Kriegs8zustand (Art. 68 der Ver- fassung) erflärt hat, oder während eines- gegen den Norddeut- hen Bund ausgebrochenen Krieges auf dem Kriegsschauplaße begangen werden.

§Ç. 5. In landes8geseßlichen Vorschriften über Materien, welche nicht Gegenstand des Strafgescßbuch8 für den Norddeut- schen Bund find, darf nur Gefängniß bis zu zwei Jahren, Haft, Geldsirafe, Einziehung einzelner Gegenstände und die Entziehung öffentlicher Aemter angedroht werden.

§. 6. Vom 1. Januar 1871 ab darf nur auf die im Strafgeseßbuche für den Norddeutshen Bund enthaltenen Strafarten erkannt werden.

Wenn in Lande8geseßen anstatt der Gefängniß- oder Geld- strafe Forst- oder Gemeindearbeit angedroht oder nachgelassen ist, so behält es hierbei sein Bewenden

Ç. 7. Vom 1. Januar 1871 ab verjähren Zuwiderhand- lungen gegen die Vorschriften über die Entrichtung der Brannt- weinsteuer, der Biersteuer und der Postgefälle in drei Jahren.

Ç. 8. Der Landesgeseßgebung bleibt vorbehalten, Ueber- Qa TOE zu treffen, um die in Kraft bleibenden

andes\trafgeseße mit den Vorschriften des Strafgeseßbuchs für den Norddeutschen Bund in Uebereinstimmung zu bringen.

Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Bundes-Jnsiegel. i

Gegeben Scbloß Babelsberg, den 31. Mai 1870.

(L. S.) Wilbelm.

Gr. v. Bi8marcck-Schönhausen.

Allerhöchster Erlaß vom 16. Mai 1870, betreffend die Aufhebung der Telegraphen - Direktion in Schwerin und die Vereinigung des Geschäftskreises derselben mit demjenigen der Belegraphen ireitiags in Hamburg. Auf Ihren Bericht vom 5. Mai c. will Jh genehmigen, daß vom 1. Juni e. ab die Telegraphen-Direktion in Schwerin aufgehoben und der Geschäftskreis derselben mit demjenigen der Telegraphen-Direktion in Hamburg vereinigt werde. Berlin, den 16. Mai 1870. Wilhelm.

: Gr. v. Bismarck-Schönhausen. An den Kanzler des Norddeutschen Bundes.

Verordnung, betreffend E g der Korrespondenz- i arten.

Auf Grund des §. 57 des Gesezes über das Postwesen des Norddeutschen Bundes vom 2. November 1867 werdcn folgende Bestimmungen getroffen.

L Erleichterung des brieflichen Verkehrs werden fortan B pon denzkarten zur Beförderung durch die Post zu-

elassen. i ö Die Vorderseite der Korrespondenzkarte enthält einen zur Einrückung der Adresse bestimmten Vordruck. :

. Die Rückseite kann in ihrer ganzen Ausdehnung zu schrift- lichen Mittheilungen benußt werden. Die Adresse und die Mittheilung können mit Tinte, Bleistift, Rothstift oder sonsti-

em färbenden Material geschrieben werden: nur muß die rift haften und deutlich sein. Die Mittheilungen auf der Rückseite können auch durch Dru, Lithographie u. f. w. hergestellt

2804