1870 / 131 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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werden, wobei alsdann auch schriftliche Einschaltungen zulässig find. Der Absender braucht sih nit zu nennen. :

Formulare zu den Korrespondenzkarten können bei allen Postanstalten , sowie bei den Briefträgern und Landbriefträ- gern bezogen werden. Diese Formulare sind bereits mit der die Gebühr für die Beförderung der Korrespondenzkarten dar- stellenden Freimarke von 1 Sgr., beziehungsweise 3 Kreuzer be- flebt. Für den Stadtpostverkehr und für den Verkehr aus dem Orte nach dem Landbestellbezirke und umgekehrt, werden an den- jenigen Orten, wo eine geringere, als die eben bezeichnete Taxe

esteht , Formulare mit den entsprechenden Marken des gerin- geren Werths beklebt zum Verkauf an das Publikum bereit gehalten. M

Nur der Betrag der aufgeklebten Marken ist bei Entnahme der Formulare zu Korrespondenzkarten zu entrichten; das For- mular selbst| wird unentgeltlich geliefert. Auf Wunsch sollen den Korrespondenten aber auch unbeklebte Formulare in Dor tionen von wenigstens 100 Stü verabfolgt werden ; in diesen

ällen wird für jedes Hundert der Selbstkostenpreis von Groschen oder 18 Kreuzer berechnet. :

Die mit der Marke von 1 Groschen beziehungsweise 3 Kreuzer beklebten Korrespondenzkarten werden ohne weiteren Portoansay nach allen Orten des Norddeutschen Postgebiet8, ferner nah den süddeutschen Staaten , nah Oesterreich und Luxemburg offen befördert. Das Verfahren der Rekomman- dation und der Expreßbestellung ist au auf die Korrespondenz- farten anwendbar; dagegen können Postvorschüsse auf dieselben nicht entnommen werden.

Wo es im Bedürfnisse liegen sollte und ohne Aufwendung besonderer Kosten geschehen kann, wird den Absendern nament- lih bei größeren Postanstalten eine Schreibgelegenheit zur Aus- füllung der Korrespondenzkarten in der Nähe der Postaufgabe- ftellen gewährt werden.

Wenn ein mit der Marke beklebtes Formular zur Korrespondenzkarte vor der Einlieferung zur Post be- hädigt, oder sonst unbrauchbar werden sollte, so wird die Post den Umtausch desselben gegen ein un- verleßtes mit der entsprechenden Marke beklebtes Exemplar unentgeltlih bewirken

Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem 1. Juli 1870 in Kraft. i - Berlin, den 6. Juni 1870.

Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. Graf von Bismark.

Auf den Bericht vom 26. Mai d. J. genchmige J daß der Kommunal-Landtag des Regierungsbezirks Wiesbaden auf den 12. Juni d. J. in die Stadt Wiesbaden zusammenberufen werde. Jch veranlasse Sie, den Minister des Innern, hiernach die weiteren Verfügungen zu treffen.

Berlin, den 30. Mai 1870.

IG ilh e lm.

Graf von Bismarck. von Mühler. von Selchow. Graf Eulenburg. Dr. Leonhardt. Camphausen.

An das Staats-Ministerium.

Auf den Bericht vom 26. Mai d. J. ernenne Ich den Regierungs - Präsidenten a. D. Winter zu Elms8hausen zum Vorsißenden und den Grafen Matuschka zu Schloß Voilraths zum Stellvertreter des Vorsißkenden für den zum 12. Juni d. J. einzuberufenden Kommunal - Landtag des Regierungs - Bezirks Wiesbaden.

Berlin, den 30. Mai 1870.

IV ilbelm. Graf von Bis8marck. von Mühler. von Selchow. Graf Eulenburg. Dr. Leonhardt. Camphausen.

An das Staats-Ministerium.

Auf den Bericht vom 26. Mai d. J. ernenne Jch den Regierungs - Präsidenten Grafen zu Eulenburg zum Stell- vertreter des Ober-Präsidenten von Möller als Kommissarius bei dem zum 12. Juni d. J. einzuberufenden Kommunal- Landtage des Regierungs-Bezirks Wiesbaden.

Berlin, den 30. Mai 1870.

Wilhelm.

Graf von BiS8marck. von Mühler. von Selchow. Graf Eulenburg. Dr. Leonhardt. Camphausen.

An das Staats-Ministecium.

Iustiz- Ministerium. Der Advokat Wedemeyer in Hameln is zum Anwalt bei dem Königlichen Obergericht daselbst ernannt worden.

Ministerium der geistlichen , Unterrichts : u Medizinal - ngelegeuheiten. m

Der Kreis-Thierarzt Kaumann zu Freienwalde ga, 9 zum Departements-Thierarzt des Landdrosteibezirks Stade nannt worden. Y

Finanz- Ministerium.

Der Kataster-Controleur Hül br ock zu Paderborn i Steuer-Jnspektor ernannt. f zun

Bekanntmachung.

In Gemäßheit des §. 8 des Geseßes vom 23. Dezemby 1867, betreffend die Abhülfe des in den Regierungsbezirky Königsberg und Gumbinnen herrschenden Nothstandes (Ges, S. 1929), wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebra, daß am 31. Mai d. J. 2,212,243 Thlr. Darlehnskassenschein im Umlauf sich befunden haben.

Berlin, den 3. Juni 1870.

Der Finanz - Minister. Camphausen.

Preußische Bank.

Bekanntmachung. Auf die für das Jahr 1870 fesizusehßende Dividende de

Preußischen Bankantheilssheine wird vom 15. dieses Monat

ab die erste halbjährige Zahlung von Zwei und Ein Vier

Prozent oder »22 Thlr. 15 Sgr. Courant« für den Dividendenschein Nr. 47 bei der Haupt-Bank-Kasse y Berlin, bei den Provinzial-Bank-Comtoiren zu Breslau, Cöly, Danzig, Königsberg i. Pr. , Magdeburg, Münster, Posen un) Stettin, sowie bei den Bank-Kommanditen zu Aachen, Alton Bielefeld, Bromberg , Cassel , Coblenz, Cöslin, Crefeld, Dor mund , Düsseldorf, Elberfeld, Elbing, Emden, Essen, Fran furt a. O., Flensburg , Gleiwiß, Glogau , Görliß, Graudeny Halle a. S., Hannover, Jnsterburg, Landsberg a. W., Meni Minden, Nordhausen, Osnabrück, Siegen, Stralsund, Stol Thorn und Tilsit erfolgen. Berlin, den 2. Juni 1870. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten Chef der Preußischen Bank. In Vertretung: von Dechend.

Berlín, 7. Juni. Se. Majestät der König habn Allergnädigst geruht: dem Major z. D. von Engel, Flüge Adjutanten Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen - Meining die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers von Oesterrei h R ihm verliehenen Ritterkreuzes des Leopold - Ordens zu ertheilen.

Bekanntmachung, betreffend Ausreichung neuer Zinscoupons zl dem vormals Herzoglich nassauischen 45 prozentigen Staatsanlehi von 6,000,000 Fl. d. d. 28. April 1860. :

Die neuen Coupons zu dem vormals Herzoglich nassauisdck 4: Staatsanleßen von 6,000,000 Fl. d. d. 28. April 1860 Serie l. Num. 1 bis 8, vom 1. Mai 1870 bis 30. April 1874, werden vol 16. dieses Monats ab gegen Rückgabe der alten Couponsanweisungt! bei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild & Söhn zu Franffurt a. M. ausgereicht werden.

Es können diese Coupons auch durch die Königlichen Regierunzb Hauptkassen und die Königlichen Bezirks - Hauptkassen in Hannov) Osnabrück und Lüneburg bezogen werden. Wer die Coupons dur eine dieser Kassen beziehen will, hat derselben die alten Talons mil einem doppelten Verzeichnisse derselben einzureichen. Das eine Vie zeihniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen, \ oglei zurüd gegeben, und is bei der Aushändigung der neuen Coupons wieder ab zuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedacht Provinzialkassen unentgeltlih zu haben. Der Einreichung der Schub verschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Coupons nl! dann, wenn die alten Couponsanweisungen abhanden gekommen indi in diesem Falle sind die betreffenden Dokumente an das Königli® A zu Wiesbaden mittelst besonderer Eingabe eil zureichen.

Die entstehenden Porto-Auslagen haben die Empfänger der neu Coupons zu erseßen.

Wiesbaden, den 14. Mai 1870.

Der Königliche Regierungs-Präfident.

Qu Lebbin im Regierungsbezirk Stettin, Kreis Usedom, wird L 16. Juni cr. eine Telegraphenstation mit beschränktem Tagesdienl

eröffnet.

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Die Dienststunden bei derselben sind an Wochentagen einschließlich der auf Wochentage fallenden Festtage von 9 bis 12 Uhr Vor und von 92 bis 7 Uhr Nachmittags ; onntagen von an S 8 bis 9 Uhr Vor- und 2 bis 5 Uhr Nachmittags. Stettin, den 3. Juni 1870. Telegraphen - Direktion. Schrötter.

Nichtamtliches.

Berlin, 7. Juni. Laut eingegangenen Nach- ¿ . »Medusa« am 10. April von Bangkok in See gegangen und befand sich am 18. April in Saigon. S. M. Kanonenboot » Del phin« ist am 4. Juni von Lissabon in Vigo angekommen.

Breslau, 4. Juni. (Schles. J) Jhre Königliche Hoheit die Frau Prinzessin Marianne der Niederlande is am 1. Juni auf Schloß Camenz eingetroffen und wird, wie ver- lautet, längere Zeit theils dort, theils in der Herrschaft Seiten- berg verweilen.

Kiel , 4. Juni. (K. C) Heute früh 8 Uhr begab sich Se. Königliche Hoheit Prinz Adalbert auf S. M. Kanonen- boot »Camaeleon« nah Friedrich8ort zur Jnspizirung der dort garnisonirenden Sce-Artillerie-Compagnie.

Mecklenburg. Schwerin, 4. Juni. (M. A.) Der Ankunft des Großherzogs und der Großherzogin mitder Herzogin Marie in Rudolstadt wird am heutigen Tage ent- gegengesehen.

Der Herzog Johann Albrecht hat am 1. d. M. Freiburg verlassen, um sich über Darmstadt und Hannover zunächst nach Ludwigslust zu begeben.

Schönberg, 6. Juni. Eine Bekannkmachung der Groß- herzoglichen Landvoigtei ruft die Landesvertretung dés CTürsten- thums Raßeburg auf den 10 Juni nah Schönberg zusammen.

Bremen, 6. Juni. Eine heute Nachmittag 3 Uhr in dem Königschen Holzlager in der Grünstraße ausgebrochene Feucers- brunst hat sich mit Ueberspringung der Häschensiraße west- wärts weiter verbreitet. Es sind bereits mehrere Häuser, unter denen si auch Packhäuser befinden, niedergebrannk. Das Feuer is noch nit gelösctt.

12 Uhr Nachts. Der Heerd des Feuers ist jehk begrenzt und steht ein weiteres Umsichgreifen desselben nicht zu erwarken.

Schaumburg-Lippe, Bückeburg, 4. Juni. Die »Schaumburg- Lippische Landesverordnungen« enthalten cine Verordnung vom 28, Mai 1870, das polizeislrafgerichtlicbe Ver- fahren betreffend. Durch dieselbe wird auf Grund des Art. 30 des Verfassungsgescezes vom 17. November 1868 zur Nusführung des §. 40 Al. 2 der Landgemeinde-Ordnung und des §. 51 Al. 4

f 1

Tagen vom Tage der Publikation des Erkenntnisses an Del Der entscheidenden Behörde eingelegt und binnen einer aussc{ließlicen

schriftlicher Ausführung, gerechtfertigt werden,

e,

dieser Bestimmung trat unter Anderem auch die Vorschrift in F. 16 des sächsischen Gewerbegeseßes vom 15. Oktober 1861

außer Kraft, der zufolge die Ausübung des Hufbeschlages von |

dem 9 ele besonderer Vefähigung abhängi yar JELWE (D I 2 i S A AT \ em Nachweise besonderer Befähigung abhängig war, welc)e | ¿reue Landtag in Betreff der ausaedehnteren Ermöglichung des Be-

durch Prüfungen im Hufbescblage erlangt werden fonnte, die in der Thierarzneischule in Dresden und vor den Königlichen

unterm 19. Mai d. J. öffentlich bekannt, daß die obengenannten drei Prüfungsstellen für die freiwilligen Prüfungen im Huf- beschlage fortbestehen sollen.

“Chemnißt, 3. Juni. Heute Vormittag tre dex N. prinz, von Marienberg kommend, hier ein und nahm im Laufe des Nachmittags eine Besichtigung der hier garnisoni- renden Truppen auf dem großen Exercirplaße vor. Abends 8 Uhr reiste Se. Königliche Hoheit mit der Bahn nach Frei- berg weiter.

Weimar, 4. Juni. Das »Regierungsblat! für das Groß- herzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach« enthält in Nr. 10 das

S omo 17 G L A atel ch5 | demselben aléëdann der Nachweis au d

der Städte-Ordnung oom 7. April d. J. bestimmt, daß von | den polizcistrafgerichtliccen Erkenntnissen der Aemter und Stadk- | gerichte den Angeschuldigten der Nefurs an die Regierung zu- | steht. Derselbe muß binnen ciner ausschließlichen (rist von zehn |

A E (t tRvoAante E | Unserer Staatsregterung gegepe

Frist von cinem Monate vom Tage der Einlegung an bei der | nämlichen Bebörde, entweder zu “Protokoll oder in befonderer |

E %, ï ck42 s (4992 0+ V) u ol e A4 La #4» Gn ; | WYNoODGEI Ordnung adzujsimimen. Noch mehr abex bedauern Wir,

Gele die definitive Fortdauer des provisorishen Gesehes vom 18. September 1869 zur Ausführung der Gewerbe-Ordnung für den Norddeutschen Bund betreffend.

_— 5. Juni. Das Abschied®dekret an den außerordent- lichen Landtag lautet nah der »Weim. Ztg.«:

I. Zuvörderst sind nachstehende Geseße auf Grund der verfas- sungösmäßigen Erklärungen des getreuen Landtags als verabschiedet zu verfünden: 1) der Nachtrag zu dem Gescß vom 17. November 1869, betr. dieErrichtung einer Landesfredit-Kasse (unterthänigste Erklärungs- {rift vom 31. Mai); 2) der Nachtrag zu dem Jagdgeicb vom 17. Mai 1853 (unterthänigste Erktärungsschrift voin 31. Mai); 3) der Nachtrag zu dem Geseh vom 5. Mai 1869, die Beseitigung des Vorbehaltes besserer Rechte Dritter bei Grundstücsübercignungen betr. (unterthänigste Erfklärungsschrift vom 31. Mai) und zwar mit der zu Ziffer 1. 8 des Ent- wurfes von dem getreuen Landtag bedungenen Aenderung; 4) der Nachtrag zu dem Geseß vom 13. April 1853, die Beseßung der Ge- richtsbanf betr. (unterth. Erklärungsschrift vom Z1., Mai); 5) das Ge- seß, die Erneuerung der Großherzoglich sächsishen Kassenanweisungen betr. (unterth. Erklärungs\chrift vom 1. Juni); 6) das Geseß, die definitive Fortdauer des provisorischen Geseßes vom 18. September 1869 zur Ausführung der Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund betr. (unterth. Erklärungsschrift vom 3. Juni). Von diesen Geseßen is das zuleßt aufgeführte bereits veröffentliht, die Publifa- tion der übrigen werden Wir demnächst bewirken lassen. 11, Unter den sonstigen Propositionen, welche die Zustimmung des getreuen Land- tags theils uneingeschränkt, theils mit annehmbar erscheinenden Modisi- fationen gefunden haben / heben wir an erster Stelle mit aufrichtiger Befriedigung diejenige hervor, welche die Beförderung des Eisenbahn- baues im Grofherzogthum bezwecken. Jn den Beschlußfassungen, durch welche der getreue Landtag Unserer Staatsregierung die erfor- derlichen Mittel zur Verfügung stellt, um an ihrei Tdeile zur Ver- wirklihung dreier wichtiger Eisenbahnunternehmunzen, der Saalbahn, der Saal-Unstrutbahn und der Bahn von Weimar nach Gera beizu- tragen und mit dem Zugeständniß der Ausdehnung des Expropriag- tionsgeseßes, welches eine Reibe anderer, in mehr oder minder nahe Aussicht gerückter Projekte die Wege ebnet, erblicken Wir eine Quelle des Segens für Unser Land. Wir leben der zuversichtlichen Hoffnung, daß die Förderung des Eisenbahnbaues den Aufschwung des Volks- wohlstandes im Gefolge haben, und daß die hiermit nothwendig ver- bundene Hebung der Stcuerkraft in nicht ferner Zukunft reichen Er- saß für die in nächster Zeit vielleicht unvermeidlichen finanziellen Opfer darbieten werde.

Was insbesondere das Saalbohnunternehmen anlangt, so wird Unsere Staatsregierung von der im Jnteresse dieser Bahn unter Ziff. 1 der unterthänigsten Erflärungs{crift vom 3. Juni ertheilten Ecmä- tigung in der Weise Gebrauch machen, daß na einem von dem Saal- bahnkomite nah dem Ermessen der betheiligten Regierungen ausrei- chend gcführten Nachweise über Beschaffung des Baufkavitals dem ge- dachten Komite die Zusicherung eriheilt , die wahliveise zugestandene Unterstüßung, und zwar die in Aussicht genommene Baarzahlung in angemessenen Raten je nah Fortgang des Baues zu gewahrcn ; {0- bald ein Einverständniß mit den übrigen betheiligten Regierungen die Ertheilung der Konzession und die Bestellung der vom Landkage bc-

| dungenen Kaution erfolgt scin wird. Zugleich finden Wir Uns ver-

anlaßt, zu Ziffer 2 der unterthänigsten &rflärungsschrift zu bemerken, daß, wenn dem Komite die Pflicht zur Erbauung einer zveigbahn von Orlamünde nach Poößneck oder Oppurg auferlegt werden sollte,

S es hierfür erferderlichen Bau- kapitals anzusinnen sein wird.

Als veraxbsciedet bezeichnen Wir ferner diejenigen Vorlagen, velche die Vensionsverhältnisse der Militär - Jnvaitden u. 10 Su Gegenstand batten.

Dagegen beklagen Wir, daß der getreue Landtag aus Zwveifeln ber die verfassungsmäßige Zulässigkeit auh nah den im Namen

benen Erklärungen Bedenken getragen hat, Über die §8. 18 und 22 des ihm mitgetheilten Entwurfs einer

G,

Sachsen. Dresden, 4. Juni. Das Bundekgesez vom ( DOP Da e Landtag selbst für dan Fall der ‘Weglasung der tym 8, Juli 1868, den Betrieb der stehenden Gewerbe betreffend, | bestimmte bekanntli, daß für den Betrieb cines Geiverbcs ein | Befähigungsnachweis nicht mehr erforderlich Pi olle, Dat | unter diesen Umständen die in- Bezug auf die Synodal-Ordnung dem | getreuen Landtage gemachten Vorlagen zurück und bchalten Uns in

bedenklichen Paragrapben aus der Synodal - Ordnung si in feiner Mehrheit nicht hat entschließen mögen, die Mittel zur Dectung der

Kosten der auf Grund dieser Synodal- Ordñung zu berufenden ersten Landes\synode aus der Haupistaatsfasse zu bewilligen. Wir ziehen

der Sache selbst jede weitere Entschließung vor. IIT. Anlangend endlich die selbfändigen Anträge, welche der ge-

fuches der Großherzoglichen ¿7orsilehranstalt zu Eisenach von Seiten ) j

L | (l A lEV i D : |- der Königlich preußischen Forstdienstaspirantciz einer Petition der ent- Prüfungskommissionen zu Leipzig und Zwickau abgelegk wer- den konnten. Das Königliche Ministerium des Jnnern mat | | Eisenbahn und in Betreff der Führung einer Eiscnbahn von Werns-

lassenen Aufseher des vormaligen Bécsserungshauses zu Eisenach, . der

Petition eiger Anzahl von Bürgern zu Vacha wegen Erbauung einer

hausen nach Fulda zu Unserer Kenntniß gebracht hat, so behalten Wir Uns vor, dieselben in Erwägung zu ziehen und na) Befinden seiner

| Zeit dem getreuen Landtag weitere Eröffnungen darüber zugehen

zu lassen. E

Tndem Wir hiermit diese außerordentliche Versammlung des ge- treuen Landtages schließen, versicwern Wir dem Laindtagsvorstand, den übrigen Abgeordneten und durch sie allen Unseren getreuen Unier- thanen Unsere landesfürstliche Huld und Hnade. t

Baden. Karlsruhe, 4. Juni. Der Großherzog und die Großherzogin haben fich heute Nachmittag mit- telst Extrazuges nach Freiburg begeben, um auf Einladung

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