1870 / 149 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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bedingungen, welche für den inneren Verkehr des Norddeutschen Postgebiets maßgebend sind.

Bei Waarenproben kommen die desfallsigen, im Nord- deutschen Postgebiet gültigen Bestimmungen mit der Maßgabe in Anwendung, daß nach Großbritannien und Jrland 1) Scbeeren, Messer und Gabein oder ähnliche Gegenstände bis zum Gewichte von 15 Loth, 2) Tabak bis zum Gewichte von 13!/, Loth, 3) rohe und gesponnene Seide, sowie gefärbte und gezwirnte Seide bis zum Gewichte von 6 Loth ausnahmsweise zur Versendung als Waarenproben zugelassen sind.

Es ist gestattet: Briefe, Drucksachen und Waarenproben unter Rekommandation abzusenden. Rekommandirte Sendun- gen müssen frankirt werden und unterliegen demselben Porto, wie gewöhnliche frankirte Sendungen gleicher Gattung, unter Hinzutritt einer Rekommandationsgebühr von 2 Groschen oder 7 Kreuzern.

Ueber die Taxen für Korrespondenzen nach solchen über- sceishen Ländern, wohin die Beförderung im Einzel - Transit durch das Vereinigte Königreih von Großbritannien und Jr- land erfolgen soll, ertheilen die Postanstalten auf Verlangen Auskunft.

Berlin, den 23, Juni 1870.

General-Postamt. Stephan.

DUNILIP D n D

Das 30. Stück der Geseß-Sammlung, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter

Nr. 7679 das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreisobligationen des Salzwedeler Kreises im Betrage von 35,000 Thalern. Vom 2. Mai 1870; unter

Nr. 7680 das Statut für den Verband zur Entwässerung des Szlapszill - Terrains im Kreise Memel. Vom 16. Mai 1870; unter

Nr. 7681 den Allerhöchsten Erlaß vom 16. Mai 1870, be- treffend die Verleihung des Rechts zur Erhebung eines ein- meiligen Chausscegeides an die Gemeinden Amern St. Anton, Amern St. Georg, Dilkrath und Boisheim, im Kreise Kempen, Regierungsbezirk Düsseldorf, für den von denselben chaussee- A ausgebauten \. g. Dilkrath-Boisheimer Kommunalweg ; unter

Nr. 7682 den Allerhöchsten Erlaß vom 16. Mai 1870, be- treffend die Verleihung der fiskalishen Vorrechte an den Kreis Buk, im Regierungsbezirk Posen, für den Bau und die Unter- haltung der Chausseen: 1) vom Bahnhofe Neutomy®sl durch die Bolewicer Forst bis zur Chaussee Neustadt-Tirschtiegel; 2) von Gräß durch die Stadt Opalenikfa nah dem Bahnhof daselbt; 3) vom Bahnhof Opalenika nach Neustadt b. P.; 4) vom Bahn- hof Buk durch die Stadt gleichen Namens bis an die Sam- tersche Krei8grenze zum Anschluß an die Chaussce von Sekowo Über Dusznik in der Richtung Sendzinko; unter

Nr. 7683 den Allerhöchsten Erlaß vom 16. Mai 1870, be- treffend die Abänderung der Richtungslinie der zu 2 des AlUer- höchsten Erlasses vom 27. April 1868 (Geseß-Samml. f. 1868, S. 483) bezeichneten Chaussee im Kreise Berent, statt Über Nie- damowo , über Groß - Klinz, Eichenberg, Elsenthal und Alt- Kischau ; unter

Nr. 7684 die Bestätigungs - Urkunde, betreffend den Sieb- zehnten Nachtrag zum Statut der Oberschlesischen Eisenbahn- gesellschaft. Vom 6. Juni 1870; unter

Nr. 7685 die Konzessions- und Bestätigungs -Urkunde, be- treffend den Bau und Betrieb einer Jweig - Eisenbahn von Wittenberge über Dömiy und Lüneburg bis zum Anschlusse an die Osnabrück - Bremen - Hamburger Eisenbahn, durch die Berlin - Hamburger Eisenbahngesellschaft, und einen Nachtrag zum Statut der leßteren, Vom 16. Juni 1870; und unter

Nr. 7686 die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der unter der Firma: »Stadtcölnischer Theater- Aktienverein« mit dem Siße zu Cöln errichteten Aktiengesell- schaft. Vom 15. Juni 1870.

Berlin, den 28. Juni 1870.

Geseß-Sammlungs-Debits8-Comtoir.

Berlin, 28, Juni. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren 2c. die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Großherrli ch türkischen Medschidje-Ordens dritter Klasse: dem Major und Eskadrons-Chef Freiherrn von Korff vom 2. Garde- Dragoner-Regiment; des Ritterkreuzes des Königlich sächsiscwen Albrehts-Ordens: dem Rittmeister und Eska- drons-Chef von Niesewand vom Rheinischen Dragoner-Regi- ment Nr. 5; der Ritter-Jnsignien erster Klasse des Herzoglich anhaltinishen HauS8ordens Albrechts des Bären: dem Hauptmann und Compagnie-Chef von Brandt

vom 2. Rheinischen Jnfanterie-Regiment Nr. 28; des Ritt, kreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen-ernef, nischen Hausordens: den Hauptleuten und Compazj, Chefs von Heyne vom 5. Thüringischen Infanterie-Regime Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), von Nostiß vom 2. Sh, Peven Jäger-Bataillon Nr. 6 und von Kessel vom Hanno, chen Jáäger-Bataillon Nr. 10; des Ritterkreuzes zweit, Klasse desselben Ordens: den Premier-Lieutenants VOh Boddien vom Magdeburgischen Jäger-Bataillon Nr. 4 jj von Lieres und Wilkau vom 2. Schlesischen Jäger-Bataillyz Nr. 6; des Ehrenkreuzes dritter Klasse des Fürstlig lippishen Gesammthauses: dem Premier - Lieutengy Reinecke vom 7. Westfälishen Jnfanterie-Regiment Nr, und fommandirt als Adjutant bei der 26. Infanterie-Brigay; des Ritterkreuzes des Malteser-Ordens: dem Secon,, Lieutenant Prinzen Franz von Ratibor und Corvey v 3. Garde-Ulanen-Negiment; des Ritterkreuzes zweit, Klasse des Großherzoglich hessischen Verdienst ordenz Philipps des Großmüthigen.: dem Zahlmeister Verworz vom 2. Garde-Ulanen-Regiment; des jilbernen Kreuzez desselben Ordens: dem Stabstrompeter Otto desselhe Regiments; sowie der dem Herzoglich sachsen-ernestini, shen Haus8orden affiliirten silbernen Berdienst Medaille: den Feldwebeln Kostka und Kynast vom 2. Sg fischen Jäger-Bataillon Nr. 6.

Bekanntmachung.

Während der diesjährigen Badesaison in Helgoland werden zwi, hen Hamburg resp. Geestemünde L edenb A Helgoland, und zwar zunächst bis 9. Juli d. J. folgende Postverbindungen un terhalten werden :

a) zwischen Hamburg und Helgoland (per Dampfschiff »Cuxhavenc) aus Hamburg jeden Montag und Donnerstag, 10 Uhr Morgens; auz Helgoland jeden Dienstag und Freitag, Morgens.

Mit dem Dampfschiffe nah Helgoland erhalten sämmtliche für Helgoland bestimmte Postsendungen Beförderung, welche spätestens am Abend vor dem eue desselben über Harburg und Altona resp. von Lübeck und am Morgen des Abgangstages mit dem Couricr zuge aus Berlin, ferner Briefpostsendungen, welche am Morgen des Abgang®stages mit dem Schnellzuge von Kiel bezw. Über Harburg in Hamburg eintreffen.

þ) Zwischen Geestemünde (Bremerhafen) und Helgoland (per Dampfschiff »Nordsee«) aus Geestemünde jeden Dienstag und Sonn- abend, 9 Uhr Vormiitags, aus Helgoland jeden Montag und Mitt woch, Vormittags. U

Mit dem Schiffe werden die für Helgoland bestimmten, spätesiens mit dem ersten Eisenbahnzuge aus Hannover am Morgen der Abfahrt in Geestemünde eingehenden Briespostsendungen und die mit dem leßten Zuge am Abend vorher dort ankommenden Fahrpoftsendungen weitergesandt. ,

Hamburg, den 26. Juni 1870.

Ober - Post - Amt. Schulze.

Bekanntmachung.

Während der diesjährigen Kurperiode werden zwischen Anna- berg in Sachsen und Carlsbad, sowie zwishen Schwarzen berg in Sachsen und Carlsbad je zwei tägliche Eilposten unter halten. Diese Posten erhalten ihre Abfertigung

A. Von Annaberg, Bahnhof: :

I. über Oberwiesenthal um 12 Uhr Mittags nah Ankunft des um 835 Uhr früh von Chemniß abgehenden Zuges, (Abgang von Berlin um 745 Uhr Abends über Riesa und Chemniß, von Dreè- den um 6 Uhr früh Über Flöha);

IT. über Weipert um 1230 Uhr früh nach Ankunft des um 920 Uhr Abends von Chemniß abgehenden Zuges (Abgang von Ber- lin um 12 Uhr Mittags über Riesa und Chemniß, von Dresden übt Flöha um 645 Uhr Abends).

B. Von Schwarzenberg: : I. um 11 Uhr Vormittags, nah Ankunft des um 715 Uhr früd

von Werdau abgehenden Zuges (Abgang von Berlin um 1030 Uhr Abends über Leipzig, von Magdeburg um 640 Uhr Abendè, vol Leipzig um 440 Uhr früh),

II. um 12 Uhr Nachts, nach Ankunft des um 850 Uhr Abend? von Werdau abgehenden Zuges (Abgang von Berlin über Leipzi) um 1 Uhr Nachmittags, von Magdeburg um 115 Uhr Nad- mittags, von Leipzig um 620 Uhr Abends).

Außerdem werden von Schwarzenberg Nachmittags gege? 3 Uhr nach Ankunft “des um 12 Uhr Mittags von Werdau abgehen den Zuges (Abgang vonMagdeburgum 525 Uhr früh, von E um 910 Uhr Vormittags) Separat-Eilwagen nah Carls E abgefertigt, sofern zu einer solchen Fahrt vier, acht oder je vlf Pläße mehr gelöst werden.

Die Beförderung dieser Posten erfolgt von Annaberg (bad Carlsbad in circa 8 Stunden, von Schwarzenberg nah Car in circa 7% Stunden. P ti

An Personengeld werden bei 30 Pfund Freigepäck von An! blr berg Bahnhof nah Carlsbad über Oberwiesenthal 2 pes 17 Ngr. 6 Pfg , über Weipert 3 Thlr. 8 Ngr., von Schwakz berg nach Carlsbad 2 Thlr. 12 Ngr. 8 Pf. erhoben.

Leipzig, den 26. Juni 1870. /

Der E eß.

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z¿proz. Anlehen der vormals freien «L am Main von 2,500,000 Fl, d. d. 30 Feet Sranffurt Bei der stattgehabten 14. Verloosung des Anlehens der vormals freien Stadt Frankfurt a. M. von 2,500,000 &l, d. d. 30 Miner S Lar der Obligationen Lit 6. r Rückzahlung au Cn. tob j L gu A Leo S 1000 Sl. 1870 gezogen: Nr. 13. 17. 83. 273. 347. 393. 419. ; 1254, 1325. 1577 und 1588. 9. 504. 636. 917. 1082. 1194. O E S 500 Fl: Nr. 1629. 1750. 2 2065. 2158. 2170. ch 2 „ad 220. 0. 2189, 2194, 2234. 2505 10 Obligationen à 300 F[.: use 2828. 2831. 2833. 2894. 2931. 2952. 2956. 3119, 3125 und Le Nr. . 3399. ; 2. 3571. 3808. : 4565. es E P B 3888. 3952, 4153, 4172. Die Jnhaber dieser Obligationen werden hiervon mit de - merken in Kenntniß geseßt, daß sie die Moi et L Dé: zinsung nur bis zum Einlösungstermine stattfindet, bei der Königlichen Regierungs-Hauptfasse zu Wiesbaden und bei der Königlichen Kreis- fasse zu Frankfurt a. M. gegen Rückgabe der Obligationen und der dazu gehörigen, nicht verfallenen Zinscoupons nebst den Talons er- A béi dèé 12. und 13: Vertoós Yon den bei der 12. un . Verloosung gezo igatione sind folgende bis jeßt nicht zur Einlösung Moi A Lit. G. à 1000 Fl.: Nr. 110. 401. 721. 929. 939 und 1446. » » à 500 Fl.: Nr. 1849. 1928. 1983. 1998. 2210. 2354. 2366 ; 2379, 2429 und 2602. i p s À N E Ae Sr 2986 und 3070. » à ¿¿ M. . 3490. 3609. 3655. 3694. 3845. 3891 3979. 4143. 4228, 4326. 4342. 4351. 4458. Ai B oie und 4662. E ie Inhaber dieser igationen werden hiermit wi deren Einlösung aufgefordert. Ee Wels N S S Juni 1870. er Königliche Regierungs-Präsident. Sra EUlenbues f

Deichtamtliches.

Breußen. Berlin, 28. Juni. n Ausführun dcs Artikels 45 der Bundesverfassung, a C R die Aufgabe stellt, dabin zu wirken, daß auf den Eisen- bahnen Übereinstimmende Betriebs - Reglements eingeführt werden, hat der BundeS8kanzler dem Bundesrathe des Nord- deutschen Bundes unter dem 25. März d. J. den Ent- wurf zu einem »Betriebs - Reglement für die Eisenbahnen im Norddeutschen Bunde« vorgelegt. Bei Aufstellung des Entwurfs ist die Auffassung leitend gewesen, daß es sich für den Norddeutschen Bund dringend empfehle, sich nicht ohne Noth von den Bestimmungen zu entfernen, welche für den, die Eisenbahnen Nord- und Süddeutschlands, sowie Oesterreichs und theilweise auch Polens, Niederlands und Belgiens umfas- senden deutschen Eisenbahnverein in Geltung stehen. Es find deshalb die von den zum deutschen Eisenbahnverein gehörenden Eisenbahnverwaltungen 2uf Grund der Vorschriften des deutschen Handelsgeseßbuchs für den Vereinsverkehr, d. b. für den Verkehr von Bahn zu Bahn, vereinbarten Reglements für den Personen- und Güterverkehr vom 1, März 1865 zur Grundlage genom- men und Aenderungen nur insoweit getroffen, als sie durch den Zweck, den gesammten Verkehr auf den Eisenbahnen im Nord- deutschen Bunde (Lokalverband und Verkehr von Bahn zu Bahn) einheitlih zu regeln, bedingt, oder durch die auf den Preußischen Staatsbahnen gemachten Erfahrungen als zweck- mäßig erprobt waren. Die für den Vereinsverkehr auf den Vahnen des Vercins deutscher Eisenbahnverwaltungen festgestellten

Frachtbriefformulare sind aus allgemeinen Zweckmäßigfkeitörück-

sichten, insbesondere um nicht cine Störung in den Verkchrs- beziehungen mit den nicht im Norddeutschen Bunde belegenen Bereinsbahnen eintreten zu lassen, unverändert beibehalten.

,_ Der Bundesrath des Norddeutschen Bundes hat nah An- hôrung Les Aussctusses für Post- und Eisenbahnwesen in der Sißung vom 10. d. M. beschlossen: 1) mit Rück- sicht auf die in der Vorlage über die Wirksamkeit des Reglements enthaltene Bemerkung zu erklären: daß das Reglement niht auf Transporte, decen Abgangs- und eltimmungßorte innerhalb des Norddeutschen Bundesgebiets egen, zu beschränken sei, daß es vielmehr auch Anwendung zu finden habe auf Sendungen, die sih über das Bundesgebiet aus bewegen, sofern für diese besondere Reglements mit den glichen nicht norddeutschen Eisenbahnverwaltungen nicht freinbart sind; und die Bundesregierungen zu ersuchen, dahin zl wirken, daß für die gedachten Vereinbarungen die durch das randebreglement festgestellten Normen soviel als thunlih An- ohne finden ; 2) dem Reglement mit einzelnen Modifikationen le Zustimmung zu ertheilen. Als Ausführungstermin ist der ' Oftober d. J. in Aussicht genommen worden.

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—- Postvertrag mit England. Die »Kölnische Zeitunge hat in der Nummer vom 24. Juni angeführt, daß das Porto für Zeitungen nah England vom 1. Juli erheblich erhöht werde.

„Eine einfache Darstellung des wahren Sachverhal:8 wird genUgen, das Einseitige dieser Behauptung darzuthun.

Bisher betrug die Taxe für Zeitungen, andere Drucksachen und Waarenproben na England bis zu einem Gewicht von 15 Loth 8 Pfennige für jedes Loth. Nachdem in allen neueren Postverträgen die Gewichts-Progression für solche Sen- dungen auf 2# Loth erhöht ist, mußte ein Gleiches für die Zeitungen 2. nach England geschehen. Das Porto wurde , in &olge der Erweiterung des Gewichts, auf den Saß von 9 Pfen- nigen für je 25 Loth normirt. Beispiels8weise kosten künftig alle derartige Sendungen , welche über 1 Loth bis 23 Loth wiegen, 9 Pfennige, während das Porto für dieselben bisher auf 16 bis 24 Pfennige zu stehen kam.

Bei der Medrzahl der Zeitungen, Drucfsachen und Waarenproben tritt demnach eine Ermäßigung ein, welche nach den Ermittelungen der Postverwaltung einen Einnah mc- Ausfall von etiva 3000 Thalern jährlich zur Folge hat. Mit- hin wird dem Verkehr im Ganzen und die Postverwal- fung kann doch nur das Ganze, nicht die zufälligen Verhält- nisse eines einzelnen Zeitungs-Unternebmens ins Auge fassen lediglich ein Vortheil zugewendet. Zugleich wird die Ueber- einstimmung mit den anderen Posiverträgen erzielt.

Wenn dem gegenüber für einzelne im Wege des Abonne- ments nah England zur Absendung gelangende Zeitungen der Preis sih erhöht, so hat dies, abgesehen von einer richtigeren, d. h. halbscheidliten Theilung des Portos zwischen den beiden Postverwaltungen, vorzugsweise seinen Grund darin, daß die Norddeutsche Postverwaltung bisher für die betreffenden YJei- tungen an ausländischem Porto einen höheren Betrag zu entrichten hatte, als sie selbst von den Abonnenten er hob.

Namentlich war dies der Fall bei der Kölnischen Zei- tung. Für ein Exemplar der Kölnischen Jeitung wurden bis- her von den Abonnenten an ausländischem Porto vierteljähr- lih 1 Thlr. 115 Sgr. eingezogen; in der That aber stellte es sich heraus, daß die Norddeutsche Postverwaltung selbst dafür 2 Thlr. zu zahlen hatte. Sie seßte also für jedes in England gehaltene Exemplar der Kölnischen Zeitung 185 Sgr. viertel- jährlich aus der Postkasse zu. Es reichte natürlich hin , diesen

Yustand zu erkennen, um demselben: sofort bei der ersten geeig- neten Gelegenheil cin Ende zu machen.

Laut eingegangener Nachricht hat S. M. S. »Hertha« am 2. Mai den Hafen von Shanghai verlassen und die Reise nach Nangasaki angetreten. S. M. Linienschiff »Renown« und Kanonenboot »Delphin« passirten am 27. d. M. Skagen.

Sachsen. Altenburg, 27. Juni. Die leßten Bulletins über das Befinden Sr. Hoheit des Prinzen Friedrich lauten: 26. Juni. Nacht sehr unruhig, ohne jeden Schlaf. Be- wußtsein zeitweise getrübt. Verfall der Kräfte äußerst bedeutend. 27. Juni. Seit gestern Mittag besteht bei dem Hohen Kranken ein s{chlummersüchtiger Zustand, aus welchen Se. Hoheit nur selten und nur auf kurze Zeit erwacht. Das Bewußtscin ist dann nicht klar, die Sprache s{chwerfällig. Bayern. München, 27. Juni. Das Geseßblatt Nr. 6 publizirt das Geseh vom 21, einige provisorische Bestimmungen Über die Tax- oder Stempelgebühren in bürgerlichen Rechts- sachen betreffend. Das »Justiz-Ministerialblatt« veröffentlicht eine Königliche Verordnung vom 2L., die Gebühren der Advo- a Nechtspraktikanten in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten etreffend. Die »K. H.e meldet, daß durch Allerhöchste Entschließung der Landtag bis zum 28. Juli einschließlich verlängert worden ist.

Desterreich - Ungarn. Wien, 27. Juni. Ueber den Ausfall der LandtagSWwahlen i}| Folgendes bekannt. In den mährischen Städtebezirken wurden gewählt: 28 Ver- fassungstreue und 6 Deklaranten. Die krainischen Landge- meinden wählten durchweg Kandidaten der nationalen Partei. Die Landgemeinden Kärnthens wählten 10 liberale und 2 kleri- kale Abgeordnete. Jn 7 Landbezirken Ober-Oesterreichs wurden gewählt: 6 Bauern, 1 Oekonom und 2 Pfarrer, Die stetier- märkischen Städte und Marktflecken haben durchweg liberale Abgeordnete in den Landtag gewählt. Dr. Kaiserfeld wurde

zweimal gewählt.

Großbritannien und Jrland. London, 25. Juni. Dem vorgestrigen Gartenfeste wohnten Jhre Maj. die Königin nebsi dem Prinzen und der Prinzessin von Wales, Prinzen und Prinzessin Christian , den Prinzessinnen Louise und Bea- trice und zahlreichem Gefolge bei. Unter den geladenen Gästen, etwa achthundert an der Zahl , befanden sich der Herzog und die Herzogin von Cambridge, der Großherzog von Mecklenburg-

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