1890 / 112 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 May 1890 18:00:01 GMT) scan diff

werden alle, welche an dem auf Band XVII. Blatt Nr. 5 des Grundbuhs von Bunde aus der Ver- fügung vom 12. Januar 1803 für Zan Lübben ein- getragenen Besigztkum, welches aus einem Hofraum und Hau*garten an der Kirche zu Bunde Karten- blatt 8 Parzellen Nr. 158 und 159, groß 9 a 35 qm nebst dem darauf befindl:hen Hause Nr. 172 de- steht, Eigenthumsansprüche zu haben vermeinen, auf- gefordert, folhe spätestens in dem auf Montag, den 30. Juni 1890, Morgens 11 Uhr, be- stimmten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Eigenthumsansprüchen an dem bezeihneten Be- sißthum ausgeshlofsen werden und dasselbe auf

rund des zu erlassenden Aus\s{lußurtheils für die Antragsteller auf deren Antrag im Eigenthumstitel zu berichtigen ist.

Wecner, den 2. Mai 1890.

Königliches Amtsgericht. T.

C9902) Aufgebot.

Auf Antrag des Grafen Werner von der Schulen- burg in Hehlen, welcher glaubhaft gemacht hat, daß das Eigenthum des in seinem Besitze befindlichen, zum Vollmeierhofe No. ass, 1 in Brökeln gehörigen, auf Hohe’r Feldmark in 4. Wanne Brachfeldes Nr. 13 belegenen Planes zu 1 Morgen 111 ] Nuthen = 48 Ar 16 [J Meter von ihm erworben ist, werden alle Diejenigen, welche ein Reht an dem bezeihneten Grundstüde zu haben vermeinen, auf- gefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem auf den 3. Juli 1890, Morgens 10 Uhr, vor unter- zeichnetem Gerichte angeseßten Termine anzumelden. lia bis dahin keine Anmeldung erfolgt, wird der

raf Werner von der Swbulenburg in Heblen als Eigenthümer des fraglihen Grundstückes in das Grundbuch eingetragen werden, und kann, wer die ihm obliegende Anmeldung unterläßt, später sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuches das Grundstü erworben hat, nicht mehr geltend machen.

Ottenstein, den 1. Mai 1890.

Herzogliches Amtsgericht. F. Brandis.

[8968] Aufgebot.

Auf Antrag der nächsten erbberechtigten Ver- wandten wird der am 19. Dezember 1819 geborene Reifergeselle Johann Friedrih Ibens (Ihms) Sohn des Reifergesellen Ibens und seiner am 18. Oktober 1838 verstorbenen Ehefrau Marie Catharina Ibens, hierdurch aufgefordert, sich spätestens in dem unten bezeihneten Aufgebotstermin bei dem unterzeichneten Gericht, Ringstr. 21, Zimmer Nr. 11, zu melden, widrigenfalls er für toot erklärt und mit seinem Vermögen nach Maßgabe der Verordnung vom 9. November 1798, insbesondere rah den Vor- \hriften des §. 2 Abs. 2 derselben, verfahren wer- den wird.

Der Aufgebotstermin wird mit Bezug auf das

roclam vom 13. Januar 1890 auf Montag,

en 30. Juni 1890, Vormittags 10 Uhr, anberaumt.

Kiel, den 5. Mai 1890.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung Ill.

[8954] Aufgebot.

Der Väckermeister Georg Schäfer von Spangen- berg hat als gerihtli bestellter Vormund über den am 13. Februar 1805 zu Spangenberg geborenen und unbekannt wo abwesenden David Schwarß von da, das Aufgebot behufs Todeserklärung desselben beantragt, nahdem er glaubhaft gemacht hat, daß pp. Schwarß \chon im Jahr 1830 nah Amerika ausgewandert und seit dieser Zeit verschollen ist. Der pp. Schwarß wird daher aufgefordert, ich spätestens in dem auf den 11. Dezember 1890, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Ge- rihte anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen den erbberehtigten nähsten Verwandten ausgehändigt werden wird. Zugleih werden alle bisher unbekannt gebliebenen Personen, welche Erbansprühe an das Vermögen des Verschollenen zu haben vermeinen, aufgefordert, \sich gleichfalls in obigem Termin zu melden.

Spangenberg, den 5. Mai 1890.

Königliches Amtsgericht. Kehr.

ite Aufgebot.

Die unverehelihte Caroline Marie Dorothea Blemhuber, geboren am 8. Januar 1839 zu Treytow a. Toll, Tochter des verstorbenen Gastwirth Joahim Friedrih Blemhuber und seiner ebenfalls ver- storbenen Ehefrau Regine Marie, geb. Weyer, da- selbst, welche von diesem Orte vor etwa 30 Jahren nach Amerika ausgewandert ist, wird auf den Antrag ihres Abwesenheitsvormundes, des Rendanten H. Woeldike zu Treptow a. Toll. aufgefordert, ih spätestens im Aufgebotstermine vom 18. März 1891, Vormittags 10 Uhr, zu melden, widrigen- falls ihre Todeserklärung erfolgen wird.

Treptow a. Toll., 30. April 1890.

Königliches Amtsgericht.

[8709] Amtsgericht Hamburg.

Gmil August Krönk und G. J W. Jenckner als Testamentsvollstrecker von Johann August Krönk, vertreten dur die Rechtsanwälte Dres. Herß und Zacharias, haben den Erlaß eines Aufgebots be- antragt zwecks Todeserklärung des am 10. März 1839 zu Tellingstedt geborenen Ernst Krönk (Sohnes des Testator8), welcher seit dem 18, Dezember 1866, an welchem Tage er von Capstadt aus zuleßt Nach- riht von sih gegeben hat, vershollen ist.

Das beantragte Aufgebot wird dahin erlassen :

I. daß der obgenannte Ernst Krönk hiemit auf- gefordert wird, sich spätestens in dem auf Montag, 9. Februar 1891, 2 Uhr Nach- mittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, zu méclden, unter dem Rechtsnachtheil, daß er für todt werde er- klärt werden;

. daß alle“ unbekannten Erben und Gläubiger des genannten Verschollenen hiemit aufgefordert werden, ihre Ansprüche spätestens in dem ob- bezeichneten Aufgebotstermin im unterzcihneten

“Nußungen,

wärtige unter Beflellung eines hiesigen Zu-

stellungsbevollmächtigten unter dem Rechts-

nahtheil des Ausschlusses und erigen Still- \chweigens.

Samburg, den 24. April 1890.

Das Amtêgeriht Hamburg. Civil-Abtkeilung VIII.

Zur Beglaubigung : Romberg Dr, Gerihts-Secretair.

(S) Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag von Retsanwalt Dr. Martin Leo als curator absentis des am 13. Juni 1831 hieselbst geborenen Hermann Gottlob Fritshe, welcher im Jahre 1853 von Hier nah New-York gegangen und seit dem Jakbre 1855, in welchem er von dort aus zuleßt Nachricht von si gegeben hat, verschollen ift, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

I. daß der obgenannte Hermann Gottlob Fritsche hiemit aufgefordert wird, sih spätestens in dem auf Montag, 9. Februar 1891, 2 Uhr Nachmittags , anberaumten Aufgebotstermin im unterzeihneten Amtsgerihßt, Dammthor- straße 10, Zimmer Nr. 56, zu melden unter dem Nechtsnachtheil, daß er für todt werde erklärt werden;

. daß alle unbekannten Erben und Gläubiger des genannten Verschollenen hiemit aufgefordert werden, ihre Ansprüche spätestens in dem obbezeihneten Aufgebotstermin im unterzeih- neten Amtsgeriht anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zu- stellungsbevollmächtigten unter dem Rects- nahtheil des Aus\chlusses und ewigen Still- \hweigens

Hamburg, den 24. April 1890.

Das Amtsgericht Hamburg. Civil-Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung : Romberg PDr., Gerihts-Sefretär.

[8708] Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag von Georg Julius Werner als Testa- mentsvollstrecker der Eheleute August Jacob Fried- rich Friß und Sophia Johanna Christiane Frit, geb. Köhne, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Richard Pels, wird ein Aufgebot dahin erlassen :

daß Alle, ‘welhe an den Nachlaß der am 6. September 1857 resp. 23. Februar 1890 hie- felbst verstorbenen Eheleute August Iacob Fricd- rih Friß und Sophia Johanna Christiane Frit, geb. Kötncte, Erb- oder fonstige Ansyrüche und Forderungen zu haben vermeinen, oder den Be- stimmungen des von den gexannten Eheleuten am . Auaust 1855 errihteten, am 13, März 1890 hieselb# publicirten wechselseitigen Testa- ments, wie auch dem Inhalte des von der über- lebenden Ehefrau am 25, Mai 1886 errichteten, mit 3 Zusäßen vom 7. Juni 1886, 23. Juni 1886 und 15. Oftober 1889 versehenen, am 13, März 1890 hieselbst publicirten Testaments, insbesondere der Bestellung des Antragstellers zum Testamentsvollstrecker und den demselben ertheilten Befugnissen, insbesondere der Befugniß zur alleinigen Erhebung, Um- und Zuschreibung, sowie Tilgung von Kapital und Hypothekpösten oder Staatspapieren und Anlegung bez. Auf- hebung von Clauseln widersprehen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An- und Widersprüche und Forderungen spätestens in dem auf Montag, 7. Juli 1890, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebots- termin im unterzeihneten Amtsgericht, Damm- thorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmähtigten bei Strafe des Aus\{chlu}ses.

Samburg, den 3. Mai 1890.

Das Amtsgeriht Hamburg. Civil-Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung: Romberg Dr., Gerihts-Secretair.

[8707] Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag von Daniel Christian Friedri Konow

als Tefstamentsvollstreckter von Carl Christian Schilling,

vertreten durh die Rechtsanwälte Dres. Embden und

Schröder, wird ein Aufgebot dahin erlassen: daß Alle, welche an den Nachlaß des am 29. De- zember 1889 hieselbst verstorbenen Malers Carl Christian Schilling Erb- oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 17. Juli 1886 errihteten, am 16. Januar 1890 hieselbst publicirten Testaments, insbesondere der dem Testamentsvollstrecker im §. 5 des Testaments ertheilten Befugniß zur Um- und Wegschreibung belegter Capitalien und Werthpapiere, wider- \sprehen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An- und Widersprüche späteftens in dem auf Sonn- abend, 28. Juni 1890, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeihneten Amtsgeriht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevoll- mächtigten bei Strafe des Aus\{lusses.

Hamburg, den 29, April 1890.

Das Amtsgeriht Hamburg. Civil-Abtheilung VIII.

Zur Beglaubigung: Romberg Dr., Gerihts-Secretair.

[8717]

Die verwittwete Frau Unteroffizier Anna Louise Dorothea Bastin, geb. Kalweit zu Breélau als Erbin, vertreten durch den Justizrath Lütkemüller hier, Oranienstraße 147, hat das Aufgebot der Nachlaß- gläubiger und Vermächtnißnehmer des hier, Ritter- straße 43, wohnhaft gewesenen, am 10. September 1889 verstorbenen Musikers ugo Tank be- antragt. Sämmtliche Nachlaßgläubiger und Ver- mächtnißnehmer des Verstorbenen werden demnach aufgefordert, spätestens in dem auf den 4. Juli 1890, Vormittags 114 Uhr, an Gerichtsftelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine ihre Ansprüche anzumelden, widrigenfalls sie dieselben gegen die Benefizialerben nur noch in so weit geltend machen können, als der Nachlaß, mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen durch Befriedigung der angemeldeten Gläubiger niht erschöpft wird. Das Nawhlaß- verzeichniß kann in der Gerichtsschreiberei Zimmer 25, von 11 bis 1 Uhr Nacmittags eingeschen werden. Verlin, den 26. April 1890.

Umtsgericht anzumelden und zwar Aus-

[N Offene Ladung.

In der Nachlaßregulirungsfahe der für todt er- klärten Hildegard Baumgardt von Molzbah werden die mit unbekanntem Aufenthaltsorte abwesenden Geschwister derselben, Namens Serapion, Christian, Julian und Elisabetha hiermit aufgefordert, sich spätestens im Termin vom 25. August d. F., Vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeiwneten Amts- gerihte zu welden, widrigenfalls der Nahlaß dem Fisfus als herrnloses Gut überwiesen werden soll.

Hünfeld, den 1. April 1890,

Königliches Amtsgericht.

[8718] Bekanntmachung.

Der am 25. Dezember 1889 verstorbene König- lihe Hauptmann a. D, Pflegling im hiesigen ÎFn- validenhause Hermann Franz Friedrich Wilhelm von Salisch und seine Ebefrau Henriette Louise Auguste von Salish, geborene Kreisler, haben in ihrem am 16. Januar 1890 publizirten Testamente vom 2. Dezember 1861 den Xaver Otto Hermann Erdmann bedacht.

Berlin, den 29. April 1890.

Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 61.

[8981] Verkündet am 17. April 1890. Wilke, Gerichtsschreiber. Im Nameu des Königs!

In der Mendlich-Schubert-Wéeiß-Cohn'shen Auf- gebotsfahe erkennt das Königlihe Amtsgericht in Labischin durch den Amtsrichter Stenzel für Recht :

Es werden

1) die Wittwe Caroline Mendlich, geb. Busse, aus Labischin,

2) der Schneider Christoph Schubert aus Czy8zo- wiec,

3) der Wirths\sohn Friedrich Wilhelm Weiß aus Mamliy Hauland,

4) der Handelsmann Simon Cohn aus Labischin

für todt erklärt. Die Kosten des Verfahrens sind

aus dem Vermögen der für todt erklärten Personen

zu entnehmen, ev. sind sie von den Antragstellern zu

zahlen. : Stenzel.

[8722] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des hiesigen Bankhauses in Firma von Erlanger & Söhne erkennt das Königliche Amtsgericht IV. zu Frankfürt a. M. für Ret:

Der vom städtischen Tiefbauamt dahier am 25. September 1885 dem hiesigen Bankhause in Firma von Erlanger & Söhne ausgestellte Lege- schein über drei Stück 409% preußishe Konsols à 2000 Æ, nämli Litt. B. Nr. 321 707, Nr. 374 042 und Nr. 374043 nebst Coupons vom 1. Juli 1886 und Talons wird für kraftlos erklärt.

Frankfurt a. M., den 2. Mai 1890.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[8975] Bekanntmachung.

Dur Aus\{lußurtheil des unterzeihneten Gerichts vom 6. Mai 1890 i} die von der Deutschen Lebens- versicherungs-Gesellschaft in Lübeck über das Leben des Shußmannes Matthias Buhl in Berlin am 24. August 1860 ausgestellte, auf Inhaber lautende l Nr. 22144 über 100 Thlr. Ct. für kraftlos erklärt.

Lübeck, den 7. Mai 1890.

Das Amtsgericht Abtheilung Il. Zur Beglaubigung: Fi ck, Gerichtsschreiber.

[8982] VBekanutmachung.

In der Strube'shen Aufgebotssache is durch Ur- theil des unterzeihneten Gerihts vom 2. Mai 1890 dahin erkannt :

Das Sparkassenbuch der städtishen Sparkasse zu Staßfurt Nr. 2290, ausgestellt für den minorennen Strube über 103,65 #4, wird für kraftlos erklärt.

Stafßfurt, den 3. Mai 1890.

Königliches Amtsgericht.

[8516] Durch Aus\{lußurtheil des unterzeihneten Ge- richts vom 1. Mai 1890 ist das Quittungsbuch über die Einlagen bei der Sparkasse des Vorshußvereins zu Swhneidemühl E. G. Nr. 510, welches am 29. Januar 1881 auf den Namen der Emilie Hoff- mann, jeßt verehelihte Klaß ausgestellt ist und ein Guthaben von 1010 4 65 und Zinsen beschenigt für kraftlos erklärt. A Schneidemühl, den 1. Mai 1890.

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 1. Mai 1890. Grüner, Gerichts\chreiber.

In Sachen betreffend das Aufgebot des Hypo- thekeninstruments über die Post Abtheilung Il. Nr. 1 über 6 Thaler, haftend auf Blatt 50 Sonnen- berg, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Falken- gena O./S. durch den Amtsrichter Schauschor für

eht :

Das Hypothekeninstrument über die auf Blatt 50 Sonnenberg in Abtheilung 111. Nr. 1 für die Ge- \chwister Theresia und Hedwig Siegel eingetragene Erbegelderforderung von 6 Thalern nebst 5 9% Zinsen wird zum Zwecke der Löschung der Post im Grund- buche für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag- steller auferlegt.

[8980] Die über die Abth. 111. Nr. 14 Pawlowo Blatt 47 mit 3000 4 Mitgift für Johann Plucinski lautende Hypothekenurkunde ist für kraftlos erklärt. Gnesen , am 5. Mai 1890.

Königliches Amtsgericht.

[8972]

[8969] Durch Aus\{lußurtheil des unterzeihneten Gerichts vom 25. April 1890 i} die Originalausfertigung des Grundshuldbriefes, welher über die in Ar- tikel 286 von Hanau Abth. III. Nr. 8 zu Lasten des Kaufmanns Emanuel Löbenstein in Hanau für G. J. Degoutrie von Großsteinheim, jeßt dahier, auf Grund der Bewilligung vom 1. Juni 1888 einge- tragene Grundschuld in Höhe von zehntausend Mark, mit 5 Prozent verzinslih, ausgestellt worden, für kraftlos erkannt. Hanau, den 28. April 1890.

Königliches p vai a ITI.

ahn,

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 49.

[8978] Vekauutmachung.

Dur MesMlußartheil des Königlihen Amts- gerihts zu Plettenberg vom 5. Mai 1890 ist das Hypothekeninstrument über die im Grundbuch von Plettenberg Band V. Art. 1 Abth. 111. Nr. 3 für den Armenfonds der Stadt Plettenberg eingetrage- nen, von Band V. 8latt 139 Abth. Il. Nr. 2 übernommenen 20 Thaler Unterstüßungsgelder, ge- bildet aus der Cessions- und Schuldurkunde vom 17. November 1868 und dem Hypothekenbu{saus- zuge vom 18. August 1869, für kraftlos erklärt worden.

Plettenberg, den 5. Mai 1890.

Königliches Amtsgericht.

[8517] Verkündet am 30. April 1890. C. Neuse, Gerichts\{reiber.

Auf den Antrag des Rentiers Johann August Wiegleb zu Greußen erkennt das Fürstlihe Amts- geriht zu Greußen durch den Oberamtsrichter Gerlah für Recht:

Die Schuld- und Pfandverschreibung vom 24, März 1874, fonsentint am 3. Juni 1874, nah wel{er der Maurer Carl Böttcher, dessen Ehefrau Johanne, geb. ot und der Handarbeiter Carl Häring in Greußen von dem Oekonomen Ferdinand Blanken- burg hier ein vom 1. Juni 1874 ab mit 5 Prozent jährlich zu verzinsendes, gegen einvierteljährige Kün- digung bei Verzug der Zinszahlung über 4 Wochen sofort rüdckzahlbares Darlehn von 4200 M ge- liehen haben, welches laut Cession vom 1. Juni 1876, Eintrag8vermerks vom 13. Juni 1876 und der nahträglihen Eintragung vom 14. April 1885 auf den Rentier Johann August Wiegleb hier überge» gangen ist, und für welches 2ur Sicherheit die im Grundbuhe von Greußen Bd. Il. Art. 67 in Abth. T. unter Nr. 1—3 aufgeführten Grund- stüde, als:

a. Plan Nr. 253 a. Ackerland am Siechenhause,

1 ha 02 a 13 qm., b, Ortslage Nr. 410 Wohnhaus mit Neben- gebäuden, Hofraum und Garten, 0 ha 01 a 20 qm Altstadt Nr. 7, c, Lian Nr. 929 Ackerland im Taubenthale üdlih der Helbe mit Schaufelshlag, 0 ha 01 a 72 qm, verpfändet worden sind, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten fallen dem Antragsteller zur Last. Greußen, den 30. April 1890, Sürstl. Schwarzb. Amtsgericht. Abtheilung Il. Maempel.

[8719]

Die Hypothekenurkunde vom 12. Mai 1870 über die im Hypothekenbuch des Amtsgerichts Bentheim Bezirk 11. Abtheilung I. Band 11. Fol. 162 Nr. 3 als Generalhypothek eingetragene und in das Grund- buch von Gildehaus Band IV. Artikel 140 Abthei- lung III. Nr. 1 übernommene Hypothek zu Gunsten des Kolon Emmingmann, geborenen Bergfeld, zu Waldseite zum Betrage von 53 Gulden is dur Urtheil vom heutigen Tage für kraftlos erklärt.

Bentheim, den 29, April 1890.

Königliches Amtsgericht.

[8723] Bekanntmachung.

In der Kampmann'shen Aufgebotssache ist durch Urtel des Königlichen Amtsgerichts zu Hagen vom 29. April 1890 die über folgende im Grundbuche von Waldbauer Band I. Blatt 282 Abth. III,

Nr. 12 eingetragene Post ; Cour. theils Darlehn,

Einhundert Thaler theils Waarenforderung nebst fünf Prozent Sulen für den Kaufmann Johann Peter chulte in der Selbecke aus der Obligation

vom 24, Februar 1860, gebildete Hypothekenurkunde, bestehend aus dem Hypothekenbriefe vom 10. März 1860 und der R vom 24. Februar 1860 für kraftlos

erklärt. Hagen, den 1. Mai 1890. Königliches Amtsgericht.

[8724] Jm Namen des Königs! Verkündet :

Referendar Lohmann, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Kaufmanns Georg Lihten- fels zu Köln a. Rh., vertreten durch den Rechts- knibalt Winterberg zu Oberhausen, erkennt das Kö- niglihe Amts8geriht zu Oberhausen durch den Amts- rihter Ungewitter für Recht : i

Ver Hypothekenbrief, ausgestellt zu Duisburg am 13. November 1877 über 956,80 A Judikat- und M oevarans nebst 6 9% Zinsen, von 912 4 seit 28. Juni 1877 für das Bankhaus G. Hanau zu Mülheim a. d. Ruhr auf Grund des Erkenntnisses vom 19. Juli 1877 und der Requisition des Prozeß- rihters vom 11. Oktober 1877, eingetragen auf dem Grundvermögen des Johann Albert Sonderfeld, gt. Sprüth, zu Sterkrade im Grundbuche von Sterkrade Band I. Blatt 47, beziehungsweise jeßt übertragen auf das Grundvermögen des Kaufmanns Georg Lichtenfels zu Köln im Grundbuche von Sterkrade Band V. Blatt 51, wird für kraftlos erklärt.

Oberhausen, den 26. April 1890.

Königliches Amtsgericht.

[8729] i

Cs Aus\fchlußurtheil vom 29. April 1890 ist erkannt:

I. Behufs Löschung im Grundbuch werden für kraftlos erklärt folgende Hypotheken-Urkunden über die auf Haus Nr. 97 Lähn haftenden Posten, nämli: 5

a. Abtheilung 111. Nr. 15 über 300 Thaler

Darlehn für Justizrath Strela vom 10, Ok- tober 1853, : . Abtheilung 111. Nr. 16 über 300 Thaler für

Justizrath Strela vom 29. Juni 1859,

1. Juli . Abtheilung II1. Nr. 19 über 300 Thaler Darlehn für Dienstkneht Anton Lechner vom 23. Dezember 1868, 5, Januar 1869, II. Die Kosten dieses Verfahrens trägt die Antrag- stellerin Barbara Güttler aus Lähn. Von Rechts Wegen. Lähn, 29. April 1890. Königliches Amtsgericht. Grattenauer.

[8736

Jm Namen des Königs! Auf den Antrag: 1) des Grundbesißers Andreas Krol, Eigen- thümers von Siedlimowo Nr. 9 bezw. 2) des Meere Joseph Czynszak, Eigen- thümers von Rzadkwin Nr. 13 bezw. 3) des Wirths Johann Zomerski, Eigenthümers von Babki Nr. 2 und bezw. 4) des Wirths Michael Wojciehowstki, Eigen- thümers von Ciecrz Nr. 12, j sämmtlih vertreten durch den Rechtsanwalt Kwie- cinski zu Strelno, /

hat das Königliche Amtsgericht zu Strelno dur den Amtsrihter Matthei am 29. April 1890 für Recht erkannt :

I. Die eingetragenen Gläubiger und deren Rechts- nachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf folgende Posten und zwar: R :

1) eingetragen auf Siedlimowo Nr. 9 nämlich

a. Abtheilung IIl. Nr. 1: 15 Thaler Kapitals- entschädigung für das Erbpachtsvorwerk auf Grund des Regulirungsrezesses vom 28. Dezember 1839 am 21. Mai 1840,

b. Abtheilung III1. Nr. 4: 8 Thaler 23 Sgr. fest- geseßte außergerihtlihe Kosten in Sachen Mathias Kranz wider Andreas Kröl für ersteren zufolge Verfügung vom 16. August 1845,

c. Abtheilung TI1. Nx. 7: 4 Thaler 15 Sgr. Forderung und 5 Sgr. Kosten für Salomon Hart- mann zu Siedlimowo nebst Kosten auf Grund des rechtsfräftigen Mandats vom 31. Oktober 1855 zu- folge Verfügung vom 15, Mai 1856,

d. Abtheilung I1II. Nr. 8: 4 Thaler 24 Sgr. 6 Pf. Gebührenrest des Rechtsanwalts Keßler zu Inowrazlaw mit dem Anspruch auf Erstattung dec Einziehungskosten auf Grund des rechtskräftigen Mandats vom 10. Januar 1856 gemäß Verfügung vom 6. Dezember 1856 und

e. Abtheilung I1II. Nr. 14: 32 Thaler 25 Sgr. For- derung nebst 5 % Zinsen seit dem 3. März 1868, sowie 2 Thaler 1 Sgr. Kosten und 5 Thaler zur Deckung der noch entstehenden Kosten für den Kleiderhändler Abraham Warschauer zu Strelno auf Grund des rechtsfräftigen Mandats vom 11. September 1868 gemäß Verfügung vom 31, Dezember 1868;

2) eingetragen auf Rzadkwin Nr. 13, nämli:

a. Abtheilung 111. Nr. 1: 28 Thaler 22 Sgr. 3 Pf. Rest von 176 Thalern 13 Sgr. 3 Pf. Mutter- erbe der Catharina Wojcinska, zahlbar bei der Groß- jährigkeit der Gläubigerin oder deren früheren Ver- eirathung oder auf Verlangen des Vormunds\chafts- gerichts und zu 5 °/9 seit der Großjährigkeit verzinslich ; auf Grund des Erbvergleihs vom 6, Mai und 5. September/13. Oktober 1836 ex decreto vom 2, August 1837;

b. Abtheilung 111. Nr. 2 und zwar unter a. 70 Thaler 25 Sgr. 2 Pf. für Catharina, b. 8 6 34 F Rest von 70 Thaler 25 Sgr. 2 Pf. für Marianna, c. desgleichen für Peter und d, desgleichen für Agathe (Agnes), Ge’chwister Wojcinski Vatererbtheil, zahlbar bei erreihter Großjährigkeit oder auch früheren Kündigung zu 5 9/0 verzinslih von da ab, wo die Gläubiger das Mutterhaus verlassen, auf Grund des obervormundschaftlich bestätigten Erb- rezesses vom 14, Oktober 1847 ex decreto vom 15, Dezember 1847;

c. Abtheilung II1. Spalte Veränderungen zu Nr. 2 und zwar wörtlich: die hier eingetragenen Forderungen find für den Justizrath Schulz 11. in Bromberg in Höhe von 11 Thalern 3 Sgr. 6 Pf. und wegen der Prozeßkosten mit Arrest belegt, eingetragen auf Grund der Requisitionen des Prozeßrihters vom 22, Ok- tober 1855 und 14. Januar 1856 kraft Verfücung vom 7. Februar 1856;

d. Abtheilung III. Nr. 6; 54 Thaler Forderung nebst 5°%/, Zinfen seit dem 28, März 1854 für den Kleiderhändler Meyer Abraham Cohn zu Inowrazlaw protestatorisch auf Grund der Purificatoria vom 12. April 1859 kraft Verfügung vom 3. März 1860;

e, Abtheilung 111. Nr. s: 3 Thaler 13 Sgr. fest- geseßte Extrajudicialien in Sachen Chlebowski c/a. Czynszak für den Kleiderhändler Meyer Abraham Cohn zu Inowrazlaw kraft Verfügung vom 14. Juli 1860;

f, Abtheilung 1II1. Nr. 9: 2 Thaler 8 Sgr. 6 Pf. festgeseßte Extrajudicialien für denselben kraft Ver- fügung vom 8. September 1860;

3) eingetragen auf Babki Nr. 2:

Abtheilung II1. Nr. 204: 300 4 Rest von 420 4 für Frau Jette Samuel, geb. Sprinz, zu 5 °/9 seit dem 1. April 1877 verzinslih, auf Grund der Kauf- gelderbelegungsverhandlung vom 21. April 1877 am 11. Mai 1877; i

4) eingetragen auf Ciechrz Nr. 12 nämli:

a. Abtheilung I1I. Nr. 1: 9 Thaler 20 Sgr. 1 Pf. Vatererbtheil zu 5 0/9 verzinslih unv bei der Groß- jährigkeit zahlbar auf Grund des obervormund- \chaftlih bestätigten Erbrezesses vom 16. Mai 1843, 17. April 1844, 7. August 1844 für Josepha Ratajczak : [s

b. Abtheilung 111. Nr. 2: 8 Thaler 9 Ban über- wiesenes Restkaufgeld nebst 5 9/, Zinsen auf Grund des Vertrages vom 17, März 1852, Rest von 150 Thalern für Stanislawa Ratajczak ; ausge\schlossen.

IL. Das über die Post Abtbeilung TII. Nr. 1 des Grundbuhs von Rzadkwin Nr. 13 (efr. oben 2a) gebildete Dokument, bestehend aus dem Neben- Exemplar des Erbrezesscs vom 6. Mai 1836 (5, Sep- tember 1836, 13. Oktober 1836), dem Rekognitions- schein und dem Eintragungs-Vermerk vom 2. August 1837, wird für kraftlos erklärt.

TIT, Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen den Antragstellern zur Last.

Jm Namen des Königs! Verkündet am s, Mai 1890,

Linke, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Eigenthümers des Grund- sttücks Nr. 289 Freystadt, des Maurers Karl Herr- mann Schiller von hier, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Freystadt dur den Amtsgerichts- Rath Scheibel für Recht :

1) Das Hypotheken- Instrument vom 24. November 1851 über 126 Thaler 26 Silbergroshen 76/8 Pf. Muttererbe der Geschwister Johanne Christiane und Karl Ernst Schiller, eingetragen auf Blatt Nr. 289 Freystadt Abtheilung III. Nr. 4 zufolge Verfügung vom 20. Dezember 1851, wird für kraftlos erklärt.

2) Die Kosten werden dem Antragsteller auf-

erlegt. Von Rechts

{8728]

Wegen.

[8731]

Dur Aus\{lußurtheil des Königlichen Amts- gerichts zu Gelsenkirchen vom 1, Mai 1890 ift der Grundschuldbrief über die im Grundbuhe von Braubauershaft Bd. 11. Art. 22 Abth. III. Nr. 1 für den Eigenthümer Kaufmann B. Kir{hfeld zu Schalke eingetragene Grundschuld von fünftausend Mark nebst 59/0 Zinsen seit 1. Juni 1877 für kraft- los erklärt.

Gelsenkirchen, den 2, Mai 1890.

Königliches Amtsgericht.

[8733] Oeffentliche Vekauntmachnng. __ Grundstück Schwedenhöhe Nr. 33,

Die Hypothekenbriefe über die Posten Abthei- [ung IIL. Nr. 3 und 4 in Höhe von 300 und 600 4, umgeshrieben für Kallmann Kallmann, sind dur Urtel vom 1. Mai 1890 für kraftlos erklärt.

Bromberg, den 1. Mai 1890.

Königliches Amtsgericht.

[8732] Bekanntmachung. Grundstück Schöndorf Nr. D

Das Document über die Post von 300 ( Ab- theilung IIT. Nr. 3 is durch Aus\hluß-Urtel vom 1, Mai d. J. für kraftlos erklärt.

Bromberg, den 1. Mai 1890.

Königliches Amtsgericht.

Jm Namen des Königs!

Verkündet am 1. Mai 1890. Beermann, Gerichts\{hreiber.

Auf den Antrag des Königlich preußischen Eisen-

bahnfiskus, vertreten durch das Königliche Betriebs- amt zu Hagen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Haspe durch den Amtsrichter Leinemann für Recht : Die über die im Grundbuche von Westerbauer Band 11. Blatt 193 Abtheilung III. Nr. 30 und daselbst Band IV. Blatt 31 Abtheilung Ill. Nr. 4a zu Gunsten dcs Schreiners Peter Caspar Kauermann verzeichnete Restpost von 3253 4 gebildete Hypo- thekenurkunde wird für kraftlos erklärt.

[8726] Im Namen des Königs!

In der Zeidler'\{chen Aufgebots\ahe F. 5.,/89 er- kennt das Königlibe Amtsgericht zu Lewin dur den Amtsrichter Laske für Recht :

nachstehend bezeihnete Urkunden

a. das Zweighypothekeninstrument über die im Grundbuche auf dem Blatte des der verehelihten Caroline Zeidler, geb, Nowack, zu S{hlaney ge- hörigen Grundstückes Nr. 82 Schlaney Abtheilung III. unter Nr. 7 auf den Namen des Kaufmanns Eduard Mader zu Lewin eingetraçcene Theilhypothek von 95 Thalern, bestehend in einer beglaubigten Abs\{hrift der notariellen Urkunde vom 11, Juli 1859, des Ingrossationsvermerkes und des Hypothekenbuhs- auszvges,

b. das Hypothekeninstrument über die im Grund- buche auf dem Blatte des\elben Grundstückes Nr. 82 Schlaney Abtheilung III. unter Nr. 11 auf den Namen des Kaufmanns A. Scholz zu Frankenstein eingetragene Hypothek von 295 Thalern 18 Silber- groschen bestehend aus einer Ausfertigung der Schuld- urkunde vom 10, Mai 1864 und einem Hypotheken- buchsauszuge

werden für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens haben die Antragsteller Wittwe Anna Nowak, geb. Karafssek, und die verehelihte Caroline Zeidler, geb. Nowak, Beide zu Schlaney zu tragen.

Lewin, den 29, April 1890.

Königliches Amtsgericht.

[8730]

8970]

l Auf den Antrag der Erben des Partikuliers Marten Heyken Siebels aus Werdum, vertreten durch den Generalbevollmächtigten derselben, Auktio- nator Meinerts zu Neuharlingersiel, Leßterer wie- derum vertreten durch den Rechtsanwalt Tjaden zu Esens, hat das unterzeihnete Geriht durch den Amtsrichter Dr. Mewes am 3, Mai 1890 für Recht erkannt :

Die Hypothekendokumente über die auf den Grund- stüden Seriem und Werdum Vol, II.:

1) Fol. 4503 Abth. Ill. Nr. 2 eingetragenen 350 Thlr. Gold, bestehend aus der notariell beglau- bigten Schuldurkunde vom 16. Januar 1871 und dem Hypothekenschein nebst Eintragungsvermerke,

2) Fol. 4621 Abth, III. Nr. 6 u. 7 eingetragenen je 275 Thlr. Eold, bestehend aus der notariell be- glaubigten Schuldurkunde vom 3. Mai 1853, Hypo- thekensheine nebst Eintragungsvermerk und der no- tariellen Cessionsurkunde vom 27. Mai 1868 mit Cessionsvermerk bezw. aus der notariell beglaubigten Schuldurkunde vom 3. Mai 1853 und Hypotheken- scheine mit Eintragungsvermerke

werden für kraftlos erklärt. Esens, den 3. Mai 1890. i Kêéniglihes Amtsgericht.

[8973] Vekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeihneten Ge- rihts sind

1) die Hypothekenurkunde über die auf dem Groß- büdnergut des Großbüdners Carl Loewa (Liewa) des Grundbuhs von S(lepzig in Abtheilung Ill. Nr. 13 eingetragenen 140 Thaler Ausgüterungen, und zwar 10 Thaler für Auszügler Friedrih Liewa, 90 Thaler für Caroline Henriette Liewa, 40 Thaler für Dienstknecht Ernst Liewa sowie über die Ab- theilung 111. Nr. 14 für Geschwister Liewa ein- getragenen 650 Thaler Mehrkaufgeld,

2) die Hypothekenurkunde über die auf dem Grundstücke Klein-Lubolz und auf dem unter Nr. 24 verzeihneten Vorwerksantheils des Grundstücks Klein-Lubolz Nr. 7 in Abtheilung 111. Nr. 3 resp. 1 eingetragenen 500 Thaler Kaufgeld,

3) die Hypothekenurkunde über die auf dem An- theil Nr. 26 der Erbpachtsgerehtigkeiten Vol. I. pag. 153 Nr. 3 auf dem Erbpachtsvorwerk Schlepzig in Abtheilung II1. Nr. 1 eingetragenen 300 Thaler Vatererbe, :

4) die Hypothekenurkunde über die auf dem Grund- tüdckde Wußwergk Nr. 44 in Abtheilung 111. Nr. 1 eingetragenen 96 Thaler Vatererbe, und zwar 48 Thaler für Anna Christiane Richter und 48 Thaler für Johann Friedrih Richter

für fraftlos erklärt worden. Lübben, den 3, Mai 1890.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

[8725] Jm Namen des Königs! Verkündet am 29. April 1890. Beermann, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Rechtsanwalts Geilen zu Schwelm als Vertreter des Berginvaliden Karl Geitebrügge zu Silschede erkennt das Königliche Amtsgeriht zu Haspe durch den Amtsrichter Leinemann für Recht :

Die unbekannten Rechtsnachfolger der Eheleute Iohann Peter Niederdraing, gnt. Braß, zu Scheven werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuch von Silschede Blatt 40 Abth. 111. Nr. 1 eingetra- gene Post vou 120 Reichsthalern Frankfurter Cou- rant ausges{lofsen.

Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

[8720] j In der Nadhlaßsahe Schumacher hat das König- lihe Amtsgeriht zu Recklinghausen am 20. März 1890 durch den Amtsrichter Dinslage daselbst fol- gendes Urtheil erlassen:

„Die unbekannten Erben der am 24. Januar 1889 verstorbenen Haushälterin Caroline Schumacher werden mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß der- selben nah Maßgabe der §8. 494 bis 499 A. L. R. Ig. ausgeschlofsen. ;

Den Cheleuten Bergmann Markus Leibold und Elisabeth, geborene Clemens, in Herten, werden ihre Ansprüche auf den Ra(hlaß vorbehalten.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind aus dem

Nachlasse vorweg zu entnehmen.“

Recklinghausen, den 26. März 1890. Königliches Amtsgericht.

Verkündet am 2. Mai 1890. Kaphengst, Gerichtsschreiber.

Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des früheren Gutsbefigers, jeßt Rentiers Kacl Adolf Arndt zu Friedeberg N./M,., vertreten durch den Rechtsanwalt Eloesser ebenda, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Friedeberg 7 durch den Gerihts-Afffessor Schulz für

eht:

Die unbekannten Rechtsnachfolger des Lüder werden mit ihren Ansprüchen auf die für denselben auf dem Grundstü Friedeberg neustädtisches Band X. Blatt Nr. 92 in Abtheilung 11. unter Nr. 3 ein- getragenen 130 Thaler Restkaufgeld ausge\{chlofen.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.

[8727] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Seilermeisters Friedri Borrmann in Prettin, vertreten durch den JIustiz- rath Hermann in Torgau, erkennt das Königliche Amtsgeriht zu Prettin durch den Amtsrichter Schröder für Recht:

1) Die unbekannten Inhaber der für den Stadt- rihter und Gestiftsvorsteher Johann Gottfried Weber und dessen Ehefrau, Johanne Marie Christiane, geb. Hanke, zu Prettin aus dem Kauf- vertrage vom 23./30, März 1842 im Grundbuche von Prettin Band TI. Seite 433 und 435 und im Grundbuche der Flur Prettin Band I. Seite 868 und 870 Abtheilung III1. Nr. 2 bezw. Nr. 1 ein- getragenen 200 Thaler rückständige Kaufgelder werden mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeshlofsen.

2) Die Kosten des Aufgebots fallen dem Antrag- steller zur Last.

R W.

25. ; Prettin, den 29. April 1890.

[8737]

Berkündet am 3. Mai 1890.

Leimkohl, als Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Rechtsanwalts Krauthofer in Labischin, als Vertreters der Mas Henriette Lichten- stein in Leopoldshall bei Staßfurt und der Wittwe Bertha Markus in Posen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Labischin durch den Amtsrichter Stenzel für Recht :

Die eingetragenen Gläubiger und deren Rechts- nachfolger werden mit ihren Ansprüchen .

a. auf die im Grundbuhe von Gonsawa 19 in

Abth. 111. unter Nr. 5 auf Grund des Kontu- mazialerkenntnisses d. d. Schubin, den 11. Juli 1842 und des Antrages des Prozeßrihters vom 11. März 1845 für die Wittwe Süßkind Zielinska aus Bartschin eingetragenen 11 Thlr. 15 Sgr. nebst Zinsen, E . auf die im Grundbuche desselben Grundftücks in Abth. Il. unter Nr. 7 auf Grund des Ver- gleichs vom 28, Juli 1848 für den Kaufmann Simon Caro aus Znin eingetragenen 100 Thlr. ausgeschlossen. Die über die bezeichneten beiden Posten gebildeten Hypothekendokumente werden für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens fallen den Antragstellern zur Last, Stenzel.

[8734]

[8735] Ausschlußurtheil.

In der Weidemann-Alberti-Dahm'shen Aufgebots- sahe F. 18/89 erkennt das Königl. Amtsgericht Graudenz durch den Amtsgerichtsrath Richter für Recht :

1) Den minderjährigen Geshwistern Xaver, Franz CEustachius, Stefan und Marianne Borowski, ver- treten dur ihren Vormund, Käthner s Ba- ranowski zu Königl. Neudorf bei Briesen, werden ibre Rehte auf die Hypothekenpost von 65 Thlr. 28 Sgr. 4 Pf. Muttererbtheil , eingetragen für für Barbara Leczkowski, verehelihte Kruszewitz, in Abth. 111, Nr. 14 des Grundbuches des dem Gasthofbesfißer Carl Alberti gehörigen Grundstückes

ürstenau Bl. 65 und des dem Mühlenbesitzer Michael Dahm gehörigen Grundftückes Fürstenau Bl. 25 aus dem Rezeß vom 19, Oktober und 17, November 1860 vorbehalten ;

2) die übrigen Rechtsnachfolger der verstorbenen oder vershollenen Hypothekengläubiger Christian

offmann und der Anna Treichel bezüglich der

ypothekenposten von 2 K 3 Thlr. Muttererbtheil verzinslih mit 5/9 aus dem Erbrezesse vom 23. Juli 1845, eingetragen in Abtheilung 111. Nr. 1 und der Ludwig und Elisabeth, geb. Reiz-Treichel’shen Ehe- leute bezügliÞ der Hypothekenpost von 59 Thlr. 27 Sgr. 10 Pf. rückständiges Kaufgeld aus dem

Abth, Ill. Nr. 2 des dem Käthner Friedrih Weide- mann gehörigen Grundstückes Linowo Bl. 44, sowie der Barbara Leczkowski, geb. Kruszewitz bezüglich der zu 1 bezeihneten Hypothekenpost werden mit ihren Ansprüchen auf die benannten Hypothekenposten aus- geschlofsen ; 3) die Kosten des Verfahrens werden dem Käthner Weidemann zu Linowo, dem Gasthofbesißer Carl Alberti zu Fürstenau und dem Mühlenbesitzer Michael Dahm zu Fürstenau antheilig auferlegt. Graudenz, den 25. April 1890.

Königliches Amtsgericht.

[8513] Im Namen des Königs! Auf Antrag des Franz Heinrich Büscher gnt. Wortmann zu Werfen erkennt das Königliche Amts- eriht zu Bünde dur den Amtsrichter Dr. Weibe für Recht : Die Heuerling Vahle’s{hen Pupillen, Namens: Anne Catharine Marie, Albert Heinrich, Anne Marie Ilsabein, Johann Friedrich und deren Rechts- nachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die Bd. 11. Bl. 23 Abthlg. 111. Nr. 1 eingetragene Bürgschaft von 120 Thlr. 14 Sgr., eingetragen aus der Urkunde vom 5. Februar 1817, und die Heuerling Haubrock's{chen Vorkinder zu Werfen, Namens; Carl Friedrih, Anton Heinri, Annéë Marte Ilsabein mit ihren Ansprüchen auf die daselbft Abtheilung ITI1. Nr. 3 eingetragene Bürg- \chaft ad 96 Thaler 13 Sgr., eingetragen aus der Urkunde vom 14. Juni 1819, ausgeschloffen. Bünde, den 24. April 1890.

Königliches Amtsgericht.

[8519] Im Namen des Königs! Verkündet am 3. Mai 1890.

Stylo, Gerichts\creiber.

Auf den Antrag der Wirthe Simon Fizgal in Biadki und Cajetan Drozdéynski in Krotoschin, Beide vertreten durch den Rechtsanwalt Poetsh zu Krotoschin, erkennt das Königlihe Amtsgericht zu Krotoschin durch den Amtsgerihtsrath Dierschke für Recht: 5 j : i

Die eingetragene Gläubigerin Catharina Fizgal früher zu Biadki bezw. deren Ehemann Casper Kaloski bezw. deren unbekannte Rechtsnachfolger werden mit ibren Ansprüchen an die im Grundbuche von Biadki Nr. 11 und 78 in Abth. Il. Rr. 1 eingetragene Hypothekenpost von 36 Thlr. 26 Sgr. 2 Pf. nebst 5% Zinsen Vatererbtheil der am 25. September 1829 geborenen Catharina Fizgal ausgeschlossen. A Die Antragsteller baben die Kosten des Rechts8- streites zu tragen.

[8977] : Durch Aus\{lußurtheil vom 2. d. Mts. sind die unbekannten Berechtigten der im Grundbuche von Albersloh Band 1 Blatt 73 Abth. IIT. Nr. 3 aus der notariellen Verschreibung vom 13, April 1809 für den Iohann Heinrih Willebrand aus Ennigerloh eingetragenen Hypothekenpost von 100 Reichsthaler Cour. mit ihren Ansprüchen auf die Poft aus- ge\{lofsen. Münster, den 6. Mai 1890, Königliches Amtsgericht.

[8968] Vekanutmachung. :

Durch am 29. v, Mts. verkündetes Urtheil unter- zeihneten Gerichts sind die unbekannten Berechtigten zu folgender Hypothekenpost :

Wuttrienen 71 Abtheilung [TI. Nr. 5 300 A des Iohann Spiza îin Wuttrienen mit ihren Ansprüchen ausgeschlo}sen. Allenstein, den 2. Mai 1890, Königliches Amtsgericht.

[8971] Bekanutmachung.

Durch am 29. v, Mts. verkündetes Urtheil unter- zeihneten Gerichts sind die unbekanuten Berechtigten zu folgender Hypothekenpost :

Schönwalde Nr. 18 Abtheilung T. N. 13:

200 Thaler der Jacob und Barbara, geborne

Hensel Chmilewski’s{hen Eheleute, eingetragen

1, Februar 1860, in Höhe von 10 Thaler

17 Silbergroschen für Gebrüder Simonsohn in

Dn mit Arrest belegt, eingetragen 17, Junt mit ihren Ansprüchen ausge\{lofsen.

Allenstein, den 2. Mai 1890.

Königliches Amtsgericht.

[8974] Vekanntmahung.

Durch Aus\{lußurtheil des unterzeihneten Ge- rihts vom heutigen Tage sind die unbekannten Be- rechtigten der für den Müllermeister Beyer zu Landeshut auf dem Grundbuchblatte Stadt Liegniß Nr. 462 in Abtheilung III1. unter Nr. 14 einge- tragenen Hypothek (Bürgschaft) von 300 Thalern mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen worden.

Liegnitz, den 28. April 1890.

Königliches Amtsgericht.

[8976] Vekanutmachung.

Dur unser heute verkündetes Urtheil sind der Kötter Christian Künne, gt. Möring, aus Safsenberg bezw. dessen Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf den im Grundbuche von Sassenberg Bd. I[L. Blatt 711 Abth. IIL. Nr. 5 eingetragenen Kauf- gelderrest von 199 Thlr. 15 Sgr. ausgeschlossen.

Warendorf, den 1. Mai 1890.

Königliches Amtsgericht.

[8979] Vekanntmachung. A

Durch Aus\{lußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom heutigen Tage find die Inhaber des zufolge gerihtlihen Dokuments vom 11. Januar 1836 für den Papierfabrikanten Heinrich Hammer- {midt zu Papiermühle bei Solingen im Grundbuch von Plettenberg Band I. Blatt 169 Abth. Il. Nr. 8 eingetragen gewesenen und von dort nah Band II. Art. 31 übernommenen und hier Abth. I. Nr. 4 eingetragenen, zu 5 9/0 verzinslihen Kapitals von 544 Thalern Berliner Cour. mit ihren An- sprüchen auf diese Post ausgeschlossen.

V den 5. Mai 1890.

öniglihes Amtsgericht.

Vertrage vom 20. März 1854, eingetragen in