Nichtamlkliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 10. Mai.
Se. Majestät der Kaiser und König besichtigten heute früh von 9 Uhr ab in Spandau die Bataillone des Garde : Grenadier - Regiments Königin Elisabeth Nr. 3 sowie das 1. Bataillon des Garde-Fuß-Artillerie-Regiments und kehrten gegen 2 Uhr nah dem Berliner Schlosse puegs, um hierselbst von 21/5 Uhr an die Vorträge des Chefs es Generalstabes der Armeé Grafen Waldersee und des Chefs des Militärkabinets, General-Lieutenants von Hahnke ent- gegen zu nehmen. / i
Um 7 Uhr gedenken Se. Majestät mit JFhrer Majestät der Kaiserin einer Einladung des österreichish- ungarischen Bot- schafters und der Gräfin Széchényi zur Tafel Folge zu leisten.
Der Bundesrath ertheilte in der am 8. d. M. unter dem Vorsitz des Vize-Präsidenten des Staats-Ministeriums, Staatssekretärs des Jnnern Dr. von Boetticher abge- haltenen Plenarsißung dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung von Bestimmungen des Straf- geseßbuchs, und dem Antrage Sachsens, betreffend die Verlängerung des Privilegiums der land- ständishen Bank des Königlich sächsischen Markgrafthums Oberlausiz zur Ausgabe von Banknoten, die Zustimmung. Der vom Reichstage dem Reichskanzler zur Erwägung überwiesenen Petition der Aktiengesellschaft für Bergbau-, Eisen- und Stahl-FFndustrie „Union“ zu Dortmund wegen Erstattung von Roheisen- zoll und einer Eingabe wegen Errichtung eines Schlacht- hauses an der österreihishen Grenze beschloß die Versammlung keine Woge zu geben. Eine Eingabe, betreffend die Einfuhr von Shlachtvieh aus Oesterreich, wurde dem Vorsißenden des Bundesraths, die Petition des Vor- standes des elsaß-lothringishen Thiershuß-Vereins zu Straßburg wegen Ausführung des Gesetzes über den Schuß der Vögel in Elsaß-Lothringen der elsaß-lothringischen Landesregierung überwiesen. Den zuständigen Ausschüssen wurden zur Vorberathung übergeben die Vorlagen, be- treffend die Aenderung der Postgebührensätße für Drudcksahen, und wegen Abänderung des E der BVahnordnUng Ur Deutsche Sisen- bahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878. Von Säüiten der Ausschüsse für Zoll- und Steuer- wesen und für NRehnungswesen wurde über die gemein- schaftlihen Einnahmen an Zöllen, Taback-, Rübenzuder-, Salz-, Branntwein- und Brausteuer, sowie aus der Ueber- gangsabgabe von Branntwein und Bier, ferner über die Ein- nahmen aus dem Spielkartenstempel für das Etatsjahr 1886/87 Bericht erstattet. Endlih wurde über mehrere Ge- suche um Zulassung zur Schifferprüfung Beschluß gefaßt.
Jn Erledigung des Vorbehalts zu Absatz 10 der Verfügung vom 15. März d. F. hat der Finanz-Minister unter dem 3. Mai d. F. wegen der Bezahlung der vom 1. April d. F. ab in den Katasterämtern auszuführenden Arbeiten Behufs An- legung der Grundbücher im rheinishen Rechts-
ebiet unter Aufhebung aller entgegenstehenden bisherigen orschriften mittels Verfügung an die Königlichen Regierungen in der Rheinprovinz Folgendes bestimmt:
1) Für die Unterlagen aller Art, welhe nach den ergangenen Be- stimmungen die Katasterämter den Amtszerihten Behufs Anlegung der Grundbücher aus dem Grunde und Gebäudesteuerkataster zu liefern haben, werden der Justizverwaltung hinfort Kosten nicht berechnet.
Die betreffenden Schriftstücke sind gemäß S. 5 der allgemeinen Verfügung vom 15. März d. I. mit dem handschriftlihen Vermerk „Gebührenf rei“ zu versehen.
Werden dem Amtsgeriht auf Erfordern Katasterauszüge zur Grundbuchanlegung geliefert, dercn Kosten von den Grundecigenthümern zu tragen sind (Verfügung vom 21. Juli 1889, fo hat der Kataster- Controleur die Gebühren hierfür dem Geriht zur Einziehung und Vereinnahmung bei den Fonds der Justizverroaltung zu überweisen.
Die Gebühren für die leßtgedawten Auszüge hat der Kataster- Controleur in Spalte 1 bis 13 und 24 des Gebührenbuchs (Muster 1 zu §. 6 der allgemeinen Verfügung vom 15, März d. J.) einzutragen. Außerdem ist der Gebührenbetrag in der unteren linken Ecke der Titelseite dieser Auszüge handschriftlibd anzageben und demselben die betreffende laufende Nummer des Gebührenbuchs sowie der Vermerk : „Die Einziehung der Auffertigungégebühren wird dur das Königliche Amtsgericht angeordnet“ ebenfalls handscriftlih beizufügen. Der Justiz-Minister ist ersuht worden, die Gerichte ebenfalls mit den ent- sprechenden Weisungen zu versehen.
2) Die Entschädigung der Kataster-Controleure für die vor- bezeichneten, sowie für alle sonstigen zum Zwecke der Grundbuch- anlegung am Wohnorte autzuführenden Arbeiten erfolgt aus Fonds der Verwaltung der direkten Steuern durch die feste Amtskosten- s und foweit nöthig durch einmalige Zushüße zu der
eßteren.
Die Königliche Regierung ist befugt, bis in Höhe des ihr zu derartigen Bewilligungen zur Verfügung stehenden Gesammtbetrages (§. 15 Nr. 2 der allgemeinen Verfügung vom 15. März d. I.) die Zuschüsse selbständig festzuseßen und zur Zahlung anzuweisen.
Die Gewährung weiterer Zuschüsse ist nöthigenfalls am S{[luß des Etatsjahres unter gehöriger Begründung hier in Antrag zu bringen (8. 15 Nr. 3 a. a. D.).
Die Königliche Regierung wird aber ermächtigt, den Kataster- Controleuren, falls dieselben behufs Ausführung der gedachten Ar- beiten besondere Aufwendungen für Geschäftshülfe zu machen ge- nöthigt sind, zur Deckung der erforderlihen Ausgaben entsprechende Vorschüsse im Laufe des Etatsjahres, wenn nöthig, monatlih oder vierteljährlih zahlen zu lassen.
3) Den Kataster-Controleuren werden für diejenigen Tage, an welchen Arbeiten außerhalb des Wobnorts in einer Entfernung von nihcht weniger als zwei Kilometec Be- hufs Verlesung der Katasterangaben, Vergleihung der Karte mit dem Felde, Ausführung von Ergänzungt- und Berichtigungs- messungen u. #. w. Al iazdo oder die vom Geriht angesetzten Termine wahrzunehmen sind, MReisekostenzushüsse gewährt und zwar :
a. wenn die Arbeiten von dem Kataster-Controleur persönlich aus- geführt worden sind, nah den Sätzen im §. 16 zu 1 a. a. D,
b. wern die Arbeiten von Landmessern oder anderen Personen als Privatgehülfen des Kataster-Controleurs selbständig ausgeführt worden sind, nach den Säßen zu 7A bezw. 7B der Verfügung vom 15, März d. I.
4) Nah Nr. 12 der letzteren Verfügung regeln sih auch die RKBezüge an Reisekostenzushüssen, Reisekosten, Diäten u. |. w.,, welche Ober, bei den Katasterämtern angesteklten Katasterzeihnern, den Kataster- Aktien-enten, Katasterlandmessern, Katasterzeihnern und Hülfszeichnern 130,00, Nasterbureaus der Königlichen Regierung im Falle ihrer Ver-
bei den Vorarbeiten zur Grundbuchanlegung zu ge-
5) Die den Kataster-Controleuren nah Maßgabe der diesseitigen Verfügung vom 17. August v. J. zu überweisenden Hülfs- arbeiter erhalten neben der für sie festgeseßten diätarischenRemuneration bei Geschäften außerhalb ihres Wobnorts bezw. des ihnen angewiesenen Stationsortes Reisekostenzushüsse na6 den Säßen unter 7 B, und wenn denselben die Eigenschaft als Feld-(Land-)messer beiwohnt, nah den Sätßen unter 7A der Verfügung vom 15. März d. I.
6) Die Tagelohnvergütung wird nach dem für das betreffende Katasteramt festgestellten Saße gleihmäßig gewährt. Falls diese Vergütungen für den vorliegenden Zweck über das nothwendige Maß hinausgehen sollten, ift die anderweite Feststellung der Sätze in Vor- \chlag zu bringen. (§8. 19 Nr. 3 der allgemeinen Verfügung vom 15, März d. J.)
7) Die Entschädigung für verwendete, mit formularmäßigem Vordruck nit versehene Zeichenleinwand is nach Maßgabe der ergangenen Bestimmungen zu liquidiren und festzuseßen. Der Kataster- Controleur hat den in seinem Amtsbezirk mit den Vorarbeiten be- auftragten Personen die erforderlihe Zeichenleinwand zu liefern und die Beträge dafür in seine Kostenrechnung zu übernehmen (§8. 24 Nr. -3: aa, D:
8) Die Grundsätze der Verfügung vom 15, März d. Is. und der allgemeinen Verfügung von demselben Taze bezüglih des Ansates der Reifekostenzushüsse und Tagelohnvergütungen finden au auf die hier in Rede stehenden Arbeiten Anwendung.
9) Die Bestimmung unter Ziffer 11 der diesseitigen Verfügung vom 17. August v. JF., betreffend die Entschädigung für die zu den Verlefungsterminen herangezogene Schreibhülfe bleibt in Kraft. Die Entschädigung kann au gewährt werden, wenn die Verlesung am Wohnorte des Kataster-Controleurs bezw. am Stationsorte des damit Beauftragten stattgefunden kat.
10) Anwärter für den allgemeinen Katasterdienst, Landmesser und Hülfsarbeiter, welche zur Zeit ihrer Ueberweisung zu den Vorarbeiten für die Erundbucanlegung nicht bereits kraft Auftrages der Königlichen Regierung in der Katasterverwaltung beschäftigt sind, haben die Kosten s En Zureise behufs Antritts dieser Beschäftigung selbst zu tragen.
Es ift aber niht ausgeschlossen, denselben bei tüchtigen Leistungen ausnahmsweise nachträglich eine außerordentlihe Beihülfe zu den Reisekosten zu gewähren, welche indessen die wirklich aufgewendeten Kosten einschließlich einer Vergütung für die auf di: Reise verwendete Zeit in der Regel niht übersteigen darf. Die Bewikligung von Bei- hülfen hat die Königliche Regierung in den geeigneten Fällen hier in Antrag zu bringen.
11) Die bei Vorarbeiten zur Grundbuchanlegung zu gewährenden Reisekostenzushüsse und Tagelohnvergütungen, imgleihen die auf Grund besonderen Verwendungsnahweises zu erstattenden Porto- auslagen find allgemein bei dem Fonds zur Erhaltung und Erneue- rung des Katasters zu verausgaben. Dasselbe hat mit den Reise- kosten, Kommissions- und fixirten Diäten der den Kataster-Controleuren zur Aushülfe bei den bezeihneten Geschäften überwiesenen Beamten und Hülfsarbeiter stattzufinden.
__ Die Kosten der Vertretung des Kataster-Controleurs in seinen ge- sammten Dienstgeschäften sind nach den darüber bestehenden allgemeinen Bestimmungen zu verrechnen.
12) Die Gebühren für Ergänzungsmessungen, welhe von den mit den Vorarbeiten zur Grundbuchanlegung beauftragt:n Personen zu Lasten der Grundeigenthümer ausgeführt werden, sind sammt den Gebühren für die erforderlihen Kartenauszüge ebenso zur Staatskasse zu vereinnahmen, wie s\olhes allgemein bei den Fort- \chreibungs - Vermessungsgebühren geschieht. Wo nach den maßgebenden Grundsäßen für Nachtragsmessungen Kosten von den Eigenthümern niht zu erheben sind, findet auch ein Ansa von Gebühren für die im Katasterbureau der Königlichen Regierung anzufertigenden Kartenauszüge zu Lasten des Fonds zur Erhaltung und Erneuerung des Katasters nicht statt.
13) In Betreff der vor dem 1. April d. J. ausgeführten Vor- arbeiten wird in Beantwortung ergangener Anfragen bemerkt, daß den in der Verfügung vom 17, August v. J. bezeichneten Hülfsarbeitern neben ihren diätarishen Remunerationen und neben den Auslagen für verwendete Zeichenleinwand nicht noch besondere Gebühren für die An- fertigung der als Unterlagen für die Feldvergleihung benutzten Kopien der MReinkarten nebft Nummerxeverzeichnissen zu iväbren find. Ebenso wenig kann den Kataster-Controleuren für die auf Feldvergleihurgen oder Berichtigungsmcssungen in der Gemarkung ihres Wohnortes verwendeten Tage das Pauschquantum zu 8a. der gedachten Berfügung gezahlt werden.
Im Uebrigen finden die Bestimmungen zu 9, 10 und 12 der Verfügung auch auf die vor dem 1. April d. J. gefertigten Arbeiten Anwendung.
Die Bevollmächtigten zum Bundesrath Großherzoglich sächsischer Staats-Minister von Groß und Fürstlich lippescher Kabinets-Minister von Wolffgramm sind von hier wieder abgereist.
S. M. Kreuzer-Korvette „Alexandrine“, Kommandant Korvetten-Kapitän von Pritiwiß und Gaffron, ist am 25. April d. J. in Apia eingetroffen und hat am 1. Mai die Reise nah den Marschall-FFnseln angetreten.
S. M. Fahrzeug „Loreley“, Kommandant Korvetten- Kapitän von Henk, ist am 7. Mai d. J. in Caifa und am 9, Mai in Beyruth eingetroffen und wird am 12. Mai cr. die Reise längs der syrischen Küste fortsetzen.
Jn der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „R.- u. St.- Anz.“ wird eine Uebersicht der in den deutschen Münzstätten bis Ende April 1890 stattgehabten Aus - prägungen von Reihsmünzen veröffentlicht.
Bayern.
München, 9. Mai. (W.T. B.) Se. Königliche Hoheit der Prinz-Regent ernannte den General-Lieutenant von Parseval zum kommandirenden General des IT. Armee- Corps und den General-Lieutenant Ritter von Hoffmann zum Commandeur der 3. Division.
Sachsen.
Dresden, 9. Mai. (Dresd. Journ.) FJhre Königlichen Hoheiten der Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin von Oldenburg haben heute Vormittag 81/4 Uhr Dresden verlassen und find über Leipzig nach Ältenburg ab- gereist, woselbst gestern Abend Fhre Majestät die verwittwete Königin Marie von Hannover nebst den Prinzessinnen-Töchtern Friederike und Mary zum Besuh der Herzoglichen Familie eingetroffen ist, — Jhre Großherzogliche Mou die Frau Fürstin Leopoldine von Hohenlohe-Langenburg ist
estern Abends 8/4 Uhr in Begleitung der Prinzessin-Tochter
Feodora zum Besuch Jhrer Hoheit der Herzogin Adelheid
zu Shleswig-Holstein von Berlin hier eingetroffen. Württemberg.
Stuttgart, 9. Mai. (St.-A. f. W.) Die Kammer derStandesherren erledigte in ihrer heutigen Sißung den Rechenschaftsberiht des ständishen Ausschusses und den Ge- sezentwurf, betreffend die Ausführung des Reichsgeseßes über die Jnvaliditäts- und Altersversicherung. Der Entwurf wurde einstimmig angenommen.
Die Kammer der Abgeordneten berieth gestern den Rechenschaftsberiht des ständishen Ausschusses, welcher zu sahlihen Bemerkungen keinen Anlaß gab, und nahm in ihrer heutigen Sißzung die von der Kammer der Standesherren beschlossene Bitte zu Art. 1 der Vor- lage, betr. die Fürsorge für Beamte in Folge von Betriebs8- unfällen, dem Antrage der Kommission gemäß an, da die Motive des anderen Hauses dieselben gewesen seien, wie die, welche die Kammer der Abgeordneten zu ihrem Beschluß zu Gunsten derjenigen Beamten und Bediensteten geleitet hätte, welche zwar nicht in einem reichsgeseßlich versiherungspflich- tigen Betrieb, wohl aber in der Ausübung ihres Dienstes einen Unfall erlitten.
Baden.
Karlsruhe, 83. Mai. (Karlsr. Ztg.) Die Zweite Kammer seßte heute die Berathung über das Budget des Ministeriums der Justiz, des Kultus und Unter- richts für 1890 und 1891 — Ausgaben, Tit. IX und X, Einnahmen, Tit. TIT — fort. Den Anträgen der Kommission entsprehend, wurden die im ordentlihen Etat zu Titel IX (Unterrichiswesen) geforderten Summen von 3643015 #4 pro 1890 und 3645865 4. pro 1891, somit für jedes Jahr durch- schnittlich 3644440 #Æ und im außerordentlichen Etat die für beide Jahre geforderte Summe von 1197 418 M abzüglich folgender Posten: 15 000 A (§8. 6 Herstellung eines Lesesaales im Erdgeschoß des Bibliothekzebäudes der Universität Heidelberg), 2000 # (S8. 8 außerordentlihe Zuschüsse für akademische Jnstitute in Heidelberg), 16 000 M (8. 11 Ver- besserung der Wäscheeinrihtung im Wirthschaftsgebäude der Entbindungsanstalt an der Universität Freiburg), 9700 M (§8. 17 Ergänzung der Ausstattung und des Lehrapparats verschiedener akademisher Institute in Freiburg), 3500 #Æ& (8. 20 Ergänzung des Lehr- materials der Technischen Hochschule in Karsruhe), 4000 (S. 21 größere bauliche Herstellungen in den Anstaltsgebäuden der Technischen Hochschule in Karlsruhe), also abzüglih von 49 200 M, noch im Gesammtbetrage von 1147218 M be- willigt. Die im Titel ITI1 der Einnahmen (Unterrichtswesen) unter A. Ordentliher Etat und B. Außerordentlicher Etat eingestellten Beträge für 1890 und 1891 mit zusammen 181520 # wurden debattelos genehmigt. Bei Titel X (Wissenschaften und Künste) knüpft {ch{ eine Diskussion an die Positionen: A. Ordentlicher Etat 8. 1 (Sammlungsgebäude), §. 8 (Kunstsammlungen) und B, Außerordentliher Etat §. 3 (Ergänzung und Verbesse- rung des Aufbewahrungsmaterials für die Alterthums- halle und das Naturalienkabinet in Karlsruhe). Zu leßterer Position, bei welher die Kommission beantragt, die Anforderung von 5000 # auf 3000 / zu ermäßigen, liegt ein Antrag der Abgg. Kiefer und Genossen auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage vor. Der Antrag Kiefer wurde angenommen und im Uebrigen den Anträgen der Budgetkommission entsprehend die im ordentlichen Etat geforderten Beträge mit 350744 M und die im außer- ordentlihen Etat geforderten Beträge mit 80500 4, somit zusammen 431 244 M für beide Jahre genehmigt.
Anhalt.
Dessau, 8. Mai. (Anh. St.-A.) Gestern trafen Se. Durchlaucht der Prinz Wilhelm von Schaumburg- Lippe und Jhre Königliche Hoheit die PrinzessinWilhelm von Württemberg hie: ein.
Oesterreich-Ungarn.
Wien, 9. Mai. (W. T. B.) Jm Abgeordnetenhause erörterte bei der Berathung des Ackerbau- Etats der Minister Graf Falkenhayn die soziale Frage und sprach sih gegen die Vorschläge Beireffs der Organisation eines vierten Standes aus, da die Arbeiter keinen eigenen Stand bildeten, es vielmehr in jedem Berufsstande eine Arbeiter- klasse gebe. Der Minister warnte vor einer politischen Organisation der Arbeiter, wodurch der Kampf in Permanenz erhalten werde. Deshalb bedürfe es auch feiner Arbeiterkammern; denn die Arbeiter tönuten bei einer berufsständishen Organisation ihre Jnteressen ausreichend vertreten. Der Minister erinnerte daran, daß Oesterreich in der Arbeitershußgesezgebung Europas einen hervorragenden Play einnehme, und vertheidigte das Kapital gegen die vorgebrahten Angriffe. Das Kapital dürfe nur nicht zum goldenen Kalbe gemacht und, damit dies unterbleibe, dürfe die Religion nicht in den Koth gezogen werden. Nur bei der Aufrechthaltung der Ehrfurht vor den zehn Geboten könne der Staat die Bürger vor Verleßung des siebenten Gebotes shüßen. Der Abgeordnete Dr, von Plener wendete sih gegen die Ausführungen des Ministers über das Kapital, erklärte zwar nachträglih, nach entschiedener Zurückweisung Seitens des Ministers, die Stelle der Rede, wo der Minister vom goldenen Kalbe gesprochen, falsch verstanden zu haben, hielt jedoch seine Angriffe gegen die Ausführungen des Mi- nisters theilweise aufrecht.
Der Fungcezechen-Club hat in Betreff eines Mandats für die Delegationen den Vorbehalt des Czesky- Clubs, daß der Vertreter der Fungczechen durch eine politische Kundgebung sih nicht in Gegen}aß zu anderen czehishen Ab- geordneten stelle, abgelehnt.
Großbritannien und Frland.
London, 9. Mai. (W. T. B.) Die Königin hütet in Folge eines leihten Unwohlseins das Zimmer.
Bei der Parlamentswahl in Bristol an Stelle des verstorbenen Gladstonianer’s Coßham wurde der Gladstonianer Sir Joseph Weston mit 4775 Stimmen zum Mitgliede des Unterhauses gewählt. Der konservative Gegenkandidat Fnskip erhielt 1900, der Arbeiterkandidat Wilson 602 Stimmen,
Frankreich.
Paris, 9. Mai. (W. T. B.) Jn Verfolg des gestrigen Beschlusses der Kammer bestimmte die Regierung die Finanz- Inspektoren Massat, Facquin und JFoly dazu, um die Untersuchung der Geschäftsführung des Crédit foncier vorzunehinen.
Nach aus Kotonu eingegangenen Meldungen hat der König von Dahomey die als Geiseln von ihm zurück- gehaltenen Europäer gegen eine Anzahl der von den Franzosen gefangen genommenen Bewohner Dahomeys ausgewechselt. Der Kreuzer „Roland“ war mit einer Abtheilung Schüßen vom Senegal eingetroffen.
Rußland und Polen.
St. Petersburg, 9. Mai. (W. T. B.) Der Kron- prinz von Jtalien hielt sich vorgestern und gestern in Tiflis auf und seßte heute seine Weiterreise fort.
Ftalien.
Rom, 9. Mai. (W. T. B.) Jn der Deputirten- kammer erklärte sich heute der Finanz-Minister Seismit-Doda damit einverstanden, daß der Antrag des Deputirten Jmbriani: eine parlamentarische Enquete über die gesammte Tabackkverwaltung von dem Zeitpunkt des Aufhörens der Tabackregie ab bis jeßt einzuleiten, in Er- wägung gezogen werde. Der Minister erklärte ferner, daß er si, wenn ¿er Antrag niht angenommen werden sollte, vorbehalte, alle die Tabackverwaltung betreffenden Aktenstücke der Budgetkommission zur Berichterstattung vorzulegen.
Das Central-Comité des italienishen Natio- nal-Schüßenfestes empfing heut ein Telegramm des
eschäftsführenden Ausschusses des 10. deutschen Bundes8-
fhiehens in Berlin, in welchem den italienishen Schüßen brüderliher Gruß entboten und der Hoffnung Ausdruck ge- eben wird, daß dieselben im Juli zahlreich nach Berlin ommen werden. Das Telegramm s\{chließt: „Es lebe König Humbert, der erhabene Freund des deutshen Volkes, es lebe die italienishe verbündete Nation !“
Portugal.
Ltsfavon, 9 Mai, (W D. B) Die Borlagen, welche der Finanz-Minister am kommenden Montag ein- bringen wird, {lagen eine Erhöhung von 6 Proz. auf die Steuern und das Tabackmonopol jowie eine Reform der Zölle vor, wodurch das Gleichgewicht zwischen den ordentlichen Ein- nahmen und Ausgaben herbeigeführt wird. L
In der Deputirtenkammer antwortete der Minister der Marine und der Kolonien Felio de Vilhena heute auf eine bezügliche FJnterpellation: die Regierung sei niht abgeneigt, die Schriftstücke über die Hoheits- rechte am Zambesi und Schire zu veröffentlichen. Der Minister theilte ferner mit: Die englische Re- gierung habe erklärt, daß sie keine Expedition nah dem Maschona-Lande ausgesandt habe, und daß sie selbst von der Ausrüstung irgend einer besonderen Expedition Nichts wisse. Dec Minister erklärte endlich: die portugiesishe Expedition nach dem Gaza-Lande zum Häuptling Gongunnaro sei ins Werk geseßt worden, um der Uebernahme der Schuzrechte, die durch Vertrag anerkannt seien, mehr Nachdruck zu geben.
Belgien.
Brüssel, 9. Mai. (W. T. B.) Die Anti-Sklaverei- Konferenz nahm olle Artikel bezüglih der Wege der Kara- wanen und der Transporte der Sklaven auf dem Land- und Seewege an.
Serbien.
Belgrad, 9. Mai. (W. T. B.) Das amtliche Blatt veröffentliht das Geseß, betreffend einenSteuerzuschlag für Heereszwecke im Höchstbetrage von 10 Millionen Franken, welcher mit 6 Proz. der indirekten Steuern erhoben werden joll.
Die „Agence de Belgrade“ konstatirt, gegenüber den Zei- tungsmeldungen von einer vermehrten Thätigkeit b.il- garisher Emigranten in Serbien und von einer baldigen Aktion derselven geaen Bulgarien, daß die thatsäch- lichen Verhältnisse keinerlei Besorgnisse rehtfertigten, da von einer solchen vermehrien Thätigkeit nichts bekannt sei.
Schweden und Norwegen.
Stockholm, 9. Mai. (W. T. B.) Der {wedisch- norwegische Gesandte in St. Petersburg Fredrik Due ist zum Gesandten in Paris ernannt worden.
Parlamentacische Nachrichten.
Jn der heutigen (14.) Sizung des Herrenhauses, welcher der Justiz-Minister Dr. von Schelling beiwohnte, stand zur nohmaligen Abstimmung der gestern mit großer Majorität vom Hause angenommene Antrag des Grafen Franken- berg, betreffend die Einseßung einerCentral-Wasfser- baubehörde. Derselbe hatte dem Hause gedruckt nicht vor- gelegen.
Auf Antrag des Grafen von der Schulenburg- Beegzendorf wurde heute von der Bestätigung des gestrigen Beschlusses Abstand genommen und der Antrag einer Kom- mission von 15 Mitgliedern zur Vorberathung überwiesen.
Der Gesetzentwurf über die Errichtung eines Amtsgerichts in Velbert wurde ohne Debatte unver- ändert genehmigt. :
Der Gesetzentwurf, betreffend die Ausdehnung des Geseßzes vom 3. Mai 1850 über den erleichterten Abverckauf kleinerer Grundstücke auf unentgelt- lihe Abtretungen einzelner Gutstheile oder Zu- behörstücke zu öffentlihen Zwedcken, ist vom anderen Hause in abgeänderter Fassung zurückgelangt. Die Justiz- fommission empfahl dur ihren Referenten Ober-Bürgermeister Boie die Aufrechterhaltung des früheren Beschlusses, betreffend die Stempel- und Gebührenfreiheit der Unschädlichkeitsatteste.
Der Regierungs - Kommissar Geheimne Ober-FinanzRath Rathgen bat wiederum das Haus, die Abänderung abzu- lehnen, da bei der Berathung der Novelle zur Erbschafts- und Stempelsteuergesezgebung Gelegenheit sein werde, auf diese Frage zurücckzukommen.
Das Haus trat jedoch nah kurzer Befürwortung durch den Wirklichen Geheimen Rath von Kleist-Reßow dem Kommissionsantrage bei. i i
Der Landrath a. D. von Schöning berichtete Namens der Agrar-Kommission über die Petition des Domänen- pächters Fun ck zu Blankenau, Kreis Fulda, und Genossen, welche bitten : i
1) um Revision der unerfüllbaren Domänenpachtoerträge und Ersezung derselben durch erfüllbare; 2) um Reform des Verpach- tungsmodus und der allgemeinen Pachtbedingungen; 3) um Unter- stüßung der Bestrebungen, welhe die Domänenpächhter zur Er- langung eines gesunden Kredits und Erhöhung ihrer wirthscaft- lihen Solvenz beabsichtigen u. \. w,
Die Kommission beantragte
Das Oerrenhaus wolle beschließen, : j
in Erwägung, s die mißlihe Lage ter Domänenpätter vorzugsweise durch die Nothlage der Landwirthschaft bedingt 1st,
in Ecwägung ferner, daß der Herr Minister für Landwirth- \{chaft, Domänen und Forsten den Domänenpächtern {on eine Let weitgeh:nde wohlwollende Berücksichtigung hat zu Theil werden assen,
und weitere Erwägurigen über diese Verhältnisse stattfinden, über die Petition zur Tagesordnung überzugehen. _ Der Kommissionsantrag wurde nach unerhebliher Dis- kussion angenommen.
Es folgte der mündliche Bericht derselben Kommission über die Petition der Deputation des Neulander Deichverbandes, mit dem Antrage um Gewährung einer weiteren Entschädigung für die dem Verbande im Jahre 1875 durch das Hochwasser entstandenen Schäden.
Die Kommission beantragte:
das Herrenhaus wolle beschließen :
die Petition Nr. 43 der Königlichen Staatsregierung zur Er-
wägung darüber zu überweisen, ob die in Folge des Hochwassers im Jabre 1875 tem Neulander Deichverbande erwachsenen Schä- digungen der Verlängerung des Hauerflügeldeibes nicht ¿zum vollen Antheil zuzumessen find, und demnach den Interessenten der gesammte Schaden zu ersetzen ift.
Nach kurzer Debatte wurde der Antrag angenommen.
Dieselbe Kommission empfahl zur unveränderten Annahme nah den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses den Geseß- entwurf, betr. das zulässige Ladungsgewicht und die Beleuchtung der Fuhrwerke im Verkehr auf den Haupt- und Nebenlandstraßen, sowie auf den wichtigeren Nebenwegen der Provinz Shleswig- Holstein mit Ausnahme des Kreises Herzogthum Lauenburg.
Ohne Debatte beschloß das Haus dementsprechend.
In dem Geseßentwurf, betreffend die Abände- rung einiger Bestimmungen der Wegegeseße im Regierungsbezirk Wiesbaden, schlug die Agrarkommission vor, eine Aendecung dahin zu treffen, daß über Anträge auf Heranziehung der Gemeinden zum Bau und zur Unterhaltung von außerhalb ihrer Gemarkung gelegenen Gemeindewegen, jowie über die Vertheilung der Baulajt der Bezirksaus\{uß nicht allgemein, sondern nur in S:ädten mit mehr als 10 000 Einwohnern, sonst aber der Kreisaus\{huß entscheiden solle.
Nach längerer Debatte wird der Kommissionsvorschlag
unter Ablehnung eines Antrages des Ober - Bürgermeisters Dr. Miquel angenommen. __ Die Vorlage, betreffend die Gründung neuer An- siedelungen in der Provinz Hessen-Nassau, welche mit einigen redafktionellen Aenderungen vom Abgeordnetenhause wieder zurückgekommen is, wird in der von diesem Hause beschlossenen Fassung ohne Debatte genehmigt.
Ur Die MeMNUngen der Kalle der Dber- Nechnungskammer pro 1837/88 und 1888/89 wird in Uebereinstimmung mit dem andern Hause Decharge ertheilt.
Die Petitionen von Rektoren und Elementar- lehrern um Erlaß éines Pensionsgeseßes für Elementarlehrer, auf welhe das Pensionsgeseß vom 6. Fuli 1885 keine An- wendung findet, wurden auf Antrag der Petitionskommission der Königlichen Staatsregierung zur Berücksichtigung über- wiesen.
Bezüglich der Petition des Dr, Neumann in Danzig und Genossen:
die Unterrichtsverwaltung zur Festseßung derjenigen Merfmale zu veranlassen, welche einer Schule, die als höhere Mädchenschule gelten soll, eigen sein müssen, und zu bestimmen, daß auf folche die geseßlihen Vorschriften über Peasionirung und Reliktenversor- gung für Lebrer an höheren Unterrichtsanftalten, auf die übrigen öffentlichen höherea Mädchenschulen die entsprehenden Bestiumun- gen für Lebrer an Elementarshulen Anwendung finden,
stellte die Petitionskommission folgenden Antrag:
die Petition der Königlihen Staatsregierung als Material für die Unterrichtsgeseßgebung, insbesondere für die, die Regelung der Pen- sions-, fowie Wittwen- und Waisenverhältnisse der Lehrer an den- jenigen öffentlichen Schulen bezweckende Gesctgebung zu überweisen, für welche weder die Pensionsgescße vom 27. März 1872 und 6. Julîi 1885, noch die Neliktengeseße vom 20. Mai 1882 und 23, Dezember 1869 zur Anwendung gelangen.
Ohne Debatte trat das Haus diesem Antrage bei.
Ju Betreff der Petition des Gymnasial-Direktors Dr. Reuscher und Genossen zu Stolp in Pommern, das für die Hinterbliebenen der Lehrer an staatlichen höheren Unterrichtsanstalten geltende Reliktengeseß auf sie anzuwenden, resp. ihnen die Beiträge für die allgemeine Wittwen- Verpflegungsanstalt zu erlassen und die Gewährung von Wohnungsgeldzushuz für sie zu erwirken, beschloß das Haus ohne Debatte nach dem Antrage der Petitionskomnmission, die vorbezeichnete Petition bezüglih des Antrages „das Neliktenge)es vom 20. Mai 1882 unter Anwendung des Pensionsgeseßcs vom 27. März 1872 und der Novelle vom 51. März 1882 auf die akademisch gebildeten Lehrer an nicht- staatlihen öffentlihen höheren Unterrichtsanstalten auszu- dehnen“ der Königlichen Staatsregierung als Material zu überweisen; über die weiteren Anträge: a. auf Erlaß der Beiträge für die allgemeine Wittwenverpflegungsanstalt und b, auf Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen, zur Tages- ordnung überzugehe.n. (Schluß des Blattes.)
— Jn der heutigen (56.) Sißgung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister für Landwirthschast 2c. Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen beiwohnte, stand zu- nächst auf der Tagesordnung die Abstimmung über den Antrag der Abgg. von Eynern und Olzem, betreffend die Uebernahme der aus dem Jahre 1307 her- rührenden Kriegsrestshuld der Stadt Königsberg, sowie der übrigen aus dem französischen Kriege herrührenden Kriegsrestshulden, namentlich der Niederlausiß, Neumark und Kurmark, aufStaats- fonds.
Derselbe wurde abgelehnt. : /
Im Laufe der Debatte war am Mittwoch folgender Unter-Antrag der Abgg. Döhring und vonPuttkamer
lauth) eingegangen : (P Due E Me: Abgeordneten wolle für den Fall der Ab- lebnung des Antrages der Abgg. von Eynern und Olzem beschließen:
Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen: i
a, Der Stadt Elbing zur Tilgung und Verzinsung ihrer Kriegeshulden von 1307 vom 1. April 1891 ab bis zur Tilgung der Shuld nah Maßgabe des bestehenden Tilgung8planes (1903) — unter Erhöhung des bis dahin vom Staat zu gewährenden Zu- \chusses (bis 1892 = % 279 A, von 1892 bis 1903 = 15 279 4) — einen jährlihen Staatszushuß von 30 000 4 zu gewähren;
b, den Staatäzushuß zur Verzinsung und Tilgung der Kriegs- \chulden der Stadt Königsberg vom Jahre 1891 ab von 90 000 4 auf 100 0009 4 zu erhöhen.
Auch dieser Antrag wurde abgelehnt, dagegen wurde der Antrag der Kommission, welcher dahin geht:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen :
1) Den Antrag der Abgg. von Eynern und von Olzem ab-
zulehnen. L s 2) Durch den Beshluß zu 1 tie Petitionen 11 Nr. 526 und
II Nr. 552 für erletigt zu erklären, angenommen.
Hierauf wurde die zweite Berathung des Geseß- entwurfs, betreffend die Unterhaltung der nicht schiffbaren Flüsse in der Provinz Schlesien, fort- geseßt, und zwar beim §. 1 des Art. IT, welcher lautet :
Die Kosten der Unterhaltung haben die Natur der Kreisabgaben. Die Vertheilung erfolgt nah Maßgabe der Vorschriften der Kreie- ordnung vom 13. Dezember 1872/19, März 1881 gesondert von den übrigen Abgaken. Den Gemeinden bleibt die Beschlußnahme darüber, wie ihre Antheile an diesen Kreisabgaben aufgebraht werden sollen, vorbehalten. Der S. 13 der Kreiëordnung vom 13. Dezember 1872/19. März 1881 findet hierbei sinngemäße Anwendung. Der diese Untervertheilung betreffende Gemeindebeshluß bedarf nur der Bestätigung in Landgemeinden des Krei8aus\{chufscs, in Stadtgemeinden des Bezirksaus\chufses.
Besitzer von Liegenschaften, welchen bisher die Verbindlichkeit zur Räumung eines Flusses oder Flußtheils obgelegen hat , können, wenn sie wegen dieser Liegenschaften zu den Kreiëabgaben nicht ver- anlagt find, zu den Unterbaltungékosten herangezogen werden, jedoch mit keinem höheren als einem ihrer bisberigen Räumungspfliht entsprebenden Betrage. Der Betrag wird dur Beschluß des Kreis- aus\chusses festzesetzt
Hierzu lag folgender Antrag des Abg. Dr. von Heyde- brand und der Lasa vor:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen :
In Artikel TT der Beschlüsse des Hecrenhauses :
1) Im §. 1 hinter Absay 1 einzuschalten :
Wird die Bestätigung Wwfcderbo!t versagt, oder kommt ein Gemeindebes{luß nicht zu Stande, so kann dieselbe durch einen Beschluß des Kceis- bezw. Bezirks8ausschusses erseßt werden.
Die Untervertheilung der den Gutsbezirken auferlegten Lasten erfolgt unter sinngemäßer Anwendung des §. 13 der Kreisordnung durch einea nah Anhörung des Gutebesizers zu fassenden Beschluß des Kreisaus\chusses. ;
2) Im Absatz 2 hinter den Worten „Liegenschaften“ einzusügen „oder Stauwerken“ bezw. „und Staurwvoerke“,
Der Antragsteller hielt es für nothwendig, daß auch in Bezug auf die Gutsbezirke eine Bestimmung für die Unter- vertheilung der Lasten für die Unterhaltung d2.r Flüsse ge- troffen werde, denn in den Gutsbezirken seien manhmal noch andere Steuerpflichtige außer den Gutsinhabern vorhanden.
Abg. von Lösch sprach sih gegen diesen Antrag aus.
Abg. Eberty hielt die ganze Bestimmung des §. 1 für unzweckmäßig. Der einfahe Hinweis auf den §8. 13 der Kreisordnung genüge durchaus niht, um eine ribtige Ver- theilung dieser Ausgaben herbeizuführen.
Der Regierungs-Kommissar Geheime Ober-Negierungs- Nath Haase wies darauf hin, daß nicht die Gemeinden und Gutsbezirke die Steuerpflichtigen seien, sondern daß sämmtliche Kreisangehörige besteuert würden, währeno den Guts8bezirken und den Gemeinden nur die Untervertherlung der auf fe ent- fallenden Quote obliege.
Abg. von Dobeneck trat der Ausführung des Regie- rungs-Kommissars vom Donnerstag entgegen, daß die Strom- regulirung der Oder auch für die Landwirthschaft von segens- reicher Wirkung gewesen fei. Das Gegentheik sei der Fall gewesen.
Der Regierungs-Kommissar Geheime Baurath Keller erklärte, daß die Stromregulirung der Oder dazu geführt habe die Menge der Sinkstoffe durch den Ausbau der Buhnen und dex dadurch verhinderten Abbruch des Ufers zu vermindern. Dadurch erwachse den Gegenden, welche die Oder largsam durchströme, und die Sinkstoffe sih seßten, ein sehr erheblicher Vortheil.
S. 1 wurde gänzlich abgelehnt.
Die 88. 2, 3 und 4, welche von der Räumung des Flusses und den Unterhaltungsarbeiten handeln, wurden angenommen.
Art L lautet:
Die Vorschriften des Artikels 11 finden auch dann Anwendung, wenn im Falle des Artikels T der Kreis eine das Maß der Unter- haltung überschreitende Regulirung der Gewässer beschließt.
Abg. Freiherr von Huene beantragte, dem Artikel IIT
folgenden zweiten Absatz hinzuzufügen:
Zu einer solhen Regulirung ist die Genehmigung der Refssort- Minifter erforderlich.
Abg. Dr. von Heydebrand und derx Lasa führte aus, daß die Bestimmung scheinbar einen lediglich akademischen Charakter habe. Sie könne aber zu bedenklichen Folgen führen, wenn Uber das Maß der Untev= haltung hinausgehende Regulirungen vorgenommen würden, die vielleicht zum Schaden der Anlieger des Flusses, z. B. zur Erniedrigung des Grundwasserstandes führen könnten, die für die anliegenden Wiesen von Nachtheil jei. Deshalb jei es besser, diese Bestimmung fallen zu lassen. (Schluß des Blattes.)
(Die Schlußberichie über die gestrigen Sißungen des Reichs- tages und des Herrenyauses befinden sih in der Ersten i: Beilage.)
— Auf der Tagesordnung der am Montag, den 12, d. M., Nachmittags 1 Uhr, stattfindenden 4, Plenarsißung des Reichstages stehen folgende Gegenstände: Dritte Be- rathung des Entwurfs eines Geseßes, betreffend die Er- gänzung des §. 14 der Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige, auf Grund der in zweiter Berathung unver- ändert angenommenen Vorlage. — Erste Berathung des Ent- wurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung eines Nach- trags zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1890/91.
— Von dem Grafen von Frankenberg ist in dem Herrenhause nachstehender Antrag eingebracht worden :
Das Herrenhaus wolle beschließen :
die Geschäftsordnung dahin abzuändern, daß bei wihtigen Gesetze8- vorlagen und Anträgen früheftens am dritten Tage, nachdem der (ntwurf oder Antrag gedruckt in den Händen der Mitglieder sich be- findet, vor der Beschlußfassung über die geschäftlite Behandlung der Vorlage eine erste Berathung derselben im Plenum erfolgt.
Amtksblatt des Reihs-Postamts. Nr. 20. — Inkhalt ; Verfügungen: vom 28. April 1890. Zulässigkeit ‘der Werthangabe bei den über Italien zu befördernden Postpacketen nah Shanghai, sowie Aenderungen in der Leitung dieser Packete.
Land- und Forftwirthschaft.
Gegen die Hagel-Versiherungs-Gesellschaft auf Gegenjeitigkeit „Germania“ zu Berlin wird wegen vorgekommener Unregelmäßigkeiten in nächster Zeit das Ver- fahren auf 'onzessionsentziehung eingeleitet werden. Es ist wünschenswerth, daß dies öffentlih bekannt wird, da in der Presse fortwährend Ankündigungen erscheinen, in welchen unter
Hinweis auf die angeblichen Vorzüge der Gesellschast und auf