1890 / 114 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 May 1890 18:00:01 GMT) scan diff

gegeben oder gewährleistet oder welche unter Genebmigung des preußischen Staats von Korporationen oder Gemeinden ausgestellt worden und mit einem für alle Male bestimmten Saße verzinslich sind. In diesen find bis 10% des gesammten Vermögensstandes anzulegen und in solhen muß außerdem der Refervefonds angelegt werden.

e. Gegen Handscheine unter Verpfändung von Hypo- theken- oder Grundshuld-Forderungen mit der unter a ver- langten Sicherheit oder von Inhaberpapieren der unter d gedahten Art, oder von Sparkassenbühern der Sparkassen. iy

Die verpfändeten Hypotheken- oder Grund|huldforderungen müssen, wenn nicht gleichzeitig ein Wechsel ausgestellt wird, der Kasse über- tragen werden. Die Beleihung der Inhaberpapiere is nur zu 75 %/o des Courswerths, niemals aber böher als bis zu des Nominalwerths zulässig. Auh muß bei einem Herabgehen des Courses das Unterpfand ergänzt werden. /

f. An Kreise und Gemeinden der ProvinzSchleswig- Holstein gegen ordnungsmäßige Schuldvershreibungen bis zur Höhe von 25 %% des Kapitalbestandes. Große Sparkassen und die

asse in den Grenzbezirken können einen Theil derartiger Anlagen au in außerschleswig-holsteinishen Papieren suchen.

g. Weiter verfügbare Gelder können bei der Deutschen Reichsbank und sicheren Privatbanken angelegt werden.

Die Bedingungen der Ausleihung in den unter a, b, c, e, f, sowie der Zinsfuß werden Seitens der Verwaltung mit den Schuld- nern vereinbart, doch soll den leßteren stets gestattet werden, die empfangenen Darlehen in vierteljährlihen Abschlagszahlungen von wenigstens dem zehnten Theile der ursprünglihen Schuld oder im Wege der allmählihen Tilgung zurückzuzahlen.

Die bei der Kasse eingehenden Inhaberpapiere sind sofort außer Cours zu seten. :

Eine generelle Bestimmung des Inhalts, daß Vorstands- mitglieder während der Dauer ihrer Amtszeit weder Shuldner noch Bürgen werden dürfen und Schuldner nur ausnahmsweise als Bürgen zuzulafsen sind, möchte niht zu befürworten sein, da im ersteren Falle manchmal s{chwerlich Vorstandsmitglieder zu gewinnen sein werden und im leßteren Falle ebenfalls eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Kreditfähigkeit mancher Personen herbeigeführt wird. Es bleibt eine wobl zu beachtende Pflicht der Revision, ih davon ?u überzeugen, daß in den vorgedahten Beziehungen nicht eine zu weit getriebene Willfährigkeit geübt wird, und vorkommenden Falles die nöthige Re- medur herbeizuführen. A

In allcn Fällen, in denen die Kassen niht durch pupillarishe Sicherstellung ihrer Ansprüche oder durch anderweitige unzweifelhafte Garantien gedeckt sind, sollten der Ansicht der Kommission gemäß, Belegungen außerhalb des natürlihen Kassenbezirks nit erfolgen. Kreditgeschäfte außerhalb eines Gebiets, welhes die Sparkassen völlig zu übersehen vermögen, müssen anderen Anstalten überlassen bleiben.

íFn Uebereinstimmung mit der bisherigen Praxis unserer Spar- kassen muß auch für die Zukunft die Unterbringung der

Kavitalien der Sparkassen wesentlih in Hypotheken gesehen. Allerdings darf die Festlegung hier nicht aus\{ließlich stattfinden, um keine Gefahr bei plößlih auftretendem starken Bedarf für Gelder heraufzubeschwören. Soweit die Anlegung in Inhaber- papieren erfolgt, find Spckulationspapiere auszuschließen.

Um den Einlegern die erforderlihe Sicherheit bieten zu können, muß die wihtigste Sorge die Ansammlung eines ausreichenden Reservefonds sein. Dieses Deckungskapital follte 10/9 der Ge- fammtsumme der Einlagen ausmachen und ift in guten bei der Reichs- E zu lombardirenden Inhaberpapieren, niht hypothekarish, an- zulegen.

Außer dem Reservefonds haften die sonst im Statut angegebenen Aktiven der Kasse.

Dabei muß die Bedingung gemacht werden, daß die Uebershüfsse ungetheilt dem Deckungsvermögen zugewandt werden, so lange letzteres nicht 5 9/9 der Einlagen erreicht ; später genügt es, wenn bis zur Er- reihung der vorges{riebenen Höhe gers mindestens die Hälfte der Uebershüsse in den Reservefonds fällt, während für die andere Hälfte die Verfügung in gemeinnüßigem Sinne gestattet ift.

2 TSerier bedarf es einer bestimmten Feststellung im Statut ma den Umfang und die Dauer der Haftbarkeit der Mit- glieder.

Die nah entsprehender Verstärkung des Reservefonds verblei- benden Ueberschü}se sollen lediglih für gemeinnüßige Zwede, die vorzugsweise den minder bemittelten Klassen der Bevölkerung zu Gute kommen, verwendet werden. Bei Ueberwei- sungen an städtische Verwaltungen als Beihülfe zur Ermäßigung fommunaler Abgaben sind in erster Reihe die untersten Steuer- stufen zu berücksichtigen.

Damit soll geäußert sein, daß weder die Benußung der Erträgnisse zur Deckung der laufenden allgemeinen Ausgaben einer Stadt- verwaltung, noch die Ueberweisung von besonderen direkten Vortheilen aus dergleihen Mitteln an die Interessenten dem Geiste des Spar- kassenwesekis entspricht.

Die Umwandlung der bestehenden Privatsparkassen in Ge- meinde- oder sonstige öffentlihe Sparkassen kann nur unter Zustimmung der betreffenden Kassen geschehen.

Es ift zu berücksihtigen, daß die freie Entwickelung des Spar- kassenwesens in Schleswig-Holstein im Allgemeinen eine durchaus erfreuliche, gesunde und gedeihliche gewesen ist; sie beruht auf dem in der hiesigen Bevölkerung vorhandenen ausgeprägten Sinn für Selbstverwaltung und freies genossenschaftlihes Leben.

__ Die Aufstellung gewisser gefetlicher Normativbestimmungen für private Sparkassen ist zu befürworten. Jn diesen Bestimmungen ist Folgendes vorzusehen :

1) Die Mitglieder einer privaten Sparkasse haften entweder mit ihrem ganzen Vermögen oder mit bestimmten Mit- glieder-Antheilen, die baar einzuzahlen sind und nur unter Innehaltung einer gewissen Kündigungsfrist zurückgefordert werden können. Die Befreiung von der Haftbarkeit ist erst zwei Jahre nah erfolgter Kündigung zulässig.

Die unbeschränkte Haftbarkeit der einzelnen Mitglieder gilt dort, wo die lehteren irgend welche Dividenden oder sonstige persönliche Vortheile in Anspru nehmen.

2) Der Vorstand hat aus mindestens drei Mitgliedern zu be- stehen, welche aus regelmäßig zu wiederholenden Wahlen hervorgehen müssen. Die Mitglieder sind für grobes Verschulden in der Ge- \chäfts}ührung nach allgemeinen Rechtsgrundsäßen verantwortlich.

3) Drei Monate nah Schluß des Rechnungsjahres wofür der 31. März zu empfehlen is muß die Rechnung zur Revision vorgelegt werden, welch leßtere innerhalb bestimmter Frist zu be- schaffen ist, Z

4) Die Rechnungsprüfung soll niht bloß kalkulatorischer Art sein, sondern sich auch auf das thatsähliche Vorhandensein der Werthpapiere und deren Qualität erstrecken. Eine derartige Prüfung is auch im Laufe des Geschäftsjahres dur die Revisoren vorzunehmen. :

Die Jahres8rechnung ist nach erfolgtem Richtigbefunde im Kreis- blatte oder in einem sonst \tatutarisch zu bezeihnenden Organ zu veröffentlichen. :

__5) Quittungen über Einlagen müssen entweder von min- destens zwei Vorstandsmitgliedern oder zwei Beamten, von denen einer Kaution hinterlegt haben muß, oder von einem Vorstandsmitgliede und einem Beamten unterzeichnet sein.

__6) Darlehen dürfen nur von mindestens drei Mitgliedern, falls dieselben aber 10 %% des vorhandenen Deckungsvermögens überschreiten, nur mit Zustimmung des ganzen Kassenvorstandes gewährt werden.

7) Die Bildung eines Reservefonds ist nach Maßgabe der unter 24 angegebenen Gesichtspunkte zu bewerkstelligen.

_8) Bei der fonstigen Verwendung von Uebers{chüf\en, deren Bildung an sih nit zu beanstanden ist, bleibt das unter 27 Gesagte zu beahten.

9) Einer regelmäßigen behördlihenAuffihtsführung bedarf es nit, jedo sind die Geschäftsergebnisse sämmtlicher Spar- kassen innerhalb ter Provinz jährlich in einheitliher tabellarischer

UVebersiht dur tas Amtsblatt der Königlihen Regierung zu ver- öffentlichen. Dabei haben die Kassenvorstände die Verpflichtung, etwaige Fragen der Behörden über zu Zweifeln Anlaß bietende Daten in der einzusendenden Rehnungsaufstellung, zu beantworten,

10) Das Statut jeder Sparkasse oder ein Auszug aus dem- selben, welcher die wesentlihen Bestimmungen enthält, muß den Ein- legern in einem gedruckten Exemplar zugestellt werden. f

Die vorstehend unter 1 bis 10 gedahten Bestimmungen sind für neu entstehende Kassen obligatorisch; für die vorhandenen Kassen gilt dies hinsihtlich der Vorschriften 2 bis 10, von einem näher zu bestimmenden Tage an gerechnet. i J

Sollte die geseßlihe Durchführung der vorstehenden Einzelheiten auf Schwierigkeiten stoßen, so wird den Sparkassenverwaltungen empfohlen, im Interesse der gesunden Fortentwickelung des Sparkassenwesens aus freienStücken sih dieselben zur Richtschnur zu nehmen. :

Die freiwillige Bildung eines Sparkassenverbandes (in ähnliher Weise wie für die Kreditvereine und Vorshußbanken ge“ \cehen), der die Einseßung von Revisionsbeamten für die Sparkassen- verwaltungen zur Aufgabe hat und daneben die Belegen zu einem Austausch der Erfahrungen in der Geschäftsführung bieten kann, ist dringend zu befürworten. f

Sparkassen, die niht ihren Mitgliedern aus den Uebershüfssen Zuwendungen machen, sollten steuerfrei sein, da sie nicht Erwerbs- gesellschaften sind und nicht als solhe erahtet werden dürfen.“

Kunst und Wissenschaft.

Der diesjährige Kongreß der Allgemeinen Deutschen Ornithologischen Gesellschaft ist gestern im Architektenhause hierselbst durch den ftändigen Geschäftsführer , Professor Cabanis- Berlin, eröffnet worden. Ri Präsidenten des ersten Tages wurde Professor Msbius - Berlin ernannt. Den ersten Vortrag hielt Dr. Bolle über das Thema: „Im Schatten des Piks von Teneriffa.“ In farbenreiher Sprache schilderte er die Ornis der canarischen Inseln. Dann nahm der Zoolog der Eberswalder Forst-Akademie, Professor Bernard Altum, das Wort zu einem hochinteressanten Vortrage über forstnüßliße Vögel. Zum Swhluß besprach Dr. Reichenow die Vogelwelt von Kamerun.

Im Verlage von F. Banckwih zu Nürnberg erschien soeben in Photographie ein Bild der Königin Luise, welches bis heute auf dem Kunstmarkt nicht bekannt war. Das Original der gut aus- geführten photographishen Reproduktion befindet sh im Besiß der Freiherrlih von Scirnding'shen Familie in Nürnberg und ist nah dem Leben gemalt. Es zeigt die unvergeßlihe Königin in ihrer klassischen, dur die gräzisirende Mode der Zeit noch in idealer Weise gehobenen Schönheit. Alle vaterländisch Gesinnten und Kunstfreunde werden an dem Bild ihre Freude haben. Die Ausgabe erfolgt in den nachstehenden 4 Größen: Kabinet-Format 1 M 50 S, Salon- Se: 5 M, Folio-Format 8 4, ÎImperial-Format 12 #4 Die

ilder find durch alle Buche und Kunsthandlungen sowie direkt vom Verleger gegen Einsendung des Betrages zu beziehen.

Der Vorstand der Gesellschaft „Urania“ veröffentlicht soeben den Bericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 1889 bis 31. März 1890, das erste seit seinem Bestehen. Nachdem am 7. Juni 1888 der Bau der Urania begonnen hatte, konnte dieselbe am 2. Juli 1889 dem Publikum geöffnet werden. In den 268 Tagen, an welchen Vorstellungen stattfanden, ist die Urania von ca. 95 000 zahlenden Personen besucht worden. Unter diesen befanden sich 5600 Studirende mit Ermäßigungen auf die Fe des Eintrittspreises, 7900 Vereins- mitglieder, denen Sonntag Mittag Sondervorstellungen für ermäßigte Gesammtpreise gegeben wurden, 5600 Mitglieder von Arbeiter- vereinen, denen Sonntags in der Frühe Vorträge für einen Ein- trittspreis von 20 - für die Person gehalten wurden, 11 100 Schüler hiesiger \tädtisher Schulen. Außerdem wurden 3279 Alktionär- Eintrittskarten (also dur{ch\chnittlich von jedem Aktionär 5) abgegeben. Die größte Zahl der Besucber an einem Tage betrug 1310, und zwar am 23. Februar 1890. Während der 268 Betriebstage wurden 313 größere 14 stündige und 582 kleinere halbstündige Vorträge gehalten. Als Anshauungsmittel für die Vorträge haben ca. 100 photographische Aufnahmen gedient, welche für die Urania erworben worden sind. In dem vorerwähnten Betriebs-Zeitraum von 268 Tagen haben sich die Einnahmen der Gesellschaft gestellt auf 104 425,28 4, somit im Durchschnitt täglih auf rund 390 A Der Besuch ist in den Winter- monaten hinter dem der Sommermonate nit zurückgeblieben, vielmehr in den leßten Monaten des Geschäftsjahres sichtlih im Steigen begriffen. Die größte Tageseinnahme fand am 23. Februar 1890 mit 885,50 statt. Die Ausgaben für das ganze Geschäftsjahr 1889/90 betragen nach den Angaben der Bilanz für Gehälter, Remunerationen 2c. 53 521,72 M, für Handlungsunkosten und Betrieb 26 197,34 4, für Inserate und Ankündigungen 9487,10 f, zusammen 89 206,16 Hierunter sind die Abschreibungen auf Baulichkeiten, Mascbinen, Instrumente u. \. w. niht enthalten, welche in der Bilanz im Ge- sammtbetrage von 8782,80 A für das erste Betriebs- jahr ausgeseßt find, fondern nur die unmittelbaren, den Einnahmen gegenüberstehenden Betriebsausgaben, Der außer- dem in der Bilanz unter Verluste aufgeführte Betrag von 5759 2% S stellt den am Schlusse des vorigen Geschäftsjahres verbliebenen Verlust dar. Nach der Durchschnitts\{äßung würde sich alfo die Einnahme für das gesammte Geschäftsjahr auf etwa 130 000 bis 140 000 Æ gestellt haben. Der volle Betrieb innerhalb des ganzen Geschäftsjahres würde nach obigen Ergebnissen, ohne eingetretene Ueberschreitung des Anlagekapitals durch den Bau u. \. w. sogar die Zahlung einer Dividende ermöglicht haben, und auch bei dem wirklich vorliegenden Saverhalt einer bloß dreiviertel Jahr umfassenden Einnahme neben einer das ganze Jahr umfassenden Ausgabe würde noch ein mäßiger Uebershuß der bloßen Betriebsverwaltung verbleiben. Es wird aber niht möglich sein, den leßteren für Reservefonds und Dividende zu verwenden, weil es nit durchführbar gewesen ist, die sämmtlichen Anlagekosten der baulichen instrumentalen und literarishen Veranstaltungen mit dem zur Verfügung gestellten Anlagekapital von 400 000 #4 zu bestreiten. Die dur sämmtliche Anlagekosten und durch die Betriebskosten bis zum 31, März 1890 nach Abzug der Einnahmen entstandene Ueberschreitung des verfügbaren Aktienkapitals erreiht die Summe von 59 006,14 #4 Wenn die Einnahmen der Urania si in derselben Weise weiter entwideln, wie dies innerhalb der bisherigen Betriebszeit wahrgenommen roorden ist, so würde es niht unmöglich sein, diefen Fehlbetrag in den nächsten Jahren durch Einnahme-Uebershüsse zu decken. Nach alledem glaubt nun der Vorstand der Gesellshaft Urania die Erhöhung des Aktien- kapitals niht auf die unerläßliche Deckung des Fehlbetrages von rund 599 000 M einshränken, sondern eine Erhöhung im Betrage von 100 000 Æ ins Auge fassen zu sollen. Sehr bald is während des Betriebes die Nothwendigkeit erkannt worden, gerade im Interesse der festen Begründung des Rufes der Anstalt und der entsprechenden Entwickelung der Einnahmen die baulichen und wissenschaftlih-teh- nishen Einrichtungen nah mehreren Seiten hin noch weiter zu ver- vollständigen, und nur durch die unerwartet großen Kosten, welhe \sich beim Abschluß der Rechnungen für die ersten Einrichtungen herausstellten, ist die Verwaltung veranlaßt worden, den größeren Theil jener wesentlihen und aller Voraussicht nah auch wirthschaftlich einträglihen Vervollständigungen einstweilen zu ver- tagen. Geplant wird u. A. eine ansehnliche Vervollständigung der Akkumulatoren- Einrichtungen. Sodann bedarf es für eine Erweiterung und Vervollkommnung der physifaliswen Experimentalvorträge und für die erste Ausrüstung zu gewissen, sehr eindrucksvollen chemischen Grxperimentalvorträgen noch der Beschaffung von einigen größeren Gruppen sehr wichtiger und interessanter Apparate. Eine besondere Anziehungskraft wird die Anstalt für das größere Publikum noch durch die Einrichtung einer besonderen telephonishen Verbindung mit dem Königlihen Opernhause erhalten, für welche bereits die Zustimmung der entscheidenden Stellen zugesichert i. In der Rotunde follen einige neue Experimente und Anschauungen dar- geboten werden; die astronomishen Einrichtungen bedürfen noch

gewisser Vervollständigungen, insbesondere mit spectrotechnischen und photographischen Hülfsmitteln; dieselben sollen sehr wesentli dazu dienen, die eingehenden astronomischen Demonstrationen, welche dem- nächst an dem trefflich gelungenen großen Fernrohr beginnen sollen, im weiteren Verlauf noch avschauliher und förderliher zu gestalten. So bietct Alles in Allem der Geschäftsbericht ein erfreuliches Bild von dem Aufschwunge, welchen das interessante und nüßliche Institut in dem ersten Jahre genommen hat und is zu wünschen, daß die finanzielle Besserung mit dem Fortschritt der wissenschaftlichen Leistungen gleihen Schritt hält.

Land- und Forftwirthschaft.

__ Die landwirthsch{aftlichen Versuchsstationen, Organ für naturwissensckaftlihe Forschungen auf dem Gebiet der Landwirth- schaft. Unter Mitwirkung sämmtlicher deutshen Versuchsstationen herausgegeben von Dr. Friedrich Nobbe, Geheimer Hofrath, Pro- fessor an der Königlichen Akademie und Vorstand der physiologischen Versuhs- und Samenkontrolstation zu Tharandt. Berlin, Verlag von Paul Parey, Verlagshandlung für Landwirthschaft, Gartenbau und Forstwesen. Von dem XXXVII. Band liegt das Doppelheft III und 1V vor, dessen Inhalt folgender ist: Die Wurzelkrankheiten der Erbse. Von Prof. Dr. Adam Prazmowski in Czernihow bei Krakau. Die Zusammenseßung des Meeres\{licks in den neuen Alluvien des Zuiderzee Oa von Prof. Dr. I. M. van Bemmelen (Leiden). Die Zusammenseßung des vulka- nischen Bodens in Deli (Sumatra) und in Malang (Java) und des Fluß-Thonbodens in Rembang (Java), welche für die Tabackultur benüßt werden. Von demselben. Ueber die Bestim- mung des Wassers, des Humus, des Schwefel3, der in den kolloïdalen Silikaten gebundenen Kiefelsäure, des Mangans 2c. im Atckerboden. Von demselben. Verband landwirthschaftliher Versuchsstationen im Deutschen Reich. rotokoll über die gemeinsame Sitzung der Düngerkommission des Verbandes der Versuhsftationen und der Ver- treter der Düngerfabrikanten zu Leipzig vom 26, Januar 1890. E Statistik des landwirthschaftlihen Versuhswesens. Projektirte

inrihtung einer den pflanzenphysiologiscben Versuhs- und Samen- fontrol - Stationen entsprehenden Abhandlung im Botanischen Museum. Fachliterarishe Eingänge.

__— Forstwissenschaftliches Centralblatt. Unter Mit- wirkung zahlreiher Fahleute aus Wissenshaft und Praxis heraus- gegeben von Dr. Franz Baur, o. d. Professor der Forstwifsenschaft an der Universität München. Berlin, Verlag von Paul Parey, Verlagshandlung für Landwirthschaft, Gartenbau und Forstwesen. Von dem zwölften Jahrgang ist soeben Heft 4 erschienen, welches an Originalartikeln bringt: Geschichte der Anforstungstehnik und An- forstungslehre. Ein Beitrag zur Geschichte des deutschen Waldbaues von Dr. K. F. Mai. Weiserprozent und Bodenerwartungs8werth. Von Prof. Dr. Wümmenauer in Gießen. Zur Forstwegebau-Frage. Vom Forstmeister i. P. Volmar in Jena. Die Beilage enthält einen interessanten Artikel über Feld und Wald vom Forstamts- Assistenten Diez in Baunach.

Ueber den Saatenstand im Königreih Sachsen berihtet die „Sächsische landwirthschaftliche Zeitschrift" und faßt die eingegangenen Berichte in folgendes Resumé zusammen: „Die Be- fürhtung, daß die mangelnde Schneedecke den Herbstsaaten schaden würde, hat \sich nicht bestätigt, denn aus allen Bezirken wird deren Stand als gut bis vorzügli geschildert, und in den wenigen Orten, wo der Winterroggen weniger günstig steht, trägt die trockenkalte erste Aprilhälfte die Schuid. Seit vielen Jahren war der Raypss\tand nicht fo \{ôn wie in diesem Frühjahr, und nur aus drei Bezirken wird das Vorkommen des Glanzkäfers in geringem anfangs gemeldet. Bei der denkbar günstigsten Witterung konnte die Bestellung der Sommer- faaten ausgeführt werden, und es sind dieselben fast allenthalben sehr \höôn aufgegangen; auch das Kartoffellegen ist größtentheils beendet. Wie die Wintersaaten, stehen auch die Kleefelder mit verschwindender Ausnahme prächtig, sodaß der erste Schnitt in der ersten Maihälfte beginnen kann. Auch die Wiesen haben sich überall gut bestockt. Der Baumblüthe haben die Nachtfröste nur vereinzelt und wenig Schaden zugefügt. In einzelnen Gegenden is Regen sehr erwünscht. Im Großen und Ganzen berehtigt der derzeitige Stand sämmt- licher Feldfrüchte und der Baumblüthe zu den besten Hoffnungen auf ein gutes Erntejahr.“

Handel und Gewerbe.

Die „Schlef. Ztg.“ berichtet vom obershlesischen Eisen- und Metallmarkt: Für die oberschlesishen Eisenwerke zeigte sich die Marktlage im Bereiche der gewohnten Absaßgebiete ohne Ver- änderung, und erhielt sih die bisherige Pestigkeit, da den Werken nah wie vor eine angestrengte Thätigkeit geboten war. Die Herabsezung des Stabgrundpreises Seitens des Deutschen Walzwerksverbandes um 2 M pro 100 kg hat die Preiéftellung auf den oberslesischen Werken niht berührt; sowohl der Grundyreis des Oberschlesishen Walzwerks- verbandes von 21 #4 wie der Lokalpreis für Walzeisen von 22,590 4 ist bestehen geblieben, Ebenso hat fich bei den Trägerhändlern und Käufern von Trägern die Meinung, daß die Preise für Formeisen zurückgehen müßten, als trügerisch erwiesen; denn da der Deutshe Formeisenverband länger besteht als der Walzwerks- verband, so ist er von leßterem in keiner Weise abhängig, und wie derselbe zur Zeit, da der Stabeisen-Grundpreis auf 20 H stieg, mit seinen Preiserhöhungen zurückhielt und der Grundpreis des Form- eisens um volle 50 4 pro Tonne niedriger blieb, so ist auch gegen- wärtig die Annahme ausgeschlossen, daß die Formeisenwerke mit ihren Preisen heruntergehen werden. Der Betrieb der Hoh öfen erhielt f in seiner bisherigen Regsamkeit; der in gleicher Höhe anhaltende Verbrauch von Koks und Erzen war für die Preishaltung dieser Materialien bestimmend. Der Donnersmarckhütte is es gelungen, an den Oberschlesishen Walzwerksverband für das laufende Jahr 3000600 Ctr. zum Mindestpreise von 8 und weitere 90000 Etr. zu 840 ÆA pro 100 kg zu verkaufen; sie hofft mit Hülfe des neuerbauten Hohofens den Roheisen- bedarf der ober\chlesishen Walzwerke soweit zu decken, um die Ein- fuhr fremden Roheisens unnöthig zu machen ; für die Jahre 1891—93 hat sie je eine Million Centner Puddelroheisen an den Walzwerks- verband zu Skalenpreisen verkauft und fih den Betrieb eines dritten Ofens gesichert. Die Eisengießer eien wurden in letzter Zeit vorwiegend mit Bau- und Röhrenguß beschäftigt, die Maschinen- fabriken mit der Anfertigung von Fördergerüsten und Brückenbauten. Die aus früherer Zeit vorliegenden ufträge laffen die neu eingegangenen erst in Wochen und Monaten zur Erledigung kommen. Einige Werke find überhaupt nur mit Arbeiten für die eigenen Anlagen beschäftigt und nehmen Aufträge nur in beschränktem Maße an. Auf den Eisen- und Stahlwalzwexrken herrscht eine rege Thätigkeit, um den belangreichen Absaß zu beherrschen. Auf der Königshütte kommen gegen- wärtig ca. 10000 Ctr. Schiffsbleche für die Kaiserliche Marine nah Kiel zur Verladung. Auf dem Zinkmarkt hat eine recht feste Eo Platz gegriffen. Während vor einigen Tagen gute gewöhn- lihe Marke zu 43,20—43,40 gehandelt wurde, bot man heute ver-

eblih 43,50 A Die Forderung ist 44,00 Æ, und viel unter diesem

Preise wird voraussi{htlich niht anzukommen sein. W. H. Georg von Giesche's Erben wird 46,00 4 gehalten. Die Verladungen sind regelmäßig. Für Blockblei haben sich die Preise entsprehend den höheren Londoner Notirungen um 0,50—1,00 #4 per 100 kg gebessert. Bleifabrikate sind begehrt.

Leipzig, 9. Mai. (W. T. B.) handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Mai 4,55 A, pr. Juni 4,55 Æ, pr. Juli 455 K, pr. August 4,55 A, pr. September 455 #Æ, pr. Oktober 455 #6, pr. November 4,55 M, pr. Dezember 4,55 A Umsay 160 000 kg. Behauptet.

Wien, 9. Mai. (W. T. B.) Der Verwaltungsrath der Oesterreihishen Nordwestbahn beantragt, den Juli-Coupon der Stamm-Aktien mit 4} Gulden, den Juli-Coupon der Aktien Litt, B. mit 11 Gulden einzulösen.

Kammzug-Termin-

Steckbriefe und Untersuhungs-Sachen. erdingungen 2c.

1. 7 wangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 4.

erkäufe, Ee

Verloosung,

1) Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

{9201] Steckbrief.

Gegen den Cigarrensortirer und Reisenden Ludwig Richard Otto Berger, geb. 24. Mai 1845 zu Strasburg, Kreis Thorn, is die Untersuchungshaft wegen Diebstahls und Urkundenfälshung verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerihts-Gefängniß abzuliefern, auch hierher zu den Akten I 1. 535/90 Nachricht zu geben.

Altona, den 5. April 1890.

Königliche Staatsanwaltschaft.

[9204] K. Amtsgericht Rottweil. Steckbrief.

Gegen den Schauspieler Rudolf Herzog von Wien is die Untersuhungéthaft wegen Betrugs verhängt. Um dessen Einlieferung in das hiesige AmtsgeriÞtsgefängniß wird gebeten. p. Herzog ist am 30. März 1890 mit dem lehten Zug in der Richtung gegen Stuttgart heimlich abgereist.

Den 3. April 1890.

Amtsrichter Baumeister.

{9202] Steckbriefs-Erneuerunug.

Der unterm 25. November 1889 hinter den Schuhmawer Carl Christian Heinrih Brunswi, geb. 25. März 1856 zu Todendorf, erlassene Steck- brief wird hierdurch erneuert.

Altona, den 1. Mai 1890.

Der Erste Staatsanwalt.

{9203] Steckbriefs-Erneueruug.

Der unterm 9. September 1889 hinter den Kauf- mann Ludwig Eduard Dahlmann, geb. am 18. Juni A M Kiel, erlassene Steckbrief wird hierdurch er- neuert.

Altona, den 25. April 1890.

Der Erste Staatsanwalt.

[9200] K. Amtsgericht Stuttgart Amt. Vermögensbeschlagnahme. a

Auf Antrag des Königl. Gerichts der 21. Division zu Frankfurt a. M. wurde das gegenwärtige und zukünftige Vermögen des wegen heimlicher Entfer- nung bezw. Verdachts der Fahnenfluht in Unter- \suchung stehenden Bäckers Paul Friedri Laudeu- berger von Waldenbuch, geb. 8. März 1868, dur heutigen Beschluß bis zur Höhe von 3000 M für den Militärfiékus mit Beschlag belegt.

Den 7. Mai 1890,

Hülfsrichter Gero k.

H A E A S E C E

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

(9237) Kwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvclistreckung foll das im Grundbuhe von den Umgebungen Berlins im Niederbarnimschen Kreise, Band 73 Nr. 3151, auf den Namen des Maurermeisters Heinrich ODesterheld hier eingetragene, in der Straße 51, Abth. X! (Prinz Eugen - Straße 24) belegene Grundstü am 3. Juli 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Geriht an Gerichts- stelle Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 5520 4 Nuzungswerth zur Gebäudefteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglauligte Abschrift des Grundbuch- blatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grund- tück betreffende Nachweisungen, sowte besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts\chreiberei, ebenda, Flügel D.,, Zimmer 42, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden dger en, die nicht von selbst auf den Ersteher ü ergehen- den Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des VBer- \teigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder- fehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver- steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls Me bei Feststellung des

eringsten Gebots nicht berücksihtigt werden und bei Vertheilung des liqui: pert gegen die berüd- sihtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Die- jenigen, welhe das Eigenthum des Grundstüdcks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kanfgeld in Bezug auf den Anspru an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 83. Juli 1890, Mittags 12 Uhr, an obenbezeihneter Ge- richts\stelle verkündet werden.

Berlin, den 21. April 1890.

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 93.

{ 9234] Aufgebot. 4 Auf Antrag des Posthalters Fr. Brüne zu Uffeln in Waldeck wird zum Zweck der Kraftloserklärung der Schuldverschreibung der Kurhessischen Anleihe von 1863 Läitt. D. Nr. 19505 über 100 Thlr., welche angebli abhanden gekommen ift, das Auf- gebotsverfahren eingeleitet. Der etwaige Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens im Auf- gebotstermine den 22. Dezember 1890, Vor- mittags 11 Uhr, seine Rechte bei dem unter- zeichneten Gerichte Zimmer Nr. 19 anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden wird. Kaffsel, den 30, April 1890. i Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. (gez.) Theobald. | E Wird veröffentliht: Der Gerichts\hreiber Frideric|,

[37071] Aufgebot. Auf Antrag Se. 1) des Kaufmannes HermannGallrein in Sr ay 2) des Kaufmannes C. W. Richers in amburg, 3) des Bankiers Louis Wolff in Hamburg,

nszahlung 2c. von sfentlihen Papieren.

5) des Kaufmannes F. Ludewigs zu Hamburg, 6) des Rendanten F. Petersen in Ottensen, 7) der Firma Bergmann & Rademann in Berlin, 8) der Mitteldeutshen Creditbank in Frank- furt a. M., 9) der Dora Rosalie Franke in Erfurt, 10) der Firma E. C. Weyhausen in Bremen, 11) des minderjährigen Heinrih Gottlieb Ludwig Geslien hierselbst, vertreten durch die Vor- münder, sämmtlich vertreten durh den Rechtsanwalt Dr. Ed- mund Plessing, wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht: daß die Talons vom 1. April 1878 der auf JInhaber lautenden Obligationen der Lübeckischen Staatsprämien- Anleihe von 1863 Serie Nr. 271 Nummer 5406 962 19239

1095 21883 2898 57948 1969 39377 2515 50286 2526 50504 2947 58935 2782 55625 2823 56446 3260 65193 _ LADS ü 37027 und der Talon vom 1. April 1878 der auf Carl Adolf Ludwig Geslien lautenden Obligation der Lübeckishen Staatsprämien-Anleihe von 1863 Serie Nr. 2194 Nummer 43864 abhanden ge- kommen sind.

Zugleih werden Alle, welche ein Interesse daran haben, der Kraftloserklärung der vorstehend bezeih- neten Talons zu widersprechen, hierdurch aufgefordert, bei Vermeidung des Ausschlusses sich spätestens in dem hiermit auf Dienstag, den 28. Oktober 1890, Vormittags 11 Uhr, - anberaumten Aufgebots8- termine im hiesigen Amtsgericht, Abtheilung 11, zu melden.

Die unbekannten Inhaber der oben bezeichneten Talons werden aufgefordert, dieselben spätestens im angegebenen Aufgebotstermin im hiesigen Amtsgericht den Antragstellern vorzuweisen, widrigenfalls die Ur- funden für kraftlos erklärt und alle Ansprüche aus denselben an die hiesige Staats\huldenverwaltung für erloschen erklärt werden sollen.

Lübeck, den 10. Oftober 1889.

Das Amtsgericht. Abth. Il. Aen el D Veröffentlicht: Fi ck, Gerichtsschreiber.

[3400] Aufgebot.

F. W. Menke in Hameln hat das Aufgebot des Prämienpfandbriefs der Deutschen Grundfkreditbank zu Gotha, Abtheilung I. Serie 462 Nr. 9228, zum Zwecke der Kraftloserklärung desselben beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, \pä- testens in dem auf den 3. September 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird, wogegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht stattfindet. i

Gotha, den 9. April 1890. :

Herzogl. Sächs. Amtsgericht. I. gez. Fleishhauer. (L. S.) Beglaubigt: Schmerbach, i

Gerichtsschreiber des Herzogl. S. Amtsgerichts. I.

[51090] Aufgebot. A

Die Lebensversiherungs-Bank auf Gegenseitigkeit „Vesta® zu Posen hat dem Kaufmann und Glas- hütten-Inspektor Otto Emil Lohmann zu Schwepnißz die Summe von 3000 4 versichert, zahlbar bei vollendetem §85. Lebensjahre oder bei etwa früber erfolgtem Tode des Versicherten, und hierüber dem Leßteren unterm 1. November 1877 die Police Nr. 6312, sowie den zu derselben gehörigen Renten- \chein, ausgefertigt. i :

Beide anen Police und Rentenschein

nd angebli verloren gegangen. L Der oder die Inhaber derselben werden deshalb auf den Antrag des Otto Emil Lohmann auf- gefordert, bei dem unterzeihneten Gericht spätestens in dem auf den 26. Juni 1890, Vormittags 113 Uhr, im hiesigen Amtsgerihtsgebäude, Wronker Play Nr. 2, Zimmer Nr. 18, anberaumten Auf- gebotstermine ihre Rebte anzumelden und die Ur- funden vorzulegen, widrigenfalls Leßtere für kraftlos werden erklärt werden.

Posen, den 2. Dezember 1889.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung IV.

[56646] Aufgeboi. ;

Der Krämer Ferdinand Schröder in Wismar als Curator des Nachlasses des verstorbenen Rectors a. D. Mathias Hinrich Burgwardt, rect1us Burchard, vertreten durch Rechtsanwalt Martens in Wismar, hat das Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärung der von der Lebens- und Pensions-Verficherungs- Gesellshaft „Janus“ in Hamburg am 12. Juli 1854 auf das Leben des Mathias Hinrich Burgwardt, rectins Burchard, in Wismar ausgestellten Police Nr. 5149 über 400 Thlr. Preuß. Court., zahlbar beim Tode des Versicherten an den Inhaber der Police. ; i E

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, \pâ- testens in dem auf Donnerstag, den 10. Juli 1890, Nachmittags 2 Uhr, vor dem unterzeih- neten Gerichte, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Hamburg, den 23. Dezember 1889.

Das Amtsgericht Hamburg. Civil-Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung: Brügmann, Gerichts\chreiber, in Vertretung des Gerihts-Sekretärs.

[9238]

Aufgebot. Nachdem

1) der Oekonom Friedrich Vinzelberg zu Neuen-

4) des Fräuleins Johanna Franck in Sandes- neben, s

dorf a./Sp.,

Deffentlicher Anzeiger.

2) die Deutsche Lebensversiherung Potsdam zu Potsdam, 3) der Gutsbesißer Heinri Mori Claußnigzer

__ zu Hilbersdorf i./S., :

sämmtli vertreten dur den Justizrath Engels

zu Potsdam, : das Aufgebot der nachstehend bezeichneten , angebli verloren gegange.en Policen der Deutschen Lebens-, Pensions- und Renten-Versiherungs-Gesellshaft auf Gegenseitigkeit in Potsdam, nämlich:

1) der auf das Leben der am 28. Juni 1868 ge- borenen Tochter des Oekonomen Friedrih Aner zu Neuendorf a./Sp., Vornamens Dorothea Elifabet Hulda, ausgestellten, am 28. Juni 1890 zahlbaren MAOeE Nr. E. 23 785 über 1000 4 vom 28. Juli

882,

9) der auf das Leben des am 14. Oktober 1846 geborenen Obersteward August Diedrich Libbe zu Bremerhaven ausgestellten, nah seinem Tode an seine Ehefrau bezw. Kinder, spätestens aber am 14. Oktober 1896 an den Versicherten selbst zahl- baren Police Nr. 55 425 über 3000 46 vom 22. Ja- nuar 1883 bezw. 17. April 1889,

3) der auf das Leben des am 11. Januar 1836 geborenen Gutsbesitzers Heinrich P Claußnitzer zu Hilbersdorf ausgestellten, nah dessen Tode an seine Familie zahlbaren Police Nr. 33 655 über 4500 6 vom 7. März 1876

beantragt haben, werden die Inhaber der bezeihneten Urkunden hiermit aufgefordert, ihre Rechte auf die- selben spätestens in dem auf den 22. Dezember 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter- zeihneten Gerichte, Vorderhaus 1 Treppe, Zimmer Nr. 10, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Potsdam, den 22. April 1890.

Königliches Amtsgericht Abtheilung

Veröffentliht: Kokkot, als Gerichtsschreiber. [9236] Aufgebot.

Der Kaufmann Heinrich Carl Marx in Frank- furt a/Main, vertreten durh den Rechtsanwalt Koenig III. in Elberfeld, hat das Aufgebot einer Depositalquittung der Vaterländischen Lebensversiche- rungsgesellichaft in Elberfeld über seine Police Nr. 963, lautend auf dreitausend Mark und zahlbar am 1. März 1890, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 8. Dezember 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Königsstraße 71, Zimmer 24, anberaumten Aufgebotstermine eine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er- folgen wird. j

Elberfeld den 5. Mai 1890.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI. gez. Hattendorff, Aeg

(L. 8.) Beglaubigt: Kahn, Assistent, L

Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts, Abth. VI.

[9246] Ausgebot.

Der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Kassensheins der Spar- und Leihkaffe für die Hohenz. Lande zu Sigmaringen, Serie I. Litt. D. 343 (4°/oig) über 500 A bis 1. Juli 1893 unkündbar, für welchen halbjährige Pa oupons für die Zeit bis 1. Juli 1893 ausgegeben sind, wird auf den Antrag der Ghe- frau Johann Eisele in Hörshwag und der Wittwe Magdalena Dietz, geb. Eisele, in Siracuse im Staate New-York, aufgefordert, spätestens im Auf- gebotstermine den 10. Januar 1891, Vormit- tags 10 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte seine Rehte anzumelden und den Kassenschein vor- ulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Letzteren erfolgen wird. e

Sigmaringen, den 2. Mai 1890.

Königliches Amtsgericht.

[68898] Aufgebot.

Das Sparkassenbu der Städtischen Sparkasse zu Königsberg, Nr. II. 7650 über 113,41 A, aus- efertigt für die unverehelichte EGlisabeth Meißner hierselbst, ist angeblich verloren gegangen und foll auf den Antrag der Eigenthümerin, der unverehe- lihten Elisabeth Meißner hierselbst, zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt werden. Es wird daber der Inhaber des Buchs aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine, den 19. September 1890, V.-M. 94 Uhr, bei dem unterzeichneten Amts- geriht (Zimmer 34) seine Rechte anzumelden und das Bu vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung desselben erfolgen wird,

Königsberg, den 4. Februar 1890.

Königliches Amtsgericht. X. [65868] Aufgebot. Die Sparkassenbücher der städtishen Sparkasse zu Kolberg S : a. Nr. 34 457 über 145 A 90 ß, ausgefertigt auf den Namen Heinrih Belter, Vorm- Siederland, welhes dem Vormund des x. Belter, jeßt verstorbenen Hausbesiger Friedrih Romig zu Siederland abhanden gekommen ift,

Nr. 36 725 über 949 4 65 „Z, ausgefertigt auf den Namen Johann Heinrih Ferdinand Belter, welches dem Vormund des 2c. Belter, jeßt verstorbenen Hausbesizer Friedrich Romig zu Siederland abhanden gekommen ift,

follen auf den Antrag des Inhabers, nämli des Johann Heinri Ferdinand Belter, zur Zeit wohn- daft in New-York, vertreten durh den Justizrath Mannkopf zu Köslin, als Generalbevollmächtigten, und dieser vertreten durch den Rechtsanwalt Grieser zu Kolberg, zum Zwecke der neuen Ausfertigung für fraftlos erklärt werden.

Es werden daher die Inhaber der genannten Sparkassenbücher aufgefordert, spätestens im Auf- gebotstermin deu 18. September 1890, Vor- mittags 11 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, E die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Kolberg, den 8. Februar 1890.

Königliches Amtsgericht.

5. Kommandit-Gesell en auf Aktien u. Aktien-Gesell\{. 6. Berufs-Genofsen daa e

7. Erwerbs: und 8. Wohhen-Ausweise der deutschen Zettelbanken. 9, Verschiedene Bekanntmachungen.

irth\chaft3-Genofsenschaften.

[64863] Aufgebot.

Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Stargard i./Pomm. Nr. 30 553 über noch 42 16 4, ausgefertigt für Emil Harp, ist Leßterem angeblich abhanden gekommen und foll auf Antrag desselben zum Zwecke der Ausfertigung eines neuen Buches für kraftlos erklärt werden.

Es wird deshalb der Inhaber des vorbezeihneten Sparkassenbuhs aufgefordert, spätestens im Aufgebots- termine am 23. September 1890, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeihneten Gericht, Zimmer 1, seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Stargard i./Pomm., den 7. Februar 1890.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung Il.

E Aufgebot.

Die zu dem auf den Namen des Zimmermanns Louis Steit zu Halle a./S. lautenden Einlagebuche Nr. 22003 E der Sparkasse des Saalkreises zu Halle a./S. gehörigen Sparkassensheine Nr. 192475 Pos. 3 über 30 # und Nr. 194118 Pos, 4 über 20 Æ find angeblich in den Jahren 1887 oder 1888 verloren gegangen. C

Auf Antrag des Zimmermanns Louis Stei werden die Inhaber der Sparkassenscheine aufgefordert, \pä- testens in dem auf den 4. Oktober 1890, Vor- mittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte, kleine Steinstraße Nr. 8, Zimmer 31, anzumelden und die Sparkassensheine vorzulegen , widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird.

Halle a./S., den 27. Februar 1890.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII.

E Aufgebot.

Auf den Antrag des Landesältesten Nickish von Rosenegk zu Kuchelberg wird das Sparkassenbuch der städtishen Sparkasse zu Liegniß Nr. 28 016, lautend über 232 A 16 S, welches angeblich ab- handen gekommen ist, hierdurch aufgeboten. _

Die Inhaber des bezeichneten Sparkaffenbuchs werden bierdurch aufgefordert , ihre Rechte auf das- selbe spätestens im Aufgebotstermine, den 4. De- zember 1890, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer Nr. 29, anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Liegnitz, den 7. Mai 1890. Königliches Amtsgericht.

[56647] Aufgebot.

Die Firma Jacob & Plaut in Leipzig, vertreten dur Rechtsanwalt Koch daselbst, hat das Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärung der von derselben d. d. Leipzig, 13. Oktober 1889 auf P. Ruwolt in Hamburg ausgestellten, von Leßterem acceptirten beiden Wechsel über 4 680,— und A 324,—.

Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, svätestens in dem auf Donnerstag, den 10. Juli 1890, Nachmittags 2 Uhr, vor dem _ unter- zeihneten Gerichte, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Hamburg, den 23. Dezember 1889.

Das Amtsgeriht Hamburg. Civil-Abtheilung VI. Zur Beglaubigung: Brügmann, Gerichtsschreiber, in Vertretung des Gerichts-Sekretärs.

[9235] Bekanutmachung.

Auf Antrag der Königlichen Justizverwaltung, vertreten durch den Gerichts\hreiber Elbers hier, wird bezüglih der von dem hier verlebten Gerichts- vollzieher Hill bestellten Amtskaution in Höhe von 600 h das öffentlihe Aufgebot erlassen. Es wird daher Jeder, welcher Ansprüche gegen vorgenannte Amtskaution erhebt, hierdurh aufgefordert, spätestens im Termine am 19. Dezember 1890, Vor- mittags 11} Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte, Bignel Nr. 9, seine Rechte anzumelden, widrigen- alls solche für ausgeschlossen erklärt werden.

Opladen, den 28. April 1890.

Königlihes Amtsgericht. Abtheilung I. Kl uth, AÄAmtsgerichtsrath. (L. is Beglaubigt: Weyers, GeriÓts\{hreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[8202] Aufgebot.

Der frühere Kaufmann, jeyt Rentier Bernhard Friedrich Bertram zu Emden hat das Aufgebot einer angeblich verloren gegangenen Urkunde, nach welcher die weiland Eheleute Wiard, A. Wiards und Frau zu Syve, die im Grundbuche von Simonswolde Band IV. B Nr. 240 pag. 4961 in Abth. 11 unter Nr. 2 auf des Hinrich Bootsmann in Simonswolde Gruudbesiy eingetragenen se{chs Gulden fünfzehn Stüber unabänderlihe Erbenzinsgelder, jährlich um Michaelis der weil. Eheleute Jan Bonnen und Greetje Aeilts Kindern und weiteren Erben Tryntje Sanssen, Ehefrau des Hausmanns Meint Theils für die cine Hälfte, so dann Greetje Claassen, Andreas Claassen, Jan Bonnen Claafsen, Aeilt Claassen, wie auch des Willm Gerken und der Foelke Claassen Kinder NRixte und Bartje Willms für die andere Dire zu zahlen, von den Berechtigten erworben

aben. :

Der Inhaber der Urkunde sowie alle diejentgen, welche etwaige Ansprüche an den fraglichen Erben- insgeldern nachzuweisen vermögen, werden au?ge- Ptbert, spätestens in dem auf den 24. Februar 1891, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeih- neten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die beschriebene Urkunde oder etwa sonst vorhandene, auf die Erbpacht Bezug habende Dokumente vorzulegen, widrigenfalls die Urkunde für kraftlos erklärt werden soll und Antrag- steller als der allein Berechtigte die Gre der Erbpacht au seinen Namen bewirken kann.

Aurich, den 1. Mai 1890.

Königliches Amtsgericht. T.