der mit denselben verbündeten deutschen Landesvereine und dur die betreffenden Ordensvorstände.
Im fünften Abschnitt des Handbus wird das Personal der freiwilligen Krankenpflege einer Betrahtung unterzogen; zunäcbst werden die allgemeinen Vorschriften aufgezählt, unter denen als erste fteht, daß die freiwilligen Krankenpfleger deutsher Nationalität sein müssen; die Militärverhältnifse des Personals, die Auswahl, Schulung, Unterwerfung unter das Militär-Strafgeseßbuh, Legitimation, Bezüge und Gebührnifse, Gliederung, einzelne Kategorien, alle diese Punkte werden eiugehend erörtert, daran knüpft sich die Betrachtung über das Sanitätsmaterial und in einem Schlußwort wird die Nachrichten- vermittlung dargelegt. In der Anlage I wird der Wortlaut des Genfer Vertrages gegeben, sodann in 1IIl ein Nachweis der Verbandmittel, Apparate, Lazareth - Utensilien u. #. w. aufgeführt, in 1V die Arzneien, Desinfektions-, Nahrungs- und Genußmittel, in Y Er- läuterungen zu dem vorstehenden Nahweise der Verbandmittel u. #. w., in VI ein Verzeihniß der zu einem Musterdepot gehörigen Gegen- stände fowie als Anhang II eine Karte.
So gliedert si der reiche Inhalt des verdienstvollen Werks, das außerordentlid umsihtig und sorgfältig gearbeitet ist, und seinen Zweck, über die freiwillige Krankenpflege zu orientiren, vollauf er- füllen dürfte.
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
__ In Hamburg haben einer Meldung des „Wolff'shen Bureaus“ zufolge die Schuppenarbeiter des Amerika-Quais die Arbeit niedergelegt, da sie sich weigerten, die Schutenarbeiten auszuführen, welche decn Ewerführern zukämen. — Der Verband für Eisenindustrie in Hamburg macht durch Inserat bekannt, daß sh der größte Theil der Betriebe auf dem Gebiete der Eisenindustrie im Strike befinde und bittet die Auftraggeber deshalb um Nahsiht. Die Polizei- bebörde hat eine Bekanntmachung erlassen, in der sie die Arbeitec- kreise darauf aufmerksam mat, die Polizeiwa@en und Patrouillen seien angewiesen, den Nicht-Strikenden gegen etwaige Störungen oder Belästigungen bei der Arbeit jederzeit Schuß zu gewähren.
In Magdeburg fand am Sonnabend eine öffentliche Maler- und Anstreicherversammlung statt, in welcher die Lage des Strikes geschildert wurde. Die Zabl der Strikenden soll ih demna, wie wir der „Mgdb. Ztg.“ entnehmen, nur noch auf etwa 60 belaufen; die übrigen sind zum größten Theil abgereift, zum anderen Theile bei Meistern, welhe den Lohntarif anerkannt haben, in Arbeit getreten, Die Gesammtzahl der an der Magdeburger Strikebenw egung betheiligten Gehülfen wurde auf 429 angegeben. Die Versammlung beschloß, die Vertrauensmänner zu beauftragen, mit den Meistern näher in Verbindung zu treten und über den Erfolg dieser Verbindung in der nächsten Versammlung Bericht zu erstatten. — In einr allgemeinen Malermeister-Versamm- lung, welhe gestern stattfand, wurde dagegen be- \chlofsen, das von der Vertrauenskommission eingelaufene Schreiben unberücksictigt zu lassen. — In Betreff des Schuh- macherstrikes in Magdeburg wird dem Blatt von Schuh- macher-Innungsmeistern mitgetheilt, daß sie den Strikenden in Anerkennung der bedrängten Lage mancher Schuhmachergesellen durch zum Theil bedeutende Aufbesserungen des Lohnes entgegen gekommen seien, trogdem hätten die Gesellen in ihrer Versamm- lung am Donnerstag Abend den von den Meistern ausgearbeiteten neuen Tarif abgelehnt. Zu weiteren Bewilligungen könntcn si die Meister niht verstehen, ohne das Gcwcrk auf das Empfindlichste zu schâdigen und manchen Meister vollständig zu ruiniren.
Aus Stettin berichtet die „Ostsee-Ztg.“ vom 10. d, M., daß nun auch die Mitglieder der Innung der Baugewerke, dem Beispiel des Arbeitgeberbundes der Maurer- und Zimmerergeschäfte folgend, einstimmig den Beschluß gefaßt baben, von heute ab auf sämmtlihen Bauten und Arbeitstätten der Mits- glieder der Innung die Arbeit einzustellen und die sämmt- lihen Gesellen folange zu entlassen, bis eine wieder einzu- berufente Versammlung der Innung die Wiederaufnahme der Arbeit beschließt. — In einer offentlihen Versammlung von Tifchler- gesellen wurde beschlossen, von der Verhängung von Werkstatts- \sperren vorläufig Abstand zu nehmen.
In Leipzig beschloß, wie wir dem „Chemn. Tgbl.“ entnehmen, eine öffentliche Versammlung der Maler- und Lackirergehülfen von Leip;ig und Umgegend am 8. d, M.,, den in Aussibt genonmmenen Strike bis auf eine günstigere Zeit zu vertagen, jedoch in den- jenigen Werkstätten die Arbeit niederzulcgen, in denen bei langer Arbeitszeit wenig Lobn gezahlt wird. — In einer öffentlichen Ver- sammlung der Tapezirergehülfen wurde beshlossen, den Anfang März diescs Jahres ausgebrochenen Strike zu beenden und zu einem günstigeren Zeitpurkte wieder aufzunehmen.
Aus Meerane berichtet dasseibe Blatt über eine Versammlung der strikenden Färbereiarbeiter, welhe von etwa 200 Per- sonen besucht war. Der Versammlung wurden die Resultate der dur das Strikecomité mit den Firmen geführten Verhandlungen bekannt gegeben. Verschiedene Firmen genehmigten eine wöchentliche Lohnerhöbung und mehrere Arbeiter haben bereits die Arbeit wieder aufgenommen. L
Aus Greiz meldet ,W. T. B,*“, daß die Arkeiter der dortigen Webereien cine zeznstündige Arbeitszeit, Wiederherstellung des Lohntarifs vom Jahre 1882 und eine besondere, Lohnerhöhung von 15 % für komplizirte Arbeit, endlih die Einführung von Lohn- büchern verlangen. Der Vereinder Fabrikanten geht hierauf nicht ein urd lehn t es überhaupt ab, mit dem sogennnten Urbeitercomité, das aus Führern der Sozialdemokraten besteht, zu verhandeln; er ift jedo bereit, mit einem aus den Arbeitern zu wählenden Aus- {uß 1n Verhandlung zu treten. Ein Theil der Arbeiter hat in Folge dessen die Arbeit niedergelegt.
Hier in Berlin fand, wie die „B. Börs -Ztg.“ berichtet, am Freitag eine Versammlung dcr Brauergesellen von Berlin und Umgegend statt, in welcher über den gegenwärtigen Stand des Strikes Bericht erfiattet wurde. Eine Berathung zwischen den Ver- tretern der Arbeitgeber und Arbe:tnehmer führte zu günstigen Ergebnissen. Es wurde eine Cinigung über folgende Punkte er- zielt: 1) Die geforderte Arbeitszeit von 62 Stunden pro Wocte wird bewilligt. 2) Der monaili§e Minimallohn beträgt 120 3) Der Hausêtrunk muß steis in gutem Bier bestehen. 4) Die stri- kenden _Braver werden wieder eingestellt, dagegen die an lórer Stelle während des Strikes Eingetretenen entlassen. Das avuédrücklide Verlangen des Direktors Rösike, daß Seitens der Gesellen auf die Wiedereinstellung solcher Kollegen, die sich gegen die Vorgesctien gröblih vergargen haben, verzichtet werden solle, wurde von der Lohnkommission acceptirt. Bezüglich der Arbeitébücher wurde erklärt, daß dieselben in sämmtlichen Brauereien bereits abgeschafft seien. Gegen die Gründung einer Centralberberge wurden Bedenken niht geltend gemacht. Ueber die Schaffurg eines Gesellen-Acbeitsnahweises soll in einer gemischten Kowmwission berathen werden Nothwendige Ueber- stunden werden besonders bezahlt. Das Verlangen der Brauerei- Vertreter, die biéherige Lohnkommission aufzulösen und eine Neuwahl vorzunehmen, wurde entschieden abgelehnt 2c. Direktor Urendt theilte der Versammlung mit, daß in den Weißbierbrauereien, in denen vor- zugsweise Arbeiter beschäftigt seicn, diese entlassen und an ihre Stelle Brauer eingestellt werden sollen.
Aus Prag berichtet „W T. B.“, daß eine von etwa 3000 Sirikenden besutte Arbeiterversammlung gestern bes{loß, die Arbeit nit früher wieder aufzunehmen, als bis zwischen allen Arbeitern und Fabrikanten Einigkeit hergestellt sei Eine kleine Arbeiterversammlung in Lieben hat ebenfalls die Fortdauer des Strikes beschlossen.
Aus Brünn mird der „Voss. Ztg.“ vom 10. d. M. telegraphirt,
in Blansko am Donnerstag Abend plöglich die Arkeit einsteilten, und in den naben Wald zogen, wo sie die Aufstellung mehrerer Forde- rungen beriethen. Gendarmerie zerstreute die Ausständigen und ver- baftete sechs Hauptanstifter des Auéstandes, worauf die Uebrigen zur Arbeit zurückkehrten.
In Kopenhagen hat gestern, wie „W. T. B.,* meldet, eine Versammlung der dortigen Maurergesellen besälossen, heute zu striken, weil die Meister den neunstündigen Arbeitstag verweigern.
Handel und Gewerbe.
Berlin, 9, Mai. (Amtliche Pretsfeststellung für Butter, Käse und Schmalz.) Butter: Hof- und Genofsen- \chaftsbutter Ia. 100—102 Æ, Ia. 97—99 Æ, Ila. —,— , do. abfallende 93—95 #, Land-, Preußishe 90—94 6, Netzbrücher 90—94 4, Pommerihe 90—94 é, Polnishe 90—94 4, Bayerische Senndutter —,— #, do. Landbutter —,— #, Swles. —,— , Galizische 70—75 # — Margarine 40—70 A — Käse: S{weizer Emmenthaler 90—95 #4, Bayerischer 70—75 , do. Ost- und West- preußischer, Ta. 70—75 Æ, do. Ila. 60—65 #, Holländer 85—90 , Limburger 42—45 A, Quadratmagerkäse 12—25 #6 — Schmalz: Prima Western 17 9% Ta. 41,00 Æ, reines, in Deutsch- land raffinirt 45,00—48 A, Berliner Bratenschmalz 48—51 Fett, in Amerika raffinirt 40,00 A, in Deutshland raffinirt 43—46 4 — Tendenz: Butter: Vermehrte Zufuhren veranlaßten ein weitere Preisreduktion. — S{hmalz: Tendenz ruhig.
Berlin, 10. Mai. (Wochenbericht für Starke, Stärke- fabrifate und Hülsenfrüchte von Max Sabersky.) Ia. Kar- toffelmehl 154—16 #, Ia, Kartoffelstärke 152—16 #, Ila. Kar“ toffelstärke und -Mehl 1353—15 #, feudte Kartoffelstärke loco und Parität Berlin 7,75 #4, Frankfurter Syrupfabriken zahlen frei Fabrik Frankfurt a. Oder 7,55 #, gelber Syruv 17#—18 #, Capillair- Export 20—20Fè Æ, Capillair Syrup 19—19è #, Kartoffel- zucker Capillair 19}3—192 #, do. gelber 183—18} M, Rum-Couleur 34—35 M, Bier - Couleur 34—35 H, Dextrin , gelb und weiß, Ia. 25}—264 A, do. sctfunda 223—24 Æ, Weizen- stärke (kleinst.) 36—37 4, Weizenstärke (großstück.) 407—41} #, Hallesche und S(lesishe 403—42 , Schabe-Stärke 31—32 4, Mais- Stärke 30—31 4, Reisftärke (Strahlen) 453—47 4, do. (Stückten) 43 —44.46, Victoria-Erbsen 17—20 4, Kocherbsen 18—21 4, Futtererbsen 16—165 Æ, grüne Grbsen 18—21 Æ, Leinsaat 22—24 A4, Linsen, große 30—46 MÆ, do. mittel 22—30 4, do. kleine 18—22 Æ, gelber Senf 18—24 4, Kümmel 42—46 4, Buchweizen 14—16 4, Mais loco 1153—12 4, Pferdebohnen 16—18 M, inländishe weiße Bohnen 19—22 M, breite Flachbohnen 21—23 F, ungarische Bohnen 18— 20 Æ, galizis@e und russishe Bohnen 16—18 4, Wien 17—17} M, Hanfkörner 15—16446, Leinkuchen 1453—15 4, Weizenschale 93—10M, Roggentleie 10—107 #, Rapsfkfuchen 13}—14 #, Mohn, weißer 60—70 M, do. blauer 40—45 #, Hirse, weiße 20—23 4 Alles per 100 kg ab Bahn bei Partien von mindestens 10 009 kg.
__— In der vorgestrigen Sißung des Aufsihtéraths der Ver- eintgtenKönig8-undLaurahütt1e berichtete der Vorstand über die Resultate des 3. Quartals des laufenden Geschäftsjahres. Die Pro- duftion in Steinkohlen, Eisenerzen, Roheisen und den Produkten der Walzwerke, des8gleihen der Absay resp. Verbrauch dieser Ar- tikel ift niht unerheblich gestiegen, ebenso hat sich die baare Einnahme gehoben und betrug 8355000 M, d. i. 2147000 A mehr als im fkorrespondirenden Quartal des Vorjahres. Dur den verstärkten Betrieb und Absaß sowie durch die erzielten höheren Preise ist der Geschäftsgewinn gestiegen und be- läuft sih auf die Summe von 1 938 000 Æ, d. i. um 1221 800 M mehr als im 3. Quartal des vorigen Geschäftsjahres. Am Schluß des Monats März waren Aufträge in den Produkten der Walzwerke gebuht: bei den schlesischen Werken 38000 t im Werthe von 6 703000 H, bei der Katharinahütte 5000 t im Werthe von 681 000 Rbl. Diese Aufträge beschäftigen die Werke der Gesell- schaft auf 3 Monate. Der auf der Katharinahütte in Polen errichtete Hochofen ist Ende des Monats März in Betrieb gekommen und funk- tionirt z. Zt. dea gehegten Erwartungen entsprechend.
— In der am 10. d. M. abgehaltenen Generalversammlung der Eisenbahn-Renten-Bank zu Frankfurt a. M. wurde die vorgelegte Bilanz genehmigt und die Vertheilung einer Dividende von 12,50 M pro Aktie = 59% beschlossen, Dem Aufsichtsrath und Verwaltungsrath wurde Decharge ertheilt.
— Die Einnahmen der Lübeck-Büchener Eisenbahn be- trugen im Apriï 1890 proviforisch 370250 M gegen 357137 M April 1889, mithin mehr 13 113 4 Die definitiven Einnahmen im April 1889 betrugen 367289 Æ Die Gefsammt-Einnahmen vom 1, Januar bis ult. April betrugen 1424 625 M gegen 1281 493 M im gleichen Zeitraum des Vorjahres, mithin mehr 143132 46 Die definitiven Einnahmen vom 1, Januar bis ult. April 1889 betrugen 1 326 811
— În der vorgestern stattgehabten Generalversammlung der Buschthierader Eisenbahn theilte der Präsident Tragy mit, daß zufolge einer Vercinbarung mit der Regierung die bekannte Be- sckwerde an den Verwaltungs8gerihtshof zurückgezogen werden würde, sobald die betreffenden Vereinbarungen von den Ministerien bestätigt sein werden. Von dem Reinertrag für die A-Strecken von 1267898 Fl. gelangt eine Dividende von °°/9 und eine Super- dividende von 26 Fl. 25 Kr., von dem Ertrag der B-Strecken im Betrage von 1 596 102 Fl. cine Dividende von 5 9% und eine Superdividende von 8,590 Fl, zur Vertheilung. Von keiden Unterneßmen werden je 200 000 Fl, dem Erneuerungsfonds und dem Gratifikationsfonds für Dierer und geringer besoldete Beamte sowie je 25 000 Fl, dem Pensions- fonds zugewiesen. Auf neue Rechnung werden bei dem A-Unternehmen 98 004 Fl, bei dem B-Unternehmen 67 225 Fl, übertragen. În den Verwaltungsrath wurden Tragy und Bachofen wieder- und Baron Pußwald neugewählt.
— Die Generalversammlung der Galizischen Karl- Ludwigsbahn vom 19. d. M. genehmigte den Rechnungsabschluß pro 1888, sowie den Antrag des Verwaltungsrathes, wonah der Julicoupon mit 5f Fl. cinzulösen und eine weitere Nachzahlung nicht statt¿ufinden habe. Mit der mit 3 Fl. 15 Kr. erfolgten Einlösung des Januarcoupons ergiebt sih eine Dividende von 49% pro 1889, Der Ueberschuß des Ertrages im Betrage von 28537 Fl. wird dem Pensionsfonds überwiesen.
_— Na dem Handelsauêweis für das Königreich Groß- britannien zeigte der Werth der Einfuhr im Monat April in Höhe von 35 680 242 Pfd, Sterl., im Vergleih zu dem nämlichen Monat des Vorjahres, cine Abnahme von 1575543 Pfd. Sterl. oder etwa 4309/0, während die Ausfuhr im Betrage von 20 344 367 Pfd. Sterl. eine Zunahme von 7069 652 Pfd, Sterl. oder 32 ‘/a aufweist. Für die ersten 4 Monate dieses Jahres hat, verglißen mit dem entsprehenden Zeitraum des Vor- jahres, die Einfuhr um 3042528 Psd. Sterl, ab- genommen und die Ausfuhr um 2790775 Pfd. Sterl. zugenommen. Die Abnahme der Einfuhr im April ist am bedeutendsten in zollfreien Nahrungsstoffen und Getränken, foroie in Chemikalien und allerlei Fabrikaten, während der Import von lebendem Vieh, Rohstoffen für Textilfabrikate und andere Industriezweige einen mäßigen Zuwachs aufweist. Die Zunahme bei der Ausfuhr vertheilt sih auf fast sämmtlihe Stapelartikel mit Aus- nahme ‘von Leinwand, Wollen- und Kammgarnstoffe und Artikel für perfönlihen Gebrauch. Am bedeutendsten ist die Zunahme in Me- tallen, Rohstoffen und Mas@inen.
Leipzig, 10. Mai. (W. T. B) Kammzug-Termin- handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Mai 4,55 4, pr. Juni 455 Æ, pr. Juli 455 #4, pr. August 4525 #4, pr, September 4,525 #4, pr. Oktober 4,523 Æ, pr. November 4,925 H, pr. Dezember 4,527 4 Umsay 80000 kg. Ruhig. Wien, 10. Mai, (W. T. B.) Ausweis der österreichis\ch- ungarishen Staatsbahn in der Wohe vom 30, April bis
daß die Arbeiter in den ürstlih Salm“schen Eisenwerken
6. Mai: 670 651 FIl., Mehreinnahme 7638 Fl. Ausweis der Südbahn vom 830, April bis 6, Mai:
London, 10. Mai. (W. T. B.) An der Küste 4 Weizen- ladungen angeboten.
.St. Petersburg, 10, Mat (W_ D B.) Dur® - einen Kaiserlichen Ukas wird der Finanz-Minister ermättigt, Behufs Erweiterung und Verbesserung der russischen Eisen bahnen und Behufs Rüterstattung der für diese Zwecke vom Reichs - Schaßamt wvorgestreckten Summen eine innere An- leihe im Betrage von 75 Millionen Kreditrubeln unter der Benennung „Innere konsolidirte Eisenbahn-Anleihe erster Emission von 1899 zu 43% verzinslih“ aufzu- nehmen. Die Obligationen sollen in Stücken zu 100, 1000, 9000 und 10 000 Kreditrubeln ausgfertigt werden und auf den In- haber oder Vorzeiger lauten. Die Verzinsung beginit am 1. Mai 1890. Die Ziehungen für die Amortisation finden am 1. Februar und 1. August statt und beginnen mit dem 1. Februar 1891. Die Reichëbank ist von dem Finarz-Minister ermättigt, mit dem Verkauf der Obligationen am 1. Mai 1890 zu beginnen, und zwar bei der Reiá sbank selbst und bei deren Filialen in den Provinzen.
New-York, 10. Mai. (W. T. B,) Der Werth der in der vergangenen Woche ausgeführten Waaren betrug 9 537 808 Doll. gegen 10 858 848 Doll. in der Vorwoche, davon für Stoffe 1 517 921 Doll. gegen 1934 916 Doll, in der Vorwoche
Rennen zu Charlottenburg. 10, Mai.
I, Mai-Flach-Rennen. Altersgewiht, Der Sieger ist für 4000 6 fäuflid 2c. Distanz ca. 1400 m. Rittm. Suermondt's S „Marcel“ 1., Lt. S(legel’'s F.-W. „Dunkelmann“ 2.,, Hrn,
. Saloschin's \{w. H. „Banus“ 3. Nach Gefallen mit zwei Längen gewonnen ; „Banus* angehalten, zwanzig Längen hinter , Dunkelmann“. Werth: 1650 A — „Marcel“ wurde nicht gefordert.
IL. Jungfern-Flah-Rennen, Herren - Reiten. Alters-
gewiht. Der Sieger ist für 3009 4 käuflih. Dift. ca. 1400 m. Major v. Tresckow's br. St. „Skittles“ 694 kg Bes. 1, Major v. Zanfen-Osften's br. W. „Pilot*“ Hr. E. Feigell 2, Lt. v. Shmieden's dbr. St. „Sign Pos LE v. Eynardt 3. Siegte mit einer Länge; „Sign Post“ drei Längen hinter „Pilot“ und eine Länge vor „Berg- straße“ Dritte. Werth: 1540 ( der Siegerin, 460 6 dem Zweiten, 260 A der Dritten. — „Skittles* wurde nicht gefordert. „Pilot“ von Kapt. JIeë geklaimt. E Westend-Hürden-Rennen, Alter8gewicht. Der Sieger ist für 4000 „é fäuflich. Dist. ca, 3000 m. Kapt. Joë's br. H. „ESrxtrato“ 1.,, Hrn. Albert's F.-St. „Rothhaut“ 2., Lt. v. Waldow's \chw. St. „Madame Favart“ 3. Nah Gegenwehr sicher mit drei Längen gewonnen ; zehn Längen weiter zurück „Madame Favart“, Werth: 2040 M dem Sieger, 450 # der Zweiten, 250 46 der Dritten. — „Extrato* wurde für 5100 4 zurückgekauft.
IY. Kilbarry-Jagd-Rennen. Ehrenpreis und 1000 dem ersten, 500 M dem zweiten, 300 ( dem dritten Pferde. Hercen- Reiten. Dist. ca. 3000 m. Major v. Tresckow’s br. W. „Scholar“ Lt. v, Willich 1, Rittm. v. Schmidt-Pauli's bc. W. „Panther“ Lt. G. v. Scierstädt 2.,, Lt. Gr. Gößen's br. St. „Gina* Bef, 3. Siegte leiht mit einer Länge; fünf Längen trennten „Gina“ von „Panther“. Werth: Ehrenpreis und 1360 4 dem Sieger, 460 M4 dem Zweiten, 260 # der Dritten.
V. Großes Berliner Hürden-Rennen. Handicap. Dist. ca. 2500 m. Rittm. Suermondt's F -H. „Raufbold“ 1., Kapt. Joë's F.-H. »Hazelwood“ 2, Hrn. O. Spiekermann's F.-St. „Venus“ 3, Kapt. Icoë erklärte, das Rennen mit „Hazelwood“ gewinnen zu wollen. — Mit drei Längen sicher gelandet; zwei Längen zwischen „Hazelwood“ und „Venus“ und eine Länge dahinter „Antrim“. D 4850 Æ dem Sieger, 1050 # dem Zweiten, 450 4 der
ritten.
_VI. Spreethal - Jagd- Rennen. UAltersgewiht. Der Sieger ift für 5000 A fäufli x. Dist. ca. 3000 m. Lt. Gr. Hallwyl's &.°O. „Androcles* 1., Hrn. H, Suermondt's F. W. „Aramis“ 2., Kapt. Ic ës8 F.-W. „Westgate“ 3, Siegte wie er wollte mit drei Längen ; fünf Längen zwischen dem Zweiten und Dritten. Werth: 2820 dem Sieger, 540 ( dem Zweiten, 240 / dem Dritten. — „Androcles* wurde für 5650 4 an Hrn. Ehrich verkauft.
VII. St. Mark-Jagdrennen. Herrenreiten. Jagdrennen 9. Kl. Altersgewicht. Dift. ca. 3500 m, Rittm. v. Köller’s \{chw. St. „Wegda“, Rittm. b. Sydow 1., Lt. Gr. Westphalen’'s dbr. W. „Bacchus* Lt, v. Graevenitz 2., Frhrn. v. Schrader’s dbr. St. „Mifsie“ Rittm. v. Boddien 3, Verhalten mit vier Längen gelandet; „Missie* fünfzig Längen hinter „Bacchus“ Dritte. Werth: 1670 M der Sie- gerin, 580 Æ dem Zweiten, 180 A der Dritten.
Mannigfaltiges.
In der Waffen-Sammlung des Zeughauses sind dem „Dtsch. Tagebl.* zufolge in einer Fensternishe nach dem Kastanien- wäldcen zu in einem Kasten unter Glas die Orden- und Ehrenzeichen, Sporen, das etserne Kreuz auf goldenem Stern Brenn- und Lese- glas, welche Fürst Blücher von Wahlstatt geführt hat, auf- gestellt. „Dieselben rühren zum großen Theil aus dem Nahhlaß Kaiser Friedrih's her. In einem zweiten Kasten, dem ersteren gegenüber, sind die Orden- und Ehrenzeichen des Generals von SwHharn- horst enthalten.
Der Stolze'’she Stenographenverein beging am Sonn- abend die Aufnahme seines tausendsten Vereinsmitgliedes durch einen feierlihen Kommers in den Räumen der Phil- harmonie, welche der Feier entsprechend ausgeschmückt waren, Zahlreihe Beglückwünshungen der höchstgestelten Beamten gaben von der Theilnahme der Bebörden an diesem seltenen Feste Kunde, Nah dem Toast auf Se. Majestät den Kaiser und König, welcher, in {chwungvollen Worten ausgebracht, begeisterten Widerhall in der überaus zahlreihen Festversammlung fand, verlief der Kommers in fröhlihster Weise. Die Aufführung eines von dem Vorsitzenden des Festaus\cusses, Hrn, von Wittken, gedihteten und in Musik ge- seßten launigen Singspiels und eines von Hrn. cand. phil. Hirte verfaßten Festspiels „Der Triumph der Stenographie“ erfüllte ihren Zweck, die Stimmung der Festtheilnehmer zu erhöhen, in reihem Make und fand ungetheilten stürmischen Beifall,
__Im Zoologischen Garten sind in den legten Tagen wiederum einige höchst bemerkenswerthe und seltene Thiere eingetroffen, welche der Besucher in der chemals für Schlangen und dgl. ver- wendeten, jeßt aber zur Aufnahme kleinerer und zarterer Säugethiere eingerichteten, östlichen Abtheilung des kleinen Vogelhauses findet. Es ift dies ein Exemplar des {on frühec im hiesigen Zoologischen Garten vertreten gewesenen zweizehigen Faulthiers. Zum ersten Mal zu sehen i ferner der in der Nähe unter- gebrachte kleine Ameisenfresser aus Brasilien und Paraguay, cin Verwandter des durch den mäthtigen bushigen Schwanz gekennzeihneten großen Ameisenfressers, von dem sich der erstere außer durch die ge- ringe Größe dur einen größtentheils unbehaarten Greifschwanz aus- zeichnet. Beide neuen Ankömmlinge sind Mitglieder der von den Zoologen ais „Zahnarme“ bezeichneten, {on in früheren Erdperioden eine wichtige Rolle spielenden Gruppe von Tbieren, zu denen au die in mehreren Exemplaren hier vorhandenen Gürtelthiere zählen und welche sich jeßt im Zoologischen Garten in seltener Vollständigkeit vereinigt finden.
__ Dresden, 11. Mai. (W. T. B.) Heute ist hier die Bildung eines Orts8aus\chusses für Errihtung eines Bismarck- Denkmals erfolgt. Ober-Bürgermeister Dr. Stuebel und Ge- heimer Hofrath Ackermann wurden zu Vorsitzenden gewählt.
Sofia, 10, Mai, (W. T. B.) Heute Nachmittag zwischen 21 t Uhr wurden hier zwei leihte Erd t ö ße vertikaler Richtung verspürt.
796 811 Fl, Mindereinnahme 21 621 Fl.
M 115.
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anze
Berlin, Montag, den 12. Mai
Parlamentarische Nachrichten. m Reichstage ist von den Abgg. Auer und Ge- Sp nachstehende Geseßentwurf eingebraht worden:
d die Abänderung der Titel I, II, VII, IX, X und Gel L iruannaen der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von
reußen 2c. i G . ia N Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des
Bundesraths und des Reichstages, was folgt: Artikel T. : E Dem Titel T der Gewer eng wird Folgendes hinzugefügt: 3a
S traf-, Versorgung2- “und Beschäftigungsaxstalten, welche aus e ea Mitteln unterhalten oder unterstüßt werden, sind in erster Reihe gewerbliche Arbeiten für den eigenen Bedarf, den Bedarf des Reichs, eines Staats oder eines Gemeindeverbands E N Der Verkauf gewerblicher Erzeugnisje für eigene, Rechnung, für Rech» nung des Reichs, eines Staats oder eines Gemeindeverbands darf nur zu den marktmäßigen Preisen N
rtifel II, Der §. 14 der Gewerbeordnung wird aufgehoben und dur
folgende Bestimmungen ersetzt:
ändi ieb ein bes anfängt den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewer s ¡ muß e E e wo solches gesteht, N O e lf ous tändi hörde Anzeige davon maMen. ; : jliänvigen Le welcher zum Betriebe eines Gewerbes im Umherziehen i t ist. (U E e NeBaung Me zu A ge ee in Auftrage Anderer ein Gewerbe betretven m 1 Ie: 18A A, Gewerbebetriebs die Betriebsstätte desselben, sow A 3echs Betriebsstätte spätestens am Tage leines_ 8 O O seines Wohnorts und dem Arbeit8amt seines Bezirks (§. 33) anzugeben. _
5 t, wer Versiherungen : Junmoblliar-FeuerversicherungE-Anftalt 09 Aen i Werdèr mitteln will, bei Uebernahme der Agen E d 20 La dieses Geschäft wieder aufgiebt, oder n L en bf Tage Anstalt den Auftrag wieder entzieht, innerha L ae
zuständi 3rde seines Wohnorts davon Anzetge 3 jen. der zuständigen Behö s r e fe
Der Titel VIL der Gewerbeordnung wir folgende Bestimmungen ersetzt:
L N. fmännishen Hülfépersonals altnisse des gewerblihen und aus sperfonals, De a Akriint Viges und Regelung ihrer Beschäftigung.
\ zltnisse zwische ernehmern oder . Testsebung der Verhältnisse zwischen den Unternehmern türen L Ea einerseits und ihrem gewerblichen E andererseits ift, vorbehaltlich der dur Reichsgeseß begründeten Be \chränkungen, Gegenstand freier Uebereinkunft. 4 Das Hülfspersonal ift i der Wahl der Unternehmer un
beschränkt. a 106.
i set darf die Fn Unternehmungen, welche unter dies Geseß fallen, D Arbeitszeit für alle über sechzehn Jahre alten Hülfspersonen A Tage des Inkrafttretens dieses Geseßes an täglich bôdi en N Stunden, an Sonnabenden (Samstagen), Vorabenden der hohen Feste böchstens act Stunden, aus\chließlich der Pausen, währen. Aaibreit Vom 1. Januar 1894 an wird die hôöstzulässige Arbei zei auf täglih neun, vom 1. Sanuar 1898 an auf acht Stunden U i Salinen 2c.) oder in | ci Arbeiten unter Tag (in Bergwerken, Salinen 2c.) G mee AIE und Ma es ei f die täglide Arbeitss{icht aht Slunden l c Arbeiten n Tage ift hierbei die Zeitdauer der Ein- und Ausfahrt in die Arbeitszeit einzurehnen. y L. : L “Mueotige Hülfspersonen im Alter von vir Mein Jahren dürfen tägli nit über aht Stunden N ig Werds 0 “ Kürzere Arbeits\chichten sind der sreten Verabredung betd
tragscließenden Theile überlassen: 6
für eine Mobiliar- oder
d aufgehoben und dur
; a, 4 H In der Zeit vom 1. April bis 30. Seytember darf die Arbeits
\chicht für Betriebe na L 106 Absag T nit vor Morgens 6 Uhr
1. Oktober D URE muß spätestens Abends 7 Uhr beendet fein.
In der Arbeits\hicht müsen Pausen von min E i zi i Das Verlassen de
f Arbeitsamt des Bezirks anzuzetgen. Las sen | U Aasigiten während der Pausen darf dem Hülfspersonal nich
Od S S inanit ist befugt, unter Zustimmung der Arbeitskamme
L 134), für Betri wo dies im Interesse aller Betheiligten liegt, d Bea S Laesidt während der Sommerszeit eine Stunde die Arbeits\hicht eine Stunde das Arbeitsamt unter Zustim- der Pausen bis auf eine tsprehend früheren Schluß der Arbeits-
den Beginn der früher N gestatten, in welchem Falle früher zu endigen hat. Ferner kann mung der Arkbeitskammer die Verkürzung Stunde dewarto, um einei en iht herbeizuführen. is i S Arbeitsamt ist ferner befugt, lien Arbeits\chicht um höchstens zwei 2 höchstens drei Wochen ausnahmsweise zu gestatten,
ercigniss
haben. 2
ür Hülfspersonen, die währe r Zat Tudda können und das Meittagefs zunehmen gezwungen (a0, ist der Unternehm der Arbeitsräume und in k keiten unentgeltlich zur Verfügung Me
An Sonn- A Festtagen wischen der Beendigung un E Ruhepause von 36 Stunden, und, folgen, eine solhe von 60 Stunden liegen.
den nothwendigen Betrieb derselben betrifft ,
bei denjenigen Gewerben, die ihrer Natur nach ieb erfordern. 5
B ia aller Art dürfen an
fünf Stunden geöffnet und müssen spätest
\chlossen sein. Die nähere Zeitbestimmung
bt als Festtage gelten, bestimmen die Land
i en. ; i mger Arbeitsamt ist befugt, die Arbeit
steht der höheren
den regelmäßigen Betrieb
bis 31, März niht vor Morgens 7 Uhr beginnen
destens zwei Stunden Die Arbeitsstunden find nach der öffentlichen Ühr zu rihten
E blie Arbeit verboten ist gewerblihe Ar : i dein Wiederbeginn der Arbeit muß und wenn zwei Feiertage einander Ausgenommen hiervon
„10 l : ten, soweit sie ist die Beschäftigung bei Verkehrs- und Transporta net statten
2 : s ü 8-Anstalten sowie aller Art, öffentlihen Erholungs- oder Vergnügung Bay aen
Die Arbeit in den für Werktage vorgeschriebe
ferner gestattet, wo Märkte oder Messen in So
fallen.
Hülfspersonen, die
Die Natarbeit ift Das Arbeitsamt ist
dieselbe zu gestatten:
fo
a. bei dem Betrieb
rdern. : Hülfspersonen, die
arbeit beschäftigt waren, nicht beschäftigt werden.
voller Schicht beschäftigt waren, endigung der Arbeit bis zu ihrem mindestens acht Stun
achtzehn Jahren ift die regelmäßige Arbeiterinnen jeglihen Alters wed
Hülfspersonen, die
Für Arbeiterinnen
beschäftigt werden.
statten :
beschäftigt sind, ist in der Woche eine
36 Stunden zu gewähren.
b. bei solwen Gewerben, die ihrer
8 Nahere bestimmt die böhere Verwaltungsbehörde. R B bei regelmäßigem Sonn- und Festtagsbetrieb ununterbrochene Ruhezeit von
8, 108. verboten.
befugt, unter Zustimmung der Arbeitskammern
fehrs- und Transportanstaltenz; E Natur nah Nachtarbeit er-
volle Sicht bei regelmäßiger Nacht- dürfen in der darauf folgenden Tages\chicht
eine
i regelmäßiger Nachtarbeit, aber nicht in bes g dem Zeitpunkt der Be- Wiederbeginn eine Ruhezeit von
den zu gewähren.
8. 108 a.
jegli Alters und männliche Arbeiter unter jed ee Nachtarbeit verboten. er auf Hohbauten noch unter Tag
8, 108 b,
Das Arbeitsamt ist befugt, Nachtarbeit vorübergehend zu ge?
a. wenn Naturereignifse oder Unglücksfälle den
trieb unterbrochen haben ;
b. wenn Nachtarbeit fich zur Verhütung von
unumgänglich nothwendig erweist.
Wöchnerinnen dürf
während aht Wochen niht beschäftigt gung oder Entlassung derselben aus der
nit stattfinden.
Das Reichs - Arb
machen.
,
r i
V
eine Verlängerung der geseh- Stunden täglich und auf wenn Natur-
2 oder Unglüdcsfälle den regelmäßigen Betrieb untérbrocen
d der Mittagspause ihre Wohnung t en in N: Betriebsftätte ein- er verpflichtet, außerhalb in der kalten Jahreszeit geheizte Räumlich-
onn- und Festtagen höchstens an ens Nachmittags 4 n de:
es
an Sonn- und Festtagen
e ; nglücksfälle oder eitweilig und ausnahmsweise zu elten, A ote haben oder
Arbeitszweck auf andere
Ein Unternehmer,
ihtet. M Die Meinungsäußerung v von der Arbeitskamm personal leicht zugäng
1) die Bestimmu
b. der Pausen; 3) über die Zeit 4) Uber Die
ültêpersonen vierzeh Ben Monat beträgt ; 5) die vom Beschaffenheit des G Anordnungen ;
Geschäftsstunden.
wenden.
entscheiden.
Folge zu leisten; zu
Eine geseß
besteht nit. Beim Abgang
und Dauer ihrer
Zeugniß ift auf ihr
Abzüge, zulässig sind, gilt für das q
ein Festtag ist, der verdienten Lohnes 1
des für E Hnittwochen
Dagegen könne sowie Werkzeuge u Gehalt oder Lohn Selbstkostenpreisen.
Hülfspersonen,
kann.
atuxeretaniE ¡ur Verhütung von Unglüsfällen als unumgänglich
der Betrieb fich nothwendig erweist.
oder dieser daraus
stehendes Gewerbe betreibt, ift Arbeitêordnung ist, nachdem
Betriebs\tätte auszuhängen.
Maß, be, daß die B Kündigung mit der Maßgabe, daz e ei ß die Kündigungsfrist in der e ves Tage und für kaufmänn
6) die Adresse de
Geldbußen wegen Nichtbeachtung der Vor ordriung dürfen fünf Prozent des dur{schnittlichen nicht überschreiten und find zum Nuyen des
ung oder deren Handhabung
b c S :» Nrheitäord / Beschwerden gegen die MTD ettSoEdna durch die Arbeitskammer zu
sind bei dem Arbeitsamt anzubringen un Von der Arbeitskammer nit genehmigte Arbeitsordnungen haben für das Hülfspersonal keine E C H A Kraft. \ pflicht ) en der Unter- ie Hülfs n find verpflichtet, den Anordnungen í j
be N E Dehuna A die ihnen übertragenen Berufsarbeiten
Beschäftigung for vom Arbeitsamt fkosten-
Fede Kennzeihnung der Zeugnisse SInhaber in feinem Fortkommen behin
Die uter i v
L 6 ich, dem nän1 Ege als M Grund ausdrüdlicher baar in Reihswährung | gewerbliche Hülfspersonal der Freitag j diesem vorhergehende Werktag.
Hohnzahltag nicht zum 1, SUbeA eine Abschlagszahlung zu gewähren,
die gleiche Leistung in der B
Die Unternehmer borgen oder ihnen Waaren an
abreichen oder E a Gilfspersonal Wohnung, Feuerungsbedarf,
e Beköstigung, Arzneien und ärztliche Hülfe, i bertragenen Arbeiten als nd Stoffe zu den ihnen ü n aue m
Landnußung, regelmäßig
en vor und nach ihrer Niederkunft im Ganzen werden und dar} eine i Arbeit während dieser Zeit
S, 109a. i citsamt (8. 132) kann di
¡ugendlichen, sowie weiblichen Hülfspersonen in B Vauteen Gefahren für Gesundheit und Sittlich
gänzlih untersagen oder
von besonderen
8, 109b.
Arbeitsmethoden, welche die Gesundheit der
\chädi das Reis-Arbeitsamt zu
O an Weise E werden kann. 11
der mit Unterstützung von Hülfspersonen ein
zum Erlaß einer
8. 111.
; i ß enthalten: j H Die Arbeitsordnung muß a e 9t-dieses: Geseped;
2) Bestimmungen über Anfang und Ende a, der Arbeits\{chichten,
ngen der Art der Lohnzahlung;
und
n
Bedingungen abhängig
der Kündigungsfristen und edingungen [ur Regel für gewer ise Hülfsper]onen
nen Schranken ift nn- oder Festtage
Auch dürfen
regelmäßigen Be-
Unglüdsfällen als
Kündi-
e Verwendung von etrieben, welche mit feit verbunden sind,
Arbeiter besonders verbieten, sobald der
gehört, in Ermangelung einer solchen Hülfskasse einer
HEUSeION ‘Besten der Hülfspersonen an dem Orte bestehenden, von
anderen zum Î n dem Arbeitsamt zu Mm L Kale,
en “114 und 115 zuwiderlaufen, find “a Bea e git den Ferabredungen zwischen den E und den von ihnen beschästigten Hültspersonen über die Gntnahme der Bedürfnisse der leßteren aus gewissen S lfabrts- Keine Hülfspersoa kann zu Beiträgen für Nea e v \ einrihtungen (Betriebs-Sparkafsen u dgl.) verpfli@tet werden.
ü i ) in §8. 115 zuwider geborgt für Waaren, welche dem §. ! juviider, JDEB : können von dem Gläubiger weder eingeklagt, noch dur E e sonst geltend gemacht werden, ohne Untere sie zwischen den Betheiligten unmittelbar entstanden oder unmi ite
erworben find, und fallen dergleihen Forderungen der im 8.
bezeihneten Kasse zu.
ternehmern fm Sinne der §8. d gleid zu Da man Ma E Ia Gehülfen, Bera Seis fü ff ind Faktore, sowie and i , bei d Gre Ae a e tbal Personen unmittelbar oder mittelbar
here i ulfspersonen werden in 88, 114—118 bezeihneten Hülfsper/
auch S Reim verstanden, welche für rue S
außerhalb der Betriebsstätten der leßteren mi die
gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt (Heimarbeiter , industrielle.) 8. 10.
ie Unternehmer sind verpflichtet, R f unter achtzebn Jahren die durch E gebotene besondere Rücksicht auf Gesundheit un E N jeni i i der Gemeinde- Si ü Denjenigen von ihnen, welche eine von meinde- bebörbe oder vom Staat als Focthilga nas e geg S anstalt besuchen, hierzu die erforder aen ia! E tigen Behörde festzusezende Zeit gewähren. o e Ege E Jain i Besuch einer Fortbildungs\hule ni besteht, ka vlscibe bur Ortsstatut vorgeshrieben werden. Soweit der T eL 06 in die Werktage fällt, darf derselbe nit außer der nah den SF.
) seßten Arbeitszeit stattfinden. und 106 a festgeseßten A
j vilictet, iejeni inrichtungen ternehmer sind verpflichtet, alle diejenigen Einri 1 E x Queen, wEEe mie RUEUYt auf die elite \hafenheit des Betriebes und der De s\tät l Siierbeit E ‘Gefahr für O L T. E terfügung des Reichs - ArbettSam1s ode ord1 S E len Nd des Aufsicht übenden Beamten vorgeschrieben
Forderungen
114 bis 118 sind glei
find.
bei der Beschäftigung von Alter derselben Sittlichkeit zu
Arbeits8ordnung ver-
sie dem Hülfsperfonal zur orgelegt und dur Vermittelung des AWOSaNE er genehmigt worden ist, an einer_dem Hü f8- änglihen und in die Augen fallenden Stelle în der
Reichs-Arbeitsamt in Berücksichtigung der besonderen i É A P und der Betriebsstätte erlassenen
8 Arbeitsamts und die bei demselben üblichen schriften der Arbeits-
Arbeitstagsverdien stes Hülfspersonals zu ver-
häuslichen Arbeiten sind sie nicht verbunden.
fönnen Hülfspers
8. 114
auszuzah
st verboten.
erreicht. lohnes 16 dürfen n
angerechnet
S O deren Forderungen in etne
zuwiderlaufenden Weise berichtigt worden find,
ah Maßgabe des be Sé f Zahlungsstatt Gegebenen
Letzteres fällt, soweit es noch
onen ein Zeugniß über dern, welches aus 6 und \tempelfrei 'zu beglaubigen 1. Ver n auc auf die Führung auêzudehnen. ces vi n , welche bewirken soll, daß der dert werde, ist verboten.
Hülfspersonal ohne andere Bestimmungen Als Lohnzahltag und, falls dieser Das E e Bei Affordarbeit, welche bis zum E erden kann, ist dem welhe mindestens die etriebsftätte geltenden
erv ichtet, dem gewerblichen Eden monatli, gesetzlicher
Abschluß gebracht w
werden, aber ni
8. 114 verlangen, ohne
liche Verpflichtung zur Führung von Arbeitsbüchern die Art Antrag Dieses
len.
i rem ülfspersonal keine Waaren Sri Æ Gehalt oder Lohn ver-
r den §8. 114 und 115 0:29 zu jeder Zeit daß ihnen eine entgegengeseßt werden bei dem Empfänger vorhanden bereichert ist, derjenigen Hülfskasse zu, welcher die
d Die Url „der beide Theile bliche
werden. 8. 121 tigkei ner mit i ulf8pers die auf Streitigkeiten der Unternelmer mit ihren Hülfsper}onen, if die Faebldisenen Verträge, den Antritt, die Fortseßung oder Auf- hebung des Arbeitsverhältnisses, aus die gegenseitigen Leistungen Ee demselben, auf die Ertheilung oder den Inhalt der Zeugnisse si beziehen , "werden dur die aus den Arbeitskammern zu bildenden Sciedsgerichte (8. 137) en
Die gewerbsmäßige Beschäftigung von Fahren ist verboten.
Kindern unter vierzehn
A i:
i nehmer, der jugendlihe Hülfspersonen unter sech8zehn Jahren bescftigen will, hat vor dem E der Beschäftigung dem Arbei t eine \chriftliche Anzetge zu c hes eite sind der Betrieb, die N edtage, an Le die Beschäftigung stattfinden soll, sowie die Art auf t iebus us anzugeben. Eine Aenderung hierin darf, abgesehen e N welche durch Erseßung behinderter Arbeiter für einze ne r ei N I nothwendig waren, at Cg bevor eine entsprehende wettere 2
i Behörde gemacht 11. L : j lede n Betrieb hat der Uniernehmer dafür iu toudeo! a0 E den Betriebsräumen, L L A gend lie e cin VerzeiGniß O erd n einer in die Augen fallenden & Ver; C A Angabe ihrer Arbeitstage sowie des om LO E ihrer - Arbeitszeit und der Pausen ausgehängt ist. E E dafür zu sorgen, daß in den bezeihneten Räumen E Tafe R gehängt ist, welhe in der vom Reichs-Arbeitsamt zu S “s Fassung und in deutlicher Schrift einen Auszug aus Lid Bestit mungen über die Beschäftigung IagenalGer Arbeiter enthält.
124. A : E i ternehmer, der Lehrlinge beschäftigen will, muß mit dem nee des Lehrlings einen schriftlichen Lehrvertrag ab Ge ist auf ständige Arbeits- er Lhrvertrag ist auf Verlangen dur das zuständig tg amt Be und kostenfrei zu beglaubigen und muß folgende Be
A A L evori@en Verrichtungen, in welchen der Lehrling N n ter der Lehrzeit, sowie die etwaigen besonderen Bedingungen, unter welchen der Lehrvertrag vor Ablauf der Lehrzeil einseitig ausgehoben werden Ln bezeit, „innerhalb welcher beiden A über Rehe a Libegeides, Fecehentlich über die unent- ASE, a mindestens. Jcl Jahre wüheen s Rh Diet von e en bauer und muh in die Lehrzeit voll einge-
rechnet werden. 8. 195.
i i i i bei seinem
berr ist verpflichtet, den Lehrling in den t
Betrieke C den Arbeiten des Gewerbes in der n e Zweck der Ausbildung A À 1) apa gg h aren trn
isen. muß entweder e oder dul ‘ten,
eili Ai Bell unten E Ga Menilrung des eihe
leiten. Er darf dem Lehrlinge die zu }elner Au S
i i Verwendung zu anderen Dienstlet|
Zeit und Gelegenheit durch i l R i i . Er hat den Lehrling zur Arbeitsam ei t
N N Sbattin, 2 häuslihen Dienstleistungen ist der Lehrling
nicht verbunden.
126. ie bü berkannt , welchen die bürgerlichen Ehrenrehte a 1 sind Auen, dé ibnen diese Rechte entzogen bleiben, nas is der "Ausbildung von Lehrlingen sich befassen, noch ift Sr A N erA \{äftigung von jugendlichen Hülfspersonen unter sechze gestattet. s
Fot Lehrlings
trag wird dur den Tod des Lebrherrn oder Le ;
tan Der ‘Lehrvertrag ages E des Untern t f ben iner der im S.
d eline Aawendung findet. Von Seiten des E En L
ebrverbältniß gelôst werden, wenn der Febr Gesundheit, Fe Sittlich-
i en Lehrlin : ) :
P O Oie Ausbildung des Lehrlings gefährdenden Weise vernach