1890 / 119 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 May 1890 18:00:01 GMT) scan diff

Der in zweiter Lesung gestrihene, die Vertheilung der Kosten betreffende § 1 des Art. IT wird auf Antrag des Abg. von Lösch mit einer unerheblihen Abänderung wieder-

hergestellt.

8. 2 lautet:

Insoweit die Räumung eines Flusses oder Flußtheiles bisher auf Grund spezieller Rechtstitel erfolgt ist, kann der Kreis von den seitherigen Verxflihteten nah Maßgabe ihrer Verbindlichkeit Ent- schädigung fordern.

Abg. Eberty beantragt, um die bisherigen Verpflich- tungen, den biëherigen Rechtszustand zu wahren, hinter den Worten „erfolgt ist“ einzufügen: „oder bisher zu erfolgen hatte“.

8. 2 wird mit diesem Amendement angenommen.

Abg. Freiherr von Zedlig und Neukirch beantragt folgenden Busat zu dem Gesetz: :

„Vor Feststellung der zur Dit noch nit endgültig festgestellten Pläne zur Regulirung nit \{iffbarec Flüsse sind die Betheiligten, insbesondere die Anlieger der unterhalb gelegenen Flußstrecken zu E Das\elbe gilt von der Aenderung endgültig festgestellter

âne.“ Î

Der Antragsteller führt aus, daß sein Amendement dazu bestimmt sei, die Wirkungen des Geseßes zu mildern und einen Theil der Bedenken gegen dasselbe zu beseitigen, Be- denken, die dahin gehen, daß durch den an einer Stelle ge- schaffenen Nußen an anderer Stelle Schaden hervorgebracht werde. Eine äbnliche Bestimmung habe sich im Strombau- geseß von 1862 durchaus bewährt.

Dieses Amendement wird mit einer Aenderung nah dem Antrage von Lösch dahin angenommen, daß anstatt der „B e- theiligten, insbesondere die Anlieger der unter- halb gelegenen Flußstrecken“ die „Kreisausshüsse der unterhalb gelegenen Kreise“ gehört werden sollen.

Der Rest des Gesezes und die dazu gehörigen, {hon in zweiter Lesung genehmigten Resolutionen werden angenommen.

(Schluß 51/, Uhr.)

Antrag der

Dem Reichstage ist der folgende Schneider

A O Cbe, Dr Oanr Dr (Nordhausen) und Schrader zugegangen : Der Reichstag wolle beschließen: dem nachstehenden Geseßentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertbeilen. Gesetz, betreffend die eingetragenen Berufsvereine. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nah erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichêtages, was folgt : L Allgemeine Vorschriften. 1) Ae _ Vereinigungen von nicht ges{lossener Mitgliederzahl, welche die Förderung der Berufsinteressen und gegen'eitige Unterstüßung threr Mitglieder bezwecken, erhalten auf ihren Antra die Recie eines eingetragenen Berufsvereins unter den nachstehend angegebenen Be- dingungen. 2) Namen. Q Der Verein hat einen Namen anzunehmen, welcher von dem aller anderen, an demselben Orte oder in derselben Gemeinde befind- lien Berufsvereine verschieden is und die zusäßliche Bezeichnung «eingetragener Berufsverein“ entbält. 3) Statut, S8: _Das Statut des Vereins bedarf der \chriftlien Form und muß Bestimmung treffen: 1) über Namen, Sit und Zweck des Vereins ; 2) über den Beitritt und Austritt der Mitglieder ; 3) über die Höhe der ordentlihen Beiträge und die Art der Ausschreibung außerordentliher Beiträge ; 4) über die Vorausseßungen, die Art und den Umfang der Unter- stüßungen und sonstige Leistungen ; 9) über die Bildung des Vorstandes, über die Legitimation sciner Mitglieder und den Umfang seiner Befugnisse; 6) über die Bildung und die Befugnisse des Aus\husses ; 7) über die Zusammensezung und Berufung der Generalversamm» lung und über die Art ihrer Beschlußfassung ; __8) über die Bildung und die Befugnisse der Zweig- Vereine, falls solche errichtet werden sollen; 9) über die Abänderung des Statuts; 10) über die Aufstellung und Prüfung der Jahresrehnung ; _ 11) über die Verwendung des Kassenvermögens im Falle der Auflösung des Vereins. Das Statut darf keine Bestimmung enthalten, welche den Vor- schriften dieses Gesetzes zuwiderläuft.

(Orts-)

4 __ Das Statut ist bei dem Gerichte, in dessen Bezirk der Verein seinen Sig hat, durch den Vorstand in Person oder mittelst be- glaubigten Aktes im Original ecinzureihen und Abschrift oder Abdruck desseiben beizufügen. __ Sind die geteßlihen Erfordernisse in dem Statut giebt das Gericht die Abschrift oder den Abdruck tes Statuts, ver-

gewahrt, so

jehen mit dem Vermerk: „Eingetragen nah dem Geseße vom . betreffend die eingetrageren Berufévereine“ dem Vorstande zurü. Das Originalstatut mit Bescheinigung der erfolgten Eintragung wird zu den Gerichtzakten genommen.

Grtspridt jedoh das Statut dem gegenwärtigen Geseß nit, so gehen ‘die eingereihten Schriftstücke an den Vorstand zurück, unter Mittheilung der Gründe der versagten Eintragung.

Abänderungen des Statuts unterliegen den gleichen Vorschriften. Gegen die im Absay 1 und 2 kbezeitneten Gerichtsbeschlüsse findet Beschwerde statt.

__ Die Eintragung eines Vereins, welher Zweig- (Orts:) Vereine einrihtet, ist bei demjenigen Gerichte zu erwirken, in dessen Bezirk der Hauptverein scinen Siß nimmt.

4) Rechtéfähigkeit.

Der eingetragene Berufsverein kann unter seinem Namen Rechte erwerben und Verbindli&keiten eingehen, Eigenthum und andere dingliche Neckte an Grundstücfen erwerben, vor Gericht klagen und verkflaat werden. i

Für alle Verbindlichkeiten des Vereins haftet den Bereinsgläubi- gern nur das Vermögen des Vereins,

Der crdentliZe Gerichtsstand des Veteins ist bei dem Geritte in dessen Bezirk er feinen Sitz hat. / IT. Rechte und Pflichten der Mitglieder.

1) Beitritt, D. O.

Zum Beitritt der Mitglieder ist

o

| : ) uit eine s{riftlihe Erklärung oder die Unterzeichnung des Statuts erforderlih. Handzei en Schreibens- urTundiger bedürten der Beglaubigung durch ein Mitglied des BVor- stants oder der Verwaltung eines Zweig- (Orts-) Vereins, 2) Beiträge. Wo Ss

Die Mitglieder sind dem Vereine gegenüber lediglich zu den auf Grund dcs Statuts festgestellten Beiträgen verpflichtet. ___ Na Makgakbe des Geschlets, des Lebentalters oder der Bes schâftiguna der Mitglieder darf die Höbe der Beiträge verschieden be- anefsen werden.

Die Einrichtung von Mitgliederkassen mit verschiedenen Beitrags- und Unterftüßungssäßen ist zulässig.

Im Uebrigen müssen die Beiträge und Unterstüßungen für alle

Mitglieder nah gleihen Grundsäßen abgemessen sein,

3) Unterftüßungen und Einrichtungen.

Der Anspruch auf Unterstüßung fann mit rechtlicher Wirkung weder verpfändet noch übertragen, noch gepfändet, und darf nur auf geschuldete Beiträge aufgerechnet werden.

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Me s Die Berufsvereine können ihren Mitgliedern namentlich ge- währen :

1) unentgeltlihe Rechtsberathung und Rechts\{ut ;

2) Arbeitsnahweisung und Reisegeld; : E

3) Unterstüßung bei Arbeits- oder Erwerbslosigkeit sowie bei Arbeitsftreitigkeiten ;

4) Unterstüßung in sonstigen Nothfällen; dieselben können au auf die Familienangehörigen der Mitglieder autgedehnt werden;

9) allgemeine und beruflihe Bildung dur Vorträge, Diskussionen, Unterrihtsfurse, Bibliothek und Zeitschriften, insbesondere Förderung der körperlichen, tenischen, geistigen und sittlihen Ausbildung der Lehrlinge und jugendlichen Arbeiter ; arg :

6) Vertretung der Rechte und Interessen der Mitglieder, ins- besondere durch Errihtung von Schieds- und Einigungsämtern.,

u 0B Die Berufsvereine können ferner für ihre Mitglieder: 1) Kassen zur Unterstüßung der Mitglieder und ibrer Ange- hörigen in Fällen der Krankheit, der Invalidität, des Alters, des Todes, t 2) Sparkassen, Erwerbt- und Wirthschaftsgenofsenschaften begründen. ie “t _ Für die in diesem Paragraphen bezeihneten Kassen und Genofsen- schaften sind besondere Statuten auf Grund der geseßlihen Bestim- mungen zu errihten; die Verwendung von Geldern derselben für Zwecke des Berufsvereins ift ugs,

Zu anderen Zwecken, als den im Statut bezeihneten Unter- ftüßungen, Leistungen und Einrichtungen und der Deckung der Ver- waltungékoften dürfen weder Beiträge von den Mitgliedern erhoben werten, noch Verwendungen aus dem Vermögen des Vereins erfolgen.

4) Us,

Der Aus\{luß von Mitgliedern aus dem Verein kann nur unter den durch das Statut bestimmten Formen und aus den darin bezeich- neten Gründen erfolgen.

Die ausgeschiedenen Mitglieder bleiben dem Verein wegen der bis zum Ausscheiden fälligen Vereinsbeiträge verhaftet, haben aber, infofern das Statut nicht ausdrücklih anders bestimmt, keinerlei An- spruch an das Vereinsvermögen.

IT7, Organisation und Verwaltung.

1) Vorstand. S 13.

Der Verein muß einen von der Generalversammlung gewählten Vorstand baben, durch welchen er gerichtlich und aufergerihtlih ver- treten wird.

Die Bestellung des Vorstandes ift jederzeit widerruflih, unbe- schadet der Entschädigungeansprüche auë bestehenden Verträgen.

Der Vorstand und wenn dieser aus mehreren Mitgliedern besteht, mindestens ein Mitglied desselben muß innerhalb des Be- zirks des in §. 5 bezeihneten Gerichts wohnen.

Die Mitglieder des Vorstandes, welche den Verein gerihtlich und außergerichtlich vertreten, haben in der Generalversammlung nur eine berathende Stimme.

14

Die Zusammenseßung des Vorstandes, sowie jede in der Zu- fsammenseßzung des Vorstandes eingetretene Aenderung ist binnen zwei Wochen bei dem Gerichte, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat, anzumelden. Die Anmeloung hat durch die Vorstandsmitglieder in Person oder durch eine beglaubigte s{hriftlide Ertlärung zu er- folgen. Ist die Anmeldung niht geschehen, so kann eine in der Zujammenseßung eingetretene Aenderung dritten Personen nur dann entgegengeseßt werden, wenn bewiesen wird, daß sie leßteren be- fannt war.

Zur Legitimaticn des Vorstantes bei allen Geshäften, au den das Hypothcken- und Grundschuldwesen betreffenden, genügt das Zeugniß des Gerichts, daß die dacin bezeihneten Personen zur Zeit als Mitglieder des Borstandes angemelbet sind,

D

Die Befugniß des Vorstandes, den Verein nach Außen zu ver- treten, wird dur die im Statut enthaltene Vollmacht bestimmt. Durch die innerhalb der Grenzen dieser Vollmabt im Namen des Vereins vom Vorstande abgeshlossenen Geschäfte wird der Verein verpflihtet und berechtigt. 2) Auëf{chuß. 8. 16

Dem Vorftand ist zur Ueberwachung der Geschäftsführung ein Aus\cuß zur Seite zu seßen, welher dur die Gencralversammlung

gewählt wird. 3) Zweig- e Vereine. 1

__ Der Verein kann für bestimmte Bezirke, und innerbalb dieser für bestimmte Klassen von Mitgliedern, Zweig- (Drts-) Vereine errihten.

8. 18.

Der Verein hat dem Gericht, in dessen Bezirk er seinen Sitz hat, von der Errichtung jedes Zweig- (Orts-) Vereins binnen zwei Wodcen, unter Angabe des Sitzes und Bezirks desselben und unter Bezeichnung der Perfonen, welche zur Zeit die Zweigverwaltung führen, Anzeige zu erstatten.

Das Gericht hat die Anzeige, sofern der Zweig- (Orts-) Verein as in dem Bezirk eines anderen Gerichts hat, diesem mit- zutheilen.

Von jeder Aenderung des Bezirks des Zweig- (Orts-) Vereins und der Zusammenseßung seiner Verwaltung hat dieser dem Gericht seines Sitzes Anzeige zu erstatten.

4) S Ad:

Soweit die Angelegenheiten der Kasse nit dur den Vorstand oder Aus\{chuß wahrgenommen werden, steht die Beschlußnahme darüber der Generalversammlung zu.

Die Generalversammlung kann dritten Personen ihre Befugnisse niht übertragen.

Abänderungen des Statuts erien ihrer Zustimmung.

In der Generalversammlung hat jedes anwesende Mitglied, welches großjährig und im Besiß der bürçcerlihen Ebrenrechte ift, etne Stimme. Mitglieder, welche mit den Beiträgen im Rückstande sind, können von der Abstimmung ausges{lossen werden.

Die Generalversammlung kann auch aus Abgeordneten gebildet werden, welche aus der Mitte der f\timmfähigen Mitglieder zu wählen sind ; die Zahl der zu wählenden Abgeordneten muß jedo mindestens zehn betragen und doppelt so groß sein, als die Zahl der Vorstandsmitglieder.

Soll die Wabl der Abgeordneten ron den Mitgliedern nach Abtheilungen vorgenommen werden, so muß die Bildung von Wahl- abtheilungen und die Vertheilung der Abgeordneten auf dieselben durch das Statut erfolgen. g

L1.

Generalversammlungen können nur innerbalb des Deutschen Reichs an einem Orte abgehalten werden, an welhem der Verein einen Zweig- (Orts-) Verein besißt, Bei der Berufung ist der Gegenstand der Berathung anzugeben.

, Wird von dem Ausschuß oder von dem zehnten Theil der stimm- fähigen Mitglieder die Berufung der Generalversammlung beantragt, 10 muß der Vorstand die leßtere fenen.

2

___ Die Berathungen und Beschlüsse der Generalversammlung sind in ein Protokollbuch einzutragen, Die Unterzeihnung desselben erfolgt

durch den Vorsißenden urd Schriftführer der Versammlung und drei andere Mitglieder. 7 5) Nnsienverwaltmig, «Al.

Die Einnahmen und Ausgaben des Vereins sind von allen den Zwecken des Vereins fremden Vereinnahmungen und Verausgabungen getrennt festzustellen und zu verrechnen; eberso sind Bestände gesondert zu verwahren. A

L 5

Der Vorstand ist verpflihtet, binnen sechs Monaten na Ablauf jedes Geschäftsjahres den Rechnungsabschluß nebst Uebersihten über die percinnahmten Beiträge und die geleisteten Unterstüßungen bei dem Gerichte einzureihen. Der Rechnungéabsch{luß ist zu Jedermanns Einsicht offen zu legen.

IV. Auflösung.

S. 25, Die Auflösung des Vereins erfolgt: a. durch Beschluß der Generalversammlung ; b, durch Eröffnung des Konkurses (§8. 26); c. durch gerichtliches Sefaueims in den Fällen des 8. 27.

Die Bestimmungen der 88. 193, 194, 196, 214 der Konkursord- nung finden auf Berufsvereine entsprehende Anwendung. 2

_ Wenn ein Verein si geseßzwidriger Handlungen oder Unter- laffungen \{uldig macht, durch welche das Gemeinwohl gefährdet wird, oder wenn er andere als die in diesem Gese (8. 1) be- zeihneten Zwecke verfolgt, so kann er aufgelöst werden, obne daß dess halb ein Anspruh auf Entschädigung stattfindet.

Die Auflösung kann in diesem Falle nur auf Betreiben der höheren Verwaltungsbehörde erfolgen. Als das zuständige Gericht ift dasjenige anzusehen, in dessen N der Verein seinen Sitz hat.

_ Bei der Auflösung eines Vereins wird die Abwielung der Geschäfte, fofern die Generalversammlung darüber nicht anderweitig beschließt, durch den Vorstand vollzogen. Genügt dieser seiner Pflicht nit, oder wird der Verein durch gerihtlihes Erkenntniß aufgelöst, so hat das Gericht von innen Bquidabortn zu ernennen.

_ Von dem Zeitpunkt der Auflösung eines Vereins ab bleiben die Mitglieder noch für diejenigen Zahlungen verhaftet, zu welchen sie das Statut für den Fall ihres Austritts aus dem Verein ver- pflihtete.

Das Vermögen des Vereins is nah der Auflösung zunächst zur Deckung der von dem Zeitpunkte der Auflösung bereits eingetretenen Unterstüßungs8verpflihtungen zu verwenden.

Das Gericht hat die Mitglieder des Vorstandes und der sört- [lien Verwaltungéstellen, sowie die im Falle der Auflösung eines Vereins mit der Abwickelung der Geschäfte betrauten Personen zur Erfüllung der dur dieses Geseß begründeten Pflichten dur An- drohung, Festsezung und Vollstrekung von Ordnungsstrafen bis zu fünfzig Mark anzuhalten,

Mitglieder des Vorstandes, des Aus\chu}ses oder einer Zweig- (Orts-) Verwaltung, welhe den Bestimmungen dieses Gesetzes zuwiderhandeln, werden mit Geldstrafe bis zu hundert Mark bestraft. Haben sie absihtlich zum Nachtheil der Kasse gehandelt, so unter- liegen sie der Strafbestimmung A S. 266 des Strafgeseßbuchs.

2

Die Eintragung der Berufsvereine und die gemäß §8. 14 zu er-

theilenden Zeugnisse sind gebühren- und stempelfrei, V, Verband. S8.

Eine Vereinigung mehrerer Berufsvereine zu einem Verbande Behufs gemeinsamer Verfolgung ihrer Zwecke (88, 1, 9, 10), fowie Errichtung eines Kartellvertrages, kann unter Zustimmung der General- versammlungen der einzelnen Vereine und auf Grund eines schriftlichen Statuts erfolgen. :

Das Statut darf keine Bestimmung enthalten, weldbe mit dem Zwecke des Verbandes niht in Verbindung steht oder den Vorschriften dieses Geseßes zuwiderläuft. E

04.

Die Vorschriften der 88. 4, 5 finden auch auf den Verband Anwendung.

8. 35,

Der Verband ift durch einen aus der Wahl der Vorstände oder Generalversammlungen der betheiligten Vereine hervorgegangenen Vorstand zu verwalten. Seine Pflichten und Befugnisse bestimmt das Statut. Sein Sit darf nur an einem Orte sein, wo einer der betheiligten Vereine seinen Sitz hat.

Auf die Mitglieder des Vorstandes und die sonstigen Organe des Verbandes finden die Bestimmungen der §8. 30, 31 Anwendung.

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

In Bildstock (Saarrevier) fand am 12, d. M. cine Ver- sammlung der Vertrauens8männer der Gruben, unter Leitung des derzeitigen Vorsißenden des Rechts\chußvereins Bergmann Thomá aus Altenwald, statt, welhe sich nach dem Urtheil der „Köln. Ztg.“ dur ruhigen und sachlicen Verlauf vor früheren Versamm- lungen auszeihnete. Es handelte sich um schriftlihe Abfassung der bis jeßt noch nit ganz erfüllten Wünsche der Bergleute, welche der Königli®en Bergdirektion unterbreitct werden sollen. Wir geben die hauptsächlihsten Forderungen nach dem angezogenen Blatt wieder : Für Pferdeknechte wird ein Lohn von 2,20 H in den ersten drei Jahren, dann 2,50 bis 2,70 gefordert. Sie sollen keine längere Arbeitszeit als die Belegschaft baben. Die Bergmannskinder sollen bei der Anleaung vor den andern den Borzug haben und bei genügender körperlicher Entroicelung in der Reihenfolge der Anmeldung angenommen werden. Die Schicht der Werkstattsarbeiter, Schlosser, Schmiede u. st. w, soll von Morgens 6 bis Nacbmittags 4 Uhr dauern mit ciner halb- ftündigen Pause des Vormittags und einer einstündigen Pause des Mittags. Da3 Normalgedinge soll so gestellt werden, daß bei einer atstündigen Shidt mit Ein- und Ausfahrt der Hâuer nicht unter 4 # verdient. Die während und nah dem vor- jährigen Ausstand entlassenen Arbeiter sollen wieder angelegt werden. Dem bergmännishen Shchiedëgeriht sollen zwei Grubenbeamte, zwei Arbeiter und ein Obmann angehören, der ebenfalls ein Bergmann von mindestens 15 jähriger Thätigkeit sein soll.

_ Am 12. d. M. bra, einer Mittheilung der „Saarbr. Ztg.“ zu- folge, auf den Saarbrücken benahbarten bayerischen Stein- koblengruben cin Ausstand eines Theils der Bergarbeiter aus, weil die Forderungen höheren Lohns und abgekürzter Arbeitszeit bis jeßt noch nit erfüllt worden sein sollen. Durch den Ausstand ist das St. Ingberter Eisenwerk mit Betriebsstörung bedroht, da es demselben an Kohlen mangeln wird. Wenn der Ausstand nit bald beseitigt wird, müssen, wie das Blatt bemerkt, sämmt- lihe Hochöfen ausgeblasen werden. Aus St, Ingbert wurde dem Blatt geschrieben: Die Arbeitseinstellung der hie- ligen Bergleute ist leider zur Wahrheit geworden. Von 700 Bergleuten sind am 12. d. M. nur 40 angefahren. Dem Ausstand ging am Sonntaz eine Versammlung des Rechts\chußt- vereins voraus, über deren Verlauf der „St. Jngberter Anzeiger“ be- richtet, daß der Vorsißende die von den Knappschaftsältesten eingereichten Forderungen befannt gab, deren Bewilligung der Bergmeister durch sein Versprechen in Aussicht gestellt habe. Bergmann Kayser hält die Zusage der Forderungen für vorläufig genügend, der Herr Berg- meister kônne ja in diesen Fragen nicht allein entscheiden, dechalb möge man eine neue Frist geben, bis die Antwort der Königlichen Administration hier eintreffe. Ein allgemeines Nein antwortete diesem Vorschlage. Vielfach ertönte der Ruf, daß man Montag nur anfahren wolle

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atenn die Forderungen \criftlich genehmigt seien. Einer Meldung der „Saarbr. Ztg.“ vom 13. zufolge dauerte der Ausftand unver- ändert fort. Inzwischen is aber nah einer telegraphischen Meldung der „Voss. Ztg.“ vom gestrigen Tage der Ausstand auf der Gru be St. Ingbert beendet. Die ganze Belegschaft ist angefahren. Das Bergamt bewilligte die gestellten Forderungen, für Hauer einen Mindestlohn von 4,50 Æ, für Scblepper 3,50 #4

In Magdeb urg wurde am Mittwoch in einer gut besuchten öffentlihen S{uhmacherversammlung über den Verlauf und die gegenwärtige Lage des Strikes verhandelt, der, wie die ,Mgdb. Ztg.“ berichtet, für die Gesellen günstig tebt. Ein Antrag, an den bisherigen Bescblüfsen festzuhalten und die Arbeit nicht eher wieder aufzunehmen, als bis sämmtliche Forderungen bewilligt sind, wurde einstimmig angenommen. -

Aus Hannover wird der „Voss. Ztg.“ mitgetheilt, daß der Ausstand der Spinner und Spinnerinnen in der Baumwoll- spinnerei und Weberei in Linden unausgeseßt fortdauert, obglei von verschiedenen Seiten Versuche gemacht wurden, eine Einigung herbeizuführen. Eine unter dem Vorsiß des Bürgermeisters Lichten- berg in Linden abgehaltene Versammlung der auétständigen Spinner, in welcher der Vürgermeister die Arbeiter aufforderte, nachzugeben, da die Einfübrung einer zehnstündigen Arbeits;eit wegen der starken Kon- furrenz der englis{en Spinnereien vorläufig unmöglih set, beharrte auf ihrer Forderung. Um den Betrieb der Weberei niht ganz ins Stocn gerathen zu lassen, ist jeßt eine Anzahl Spinner von aus- wärts herangezogen worden.

Eine Versammlung der Frankfurter und Bockenheimer Schuhfabrik-Arbeiter und Arbeiterinnen beschloß vor- gestern in Frankfurt a. M. sofort in den allgemeinen Strike einzutreten, nachdem die Verhandlungen mit den Fabrikanten zu keinem Resultat geführt haben. Es wurde gleichzeitig, wie die „Frkf. Ztg.“ berichtet, ein Strike-Comité für Frankfurt a. M. gebildet; die Bockenheimer Arbeiter sollen ein solches für sich bilden und über- haupt selbständig vorgehen. Aus Bingen wird demselben Blatt geschrieben: In Folge der von den vereinigten Schubfabriken in Mainz, Frankfurt, Dffenbach und Bingen gemeinscaftlih er- gangenen Kündigung haben die Zwicker, Auspußer und Absaßy- bauer der Wiener'shen Schuhfabrik die Arbeit eingestellt Der Bes(luß zu diesem ersten Strike in Bingen wurde in einer Versammlung, bei der auch einige Arbeiter aus Mainz anwesend

aren, gefaßt. : : E L Eb erfeld ist, einer Meldung der „Elb. Ztg.“ zufolge, ein partieller Strike der DachdedLkergesellen ausgebroen. |

Der „Mgdb. Ztg.“ wird aus Gera unter dem 13, d. M. beriütet : Der Maurerfstrike, welcher mit so großer Hast und Siege8gewißheit herbeigeführt wurde, ist {nell zu Ende gegangen, da die Strikegelder der Centralstelle ausgeblieben sind und die Gehülfen sich zur Auf- nahme der Arbeit genöthigt sahen. Ermuthigt durch den Masfsen- ausstand der Weber und Weberinnen, sind nun auch die Färberei- und Appretur-Arbe iter gewillt, mit Forderungen an ihre Arbcit- geber heranzutreten, wenn die Textilarbeiter siegen sollten.

In Zwicau fand am vergangenen Sonntag eine Versammlung der Kupfershmiedegehülfen von Zwickau und Umgegend ftatt, zu welcher Theilnehmer aus allen umliegenden Städten z. B. Werdau, Glauchau, Reichenberg, Greiz 2. erschienen waren ;

es wurde beschlossen, die von dea Meistern gebotene Lohnerhöhung, obwokl diefe nit ganz der Forderung ter Gesellen entspricht, an- zunehmen und vorläufig mit Rücksiht auf die bereits anderwärts bestebenden Arbeit8einstellungen von einem Strike abzusehen. Es soll aber ein . neuer Tarif von den Gesellen auêgearbeitet, den Meistern vorgelegt und im Falle ter Ablebnurg desselben, mit dem Ausstand rorgegangen werden. i

Aus Neyscbkau berichtete das „Chemn. Tgbl,“ bereits vom 14, Mai, daß gegen 100 strikende Arbeiter die Arbeit wieder aufgenommen hatten. In Uebereinstimmung mit einem Wolff {en Telegramm wird nun der „Leipz. Zta.“ berichtet, daß der Strike der Weber in den mechanischen Webereien in Neßschkau beendet ist. Gestern sollten sämmtliche Arbeiter die Arbeit wieder aufnehmen, abgeschen von den Rädelsführern, welche wieder zu besbäftigen si die Arbeitgeber weigern. Es ist ein gegenseitiges Einverständniß zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern erzielt worden. Die Arbei!s8zeit ift

auf 11 Stunten herabgeseßt, und es tritt eine Lohnerhöhung von 10 9% ein.

Aus Berlin theilt die „B. Börs.-Ztg.“ mit, daß die Sozial- demokraten, um den Koalitionen der Arbeitgeber entgegentreten zu Tonnen, sich cine neue eigenarlige Verbindung s&affen wollen, näm- lh eine Strike-Centrälkommtisston für ganz Berlin, in welcher alle Gewerks{baften vertreten sein sollen; die Gewerkschaften sollen in den nächsten Tagen Versammlungen abhalten, um ihre Dele- girten zu wählen. : _ Wie „W. T. B.“ aus Wien meldet, ftriken in der Cigar- rettenpapierfabrik von Hermann u. Honus 200 Arbeiterinnen. In der Jutespinnerei Simering haben, troß eines vor- gestrigen Bescólusses fortzustriken, 330 Arbeiter gestern die Arbeit aufgenommen. In der Mittagéstunde hatte sich eine Anzahl Weiterstrikender, zumeist Frauen und Kinder, angesammelt, welch{e die zur Arbeit Gehenden vor dem Fabrikgebäude verböhnten, jedo von der berbeigeholten Wache zerstreut wurden. : ;

In Bilbao dauert, wie aus Madrid gemeldet wird, der Auë- stand fort. . Gestern stellten au die Arbeiter der Werften und viele Bauarbeiter in Folge der Beeinflussung durch die Strikenden die Arbeit ein. Civilgarde und Kavallerie patrouilliren in der Stadt und zerstreuen die Ansammlungen. Die Militärbehörde er- ließ cine Proflamation, in welcer alle ruhigen Bürger ermahnt werden, zu Hause zu bleiben. Viele Personen wurden verhaftet. Wie veilautet, hätten Strikende gedroht, die Eisenwerke ven Biscaya in die Luft ¿u ipringen, Falls die Arbeit in denselben wieder aufgenommen würde Nach den zuleßt eingegangenen Meldurgen herrscht Ruhe in Bilbao. é

Aus London berichtet die „Allg. Corr.“ vom 15, d. M.: Na

Monatsbericht des Arbeitsberichterstatters des Dandelsamts hat die Zabl der Lohnstreitigkeiten im Monat Upril nicht abgenommen; sie betrugen 93 In der Baum- vollenindustrie kamen 9 Strikes vor, in der Wollenindustrie 9% in der Leinenindustrie 9, im Schneidergewerk 12, in der Kohlenindustrie 10, in den Baugewerken 15, in der Eisen- industrie 5, im Sciffsbau 5, in der Maschinenbranhe 2, in den Steinbrüchen 3, in den Docks 9, Nach den Berichten von 21 Gewerk- vereine mit einer Mitgliederzahl von 219 228 waren 4297 außer Arbeit, d, h. 1,96 9% gegen 1,4 %/ im März.

Aus der Statistik der entshädigungs8pflichtigen Unfälle für das Suhr 1851. :

Der Berci der Statistik erstreckt fich auf 319 453 gewerbliche Betriebe mit 3 861 560 versicherten Personcn. Aus diesen Betrieben wurden im Jahre 1887 auf Grund des §. 51 des Unfallversicherungs- gescßes 106 001 Unfallanzeigen erstattet; die Zahl der Verletzten, für welche Entschädigungen festzustellen waren, belief fich auf 15 970*). Die Zahl der zu Entschädigungen führenden Unfallereignisse be- trug 15 645. i '

Auf einen versicherungspflichtigen Betrieb des Deutschen Reichs entfielen durchs{chnittlich 12,09 versicherte Perfonen und 0,05 ent- \hâdigte Verletzte; auf 1000 Versicherte 4,14 entschâdigte Verleßte. Ím Königreih Preußen kamen auf cinen Betrieb durchs{nittlich ___*) Am Súéluß des Jahres 1889 bestanden zum Zweck der Durch- fübrung der Unfallversiherung im Deutschen Reih: 112 gewerbliche und landwirthichaftlihe Berufägenofsenshaften und 286 staatliche 2c. Ausführungsbebörden. Die Zahl der versicherten Personen belief ih auf rund 13 Millioney. Zur Anmeldung gelangten im Jahre 1889: 173 106 Unfälle; 31 439 Ünfälle waren zu entschädigen; an Entshä- digungen (Renten u. st. w.) wurden in jenem Jahre 144 Millionen Mark gezahlt. (Vergl. „Amtlite Nachrichten des Reichs-Versiche- rungêamts* 1890 Seite 131 ff.)

12,72, im Königreich Bayern 7,71, im Königreib Sachsen 17,77, im Königreich Württemberg 8,23, in Elfaß-Lothringen 22,05 versicherte Dn Von 1000 versicherten Personen erlitten im Königreich Preußen 4.44, im Königreich Bayern 460, im Königreih Sachsen 3,14, im Königreiß Württemberg 4,18, in Elsaß-Lothringen 2,97 Per- sonen entschädigung8pflihtige Verletzungen,

Die zu entschädigenden Unfälle ereigneten sch in 10 227 Betrieben oder 3.20 9/0 der vorhandenen Betriebe. 3,84% der Verleßten waren weiblihe Personen. E :

Von den 15 970 entschädigten Unfällen batten 2956 oder 18,51 9% den Tod der Verletzten, 2827 oder 17,70% eine dauernde (nah Ab- lauf von 6 Monaten noch bestehende) völlige, 8126 oder 50,88 %/ eine dauernde theilweise Erwerbsunfähigkeit der Verleßten zur Folge, während die übrigen Unfälle weniger \{chwere Folgen hinterließen, immerhin aber eine über die 13, Wotde hinausreihende Erwerbs- unfähigkeit zur Folge hatten.

Auf 1000 versicherte Personen entfielen 0,77 Getödtete und 3,37 sonstige \{chwer Verleßzte. Die Getödteten hinterließen 6318 ent- \chädigungsberechtigte Personen (1892 Wittwen, 4229 Kinder und 197 Aszendenten). Auf 1000 Getödtete kamen durbschnittlih 64,01 Wittwen, 143,06 Kinder und 6,66 Aszendenten; auf 10000 Versicherte 4,90 Wittwen, 10,95 Kinder und 0,51 Aszendenten.

Die Verleßungen bestanden in 851 Fällen in Verbrennungen, Verbrühungen oder Ms, in 14 840 Fällen in auf mehanishem Wege berbeigeführten Wunden, Quetshungen, Knochenbrüchen 2c. ; in 114 Fâllen erstickten, in 147 Fällen ertranfen Personen; in 18 Fllen erlitten Arbeiter dur den Frost, Blitz u. a. m. Verleßungen. Die Verbrennungen 2c. führten in 214 Fällen oder 25,15 9% derselben, die Wunden 2c. in 2465 Fällen oder 16,61 % derselben zum Tode.

Die Unfälle vertheilen si, bei allen Betrieben durch einander gerechnet, auf die Monate des Jahres ziemli gleibmäßig; dem am stärksten belasteten Monat Oktober mit 1479 Unfällen steht der Februar mit der geringsten Zahl von 1198 Unfällen gegenüber. Sonst find im Allgemeinen die Wintermonate unfallreiher als die Sommer- monate, und wird der Ausgleih nur hergestellt durch die größeren

/ Unfallzahlen im Sommer bei dem Baugewerbe- und dem VBinnen-

\chifahrtsbetriebe.

Unter den Wochentagen zeigen der Montag, der Freitag und Sonnabend eine Zunahme der Unfälle; an diesen Tagen ereigneten sich 2674 und je 2616 Unfälle. Am Donnerstag und Dienstag kamen nur 2470, beziehungsweise 2493 Unfälle vor.

Von den Tageszeiten sind die Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr und die Nachmittagsstunden von 3 bis 6 Uhr in höherem Maße mit Unfällen belastet. Dabei ergiebt sih, daß die Zahl der Unfälle mit der allmählich eintretenden Ermüdung und Abspannung der Arbeiter außerordentlih rasch zunimmt.

Für Montag Vormittag 9 bis 12 Uhr tritt eine weitere dur{ch- \Gnittlihe Steigerung um 0,84©/9 und für Sonnabend Na®bmittag von 3 bis 6 Uhr eine solche um 49/0 ein ; bei der Fuhrwerks-Berufs- genossenschaft beträgt die erstere sogar 63,40 9%, bei den Textil- (und Leinen-) Berufsgenossenschaften die letztere 60,94 9/5.

Von den entschäâdigten Unfällen kommen:

auf Verleßungen durch Maschinen: 4287 Fälle oder 26,84 9/6, darunter 469 Todesfälle (10,94 9/6);

auf anderweite Verleßungen: 11 683 Fälle oder 73,16 9%, darunter 2487 Todesfälle (21,29 %/0).

Bei der Buchdrucker-Berufs8genossenshaft steigt die Zahl der Verleßungen durch Maschinen bis auf 84,21% aller Verleßungen in den Betrieben dieser Berufsgenossenshaft. Während diese Ziffer bei den Tertil- (und Lei nen-) Berufêgenossenschaften- noch 68,51 beträgt, stellt sich dieselbe bei den Eisen- und Stahl-Berufsgenossen- schaften auf 35,84. Die Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie weist noch 22,76 9/9 Unfälle an Maschinen auf, die Baugewerks- Berufsgenossenschaften 8,83 9/0.

Bei den Verletzungen durch Maschinen nebmen der Zahl nah die Arbeitêmaschinen mit 2803 Unfällen die erste Stelle ein. Es folgen

die Fahrstüble, Aufzüge 2c. mit 899 Unfällen, die Transmissionen mit

369 und die Motoren mit 216.

Von den Unfällen an Fahrfstühlen 2c. führten 27,25 9% der Fälle zum Todez bei den Transmissionen ergiebt sich eine Todesziffer von 26,02 und bei den Motoren eine solche von 17,59 %/%. Die Unfälle an Arbeitsmascinen hatten nur in 3,21% der Fälle den Tod zur Folge. 5 uter den anderweiten Verleßungen nehmen der Zahl nah die Unfälle dur den Zufammenbruch und Einsturz von Fels-, Sand-, Erdmassen, Gerüsten 2c. die erste Stelle mit 3322 Fällen ein. Hier- nah fommen die Unfälle durch den Sturz der Arbeiter von Treppen, Leitern, Gerüsften 2c., in Vertiefungen 2c# und auf ebener Erde mit 2313 Fâllen und die Unfälle beim Auf- und Abkladen von Hand, Heben, Tragen 2. mit 1582 Fällen. Beim Gebrauch von Hand- werk8zeug und einfahen Geräthen ereigneten sich 898 entschädigungs- pfl’chtige Unfälle. E

Die \chwersten Folgen hatten die Unfälle bei der Schiffahrt; 74,05 9/6 derselben verliefen tödtliG. Von den Unfällen beim Be- triebe der Dampfkessel, Dampfkochapparate 2c. verliefen 48,00, von denen beim Umgang mit feuergefährlihen, heißen und ätenden Stoffen 2c. 34,31 9/9 tödtlich.

Als Ursachen der Unfälle ergaben fh:

A. Dén Unternehmern zur Last fallend (man-

gelhafte Betriebseinrictungen, keine oder

ungenügende Anweisung, Fehlen von

SQUBVOrHMIUne). ... .. 0196 Nalle . Den Arbeitern zur Last fallend (Nicht- binußung vorhandener Shußzvorrichtun-

gen, Handeln wider Vorschrift, Leicht-

finn, Ungeschicklichkeit, Unachtsamkeit, un-

CeCtanete Reu 40904

. Theils den Unternehmern, theils den

Arbeitern zur Last fallend (Fehlen von Schutvorrichtungen 2c. und Unachtsam- keit 2c. der Arbeiter zugleih, Schuld von Mitarbeitern) O = Summa A, B. und C. 8485 Fâlle = . Andere Ursachen (Gefährlichkeit des Betriebes, sodaß einstweilen eine Ver- bütung dieser Unfälle im Bereich der Möglichkeit nicht zu liegen \{eint, und Mangels aller Zeugen 2c. nicht zu er- : e mittelnide Ua) . 7485 Fâlle = 46,87 9/0,

Hieraus ergiebt sich unmittbar, wie groß das der Unfallverhütung

offen stehende Gebiet ift.

Land- und Forstwirthschaft.

Das Kapaunen der Hahne nebs Nortzèen Uber Hühnermast. Von K. Günther, Geh. Medizinal-Rath und Professor. Berlin, Verlag von Th. Chr. Fr. Enslin (Richard Schoet), Luisenstraße 36 (Preis 1 4), Das Kapaunen der Hähne ist eine niht s{chwierige Operation, welche, mit einiger Vorsicht aus- geführt, ziemli gefahrlos verläuft und mit zunehmender Einübung des Operateurs immer leichter und sicherer wird. Sie hat bekannter- maßen eine nicht nur raschere, sondern auch stärkere Ausbildung der Thiere zur Folge und entwickelt bei ihnen eine größere Neigung zum Fettwerden. Der Kapaun liefert ein bei Weitem zarteres und saftigeres Fleisch, als es dem Hahne eigen ist, Der hohe Preis, welher für den gut ausgemästeten Kapaun gezahlt wird, dürfte die Landwirthe veranlassen, diefer Einnahmequelle eine ganz besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Unsere gut gemästeten Kapaune stehen den theuren Poularden, für welche ganz enorme Summen ins Ausland wandern, in Qualität völlig gleich. Die Ursache, weshalb sie mit den französischen Poularden vielfa nicht konkurriren können, liegt ledigli in der zu geringen Sorgfalt, welche auf ihre Mastung verwandt wird. Das Schriftchen sei den Landwirthen aufs Angelegentlihste empfohlen.

C8 s

53,13 79

Handel und Gewerbe.

Berlin, 16. Mai. (Amtliche Preisfeststellung für Butter, Käse und Schmalz.) Butter: Hof- und Genofen- schaftsbutter Ia. 100—102 #Æ, Ila. 97—99 ÆÆ, IIla. —,— M, do. abfallende 933—9 #, Land-, Preußische 88—91 4, Neßbrücher 88—91 Æ, Pommersche 88—91 #, Polnishe 88—91 #, Barxerishe Sennbutter —,— #, do. Landbutter —,— Æ, Schles. —,— 5%, Galizishe 70—75 Æ Margarine 40—70 A Käse: S{weizer Emmenthaler 90—95 #4, Bayerisher 70—75 #, do. Ost- und West- preußischer, Ta. 70—75 Æ, do. Ila. 60—65 Æ, Holländer 85—90 MÆ, Limburger 42—45 #, Quadratmagerkäse 12—25 #4 Schmalz: Prima Western 179% Ta. 41,00 Æ, reines, in Deutsch- land raffinirt 45—48 #Æ, Berliner Bratenshmalz 48—51 4 Fett, in Amerika raffinirt 40 X. in Deutshland raffinirt 43—46 Æ Tendenz: Butter: Bei guter Bedarfsfrage blieben Preise für Hofbutter unverändert, Landbutter mußte nachgeben. Schmalz: Tendenz ruhig. i

„Die Technik des deutschen Emission3ge\schäfts.* Anleihen, Konversionen und Gründungen. Von Dr. Walther Lot. Privatdozent an der Universität Leipzig. Leipzig, 1890. Ver- lag von Duncker u. Humblot. Der Verfasser des vorliegenden Werkes, welches einen erweiterten Sonderabdruck aus Sch{moller's Jahrbuch, Band XIV Heft 2, bietet, ist weder Verurtbeiler noch Vertheidiger des Emissionsgeschäfts, bescheidet sih vielmehr die that- sächlihe Organisation ‘und Technik dieses Geschäftszweiges zu unter- suchen und darzustellen, in der richtigen Erkenntniß, daß erst auf dieser Grundlage ein Urtheil möglich ist, welhes nicht im Weiten irrt. Auf Grund eigener Anshauung und mit Benußung des zugänglihen gedruckten Materials erbringt er in 4A Arbeit die Lösung des Versu&s, die gegenwärtige Technik der deutschen und insbesondere der Berliner Bankthätigkeit, soweit #sch dieselbe auf die Uebernahme und den Absaz von Anlehen, Dur(- führung von Konversionen, Begründung und Vergrößerung von Aktien- vereinen bezieht, in ihren wissenschaftlich wesentlihen Merkmalen dar- zustellen, Was dabei bedenklich und bedrohlich i, wird ebenso gewissenhaft gerügt, wie andererseits der große Nußen gewürdigt wird, den die Konzentralion der Kapitalmacht, namentlih im überseeischen Kreditgeshäft, Deutschland gebracht hat und noch bringen wird.

Vom oberschlesischen Steinkohlenmarkt berichtet die „Schl. -tg.": Die geshäftlihe Stille hat auf dem Kohlenmarkt angehalten, und auf allen Gruben werden fortgeseßt erheblihe Mengen der Förderung in die Bestände gestürzt. Um letztere niht über Gebühr anwachsen zu lassen, ist bereits auf verschiedenen Gruben wöcheutlih eine Feiershiht eingelegt worden, und es stellt si immer mehr heraus, daß die bisherige Höhe der Förderung niht eingehalten werden Tann. Die außergewöhnlich starken Bezüge în den ersten drei Monaten, welche nah der leßthin ge- gebenen Versandstatistik reihlich 20% oder über 10 Millionen Centner Kohlen mehr gegen dasselbe Quartal des Vorjahres betragen haben, sind nicht in sofortigen Verbrauch übergegangen, sondern haben zur Ansammlung von Vorräthen auf Fabriken, Eisenbahnen und Verkaufslägern gedient, daher gegenwärtig der Absatz einen so bedeutenden Rückgang zeigt. Wiewohl hier und da sich ein Angebot bemerkbar macht, so halten vor der Hand die Gruben wie die Händler an den bisherigen Preisen fest in der Annahme, daß nach Verbrau der Bestände die Kohlenbezüge in dem früheren Ümfange wieder aufgenommen werden, Die Koksf abr i- kation erfreut sich nach wie vor eines ungeshmälerten Absatzes, da der Betrieb der Eisen- und Zinkhütten keine Einbuße erlitten hat. Die neue Anlage auf Hubertushütte zur Gewinnung von Theer und Ammoniak ist vor einigen Tagen im Betrieb gesetzt worden.

In der heutigen Generalversammlung der Farben- fabriken vormals Friedr. Bayer u. Co. in Elberfeld waren 17 Aktionäre mit 4356 Stimmen vertreten. Die vorgelegte Bilanz fowie alle Anträge des Vorstandes und des Aufsichtsrathes wurden einstimmig genehmigt. i

Letpzig, Ma (W T B) KammzUg-Dermnbne handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Mat 4527 #6, pr. JUnt 4021 &, V1 Sul 4250 pt Auguit 450 e e September 4,50 a, pr. Oktober 450 #, pr. November 4,50 M, pr. Dezember 450 4, pr. Januar 4,50 4, pr. Februar 4,50 Umsay 140000 kg. Stetig. L i

London, 16. Mat (W, D. B) An der Küste 2 Wetzen» ladungen angeboten.

Manchester, 16, Mai. (W. D. B) 12x Water Savtor it, 30r Water Taylor 93, 20r Water Leigh 83, 30r Water Clayton 9, 32r Mock Brooke 9F, 40r Mayoll 9È, 40r Medio Wilkinson 11}, 32r. Warpcops Lees 8F, 36r Warpcops Rowland 9#, 40r Double Weston 10, 60r Double courante Qualität 133, 32“ 116 yds 16 x 16 grey Printers aus 32r/46r 180. Fest.

Glasgow, 16. Mat. (Wi D B) De Borräthe von Roheisen in den Stores belaufen |ch auf 762073 Tons gegen 1 029 338 Tons im vorigen Jahre. Die Zahl der im Betriebe befindlihen Hochöfen beträgt 86 gegen 82 im vorigen Iahre.

New-York, 16 M (ŒL. S 2 Baumwollen- Wochenbericht. Zufuhren in allen Unionshäfen 11 000 Ballen; Ausfuhr nach Großbritannien 12000 Ballen, Ausfuhr nach dem Kontinent 5000 Ballen; Vorrath 214 000 Ballen.

Submissionen im Auslande.

Niederlande.

30, Mai, Vormittags 10} Uhr. Ministerie van Waterstaat, Handel en Nyyverheid im Gebäude de8 Provinciaal-Bestuur in 'sHertogenbosch :

Loos Nr. 108: Lieferung dreier neuen Brückerschiffe 2c. für den Dienst der Schiffbrücke über die Maas bei Hedel.

Bedingungen käuflich bei den Buchhändlern Gebr. van Cleef

im Haag. f

Verkehrs - Anftalten.

Hamburg, 16 Ma (W, V B) Der Postdamvferx „Columbia“ der Hamburg-AmerikanishenPacketfahrt- Aktiengesellschaft ist, von Hamburg kommend, beute Morgen in New-York cingetroffen und der Postdampfer „Thuringia“ derselben Gesellshaft hat, von New-York kommend, heute Mittag Lizard passirt.

U D B) Ver Postdampfer „Gellort* der Hamburg - Amerikanishen Padetfahrr1- Aktien-

esellschaft ist, von Hamburg kommend, gestern Abend in

New-York eingetroffen. | (W. T. B). Der Unton-DampPfker

BOnDon, 16. Mai. N n „Dane“ ift heute auf der Heimreise von den Canarischen

Inseln abgegangen. E j

17, Mai. (W. T. B.) Der Castle-Dampfer „Garth Castle“ ist gestern auf der Ausreise in Capetown angekonmen. Der Union-Dampfer „Merxican“ ift gestern auf der Ausreise von Southampton abgegangen.

Theater und Musik.

Königliche Schauspiele. :

Der Spielplan der Oper für die Zeit vom 17. bis 24. Mai lautet: Sonnabend: „Fra Diavolo“. Sonntag: „Tannhäuser“. Montag : „Carmen“. Dienstag: „Flick und Flock*“. Mittwoch: „Die lustigen Weiber von Windsor“ Donnerstag: „Tristan und Isolde“. Freitag: Neu einstudirt: „Ein Maskenball“, Sonnabend: „Die Walküre“. L

Für das Schauspiel: Sonnabend: Zum ersten Mal : „Ver- lorene Liebesmüh“. Sonntag: Zum ersten Mal wiederholt: „Ver- lorene Liebesmüh“. Montag: „Die Anna-Lise*“, Dienstag: „Die Quiyzows“, Mittwoh: „Der Sturm“. Donnerstag: „Verlorene Liebesmüh“. Freitag: „Die Räuber“. Sonnabend: „Die Geyer-

rwally“.