1890 / 120 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 May 1890 18:00:01 GMT) scan diff

der Geseßgebung vorbehalten wollen, während die Vorlage sie dem Bundesrath überläßt. Bis zu einer gewissen Grenze stehen wir auf demselben Standpunkt. Der Reichstag wird daher mitzuwirken haben oder sich seine Mitwirkung wenigstens vorbehalten müssen. Für unausführbar aber halte ich den Vor- chlag des Abg. Schrgder, daß der Bundesrath eine entsprehende Verordnung vorschlägt und nachher dem Reichstag vorlegen soll. Der Reichstag würde mit seiner nahträglichen Kritik vollständi haltlos dastehen, und die Wiederaufhebung einmai ergangener un durchgeführter Verordnungen würde eine sehr prekäre Maß- regel sein. Entweder also Geseßgebung oder dafür ein Ver- ordnungsreht des Bundesraths! Das Verordnungsrecht dem Reichskanzler übertragen, würde der Verfassung widersprechen ; wir haben nur ein Verordnungsrecht des Kaisers und des Bundesraths. Besser also konserviren wir unsere geseßz- geberische Mitwirkung so weit wie möglich, überlassen aber den Rest dem Bundesrath. Auch ih halte materiell die neuen Bestimmungen des 8. 120 für ein dringendes Bedürfniß; aber wir müssen größere Garantien, als die Vorlage sie gewährt, gegen den Mißbrauch suchen. Thatsächlih sind unsere heutigen Polizeibehörden meist iht so organifirt, diese Aufgaben voll zu erfüllen, abzuwägen , wie weit hygienishe Einrihtungen absolut nothwendig sind, wie weit sie sich mit dem Betriebe vertragen und welche Kosten sie verursachen. Das der einfachen Verwallungs- entscheidung vorzubehalten, sheint auch mir bedenklich. Fn Preußen würden hier die Verwaltungsgerichte einzutreten haben, oder es müßten eigene sachkundige Behörden hierfür konstruirt werden. Die Frage, ob folche Bestimmungen noth- wendig sind, ob die Arbeitgeber in dieser Beziehung unter eine Vormundschaft gestellt werden sollen, muß ih durchaus bejahen. Eine große Anzahl Fabrikanten und Betriebe aller Art haben auf diesem Gebiet schon bisher Ausgezeichnetes geleistet, ebenso die Unfallgenossenschaften, sogar über ihre Kompetenz hinaus. Dennoch wird es angezeigt sein, daß der Geseßgeber hier selber einschreitet und auf eigene Organe sich stügt. Denn ebenso richtig ist es, daß man in der Praxis selbst doch zuweilen Verbältnissen begegnet, die geradezu Schauder erregen. Dabei spielt keineswegs Boshei oder rohe Gleichgültigkeit der Arbeitgeber die Hauptrolle, sondern es ist meistens Unkenntniß, denn diese Fragen der Hygiene stecken noch nicht im Kopfe jedes deutschen Arbeit- gebers. Also vorbehaltlih der Frage der Herstellung eines Tontradiktorishen Verfahrens und der Zuziehung von Sach- verständigen und unter Mitwirkung, wenigstens Anhörung der Fabrikinspektoren kann ih diese Bestimmungen nur mit größter Genugthuung begrüßen. Vielfah ist in den Kreisen der Arbeitgeber eine Abneigung gegen die Vorschrift bemerkt worden, daß obligatorische Fabrikordnungen zu erlassen und öffentlih formell bekannt zu machen sind. Diese Ab- neigung is in jeder Hinsicht unbegründet, auch mit Rücksicht auf das ZJnteresse der Arbeitgeber selbst. Nichts ist gefährliher, als wenn über die gegenseitigen Rechte und Pflichten Unklarheiten und Miß- verständnisse bestehen. Schon der Erlaß und die öffentliche Bekanntmachung solcher Arbeitsordnungen wird vielfach materiell Mißbrauch verhüten. Jcch kenne allerdings in Geltung be- findliche Fabrikordnungen, welche nah den neu vorgeschlagenen Bestimmungen niemals den Inhalt haben fönntea, den \ie haben. Es liegt also in einer solchen Oeffentlichkeit eine sehr wichtige Kontrolle und Sicherung der Arbeiter. Ebenso aber werden au die Arbeitgeber bei der Berathung solcher Fabrik- ordnungen von ihren Arbeitern noch Vieles lernen. Jch wünschte nur, daß diese Vorschriften auh für größere Werk- stätten gegeben werden könnten. Wenn die Fabrikordnungen niht ohne Anhörung der Arbeiterschaft erlassen werden können, so hat diese dabei Gelegenheit, ihre Wünsche zu äußern, welhe, wenn verständig, auch berüsichtigt werden dürften. Die Freiheit des Arbeitgebers, in legter nstanz selbst über den Jnhalt der Fabrikordnung zu ent- scheiden, kann man meiner Meinung nach ihm niemals nehmen. Es handelt sich doch nur um die Modalität des Arbeitsvertrages, der nur unter Zustimmung beider Theile ge- \chlossen werden kann. Dur die Vorlegung der Fabrik- ordnung an dié Behörden übernimmt leßtere keinesfalls die Verantwortlichkeit für den Jnhalt. Die Behörde ist nur be- rechtigt, zu prüfen, ob die Fabrikordnungen den geseßlichen Bestimmungen widersprehen und ob sie deren Bestimmungen ershöpfen. Wo Arbeiteraus\chüsse bestehen, sagt die Vorlage, sollen lle gehört werden. Wo dies nicht der Fall ist, sollen ad hoc für die Berathung der Fabrikordnung solche geschaffen werden. Darüber ist wohl kein Zweifel, daß die Arbeiteraus- schüsse obligatorisch zu machen zur Zeit ganz unmöglich ist. Dazu sind die Verhältnisse zu verschiedenartig in ganz Deutsch- land und außerdem nüßzen {ie nihts, wenn sie erzwungener- maßen eingerichtet werden. Nur wenn sie auf Grund freier Vereinbarung ins Leben gerufen sind, werden sie bei der Arbeiterschaft das nöthige Vertrauen haben und den nöthigen Einfluß au auf die Arbeitgeber gewinnen. Das Geseß hat sih also sehr weise „vor einer solchen Bestimmung gehütet. Alle diese ¿Fragen gehören aber nicht zu denen, die eine große Verschiedenartigkeit der Auffassungen hervorrufen werden ; wohl aber können freilih die anderen Bestimmungen der Vor- lage möglicherweise zu abweichenden Anschauungen im NRNeichs- tage und gegenüber dem Bundesrath führen. 3h schließe mich hier aus voller Ueberzeugung und qus vollem Herzen der Bitte des Abg. Schrader an, daß der Bundesrath, wenn einzelne dieser Bestimmungen nicht angenommen werden sollten, daran nicht das ganze Gesetz scheitern lassen möge. Jch könnte mir denken, daß es sogar gerathen gewesen wäre, die Bestimmungen über Sonntagsruhe, über den Schug von Kindern und Frauen und über größere Sicherung der Arbeiter für sih zu behandeln und die übrigen theilweise ins Straf- reht übergreifenden Bestimmungen ebenfalls für sih zu be- handeln. Die ersteren find von solcher Vedeutung nach jeder Seite hin, daß es nit zu verantworten wäre, wegen anderer Bestimmungen, die organish mit jenen nicht zusammenhängen, das Ganze fallen zu lassen. Gegen die Buße habe ih ebenfalls erheblihe Bedenken. Die Kommission wird sorgfältig zu erwägen haben, ob nicht dur solche Vorschriften mehr Nach- theil als Gutes herbeigeführt wird. Gewiß ist es ein übles Ding, wenn Verträge einfah gebrochen werden können, ohne daß der Sache irgend welche Folge gegeben wird. Wir haben das bei großen und kleinen Strikes gesehen, aber dasselbe Delikt ist eben so oft Seitens der Arbeitgeber begangen worden. Jh hoffe, daß in dieser Beziehung die Einführung gut organifirter Gewerbegerichte Abhülfe bringen wird. Gerade mit Rücksicht hierauf könnte man doch erst einmal den weiteren Erfolg der Sache abwarten. Außerdem glaube ich, daß \{ließlich au in den maßgebenden

; erkennen werden,

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Kreisen der Arbeiter die Anshauung immer mehr durchdringen

wird, daß es richtiger ist, die Kündigungszeit inne zu halten. Entwikeit sih_ die Sache in dieser Richtung, dann brauchen wir so harte Strafbestimmungen niht. Persönlich stehe ih der Frage der Organisirung der Arbeiter in Vereinen und Verbänden \ympathisch gegenüber. Jh halte solche Organi- sation zur Vertretung ihrer Berufsgenossen in ihrem Jnter- esse, im Fnteresse der Arbeitgeber, der staatlichen Ordnung und der Aufrechterhaltung eines friedlichen Verhältnisses für nothwendig. Wir brauchen in dieser Beziehung nur an das englische Beispiel zu denken und sollten uns daran eine Lehre nehmen ; daß einzelne Arbeiterausshüfse, die nur die Arbeiter einer Fobrik zu ihrem Arbeitgeber in ein Verhältniß bringen, diese Organisation erseßen können, muß ih verneinen. Ob man dur das Zusammenfassen folcher Aus- schüsse zu solhen Vertretungen gelangen kann, will ih nicht erörtern. Jedenfalls möchte ih von dem gegenwärtigen Gesetz jede unnüße Belastung ferahalten. Richtig ist aber, daß wir bezügli der Organisation von Berufsvereinen uns in ganz ähnlicher Lage befinden, wie die Handwerker gegenüber den damals herrschenden Klassen bei Bildung der Jnnungen und Zünfte im Mittelalter, wo au auf Grund der Durchführung dieser Organisation eine ganz neue Organisation der Gesell- schaft entstand. Die Vorurtheile in dieser Beziehung liegen weit mehr auf dem Gebiete der Vergangenheit als der Zukunft. Fh habe die beste Ueberzeugung und bin darin vollständig Op- timist, daß, wenn diese Organisationen im Anfang uns noch so feindselig gesinnt sind, sie im Laufe der Entwickelung immer mehr daß in Wahrheit das Jnteresse dex Arbeiter- schaft gegen das des Unternehmers kein gegensäßliches ist, daß gemeinsame Jnteressen vorhanden sind und daß diese nur dur sahkundige, verständige Männer verwaltet werden können. Wir werden an diese Frage in Zukunft in irgend einer Form herantreten müssen. Seitens des Staats kann man diese Organi- sationen nicht machen. Sie müssen wahsen. Man muß nur den Boden geben, auf dem sie wachsen können, auf dem ihnen genügend freie Bewegung gesichert ist und Mißbrauch ver- hütet werden kann. Jch berühre zum Schluß die Bestim- mungen über das Arbeitsbuch Minderjähriger und die Auszahlung des Lohnes an dieselben. Die Tendenz der vorgeschlagenen Bestimmungen if eine gute, das lehrt die Praxis des Lebens. Die Familie wird auch dadurh gefährdet, daß die Autorität der Eltern und Vormünder mehr und mehr zu vershwinden droht. Wenn junge Leute, jugendliche Arbeiter selbständig zu erwerben an- gefangen haben, sich dann um den Vater nicht mehr kümmern, die Mutter tyrannisiren oder gax die Familie verlassen und gar keiner Beaufsichtigung mehr unterliegen, so ist das zweifel- los ein unerwünschtes Verhältniß, Andererseits sind auch die Fälle des größten Mißbrauchs der Kinder durch die Eltern nicht selten. Jn dieser Beziehung hat der Entwurf des bür- gerlichen Geseßbuchs, die eigentlihe sedes materiae, \chon einschränkende Bestimmungen vorgeschlagen. Sollten solche Bestimmungen also hier Aufnahme finden, so müssen wir auch die Kinder, soweit nöthig oder möglich gegen ihre Eltern schüßen. Ob die Bestimmungen im Einzelnen zweckmäßig sind, wird die Kommission prüfen. Eine Bestimmung sheint mir schon jet unannehmbar, daß nämlich die Fabrikordnung vorschreiben kann, an wen die Auszahlung des Lohnes zu exfolgen hat. Das würde gegen den jeßigen Zu- stand eine erhebliche Verschlehterung involviren. És liegt dann die größte Gefahr vor, daß die jugendlichen Arbeiter in die Fabriken gehen, wo in dieser Beziehung einshränkende Be- stimmungen nicht bestehen, damit würde niht der Seßhastig- keit, sondern dem unsteten Umherziehen Vorschub geleistet. Jn den olten Schweizer Kantongeseßgen zu Anfang des Jahr- hunderts gab es solche Vorschriften, die sogar die Auszahlung des Lohnes an die Obrigkeit zuließen. Aber das geht heute niht mehr. Man wirft häufig die Frage auf: wirken denn diese Geseße, thun sie denn den revolutionären und feindseligen Elementen Abbruch? Die Frage ist ganz unberechtigt. Diese Gesezge haben ihren Werth int sih, sie haben kine Nebenabsichten nöthig, thun an si etwas Gutes und beseitigen bestehende Uebelstände im Jnteresse einer großen Anzahl unserer Mitbürger. und für fich eine Wohlthat

D und wird immer ihre gute Wirkung haben.

% Welchen Einfluß sie auf politische oder joziale Parteien hat, ist für die Beurtheilung dieser Geseßz- gebung völlig gleihgültig. Davon bin ih allerdings durch- drungen, daß dieselbe auf die Arbeiterschaft, wenn sie neht, daß der Staat sih ihrer annimmt, da, wo sie sich nicht helfen kann, einen beruhigenden Eindruck schließlih aus- üben muß. Das liegt nicht nur in der deutschen Natur, sondern auch der Natur und dem Charakter aller Menschen. Also die Frage soll man nicht stellen, ob es hilft, sondern, ob es nüglich und heilsam für unsere Verhältnisse ist, Das können wir mit bestem Gewissen bejahen mit Beziehung auf diese Vorlage. Ih bin überzeugt, daß die Befürchtungen, die heute noch vielfah gegen die Vorlage bestehen, in dem Augenblick, wo \ie beschlossen ist, wo man vor einem bestimmten Etwas steht, wesentlih vershwinden. Jh empfehle im Großen und Ganzen die Annahme der Vorlage.

Darauf vertagt das Haus um 41/, Uhr die weitere Berathung auf Montag 1 Uhr.

Schlußbericht der vorgestrigen (61.) Sigzung des Hauses der Abgeordneten. Fortseßung der zweiten Berathung des Nachtrags zum Staatshaushalts-Etat für 1890/91.

Unter-Staatssekretär Mein ecke: Die Kommission hat das Bedürfniß anerkannt, die Forderungen der Vorlage schon im laufenden Etat zu befriedigen, auh die Summe von 18 Millionen hat ihre Zustimmung gefunden, ebenso das Prinzip, die Gehaltserhöhungen von unten auf zu be- ginnen. Damit is nah der Meinung der Staats- regierung die Gehaltserhöhung der unteren Beamten im Wesentlichen zum Abschluß gebracht, und wenn weitere Mittel zur Verfügung stehen, würden wir zunächst bei der Aufbesserung der mittleren Beamten beginnen. Die etatsmäßigen Mängel der Vorlage hat auch die Kommission nicht beseitigen können, sie hat zwar die ein- zelnen Säße aus den Anlagen zum Etat in den leßteren selbst übernommen, aber au damit sind die Gehälter der einzelnen Klassen nicht spezialisirt. Für die Negierung haben die Anlagen zum Etat genau dieselbe bindende Kraft, wie der Etat selbst,

ie Regierung wird in der veränderten Form fein Hinderniß und keine Beengung in der Ausführung der Vorlage sehen. Den Weg der prozentualen A hat auch die Koniinisfion für ungangbar gehalten, weil derselbe die im Etat enthaltenen mannigfachen Ungerechtigkeiten nohch verschärfen würde, ie Einrihtung der verschiedenen Klassen mit den

Jede solche Reform ist an |

innerhalb derselben enthaltenen Ungleichheiten halte ich gerade für einen Vorzug; sie beweist, daß man nit hat shablonisiren und die Beamten in gewisse enge Grenzen einzwängen wollen. Einer allgemeinen Durchführung der Dienstalterszulagen, wie sie der Antrag des Abg. Dr, Sattler verlangi, kann ih nicht ohne Weiteres zustimmen. Jch würde vielmehr der von der Komnission vorgeschlagenezi Resolution den Vorzug geben, die Einführung dieses Prinzips „in Er- wägung zu nehmen“. Ein allgemeiner Plan der Beamten- besoldungen ist bereits im Jahre 1883 aufgestellt worden, hat fich aber schon jeßt, nah sieben Jahren, als völlig unbrauch- bar erwiesen. Jch bin nicht in der Lage, eine bindende Er- klärung der Regierung abgeben zu können, habe aber die zuverlässige Erwartung, daß, wenn Sie ohne materielle Aende- rung der Vorlage den Beschlüssen Jhrer Kommission zustimmen, die Regierung unbedenklih das Geseß in dieser Form zur Ausführung bringen wird.

Abg. Broemel bedauert, daß ein großer Theil der Beamten mit ihren Wünschen auf Gehaltserhöhung auf die ungewisse Zukunft vertröstet werde. Es unterliege keinem Zweifel, daß in weiten Beamtenkreisen darüber große Un- zufriedenheit herrsche. Der Finanz-Minister have ih die Sache zu leiht gemaht, wenn er bei der ersten Lesung ge- meint habe, diese Unzufriedenheit werde künstlih erregt und unterhalten. Sie sei vielmehc in den Verhältnissen durchaus begründet, und die Abgeordneten, welche diese Beschwerden hier vorbrächten, erfüllten damit nur ihre Pflicht und dienten da- mit dem Vaterlande.

Abg. Jm Walle: Vei dem Charakter der Vorlage,

welche wie ein Mosaikbild ist, bei dem man keinen Stein her- ausnehmen kann, ohne daß es zusammenfällt, war es nicht möglih, Verbesserungen vorzunehmen, so daß noch immer Härten übrig bleiben, welche später beseitigt werden müssen. Diesem Zweck soll auch die vom Abg. Bachem gestellte Keso- lution dienen. __ Abg. Sombart: Jch danke dem Vertreter des Finanz- Ministeriums für die Erklärung, daß demnächst die mittleren Be- amten berüdsihtigt werden sollen. Dabei würden mit in Be- traht zu ziehen sein die Landmesser, die bei den General- Kommissionen und bei dem Eisenbahn-Minister beschäftigt sind. Bezüglich der technischen Diätare möchte ih dringend um eine Vermehrung der etatsmäßigen Stellen bitten.

Der Regierungs - Kommissar, Geh. Ober - Finanz - Ratl; Lehnert hofft, daß in kürzester Zeit unter entsprechender Er- mäßigung der Diäten eine Gehaltsaufbesserung bei den beiden Kategorien der Landmesser werde eintreten können.

Abg. Dr, Sattler führt den allgemeinen Wunsch nach Gehaltserhöhung auf die Verwendunagsgeseße zurück: die Ab- geordneten hätten an der unter den Beamten herrschenden Unzufriedenheit keine Schuld. Die Zeit der Erwägung der Alterszulagen sei vorüber; von allen Seiten werde darauf hingewiesen, daß das System der Dienstalterszulagen am meisten geeignet sei, die Zufriedenheit der Beamten herbei- zuführen, durch welches den Beamten unabhängig von dem Wunsch des Vorgeseßten in angemessenen Zeiträumen Zulagen zu Theil würden. Seine Resolution habe gerade deswegen eine schärfere Fassung erhalten, weil, nachdem die Eisenbahnverwaltung seit Jahren vorangegangen, die höchste Zeit sei, au für die Unter- und Subalternbeamten die Al- terszulagen einzuführen.

lbg. Bachem: Dex Unterschied zwishen den Gehältern der Beamten in Berlin und in der Provinz tritt nirgends stärker hervor, als bei der Schußmannschaft. Läßt \ich das sahlih begründen? Es ist einmal das größere Maß von Diskretion hervorgehoben worden, welches bei den Berliner Schutßleuten erforderlih sein soll. Im Kommissionsbericht wird einfach gesagt, daß der Unterschied in der Besoldung von altersher bestehe. Das ist doch kein Grund, die Ungerechtigkeit bestehen zu lassen. Es ist jedenfalls zu wünschen, daß diese Ungleichheit beseitigt wird. Das läßt sich mit Hülfe der Stellenzulagen erreichen.

Unter-Staatssekretär Meinecke: Die Stellenzulagen können zu dem von dem Vorredner erwähnten Zweck nicht verwendet werden. Die höheren Besoldungen der Ber- liner Schuzßleute haben zunächst ihren Grund in dem thatsächlich theureren Leben in Berlin, als an anderen Orten. Es kommt aver hinzu, daß die Aufgaben der Schußleute in Berlin doch andere sind, als anderswo. Fh erinnere nur daran, daß hier die Residenz ist. Das Berliner Publikum muß au mit besonderer Nücksicht und Energie be- handelt werden. Die bestehenden Ungleichheiten sollten dadur vermindert werden, daß den Schußleuten in der Provinz 170 M, denen in Berlin nur 100 6 Zulage gewährt werden soll.

Abg. von Tiedemann (Bomst): Die Herren würden, wenn sie den Berathungen der Kommission beigewohnt hätten, gehört haben, daz alle ihre Einwendungen bereits dort wider- legt sind. Wenn der Abg. Dr. Sattler auf einem, die Regierung nach ihrer Erklärung sahlih in Verlegenheit sezen- den Antrage beharrt, so ist das ein Verfahren, welches man sonst nur auf deutschfreisinniger Seite befolgt.

lbg. von Hergenhahn: Jch stimme den Aus- führungen des Abg. Bachem bei. J finde die Unterscheidung zwischen den Polizeimannschaften in Berlin und in der Pro- vinz nicht gerehtfertigt. Die Obliegenheiten der Schutleute in der Provinz sind genau so groß, wie in Berlin. Ja, die Anstrengungen der ersteren sind vielfach größer, als der hiesigen. Die Schußmannschasten in der Provinz können uah meiner Ueberzeugung überall der Berliner würdig an die Seite gestellt werden. Jch bitte die Regierung, eine Gleich- stellung dieser Beamten in Aussicht zu nehmen. Es würde dazu nur eine Summe von 80 000 M nöthig sein.

„Ahg, De. Sattler; J habe ähnliche Anträge \{chon bei früheren Gelegenheiten gestellt; es ist meine Pflicht, als Volksvertreter nah bester Ueberzeugung hier bei der Be- rathung mitzuwirken, auch wenn es der Regierung un- angenehm ist.

_ Abg. Bachem: Das Publikum in Berlin ist nicht shwieriger zu behandeln; es liegt sogar eine gewisse mili- tärishe Disziplin hier in den Leuten. ¿Fein und rüc)ichtsvoll wünschen wir in der Provinz au behandelt zu sein. Die Gründe, die der Regierungsvertreter für die bessere Stellung der Berliner Schußleute vorgebracht hat, sind nicht stichhaltig.

Abg. Broemel hat gegen das Prinzip des Antrags Bachem nichts einzuwenden, ist aber bezüglich der Berliner Schutz- leute speziell der Meinung, daß sie in dem gegenwärtigen Etat kärglich fortgekommen seien. Die jeßigen Gehälter der Schußz- leute in Berlin seien absolut nothwendig, wenn die Ver- waltung auf die Dauer geeignetes Material solle erhalten können; sie habe dabei die Konkurrenz der Stadtverwaltung und großer Privatunternehmer zu bestehen.

Die Klasse T wird hierauf bewilligt.

Klasse IT, die Gehälter von 1500—1800 M umfassend, wird ohne Debatte angenommen. Klasse II1T umfaßt die Ge- hälter von 1200—1800 M e

Abg. Simon (Waldenburg): Dadurch, daß wir bisher die Gehälter niht im Allgemeinen regulirt haben, sondern jedesmal dem dringenden Bedürfniß gefolgt sind, sind Ungleich- heiten entstanden, welche jeßt dur diese Vorlage beseitigt werden sollen. Jch hege diz Befürchtung, daß dieser Grund- saß nicht volle Würdigung gefunden hat, daß es noch viele Schwierigkeiten haben wird, den Beamten klar zu machen, daß genau nah d:esem Grundsatze verfahren ist. Jh könnte eine Anzahl von Beamtenklassen nennen, wo die Ungleihhheiten nicht beseitigt sind. Jh finde es 3. B. nicht richtig, daß man bei der Vorlage den Unterschied zwischen Kassen: und Bureaudienern hat fallen lassen, da an die ersteren größere Ansprüche gestelt werden. Ebenso alle 1, es nicht für richtig, daß man die Botenmeister mit den Kanzlei- und Bureaudienern in eine Gehaltsklasse gestellt hat, JY glaube, es ist niht im Jnteresse der Disziplin, wenn Vor- geseßte und Untergebene in eine Klasse gestellt werden. Fh bin der Meinung, daß die Stellenzulagen dazu nicht ver- wendet werden sollten. Ferner halte ih es nicht für richtig, daß das Maximalgehalt der niedcigeren Stufe höher ist, als das Minimalgehalt der höheren Stufe. Wer in eine höhere Stufe aufrückt, müßte au höheres Gehalt bekommen.

Abg. Bachem: Jh möchte fragen, warum die „Dünen-

planteure“ nicht deutsh „Dünenpflanzer“ genannt werden.

Abg. Broemel: Jh möhte auf die liefe Kluft auf- merksam machen, welche zwischen der dritten und vierten Stufe dadur geschaffen ist, daß das Anfangsgehalt in dieser Stufe unverändert geblieben ist.

Klasse TIT wird bewilligt, Klasse TV umfaßt die Gehälter von 1200—1600 M,

Mg. von Hergenhahn wünscht die Schußmanns- Wachtmeister in der Provinz in die zweite Gehaltsstufe, in welcher sih die Wachtmeister Berlins befinden, verseßt zu sehen.

Klasse IV wird bewilligt, Klasse V umfaßt die (Hehälter von 1100—1500 M

Abg. von Risselmann spriht seine besondere Freude über die Aufbesserung der Forstbeamten aus , die niemals mit Petitionen an das Haus gekommen seien.

Klasse V wird bewilligt, ebenso Klasse V1. Klasse VI]I umfaßt die Gehälter von 900—1500 M4

Abg. Dr, Mithoff bedauert die schlechte Besoldung der Beamten an den tehnischen Hochschulen.

Klasse VIT wird bewilligt, ebenso Klaen E S

Damit sind die Gehaltsaufbesserungen der unteren Be- amten erledigt.

Bei Berathung der Gehaltsverbesserung für andere etats- mäßige Beamte bringt der Abg. Fuchs die ungünstigen Ascensionsverhältnisse der Eisenbahn - Betriebssekretäre zur Sprache; eine Vermehrung der etai2mäßigen Stellen sei noth- wendig; nah fünf Jahren müßte ein Anwärter in eine solche Stelle einrüdcken. |

Der Berichterstatter Abg. Fran cke bittet, über diese Frage jeßt nicht zu diskutiren. Der Budgetkommission lägen cine große Anzahl von bezüglichen Petitionen vor, welche einer nochmaligen Prüfung unterzogen würden und über die demnächst dem Hause Bericht erstattet werde.

Abg. Schmelzer: Jh möchte darauf hinweisen, daß es Lokomotivführer giebt, welche in ihren Kilometergeldern monatlich bis auf 100 44 kommen, während andere, welche nur kurze Strecken durhfahren, es nur auf 25—30 4 bringen, obgleich sie dieselbe Arbeitszeit haben. Der Wunsch dieser Beamten geht nun dahin, daß diese Gelder niht mehr nach der Zahl der zurückgelegten Kilometer, sondern nach der Zeit der Arbeit berechnet werden mögen. Diesen Wunsch möchte ih der Regierung zur Erwägung empfehlen. . l

Abg. Simon (Waldenburg) befürwortet die Gleichstellung der Telegraphen-Aufseher mit den Bahnmeistern. Oje Gleichstellung sei bereits bei der leßten Gehaltsaufbesserung erfolgt, während jeßt die Bahnmeister wieder günstiger ge- stellt würden. | i:

Abg. Dr, Sattler bedauert die Swhlechterstellung Der Kanzlisten der Eisenbahnverwaltung gegenüber denjenigen der Postverwaltung, da beide Kategorien die gleiche Vorbildung haben müßten. i: 5

Abg. Berger (Witten) will mit Wünschen heute zurück- halten; damit werde im Hause doch nichts ausgerichtet, so wenig wie das in der Budgetkommission möglich gewesen sei; er nehme deshalb, was er bekomme, und behalte sih feine Restforderung, wie bei jedem {hlechten Schuldner vor.

Die Position wird bewilligt.

Bei dem Titel „Kultus-Ministerium“ tritt der Abg. Dr, Sattler für eine Gehaltserhöhung der Vorsteher von Präparandenanstalten ein. E :

Abg. Dr. Lotichius wünscht eine Erhöhung der staat- lichen Zuschüsse an die städtischen höheren Schulen, damit auch dort die Lehrergehälter erhöht werden können. o i

Abg. Schmelzer: Jch möchte den Minister bitten, Auskunft zu geben, ob denn die Lehrer der höheren Lehr- anstalten Aussicht haben, bei der nächsten Gehaltserhöhung endlich berücfsihtigt zu werden.

__ Minister der geistlichen 2c. Goßler:

Ich habe mich bereits im Herrenhause über die Fraae einer Gehaltsaufbesserung der Lehrer der höheren Lehranstalten ausgesprochen. Die dort gegebene Antwort kann ih ja in Kürze hier noch einmal ertheilen, Es standen für die Beamtenbesoldungs - Verbesse- rungen gegenwärtig nur 18 Millionen Mark zur Verfügung. In vollem Einvernehmen mit den Grundsäßen, die im Hause s{chon ihren Ausdruk gefunden hatten, hat die Re- gierung von unten nah oben die Aufbesserung in Vorschlag gebraht, Bei Einhaltung dieses Weges war es nicht möglich, unter den mittleren Beamten die Gymnasiallehrer zu berücksichtigen. Es handelt si bei den Herren um mehr als 2000 Beamte. Ich bitte einen ganz beliebigen Multiplikator zu nehmen und dann die Rechnung aufzustellen der Herr Vorredner wird ihn jedenfalls ziemlich hoch greifen, unter allen Umständen kommt eine beträchtliche Summe heraus. Selbst wenn man die Bauinspektoren und Oberförster von der Besoldungsverbesserung ausgeschlossen hätte, würde die hierdurh verfügbare Summe doch nit gereicht haben, um den Gymnasiallehrern eine Verbesserung zu Theil werden zu lassen, die ihren Wünschen annähernd entsprochen hätte, Der Herr Finanz Minister ist aber mit mir durchaus darin einig, daß es dringend wünschenswerth ist, auf dem weiteren Wege der Besoldungsaufbesserung in Ansehung der mittleren Beamten auch die Gymnasiallehrer in ihren Bezügen zu erhöhen.

Eine andere Erklärung kann ich zu meinem Bedauern augen- blicklich nicht abgeben ; wenn die Herren die nothwendigen Millionen

ohne Debatte die

Angelegenheiten Dr, von

beschaffen wollen, die Verwendung wollen wir mit Vergnügen besorgen.

Abg. Dr. Windthorst {ließt sich dem Wunsche auf Besserstellung der Gymnasiallehrer an. Die mittleren Beamten, welche jest unberücksichtigt geblieben seien, müßten später be- rücksihtigt werden.

Abg. Graf zu Limburg-Stirum: Wir haben es auch bedauert, daß niht mehr Geld zur Verfügung stand, sonst wären wir auch gern bereit gewesen, die Gymnasiallehrer zu berücksichtigen. Die Herren, die immer bereit sind, mehr zu bewilligen, müßten auch mehr Steuern bewilligen.

Abg. Dr. Arendt: Jch hoffe, daß nach den Erklärungen des Ministers das Bedürfniß, welches hier thatsächlich vorliegt, demnächst Befriedigung finden wird und daß die Lehrer die Ueberzeugung gewinnen werden, daß es an der Bereitwilligkeit, für sie zu sorgen, nicht fehlt.

Die Position wird bewilligt und damit die gesammten Gehaltsverbesserungen für etatsmäßige Beamte.

(Schluß 41/5 Uhr.)

Der dem Reichstage zugegangene Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung von Bestimmun gen des Strafgeseßbuchs, lautet: Nrtilel 1 Der §, 276 des Strafgcseßbuchs erhält foloenden zweiten Absatz : Gleiche Strafe trifft denjenigen, welher wissentlich {on einmal ver- wendete Posl- oder Telegraphenwerthzeiten nah cänzliher oder theil- weiser Entfernung des Entwerthungëzeichens ur &rankirung benußt. Neben dieser Strafe ist die ctwa wegen Gnt;iehung der Post- oder Telegraphengebühren begründete Strafe verwirkt. Artikel 1L. 317 und 318 des Strafgeseßbucs werden durch nach- bieherigen Zifferzahlen entsprechende Bestimmungea

Die SF

stehende, den erseßt.

S. 317 Wer vorsäßlih cine zu öffentlichen Zwecken dienende Telegravhenanlage oder Theile derselben dergestalt bescädiat, oder daran folche Veränderungen vornimmt, daß dadur der Betrieb ver- hindert oder gefährdet wird, wird mit Gefängniß von Einem Monat bis zu drei Jahren bestraft.

8. 318. Wer fahrlässigerweise dur eine der vorbezeichneten Handlungen den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage verhindert oder gefährdet, wird mit Gefängniß bis zu (Finem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark bestraft. Gleiche Strafe trifft die zur Beaufsichtigung und Bedienung der Telegravphenanlagen und ihrer Zubehörungen angeftellten Personen, wenn fie durch Vernachlässigung der ihnen obliegenden Pflichten den Betrieb verhindern oder gefährden.

Artitel TIT,

Hinter §. 318 des Strafgeseßbuchs wird folgender §8 318 a eingeschaltet:

S. 318a, Die Vorschristen in den 88. 317 und 318 finden gleihmäßig Anwendung auf die Verhinderung oder Gefährdung des Betriebes der zu öffentlichen Zwecken dienenden Rohrpostanlagen.

Ave I

Die Nr. 4 des §. 360 des Strafgeseßbuchs erhält folgende ver- änderte Fassung: 4) wer ohne scri¡tlihen Austrag ciner Behörde Stempel, Siegel, Stiche, Platten oder andere Formen, welche zur Anfertigung von Metall- oder Papiergelde, oder von foichen Papieren, welc)e nah §. 149 dem Papiergeld glieihgeaßtet werden, oder von Stempelpapier, Stempelmatken, Stempelblanketten, Stempelabdrüdckcn, Post- oder Telegraphenwertlzeihen, öffentlihen Bescheinigungen oder Beglaubigungen dienen können, anfertigt oder an einen Anderen als die Behörde verabfolgt.

Artikel V.

Der §. 364 des Strafgesetzbuchs enthält folgenden zweiten Absatz : Gleiche Strafe trifft Denjenigen, welher wissentlih {on einmal ver- wendete Post- oder Telegraphenwerthzeihen nah gänzlicher oder theil- weiser Entfernung des Entwerthungszeichens veräußert oder feilhält.

Artikel VI. Hinter §. 367 Nr. 5 des Strafges bbuchs wird folgende Nr. 5a

steinishen Marschbahn im 4. Quartal des Gtatêejahres 1890/91 nah Maßgabe der aufgestellten Betriebs-Etats der betreffenden Bahnen für das Jahr 1890 zu führen. j

Diese Betriebs-Etats und die Betriebs-Etats der Unterelbe\hen und der Westbolsteinisren Eisenba)n für 1. April 1890/91 dienen auh der Ober-Rechnungskammer als Grundlaae für die Prüfung der Rechnungen für das Jahr vom 1. April 1890/9k und für die Auf-

stellung der an den Landtag zu erstattenden Bemerkungen, 3. Dec Finanz-Minister ist mit der ÁAusführung dieses Gesetzes beauftragt.

Die württembergischen höheren Lehranstalten 1864 und 1887, e8universität

Die Land Tübingen hatte, nah den Wr emer Wen Jabroludern für Stati uns Landeskunde, Jahrgang 1888, im Studienjahre 1864/65 eine Lehrerzahl von im Ganzen 41 ordentlichen Professoren, § auße:- ordentlihen Professoren, 3 Hülfslehrern und 17 Privatdozenten, welche ih auf die einzelnen Fakultäten wie folgt vertheilten. Auf die evan- gelish-theolozishe Fakultät kamen 5 ordentlihe Professoren, auf die tatholisch-tbeologishe 6 ordentlihe Professoren und 1 Hülfslehrer, auf die juristiche 5 ordentlihe und 2 außerordentliche Professoren sowie ein Privatdozent, auf die medizinishe 6 ordentliche Professoren, 1 außerordentliher Professor und 6 Privatdozenten, auf die philo- fopbishe 8 ordentlihe und 2 außerordentlihe Professoren, ferner 1 Hülféslehrer und 7- Privatdozenten, auf die ftaatswisscnscaftliche 4 ordentliche Professoren 1 außerordentlicher Professor, 1 Hülfslek und 1 Privatdozent, auf die naturwissenschaftlide 7

2 außerordentlihe Professoren und ein Privatdozent. Diz 3a Studirenden, einschließlich der Hospitanten belief {G in

nannten Studienjahre im Wintersemester auf 817 im

semester auf 839, unter denen sich bez. 564 und 592 Württem- berger und 253 bez. 287 Angehörige anderer Staaten befanden. Am stärksten vertreten unter ihnen waren dte Theologen, von Denen 260 Ba 201 Der evangeli - theologischen C9 Der 171 der Tatholisch - theologishen Fakultät angebörten: Ausländer befanden sfi darunter im Wintersemester 108 und 51, im Sommer- semester 105 und 54, Medizin studirten bez. 144 und 165, darunter 90 und 66 Ausländer, der juristischen Fakultät gehörten 83 bez. 91 an, davon 20 und 31 Ausländer, der philosophis{en bez. 27 und 34, davon 7 bez. 13 Ausländer, der staatswissenschaftliczen 75 bez. 73, darunter 2 Ausländer, und der naturwissenshaftlihen 51 bez. 50 Studirende, darunter 14 und 15 Ausländer. Seit 1864 zeigt sih auch in Tübingen wie auf dea übrigen deutschen Universitäten ein ä diges Wachsen der Zahl der Studirenden, wenn auch nit in dem Maße, wie es auf den preußischen Universitäten, namentlich in Berlin, der Fall gewesen ist. Die stärkste Zunahme fällt hier auf das Studien- ahr 1879/80, in welchem die Zahl der Studirenden von 904 im Wintersemester auf 1223 im Somtmersemester stieg. Seitdem hat sich die Zunahme in beschränkterem Verhältniß gezeigt und betrug im Studienjahr 1886/87 die Gesammtzahl der Studirenden im Winter- semester 1247, im Sommersemester 1462, unter denen sich bez. 316 und 268 Nichtwürttemberger befanden. Am zabl[reihsten waren auch in diesem Jahre die Stadirenden der beiden theologischen Fakultäten, von denen 344 bez. 465, davon 81 und 198 Ausländer, der evangelischen und 160 bez 157, davon 6 und 4 Ausländer, der katholishen Fakultät angehörten Jura \tudirten bez. 141 und 197, darunter 54 bez. 109 Nichtwürttemberger, Medizin 235 bez. 272, davon 103 bez. 140 Aus- länder, Philosophie 90 bez. 109, davon 30 bez. 62 Ausländer, Staatswissenschaften 207 bez. 186, davon 14 bez. 19 Ausländer, Naturwissenschaften endlich 60 bez. 67, darunter 28 bez. 36 Nicht- württemberger. Charakteristisch ist die größere Frequenz in den Sommersemestern, wie dies auf den \ddeutshen Uni- versitäten, im wGegensaße zu den norddeutshen, überhaupt der Fall ist. Entsprehend der Zahl der Studirenden hat auc eine Vermehrung des Lehrkörpers stattgefunden, welche von 69 in 1864/65 auf 105 in 1886/87 gestiegen waren, Darunter befanden fh 9 ordentlihe Professoren und 10 Privatdozenten der evangelisch{- tleologishen, 6 ordentlihe Professoren und 7 Privatdozenten der katholish-theologischen, 7 ordentlihe Professoren, 1 Oülfslehrer und 1 Privatdozent der juristisWen, 8 ordentlihe Professoren, 1 außer-

1115 UHU

L Deilan-

eingeschaltet: 5) a. wer bei Versendung oder Beförderung von leiht entzündlichen oder äßenden Gegenständen durch die Post die deshalb ergangenen Verordnungen nit befolgt.

Die Abgg. Dr, von Bar, Büsing, Dr, Pachnicke und Dr. Witte haben im Reichstage folgenden Antrag eingebracht :

Der Reichstag wolle beschließen:

dem nachstehenden Gesetzentwurf, betreffend die V olksver- tretung in den Bundesstaaten, die verfassungemäßige Zustim- mung zu ertheilen :

Einziger Artikel : i

Hinter Artikel 3 der Verfassung wird folgender Zusaß auf- cenommen: In jedem Bundesstaat muß eine aus Wahlen der Be- völkerung hervorgegangene Vertretung bestehen, deren Zustimmung zu jedem Landesgeseß und zur Feststellung des Staatshaushalts erforder- lich ift.

Von den Abgg. Goldschmidt und Gen. ist der nachstehende Antrag im Reichstage eingebraht worden :

Der !eichstag wolle beschließen: :

dem nachstehenden Gesepentwurf. betrcfend die Abänderung des Allgemeinen Dcutshen Handelsgesetßbuches, die ver- fassung8mäßige Zustimmung zu ertheilen :

Einziger Artikel.

Der Artikel 61 des Allgemeinen Deutschen Handel ®sgeseßbuches (Bundes-Geseßbl, 1869 S. 404) wird in nachstehender Weise ab- geändert : .

Das Dienstverhältniß zwischen dem Prinzipal und dein Handlungs- gehülfen kann von jedem Theile mit Ablauf eines jeden Kalender- vierteljahres nach vorgängiger sechswöcentlicher Kündigung auf- gehoben werden, Ist durch Bertrag eine kürzere oder längere Zeitdauer oder eine kürzere oder längere Kündigungsfrist be- unde 0 ar cs Mietbe fen Bewenden, Beim Abgange können die Handlungsgehülfen ein Zeugniß Uber die Urt Und Dauer ihrer Beschäftigung fordern. Dieses Zeugniß ist auf Ver- langen der Handlungsgehülfen auch auf ihre Führung und ihre Leistungen auszudehnen. In Betreff der Handlungslchrlinge ist die Dauer der Lehrzeit nah dem Lehrvertrage und in Ermangelung ver- tragsmäßiger Bestimmungen nach den örtlihen Verordnungen oder dem Ortsgebrauche zu beurtheilen.

Die VII. Kommission des Reichstages zur Vor- berathung des Entwurfs eines Geseßes, betreffend die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres, hat zum Vorsißenden den Abg. von Kardorff, zu ‘dessen Stellvertreter den Abg. Dr. Orterer und zu Scriftführern die Abgg. Freiherrn von Buol -Berenberg, Payer und Schippel gewählt.

Gen Qause der Abgeordneten ist der nachstehende Entwurf eines Geseßes, betreffend die Feststellung eines Nachtrages zum Staatshaushalts-Etat U das Fahr vom 1. April 1890/91, zugegangen:

S. 1. Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Nachtrag zum Staatshaushalts-Etat für das Jahr vom 1. April 1890/91 wird in Einnahme auf E 1273 681 Und n QUSOabe ate a S festgestellt und tritt dem Staatshaushalts-Etat für das Fahr vom 1, April 1890/91 hinzu.

S. 2, Die Staatsregierung ist ermächtigt, die Verwaltung der

Wernshausen-Schmalkaldener (Fisenbahn und der Swleswig-Hol-

ordentliher Professor, 1 Hülfslehrer und 15 Privatdozenten der medi- zinisben, 11 ordentlihe Professoren, 4 außerordentlihe Professoren und 2 Privatdozenten der philosophischen, 7 ordentliche Professoren und 2 Hülfslehrer der staatswissenschaftlihen und 8 ordentliche Pro- fessoren, 2 außerordentlihe Professoren, 3 Hülfslehrer und 4 Privat- dozenten der naturwissenschaftlihen Fakultät.

CGntgegengeseßt wie in Tübingen haben ih die Verhältnisse auf der Landwirthschaftlihen Akademie in Hohenheim ge- staltet, wobei indessen in Betracht zu ziehen ist, daß diese, auf welcher früher auch Forstwirthschaft gelehrt wurde, seit dem Sommer 1889 nur noch landwirth\chaftlihe Akademie ist. Die Zahl der daselbst Studirenden ist seit 1864/65, wo sie im Wintersemester 129, im Sommersemester 108 betrug, fortwährend gesunken und belief ich im Wintersemester 1886/87 nur noch auf 88, einshließlih zweier Hospi- tanten, im Sommersemester 1887 auf 80. Nichtwürttemberger be- suhten im Studienjahre 1864/65 75 bez. 65, im Jahre 1886/87 49 bez. 51 die Akademie. Die Zahl der etatsmäßigen Lebrstellen hat sich in der vorbezeihneten Periode wenig verändert. Während im Jahre 1864/65 10 ordentliche Professoren, 6 Hülfslehrer, 2 Repetenten und 2 Assistenten beshäftigt waren, stellte {h deren Zahl 1886/87 auf 10 ordentliche Professoren, 9 Hülfslehrer und 2 Assistenten.

Die Thierarzneischule in Stuttgart, an welcher 1864/65 4 Hauptlehrer, 1 Hülfslehrer und 1 Assistent, 1886/87 dagegen 6 Haupt- lehrer, 5 Hülfslehrer, 2 thierärztlihe Assistenten und 1 Assistent für Chemie u. \. w. thätig waren, hat ih, nadem die Zahl der Stu- direnden von 64 im Jahre 1864/65 auf 26 im Jahre 1874/75 herat- gegangen war, wieder gehoben und zählte im Wintersemester 1886/87 76, im Sommersemester 1887 87 Studirende. Bemerkenswerth ist, daß die Zahl der Württemberger, welche sh 1864/65 auf 46 belief, stark gesunken ist. 1874/75 studirten an der Thierarzneishule nur noh d, im Wintersemester 1886/87, ungeachtet der eingetretenen Zunahme, 23, im Sommersemester 1887 nur 19 Inländer, während die Zahl der Ausländer in \tetem Steigen begriffen war, und von 18 in 1864/65 auf 53 im Wintersemester 1886/87 und 68 im Sommersemester 1887 angewachsen war. ;

Bei dem Polytechnikum in Stuttgart begegnen wir der nämlichen Erscheinung wie bet den übrigen deutshen technischen Hoch- schulen. Die Zahl der Studirenden, welche 1864/65 302, darunter 78 Nichtwürttemberger, betrug, \tiez in der ersten Hâlfte der siebziger Jahre, ais das wirthschaftlihe Leben in Deutschland plößlich einen ungeahnten Aufs{chwung nahm, \chnell auf 458, darunter 213 Nicht- württemberger, um dann erst langsam, später aber \chneller zu sinken, sodaß sie 1886/87 weii hinter 1864/65 zurücblieb, und sch nur noch auf 291, darunter 103 Nichtwürttemberger, belief. Die Zahl der Lehrer hat si von 17 Hauptlehrern, 3 Fachlehrern, 9 Hülfslehrern, 3 Repetenten, 6 Assistenten und 5 Privatdozenten in 1864/65 auf 26 Hauptlehrer, 18 Fach- und Hülfëlehrer, 4 Repetenten, 3 Assistenten und 8 Privatdozenten gefstcigert.

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Das Gros der fiskalischen Arbeiter des Saargebiets wird sih auf dem von sozialdemokratisher Seite für die Pfingst- Feiertage nah Mag deburg einberufenen Kongreß der preußi- hen Staatsarbeiter, der „Saar- u. Blies-Ztg.“ zufolge, nicht vertreten lassen. Ein etwaiger Delegirter aus dem Saargebiet würde

lediglih der Vertreter einer vershwindend kleinen Zahl von Ar- 1 beitern sein.