1890 / 122 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 May 1890 18:00:01 GMT) scan diff

später, als die Beschäftigung «Fahren verboten wurde. Es i tros alley sol eshränkungen doch gegangen, und auh die hier vorgeschlagenen Beschränkungen werden die weitere gedeihlihe Entwickelung unserer Fndustrie in keiner Weise hindern. Uebrigens is doch dieser Entwurf scinem wesentlihen Fnhalt rah vom Reichstage hon zwei Mal fast einstimmig angenommen worden, ich sehe also für solche Beunruhigung keinen Grund. Jch halte den Stand- punkt, daß man in der Vorlage nur Wohlthaten für den Arbeiter sieht, niht für den allein zutreffenden. Er bringt auch Wohlthaten für den Arbeitgeber, Auf diesem Gebiete sind überhaupt die Jnteressen der Arbeitgeber und Arbeiter mit denen des Staats völlig identish. Schon 1836 wurde in Preußen, dessen Industrie gewiß damals noch wenig entwidckelt war, darauf hingewiesen, daß in den Fabrikdistrikten die Aus- hebungsziffer immer mehr zurückgehe, und die Thatsachen der neuesten Zeit sprechen in dieser Hinsiht noch eine ungleih beredtere Sprache. Die Fürsorge sür das Wohl der Arbeiter bringt aber nicht bloß den Staaten, sondern auch dem Arbeit- eber Vortheile, deren die Arbeitgeber sih vielmehr freuen ollten. Jn der Diskussion ist hauptsählih an die Arbeits- ordnungen angeknüpft worden. Man hat die Bestimmungen über die Minderjährigen als bedenklih bezeihnet. Jn dieser Beziehung hat Hr. Hiße schon die Sorge als unbegründet er- klärt, daß einzelne Arbeitgeber dann keine jugendlichen Arbeiter mehr würden erlangen können. Schon heute giebt es zahl- reiche Arbeitgeber, welche die bezüglichen Bestimmungen in ihre Arbeitsordnungen aufgenommen haben, wie z. B. Hr. Brandts in München-Gladbah, zum Theil sogar nochch \härfere, indem er u. A. das Recht in Anspru nimmt, die an seine minderjährigen Arbeiter gerichteten Briefe den Eltern oder Angehörigen auszuhändigen. Die Besorgniß vor Schädigungen ist e übertrieben; es sind ja nicht einmal alle Fabrikanten in der Lage, jugendliche Arbeiter in unbegrenzter Zahl anzunehmen. Eine Arbeits- ordnung nach den Vorshlägen des Entwurfs wäre für unsere gesammte Fndustrie eine „wahre Wohlthat. Auch die Fabrikinspektoren, wie der badische, haben dies mit aller Schärfe in den leßten Fahren betont. Nun hat man gemeint, daß das Anhören der Arbeiter beim Erlaß solcher Fabrik: ordnungen ganz unannehmbar sei, weil dadurch jede Disziplin aufgehoben werde. Aber das alte patriarhalishe Verhältniß zwischen Arbeiter und Arbeitgeber besteht doch in dec That niht mehr. Seitdem die Arbeiter das allgemeine, geheime, direkte und gleihe Wahlrecht haben, seitdem sie der allgemeinen Wehrpflicht unterworfen sind, können Sie es ihnen unmöglich verwehren, über Bestimmungen gehört zu werden, welche in ihre innersten persönlichen Verhältnisse tief eingreifen. Ein Mitbestimmungsrecht wird ja dem Arbeiter nicht gewährt ; wenn aber Hr. Grillenberger deshalb an dem Vorschlag mit Achselzucken vorbeischreitet, so wolle er doch beachten, daß die gerühmte Schweiz au nichts weiter als diese Forderung der Anhörung kennt. Arbeiteraus\{hüsse wünsche auch ih au das «Fnnigste. Die Einwände dagegen sind für mih nicht \tich- haltig; es muß den Arbeitgebern selbst daran liegen, in ruhiger, verständiger Weise mit Vertrauensleuten zu verhan- deln. Es muß ihnen das lieber sein, als wenn ihnen unter tumultuarischen Austritten oder durch Drohungen etwas abge- zwungen wird. Wenn der Arbeiter durch seine gewählten Vertrauensleute mit dem Unternehmer unterhandeln kann, wird er sih um so intensiver mit dem beschäftigen, was ihn direkt angeht, und allmählich wird sich eine Art von Ver- trauensverhältniß herausbilden. Darum begreife ih auch, daß die Sozialdemokraten von diesen Ausschüssen niht viel wissen wollen. FJhnen ist nur damit gedient, daß das Ver- hältniß beider immer schroffer, die Kluft zwischen beiden immer größer werde. Darum follte man doch alles daran seßen, auf dem Woge friedliher Auseinanderseßzung diese Kluft möglichst zu schließen. Es existiren ja solche Arbeiter- aus\hüsse hon in zahlreihen großen Betrieben , ih nenne nur die Marienhütte bei Koßenau. Sie haben sich durhaus bewährt, und es is mir un- erfindlih, wie dadurch jede Disziplin durchbrochen werden soll. Was die Abgg. Miquel und Hige über die Arbeiterorganisation gesagt haben, kann ih nur unterschreiben. Aber darin liegt noch kein Grund, gegen die Bestimmungen des 8. 153 sich zu erklären. Es handelt \fich ja nicht um die Bestrafung des Kontraktbruchs als solchen, sondern nur darum, die Versuche gewissenloser Leute, die nicht viel zu verlieren haben, welche die Arbeiter unter allerlei Drohungen, ja mit Gewalt zum Kontrakibruch verleiten, zu bestrafen. Der englische Arbeiter hat viel mehr Achtung vor Sitte und Gese, als der unserige. Das liegt daran, daß der englische Arbeiter viel mehr Scheu vor der Religion besizt. Der Engländer hält es niht für fein, über eine christliche Religion shonungslos herzuziehen ; auch der Amerikaner nicht, wenn er auch noch so sehr von jeder Religion sich lo?gelöst hat. Bci uns besteht aber ein förm- licher Haß gegen die Religion. Erreichen wir das bessere Ziel nicht, so müssen wir wenigstens erstreben, was wir erreichen können: die Arbeiteraus\hüsse und die Gewerbegerihte mit den damit verbundenen Vergleihskammern. Den Kaiserlichen Erlassen kommt _die Vorlage durchaus nah, und. man darf auch nit vergessen, daß die Erlasse noch eine weitere Per- spektive für die Zukunft eröffnen. Vor Allem müssen wir die Frau als Hausfrau mehr berücksihtigen. Eine nicht wirthschaftliche ¿Frau in der Arbeiterfamilie bildet viel mehr den Ruin der Wirthschaft als in wohlhabenden Kreisen. FÜr einen Abschluß der Arbeitershuß:Gesezgebung kann ih die Vorlage nicht halten, die weitere Ausbildung hängt mit der allmählih sich weiter entwickelnden Jndustrie zusammen. Unser Arbeitershuß wird in der Zukunst au dahin kommen, den Begriff des jugendlihen Arbeiters vom 16. bis auf das 18, Jahr auszudehnen. Was den Maximalarbeitstag betrifft, so ijt die Fixirung einer bestimmten Arbeitszeit möglich und wünschenswerth. Die plößliche Einführung des Acht- stundentages ist aber eine Utopie, wie die Sozialdemokraten selbst zugeben. Durch alle Arbeitershuß-Bestimmungen und durch die höchsten Erhöhungen des Lohnes wird aber allein noch keine Zufriedenheit unter den Arbeitern erzielt. Denn Zufriedenheit ist ja ein relativer Begriff. Auch die besizenden Stände müssen ernstlich erwägen, Opfer hinsichtlich ihres Luxus im Juteresse der Zufriedenheit der Arbeiter zu bringen. Ohne eine sittlihe Reform erreichen wir nihts; mögen wir auf dem Boden der Gewerbeordnung beschließen, was wir wollen. Wenn man den Religionsunterriht aus den höheren Schulen beseitigen will, darf man sich niht über solhe soz'alen Früchte wundern, wie wir sie heute sehen. Das deutsche Volk möge Gott davor bewahren, daß der Einfluß des Christenthums

den 30er Jahren, so der Kinder unter ¿zwölf

shwinde. Weil die Sozialisten ven Einfluß des Christenthunrs kennen, haben sie einen fanatishen Haß gegen dasselbe. Das Christenthum hat die Welt überwunden, es wird auch sie überwinden. Abg. Sin ger erklärt, bei ver Stimmung des Hauses und weil in der späten Stunde eine gründliche Erörterung nicht mehr möglich ist, auf das Wort verzichten zu wollen, da in der zweiten und dritten Lesung und au bei dem sozialdemo- kratishen Antrage Gelegenheit sei, auf die Ausführungen des Ministers zurückzukommen. Damit {ließt die Diskussion. Perfönlich bemerkt der Abg. Freiherr von Stumm: Wer mi als einen Gegner der Kaiserlihen Erlaffe hinstellt, hat meine Ausführungen nicht verstanden. Der Abg. Hirsh nennt mein Systcm der Fürsorge für die Arbeiter ein solhes der Leibeigenshaft und des Feudalismus. Dieses System hat aber meine Arbeiter vor der Ausbeutung dur gewissenlose Agitatoren bewahrt. Meinen Arbeitern ist durchaus nicht bei Strafe verboten zu heirathen; es ist ihnen nur vorgeschrieben, vor threr Verheirathung ihre Absicht mir mitzutheilen, und die Unterlassung dieser Anzeige wird! allerdings unter Strafe gestellt. Diese Anzeige soll stattfinden, damit ih eventuell zu frühzeitige Heirathen verhindern kann. Fügt der Arbeiter sich diejer Vorschrift nicht, so ‘würde er nicht bestraft, sondern ih stelle ihm nur unter Umständen die Frage, willst Du die Bestimmung erfüllen oder die Arbeit verlassen. Dadurh verhindere ih, daß der Arbeiterstand so degenerirt wird wie in anderen Betrieben. Jh werde diese meine Pflicht unter allen Umstän- den durhführen. Meine Arbeiterbevölkerung is von dem Nußen dieser Bestimmung überzeugt, und es wird gewissen- losen Agitatoren, wie ih dem Abg. Hirs bemerken will, nit E Unzufriedenheit unter meine Leute zu bringen.

bg. Hir\ch: Jh überlasse das Urtheil über diese Reht- fertigung dem Hause und enthalte mih jeder weiteren Erwi- derung, insbesondere auf den leßten hämishen Angriff gegen mih (Nuf rehts: „Hämish?“ Präsident von Leveßow: „Hämisch ist kein parlamentarisher Ausdru !), der zwar nicht offen, aber verständlich in seinen Worten lag. Die Arbeits- ordnung des Hrn. von Stumm enthält folgende Bestimmung : „Allen Meistern und Arbeitern i} es untersagt, gegen einander gerihtlihe Klagen zu führen oder sich zu verheirathen, ohne dem Chef der ira ihre Absicht vorzutragen. Zuwiderhand- lungen“ werden mit 3—10 46 bestraft und tritt unter er- \{hwerenden Umständen die Kündigung ein.“ Ferner: „Allen in meinem Dienst stehenden Personen ist es streng untersagt, mit Ausnahme des Ackerbaus ohne spezielle Erlaubniß irgend welche Nebenbeschäftigung zu treiben. Dieses Verbot bezieht sih auf die sämmtlichen Angehörigen, Frauen, Kinder, Ver- wandte, welche zu dem Haushalt der Personen gehören. Zu- widerhandlungen werden mit 6 6 und unter ershwerenden Umständen mit Kündigung bestraft.“ Jh enthalte mich jeder weiteren Bemerkung. Abg. Freiherr von Stumm: Nach den Auseinander- sezungen, die ih schon früher bei einer Beleidigung des Abg. Hirsch gegen mich gehabt habe, ist es mir niht mehr möglich, mich von ihm beleidigt zu fühlen.

Darauf wird die Vorlage an eine Kommission von 28 Mitgliedern überwiesen.

Präsident von Leveßow theilt mit, daß ein Antrag des Abg. Böckel auf Einstellung des Gerichtsverfahrens in verschiedenen Privatbeleidigungsklagen gegen den Abg. Werner für die Dauer der Session eingegangen sei, und bemerkt, daß er diesen Antrag zwar nit für zulässig halte, ihn aber doch morgen auf die Tagesordnung seßen wolle.

(Schluß 5 Uhr.)

Schlußbericht der gestrigen (63.) Sißung des Hauses der Abgeordneten. Fortseßung der dritten Berathung des Nachtrags-Etats, beireffend die Erhöhung der Beamtengehälter.

Abg. Seyffardt (Magdeburg) bittet, die Frage der Alterszulagen jeßt nicht zu entscheiden und wendet sich namentlich gegen den Antrag Broemel bezüglich der Alterszulagen an Lehrer und Lehrerinnen, dessen finanzielle Tragweite si heute noch nicht übersehen lasse. Man müsse die Entscheidung aus- seßen, bis die von der Regierung angekündigte Schulvorlage zur Berathung stehen werde, und könne dies um so mehr, nachdem der Kultus - Minister die Unterstüßung leistungs- unfähiger Gemeinden bei der Gewährung von Dienstalters- zulagen an Lehrer mit unzulänglihem Einkommen zu- gesagt habe.

Abg. Frißen bringt das Ueberhandnehmen der Beamten- Konsumvereine zur Sprache, die Klagen und Beschwerden des mittleren Gewerbe- und Handwerkerstandes über die Kon- kurrenz dieser Vereine seien durchaus gerechtfertigt.

Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch tritt dem Antrag Burghardt entgegen. Das Bedürfniß der Fortführung der O br E Met sei anzuerkennen, aber man könne nicht Engagements übernehmen, deren Tragweite nicht zu über- sehen sei. Es sei ja fraglih, ob au nur die jeßt vertheilten 18 Millionen in der Zukunft stets verfügbar sein würden. Der Antrag Burghardt bedeute einen Wechsel auf er- heblihe Steuererhöhung; ex würde nur Erwartungen in Beamtenkreisen erregen, die möglicherweise nicht eingelöst werden könnten. Das Haus sollte heute keine Erklärung nach dieser Richtung abgeben, sondern das Vertrauen zu der Re- gierung haben, daß sie, sobald die Mittel dazu vorhanden, die geeigneten Vorshläge machen werde. Das System des Auf- steigens im Gehalte nah Besoldungsgemeinschaften sei unvoll- kommen und die Dienstalterszulagen verdienten den Vorzug. Die Budgetkommission habe in dieser Beziehung die Ausdrücke nicht genug präzisirt. Der Antrag des Abg. Dr. Sattler, welcher die baldige Einführung der Dienstalterszulagen für nothwendig erachte, verdiene deshalb den Vorzug. Der Antrag Bachem und der Unterantrag des Abg. Broemel dazu ent- behrten der Berechtigung. Ebenso empfehle es si, alle in Bezug auf die Lehrergehälter gestellten Anträge abzulehnen und sich statt dessen in dem Wunsche auf baldige Vorlage eines Shulbolattoiäac thes zu vereinigen. i

Abg. Rintelen hält es nit für billig, und für dem Art. 25 der Verfassung widersprehend, in Städten mit über 10 000 Einwohnern von den Alterszulagen an Lehrer abzu- sehen und empfiehlt, diese Zulagen nah Maßgabe der vor- handenen Bedürftigkeit ohne Nücksiht auf die Einwohnerzahl den betreffenden Orten zuzuwenden.

_ Abg. Bödiker meint, daß die Vorlage nicht die erwartete Zufriedenheit unter den Beamten herbeiführen werde. Ganz gleichartige Kategorien von Beamten seien verschieden behandelt ; zahlreiche Klassen von Unterbeamten seien gar niht berück-

aus dem politishen und sozialen Verhältniß des Volks ver-

sichtigt, und gleihwohl sollten nah der gestrigen Aeußerung

1 hardt

müssen.

des Unater-Staatssekvetärs Meineckte die Unterbeamten jeßt fämmtlih abgefunden sein. Fir ven Antrag Burg- ?önne max sich nicht aæzssprehen, die höheren Beamten feien allezvings nicht genügend dbejoldet, aber sie fönnten nd müßten fh zunägtst kleiner einrihten, während den Unterbeamten, die gehungert hätten, habe geholfen werden Gegen die aXgemeine ®inführung der Alterszulagen. Antrag, sée thunlichst schon: im

lägen Bedenken vor; der einzuführen, begegne technischen

nächsten Jahre allgentein Schwierigkeiten.

Unter-Staatssekretär Meine &e- führt aus, daß seit einer Reihe von Fahren bereits die Regierung die Dienstalterszulagen bei verschiedenen Beamtenkategorien eingeführt habe. Dieselbe würde unter allen Umständen in Erwägung: nehmen, ob das System: noch weiter auszudehnen fei; nach Annahme der bezüglichen: Resolution würde sich die Erwägung darauf erstrecken, ob dieallge- meine Einführung sih empfehle oder nicht. Für das System: der Alterszulagen spreche die Gleihmüäßigkeit in dem Aufrücken: der Beamten 1in den Gehbältern und die Beguemlichkeit des Ausrückenlaffens; die Nachtheile feien, daß die Sicherstellung des Etats nicht so gewährleistet und daß die Tüchtigkeit dos einzelnen Beamten nicht berücksichtigt werde. Es würde dav- aus ein S gegen den Diensteifer sih ergeben und eine Art Prämie für die Mittelmäßigkeit. Die Lockerung der Disziplin würde ebenfalls durch die Alterszulagen gefördert werden. Fedenfalls stünden alfo den Vortheilen des Systems auch Nachtheile gegenüber. Diejenigen An- träge, die nur darauf abzielen, Kommentare zum Etat zu verlangen, um das Studiren desselben zu er- leihtern, sollte man ablehnen, um nicht die Vorarbeiten zum Etat immer umfangreicher zu gestalten. Die Vermehrung der etatsmäßigen Stellen und Verminderung der Diätare sei im Wesentlichen eine Geldfrage. Wenn Mittel vorhanden sein würden, werde es sih fragen, ob es sih mehr empfehle, sie zur Aufbesserung der Gehälter der Beamten oder zur Beförde- rung von Diätaren in etatsmäßige Stellen zu verwenden. Die Gleichstellung der gleichartigen Beamten strebe auch die Regierung an; es frage sich nur, was gleichartige Beamte feien. Schutleute in Berlin und in der Provinz, Boten an einer Central- und an einer Lokalbehörde seien niht gleich- artige Beamte. Fn dem Sinne, wie der Antrag Vachem ge- stellt sei, könne er niht angenommen werden. Der Antrag Burghardt sei absolut unmöglih. Die Regierung habe die Absicht, mit der Gehaltsaufbesferung fortzuschreiten, aber nur mit dem Vorbehalt, foweit die Mittel vorhanden fein würden. Einer Anleihe etwa zu einem solhen Zwecke würde die Regierung ihre Zustimmung versagen.

Abg. Broemel beantragt :

„Die Regierung aufzufordern, bei Einrihtung von Dienst- wohnungen künftig in der Zahl der Räume und der Ausstattung derselben mit größerer Sparsamkeit zu verfahren.“

Der Antragsteller befürwortet sein Amendement, welches den Ausführungen der Abgg. Freiherr von Zedliß und Neukirch und Graf Kaniß entfsprehe. Der Redner wendet sich fodann gegen die Offizier- und Beamtenvereine, welhe nur geeignet seien, den Gegensaß zwischen Militär und Civil und zwischen Beamtlenthum und Gewerbe zu verschärfen. Es sei Pflicht der Regierung, an den Patriotismus der Beamten zu appelliren und sie zu erinnern, daß sie durch solche Vereinigungen den Gewerbestand vernichteten.

Abg. von Meyer (Arnswalde) bemängelt die stellen- weise falsche Gestaltung der Aufbesserungen der Gehälter. Die Beamten, welche besonders schwierige Stellungen hätten, wie Grenzaussecher und Gendarmen, seien niht genügend berü- sihtigt, gegenüber Portiers und Galeriedienern, die wohl die Erhöhung nur für die Langeweile bekämen, die mit ihrer Stellung verbunden sei. Daß die Beamten zu großen Luxus trieben, fei nicht richtig; gerade die Einrihtung von Beamten- vereinen beweise die Bedürftigkeit der Beamten; diese Ver- eine seien lediglich aus Nothwehr gegründet. Redner erklärt sich für den Antrag Burghardt und erwartet die für denselben erforderlichen Mittel aus einer Kapitalrentensteuer.

bg. von Eynern hätte gewünscht, daß der Abg. Graf

Kaniß ins Mahnung zur Sparsamkeit an weitere Kreise gerichtet hätte; dann würde vielleiht ein großer Theil der agrarischen Klagen niht mehr gehört werden. Der steigende Luxus, namentlih auch bei den Arbeitern, sei ein Zeichen zunehmender Wohlhabenheit. Die Gewährung der Dienstalterszulagen an Lehrer dürfe man nicht von dem Nachweis der Bedürftigkeit der Gemeinden abhängig machen; Diejenigen, welhe das Ohr der Behörden hätten, würden dann die Unterstüßung erlangen, die Anderen nicht. Der Antrag des Abg. Burghardt sei dringend zur Annahme zu empfehlen. Das Beamtenthum sei das Rückgrat des Staats und müsse auf seiner gesellschaftlichen Höhe erhalten werden. Wenn das Bedürfniß der Erhöhung der Gehälter der Beamten anerkannt werde und es sei in dieser Beziehung an die verschiedenen Thronreden zu erinnern dann müsse die Regierung einen einheitlihen Plan der Gehaltserhöhung vorlegen, um dem Bedürfniß ein Ende zu machen. Die Mittel dazu müßten vorhanden sein; man könne niht warten, bis einmal Ueberschüsse im Etat vorhanden seien. Die jeßt verwendeten 18 Millionen seien auch erst während der ersten Etatsberathung entdeckt worden.

Ein Antrag auf Schluß der Debatte wird angenommen.

Unter Ablehnung aller Abänderungsvorshläge wird Nr. 1 des Kommissionsantrages angenommen.

An Stelle von Nr. 2 wird folgender Antrag des Abg. Frei- herrn von Zedliß und Neukirch angenommen:

Das Verhältniß der etatsmäßigen Stellen zu den diätarisch beschäftigten Beamten allgemein einer Prüfung zu unterziehen und vorhandenen Mißverhältnissen, nöthigenfalls durch Vermehrung der etatsmäßigen Stellen, abzuhelfen, zugleich aber auf Vereinfachung des Geschäftsbetriebes und Vereinbarung des Shreibwerks thunlichst Bedacht zu nehmer.

Der Antrag des Abg. Rintelen wird in folgender Fassung angenommen:

Die Regierung aufzufordern, die Zuwendung von Dienstalters- zulagen an Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen bei unzureihender Besoldung und ungenügender Leistungsfähigkeit der Gemeinden ohne Rücksicht auf die Einwohnerzahl der Orte, in welchen dieselben an- gestellt find, zu bewirken

Ueber den Antrag des Abg. Burghardt wird in der Erwartung, daß die Regierung, sobald es die nan age ge- stattet, mit geeigneten Vorschlägen zur Fortführung . der Auf- besserung der Beamtengehälter nah Maßgabe des Bedürfnisses hervortreten werde, zur Tagesordnung übergegangen.

Endlih wird der Antrag des: Abg. Broemel bezüglich der Dienstwohnungen angenommen. (Schluß 41/5 Uhr.)

V 122.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Urmee.

Ernennungen, Beförderungen und Berseyzungen. Im aktiven Heere. Königsberg, 14. Mai. v. Heydebreck, Oberst und Commandeur des Inf. Regts. von Wittich (3. Hess.) Nr. 83, unter Biförderung zum Gen. Major, zum Commandeur der 28. Inf. Brig. ernannt. v. Mayer, Oberst-Lt. und etatsmäß. Stabs- oifiz. des Inf. Regts, von Wittih (3 Hess.) Nr. 83, mit der Füh- rung dieses Regts., unter Stellung à la suite desselben, beauf- tragt. v. RNoques, Major von demselben Regiment, unter Entbindung von der Stellung als Bats. Commandeur, mit den Funktionen des etatsmäß. Stabsoffiziers beauftragt. Bauer, Major von temf. Regt., zum Vats, Commandeur ernannt. Penther, Major aggreg. dems. Regt., in dieses Regt. wieder- etnrangirt. Prinz zu Sal m-Horstmar, Oberst und Commandeur des Garde-Kür. Regte., unter Stellung à la suite dieses Regts., mit der Führung der 1. Garde-Kav. Brig. beaustragt. v. Roth- kir u. Panthen, Oberst-Lt. und Commandeur des 2. Branden- burgischen Ulan, Regts. Nr. 11, in gleicher Eigenschaft zum Garde-Kür. Regt. verseßt. v. Shaumberg, Oberst-Lt. und etatsmäß. Stabsoffizier des 2. Großherzogl. Hess. Drag. Regts. (Leib-Drag. Regts.) Nr. 24, zum Commardeur des 2. Brandenburg. Ulan. Regts. Nr. 11 er- nannt. Brinckmann, Major vom Ulan. Regt von KaBler (Schlef.) Nr. 2, unter (Fntbindung von dem Kommando als Adjut. bei der 12. Div., als etatsmäß. Stabsoffiz. in das 2. Großherzogl. Hess. Drag. Regt. (Leib-Drag. Regt.) Nr. 24 verfeßt. Strauß, Hauptm. und Comp Chef vom 4. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 67, als Adjut. zur 12. Div. kommantirt. Haseloff, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 130, unter Entbindung von dem Kowm- mando als Adjutant bei der 31. Inf. Brig, als (Tomp. Chef in das 4. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 67 verseßt. Fechner, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Graf Barfuß (4. Westfäl.) Nr. 17, als Adjut, zur 31. Inf. Brig. kommandirt. Dorndorf, Sec. Lt. von demselben Regt., kommandirt zur Dienstleistung bei dem Feftungsgefängniß in Wesel, zum Pr. Lt. befördert. Becker, Oberst- Lt. und etatsmäß. Stabsoffiz. des Feld-Art. Regts. Nr. 15, zum Commandeur des Thür. Feld-Art. Regts. Nr. 19 ernannt. PYreyer, Major vom Feld-Art, Regt. Nr, 15, unter Entb. von der Stellung als Abth. Comm., mit den Funktionen des etatsmäß. Stabsoffiziers beauftr. Wagener, Major vom Schleswig, Feld-Art. Regt. Nr. 9, als Abtheil. Commandeur in das Feld-Art. Regt. Nr. 15, Ahrens, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld-Art. Regt. General Feld- zeugmeister (2. Branvenburg.) Nr. 18, unter Ver!eihung des Cha- ratters als Major, in das Schleswig. Feld-Art. Regt. Nr. 9, ver- set. Bloem, Hauptm. à la suite des Feld-Art. Regts. Gencral- Feldzeugmeister (2. Brandenburg.) Nr. 18, unter Entbindung von dem Kommando als Adjut. bei der 7. Feld-Art. Brig, als Battr. Chef in das Regt. einrangirt. Graf v. Schweinit u. Krain Frhr. v. Kauder, Sec. Lt. vom Großherzogl. Hess. Feld-Art. Reat. Nr. 29 (Großherzogl, Art. Corps), unter Beförderung zum Pr. Lu WerseBung! in das Seldio Arti Negt Nv 34 ails Adjut. zur 7. Feld-Art. Brig. kommandirt. von Reichenau, Oberst-Lt., beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte als Com- mandeur der Schießschule der Feld-Art., unter Belassung à la suite des 2. Garde-Feld-Art. Regts, zum Commandeur dieser Schule ere nannt. Frhr. v. Keyserlingk, Gen. Major und Kommandant von Glogau, unter Verleihung eines Patents feiner Charge, zu den Offizieren von der Armee verseßt. v. Trotha, Oberst von der Armee, unter Verleihung eines Patents feiner Charge und unter Stellung à la suite des Inf. Regts. Großherzog Friedrih Franz IL. von Mecklenburg-S{werin (4. Brandenburg.) Nr. 24, zum Komman- danten von Glogau erxannt. v. Schroetter, Oberst und persönlicher Adjut. tes Prinzen Albrecht von Preußen KöntzliheHoheit, kommandirt zur Dienstleistung bei dem Inf. Regt. Großherzog Friedrih Franz II. von Mecklenburg-Schwerin (4. Brandenburg. Nr. 24, der Rang cines Regts. Commandeurs verlieben. Graßmann, Hauptm. und Comp. Chef vom Magdeburg. Jäger-Bat, Nr. 4, kommandirt zur Dienst- leistung bei des Fürsten Neuß jüngerer L nie Durchlaucht, zum Flügel- Adjui. Sr. Durwblauht des Fürsten Reuß jüngecer Linie ernannt. Streit gen. Wenzel, Haupim. vom Pomm. Jäger - Bat. Nr. 2, unter Entbindung von dem Kommando zur Dienstleistung als ordtentlihes Mitglied der Gewehr - Prüfungtkommission, als Comp. Chef in das Magdeburg. Jäger-Bat. Nr. 4 versetzt. Graf v. Hochberg Frhr. zu Fürstenstein I, Sec. Lt. vom Regt. der Gardes du Corps, v. Behr, Sec. Lt. vom 3. Garde-Ulan, Regt, à la suite der betreffenden Regte. gestelli. v. Schuckmann, Sec Lt. vom Drag, Régt. v. Wedéll (Pomtt ) Nr. 11, zum Pr. Lt, Werner, Pr. Lt. vom Lithaa. Ulan. Negt. Nr. 12, zum Rittm und Escadr. Chcf, Maaß, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pc. Lt., befördert. v. Besser, Major z. D. und Commandeur des Landw. Bezirks Barten- stein, der Charakter als Oberst-Lt. verliehen. v. Zelewski- Hacéebeck, Pr. Lt. vom Füs. Reat. Graf Roon (Ostvreuß.) Nr. 33, zum Hauptm. und Comp. Cbef, ZYinnemann, Sec. Lt. von dem- selben Regt, zum Premier-Lt., vorläufig ohne Patent, befördert. Stolte, Hauptmann vom Infanterie-Regt. Nr. 128, als Comp. Chef in as a DIDICUSE Su tedt N Ao eet V ern, See LE vom Irf. Regt. Nr. 128, zrim Pr. Lt. befördert. v. Zastrow, Haupt- mann à la suite des Inf. Regts. Großherzog Friedrih Franz Ik. von Mecklenburg-Schwerin (4. Brandenburg.) Nr. 24, unter Ent- bindung von dem Kommando als Adjutant bei der 19. Inf. Brig., als Comp. Chef in das Gren. Regt. König Friedri Wilhelm 1 (2. ¡Dlipteuß) Nx, 3 Viseßt MAIb et P Lt. vom Inf. Regt. Herzog von Holstein (Holstein.) Nr. 8%, als Adjutant zur 19 Inf: Bkig. kommandirt Kremski, Sec. L. von demselben Regiment, kommandirt bei der Unter- offiziershule in Marienwerder, zum Prem. Lieut. befördert. Keller, Seè, Lk. voin Inf. Negt. Nr: 129, in. das Inf. Régt. Nr, 135 vetsegt Wolff, Pr. Lt: vom 6. Pomm, Inf. Regt. Nr. 49, à la suite des Negts. gestelt. Sckeyde 11, Sec. Lt. vom Inf. Regt. von Winterfeldt (2 Oberschles.) Nr. 23, unter Beförderung zum Pr. Lt. und unter Belassung in seinem Kommando zur Dienst- leistung bei den Gewehr-_ und Munitionsfabriken, in das 6. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49, Quassowski, Major vom Inf. Regt. Nr. 129, als Bats. Commandeur in das 6. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49, v. Griesheim, Hauptm. und Comp. (Chef vom 2, Hanseat, Inf. Regt. Ne. 76, unter Beförderung zum überzähligen Major, in ‘das Inf. Regt. Nr. 129, verseßt. Eben, Hauptm. vom 2. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 76, zum Comp. Chef ernannt. v. d. Lühe, Scc Lk. von demselben Regt., zum Pr. Lt. befördert. Frhr. v. Massenbach, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Großheriog Friedrich Franz 11. von Mecklenburg-Schwerin (4. Brandenbur.) Nr. 24, zum Premier-Lieutenant befördert. Kürchoff, Major z. D, Und Commandeur des Landwehr - Bezirks Potsdam, der Cha- rakter als Oberst-Lt. verliehen. Preuss, Major vom 6. Bran- denburg. Inf. Regt. Nr. 52, unter Stellung zur Disp. mit Pension, zum Commandeur des Landw. Bezirks Küstrin, Felsing, Major vom 6. Brandenburg. Iaf. Negt. Ne. 52, zum Bats. Commandeur, ernannt. Boelcke, Major aggreg. dems. Regt., in dieses Regt. wiedereinrangirt. v. Linstow, Pr. L. vom U Ne von Stülpnagel (5. Brandenburg.) Nr. 48, in das Inf. Regt, Graf Tauenßien von Wittenberg (3. Brandenburg.) Nr. 20 verseßt, Enderlin, Hauptm. a. D., zuleßt aggregirt dem

@ : Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Mittwoh deu 21. Mai

feigen 2. Badischen Grenadier - Regiment Kaiser Wilhelm I. Nr. 110, unter Stellung zur Disp. mit seiner Pension und der (Frlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des gedachten Negts., zum Mitgliede des Bekleidungsamtes des 1II, Armee-Corps ernannt. Frhr. von Rechenberg, Oberst-Lt. z. D. und Commandeur des Landw. Bezirks Burg, der Charakter als Oberst, v. Hocke, Major z. D. und Com- mandeur des Landw. Bez. Halberstadt, Burchardt, Major z. D. und Commandeur des Landw. Bezirks Halle, der Charakter als Oberst-Lt., verliehen. v. d. Knesebeck, Rittm. und Escadr. Chef vom Magdeburg. Hus. Regt. Nr. 10, à la suite des Regts. geftellt, Frhr. v. Lüßow gén. v. Dorgelo, Rittmeister à la suite des Magdeb. Hus. Regts. Nr. 10, unter Entbindung von dem Kommando als Adjutant bei der 5. Kav. Brig. als Escadr. Chef in das Regt. einrangirt. v. Hänisch, Pr. Lt. vom Ulan. Regt. von Schmidt (1. Pomm.) Nr. 4, als Adjutant zur 5. Kav. Brig. kommandirt. Edler Herr u. Frhr. v. Plotho, Sec. Lt. vom Thüring. Hus. Regt. Nr. 12, à la suite des Negts. gestellt. v. Bonin, Hauptm. vom 3. Thüring. Inf. Regt. Nr. 71, zum Corp. Chef ernannt. Polster, Hauptm. à la suite des 2, Bad. Feld-Art. Negts. Ne. 30, unter Entbindung von dem Kommando als Adjutant

( bei der 8 Feld-Art. Brig., als Battc. Chef in das Magdeb. Feld-Art.

Regk. Nr. 4 verseßt. Bauer, Pr. Lt. vom Feld-Art. Regt. General- Heldzeugmeifter (2. Brandenburg.) Nr. 18, als Adjutant zur 8. Feld- Art. Brig. kommandirt. v, Wedell, Sec. U. von demselben Regt., zum Pr: Lk. befördert. v. Grolman, Sec Lr, vom 2 Rhein. Feld-Art. Regt. Nr. 23, Fischer, Sek. Lt. vom Feld.-Art. Reat. Nr. 15, zu überzähl. Pr. Lts. befördert. v. Ditfurth, Major und Abtheil. Commandeur vom 2. We“fälishen Feld-Art, Regt. Nr. 22, in das Thüringishe Feld-Art. Regt, Nr. 19, Hell, Major vom 1. Weitf. Feld-Art. Regt. Nr. 7, als Abtheilungs-Commandeur in das 2. Westfälische Feld-Art. Regt. Nr. 22, , Hauptmann und Battr. Chef vom Holstein. Feld-Art. Regt. Nr. 24, unter Beför- derung zum überz. Major, in das 1. Westf. Feld-Art. Rgt. Nr. 7, verseßt. v. Arnauld de la Perière, Pr. Lt. vom Holst. Feld-Art. Regt. Nr. 24, zum Hauptm. und Battr. Chef, vorläufig ohne Patent, beför- dert. v, Sydow, Pr. Lt. vom Thüring. Feld-Art. Regt. Nr. 19, in das Holst, Feld-Art. Regt. Nr. 24 verscßt. v. Arn stedt, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Graf Kirhbach (1. Niederschles.) Nr. 46, zum Pre Lb, Rauchfuß,: Pr. L vom 3. Niederschles. Juf. Regt. Nr. 50, zum Hauptm. und Comp. Chef, befördert, Frhr. v. Hanstein, Hauptm. u. Comp. Chef vom 5. Thür. Inf. Neg. Ne. 94 (Gcoßherzog von Sacwsen), in das 3. Posen Inf. Reg. Nr. 58 versetzt. v. Üechtrit, Hauptm. vom 5. Thüring. Jaf. Reg. Nr. 94 (Großherzog von Sasen), zum Comp. Chef crnannr, v. Arnim, Sec. Lt. von demselben Negt, zum Pr. Lt. beföcdert. v. Sydow, Hauptm. und Comp. Chef voin 3, Garde-Regt. z. F, unter Beförderung zum überzähl. Major, in das 2. Nieders(hles, Inf. Regt. Nr. 47, verseßt, Kaß, Major vom 4. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 67, unter Stellung zur Disposition mit Pensien, zum Commandeur des Landwehr - Bezirks Samter, Meijer, Major von dem- selben Megiment , zum WBataillens - Commandeur, ernannt, Schlichting, Major aggregr, demselben Regt., in dieses Regt. wiedercinrangirt. Müller, Major z. D,, zulegt im 3. Posen. Inf. Regt. Nr. 58, zum Commandeur des Landw. Bezirks Kosten ernannt. v Schnehen, Major z. D., zuleßt im Gren. Regt. HBraf Kleist von Nollendorf (1. Westpreuß.) Nr. 6, zum Com- mandeur des Landw. Bezirk Shrimm ernannt. Frhr. v. Grut- ee E E o S Se Se Met N62 zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Schmeling-Dirings- hofen, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., befördert. v. Kummer, Major z. D. und Commandeur des Landw. Be- zirks I1. Breélau, v. Frankenberg u. Proshliß, Major z. D, und Commandeur des Landw. Bezirks Oels, Scchwencke, Major z. D. und Commandeur des Landw. Bezirks Rybnik, Wenzel, Major z. D. und Commandeur des Landw. Bezirks Kosel, Kill - mans, Major z, D. und Commandeur des Landwehr - Bezirks Gleiwitz, der Charakter als Ob.-Lt. verliehen. v. Paczynski-Tenczin, Sec.-Lt. vom Inf. Negt. Keith (1. Oberschles.) Nr. 22, dessen Kommando zur Dienstleistung bei der Schloß-Garde-Comp. um 6 Monate ver- längert. Prasse, Sec. Lk. vom 4. Niederschles. Frf. Regt. Nr. 51, zur Dienstleistung bei einer WVtilitär-Intendantur kommandirt. Wülfing, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. von Kaßler (Schles.) Nr. 2, v. Kligzing, Pr. Lt. vom Feld-Art. Regt. von Peucker (Schles.) Nr. 6, à la guito der betr. Regtr. gestellt. KFKuntzèn, Sec. Lt. vom 3. Großherzogl. Hess. Inf. Regt. (Leib-Regt.) Nr. 117, unter Beförderung zuin Pc. Lt, in das Gren. Regt. Kronprinz Friedrich Wilhelm (2. Shhles.) Nr. 11 verseßt. v. Grumbkow, Hauptm. und (Comp. Chef vom Gren. Reat. Kronprinz Friedrich Wilbeim (2, Shles.) Nr. 11, kommandirt zur Dienstleistung bei dem Bekicidungsamt des VI. Armee-Corps, unter Stellung zur Disp. mit Pension und seiner bisherigen Uniform, zum Mitglied des Bekleidungs8amts des VI. Armee-Corps ernannk. Rodewald, Hauptm. von demselben Regt. , zum Comp. Chef ernannt. v. Busse, Sec, Lt. von dem- selben Regt., zum Pr. Lt. befördert. v. Schickfus, Sec. Lt, vom Infanterie-Regt. Prinz Friedrich der Niederlande (2 Westfäl.) Nr. 15, v. Weise, Sec. Lt. vom Husaren-Regiment König Wilbelm T Dae) Ne 0 M Loi SGoLb art: Kruse, Hauptm. vom Füs. Regt. Fürst Karl Anton von Hohenzollern (Hobenzollern.) Nr. 409, zum Comp. Chef ecnanunt. Grolman, Pr.-Lt. vom 2. Nbein. Huf. Regt. Nr. 9, zum Rittm. und Escadr. Chef, v. Tiele-Winckler, Sec, Lt. à la suite des Huf. Regts. König Wilhelm I. (1. Rhein.) Nr. 7, zum Pr.-Lt,, v. Ratbenow, Sec. Lt. vom 1. Großherzogl, Mecklenburg. Drag. Regt. Ne. 17, zum Pr.-Lt., v. Sittmann, Pr.-Lt, vom 2, Großherzoglich Mecklenburg. Drag. Regt. Nr. 18, zum Rittm. und Escadron: Chef, vf Liebeherr, Sec. Lt. von demselben Regt, Döring, Sec. Lt. vom Inf. Regt. von Manstein (Schlesroig.) Nr. 84, zu Pr. Li1s., befördert. Seidler, Hauptm. und Comp. Chef vom 1. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 75, kommandirt zur Dienstleistung in eine Bezirksoffizierstelle bei dem Landw. Bezirk Ältona, in Genehmigung seines Abschied8gesuches, mit Pension zur Disp, gestellt und zum Bezirksoffizier bei tem gedahten Landw. Bezirk ernannt. Hoffmann, Hauptm. und Comp. Chef vom Gren. Negt. Prinz Carl von Preußen (2. Bran- denburg.) Nr. 12, in das 1. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 75 versetzt. Ebeling, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Prinz Carl von Preußen (2, Brandenburg ) Nr. 12, zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. Wilke, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Graf Tauentßien von Wittenberg (3, Brandenburg.) Nr. 20, in das Gren. Regt Prinz Carl von Preußen (2. Brandenb.) Nr. 12 verseßt. Sandes v. Hoff- mann, Major v. Braunshwo. Inf. Regt. Nr. 92, unter Be- auftragung mit den Funktionen des etatsmäßigen Stabsoffiziers, in das Inf. Negt. Herzog von Holstein (Holstein.) Nr. 85, v. Belorwo, Major, vom Gren. Regt. Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreuß.) Nr. 6, als Bats. Commandeur în das Braunschweig. Inf. Regt. Nr. 92, verseßt. Ja bkonowski, Major aggreg. dem Gren. Regt. Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreuß.) Nr. 6, in dieses Regt. einrangirt. v. Bor nstädt, Major aggreg. dem 2. Pomm. Ulan. Regt. Nr. 9, als etatsmäß. Stabsoff. in das Hus. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterreih König von Ungarn (Schleswig- Holst.) Nr. 16 einrangirt. Lamprecht, Sec. Lt. vom 2. Hess.Inf. Regt. Nr. 82, zum Pr. Lt. befördert. Gebhard, Oberst-Lt. z. D. und Com- mandeur des Landw. Bezirks 1. Oldenburg, der Charakter als Oberst verliehen. Kremnit, Hauptm, à la suite des Inf. Negts. Markgraf

1890.

Karl (7. Brandenburg.) Nr. 60, als Comp. Chef in das Inf. Regt. Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (Oftfries.) Nr. 78 einrangirt. v. Kehler, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (Oftfries.) Nr. 78, unter Entbindung von dem Kommando als Adjutant bei der 36. Inf. Brig., als Comp. Chef in das Oldenb. Inf. Regt. Nr. 91 verseßt. Haus- halter, Pr. Lt. vom Infanterie-Regiment von der Goltz (7. Pomm.) Nr. 54, als Adjutant zur 36. Inf. Brigade kommandirt. Kidckton, Hauptm. und Comp. Chef vom 1. Hannov. Inf. Regt. Nr. 74 und kommandirt zur Wahrnehmung der Geschäfte eines Be- zirksoffiziers bei dem Landw. Bezirk T. Braunschweig, unter Stellung zur Disp. mit Pension, zum Bezirkäoffizier bei dem Landw. Bezirk I. Braunschweig ernannt. v. Gladiß, Hauptm. à la suite des 1. Hannov. Inf. Regts. Nr. 74, unter Entbindung von dem Kom- mando als Adjutant bei der Landw. Jisy. Berlin, als Comp. Ghef in das Regt. einrangirt. v. Barfus, RE Lt. vom 8. Rhein, Inf. Regt. Nr 70, - als-. Adjutant zur Landw. Insp. Berlin fommandirt. v. Rohow, Major aggreg. dem Kür. Regt. Kaiser Nikolaus T von Rußland (Brandenburg) Nr. 6, als etatsmäß. Stabsoffizier in das 2. Hannov. Drag. Regt. Nr. 16 einrangirt. Harseim, Pr. Lt. vom 4. Großherzogl. Hess. Inf. Regt. (Prinz Carl) Nr. 118, zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Redern, Sec. Lt. von dems. Regt, zum Pr. Lt, vorläufig ohne Patent, 9 Toft L Sée, C: Voll Gul. VLeUt, Von Gex8borff *(Htf.) Nr. 80, S chwaniz, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Freiherr von Man- teuffel (Mhein.) Nr. 5, Graf v. Bexknskorff, Pr LE voin Hus. Negt. Landgraf Friedrich II. von Hefsen-Homburg (2. Hess.) Nr. 14, à la guite der betri¿ffffenden Regimenter gestellt. Beck er, Pr. Lt. vom D B S Maat, Ne. 1137 zum Hub: und Nomp, „Chef, Franke, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., befördert. Kieser, Scc. Lt. vom Inf. Regt, von Lüßow (1. Rhein.) Nr. 25, zur Dienstleistung bei ciner Militär-Intendantur kommandirt. Ahle- mann, Sec, Lt. vom 7. Bad. Inf. Regt. Nr. 142, zur Dienst- leistung bei einer Militär-Intendantur kommandirt, v. Salviati, Sec. Li. vom Rhein. Ulan. Regt. Nr. 7, zum Pr. Lt. befördert. Wurzer, Hauptm. z. Disp. und Bezirksoffizier vom Landw. Bezirk Saacgemünd, der Charakter als Major verliehen. v. Schwemler, Sec. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 136, in das 6. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 52 einrangirt. v, Thümen, Sec. Lt. vom Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pomm.) Nr. 2, in das Inf. Regt. Nr. 136 verseßt. v. Raumer, Sec. Lt. vom S(hles- wig-Holstein. Drag. Regt. Nr. 13, zur Dienstleistung bei einer Miilitär-Intendantuc kommandirt. Binsack, Hauptm. aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 131, als Comp. Chef in das Regt. einrangirt. Kriler, See Ll vou Feldt Reat Ne 36, zur! Dienst- leistung bei einer Militär-Intendantur kommandirt. v. Boms- dorff, Major vom Grenadier - Regiment König Friedrich Il. (3. Ostpreuß.) Nr. 4, als Bats. Commandeur in das Inf. Regt. von Borde (4. Pomm.) Nr. 21 verseßt. Burckhardt, Major aggreg. dem Gren. Regt. König Friedrich I1. (3. Ostpreuß.) Nr. 4, in das Regt. einrangirt. Luther, Major vom Inf. Regt. von Borke (4. Pomm.) Nr. 21, cin Patent seiner Charge verliehen. v. Dresky, Oberst à la suite des Inf. Regts. Herzog Ferdinand von Braun- \{chweig (8. Westfäl.) Nr. 57 und Direktor der Militär-Turn- anstalt, unter Verleihung eines Patents seiner Charge, sowie des Ranges als Regiments-Commandeur, mit Belassung jeiner bisherigen Uniform, zu den Offizieren von der Armee versetzt. Brix, Major vom Magdeburg, Füs. Regt. Nr. 36, kommandirt zur

Dienstleistung bei der Militär - Turnanstalt, unter Stellung à la suite dieses Negts., zum Direktor der Militär-Turnanstalt ernannt. Raht, Major aggrea. dem 8. Oftpreuß. Inf. Regt. Nr. 45, als

Bats. Commandeur in das Magdeburg. Füs. Regt. Nr. 36 einrangirt.

Horn, Hauptm. und Comp. Chef vom Magdeburg. Füs. Regt.

Nr. 36, dem Regt, unter Beförderung zum überzähligen Major, aggregirt. S{chlaikier, Pr. Lt. vom Magdeburg. Füs. Regt. Nr. 36, zum Hauptm. und Comp. Chef, Keferstein, Sec. Lt. von

demselben Regt., zum Pr. Lt., befördert. Scchmidt, Pr. Lt. vom

Lauenburg. Jäger-Bat. Nr. 9, Bode, Sec. Lt. vom Inf. Reg. von

Manstein (Sch!es8wig.) Nr. 84, als Comp. Offiziere zur Unteroffiziershule in Jülich kommandirt. Frhr v. Hausen, Pr. Lt. vom d. Königlih Sächs.

Inf. Regt. Prinz Friedrich August Nr. 104, von dem Kommando als Inspekt. Offizier bei der Kriegsschule in Kassel entbunden. Frhr. v. Bock, Pr. Li. vom Kaiser Franz Garde-Gren. Regt. Nr. 2, als Inspekt. Difizier zur Kriegs\{ule in Kassel kommandirt. v, Arnim, Hauptm. und Comp. Chef von der Haupt-Kadettenanstalt, zum Major und Bats. Commandeur befördert. Leufen, Hauptin vom Festungsgefängniß in Siraßburg i. E,, unter Verleibung eines Patents jetner Charge, zum Vorstand der Arbeiter-Abiheilung in Ehrenbri itstein ernannt. v. Hagen, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (Oftfries.) Nr. 78, kommandirt zur Dienst- leistung bei dem Festungsgefängniß in Graudenz, zu diesem Festungs- gefängniß verseßt. v. Türk IL, Sec. Lt. vom Kaiser Alexander Garde- Gren. Regt. Nr. 1 zur Dienstleistung bei dem Festungsgefängniß in Straßburg i. E kommandirt. Hacke L, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (Ostfries) Nr. 78, unter Belassung in seinem Kommando als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Oranienstein, in das Regt. wiedereinrangirt. Hardt, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regis. von der Goltz (7. Pomm.) Nr. 54, unter Belassung in dem Kommando als Adjutant bei der 3, Inf. Brig., zum 6. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49, à la suite desf\elben, SMhmundt, Pr. Lt, à la suite des Schles. Füs. Regts. Nr. 38, unter Belassung in dem Kommando als Adjutant bei der 4. Inf. Brig, zum Füs. Regt. von Steinmeß (Westf.) Nr. 37, à la suite desselben, verseßt. Albrecht, Major vom Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm T. (2, Osipreuß.) Nr. 3, dem Regt. aggregirt. von Koenig, Major vom Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm Ik1. (1. Shhle/.) Nr. 10, in das Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm I. (2. Ost- preuß.) Nr. 3 verseßt. v. Egidy, Major aggreg. dem Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm Il. (1. Swlef.) Nr. 10, in dieses Regt. wiedereinrangirt. Neumann, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. von Boyen (5. Oftpreuß ) Nr. 41, dem Regt., unter Be-

förderung zum überzähligen Major, aggregirt. Baranowsky, Pr. Lt. von demselben Regt, zum Hauptm. und Comp. Chef befördert, Marty, Hauptm. u. Comp. Chef vom Inf. Regt.von Boyen (5. Ostpreuß.) Nr. 41, unter Beförderung zum überzähligen Major, als

aggreg. zum Juf. Regt. von Lüßow (1. Rhein.) Nr. 25, Beyer,

Paupt «. und Comp. Chef vom 1. Naffau. Inf. Regt. Nr. 87, in

dás Inf. Regt. von Boyen (6. Oftpreuß.) Nr. 41, versépt.

Simon, Pr. Lt. vom 1. Nassau. Inf. Regt. Nr. 87, zum Hauptm.

und Compagnie - Chef, Baron v. Vietinghoff, gen. Scheel,

Sec. Lt, von demselben Regt., zum Pr. Lt., befördert. v. Sydow,

Sec. Lt. vom 3. Posen. Inf. Regt. Nr. 58, in das Inf. Regt von

Boven (5. Ostpreuß.) Nr. 41 verseßt. Lau, Hauptm. und Comp.

Chef vom! Inf. Regt. Freiherr Hiller von Gaertringen (4. Posen.)

Nr. 59, dem Regt., unter Beförderung zum überzähligen Major,

aggregirt. Fd Pr. Lt. von demselben Regt., zum Hauptm. und

Comp. Chef, vorläufig ohne Patent, befördert. Schroeder, Pr. Lt.

à la suite des Inf. Regts. Nr. 135, unter Belassung in seinem Kommando

als Erzieher bei der Haupt-Kadettenanstalt, in das Inf. Negt. Freiherr

Hiller von Gaertringen (4. Posen.) Nr. 59 einrangirt, v. Ernest,

Hauptm. und Comp. Chef vom Gren. Regt. König Friedrih Il.

(1. Oftpreuß.) Nr. 1, dem Megt., unter Beförderung zum überzähligen

Major, aggreg. v. Paftau, Pr. Lt. von demsciben Regt, zum