1890 / 140 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Jun 1890 18:00:01 GMT) scan diff

gen*en Fall fonftruire : Ein Arbeiter ift bei einer Berufégenossenshaft also id will sagen der Heolzbearbeitungs-Berufsgenossenshaft verun- glüdt und beziebt dort eine Rente für theilwei!e Erwerbsunfähbigfkeit ; der Mann ift also noch theilweise erwerbsfäbig geblieben, er über- nimmt Arbeit in einer anderen Berufsgenossenschaft und hat bier das Unglüud, daß er wieder einen Unfall erleidet und getödtet wird. Da ift es ganz richtig, taß nah unserer Unfallversicherungs-Gesegebung die Rente, die den Hinterbliebenen zu gewähren ist, ohne Rücksibt* auf die frühere Rente lediglich bemessen wird nach dem Arbeit2verdienft, den der Mann in einem Betriebe der neuen Berufsgenofserfbaft erwirbt. Diese Berufsgenossenschaft würde auch gar nit in der Lage sein, dem Manne eine höhere Rente zu zahlen. Denn warum? Wenn eine Rente von der Berufsgenofsen\chaft zu decken ist, so wird das Soll bekanntlih aufgebracht nah Maßgabe des Arbeitsverdienstes des Verleyten oder anderer in der Berüufs- genofenscaft thätigen Arbeiter; also für die crhößte Rente, die Sie den Hinterbliebenen zuweisen wollen, ist in der Berufs- genofenschaft gar keine Deckung vorhanden, und auf die ältere Be- rufsgenofsenschaft zurückzugeben, das werden Sie um deêwillen nit rechtfertigen können, weil diese ältere Berufsgenosfenschaft ichon nah Maßgabe der Schwere des Unfalls und nach Maßgabe der Ver- minderung der Etwerbsfäbigkeit, die damals bei dem ersten Unfalle eingetreten war, belastet ist. Also Sie würden tier diesen Saß, den Sie aufstellen, aar ni@t ins Leben cinführen können, obne daß Sie gleichzeitig die Frage beantworten: woher soll die Deckung für diese vermebrte Rente genommen werden ? : Meine Herren. Sie seßen aus meinen Darlegungen, daß ich keineswegs genciat bin, irgend etwas, was zur Linderung der Lage der Arbeiter gereiwen kann, und was billig und gerecht ift, abzu- schneiden und zurückzuweisen. Aber fo einfa liegen die Dinge nit. Ich môhte Ihnen deshalb empfeblen: warten Sie rubig ab, bis wir mit uaserer Novelle kommen; da werden alle diese Fragen einer sahgemäßen und eingehenden Prüfung unterzogen werden, und wir werden daun boffentlich in Uebereinstimmung mit Ihnen zu dem Ziele kommen, welches der Absicht der Unfallversicherung entspricht, nämli dazu, die Fürsorge für den verunglüdten Arbeiter möglichst ausgiebig zu gestalten. i E _ Abg. Hempel: Meine Freunde und . ih stehen den Be- strebungen des Antrages mit Sympathie und Interesse gegen- über, wir halten es auch für angezeigt, in den von dem Vor- redner angeführten Fällen etwas zu thun, und würden fogar noch weiter gehen bezügli des ersten Antrages dahin, daß als Arbeitsverdien|st für die Bemessung der Rente für die Hinter- bliebenen nit der leßte Verdienst des Arbeiters, sondern fein altes Einkommen vor dem ersten Unfall zu Grunde gelegt wird. Es giebt aber noch andere verbesserungsbedürftige Punkte in dem Unfalloersicherungsgesez, und wir meinen daher, daß es zur Zeit noch verfrüht ist, Aenderungen vor- zunehmen, weil niht genügende Erfahrungen vorliegen. Wir wollen deshalb niht schon jeßt einige Punkte herausgreifen, sondern bei einer allgemeinen Revision des Gefeßes die Sache

erledigen. 4

Aba. Rösicke: Der Abg. Grillenberger behauptet, daß die Arbeiter in dem Unfallversiherungsgesey wesentliche Vor- theile für sich nit erkennen können. Jh stehe auch in der Industrie, habe Verkezr mit Arbeitern, bin Mitglied des Reichs-Versiherungéamts und habe die vollkommen entgegen- geseßte Erfahrung gemacht, daß die Arbeiter die Wohlthaten des Geseßzes vollkommen anerkennen und keine anderen Wünsche raff Der erste Antrag kann allerdings eine Lücke aus- üllen. Es wird thatsächlih in den Krankenkassen anders ver- fahren, als es der Minister auf Grund des Ges tes hin- gestellt hat. Man hat seiner Zeit niht beachtet, daß

das Heilverfahren hon vor Ablauf der dreizehn Wochen

beendigt sein kann. Die vielfach vorkommenden Ver- lezungen an den Augen heilen z. B. s{chnell, ziehen aber immerhin eine theilweise Erwerbsunfähigkeit in den ersten dreizehn Wochen nach si, für welhe weder die Krankenkasse noch die Berufsgenossenschaft eintritt. Diese Lücke muß die Geseßgebung ausfüllen. Dafür muß aber den Berufsgenossen- schaften ein Einfluß auf das Heilverfahren innerhalb der ersten dreizehn Wochen gewährt werden, zumal sie auch viel besser für ge- eignete Spezialärzte sorgen können als die Krankenkassen, von deren Aerzten man bei dem geringen Honorar und der großen Beschäftigung keine ausreihende Fürsorge für den Verleßten beanspruhen kann. Bei entsprehender Behand- lung würden viele {were Verlezungen in kürzerer Zeit ge- heilt werden. Und es ist doch noch eine größere Ausgabe, die Schäden gänzlih zu heilen, als den Verleßten auf die Rente zu verweisen. Au dem zweiten Antrage stehe ih \ympathish gegenüber. Das Geseß hat sicherlich die Hinter- bliebenen des getödteten Arbeiters nicht shlechter stellen wollen, wenn er in Folge eines zweiten Unfalls getödtet wird, als wenn er beim ersten Mal ums Leben kommt. Diese Fälle werden indessen nicht so häufig sein. Die Rente aus dem ersten Unfall darf aber nur insoweit .mit herangezogen werden, als sie niht zusammen mit dem leßten Arbeitsverdienst den früheren Verdienst des Verleßten überschreitet. Sodann hat der Minister auf die Frage hingewiesen, wer zur Zahlung verpflihtet sein solle. Jch meine, daß jehr wohl auch die frühere Berufsgenossenschafst im Verhältniß zu der früher ge- währten Rente mit herangezogen werden kann. Mit den Straf- bestimmungen könnte man auch einverstanden sein, wenn nur die Herren nachgewiesen hätten, daß solche Uebertretungen stattgefunden haben. (Abg. Singer : Jn Bayern.) Jn dem Bericht des bayerishen Fabrikinspektors ist nur erwähnt, daß bei der Auszahlung des Lohnes eine Abrechnung darüber und über die Abzüge von Beträgen für das Unfallversicherungs- geseß beigegeben würde. Es scheint danach nur ein Jrrthum vorzuliegen, sonst könnte doch ein Fabrikinspektor über eine solche Geseßesverlezung nicht einfa zur Tagesordnung über- gehen. Die Abhaltung der Arbeiter von der Ausübung der Ehrenämter auf Grund des Unfallversicherungs8geseßes muß entschieden verhindert werden, wenn ich auch nur wenige, allerdings sehr bedauerlihe Fälle habe erfahren können. Die Uebereinkunft zwishen Arbeitgebern und Arbeitern über Umgehung von Geseßesbestimmungen sih nicht gut vermeiden lassen, wenn z. B. die Arbeit dringend und der Arbeiter unentbehrlich ist. Stehe ih fo den Anträgen im Allgemeinen sympathisch gegen- über, so fragt es sich doc, ob wir die Sache schon es zum Austrag bringen sollen. Der Minister hat mit Recht auf andere verbesserungsbedürftige Punkte hingewiesen. Bei dem landwirthshastlihen Unfallversicherungsgese ist z. B. eine Aenderung dahin nothwendig, daß die kleinen landwirthschaft- lichen Betriebe niht mehr als Nebenbetriebe der D esGaft gelten, weil dann Zweifel entstehen, welche Berufsgenossenschaft beim Unfall in einem solhen Betriebe die Entschädi E zu zahlen hat. Ferner wünsht man, daß die Rente 6 ange ruht, als der Verlézte seinen vollen früheren Arbeitsverdienst wieder erzielen kann, wie cs bei leihten Verleßungen - leiht möglich ist. Da erscheint die Rente als unangemessene Zugabe gegenüber den Arbeitern, die keine folche haben. Die

wird

leiht dur eine Abänderung des 8. 1 erzielen, - in versiherungspflihtigen Betriebes solcher -nur derjenige sei, der mit einem tarer Kraft oder wenigstens Be e der vielen Angriffe üriten diese eine Aeg diese damals richtig oder fals

überwiegende Mehrzahl der

der Organisation. Mag gewesen sein: heuie hàä

find, wo Betriebsunternehmer fi ihrer Pflicht entzog dem sie Werkmeister an ihre Stelle seßten, Aber das Reichs-Versicherungsamt 1

Energie entgegengetretea. Die Weiter erathun

im Plenum würde fich niht empfehlen.

gli

das Unfallgeses manches Elend gemildert, manche T getrocknet hat. geschlossen werden muß. fönnen bis zur Erledigung der Gewerbenovelle. aber ist sehr dringlich; wir als wir uns son bei Erlaß des Unfallgesebes Sinne ausgesprochen haben. Bei der Revision d muß auch der §. 65 geändert werden, welcher bestimmt wenn sih die Verhältnisse ändern, welche bei de der Unfallrente maßgebend waren, auch über die Ren andere Festsezung stattfinden kann. Nach diesem Parag ist manchem armen Jnvaliden, der nur aus moralif eine ganz O Arbeit übernahm,

eber aus

eauftragt wurde, gekürzt worden. Abg. Hitze beschränkt

die

der Kommission werde seine und zu den sonst geäußerten Wünschen nehmen. Abg. Freiherr von Stumm Ob éin Arbeiter die Rente ein paar Wochen frühe Arbeitern . überhaupt no keine Rente bekommen.

fallen unter das Gesez nur die Bauschlofser, Schlosser aber nicht.

sei gar keine Grenze zu ziehen. Aenderungen warten, bis Unfallgeseß unterstellt seien. Abg. Goldschmidt berathung mit Rüdsicht

bedauert,

beantragea, welche die im zum Ausdruck bringe. Damit \{chließt die Diskussion. Das Stlußwort erhält Abg. Singer: erfreulih, daß die meisten Redner, sich dem Antrage günstig gegenübergestellt haben,

Liebe scheine eine nur platonische zu sein.

Es f

dafür aussprechen, daß noch vor diesen Beschwerden ein Ende gemacht werde. sind durhaus nicht mit dem

namenilich niht mit der Höhe Renten.

der

empfunden werden.

Strafe stellen wollen, fo hätte doch Grund der Berichte der Fabrikinspektoren Geltung verschaffen können.

von der Ausübung von Ehrenämtern abhalten.

weisen. Aber die Leute, die in der Zwischenzeit auf

zurückgesezt werden und weder von der Krankenkasse noch

nicht den ruhigen Gleihmuth, dem Hr. von Boettich druck gegeben hat. Sie können nicht jo lange warten verbündeten Regierungen. Der Herr Staatssekretär diesen kurzen Reichstag nicht noch mit diesem Artrag

der Offiziersgehälter bepackte.

gräbniß. Die Sache würde dann doch nit früher zu kommen, als wenn die von dem Staatssekretär in gestellte Novelle im Herbst vorgelegt wird. Unter die

den Antrag für jeßt zurückzuziehen.

Damit ist dieser Gegenstand erledigt.

Es folgt die Berathung des Antrags Broemel, bündeten Regierungen zu ersuchen, in der nächsten

Zollsachen

Entscheidung der in

tungsgerihtlihen Verfahren überwe ist. Abg. Broemel: Seit einer Reihe - von Ja

über die prafti1he Hus

Beschwerden erhoben. So bekla

schehen ist. Das Haus hat daß alle Abänderungen des amtlichen mindestens vier ochen vor dem selben im „Centralblatt“ veröffentlicht Die Erörterungen darüber sind

Waarenverz

werden

Anstitunon würde allenfa arifs fördern, aber s{werlich eine Geschäfte herbeiführen. Da es niht instanz herzustellen, welche gewissermaßen an Stelle des rathes über den Landestarisbehörden desen und diesen ergangenen Entscheidungen selbständig

nicht erreiht werden. Handelte es fih nur darum, eine maßen begutahtende und berathende Behörde einz;

weitere Ausdehnung des Unfallversiherungsgeseßes ließe fich

welchem eine ganz willkürlihe Bestimmung über den Begriff eines dahin getroffen ist, daß ein Motor, mit elemen- mit 10 Arbeitern arbeitet. Jn auf die Berufsgenofsenschaften

Berufsgenossenshaften an dieser

Art der Selbstverwaltung fest. Daß Versuche vorgekommen en,

bestreite ih nit. solchen immer mit des Antrages eantirage des3-

ch halb die Ueberweisung an eine Kommisfion von 14 Mit-

edern. Abg. Goldschmidt: E53 muß anerkannt meer „dau ränen Doch weist das Geses manche Lüke auf, welche Jh bin mit dem Staatssekretär

darin einverstanden, daß die Punkte 2 und 3 vertagt werden Der Punkt 1

können ihm um so mehr zustimmen, in dem gleichen des Gesehes

der Bemessung

n Gründen oder von seinem Arbeit- utherzigkeit mit einer leihten Beschäftigung Rente von der Berufsgenosfsenschast

sich auf die Erklirung, daß das Centrum für die Kommissionsberathung stimmen wird. Jn Partei Stellung zu dem Antrage

fürchtet, daß dur diesen Antrag viel dringendere Wünsche Mrt ge E werden fönnen. 0

später erhalte, sei niht so s{limm, als daß Millionen von

die anderen Auf dem Lande seien aber Bau-

{loser und andere Schlosser ein und dieselben Personen, hier Man möge lieber mit anderen auch die übrigen Betriebe dem

für die Kommissions- auf die Geschäftslage nicht stimmen zu können, er werde jedo in zweiter Lesung eine Resolution Artikel 1 enthaltenen Gedanken

auch der Staatssefretär, aber seine Denn wenn er dem Antrage eine Berechtigung zuerkennt, so muß er fih dec allgemeinen Revision Die Arbeiter

Unfallversicherungsgeseß zufrieden,

Antrag will die Beschwerden beseitigen, die am schwersten Wenn man meint, daß das Reichs-Ver-

siherungsamt solhe Fälle verhindern fönnte, die wir unter daëselbe schon längst auf seiner Meinung

Der Fall Christ beweist doch, daß Fälle vorkommen, iu welchen die Unternehmer Arbeiter

Ministertish läßt si leiht auf eine allgemeine Revision hin- mangelhafter und fehlerhafter Bestimmungen in ihrer Rente

Unfallversicherung irgend eine Unterstüßung bekommen, haben

packen. Diesen Grundjag hätte die Regierung selbst beherzigen jollen, als sie den neuen Nachtrags-Etat mit einer Erhöhung Die Verweisung des Antrages in die Kommission bedeutet nihts als ein anftändiges Bz-

aussezung habe ih mich mit meinen Freunden verständigt,

einen Geseßentwurf Vou Ren welcher die \{ließlihe 0 auftauchenden

Rechtsfragen dem Rehtswege oder dem verwal-

ren werden des Zolltarifs wohlbegründete gte man fich im Jahre 1888, daß die Veröffentlihurig des veränderten amtlihen Waaren- verzeihni}ses niht rechtzeitig und in überfihtliher Form ge- nahezu einstimmig verlangt,

Jnkrasttrêten der-

im Bundesrath noh nicht zum Abschluß gekommen. Das Haus ‘hat sich auch für die Schaffung eines eo ausgesp n. s die E i Handhabung des

chleunige Erledigung der

elungen ist, eine Central-

i ( rrigirt, ein großer Vortheil durch eine derartige neue Organisation

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welche der Bundesrath für seine Entscheidungen be|

ragt, so

e der ohnehin {on komplizirte Apparat noch shwerfälliger

werden.

noi lieber sein. A

die Entscheidung über

beh beid hat, Po ch f n ung i

g eine besondere Béhörde ei

die selbst entscheidet an Antrag entspricht dem Wortlaut nah vollständig dem, was

die Kommission des Reichstages bereits [A hat. Alle administrativen Dinge, cheidung der Streitfragen, welche

amtlihen Waarenverzeihni}jes diesem Anrnitrage

gerichtlichen Entscheidu besteht nun, wie in Preußen, [ fragen in Zoll- und Steuersachen kein Rechtsweg, sondern

weisung dieser Streitfragen das Zweclmäßigste; denn

wenn wir die Hoffnung hätten,

mieden würden. tragen wir Bedenken,

fassungsänderung zur j en / schiedenen - Einzelstaaten die Einrichtung von Verwaltungs-

gerihten erfordern würde,

Uebrigens wird. i 1 Rubrik eine bestimmte Waare zu rangiren wäre, immer den

Zollbehörden überlassen

shon einmal fast einstimmig er hat. 2 des Hauses enthalten in den Petitionen ein reihlihes Ma- terial für gekommen, e - rihtliches Verfahren möglih gewesen wäre. Namentlich feî

hauses.

betreffend erÉlärt in Grafen Königsmarck-Plaue, der

durch die Gehaltserhöhung den Gemeinden eine zu Pensionsbelastung zugemuthet würde, würde die Verwaltung

ändert nah den

Gewährung staatliher Dienstalters

wohnern,

Gemeinden eintreten e sollte, in jedem einzelnen Falle eine Untersiüßung der Ge-

Eisenbahnen nothwendig geworden ist, verändert genehmigt.

zollern) betreffend die Entshädigung für an Milzbrand gefallene Thiére, empfiehlt die Agrarkommission (Referent von Wiede- bah) zur unveränderten Gene Herrenhauses, da für Hohenzo anerkannt werden müsse.

fion zu.

einiger Bestimmun Wiesbaden, we / Hause herübergekommen ift,

nunmehr dem Hause anheim, hauses beizutreten.

ziehung der eingetragenen jenigen Gemeindeab gaben,

F

enüber würde mir der Bundesrath immer erdings ist au der Bundesrath, we jest ngen bex, cingelsiggnls n Zo

wenig geeignet, eine ge zu denn er ist einen versa Es muß dafür ngerihtet werden, aber eine Behörde, Stelle des Bundesrathes. Dieser

Dem- g

eil es nit

im Jahre 1886 dbe- so z. B. die Ent- aus der Abänderung des resultiren, würden auch nah an leßter Stelle Dagegen

anwendbar fei, A

U,

der Zollverwaltung , überlassen bleiben. Frage, ob ein Geseg ] bestimmte Person zur Angabe verpflichtet wieviel fie zu zahlen hat, als Rechtsfrage der

anheim fallen. Jm Reiche für Entscheidungen von Streit-

Bundesrath ,

den verbündeten Regierungen überlassen. Die Ueber- an die ordentlichen Gerichte wäre dabei ist keine weitere Einrichtung Wenn man éin verwaltungsgerihllihes Ver-

ist

nothwend E fahrén einführen wollte, dann müßte man erst eine neue Réeichsinstanz l unter günftigen Verhältnissen. U daß unter seinen Vorgängern manhe Wünsche und Vorschläge hätten zurückgedrängt werden müssen,

schaffen. Wir wiederholen heute diesen Antrag Der Reichskanzler hat gesagt,

welche nun hervortreten zur Ausführung gelangen könnten. Zu diesen gehört eigentlich der Wuns nach einer Reform auf dem Ge- des Zollwesens. Jh bitte Sie, meinen Antrag mit

großer Mehrheit anzunehmen.

dem Antrage wohl zustimmen, daß dadurch die Härten und welche einzelne Geschäftszweige erlitten haben, ver- Aber das wird nit der Fall sein, deshalb den Antrag anzunehmen, welcher eine Der- Folge haben würde und welcher in ver-

Abg. Kurt: Wir könnten

theile,

die wir noch nicht überall haben. die Entscheidung der Frage, unter welche

bleiben müssen; die Gerichte könnten ber doch nicht entsheiden, sondern würden si dabei auch auf Sachverständige verlassen müssen.

Abg. Witte empfiehlt, den Antrag, welchen der Reichstag angenommen hat. Die Akten

die Begründung des Antrages ; es seien Dinge vor- die nicht hätten vorkommen können, wenn ein ge

das unendlih langsame Verfahren zu bedauern, wel

beim Bundesrath besteht.

Nach 3 Uhr wird die Berathung vertagt.

Sÿhlußbericht der gestrigen (16.) Sißung des Herren=- In der Spezialdiskussion über den Nachtrags-Etat, die Gehaltsverbesserungen für Beamte, Folge einer Anregung Seitens des Referenten,

Staats-Minister Dr. von Goßler, für den Fall, ar roße

bisher, soweit irgend möglih, mit ihren Fonds zu

Gunstea der betroffenen Gemeinden eintreten.

Der Nadtrags:Etat wird sodann in allen Theilen unver-

eschlüssen des anderen eas, angenommen. Darauf wird die Petition des Magistrats zu Münden Staatsregierung zu einer nohmaligen Erwägung, ob der

westliche oder der östlihe Arm der Fulda zur Kanalisation genommen werden soll, überwiesen.

Ueber die Petitionen des Schulvorstandes der evangelisch- rmirten Gemeinde zu Emden, des Magistrats zu Emden, Schulvorstandes zu Wilhelmshaven und des Vor-

des des westfälishen Städtetages, betreffend die Zulagen an die

[ksshullehrer in Städten von -10 und mehr Ein- wird in Ecwägung, daß die Regierung erklärt au in Orten von mehr als 10000

in eine Prüfung der Angemessenheit der Volksschullehrer und der Leistungsfähigkeit der und, wo dieselbe niht vorhanden sein

daß sie wohnern oldung der

nden aus Titel 34 Kap. 121 des Etats in Aussicht nehmen

wolle, zur Tagesordnung übergegangen.

Alsdann wird der zweite Nachtrags-Etat, welcher ch die jüngst beschlossene Verstaatlihung mehrerer weiterer ohne Debatte un-

Den aus Anlaß eines Antrages des Abg. Graf (Hohen- vom anderen Hause angenommenen Geschentwurf,

migung auh Seitens des ern das Bedürfniß absolut

Das Gesct wird ohne Debatte angenommen.

Die Kommission schlägt dazu noch die Annahme einer solution vor, durch welche die Regierung ersucht wird, der nuhsten Session einen Geseyentwurf einzubringen,

welcher den Geltungsbereih des Gele betreffend die Entschädigung für an Milzbrand ge Provinzialverbände der gesammten Monarchie überträgt.

allene Thiere, auf die Au dieser Resolution stimmt das Haus ohne Dis-

Endlih wird die Vorlage, betreffend die Abänderun en der Wegegeseße im Regierungsbezi he in veränderter Fassung aus dem anderen nohmals- berathen. Der Referent Winterfel d- Neuendorf, stellt den Beschlüssen des Abgeordneten-

Ohne Debatte bes{ließt das Haus demgemäß.

Die Petition des Magistrats zu Grabow a. O. um Heran- Genossenshaften zu den-

welche auf den Grundbesiß und

Agrarkommission, von

für die tünftige Ko

e ige Kommunalsteu

Sil oe bgebung 10: Juni gehalten J. Junt

S livg Éi

Til lea

Notariat

erwiesen.

. Si des ede des Staats-Ministers Dr.

twurfs, enthaltend die

maßpéen : i Meine Herren! Es

fehr unwefsentlihe Differenz zwishen der

nur darauf an, festzustellen einmal die

Unterschrift nit leictsinni Abgeordnetenhaus 2 Gn) zu Werke ge stift oder das Handzeichen in seiner

geseßt werde, oder daß der Erschienene si auédrüdlich zu der Unter-

\chrift oder dem Hantdzeicen bekennt. Je \{neller diefer einfahe Akt

abgewickelt wird, desto mebr liegt dies im i 27S S t 19; deshalb bat diefer Gesebentwurf von der Afaabre cis Brvtotelid damit p v 2 ändig einverftandO und Ihre Kommission ist auch

§ore Kommission wünscht nun aber, daß ei : für si in das Protokoll gebören ie ogs a S y ra bar aufgenommen würde, nun in den Beglaubigungéevermerk selbst g d Einen. werde. Der Notar soll si darüber ausspre@en in em Deglaubigungsvermerk, in welGer Weise er si die Ueber- ¡eugung 2e AUAIS der Urkunde vershafft bat. Das balte ih raftischen Interesse nit für not î

s gaben dah die Fefung Zbrer Kommission viesleiht vom 1 eganz ma ü ; von Pr A Interesse aus aber glaube g kin Bedürfaiß vatiber ublegi, wie ce b vor Ler Eocegpndapeemer? Rechenscbaft hat. Wollte man eine sol@e Rechensch f e S E

A e fol t von dem Notar verla so müßte man noch ein:n Swritt wtlteE Var

„einen S ehen und von d

R daß er über die Art und Weise RewSenschaft Ublent ole S Ì Mi der Identität der Person überzeugt habe, ein Umstand ' g ojo wictig ift, wie die C@theit der Unters rift, e t wte glauben, daß kein binreihender Grund vorliegt, meine Dr Deer fat aug t R Las Ao N dieselbe E Mb leE L A mêdte das hobe Haus bitten, vet E E Non Mtteages der Faflung des Abge-

Súluß des Berichts über die gestrige (72.) Si des Hauses der Abgeordneten. Dri gefrig .) igung segeutwurfs über die Rentengüter. ritte Berathung des Ge-

Ueber die Reden der Abgg. von K ¿ . ardorff und von Aas chaupt haben wir bereits in der léftipen. Nummer SIUT Mirata L eee in Kürze skizzicte Rede des - . Freiherrn Luci ] lautet wörtlió: ucius von Ballhausen : eine Herren! J hatte nit erwartet, daß die dri - rathung no Anlaß geben würde zu einer R S Digtessioa ch kaun mi aber nit enthalten, mi gegen einige Ausführungen des erften Redners, des Hrn. Abg. von Kartorffff, zu wenden, weil derselbe in erheblidem Maße der Königlichen Staatsregierurg und der landwirtbs@aftlichen Verwaltung insbesondere Vorwürfe gemacht bat, die id tot nit obne Weiteres unwidersprochen laffen kann a Ses bitt er Mae Ar ESEA damit begonnen, zu sagen: anz w n \ Abgeordarten 0 z ereé, als der Antrag des Hauses der em Hrn. Abg. von Kardorff muß augens(einlih der E vollständig entfallen fein ; E derselbe Le Ac s ‘Die Königliche Staatéregierung zu ersucken, in ä Session des Landtages einen Seseßentwurf vorzulegen, Ar Men die auf Rertengüter be;ügli&en Bestimmungen der §8. 3—7 des Gesetzes, betr. die Beförderung deutscher Ansiedlungen in den Provin¿en Westpreußen und Posen vom 26, April 1886 auf das dauie Welte der Monarchie auégedehnt werden. eine Herren, das ift wörtlich der An ist d i i iy ers Er erfüllt. Md Det Mao Kia elde Motive die Einzelnen geleitet haben, welche unterschrieben baben, das zu ergründen, bin ih i rfi Frip Bag n n E D E in E G wie bei einem Antrage, der von ein end Herren unierschrieben ift. ist vel/Gudig begründe: e E E S O

Sodann jüért der Herr Abgeordnete weiter aus, es feble ei Fonds für Autjührung des Gesczes. Dabei sagt er, die A wird die einzige scin, die kolonisiren wird. Ob sie die einzige ift weiß ic nicht ; daß aber die Regierung in erheblichem Grade foloni- siren wird, das wird für die übrigen Provinzen au obne Zweifel gelten. Die Regrerung ift aber in der Lage, die Fonds, die dazu nöthig sind, cerade fo gut zu shaffcn für die andern “avbian ate, wie sie geschafffen sind für die beiden Provinzen im Often. zu genügen wénigftens im kleineren Umfange vorhandene Fonds, welche der Landwirtbscaftliche und Domanen - Etat bietet; und haben wir größere Kolo- nisationen, wie z. B. jezt in der Vorbereitung begriffen sind, Kolonisationen des Wieseder Moores in Hannover, so habe ih nit den geringsten Zweifel, daß die Saite d:5 Land- tages die Summen, die dazu nöthig find im Ordinarium nes E D neian u E obne Weiteres bewilligen t i, da: der Gedanke der Kolonifation ein von bei â jederzeit ¡lebbaît ctt ift. i P E A

Sodann vermißt der Herr Abgeordnete die Regelung der -

tbekenverbältnifse, der Kommunalverkbtände 2c. 2c. Sa, Ii Las alle diefe Verbältrisse sind bereits geordnet, odec müssen bei der Bildung jeder neuen Ansiedelung geordnet werden. Dazu bedürfen wir keines neuen Gesetzes, keinen einzigen neuen Paragraphen, Die jept exiftirenden Geseße über die Regelung der Wegelaft, U der Armenlast, die Gründung neuer Ansiedelungen, die ‘estimmungen der Kreiéordnung, des Zuständigkeitsgefeßes 2c. genügen ; éé würde geradezu ein horrendum fein, in ein Gesey eine Menge p estimmungen bineinzutragen oder auch nur den Versu zu machen, ier Dinge neu zu regeln, die bereits für die ganze Monartie aus- reidend geregelt sind. Es liegt auch nit der Schatten der Ver- lame vor.

Sodann hat der Herr von Kardorff gefragt: wer wird denn Rentengüter gründen, der verschuldete oder unversGuldete Grund- De) Ja, weine Herren, wer Rentengüter aründen will, der muß L ) dem Wortlaut des Gesezes in jedem Fall, und auch obne dieses Vei ede ¿unächst die Hypotbekenverbältnisse ordnen, wie das bei jedem

g auf, bei jeder Abtrennung von Grundbesiß selbstverständlich ift. R wird weder der Käufer einer Parzelle noch der Erwerber eines ae utes daran denken, ein mit Korrealbypotheken belaîtetes A E tüd zu kaufen. Die Verhältnisse müssen selbstverständlich siorenas sein, ‘ob das nun im Geseh steht oder niht. Ein über- A eter Grundbesiger wird gewiß nit in der Lage sein, sein Gut L [a orbclliren, denn er würde nit die Zustimmung der Hypotheken- e e fiuden, er würde genöthigt sein, die abgetrennten Parzellen N 8 zu. belasten und er würde damit etwas bieten, was für Nie- Á Geis acceptabel ift. Aber dazu, dem vershuldeten Grundbesißer

Deo ist das Geseß auch überhaupt nit bestimmt. genüigés R E Eer D a L A hnisplonen einem Bedürfniß i Ph rr Abgeordnete fe ü slaube ih also binweggeben zu oinen, E E E

gelegt find, wird der Regierung als Material

in Sas errenhauses- am

dem Antrage arg a zes über eine Aende- tariat seh über gerihtlihe f es ai tr 5 Beglaubigung von Handzeichen (L. 8), A

handelt si bei §& 8 um eine im Grunde

auses und der Auffasfune Zbrer Kommission Die Beglaubigung

der Unterschrift ist an und für fi ein höchf einfacher Aft; es kommt

1 l l al die Identität der dd die E(theit der Unterschrift. Dafür Ee Notar R E

, sorgt bereits di otar soll verlangen, daß nte E Gegenwart unter die Urkunde

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örtern. Ih würde Sie bitten, den wieder eingebrahten Antr

; a Enneccerus, Sombkart und Genoffen abzulehnen und es bei den Bes R 2 a leiten Lesung zu belassen. nichts als eine Reproduftion in einer etwas modifizirteren Form der Kommissionsbes{lüf}e, die bei der zweiten Lesung E und nachdem das bobe Haus in der zweiten Lesung eine ablehnende Stel-

lung gegen diese Anträge eingenommen hat, so glaube i, li i

4 : , Uegt f 4 durchaus in der Konsequenz, dieselbe Stellung anb ie Bad Witten cie Gali e A Lesung einzunehmen.

Lan wie sie aus der zweiten Lesung hervorgegangen ift, diese Zu-

herrn von

daß der Grundbesiß von seinen Schulden befreit werden

auf Staatskosten, will ih garniht näher E Die R e epa hätte sih nicht so eng an das. Geseß für Posen halten müssen, welche nothwendig find, wenn ein geseß auf Provinzen mit den verschiedenste ausgedehnt werden soll und wenn eine Kolonisation, die jeßt von Staatswegen unternommen wird, in Jedermanns Hand gelegt wird. Jh habe erhebliche Bedenken gegen die Unablösbarkeit der Rente, weil dadurh der Reiz zur Sparsamkeit beseitigt wird und weil dadur der Rentengutsbesizer in Abhängigkeit von dem Gutsbesizer gelangi, der ihm das Rentengut ab-

den müsse. Ich av obne neue Kredite die Mittel finden. mat zu Ungunsten der statistisGea Erhebungen in Betr \{uldung, und ih deute das au auf die ftatistisen über die Zwangéverkäufe, worüber kürzlich eine interessante fation vom Statistishen Amt ershienen ist, Ja, meine dem gegenüber muß i das wiederholen, was ib oft auf folhe Vor- würfe babe antworten müfsen: auf der einen Seite klagt man beim Siurit in jede derartige wirtbschaftiibe Diskussion über den Mangel der Statiftil, über die Vnzuverlässigkfcit dersclben, und jede Ermittelung, die ftattfindet, um das Material einer besseren Statistik ly faffen, gilt als unzutreffend und als ungenügeod. Ich mödhte wünschen, daß der Nachweis gegeben wird, wie man über wirthichaftlihe Verbältnifse überhaupt genauer si orientiren kann anders, als durch gewissenhafte und regel- mäßige Statistik. Ic glaube, daß die Ermittelungen, die jeßt seit einer Reihe von Jahren über die Verschuldung des Grundbesives statifindes, wie auch die regelmäßigen alljährliben über die Shwan- kungen, Lösungen und Neueintragungen von Hypotbeken ein ganz außerordentli wertbvolles und das beste Material zur Beurtheilung wirtbschaftlider Verhältnisse bieten. Mit dem Hinweis, mit einer igtmetyen Wendung, daß Statistik keine Grundlage für derartige Inschauungen und Maßregeln \ein könne, mi abzufinden, bin ih nit in der Lage. I graue nah meiner Kenntniß der 'Verhält- nisse, wir haben auf wirtbschaftlihem Gebiet keine andere Grund- age: als eine genügende Statistik, und, fo lästig diese Ermittelungen oft find, und fo fehr ih au geneigt bin, meinerseits innerhalb meires Refsorts die Grenzen inne zu balten, fo können wir dieselben a Bn urd jede weitere Entwickelung der Dinge wird eber beseitigt n, daß man weiter spezialisirt und daß man die Statiftik __V1e ganzen anderen Ausführungen, daß der Baue Be Gegengewicht gegen die E des De E bin W wit dem Hrn. Abg. von Kardorff vollständig einverstanden ; ih bin bisher der Meinung gewesen, daß der wesentlihfte Wall gegen die Sozialdemokratie gerade der wäre, den Stand der kleineren un mittleren Besißer zu erweitern, weil nichts konservativer mat für den Staat und die Familie, wie der eigene Besiß. Wer theilen E will in der Regel nur mit dem theilen, der mehr hat als er selbst; aber weniger A ist die Neigung, daß Jemand, der auch nur wenig besißt, mit solchen tbeilen will, die gar nichts haben. Also i glaube, jeder Gesetzentwurf, der darauf geri{tet ift, den Stand d ft in Tov Ca E zu vergrößern und zu erweitern i nügli it ei ir e T tiefem Fall U Lins er, und mit einem folchen baben wir es le leßten Ausführungen über die Frage d ähs- e haben mir fafft den Eindruck emdRE / als “ob “alles ebrige eigentlih bloß die Vorrede zu diesen gewesen wäre U: diese sebr wihtige und tief eingreifende wirthshaftlihe Frage hier nov am Sóélusse der Landtags session zu erörtern. Er hat dem land- Le R R ies ¿Freu Jpmren Vorwurf gemacht, daß er eine î S in di fraze cingenemme L hrende oder leitende Stellung in dieser unacft muß ih sagen, der Hr. Abg. von Kardorff weiß über- haupt gar nit, was ich in dieser Frage für eine Ce bes, Sra habe, und kann das auch nit wissen, weil ich meines É diens mit öffentli darüber gar niht ausgesprohen habe. I abe au gar nit die Verpflitung dazu. Jch würde, wenn ih in diele Frage eine entschiedene Stellung einnehmen wollte, mich aus IA Rahmen meiner Reffortstellung vollständig hbinausbegeben. em Hrn. Abg. von Kardorff ift do die Reich8verfafsung und die preußischen Refsortoerbältnifse bekannt ; die Frage gebört zur Kompetenz des Reibes, die preußische Stimme wird einheitlih abgegeben auf Grund der Verhandlungen, die in dem Schooße der Staatsregierung über die einzelnen wihtigen Fragen ftattfinden, und ob der einzelne Minifter da in der Majorität oder Minorität in“ einer Frage gewesen ist, das wird in den allerseltensten Fällen transpiriren. In jedem einzelnen Fall ift der einzelne Ressort-Minister Reichsverbältnissen gegenüber nicht in der Lage, eine andere Stellung einzunehmen als die, die die Gefammtbeit des preußishen Staats-Ministeriums eingenommen hat. E Refsortauffafsung habe id in meiner bisberigen Amtszeit ge- n ne U L R i in gj F ferneren Amts8zeit beibehalten 1 n werden, von w i i ir vollindig gleioüilti, eler Seite es fei, das ist mir , weiß nun nit, ob ih in der Generaldiskussion di - liegenden Anträge erörtern soll ih darf sie glei T E e

Der vorliegende Antrag ift

Ich empfehle deshalb, daß auch in der dritten Lesung die Vor-

timmung finden möge.

Die hierauf folgenden Reden der Abgg. Humann und reiherrn von Hammerstein sind bereits in voriger ummer im Auszuge wiedergegeben. Nah dem Abg. Frei- Seri nimmt das Wort

Abg. En neccerus: Dem ganz ungeheuerlichen Gedanken,

Sie hätte gewisse Aenderungen in Ausficht nehmen iges Spezial- n

erhältnifsen

etreten hat. Redner empfiehlt folgend : ) rahten Antrag: pfiehlt folgenden von ihm einge-

Die erften beiden Absäâte des §8. 1 dur i L ccieven: i äß 8 ch folgende Bestimmungen

ei der eigenthümlihen Uebertragung eines Grundstücks gege Vebernabme einer festen Geldrente (Rentengut) kann die Ablösung der Rente nur zu einem Zehntkbeile dauernd von der Zustimmung beider Theile abbängig gemacht werden. Auf einen Zeitraum von hôstens 50 Jahren eit Ein ehung des Rentengutsvertrages kann die Ablösbarkeit auch bezüglih der übrigen neun Zehntbeile von der Zustimmung beider Theile abhängig gema@t werden, jedo nur mit der Maßgabe, daß der Rentenpflichtige gleihwohl die Ab- lôsung dur unkündbare oder nicht früher als die Rente kündbare Reichs- oder preußishe Staatspapiere oder Landeskultur-Renten- O O etra I E

ebrigen bleibt die Feststellung der Kündigungsfri i

des E E T der berfradeA en Ba Heae laffen. Der Rentenberechtigte darf jedo einen höheren Ablösungs- betrag als den 25fahen Betrag der Rente niht fordern, wenn er die Milobiria nein fi 6 __ Soweit dem Rentenpflihtigen nah gefeßliher oder - mäßiger Bestimmung das Recht, die Rblbfur der Bete Tas langen, zusteht, kann derselbe, sofern nichts Anderes festgeseßt ift, au theilweise Ablösung, jedo nicht unter einem Zehntheil der ganzen Rente beantragen.

Er sagt weiter, daß der Staat jeßt eine Staatsrentenbank grün-

glaube, das ist nicht nöthig, der Staat wird

Sotann bat noch der Herr Abgeordnete einige Ausführungen ge- der Ver- bungen

ubli-

Brandenburger Thor, in demj Schillin ben Sitabert L mjenigen von Swilling aber der

der künstlerishen Schöpfungen im Ganzen ins A

ge at die Wabl des Platzes eine Entscheidung treffen zu wollen.

die Kon nit einigen. Eine

[Gluß h das Preisverfahren fand, ergab, daß neun Mitglieder für

Kaisers

zu \chaffen, welches i : Gründung des E as zusammenfafsendes Bild der bei der

Ans{auu geshiGtliche

dieses Kaisers durchaus in Widerspru ftebt. bierin begründete Besorgniß durch die arcitektonishen t auf fd

die Unablösbarkeit der Rente für kein so großes Uebel und glaubt, daß so shwerwiegende Anträge in dritter Lesung nicht mehr erledigt werden können, da sie einer genauen kommissa- ren orprüfung bedürfen. üglih der Silberfrage sei E Î Tau dirzuweisen, daß Arns jeßt künstlih die Silber- pry seinem Silber U ur zu benußen, mögli{hst viel : iert bedauert, daß diese wihtige Vorlage von einem bes{chlußunfähigen Hause noch erledigt des soll, Das n werde als ein Shußwall gegen die Sozialdemokratie et. Es sei jezt fast zur Gewohnheit geworden, einem Geseß, welches nicht ordentlih marschiren will, diese Etiquette aufzukleben. Diese lex Sombart, so müsse sie heißen, werde ihrem Vater keine Ehre mahen. Da sehe man, wie shlimm es gehen kann mit Resolutionen; Jeder lese etwas Anderes raus. Seine Stellung zur Silberfrage Vabe der Minister unkel gane; man könnte aus seiner reservirten Haltung schließen , er von der Mehrheit des Ministeriums in dieser Frage überstimmt werde, er (Redner) ziehe niht diesen Schluß und hoffe, daß die Herren noch lange auf die Doppelwährung warten müfsen. Das Programm des Hrn. von Hammerstein sei rein sozialistis{ch. Mit wessen Geld solle denn die Landwirthschaft \{uldenfrei emaht werden? Die Forderung der Sozialdemokratie: das echt auf Arbeit und auf- einen bestimmten Lohn, sei eine viel berechtigtere als die Forderung des Hrn. von Hammerstein. Durch jolhe Programme und dur die gegenwärtige Steuer- politik treibe man nur die Mafsen in die Reihen der Sozial- demokratie. Wäre es bei dem allgemeinen JFammern und Klagen der Landwirthe niht angebraht, einmal eine gründ- lih? Enguete über die Lage der Landwirthschaft anzujtellen ? Er wünsche, daß das Gesez heute abgelehnt werde, und wenn M E neR Bru folie: ot werde man fich trösten : n Brühl: es wird hoffentlich sehr weni geben, die auf dieses Geseß Limainfallen: A “aegen Nachdem noch die Abgg. Gerlich und Arendt für die ea iproen Sehlerex jtder besonderer Ausführun edanten über die Doppelwähru ird di - debati gesdlofen Pp hrung, wird die Genera n der Spezialdebatte wird der Antrag Enneccerus Age EHUT und das Geseg unverändert dd bik: Beschlüssen virpode ri E gegen die elkawnen ¡Fer Freisinnigen, einiger , Konservative h i angenommen. i] n und des Abg. von Kardorff | rauf wird eine Petition von Anwohnern des Drausen- ]jees wegen Heranziehung ihrer Grundstücke zu einem Deich: E Oa a ee Forderung, dem Deichverband ; e ingflusses aufzu id- fiátigung überwiesen gflu} fzuerlegen, zur Berüc- ine Reihe von Petitionen von lokalem Jntere i Uebergang zur Tagesordnung erledigt. S Schluß 33/, Uhr.

__— Dem Reichstage ist Seitens des Reichskanzle eigene ARtT C6, Ne Es E R e enftma ürKaiserWil L,

¿Der Reiatag wolle bejdlieben: helm I. zugegangen. : as Nationaldenkmal für Se. Majestät den Hochseli S Wilhelm I. wird auf dem dur ibétlctung, ler. Se, bäude „an der Séloßfreiheit“ entstehenden Plage errichtet. 2) Dasselbe erhält die Gestalt eines Reiterstandbildes. __3) Der Reichskanzler wird ermächtigt, über einen Entwurf für das Denkmal einen engeren Wettbewerb auszuschreiben.

Die Begründung, der ein Plan des künfti S i | s es künftigen S - ee Db Migege fn ift, lautet : R E ur de eseß, betreffend die Vorarbeit 1 ionals- denkmal Kaiser Wilhelms I., vom 23. Dezember [ed Nationale Preisbewerbung Bebufs Gewinnung eincs geeigneten Entwurfs für das Denkmal die Summe von 100 000 # zur Verfügung gestellt worden. In Uebereinstimmung mit dem Bundesrath und Reitstag, pee bei der Bildung des Preiëgerihts durch die Beschlüsse vom 7. Februar und 30. Vèärz 1889 mitgewirkt baben, is diese Preis- bewerbung dur eine Vorkonkurrenz eingeleitet worden, um zunäGst über den Plaß und über die allgemeine Form und Art ‘des Denkmals ein Urtheil zu gewinnen. Ns wurden von den verfügbaren t é zu Preisen verwendet, d fl jur Gewährung von Preisen für die Hauptbeweibng T LEE ei welcher naH endgültiger Entscheidung über die Platfrage das E via e aué\s{ließli§e Aufgabe bilden sollte. L v: er Voeorkonkurcenz wurden 6 Entwürfen Preise zuerkannt, den Entwürfen der Architekten Wilbelm Rettig und f sowie des Architekten Bruno Schmiß je d v Pg “e den Entwürfen des Bildhauers Adolf Hildebrand, des Bildhauers des Bildhruers D Res rofessor Fris Schaper und auer of Sttiilli je et „seite Preis rofefsor . Johannes Sttilling je ein : on den überbazpt zur Bewerbung zugelassenen Entwürf die Mebrzabl einen Plaß vor dem Socibeuinieiee Tre e wählt; unter den Uebrigen hatte sich die größere Hälfte für den Pariser Plat, eine nit viel kleinere Zabl für die Swloßfreibeit [A Q)eden ; nur einzelne batten einen Plaß an der S@loßbrüdcke Î E dem Opernplaß gewählt. Was die preisgekrönten Entwürfe etriffft, fo ist derjenige von Rettig und Pfann auf die westliche Q des Königéplages, derjenige von Shmiz auf den Stnitt- pn R A E hebe f x nir ageru Chaussee berehnet, rent ¿ on Pilldebrand ein Plag i i i selbst, in den Entwürfen von Hilgers und Stbaper Vér Pla grgrn

pernplaßz

Verdienfstlihkeit uge gefaßt, obne zu-

Das Urtheil des Preisgerihts hatte lediglich die

laßfrage konnte auch nach Absch{luß der Prüf Miete beschafften Gedankenmaterials Ä, Preidgeritt i

nâbere Erörterung, welche diese F

rage im An- vor dem Brandenburger Thor, fünf Mitglieder für ei e a nern der Stadt, und zwar zum Theil für die Sóloß- ei B j Cp Theil für den Pariser Play si ausspraen. in Q er Entscheidung der Plaßfrage wird als leitender Gesihts- u E Erwägung zu dienen haben, daß das Denkmal in erster ie e monumentale Darstellung der Gestalt des Howhseligen zu geben haben wird. Darüber hinauszugehen und ein Werk

1 4 am gewesenen Kräfte und Personen

bringt, würde die Gefahr begründen, daf die wh 1 Person des verewigten Kaisers entweder zu sehr in den tergrund gedrängt werden oder aber mii einem Aufwand ron athos zur Darstellung gelangen müßte, welcher mit dem Charakter

In der That hat die

welche in der Vorkonkurrenz v lid di ( zogen, ibre Beftätigung rfatarggr ih die Aufmerksamkeit auf

So sehr der künstlerische Me

Abg. von Eynern hält im Gegensaß zum Vorredner | d

dieser Entwürfe au n derselben gelungen, N dan erkennen sein n so ist es doch keinem

Sten des narchen dur in ugeven,

er Macht und in der Schlichtheit der Erscheinung wiederz

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