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Bezugnahme auf den Kaiser irgendwie zutreffe, so sind wir in der Lage konstatiren zu können, daß jene ittheilungen ‘unrichtig und vollständig erfunden sind.
Am 9. d. M. fand zu Posen eine Sißung der König- lihen Ansiedelungs-Kommission für Westpreußen und Posen statt, und im Anschluß daran wurden am 10.
“ und 11. Bereisungen und Besichtigungen verschiedener An-
siedelung28güter und mehrerer in verschiedenen Stadien der Besiedelung befindliher Kolonien unter- „nommen. Besichtingt wurden unter Führung des Prä- fidenten der Kommission, Ober - Präsidenten Grafen von Zedliß-Trüßschler, am ersten Tage die vollständig besiedelte Kolonie Sokolnik im Kreise Gnesen, die nahezu vollständig besiedelte Kolonie Runowo im Kreise Wongrowiß und die in der Besiedelung begriffenen Güter Ustaczewo und Czernifi im Kreise Znin, am zweiten Tage die fertige Kolonie Lubowo. Ueberall wurde der überäus günstige Stand der Feldfrüchte und die Zufriedenheit der Ansiedler mit den dies- jährigen Ernteaussichten konstatirt. :
Die durch mehrere Pana gelaufene Nachricht, daß auch der Minister für Landwirthschaft 2c. , Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen an der Bereisung theilgenommen habe, ist eine irrthümliche.
Unter den Mitteln, welhegegenwärtig in der kriminalistishen Literatur zum Ersaze für kurzzeitige Freiheitsstrafen vor- geschlagen werden, ist besonders die sogenannte „bedingte Verurtheilung“ hervorgetreten. Das Wesen der leßteren besteht bekfanntlih in der Befugniß des Richters, bei Fállung eines Strafurtheils die Strafvollstreckung mit d»x Wirkung auszuseßen, daß die Strafe wegfällt, wenn der Verurtheilte innerhalb eines bestimmten Zeitraums niht wegen einer neuen strafbaren Handlung verurtheilt worden is. Nachdem eine ähnlihe Einrichtung bereits seit mehreren Fahren in der Stadt Boston und dem Staat Massachusetts bestanden hatte, ist dieselbe neuerdings auch in europäishen Ländern, nämlih durch das Gesez vom 8. August 1887 in England und durch das Gesey vom 31. Mai 1888 in Belgien, ein- geführt worden. Hinsichtlich der besonderen Gestaltung dieser in Einzelheiten und in der Form verschiedenen, jedoch in dem
ten sämmtlihe vorstehend mitgetheilten Fragen bis auf die S 6 im Wesentlichen einstimmig zu Ungunsten derselben be- antwortet. Das Gleihe gilt von der auf die jugendlichen Delinquenten bezüglichen Frage 6 hinsihtlich der Me rheit der Berichte. Eine Minderheit hält in diesem Punkte die Ein- führung der Neuerung im Sinne eines Versuches für statthaft oder wenigstens für nit geradzu verwerflih. Einer von diesen zwölf Berichten nimmt insofern eine vermittelnde Stellung ein, als er eventuell eine der bedingten Verurtheilung ähnliche Einrichtung für zulässig erahtet, bei welcher jedoch die Ent- scheidung über Bewilligung des Strafaufshubes niht dem Richter, sondern dem Justiz-Minister zustehen müsse. Der dreizehnte Bericht endli erklärt sich zwar zur Zeit ebenfalls gegen die Annahme der bedingten Verurtheilung. Er erachtet die leßtere jedoch mit gewissen Einschränkungen grundsäßlich für zweckmäßig und ist daher der Anficht, daß ihre Einführung für die Zukunft in Aussicht genommen werden könne.
Der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten hat unter dem 2. Juni d. J. folgenden Erlaß, betreffend die Vorlesungen an den Universitäten, ergehen lassen:
„Jh bestimme hierdurch was folgt: ; Z
1) die Universitätslehrer sind verpflichtet, in allen Fällen, in welchen sie, sei es durch eigene Wahrnehmung oder auf andere Weise, zu der Ueberzeugung gelangen, daß ein Studirender die Vorlesung überhaupt niht oder nur mit wesentlichen Unterbrehungen besucht hat, die Bescheinigung der Anmeldung (8. 15, erster Absat, der Vorschriften für die Studirenden der Landes-Universitäten 2c. vom 1. Oktober 1879) zu versagen. :
Wird die Bescheinigung versagt, so darf die Vorlesung im Abgangszeugniß nit vermerkt werden (8. 15, leßter Absaß, der angeführten Vorschriften).
2) Bei seminaristishen und sonstigen Uebungsvorlesungen haben die Universitätslehrer den Studirenden auf deren dee eingehende Zeugnisse über Fleiß und Leistungen aus- zustellen.
Diese Zeugnisse sind auf Antrag der Studirenden den Abgangs-Zeugnissen unter entsprechender Verweisung bei dem Vorlesungseintrage beizuheften.“
“ Die anerkannte Wichtigkeit der Maßnahme, Lehrern an
n der Ersten Beilage jur heutigen Nummer des „Reihs- und Staats-Anzeigers“ wird ein Privilegium wegen Aus- fertigung auf den Jnhaber lautender Stadt-Anleihescheine ‘der Stadt Stendal im Betrage von 230000 # veröffentlicht.
Frankfurt a. M,, 14. Juni. (W. T. B.) Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Ftalien traf heute Vormittag 93/4 Uhr hier ein und wurde auf dem r a von dem zahlreich versammelten Publikum mit lebhasten Kundgebungen begrüßt. um Empfang des Kronprinzen, welcher die Uniform des 13. Husaren-Regiments trug, waren an- wesend: die Generalität des XI. Armee-Corps, der Ober-Präfident Staats-Minister Graf zu Eulenburg, der Stadt-Kommandant, der Polizei-Präsident, der Ober-Bürgermeister Miquel und der italienishe General-Konsul de Neufville, Der Kronprinz {ritt die mit Fahne und Musik im Bahnhofe aufgestellte kombinirte Ehren-Compagnie ‘des 81. Jnfanterie-Regiments ab. Hierauf fand die Vorstellung im Fürstenzimmer des Bahnhofs statt. Nach kurzem Aufenthalt fuhr der Kronprinz im zweispännigen Wagen zur Taunusanlage, stieg hier zu Pferde und ritt die Front des aufgestellten Husaren-Regiments ab, worauf dieses zugweise defilirte. Alsdann begab sich der Kronprinz mit seinem Gefolge nah dem Palmengarten.
Bayern.
München, 13. Juni. (Allg. Ztg.) Der Zustand des Staats-Ministers Dr. Freiherrn von Lug is erfreulicher Weise im Laufe des heutigen Tages, wie ein um 5 Uhr Nachmittags erschienenes Bulletin meldete, in fortschreiten- der Besserung geblieben. Die Theilnahme der zahlreichen Verehrzr des kranken Ministers giebt ih fortdauernd in herz- lihster Weise kund. Se. Königliche Hoheit der Prinz- Regent hat heute einen prachtvollen Blumenstrauß über- reichen e : i — 14. Juni. (W. T. B.) Freiherr von Lug hat die leßte Naht hindurch geschlafen. Der Appetit kehrt zurüdck, das Allgémeinbefinden ist reht befriedigend, der Kräftezustand läßt indeß noch zu wünschen übrig.
Baden.
Karlsruhe, 13. Juni. (W. T. A Se. Majestät der Kaiser hat an Se. Königliche Hoheit den Großherzog
Grofßebritaunien und Jrland.
London, 13. Juni, (A°®C) Der Herzog und die Herzogin von Connaught haben gestern Canada ver- lassen und an Bord des Allan-Dampfers „Sardinian“ die ag e mgs D,
m Verlaufe Der gestrigen Sißung des Unterhauses erklärte der Erste Lord des S&agauiis Smith A au bezügliche Anfrage Gladstone's: es sei wahr, daß er gesagt habe, es liege in der Absicht der Regierung. die Berathung der Shanksteuervorlage fortzuseßen, bis sie erledigt sei, Falls es niht nothwendig werden sollte, einen Antrag in Bezug auf andere Maßregeln von großer Wichtigkeit einzubringen. Gegenwärtig sei er nicht in der Lage, einen solhen Antrag anzumelden. Healy erbat sich von der Re- ao Auskunft über die Vorgänge in dem konservativen
arteimeeting im Carlton-Klub. Jedenfalls, fügte er hinzu, wären die irischen Abgeordneten befugt, zu wissen, ob die irischeGüterankaufsvorlage weiter berathen werden würde. Smith wiederholte, daß er noch nit in der Lage sei, Erklärungen über den Gang der öffentlichen Geschäfte ab: oen aber dies thun werde, sobald es möglich sei. Healy
eantragte hierauf die Vertagung des Hauses, um das Ver- halten der Regierung in der Handhabung der Geschäfte des Hauses zum Gegenstand einer Erörterung zu machen. Der Sprecher lehnte es jedo ab, den Antrag zu stellen, weil der- jelbe, wie er bemerkte, einen Mißbrauch der Geschäftsordnung in fih schließe. Auf weitere Anfrage Sexton's, Harcourt's und andere Mitalieder erklärte Smith: er würde, wenn möglich, nächsten Montag dem Hause die etwaigen Beschlüsse und Vorschläge der Regierung bezüglich einer Beschleunigung der Sessionsgeschäfte mittheilen. Damit endete der Zwischenfall. — Hierauf trat das Haus wieder in die Einzelberathung der Schanksteuervorlage ein. Die Debatte über den Antrag des Liberalen Acland, die in der Vorlage für die Ent- shädigung von Schankwirthen, denen die Konzession entzogen worden, ausgeworfene Summe von 350 000 Pfd. Sterl. statt dessen für Unterrichtszwecke zu verwenden, wurde fortgeseßt ae mehrstündiger Dauer gegen Mitternaht wieder
— (W. T. B.) Jn der heutigen Sißzung des Unter- hauses theilte der Unter-Staatssekretär Fergusson mit: am 283. April habe Rustem Pascha dem Premier Marquis
— 14. Juni. (W. T. B.) Nah Meldungen hiesiger Morgenblätter erhielt der Minister des Jnnern Constans den russishen St. Annen-Orden 1. Klasse.
Italien. e __ Rom, 10. Funi. Gleich dem Gesegzentwurf, betreffend die Neuordnung der Emissionsbanken, ist auch die Regierungsvorlage über die Arbeiter - Unfall- entschädigung im Kammeraus\{chuß niht un- wesentlich abgeändert worden. Wie der M. „Allg. Ztg.“ geschrieben wird, ist das Hauptgewiht auf die Shußmaßregeln pflegt worden, durch welche den Unfällen vorgebeugt werden soll. Der Aus\{uß stellt an die Spitze des Ge- seßes die Verpflichtung der gewerblichen Unternehmer zur Ein- führung aller durh die Wissenschaft und Erfahrung diktirten Schußmaßregeln. Auss{huß wie Regierung haben für nöthig erkannt, die obligatorische Versicherung schrittweise durhzuführen und für den Anfang auf die Großindustrie zu beschränken, den kleineren Gewerbebetrieb und alle landwirthschaftlichen Beiriebe aber vorläufig auszuschließen. Als „kleinerer“ Gewerbebetrieb wird nach der Feststellung des Ausschusses derjenige betrachtet, welcher weniger als zehn Arbeiter beschäftigt und keine Ma- schinen anwendet. Getheilt waren die Stimmen im Aus\{huß über das Maß der Versicherungsbeiträge. Nah dem Re- gierungsentwurf sollten die Unternehmer neun Zehntel, die Arbeiter ein Zehntel der Prämien bezahlen. Die Aus){chuß- minderheit will die Beitragsquote der Arbeiter erhöhen, dafür aber die Unterstüßungen sogleich vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit an für zahlbar erklären; die Mehrheit ist für völlige Entlastung der Arbeiter von obligatorischen Beiträgen, wogegen die Unterstüßungen erst vom Beginn der dritten Woche zahlbar sein sollen. Die Civilverantwortlichkeit der Unternehmer bleibt nur noch für zwei Fälle bestehen : wenn ein Unglück durch ihre gerichtlich nachgewiesene Absicht entstanden, und wenn es die Folge der Nichtanwendung der geseßlih vorgeschriebenen Schußmaßregeln . ist. Eine hervor- ragende Entscheidung ist die, welche die Uebernahme der Ver- siherung durch den Staat ausschließt. Derselbe soll nur die Normen für dieselbe aufstellen und ihre Beobachtung über- wachen. Dem Unternehmer hingegen steht es frei, die Ver- sicherung entweder bei der als Normalinstitut geltenden „Nationalkasse für Unfallentshädigung“ oder bei einer der in
Belgien.
Brüssel, 13. Juni. (Alla. Ztg.) Das Schluß- protokoll der Antisklaverei-Konferenz wird im Laufe der nähsten Woche unterzeichnet werden.
Rumänien.
Bukarest, 6. Juni. (Pol. Corr.) Die parlamen- tarishe Thätigkeit hält an und die Arbeiten, die in diesem Augenblick vollzogen werden, gehören zu denjenigen, welche in der Geschihte der Entwickelung des Landes Epoche machen werden. Nah dem Münzgeseß, welches den Handel von einer {weren Bürde bei allen geschäftlichen Trans- aktionen, nämlih dem Agio, entlastet hat, nah Wiede r- herstellung der Ordnung und des dauernden Gleic- gewichts der Staatsfinanzen, nah Einführung eines Sysiems gewissenhaftec Verwaltung der öffentlichen Gelder, nah dem Gese über die Pensionen der Civil- beamten, welches allgemeine Anerkennung findet, ist es der konservativen Regierung vergönnt gewgsen, eine der eifrigsten uad am lebhaftesten verlangten Reformen zu ver- wirklichen, nämlich die über die Organisation der richter- lihen Behörden. Die Konservativen haben für gewisse Richterkategorien die Unabseßbarkeit eingeführt, allen die Sicherheit bezüglich: ihrer Stellung gewährleistet und ihre Lage in moralischer--und- materieller Beziehung verbessert ; andererseits wurde der Bürger vor jeder ungerechten Ver- folgung geschüßt und die persönliche Freiheit in weitestem Maße garantirt. Nach dem Geseßze über die Organisation der rihterlihen Behörden wurde in der Kammer die Aenderung einiger Artikel des Geseges über die Nationalbank in Berathung gezogen. Es handelte sich unter Anderem darum, die Vorschriften bezüglich des Metallshaßzes mit dem neuen Münzgeseße in Einklang zu bringen. Das Gese enthält die folgenden Bestimmungen : Die Metallbedeckung der Banf wird aus Gold bestehen und 40 Proz. des Werthes der aus- gegebenen Banknoten b:tragen; die Banknoten werden auf 100, 500 und 1000 Lei lauten; die Banknoten werden in Gold eingelöst; der Staat verzichtet auf jeden Vortheil, wenn die Bank genöthigt ist, um ihren Metallshaß zu {hüßen, den Escomptesay auf 7 Proz. zu erhöhen. Der Senat hat das QAGLNT heute mit 70 gegen 1 Stimme angenomnien, nach- dem die Liberalen den Saal verlassen hatten.
edrittten Srundgedanten materiell übereinsuimmenden Geseße genügt es hier, auf die zahlreiche, diesen Gegenstand betreffende Literatur, insbesondere auf die Mittheilungen der „Jnternationalen kriminalistishen Vereinigung“, Jahrgang 1 und 2 (Berlin, Guttentag 1889), und auf die unter dem Titel „Kriminalpolitishe Aufgaben“ veröffentlichten Aufsäße des S Dr. von Lißt in der Zeitschrift für die ge)ammte Strafrehtswissenshaft (Bd. 9 S. 452 und 737, Bd. 10 S. 51) Bezug zu nehmen. Hervorgehoben sei an dieser Stelle nur, daß nah dem belgishen Geseß die bedingte Verurtheilung bei Gefängnißstrafen bis zur Dauer von sechs Monaten zugelassen ist, und daß die Verurtheilung als „nicht geshehen“ (comme non avenue) angesehen werden soll, wenn der Verurtheilte während der vom Gericht zu bestimmenden Probezeit, welche die Dauer von fünf Jahren nicht überschreiten darf, nicht eine neue Verurtheilung wegen eines Verbrechens oder Vergehens erlitten hat. / E
Aehnliche geseßgeberische Vorschläge befinden sih in Frank- reih und in Oesterreich in der Vorbereitung, ohne daß jeßt bereits übersehen werden kann, ob dieselben Geseßeskraft er- langen werden. :
Die am 7. und 8. August 1889 in Brüssel abgehaltene Versammlung der „Jnternationalen kriminalistishen Ver- einigung“ hat den Wunsch ausgesprochen, daß das in Belgien eingeführte System der bedingten Verurtheilung in allen Ländern für Strafen von geringerer Bedeutung angenommen werden möchte. Diesem Wunsche hat si kürzlih die Landes- versammlung der deutschen Mitglieder der bezeichneten Ver- einigung in Halle für Deulshland im Wesentlichen ange- \{lo}ssen. Jn der L Cine und in der Tagespresse ist die Frage der geseßlihen Einsührung dieses Systems eine viel erörterte und viel bestrittene geworden A
Dieser Meinungsstreit hat dem Justiz-Minister bereits im
anuar d. J. Veranlassung gegeben, die Präsidenten der ber-Landesgerichte und die Ober-Staatsanwälte der Monarchie zu einer gutachtlichen Aeußerung über die einshlägigen Fragen aufzufordern. Diese Aeußerungen find nunmehr eingegangen, und es dürfte für die Justiz- behörden und Justizbeamten sowie auch für weitere Kreise niht ohne Juteresse sein, über den wesentlichen Jnhalt der- selben unterrichtet zu werden. A
Jn dem bezüglichen Cirkularerlaß des Justiz-Ministers waren insbesondere folgende Fragepunkte aufgestellt :
1) Liegen über die praktishe Bewährung der „bedingten Ver- urtheilung“ in den Ländern, in welchen dieselbe geseßlih eingeführt ist, genügende Erfahrungen vor ?
2) Hat sich ein Bedürfniß zur Einführung der bedingten Ver- urtheilung geltend gemacht, insbesondere;
a, kann den anzuerkennenden Mängeln der rur ege Wer heits\strafen (mangelnde Wirksamkeit, Gefahr der sittlihen Ver- \{chlechterung der Verurtheilten durch Mitgefgngene) nicht in anderer Weise abgeholfen werden ?
b. hat es sih gezeigt, daß mit der Vol\streckung solher Strafen gegen noch nicht vorbestrafte Personen Härten verbunden waren, welche zu dem ae der Verschuldung in keinem Verhältniß standen ?
Sind solhe Verurtheilte namentlich auch dur die Verbüßung der Ie in ihrem weiteren Fortkommen erheblih beeinträhtigt worden
e, Hat sich die Ausübung des Allerhöchsten Begnadigungsrechts als ausreihend erwiesen, um solche Härten zu beseitigen ?
G B Ist von der „bedingten Verurtheilung“ zu erwarten, daß ieselbe :
a. die von ihr Betroffenen mit mehr Erfolg von der Begehung neuer Strafthaten abhalten werde, als dies die Vollstreckung der Strafe vermag ?
b. den Anspruch ter durch die Strafthat Verleßten auf Genug- thuung befriedigen ?
¿s dem Rechtsgefühl des Volks im Allgemeinen Genüge leisten we
rde ?
4) Ist zu befürhten, daß die Aussicht auf möglihe Straflosig- keit bei der ersten Verurtheilung ein Anreiz zur Begehung von Straf- thaten werden könnte? /
5) Ist eine gleihmäßige Ausübung des in der „bedingten Ver- urtheilung“ liegenden Rechts zum Straferlaß von Seiten der Gerichte zu gewärtigen ?
6) Empfiehlt sich die „bedingte Verurtheilung“ gegenüber jugendlichen Delinquenten ?
Von den erstatteten dreizehn eingehenden Berichten sprechen si, wie das „Justiz:Ministerialblatt“ mittheilt, zwölf mit Entschiedenheit gegen die geseßliche n P C be- dingten Verurtheilung aus, und zwar sind in diesen zwölf Gut-
insbesondere
Boifsschuten auf vei Lande Diensttano zur Áußung zu überweisen, hat den Minister der geistlichen 2c. Angelegen- heiten veranlaßt, den Königlihen Regierungen zu empfehlen, thunlichst darauf Bedacht zu nehmen, daß geeigneten Falls bei fih darbietender Gelegenheit neu zu errichtende Lehrerstellen auf dem Lande je nach den örtlihen Verhältnissen mit Dienstland ausgestattet werden. Dies hat jedo nach der Verfügurg nur in solhem Umfange zu ge- \chehen, daß die Bewirthschastung des Dienstlandes weder die Krast und Zeit, noch die Mitiel des Lehrers zum Nachtheil der Schule in Anspruch nimmt. Sofern die Schulunter- haltungspflihtigen erweislih außer Stande sein sollten, den zum Erwerbe einer Landdotation erforderlihen einmaligen Kostenaufwand allein aus eigenen Mitteln zu bestreiten, ist es den Königlichen Regierungen überlassen worden, die Bewilli- gung einer einmaligen Staatsbeihüife zu diesem Zwele unter näherer Begründung des Bedürfnisses bei dem Minister
nachzusuchen.
Heute tagten die vereinigten Ausshüsse des Bundes- raths für at und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Rehnungswesen.
An Zöllen und gemeinschaftlihen Verbrau ch8- steuern (einschließlich der kreditirten A sowie anderen Einnahmen im Deutschen Reih sind für das ganze Etatsjahr 1889/90 zur Anschreibung gelangt :
Hölle 379 604 580 MÆ (gegen das Vorjahr + 67 072 368 46), Tabacfsteuer 11413533 #Æ (4+ 622223 M), Zucker- materialsteuer 25 174637 A (4+ 60511 785 46), Ver- brauhsabgabe von Zudcker 49 918 763 M (+ 26 837460 46), Salzsteuer 41 000323 H (— 839374 F), Maisch- bottih- und Branntweinmaterial - Steuer 23 (54271 A (+ 3175905 46), Verbrauhsabgabe von Branntwein und Zuschlag zu derselben 117 156 802 M (+ 5 723 007 M6), Brau- steuer 25 667 264 M (+ 2 548 668 A6), Uebergangsabgabe von Bier 3 163 261 M (-+ 322 495 M); Summe 676 853 434 M
+ 165 974537 M). — Spielkartenstempel 1277450 M +21541 M6), Wee Pp eiteuee 7 492 262 M6 (+ 603 549 B tempelsteuer für a. s iere 9520564 M (+1610952 M6), b. Kauf- und sonstige nschaffungsgeschäfte 15 143329 M + 2686 506 6), c. Looje zu Privatlotterien 2537 832 M + 1 993 133 M6), Staatslotterien 6 798 226 M (+ 88 724 M), ost- und D - Verwaltung 214070172 Æ# + 12 947 694 M6), Reichs: Eisenbahn-Verwaltung 53 914 487 M + 3 848 607 A6).
Die zur Reichskasse züglih der Ausfuhrvergütungen und i f trägt bei den nachbezeihneten Einnahmen für das Etatsjahr 1889/90 : Zölle 349 876 094 6 (+ 66 726 652 6), Tabadlsteuer
gelangte Bl Einnahme abh-
10 146 649 6 (— 694 164 46), ZuÆermaterialsteuer 111709126,
H 2 282 280 A6), Verbrauhsabgabe von Zucker 40 901 370 M + 40 283 120 6), Salzsteuer 40 592 782 M (— 694 484 A6), Maischbottih- und Branntweinmaterialsteuer 18 082905 f — 3900 M), Verbrauchsabgabe von Branntwein und ushlag zu derselben 91463427 # (+ 19 151217 M), rausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 24471 211 (+2456 947 /6); Summ e 586 705 350 A6 (+ 129 507 668 A6). — Spielkartenstempel 1 225 949 44 (+ 63 632 A4).
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich sächsische Staats-Minister Dr, Freiherr von Groß ist von hier wieder abgereist. )
Der General-Lieutenant von Holleben, Ober-Quartier- meister im Großen Generalstabe, hat sich mit Urlaub nach Bayern und Thüringen begeben.
Der deutshe Reihskommissar Major Wi)smann ist,
wie „W. T. B.“ aus Kairo meldet, gestern . von dort nah Berlin abgereist.
S. M. Kadetten - Schulschiff „Niobe“, Kommandant: Kapitän zur See Fritze, ist am 13. Juni in Leith (Schott- land) angekommen und beabsihtigt, am 19. nach Dartmouth (Englant) in See zu gehen.
erwältungskosten be- 4
Cat | Ca R A Ma Rath k Ldriditot : von Salisbury die Wünsche des Sultans betreffs Er- | der Monarchie zugelassenen Versicherungsanstalten anzu- Friedrich ene ch it cis Had — e hte neuerung dæœ Unterhandlungen über die Besezung | orten. Von der Versicherürngspflicht werden diejenigen Amerika. „Durthlau(htigster Fürst, freundlih geliebter Vetter, Egyptens eröffnet und den Entwurf der Konvention Fabriken oder Verbände befreit, welche den Bestand
Bruder und Onkel!
Aus dem Bericht des Chefs des Generalstabs Meiner Armee erfahre I mit lebhafter Genugthuung, in wie hohem Maße Ew. Königlihe Hoheit und Höchstderen Regierung mitgewirkt haben zur \chnellen Ausführung der für die Sicherheit des Reichs so hobedeut- samen neu eröffneten Eisenbahn. Deutshe Willenskraft und deutshe Ingenieurkunst haben stch{, durch Ew. Königliche Hoheit ge- fördert, bei der Ueberwindung der vielen Schwierigkeiten, die sich dem Baue entgegenstellten, ein herrlihes Zeugniß ausgestellt. Ew. König- lichen Hoheit und Höchsideren Regierung sage Ih für diesen neuen Beweis der Fürsorge für die Interessen des Reihs den wärmsten Dank und wünsche aufrichtig, daß diese Eisenbahn, erbaut * zur Gewährleistung des Friedens und der nahbarlihen Rechte, in hohem Maße auch das Gedeihen des badishen Landes fördern möge.
Fh verbleibe mit der Versiherung wahrer Hochachtung und Freundschaft Ew. Königlichen Hoheit freundwilliger Vetter, Bruder und Neffe Wilhelm.
Neues Palais, 7. Juni 1890.“ i
Se. Majestät der Kaiser hat genehmigt, daß die neue Pionier kaserne in Kehl die Bezeihnung „Großherzog Friedrih-Kaserne“ erhalte.
Oldenburg.
(H) Oldenburg, 13. Juni. Jhre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin sind nah längerem Aufenthalt in Marienbad heute von dort zurückgekehrt und haben sich nach ihrer Sommer-Residenz Rastede begeben.
Anhalt.
Dessau, 12. Juni. (Anh. St. - A.) Jhre Hoheit die Prinzessin Wilhelm von Schaumburg-Lippe sowie Jhre Hoheit die Prinzessin Hilda reisten heute nebst Gefolge nah Kissingen ab.
Oesterreich-Ungaru.
Pest, 13. Juni. (W. T. B.) Der Budgetaus#shu§ß dex österreichishen Delegation hat in seiner heutigen Abendsißung sämmtliche Titel des ordentlichen Heeres- Voranshlags übereinstimmend mit der Regierungs- vorlage angenommen. Im Laufe der Berathung gab der Kriegs-Minister ein Exposs, welhes mit dem in der ungarishen Kommissión abgegebenen voll- kommen übereinstimmte. Jn Beantwortung von Bemerkungen mehrerer Delegirtèn wies der Kriegs-Minister nach, daß das Budget keineswegs verschleiert- sei. Mit Rücksicht auf die
nanzielle Lage habe er die Forderung für das rauchlose Pér reduzirt. Ueber die Größe und Art der in Aussicht enommenen Erhöhung der Friedenspräsenz seien noch eine Studien angestellt, daher seien bestimmte Angaben un- mögli; die Beshränkung des vorliegenden Voranschlags auf eringere Ziffern ziehe naturgemäß weitere Anforderungen für die nächsten Jahre nah \ich. Von ciner Aenderung des Wehrgeseßes sei bisher keine Rede. Einer späteren Einberufung der Rekruten oder einer vorzeitigen Beurlaubung der Mannschaft aus Ersparungsrücksichten könne er nicht zu- stimmen. Betreffs der LRGNNgIUB gen Befestigungen nah modernen Prinzipien seien die Studien auch noch nicht
beendet.
Im Juli soll im Bereihe des XIIL. Corps (Agram) unter dem Chef des eur a anes Fel dzeugmeister Freiherrn von Beck, als Uebungsleiter, die diesjährige großeGeneral- stabsreise vorgenommen werden, bei welher der Stell- vertreter des Generalstabs-Chefs, Feldmarschall: Lieutenant Anton Galgóby, die Operationen der Nord-, der Oberst im General- stabe und Kommandant der 25. Jnfanterie-Brigade Edmund Hoffmeister die der Südpartei leiten wird. An leßterer Reise, deren Vorausseßungen in das Okkupationsgebiet hineinreichen, deren Verlauf aber schon an der Save zum Abschluß gelangen
soll, werden Generale, Stabs- und Ober- Offiziere des Generak- stabes theilnehmen.
mitgetheilt. Das Haus kenne ja die Bedingungen, unter welchen die Regierung zuleßt durh Sir Drummond Wolff über die Konvention unterhandeln ließ.
Jn einer heute Nachmittag abgehaltenen Versammlung der Mitglieder der liberal- unionistishen Partei des Unterhauses, bei welcher Lord Hartington den Vorsitz führte, billigte Chamberlain die gestern von der Regierung im Carlton-Kl ub gemachten Vor schläg e. Nach einer länçeren Diskussion drüctte die Versammlung um Allgemeinen ihre Zustimmung zu diesen Ausführungen aus. Lord Hartington versprach sodann, der Regierung die Ansicht der Versammlung zur Kenntniß zu brinaen.
— 14. Juni. (W. T. B.) Das Unterhaus lehnte heute das Amendement Acland zu dem Artikel 1 der Schanksteuerbill (\. o.) nach dreitägiger Debatte mit 275 gegen 243 Stimmen ab. Hierauf nahm das Haus den Kon- trafkt mil der british-indishenDampfer-Compagnie, betreffend die Postbeförderung zwishen London und der Ostküste Afrikas, an.
— Aus St. Fohn in Neufundland vom 11. Zuni meldet ein Kabel-Telegramm: Das Parlament genehmigte vor seiner Vertagung die Adresse an die Königin Victoria in Bezug auf das französishe Gestade. Die Denkschrist betont die Beseitigung der französishen For- derungen als das einzige Mittel zur Lösung der Frage. Die Einwohner von St. Georges Bay weigern si, E. gu zahlen, so:lange ihren Beschwerden nit abgeholfen worden ist.
Frankreich.
Paris, 12. Juni. Der mit der Prüfung des Ein- nahme-Budgets betraute Unter-Aus\chuß hat der allgemeinen Budget-Kommission seinen Bericht über seine Arbeiten vorgelegt. An der Regierungsvorlage sind, wie wir der „Köln. Ztg.“ entnehmen, Abstrihe in der Höhe von 85 Millionen gemacht worden, davon entfallen auf das E Budget 39 Millionen, das frühere auße - ordentliche Kriegs-Budget 21 Millionen, den Schuldentilgungs- fonds 31/2, Millionen, ‘die Herabseßung der Zinsen für Spar- kfassengelder 211/, Millionen. Die gesammten Ausgaben werden durch diese Ersparnisse auf 3162 Millionen herabgeseßt. Dem gegenüber stehen die vorausgesehenen gewöhnlichen Einnahmen mit 3 060 700 000 Fr. Dazu kommen die Zuckersteuer mit 9 Millionen und der von der Kammer bewilligte Maiszoll mit 5 Millionen, sodaß die Einnahmen im Ganzen 3 074 700 000 Fr. betragen. Außerdem sollen von dem außerordentlichen Kriegs- Budget 26 400 000 Fr. aus Resten früherer Anleihen gedeckt werden. Rechnet man diese zu den Einnahmen, so ergiebt fih ein Gesammtbetrag von 3 101 100 000 Fr. Es stellt sich also ein Fehlbetrag von 60 bis 62 Millionen heraus. Um diesen zu decken, schlägt der Unter-Ausshuß vor, auf den
uckder eine Zuschlagsteuer von 10 Fr. zu legen, welche 8 Millionen bringen soll, weiter eine belntbers Gewerbe- steuer für die Zuersiedereien 1 Million, Petroleumsteuer 6 Millionen. Die Werthpapiersteuer wird von 3 auf 4 Proz. erhöht, was 17 Millionen ergiebt (vergl. die gestrige Nr. des
„R.- U. St.-A.“‘). Die Alkoholsteuer wird um 13,75 Fr. er- höht — auf 170 — und soll 20 Millionen abwerfen. — 13, Juni. (W. T. B.) Der Senat genehmigte
heute die Vorlage, wel{he die Regierung zur eventuellen Ein- reihung der Territorial-Armee in die aktive Armee ermächtigt. :
u der Kommission zur Prüfung der verschiedenen Vorschläge betreffs einer Fr emdensteuer für in Frank- reich wohnende Ausländer erklärte der Minister des Aus- wärtigen Ribot: es stehe dem Handels-Minister zu, die Angelegenheit vom ökonomischen Standpunkt zu erörtern; sodann wies der Minister auf die Schwierigkeiten hin, die sih einer derartigen Besteuerung vom internationalen Gesichts- punkte wegen der bestehenden Verträge entgegenseßen.
Der Handels-Minister übersandte dem Doyen der Delegirten zum internationalen Telegraphen- Kongreß, Telegraphen-Direktor Nielsen aus Norwegen
das Commandeurkreuz der Ehrenlegion.
einer eigenen zweckentsprehenden Kasse nachweisen. Als Gewähr gegen Nichterfüllung der Versicherungsverpflichtungen bestimmt das Gesetz, daß der nachlässige oder böswillige Unter- nehmer das Doppelte der Entschädigungen zu zahlen habe, weiche die Nationalkasse liquidirt haben würde.
_ gn der italienischen Kolonie am Rothen Meere ist am 20. v. M. folgende Verordnung des Komman- danten zur öffentlihen Kenntniß gebraht worden:
j eWir Comthur Balthasar Orero, General-Major, Civil- und Militär-Gouverneur der Erythräischhen Kolonie, verkündigen den Bevölkerungen der alten Provinzen der Kolonie, sowie der jüngst der Königlichen italienis(en Regierung unterworfenen Gebiete, daß am 17. Mai 1890 zu Adua zwishen dem Vertreter Sr. Majestät des Königs von Italien und Ras Mangaicha der Friede beschworen worden ist. Gleichzeitig bringen wir zur Kenntniß, daß kraft des Artikels 13 des italienish-äthiopishen Vertrages, unterzeihnet zu Utschalè am 10. Mai 1889 und anerkannt durch Ras Mangascha, alle Rebellen gegen Se. Majestät den Kaiser von Aethiopien und Ras Mangascha, welche sich in unser Gebiet flüchten sollten, festgenommen, entwaffnet und an Ras Mangascha ausçeliefert werden follen, ebenso wie uns alle Rebellen gegen unser e Autorität auszuliefern sind, welche {fich in das Gebiet jenes flühten follten.“
(Köln. Ztg.) Nachdem noch vor Kurzem Seitens der Regierung vor der Auswanderung nach Eritrea zur Ansiedelung und Kolonisation gewarnt wurde, ver- nimmt man nunmehr von einigen Anfängen auf diesem Gebiete, Dem Abg. Franchetti, welcher ein großes Vermögen und außerdem dîe Erfahrung und Kenntniß der Dinge besitzt, die nur dur langen Aufenthalt an Ort und Stelle erworben wird, ist die Erlaubniß ertheilt worden, diese ersten Versuche zu machen. Franchetti hält, wie es heißt, die Ver- hältnisse sür günstig und den Boden besonders für Wein- und Tabadckbau sehr geeignet. Was die Arbeitskräfte anbelangt, so wird selbstverständlih in erster Linie an afrikanische Ein- geborene gedaht. Für die Beaufsichtigung und Leitung sind Bauern aus der Emilia und anderen Provinzen JZtaliens und ausgediente Soldaten in Aussicht genommen, welche sich zum Bleiben in Afrika entschließen würden. Die Löhne sind in Eritrea äußerst niedrig. Der eingeborene Feldarbeiter er- hält für des Tages Arbeit 40—50 Centimes. Die Ab- mahnungen der Regierung gegen die Auswanderung mittel- loser italienisher Tagelöhner erscheinen unter diesen Um- 1länden durchaus gerechtfertigt. qn der im nächsten Fahre in Palermo stattfindenden Ausstellung sollen die Daseins- verhältnisse Eritreas besonders anschaulich gemacht werden, indem man nicht allein die Erzeugnisse der Kolonie aus- stellen, sondern Dörfer, Aerhöse und Wirthschaftsanlagen Lens nach dem Urbilde dortselbst anlegen wird, in welchem
ingeborene ihre Arbeiten und ihr Handwerk betreiben sollen.
Spanien.
Madrid, 14. Juni. (W. T. B.) Der Senat hat den Antrag Marcoartu: die Regierung zu ermächtigen, in Betreff der Einseßung eines internationalen Schieds- gerihts mit den Mähten in Unterhandlung zu treten, angenommen.
In der Deputirtenkammer brachte der Deputirte Martos eine Resolution ein, in welcher der Erlaß einer allgemeinen Amnestie für politishe Vergehen vor- ae wird zur Feier der Genehmigung des allgemeinen
timmrehts dur die Königin-Regentin.
Niederlande.
Haag, 13. Juni. (W. T. B.) Nach amtlichen Berichten über die Operationen in Athin vom 11. d. M. haben die niederländishen Truppen die Stellungen der Atchinesen auf den Hügeln am Edi-Ufer beseßt und die Atchinesen vertrieben. Die Feinde verloren gegen 80 Todte; auf Seiten der Niederländer wurden 2 Offiziere und 22 Mann verwundet. :
Die Kammerwahlen in Luxemburg sind ruhig ver- laufen. Das Resultat ändert an der Mehrheit der Regie- rung nichts. Der langjährige liberale Abgeordnete des Escher Kantons Rec der Vertreter Luxemburgs auf der leßten Berliner Konferenz, ist mit 5 Stimmen unterlegen.
Vereinigte Staaten. Washington, 11. Juni. (A. C.) Die, wie gemeldet, vom Präsidenten {hon unter- zeichnete Zollverwaltungsbi!l tritt am 1. August in Kraft. Der Präsident wird neun Abschäßer ernennen, welche die Durchführung der Zollgeseze zu beaufsichtigen und alle Streitfragen zu entscheiden haben.
Die neue Pensionsbill ist vom Kongreß genehmigt worden. Die Zahl der Pensionäre und die Ausgaben werden nicht unbedeutend vermehrt. Fn dem mit dem 30. Juni ab- schließenden Fiskfaljahr zahlten die Vereiniglen Staaten 109 357 534 Doll. an Pensionen.
Der Finanzausschuß des Senats hat die vom Repräsentantenhause angenommene Silbervorlage wie folgt abgeändert: Der Ausschuß strich die Bestimmung, welhe die für die Bezahlung - von Bullion aus- gegebenen Certifikate zu einem geseglihen Zahlungsmittel für Staats- und Privatshulden macht, sie bleiben indeß annehmbar für Zölle, Steuern und öffentlihe Abgaben. Die Bullion:-Einlösungsklausel is ebenfalls gestrichen, ebenso der Abschnitt, welcher die freie Prägung von Silber verfügt, wenn immer der Marktpreis 1 Dollar für 3311/4 Gran reines Silber ist. Das Geseß soll 30 Tage nah seiner Annahme in Kraft treten und 10 Fahre in Wirksamkeit bleiben. — Jn der heutigen Sißung des Senats unterbreitete Mr. Morell dem Hause den Berit des Ausschusses und kündigte gleich- zeitig an, er würde zux gehörigen Zeit beantragen, daß die Vorlage an Stelle der Jones’ shen Silber-Bill trete. Ausgenommen die Klausel, welhe eine zehnjährige Be- s{hränkung verfügt, is die Caucus - Bill thatsäch- lih identish mit der Jones'shen Bill, — Der Senat nahm heute eine auch vom Repräsen- tantenhause genehmigte Resolution an, welhe den Prä - sidenten ersucht, Unterhandlungen mit Großbri- tannien anzuknüpfen Zwecks Sicherung der Aufhebung oder Abänderung der Bestimmungen, Kraft welcher Vieh, welches im vereinigten Königreih Großbritannien und Zrland importirt wird, im Landungshafen geschlach- tet werden muß und nicht lebend nah anderen Pläßen ge- braht werden. darf. Das Haus genehmigte gleichzeitig eine Bill, welche den Sekretär für Landwirthschast angeht, die Jnspektion von Vieh, welches für die Ausfuhr be- stimmt ist, anzuordnen, damit ermittelt werde, ob die Thiere frei von Krankheiten sind. Lebendiges Vieh, dessen Fleisch für den Export bestimmt ist, soll ebenfalls untersuht werden, um zu, ermitteln, ob das Vieh frei von Krankheiten und das Fleish gesund ist.
Aus Helena im Staate Montana wird unter dem 11. Juni gemeldet: Die Cheyenne-JFndianer sind auf dem Kriegspfad. Die ländliche Bevölkerung flieht von Schrecken ergriffen in die Städte. Die Männer P sih und bereiten sich auf einen Kampf mit den Rothhäuten vor. Der Gouverneur hat für 1000 Mann Gewehre und Munition verlangt, es wird jedo einige Zeit verstreichen, bis Bundestruppen auf dem Schauplaß erscheinen können.
Parlamentarische Nachrichten.
Wi der heutigen (17.) Sißung des Reichstages, welcher am Lish des Bundesraths der Staats-Minister Dr. von Boetticher und der Staatssekretär von Oehlschläger sowie andere Bevollmächtigte zum Bundesrath nebst Kommissarien beiwohnten, wurde die Wahl eines Schriftführers an Stelle des gus diesem Amte geschiedenen Mitgliedes des Reichstages Holßmann gund von der Tagesordnung abge- seßt und sofort in die zweite Berathung des Gesegentwur 16, betreffend die Gewerbegerihte, auf Grund des Berichts Ler L Kommijsion eingetreten. Berichterstatter ist Abg. achem. | Bei Schluß des Blattes*sprah der Abg. Dreesbach.