1890 / 142 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Jun 1890 18:00:01 GMT) scan diff

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trages. Die deutshe Regierung war der Ansicht, daß die \hweizerishen Behörden die Pflicht hätten, von den Deutschen, die sich in der Schweiz niederlassen wollten, Heimathsscheine und Leumundszeugnisse zu fordern. Zweifellos hat aber die Schweiz das Recht, auch ohne diese Zeugnisse die Niederlassung zu

estatten. Der Art. 2 bestimmt nur, daß die Deutschen, wenn fie Heimaths\schein und Leumundszeugniß haben, die Nieder- lassung in der Schweiz verlangen können. Die Fassung des Art. 2 in dem neuen Vertrage ist klarer und bedeutet eine Besserung des bisherigen Rechtszustandes, indem gesagt ist, daß die Deutshen mit den Zeugnissen versehen sein müssen, um die in Art. 1 bezeichneten Rechte beanspruchen zu können. Damit ist die Streitfrage entschieden. Von besonderer Wich- tigkeit ist die Sea ia age: wer war eigentlih befugt, in diesem Falle zu kündigen, und E gekündigt? Nach der Verfassung hat der Kaiser das Reih völkerrehtlich zu ver- treten, und wenn der L den Vertrag kündigte P hat er in Konsequenz dieser Ver nung gehandelt. Aber nah der Verfassung bedürfen Verträge mit fremden Staaten, wofern sie sh auf Gegenstände beziehen, die zur Kompetenz der Reuhüeezegeung gehören, zu ihrem Abschluß der Zustimmung des Bundesraths und zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung des Reichstages. Kann nun ein so zu Stande ekommener Vertrag einseitig durch das Auswärtige Amt, den

eihsfanzler oder die kaiserlihe Regierung gekündigt werden, oder muß dazu wiederum die Zustimmung des Bundesraths

und die Genehmigung des Reichstags erfolgen? Diese Frage ist von der größten staatsrehtlihen Bedeutung, wenn sie au bisher noh nit praktisch geworden ist, und wäre jevt nicht ein neuer Vertra heute nic so B wir diese Frage er-

örtern. Wenn ih heute nicht in diese rein akademische Eröôr- terung eintreten will, so verwahre ih mich dagegen, daß aus diesem Kündigungsvorgang in der Folge eit ein Präzedenzfall hergeleitet wird. An sh hat der Abschluß des Vertrages eine erfreuliche Bedeutung für unsere Beziehungen zur Schweiz und deshalb befürworte ih die Genehmigung des Vertrages; es kommen dabei aber nicht nux die materiellen Jnteressen in Frage. Man darf die internationale Arbeitershußkonferenz nit über- schäßen, aber auch nicht untershäßen. Die Thatsache allein, daß si die Vertreter verschiedener Regierungen zu diesen wichtigsten Fragen der Humanität und Civilisation in der Hauptstadt des Deutschen Reichs zusammengefunden haben, ist höchst er- freulih. Wenn auch das Deutsche Reich diese Konferenz be-

Sa hin Sam4t4 - 4 Die Priorität gu dieren

der \chweizerishen Eidgenossenschaft. Die Erneuerung des Vertrages bedeutet neben der Sorge für die materiellen Fnter- essen unserer Landsleute in der Schweiz au die Bethätigung der freundnachbarlichen er Mot. Endlich ist der Abschluß dieses Vertrages auch der Abschluß einer unerfreulichen Episode in der auswärtigen Politik, und dies ist nicht der leßte Grund, weshalb ih die Annahme des Vertrages empfehle.

Abg. Hahn: Es empfiehlt sih nicht, retrospektive Betrach- tungen anzustellen, sondecn vielmehr das feierliche Verhältniß mit einem S ius mit dem wir bisher in Frieden und Eintracht gelebt haben, weiter zu erhalten. Wir sind niht der Meinung, daß dieser Friede überhaupt gestört gewesen sei. Jch habe mih von einex Verstimmung zwischen Deutschland und der Schweiz nicht überzeugen können; Seitens der ver- bündeten Regierungen ist auch im vorigen Jahre die bündigste Erklärung abgegeben worden, daß eine solhe Verstimmung niht bestände. Wir freuen uns aber, daß dur den vor- pelegten Vertrag auch der Schein einer solhen Verstimmung

eseitigt ist. Eine unerfreuliche Episode in unserer Auswärti- gen Verwaltung hat überhaupt nicht vorgelegen. Man kann ja über die Auslegung des Artikels 2 des geltenden Vertrages mit der Schweiz verschieden denken ich für meine Person theile sogar die Auslegung des Vorredners —, aber man kann aus der abweichenden Ansicht der Regierung daraus keinen Vorwurf gegen sie herleiten. Das is} aber eine abgethane Sache, wir haben jeßt eine neue Bestimmung vor uns, die zutreffend das zum Ausdru bringt, was im Jnteresse beider befreundeter Staaten liegt, und wix können das bestens sank- tioniren. 29 beurtheile das Vorgehen unserer Verwaltung gegen die Shweiz niht nah der Auslegung des §. 2, sondern nat den Resultaten, die unsere diplomatischen Beziehungen zu der Schweiz für das deutshe Jnteresse gezeitigt haben; die Resultate aber, die unsere auswärtige Verwaltung nicht bloß in Bezug auf die Sicherheit von Deutschland, sondern von Gesammteuropa erreiht hat, sind durhaus niht zu unter- {häßen. Gerade die Vorstellungen Seitens der deuten Ne- ierung in Bezug auf die mißbräuchlihe Ausnußung des sylrehts in Verbindung mit den Vorstellungen anderer europäischer Staaten haben die Schweiz zu einer auch aus ihrem eigenen Jnteresse und ihrer eigenen Ueberzeugung ge- wonnenen entschiedeneren Auffassung des Asylrehts geführt. Daß die Kündigung eines folhen Vertrages Seitens der Regierung erfolgen kann, ist meine unbedenklihe Ansicht. Hätte der Vertrag eine bestimmte Dauer gehabt, wäre er z. B. 1889 abgelaufen, so würde Niemand Bedenken darüber hegen können, daß zum erneuten Zustandekommen des Vertrages die Zu- stimmung des Kaisers, wie die des Bundesraths und Reichs- tages erforderlich ist. Jst das aber der Fall, so erscheint es mir auch unbedenklih, daß ein Vertrag, in den man zur Vermeidung stets erneuter Schreibereien hineingeseßt hat, daß, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird, er sih von selbst erneue, der Kaiser von seinem Recht der Zustimmung Gebrauch machen, und wenn er sie nit ertheilen will, den Vertrag kündigen ibe Jh bitte Sie, dem Vertrage die Zustimmung zu er-

eilen.

Abg. Singer: Wenn ih auch verstehe, daß dem Abg. Let daran liegt, auszusprehen, daß eine Verstimmung zwischen der Schweiz und Deutschland nicht existirt hat, so

laube ih, daß er mit dieser Auffassung doch ziemli allein teht. Jh nehme nit an, daß er die Noten, die zwischen der Schweiz und Deutschland gewechselt sind nit gelesen hat, ih glaube aber, daß er beim genauen Duréhlesen der Noten kaum zu seiner Erklärung hätte fommen können ; denn deutlicher, wie aus diesen Noten hervorgeht, daß es \sich um eine recht ernsilihe Verstimmung E hat, kann wohl kaum aus einem anderen Aktenstück produzirt werden. Es hat ja auch gar keinen Zwed, diese Verstimmung verheimlichen zu wollen; das Bedauerliche ist nur, daß Deutschland die Veranlassung zu dem Konflikt gegeben hat. Wir begrüßen mit dem Vorredner die Vor- lage dieses Vertrages und werden demselben zustimmen. Durch diesen Vertrag ist der Shweizer Eidgenossenschaft diejenige Sühne gegeben, die ihr von Rehtswegen gebührte wegen der versuchten Vergewaltigung von Seiten des früheren Reichs- kanzlers auf diesem Gebiete, zu dem Zwedck…, eine bestimmte politishe Partei zu schädigen. Der frühere Reichskanzler hat in den mit der Schweiz gewechselten Noten klar ausgesprochen,

Mavulihlana Lt Gra

daß er durch die Kündigung des Niederlafsungsvertrages ih die BundéSgeneensGazt der Schweiz im Kampfe gegen die Sozialdemokratie habe erwerben wollen. Und wir verhandeln ier über weltkundige Thatsachen, wenn wir diese Be- auptung aufstellen. Die 0 sizidse und halboffiziöse resse ist_ ja über das wilde Land, die Schweiz, zu iener Zeit hergefallen und hat es #\o dargestelli, als ob die Asyl E und als ob sie selbst ein großes Nest von Ver- \{chwörern sei. Man hat dabei merkwürdiger Weise vergessen, daß die Hauptvershwörer - von Berlin aus bezahlt worden sind. Wir haben ja jeßt die Freude, den Vertreter des früheren Systems unter uns als Mitglied zu . sehen. Am 27, Januar 1887 hat der damalige Minister des Jnnern Hr. von Puttkamer unsere Behauptung, daß er sih der agents Irr as bediene, um in der Schweiz Dinge anzustiften, ie nacher Veranlassung zu Maßregeln gegen die deutsche Sozialdemokratie geben "4 lten, als vollständige Erfindung, als Verdächtigung seiner Stellung und aller Polizei- behörden im Deutschen Reih bezeihnet. Er verlangte, daß man seinen Worten als denen eines ehrlihen Mannes Glauben schenke. Jch erinnere gegenüber den ‘Ausführungen des Hrn. von Puttkamer nur daran, daß Hr. Wohlgemuth \hrieb: „Wühlen Sie nur tüchtig drauf los.“ Es ist selbst- verständlich, daß wir gelegentlih der Berathung dieser Vorlage die Ursache, aus der sie nothwendig geworden ist, mit einigen Worten beleuchten. Die Würdigung des Vertrages war eine Strafe dafür, daß die Schweizer Eidgenossenschaft sih nicht zum Schergen der deutschen Polizei hergeben wollte. Wenn Hr. poon meinte, daß die Verhandlungen mit der Shweiz d Ao e pay einer bestimmten Richtung willfähriger gemacht haben, so sage ih: Böse Beispiele verderben gute Sitten, und es ist bedauerlich, daß man in der Schweiz jeßt anfängt, einen anderen Begriff von Asylreht zu be- kommen, als bisher dort Sitte gewesen ist. Die Kündigung des Vertrages mußte mit einer Niederlage des damaligen Systems endigen, und wir sind berufen, unter diese Nieder- lage heute das offizielle Siegel zu drücken. Wir sind dem Reichskanzler dankbar, daß er in offener, ehrlicher Weise die Sache wieder gut gemacht hat und von der Auffassung zurück- gekommen ist, als ob die Deutschen in der Schweiz und die Schweizer Eidgenossenschaft andererseits dafür gestraft werden müßten, daß die Schweiz über das Asylrecht humanere An- Bauungen batte als Tel Bie __& ho hon lohhafto Wunsch, daß die jeßige Regierung den Reichstag nicht mehr in die Lage bringen möge, die Ausführungen zu mathen, die das System Bismarck unter Assistenz des Hrn. von Puttkamer uns aufge- zwungen hat. Wir haben keine Freude daran, die deutschen Verhältnisse in irgend einer Weise zu diskreditiren. Meine Partei war es aber, die Seitens des Systems Bismarck mit Mitteln behandelt worden is, die in einem Kampf gegen politishe Parteien niht angewendet werden dürfen. ir haben als politishe Partei uns niemals der Dinge s{huldig gemacht, deren wir Seitens der früheren Regierung angeklagt worden sind. Die Mittel, mit denen wir unsere Ziele verfolgen, sind reinerer Natur als diejenigen, die gegen meine Partei seit langen Jahren angewendet werden ; und wenn wir jegzt in einiger Zeit dahin gelangen werden, jenes unheilvolle Aus3nahmegesez niht mehr in der Gesezgebung des Deutschen Reichs zu wissen, so ist das in allererster Linie unserer Thätigkeit zu danken. Jh schließe mit dem Wunsche, daß die Genehmigung des Vertrages den Groll, der mit Recht in der Schweizer Eidgenossenschaft gegen- über Deutschland Plaß gegriffen hatte, beseitigen möge, und ih werde mich lebhaft freuen, wenn die Beziehungen zwischen der Schweiz und Deutschland zu der alten Freundlichkeit zurüdckehren, die sie gehabt haben, ehe die Affaire Wohlgemuth zu der Störung des freundlichen Einvernehmens die Ver- anlassung gegeben hat.

Staatssekretär des Auswärtigen Amts Freiherr Mar- hall von Bieberstein:

Es kann nicht meine Aufgabe sein, auf die retro\spektiven Be- trahtungen des Herrn Vorredners des Näheren einzugehen. Bei den Verhandlungen, die wir mit der Schweiz geführt haben, is mit keinem Worte mehr zurückgekommen worden auf die s\ogenannte Wohlgemuth - Affaire. Die Sache is ein für alle Mal ab- gethan, und ih kann es nicht für nüßlih eracten, daß diese Angelegenheit hier fort und fort zur Diskussion gestellt wird. Ih habe das Wort lediglich ergriffen, um einer Behauptung des Herrn V.rredners mit aller Entschiedenheit entgegenzu- treten, nämlich der, daß die deutsche auswärtige Politik in dem vorigen Jahre die Absiht gehabt habe „einer Vergewaltigung der Schweiz, um cine bestimmte politishe Partei zu \chäâdigen“. Jch muß mit aller Entschiedenheit das Auswärtige Amt des Deutschen Reichs in Schuy nehmen gegen den Vorwurf, daß es diese Tendenz bei der da- maligen Aktion verfolgt habe. Es hat sich im vorigen Jahre um nihts Anderes gehandelt, als um einen Meinungsaustausch mit der Schweiz, wobei unsererseits die Schweiz auf die Ge- fahren aufmerksam gemacht wurde, die aus den sozialdemo- kratishen Umtrieben auf ihrem Gebiet für uns drohen, und das Resultat dieses Meinungsaustaushes war das, daß die Schweiz sich nah wie vor entschlossen gezeigt hat, Bestrebungen aut ihrem Gebiet nit zu dulden, die sowohl die eigene Sicherheit, wie die Ruhe und Ordnung in den benachbarten Staaten gefährden. | Durch diese Hal- tung der beiden Regierungen können sih nur Diejenigen beschwert fühlen, die ein Interesse daran haben, daß jene Umtriebe in der Schweiz fortdauern. Die Schweiz hat niemals ein solhes Interesse bekundet, ih habe also niht nöthig, dem Hrn. Abg. Singer auf den M der Vergewaltigung der Schweiz etwas Weiteres zu er- widern.

__ Abg. von T Jh möchte den Abg. Singer bitten, jeden Ver)uch zu unterlassen, mich zu Aeußerungen über meine frühere Amtsführung zu provoziren. Jh erkenne keinerlei Verpflihtung für mich an, auf Dinge zurückzukommen, die in meiner Ar elegen haben. Jch habe die Ge- Mi so gut oder so s{ ct, wie ih es vermocht habe, ge-. ührt, und oft genug Veranlassung gehabt, in dem Hause Fe zu vertheidigen Jh würde es nicht einmal für konstitutionell halten, auf frühere ministerielle Akte zurückzukommen. Alle die Nekriminationen des Abg. Singer find in ihrer thatsäch- lichen Unhaltbarkeit von mir wiederholt zurückgewiesen worden, und ih kann die Herren, die früher niht in dem Reichstage waren, nur bitten, die Verhandlungen des P nachträg- lih zu vergleihen; sie werden finden, daß die vom Abg. Singer mit so großem Aplomb vorgebrahte Behauptung, ih E mich der agents provocateurs bedient, irrig ist. Es sind LUNENE Berichte, die dem Abg. Singer zugetragen \ind, und die für mih niht in Betraht kommen können. Wenn der Abg. Singer sogar den Fall Wohlgemuth auf mein Conto reibt, so hat er über das Maß hinaus gegriffen. Jch war zur Zeit nicht n Minister und Wohlgemuth kein preußischer Béamter. Den Fall Wohlgemuth auf mein Conto schreiben kann nur eine übertriebene Phantasie, die ih allerdings dem

Sqyweiz den Verschwörern aller Länder ein.

Abg. Singer auf diesem Gebiet zutraue. der die Aktion dieses vielgenannten Mannes für eine korrekte hält. Er fat offenbar, wenn ih rihtig informirt bin, sich einer großen A E Ee den: Schweizer Ver- hältnissen gegenüber \{huldig gemacht, und es“ wäre sehr wünschenswerth gewesen, wenn die von dem Abg. Sin eute mit so großer Genugthuung citirte Aeußerung dieses errn dem Schweizer Agenten gegaiker niht geschehen wäre. Denn ih muß zugeben, daß bei einer niht wohlwollenden Auslegung dieser Aeußerung man auf die Jdee kommen könnte, daß der Herr in niht erlaubter Weise hat provoziren wollen. Andererseits nehme ih keinen Anstand, zu erklären, daß ih diejenige Behandlung, welche ihm von den Schweizer Kantonalbehörden, nicht von der Centralstelle zu Theil ge- worden i ür noch [weniger korrekt halt4 internationalen erkehr pflegt man doch zwischen# gleich- berehtigten Staaten, ‘da, wo es sich um einen Mißgri eines Beamten auf dem M handelt, si darauf zu beshränken, den Fall zur Anzeige der vorgeseßten Behörde zu bringen und von ‘ihr mit der Le Energie, welche die nationale Würde erfordert, Abhülfe zu ew Die Schweizer Kantonalbehörden hätten nit übel aran gethan, wenn sie in diesem Fall ähnlich verfahren wären. Das ist aber nit geschehen, sondern man hat diesen Mann, wie jeßt ganz notorisch feststeht, sozialdemokratischerseits in eine Falle gelockt, man hat ihn dazu: bewogen, über die Grenze zu gehen, ist dann über ihn hergefallen und hat ihn verhaftet. Die deutsche Regierung wäre einem s{weizerischen Beamten gegenüber auf deutschem Territorium nicht so ver- fahren, sondern sie hätte den Beamten ausgewiesen und ihre Beschwerde bei der Nachbarbehörde angebracht. Der Abg. Singer hat die im vorigen Jahre erfolgte Kün- digung des Niederlassungsvertrages mit der Schweiz als eine Vergewaltigung dieser befreundeten Nachbarnation hin- gestellt und weiter erklärt, diese Kündigung sei erfolgt, weil die Schweiz Bedenken getragen hat, K zum Schergen der deutschen Politik zu machen S g. Singer: Polizei!) oder quch Polizei. Die Handlungen der deutschen Polizei werden von den deutschen Regierungen mit ihrer Solidarität vertreten. Nun liegt es mir fern, was mir ja sehr leicht sein würde, hier auf eine ausführliche Auseinanderseßung dar- über einzugehen, welchen Einfluß die jahrelangen Verhand- lungen über diese Fragen, die mit dem BE und mit \oinor ißbräudhliche auna us angen. auf di Schweiz gehabt haben. Das würde vielleiht an ge- wissen Stellen nicht angenehm empfunden werden. Jch fonstatire also nur, daß die Schweiz bisher, wie ih laube, in Verkennung des europüäisven wie ihres eigenen Snterefses sih auf eine ganz radikale Auffassung des Asyl- rets gestüßt hat. Die legten Ereignisse und die darüber ge- führten Verhandlungen haben sie do ganz entschieden zu einer anderen Auffassung gebracht. Die Schweiz hat nicht umhin gekonnt, anzuerkennen, daß durch die Zettelungen derjenigen sozialdemokratischen und anarchistishen Elemente, welchen sie ein Asylreht gewährt hat, nicht nur ihre Beziehungen zu den benachbarten und befreundeten Staaten auf die Dauer getrübt werden mußten, sondern auch die Sicherheit der Schweiz selbst und die europäische Sicherheit. Jch will hier nur beiläufig erwähnen, daß der dem Abg. Singer sehr nahestehende \hwei erie Beamte, der sozialdemokratischerseits hier in den Vordergrund gezogen wurde, von der ihm vor- geseßten Behörde in aller Form desavouirt ist. Es ist der Schweiz doch zum Bewußtsein gekommen, daß es nöthig wäre, die manchmal sehr zarten Beziehungen der internationalen Polizei anderen Organen anzuvertrauen als das bisher der Fall gewesen ist. Die Schweiz hat es für nöthig gehalten, von Centralwegen die ganze politische Polizei aus den Händen der Centralbehörden zu nehmen und sie einem Bundesanwalt einer Centralstelle zu übertragen. Täusht mich nicht Alles, so ist in diesem Mugen E denn doch eine sehr erhebliche Hin- neigung zu der deutshen Auffassung zu erblicken. Die S@hweiz hat sih davon überzeugt, daß eine ganze Anzahl von in ihrem Gebiet sich aufhaltenden O en Ele- menten doch au ihre Sicherheit gefährdet, und hat sie ausge- wiesen. (Lachen bei den Sozialdemokraten.) Etwa nicht ? uuf bei denSozialdemokraten: Ehrenberg!) Sie hat ferner die Redaktion des „Sozialdemokrat“ veranlaßt, ihren Siß zu verlegen, nah England. Wie aber der Abg. Singer diesen Vertrag als eine Niederlage der deutshen auswärtigen Politik bezeihnen konnte, ist mir völlig unflar. Mindestens liegt doch in dem Vertrage eine vom Standpunkt der völligen Gleichberehtigung aus ge- troffene freundschastliche Uebereinkunft -über die Bedingungen, unter welchen die Niederlassungen in der Schweiz und Deutsch- land künftig stattfinden dürfen. "Jh finde nirgends auch nur eine Spur davon, daß die deutsche Regierung zu irgend welcher Konzession der Schweiz gegenüber si herbeigelassen, die man ihr abgerungen hat. Jm O ih finde z. B. in dem Artikel 2 eine erheblihe Verbesserung gegen den früheren Artikel 2, Er verstärkt die Stellung der deutschen Regierung zu diesen Fragen wesentlih. Der alte Artikel 2 enthielt keine Bestimmung darüber, wie weit der Kreis derjenigen deutshen Reihsangehörigen gezogen werden sollte, welche unter Beibringung der betreffenden Papiere einen Anspruch auf Niederlassung in der Schweiz haben sollten. Jebt ist ausdrücklih durch den Artikel 2 festgestellt, daß alle diejenigen Personen, welhe von der deutschen Gesandtschaft mit einem Zeugniß über den guien Leumund versehen sind, und die deutshe Reichsangehörigkeit haben, das Recht der Niederlassung in der R haben. Damit is selbst- verständlih der Schweiz niht das Recht entzogen, auch ohne die Beibringung solcher Legitimationspapiere eine Niederlassung zu gestatten. Aber es ist andererseits doch im Artikel 2 der An- spruch auf Niederlassung an sehr viel konkretere und mehr uverlässigkeit wie bisher gewährende Bedingungen geknüpft. üher bedurfte es nur eines Heimathsscheins und des Attestes der Ortsbehörde über die deutshe Reichsangehörigkeit und den guten Leumund. Jh will den deutschen Ortsbehörden nichts Vebles nachsagen. Aber es kann nicht bestritten werden, daß aus bloßer Vera gcenBei ehr oft Jrrthümer unter- gelaufen sind, die bei einer so hoch stehenden Behörde, wie der deutschen Gesandtschaft kaum vorkommen werden. Jh hätte A p gewünscht, daß bei der Diskutirung eines Vertrages, der doh ein Freundschaftsvertrag ist, in den Räumen dieses Hauses auch nur dem Gefühl Ausdruck gegeben würde, welches unsere Nation beseelen muß, wenn wir mit der e Schweiz unsere Beziehungen festlegen. Die Ausführungen des Abg. Singer gehören nicht in diese Kategorie; denn er hat der eigenen Regierung den unerhörten Vorwu gemacht, daß sie versuht hätte, ihren Nachbar zu vergewaltigen, und daß sie eine Niederlage erlitten hätte. (Abg. Singer:

bin der Legste,

e _

Die frühere Regierung!) weiß nicht, wie der jeßige Herr Reichskanzler dieses Komplimen auffassen wird, E Zu daran der Versuch Eon worden ist, ihn, der do in dieser Frage mit seinem Vorgänger solidarish ist, für die Sozial- demokratie zu kaptiviren, indem man ihm eine Verbeugung macht, so wird er wohl, wenn ih ihn richtig \häße, dies als seiner Würde widersprehend zurückweisen. Jch verwahre unsere Nation entschieden dagegen, daß sie in die Lage kommen könne, bei der Regelung so einfacher, dur die freundnachbar- lihen und internationalen Beziehungen geregelter Verhältnisse eine Niederlage erlitten zu haben.

- Abg. von Marquardsen: Jn diese Diskussion will ih mi nicht einmischen; meine Freunde und ich wünschen, daß dur diesen Vertrag eine neue Grundlage geschaffen werde e ein Einverständniß zwischen der Schweiz und dem Deutschen

eih. Der vorliegende Vertrag n vor dem früheren viele Vorzüge, au in dem Punkt des Art. 2, wie die Abgg. Hahn und Baumbach ihn erläutert haben. Verwahren muß ih mich aber gegen die Auffassung des Hrn. Baumbach, daß eine rechtsgültige Kündigung die Zustimmung aller bei der Verein- barung mitwirkenden Faktoren zur Voraussezung hätte. Ueber diese O können wir uns mündlich unterhalten. Praktische Gestalt hat sie jedenfalls noch niht gewonnen.

Abg. Lieber: Au ih will mich auf die Controverse ares der äußersten Linken und Rechten nicht einlassen.

ir begrüßen den gegenwärtigen Vertrag, so wie er liegt, freudig und werden demselben zustimmen.

Damit {ließt die erste Berathung Jn der zweiten werden die An Bestimmungen des Vertrages und das Sc{lußprotokoll ohne Diskussion genehmigt.

Es folgen Wahlprüfungen.

Bezüglich der Wahl des Abg. Leemann (11. Württem- berg) beantragt die Kommission zwar die Gültigkeit, aber in Bezug auf eine Behauptung des Protestes eine Erhebung dur gerihtlihes Verfahren.

Abg. Müller (Marienwerder) hält die Forderung eines gerihtlihen Verfahrens für falsh; er empfiehlt vielmehr, die Wahlakten den betreffenden Behörden zu überweisen, welche das Weitere verfügen werden.

Der Antrag Müller wird gegen die Stimmen der Deutsch- konservativen und der Reichspartei abgelehnt, der Antrag der Wahlprüfungskommission angenommen. :

Bezüglich der Wahl des Abg. Panse wird ebenfalls die Gültigkeit beantraat.

und Gräfenthal zusammengesebte Lieferung (G. A. 70; 17. 18, 23. 24. 29. 30.) zur Veröffentlihung fertiggestellt ist. :

Behufs der Vorbereitung des Abschlusses und der Veröffent- lihung der Arbeiten über das weftlich von hier liegende Gebiet des inneren Thüringer Waldes wurden von Dr. Beyschlag, Dr. Zimmer- mann und Dr. Scheibe gemeinschaftlihe vergleihende Beziehungen E Blätter Ilmenau, Masserberg, Schleusingen und Suhl ausgeführt.

Im südlihen Thüringen nahm Bezirks-Geologe Dr. Bey- ihlag zur Herbeiführung einer gleihmäßigen Behandlung der S6icten des mittleren Keupers mit den angrenzenden bayerischen Aufnahmen eine Revision f den zur Veröffentlihung bestimmten Blättern Römhild, Rodach, Rieth, Heldburg und Coburg (G. A. 70; 38. 39. 44. 45. 46.) vor.

Dr. Pröôscholdt bewirkte eine legte Revision des Blattes Rentwertshausen (G. A. 70; 31) zur Anschließung an das veröffent- lihte, nôrdlih angrenzende Blatt Meiningen sowie des Blattes Römbild (G. A. 70; 32.) und führte demnähst die Aufnahme der Blätter Sondheim und Ostheim weiter. (G. A. 69; 35. 36.),

In Df TRE ringen brachte Hofrath Professor Dr. Liebe die Aufnahme des Blattes Waltersdorf (G. A. 71; 18.) ¡unter Hülfe- leistung des Dr. Zimmermann zum Abschluß, wodur eine aus diesem und den Blättern Weida, Naitshau und Greiz (G. A. 71; 17. 23. 24.) zusammenzuseßende Lieferung zur Veröffentlichung fertiggestellt worden ist. Außerdem sehte derselbe in Gemeinschaft mit Dr. Zimmermann die Untersuhung des Gebiets der Blätter Lobenstein, Mielesdorf und Gefell (G. A. 71; 32. 28. 34.) fort.

3) Die Provinz Hessen-Nassau. a, Der Regierungsbezirk Kassel.

Im Regierungsbezirk Kassel wurden von Professor Dr. Kayser die Aufnahmen in der Gegend von Marburg fortgeführt und insbesondere der auf die Blätter Wetter, Treisbah-Kaldern und Marburg (G. A. 68; 3. 8. 9.) fallende Wollenberg mit seiner Umgebung kartirt.

Von Professor Dr. Ddo wurden die im vorigen Jahre nicht revidirten Theile der bereits in den Jahren 1873 bis 1876 aufge- nommenen Blätter Langenselbold, Bieber und Lohrhaupten (G. A. 68; 53. 54, 69; 49.) Behufs der Veröffentlihung einer Revision unter- worfen. Demnächst wurden von demselben die für die früher be- gonnene Bearbeitung der geognostishen und bergbaulichen Verhältnisse von Bieber und die zugehörige Spezialkarte erforderlichen Unter- suchungen ausgeführt.

Professor Dr. Oebbeke beendete die Aufnahme der Blätter Neu- kirhen und Niederaula (G. A. 69;_7. 8.)

_ Außer diesen Arbeiten für die Spezialkarte wurden im Regierungs- bezirk Kassel unter Leitung von Professor Dr. Kayser dur Dr. Leppla und Dr. Denckmann die Untersuchungen für das im vorigen Jahre in Angriff genommene Blatt Waldeck-Kassel der N Veber- sichtskarte von Rheinland - Westfalen im Maßstabe 1 : 80 000

; 11) Westpreußen. A

Im Westpreußishen Arbeitsgebiet führte Professor Dr. Jenbß\{ch

die Bearbeitung des Blattes Riesenburg (G. A. 33; 18.) zu Ende und ging sodann auf Blatt Groß-Rohdau über (G. A. 33; 12.).

m Ostpreußischen Arbeitsgebiet begann und vollendete Dr. Klebs die Aufnahme des Blattes. Groß-Schwansfeld und begann diejenige des Blattes Langheim (G. A. 18; 52. 53.).

Dr. Schröder führte die Ueberarbeitung des Blattes Bischofftein (G. A. 18; 58.) so weit, daß zur Fertigstellung nur noch eine Schluß- revision erforderli bleibt,

12) Rügen.

Im Arbeitsgebiet der Insel Rüten führte Professor Dr. S{holz Natträge zu den Blättern Bergen, Lubkow, Vilmniß, Middelhagen, Zickershes Höwt und Groß-Zicker (G. A. 11 ; 5. 6. 8, 9. 11. 12.) aus und brate dadur diese Blätter, mit Ausnahme von Bergen,

zum Abschluß. Stand der Publikationen. Im Laufe des Jahres sind zur Publikation gelangt:

A. Karten.

1) Lieferung 33, enthaltend die Blätter Schillingen, Hermeskeil,

Losheim, Wadern, Wahlen, Lbah . .. . . . , . 6 Blätter 2) Lieferung 37, enthaltend die Blätter Altenbreitungen,

Oberkat, Wafungen, Helmershausen, Meiningen . . . . 9 3) Lieferung 39, enthaltend die Blätter Gotha, Neu-

Dietendorf, Ohrdruf, Arnstadt 4 4) Lieferung 40, enthaltend die Blätter Saalfeld,

Probstzella, Ziegenrück, Liebengrn ......,...4 » 5) Lieferung 42, enthaltend die Blätter Tangermünde,

Jerichow, Vieriß, Schernebeck, Weißewarthe, Genthin,

SIIRE I e O o a i 7

, zusammen 26 Blätter. Es waren früher publizirt . . 206 Blätter Mithin sind im Ganzen publizirt... . , , 232 Blätter. Was den Stand der noch nicht publizirten Kartenarbeiten be: trifft, so ist derselbe gegenwärtig folgender: 1) In der lithographishen Ausführung sind noh beendet : Lieferung 41, Westerwaldlieferung e O lter L 43, Gegend von Marienwerder. . . 4 é¿ e Melsungen... . 6 ù zusammen 18 Blätter. Die Veröffentlihung dieser Blätter wird binnen Kurzem erfolgen. 2) In der lithographishen Ausführung begriffen sind: Lieferung 44, Gegend von Ems. . .. 9 Bl. 46 Birkenfeld . . Heilsberg . . Genthin. .. Bieber

9 , e

Abg. Heine maht darauf aufmerksam, daß in dem Protest mehrfah behauptet wird, daß Sozialdemokraten aus dem Wahllokal verwiesen worden sind; die Wahlprüfungs- kommission habe sih mit dieser Frage hon beschäftigt, sei aber noch nicht zur Entscheidung darüber Pn,

Die Wahl wird für gültig erklärt, ebenso die Wahl des Abg. von Sperber, in Bezug auf welche auch eine nähere Erhebung bezüglih einer Protestbehauptung beschlossen wird, nahdem ein Antrag des Abg. Müller-Marienwerder, die Wahlakten der preußishen Regierung zur weiteren Veran- lassung zu überweisen, abgelehnt war.

Die Wahl des Abg. Kauffmann wird ebenfalls für gültig erklärt.

chluß 41/, Uhr.

Bericht

über die Thätigkeit der Geologischen Landes-Anftalt und Berg-Akademie im Jahre 1889.

I. Die Aufnahmen im Gebirgslande. 1) Der Harz.

Im Gebiete des Blattes Harzburg (G. A. 56; 8.) wurde von dem Landes-Geologen Professor Dr. Lossen die Gliederung und Kartirung der Granit-, Gabbro- und „Eccker-Gneiß“-Massen zwischen dem Ilse- und Radau-Thale fortgeseßt. In Blatt Blanken- burg (G. A. 56; 16) wurden einige topographishe und geologiiGe Revisionen und Ergänzungen ausgeführt, welhe durch

ie Neueinzeihnung oder Vervollständigung des Wegeneyzes veranlaßt waren.

Im Oberharz seßte Bezirks-Geologe Dr. Koh die Revision der Aufnahmen des verstorbenen Bergraths von Groddeck im Bereich der Blätter Osterode, Zellerfeld und Riefensbeck (G. A. 55; 18. 56; 7. 13.) fort und rihtete seine Bemühungen besonders darauf, die Altersfolge und die Lagerungsverhältnisse der Schichten am Bru- A und am Olsteröder - Polsterberger Grünstein-Zuge klar- ustellen.

M Am Nordrande des Harzes wurde von Professor Dr. Dames

die im Vorjahre begonnene Aufnahme des Blattes Wegeleben

(G. A. 56; 12.) bis auf einen kleinen Theil in der Nordostecke und

einige Revisionen zu Ende geführt. Auch kartirte derselbe auf Blatt

Wernigerode die Zechsteinformation von Nausen zur Herbeiführung

der Uebereinstimmung mit dem benachbarten Blatte Derenburg

(G. A. 56; 9. 10.). j

Westlich des Harzes beendete Bezirks-Geologe Dr, Ebert die Aufnahme des Blatts Gelliehausen (G. A. 55; 35,) fast vollständig.

Professor Dr. von Koenen brachte das Blatt Göttingen (G. À. 55; 28) dur eine leßte Revision zum Abschluß und begann die Aufnahme des Blattes Reinhausen (G. A. 55; 34.) In den Blättern Gandersheim, Seesen, Westerhof und Osterode (G. A. 59; 11. 12. 17. 18.) fügte derselbe die Ergebnisse einiger neuer Aufschlüsse hinzu und sehte ferner durch eine Anzahl von Orientirungsbegehungen die erste Untersuhung der Blätter Freden, Cinbeck, Moringen und Nörten (G. A. 55; 4. 10. 16. 22.) fort.

2) Thüringen.

Nsördlih des Thüringer Waldes wurde von dem Berg- Fngenieur Franßen im Bereich des Blattes Kreuzburg (G. A. 553; 60.) eine Revision des Muschelkalkgebietes nôördlich von der Kreuz- burg-Ifta'er On ausgeführt und die Aufnahme des durch Ver- Degen sehr zer\chnittenen Terrains südlih jener Straße dem Ab-

{luß nahe gebracht. Ï Thüringer Walde wurde von dem Hülfs-Geologen

Dr. Scheibe im Gebiet der Blätter Brotterode und Friedrihsrode (G. A. 70; 7. 8.) im Rothliegenden die Abtrennung der Tuffe von den übrigen Sedimenten bewirkt. Von demselben wurde sodann innerhalb des Blattes Ilmenau (G. A. 70; 22,) in Gemeinschaft mit dem Hülfs-Geologen Dr. Zimmermann die Aufnahme im west- lien Theil des Blattes fortgesezt, während im Anschluß an diese Arbeiten Landes-Geologe Dr. Loreß die Untersuchung des östlichen Theils des Blattes weiterführte. 2 j

Die Kartirung und Revision der Blätter Königssee und Shwarz- burg (G. A. 70; 23, 24.) wurde von Dr. Loreß in den dur den R den Buntsandstein eingenommenen Theilen dieser Blätter ertig gestellt.

c Professor Dr. von Fribsch vollendete die Aufnahme des Blattes Remda (G. A. 70; 18) und führte eine Anzahl von Revisionen inner- B A gun L A O Nlater Ia S(chwarza, Suhl un eusingen (G, A. 70; 14. 20. 21. 27.) aus.

as an Remda westlich angrenzende Blatt Stadt Ilm (G. A. 70; 17.), zu welhem eine erste Aufnahme von E. E. Schmid vorlag, wurde durch Dr. Zimmermann einer vollständigen Revision unterzogen und druckfertig bearbeitet, sodaß nunmehr eine aus den Blättern Stadt Ilm, Remda, Königssee, Schwarzburg, Breitenbach

weitergeführt und unter Hülseleistung des Bezirks-Geologen Dr. Bey- ias PAMeN die Umgegend von Kassel bearbeitete, zum Abschluß gebracht.

b. Der Regierungsbezirk Wiesbaden.

Im Regierungsbezirk Wiesbaden führte Professor Dr. Kayser die Aufnahme der Gegend von Dillenburg fort und vollendete die östliche L des Blatts Dillenburg nebst Theilen des angrenzenden Blatts

ringenstein. (G. A. 67; 18. 68; 13.)

Professor Dr. Holzapfel setzte die Aufnahme des Blattes St. Goarshausen (G. A. 67; 51) fort und brachte sie dem Abschluß nahe. Derselbe begann zuglei die Bearbeitung des Blattes Algen-

roth (G. A. 67; 52.). 4) Die Rheinprovinz.

In dem linksrheinischen Theile der Rheinprovinz wurde von dem Landes-Geologen Grebe die Revision der früher auf der topographi- \chen Unterlage älterer Meßtischblätter bearbeiteten Aufnahmen zur Uebertragung auf die Grundlage neuer Meßtischblätter der Landes- aufnahme fortgeseßt. Sie betraf die Blätter Mettendorf (G. A. 79; 2.) Oberweiß, Bitburg, Landscheid, Wittlih, Bernkastel, Neumagen, Morbach und Hottenbach (G. A. 80; 1. 2. 3. 4. 5. 10, 11. 12.). Die Revisionen dieses Gebiets wurden so weit abgeschlossen, daß die Beröffentlihung von 11 Blättern der Gegend von Lrier hat in Angriff genommen werden können.

Außerdem brachte Landes-Geologe Grebe noch Revisionen in den an dieses Gebiet nördlih angrenzenden Blättern Killburg, Hasborn und Alf (G. A. 66; 56. 58. 59.) sowie in dem Nahegebiet und bei Saarbrücken zur Ausführung. :

5) Die Provinz Schlesien.

In der Provinz Schlesien vollendete Landes-Geologe Dr. Dathe die Aufnahme des Blattes Rudolfswaldau (G. A. 76; 19.). Der- selbe führte die Aufnahme des Blattes Reichenbach (G. A. 76; 14.) weiter und begann die Kartirung des Blattes Friedland (G. A. 75; 21.) sowie die Untersuchung der See der Eruptiv- gesteine und Tuffe in dem Blatle Waldenburg (G. A. 75; 18.).

Bergrath Schüße begann die Untersuhungen in den Blättern Kupferbera, Ruhbank, Schmiedeberg und T\shöpsdorf (G. A. 75; 10, 11. 16, 19.).

Il. Die Aufnahmen im Flachlande unter besonderer Berücksihtigung der agronomischen Verhältnisse. Vorpommern.

Sn dem Vorpommernschen Arbeitsgebiet führte Landes-Geologe Professor Dr. Berendt in der durch Revisionsarbeiten nicht bean- \spruchten Zeit unter Hülfeleistung des Kulturtechnikers Hübinger und zeitweise auch des Kulturtehnikers Wölfer die Kartirung des Blattes Gr. Christinenberg ganz und des Blattes Stettin zum größeren Theil aus. (G. A. 29; 33. 32.

Landes-Geologe Dr. Wahnschaffe bewirkte mit Hülfe der Kultur- techniker Toellner und Goßner die Aufnahme der Blätter Podejuh uad Alt-Damm (G. A. 29; 38. 39) .

Dr. Lattermann nahm die Kartirung des Blattes Kolbigow (G. A. 29; 37.) in Angriff.

7) Hinterpommern.

Im Hinterpommernschen Arbeitsgebiet brachte Bezirks-Geologe Dr. Keilbhackd unter Hülfeleistung der Kulturtehniker Pohlit, Baldus und Burck die Blätter Bubliß, Gramenz, Wurschow und Kasimirshof (G. A. 31; 2. 7. 8. 9.) zum Abs{luß und gun fodann die Aufnahme der Blätter Bärwalde, Persanzig und Neu-Stettin (G. A. 31; 13. 14. 15.), von welchen die beiden leßteren gleihfalls

ertiggestellt wurden. O L Udckermark.

Im Uckermärkishen Arbeitsgebiet brachte Landes-Geologe Dr. Wahnschaffe mit Beihülfe des Kulturtechnikers Toellner die Aufnahme des Blattes Hindenburg (G. A. 28; 45.) zum Abschluß.

Dr. Schroeder vollendete die Kartirung des Blattes Wallmow (G. A. 28; 41.).

Dr. Beushausen führte die Aufnahme des Blattes Gramzow zu Ende und begann diejenige des Blattes Pencun. (G. A. 28; 47. 48.)

Dr. Lattermann brate das Blatt Ringenwalde (G. A. 28; 57.) durch Aufnahme des E A P ER e zum Abschluß.

avelland.

Im Havelländishen Arbeitsgebiet führte Dr. Keilhack eine Schluß- revision des durch den Landes-Geologen Dr. Laufer aufgenommenen Blattes Lehnin (G. A. 44; 39) unter besonderer Berücksichtigung neuer wichtiger Aufs{lü}se in den Thongruben bei Lehnin und Michels- dorf aus.

l De Beushausen stellte durch Bereisung eines seiner nassen Lage wegen bisher nit zugänglih gewesenen Theils der Blätter Groß- Kreutz und Brandenburg (G. A. 44; 33. 32.) während der trockensten Jahreszeit diese Blätter Da its

Im Arbeitsgebiet der Prigniß brachte Professor Dr. Gruner zunächst das Blatt Wilsnack (G. A. 43; 4.) zum Absch{luß und begann sodann die Aufnahme des Blattes Glörven. (G. A. 43; d,

Dr. Klockmann beendete die Aufnahme des Blattes Tramniy.

(G. A. 44; 2.,).

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8 _ zusammen 7 Z

3) In der geologischen Aufnahme fertig, jedoch . noch nit zur Publikation in Lieferungen abges{lossen 122 ü

4) In der geologischen Bearbeitung begriffen . _. 115 é

Summa 312 Blätter.

Einf\chließlih der publizirten Blätter in der An-

B e S e ene dia E nd demnach im Ganzen bisher zur Untersuhung fi E A0 enttas! reren Da IGTLeL. erner is die 1. Harzlieferung, Gegend von Nordhausen, in 2: Auflage begriffen ; eine geologishe Uebersichtskarte und eine Hghen- \hichtenkarte vom Thüringer Wald im Maßstabe 1: 100000 befinden fch in der Vorbereitung. B, Abhandlungen und Jahrbuch.

1) Band VIII Heft 4. Anthozoen des rheinishen Mittel-Devon von Dr. Clemens Schlüter. Mit 16 lithographirten Tafeln. #i

2) Band IX Heft 1. Die Echiniden des nord- und mittel- vat Oligocäns von Dr. Theodor Ebert. Hierzu ein Atlas mit 10 Tafeln und eine Texttafel. Sf

3) Band IX Heft 2. R. Caspary: Einige fossile Hölzer Preußens. Nach dem handschriftlihen Nachlasse des Verfassers be- arbeitet von R. Triebel. Hierzu ein Atlas mit 15 Tafeln.

4) Band X Heft 1. Das norddeutsche Unteroligocän und seine Molluskenfauna von Dr. A. von Koenen. Lieferung T: Strombidae Muricidae Buccinidae nebs Vorwort und 23 Tafeln.

5) Jahrbuch der Königlih preußischen geologischen Landesansftalt und Berg-Akademie pro 1888 CRXLI und 9519 Seiten Text und

15 Tafeln. i | Debit der Publikationen. Nach dem Bericht für das Iahr 1888 betrug die Gesammtzahl der im Handel debitirten Kartenblätter a L E ZOC25_ L Im Jahre 1889 wurden verkauft : Von Lieferung 1, Gegend von Nordhausen 48 Bl. 2 a Jena 11527 Bleicherode 13 Erfurt 12 Zörbig 15 Saarbrüdcken I. Theil 2 ¿A O 2 « Riechelsdorf 21 des Kyffhäusers 55 von Saarburg 6 Berlin NW. 18 Naumburg 18 Gera 36 Berlin NW. 20 Wiesbaden 63 Mansfeld 32 Triptis 14 Eisleben 23 Querfurt 29 Berlin 8. 65 Frankfurt a. M. 14 Berlin SW. 55 Ermsch{hwerdt 27 Tennstedt 3

* Berlin 80. 70

Lauterberg a. H. 32 Rudolstadt 19 Berlin N0. 51 Eisfeld i. Thür. 36 Limburg 71 Gardelegen 30 Lindow 6 Rathenow 10 Hersfeld S7 Meiningen 263 Stendal 31 Gotha 204 Saalfeld i. Th. 254 Tangermünde 231

zusammen 1937 ,„,

sodaß im Ganzen durch den Verkauf debitirt sind . . 22 565 Bl. Von den fonstigen Publikationen sind verkauft worden:

2 Expl.

V V 0E 54 Rüttueidórf

on Band I t1: Rüdersdorf . ui " v u 2: Schmid Keuper des öst- lihen Thüringens . N