1890 / 154 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Jun 1890 18:00:01 GMT) scan diff

wie vorher zusammen, nur stimmen die wildliberalen Abgg. Langerfeld, Thomsen und Wisser, ferner der Badenjer Marbe (C.) für den Antrag.

Von den Resolutionen wird die erste (Verwahrung gegen die Zukunsftspläne) gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und der Deutschkon}ervativen, die zweite (einjährige Be- willigung) gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, der Nationalliberalen, der Reichspartei und der Deutschkonservativen mit 176 gegen 104 Stimmen, die dritte (Verlängerung der Rekrutenvakanz 2c.) gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Deutschkonservativen, die vierte (zweijährige Dienstzeit) gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, der Reichsparteî und der Deutschkonservativen angenommen.

Die 8. 2—4 gelangen ohne Debatte zur Annahme.

Damit ist die zweite Berathung der Militär- vorlage erledigt.

Dem Reichstage ist folgender Antrag zugegangen: Berlin, den 26. Juni 1890. Mit Ermächtigung Sr. Majestät des Kaisers beehrt sich der Unterzeihnete dem Reichstage den Antrag, zur Vertagung des Reichêtages vom 8. Juli cr. bis zum 18. November cr. die Zustimmung zu ertheilen, zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vorzulegen.

Der Reichskanzler. von Caprivi.

fa Pn dem Reichstage ist von den Abgg. Graf von Dönhoff-Friedrichstein, Graf von Douglas, Gehlert, Luß, Menzer, Dr. Graf von Moltke und Genossen der nachstehende Entwurf eines Heimstättengeseßes für das Deutsche Reich Art t worden :

§. 1. Jeder Angehörige des Deutschen Reichs hat nach voll- endetem 24. Lebensjahre das Recht zur Errichtung einer Heimstätte.

_§. 2. Die Größe einer Heimstätte darf die eines Vauernhofes nit übersteigen. Sie muß wenigstens einer Arbeiter oder Bauern- familie Wobnung gewähren und die Produktion der nothwendigen Nahrungsmittel ermöglichen.

Nothwendiges Zubehör einer jeden Heimstätte sind:

1) die Wohnung des Heimstätten-Eigenthümers,

2) die nothwendigen Wirthschaftsgebäude,

3) das zum Wirthschaftsbetriebe unentbehrlihe Geräth, Vieh- und Feldinventarium, sowie die landwirthshaftlihen Erzeugnisse, welche zur Fortseßung der Wirthschaft bis zur nächsten Ernte unent- behrlih sind

_§. 3. Der zur Heimstätte festzulegende Besiß darf nur bis zur Hälfte des Ertragswerths mit Renten, welche durch Amortisation zu tilgen sind, vershuldet sein. Die Errichtung ist bedingt durch Um- wandlung der den Grundbesiß zur Zeit belastenden Hypotheken und Grundschulden in amortisirbare Renten.

Höher vershuldeter Besiß kann von den dur die Landesgeseß- gebungen zu errihtenden Landes-Heitnstättenbehörden zur Gründung von Heimstätten zugelassen werden, wenn der Besitzer die Verpflich- tung übernimmt, die über die Hälfte des Ertragswerths hinaus- gehenden Hypotheken und Grundschulden mit 1°/ für das Jahr zu tilgen, und die Tilgung nah Ermessen der Landes-Heimstättenbehörden gesichert erscheint. Verstärkte Amortisation ist gestattet.

_§. 4. Squlden dürfen auf Heim|tätten nicht eingetragen werden. Mit Bewilligung der Heimstättenbehörde können bis zur Hälfte des Ertragswerths Rentenshulden mit ciner dem Zweck entsprehenden Amortisationsperiode eingetragen werden :

1) im Falle einer Mißernte,

2) zu nothwendigen Meliorationen,

3) zur Abfindung von Miterben. ,

. 9. Die Heimstätte unterliegt der Zwangsvollstreckung nuc in folgenden Fällen :

__ 1) wenn die Forderungen aus der Zeit vor Errichtung der Heim- stätte stammen und niht drei Jahre nah Veröffentlihung der Heim- ftättenqualität verflofsen sind,

2) auch nach Errichtung wegen rechtskräftiger Ansprüche aus Lie- ferungen, die zur Errichtung und ¿um Ausbau der Heimstätte ver- brau(cht sind,

3) wegen rüdständiger Renten und Steuern.

__ In den Fällen zu 2 und 3 is als Vollstrekungsmaßregel nur die von der Heimstättenbehörde zu vollziehende Zwangsverwaltung der Heimstätte zulässig.

_§. 6. Die Heimstätte ist untheilbar und vorbehaltlich des Nießbrauchsrechts der Wittwe des leßten Besißers durch Erbgang, im Falle des Vorhandenseins mehrerer Miterben, nur auf einen der- selben übertrazbar.

Behufs Zusammenlegung von Ländereien kann mit Genehmigung der Heimstättenbehörde Umtausch von Ländereien stattfinden.

S L Die Veräußerung der Heimstätte unter Lebenden ist nur mit Genehmigung der Ehefrau des Heimstättenbsigzers zulässig.

Niemand darf mehr als eine Heimstätte erwerben.

_ §. 8, Der Landesgefeßgebung bleiben alle näheren Bestimmungen überlassen und speziell :

, 1) Die Bestimmungen der Maximal- und Minimalgröße der Heimstätten innerhalb der in §. 2 angegebenen Grenzen,

2) die Abgrenzung der Steuerfreiheit der kleinsten Heimstätten,

3) die Regelung des Nießbrauchsrechts der Wittwe des ver- storbenen Heimstättenbesitzers an der Heim/\tätte,

4) die Errichtung der Heimstättenbehörde,

9) die Errichtung der Heimstätten-Rentenbanken,

6) die Ordnung des Heimstätten-Erbrechts.

Zu der zweiten Berathung des Entwurfs eines Ge- seßes, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reihshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1890/91 (Gehaltsverbesserungen), sind in dem Reichstage folgende Anträge der Abgg. Auer und Genossen eingebraht worden:

Der Reichstag wolle beschließen :

__1) Den Kommissionsantrag V wie folgt abzuändern: V. Kap. 85

A H Gi@ beann ARggWent Zu Me ienAkeepesterungen »eicâftigte Beamte un te v ßgabe

Anlage XIL 3 804 9hD d a nterbeanite rah Maßgabe der

Y Die verbündeten Regierungen zu ersuchen: dem Reichstage noch in dieser Session eine Vorlage auf Abänderuug bezüglicher Vor- schriften des Militär-Pensionsgeseßes, des Reihs-Beamtengeseßzes und der Reihs-Reliktengefege zu unterbreiten, wonach den pensionirten Beamten und Militärpersonen fowie den zu Reliktenbezügen hbe- rechtigten Hinterbliebenen vcn Beamten und Pensionären cine ent- sprechende Pensionszulage resp. eine Zulage zum Wittwengelde und Waisengelde nach Verbältniß der den betreffenden Beamten- i ace En ¿u bewilligenden allgemeinen

ngen gewährt werden k i i Mittel in den Reichshaushalts-Etat in Tia alt u

Zu Ehren des aus Ost-Afrika zurückgekehrten Kaiser- lihen Kommissars Majors issmann L lte der Reichstag am Sonnabend, 28, d. M., im Kaiserhofe einen Kommers. Das Comité, welches sich zu diesem Zwecke gebildet hat, besteht aus folgenden Herren: Graf von Ärnim, Graf von Ballestrem, Graf von Behr, Dr. von Bennigsen,

rigen (Düsseldorf), Dr. Hammacher, Graf von Hoensbroe, olßmann, von Kardorff, Graf von Kleist-Schmenzin, von eveßzow, Freiherr von Manteuffel, Dr. von Marguardsen, Graf Mirbach, Oechelhäuser, Graf von Stolberg,

und Dr. Windthorst. N

Die von dem Bureau-Direktor des Hauses der A b- eordneten, Geheimen Rehnungs-Rath Kleinshmidt ver- aßte vorläufige Uebersicht über die Se ae - keit des Hauses ist erschienen. Aus derselben ergiebt sich, daß 47 Vorlagen der Regierung von beiden Häusern des Landtages in der verflossenen Tagung erledigt worden find. Acht Vorlagen hat das Abgeordnetenhaus allein erledigt. Ab- gelehnt wurde nur eine Vorlage (das Sperrgeseß) vom Abgeordnetenhause. Unerledigt blieben daselbst zwei E (Notariatsgebühren- und Schulpflichtgeseß). Vom Herrenhause wurde eine Vorlage (Unterhaltung der nit schiffbaren Flüsse in Schlesien) abgelehnt. An selbständigen Anträgen von Mit- gliedern des Hauses wurden 11 erledigt, während 10 un- erledigt blieben (darunter Wildschadengeseß , Reform der Eisenbahntarife, Bienengesey, der Windthorst’she Schulantrag, Schulversäumnißgesez und Besteuerung der Konsumvereine). Eine Jnterpellation wurde durch Beantwortung erledigt.

Ferites wurden 7 Berichte der Wahlprüfungskommission, Berichte der Geshäftsordnungskommission und 58 Berichte

der Agrar-, Petitions-, Unterrichts-, Gemeinde- und Budget-

kommission erledigt, während 14 unerledigt geblieben find.

Beröffentlihungen des Kaiserlihen Gesundhetits- amts. Nr. 25. Inhalt: Gesundheitsstand. Volkskrankheiten in der Berihtswoche. Cholera in Spanien. Sanitätswesen in Oesterreih, 1889. Sterbefälle in deutshen Städten mit 40000 und mebr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Berliner Krankenhäusern. Desgl. in deutschen Stadt- und Landbezirken. Geburten und Sterbefälle in Aachen, Elberfeld, München, 1889. Witterung. MaeAE Maßregeln gegen Volkskrankheiten, Thierseuben in Frankreich, 1. Vierteljahr. Veterinär-polizeilihe Maßregeln. Medizinal- Geseßgebung u. \. w. (Deutsches Reich.) Arzneibuch. (Preußen. Reg.-Bez. Düsseldorf.) Verabreitung ron Desinfektionsmitteln an Hebammen. (Württemberg.) Entschädigung für getödtete oder ge- fallene Thiere. Schafräude. (Lippe.) SwWlachtanlagen. (Oesterreih. Böhmen) Viehmärkte 2c. (Salzkurg.) Einfuhr von Arzneiwaaren. (Steiermark.) Gemeinde-Sanitätsangelegen- heiten. (Großbritannien.) Tollwuth. Rehtsprehung. Milch- fälshungen. (Fortsezung.) Kongresse, Verhandlungen geseßgebender Körperschaften, Vereine u. . w. SInternationaler Kongreß für Hutne und Demographie zu Paris. (Schluß.) Vermischtes. Verein deutsher Mineralwasserfabrikanten. (Orts-Gefundheitsrath zu Karlsruhe.) Geheimmittel. —- Thätigkeit der ärztlihen Pro- vinzialkommissionen in Belgien.

Entscheidungen des Neichsgerichts.

Eine strafbare Nöthigung durch Gewalt im Sinne des 8. 240 Str.-G.-B. liegt, nah einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats vom 9. April 1890, nur dann vor, wenn die zu- nächst nur gegen Sachen gerichtete Gewalthandlung au gegen die Person des zu Nöthigenden sich rihtet; die Gewalt muß von dem zu Nöthigenden physisch empfunden werden.

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Die Mitglieder der Innung und des Arbeitgeberbundes der Stettiner Maurer-- und Zimmergeschäfte hielten, der „O stsee-Ztg." zufolge, am 25. Juni eine außerordentlihe Versamm- lung ab, in welcher festgestellt wurde, daß durch die Heranziehung fremder Arbeitskräfte und durch den Zuzug von Maurern aus der Umgegend viele Meister und Bauunternehmer thren Bedarf gedecki haben. Verlangt wurden noch zusammery etwa 180 Maurer und Zimmerleute, welche unverzüglich bei dem Swhlesishen Agenten bestellt werden sollen. Von einem Mitgliede der Versammlung wurde mitgetheilt, daß die Strikenden neuerdings wieder beschlofsen haben, im Strike auszuharren; gleichzeitig haben dieselben aber auch den Beschluß gefaßt, für den Fall, daß die Ar- beitgeber nicht nachgeben, den Herrn Regierungs-Präsidenten von Sommerfeld zu ersuhen, das Schiedsrichteramt zwi- chen den Arbeitgebern und den Ausständigen zu übernehmen. Diese Mittheilung wurde von den Versammelten mit großer Befriedigung aufgenommen.

Ueber eine Frauenversammlung in Magdeburg berichtet die „Magd. Ztg.“: Die Versammlung war von vielen hundert Per- sonen (vorwiegend Frauen) besucht. Bei der Bureauwahl {lug Hr. Lankau vor, den Vorsiß für diesmal noch in männlichen Händen zu laffen, da die Frauen mit der Leitung noch nicht recht vertraut seien. Hr. Shoch wurde hierauf zum Vorsißenden gewählt, während das Schriftführer: und Beisißeramt drei Frauen übertragen wurde. Bald darauf ershien Frau Ihrer in Begleitung des Re- gierungs-Baumeisters a. D. Keßler. Sie wurde mit langanhaltendem Hândeklatshen begrüßt und nahm fodann das Wort. Sie führte aus, daß die Frauenfrage schon seit längerer Zeit zu einer brennenden geworden sei, gegenwärtig habe sih s{chon eine gesunde Entwidtelung dieser Frage über ganz Deutschland verbreitet. Sie meinte, daß sich die Frauen ihre Rechte niht dur Petitionen erbetteln, sondern durch einiges Zusammengehen erkämpfen müßten, und Pflicht der Männer sei es, bei den Frauen das Interesse für die Politik und die gewerk- \chaftlihe. Bewegung zu erwecken. Zum Schluß empfahl sie, vorläufig noch von der Gründung von Frauenvereinen abzusehen, da nah dem preußischen Vercinsgesey den Frauen zu wenig Rechte eingeräumt seien, wohl aber müßten die Frauen an allen öffentlihen Versamm- lungen Theil nehmen, damit fie sich aufklären und dann in ihren Kreisen agitiren könnten. Sie forderte die Frauen auf, jeder Zeit einzutreten für die Emanzipation der Frauen und für die Gleich- berehtigung der Menschen. Die einstündige Rede wurde oftmals von Beifallskundgebungen unterbrochen, Nach einer Pause wurden die Ausführungen noch von einigen Frauen und Männern, namertlich Hrn. Keßler, unterstüßt. Dann wurde folgende Resolution einstimmig angenommen: „Die in der heutigen Versammlung anwesenden Frauen erklären sich mit den Ausführungen der Frau Ihrer einver- standen und erkennen es für ihre Pflicht, soweit es ihnen mögli, für das Interesse der Arbeiterbewegung einzutreten und öffentliche Volksversammlungen zu besuchen, da den Frauen die Gründung von politishen Vereinen nah dem bestehenden Vereinsgeseß noh nit mögli ist.“ Ferner wurde au ein Antrag, eine Kommission von 9 Frauen zu wählen, welche sih mit der Einberufung von öffentlichen Frauenversammlungen besckäftigt, angenommen. Mit einem Hoch auf die Frauenbewegung wurde die Versammlung ges{lossen.

Aus Solingen meldet die „Elb. Ztg,* unterm 24. Juni: Troß der z. Z. nicht gerade günstigen Verhältnisse in der Solinger Fabrifation, die augenblicklich unter dem Druck der in Aussicht stehenden Mac Kinley-Zolltarifbill leidet, haben die Scheerenhärter des Kreises Solingen ein neues Preisverzeihniß mit zum Theil wesentliden Erhöhungen der Preise ausgearbeitet und dasfelbe den Sceerenfabrikanten zur Anerkennung eingesandt. In einer gestern Abend abgehaltenen Versammlung haben die S{heerenhärter nun be- \chlossen, bei allen denjenigen Fabrikanten, die bis zum 1. Juli das neue Preisverzeihniß nicht anerkannt haben, die Arbeit einzustellen und bei späterer N für jeden Tag nach dem 1. Juli einen Swadenersaß von 5 4 zu Gunften der Vereinskasse zu verlangen.

Aus Lägerdorf bringt die „Kiel. Ztg.“ die Nachricht, daß am 24. d. etwa 100 Arbeiter der Breitenburger Cementfabrik wegen

gramm des „R. T. B.“ cin Strike ausgebrochen sein. Wie die „Hemb. Börsenhalle* hört, verhält ih die Sache so, daß die Arbeiter der Fatei einen Fachverein bilden wollten ; als die Verwaltung diescr

bsiht entgegen trat, ließen - die Arbeiter den Plan fallen. Eine Betriebsstöruna ist überhaupt nit Weiggallen,

Jn einer in den leßten Tagen in Meerane abgehaltenen Ver - fammlung der Appreturarbeiter konnte, wie das „Chemn. Tgbl.* mittheilt, den Versammelten ment werden, daß das seiner Zeit an die Prinzipale ergangene Ersuhen um Aufbesserung der Löhne doch von Erfolg gewesen ist. Die Mindestlshne {find von 15 auf 16 M 2c. erhöht worden. Auch wollen die Geschäftsinhaber bemüht sein, daß die Sonntagéarbeit thunlihst umgangen wird und in Fâllen, in denen sich Ueberstunden nöthig machen, solche mit je 35 S ju bezahlen.

Bei dem Centralvorstande des Verbandes der Stickerei-JIndustrie in Sachsen ist, dem „Chemn. Tgkl.“ zu- folge, von der Verwaltungsstelle Schneeberg des Centralverbandes der Dringlihkeitsantrag eingebracht worden, in Rücksiht auf die gegenwärtige Geschäftéflaue in der Stickerei-Industrie die Arbeits - zeit zu verkürzen. Die Verwaltungsstelle Plauen dagegen hat ih in einer am 25. d. M. abgehaltenen zahlreich besuchten Haupt- versammlung mit überwiegender Stimmenmehrheit gegen eine Verkürzung der Arbeitszeit ausgesprochen, da die gegenwärtige Krisis noch niht so s{limm sei und hoffentlih auch nicht von langer Dauer sein werde.

Die Holzausfuhr aus Schweden hat in diesem Jahre eine Höhe erreiht wie seit vielen Jahren nicht dagewesen ist, selbs das sehr günstige Vorjahr ift wesentli über- - troffen. Nah den Auéfuhrlisten wurden in diesem Jahre von Anfang Januar bis Ende Mai an Holzwaaren nach dem Auslande versandt : Rundhösölzer 13 200 cbm (gegen 6600 cbm gleichzeitig im Vorjahr), Balken und Sparren 53 900 ebm (31 1C0 cbm), Planken und Battens von wenigstens 5 cm Stärke und 10 em Breite 513 090 cbm (299 000 cbm), Bretter unter 5 cm Stärke und vershiedener Breite 225 000 cbm (113 000 cbm), gehobelte oder gefalzte Bretter 67 000 cbm (35 090 cbm). Erwähnenswerth ist auch die bedeutende Zunahme der Ausfuhr an Holzstoff zur Papierfabrikation, denn die- selbe stieg von 18 663 t im Vorjahr auf 24345 t in diesem Jahr.

Land- und Forstwirthschaft.

Auf der Ersten allgemeinen deutschen Pferde-Ausstellung zu Berlin ist Huflederkitt mit der silbernen Medaille prämiirt worden. Es ist dies um so bemerkenswerther, als dies Material die einzige auf der Ausftellung prämiirte Hufeinlage is. Der Nutzen von Hufeinlagen, welhe den durch den Eisenbeschlag herbeigeführten unnatürlihen Fulnns des Hufes wieder in einen naturgemäßen zurück- führen, ift allgemein von Autoritäten anerkannt. Eine wirkliche brauhbare Hufeinlage ist jedo erst ‘Pu dur Huflederkitt gegeben.

Dur die ausgedehnte Anwendung des Huflederkitts bei den Pferden der deutschen Armee ist die praktis@e rauhbarkeit anerkannt und bewiesen. Eine Broschüre von M. M. Rotten, Berlin NW., Schiff- bauerdamm 29 a, giebt Anleitung zur Anwendung des Huflederkitts.

Sanitäts-, Veterinär- und Quarantänewesen.

Frankrei ch{. In Frankreich sind die aus den fpanischen Häfen ein- laufenden Schiffe, sofern sie einen völlig reinen Gesundheitspaß nicht besißen, der Beobachtungsquarantäne unterworfen.

Handel und Gewerbe.

Arautue) a. M., 26. Juni. (Getreidemarktbericht von Joseph Strauß.) Von den Märkten liegt nihts Neues vor.

Die Angebote sind nit rei{licher, man ersehnt warmes und trockenes Wetter. Hier macht sich heimisches Gewähs dauernd knapp und der Baus mußte mit Ankäufen fremder Waare interveniren, um den

edarf zu befriedigen. Weizen, ab unserer Umgegend hauptsächlih von

kleinen Provinzmühlen poussirt und unregelmäßig gethan von 218/10 bis 22 M, frei hier 22 4, fkurhessisher und norddeutsher 21} bis § M, russisde Sorten 213—224 Æ Roggenpreise stramm, hiesiger fehlt, russishe Sorten 16—2/10 #, von keiner Seite wird greifbare Waare offerirt, belangreihe Bestände fehlen überall, es ist wahrscheinli, daß diese Festigkeit sich bis zur Ernte behaupten wird. Gerste, Brauerwaare umsatlos, feinste rumänishe 15—} , rufsishe Futtergerste 133—F ä detaillirt. Hafer, Umsäße sehr beshränkt, Angebot von russishen Sorten brachte vorübergehend eine Absckwächung, Konsumenten und Händler im Ankauf sehr kleinlaut, die Notiz 17—18§ H bleibt, hochfein darüber. Mais (mixed), die Geschäfte sind ohne Lebhaftigkeit, leßter Cours 11,10 4 Roggen- fleie I—è M, Weizenkleie 8—F} H, Preise {wach behauptet, nur für exquisite werden volle Preise bezahlt. Spelzspreu (Ersaß für Roggenstroh) stark geworfen, per Centner 1 A gehandelt. PRavs (ungarischer) per August-September, die Qualität der einlaufenden Proben ist im Durchscnitt befriedigend und in den fortgescht im Zuge befindlichen Abschlüssen hat sih der vorwöchentliche Preisstand um ein Gerirges er- mäßigt, leßter Cours 264 46 —- Mehl konnte sih dem befestigenden Einfluß nit ganz entzichen und ist der Abzug an Konsumenten zu etwas höheren Preisen ziemlich \{lank gewesen. Roggenmehl 0 wurde in Posten à 24,60 Æ eif. Frankfurt a./M. per Sept. /Dez. für Berliner Mühlen gehandelt, Abladung per Schiff na hier via Hamburg. Fracht Rotterdam-Fcankfurt a./M. per 109 kg circa 50 S. tesiges Weizenmehl Nr. 0 33#—34 #, Nr. 1 31}— 322 M, Nr. 2 273—283 A, Nr. 3 253—27} 1, Nr. 4 223— 235 4, Nr. 5 18—19 « Milwbrot- und Brotmehl im Ver- bande 59—62 # Norddeutshe und westfälishe Weizenmehle Nr. 00 28—29 #. Roggenmehl loko hier Nr. 0 27—2M, Nr. 0/1 25—# #, Nr. 1 237—245 #( Ab Bahn Magdeburg fordern wir für Roggenmehl 0 245, 0/1 22} 4, 1 21,4 Exqui- site Marke circa 60 & höher. Obige Preise verstehen \sich per 100 kg ab hier, häufig jedoch auch loko auswärtiger Stationen.

Leipzig, 26. Juni. (W. T. B) Kammzug-Termins- handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Juli 425 #, pr. August 4,225 ä, pr. September 4,25 #6, pr. Oktober 4,25 #, pr. November 4,20 #4, yr. Dezember 4,20 #6, pr. Januar 4,17§ 4, pr, Februar 4,17# F, pr. März 4,15 #, pr. April 4,15 #, pr. Mai 4,15 Æ. Umsaß 135 000 kg, Unregelmäßig.

London, 26. Juni. (W. T. B.) Wollauktion. Mäßige Betheiligung zu Eröffnungspreisen.

Bradford, 26. Juni. (W. T. B.) Wolle unverändert, ruhig, Garne ruhig, stetig.

, Mailand, 26. Juni. (W. T. B.) Die Einnahmen des îita- lienishen Mittelmeer-Eisenbahnnetzes während der zweiten Dekade des Monats Juni 1890 betrugen nach provisorisher Er- mittelung: im Personenverkehr 1 170 847 Lire, im Güterverkehr 1859490 Lire, zusammen 3 030 337 Lire gegen 3 103 167 Lire ia der gleichen Periode des Vorjahres, mithin weniger 72 830 Lire.

Verkehrs - Anstalteu.

Hamburg, 26. Juni. (W. T. B.) Der Schnelldampfer „Columbia“ der Hamburg-Amerikanishen Packe:fahrt- Aktiengesellschaft ist, von New: York kommend, heute Morgen 9 Uhr in Southampton eingetroffen.

27. Juni. . T. B) Der Postdampfer „Russia“ der Hamburg-Amerikanishen Packetfahrt-Aktiengesell- schaft ist, von Hamburg kommend, gestern Nachmittag in New- York eingetroffen.

London, 26. Juni. (W. T. B.) Der Union-Dampfer „Merxican“ ist gestern auf der Heimreise von Capetown und der Uniondampfer „Trojan“ heute auf der Heimreise von Madeira abgegangen. Der Uniondampfer „Dane“ ging heute auf der Aus- reise von den Kanarischen Inseln ab.

Lohndifferenzen die Arbeit niedergelegt haben. Auf der Dynamitfabrik in Sind sollte nach einem Tele-

M 154.

Steckbriefe und Untersuhungs-Sathen.

1,

2. anggoos eckungen, See Vorladungen u. 3. n erpahtungen, Verdingungen 2c. / 4. ung, Zinszahlung 2c. von öffentlichen Papieren.

Verloo

Dritte Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staals-Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 27. Juni

dergl.

1890.

Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesel'ch.

0 ° | s. Berufs-Genofsenschaften. Deffentlicher Anzeiger. | {unent

Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

{19409] Steckbrief.

Gegen den Reisenden Herma-n Karl Friedrich Tinney, am 13. Juni 1866 in Insterburg geboren, welcher ih verborgen hält, soll eine dur Urtheil des Königlichen Schöffengerichts I. zu Berlin vom 14. Oktober 1889 erkannte Gefängnißstrafe von sechs Wochen vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Strafgefängniß ab- zuliefern.

Berlin, den 16. Juni 1890.

Königlihes Amtsgericht T. Abtheilung 93.

(19408) Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Portier, Schreiber, Krankenwärter Joseph Schwarz von hier, geboren am 20, Mai 1860 zu Seeburg, welcher flüchtig ist resp. si verborgen hält, ist in den Akten V. R II. Nr. 238 de 1890 die Untersuhungshaft wegen Be- truges bzw Untershlagung verhängt. Es wird er- suŸt, denselben zu verhaften und in das Unter- suhungsgefängniß hierselbst, ¿Alt-Moabit 11/12, abzuliefern.

Berlin, den 24. Juni 1890,

Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte T.

Beschreibung: Alter 30 Jahre, Größe 1,70 m, Statur \{lank, breite Schultern, Haare hellblond, dünn, Stirn hoch, Bart kleiner blonder Schnurrbart, Augenbrauen blond, Nase klein, gebogen, Mund ge- wöhnlih, Zähne vollständig, Kinn vorstehend, Ge- ch@t oval, wenig vorstehende Backenknochen, Gesihts- farbe gesund, Sprache ostpreußischer Dialekt, stottert.

[19181] Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen, am 28, September 1862 in Danzig geborenen Commis Arthur Eugen Woldemar Neumann, früher in Hohenstein i. S. wohnhaft, jeßt unbekannten Aufenthalts, is wegen Betrugs im wiederholten Rükfalle die Untersuchungs- haft verhängt. Es wird ersucht, denselben zu ver- haften und in das nächste Gerihts-Gefängniß ab- zuliefern.

Zwickau, den 24, Juni 1890,

Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte. uchelt.

Beschreibung: Alter 27 Jahre, Größe 1,72 m, Statur \{lank, Haare dunkelblond, Bart : trägt Schnurrbart, Nase und Mund gewöhnli, Kinn \piß, Gesicht oval, Kleidung dunkelblauer Stoffanzug, niedriger \{chwarzer Filzhut.

[19180] Steckbrief. L

Gegen den Arbeiter Iosef Kasprzik aus Sklarnia- Wendzin, daselbst am 5. April 1863 geboren, zuleßt in Fürstenberg wohnhaft, welcher flüchtig ist, soll eine durch Urzheil des Königlihen Schöffengerichts zu Lubliniß vom 20, Dezember 1889 wegen eîin- fahen Hausfriedensbruchs und vorsäßlicher gefähr- licher Körperverleßzung erkannte Gefängnißstrafe von zwei Monaten und drei Tagen vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und ‘an die nächste Gerichtsbehörde abzuliefern, welhe um Straf- vollstreckung und Nachricht zu IV. D. 405/89 ergebenst ersucht wird.

Lublinitz, den 19, Juni 1890.

Königliches Amtsgericht.

{19287] Steckbrief. Gegen den Taglöhner Andreas Meyer, geboren zu Marburg am 28. Juli 1859, zuleßt wohnhaft in Wiesbaden, wel(er flüchtig ist, ist die Untersuhungs- haft wegen Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und Nacriht anher zu geben. {LI. Nr. 19/90.) /

Hanau, den 18, Juni 18909, Der Königliche I. Staatsanwalt.

I. A. : Kit.

119178] - f Der Reservist, Kutscher Friedrih Radke aus Klein-Ehrenberg, geboren daselbst am 3. Januar 1863 und zuleßt dort wohnhaft, wird beschuldigt, als beurlaubter Reservist ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Straf- geseßbuhs. Derselbe wird auf den 9. Oktober 1890, Vormittags 10 Uhr, vor das Königliche Schöffengeriht zu Berlinchen zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentshuldigtem Ausbleiben wird der- felbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeß- ordnung von dem Königlichen Bezirks-Kommando zu Küstrin ausgestellten Erklärung verurtheilt werden, Berlinchen, den 14. Juni 1890,

Wagner, : Gerichts\hreiber des Königlichen Amtsgerichts.

4119179] Der Landwehrmann, Schuhmacher Carl Haak, am 10. März; 1863 zu Mandelkow, Kreis Soldin, geboren, zuleßt in Ruwen wohnhaft, wird beshul- ‘digt, als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein Uebertretung gegen 8. 360 Nr. 3 des Strafgeseßbuchs. Derselbe wird auf den 9. Oktober 1890, Vormittags 10 Uhr, vor das Königlihe Schöffengeriht zu Berlinchen ur Hauptverhandlung geladen. Bei unentshuldigtem usbleiben wird derselbe auf Grund der nah §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks-Kommando zu Küstrin ausgestellten Er- Zlärung verurtheilt werden. Berliuchen, den 14. Juni 1890.

[19286] In der Strafsache gegen 1) Karl Friedrich Ludwig Meerbott, geboren zu Hanau am 15. September 1867, 2) der Schneidergeselle Johannes Viehl von Groß- kroßenburga, geboren am 9. Mai 1868, 3) der Commis Joseph Löbeustein von Marköbel, geboren am 10. April 1868, 4): Eugen Eifländer von Hanau, geboren am 8. August 1869, 5) Heinri Friedrich Karl Seelig von Hanau, geboren am 26. Dezember 1869, 6) Hans Zimmer von Hanau, geboren am 22. März 1869, i 7) Johann Adam Kuhn von Eichen, geboren am 13. Dezember 1869, 8) Andreas Crafß von Fechenheim, geboren am 6. Juli 1869, : 9) Friedri Otto Votum von Großauheim, ge- boren am 13. Mai 1869, 10) Friedri Justus Hestermaun von Langen- dieba, geboren am 13. Februar 1869, 11) Wilhelm Jäger von Rückingen, geboren am 15. Februar 1869, wegen Verletzung der Wehrpflicht, ist durch Beschluß Königlichen Landgerichts, Strafkammer hier, vom 14. d. M. auf Grund des §. 480 bezw. 326 der Strafprozeßordnung und §. 140 des Strafgeseßz- bus das im Deutschen Reiche befindlihe Ver- mögen der Angeklagten zur Deckung der dieselben möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens mit Beschlag belegt worden, was hiermit in Gemäßheit des §. 326 Abs. 1 der Strafprozeßordnung veröffentlicht wird. Hanau, den 17. Juni 1890.

Der Erste Staatsanwalt.

Schumann.

[19177] Beschluß.

Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft roird gegen:

1) den Maurer Franz Thomas Gawlik, leßter Aufenthalt zu Schönwit, Kreis Falkenberg,

2) den Iohann Adolf zu Bendzin in Polen, lezter Aufenthalt zu Polnish-Leipe, Kreis Falken-

berg, z

3 den Arbeiter Karl Friedrih Wilhelm Kantuer, leßter Aufenthalt zu Froebeln, Kreis Brieg,

4) den Knechtssohn August Vittner, lezter Auf- enthalt zu Kantersdorf, j

5) den Stellmachersohn Paul Ludwig Kantner, leßter Aufenthalt zu Märzdorf, Kreis Grottkau,

6) den Knechts\sohn Johannes Weigang, leßter Aufenthalt zu Falkenau, Kreis Grottkau, i 7) den Zimmermannsfohn Karl Julius Tix, leßter Aufenthaltsort zu Niclasdorf, Kreis Strehlen, 8) den Knechtssohn Karl Traugott Hübuer, letzter Aufenthalt zu Manze, Kreis Nimptsd, mit Ausnahme des Angeklagten zu 2, sämmtli unbekannten Aufenthalts, welche hinreichend ver- dächtig erscheinen, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen, bezw. na erreichtem militärpflihtigem Alter sich außer- halb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 des Reich-Strafgeseßz- buchs das Hauptverfahren vor der Strafkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst eröffnet und das im Deutschen Reiche befindlihe Vermögen der Angeklagten in Höhe von je 300 H mit eshlag belegt. Dieser Beschluß wird einmal durch den Deutschen Reichs-Anzeiger veröffentlicht.

Brieg, den 16. Juni 1890.

Königliches Landgericht, Strafkammer. gez. Franzki. Ebert. Smidt, Berichterstatter. Vorstehender Beschluß wird hiermit ausgefertigt. Dkien den 18. Juni 1890.

(L. S.) Hensel, Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts,

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

19348] Hjwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den R Ar im Niederbarnim- \hen Kreise Band 83 Nr. 3454 auf den Namen des Zimmermeisters Carl Wennemacer hier, jeßt zu Charlottenburg eingetragene, Dalldorferstraße (40) belegene Grundstück am 12. September 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Geriht an Gerichtsstelle Neue Ss straße 13, Hof, Flügel C, parterre, Saal 36, versteigert werden. Das Grundstück is mit 12 300 A Nuzungswerth pro Etatsjahr 1892/93 zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch- blatts, etwaige Abshäßungen und andere das Grund- süd betreffende Nahweisungen , sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda , gge D., Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die niht vou selbst auf den Ersteher über- ehenden Ansprühe, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuhe zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht her- vorging , insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger

widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nit berücksihtigt werden und bei Ver- theilung des Kaufgeldes gegen die berüksih- tigten Ansprühe im Range zurücktreten. Die- jenigen, welhe das Eigenthum des Grundstücks be- anspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Ber- Pigermaztermis die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 12. Sep- tember 1890, Mittags 124 Uhr, an Gerichts- stelle, wie oben bezeichnet, verkündet werden. Berliu, den 11. Juni 1890. Königliches Amtsgericht I. Abtbeilung 51.

(19459) Biwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Friedrih-Wilhelmstadt Band 10 Nr. 210 auf den Namen des Kaufmanns Hermann Böttcher eingetragene, hierselbst, Albrechtstcaße 17, belegene Grundstük am 20. September 1890, Vormittags 10¿ Uhr, vor dem unterzeichneten Geriht an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., part.,, Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück is weder zur Grund- steuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund- buchblatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grundstück betreffende Nahweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund- buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs- vermerks niht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs- termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berüdcksihtigt werden und bei Ver- theilung des Kaufgeldes gegen die berüdcksihtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks heanspruchen, werden aufgefordert, vor Shluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 20. September 1890, Nachmittags 12} Uhr, an obenbezeichneter Gerichts- stelle verkündet werden. Berlin, den 14. Juni 1890. Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 52.

[19858] Ghpangsversteigerung.

Sm Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von Berlin Band 9 Nr. 686 auf den Namen des Maurermeisters Hermann Böttcher hier eingetragene, Klosterstr. 84 belegene Grundstück am 26. September 1890, Vormittags 102 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., part., Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit einer Fläche von 2 a 20 qm weder zur Grundsteuer, noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer- rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grund- sttück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberehtigten werden aufgefordert, die niht von selbst auf den Ersteher übergehenden An- \pcüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs- vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige

orderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Verg oder Kosten, spätestens im Versteigerungs- termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- boten anzumelden, und, falls der betreibende Gläubiger widerspriht, dem Gericht glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des O Gebots nit berücsihtigt werden und bei Ver- theilung des Kaufgeldes gegen die berüdsichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widri-

enfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund- stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 26. September 1890, Nach- mittags 123 Uhr, an oben bezeichneter Gerichts- stelle verkündet werden.

Berlin, den 16. Juni 1890. ah

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 52.

19217 ies / Zur S iidtberftriäéruru der Wernike’\hen kanon-

reien Erbpachthufe Nr. 8 zu Gr. Pankow steht N dem u Großherzoglichen Amtsgerichte am 8. April d. I. erlassenen Verkaufsproklame der Ueberbotstermin auf Dienftag, den 15. Juli 1890, Vormittags 11 Uhr, an. Derselbe wird vorschriftsmäßig hiedurch öffentlih in Erinnerung gebracht mit dem Bemerken, daß in dem heute statt- gefundenen ersten Verkaufstermine für das O Grundftück e R “i Sas #4 abgegeben worden ist Lübz, den 24. Jun ; t Günther, Akt.-Geh.

POE Aufgebot.

Es ift das Aufgebot folgender abhanden gekom- mener Urkunden : 1) der unterm 11. Juni 1866 ursprünglich auf 9 9/0 Zinsen ausgefertigten, später auf 49/0 Zinsen herabgeseßten Berliner Stadt-Obligationen Litt. E. Nr. 14227, 17201, 17714 und 18482 je über 100 Thlr. = 300 4,

vom Arbeiter Ernst Köhler zu Charlottenburg, 2) der Schuldverschreibung der preußishen Staats- anleihe von 1852 Litt. D. Nr, 14021 über 100 Thlr.

A s 3004,

von dem Handelsmann Wilhelm Beise hier, 3) des unterm 15. Januar 1875 ursprünglich auf 43 9% Zinsen ausgefertigten, vom 1. Januar 1882 auf 4 9/0 Zinsen konvertirten Berliner Stadtanleihe- scheins Litt. M. Nr. 19484 über 500 A,

von der verw. Frau Ottilie Kobien bier, 4) der unterm 11. Juni 1866 ursprürglih auf 5 9/6 Zinsen ausgefertigten, später auf 4/9 Zinsen herabgeseßzten Berliner Stadt-Obligation Litt. G. Nr... 81003. Ube 25. Thlk... 75: 6, vow Arbeiter I. Braschwit hier, beantragt. Die Inhaber der Urkanden werden auf- gefordert, spätestens in dem auf den 4. April 1891, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Verlin, den 6. Januar 1890,

Königliches Amtsgericht T., Abtheilung 48,

[19186] Aufgebot.

Der am 31. Januar d. I. allhier verstorbene Dr. jur Staats Ernst Friedri Nanne hierselbst hat als Besitzer der der Familie Nanne eingethanen, im Jahre 1844 allodificirten ehemaligen landesherr- lihen Lehne, belegen zu Gladebeck, Herzberg, Scherz- feld und Rudolfshausen, auch Barbis in den Sahren 1860 und 1866 zur Sicherung seiner Lehns- nachfolger beim hiesigen Amtsgerichte verschiedene Werthpapiere hinterlegt und befinden sich diese Werthpapiere bezw. die im Laufe der Zeit an ihre Stelle von ihm geseßten gegenwärtig bei der König- lihen Regierungs-Hauptkasse zu Lüneburg. Auf den Antrag der Erben des verstorbenen Dr. jur. Staats Ernft Friedrih Nanne, der Frau Oberät-Lieuténant Schneider, Sophie, geb. Wellenkamp, zu Hannover und der Frau Oberst Schneider, Anna, geb. Wellen- kamp, zu Saarlouis, welche wahrscheinlich gemacht haben, daß berehtigte Lehnsnachfolger nicht vorhan- den sind, werden alle und jede, welhe als Lehns- nachfolger des verstorbenen Dr. Nanne, an die ge- dachten für Lehnablösungsgelder und für das Kauf- geld für veräußerte Lehnäcker angeschafften Werth- papieren Ansprüche zu besißen glauben, zu deren Anmeldung spätestens in dem auf Freitag, den 15. August d. J., Morgens 11 Uhr, im hie- sigen Gerichislokale anberaumten Termine unter dem Rechtsnahtheile geladen, daß andernfalls die Her- ausgabe der fraglihen Werthpapiere an: die Dr. Nanne’shen Erben zur freien Verfügung darüber allhier angeordnet werden wird.

Harburg, den 23, Juni 1890,

Königliches Amtsgericht. T.

[6086]

Auf Antrag des Freiherrn Hermann von Malytahn, Rittmeisters a. D., in Berlin ist zwecks Kraftlos- erklärung der unterm 6, Mai 1846 über den Betrag von 100 Thlr. N. 2/3 für den Baron von Maltzahn auf Zeddemin ausgestellten Malchower Erddamm- Aktie Nr. 62 ein Aufgebotstermin auf Donnerstag, den 20. November 1890, Morgens 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte angeseßt. Der etwaige Inhaber der Urkunde hat bei Vorlegung derselben seine Rechte spätestens in diesem Termine anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. |

Malchow i. Meeklbg., den 14. April 18390.

Großherzogliches Amtsgericht.

[12466] Aufgebot. 9

Die Sibylle Kohn, geb. Weiler zu Geislingen, Wittwe des Hafnermeisters Johannes Kohn zu Geis- lingen in Württemberg, hat als geisen Erbin das Aufgebot der auf das Leben des Hafners Johannes Kohn zu Geislingen am 22. Dezember 1864 aus- gestellten, auf 500 Fl, lautende Polize Nr. 13434 der Frankfurter Versicherungsgesell\ha\t Providentia beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf- gefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 11. Dezember 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten ‘Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde Nen wird.

Frankfurt a. M., den 19. Mai 1890.

Königliches Amtsgericht. IV.

19195 Aufgebot. [ Es It das Aufgebot nachfolgender Sparkassen- bücher der Steinhorster Spar- und Leihkasse be- antragt: l u

1) Der Sparkassenbücher Nr. 3444 für Elise Schott in Balbedüdben über 100 #, Nr. 3445 für Maria Schott daselbst über 10 , Nr. 2921 für Dora Scott daselbst über 34 A Antragsteller Käthner riedri Schott in Sandesneben als geseßlicher Clericiter seiner vorgenannten minderjährigen Töchter.

9) Der Sparkassenbüher : a. Nr. 2850 für Christine

agner, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

widerspriht, dem Gerichte glaubhäft zu machen,

Maria Elise Peters in Sandesneben über 920 K.