1910 / 121 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 May 1910 18:00:01 GMT) scan diff

! b

|

dO f

Neuß s

Dinkelsbühl

Weißenhorn Biberach . s Ueberlingen . - Waren . é Neubrandenburg Braunschweig Altenburg «- -

OD

-_

P Go ck 00

SSSS

-

D D

L

1444

dO c

Insterburg + - - Por «s + Stargard i. Pomm. Ostrowo. -+ + » C Braugerste

j iterhin ü , daß geseßlih au die | gesellschaften für das Feuerlöshwesen. Der: § 15 gibt den öffentlichen | einen Eingriff in die Selbstverwaltung handeln, dann, müßten -wir Qualität ciu arie t citerhin üben, aber dagegen ed fefgwenden bnben, euerversicherungsanstalten ein gewisses Koalitionsrecht, indem sie zur dagegen Vorsorge treffen. Jch glaube auch nicht, daß die öffentlichen Durchschnitts Außerdem wurden p f Einspruch ' erheben, da ih das für einen zu weitgehenden ildung von Verbänden berechtigt werden. És wird dadur erm2g: Feuersozietäten den privaten eine besondere Konkurrenz machen werden, gering : m gut Verkaufte | Verkaufs- N preis : 4 am Marktlage gte O 0 die Selbstverwaltung halte. Troß - dieser Bedenken im | licht, daß sich eine E für die Versicherung bildet. Berechtigt | wenn diese Vorlage Gese wird. Vergegenwärtigen Sie sich do . ‘für (Spalte 1) fi fann ih aber den Entwurf namens meiner Freunde {hon | sind ferner die Bestimmungen, wona ein Hs zu | nur, was schon durch frühere Bestimmungen den öffentlichen Sozietäten Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner Menge wert 1 Doppel- nach übershläglier Lan eine geeignete Grundlage zur geseßlichen Regelung bezeichnen, | bildèn ist, der aus den Mitgliedern der Anstalt zu besetzen ist. Auch | auferlegt ist, und wovon die privaten befreit sind. Es mag sein, daß E E Schätzung verkauft M 7 en Grundzügen wir einverstanden sind. Ich beantrage die | die Bestimmung des § 20, daß die Anstalten mindestens den vierten | die Verpflichtung der öffentlichen Feuersozietäten, einen Teil ihrer niedrigster | höchster | niedrigster | höchster niedrigster | höchster [Doppelzentner O Doppelzentner F! Sun an eine Kommission von 14 Mitgliedern ; wir hoffen, | Teil ihres Vermögens in Staatspapieren anzulegen haben, is ein Fonds in Staatspapieren anzulegen, sur Hebung des Kursstandes í h t (Preis unbekannt) lte e ihre Beratungen und damit das Zustandekommen dieses durchaus richtiger Gedanke, und wir werden später auch zu demselben | dieser Papiere beitragen wird, aber es ist eine Disparität, nur diese W nteresse der Allgemeinheit sehr bedeutsamen Gesetzes möglichst Ergebnis bei den Sparkassen kommen mus}en. Nach dem § 37 soll | einzige Gruppe herauszugreifen. Noch: Roggen: 0 | Dr tigen wird. das Geseg am 1. Juli 1910 in Kraft treten, es wird aber wohl Damit schließt die allgemeine Besprechung. 14,00 15,00 15,00 s bg. Schmedding (Zentr.) : Die Vorlage ist einmal infolge der | faum möglich sein, bis dahin die nötigen Einrichtungen zu treffen und Die Vorlage wird einer Kommission von 21 Mitgliedern 14,40 1440 1460 156 ¡hegese lichen Regelung des Versicherungsvertrages eine Noiwendigkeit deshalb erforderli werden, das “Fnfkrafttreten weiter hinauszuschieben. überwiesen 15,00 15,80 15,80 750 i en ann aber auch deshalb, weil es zweckmäßig erscheint, die zum Im allgemeinen aber sind meine Freunde mit der Vorlage einverstanden es / j e 30 i Li veralteten Organisationen der öffentlichen Versicherungsanstalten Und betrachten sie als brauhbare Grundlage für die Kommissions- Hierauf geht das Haus zur zweiten Lesung des Geseß- t a zel ver ernen Verhältnissen anzupassen. Die öffentlichen Feuer- | beratung. E l eniwurfs, _vetressend Abänderung des preußischen 13,80 13,80 | eherungsanstalten besißen eine besonders große Bedeutung für das | , Abg. Engelbrecht (freikons.): Von _besonderer Wichtigkeit ist | Gerichtskostengeseßes, über. Die 11. Kommission hat 13,80 13,80 B p einwohl; ihr Versi erungsfapital hat im Jahre 1908 69 Milliarden, | M dieser Vorlage § 19, wonach öffentliche Feuerversicherungsanstalten dur den Abg. Lieber (nl.) schriftlichen Bericht erstatten lassen. 14,00 14,50 E “Preußen allein 37 Milliarden betragen. Wenn wir auch mit der Verbände zur gemein]amen Erfüllung ihrer Aufgaben bilden können. | Gin criftlicher Bericht derselben Kommission liegt au 14,00 14,40 z denz des Geseßes im großen und ganzen einverstanden sind, fo Ueber die Saßung des Verbandes sollen die Vertreter der beteiligten | züglich der Novelle zur G ebührenordnung für Notare / / E do verschiedene ernste Bedenken vor. Besonders groß sind öffentlichen Anstalten beschließen. _ Dieser Paragraph, insbesondere zug Verichterstatt i L Wúbel 18 L Sol de E Bedenken gegen die Verpflichtung des & 13, wonach jede öffent- auch die Bestimmungen über Stimmrecht, werden eine be- | Vor; erich ersta ler 1 i g. Göbel (Zentr.). uf An- : | 14,00 14,00 91.5. E Versicherungsanstalt verpflichtet sein soll, nah Maßgabe sondere Prüfung erforderlih machen. & 13, der die Beitrags- trag des Abg. Böhmer ( ons.) wird die zweite Lesung dieser ° Ô 13,60 14,00 . M: é Leistungsfähigkeit aus ihren jährlichen Uebers{üssen das pflicht der Feuersozietäten zum Feuerlöshwesen gelepli fest- | Vorlage mit derjenigen der Novelle zum Gerichtsfkostengeseß S : a A . 9e L erlóschwesen zu fördern. Eine derartige Vorschrift muß genau legt, ist deswegen von großer Bedeutung, weil diese NVer- | verbunden. Mit diesen Geseßentwürsen stehen auch die Denk- 12,80 13,00 E rúft werden, ob sie nötig und gerechtfertigt ist. Die Auf- pflichtung \sich keineswegs auf die öffentlichen Feuerversicherung®- schriften über die Wirkungen des reußischen Gerichtskosten- 13,80 14,00 x Z ¿ M dungen der öffentlichen Feuerversicherungsanstalten vom Jahre 1879 anstalten beshränken wird. Fn den Motiven steht allerdings, | gesezes und über die Wirkungen der Gebührenordnung für 7% 20 rem Jahre 1908 haben für das Feuerlöschwesen im ganzen 84 L das Bie Lo der Versihenn ift nicht a D Notare zur Becatung. ( E Pes / tri 7,62 9/0 der Bruttoeinnahme sind von ihnen für diese | zu diesem Zwedle 1m Sinne dieser Bor|chli eforder d. 9 tat ç Tut ; 13,20 13,90 Kragen, fgewandt worden, während die F iivaltn Versicherungsanstalten | Ih fürchte aber do, daß diele Bestimmung schließlich dahin Zu Art. 1 des erstgenannten Geseßentwurfs, der die vor

aeek jd DO G ck O ODP

Wongrowiß ; Militsch . - Breslau . Frankenstein f. Sghl. : üben i. Schl.

Dabei i. Sihl.

pad

Ds

S -ck S

pk dO ck O

: M87 9/9 aufgewandt haben. Die dentlichen Versicherungs- | führen, wird, daß die Versicherten mit bestimmten Beiträgen belastet | geschlagenen Abänderungen des Gerichtskostengeseßes umfaßt, stalten haben also 7- bis 8 mal soviel für das Feuerlöshwesen be- werden. Aus der Statistik ergibt si, daß in Deutschland im Jahre bemerkt ¿ ¿d / L

y [t, Warum da auf einmal den öffentlichen Versicherungsanstalten 1906 von den öffentlichen Feuerversicherungsanstalten mehr als Abg. Böhmer (kons.): Man wird der Vorlage, Ee aus der ne Zwan sjacke anlegen ? Diese Gewaltmaßregel wäre doch nur | 7s o der Prämieneinnahmen für Wschzwecke verwendet worden | Kommis}ion hervorgegangen ist, mit ziemlich gemischten Gefühlen gegen- r

Braugerste 14,50 15,00 N ; 13,30 13,30 ä é 13,75 14,00 14,00 14,00

17,50 17,50

Fi

-

SSS8S8

; ; orf iftet ir ) i S efâ überstehen; id will nur hoffen, daß es später von ibr nicht heißen wird: : urn gere h topunkte des Widerstand gele ot entlichen Feuerver- sind, von den pripaten an Wenn die Sathe ungefähr der a“ fnv | Viele den verderben den Brei. Weder das Publikum od die 13,50 13,50 ; Zerungsanstalten aus den Wscheinrichtungen haben, den Zwang her- doch die öffentlichen Versicherungsanstalten sehr im Nachteil gegenüber Gerichtsschreiber erden ich freuen; zufrieden jein wird nur der . leiten will, dann muß man au die Konsequenzen ziehen | den privaten, und es ist deshalb feine unbillige Forderung, daß, Finanzminister. ; Da stimmt es uns, etwas eden daß wir so gar

14,44 Di : die privaten Feuerversicherungsgesellschaften herannehmen. | wenn dur dieses Geseß den öffentlihen Anstalten eine derartige nit ermessen können, wie groß diese Zufriedenheit sein wird. 1e

alberstadt . « ilenburg ¿ Marne . - - Goslar .- » - Biberach .

Waren - ch. - Neubrandenburg

V E D

ZS

_

bk pri pri pk pri ri é H —] do D I I I

Do S

18,00 18,50

13,50 14,20 13,73 . i S wir ein Ausnahmege|eß, das immer be- | Steuer auferlegt wird, man ganz dasselbe tun muß in bezug auf finanzpolitischen Gründe der Novelle sind in der Kommission noch 13,50 14,00 13,75 S Me Hur ‘diese O werden die öffent- die privaten Anstalten. Die Verteilung dieser Brandsteuer, wenn stärker als _in den Motiven betont worden. An sich kann die Hafer sichen Feuerversicherungsanstalten gegenüber den privaten Gesellschaften ich sie kurz so nennen darf, auf die Prämien statt auf die Versicherung®- ungünstige Finanzlage des Staates die Notwendigkeit einer Erhöhung

r, o:

1

7

\ Prämien benachteiligt werden. summe erscheint mir niht gerechtf “Es ist \chon darauf hin- | der Gerichtskosten, insbesondere einer solhen der Kosten der frei- p 14,40 14,40 14,40 r n e eeiclcbaften find L g dadurch E ai: daß sie | gewiesen worden, daß es eine Unbilligkeit wäre, wenn nur die öffent- willigen Gerichtsbarkeit nit begründen, diese Afte dürfen feine

[A0 16,00 16,00 tinen Aufnabmezwang haben. Schon jeßt ziehen sich die privaten | lichen Anstalten verpflichtet wären, einen erheblichen Teil ihrer Fonds Einnahmequelle für den Staat ein. Der ideale Zustand wäre ja 4 1400 15,00 14,60 Nersicherungsanstalten von den unsicheren Nisiken zurück. Ich habe in Staatspapieren anzulegen, die privaten Anstalten aber nicht. | die Unentgeltlichkeit jeder Rechtspflege, aber dahin werden wir wohl- 1460 4 19,00 15,00 14,60 d sehr interessanten Beleg dafür in einem Schreiben der Aachen- Wir müssen uns den ganzen Entwurf in jedem einzelnen Punkt | nicht fommen. Auch läßt sih gegen den Grundsaß, _daß jeder Zweig 13,60 | 14,00 14,00 13,60 Münchener euerversiherungsgesellschaft, wonach sie wegen der er- | daraufhin ansehen, wie er wirkt in bezug auf die Wettbewerbs- | der Staatsverwaltung möglichst seine Selbstkosten _decken soll, 14,80 | 15,20 15,40 15,16 : hreckenden Sl der Brände auf dem Lande die Versicherung in fähigkeit der öffentlichen Feuerversicherungêanstalten gegenüber den nit viel sagen. In den leßten Jahren ist der Staatszushuß 1 14,60 | 14,33 ¿nigen Lndkreisen überhaupt aufgegeben hat. Die privaten Gesell- privaten Anstalten, und da möchte ich glauben, daß wir um eine Kom- | zu den Kosten der Justizverwaltung ganz gewaltig gelegen. 2 6 49,20 A 15,40 15,20 . haften können e also immer mehr auf die Städte zurückziehen missionsberatung nicht herumkommen werden; ih {ließe mich dem Eine weitere Steigerung 1k zu befürchten. Vie Negierung meint,

la E E ä 7 13,20 13,80 | 14,00 14,20 edeutend geringeren Prämien arbeiten, während | Antrage an, den Entwurf einer Kommission von 91 Mitgliedern zu | daß auch nach Annahme ihrer Vorschläge der Zuschuß des Staates

2%. Snsterburg + -

Siem + B. «es 00° Stargard i. Pomm. -. Schivelbein . « + - Stolp i. Pomm. . Lauenburg i. Pomm.

4 Hl

bi jl P d DD

ay

Lo SS

G pi pi

T E

du 0 _ D

R g I j ; D s d dadurch mit A E E | 1500 13,50 5. t Feuerversich Breslau . - +_+. ° 6

gra i. Schl.

n öffentli stalten die Versicherung der überweisen. zu den Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit immer noch fün] 13,80 ; 1440 | 15,00 15,00 ; L t e Gebtude rversiherungöart : wozu ti Prämien Abg. Gyߧßling (fortshr. Volksp.): Wenn der Abg. Schmedding Millionen betragen würde. e Kommission hat deshalb ih 12,40 13,20 } 13,80 | 1220 14,40 : s nôtig sein würden. Leßtten Endes ‘hätte also auch ‘hier das Land gemeint hat, daß die Bezirksaus\chüsse als Beschwerdeinstanz bunt- sließlich im allgemeinen auf die Erhöhung eingelassen, dabei aber 33 360 l R 1 E I : N : jen ‘Schaden zu tragen. Ungerecht ist die Bestimmung ‘au deshalb, | \heckige Entscheidungen treffen könnten, ]0 möchte ih darauf hin- au einige Ermäßigungen beschlossen. _ beiden Hauptpunkte der 13,35 13,60 10 | 14,29 14,60 y / ) : * weil sie durch einen Gewaltakt des Staats herbeigeführt | weisen, daß es sich bei ihnen nicht um Rechtsent]cheidungen, sondern | Vorlage waren die Pauschalierung der Shreibgebühren und die 14,60 | 15,00 15,00 235 14,67 14,30 e vird, der zu dem Gewinn feinen Pfennig beiträgt; denn der Staat | um die Beurteilung tatsächlicher Dinge handelt, wozu sie durchaus allgemeine Gebührenerhöhung um 1009/6. Ver J auschalierung hat E h 12,90 13,60 5 280 13,20 13,60 D versichert seine Gebäude nicht. In der Begründung zu dem vor- befähigt sind. Allzuviel Beschwerdeinstanzen möchte ih nicht das | die Kommisson zugestimmt; auh uns scheinen die Vorzüge, dle Gleich- 9 4 O 17,00 3 / N lie enden Geseßentwurf wird auf ähnlihe Einrichtungen anderer | Wort reden. Dem Grundgedanken des Gesetzentwurfs können meine | mäßigkeit der Kostenberehnung, die Möglichkeit, sich _selbst die 15,29 15,29 | 16,50 | 16,50 17,00 / : s . . Staaten hingewiesen. In diesen anderen 13 deutschen Staaten liegen volitishen Freunde zustimmen. Nun ist ja im Reichstage bei Ver- | Kosten auszurechnen, zu überwiegen. agegen hat die Kommission 14,00 14,00 1450 | 15,00 15,00 100 1450 14,50 14,50 18. 5. - die Verhältnisse aber ganz anders, weil dort nicht nur ein Annahme- | abschiedung des Geseyes über den Versicherungsvertrag au von die 10 9/9 Erhöhung sämtlicher Gebühren abgelehnt. Sie hielt 15,00 16,50 17,00 | 17,00 17,50 ; j : : ° ¡wang, sondern auch ein Versicherungszwang besteht. Wenn man | meinen politischen Freunden gewünscht worden, daß auch die Ver- | den Zuschlag Jur zU mechanish; er hâtte überdies auh die ¿T3 15,60 | 16,50 17,40 70 1164 16,63 16,30 21. 5. é ih “entschließen fönnte, in diesem Sinne eine Aenderung por- hältnisse der Feuersozietäten im ganzen Reich einheitlich reichsgeseßlich | geringen Wertobjekte getro}sen. Die Gerichtsko]tensrage haben wir A N 1470 | 15,00 15,70 60 912 15,20 15,20 24. 9. : nehmen, daß alle Gebäude auh die des Fiskus, bei den öffent- geregelt werden möchten, und es lassen sih gewiß sehr viele Gründe daher in den ZZ 29 bis 9 derart geändert, daß die Gebühren- r 13,60 13,80 } ' 1440 | 14,40 14,60 29 403 14,14 14,32 18. 9. lien Teuerversicherungsanstalten versichert werden müssen, läge ‘au | dafür anführen. Wir haben uns jedo nach den Erklärungen der | säße Jur, Werte bis zu 1600 bleiben wie bisher, daß ‘dann Kaufbeuren Sr ; R A 142“ 1, 19,00 15,00 11 160 14,56 15,13 19. 5. ° bei uns in Preußen die Sache anders. Der § 13 bedarf auch noch verbündeten Regierungen bescheiden müssen. Die Hauptsache für die | eine mäßige und in den höchsten Wertstufen eine stärkere Erhöhung Weißenhorn : : 13,60 13,60 | 1440 } 14,80 14,80 179 2578 14,40 15,20 18. 5. nah einer anderen Richtung bin der Ergänzung. Wie is es, wenn die | Beurteilung dieser Vorlage ¡t nun, ob wir hier nicht den öffentlichen | eintritt. Bei einer Reihe von, Paragraphen kommen noch weitere Biberach . - : I 14,40 14,60 | 15,29 363 9 180 14,29 14,46 18. 5. Anstalt mit dem Oberpräsidenten über die Lobe des zur Verfügung zu | Feuersozietäten Rechte geben, durch die Fehr stark die Konkurrenz- | kleine Erhöhungen als Vorschläge der Kommission in Frage, denen Ueberlingen « L E, | 14,30 |. 14,50 14,50 22 315 14,32 14,75 11. 5. : stellenden Betrages in Kollision gerät. Soll der Oberpräsident das fähigkeit der privaten Feuerversiherungsanstalten aufgehoben oder be- aber au eine Reihe nicht ganz unbedeutender Verbilligungen gegen- O : s F N 14,00 | 14,30 14,80 479 6 498 13,68 14,57 18. 9. Zwangsetatisierungsrecht haben? Da müssen doh_ auch die Nechts- | grenzt werde. Nun handelt es sih hier um Anstalten, die gemein- | überstehen. (Der Redner zählt die Erhöhungen und Grmäßigungen, wie Neubrandenburg - - - é 0 H A | 4380 4] 1480 | 19,99 2 000 28 800 14,40 15,60 | 17.5. : mittel gegen den Entscheid des Oberpräsidenten festgesezt werden. nützigen Zwecken dienen sollen und deshalb auch gewisse Privilegien sie die Kommission vorschlägt, 1m einzelnen auf.) Ver Ipezielle Bor- Braunschweig - - S L A [O P O E ; : : . Ein Auénabmegeset is ferner die Bestimmung des § 20 Absatz 2, haben müssen. Anderseits werden ihnen aber auch Lasten \hlag, daß bei Eheverträgen die Schulden bei der Berechnung des iht E A | 16,20 | A, A ° . . A . ' wona die Anstalten den vierten Teil ihres Vermögens in Staats- | avferlegt. Im großen ganzen Ee E au O daß H blen in MEON gebraht werden stern g ee E Ai ; vere n fo 8 ift nit Fortiat, die öffentlich ( dieser Vorlage die Nechte un flihten der öffentlichen | | ießung von Chevertragen s erleichtern und zu veso dern. L Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berehret. pihleren A A „nit oereMferti0 dustellen. Im L mersozjetäten e Wage elten. Zu E Lasten ehört au | der Neuregelung der Gebührenordnung JUr Notare können diese, Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nit vorgekommen ist, ein Punkt ( . ) in den leiten sechs Spalten, daß entsprehendet Bericht feblt. lezten Absatz des § 3 heißt es : ‘Meitergchende Berechtigungen der | die Aufnahmepflicht, ferner die Beiträge zur r und die | besonders die sogenannten großen Notare, zufrieden fein. Was i öffentlichen Feuerversicherungsanstalten werden durch Verpflichtung, ein Viertel ihrer Fonds in Staatspapieren anzulegen. | nun die Konkurrenz zwischen Gerichten und Notaren auf

d o O

L üben i. Schl. « - s Hirschberg i. Schl. .

Ratibor «-» » * Halberstadt . « +

S Q 0-96 M ®

Eilenburg - Marne . - (Ae aderborn A 0% Dinkelsbühl

. a |

t : S T, bestehenden “Der eli 4 : i L T L E t C Dotniiliar t Ptabarfoit betrifft, so könne Berlin, den 26. Mai 1910. Kaiserliches Statistisches Amk. dieses Geseß nicht berührt.“ Um welche Rechte es sich hier handelt, Diese Maßregel is dazu besiimmt, den Kurêëstand un]erer Staats- | dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit betrifft, o Tonnen

D

+

9; De: DaGes wird in der Kommission genau festgestellt werden müssen. | papiere günstiger zu gestalten, ob aber dieser Zweck wirklich erreicht | 1a die Gerichte nicht alle diese En Lp in herge, S ist Im § 21 wird festgesebt, daß im Falle der Gebäute- | wird, möchte ih bezweifeln. _Zu den Privilegien der öffentlichen aber in der leßten ge die reh T “ris „gu Rer E versicherung die Entschädigungssumme in der Regel nur zur Wieder- | Feuersozietäten gehört die Befretung von der Stempelsteuer, pon wesen, daß die Amtsri ter sehr dazu neigen, dieje &%U0Ulg-

5 i ; j \ p ck ; I Finor hiihrltche N orf roh Pr Roh fte Ner froft zilliae Nerhältnissen ist es. nicht berechtigt, die Versicherten in ihrer | der öffentlichen Abgaben. Wenn der Abg. Schmedding den Ein- | Einer ungebührlichen Verschiebung der Geschäfte der freiwilligen ihtli i f si 3 ie i i i F f ei i Fndustri i ì \ j Sf Fe -xiiche 8 4 zu ften des Feuerlöschwe]ens | nearbeitet werden. Wir werden Jur die Kommisstons8antrage stimmen,

71. Sizung vom 95. Mai 1910 Mittags 12 Uhr \chichtlichen Entwicklung nah auf den verschiedensten Grund- | Wenn es, wle ih vertraue, gelingt, mit dem Entwurf eine braud- in der Industrie wird es sich ost als notwendig herausstellen, Feuerversicherungsanstalten zu is Kou E Feuer hme | pa E E Stellimgnahme I E Mp eau

L, T, N C C 2 G c: S P 12 s ap Le : Ma : i i A U 2S A S a L A andi Pi A A 4 t ots , , “afen bi ebalte na i S gn g

Ss L g lagen beruhen, daß sie teils ständische, teils landschaftliche Einrich- | bare Grundlage - für die Befestigung und den weiteren Ausbau de das abgebrannte Gebäude an eine anderen Stelle zu errichten. -De- heranzuziehen, so ijt daraus inzuweisen, daß die Os L

i | b i tei i il | | fi öff | F fi s i ü i : iege Ége s 2 7 tat c » "P da: Ndd Q L

(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) tungen, daß sie teils Provinzial-, teils städtishe Anstalten sind, fentlichen Feuerversicherungswesens zu gewinnen, so gebührt ein denken liegen auch gegen den F Zentr.) : Prinzipiell stehen wir auf dem Boden

. «C, : . Mp , : » (Cut d Saß Bs » Mf C C4 3 Lo ay Ko 107 so Mo f E 4 A . e: Q Ô M}; P d . T ”, c! A G: T! 1: :, Sollityerw ¿ Wt 4 C O rfas in daß S ei L G “1 T ung der Gebühren für die

i Ueber den ersten Teil der Verhandlungen in dieser Sißung und daß die einzelnen Anstalten selbst in Jeder ihrer Ee bezeichneten wesentlicher Anteil an diejem Erfolge ihrer einsihtsvollen Mit’ instanz gegen die Ablehnung einer Gebäudeversicherung vorgesehen. sprechen. (in Cingriff in die Selbstverwaltung findet hier inlolern ven Aua d. Htsbarkeit 18 dd h obuna i A L

ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. Grupven die mannigfacsten Verschiedenheiten ausweilen. Diese Be- arbeit. (Sehr richtig ! rechts.) Die Einmütigkeit, mit der der Ent- Gegen diesen Bezirksaus\{huß soll eine weitere Beschwerde nicht nicht statt, als es ih bei den öffentlichen Feuersozietäten retmwilltige ertichtSDC als el C G A late are

ie Ei ichfei Entschei il \ j isse Privilegie Anders wäre es mnn es |1 “reien: alle Parteien haben ich \c(ließlich mit dem Gesetz-

i ie öff i F ‘versi \ isation im I i if C i \ozictà if: Uet Lao ; c ; ; Die Einheitlichke x C id rde darunter sehr zu leiden a auch gewisse Privilegien. Anders wäre es, wenn L ih um erreichen; alle P

treffend Die öffentlichen Feuerversicheru ngsanstalten. Organisation 1m Interesje einer theoretischen Gleihmacherei zu zer- \ozictaten gutgeheißen worden ist, läßt mich hoffen, daß er aud in Die CEinheitlichkeit der Entscheidungen wULrdE darunter sehr 3 10 ja au) g 16 F ' | uf ju

R c *ren- tonnte e L Mat der Königlichen S i tr: T C ATS C L N yf -1,1to61{4 An S 1E 7h; R A an htapuntte 8 i oke d aanze - Norlage zustimme iuchen, wenigstens dasjenige, was mit der gebotenen billigen Rüdhch!

Minister des Jnnern von Moltke : stören, fonnte um 10 weniger E Absicht der Königlichen Staats- | diesem hohen Hause eine wohlwollende Aufnahme und {ließli An entgegengetreten werden. Fch hoffe, daß die Rerabschiedung des Ge- Gesichtspunkten aus im großen und ganzen, der Vorlags zustimmen uen, Weng e Me wes E A Deter en Ee piiiveceb

Meine Herren! Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die regierung sein, als unjere ¿fentlichen Feuerversicherungsanstalten bei nabme finden wird. (Bravo !) sezes auf Grund der Vorlage gelingen wird, und zwar noch in dieser | können, 19 haben wir do erhebliche L edenken wegen der Sozietäten | nahme au! Das cht ve ar erschien, aus den wu

-- p . r Yy V 4 1 ] { d \ h , ehes G ] gl n

É : 4 Z O h: N E i î Nersich -Ehostande V “Gor 20 Milliarden J t E 9 H Lac. Gai L e Or (Cut Sesson. De a Tie \owobl im i n | era r Das i Ko] sarbeit ist immerh

öffentlichen Feuerversiherungsanstalten, den i mit einigen Worten emen Versicherungsbestande von über 30 Milliarden Immobiliarver- V E U L eE kow (fon].): Gs ist anzuerkennen, daß del Eniwyn anstalte A Á I ie der Versicherten, daß der GeseB- Provinzen nur in Berlin, Breslau und Stettin. Nun muß be- | ein brauhbares. lie \hablonenhafte Erhöhung der Gebühren durch

sicherung si einer durchaus gesunden Entwicklung erfreuen und ihren | 190 [ den CEigentümlichkeiten der bestehenden öffentlichen l anstalten, als auch im JZnkerel| Dll ' D HCILS L i die Resolution, welche die Kommission | weg um 10 % ist abgelehnt und das Prinz aufgestellt worden,

“9 2 4 Ce (A Q 2 2 S ot ck »A ' ° è g 2 A L C / é L E is I 1 F 7 L Os L F ate ines Neich8gesetzes O den

Königlich preußische Staatsregierung seinerzeit bei Beratung des es De M A Ee R Bedingungen mit den privaten Feuerversicherungsgesellsasten nad Abg. Ecker-Win]en (nl.): Meine Freunde sind mit der Tendenz über den Entwur| cines Me ch8ge eye L MEeNenT Den R er P L aal eaten Oberen Ra Schöbung eintritt en Que E

L C R 5 S N je 2 ! deshalb auch nah der Nichtung der Organisation darauf beschränft C V oicdhägeiek ano M ¿D “c Dor (nt der Norlag inverst de : erster Linie damit daß die L rganisation icherungsvertrag, vorschlug, ch au! dite Soztetaten mit Ver\1che ei ganz großen eine yebliche G ing e ._ Den Bc gunge!

Neichsge]etzes über den Rersicherungsvertrag abgegeben bat. Es wird l Ges gan LO ara! T ( / dem YNeichsge]eß Pon 1908 Nechnung zu tragen beitrebt U. V ne DOT age einver] an en, in el Cl A Me T G / L 4E Ï L A h h 8 wan nicht bezog 2d 8 sag also fein Anlaß Hor diese des Kollegen Böhmer ichlteRe ich mich im großen und ganzen an.

wurf hält die Vorteile aufrecht, welhe über dieses Ge]eß hina! der Feuersozietäten auf eine einheitliche Grundlage gestellt wird; auc rungézwang Ms ezog. S 1( | e Anlaß Vor, ( l ( 1 Î

08 davón ausai - «a NRothégeset die 4 2 N, | zusammenzufassen welde s{hon jeßt den öffentlichen Anstalten ente „rant , „PrIV L E L n | So e Sozietäten mit Versicherungszw ) s Gesey | wisse Bedenken, die Melrbeit wird für das Geseß stimmen; enso

He ei Bee t Gs 2 A c eigentümlich und vielfach gemeinsam sind, oder dodh soweit sie und binsichtlih der Berlebung der Anzeigepflicht der Bersige n cls an Ne O zes Berger gon bracht E b A L nit or 7 Die Sozietäten Mad Tebiglido | inen e. der Gebührenordnung für Notare zu, die ja nur ganz

0 407T 70 4 ck45 g G d, s | / V C bs M3; toïo +torA0 L ç L L d ci Tto ann R Q, ¿T = e c ; n É ck17 s » êae 44 R [3 ent s, ( i D é Aba ; d Ç E: gl l Le I LUAL Uu L n G ( I N (C

\chriften über Ber zerungen, die auf Grund geseßlichen Zwanges / bieten. Mit diefen weitergehenden Verpflichtungen ‘der Anstalten fan den Versicherungsaristalten in (Einklang mit dem teichsge]eß gebrac ausz Lor et LO E n e ein- immen Ee Aenderungen Lcheen N

n { K et : 1er; : c; ; V 2 2t0he PRPY SEtandhunt e Nor cherte noch SoB8

s l Ss E y , e G y ije p » ¿Labs E A L votroff8 S Lt Ane are (Gr á ck G ¿¿beratu ildet und ind mit der zubeziehen, weder vom Stand! untt der Versi JeV 100 0 ) des : ü e (fr \ 1 m ha ( 1

solle, und ferner, daß fur die übrigen landesrechtli öffentlichen Feuer- nehmen lassen. P Prien eo der Cinziehung der Deuae E N Sre N R Kommission bera Mitgliedern iverstanden Staates. Die Versicherten haven bei ihnen sehr viel größere | m einwandfreier Welle dargelegt, daß die Zuschüsse für die \ret

: \ i i ] i : \ ] nf i j i feita tf 4 angSVerD i 1 en. S erie 2 daB de 1 C Ang L - t L Le dn S Rud 7 f ' A B44 4 Q e. Nor Dot A0 J nt! ac 4+; -. versicherungëanstalten die im Reichsge|eß vorgesehenen Beschränkungen Dabei hat der Entwurf einer]eits zwar diejenigen Vor- | F wangsverwaltung Olden Es ift ferner anzuerkennen, daß S C gan e l i i ge Ge barkeit 0 laufe, L Zeit prozentual ganz gen altig sich gsfreihei ie Vorschrif i i ersi elde di \ : Erfü h innüßi \ 5 j foft\ ç ; 1 ; s L T A Fo naer N Gorbs gegen diesè. X s\oztetäte 1. Die rhöbt haben. Bei dem 1ahruchen Zuschu)z von Milltonen Yar

der Bertragsfreiheit und die Vorschriften über dite NBersicherungs8- redte, welche die Anstalten Zur Erfüllung ihrer gemeimnnuß1gen \sationsfrage nicht vorübergehen fonnte; es mußten auch gleihzeits sest\tellt, sollen weitergehende Berechtigungen durch dieies (Beleß einziger Fall der Beschwerde gegen bele Zwangssozietaten D) Dic erh6hÎ babe el 1 iche ; z 4 l e

agenten feine Anwendung finden sollten. Diese auf die geschichtliche Aufgaben jeßt genießen , aufrecht erhalten und nicht gekürzt, zahlreiche aus früheren Zeiten überfommene NVorschriften über L T N j / Red bestehenden Anstalten nit den Interessen der Bürger der drei genannten Städte bühren nicht entziehen. Es besteht kein Anlaß für den Staat, für

e , A, , , A " . er e er e , Eta L F P z Wes F Tin NMormslti:na do Sovno U 4.5 d A « ant werdell l e »ttorachenDe Me 2 DCrTC zeitehende ch ( i D s i Ea l U . Ó e C , 2 : M Ey s O / Q

Entwicklung und auf die eigenartigen Nerhältnisse unjerer öffentlichen andererseits aber auch den Charafter der Gemein nügßigkeit anung und Lg: hen oberueg E angepaBt M t e aeoMid gs in 'Sabriteinen Landesteilen den Die staatliche Aufsicht it gewahrt, und es ist gar nicht abzusehen, | rein vrivate Angelegenheiten erbeblide Geldbeträge auszuwenden, ets

S siherungsanstalte grü Vorbehalte fande ._| au bei Feststellung der den Anstalten überwiesene \flichte Der Borwur| der Ul! ständigkeit trifft unm a gemeinen aus dle T oh 3 E M e ait 1+ Î | » s

Feuerversicherungsanstalten gegründeten Rorbehalte fanden die Sell g c stalten überwiesenen Pflichten stalten nit zu, weil sie zum Teil gar nicht berechtigt waren, il! Gebäudebesißern auferlegte Rersicherungepflicht \ s

i M f i i i setlih fes i iese C el [ É6 ‘Ü ift also diese Be- I er S e 23 zu unterwerfen. Hier handelt es i in | beschlüsse enthalten unseres Dafürhaltens mancherlei Ver

ck 4 4 J L ; A . 9 » oh ¿ » 11D N 2 u, 28 Rios (Byr ck wir L L C c tiv T0 eur: So s N Gege: IpÌ % ift also diele Be- aufsicht der SS O Din 30 zu unt rwersen L er hand 8 [C | n j 1 3 regierung - und, ihr folgend, die Regierungen der übrigen Bundes- nahmezwang der Anstalten geseßzlih fesigelegt und einer Nach- | Diese Grundlage wird mil dem Entwurf gegeben. Dieser legt mel stalten gefährden können. Nach der Begrundung L: in die Selbstverwaltung, zu besserungen gegen die SEA E A Insbesondere begrüßen T ck n : X: ; En T L L 7 ol . fin innerer Gr vorliegt. S n Aender ck ir es, daß es gelungen ist, dur die FKommissionésverhandlungen

is zmäßigen V Dahin gev S8 s ‘üfen fe C , Abhängigkeit dieser der absolut gar kein innerer Grund vorliegt. Sollten Aenderungen wir es, da ( ( (

landeëgeseßlichen Erlaß von Normativbestim mungen dafür ist zum Zwecke der Förderung des Feuerlöshwesens, welches ordnungsmäßigen Vertretern befürwortet worden sind. Dahin gers (s wird aber zu prufen Jen, ob tatsächlich die Abhângig Cs E

| BM i ff i IeB | zungsmäßi Aufgabe x öffentlichen Feue ten n : fi j ¿ner Gebäudeversicher * | tJgen. Der Minister des Innern Ha äufig ein Loblied auf die | zubringen und die Objekte bis 1600 F bon jeder Erhöhun

sorgen zu wollen, daß die Rechte der bei öffentlichen Feuer- schon jeyt zu den saßungsmäßigen ‘Aufgaben der öffentlichen Feuer- | beteiligt werden sollen. Bisher war das bei manchen Anstalten nit! Zah L 11 findet gegen die Ablehnung einer GebäudeversicheruLg folgen. Der Minister des Znnern hat häufig ein Loblied auf die zubringen 1 C C ) Jede l g

versicherungsanstalten versicherten Personen nit hinter den Rechten versicherungsanstalten gehört, die Verwendung von Fahresüberschüssen | der Fall. Einverstanden sein fann man auch mit der Neuerung, ot fl werde an den Bezirksaus\huß itatt, der endgültig entchette"

(l i \ fi s î i i äßi i if aFahitafei v otnze ç ; Fi io N Ft Di 4; hof Mol Nertrage S8 wrd ck Z N, : c C) 1 s " R D r A bd » F L E zurübleiben sollten, welche den Versicherungsnehmern bei Privatk- in mäßigem, die Leistungsfähigkeit der einzelnen Anstalt nit be- | 1 die Zukunft die stillweigende Verlängerung der Ber ah Ginaus an Ler Prabin Flat zugelassen werden muß, um eine einheit- Abg. Dr. Wendlandt (nl): Bei den Privatfeuerversicherung®- über 100 000 6 eine Steigerung der Gebühren um je 1,50 s bel : D i j 2 13 stellt die | anstalten sind die Nersicherungsnehmer nicht immer zu ihrem Necht | 10 000 vorgesehen. Wir glauben allerdings, day diese Gebühren

\ Seba Î i Serichtsgebühre je Einziehung der Prämie den Grundsäßen | teil von ich abzuwälzen, und zwar nicht nur aus Mangel an Zell- j S ; ; z ; : S GA A L ; Wi et i ite des Ge 8 zu zah ; Inter den heutigen Gerichtsgebühren, die Einziehung der Prämien nah den Grund]aße n) C Preußischer Landtag. satorishen Fragen nicht vermeiden, ]0 batte er andererseits mit der | weitsitige Unterstützung auszusprehen, mit der sie die Vorbereitung herstellung des Gebäudes ll zahlen ist. Unte g 20 ' Ges T H j g B Z ä Le G B A R - c 4 : M E i d) l „ONÉ y Le t N E L E Et ire SéWaden „r Staatskasse so arde S B Haus der Abgeordneten. Tatsache zu rechnen, daß unjere Feuerversicherungsanstalten ibrer ge- | dieses Gesetzentwurfs gefördert haben. (Bravo! recht.) freien Entschließung über ibr Eigentum zu behindern. Gerade | wand erhoben hat, es fel ungerecht und au unnôtig, die öffentlichen Gerichtsbarkeit zum Schaden der © taatsfasse sollte durchaus enkgegen L 5 vor, der die Anstellung der Militär- Feuersozietäten gewisse Nechte haben, die die privaten Anstalten Amendements vor. á anwärter regelt. Im § 11 wird der Bezirksausshuß als Beschwerde- nicht haben; von einem Ausnahmegeseß kann man al|o “nicht Abg. Reinhard (L 2 B d : ck ç Ft vor z ; Es Cu R G Et or ) mo ; t Stofor Noziehuna ichts zu Le , c é A , , : Ó C s L A i : s s , t fai G ir allein fechs Bezirksaus D SAtnerwaltungskörper - handelt; hie genteßen Fm gegenwärtigen Moment ist aber in diejer Deziequng nihts z Es folgt die erste Beratung des Geseßentwur]s, be- | sonderheiten bei den einzelnen Anstalten und ibrer bestehenden | wurf bei fast sämtlichen Leitern der preußischen Feuerversiherung® mögli sein. In Hannover haben wir allein \echs Bezirksaus\chüse. niht um \reie Selbstverwaltungskörper, M elt sie g C i c : 4 s ( : Le. e Hofrounde! C: G : C A diy ae 41 as haben. Der großen Buntscheckigkeit muß durch eine höhere Instanz Anstalten mit [retem Wettbewerb handelte. Wenn wir von diesen entwurf befreunden und ih damit begnügen mussen, u ver ff aus C nteresse der Versicherungs- mit Versicherung8zwang. Solche Sozietäten existieren in den alten herauézubringen. as Ergebnis der Kommissionsarbeit it immerhux einleiten mödhte, entnimmt seine Entstehung einer Zusage, welche die E 1E De e ton Mera Z0Nen gd s ch im Zer abschiedung gelangt. F ers betont werden, daß g um 1 it at i ; Prinziy_ a | i Platz in der Oeffentlichkeit voll ausfüllen. Der Entwurf hat \ich stalten als au dem anerkannten Bedür nah Schaffung gle entwurf, je eher, je beser, zur Me MLEDUNG, CESLO f ei Rer- | daß bei geringen Objetten gar feine, bei großen Objekten eine map1ge, x of f ; t F : Lo er S des Bestehende diejenigen slgemeine Grundsäke s ] | ' : s : | | i roßen u! i hnen bekannt sein, daß man bei der Vorlegung dieses Reichs- unter Schonung des Bestehenden diejenigen atgememn Hrund] aße urs 2 i h P A fen i C S S Ala À Soton einzubeziehen. - Aber H e mexer | Einige meiner Freunde haben gegen einzelne Vorschriften noch gF S6 Apr a z h die öffentlihen Anstalten hinsichtlich der Nichtzahlung der Pram? nh der privatrechtlichèn Seite sind mee Freunde einverstanden | Sozietaten n- Gejei einzubeziehen. Aber au) ein lee L S E 0A N D e A Le L L a E E u / 7 ; :nelnen SGakunaen fi ; Gb 4 o Au (1 Os ; c L 1 (E L j : u Y Tai Ko- Moiné e C Narlage eine brauch- | 10 ale Einrichtungen. A y , na landeégeseßlichen Vorschriften genommen werden, nicht berühren in den einzelnen Sahßungen ih nicht finden, fich ohne Zwang über man einverstanden sein, weil sle ein Korrelat für die ibnen zu werden. Meine Freunde meinen also, da} dle BYorlage eine braud fommunale Einrichtung l Aba. Lüd ide ‘freikons.): In der Kommission bat die Regierung \ P , ch Ppd , id - , , , 4 ° F of [ bei i i F nl‘ ta 8 3, der die Privi » r &ffentlihen Versicherunge \ Nechte S D den anderen Sozietaten. Es liegt lein willige Gerichts i wurf bei der Negelung der privatrechtlichen Fragen an der Organ! Nach § 3, der die Privilegien der öffentlichen Nersicherungsanstalten Rechte als bet D ande z g | | die Vel niht berührt werden Nach der Begründung würde ein Eingriff Interessen dieser Versicherten ind im großen und ganzen identisch | kann man i der Forderung einer anderweitigen Bemessung der GVe- L ) . (A k t Ge p raft, die Lebens- weshalb noch eine strengere Aufsicht geübt werden soll. Namentlich sei denn lediglich hei Sachen, bei en der Staat selbst ein Jateresse / A Na B o ; cer D tvor r Cf R, EER UtO e Se 2 A “6: e; r ; L Co M Pte Als ie Dn vor, diese Sozietäten de ‘eitachenden Staats- | hat, wie z. B. - bei Bormund| waftssachen. Die Kommissions Zustimmung des Reichêtags erst, nachdem die preußische Staats- \{ärfer hervortreten lasjen. Zu diesem Zwecke 1\1 cinmal der Auf- | Gesegzeskrast habenden Statuten ohne geseßliche Grundlage zu ändert fähigkeit der auf kleinere räumliche Gebiete beschränkten An- liegt fein Anlaß vor, diese Sozietaken der weitgehenden Staa »rmi ( i für i | | ä üf im ei S Zeschlußbehör \ s s Ì zerVfli j \ j x von derl i öti erotneren Anstalten lebensfähig zu erbalten. | der Tat um einen staatlichen Eingriff ( staaten für ihre Anstalten die Erklärung abgegeben hatten, dur den prüfung im einzelnen Falle dur Beschlußbehörden unterstellt, fodann fa auch neue BRervflichtungen den Anstalten auf, die aber von e stimmung nötig, um die kleineren Anstalten lebensfähig z alte 1 , A O Ba ei "1 7 : E A a c 5 c 5 8 Ac. +8 V - Wen: F he ati l 4 hn zr0 cknti N us ha us der N zrla L be ‘aus- ie Best di si - Anitaliel ine llschaften so groß » diese Be g | notwendig sein, so kann dies aus dem Wege des Ortsstatuts er- | den [em ch zehnprozentigen Zuschlag aus der D lage heraus F die Bestimmuntg, daß die Nersicherten an der Verwaltung der Anftaliel fleinen Gesellschaften o groß ist, daß diese Besmmung nöôtig 1st t g ( ( ) Selbstverwaltung gesungen; ih möchte ihn bitten, seine Worte zu frei zu lassen. Bezüglich der Gebührensäße des § 33 hat die ob nicht eine weitere Beschwerde darüber | Taten zu machen. Kommission gegenüber dem alten Gerichtskostengeseß für Objekte \ f h S i \ i c; (l f 5 ei œ5hr bes{rä ird rorne j ; H gesellschaften dur das Neichsgesez über den Versicherungsvertrag drückendem Umfange vorgesehen worden. ein Jahr beschränkt wird, serner auch damit, daß h

C

‘f 3 3 @ontr iner auß lihe Praxis in großen Bezirken zu ermöglichen. F - Uhr p: G j Le LE E H E b ie Z h ; prüfung des Annahmezwangs unter die Kontrolle. einer Y Praxis in großen Bezirlen F r en Ueberschüsse Ner- M iese j +ell aeschlossen und den Versicherungs- umeist den Notaren in den großen Städten zu ute fommen werden gewährleistet würden. A : Im übrigen enthalten die Vorschriften über die Organisation | halb der Verwaltung stehenden Behörde gestellt wird; hier aber ij perpflichtung der Anstalten fest, aus ihren VebersGuen ur ten gerommon, Dle deo N be b E e e en, wn s al A E e zu 8 E q Peen Dieses Versprechen einzulösen, 1j1 der Ihnen vorgelegte Geseß- | nur diejenigen Grundsäße, welche zur Sicherung des Bestandes, zur ih zweifelhaft, ob der Spezialvorschlag der Vorlage” as M i 8 des Feuerlöshwe]en® beizutragen. fel ber ebn haben Jn diesem Gesetz müssen nun die Annahmebedingungen für die Versiche- | muß aber zugegeben werden, daß die Nerantwortlichkeit, ins- entwurf bestiunt. (8 exgal Uw, weh die Reichöregierung zutreffen weitere Ausgestaltung und u Ausbau der Anstalten geboten der Ob I E ie Me es ‘gg eira dio gema so ist her fon vielfa fe iee Bestimmung im Gesetz fest: rung schärfer umgrenzt werden. Viele Begriff Se angen der Vorlage | besondere die finanzielle Verantwortlichkeit der Notare außer- vorausgesehen hatte, daß die Regelung * der privatrechtlihen Be- erschienen. Auf Einzelheiten einzugehen, behalte ich mir für den ditan ‘iite L vit N H abfinden ‘daß Streiliy zulegen, und ih fann die Bedenken des Vorredners, aus denen der sind außerordentlich vage- Erfreulich „ist die Bestimmung, daß ordentlich groß ist. Aber es darf der Begriff der Leistung und ieh ischen den Versicherungs8anstalt d den Versi - iteren G d r " A Z „Lan E 1) A n Anstal Provinzi i icht als richti anerkennen. | die Sozietäten sih zu einem größeren Verbande zusammentun können ; Gegenleistung nicht völlig ausgeschaltet werden. Zu bedauern ist, ziehungen zwischen den Berl erung8an}stallen und den ersiherungs- | weiteren Wang der NRVerhandlungen vor. feiten über die Höhe der BVersicherungssumme nicht den Wi tell ‘ovinzialbeamte zu sprechen scheint, nit A7 O enden hat, | die preuf ishen Sozietäten holen damit etwas nah, was Sachsen und daß die Vorschrift gestrichen worden ist, daß die Entgegennahme nehmern s vielfa mit Fragen er Organisation ber Bes Indem i dem hohen Hause hiermtt den Entwurf zur verfassungs- allein, sondern einem Schiedsgericht zur Entscheidun airs joll Quote, die bie Anstal far e Feuerlöswe estens 29 der Bayern ‘con erreicht haben. Die Zwangssozietäten unter eine | der Auflassung ‘oder die Eintragung des ‘neuen Eigentümers in das eng berührt und in gewissen Hauptpunkten eine gewisse organisa- | mäßigen Beschlußfassung unterbreite, kann ih aber nicht unterlassen- werden sollen. Endlich kann man auch zustimmen der ingen f E eti e A Les e crûfen sein, “b diese | besondere Aufsicht zu stellen, liegt kein Grund vor. Die Regierung wird | Grundbuch davon abhängig zu machen ist, daß für die Kosten der torische Regelung des öffentlichen Feuerversiherungêwe ens vor- | au an dieser Ste Leitern unf öffentli F 1 R geseglichen Pflicht zur Unterlüßung der Einri chon jtt rämieneinnahme Ver N übrige fe Nerpflichtung | uns wohl in der Kommission nähere Aufklärung darüber geben, in | Eintragung und des Stempels für die Auflassung oder das zu-" i) Meg g g \ telle den Leitern un]erer öffentlihen Feuer | Feuersicherheit, was ja die meisten dieser Anstalten 1 l Muote richtig bemessen ist. Jm übrigen bedeutet diese Verp! g e N non 2 Sollte es ih hier wirklich de liegende Rehtsgeschäft Sicherheit geleist ev: Gie: E ausseßt. Konnte der Entwurf daher ein Eingehen auf diese organi- versiherungs8anstalten meinen D'ank für ihre sachkundige und | langen Jahren angelegen sein lassen. Sie werden dieses nobil® einen ersten Schritt zur Heranziehung auch der privaten NBersicherungs- welhem Sinne § 31 gemeint ijt. O zier wirklih um | grunde Uegendë Rechtsgeschäft Sicherheit geleitet wird. je Ér-