1910 / 124 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 30 May 1910 18:00:01 GMT) scan diff

Sm übrigen finden die für die konsolidierten Anleihen geltenden Vorschriften auf die eingetragene Forderung entsprehende Anwendung.

8 5a.

Zuglei mit der Eintragung der Buchschuld kann der Antrag- steller 3) und, nah erfolgter Cintragung, der Gläubiger eine zweite Person eintragen lassen, welhe nah dem Tode des Gläubigers der Hauptverwaltung der Staats\hulden gegenüber die Gläubigerrechte auszuüben befugt ist. | i y

Diese Eintragung ist auf Antrag der im 7 Abs. 1 unter Nr. 1 bis 4 und 6 bis 8 bezeichneten Personen jederzeit zu löschen.

S C ;

Zur Stellung von Anträgen auf Uebertragung eingetragener Forderungen auf ein anderes Konto, auf Eintragung und auf Löschung von Vermerken über Veränderungen im Schuldverhältnisse 2 Abs. 1) sowie auf Ausreihung von Staatsschuldverschreibungen gegen Löschung der eingetragenen Forderung sind nur berechtigt:

1) der eingetragene Gläubiger ; i M024

2) sein ‘efeblicher Vertreter oder sein Bevollmächtigter ;

3) der Konkursverwalter;

4) derjenige, auf welchen die eingetragene Forderung von Todes wegen übergegangen ist; i

5) die gemäß § 5a eingetragene zweite Person;

6) der Testamentsvollstrecker ; i i

7) der Nachlaßverwalter (§S 1981 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

8) im Falle der fortgeseßten Gütergemeinschaft der überlebende Ehegatte. A9 / ; h

Derjenige, für welchen ein Nießbrauch oder ein sonstiges Recht zum Zinsgenuß eingetragen ist, kann ohne Zuziehung des Gläubigers Anträge in bezug auf den zum Empfange der Zinsen Berechtigten tellen. | Zur Stellung von Anträgen für eine Firma gilt für berechtigt, wer zur Zeichnung der Firma berechtigt ist, zur Stellung von An- trägen für die im § 4 Nr. 4 erwähnten Vermö ensmassen die dort genannte Behörde oder die von ihr bezeichnete Person oder die gemäß 8 4 Nr. 4 zur Verfügung über die Masse befugten Verwalter. Als gesetzlicher Vertreter einer juristishen Person, die nicht im Gebiete des Deutschen Reichs ihren Sitz hat, gilt, wer seine Vertretungs- befugnis nach den vom Finanzminister erlassenen Ausführungsbestim- mungen nachgewiesen hat. A

S 7a.

Zur Wschung von Vermerken zu Gunsten Dritter bedarf es deren Zustimmung mit Ausnahme der im §14 Abs. 2 und 3 gedachten Fälle.

Wird eine Forderung unter Löschung auf einem Konto auf ein anderes Konto übertragen, so sind die Vermerke zu Gunsten Dritter unter Wschung auf dem alten Konto auf das neue Konto mit zu über- tragen. Der Zustimmung der aus dem Vermerke Berechtigten bedarf

es nicht. uy 8 7Þ.

Verfügungen über eingetragene Forderungen wie Abtretungen, Verpfändungen erlangen dem Staate gegenüber nur durch die Ein- tragung Wirksamkeit. 3 :

Eine Pfändung oder vorläufige Beschlagnahme der eingetragenen Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung _oder des Arre|\tes Viivie eine dur eine einstweilige gerichtliche Verfügung angeordnete Be- \{hränkung des eingetragenen Gläubigers ist von Amts wegen aus dem Konto zu vermerken und nach erfolgter Beseitigung dieser An-

ordnungen zu löschen. g 8 7

S 7e.

Eine Prüfung der Gültigkeit der den Anträgen zu Grunde

liegenden Nechtsgeschäfte findet nicht statt. 8 10.

Zum Antrag auf Eintragung einer Forderung sowie zur gleih- zeitigen Erteilung einer Vollmacht, ferner zum Antrag auf gleichzeitige Eintragung einer zweiten Person gemäß § 9a Abs. 1 oder einer Be-

des Gläubigers in bezug auf Kapital oder Zinsen genügt \ Wschung der im 14 Abs. 2 und 3 erwähnten Vermerke.

In allen and ällen foll der Antrag im Geltungsgebiete des Bürgerlichen Geseßbuch gemäß § 129 daselbst öffentli beglaubigt sein. Der öffentlichen Beglaubigun steht gleih die Aufnahme des Antrags durch das Staats\chuldbuchbureau oder eine vom Finanz- minister bezeichnete Kasse. Außerhalb des Geltungsgebiets des Bürgerlichen Gesetzbuchs soll der Antrag gerichtlih oder notariell oder von einem Konsul des Deutschen Reichs aufgenommen oder beglaubigt sein. Die Hauptverwaltung der Staatsschulden kann in besonderen Fällen von der Beobachtung dieser Formvorschriften absehen.

Sind seit der Eintragung Aenderungen in der Person des Gläu- bigers (Verbeiratung einer Frau, Aenderung des Gewerbes, Standes, Namens, Wohnorts) eingetreten, so kann verlangt werden, daß die äFdentität dur eine öffentlihe Urkunde dargetan werde.

8 12.

Rechtsnachfolger von Todes wegen haben fch \{ein oder durch eine Bescheinigung darüber, daß sie über die ein- getragene Forderung zu verfügen befugt sind, auszuwet]|en.

Beruht die Nechtsnachfolge auf einer Verfügung von Todes wegen, die in einer öfentlihen Urkunde enthalten ist, so kann nah dem Ermessen der Hauptverwaltung der Staatsschulden von der Bei- bringung des Erbscheins oder der Bescheinigung abgesehen werden, wenn an deren Stelle die Verfügung und das Protokoll über die Eröffnung der Verfügung vorgelegt wird.

Das Bestehen der fortgeseßten Gütergemcinshaft sowie die Be- fugnis eines Testamentsvollstreckers zur NRerfügung über eine zum Nachlasse gehörige Forderung ist entweder durch die in den 8&8 1507, 2368 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehenen Zeugnisse oder durch eine Bescheinigung darüber, daß der überlebendz Chegatte oder der Testamentsvollstrecker zur Verfügung über die eingetragene Forderung befugt ist, nachzuweisen. Auf den Nachweis der Befugnis des Testamentsvollstreckers findet die Vorschrift des Abs. 2 entsprehende Anwendung.

Zur Ausstellung der in Abs. 1 und 3 gedachten Bescheinigung ist das Nachlaßgericht und, falls der Erblasser zur Zeit des Erbfalls im SFnlande weder Wohnsitz noch Aufenthalt hatte, au derjenige Konsul des Reichs zuständig, in dessen Amtsbezirk der Erblasser zur Zeit des Erbfalls feinen Wohnsiß oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, fofern dem Konsul von dem Reichskanzler die Ermächtigung zur Aus- stellung solcher Bescheinigungen erteilt ist.

S: 13.

Die Hauptverwaltung der Staatsschulden kann verlangen, daß mehrere Erben zur Stellung von Anträgen und zur Empfangnahme von Schuldverschreibungen cine einzelne Person zum Bevollmächtigten bestellen.

§ 14.

Vollmachten sowie die Genehmigungserflärungen dritter Personen,

zu deren Gunsten der eingetragene Gläubiger in bezug auf die Forde- rung oder deren Zinserträgnisse dur einen Vermerk im Staats\schuld- buche beschränkt ist, bedürfen zu ibrer Gültigkeit derselben Form, welche für die Anträge vorgeschrieben ist. Zum Widerruf einer Voll- macht genügt \c{riftlihe Form. Zur Löschung von persönlichen unvererblichen Einschränkungen des Gläubigerrehts oder des Berfügungsrehts, welche dur den Tod des Berechtigten erloscben sind, ist nur die Beibringung der Sterbeurkunde erforderlich: das Necht auf den Bezug rüständiger Leistungen wird hierdurch nicht berührt.

Vermerke, welche dur Zeitablauf hinfällig geworden sind, können ohne Zustimmung der Berechtigten von Amts wegen gelöscht werden.

Anträge öffentliher Behörden bedürfen, wenn fie ordnungsmäßig unterschrieben und untersiegelt sind, keiner Beglaubigung.

8 17

Price ; 1 L riftlihe Form. Dasselbe M für Anträge auf

5a Abs. 1 und F

durch einen Erb-

m Falle der Kündigung einer der konsolidierten Anleihen find die mit ihrer Forderung zu dem Zinssaze der gekündigten Anleihe eingetragenen Gläubiger \chriftlih zu benachrichtigen. Die MWirk- A der Kündigung ist jedech von dieser Benachrichtigung nicht abhäângi 3.

9.

Die Zinsen werden in dex Zeit vom 14. Tage vor bis zum 8. Tage nah dem Fälligkeitstermine ‘dur eine öffentliche Kasse, ferner innerhalb des Weltpostvereins mittels Uebersendung dur die Post oder auf sonstige vom inanzminister zu bestimmende Weise auf Ge- fahr und Kosten des erechtigten gezahlt. Bei Zahlung der Zinsen im Post-Ueberweisungs- oder Scheckverkehre können die Postgebühren außer der Bestellgebühr auf die taatskasse übernommen werden.

Kommt die Sendung als unbestellbar zurück, so unterbleiben

weitere Sendungen, bis der Gläubiger die richtige Adresse an- § 21.

gezeigt hat.

An Gebühren werden erhoben: für die Löschung einer Staats\{uldbuhforderung zum Zwecke der Ausreichung von Staats\chuldverf reibungen für je an cfangens 1000 é Kapitalbetrag 0,75 #, jedoch mindestens 2 M.

Die Gebühren werden von dem Antragsteller, Verwaltungszwangöverfahren eingezogen. Auch bezahlung der Ge ühren gefordert werden.

An Gebühren für die gerichtliche der Anträge sind zu erheben: :

bei Beträgen bis 2000 # = 1,50 A,

bei Beträgen über 2000 4 = 3 M, ( i soweit niht nah dem Gerichtskostengeseß cine geringere Gebühr zur Hébung kommt.

B. Im § 6 wird: i : \

a. im Abs. 2 das Wort „vierprozentigen“ gestrichen; /

b. im Abs. 3 statt der Worte „der vierprozentigen Anleihe“

geseßt: „zu gleichem Zinsfaß und“.

C. Der § 11 wird gestrichen. : :

D. Im § 23 Nr. 1 wird statt der Worte _„vierprozentigen kfon- solidierten Anleihe“ gesetzt: „konsolidierten Anleihen“.

Artikel T1.

Beglaubigungen von Unterschriften unter A Vollmachten und Genehmigungserklärungen,, die nah ihrem Inhalt aus\chließlich eine im Rei s\{huldbuch oder im Staatsshuldbuch einzutragende oder eingetragene Forderung betreffen, sind stempelfrei.

Die Befreiungsvorschrist des Abf. 3 zu þ der Nr. 581 des Stempeltarifs des Stempelsteuerges ege in der Fassung der Bekannt- machung vom 30. Juni 1909 (Geseßsamml. S. 539) findet auch auf Beurkundungen von zinsbaren Darlehen Anwendung, welche gegen Verpfändung einer Forderung gewährt werden, die im Reichs\chuld- buch oder im Staatsshuldbuh eingetragen ist, vorausgeseßt, daß die Darlehen innerhalb üFahresfrist oder in etnem fürzeren Zeitraume zurückzuzahlen find uind der Wert der verpfändeten Forderung dem

gewährten Darlehen mindestens gleichkommt.

Artikel T1I. Der § 82 des Preußischen Gerichtskostengeseßes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Oktober 1899 (Geseßsamml. S. 326) erhält

folgende Fassung: , den Gesetzen über das gen, dah ein N und das

soweit nötig, im fann die Voraus-

oder notarielle Beglaubigung

Für die in Di d

Staats\chuldbuch vorgesehenen Bescheinigungen, daß ein Rechtsnach- folger von Todes wegen, ein die Gütergemeinschaft fortsezender überlebender Ghegatte oder ein Testamentsvollstrecker über eine Buchforderung zu verfügen berechtigt ist, werden drei Zehnteile der im § 33 bestimmten Gebühr bis zum Höchstbetrage von 10 4 er- hoben. Das Gleiche gilt für die in den SS 37, 38 der Grundbuch- ordnung vorgesehenen Zeugnisse; jedoch werden für diese Zeugnisje Gebühren nicht erhoben, wenn die Teilungsurkunde vor Gericht

äufgenommen oder bestätigt ist. Artikel TV.

Der § 2 des Geseßes, betreffend die Verwaltung des Staats- {uldenwesens und Bildung ner Stan ven, Abe vom 94. Februar 1850 (Geseßsamml. S. 57) er ält folgenden Abs. 2:

Die Zahl der Mitglieder kann vorübergehend durch ilfsarbeiter verstärkt werden, welche in derselben Weise wie die 2 itglieder zu vereidigen find und mit eigener Verantwortung an der Bearbeitung der Geschäfte der Behörde teilzunehmen haben.

Artikel V. 4 1

Der Zeitpunkt, mit welchem dieses Gesetz in Kraft tritt, wird dur Königliche Verordnung bestimmt. :

Der Finanzminister ist mit der Ausführung der Artikel T und TV

beauftragt. Artikel V1.

Der Finanzminister wird ermächtigt, den Text des Geseßes vom 20. Juli 1883, betreffend das Staats\huldbuch (Geseßsamml. S. 120), wie er sich aus den Aenderungen durch das Gese vom 8. Juni 1891 (Gesegfamml. S. 105), dur den Artikel 16 des Ausführungsge|eßzes zum Bürgerlichen Geseßbuche vom 90. September 1899 (Geseß]amml. S. 177), durch das Ge]eß vom 24. Zuli 1904 (Geseßsamml. S. 167) und durch dicses Ge]eß ergibt, unter der Ueberschrift :

„Staats\huldbuchgescß“

unter fortlaufender Nummernfolge der aragravphen und unter Fort- lassung des § 25 Abs. 1 in der Geseßsammlung bekannt zu machen.

Soweit in anderen Geseßen auf Vorschriften des Gefeßes vom 90. Juli 1883 verwiesen ist, treten an deren Stelle die entsprechenden Vorschriften des dur den Finanzminister bekannt gemachten Textes.

Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben „Buckingham Palace, London“, den 22. Mai 1910.

10 Wilhelm.

Hollweg. von Tirpiß. Freiherr von Rheinbaben. Delbrück. Beseler. von Breitenbach. von Arnim. von Moltke. Sydow.

von Trott zu Solz. von Heertingen.

(14)

von Bethmann

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Regierungsbaumeister Liebi h bei der Bergwerks- direktion zu Saarbrücken ijt zum Bauinspektor ernannt worden.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 12 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter

Nr. 11 038 das Geseß zur Abänderung des Gesetzes, betreffend das Staatsshuldbuch, vom 20. Juli 1883 (Geseßsamml. S. 120), vom 22. Mai 1910.

Berlin W., den 28. Mai 1910.

Königliches Geseßsammlungsamt. Krüer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 14 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter

Nr. 11 040 die Allerhöchsten Erlasse über Unterschriften Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen wegen Behinderung Seiner Majestät des Kaisers und Königs, vom 27. Mai 1910.

Berlin W., den 28. Mai 1910.

Königliches Geseßzsammlungsamt. Krüer.

Abgereist:

der Unterstaatssekretär im Ministerium für Handel und Gewerbe Schreiber, mit Urlaub.

"Nicgtamllicßes.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 830. Mai.

Seine Majestät der Kaiser und König empfingen gestern mittag im Neuen Palais bei Potsdam den italienischen Minister der ausw igt en Angelegenheiten Marquis di San Giuliano und nahmêñ heute vormittag den Vortrag des Chefs des Zivilkabinetts,

Wirklichen Geheimen Rats von Valentini entgegen.

Jn Vertretung Seiner Majestät des Kaisers und Königs empfingen Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz gestern vormittag im Neuen Palais bei Potsdam Seine Kaiserliche Hoheit den Prinzen Tsai Tao von China mit einer von Höchstdemselben geführten chinesischen Militärkommission. Seine Kaiserliche Hoheit der Prinz Tsai Tao hielt eine Ansprache, die, für den Empfang durch Seine Majestät den Kaiser gedacht, in deutscher Ueberseßung, „W. T. B.' zufolge, lautet:

Seine Majestät der Kaiser von China entbietet Eurer Majestät durch mich seinen ehrerbietigsten Gruß.

Eure Majestät genießen in der ganzen Welt den Ruhm eines hervorragenden Strategen, dem die Ausbildun und Kriegsbereitschaft seines Heeres vor allem am Herzen liegt. I habe stets zu Gurer Majestät mit Bewunderung emporgeblickt und \chäße mich glücklich, jeßt e Eure Majestät treten zu dürfen und \o huldvoll empfangen zu werden.

Es trifft sih sehr günstig, E die große Frühjahrsparade bevor- steht, an der es mir vergönnt in wird teilzunehmen, sodaß ih Gelegenheit haben werde, die erste Armee der Welt mit eigenen Augen zu sehen. Da ih selbst dem Heere angehöre, so wird_mir dies eine ganz besondere Freude bereiten. F bin der festen UebWeugung, daß Eure Majestät die Macht, welche die stärkste Armee verleiht, lediglich zur Aufrechterhaltung des Weltfriedens benußen werden.

Die freundlichen Beziehungen unserer beiden Länder haben sich in den letzten Jahren immer inniger gestaltet.

Jch hoffe, daß die Offiziere Curer Majestät mir in allen mili- tärishen Fragen mit ihrem Nat zur Seite stehen und mich so in den Stand seßen werden, meine Mission zu erfüllen und nah meiner Nückehr in die Heimat an der Neorganisation des chinesischen Heeres mitzuarbeiten.

Eure Majestät wollen geruhen, diese meine Worte gnädigst ent- gegenzunehmen.

Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz antwortete mit folgenden Worten:

Eurer Kaiserlichen Hoheit \prehe Ich im Auftrag und im Namen Seiner Majestät des Kaisers und Königs aufrichtigen Dank aus für die soeben Allerhöchstdemselben gewidmeten Worte und für die Grüße, die Seine Majestät der Kaiser von China durch Sie hat übermitteln lassen.

Mit lebhafter Genugtuung erfüllt es Seine Majestät, daß Seine Kaiserlihe Majestät abermals einen Prinzen Seines Kaiserhauses an der Spiße einer großen Anzahl hoher Staatswürdenträger und E na Deutschland entsandt hat, um deutsche Einrichtungen zu

udieren.

Wie im Anfange d'eses Jahres Eurer Kaiserlichen Hoheit Bruder, Prinz Tsai Hsün, die deutshe Marine, so wollen Eure Kaiserliche Hoheit jegt das deutsche Heerwesen kennen lernen. Unsere Behörden werden bestrebt sein, Eurer Kaiserlichen Hoheit Einblick in alles zu geben, was auf diesem Gebiete für Sie von Fnteresse sein fann, und Ich bin überzeugt, daß unsere Heereseinrichtungen eine Fülle von Anregungen bieten werden, die auch für das große, in erfreulicher Entwickelung befindliche chinesishe Heer nugbar gemacht werden

können. UVeberzeugt, daß auch Eurer Kaiserlichen go Besuch dazu beitragen wird, die guten und freundschaftlichen eziehungen zwischen dem Chinesishen und dem Deutschen Reich immer mehr zu fördern und zu festigen, heiße Ih namens Seiner Majestät des Kaisers und Königs Eure Kaiserliche Hoheit und Ihre Begleiter herzlich will- fommen und hoffe, daß Sie von dem Aufenthalt in unserer Mitte nur die angenehmsten Eindrücke empfangen mögen.

Hiernah empfingen Jhre Majestät die Kaiserin und Königin Seine Kaiserliche Hoheit dèn Prinzen Tsai Tao und ließen Sich auch sämtliche chinesische Herren vorstellen.

Der italienische Minister des Auswärtigen Marquis di San Giuliano, der vorgestern vormittag in der italienischen Vot chaft den Besuch des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts Freiherrn von Schoen empfangen hatte, stattete, „W. T. B“ zufolge, im Laufe des Nachmittags dem Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg und danach dem Staatssekretär Frel

herrn von Schoen Besuche ab.

Der Regierungsrat Hertel aus Merseburg ist der Könige lichen Regierung in Bromberg zur weiteren dienstlichen Ver wendung überwiesen und der Regierungsassessor von Mechow aus Karthaus dem Landrat des Kreises Neidenburg zur Hile

leistung in den landrätlichen Geschäften zugeteilt worden.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. Flußkb!. „Tsingtau“ am 27. Mai in Canton eingetroffen.

S. M.S. „Iltis“ ist vorgestern in Nanking

S. M. S. „Nürnberg“ ist vorgestern von abgangen.

S. M. S. „Seeadler“ ist vorgestern in Daressalan eingetroffen.

S. M. S. „Condor“ australien) eingetroffen und Melbourne in See.

S. M. Flußkbt. „Otter“ ist vorgestern von Hankal nach Tschangscha abgegangen.

eingetroffel Nanfting

ist vorgestern in Adelaide (Süd geht am 6. Juni von dor! na

Reuß j. L.

Seine Durchlaucht der Fürst Heinrich hat m gestern sein 78. Lebensjahr, vollendet. Der Geburtstag ie Fürsten wurde in Stadt und Land in der üblichen gefeiert.

Hamburg. e Militärkommission mit Seiner Lo eit dem Prinzen Tsai Tao an der ige ist, „W. L. B.“ zufolge, heute vormittag in Hamburg getroffen und im Rathaus durch den Präsidenten des nats, Bürgermeister Dr. Predoehl, offiziell empfangen ren.

Die chinesif} jiserlichen

Oesterreich-Ungarn.

Unter dem Jubel der Bevölkerung janz Joseph, „W. T. B.“ zufolge, heute früh in Bosnisch hd, der ersten bosnischen Station, auf der Reise nach rajewo, ein. Der Kaiser verließ unter den Klängen t Volkshymne und stürmischen Biviorufen den Hofzug » nahm die Begrüßung Des Landeschefs und anderer tirdenträger entgegen. Auf die Huldigungsansprache ; Bürgermeisters erwiderte der Kaiser, es sei ihm ein herz- 416 Bedürfnis gewesen, Bosnien und die Herzegowina Uu \uhen, um inmitten der Bevölkerung dieser hönen Länder ige Tage verbringen zu können. Der Monarch seßte \o- in unter neuen lebhaften Kundgebungen die Reise nach rajewo fort.

_— Der Budgetaus\chuß des österreichischen Abgeordneten- uses hat Sotdesieen, „W. T. B.“ zufolge, den Voranschlag s Handelsministeriums sowie eine Resolution ange- inmen, in der die Regierung aufgefordert wird, die Handel s- ictragSverhandlungen mit Serbien, Bulgarien 1d Montenegro zu beschleunigen. Der Handelsminister 7, Weiskirchner betonte, es werde sein \stetes Bestreben in, auf einen endlichen Abschluß der Handelsverträge mit den lfanstaaten mit allem Nachdruck hinzuwirken.

Frankreich.

Der Ministerrat seßte vor estern die Beratung über Das rogramm R das er der Kammer vorlegen wird. Wie hs „LW. T. 4 meldet, wird er in kurzer Zeit einen Geseß- wurf einbringen, betreffend eine Wahlreform mit Be- ¡sichtigung der Minoritäten, ferner Geseßzentwürfe über eine perwaltungsreform, den Arbeitsvertrag, das Be- mtenstatut und eine Erweiterung der Syndikats- echte. Der Ministerrat wird ferner mit einer Senats- immission über eine Finanzreform in Verhandlung treten, obei das von der Kammer angenommene Projekt als Grund- hge dienen soll.

traf der Kaiser

ch c

Rußland.

Jn der Reichsduma führte vorgestern vor der end- jültigen Entscheidung über die Einführung der Semstwo- nstitutionen in den westlichen Gouvernements der stinisterpräsident Stolypin, „W. T. B.“ zufolge, aus:

Die Frage betreffe nicht das Zartum Polen, sondern Gebiete, wo die polnishe Bevölkerung nur 4!/s %o betrage. Hätte die Re- hierung dem Geseß eine chauvinistishe Grundlage geben wollen, \o ire es hinreichend gewesen, die Semstwowahlen auf dieser \roportion aufzubauen. Die Regierung habe aber den Eigentums- ¡¿ensus vorgeschlagen. Der Großgrundbesiß in den westlichen Gouvernements habe einen anderen Charakter als der im inneren ußland. Er sei damals entstanden, als in den genannten Gebieten les Russische umgeworfen sei. Dieses antinationale Faktum dürfe hiht die alleinige Grundlage des Gesetzes werden. Die Gesetzesvorlage jebe der polnishen Bevölkerung der westlihen Gouvernements einen dgen weiten Nahmen, doch dürfe si die Regierung der russischen Beyölferung gegenüber niht glei ültig zeigen. Deshalb lege e Verwahrung gegen alle Zusavanträge cit, DIE/ (KEYEN die Grundlage der Regierungsvorlage und gegen die Sicher- stellung der russishen Vertretung gerichtet seien. Außerdem könne die Regierung nicht eine Vermehrung der Bauernvertretung gutheißen, da diese der Kultur zum Nachteile gereihen würde. Stolypin \{loß, die Nichtannahme der Gesetzesvorlage würde die betreffenden Gebiete der Möglichkeit des Fortschritts berauben, der sowohl der Regierung als der Duma teuer sei. Der finnishe Landtag hat, obiger Quelle zufolge, die Kaiserlichen Vorschläge, betreffend eine besondere Militär- steuer für 1911 und Anweisung von Mitteln zur Vervoll- tändigung des Kriegsfonds für 1910 abgelehnt.

Ftalien.

Die Deputiertenkammer sebte in der vorgestrigen Sitzung die Beratung über den Geseßentwurf, betreffend die Shiffahrtskonventionen, fort.

Nach den Ausführungen des Berichterstatters befürwortete laut Bericht des „W. T. B.“ der Ministerpräsident Luzzatti unter leb- haftem Beifall des Hauses die Vorlage und erklärte sih mit der von der Kommission yorgeschlagenen Tagesordnung einverstanden, die darauf durch Dandaufbebn angenommen wurde.

Auf Verlangen Luzzattis beshloß die Kammer in nament licher Abstimmung mit 317 gegen 35 Stimmen den Eintritt in die Spezialberatung und nahm in geheimer Abstimmung mit 188 gegen 58 Stimmen den Gesetzentwurf im ganzen an.

Spanien, Der „Jmparcial“ veröffentlicht eine [panischen Episkopats, betreffend die Anwendung des Vereinsgeseßes auf die religiösen Orden, in der er- flärt wird, die Niederlassung der Kongregationen in Spanien und folgerihtig auch deren Auflösung hänge

M nicht von dem Willen der Regierung, sondern allein von der kirchlichen Ge- nehmigung ab.

Kundgebung des

Portugal. / Der Ministerpräsident Beirao. ist gestern vom Nanuel in Audienz empfangen worden, in der, „W. T. B.“ jfolge, eine längere Besprechung über die politische Lage statt- va Darauf hatte der Ministerpräsident eine Beratung mit en übrigen Ministern.

König

; Türkei.

Y Die Deputiertenkammer verhandelte vorgestern über R Kretafrage. Nach Verlesung, einer Eingabe von » mohammedanischen Deputierten der _kretischen Kammer, S diese hervorheben, daß ihr Leben gefährdet sei und daß it mohammedanische Element unker den gegenwärtigen Um- ständen niht mehr auf der Jnsel bleiben könne, sowie nach gu osung von Depeschen ‘der Provinzialmeetings wurde, 7 T. B.“ zufolge, ein Jnterpellationsanlrag eingebracht, der n mehr als 200 Deputierten gezeichnet ist und worin die rung aufgefordert wird, Erklärungen zu geben, was sie y r Verteidigung der Souveränitätsrechte der Türkei getan habe. Vok Me arabishe Abg. Scheik Essad sagte, sogar die Beduinen fas edina hâtten ges{chworen, Kreta zurückzugewinnen oder zu sterben. wird das Kabinett innerhalb einer Woche die Kretafrage nicht lôse, en die Mohammedaner der ganzen Welt, sogar diejemgen

Afghanistans, des Sudans und Algeriens vom Kabinett die heilige R ne pur verlangen und si selbst Recht verschaffen.

er Kretenser V echmed Ali sagte, ein Kabinett, das in die Be- trauung eines Griehen aus dem Königreih mit der Verwaltung der Insel Kreta einwilligen würde, würde gelyncht werden. Cin Kriegsvorwand gegen Griehenland könnte leiht gefunden werden. Der Großwesir Hakki Pascha erklärte, die Mächte hätten die Unmöglichkeit anerkannt, Kreta an Griechenland zu geben. Sie seien bemüht, eine Wsung für die Kretafrage zu finden. Die Mächte hätten ihre frühere Haltung zugunsten der Türkei geändert. Die Türkei werde Kreta nur durch einen Krieg bezwungen abgeben. Die Regierung une aber weise vorgehen. Die Türkei könne nicht nah Kreta ziehen, solange ih dort die S Be befänden, die die Souveränitätsrechte der Türkei wahrten. Mit Griechenland habe die Türkei nichts zu tun. Kreta werde der Türkei nicht verloren gehen, dafür werde das Kabinett alle Opfer bringen im Bewußtsein, daß die ganze Nation hinter ihm stehe.

Darauf wurde zur Tagesordnung übergegangen.

e O Senat stand in der vorgestrigen Sizung ebenfalls die Kretafrage zur Verhandlung.

Auf eine Anfrage des Kreters Nuri, der die Besegung der Sudabai durch die türkische Flotte und éin scharfes Vorgehen gegen Griechenland verlangte, gab der Großwesir Hakki Pas 7 ähnliche Erklärungen ab wie in der Kammer und teilte mit, daß die Schußz- mächte eine Lösung der fkretishen Frage durch eine Autonomie sicherten, die die Souveränitätsrechte der Türkei wahre. Auf den Hinweis, der König der Hellenen arbeite auf eine Annexion hin, er- widerte der Großwesir, wenn Griechenland offiziell für Kreta eintrete, werde die Türkei scharf vorgehen.

Der Senat fand die Erklärungen des Großwesirs genügend.

Mie die Konstantinopler Blätter melden, hat in den Häfen des Schwarzen Meeres ein antigriechischer Boykott begonnen. Die Pforte hat der griechischen Gesandtschaft Ab- hilfe zugesagt.

Amerika.

Mie das „Reutersche Bureau“ aus Bluefields (Nica- ragua) meldet, haben die Regierungstruppen unter General Lara gestern einen äußerst heftigen Angriff auf die Stellungen Estradas um Bluefields unternommen, sind jedoh mit einem Verlust von 250 Toten und Verwundeten zurückgeschlagen worden.

Afrika.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ hat eine Polizei- truppe bei einem Streifzug durch Südoran die Ortschaft Ksar Uled Kaddu, wohin ih ein noch nicht unterworfener Ein- geborenenstamm geflüchtet hatte, beschossen und zerstört. Die Gegner hatten zahlreihe Tote; 94 Leichname wurden auf- gefunden. Die Franzosen hatten keine Verluste.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Berichte über die vorgestrigen Sitzungen des Herren- hauses und des Hauses der Abgeordneten befinden sih in der Ersten und Zweiten Beilage.

Auf der Tagesordnung für die heutige (74.) Sißung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Justiz- minister Dr. Beseler beiwohnte, standen zunächst Berichte der Wah lprüfun gs! om 1

Die Wahlen der Abgg. Lohmann (ite Dillkreis, Ober- westerwaldkreis), Blancke (freikons., Celle, Burgdorf) und Nissen (Däne, Apenrade, Sonderburg) werden ohne Debatte entsprechend den Anträgen der Kommission für gültig erklärt.

Dann folgt die dritte Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung des preußischen Gericht s- kostengeseßes.

Q Generaldisfussion ist niemand zum Wort gemeldet.

n der Spezialdiskussion bedauert

Abg. Dr. Gaigalat (kon\.), daß die Erhöhung der Gebühren für die Zuziehung eines Dolmetschers bei der Beurkundung von Nechtsgeschästen in § 99 bei der zweiten Lesung unverändert aeblieben sei; dadurch werde das Snteresse seiner litauischen LUndsleute nicht gewahrt, und er müsse wegen dieser Bestimmung gegen das ganze Gesetz stimmen.

8 55 wird unverändert angenommen.

Abg. Schröder-Neustadt (Pole) erhebt zum § 114, Abschnitt über die Auslagen, Widerspruch gegen die Fassung der Bestimmungen über die Schreibgebühr, na die Gebühr für Schriftstücke in fremder Sprache durh den Justizminister bestimmt werden kann.

Hierauf nimmt der Justizminister Dr. Wort, dessen Erklärung morgen im Wortlaut werden wird.

(Schluß des Blattes.)

anderweit

Beseler das wiedergegeben

Statistik und Volkswirtschaft,

Zur Arbeiterbewegung.

Bei den Einigungsverhandlungen im Baugewerbe (vgl. Nr. 123 d. Bl.) wurden, wie „W. T. B." berichtet, die ein- zelnen Streitpunkte auch am Sonnabend eingehend erörtert. Die Berhandlungea gestalteten sh sehr langwierig, da die Parteien nicht bloß zu den bekannten Streitpunkten (zentraler Abschluß, Lohnf\ystem, Sicherung der Akkordarbeit, Arbeitszeit, Arbeitsnachweis), sondern fast zu allen Nebenpunkten des Nertrags\hemas widersprehende Anträge stellten. Die Unmasse der gestellten neuen Anträge und Erklärungen macht nunmehr eine übersichtlihe Zusammen- stellung der gesamten streitigen Punkte nötig. Dieser Arbeit sollten sich die Unpartetischen am heutigen Montagvormittag unterziehen®und Nachmittags die Zusammenstellung einer Kommission der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorlegen. Im Anschluß hieran soll in die weitere Unterhandlung über die gesamte Materie noch einmal eingetreten werden. Es wird dann die Aufgabe der Unparteiischen sein, über die strittigen Punkte eine Einigung zu versuchen, eventuell den Parteien formulierte Vorschläge zu machen, von deren Annahme oder Nicht- annahme die Wiederherstellung des Friedens 1m Baugewerbe ab- hängen wird.

Im Berliner Ma \{chuhmachergewerbe sind, wie die „Voss. Ztg.“ berichtet, die ohnstreitigkeiten gütlih beigelegt worden. In mehreren, wodchenlang geführten Verhandlungen ist zwischen den beteiligten Schuhmacherinnungen Berlins und den Vororten Char- lottenburg, Schöneberg, Nirdork, Wilmersdorf, Steglitz, Lichterfelde usw. und dem Zentralverein der Schuhmacher Deutshlands als Ver- treter ter Gesellenshaft andererseits ein neuer Mindestlohntarif festgeseßt worden. Durch die auch von der Meisterschaft für not- wendig anerkannte Lohnerhöhung und die gestiegenen Lederpreise isl allerdings eine fleine Erhöhung der S notwendig, wie bei der Verhandlung von beiden eilen anerkannt worden ist. Um dem im Schuhmachergewerbe in besonderem Maße eingewurzelten Vebelstand der UVeberstundenarbeit am Sonnabend entgegenzuwirken, soll für alle Reparaturen, die erst am Freitag oder Sonnabend zum L: A gebraht werden, ein besonderer Preisaufschlag erfolgen.

Der Ausstand in den Pop N in Bielefeld (vgl. Nr. 120 d. Bl.) ist der „Rh.-Westf. Ztg.“ zufolge vor dem Einigungs- amt durch beiderseitiges Entgegenkommen beendet worden. Die A sperrung wurde aufgehoben.

Die „Dortmunder Zeitung“ berichtet: Nachdem wegen Lohn- streitigkeiten in einer hiesigen Zigarrenfabrik in den legten Tagen mehrfach Zusammenrottungen und Zusammenstöße mit der Poll stattgefunden haben, kam es Sonnabendabend zwischen der

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olizei und dem Pöbel abermals zu einem heftigen Zusammenstoß, ei dem die Polizei mit Steinen beworfen und auch Schüsse aus der Menge abge eben wurden. Die Polizei {ritt mit blanker Waffe ein und ver aftete etwa zwanzig Personen, die sih zum Teil wegen Landfriedensbruchs zu verantworten haben dürften.

Aus Fürth bei Nürnberg meldet die „Köln. Ztg.“, daß der sozialdemokratische Verband der Bäcker und Konditoren über die Bäckermeister wegen ungenügender Zugeständnisse die Sperre verhängt hat. Das Gewerkschaftskartell unterstüßt die Sperre. Die Bäckermeister beabsichtigen, auf die Sperre mit der Aus\perrung zu antworten.

__ Wegen der auf ernste Lohnkämpfe in der Tabakindustrie hindeutenden Bewegung unter den Tabakarbeitern haben sich, dem „Mannheimer Generalanzeiger“ zufolge, die deutschen Arbeit geber- verbände der Zigarrenindustrie zu einem neuen A rbeit- eberbunde zusammengeschlossen. In den Geschäftsführenden orstand in Mannheim sind Vertreter der Verbände Sachsens, Bremens, Westfalens, Schlesiens und Unterbadens gewählt worden.

Fast sämtliche Bedienstete der 418 km langen französischen Südbahnlinien sind, wie dem „W. T. B.“ aus Nizza tele- C ne wird, wegen Strafverse ung eines Angestellten in den Aus- tand getreten. Sie fordern Lohnerhöhung, dieselben Nuhegehälter, wie sie den Bediensteten der großen Bahngesellschaften zustehen, und Sonntagsruhe für den Frachtverkehr. Die Telegraphenleitungen der Südbahnlinie sind gestört; man glaubt, daß es sich um Sabotage handelt. Der Friedensrichter hat dem Geseße gemäß beiden Parteien seine Vermittlung angeboten. Die in Nizza wohnenden Lokomotivführer und Heizer der Paris -Lyon- Mittelmeerbahn werden heute zu dem Ausstand der Südbahn- bediensteten Stellung nehmen. Das Syndikat der Straßen- bahnbeamten: in Nizza erklärte, gleichfalls in den Ausstand treten zu wollen, falls die streikenden Südbahnbeamten es verlangen.

(Weitere „Statistishe Nachrichten" \. i. d. Zweiten Beilage.)

Wohlfaghrtspflege.

MWalderholungsstätten für Kinder.

Seit dem 1. Mai sind neben den MWalderholungsstätten für Er- wachsene auch die drei vom Roten Kreuz unterhaltenen Kinderanstalten wieder im Betrieb. Sie liegen sämtlich im Walde, bei Schönholz, Sadowa und Cichkamp, und gewähren über Tag kränklichen und erholungsbedürftigen Kindern volle Verpflegung und Behandlung unter Leitung eines Arztes und ständiger Beaufsichtigung und Beschäftigung durch Krankenshwestern und Kindergärtnerinnen. Der Verpflegungssaß beträgt nur 50 HZ_ für den Tag, in besonderen Fällen wird noch Ermäßigung gewährt; wo es not tut, übernimmt die Stadt die Pflegekosten, ohne daß hiervon den Eltern Unannehm- lichkeiten entstehen. Eine vieljährige Crfahrung hat gelehrt, daß die Erfolge vorzüglich und in den neider Fällen au die Schulleistungen besser geworden sind. Durch städtische Lehrkräfte wird in den Kinder- erholungss\tätten auch fo viel Unterricht erteilt, daß die Kinder in ihren Kenntnissen niht zurückommen. Anmeldungen sind an das Bureau der Erholungsstätten, Friedrichstraße 207, zu richten, Sprech- zeit Vormittags 10—1 Uhr.

Kunst und Wissenschaft.

Fm Künstlerhause in Berlin, Bellevuestraße 3, wird am 12. Juli d. I. eine von dem Reuterforscher Professor Dr. K. Th. Gaederß veranstaltete Fri Neuter -Hundertjahrausstellun eröffnet werden, die bis Anfang Oktober geöffnet bleiben soll. Die Aus- stellung soll gleihsam eine_ anschaulihe und beshaulihe Wanderung durch das Leben und Schaffen des Dichters ermöglichen, mit folgenden Hauptstationen : Naterstadt Stavenhagen, Gymnasien Friedland und Sltnae Universitäten Nostock und Jena, Stadt- und Hausvogtei Berlin,

estungen Silberberg, Glogau, Magdeburg, Graudenz und Dömitz, mecklenburgisch-vorpommersche Begüterungen („Stromtid"), Treptow a. Toll., Neubrandenburg, Eisena. Cs werden viele Handschriften Neuters auf der Ausstellung zu \ehen in auch Handschriften interessanter Männer und Frauen, die mit ibm in geistiger und persönlicher Berührung standen, dazu die Originaldrucke und fonstigen Ausgaben seiner Bücher nebst einer erlesenen Literatur über feine Werke, dann Porträts, Genrestücke, Skizzen, von ihm selbst gemalt oder gezeichnet, sowie Bildnisse und Ansichten von ihm, ppm Familien: und Freundeskreise, den Wohnhäusern, Städten und Landschaften aus Heimat und Fremde, ferner Möbel, Gebrauchs8gegen- stände, funstgewerbliche Kostbarkeiten, Skulpturen, Medaillen, JF[lustrationen, Verla sfontrafte, Urfunden und Naritäten mannig- faltigster Art. Gs steht zu hoffen, daß die Neuter-Hundertjahr- ausftellung ein Wallfahrtspunkt für Tausende werden wird, die hier mit Teilnahme den Werdegang des großen Volksdichters an ih vorübergehen lassen, der durch seinen goldenen, gemütvollen, eht deutschen Humor ihnen viele frohe Stunden bereitet und manchmal wohl au über traurige Zeiten hinweggeholfen hat.

Die Kaiserliche Akademie der Wissenschaften in Wien wählte, „W. T. B.* zufolge, den Professor der Berliner Universität Kekule von Stradonihß und den Professor der Universität Jena Ernst Stahl zu forrespondierenden Mitgliedern.

Technik.

A H Die jüngste Versammlung des „Vereins deutscher Fluge e 6 war ungewöhnlih zahlreih besucht. Es standen edeutungévolle Fragen zur Erörterung und Beschlußfassung, an erster Stelle die „Flugplayfrage“. Sie knüpfte an die Gesabrungen der lezten Wochen an. Verhehlen durfte man si nicht, daß die mit großen Erwartungen auf Erfolg am 10. Mai begonnene L ohannis- thaler Flugwoche am 16. Mai zweifellos als ein Mißerfolc geendet hat. ar hterbei au der ungewöhnlichen Ungunst der Witterung viel Schuld beizumessen, fo lag andererseits klar zutage, daß die Beteili- gung afktiver Flieger weit geringer gewesen war, als man gehofft hatte, vor allem, daß das Ausland fast vollständig gefehlt hatte. Leßteres war wieder durchaus erklärlih, weil etwa in denselben und den darauf folgenden Tagen in Lyon Wr Wettfliegen stattfanden, bei denen erheblich mehr und erheblih höhere Preise ausgeseßt waren. (E8 E sich hieraus, daß an leßter Stelle die Ursache des Miß- ersolges niht etwa an dem Flugplaßtz selbst und seinen durchaus befriedigenden Cinrichtungen liegt, sondern aus\{ließlich darin, daß die Verhältnisse es nicht erlaubten, hohe und lockende Preise auszusetzen, welche die Ausländer in größerer pat und mit thnen das zahlende Publikum. in größeren Scharen herbeiführen, das Publikum, das sehr genau davon unterrihtet ist, durch welche A Flugleistungen ih z-. Zk. noch die Franzosen gegen unsere Aviatiker hervortun, die au gern von ihnen lernen möchten. Wie aber ist hier zu helfen, wie dafür zu sorgen, daß die deutsche Fliegekunst niht noch weiter ins Hintertreffen kommt, wie die Gefahr abzuwenden, a unsere Flugpläge vielleicht ganz veröden, deren Er- haltung doch erste Bedingung der Entwicklung unserer deutschen Aviatik ist? Diese wichtige Frage rief in der Versammlung lebhafte Erörterungen hervor. Allseili( wurde der Wunsch laut, die bestehenden beiden ugpthe in Johannisthal und Bork erhalten zu sehen, ja von einigen eiten wurde angeregt, nod) einen dritten geeigneten Flugplayz bei Schulzendorf an der Nordbahn, der von einer erraingesell\caft zu

sehr billigen Bedingungen zur Verfügung gestellt wird, in Benußung