1910 / 124 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 30 May 1910 18:00:01 GMT) scan diff

können, fi in der Erwerbung neuer Kunstshäße ebenso bewähren wird, und daß er ohne Rüsicht auf die Kunstrihtung das Gute da nimmt, wo er es findet. Auch die Stadt Berlin mit den umgebenden Städten follte si em ReLeN ein eigenes modernes Museum ins Lben zu rufen. Es ist neben der Nationalgalerie noch Raum für ein selbständiges Museum. Die Stadt Berlin könnte dabei ihrem liberalen Geist Rechnung tragen. b

Herr Schustehrus- Charlottenburg : Solche Museen für moderne Kunst sollten nicht nur für Berlin errichtet werden, sondern auh in anderen Städten, wie Hannover. Das würde den Dank auch der Künstler selbst finden. N :

Fürst zu Salm-Horstmar: Die Provinzialkonservatoren haben die nüßliche Aufgabe, historische Denkmäler vor Zerstörung zu bewahren. Sie gehen aber darin auch mitunter etwas zu weit. In einer der kleinsten Städte meiner Heimatsprovinz befindet sich ein altes Nathaus, das si als ein Verkehrshindernis erwiesen hat. Auf Veranlassung des Konservators wurden mit der Stadt Verhandlungen eingeleitet und der Stadt ein Beitrag zugesichert, um die be- stehenden Schwierigkeiten zu beseitigen. Später aber wurde diese Zusage wieder zurückgezogen. Ich möchte den Minister bitten, hier Nemedur zu schaffen. : : s

Referent Herr Dr. Hillebrandt : Viele Provinzialstädte tun für Kunstzwecke das, was fie tun können. Wenn ich den Oberbürger- meister Tramm richtig verstanden habe, so wünscht er für Berlin eine

zweite Nationalgalerie.

Herr Tramm: Ich habe ausgeführt, daß in Berlin teben der Nationalgalerie noch Raum genug sei für ein großzügig angelegtes modernes Museum. Herr Schustehrus war so liebenswürdig, meinen Gedanken anzunehmen und darauf hinzuweisen, daß auch die übrigen Provinzialstädte, z. B. Hannover, nit zurückstehen möchten. Er übersicht, daß wir drei städtische Museen haben, eines hauptsäth- lih für moderne Kunst.

Herr Schustehrus verwahrt sich gegen den Vor- wurf, der in den Worten des Oberbürgermeisters Tramm für ihn liege. Herr Hillebrandt wisse nicht, daß Charlottenburg für Kunst- zwecke hon viele Millionen auêgegeben habe, und habe nihts davon gesehen. Es sei überhaupt bedauerlich, daß die Städte sich hier gegen- seitig auf solche Weise haranguierten, wie es hon am Freitag gegen Berlin -in ganz ungerechter Weise geschehen - sel. Berlin sei Staats- und Reichshauptstadt, das sei eine historische Tatsache, gegen die niemand ankämpfen könne. Berlin könne und müsse beanspruchen, der Mittelpunkt der geistigen Interessen des Deutschen Neiches zu sein. Es würde der Sache viel dienlicher sein, die gemeinsamen nteressen an dieser Stelle zu betonen. Die Denkmalsfrage, wie sie jegt gehandhabt werde, genüge den An- \prücen nicht, die man erheben müsse. Ein Beispiel dafür sei die Beseitigung der Waldkapelle bei Blankensee bei Trebbin, eines alten ehrwürdigen Zeugnisses märkischer Baukunst. Die neue Besißerin des Geländes, eine Terraingesellschaft, habe die Kapelle über Nacht abgerissen- Hier liege eine Lücke im Geseß vor; es müßten auch Baudenkmäler geshüßt werden, welche im Eigentum Privater stehen. Der Fall habe großes Aufsehen und große Besorgnis er- regt; solhe Pietäts- und Nüsichtslosigkeiten müßten verhütet werden.

Herr Dr. Hillebrandt: Charlottenburg nicht studiert, westlider Kommunen verwiesen.

Herr Tramm: Ich babe weder gegen Charlottenburg irgend welche Vorwürfe nur gebeten, daß die Regierung au die Provinzen etwas [\rel- gebiger bedenke. Das ist doch feine Polemik gegen Berlin. Man ollte do nit so nervós sein. Meine heutige Anregung liegt durch- aus im wohlverstandenen Interesse einer großzügigen Entwicklung Groß-Berlins.

Herr Dr. N ive - Halle: Ih bin wirklich nicht nervös, aber aufgefallen sind mir doch etwas die heutigen Ausführungen meines Kollegen Tramm. Wir find doch bier dazu da, den preußischen Etat zu beraten, nit aber zu vergleichen, was die eine Stadt und was die andere Stadt für Kunstzwede oder gar für den österreidWisdhen deutshen Schulverein ausgibt. Gibt denn der preußische Staat die Gelder für Kunftzwecke in Berlin dafür her, daß die Stadt Berlin als solche den Norteil davon hat, oder geschieht das nicht vielmebr im Interesse des Staatsganzen ? Keine Stadt Deutscblands ist so besuht aus dem Staate, aus dem Reiche und dem Auslande wie Berlin, und alle die Fremden gehen in die Museen, die der Staat bier errihtet bat. Läßt ich denn nabweisen, daß die Berliner das Hauptpublikum der Muscenbesucher darstellen? Ich bezweifle das um so mehr, als der Berliner ein außerordentlich arbeitsames und abgebeßte® Leben führt. Im Vergleich mit anderen Städten tut Berlin verhältnismäßig für die Kunst viel zu viel. Feder kehre vor seiner Tür, das möchte ih aud in bezug auf die Kunstfrage Herrn Tramm zurufen.

Herr Tramm: Ih komme wobl später noch auf die Sache zurück: beute will ich Sie mit diefem bäuslichen Streit nicht länger belästigen. ;

Bei den Ausgaben für das technische Unterricht s- wesen geht

Herr Tramm auf die Technische deren Ausstattung noch viel zu wünschen übrig la)e. Snfolge davon sei auch die Hörerschaft von 1200 auf §00 zusammengeshrumpft. Die beiden angrenzenden, dem Domänenfiskus gebörigen Grundstüde

sollten für Zwecke der Erweiterung der Hochschule dauernd reserviert werden.

An das Kapitel „Medizinalwesen knüpft

Graf von Hutten- Czapsfki zunächst einen vom Hause beifällig aufgenommenen Nachruf für den am 97. d. M. verstorbenen Robert Ko, in dem das deutsche Volk einen Babnbrecher der medizinischen Forschung betrauere. Gegen die beabsichtigte Trennung der Medizinal-

abteilung vom Kultusministerium müsse er noch in leßter Stunde seine warnende Stimme erheben. Ein Chef, der das ungebeuere Gebiet der fir{liden und Unterrichtsangelegenheiten beberrscht, werde nit dur die Medizinalabteilung überbürdet werden ; das wäre bei den Vorgängern des jetzigen Ministers nicht der Fall gewesen und würde bei dem jeßigen Inbaber des Amtes vollents nit zu be- fürten sein. Die Tätigkeit des Arztes müsse immer in Verbindung mit der Wissenschaft Klciben; werde diese Verbindung gelöst, so könnten große Nachteile entsteben. Der Versu, den man jegt erneuern wolle, sei {on vor - 100 Jahren vergeblich unternommen worden. Kein Geringerer als Wilhelm von Humboldt habe veranlaßt, daß die Medizinalabteilung wieder vom Ministerium des Innern zum Kultusministerium zurückfam. Auch auf das Zeugnis des Kultus- ministers Bosse müsse hier verwiesen werden. Der Minister sollte den großen Berufsstand der Aerzte, der mit allen Fasern an der Unterrictéverwaltung hänge, nicht von sih stoßen. An der Spitze der Medizinalabteilung müsse ein Mediziner stehen, wie an der Spiße der Bau-, der Forstabteilung und aller anderen_ Fach- obteilungen Fahmänner ständen. L

Ich habe die Etats von Berlin und aber auf die Aufwendungen eintger

gegen Berlin noch erhoben. Jch habe

Hochschule in Hannover ein,

Hoffentlich werde der neue Kultus- winister in diesem Punkte dieselbe Wandlung durchmadchen, wie sein Vorgänger Bofse. : 1,

Herr Trenckmann-Mühblhausen vlâdiert dafür, die Kosien der Kontrolle der Ausführung des Nahrungêmittelgeseßes nicht ledialid den Kommunalbehörden aufzubürden, soweit die dafür zu treffenden Einrichtungen über das örtlihe Interesse hinaus- eben: in diesem Falle habe der Staat die Kosten zu tragen. Leider habe im anderen Hause dieser Wunsch bei der Regierung keine Gegenliebe gefunden. Sie habe ih auf eine Entscheidung des Ober- verwaltungsgerihts bezogen, dieses babe aber die Frage der Zweck- mäßigkeit unentschieden gelassen. Desbalb sollte die Regierung die Frage nochmals in Erwägung ziehen.

Beim Extraordinarium beschwert sich

Herr Dr. Soetbeer - Glogau darüber, daß beim Neubau des Königlichen Gymnasiums in Glogau die Regierung keine eigene Turn- halle habe bauen lassen, sodaß die Schüler des Gymnasiums auf

die Benutzung der städtischen Turnhalle angewiesen feien, was zu großen Unzuträglichkeiten geführt habe. Wo es py um das Wohl der Kinder handele, sei eine solche Sparsamkeit absolut unangebracht.

Damit ist die Beratung des Kultusetats beendet. Nach 51/» lee wird die Fortseßung der Etatberatung auf Montag, 121/2 Uhr, vertagt.

Haus der Abgeordneten. 73. Sigung vom 28. Mai 1910, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.) Das Haus nimmt zunächst in dritter Beratung den Geseß- entwurf über die Verlegung der Landesgrenze gegen das Königreich Württemberg bei der preußischen Ge-

markung Steinhofen, Oberamt Hechingen, ohne Debatte an und geht dann zur ersten Beratung des Geseßentwurfs,

betreffend den Nogatab\chluß, über. Nach diesem Geseßentwurfe follen zur Abwendung von

Hochwasser- und Eisgefahren für die Durchdeichung der Nogat bei Viecktel 11546 000 /\(6 und für die Erweiterung der Dirshauer Weichselbrüken 6 560 000 verwendet werden. An der Tragung der Kosten werden beteiligt der Marienburger Deichverband mit 1677 771 &Æ, der Elbinger Deichverband mit 18334613 und der Einlage-Deich- verband mit 494301 #6. Zur Verhütung und Besettigung etwaiger Schäden I die Haff-Fischerei soll der Staat, zu der von Schäden infolge vorübergehender Erhöhung des asser- spiegels der Weichsel sollen die beteiligten Deichverbände .die eeigneten Maßnahmen treffen; dafür erhalten der Falkenauer Deichverband 970000 M, der Danziger Deichverband 330 000 6, der Marienburger Deichverban 210 000 A aus

den erwähnten Mitteln.

Minister für Landwirtschaft 2c. von Arnim:

Meine Herren! So lange geschichtliche AufzeiWnungen über das untere Weichselgebiet erxistieren, hat dasselbe immer unter {weren Uebers{wemmungen und Deichbrüchen zu leiden gehabt; seit dem 14. SFahrhundert haben über 300 Deichbrüche stattgefunden. Die Gründe für diese ungünstigen Verhältnisse im unteren Weichselgebiet liegen darin, daß erstens der untere Teil des Stromes sich gewöhnlich noch in der Eislage befindet, wenn in den südlichen Gegenden, im oberen Stromgebiet {hon Eisgang eintritt, und zweitens darin, daß das ganze Untergebiet ein sehr unregelmäßiges Stromprofil hat, \o- wobl Stromprofil für Mittelwasser wie Hochwasserprofil. Diese un- günstigen Zustände werden dadurch verschlimmert, daß infolge des gänzlihen Mangels einer Regulierung in dem russischen Teil der Weichsel sehr starke Sandmengen von der Weichsel berabgeführt und im Stromlauf abgelagert werden.

Diese ungünstigen Verhältnisse haben im Jahre 1877 die König- lie Staatsregierung veranlaßt, Projekte zur Abwendung der Hoch- wassergefahr aufzustellen. Von dem Negierungs- und Baurat Alsen und dem Baumeister Fahl wurden damals zwei Projekte aufgestellt. Das erste Projekt ging dahin, sämtliche Abzweigungen von der Weichsel, also sowohl die Elbinger wie die Danziger Weichsel und die Nogat abzuschließen, dur eine Durchbrehung der Nehrung eine neuere kürzere Mündung für d'e Weichsel zu \{affen, den ganzen Stroms{lauch auszubauen und die Deiche so weit vor- resp. zurück- zulegen, daß ein tinheitliches Hochwasserprofil von 1000 m Weite entsteht. Das zweite, weniger eingreifende Projekt ging dahin, an der Weichsel dieselben Vorkehrungen zu treffen, aber von dem Ab- {luß der Nogat abzusehen und statt dessen die Nogat in der gleichen Weise wie die Weichsel auëzubauen, um sie mit zur Abführung des Hochwassers und des Eises zu benugzen.

Auf Grund dieser Vorarkteiten wurde im Jahre 1888 ein Geseßz erlassen, das vorläufig nur die Arbeiten an der Weichsel vorsah und die Frage, ob Abschluß oder Regulierung der Nogat, vorläufig noch offen bielt. Man entschied \ich deshalb für dieses Projekt, weil sich die Akademie für das Bauwesen auf das entschiedenste gegen den Abschluß der Nogat aussprach, und zwar deshalb, weil die Verbindung zwischen Haff und Ostsee, das Pillauer Tief durch die Wassermassen, die Zu- flússe zum Haff bringen, gespült und dadur tief erhalten wird, und man befürtete, daß eine zu starke Versandung des Pillauer Tiefs stattfinden und dadurch die Schiffahrt nach Königsberg behindert werden könnte.

Nach dem Gesct von 1888 sollte nun die Nehrung durhbrochen und eine neue Mündung für die neue Weichsel geschaffen werden ; zweitens follte die Danziger und die Elbinger Weichsel kupiert, die untere Hälfte des Weichselstromlaufs zwischen Mündung und Gemliß reguliert, ein Hochwasserprofil von 1000 m Breite geschaffen und endli viertens auf dringenden Wunsch der Nogatniederung ein Eis- wehr bei der Abzweigung der Nogat in die Nogat eingebaut werden.

Die Arbeiten wurden bis zum Jahre 1895 ausgeführt bis auf das Eiswehr. Von dessen Ausführung wurde Abstand genommen, weil die Regierung auf eine vom Abgeordnetenhause zum Gesetz von 1888 bes{lossene Resolution noch einmal Untersuchungen über die Nügtlichkeit des Eiswchrs vorgenommen hatte, und weil auch die Akademie für das Bauwesen sich ganz entschieden gegen das Eiswehr aus\prach. Man war auf Grund aller diefer Erwägungen zu der Erkenntnis gekommen, daß es besser wäre, von dem Eiswehr Abstand zu nehmen. Im Jahre 1898 änderte nun die Akademie für das Bauwesen ihre bisherige Stellung; sie erklärte, daß der Abschluß, die Kupierung der Nogat angängig fei, wenn vorber eine Regulierung des Weichsellaufes von der Nogat an bis zur Mündung stattfände. Auf Grund dieser neuen Tatsache wurde dem bohen Hause im Jahre 1900 ein Geseß vorgelegt, welches die Weichselregulierung von Gemlißz aufwärts bis zur Abzweigung der Nogat vorsah, nach denselben Prinzipien, nach denen der untere Lauf reguliert worden war. Diese Arbeiten waren bis zum Jahre 1907 fertiggestellt.

Der vorliegende Geseßentwurf beabsichtigt nun, durch Kupierung der Nogat das ganze große Unternehmen zur Vollendung zu bringen.

Soviel über die historische Entwicklung der Angelegenheit. Ich fomme nun zu den technischen Fragen.

Non dem Eiswehr ist Abstand genommen worden, weil, wenn man es baute, folgende drei Möglichkeiten vorlagen. Entweder das Eiswehbr faßte das Eis, hielt es wirklich von der Nogat ab, aber blieb in seinem unteren Teile offen, wurde nicht vom Eis versegt und ließ nur das Stromwasser in die Nogat abfließen. Das hat dann zur Folge, daß nun die ganzen Eiêmassen in die Weichsel verwiesen wurden, es hier -aber an dem nötigen Wasser fehlte, um diese Eis- massen unschädlih abzuführen. Die zweite Möglichkeit war, daß das

Wehr Eis und Wasser durhließ, und -dann war die ganze 9 nußlos. Die dritte Möglichkeit, daß das Eiswehr ih vollstän seßte und nun weder Wasser noch Eis durchließ; dann traten Zustände ein, die denen vollständig gleichß waren, als wenn iy ständiger Abs{luß der Nogat stattgefunden hätte; es würden für} Fall Maßregeln im Laufe der Weichsel notwendig gewesen seh vollständig den Maßregeln entsprachen, die notwendig wären, man die Nogat vollständig abschließt: Demnach bleibt eben ny feste Abschluß der Nogat übrig.

Der Abschluß der Nogat könnte nun in verschiedener Wz

folgen. Erstens in der Weise, daß ein absoluter Abs{chluß ber wird, ohne durch Schleusen Wasser in die Nogat zu lassen, hâtte zur Folge gehabt, daß der ganze Stromlauf der Nogat getrocknet wäre. Die umliegenden Ländereien, die vielfach Y sind, wären zu trocken geworden; die Fischerei wäre vollständy nichtet, die Schiffahrt unmöglich gemacht worden. Die zweite Möglichkeit war und auch das ist ey worden —, nur die höheren Wasserstände abzuschließen, große ! gangss{leusen in den Abfluß einzulegen, sodaß die mittleren V stände noch die Nogat passieren konnten. Dieses Vorgehen hätt wieder die Gefahr mit sich gebracht, daß bei Mittelwasseri niht genügend Wasser in der Weichsel war, um die Sandy dort abzuführen und ein gehöriges Strombett in der Weichsel zu halten.

_Man hat sich deshalb dazu ents{lossen, nur geringe Wasser

in die Nogat einzulassen; damit die Nogat mit den geringen Y massen aber nicht trocken läuft, die ganze Nogat zu kanalisieren, Staustufen einzulegen und so also zu erreichen, daß einmal die 4 fahrt nicht nur aufrecht erhalten, sondern verbessert wird, daß ins die Fischerei verbessert wird, indem Gewässer geschaffen werden, t die Fischerei wesentlich geeigneter find als die bis jeßt sebr j fließende Nogat, in der die Fische im allgemeinen sich nit s& halten, und man schaffte endlich dadur die Möglichkeit, alle Nogat liegenden Ländereien \ owohl zu bewässern infolge Aufstaues iy Staustufen und auch genügend zu entwässern, indem man \ich nad unterliegenden Staustufe Vorflut verschafft.

Meine Herren, dieser feste Abfluß der Nogat bedingt aber noch eine Anzahl weiterer Maßnahmen. Dazu gehört die Bi gung einer Stromenge an dem untersten Lauf der Weise Schiewenhorst, zweitens die Erweiterung der Dirschauer Brüe gegenwärtig nit in der Lage sein würde, das gesamte Hochwasser Weichsel durhzulassen, drittens eine Regulierung des Hochwasserd von der Stelle vor Pieckel, bis wohin jeßt das Hochwasserprofil unten berauf reguliert ist, bis zur Nogatabzweigung und hinauf bis Warmhof und Kleinfelde. Die Regulierung des ÿ wasserprofils erfordert die Verlegung von Deichen, speziell Falkenauer Deiches, und eine Erhöhung der Deiche in der Gy der Nogatabzweigung, weil zu erwarten ist, daß in der ersten solange der Stromschlauh nicht genügend bespült und vertieft nq ist, ein Aufstau dur die Kupierung der Nogat in der, Weichsel stehen wird.

Ich komme nun zu der finanziellen Seite der Frage. M Herren, die Gesamtkosten des Unternehmens sollen 18 106 000 4 tragen. Davon sollen die drei beteiligten Deichverbände 3 496 68 übernehmen, und zwar der Marienburger Deichverband 1 668000 ich gebe Ihnen nur die runden Zahlen —, der Elbinger N verband 1335 000 # und der Einlage-Deichverband 494000 Sowohl der Marienburger wie der Einlage-Deichverband haben mit der Uebernahme dieser Kosten einverstanden erklärt. Der Elbi Deichverband will aber niht mehr als eine Million, also 335 000 weniger, bezahlen. Meine Herren, nach Ansicht der Siaatsregì ist diese Weigerung ungerechtfertigt, und daß sie unberechtigt wollen Sie aus der Begründung zum Gesetzentwurf entnehmen; kann bier auf Einzelheiten nicht näher eingehen. Ih will nur anführen, daß der Elbinger Deichverband gegenwärtig pro Heftta 7,5 A Deichbeiträge aufzubringen hat, die ih bei Ausführun Nogatabschlusses noch um 2 vermehren werden, daß demaeg aber der Elbinger Deichverband, der nur Deiche gegen die Nogt gegen das Haff zu unterhalten hat, seine sämtlichen Nogatdei®t natürlich die größten Unterhaltungskosten erfordern, in Zukurfi Sghlaf legen kann, weil die Nogat ja Hochwasser künftig nidt 0 führen wird, wodur der Deichverband ganz erhebliche Erspa machen wird. Ih kann also nur bitten, diese Einwände des Cl Deichverbandes zu ignorieren.

Ich komme nun endli zur rechtliden Seite der Frage- M Herren, Bauherr für die Arbeiten, die mit der Erweiterun Dirschauer Brücke verbunden sind, soll der Staat sein. Baut für den Nogatabschluß hingegen und die damit verbundenen 2 sollen die Deichverbände sein, in deren Interesse die ganze F gemaht wird. Die Deichverbände baben sich nun geweigert, 2 Bauherrenvflicht zu übernehmen, weil sie glaubten, damit di pflichtung zu Schadenersaßy übernehmen zu müssen, deren TragA sie niht übersehen könnten. Meine Herren, die Deichverbänkt finden sih in bezug hierauf in einem Nechtsirrtum. Denn naë % scheidungen der höchsten Gerichtshöfe ist, wenn eine Ermähtigz Ausführung gewisser Arbeiten durch Geseg erteilt wird, eus \{ädigungspflicht nur vorhanden, wenn sie im Geseg autÆ ausgesprohen wird. Das sollte in diesem Gese nicht geschehe: ist sogar, um die Deichverbände zur Uebernahme der Bub pfliht zu veranlassen, in dem Gese ausdrücklich ausge daß eine Entschädigung nicht stattfinden soll. Meine S ich würde Anstand genommen haben, mih mit dieser R der Entschädigungsfrage, ja auch nur mit einer Fortlatuns Regelung der Entschädigungsfrage im Gesetz einverstanden 7 ; wenn nicht im Geseß in ausreichender Weise für die Bee jedes Schadens gesorgt worden wäre. 74

Meine Herren, es können Schäden entstehen : erstenén0 j Weichsel dadur, daß anfangs die Weichselwasserstände böber "j infolgedessen in den Deichverbänden mehr Drängewa}® 2 Um diese Schäden zu beseitigen und! das Drängewaser es eventuell durch Gräben und Dränagen ¿U beseilige den Deichverbänden nah dem Geseg 810 000 M zugewiesen

[af

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

¿ 124.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Das ist nah Ansicht aller Sachverständigen durchaus ausreichend, um jeden Schaden zu beseitigen. Im übrigen ist zu erwägen, daß früher, als mit der Gesamtregulierung der unteren Weichsel begonnen wurde, also vor 1888, die Zustände dort viel \{lechter waren insofern, als bisher durch die Arbeiten der beiden Geseße von -1888 und 1900 eine Absenkung des Wasserstandes eingetreten ist, die nur auf kurze Zeit i durch die besprochene vorübergehende He- bung wieder verschlechtert wird. Also wenn den Deich- verbänden dort diese 810 000 F zugewiesen werden, fo kann nah Ueberzeugung der Königlichen Staatsregierung von irgend einer Shä- digung nicht die Nede sein.

1 Es könnten nun zweitens Schäden an der Nogat entstehen. Nach Ansicht sämtlicher Interessenten ist das aber ausgeschlossen, denn bei der Nogat findet eine vollständige Regulierung der Wasserstände statt. Die bisherigen Hochwasser, die an der Nogat fehr erheblihen Schaden hervorriefen, teils dadurch, daß sie die Ernte vernichteten, teils dadurch, daß sie sehr starke Versandungen hervorbrahten, werden in Zukunft abgehalten werden. Es werden im Gegenteil, wie ich mir {on aus- zuführen erlaubte, gerade den Anliegern der Nogat durch die Negu- lierung der gesamten Wasserstände, dadur, daß ihnen die Möglichkeit gegeben wird, sowohl zu bewässern wie zu entwässern, ganz nah Be- lieben, sehr große Vorteile zugeführt, sodaß von einem Schaden über- haupt nicht die Nede sein kann.

/ Ebensowenig werden hier die Fischereiinteressenten der Nogat geschädigt werden. _Wie ih {hon vorher sagte, ist die Nogat kein gutes Fishwasser, weil sie einen außerordentlich starken Strom hat und wenig stille Gewässer, in denen die Fische sich aufhalten können. Nach den Erfahrungen, die in den obersten Teilen der Nogat, der sogenannten toten Nogat, gemaht worden sind, halten sih die Fische gerade in den Stauwassern auf, und wenn wir jeßt die ganze Nogat von diesem starken Strom befreien und nur so viel Frishwasser zulassen, wie nötig ist, so ist zu erwarten, daß der Fischbestand in der Nogat besser wird. Im übrigen ist der größte Teil der Fischerei in der Nogat fiskalisch; ein Teil gehört Kommunen, die aber sämtlich erklärt haben, daß sie Schadenersaßansprüche nicht geltend machten, und nur ein geringer Teil gehört Privaten, die aller- dings nicht gehört worden find.

Die Schäden können drittens entstehen bei der Haffischerei. Es kann dadur, daß „weniger Frishwasser in das Haff fließt, eine Aenderung des Fischbestandes in dem Haff eintreten, und um Maß- regeln hiergegen zu treffen, ist in dem Geseßentwurf die Summe von 1100 000 íÁÆ vorgesehen. Nach allen Gutachten von Sachverständigen, die die Königlihe Staatsregierung eingeholt hat, glaubt sie, daß damit in genügender Weise allen etwaigen Schädigungen vorgebeugt werden kann.

Ich bitte Sie also, das Gesetz so, wie es die Königliche Staats- regierung Ihnen vorlegt, anzunehmen und damit eines der größten Kulturwerke, welche in leßter Zeit in Angriff genommen sind, zur Vollendung zu bringen. (Bravo.)

Abg. von Oldenburg (konf.): Der Nogatabschluß bildet den Shlußstein der Weichselregulierung. Fch danke der Regierung dafür, daß sie uns noch in dieser Session die Vorlage gebracht hat, ‘die den Anliegern die nötige Sicherheit gegen Eis- und Hochwassergefahren geben soll. Namens meiner Freunde kann ich mich der Vorlage wohlwollend gegenüberstellen und beantrage, sie einer besonderen Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen.

Abg. Meyer -Rottmannédorf (frkonf.) {ließt sich namens seiner greunde dem Abg. von Oldenburg in der wohlwollenden Aufnahme der Vorlage und in dem Antrage auf Kommissionsberatung an.

Abg. Klo cke (Zentr.) spricht sih für feine Partei ebenfalls für die Veberweisung an eine Kommission von 21 Mitgliedern aus, erkennt an, daß die Vorlage den vorhandenen Schäden entgegenwirken kann, wünsht aber noch die Berücksichtigung von Wünschen der Inter- essenten in der Kommission.

: Abg. Lusensky, (nl.) begrüßt ebenfalls die Vorlage mit Freuden, bält es aber für nötig, verschiedene Punkte _noch in der Kommission zu erörtern. In technisher Beziehung sei es auffällig, daß die Akademie des Bauwesens im vollen Gegensate zu ihrer früheren Auf- fassung sich in ihrem Gutachten von 1898 für die Abschließung der Nogat auégesprohen habe. Jn der Kommission müßten auch die ünsche der Interessenten, besonders auf Grund einer Eingabe des lbinger Deichverbandes, gn werden. d Abg. Gyß ing (fortshr.Volksp.) \chließt sih namens seiner Freunde n Antrage auf Kommissionsberatung an und wünscht besonders die Srörterung verschiedener O Punkte in der Kommission ; namentlich sei zu prüfen, ob die Interessen des Elbinger Deich- pfvandes genügend gewahrt seien. Cine sehr wichtige Frage sei die 1 Schadenersates für etwaige Schäden, die durch die Bauten cnt- steben. Nach dem allgemeinen Landrecht habe der Staat die Schadenersagpflicht. Die Vorlage wolle aber nur zur Verhütung von hâden insoweit Maßnahmen treffen - lassen, als es der Billigkeit Gapricht. Es werde zu prüfen sein, ob die Schadenersaßpfliht auf rund des Allgemeinen Landrehts einfah durch Geseß dahin ab- eandert werden könne, daß für Schäden nur .nach der Billigkeit versie zu leisten sei. Mik den Deichverbänden sei zwar ein Ein- F ltandnis erzielt worden, aber es müsse doch noch besonders geprüft Cen, ob auch die Interessen des Danziger Deichverbandes genügend fewahrt seien, und endlih müsse die Frage erörtert werden, wieweit

è Interessen der Schiffahrt und des Handels gewahrt würden. H Staat sei verpflichtet, im Pillauer Tief die nôtige Baggertiefe Q erhalten. Es fomme hier niht nur aus die landwirtschastlichen teressen, sondern auch auf die der Schiffahrt und des Handels an.

F ; R L / Doffentlih werde diesen Wünschen so ausreichend Rechnung getragen

Sin man ohne Bedenken der Vorlage zustimmen könne. Die Vorlage wird darauf an eine Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen. N Hierauf sezt das Haus die zweite Beratung der Novelle Gre preußischen Gerichtskostengeseß von 1895/99 auf nd des Berichts der 11. Kommission fort. Die Beratung ar bereits bis zum §8 44 gelangt.

Nach 8 44 des geltenden Geseßes werden für die Er-

“ge : Y z i snung einer Verfügung von Todes wegen 5 Zehnteile der

Pu Gebühr berechnet. Die Vorlage will hier die volle Ge- j r erheben lassen. Die Kommission hat vorgeschlagen, diese aug nur für die holographischen Testamente eintreten zu

: Zweite M eilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußishen Staatsanzeiger.

1940.

Berlin, Montag, den 30. Mai

Abg. Kir\ch befürwortet einen Ant i

ron bem Abg, von Strombit gestellt is, wonach es Ua O U 1 7 L 2 il

L d i s oes „ein DOMRAE ehalten foll. Man müsse alle

Justizminister Dr. Beseler : / Meine Herren! Die Regierungsvorlage nahm den Standpunkt ein, daß für die Testamentseröffnung durchweg die volle Gebühr erhoben werden solle. Diesen Standpunkt hat die Kommission nicht geteilt, vielmehr beschlofsen, daß nur die halbe Gebühr erhoben werden sollte. Später ist man dazu gekommen, daß für die holographischen Testamente die volle Gebühr erhoben würde. Wenn man aber den Standpunkt einnimmt, daß für Testamente nur die halbe Gebühr für die Testamentseröffnung zu erheben sei, so ist es meines Erachtens konsequent, dies dann au auf die holographishen Testamente aus- zudehnen. (Sehr richtig!) Denn unsere Reichsgeseßgebung unter- scheidet nit in den Wirkungen der holographishen und der anderen Testamente. Deshalb bin ih der Meinung, daß, wenn man den einen Schritt tun will, die Testamentseröffnung nur mit der halben Gebühr zu belasten, man dasselbe auch für die holographischen Testamente tun muß. Die Staatsregierung hat alfo keine Veranlassung, dem Antrag des Abg. Kirsch zu widersprechen.

In der weiteren Diékussion sprehen \ich di (konf.), Meyer - Diepholz alie La M tao Le fori L B aueser Me enen ta Mei) und Lüditte reis) die ‘Fomimnissiondfassung einvrebleE S R E rene)

Der Kommissionsantrag wird abgelehnt, eben f - graph der Vorlage; es verbleibt bei s bestehenden Vorschriften:

urkundung eines Rechtsgeschäfts um ein Viertel erhöht werden wenn sich ein Beteiligter in fremder Sprache erklärt, hat die Vorlage einen Zusaß vorgeschlagen und die Kommission diesen angenommen, wonach bei der eurkundung einer Auflassung die als gebührenfreies Nebengeschäft der Eintragung des Eigen- tümers gilt, die bezüglihe Gebühr in derselben Weise erhöht enen 1 Se yda (Pole) bek l

Abg. Dr. Se yda (Pole) bekämpft in lan Sfü ie ne vorgeschlagene Klausel, Oie die P rift des Dent Sen als unberechtigte Verteuerung der Rechtspflege einseitig zuungunsten der polnischen Staatsbürger. Er zieht zur Unterstüßung seiner Argumentation auch die neulichen Bemerkungen des Abg. von Kardorff über die Mängel des Volksschulwesens in den polnischen Landesteilen heran. Die bestehende Vorschrift werde von den zu ihrer Anwendung berufenen Behörden in einer Weise ausgeführt, die hart ans Un- moralische streife ; man halte die polnishe Bevölkerung in Unbildung und strafe sie dann noch mit erhöhten Gerichtskosten. Der geschäft- liche Verkehr in den Grenzdistrikten und mit den benachbarten Ge- bieten in Russisch - Polen werde durch derartige vexatorishe Be- stimmungen aufs äußerste erschwert. Es handle sich hier um ein politisches Kampfmittel gegen die Polen.

Justizminister Dr. Beseler:

Meine Herren! Ich will nicht so weit greifen wie der Herr Vorredner und mich nicht über alle die Fragen äußern, die er an- geregt hat, sondern mich an unsere Aufgabe, nämlich an die Frage halten, wie das Gerichtskostengeseß geregelt werden soll. Es ist rihtig, daß für das Reichskostengeseß die Höhe des Objekts maß- gebend ist. Dagegen ist niht richtig, daß dasselbe auch für die preußishe Gebührenordnung ausnahmslos gilt; hier ist auch die Mühewaltung, die der Staat aufzuwenden hat, um die Geschäfte der einzelnen zur Durchführung zu bringen, mit in Betracht zu ziehen. Ich erinnere an die Zusaßgebühren für Beurkundungen außerhalb der Gerichtsstelle, an die Kommissionsgebühr bei Testaments- aufnahmen, ferner an die Zusaßgebühr der Notare für Beurkundungen nah 8 Uhr Abends und am Krankenbett und anderes. Also es ist nicht rihtig, daß der Grundsaß der größeren Mühewaltung gar nit in Betracht käme. Der § 55 des preußischen;Gerichtskosten- geseßes beruht eben auf dem Gedanken, daß da, wo erheblih größere Aufwendungen an Mühe zu machen sind, es auch am Playe ist, dies durch eine höhere Gebühr auszugleichen.

Der Herr Vorredner hat daxauf hingewiesen, daß es noch andere Fälle gibt, in denen die Hilfe des Staats in außergewöhnlicher Weise geleistet werden müsse, nämlich bei den Tauben und den Blinden, und daß hier keine folhe Gebühr erhoben würde. Das ist ganz richtig, aber meines Erachtens is es auch gerecht; denn die Leute, die das Unglück haben, blind oder taub zu sein, und dadurch in ihren Geschäften behindert werden, nun deshalb noch mehr zu belasten, würde ich als der Billigkeit entsprehend nicht ansehen fönnen. Wenn aber jemand nur deshalb, weil er der deutschen Sprache niht mäcktig ist, dieser Hilfe bedarf, so hat er sih das selbst zuzuschreiben; denn die Gerichts\prache ist die deutsche, und wer diese nit beherrs{cht, der muß es \sich gefallen lassen, daß die Folgen ihn treffen. Wenn der Herr Abgeordnete sagt, daß der Unterricht im Deutschen nit ausreicht, so hat vielleiht zuweilen der Betreffende den Unter- riht nicht genügend ausgenügt oder die sonstige Gelegenheit, sich die Sprachkenntnisse zu verschaffen, deren man im täglichen Leben bedarf, niht ausgenügt. Der Staat ist dann bereit, ihm durch die Stellung eines Dolmetschers zu helfen. Diese Verhandlungen sind aber außer- ordentlih umständlich. Ein jeder, der in den betreffenden Gegenden gearbeitet hat und ih darf mich auch dazu rechnen —, weiß, was es heißt, cine Dolmetscherverhandlung zu leiten. Es ist daher in der Sache begründet, daß eine solche Mehraufwendung an Mühe einen Entgelt findet. Aus diesem Grunde ist die Bestimmung des § 55 des bisherigen Gesetzes völlig gerechtfertigt, fie muß durchaus aufrecht erhalten werden, und ih muß den Ausführungen des Herrn Vor- redners entshieden widersprehen. Wenn jeßt in der Vorlage eine kleine Ergänzung von der Regierung vorgeschlagen ist, fo ist es in der Ordnung; denn die Eintragungsgebühr des § 58 nimmt keine Nüc- sicht auf die Art der Verhandlung bei der Auflassung; sie deckt aber im Falle des § 58 die Gebühr für die Beurkundung, und dem Staat entgeht eine Erhöhung der Gebühr für die größere Mühe- waltung, wenn er niht auch eine Erhöhung der Gebühr des § 58 eintreten läßt. Das ist der einzige und ganze Zweck der Vorlage, und

den halte ih für begründet und gerechtfertigt.

Zu 8 55 des Geseßes, wonach die Gebühren für die Be-

I Mich im übrigen darauf einzulassen, wie die Polen die Verhält- nisse wünschen, und wie sie meinen, daß sie anders gestaltet werden fönnen, dazu ist heute wahrlich Hier nicht der rihtige Ort.

Abg. Göbel (Zentr.) : Jch muß die Ausführungen des Abg. Se entschieden unterstüßen. Es ifl leider O daß Bu L n pital niht Gelegenheit haben, die deutshe Sprache genügend zu erlernen. Der Nedner beschäftigt sich dann weiter mit der Frage der Pauschal- t E O Sein R worauf

‘egierungskommissar, Ge eimer Justizrat Dr. Köttgen erklärt : Ich möchte die Anfrage des Herrn Abg. Goebel E UBEGEON, in welcher Weise bei § 55 der Pauschsatz zu berechnen ist. Jch stimme der Auf- fassung des Herrn Abg. Goebel zu. Schon in der Kommission hat die Staatsregierung erklärt, es komme ein Pauschsay zum Ansaß von jeder selbständigen Gebühr. Das seßt voraus, daß es sich mit um eine Gebühr handelt, die aus fich heraus berechnet wird und nit allein als Erhöhung einer anderen Gebühr in Frage kommt. Die Gebühr des § 55 ist nah dem klaren Wortlaut des Geseßes eine Erhöhung der ohnedies in Frage kommenden Beurkundungsgebühr. Daraus ergibt si, daß von dieser Gebühr ein selbständiger Pausch- saß, also au ein selbständiger Mindestsaß niht zu berechnen ist sondern daß nur ein Pauschsaß berechnet werden kann und zwar von dem Betrag der Beurkundungsgebühr plus der Erhöhung aus § 55. G Abg. Dr. Schro ck (freikons.): Wenn ein Dolmetscher zu den Verhandlungen hinzugezogen wird, so liegt in der Tat eine erhöhte Mühewaltung des Gerichts vor. Von dem Grundsaß der Leistung und Gegenleistung aus ist diese Forderung der erhöhten Gebühren durchaus berechtigt. Daß die Richter in den polnishen Provinzen die polnische Sprache erlernen follen, ist vollständig unberechtigt. Wir befinden uns S E Nationalstaat. Die Mitbürger polnisher Zunge mögen Deutsch lernen; die Beamten dürfen nicht verpflichtet werde fich die polnische Sprache anzueignen. | E

Abg. Dr. Keil (nl.): Meine Freunde werden für die Negierungs- vorlage stimmen troß der Angriffe, die von polnisher Seite und vom Zentrum dagegen gerihtet worden sind. Die Erhöhung der Gebühren für E Merdtt Dal durchaus berechtigt.

Abg. Dr. Mizerski (Pole) unterstüßt die Ausführungen d Abg. Dr. Seyda und wendet fich im besonderen gegen be L teA Mbiag des bisherigen § 55, wonach die Gebührenerhöhung fowie die durch die Zuziehung eines Dolmetschers entstandenen Auslagen den Be- teiligten zur Last fallen, welche die Zuziehung des Dolmetschers oder die Verhandlung in fremder Sprache veranlaßt haben.

y Abg. Boisly (nl.): Der preußishe Staat hat gegenüber der M atios Friedrih Wilhelms IlI., daß die Polen als gleich- verehtigt angesehen werden sollen, vollauf seine Pflicht erfüllt. Die Polen aber haben versucht, das Prinzip der Gleichberehtigung zu durchbrechen. Wer derartigen Verhandlungen beigewohnt hat, wird wissen, daß Polen, die der deutschen Sprache vollauf mächtig sind, vor Gericht erklären, daß sie die deutshe Sprache nicht gebrauchen wollen. Die Erhöhung der Gebühren ist durh die Mehrarbeit die den Gerichten auferlegt wird, vollständig gerechtfertigt. /

_Der § 55 wird darauf in der von der Kommission un- verändert gela} enen dassung der Regierungsvorlage angenommen. __ Jn § 72 sind Bestimmungen über die Gebühren für die Eintragung von Firmen in das Handelsregister ent- halten, wonach in der Kommissionsfassung die bestehenden Säße für die erste Eintragung um 50 Prozent erhöht, für spätere Ver- änderungen oder Löschungen dagegen ermäßigt werden sollen.

Abg. Cahe nsly (Zentr.) beantragt, es bei der bisherigen gleihmäßigen Höhe der Gebühren für Eintragungen, Veränderungen oder Löschungen zu belassen, da die hohen Gebühren der ersten Ein- tragung die kleinen Gewerbetreibenden von der Eintragung ab- shrecken könnten.

Regierungskommissar, Geheimer Justizrat Dr. Kött gen: Die Staatéregierung hält die gegenwärtige Fassung der Bestimmungen über die Gebühren für das Handelsregister gegenüber den bisherigen Bestimmungen für einen erheblichen Fortschritt. Wiederholt ist gerade aus Handelékreisen darauf hingewiesen worden, daß es nicht gereht- fertigt sei, die Gebühren für eine erste Eintragung ebenso oder ähnlich zu behandeln wie die Gebühren für spätere Eintragungen. In der Tat handelt es sih bei der ersten Eintragung um eîne erheblih wichtigere Sache als bei der Eintragung von Veränderungen und Löschungen. Das ist der Grund, weshalb in der Kommission die Bestimmungen so gefaßt worden find, daß die erste Eintragung allerdings zu einer erheblich höheren Gebühr herangezogen worden ist, daß dagegen die Veränderungen und Löschungen weniger als bisher herangezogen werden. Es kommt noch hinzu, daß in der Regel gerade bei der ersten Eintragung das Objekt niedriger zu sein pflegt als bei Veränderungen und Löschungen, was sich ja leiht erklärt. Meine Herren, die größere Belastung der Negistergeshäfte im Verhältnis zu den sonstigen Geschäften der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist gering. Soweit eine Berechnung über- haupt môglich war, kann es sich z. B. im Verhältnis zu den Sund buchsahen nur um eine Mehrbelastung von vielleicht 1 0/9 handeln. Die Registergebühren machen in Sn im ganzen 1 250 000 #4 aus; wenn alfo ein Plus für den Handelsstand herauskommt, so kaun es sih nicht um mehr als 10 bis 12 000 # im ganzen handeln. Dem- gegenüber glaubt die Königliche Staatsregierung in Uebereinstimmung mit der Kommission in der verschiedenen Tarifierung der ersten und per e ine Merk Gn so großen Fortschritt sehen zu sollen

3 ringe Veehrbe 1n 0 n K i werden tant. g astung sehr wohl in Kauf genommen g. Dr. Wendlandt (nl.) spriht fich gegen dies inzi

und gegen Erhöhung der geltenden Gebühren! A 09/0 a d werk und Gewerbe würden dadur \{chwer getroffen, und viele Gesell- chaften m. b. H. und dergleichen, die {hon die Gebühr für die Ein- gung R, Be Grundbuch zu tragen hâtten, erführen damit eine 20A fri vesteuerung. Das zeige eine Feindseligkeit gegen die

Abg. Bartscher (Zentr.) verteidigt demgegenüber die Kommissions- fassung; von einer Feindseligkeit gegen die Abuitiie könne a Mee e, und die Gewerbetreibenden würden auch nicht von der Eintragung abgeschreckt, da die Eintragung doch in ihrem Interesse liege. Die Kommission habe für die Firmeneintragungen dieselben Grund- säße anwenden wollen, wie für die Grundbuchsachen, wo auch die Gebühren für die Eintragungen späterer Veränderungen geringer [eten Wenn außerdem aus sozialen Gründen die Gebühren fir Grundbuchsachen erhöht seien, so hätte dies au bei den Register- (L bühren geschehen müssen. Die Ermäßigung der Gebühren für die Eintragung von Veränderungen komme gerade dem Handel und der C N ‘a S R O Tendenz set also

éine Rede; der Staat werde doch die H i ie i A igldenen Gier lee ) die Henne nicht {lachten, die ihm g. Fun ck (forts{chr. Volksp.) hält doch dafür, daß die Te besiehe, Handel und Industrie zu Felalten s. M der G n 2 E M LEE O herumexpertmentiert. g. Lüdicke (freikons.) bestreite ) i Q » Tenbèn® besiebe (f \.) bestreitet durchaus, daß eine solche

Die Kommissionsfassung wird angenommen. Der Rest des Geseßentwurfs wird ohne Debatte an- genommen. Die dazu eingegangenen Petitionen werden für

erledigt erklärt.