1910 / 131 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 Jun 1910 18:00:01 GMT) scan diff

ehende Antrag tatistishen Nach- der Staatseisenbahn- ten Handwerker und Arbeiter, Abg. G yßling (fortshr. Volksp.)

Verbindung damit auf der Tagesordnun eyer (Zentr.), betre ne der in

ob es so gemacht werden kann.

Regierung ersucht wird, zu erwägen, 1 meines Antrages eîin-

würde mit einer solhen Aenderung verstanden sein. Der Antrag wird darauf gegen die Stimmen der Fort- der Sozialdemokraten und des fmann. (Soz.) ruft: Fünf

ewinne ein. Die Arbeiter verlangen ja nur, daß Unternehmers heraus- ältnissen sie in

eiten dic Riesen aus der a t ommen und selbst mitbest den Fabriken arbeiten daß gerade damit H enagelt wurde. Die Ausführun önnen bei den Arbeitern kein der Eisenbahner des Deutschen orderungen dargelegt: Mitbestimmun hne, der Arbeits- und Nuhezeit, bei

Fragen sozialer und hy vertrag betreffenden Ange o, daß die Arbeiter wi ondern Menschen, wie der Arbeit Ministerialdirektors ( Behörden objektiv urteilen.

weise über die verwaltung beschä werden auf Antrag des von der Tagesordnung abgeseß Es folgt die Beratung die Regierun zentwurf vorzulegen, dur erwaltungsverfügungen, regelmäßig nur auf Grund der Interessenten

en bei Vermeidun zialisiert und unter genauer

c) der Nechtsweg über Grfaßpflicht chäden, die durch objektiv ungeretfertigte ind, ohne Nücksiht auf das Ver- en wird; e) der zivil? und straf-

immen, unter welchen Ver d darum ist es sehr merkwürd lesh hier sozusagen an den Schandpfa en des Vertreters der Verwaltung ertrauen erwedcken. Transportarbeiterverbandes sind thre srecht bei Festseßung der erhängung von i

ei allen den Arbeits- liegt es doch niht mehr enlose Werkzeuge des Unternehmers sind, eber au; aber nah diesen Er- önnen die Arbeiter niht das Ver- Wenn der Abg. es wäre ein Mißtrauens- Ablehnung noch viel n Hunderttausende von Arbeitern | werden das Gefühl nicht los Ablehnung Verachtung und Mißachtung

| Röchling (nl.): Das Buch von Freese kenne ich schr wohl, das beweist aber für die hier vorliegende vernünftiger Vorbeugung kann do stände vorhanden sind, niht blo dafür fehlt es noch. halte ih im gro mit der Frage zusammen, . ob stellt sein sollen. Gewiß gibt es au nd, zum Teil dur ihre Bef älle, aber Sie dies alles im Schlafe zufiele. \chweres Kopfzerbrehen. (Zuruf.) . e anstrengen; aber die 1 mer liegt, tragen die Arbeite oft 10 oder

rittlichen Volksparte M n der Eingabe eyn ann I z l es Antrages des Abg. Borg- Es folgt die Beratung des Antrages der Abgg. Aron- u ersuchen, umgehend einen ortshr. Volksp.) und G n ch ierung zu ersuchen der in Ausführung des Artikels 98 der preußis organische, ershöpfende und den veränderten e Neuregelung beiführt und insbesondere das Wahl-, ereins- und Versammlungsreht der Beamten fowie durch Wort und Schrift ch und jedenfalls so zeitig, dung des Gesetzentwurfs noch in dieser Legis-

ärlich, daß auch die chlossen hat. ation mindestens nicht Landwirtschafts-

mann (Soz

die in die Inter

, einen Geseßentwurf vorzulegen, einer mündli

ienisher Art sowie chen Verfa

enheiten. Heute Dritter eingreifen,

NVerhandlung unter b) alle Verwaltungsverfügung wirk\samkeit eingehend spe Beweismittel \{chriftlich zu begründen sind; alle Verwaltungsmaßrege des Staates für alle

Verwaltungsma

eine einheitliche, inzuziehun verhältnissen entsprechend uo Beamtenredch Petitions-, V / deren Necht auf freie Meinungsäußerun

war so bald als mögli

des gesamten

‘Flärungen. des trauen haben, daß die von Zedliß meint, die Annahme des Antrag votum gegen \{limmer, ein Mißtrauensvotum gege in Staatsbetrieben; werden, daß thnen mit der ausgedrückt wird

Abg. Dr. N

gewährleistet, und z daß die Verabschie laturperiode erfolgen kann.

Abg. Delius (fortshr. Volksp.) : Es ist erkl Beamtenschaft sich zur Drga meisten Ministerien stehen der Beamtenorganis sehr freundlich gegenüber. minister und der {Finanzminis dieser Frage, aber er ver die Tagesordnung einer Versammlung den Borges Beamten werden also gewiss Da die Vereine sich nirgends {were

so wäre dle

zregeln entstanden

\{hulden eines Beamten ausgespro de Konflikt beseitigt wird.

g. Dr. Liebkneht (S

redtlihe Regelung des Rechtes der

notwendig.

nisation zusammenge oz.) begründet den Verwaltungs- Nerwaltungsstreit- , eine wirkliche Garantie zur Ver- [tung bieten zu können. aßregel treffen will, z. B. einen Brunnen zen oder jemanden ausweisen will, t das geringste zu wissen. alb der Grenzen des Geseßes, wenn die Verfügung zugestellt und \ofort durchgeführt wird, treffende die Möglichkeit hat, sich dagegen einem geordneten Verfahren das F Es ist nur eine dünne Schicht Preußen ausg nicht möglich i Wort „regelm meint sein, handlung stattfinden muß. J aus formalen Gründen den

Preußen ein Gef verfügungen mit einer Begründun troßdem den Antrag þ gestellt ha außerordentlich vielen Fällen diese und die betreffende Person den fommen machtlos gegenübersteht, weil es ihr Gründe für das Verfahren angegeben z1 niht zu weit zu gehen.

aber durchaus nich weiten Gebiete der Schulverwaltung. schwerde, nicht einmal eine Verwaltungsbe| die gerichtlichen Entscheidungen, und die ganze preußische Justiz kann Wir haben die Nachricht, daß rriht erteilt, bestraft werden kann, n Unkultur angesehen.

Etwas milder als der ter stellt sich der Eisenbahnminister zu enbahnerverein eßten zur Begut- ermaßen wie un-

ren ist weit davon entfernt meidung von Uebergr die Verwaltung eine {ließen oder eine Fabrik {li so braucht der durchaus innerh

tede sein, wenn wirkliche eingebildete. Wünsche der nationalen Arbeiter et; aber das hängt nicht s\hußmitglieder dauernd lie Gleihberehtigung haben die Unternehmer, die \ ähigung, zum T ozialdemokraten) tun, Den Unternehmern kosten ihre Gewinne

Gewiß, auch die Arbeiter Verantwortung, die Last, die Auf einen 20, die Pech haben ; sehen Sie sich die Familien an, verloren haben, während fie no c eute galten. Wie meine Ansi

langt, daß jeder einzelne Eis iffen der Verwa

achtung vorlegt; die mündige Kinder behandelt. Uebergriffe huldig gemacht haben, fo sollte die trauen gegen sie häben. Manche von den {en Beamtentag gehalten worden sind, sie hätten etwas weniger scharf gehalten we Wort ist immer besser, als wenn man die Die Grenze des Zulässigen ist selbe gilt von der Beamtenpresse. en Forderungen der modernen Zeit. sen ist das Beamtenrecht besser Die Arreststrafen der unteren Beamten müsse Disziplinargeseß eführt werden. Ein besonde

ßen und ganzen für begründ

die Arbeiterau Betreffende ni

dem Deut- waren ja nicht notwendig, rden können, aber ein freies aust in der Tasche ballt. erschritten worden. Das- Das Beamtenrecht entspricht

In Bayern, Hessen geregelt als bei uns. n endlich fortfallen, Berufungsinstanz rer Mangel an unserem Nöglichkeit bietet, ein Wieder- Auf diese Weise kann ein Fehl- Wir verlangen ein Beamten- d Pflichten. der Beamten genau umgrenzt. r Beamten, die Dauer der Dienstzeit muß Ferner muß das Petitions- und Ver- Wenn dies alles ge- aatsautorität leiden. Der t als Staatsbürger zweiter Klasse betrachtet

zu wenden, ohne daß in Wider vorgebraht wird. BVerwaltungss\taat daß Fälle eintreten können, wo es t, eine mündliche Verhandlung stattfinden zu lassen. in unserem Antrage soll deshalb auch nur fo ge- ist, eine mündliche Ver- also nicht etwa Wir haben in wonach die Polizei-Straf- Wenn wir

als ob ihnen : Nechts\taat über den

jedenfalls nicht ü Ich gebe zu,

müssen ihre Köp auf dem Unterne erfolgreihen Unternehmer kommen gehen Sie hinaus ins N die ihr ganz 30 Jahren als reiche - würde widersprechen foll, verstehe ih nicht. Menschenwürde zu tun, da Arbeiter freie Auswahl ha j wo ihnen die Erwerbsmöglichkeit am z} n Arbeit ist oft viel geringer als di haben die Unternehmer die {were Arbeiter lohnende Arbeitsgelegenheit zu |ch ällt ihnen gar nicht ein

nicht mehr d

und auh Sa daß da, wo es praktisch möglich

möchte Sie bitten, es Day ntrag abzulehnen.

2 eg vom Jahre 1879, versehen sein müssen. n, so geshah das deshalb, weil in Begründung einfah nicht geschieht Nerwaltungsbehörden also voll- nicht gelingt, Unsere Forderung c Gewiß haben wir das Ver- t überall, so z. B. nicht Da gibt es nur werde. Die

t der Menschen- at es mit der ch der Person der uch die Arbeiter gehen ja veckmäßigsten erscheint. e Arbeitsgelegen- Aufgabe, für die : (Zuruf bei den 1 !) Natürlich au für amit für Hunderte oder Tausende von Sie (zu den Sozialdemokraten) sehen Sache; ein gebildeter Volkswirt muß Daß die Arbeiter willenlose Werkzeu nand. Die Arbeiter sollen ihren freien in einem großen Unter- ommando muß von einer r zum polnishen Reichstag. Gs' ist nicht richtig, daß die Arbeiter- ch nicht über Lohnfragen unter- die Eisenbahndirektionen darauf Im übrigen h Herr Leinert

Disziplinarhof ein Disziplinargeseß ist, daß es keine N aufnahmeverfahren herbeizuführen. \pruch nicht wieder gut gem ret, welches die Rechte un Die Anstellungsverhältnisse de geseßlich geregelt werden. \sammlungsreht der Beamte \chieht, so wird Beamte darf aber nich werden. Durch die Freiheit des Beamtenrechts 1 und die Liebe zum Staate verstärk Abg. Wollkowski (kons.): Ansicht, daß der Antrag bei seiner Rücksicht auf seine Plenum nicht genü deshalb, ihn der weisung an eine besondere Kommis Gage des

eine Regelung dieser Angelegenh daß eine so wi Kommission ni trag auf Kommissionsberatung an. lodcke (Zentr.): Meine ympathish gegenüber, o

ber bezügli acht werden.

Das Angebot a

heit, und dann cheint mir

n festgelegt werden. waltungs\treitverfahren,

Sozialdemokraten : feineswegs darunter die St

sich, aber zuglei schaffen sie d Arbeitern Arbeitsgelegenheit. immer nur die eine beide Seiten ansehen. llen, daran denkt niet ehalten; aber am leßten Ende kann do nehmen nur einer verantwortlih sein, das Stelle ausgehen, sonst kommen wi

Ministerialdirektor Teßmar: aus\hüsse in den Eisenbahnbetrieben si halten dürfen ; der Minister hat sogar daß sie darüber verhandeln können. t dem vorliegenden Antrag meint, der Erlaß des Ministers üb habe feinen praftishen Wert, Direktion gegenüber dem Arbeite hat davon keine Vorstellung; Eisenbahndirektion soll sih d zu entlassen ift. i mih nicht identifizi zugestimmt, ih kein Wort gesagt trauen der Arbeiter Abg. Leinert.

Abg. Freiherr von [ nahdrücklihste gegen

die Aufsichtsbe Polizei pfeift einfa au

ihre Absichten doch durch, uckel runter rutschen.

vird das Vertrauen

Meine politischen Freunde sind der unbestimmten Begrenzung und mit wer übersehbaren Folgen hier im Wir beantragen weil die Ueber- sion bei der augenblicklichen sein würde. uh meine politischen Freunde halten eit für notwendig; da sie aber meinen, hne ausreichende Beratun t erledigt werden kann, so {ließen sie fi

olitishen Freunde stehen dem An- ne sih dadur auf jede einzelne dem aber von zwei eratung gewünscht woxden ist, stimmen sie auch ie Frage der Konduitenliste der Be- er Beratung seines Etats erklärt, daß 1848, die die Konduitenlisten ab- Glaubt man, ohne eine Notiz über nicht auskommen stens den Beamten

in Rußland derjenige, der Unte als ein besonderes bei uns in Preuß

\trafrechtliche das Verwaltungsgericht ein Mißtrauen und eine Herabwürdi u der wir dann und wann einiges pruch der Abgg. L lih dann und wann, die bemüht sind, Der Kompetenzkonflikt ste RNechtsverfahren. Uns , betr. die Entschädigun Wir müssen dafür \orgen, daß die dur un enen Schäden erseßt werden, hulden hat oder nicht. Bereichs der Billigkeit.

weitgehenden, \ end geklärt werden kann. 2 emeindekommission zu überweisen,

eichen der russische en geschieht so etwas ja au. Un

sere Forderung 0 die Frage,

eine zivil-

bedeutet doch ung der Zivil- und Strafjustiz, ertrauen haben können. (Wider- inert und Hoffmann.) Jch sage ausdrück- denn es gibt doch eine ganze Reihe von Beamten, Amt aufzufassen. mit unserem ordentlichen t den Bestimmungen, die g unschuldig Verurteilter, enthält. gerechtfertigte Verwaltungs- gleichviel ob ein Diese Forderung Ich bitte Sie, diesen weil es ein sozialdemokratisher Antrag ingen zu geben. Wir wollen ehandelt wird.

sation und das Verfahren und die Staats- seßt, die sich ins- befassen haben

auses untunli insen (nl.) :

hingewiesen, ' diese Frage mi nichts zu tun. Herr Le digung durch die Direktionen der Inspektionsvorstand immer bei der eiter recht bekommen werde. Herr Leinert t die Betriebsinspektion, sondern die \{lüssig machen, ob ein A Zentralverband deutsher Industrieller ert, ih habe nur der Auffassung des aber von dem Zentralverband habe ob wir das Ver-

zügiger Weise Widerspru er Antrag d entspri

arteien Kommis}ions esem Antrage zu. : amten. Der Justizminister hat bei d die Königliche Kabinetts8order von chaft, noch zu Recht besteht. die politishe Stellung der Beamten u fönnen, dann müssen d vorgelegt werden. Beamten angeschnitten. Beamtenverhältnis darf aber nicht vollstä mit dem Verhältnis des Arbeiters. d Seiner Majestät dem König und der Verfassung. taltung des Koalitionsrehts eine Einschränkung der Be- ie Nücksicht auf den Treueid ist aber die jeweilige Staatsregierung Richtung hin mten eintreten.

Wichtig ist d maßregeln entstand Beamter ein Vers durchaus innerhalb des Antrag nicht deshalb abzulehnen, Wir haben versucht, positive Anre wie dieser Versuch von Ihnen b g. Lusensky (nl.): Die Organi unserer Verwaltungsbehörden bedarf ja der Reform, at dafür eine Immediatkommission einge ch mit den Verwaltungsverfügungnn zu her der gegenwärtige Zeitpunkt zur Beratung i den Sozialdemokraten: Ge- aben, was für Vorschläge Der Antrag geht aber auh viel zu weit. gehend begründet, unter Beweis ntrag will, dann würde wohl Minderung des Schreibwerks ins Gegenteil um- Amtsvorsteher gelehrte

Wenn wir wissen wollen, : ben oder nicht, so wenden wix uns nicht an den

Zedliß und Neukir ie Personalakten weni Antragsteller hat die {Frage des Koalitions-

Wir treten auch für dieses Re

(freikonf.) : die Behauptung des daß die Ablehnung des

Abg. Leinert Verwahrung ] Mißtrauen

den Arbeitern auer Das ist gänzlich unwahr, gänzli

Unterstellung des Abg. Leinert, artei, Mißtrauen zu fäen und itershaft zu tragen, die bisher Dazu sollte die Tribüne des H Gerade die Unterstüßung des diejenigen, die das Vertrauen zw den Arbeitern erhalten wollen, veranla

Wenn die Annahme des Antrages ein Miß- st, so ist die Ablehnung d i (Abg. von Z

gestellt werden Der Beamte

leistet den Treuei Dies bedingt natürli für den Beamten. wegungsfreiheit des Beamten. nit identisch mit der Verpflichtung, zu unterstüßen. die politische Freiheit unserer Bea recht der Beamten feit beschränkt werden. éines Beamten daß ein Interesse des Dienstes einmal politisch mißliebig geworden ist Dr. Liebknecht (Soz.): Interesse der Beamten bestimmte Forderu1 lich geordnetes Verfahren, d genüber den fündbaren Beamten wirklich des sonst zulässigen Disziplinarverfahrens ‘der Gelegenheit ihrer Unterbeamten

bsiht waltet niht ob fundene, jeder Unterlage entbehrende ein Ausfluß der Bestrebungen seiner das sozialdemokratische G davor bewahrt geblieben ist. mißbraucht werden. den Abg. Leinert muß Staatsverwaltung und abzulehnen. bg. Leinert (Soz): 3 trauen gegen die Regierung î Mißachtun

Dem Abg. NRöchlin damit den Kopf zerbr sondern der Unternehmer b machen. Der Abg der Arbeiter; diese ist a ; die wirtschaftliche Gleichberehtigun müsse da sein, der befiehlt, \onf Dazu brauchen wir niht nach hier befiehlt auch einer, Dem Ministerialdirektor bemerke i 7, die 16 Am, einer dürfen sih die Arbeiteraus sondern fönnen nur auf Aufforderung ten darüber abgeben. Eisenbahndirektionen rbeiteraus\{üsse, die ihre Befugnisse über- Diese nationalen Arbeiter verlangen, {usses nur aus solchen Gründen die bei einem Beamten das Disziplinar- Die Arbeiteraus\{chüsse sind heute für die nur Reklame und Schein.

Um eine bloße Begutachtung in rn die Arbeiteraus\hüsse kommen [tung hat aber die Entscheidung

der Abg. Leinert selbst

Es erscheint da des Antrags nicht geeignet (Zuruf be wir werden abzuwarten h

eine andere Ausges araus ergibt fi rade erst ret !); die Kommission macht. Wenn jede Verwaltungsverfügung ein gestellt werden foll us der Wunsch nach der \{lagen, dann Juristen haben. waltungss\treitverfahren ausge! bessere Garantien. Die hängig wie die ordentlichen Nur das Oberverwaltungsgeri züge unseres Berwaltungs|\treitverfahrens orden ist, hier zu erörtern, vas der Vorredner über den Konflikt das ist an si erfreulih, denn sonst hören aber in diesem Falle ist das der Beamte sih streng im muß ihn der Staat auch gegen hüten; und diese Vor- Sericht entshieden. Wir werden

Gift in eine Ar auses nicht Wir müssen Das Petitions- w., wie es der bureaukratischer Engherzig- Besonders bedenklih erscheint uns die Ver- im Interesse des Dienstes. konstruiert wird, wenn ein Beamter

ten wir der Stelle der Der Antragsteller hat sih abfällig über da prochen und erblickt in dem Rechtswege sind doch ebenso unab- Gerichte (Zuruf des Abg. Dr. Liebknecht : cht 1), au die Bezirksausschüsse. Die Vor- , das für die meisten Staaten würde viel zu weit führen.

Es fommt vor, -

es Antrages eine Ganz unwahr!) werden die Arbeiter uns zuführen. die Unternehmer sih niemals ehen, den Arbeitern lohnende Arbeit zu \chaffen, etreibt seine Fabrik uur, um Gewinne zu seßlichen Gleichberehtigur rdings vorhanden, aber wir verlangen au er Abg. Nöchling meint, einer man den polnischen Reichstag. Polen zu gehen, das haben wir auch und danach werden alle Gesetze d, daß ih die An- Petition aussprechen, schüsse nicht

; Verwaltungsgerichte Wir haben auf unserem Preußen- igen gestellt. das die Garantie

eden des Abg. von Zedliß erwidere i, daß teht z. B. kein geseß gibt, daß eine Kündigung ge nur unter der Vorausseßung Die Staatsregierung gibt bei je Organisation

vorbildlichh gew Gbenso einseitig ist es, 1 Er lobte die Gerichte; wir ganz andere Töne von dieser Seite; Lob wie der Tadel einseitig. Nahmen seiner Amtsfunktionen hält, privat- oder strafreckchtliche frage wird ja durch ein unabhängiges ( hiernach gegen den Antrag stimmen. Eine weitere Diskussion entsteht nicht. Jm Schlußwort bemerkt Abg. Dr. Liebknecht (Soz): Fmmediatkommisstion

spricht von der ge

Feindseligkeit gegen Besorgnis, werden könnten. h VSnangriffnahme verweigert. die Regierung zu den Organisationen der älte ist die Regierung

der Urlaub Teilnahme Ganz anders verhält sich höheren Beamten ; so gut wie sicher. Sch Aber auch in der heutigen Gesellf möglich, den Beamten eine größere aber mit dem mechanisch beshrà halten wir es für unsere

ihten nationaler Arbeite wiedergegeben habe; danach mit Lohnfragen beschäft der Behörden ein Guta baben fich vorbehalten, À schreiten, furzerhand aufzulösen. Mitgliedern eines Ar ndigt werden darf, verfahren nötig Cisenbahnverwaltun Ministerialdirektor Teß mar: Lohnfragen handelt es si nicht, sonde felbst mit ihren Anträgen; die Verwa

. Dr. Röchling (nl.) bemerkt, da lichen Gleihberehtigung gespro Damit ließt die Diskussion.

m Schlußwort bemerkt

bg. Dr. Fle \ch (fortschr. gegen den

wir wenigstens, Der Ministerialdirektor hat keinen u thren Vorgeseßten bemerkt, senbahnarbeitern geradezu Der Vertreter des. Gisenba

der Richter und Staatsanw ließlih handelt es sich hier um eine Machtfrage. chaftsordnung wäre es durchaus Bewegungsfreiheit zu gewähren ; nkten, brutalen preußischen Pflicht und Schuldig- ch einer Gleichstellung der Staatsbeamten leistet heute niht den Eid auf die Ver- ermaßen neben- erfassung leisten

r nicht klar machen, Diese Kommission ist noch sorg- Soll denn, während ird, den freitätigen

Fch kann mir ga hier hineinzieht.

und jedem Teilnehmer Mund gelegt.

wie man die tagt hinter verschlossenen Türen, fältigst ein Extraschloß vor den Kämmerlein eine Neform gebraut w arlament und in der Oeffentlichkeit unmögli gemacht e zu äußern, die doch gerade jeßt zu rechter Zeit rung scheint mir also nicht gegen, sondern gerade ntrages zu sprechen.

dafür stimmen ‘außer den

\chrittlichen

obgleich wir es Staate zu tun haben, keit, unsere Forderungen na Der Beamte dern Seiner Majestät dem Könige und gew Der Beamte sollte den Eid auf die * mte muß ohne jede Rücksicht auf seine en angestellt werden; nge gewährt werden, was aus dem Menschenrecht Beamten eine größere Unabhängig- chterlihen Unabhängigkeit ges ren zulässig sein.

zu erheben. fassung, so1 her der Verfassung. und nichts anderes. Der Bea politischen und religiösen Das Koalitionsrecht muß denn das Koalitionsrecht ist etwas, hervorgeht. feit in der Richtung der ri und das Wiederaufnahmeverfah ein Sozialdemokrat nicht einm des Gemeindevor

Kräften im P werden, ihre Wüns fämen? Diese Anfü für die Aktuellität des

Der Antrag wird abgelehnt; nur einige Mitglieder der Fort d für die Nummer e auch einige Zentrums-

ihm in vollem Um Antragstellern

Volkspartei un

Ferner mitglieder.

von der gese dees chaffen werden ulä Fn Preußen darf [l Mitglied des Schulvorstandes sein, standes. In Baden, Württemberg, Hessen taatsbeamte sein, und selbst in Sachsen hat ein rundsäßlich die Negierun ozialdemokratische

olgt der Antrag der Abgg. Klußmann und Ge-

Der Abg. von Zedliß derr Leinert dafür stimmt; weshalb die Freikonseryativen

geschweige denn können sie sogar S Minister erklärt, daß g Standpunkt stehe, daß ausschließen reußen endlih nachhinkt ich ja mit Händen und F der Beamten sträuben, a

noch in dieser Session einen Gesehß- ch den der hannovers\ ch indeordnung von 1859 ein Zusa d: daß die Landgemeinden, soweit der e kommt, vor Gericht durch die nah den Vertretung berufenen D der Annahme eines

die Regierung zu ersuchen,

nicht mehr auf dem entwurf vorzulegen,

esinnung von einem | es an der Zeit, da Die Regierung und die Rechte wix üßen gegen eine größere Bewegungsfreiheit ber auf die Dauer wird ihr dies nichts

des Inhalts

jezt wissen \chäftsbetrieb

egeben wir ihrer Sparkassen in Saßungen diese

Syndikats bedarf. Antragsteller Abg. Kl dar: Séehr:viele- Landgemei iglichem/ Erfolge en der Gemeinden befindet \i

trauen der Staatsamt

aber unter den Eise Vorgeseßten: gefunden. also alle“ Veranlassung, Bn ide

orsißendev aber niht Herr Röchling. Wi eren zu seinem?

grimm gegen d nwinisteriums hätte Antrage zuzustimmen.

er Praxis sprechen, den Arbeitsvyertrag so gestalten, Von den bestehenden Debatte in ruhig eraler Abgeordneter hat mir se so geändert wird, daß die

sen zu ihrer diesem bescheidenen treten werden, ohne daß es nicht der grauen Theorie

ewerbegerichts und mann (nl.) legt den Sachverhalt näher

den der Provinz Hannover haben mit vor- n ‘errichtet, die für das! Wirtschafts- von hoher Bedeutung sind. Jn den ne Bestimmung über die Vertretung e Bestimmung. wurde allgemein für

fann aus d sohn wird der Gemeindekommission über-

. Aronsohn, betreffend die der Verhältnisse der im S Arbeiter und Angestellten, und der in

Der Antxag Aron

echt verhilft.

\prochen, um die Ein weiterer Antrag

Verbesserung beschäftigten

ißständen habe i Gleise zu lassen. Zustimmung erklärt, wenn der Antrag

taatsdienst

regelmäßig auch ei

Fi tionallib Ein nationalli der Sparkassen in Prozessen; dief

S

tsgültig angesehen, bis ein Urteil des Celler Oberlandes- rets vom 15. Oktober 1909 hierüber eine Aenderung herbei- îhrte; niht die Sparkassen selbst, sondern die Landgemeinden eien mise sie und die Vertretung dürfe nicht generell,

ondern müsse für jeden einzelnen Fall bestellt werden; auch wäre die bezüglihe Bestimmung der Statuten troß eventueller Ge- nehmigung durch den Oberpräsidenten rechtsungültig. Gegen dieses Urteil läßt ih juristish kaum etwas einwenden; das Urteil is au% nit revisibel, weil es in seiner Wirkung nit über den Oberlandesgerichtsbezirk hinausgreift. Nunmehr müssen jegt alle hannovershen Landgemeinden bei jedem einzelnen Zinsprozeß vom Landrat vertreten werden, das führt zu außerordentlihen Gr- chwerungen. Weder die Sparkasse noch der Landrat kann abwarten, bis si eine Anzahl Prozesse aufgesammelt haben; der Belästigung ir die Gemeinden und die Behörden ist also kein Ende, um fo mehr, als zahlreiche dieser Sparkassen, namentli in den Bezirken Lüneburg und Osnabrück, nicht für eine einzelne Gemeinde, sondern für eine Mehr- heit von solchen errichtet find; zum Teil stehen hinter einer Spar- fasse 20 bis 30 Gemeinden. In Konsequenz des Urteils muß auch in dem kleinsten Hinsprozeß der Landrat in allen 30 Gemeinden herumreisen und ein Syndikat aufnehmen. Das ist unmöglich durch- führbar. Unser Antrag soll eine Anregung zur Abhilfe geben, wie fie auch schon der Provinziallandtag in einer Eingabe gegeben hat. Die Sine rmguag eines formulierten Geseßentwurss noch in dieser Session, halte ih allerdings für ausfichtslos, aber ih bitte die Staatsregierung dringend, das Ihre zur Beseitigung der Notlage. der Gemeindesparkassen zu tun, indem fie gleich bei Beginn der nächsten Session dem Landtag eine Vorlage macht.

Abg. Reinhard (Zentr.) : Wir werden für den Antrag stimmen. Der Abg. Klußmann hat sih ein wefentlihes Verdienst erworben, indem er diesen Mißstand, der dringend der Abhilfe bedarf, zur Sprache gebracht hat. Die Gemeindesparkassen haben sih aus dem Bedürfnis heraus entwickelt und einen sehr erfreulihen Aufschwung enommen, ohne von obenher besonders protegiert zu werden ; fie find für das Kreditwesen der Gemeinden ganz unentbehrlich geworden. Durch ‘das erwähnte Urteil sind sie in eine eigentümlihe Situation geraten ; ihr Geschäftsbetrieb kann dadurch nahezu lahmgelegt werden. Nemedur muß erfolgen. Die Landbevölkerung will die selbständige Stellung des von den Gemeinden gewählten Vorstehers der Kasse nicht beshränkt wissen, sondern wünscht die alten Ein- richtungen beizubehalten.

Ein Regierungskommissar erklärt, die Negierung werde der Frage nähertreten und eine Remedur in die Wege leiten ; eine be- stimmte Erklärung über die Stellung der Negierung zu dem Antrag fönne aber noch nicht abgegeben werden.

Abg. Wulfert-Meyer (kons.) erklärt, daß seine Freunde dem Antrage zustimmen, und bittet die Negierung, jedenfalls den Gemeinde- fparaffen das größte Wohlwollen entgegenzubringen, wenn auch Kreis- sparka}sen errichtet würden.

Der Antrag wird angenommen.

Das Haus geht zur Beratung von Petitionen über.

Eine durch den Fall Biewald veranlaßte etition des Magistrats in Breslau wünscht eine Abänder u s des ; É Tumultgeseßes vom 11. März 1850 dahin, daß die Haftbarkeit der Gemeinden aus diesem Gesetze für den bei öffentlihen Aufläufen verursahten Schadeu für diejenigen Stadtgemeinden, in denen l fet niht der Gemeinde, sondern einer staatlichen Behörde zu- tehe, der Gemeinde Ln werde, und daß die Haftbarkeit der Gemeinden jedenfalls überall da nicht eintrete, wo der Schaden durch E Verhalten der staatlichen Polizeibehörde verursacht

Dis Gemeindekommission beantragt, über diese Petition mit Rücksicht auf die Erklärung des tei ibectttets ket in der Kommission einen ablehnenden Standpunkt eingenommen hat, zur Tagesordnung überzugehen. i:

Abg. Ecker- Winsen (nl.) beantragt, die Petition der Negierun als Material zu überweisen. Der Kommissar bebe seinen able RERbeA Standpunkt damit begründet, daß das Petitum die Grundlagen des Gesetzes von 1850 verlasse und Momente hineintrage, die dem Zweck des Geseßes vollkommen fremd seien, und daß ein Unterschied zwischen den Gemeinden mit staatlicher und denen mit kommunaler Polizei niht gemacht werden dürfe. Er, der Redner, habe demgegen- über zu bemerken, daß seit Erlaß des Geseßes die Verhältnisse sich Pie einer daß in, einer Neihe von Gemeinden die staatliche Polizei eingerichtet sei, und deshalb in der Haftbarkeit der Gemeinden

Abg. Delius (fort]|{chr. Volksp.) beantragt die i der ganzen Petition zur d g P s E Abg. Strosser (kons.) begründet seinen Antrag: Es ist die Be- ung des- Wunsches der Militäranwärter, die Militärdienstzeit bei des Besoldungsdienstalters mit berücksichtigt zu sehen, use wiederholt anerkannt worden. enommen und vor 5 Jahren in der daß sie wegen der ngsdienstalter Ver-

nicht, wie es geschehen solle; wenn sie an die Stelle der Gemeinden

Staat hätte seßen wollen, so hätten wir ihr zustimmen ‘und sie als Material überweisen können. Das Wesentliche des Gese 1850 ist, daß eine leistungsfähige Schulter für die Ersa jede Nachprüfung, ob eine \{uldige Person vorhanden ist, geschaffen wird. Gerade in dem Breslauer Fall ist kein Schuldiger worden. Dieser Grundgedanke des Geseßes is gut; deshalb wir für den Kommissionsantrag.

Abg. Peltasohn (fortschr. Volksp.): Nah dem Geseß vom 1, August 1909 haftet der Staat für die Amtspflichtverlezungen seiner Beamten, sodaß, n A E n M Oas sagte, der 1 em Tumultgeseß zustehende Regreßanspru in einem folhen Falle auch jeßt {hon E den Staat eltend e macht werden kann. Der Kommissar sagte aber weiter: Sei freilich ein Schuldiger Haftbarkeit

in diesem Ha hat bereits dazu Stellun Gemeindekommission eine Anrechnung der Militärdienstzeit bei dem handlungen mit den Oberbürgermeistern pflege, die jedoch noch nicht al „ssen seien, da die Frage sehr s{hwierig wäre. J SIahre ist wieder eine solche De abgegeben worden, ohne. daß

h: Das ist eine dilatorische a Wenn Jahr für Jahr nur Verhandlungen \{chweben, E mit dieser Sache nicht weiter kommen. | Gebot der Gerechtigkeit gehalten, daß man den Militäranwärtern be- sonders in diesem leßten Punkte entgegenkommt und die Petition dieser Nichtung hin

rflärung abg

óIn diesen

der der Gemeinde na eine Regelung erfolgt wäre.

des Staates, Deshalb habe ih es für ein

anderen Fällen, in welhen es an einem regréßpflichtigen Subjekte fehle, die Gemeinde einzutreten haben, o L eir, tätige Wirkung -Plaßy greifen, die der Gefeßgeber mit den Vor- schriften des Tumultgeseßes habe erzielen wollen. missar damit mneint, daß überhaupt niemand zu ermitteln ist, wie im Falle Biewald, dann kann mau thm zustimmen ; wenn er aber meint, nicht zur Anwendung komme, wenn zwar ein Beamter en hat, der Beamte aber nicht ermittelt ist, dann 1 : uffassung doch widersprehen, denn bei der Be- ratung des Geseßes von 1909 hat der Justizminister selbst erklärt, daß der Staat auch einzutreten habe, wenn ein Beamter ein Versehen begangen habe, die Person des Beamten aber nicht ermittelt werden fönne, und es wurde damals direkt auf den Fall Biewald exemplifiziert. Der Staat haftet also auch, wenn der \chuldige Beamte nichk ge-

it Nach dem Tumultgeseß kann man einen Unterschied zwischen den Gemeinden mit staatliher und mit kommunaler Polizei n, man könnte umgekehrt vielmehr die Gemeinden von der l ht befreien, die sie niht tragen können. mit staatlicher Polizei können wir nicht dem Antrag Eer nicht zu.

Nach einer kurzen Erwiderung des Abg. Ecker-Winsen wird der

der Kommission angenommen. zersammlun 23. März 1909 den L einflussungen bei städtischen sämtlichen Wählern die Ausübung ihres Wahlrechts zu ermöglichen, ohne daß sie davon geshäftlihe Schädigungen befürchten müssen, eine des §25 der Städteordnun an die Stelle der Stadtverordneten die geheime Wahl tritt. Einführung des geheimen Wahlrechts das Hausbesißerprivileg im V stehen, so müßte dieses Privileg reformiert werden. Resolution ist von dem Vorstande dem Abgeordnetenhause unter dem 15, Februar vorgelegt worden. Die Gemeindekommission beantragt, die Petition der Staatsregierung als Material zu überweisen. Hierzu liegen zwei gleihlautende A nträge der Abgg. Aronsohn und } und der Abgg. Borgmann und Ge- nossen (Soz.) vor, die Petition der Staatsregierung zur Berück- ung zu überweisen. lbg. Hirs ch-Berlin (Soz): daß meine Freunde die Berücksichtigung einer gegen den angeblihen Terrorismus der sozialdemokratishen Partei t. Sie mögen daraus entnehmen, daß wir uns nicht durch arteirücksihten leiten lassen, sondern einzig und allein durch unser Eine ähnliche De h eus im vorigen zur erücsihtigun Das Petitum der Ascherslebener Biitgerhereine bewe u L Ugen O Ane gar nichts zu tun Fs ift irrig, daß die städtischen Verwaltungen unter der Î der Sozialdemokratie s ea fommunalem Gebiete ist zweifellos eine ganz hervorragende; das er- l Wir stehen auf dem Standpunkt, d bei den Stadtverordnetenwahlen die öffentlihe Stimmabgabe dur die geheime erseßt werden muß. Die Ascherslebener wollen ihre der Sozialdemokratie

zur Berücksichtigung Wenn der Kom- | Geheimer Oberregierungsrat Dr. Freund: Die Verhandlungen find deshalb so \{wierig, weil es sfich um gewisse Cingriffe gegenüber den Gemeinden handelt, die gerechtfertigt werden müssen. verhandeln wir mit den Oberbürgermeistern und mit den Stadtver- Ich muß den Vorwurf, daß wir dilatorish

daß das Gese ein Versehen

N ; L ordnetenve 1 on. a Ble 10 fatier versammlungen

vorgegangen sind, durchaus zurückweisen.

/ . Dr. Schepp (fortshr. Volksp.): Wir haben den Antrag ea zu K M au N Is zu überweisen. l aber der Antrag Strosser eingebracht is, werden wir e ite U S fee atiles j al Len Bitttüe anwärter sind höchst unsicher und höchst ungleihmäßig. berufung wird die Reihenfolge der Bewerberlisten v4 durchweg nicht

er Auch das Anstellungsverhältnis ist sehr unsicher, weil von dem Rechte der Kündigung in schr weitgehendem Maße Gebrauch j ». In manchen Städten werden die Militäranwärter überhaupt nicht sofort angestellt, sondern müssen fi jährigen Beschäftigung im Privatdienstvertrag unterwe Abg. Dr. Scroeder-Cassel (nl.): Ich kann auch bestätigen, daß früher in einer Reihe von Kommunen sehr viel bezüglich der An- tellung gefehlt worden ist. Durch das Eingreifen der Oberpräsidenten | und des zuständigen Ministers is aber manches besser geworden. Be- züglih der Anrehnung der Militärdienstzeit muß es bei den G meinden genau so gehandhabt werden wie beim Staate. Wir werden deshalb für den Antrag Strosser und auch für den Antrag Delius betreffs des ersten Teils der Petition stimmen.

Abg. Strosser (kons.): Wenn ich gesagt habe, daß dieser spezielle Wunsch bezüglih der Anrechnung der Militärdienstzeit von der Ne- gierung dilatorish behandelt war, so habe ih mich darauf gestüßt, daß betde Erklärungen in der Gemeindekommission in einem Zwischen- raum von fünf Jahren abgegeben sind. fommissar gesagt hat, daß

Die Verhältnisse der Militär-

funden wird. Bei der Ein-

innegehalten.

Aber gerade die

Aver gemacht wird. evorzugen, wir stimmen also

einer mehr-

des Bürgervereins Aschersleben hat am eschluß gefaßt, um den terroristischen Be-

Abänderun beantragen, öffentlihen Wa

Sollte der

Wenn der Regierungs- 0 erhandlungen mit den Bürgermeistern und Städten s{chweben, dann wäre es wenigstens erwünscht gewesen, zu erfahren, wie weit die Verhandlun wir dariter ntra avon haben, fo

einen falschen Ausdruck in dieser Beziehung gebraucht hab __ Berichterstatter Abg. Dr. Heisig (Zentr.) le die die Kommission bewogen haben, die Ueberweisung als Material

Genossen (fortschr. Volksp. is e e Bas ih

Es möchte wunderbar erscheinen, t die Gründe dar,

Petition empfehlen, die Bei der Abstimmung wird der erste Teil der Petition gemäß dem Antrag Delius zur Erwägung, der zweite Teil zur Berücksichtigung überwiesen. j Eine Petition des Schlesishen Frauenverbändes in Breslau um Abänderung der Städteordnung (Einführung des kommunalen Stimmrechts für Frauen) wird in Ver- bindung mit den Petitionen des Schlesischen Vereins für Frauen- \stimmrecht in Breslau und des Vorstandes des Allgemeinen Deutschen der Landgemeinde-

erechtigkeitsgefühl. ebenfalls der

leiden haben. Tätigkeit auf | Frauenvereins um Abänderung

ordnung (selbständige Ausübung des Gemeindewahlrehts d rundbesißenden Frauen) beraten. Anl wog h etitionen als Material zu überweisen.

Der Abg. Bor

kennt jeder Bürgermeister an. Die Kommission beantragt, beide 1

Der Y ‘gmann (Soz.) beantragt, die erste Petition zur Berücksichtigung zu überweisen; ein Antrag der S T Wr ition

Volkspartei will die erste Petition als Material, die Petitionen bezüglih Abänderung der Landgemeindeordnung zur Erwägung über-

L Abg. b f ch ey f A cite : nung ist bestimmt, daß grundbesißende Frauen das Wahl haben, es aber’ niht in Person Cudsiben Cen, d E

Eindringen

unseren Antrag.

( Konsequenterweise müssen es jet auch die Konser- yativen tun.

Die Regierung selbst hat 1876 E Ls ne ge zu beseitigen. Heute denkt sie niht mehr daran, sie befürchtet eine L 4 \ozialdemokratischen Stadtverordneten. N ane O A

In der Landgemeinde-

Wenn man uns Terrorismus Durch die Stell-

mit \taatliher und mit kommunaler Polizei ein Unterschied gemacht f

werden müsse. Aus Anlaß der Petition müsse die Regierung prüfen ob das Tumultgeseß zu ändern sei, und deshalb müsse di ition als Material ü Cealofen eiae h R __ Abg. von Schmeling (konf.): Im Namen meiner Freunde bitte ih, es bei dem Kommissionsantrag zu belassen. Das Tumultgeseß hat sih durchaus bewährt, und es liegt kein Grund vor, es zu ändern. Der Zweck des Gesa ist einmal, eine leistungsfähige Person zu schaffen, die den Geshädigten gegenüber die Schadenersaßpflicht über- nimmt, und als folhe kommen die Gemeinden in Betracht; ferner follte die Verpflichtung der Gemeinde zum Ersaß einen günstigen moralishen Eindruck hervorbringen und die de ci Me van Einwohner zum kräftigen Zusammenwirken behufs Unterdrückung cines jeden Auf- {tandes veranlassen. Meine Freunde können dem Abg. Eer darin nicht folgen, daß ein Unterschied zwishen den Gemeinden mit staatlicher und mit kommunaler Polizei zu machen sei; wir meinen, daß das für die Zwecke des Gesetzes ganz gleichgültig ist. Herr Ecker meint, die Ver- hältnisse hätten sih geändert, aber es handelt sich do nur darum, einen absolut leistungsfähigen Schadenersaßpflichtigen zu haben, der jemanden entschädigt, der an seiner Person oder Sache Schaden erleidet. Auch die staatliche Polizei handelt in kommunalem Auftrage und hat kommunale Aufgaben zu erfüllen, und nach dem Geseß, das am 1. Oktober 1909 in Kraft getreten ist, haftet der Staat für das Ver- \{ulden feiner Beamten. Ich bitte, den Antrag Ecker nicht an- zunehmen, denn die Ueberweisung als Material bedeutet, daß man etwas geändert haben will. Das wollen wir aber niht. Der Antrag der Stadt Breslau kann auch aus anderen Erwägungen nicht an- genommen werden. Wir haben in Preußen etwa 40 000 bis 50 000 Kommunen ; aus dieser großen Zahl will der Antrag von Breslau die Kommunen mit staatlicher Polizei herausnehmen und gesondert be- handeln; man darf diese Kommunen aber nicht günstiger behandeln als die Landgemeinden .und kleinen Städte. Wir halten eine solche verschiedene Behandlung nicht für zulässig und deshalb den Antrag Ccker nicht für zweckmäßig. __ Abg. Dr. Hetsig (Zentr.) : Den Ausführungen des Vorredners kann ih mich nur voll und ganz A und namens meiner Fraktion erklären, daß wir dem Kommissionsantrag zustimmen. Aus- s{laggebend is für uns, daß wir den Gemeinden, die das Pri- vileglum der staatlihen Polizei haben, nicht noch ein zweites O zugestehen können. Allgemein ist die Auffassung ver- reitet, daß die Orte mit königliher Polizeiverwaltung eine wirk- samere und billigere Polizeiverwaltung hätten, als die anderen Kommunen ; das würde noch verstärkt werden, wenn der Antrag von Breslau angenommen würde.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Es ist niht gerade erfreuli

daß Breslau aus diesem Fall Anlaß zu seinem Antrag Abbe hat. Wir können diesem Antrage niht zustimmen und sind deshalb jr den taa A N allerdings aus anderen Gründen als die beiden Vorredner. Ich jehe die Königliche F nicht als ein Privileg an, ih weiß Städte, die sie lieber heute als morgen los werden möchten. as Tumultgesetz rv zu den alten Shmuk- stüdcken aus der Rumpelkammer der Neaktion, es enthält eine Ne- pression gegen die Gemeindén und zeigt eine ausgesprochene Städte- feindlichkeit, dennoch hat es nüßlihe Folgen, und deshalb können wir n seiner Grundtendenz einverstanden sein. Die Städte sind aller- ings niht als Träger dieser Haftpflicht geeignet, der Staat müßte E diese übernehmen, aber die Petition enthält diesen Gedanken nicht, sie wünscht nur, daß eine Abhilfe geschaffen werde, sagt aber

bei den Wahlen vorwirft, so sage ih: wir treiben durhaus n

Terrorismus, den die Pa ehen L Ee Wir wollen gerade den Terrorismus dur die geheime ch machen Der Entwurf der Regierung von 1876 forderte au die Beseitigung des Hausbesißerprivilegs. Im übrigen wäre die Einführung der geheimen Stimmabgabe bei den Stadt- verordnetenwahlen nur eine ganz minimale Abschlagszahlun unsere grundsäßliche Forderung des allgemeinen, gleichen, geheimen 1 Mo Cickboff (forts

__ Abg. Eickhoff (fortshr. Volksp.): Wer heute noch behauptet, da die öffentliche Wahl allein eines freien Mannes Vürdià fei, t 08 die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse nit, oder er will sie niht kennen, wie sie sich in Deutschland seit Jahrzehnten entwickelt In welcher Weise von gewissen Parteien Terrorismus bei den \ l : zeigen die bekannten Vorgänge in Kattowiß zur Genüge, und daß zahlreichen Bürgerlichen des Mittel- standes, kleinen Gewerbetreibenden usw. bei der öffentlihen Wahl im Westen durh die Sozialdemokratie ihre Gon gefährdet ist, kann / | : vei den Sozialdemokraten. Es handelt sih hier nicht um Märchen, POeT “i Tatsache : ann / ozialdemokratische „Bergische Arbeiterstimme“ hat dies in brutaler Weise selbst Er kannt (Abg. Hoffmann: Von den bürgerlihen Parteien haben wir es gelernt. Zuruf rechts: Nicht das Gute, fondern S E E Gele A L | ratie sich aus Gerechtigkeitsgefühl unserem Antrage anges{hl Ich schließe daraus, da E ! ag

vertretung entsteht aller möglicher Terrorismus. diesen Frauen

selbständige Aus- lrechts gewährt wird. N i

Selbstverständlich entsprehend den

übung des Gemeindewa sind wir auch der Meinung, daß Verhältnissen

Wahl unmöglih machen. den Frauen

) Mitbestimmungsrecht auf den schiedensten Gebieten der Fommunalvenvaltüng e Cte muß. Wir sind infolgedessen dafür eingetreten, daß die Frauen zur Waisen- verwaltung, zur Armenpflege und au) für die Schulkommissionen herangezogen werden können. Wenn aber au ein großer Teil meiner Freunde der Meinung ist, daß den Frauen ein Mitbestimmungsreht gewährt werden muß, so sind wir doch in bezug auf die Verleihung des Stimmrechts den Städten ung. Wir halten die Frage nicht für geklärt, aber wünschen, daß sie einer eingehenden Klärung unterzogen wird. wir diese Petition der Regierung als Material überweisen. Abg. Leinert (Soz.): Aus unserer grundsäßlichen Stellung heraus 1 e Petition wegen NBerleihung des kommunalen Stimmrechts an die rauen der Regierung zur Berücksichtigung zu Wir wiedersprehen aber dem Antrag der Freifinnigen auf Ueberweisung bei derx Petitionen, die die Landgemeindeordnung 7. Wir würden, wenn wir im Sinne rauen erat ein Vor- ( iht , sondern auch für ( l Steigern sich die daraus crtivriigeaben ib ae weiter, so wird und muß es zu einer generellen Revision der Land- gemeindeordnung kommen, bei der dann auch sämtlihe Frauen zu ihrem Stimmrecht kommen werden. Frauen gegenüber niht immer anständig verfahren worden. ein Fall bekannt, wo sämtlihe Mitglieder einer Berliner freisinnigen Armenkommission ihr Amt niederlegten, weil eine Frau hineingewählt worden war. | d Abg. Dr. Heisig (Zentr.): Die Petition des Bürgervereins zu Aschersleben, die ein ähnliches Petitum enthielt, ist hon früher, entgegen dem Antrag der Gemeindekommission, durch Ueberweisung zur Be- rücksihtigung vom Hause erledigt worden. angezeigt, auch hier

die Frauen verschiedener

pg Kommunalwahlen geübt wird, Deshalb wollen

beantragen wir,

geleugnet werden. überweisen.

Hoffmann: Behauptungen !) ändern wollen, zur Berüksichtigun dieses Antrages auch für die grund reht begünstigen, welches niht nur für } ) j Männer besteht. mich, daß die Herren von der Sozialdemo- j ossen haben. sie das Vorgehen ihrer ‘Geno Provinz, wenn auch nicht mißbilligen, so doch mit uns sih weigern wird, die öffentlihe Stimmabgabe aufreht zu erhalten. f lihe Wahl wirkt tatsächlich demoralisierend, sie führt entweder zur Heuchelei, oder sie erzeugt jene Eigenschaften des Geistes, die der deutshe Mann für umvürdig hält. Naturnotwendigkeit geworden, der sich kein wahrer Vaterlandsfreund Die geheime Wahl für die Landtags- wahlen wird kommen, daran wird keine Partei und auch keine Re- gierung etwas ändern.

Abg. Dr. Heisig (Zentr.): Meine Freunde werden für den auf Ueberweisung zur Berücksichtigung der Petitionen stimmen. eformierung des Gemeindewahlrechts wird fi ebensowenig vermeiden lassen, wie die Einführu Stimmrechts für die Frauen. mit dem Grundbesißzerprivileg bei den Stadtverordnetenwahlen zu- l Erschwerend tritt in dieser ganzen Angelegenheit noch hinzu, daß die Stadtverordnetenwahlen \ich alle zwei Jahre wieder- holen, und daß dadur ein großer Teil der Bevölkerung aus der Be- l nit ommt. Was Kattowiy anbetrifft, so will ih nur mitteilen, daß in einer benahbarten Gemeinde ein von itellter Kandidat bald nachher gewählt wurde. R der Sea, MAbtigane AuAe ) Petition zur Berücksichtigung ausgesprochen hat, wird diese gegen die Stimmen der beiden Fonfervativen P Gia fe ie Petition des Bundes deutscher Militäranwärter in um Verbesserung der Verjor anwärterim Kommunaldienst Anrechnung von Militärdien antragt die Kommission als

Es ist auch in den Städten den Die öffent-

Die geheime Wahl ift eine

auf die Dauer entziehen kann. L A wäre es eventuell l : 8 t au arauf zu ver- weisen, daß in der Provinz Hannover, wo die Frauen das Sve t haben und unbeschränkt ausüben, e Auch gegen die gleihe Behandlung der änderung der Städteordnung lassen sich eigentlich Bedenken nicht geltend machen. j _ Der Antrag Borgmann auf Ueberweisung der Petition Abänderung der Städteordnung zur Berücksichtigung wird abgelehnt, das Haus überweist diese Petition der Regierung als Material. ih der beiden anderen Petitionen wird der Antrag schrittlihen Volkspartei auf Ueberweisung zur Berücksichtigung gegen. die Stimmen der beiden Parteien der Rechten angenommen.

Hierauf vertagt sich das Haus.

__Sqhluß 41/4 Uhr. hung der Krondotation; Eisenba etitionen.)

so zu verfahren.

/ ih daraus ein Nachteil ni

auf die Dauer S E N aa es Tommunalen awohl, das hängt

etition wegen (Zurufe links.)

unruhigung niht herauskommt.

polnischer Seite auf Nachdem sich no

nl.) für di f weisung der ) für die Ueber

Nächste Sißzung Dienstag, 1 Uhr. (Er-

arteien beschlossen. nanleihegesez; Anträge und

ung der M / unkündbare Anstellun it auf das Besfoldungsdienstalter aterial zu überweisen.

N trosser (kons.) beantragt demge in ihrem zweiten Teil zur Berücksichtigung zu ü

enüber, die Petition