1910 / 133 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Jun 1910 18:00:01 GMT) scan diff

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n 40 bedeutendsten Schlachtviehmärkten Deutschlands im Monat Mai 1910.

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1785 1 633 360 2 170 1981 8 1 237 1 206 377 20 818 15 799 42 686 1 890 1 838 1132 7229 6 644 1 948 333 333 143 470 464 158 3 905 3 917 2 063 1159 1 063 30 6 995 5150 905 1 006 917 242 2 287 1 690 91 9 8 684 7 912 4 077

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459 396 309 20 176 19 009 2 003 5 081 4 759 1 554

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1) Außer Schlachtvieh gegebenenfalls auß Nußvieh. ?) Halbe und

Berlin, den 8. Juni 1910.

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Kaiserliches Statistishes Amt. a L Dr. Zacher.

2772 2153 3 612 2 652 4 137 i 3 512 107474 91 886 8 362 7 783 14 538 12 080 1 961 517 1318 1 225 10820 8 287 787 780

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3 983 3 324 7 962 4 503 17 002 13 942 9 127 7 127 7 364 3 349 18 122 5 191 14 817 10 679 657) 45 370 31 586 181 8 025 6 296

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viertel Tiere sind, in ganze Tiere umgerechnet, in den nachstehenden Zahlen mit enthalten.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 81. Sißung vom 8. Juni 1910, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sizung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Das Haus seßt zunächst die dritte Beratung des Geseß- entwurfs, betreffend die Reisekosten der Staats- beamten, fort.

Nach § 1 in der Fassung der zweiten Lesung erhalten bei Dienstreisen die Staatsbeamten Tagegelder, und zwar die aktiven Staatsminister 30 46 (Regierungsvorlage 35 6), Beamte der ersten Rangklasse 25 # (Vorlage 28 4), Beamte der zweiten und dritten Rangklasse 20 4 (Vorlage 22 M), die übrigen Rang- klassen in Uebereinstimmung mit der Vorlage 15 H bis herab zu 4 Æ#. Wird die Dienstreise innerhalb von drei Stunden be- endet, so werden Tagegelder niht gewährt; dauert die Dienst reise länger, aber niht über sechs Stunden, so wird die Hälfte der hnten Säße gezahlt. (Diese leßteren E sind von der Kommission hinzugefügt und bei der zweiten Lesung vom Hause beschlossen Soen.

Die Abgg. Dr. Schroeder - Cassel (nl) und Genossen beantragen, die Säße der Segen Etage für die Minister und die obersten Rangklassen von 35, 28 und 22 4 wieder herzustellen.

Die . von der Osten und Graf Clairon d’Hausson- ville (font) eantragen, in erster Linie den Zusaß der Kom- mission wieder zu streichen oder für den Fall der Ablehnung dieses An- trages wenigstens den Fortfall der Tagegelder für Reisen unter drei

Stunden zu streichen, also in diesem Punkte die Regierungsvorlage wiederherzustellen.

Abg. Bart scher (gente,) stellt den Antrag, den Ausdruck „Sub- alternbeamte“ in der ase durch den Ausdruck „mittlere Beamte“ zu erseßen, und weist zur Begründung darauf hin, daß in den be- teiligten Kreisen {on lange als mißliebig empfunden werde, daß noch immer das Wort „Subalternbeamte“ in dem Geseß stehe. Er habe bereits im vorigen Jahr bei Beratung des Gesetzes über die Wohnungsgeldzushüsse diesen Antrag gestellt, sei aber nicht durh- gedrungen. Der Ausdruck „Subalternbeamte“ sei undeutsch und alles andere als {ön. Der Antrag habe nebenbei den Vorzug, daß seine Annahme nichts koste, und wie der Finanzminister vor einigen Tagen sagte, mache ja die Finanzverwaltung gern Konzessionen, die nichts kosten.

Abg. Dr. Schröder-Cassel {ließt sich dem Antrag des Vor- redners an.

Abg. von Bockelberg (konf.) erklärt, daß die Mehrzahl seiner ene auf dem Boden der Kommissionsvorlage stehe, daß für

eisen unter drei Stunden keine Tagegelder gezahlt werden follten, weil dafür Kosten nicht entständen.

Abg. Peltasohn (fortshr. Volsp.) erklärt, daß seine Freunde sich dem Antrage Bartscher anshlössen; das einzi e Bedenken dagegen sei, daß in den anderen Gesegen noch der Ausdruck „Subalternbeamte“ stehe, also eine Gleihmäßigkeit nit vorhanden sein werde; aber es müsse E einmal der Anfang mit der Beseitigung dieses Ausdrucks gemacht

erden.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Ich bitte, mich in Kürze zu den vorliegenden Anträgen äußern zu dürfen. Ih würde es mit besonderer Freude begrüßen, wenn der Antrag, der von dem Herrn Schroeder (Cassel) und seinen Freunden gestellt ist, angenommen wird und dadur die Tagegelder in threr bisherigen Höhe wiederhergestellt werden. Ich

habe die Gründe \{chon dafür ‘dargelegk. Das hohe Haus hat im Fahre 1897 ausdrücklich anerkannt, daß die Tagegelder im Hinblick auf die gestiegenen Kosten einer gewissen Erhöhung bedürfen. Diese Entwicklung hat do nicht \tillgestanden, sondern seit dieser Zeit sind die Kosten, namentli der Hotels, weitér gestiegen. (Sehr richtig! rechts.) Wenn nun „umgekehrt troß der Steigerung der Kosten die Tagegelder unter den 1897 vom Hause. selbst festgeseßten Sah er- mäßigt werden sollen, so entspriht dies -nicht der Billigkeit. Finanziell steck in der Sache nicht viel, der Gesamteffekt ist nicht erheblih, da die Beamten, um die es sich hier handelt, niht das Gros der Reisenden ausmachen. Aber für die Beamten ist es natürlih tine gewisse-Härte, wenn sie jeßt troß der gestiegenen Kosten unter die Säße bon 1897 gebracht werden. (Sehr richtig! rechts.) Jch möchte also befürworten, dem Antrag der Herren Schroeder und seiner Freunde zu entsprechen.

Wenn ih den Ausführungen der Herren Vorredner richtig ge- folgt bin, so haben sie au die anderen Anträge in den Kreis ihrer Erörterungen gezogen. Da ist zunähst der Antrag, die Abstufung der Tagegelder nach der Dauer der Dienstreise, je nahdem die Reise 3 Stunden, 6 Stunden oder länger gedauert hat, zu beseitigen. Damit würde die Regierungsvorlage wiederhergestellt werden, die eine solhe Unterscheidung nah Stunden nicht kennt. Ih würde das für einen großen Fortschritt halten (sehr richtig!) und namentlich für eine große Vereinfahung. (Sehr richtig!) Wir suchen alle den Geschäfts- gang zu erleihtern und das Schreibwerk einzuschränken, und mit diesem Streben würde es, glaube ih, kaum vereinbar sein, wenn man nun noch eine solche mehrfache Unterscheidung nach dreistündigen, sechs-

| stündigen und noh längeren Dienstreisen vornehmen würde. (Sehr

wahr!) Der Grundgedanke, daß man bei Reisen, die nur kurze Zeit erfordern, ein geringeres Tagegeld bewilligen will, ist ganz richtig; aher diesem Grundgedanken werden wir dadurch Rechnung tragen, daß wir Bauschvergütungen einführen für Beamte, die häufig reisen und erner für Reisen, die nur auf kurze Entfernungen gemacht werden,

"n Berlin nah Potsdam, von Berlin na den Vororten. Das ist,

glaube ih, ein besserer Weg, als wenn man nun bei jeder einzelnen

| Reise untersucht, ob sie 3 Stunden, 6 Stunden oder länger gedauert

hat. (Sehr richtig!)

Und vor allem, meine Herren, wenn .Sie diese Unterscheidung aufrehterhalten, ist ja unvermeidlih, daß nachher die Oberrehnungs- fammer prüft: hätte die Reise nicht in weniger als 3 oder 6 Stunden

| erledigt werden können? (Sehr richtig!) Ich glaube wirkli, daß

damit cin Weg beschritten würde, der nit zweckmäßig wäre und den man dur den Vorschlag, den wir gemacht haben, zwar diese Unter- eidung fallen zu laffen, aber im Wege der Bauschalierung zum Ziel zu kommen, erseßen sollte.

Meine Herren, der dritte Antrag Meyer (Diepholz) will ja nit

| so weit gehen; er will nur die Unterscheidung von 3 Stunden fallen lassen.

Jch würde ihn naturgemäß noch immer als einen Fortschritt begrüßen, aber als einen geringeren Fortschritt gegenüber dem eben von mir erwähnten Antrag, die Unterscheidung zwischen 3 und 6 Stunden über- haupt fallen zu lassen.

Fch bitte also, dem Antrag Nr. 540 wegen Wiederherstellung der Tagegelder nah dem Vorschlag der Regierungsvorlage und dem Antrag Nr. 542 auf Beseitigung der Unterscheidung zwischen Reisen von 3 und 6 Stunden zuzustimmen, jedenfalls aber zum mindesten den Antrag Nr. 543 auf Beseitigung der Unterscheidung dreistündiger Reisen anzunehmen.

Meine Herren, wegen der Unterscheidung des Begriffs Subaltern- beamte und mittlere Beamte wird si der Herr Regierungskommissar noch äußern.

Ministerialdirektor Halle bemerkt zu dem Antrag Bartscher, daß im Ctat neuerdings das Wort „mittlere Beamte“ gebraucht sei, warnt aber doch dringend vor diesem Antrage, weil unter den Subaltern- beamten z. B. auh Referendare verstanden würden. Die Kanzlisten hätten sich in einer Gingabe entschieden dagegen verwahrt, daß sie niht mehr zu den Subalternbeamten gehören sollen. Er bitte dringend, nicht aus bloßen S chten etwas zu ändern und dadurch Rechtgunfuer gen herbeizuführen. i:

Abg. Wollkowski (kons.) erklärt, daß er sih dem Antrag Bartsher anschließe und dafür stimmen werde.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Wir sollten doch hier darüber nit streiten, ob der Ausdruck „Subalternbeamter" beliebt oder unbeliebt ist. Jeden- falls liegt es der Staatsregierung und dem hohen Hause sicher fern, mit diesem Ausdruck „Subalternbeamter“ irgendwie den Ausdruck der Geringshäßung zu verbinden: (Sehr richtig! rechts.) Hier handelt es si aber darum, nit an Stelle klarer Bestimmungen, die unserer Gesetz- gebung eigen sind, andere Bestimmungen zu seßen, die unklar sind. Darauf kommt es an. Wir würden an Stelle eines ganz klaren Begriffes einen unklaren Begriff seßen, wiederum erneute Zweifel hervorrufen und erneute Beshwerden seitens der Beamten schaffen Also, meine Herren, lassen Sie doch diese Fragen des Geschmacks, ob der Titel hübs{ch ist oder nit, ganz beiseite und lassen Sie uns daran festhalten, daß wir einen Ausdruck aufrecht erhalten wollen, der in unserer ganzen Geseßzgebung gang und gäbe ist, und daß, es niht zweckmäßig ist, einen klaren, juristisch präzisen Ausdruck durch einen minderklaren, juristisch nicht präzisen Ausdruck zu ersehen. (Bravo! rets.)

Die Abstimmung über § 1 wird vorläufig ausgeseßt.

Die übrigen Paragraphen des Geseßes werden mit Aus- nahme von § 6 angenommen, zu dem bei der zweiten Lesung folgender Zusaß angenommen war:

„Bei Reisen von nicht weniger als 2 km, aber unter 8 km sind für Wegestrecken, die niht auf Eisenbahnen, Kleinbahnen oder D zurückgelegt werden können, die Fahrkosten für 8 km zu gewähren.“

Abg. Wallenborn (Zentr) beantragt Ge E dieses Abs ie. Abg. Dr. Schroeder - Baue (nl.) bittet gleichfalls, diesen Absaß

zu streichen, der in die je estimmungen e niht mehr hinein-

pigen passe. Es genüge doch die M ettienming, daß die höheren Aufwendungen unter allen Umständen liquidiert werden können.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Ih habe mich bisher dagegen ausgesprochen, die Tagegelder unter den Saß des Geseßes von 1897 zu bringen, weil dies dem Grund- gedanken des Gesetzes, daß die wirklich erwachsenen Auslagen erstattet werden sollen, widersprehen würde. Hier liegt 8s genau umgekehrt. Hier soll eine Vorschrift konserviert werden, die meiner Ansicht nah den Beamten eine ungerechtfertigte Bevorzugung gewährt. Zunächst ist eine solche Vorschrift, daß die Kilometer von 2 auf 8 abgerundet werden, im Reich nit vorhanden, und im Reih haben \ich irgend- welche Mißstände aus dieser Regelung nicht ergeben. Ich muß weiter betonen, daß eine solhe Regelung au der Billigkeit nicht entspricht. Wenn, wie das oft vorkommt, eine Dienstreise nah einem nahe ge- legenen Ort unternommen wird, der Beamte zu Fuß dorthin geht, 2x oder 3 km, den Weg wieder zurücklegt, in wenigen Stunden das ganze Dienstgeshäft erledigt, so ist er jeßt berehtigt, zweimal 8, also 16 km Wagenfahrt, zu liquidieren, obwohl er nur zweimal 2F oder ¡weimal 3 km zu Fuß gegangen is. Es fällt also dem. Beamten ein Vorteil zu, der außer jedem Verhältnis zu dem wirklichen Aufwand steht. Gerade dieser Punkt gibt bei der Bevölkerung vielfah Anlaß zu mißliebigen Bemerkungen. Man weiß ganz genau, daß der Beamte zu Fuß das Dienstgeshäft erledigt hat und zu Fuß wieder zu seinem Dienstort zurückgekehrt ift, und weiß, daß der Beamte dafür 16 km Wagenfahrt liquidiert, ob- wohl er gar keinen Wagen benußt hat. Im Interesse der Staats- fasse sowie im Interesse des Ansehens der Beamten möchte ih empfehlen, von dieser Abrundung abzusehen, die dem Grundgedanken des Gesetzes, der Auslagenerstattung, widerspricht.

Nun will ich zugeben, wenn der Beamte nur liquidierten kann nah Maßgabe der Strecke, die er zurückgelegt hat, also, um bei dem Beispiel zu bleiben, 25 km, so wird unter Umständen der Wagen kostspieliger sein, wenn der Fuhrhalter den Wagen nicht zu einem Preise geben will, der den Kilometergeldern für 24 bzw. 5 km ent- spricht. (Sehr rihtig) Sehr rihtig wird mir eingewandt, vollkommen richtig! Aber in der Beziehung ist der Beamte gegen jeden Nachteil gesichert; denn im Geseh steht, das der tatsähliche Mehraufwand der Fuhrkosten ihm erseyt werden „müsse“,

es steht nit da, daß die Regierung ihm diese Mehrkosten er- seßen „kann“, sondern der Beamte hat einen klagbaren Anspruch darauf. Liegt die Sache so, daß der Beamte sich einen Wagen nehmen mußte, um nach diesem 24 km entfernten Ort die Dienstreise auszuführen, und daß er einen höheren Preis bezahlen mußte, als die Kilometergelder betragen, so ist der Beamte auf Grund des Geseßzes berehtigt, die Erstattung dieser Kosten zu verlangen ; also èin Schaden kann dem Beamten daraus niht erwahsen. Ich möchte deshalb bitten, diese Bestimmung, der Anregung des Herrn Dr. Schroeder und, glaube ih, auch des Herrn Abg. Wallenborn entsprechend, zu streihen und damit die Uebereinstimmung mit dem Neich herzustellen. G j

Abg. Itschert tr. ärt, daß seine Freunde ihre Abstim über den Ser O O e nuna es 8 1 abhängig machen müßten. G

Abg. Freiherr von Maltzahn (konf.): Jh möchte zunächst hervor- heben, daß das reine Auslagensy\tem im Geseß niht durhgeführt ist. Wir sind für diesen Absatz, weil bei Reisen unter rei Stunden feine

Tagegelder gegeben werden. Wenn in 1 die Differenzierung von drei und ses Stunden gestrichen würde, so würden wir uns mit dem

deshalb auch dafür, daß die Abst bis zur Erledigung des § 1.

Die Abstimmung über den § 6 wird darauf bis zur Ab: stimmung über § 1 zurückgestellt. i

Das Haus geht jur Erledigung von Petitionen über.

Es folgt zunächst die gestern abgebrohene Beratung über die Petition um Abänderung der westfäli- hen G Die Petition verlangt, daß der Amtmann von der mtsversammlung gewählt werden soll, und daß die Oeffentlichkeit der Gemeinderatsfizungen und Amtsversammlungen vorgeschrieben wird. Die Gemeinde- fommission beantragt, über die erste Forderung zur Tagesordnung en die zweite der Regierung als Material zu überweisen. Zwei Anträge des Zentrums und der Fortschrittlichen Volkspartei wollen die Petition in beiden Teilen -der. Regierung zur Berück- una überweisen. i

bg. Sültemeyer (kons.) beantragt, auh den ersten Teil der Petition , betreffend die Wahl der Amtmänner, als Material zu überweisen. ,

Geheimer Oberregierungrat Dr rena Es it gestern kritisiert worden, daß die Ne leeno bei der Besprechung der Petition nicht ver- treten war. Da möchte ich doch darauf L:nweisen, daß die Petition gestern zum sechsten Male auf der Tagesordnung gestanden hat. Fünfmal habe ih als Negierungskommissar bis zuleßt ausgeharrt. Jeder billig Denkende wird also daraus keinen Vorwurf erheben können, wenn die Regierung beim sechsten Male niht anwesend war. Bezüglich der Petition möchte ih darauf verweisen, daß aus der Provinz heraus kein andrer Antrag in dieser Richtung gestellt worden ist. Jch möchte Sie deshalb bitten, die Petition höditene als Material zu überweisen.

Abg. Kir\ch (Zentr.) tritt dafür ein, beide Teile der Petition zur Berücksichtigung zu überweisen.

Die Petition wird in beiden Teilen, dem Antrage Sültemeyer gem der Regierung als Material überwiesen. :

Fine Petition des Katholischen Frauenbundes in Cöln wünscht die Zulassung der Frauen als Mitglieder von Schulkommis f ionen. Die Kommission beantragt Ueberweisung zur Berüksichtigung. ¿ A :

Abg. Graf Clairon d’Haussonville erklärt seine Zustimmung zu dem Kommissionsantrag, betont aber, daß er der Berücksichtigung der Petition nur mit der Maßgabe zustimmen könne, daß mit dem zustimmenden Beschluß an dem im Gesetz niedergelegten Prinzip, den Des en fie obrigfeitlichen Funktionen einzuräumen, nihts geändert werden solle.

( Abg. Dr. Heß (Zentr.) {ließt sich den Ausführungen des Vor- redners an.

Die Petition wird der Negierung zur Berücksichtigung überwiesen.

Das Hads kehrt nunmehr zur Erledigung der Reis e- r S

mmung über den § 6 ausgeseßt wird

kostenvorlage zurü. i

Jm § 1 werden nah dem Antrage Schroeder-Cassel die höheren Tagegeldsäße der Regierungsvorlage für die Minister und die höchsten Beamten mit großer Majorität wieder hergestellt. Nach dem Antrage von der Osten - Graf Clairon d'Haussonville wird die Differenzierung nah drei bezw. sechs Sîunden wieder gestrihen. Der Antrag Bärtscher wird abge- lehnt. Jm übrigen wird der § 1 in Uebereinstimmung mit der Fassung der zweiten Lesung angenommen. i

6 s unter Streichung des Zusaßes der zweiten Lesung gemäß dem Antrage Wallenborn angenommen. .

ierauf wird das Geseß im ganzen gegen die Stimmen der Polen, Sozialdemokraten und einiger Zentrumsmitglieder angenommen.

Die Handels- und Gewerbekommission beantragt ein- stimmig, die Petition des Verbandes der Konfitürenhändler Deutschlands in Pankow um Ablehnung jeder weiteren Einschränkung der Verkaufs zeit an Sonn- und Feiert a gen der Regierung gur Erwägung zu überweisen.

Abg. Hoffmann (Soz.) begründet einen Antrag Borgmann

auf epergons aier Tagesordnung. Wenn der petitionierende Verband E

die gänz ernihtung eines Gewerbezweiges von weiterer Aus- dehnung der Sonntagsruhe befürchte, so stehe dem entgegen, daß die Geschäftsleute, die am lautesten gegen die Sonntagsruhe demonstrierten, später für dieselbe sehr dankbar gewesen seien. Es stimme nicht, daß 33 9% dieser Betriebe ohne Gehilfen arbeiten ; sei dem abèr so, dann müsse man erst recht diesen selbständigen Geschäftsleuten, die die ganze Woche hinter den Ladentisch gebannt seien, den freien Sonntag geben. Es stimme auch nicht, daß in diesem Berufe hauptsächlich Frauen und Witwen tätig seien und ihre Existenz fänden. In Wirklichkeit seien es die Bonbon- fabriken, welche überall kleine Läden mieten und Frauen und Mädchen hineinseßen, die das Geschäft auf eigenen Namen führen ; die Fabriken \sparten dadurch auch ganz erheblih an Steuern. Den Groß- destillationen, den Zigarrenfabriken und anderen würde ein Weg zur allers{limmsten Umgehung des Gesetzes gezeigt, wenn man dem Petitum näher trete. |

Berichterstatter Abg. Metenthin (kons.) empfiehlt dagegen den Kommissionsantrag. | 1 O

Der Antrag Borgmann wird gegen Freisinnige, Polen und Sozialdemokraten abgelehnt. Die Petition wird der Regierung zur Erwägung überwiesen. i L

Dieselbe Kommission hat zu einer Petition des Zentralverbandes der Handlungsgehilfen und -gebilfinnen Deutschlands in Berlin um Schaffung öffentlih-rechtlicher Stellenvermitt- lungen für Handlungsgehilfen, Beseitigung der gewerbs- mgen Stellenvermittlung und der gewerdöns gen Herausgabe von Vakanzenlisten O zur Cagesor! nung beschlossen. /

Abg. Leinert (Soz.) plädiert für Ueberwei)ung zur Erwägung. Der Uebergang zur Tagesordnung würde der Bedeutung der Sache nit entsprechen. Die Kommission meine, ein Verbot der gewerbsmäßigen Stellenvermittlung habe die Fn G a der betroffenen Personen zur Voraussegung, und sie sei über dieses Petitum deshalb zur Tagesordnung übergegangen weil die Mittel für die Entschädigung nicht vorhanden seien. i sen Stands unkt könnten die Sozialdemokraten und aud wohl die Mehrheit es Hauses niht einnehmen. Durch die Reicbsfinanzreform zahlreiche Arbeiter aller Branchen brotlos gemacht worden, da man aber fast dur{weg eine Abfindung oder Entschädigung ab-

gelehnt. Die gewerbsmäßigen Stellenvermittlungen seten keine

Fortfall diefes Absatzes Me erklären können. Wir ‘sind -

unbedingt als notwendig anzuerkennenden Betriebe; es befänden si im Gegenteil sehr viele Parasiten darunter, der Gewinn aus diesem Gewerbe sei unter Umständen ein höchst unmoralischer, ‘gezogen aus der Ausbeutung arbeits-, hilfs- und male Menschen. Auch für das Pee müßten Pee Arbeitsnachweise deialien werden, in der Kommission habe es freilih geheißen, diese Ark von Nachweisen werde einseitig besonders von den Mitgliedern sozial- demokratisher Organisationen benußt und bedeute eine Schädigung

der Arbeitgeber. Das sei eine an beweislose Behauptung. Die

| der alleinigen Arbeitsvermittlung dur paritätische Nachweise zu erreichen.

bg. V or st er (freikons.) bittet das Haus, dem Kommissionsantrage entsprechend zu beschließen; wer arbeiten wolleck könne auch mit den bestehenden Einrichtungen sehr leiht Arbeit erhalten.

Abg. Giesberts (Zentr.) empfiehlt einen Antrag Kirsch auf Reberweisung als Material, womit der Sache der Handlungsgehilfen am besten gedient würde. Daß das Petitum große Beachtung verdiene, a die Neichstagsverhandlungen über das Stellenvermittlungsgeseß

ewiesen.

Nachdem auch Abg. Gantert (fortshr. Volksp.) für den Antrag Kirsch sih erklärt hat, elangt nach einer weiteren Bemerkung des Abg. Leinert (Soz.) der Antrag Kirsch zur Annahme. /

És folgt die Beratung des vom Abg. Strosser (kons.) am 1. Februar d. J. zur Etatsberatung eingebrachten, von 47 Mitgliedern aus fast allen Parteien unterstüßten A n- trags:

„die Regierung aufzufordern, die ihr unterstellten Polizei- organe anzuweisen, dahin zu wirken, daß die für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen erlassenen rieen P und polizeilichen Vorschriften auch befolgt werden, und auf be- sonders verkehrsreichen Straßen die Perfonenbeförderung mit Kraft-

fahrzeugen auf die engsten Grenzen eingeshränkt oder, wo nötig, ganz untersagt wird.“

Antragsteller Abg.Strosser(kons.): Esfönntebefremdlich erscheinen,

I es notwendig gewesen ist, einen solchen Antrag überhaupt ein- zu R aber dennoch haben wir ihn tellen müssen, und er ift von Mitgliedern fast aller Parteien des Hauses unterschrieben worden. Man sollte glauben, daß eigentlih die erste Aufforderung an die Regierung niht nötig wäre; aber ih glaube, Ihnen beweisen zu fönnen, daß- diese Aufforderung notwendig ist. Infolge der vielen Anregungen in den Parlamenten ist ja endlich erreiht worden, daß wir ein Geseß über den Verkehr mit Ea euge erhalten haben, und zwar das Reichsgeseß vom 9. Mai 1909. Nach diesem Geseg (8 6) erläßt der Bundesrat die sonstigen zur Erhaltung der Ordnung und Sicherheit auf öffentlihen Wegen und Pläßen erforderlichen Anordnungen, insbesondere über Prüfung und Kennzeihnung der Fahr- zeuge und über das Verhalten der Fahrer. Es ist auch eine Bundesratsverordnung ergangen, zu dieser LE eine Anweisung zur Prüfung von Kraftfahrzeugen und eine Anweisung zur Ausführung der Verordnung, endlich seitens des Berliner Polizeipräsidiums noch eine Bekanntmachung dieser Verordnung vom 31. Mai 1910. Nach § 17, Absatz 3, der Verordnung ist der Fahrer insbesondere verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß eine nach der Beschaffenheit des Kraftfahrzeuges vermeidbare Entwicklung von Geräusch, Rauch, Dampf oder üblem Geruch in keinem Falle eintritt. Erläuternd wird dazu bemerkt, daß die Technik der Verbrennung der Gase so vervoll- fommnet sei, daß ein belästigender Rauch niht mehr entwickelt zu werden brauht. Na der Erläuterung zu § 26 erlangen die Behörden

zeuge aus dem Verkehr auszuschließen. Alle Be Bestimmungen flingen ja recht hübsch. Aber wenn ich vor einigen Jahren sagen konnte, daß Berlin bald die: verstänkertste Stadt Sue sein werde, so kann ih heute dieses Wort niht nur in vollstem Maße aufrecht erhalten, sondern es wird mir auch von jedem von Ihnen bestätigt werden. Un- ay t 5 findet eine unnôtigeEntwicklung von Rauch, obwohl sie verboten ist, statt, und kein Shußzmann kehrt sihch nur im eringsten daran. Fch habe sie wiederholt auf diese ganz unglaublichen 2 erräucherungen aufmerksam gemacht, aber man hat mir geantwortet : „Wenn Sie das anzeigen wollen, können Sie es ja tun.“ An der Ccke des Potsdamer Platzes und an der Bellevuestraße hat ein Automobil die ganze Stras verqualmt, den Shußmann, mich und andere voll- ständig in diefen Qualm eingebüllt ; der SRE drohte mit dem Res und damit war die Sache für ihn erledigt. Ich fragte: „Warum schreiben Sie das Fahrzeug nicht auf ?* er antwortete : L habe die Nummer nit gesehen ; haben Sie sie fih gemerkt, dann können Sie ja Anzeige machen.“ Diese Antwort ist mir ein du end- mal gegeben worden. Die Schuyleute hätten die Nummern ebenso ut sehen fönnen, wie ih, aber fie wollen fie nit sehen, fie immern fsich nicht darum, und tatsählich sind, zumal in Berlin, die Straßen von greulichem Geruch und Qualm erfüllt. B2S der Bundesratsverordnung gibt der höheren Verwaltungs- ehörde die Möglichkeit, in größeren Städten eine dem allgemeinen Verkehrsbedürfnis angepaßte Erböbung der Fahrgeshwindigkeit zu gestatten. Das Berliner Polizeipräfidium hat nun eine Fahr- geshwindigkeit von 25 Kilom. in der Stunde zugelaffen, und zwar in der Erwartung, daß die Kraftfahrzeuge die Fahbrgeschwindigkeit überalk da herabmindern werden, wo der lebhafte Verkehr ein vorfiitiges Fahren erfordert. Ih muß gestehen, daß i den Herrn Polizet- präsidenten um dieses große Vertrauen, das er in die Einsicht der Kraftfahrzeugführer seßt, geradezu beneide. Aus meinen täglichen Beobachtungen habe ih dieses Vertrauen in keiner Weife gewinnen fönnen, und ih glaube, fehr viele von Jhnen au nicht. Wenn 15 Kilom. allgemein als hêchste Geschwindigkeit nach der Bene ESs zugelassen werden, so liegt darin na meiner Anschauung wirkl schon das Maximum der zugelassenen Geschwindigkeit. Gerade in: den volkreichen, besonders belebten Straßen find die Gefahren dur das außerordentli s{nelle Fahren der Automobile in unglaub- licher Weise vergrößert worden, und deshalb bat man es üt weiten Kreisen unseres Volkes nicht begreifen können, daß hier in Berlin bis zu 2% Kilom. erlaubt sind. Vertreter aller Parteien erhalten Zuschriften, im denen das Befremden über diese Polizeiverordnung in draftischer Weise zum Ausdruck ge- langt. Jn den §8 19 und 20 der Bundesratsverordnung werden fehr verständige Anweifungen gegeben, welche verhüten follen, daß Pferde oder andere Tiere dur Kraftfahrzeuge usw. beunrubigt oder few werden ; in folden Fällen find die Maschinen oder Motore außer Tätigkeit zu seyen. Leider befolgen die Führer der Kraftfahrzeuge diese Vorschrift nur sehr selten: ich erkenne durchaus an, daß es eine große Zahl von verständigen Männern gibt, die ißre Kraft- fahrzeuge aub auf Landstraßen fahren lassen und h auf das sorgfältigste bemühen, diefer Bestimmung nachzukommen, aber es gibt eben eine ganz große Klasse von Menschen, denen das gar nit einfällt ; deshald muß diese Bestimmung ganz befunders eut= gescärft werden. Es werden noch unglaublid viele Pferde s{hew dur das Vorbeirasen der Automobile. Was die Sperrung von Wegen für die Automobile anlangt, so läßt die Bundesratsverordnung 10 viele Ausnahmen zu, daß es ein wahres Kunststü ist, noch einen Weg ausfindig zu machen, der überhaupt gesperrt werden darf. Der Bundesrat is in der Tat in seiner Weitherzigkeit außerordentli weit gegangen, und es wird danach qum möglich sein, in den Städten au nur die eine oder andere Straße zu sperren. F A der Dundese ratsverordnung verbietet Wettfahrten auf fentlichen Wegen und lägen. Wix uns bier, soweit ich mich erinnere, alle T Standpunkt gestellt, daß Wettfahrten auf den öffentlichen L straßen, au die sogen. Zuperläffigkeitsfahrten wie bei der Prins Heinrich-Fahrt, unter allen Umständen zu verurteilen füd, weil wix L ten, daß die öffentli Aandiît nicht dazu da Knd, derartig

Fahrten zu veranstalten, koudern N E T dafür a gelegt werden auf Kosten der Herren Au Ide de Sdnellig won

artige Zuverlässigkeits- und Feitsfabrten

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die erwünschte Handhabe, in dieser Settens besonders lästige Fahr-

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