1910 / 135 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Jun 1910 18:00:01 GMT) scan diff

S 300A

La

130295. 32,

28/1 1910. 2/5 1910

Geschäftsbetrieb: Buchdruckerei, Kontorbücherfabrik, Papierhandlung, ) Spezialgeschäft für Geschäftsbücher und EA Kontorbedarf. Waren: Papier, Pappe,

* Karton, Papier- und Papp - Waren, Schre1b-, Zeichen-, Mal- und Modellier- Waren, Billard- und Signier - Kreide, Bureau- und Kontor-Geräte, Lehrmittel. (2

Bf,

130296, Gebr. Scherk, Berlin.

Schu Tse mAarRKE

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13029».

Glenda

{{# SUPERFEINES i | „MONOPOL“:

22/2 1909. 27/5 1910. zusäße zur Wäsche. i

130299.

“Sehutzengel

20/11 1909. Albert Nägele, Stuttgart-Cannstatt Schmiedenerstr. 110. 27/5 1910.

Geschäftsbetrieb: technischer Produkte. Waren: waschseife, Kopfwaschwasser, Pflege.

Kopfwaschpulver,

12/6 1909. W. J. Peters & Co., G. m. b. § i S P 00 m. b, H., Mittel zur Haut- und Haar

Köln-Rodenkirchen. 27/5 1910.

Geschäftsbetrieb: Fabrikation Waren: Buchbinderleinen.

32. 130297. E.

31/3 1910. Fritz Eilers junr.,

Bielefeld. 27/5 1910.

Geschäftsbetrieb: (Geschäfts bücherfabrik, graphische Kunstanstalt, Prägeanstalt. Waren: Geschäfts bücher, Lose - Blatt - Bücher, Karto theken, Druckereierzeugnisse.

technischer Leinen.

130300,

7596.

Gerhardo

3/12 1909. Fa. Gerhard-August Paschka, Breslau. 2740: L910;

Geschäftsbetrieb: Drogenhandlung. fümerien und Toilettemittel.

Waren: Par

34,

8/5 1909. Sunulight Seifenfabrik G. m. b. H., Rheinau-Mannheim. 27/5 1910.

Geschäftsbetrieb: Seifenfabrik. Waren: Seife, Seifenspiritus, seifenhaltige Kopfwasch wasser, Seifenleim, Seifenpulver, Parfümerien, Haarfärbemittel, Mundwasser, Mittel zur Pflege der Haut, Kerzen, Stärke, Waschblau, Soda, Puypasta, Pubßseife, Pußwasser, Fleckenreinigungs mittel, Reinigungsmittel, Polier- und Pußbürsten und -tücher, Desinfektionsmittel, medizinische Seifen, kosmetische, ätherishe und technische Öle, kosmetische Pulver und Salben, Firnisse, Glycerin, Fette für technische Zwecke, Olein (als Pußmittel ), Stearin, Briefpapier, Briefumschläge, Schreib- papier, Zeichenpapier, Pauspapier, Karton, Ge \chäftsformulare, Postkarten, Ansichtskarten, Papier \hirme, Papierblocks, Löschpapièr, Notizbücher, Pergamentpapier, Seidenpapier, Kartonpapier.

Beschr.

1b

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130302.

23/3 1910. Max E. Werner, bat B 21/0910, Geschäftsbetrieb, von Baukästen.

Reichen

Herstellung und Vertrieb

Waren: Baukäften.

M N N)

für Knaben.

130303. J. 4537.

25/11 1909; Fdawert m. b. H., Crefeld-Linn a. Rh. 27/5 1910.

Geschäftsbetrieb: Fabrik feuer fester Produkte. Waren: KReram1)che Rrodufte aus Glas, Steingut, Por zellan, Ton und dergl., die zur Ver kleidung dienen, insbesondcre fera mische Platten oder sonstige feramisch Körper für Wank Fuß; bode Beläge und für die * Fassaden, Kaminen un

Sch. 12816.

ausgenommen Möbel),

W. 9946.

C. Warczynski & Co., Neustadt, Wpr Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik. Waren: Farb-

N. 4902. | Geschäft.

- Fund Lôt

S . . - \ ..- ¿Fabrik zur Herstellung chemi]ch- Kopf-

P. 7452.

Gestelle, Untersäße, Tische, Tritte, Böcke, Fußantriebe für

130304.

Diabasit

7/2 1910. heim, G. m. b. H., Langelsheim a. H, Geschäftsbetrieb: Steinbrüche. natürliche und fkünstlihe, und

27/5 1910. Waren: andere

23, 130305. » 9

Ac d

/ 26/5 1909. FJuternationales Patent : u. Maschinen - Cx - u. Jmportgeschäft Richard Lüders, Görliy. 27/5 1910.

Geschäftsbetrieb: Maschinen-, Ex- und Jmport- _ Waren: Chemische Produkte für medizinische und hygienische Zwecke, pharmazeutishe Drogen und Prä- parate, Pflaster, Verbandstoffe, Tier- und Pflanzen-Ver- tilgungsmittel, Desinfektionsmittel, Konservierungsmittel für Lebensmittel. Beleuchtungs-, Heizungs-, Koch-, Kühl-, Troken- und Ventilations-Apparate und «Geräte, Wasser- leitungs -, Bade - und Klosett - Anlagen. Pußtmaterial, Stahlspäne. Chemische Produkte für industrielle, wissen- schaftliche und photographische Zwecke, Feuerlöschmittel, Härte- - Mittel, mineralishe Rohprodukte. Dichtungs- und Packungs-Materialien, Wärmeschuß-und Jsolier-Mittel, Asbestfabrikate. Rohe und teilweise bearbeitete unedle Metalle. Messerschmiedewaren, Werkzeuge, Sensen, Sicheln, Hieb - und Stich - Waffen. Emaillierte und verzinnte Waren. Eisenbahn-Oberbaumaterial. Schlösser, Beschläge, Drahtwaren, Blechwaren, Anker. Land-, Luft- und Wasser- Fahrzeuge, Automobile, Fahrräder, Automobil- und Fahr- rad-Zubehör, Fahrzeugteile. Firnisse, Lake, Beizen, Harze, Klebstoffe, Wichse, Lederpuß- und Lederkonservierungs- Mittel, Appretur- und Gerb-Mittel, Bohnermasse. Gummi, Gummiersaßstoffe und Waren daraus für technische Zwecke. Rettungs- und Feuerlösch - Apparate, -Fnstrumente unD «Geräte. Physikalische, chemische, optische, geodätische, nau tische, eleftrotehnische, Wäge, Signal-, Kontroll- unD photographische Apparate, -Jnstrumente unD -(Heräte, Meß instrumente. Schläuche, Automaten, Haus und Küchen- Geräte, Stall-, Garten- und landwirtschaftliche Geräte. Por- zellan, Ton, Glas, Glimmer und Waren daraus. Rost hußzmittel, Puß- und Polier-Mittel, Schleifmittel. Steine, Kunststeine, Zement, Kalk, Kies, Gips, Pech, Asphalt, Teer, Holzkonservierunmittel, Rohrgewebe, Dachpappen, transportable Häuser, Schornsteine, Baumaterialien. S. 130306. M. 14162,

_

20/10 T9009. ¿yd. 27/5 1910. Geschäftsbetrieb: Agentur- und Kommissions-Geschäft. Waren: Kl.

2, Arzneimittel, chemische Produkte für medizinische und hygienische Zwecke, pharmazeutische Drogen und Präparate, Pflaster, Verbandsstoffe, Tier- und Pflanzen - Vertilgungsmittel , Desinfektionsmittel, Konservierungsmittel für Lebensmittel.

Chemische Produkte für industrielle, wissenschaft- liche und photographische Zwecke, Feuerlöschmittel, Härte- und Löt-Mittel, Abdruckmasse für zahn- ärztlihe Zwecke, Zahnfüllmittel, mineralische Roh- produfte.

Firnisse, Beizen, Harze; Klebstoffe, Bohnermasse. Spirituosen.

», Mineralwässer, und Bade-Salze.

. Fleisch- und Fisch-Waren, Fleischextrakte, Konserven, Gemüse, Obst, Fruchtsäfte, Gelees.

. Eier, Milch, Margarine, Speiseöle und Fette.

». Kaffee, Kaffeesurrogate, Zucker, Sirup, Honig, Mehl und Vorkost, Teigwaren, Gewürze, Saucen, Essig, Senf, Kochsalz. ;

. Kakao, Schokolade, Zuckerwaren, Back- und Konditor Waren, Hefe, Backpulver.

», Diätetische Nährmittel, Malz, Futtermittel, Eis. Parfümerien, kosmetische Mittel, ätherishe Ole, Seifen, Wasch- und Bleich-Mittel, Stärke und Stärkepräparate, Farbzusäße zur Wäsche, Flecken- entfernungsmittel, Rostschußmittel, Puy- und Polier- Mittel, (ausgenommen für Leder), Schleifmittel.

130309. G. 10280.

Pedala.

Guhl & Harbeck,

Guido Modlich,

Hamburg.

alkoholfreie Getränke, Brunnen-

253.

30/12 Hamburg. 27/5 1910.

Geschäftsbetrieb: Maschinenfabrik. Waren: Messer- shmiedewaren, Werkzeuge, Nadeln, emaillierte und ver- zinnte Waren, Klein-Eisentvaren, Schlosser- und Schmiede- Arbeiten, Schlösser, Beschläge, Drahtwaren, Blechwaren, Ketten, Glocken, Schlittschuhe, Haken und Ösen, Geld-

1909,

gewalzte und gegossene Bauteile, Maschinenguß, Land-, Luft- und Wasser-Fahrzeuge, Automobile, Automobil- und Fahrrad-Zubehör, Fahrzeugteile, Maschinen, einshließlich Haushaltungs- und Küchen-Maschinen, Schreib- maschinen, Nähmaschinen (auch Maschinenteile, insbesondere Teile von Nähmaschinen und Kindernähmaschinen, Treibriemen, Garten- und Spielwaren,

landwirtschaftliche - Geräte, Turn- und Sport-(Heräte,

Schußwaffen, Bureaumöbel,

I OAWERK,m.b.H. CREFELD-LINM A/RHEIN.

Näh-, Schreib-, Rechen-Maschinen.

H. 19549,

Harzer Pflastersteinbrüche Langels-

Steine, Baumaterialien (Zement, Gips, Kalk, Kies, Asphalt, Teer, Pech, Rohr- gewebe und Dachpappen), Töpfer- und andere Ton-Waren.

F. 4293,

\hränke und Kassetten, mechanish bearbeitete Fassonteile, | 26a 45405 Fahrräder, | 264 44827 (H. 20b 49240 (6. Kindernähmaschinen), |26b 45892 (S. Schreibmaschinen, | 20c 45427 - (K.

Schläuche, Automaten, Haus- und Küchen-Geräte, Stall-, | 206 45214 (1.

Äuderuug in. der Person des Juhabers.

34 103742 (L. 9081) R.-A. v. 14. 1. 1908 Umgeschrieben am 31. 5. 1910 auf Hermann Do Berlin, Tegelerstr. 14. h 34 83943 (S. 6029) R.-A. v. 12. 1. 1906 Umgeschrieben am 31. 5. 1910 auf Vollrath Wh: muth, Hamburg, Körnerstr. 4. f 27 L15661 (S. 730) R.-A. v. 28. 4. 1896 Umgeschrieben am 31. 5. 1910 auf Papiery arbeitungswerk „Secare“ Gesellschaft mit o s schränkter Haftung, Aue (Sa.): l 2 9387 (G. 464) R.-A. v. 27. 9. 1895 Thérese Escouflaire geb. Delbauveu. No E C. Escouflaire, Ath (Belgien); Vertreter: Pat. s, L Dr. R. Wirth, C. Weihe, Dr. H. Weil, Fran, M a/M., W. Dame, Berlin 8.W. 68. A 2 48374 (S. 4357) R.-A. v. 30. 4. ,„ 99056 (S. 5378) Da 1908 66883 (Sch. 5933 L81900 Umgeschrieben am 1. 6. 1910 auf Dr. Schütz & C N Bonn. i; "Wi 10 93326 W. 7444) R.-A. v, 22. 1. 1907 LOBa27 (M. 7445 R O _Umgeschrieben am 1. 6. 1910 auf For Moty : Company, Detroit, Mich. (V. St. A.); Vertreter: V Y Anwälte Bernh. Petersen u. Ottomar R. Schu, W Berlin S.W. 61. E

1901,

Löschung. 42 230 (V 2422) N-A, v; 27; 11. 1908 (Jnhaber: Vereinigte chemische Fabriken Julius Noth, & Co. m. b. _H., Berlin.) Gelöscht am 31. 5. 1910, 29b 125185 (B. 18975) R.-A. v. 25. 1. 1919. (Jnhaber: Paul Brandt, Groß-Lichterfelde-W. Selbiu 2 am 31. 5. 1910. | 26a 75295 P 49) Nel 0/10 L. (Jnhaber: Fa. Oscar Polack, Hamburg. 31. 5, 1910; j 42 95608 (M. 9771) R.-A. v. 5. 4. (Jnhaber: Georg Guido* Müller, Rauchtabak gelöscht am 31. 5. 1910. 42 100339 (L. 8306)

1905, Gelöscht q

1907, Glashütte.) Zj

UNeENL, D: DOC D: Jnhaber: Fa. H. Trommsdorff, Aachen.) waren gelöscht am 31. 5. 1910.

42 115899 4683) R.-A. v. 6. 4. 118260 1761) O S090. 2 Q O JTnhaber: Fa. H. Trommsdorff, Aachen. waren gelöscht am 1. 6. 1910.

1907,

Für Sth

1909,

E

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Für Sth

Erneuerung der Anmeldung.

Am 17. 3. 1910. 1271). Ant 24 6517). Am 4. 4. Sch. 3952). Sch. 3951). Am 10. 4. 1427). Am 12. 4. 2399). Unm. 14, 4 6548. U 10 M, 5496), Am: 21,4, 1910. 1290). 9b 45940 41291. Um 22, 41910. 21 45017 38 45326

2 43264 ‘V. 1910. 44868 ‘B. 1910. 46312 16b 46229 (St. 159 45955 i 1910. 46497 (N. 1910. 45754 1910, 44640

47487

1910,

44607 44608

45291 46651 45927

t-t O ètch

Am 283. 4. 1910.

2649). 11 44839 2650). 9b 44275 5824).

Am 25. 4.71910. 2402), 26b 44970 2404). 9b 5047: 2639),

Am 26. 4. 1910. 6037). 264 48107 5831). 16b 46459 5833).

AM 2/4

E 5854. 34 4681S H. 5883). 9b 47579 K. 5718). 34 45104 G. 3224).

Am 28. 4. (Sch. 4001). 7 A ASU T7) Am 29. 4. 1910.

1793). 37 45656 1792), 45657 3538).

Am 80. 4. 2315). 38 6612).

Am: 2,0. 1910; 6713). 32 45392 6781). 23 44250 Am 38. 5. 1910. 3086). 42 50480 3087), 16b 447214 Am 4. 5. 1910. 5863). 38 45414 5860). 26b 46725 5858). 26c 49861 5861). 53657 5865). 35 44835 5867). 25 48171 5874), 16b 44362 5859,

Um. 0, D,

16a 45918 (E. 2345). 3d 45505

Sch. 3999). 16b 46637 Am 8.-5.,,-.1910. 5880).

Am 9. 5. 1910. 3343). 38 48595 3171). 264 45857 08312),

Am 10. 5. 402),

Verlin, den 10, Juni 1910. Kaiserliches Patentamt.

44342 44343 44496

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44430 14501 45484

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1910.

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45168 1910. 25 44936 49811

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9b 46607 12 53644

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44795 44773 44793 44794 44796 44797 44798 45164 1910.

1910,

Besch L.

Beriag der Expedition (Heidrich) in Berlin. Druck von P. Stankiewiez’ Buchdruckterei, Berlin SW. 11, Bernburgerstraße 1A

Umgeschrieben am 1. 6. 1910 auf Witwe CÉlestiz F

zeiger

taatsanzeiger.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 5 4 40 „\. Alle Postanstalten nehmeu Bestellung au; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer

auch die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 22.

Einzelne Uummern Hc: an E H E T"

M 1B.

Fnhalt ves amtlichen Teiles Dcrdensverleihungen 2c. Deutsches Reich.

Ernennungen 2c. Stellenvermittlergeseß.

kosten 25

Berlin, Sonnabend, den 11. Juni, Abends.

. *

Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen in Meiereien und Betrieben zur Sterilisierung von Milch. Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Geschäftsbedingungen

der Produktenbörse zu Berlin für den Zeithandel in Getreide

und Mehl. Bekanntmachung,

betreffend Ausnahmen von

der Bestimmungen für die Feststellung des Börsenpreises von

Wertpapieren. Bekanntmachung ,

nehmungen. Bekanntmachung,

thekenbank in Meiningen.

Erste Beilage:

Uebersicht der Prägungen von Reichsmünzen tünzstätten bis Ende Mai 1910.

Königreich Preußen.

betreffend private

Versicherungsunter-

betreffend eine Anleihe der Deutschen Hyp9o-

in den deutschen

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standesgerhöhungen und

sonstige Personalveränderungen. Personalveränderungen in der Armee.

Seine Majestät der König haben Allecanädigst geruht: dem Fregattenkapitän a. D. Thoma, Zqutenberger zu Heppens, bisher zugeteilt dem Kommando “der Marinestation

der Nordsee, und dem Geheimen Rechnungsrat zu Friedenau, bisher im Kriegsministerium, orden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Kapitänleutnant a. D. Erich bisher

bei der II[T. Matrosenartillerieabteilung,

Karl Hend rich

den Noten Adler-

Waldmann zu Lehe,

dem Kapitän-

leutnant a. D. von Simson zu Charlottenburg, bisher von

der 11. Marineinspektion, und i Prahl von der Marinestation der Ostsee,

dem Marinestabsarzt Ernst bisher vom

Gou-

vernement Kiautschou, den Roten Adlerorden vierter Klasse,

den Geheimen expedierenden Sekretären

und Kalkulatoren

Adolf Bahn und Hermann Türke im Finanzministerium den

Königlichen Kronenorden vierter Klaße, dem Ersten Lehrer, Küster

und Organisten Dirk Ra de-

macher zu Potshausen im Kreise Leer den Adler der Jnhaber

des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,

dem pensionierten Gerichtsdiener Ludwig T winter im Siegkreise, Halle a. S.

dem Steinbildhauer Fri Gu dem Schiffbauergesellen August Deibrich zu

appe zu Königs- iedrih Guth zu

Berlin und dem Acktermeier Heinrih Müller beim Remonte-

depot Bärenklau im Kreise Osthavelland das gemeinen Ehrenzeichens sowie

dem bisherigen Schülkassenrendanten, Schirrmacher zu Friedenberg im Kreise pensionierten Gerichtsdiener Johann Arens Kreise Schleiden, dem pensionierten

des All-

Altsiger Karl Gerdauen, dem zu Gemünd im

Kreuz

Bahnwärter Bernhard

Stottmann zu Darfeld im Kreise Coesfeld und dem Le

hauer Christian Winkel zu Schierke im

Kreise Grafscha

Wernigerode das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Reichs Allergnädigst geruht:

im Namen des

den Senatspräsidenten bei dem Reichsgericht Dr. Förts dh) in Leipzig zum Wirklichen Geheimen Rat mit dem Prädikat

Exzellenz zu ernennen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht : die ständigen Mitarbeiter im Patentamt Harry Eales,

Dr. Hans Röhmer und Dr. Johann Kraus, Dr. Maximilian Paez old und Dr. Alfred Brümmer und Salinenpraktikanten

den Königlich bayerischen Berg-

die Physiker / owie

Dr.-Jng. Adolf Deme ter zu Kaiserlichen Regierungsräten und

Mitgliedern des Patentamts zu ernennen sowi

dem ständigen Mitgliede des Regierungsrat Dr. Anton Hegyroth, Kaiserlihen Patentamts, Lóorhner, Schwager, Boehmer sowie dem Reichsanstalt, Professor Dr. Lin deck den C heimer Regierungsrat zu verleihen.

den

Dr. Steger,

Regierungsräten Nieschlag, S Welßien Mitgliede der Physik

e

Reichsversicherungsamts,

Mitgliedern des Dr. 3 und von alish-Technischen harakter als Ge-

4 L

| Insertionspreis für den Naum einer 4 gespaltenen Petit- zeile 30 4, einec 3 gespaltenen Petitzeile 40

Inserate nimmt au:

Dentschen Reichsanzeigers und Königl. Preußischen Staats- anzeigers Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

die Königliche Expedition des

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Ersten Vorstandsbeamten der Reichsbankstellen, Bankrat Lettow in Halberstadt und Bankassessoren Berlin in. Regens- burg und Crusius in Barmen den Charakter als Bankdirektor mit dem Range eines Rats vierter Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Postdirektor a. D. Scheele in Bonn den Charakter als Geheimer Postrat zu verleihen.

Beim Kaiserlichen Patentamt sind zu ständigen Mitarbeitern ernannt worden: der Ingenieur Heinrich Zilß, der Diplom- ingenieur Hermann Bo, der Cl emiker Dr. Paul Günther und der Diplomingenieur Alfred Pradel.

StellenvermittlePe}e b. Vom 2. Juni 1910.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs

t a

ist, wer gewerbsmäßig fine Stelle betreibt, le nachweist und sich zu nehmern in besondere

1) die Vermittlung en

2) Gelegenheit zur Gla diesem Zwecke mit Arbeilt Beziehungen seßt. 19

Wer das Gewerbe ‘ei 1 dazu einer Erlaubnis dec von Behörde. :

Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn

1) Tatsachen vorliegen , welche die Unzuberlässigkeit des Nach- suchenden in bezug auf den beabsichtigten Bewerkebetrieb oder auf seine persönlichen Verhältnisse dartun,

9) ein Bedürfnis nah Stellenvermittlern nit vorliegt. Ein Be- dürfnis ist insbesondere nicht anzuerkennen, soweit für den Ort oder den wirtschaftlichen Bezirk ein öffentlicher gemeinnüßiger Arbeits- nachweis in ausreichendem Umfang besteht.

Bet der Erteilung der Erlaubnis sind die Berufe zu bezeichnen, in denen die Vermittlung von Stellen stattfinden darf.

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S

¡Fon calbehórès bezeichneten

J 9:

Mer das Gewerbe eines Stellenvermittlers betreibt, darf Gast- wirtschaft, Schankwirtschaft, Kleinhandel mit geistigen Getränken, ge- werbsmäßige Vermietung von Wohn- oder Schlafstellen, Handel mit Kleidungs-, Gebrauchs-, Genuß- oder Verzehrungsgegenständen oder mit Lotterielosen, das Barbier- oder das Friseurgewerbe, das Geschäft eines Geldwechslers, Pfandleihers oder Pfandvermittlers weder selbst noch durch andere betreiben.

Der Stellenvermittler darf mit anderen Gewerbetreibenden der im Abs. 1 bezeihneten Art nicht so in Geschäftsverbindung treten, daß er sich für die Ausübung seiner Tätigkeit von ihnen Vergütungen irgend welcher Art gewähren oder versprechen läßt. Diese Borschrift gilt nicht, wenn die Tätigkeit des Stellenvermittlers für den eigenen Betrieb des Gewerbetreibenden in Anspruch genommen wird.

Mer das Gewerbe eines Stellenvermittlers betreibt, darf diese Tätigkeit nicht zu Anpreisungen für andere eigene oder fremde Gewerbe- betriebe benußen.

Der Stellenvermittler darf den Stellensuchenden nicht verpflichten oder anhalten, aus seinem oder einem von ihm bezeihneten Gewerbe- betrieb oder Handelsgeschäfte Waren zu entnehmen.

Der Stellenvermittler darf zu dem Arbeitgeber in feinem Dienst- oder Abhängigkeitsverhältnisse stehen.

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S F.

Verträge, durch die sich ein Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ver- pflichtet oder verpflichtet hat, sich au in späteren Fällen der Mit- wirkung eines bestimmten gewerbsmäßigen Stellenvermittlers zu be- dienen, sind nichtig.

S O.

Für die den Stellenvermittlern zukommenden Gebühren werden von der Landeszentralbehörde oder den von ihr bezeichneten Behörden nach Anhören des Trägers des öffentlichen Arbeitsnachweises, von NVettretern der Stellenvermittler, der Arbeitgeber und Arbeitnehmer Taxen festgeseßt. i

Eine Gebühr darf nur erhoben werden, wenn der Vertrag infolge der Tätigkeit des Vermittlers zustande kommt. Haben beide Teile diese Tätigkeit in Anspruch genommen, so ist die Gebühr von dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer je zur Hälste zu zahlen; eine ent- gegenstehende Vereinbarung zu Ungunsten des Arbeitnehmers ist nichtig.

Neben den Gebühren dürfen Vergütungen anderer Art nicht erhoben werden. Die Erstattung barer Auslagen darf nur insoweit gefordert werden, als sie auf Verlangen und nah Vereinbarung mit dem Auftraggeber verwendet und als notwendig hinreichend nach- gewiesen sind. :

Die Stellenvermittler sind verpflichtet, dem Stellensuchenden vor Abschluß des Vermittlungsgeschäfts die für thn zur Anwendung kommende Taxe mitzuteilen. Die Taxe ist in den Geschäftsräumen an einer in die Augen fallenden Stelle anzuschlagen. _

Die Vorschriften des Abs. 2 gelten nicht für die Herausgabe von Stellen- und Vakanzenlisten.

J 0.

Die Stellenvermittler dürfen Dienstbücher (Gesindebücher), Arbeitsbücher, Zeugnisse, Ausweispaptiere und sonstige Gegenstände, die aus Anlaß der Stellenvermittlung in ihren Besiß gelangt sind, gegen den Willen des Eigentümers nicht zurückbehalten, Inêbetonders

1910.

an solhen Gegenständen ein Zurübehaltungs- oder Pfandrecht nicht ausüben.

S C.

Stellenvermittler, welhe für weiblihe Personen Stellen im Ausland vermitteln, haben der für ihren Gewerbebetrieb zuständigen Polizeibehörde ein Verzeichnis der Namen dieser Personen und der ihnen vermittelten Stellen nah näherer Anordnung regelmäßig vor- zulegen.

Die Landeszentralbehörde kann weitere Bestimmungen über den Umfang der Befugnisse und Verpflichtungen sowie über den Gejchäfts- betrieb der Stellenvermittler er assen.

S 9.

Die Erlaubnis zum Gewerbebetriebe des Stellenvermittlers ist zurückzunehmen, wenn sich aus Handlungen oder Unterlassungen des Stellenvermittlers dessen Unzuverlässigkeit in bezug auf den Gewerbe- betrieb oder seine persönlichen Verhältnisse ergibt. r

Unter der gleichen Vorausfeßzung ist der Gewerbebetrieb Stellen- vermittlern, die ihn vor dem 1. Oktober 1900 begonnen haben, zu untersagen. Die Untersagung wirkt für das ganze Hebiet des Reichs.

Die Unzuverlässigkeit ist stets anzunehmen, wenn der Stellen- vermittler wiederholt bestraft ist, weil er die festgeseßte Gebührentarxe überschritten oder sih außer den tarmäßigen Gebühren Vergütungen anderer Art von dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber hat gewähren oder versprechen lassen, oder weil er dem Verbote der § 3, 8 12 Abf. 1 Ziffer 5 zuwider gehandelt hat. Der Träger des öffentlichen Arbeitsnahweises ist berehtigt, selbständig Antrag auf Entziehung der Erlaubnis zu stellen.

8 10.

Der Bescheid, durch den die Erlaubnis versagt oder zurüdck- genommen oder der Gewerbebetrieb untersagt wird, fann im Wege des Verwaltungsstreitverfahrens angefochten werden; wo ein solches nicht besteht, gelten die §§ 20, L ewerbeordnung.

Ein Abdruck dieses Gesetzes muß auf jedem deutschen Kauffahrtei- {if im Volkslogis zur jederzeitigen Einsicht der Schiffsleute vor- handen sein. L

Q

Mit Geldstrafe bis zu sechshr bestraft ein Stellenvermittler, der

1) den Gewerbebetrieb ohne die vorgeschriebene Erlaubnis unter- nimmt oder fortseßt,

9) cinen nah § 3 Abs. 1 ihm verbotenen Gewerbebetrieb unter- nimmt oder fortseßt, oder der sich von Gewerbetreibenden der dort bezeichneten Art für die Ausübung seiner Tätigkeit verbotene Ver- gütungen irgendwelcher Art gewähren oder versprechen läßt,

3) seine Tätigkeit zu Anpreisungen für eigene oder fremde Ge- werbebetriebe benußt, oder den Stellenfuchenden verpflichtet oder an- hält, aus seinem oder einem von ihm bezeihneten Gewerbebetrieb oder Handelsgeschäfte Waren zu entnehmen,

4) die amtlich festgeseßte Taxe überschreitet, oder sih außer den tarmäßigen Gebühren Vergütungen anderer Art . von dem Arbeit- nebmer oder dem Arbeitgeber gewähren oder versprehen läßt (Z 9 Abf. 1 bis 3),

5) es unternimmt, einen Arbeitnehmer zum Bruche eines ein- gegangenen Arbeitsvertrags zu verleiten. .

Die gleiche Strafe trifft Gewerbetreibende der im S 3 Abs. 1 bezeichneten Art, die es unternehmen, einen Stellenvermittler dur Gewährung oder Versprehung von Vergütungen irgendwelcher Art zu einer den Interessen des Arbeitnehmers widerstreitenden Ausübung der Vermittlertätigkeit zu bestimmen.

War der Täter wegen der im Abs. 1, 2 bezeichneten Zuwider- handlungen rechtskräftig verurteilt worden und begeht er innerhalb fünf Jahren wiederum eine solche Zuwiderhandlung, so wird er mit Geldstrafe von einhundert bis sechs8hundert Mark oder mit Hast bestraft.

G 1K

Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft wird bestraft :

1) ein Stellenvermittler, der den Vorschriften des § 5 Abs. 4, der 8 6, 7 oder den im § 8 bezeichneten Bestimmuktgen zuwider- handelt, : ¿

9) ein Stellenvermittler oder ein Gewerbetreibender der im § 3 Abs. 1 bezeichneten Art, der im Inland den von einer zuständigen Behörde erlassenen Bestimmungen zur Verhinderung des vorzeitigen Betretens einlaufender Schiffe und des Anbordbringens von geistigen Getränken zuwiderhandelt,

3) ein Kapitän, der im Inland den Bestimmungen einer zu- ständigen Behörde, im Ausland den Anordnungen eines Seemanns- amts zuwider Stellenvermittler oder Gewerbetreibende der im § 3 Abs. 1 bezeichneten Art an Bord läßt oder an Bord duldet,

4) ein Kapitän, der es unterläßt, dafür zu sorgen, daß ein Abdruck dieses Gesetzes im Volkslogis zugänglich ist (S 11). i

In den Fällen des Abs. 1 Nr. 3, 4 sind im Ausland für die Festseßung der Strafe und für das weitere Verfahren die Vorschriften der 88 5, 122 bis 125 der Seemannsordnung anzuwenden.

8 14.

Auf den Gewerbebetrieb des Stellenvermittlers finden die Vor- schriften der Gewerbeordnung insoweit Anwendung, als nicht in diesem Gesetze besondere Bestimmungen Gron find.

8 15. |

Die Landeszentralbehörde kann bestimmen, inwieweit die Vor- schriften der §8 3, 9 auf nicht gewerbsmäßig betriebene Stellen- oder Arbeitsnachweise anzuwenden sind, und weitere Bestimmungen üßer den Umfang der Befugnisse und Verpflichtungen sowie über den Be- trieb dieser Nachweise erlassen.

D indert Mark oder mit Haft wird

8 16.

Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft werden ‘Leiter oder Angestellte eines niht gewerbsmäßigen Stellen- oder Arbeitsnachweises bestraft, welhe den auf Grund des § 15 ge- troffenen Bestimmungen MVIDETZINTEIR,

J

Sind innerhalb zweier Jahre wiederholt Leiter oder Angestellte

eines nicht gewerbsmäßigen Stellen- oder Arbeitsnachweises wegen