1910 / 136 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 Jun 1910 18:00:01 GMT) scan diff

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Bemerkungen.

Berlin, den 13. Juni 1910.

Die verkaufte Menge wtrd auf volle D Ein liegender Strih (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung,

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12,80

12,00

13,00 12,30 13,00 16,00 17,00 . 16,50 14,09

15,00 14,80

12,80 12,00 16,80 15,50 14,50

13,50 13/20 13/40 14,60 13,40 12,70 12,00

13,70

14,50 15/00

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13,80 14,00 12,70

17,00 18,00 12,50 17,50 14,00 15,25 15,60 15,20 16,60 16,00

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13,80 14/20 12.70

16,00 15,75 14,00 16,80 15,60 15,60 14,50 14,20 15,40

14,80 15,20 14,90 15,50

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17,50 18,50 13,00 18,00

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18,00 16,50 16,40 16,00 15,60 15,20 15,50 14,50 14,60 15,00 15,40 15,00 14,40 13,60 14,70

13,60 14,00 14,50 14,70 13,00 14,00 17,00 17,00 16,50 15,60 17,00 16,00 16,50 15/90 15,20 16,60 14,60 15,20 15,50 15,40 16,20 15,40 15,60 15,40 15,00 15,50 14,00 15,20 17,00 16,50 14,20 15,90 16,00 16,40

wert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. daß der betreffende Preis niht vorgekommen ist, ein Punkt (. ) in den lekten sechs Spalten,

Kaiserlihes Statistishes Amt.

F, V.: Dr. Zacher.

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19 173 288 429

69 505

379 171 154 518 172

933 124 596 600 695

420 5 018

2 352

3 160 1 628

1176 3573

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1025 14 405

10 164

13,20

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14,81 15,50 14 90 15,00 13,90

14 00 13,75

14,00

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15,06

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14,80 17,30 17,31

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14,81 15,40 14,95 14,96 13,60

13,60 18,77

13,00

15,60 16,34

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Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

daß entsprehender Bericht fehit

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

84. Sigzung vom 11. Juni 1910, Vormittags 10 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sißung ist in der vorgestrigen

W

Nummer d. Bl. berichtet worden.

Das Haus sett die zweite Beratung des Gef zur Abänderung Las über die chädigungen,

geldzuschüsse und Mietsent zunächst die Debatte über Artikel T und TI, fort.

Dazu liegen die

o weit

der Ort seine pyrrge Stellung behält. Abg. Wald stein (for , dings nicht fiskalishe Gesichtspunkte in den s

fondern nur den formalen Gesichtspunkt der Parität im Diesen Standpunkt müssen wir ablehnen, l nicht eine Vorlage auf dem Umwege über den Reichstag aufoktroyiert

Preußen.

maßgebend sein soll, als dadurch eine

er Orte im Vergleih mit der bisherigen preußisch

Nas, nicht eintritt, und insoweit dies de i

entwurfs ohnungs- und zwar Artikel T1 ent- | der hält den neuen Wohnungsgeldtarif und die Bestimmung, daß das Ortsklassenverzeichnis des Reichs auch für übereinstimmenden Anträge der Aronsohn (fortshr. Volksp.), Klußmann(nl.) und B artsher so mei vor, wonach das Ortsklassenverzeichnis des Reichs nur

Preußen gilt. Abgg.

Helena en Servis- r Fäll ift,

ortshr. Volfsp.): Der Der hat aller- ordergrund geschoben, Reiche und in

es darf uns

liche

Wohnung

wenn

bekommen, dabei nicht mit den Erwartungen, hervorgerufen hat und die f hat immer zu den Beamten gesagt úber den Wohnungsgeldzushuß

Steuererböhung i , Kommunen ist den Beamten ein erhebliches im Zusammenhang damit steht auch die sind dafür dankbar, daß die Regierung

Durch die

schiedene Teuerung in den mal den Versuch gemacht, preisen zu klassieren. Die Vorlage wohnung ausgehen müssen, die da befriedigt. Aber sie hat nicht dieses nur den durhschnittlichen Zimmerpreis, o betreffenden Wohnungen wirklich den Bedürfnissen der Beamten ent- sprechen. Je teurer die Orte sind, je schw zu beschaffen, desto mehr trifft den bezug auf das Wohnungsgeld noch weiter zurüzuk Negierung vorgenommene En

uns alle mit gewissem Erstaunen erfüllt, als Zimmer gerechnet sind. i Provisorium beschlossen, um eine \ können; es würde sich nun in eine eigenar \chlechtere Vorlage sierten Orten kein Beamter weniger Aber die Negierung rechnet die sie selbst bei den Beamten enttäuscht. : wenn ihr erst das neue Geseß bekommt, fönnt ihr euch freuen. im Staat und Plus auferlegt worden,

es die

jeßige, viel Allerdings soll auch in den defklassie als er bisher erhalten hat.

Das Haus

fie jeßt

um

Orten bildet.

Reich,

Die Vo

werden. Der Beamte, der seinen Wohnsiy nicht frei wählen fann, hat Anspruch darauf, daß neben seinem festen Cinko r Teil der Bezüge nebenher geht, der einen Ausgleich für die ver- rlage hat nicht ein- nah den wirklich gezahlten Wohnungs- hätte von einer bestimmten Normal- s Wohnungsbedürsnis der Beamten Bedürfnis zu Grunde gelegt, sondern hne Rücksicht darauf

erer es ist, eine geeignete Beamten die Chance, in ommen. hnungspreise hat wenn z. B. Kammern mit hat im vorigen Jahre das chlechte Vorlage ablehnen zu tige Situation brin annehmen

quete über die Wo

Erhöhung der Mieten. das Inkrafttreten des Gesetzes

mmen ein beweg-

wird. 0D DIG haben.

Die von

wolite,

Die Negierung

in den

Wir

flassierten wird, bis ein flasse erfolgt und niht nur, bis der Ausgleich Nach

angenommen werden, geg sollten sich auf die besch Wenn die Konservativen die übrigen es gelingen, das Geseh zu Kommissionsbeschlüsse rung ein „Unannch en, | daß ein einstimmiger Beschl Negierung nicht verfehlen würde. wenigstens die von der Kommission gewün Deklassierungen vorzunehmen. tröbel (Soz.): Wir hätten einen ldzushüsse für die Unterbeamten überhaupt aufzuheben, cht von vornherein davon überzeugt wären, daß der Antrag Die Regierung lehnt nun auch die minimalen fion ab. Die Konservativen haben darauf Regierungsvorlage sein werden, von den die Regierungsvorlage ch die Nationalliberalen

Abg. S Wohnungsge wenn wir ni abgelehnt würde. Verbesserungen der Kommis sofort erklärt, daß sie für die Freikonservativen stimmen, ebenso ein Teil des Zentrums, und au

\{hon der NRegierungsvorla gerechtigkeit darin liegen, daß den Beamten, Gehalts\tufe erreicht haben, der höhere Wohnungs eldzu bleibt, also gerade den Beamten, Wir werden deshalb, wenn die Kommis en das ganze Gesetz stimmen. eidenen Beschlüsse der Kommission einigen. Parteien unterstüßen würden, würde

Die Konservativen wollen an den weil die Negie- Ich bin aber überzeugt, des Hauses seinen Einfluß auf die Hoffentlich beeilt sih die Negierung, {hte Nachprüfung der

Antrag gestellt, die

wird auch

bis zum 1. April d. I. zurückdatieren will. müssen wir an dem Kommissionsbeshluß festhalten, ap in den de- Orten der bisherige Wohnungtgeldzu

Ausgleich dur die Beförderung in eine höhere Gehalts- wie die Regierungsvorlage es wollte, durch eine höhere Gehaltéstuüfe erreicht ge würde

machen.

die ein sinkendes

n nur deshalb nicht festhalten, mbar“ ausgesprochen hat.

ein Teil für

Aber in dem Artikel TV

{uß fo lange gezahlt

eine besondere

Erhöhung, die in

[mittleren Beamten für die unteren Ran müssen.

Un- die bereits die höchste \{chuß dauernd ohnungsbedürfnis sionsbeschlüsse nicht Alle Parteien M, | l ' Regierung den Beamten gegenüber nicht einwandsfrei ; sie gibt

S

n noh umfallen, damit nur die Majorität vorhanden ist. Allein Nolfspartei und die Sozialdemokratie werden geschlossen für die amten eintreten. - Wie können sih nur hier die Parteien spalten ? e solche Frage sollte doch nicht von lokalen Gesichtspunkten aus pelt werden, sondern vom prinzipiellen Standpunkt, vom Stand- litischen Gerechtigkeit aus. 67 000 Beamte sollen de- E ert werden. Mit dem Finanzminister kann man ja darüber nicht e er bestreitet alles. Aber manchmal widerlegt er sich doch it Im vorigen Jahre hat er ausgeführt, daß die Befsoldungs- än großer Kulturfortschritt sei, und besonders darauf hin- wiesen, daß die Aufbesserung der Unterbeamten 20 °/% im Durch- nitt betrage. Vorgestern glaubte er Calwer gegen uns ausspielen |{znnen. Aber gerade in dem Artikel hat Calwer herausgerechnet, 7 die Steigerung der Lebensmittelpreise 223 9% beträgt, fodaß s9 die Unterbeamten gegenüber ihrem früheren Gehalt \chlechter Belt sind. Auf jeden Kopf der jeßt nah der Tage besser [stellten 157 000 Beamten entfallen 39 #4, auf jeden Kopf der [000 schlechter gestellten Beämten entfällt dagegen eine Ver- b lehterung von 72 o. Das ist nur der Durchschnitt ; ade die Unterbeamten erfahren dabei durchschnittlich eine ver- tnimäßig viel E Verschlechterung. Der Krone bewilligte an 84 Millionen ohne den geringsten Notstand. Der Finanz- nister hat sich mit ganz besonderer Wärme dafür ins Zeug gelegt. (her wo hier die s{hwersten Mißstände für 10 000 Unterbeamte vor- ven, erklärt er einfach das Ünannehmbar troß der gemäßigten mmissionsbeschlüsse. Da wundert sih Herr von Rheinbaben, wenn L, Sozialdemokratie von volksfeindlicher Klassenjustiz spricht. Wir \rgen nur dafür, daß die wahren Absichten Jhrer Politik aufgedeckt den. Sie sind es eben, die dur Ihre volksfeindlihen Maßnahmen g unsere Agitation ermöglichen. Herr von Pappenheim freut sich hrâber, daß er unter der Teuerung nicht zu leiden hat. Er nft an die vielen Vorteile, die er durch die hohen Zölle bekommen N In unserem sozialdemokratischen Zukunfts\taate würden die «amten besser gestellt sein als in dem Gegenwarts\taate Preußen, 1 der Finanzminister als das Ideal gepriesen hat, wo man : Millionen verschleudert und vergeudet.

Ein Schlußantrag wird darauf angenommen.

Zur Geschäftsordnung bemerkt

Âbg. Bart scher (Zentr.), daß er infolge der Vereinbarung, daß n jeder Fraktion nur ein Redner zum Worte kommen soll, seinen ntrag bezüglih der Ersezung des Wortes „Subalternbeamte“ dur mittlere Beamte“, den er noch niht habe begründen können, bei r dritten Lesung einbringen werde.

Die drei gleichlautenden Anträge der Abgg. Aronsohn, flußmann und Bartscher werden darauf gegen eine starke sinderheit abgelehnt, Artikel T und II nach der Kommissions- (sung angenommen.

Nach Art. TV der Vorlage soll Beamten, für die nah der wen Ortsfklasseneinteilung eine Verringerung des Zuschusses Ser der Mietsentschädigung entstehen würde, bis zum Zeit- unkt einer etwaigen Versezung der bisherige Betrag rtgewährt werden, „soweit nicht durh eine Steigerung hres Diensteinkommens an Gehalt, Zulagen, Wohnungsgeld- ichuß oder Mietsentschädigung ein Ausgleich eintritt“. je Kommission hat den leßteren Passus, wie jolgt, gefaßt: [soweit nicht durch Steigerung ihres Diensteinbommens an ohnungsgeldzushuß oder Mietsentschädigung oder durch Er- hóhung des Gehalts, die durch das Einrücken in eine höhere hehaltsklasse herbeigeführt wird, ein Ausgleich eintritt, jedoch längstens bis 1. April 1918.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Ih habe gestern hon namens der Staatsregierung die Erklärung ibgegeben, daß Art. 1V, wie er in der Kommission gestaltet worden it, für die Königliche Staatsregierung nicht annehmbar ist. Ich halte hneinerseits die feste Begrenzung bis 1918 für undurchführbar, weil Bir 1918 vor genau denselben Schwierigkeiten stehen würden. Geseßt, nan wollte wirklich mit dem Jahre 1918 einen Schnitt machen, \o vürden Sie die Beamten schädigen im Gegensaß zu den Vorschlägen der Staatsregierung, nah denen kein Beamter eine Schädigung er- leiden soll. Wir gehen davon aus, daß keinem Beamten etwas ent- ogen werden darf, was er augenblicklich hat, und daß der Wohnungs- heldzushuß ihm so lange gewährt werden muß, bis ein Ausgleich in Form einer Gehaltszulage und dergleichen erfolgt. Dem entgegen vürde die Regelung nah dem Beschluß der Kommission am 1. April 11918 ihr Ende erreichen, es würden z. B. die eamten die bereits im Höchstgehalt sich befinden, infolgedessen keine Gekxaltszulage be- fommen und daher dauernd nah dem Vorschlag der Siaatsregierung den bisherigen Wohnungsgeldzushuß erhalten, diesen 1918 verlieren und ih \{lechter stehen als nah der Vorlage der Staatsregierung. Jh kann nur nochmals dringend bitten, dem Art. 1V in der Form, die ihm die Budgetkommission gegeben hat, Ihre Zustimmung ver- sagen zu wollen und das Geseß im Interesse der Beamten zu ver- abschieden. (Bravo !)

| Abg. Delius (fortshr. Volksp.): Der Minister hat wiederholt erklärt, auch nach den Vorschlägen der Vorlage werde kein einziger [Beamter geshädigt. Das stimmt nur für den Moment; tatsächlid werden über 50 000 Beamte geschädigt, ob jeßt hon oder erst as drei Jahren, bleibt sich gleih. Der Minister sagt, es dürfe keine Disparität entstehen. Das halten auch wir für wünschenswert; tatsächlich aber besteht solhe Disparität bereits zwishen den ein- jelnen deutshen Staaten; in Sachsen haben die Beamten böbere Vohnungsgeldzuschüsse als in Preußen. Wir können es nicht ver- antworten, eine große Wh! von Beamten dauernd zu \{ädigen. Unter den deklassierten Drten sind viele große Industriestädte, wo die Beamten seit 1873 nur 209/60 Aufbesserung erfahren haben; 9% in 40 Jahren, das ist keine Aufbesserung, kein Ausgleich, denn die Mieten sind inzwischen in viel höherem Maße gestiegen. Für große Kategorien von Unterbeamten waren die früheren | Vohnunzsgeldzuschüsse ohnehin viel zu niedrig. Die 50 % in den leßten Jahren erfolgten, genügen absolut nicht, man hätte mindestens zwei Drittel der Säße der ! Diesen wird jeßt die bitterste Enttäushung bereitet. ie Beamten haben das vorjährige Provisorium angenommen in dem Glauben, daß bei seiner Beseitigung mindestens etwas für sie abfallen würde. Sollte der preußishe Staat die 4 Millionen wirklih nicht übrig haben für sie, um ihnen zu belassen, was ihnen im vorigen Jahre gegeben wurde? Jn mancher Beziehung ist übrigens auch hier das Berfahren der

orint

mittleren Beamten, welche auf 580 4 Wohnungsgeldzu chuß An- spruch haben, Dienstwohnungen, die höchstens 400 4 wert sind, und

| Unterbeamten, die auf 300 4 Anspruch haben, solche, die noch nicht

200 6 wert find. Wird die Kommissionsfassung niht angenommen, so lehnen wir das ganze Gesetz ab.

Abg. von Hennigs (kons.): Es ist hier der wunde Punkt des Gesezes. Wir halten die Fassung der Dann en an sih für durch- aus annehmbar, aber wir können daran nicht festhalten, um niht das Gesey und die Hoffnungen der großen Mehrheit der Beamten {heitern zu lassen. Fällt das Geseß, dann bleibt das Provisorium estehen. Das bringt schr wesentlihe Nachteile mit sih. In einigen Berliner Vororten bekommen im Reiche die Unterbeamten jeßt mehr als die mittleren Beamten in L hon das kann doch un- möglich weiter geduldet werden. 110 Orte sind der Grhöhung des Tarifs dringend bedürftig, auch sie würden in der niedrigeren Klasse verbleiben, wenn das Provisorium bleibt. Von Inkonsequenz kann

nicht die Rede sein, wenn wir von der Kommissionsfassung zurücktreten. Sie erlangte nur eine Zufallsmehrheit. Den Einfluß der Kon- servativen, der ja, wenn er vorhanden ist, auch feine guten Grund- lagen haben wird, sheint man hier doch zu übershäßzen. Die Unter- beamtén haben im Laufe der leßten Jahre 1000/6 des Wohnungs- geldzuschusses zubekommen; das wird leider nur zu leiht und ca vergessen. Wollen wir überhaupt an dem Ortsklassensystem fest- halten, so müssen doch auch Herunterseßungen möglich sein. Warum sind Sie nicht auf den Boden der vorjährigen Kommissionsbeschlüsse E wonach nur 48 Orte deklassiert wurden ? teichstag, der doch_nach Ihrer O (nah links) den Volkswillen vertritt, hat 100 Städte deklassiert. Mißstände liegen vor, nicht bloß bei den Berliner Vororten, sondern auch anderswo. Es mögen au Fehler in der Aufstellung gemacht sein; zu deren Abhilfe haben wir die Pn beantragt. j

Abg, Boisly N Wir halten die Grundlage des ganzen Gesehes für vollständig verfehlt. Unsere Anregungen aber, die Vorlage. auf E Grundlagen auszuarbeiten, sind unberücksichtigt geblieben, unsere Anträge abgelehnt worden. Jeßt handelt es sih um die UVebergangsbestimmungen. Es steht ja fest, etwas mehr als bis vor zwei Jahren erhalten alle Beamten; aber entspricht dieses geringe Mehr den Erwartungen und Hoffnungen der Beamtenschaft, daß die Teuerungsverhältnisse gerade in den großen und mittleren Städten eine Aufbessetuna bringen würden? Cine Erhöhung des Zuschusses war versprohen. Die provisorische Regelung des vorigen Jahres haben die Beamten, die den komplizierten Beratungen im Hause nicht so folgen können, hingenommen, sie sind aber niht darauf gen gewesen, daß die endgültige Regelung so aussehen würde. Deshalb haben wir die Uebergangsbestimmungen verbessern wollen.

Wir waren damit ursprünglich viel weiter gegangen, haben uns aber.

schließlich auf die Anträge König zurückgezogen ; diese sind aber unter a Umständen das Mindeste, das wir für die Beamten verlangen müssen.

Abg. Dr. Rewoldt (freikonsf.) : JIch muß dem Minister zugeben, daß die Kommissionsfassung eine kleine Unstimmigkeit insofern enthält, als die Beamten, welche jeßt bereits in der höchsten Gehaltsfklasse sind, nicht ausdrücklih ausgenommen sind. Dieser Schönheitsfehler könnte bei. der dritten Lesung beseitigt werden.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Der Herr Vorredner wolle mir die Bemerkung gestatten, daß man doch auf die künftigen Eventualitäten hin einen Vorschlag nicht annimmt, dessen unrichtige Konstruktion man zugibt, und ih kann auch nit zugeben, daß es sich hier nur um einen Schönheitsfehler handelt; es handelt \sich vielmehr um einen materiellen Fehler. Es würden den Beamten im Höchstgehalte am 1. April 1918 die Bezüge unter allen Umständen gekürzt werden, und es würden die Beamten, die im Höchstgehalt sich befinden, die eine Gehaltszulage nicht mehr zu erwarten haben, {lechter gestellt werden als nah der Regierungtvorlage. Doch, meine Herren, ih will diesen Punkt nit urgieren; ich habe ihn nur klar stellen wollen. Jch fonstatiere noch einmal, daß durch den Beschluß der Kommission eine Differenz zwishen den preußishen Beamten untereinander und zwischen preußischen Beamten und Reichsbeamten geschaffen werden würde, die niht ein Vierteljahr lang aufreht erhalten werden könnte. Ich möchte einmal die Erregung in der preußishen Beamtenschaft und der Neichsbeamtenschaft sehen, wenn die einen von ihnen dauernd einen geringeren Wohnungsgeldzu|chuß beziehen würden als die anderen, denen jeßt der Artikel TV zugute kommt. Eine solche Ungleichmäßigkeit ist nicht aufrecht zu erhalten. Es kann sich na unserer pflihtmäßigen Ueberzeugung nur darum handeln, entweder das jeßige Provisorium bestehen zu lassen oder die Regelung des Reiches als solche auf Preußen zu übertragen, und man kann sih höchstens fragen, welhe Regelung für das Gros ‘der Beamten günstiger ist. Da kann die Beantwortung wieder keinem Zweifel unterliegen: die Regelung, die die Regierung vorschlägt, und die mit dem Reiche übereinstimmt, ist für die Beamten günstiger, wie allein aus dem ziffernmäßigen Aufwande von 6 Millionen für eine ganze Reihe von Fahren hervorgeht. Hier, meine Herren, meine ih, werden die Fnteressen der Beamtenschaft im allgemeinen die Interessen der einzelnen Städte, die zu Worte gekommen find, überwiegen. Wir müssen fragen: was kommt der Beamtenschaft im allgemeinen zugute ? nicht aber: wie stellt sich die Sache für die einzelnen Städte? Wenn Sie den ersteren Weg gehen, so glaube ih, müssen Sie sih auf den Standpunkt stellen, daß die Vorlage der Staatsregierung für die Beamten im allgemeinen günstig ist, und wenn Sie diese Vorlage nicht unmöglich machen wollen, muß ih Sie bitten, diesen Artikel TV abzulehnen.

Abg. Boisly (nl.): Es ist nach meiner Ueberzeugung vollitändig gleihgültig, ob diese interimistishen UVebergangsbestimmungen bis zum l. April 1918 oder auf eine längere Zeit getroffen werden. Denn bis dahin werden doh neue Nebergangsbestimmungen getroffen werden müssen.

Damit ließt die Diskussion. :

Artikel TV wird nah Probe und Gegenprobe mit den Stimmen der Freisinnigen, der Nationalliberalen, eines Teils des Zentrums, er Freikonservativen und der Konservativen in der Kommissionsfassung angenommen.

Artikel V regelt die Mietsentschädigungen Volksschullehrer und -lehrerinnen.

Der Referent weist darauf hin, daß ein von der Volkspartei zu diesem Artikel gestellter Antrag, der die regelmäßige Festseßung der Mietsentshädigung der Lehrer auf vier Drittel des Wohnungs- geldzushusses der mittleren Beamten fixieren wollte, abgelehnt worden ist._ ' :

Abg. Hoff (Nora Volksp.) bedauert, daß für die Lehrer nicht mehr geschehen ist. ie Wohnungsbedürfnisse der Lehrer seien mindestens so hoch einzushäßen wie die der mittleren Beamten. Es hätte daher dem Geist und Sinn des Lehrerbesoldungsgeseßes ent- sprochen, wenn man nicht einfa die Minimalsätze als Normal- und Maximalsätze zugrunde gelegt hätte.

Artikel V wird in der Fassung der Kommission an- genommen, ebenso der Rest des Geseßes.

Abg. Dr. Schroeder- Cassel (nl.) erstattet namens der Budget- kommission eingehenden Bericht über die zu diesem Geseyge ein- gegangenen Petitionen und beantragt namens der“Kommission, 1) die Petitionen allgemeinen Inhalts dur die Beschlußfassung über den Geseyzentwurf für erledigt zu erklären, 2) die Petitionen, soweit sie eine Veränderung der Ortsklasseneinteilung bezwecken, der Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen.

Die Diskussion über die von der Kommission vorgeschlagene Resolution, durch welche die Staatsregierung ersucht wird, durch entschiedenes Eintreten im Bundesrat dahin zu wirken, van durh Einreihung einzelner Orte und Ortsteile in eine andere Ortsflasse tunlichst bald die erheblichen Bao be- seitigt werden, welche in einzelnen Fällen die ls nd 8 einteilung des Reichs hervorgerufen hat, wird mit der Be- sprechung der zahlreichen zu diesem Geseße eingegangenen Petitionen verbunden. i

Abg. Stross er (kons.): Ueber die Notwendigkeit einer Einreihung einzelner Orte in eine andere Ortsklasse war man sich in der Kom- misfion einig. Einzelne Städte, wie Breslau, Görliß, Bielefeld usw.,

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Gerade der -

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sind dur die Klasseneinteilung geschädigt worden. Jch kann deshalb die Staatsregierung nur bitten, nunmehr {nell und wirksam dafür einzutreten, daß die allergrößten Ungerechtigkeiten, die in der bis- herigen U Se liegen, beseitigt werden. Im Namen meiner Fraktion ersuche ih Sie, die eingegangenen Petitionen der Staats- regierung zur Erwägung zu überweisen und die Resolution möglichst einstimmig anzunehmen.

Abg. von Bonin-Stormarn (freikons.) spricht sich für die Nesolution aus und weist auf einige markante Fälle von Deklassierungen hin, die die Orte in der Nähe von Hamburg betreffen.

Abg. Dr. von Savigny (Zentr.): Für die Wünsche einer Neihe von deklassierten Orten haben wir- in der Kommission nicht mehr tun können, weil diese Orte es versäumt haben, aus den Verhand- lungen im vorigen Jahre die Lehren zu \{chöpfen, wie sie ihre Petitionen begründen sollten; sie haben nur im allgemeinen die Teuerungsverhältnisse threr Orte dargelegt, eine solche - Beweis- Eg ist aber gegenstandslos. Ich kann diesen Orten nur dringend raten, bei der neuen O durch die Regierung die Grundsäße zu befolgen, die die Regierung bei der früheren Enquete befolgt hat, und auch die seitdem eingetretenen Veränderungen ihrer Verhältnisse dar- zulegen, damit die Regierung bei der neuen Enquete brauchbares Material vorfindet. Wir nehmen die Refolution an in der Er- wartung, daß die O eang n ernstem Willen an die Prüfung der Wünsche der deklassierten Drte herangeht, auch wenn das Ergebnis größere Mittel seitens des Staates erfordern follte.

Abg. Peltasohn (Fortshr. Volksp.): Wir haben den lebhaften Wunsch, daß bei der neuen Prüfung der deklassierten Orte nicht nur der Einheitspreis des Zimmers zugrunde gelegt, sondern auch das Wohnungsbedürfnis geprüft wird. Die Regierung müßte auch die Grundsäße bekannt machen, von denen bei der Prüfung ausgegangen wird, damit die Orte die nötigen Grundlagen beschaffen können. Die Petitionen waren zum Teil mangelhaft begründet, weil die Petenten nicht wußten, um was es sih handelte.

Abg. Boisly (nl.) {ließt sich dem Vorredner durhaus an.

__ Die Resolution der Kommission wird angenommen, über die Petitionen wird nah den Kommissionsanträgen beschlossen.

Die Abgg. Lüdicke (freikons.) und Genossen beantragen noch folgende Resolution: N s

„die E V Staatsregierung zu ersuchen, dahin zu wirken, daß die Bezeichnung „Subalternbeamte“ überall da, wo sie in Geseßen, Verordnungen usw. enthalten ist, dur die Worte

„mittlere Beamte“ erseßt wird.“

_ Abg. Lüdicke: Der Abg. Bartsher hat zur dritten Lesung wiederum den Antrag gestellt, in diesem Geiey die Bezeichnung „Subalternbeamte“ durd) die Bezeichnung „miitlere Beamte“ zu aon Wir haben aber dagegen Bedenken, weil dadur eine Ungleichheit mit allen anderen Geseßen herbeigeführt würde. Wir können diese Frage nicht in einem einzelnen Geseß erschöpfend regeln und beantragen deshalb unsere Resolution, denn es ist aller- dings erwünscht, daß die Regierung allgemein die Sache regelt.

Abg. Bart scher (Zentr.): Meine Freunde werden der Resolution zustimmen. Ich freue mich, daß mein Vorstoß zur Ausmerzung des undeutschen Ausdruckes „subaltern“ zu dieser Resolution geführt hat, und ih hoffe, daß die Negierung diesen Wunsh zur Tat Mans A (direktor ©

tinisterialdirektor Halle: Als beim NReisekostengeseß der Antra Bartscher gestellt wurde, hat der Finanzminister C ausdrüdlich dahin ausgesprochen, daß die Regierung den Stand der mittleren Beamten sehr hoch {äßt und seinen Wünschen entgegenkommen will, daß es aber bedenklich sei, das Neisekostengeseß in dieser Weise zu ändern. Die Resolution will nun alle Gesetze daraufhin revidieren ; ob dies angezeigt ist, würde immerhin “weitelbaft sein. Dagegen wird die Regierung (even sein, in Zukunft den Ausdruck „subaltern“ zu vermeiden. Uebrigens würden, die Kanzlisten, die zu 2 Subalternbeamten zählen, dadurch nicht mittlere Beamte werden önnen.

i Die Abgg. Dr. Schroeder - Cassel dne), Peltasohn (fortschr. Volksp.) und von Hennigs-Techlin (kon}.) erklären kurz dié Zu- stimmung ihrer Partei zu der Resolution Lüdicke.

Die Resolution wird angenommen.

Damit ist die zweite Lesung des Geseßentwurfs erledigt.

Das Haus tritt moe in die dritte Beratung ein.

Eine Generaldiskussion findet nicht statt.

Zu dem Wohnungsgeldtarif liegt der Antrag Bartscher (Zentr.) vor, die Bezeihnung „Subalternbeamte“ zu ersezen durch die Bezeichnung „mittlere Beamte, Kanzlei- beamte und andere Beamte gleichen Ranges“.

Abg. Bart \cher (Zentr.) begründet nohmals seinen Antrag. Wenn auch die Festseßung der Rangordnung der Beamten Sache der Krone sei, so würden durch diese Aenderung die Nechte der Krone doch niht berührt. Er wundere \ich über die hartnäckige Verteidigung einer - veralteten und unzeitgemäßen Bezeichnung.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Ich bin mit dem Herrn Vorredner, Herrn Abg. Bartscher, darin vollkommen einig, daß es sich hier niht um ein Kronrecht usw. handelt, sondern es ist eine einfahe Zweckmäßigkeits frage, und ich teile auch mit ihm die Auffassung, daß der Ausdruck nit besonders \{hön und bei einem Teil der Beamtenschaft nicht be- liebt ist. Wir werden suchen, den Ausdruck in der Geseßgebung zu vermeiden, wo es angängig ist. Aber ih trage doch Bedenken, einst- weilen mich pure für den Antrag des Herrn Redners auszusprechen, weil nicht zu übersehen ist, ob ih niht gewisse rehtlihe Schwierig» keiten ergeben. Ja, er shüttelt mit dem Kopf. Die Sache liegt folgendermaßen:

Die Frage, welchen Wohnungsgeldzushuß der Beamte bekommt, ridtet sich nah dem Dienstrang der Beamten, und der Dienstrang der Beamten wird wieder durch die Rangordnung von 1817 geregelt. In dieser Rangordnung von 1817 is der Ausdruck Subaltern- beamte als ganz fester technisher Begriff gebraucht, der durh- aus nicht nur mittlere Beamte, sondern / auch Kanzleibeamte, Referendare umfaßt. Es ist mir also einstweilen zweifelhaft, ob nicht, do Rechts\treitigkeiten, wie wir sie früher wegen derartiger Fragen gehabt haben, entstehen könnten, wenn man diesen durch das Gesetz eingeführten tehnishen Ausdruck durch einen anderen ersetzen wollte. Jh darf auch darauf hinweisen, meine Herren, daß wir wegen dieser Zweifelhaftigkeit über die Bezüge der Benmten sogar den technischen Begriff der Subalternbeamten zweiter Klasse haben hafen müssen, weil sich auch da Zweifel ergaben, ob ein Beamter ein mittlerer Be- amter ist oder nit. Ih möchte deshalb doch davor warnen, nur aus einem Schönheitsgrunde einen Begriff zu beseitigen, der in unserer ganzen Geseßgebung eingeführt ift und einen ganz präzisen Inhalt hat. Ich teile aber die Ausführung des Herren Vorredners dahin, daß wir, wo solhe}Zweifel niht vorkommen können, namentlich in der Zukunft den Begriff zu eliinieren uns bemühen sollen.

Der Antrag Bartscher wird mit knapper Mehrheit an- genommen.

Zu Artikel TV beantragen die Abgg. Dr. Rewoldt (frkotd) und Waldstein (fortshr. Volksp.), in der Kom- missionsfassung statt der Worte „jedoch längstens bis 1. April 1918“ zu sagen: „Bei denjenigen Beamten, die fich beim Jn- krafttreten dieses Gesezes noch niht im Genusse des Höchst- gehalts befinden, gilt diese Bestimmung nur für die Zeit bis zum 1. April 1918“,