nit hinauszugehen, sondern soweit als mögli in der Belastung des Marktes zurückzubleiben. Darum habe ih mi gegen den Gedanken gewehrt in puncto Schuldenmachen leihter zu verfahren als jeßt. Im Gegenteil wir müssen suchen, die Schulden einzus{hränken und nicht weiter auszudehnen. Aber, meine Herren, das zweite Hilfsmittel ist unzweifelhaft in der Ausdehnung des Kundenkreises zu suchen. Jch habe hier bei dem Geseß von 1906 ausgeführt, wie wir in der Be- ziehung vollkommen zurückstehen hinter den andern großen Kultur- staaten, hinter England, hinter Frankrei, hinter Oesterreich, hinter Amerika, die alle ihre Staatstitres zu {hüßen gewußt haben, in Oesterreich durch die Postsparkassen, in England und Frankrei durch die Bestimmung, daß die Sparkassen ihre Uebershüsse in Staats- titres anzulegen haben, in Amerika durch die Bestimmung, daß die großen Nationalbanken überhaupt nur gegen Hinterlegung von Staats- bonds ihrerseits Noten ausgeben dürfen. Nach allen diesen Richtungen haben wir nichts getan, und infolgedessen haben wir unsere Kurse weit unter den wirklihen Wert und weit unter den Stand der Werte anderer Staatspapiere sinken sehen. Der Geseßentwurf von 1906 wegen der Sparkassen hat ja die Zustimmung dieses hohen Hauses gefunden, aber leider niht des Abgeordnetenhauses, und wir haben uns bemüht, im Wege von Verwaltungs- verordnungen, soweit es angängig ist, dem damals verfolgten Biele näher zu kommmen. Der Herr Minister des Innern hat dur Verfügung vom 31. Juli 1908 die Sparkassen darauf hingewiesen, daß sie in ihrem eigenen Interesse, im Interesse ihrer Liquiderhaltung alle Veranlassung hätten, in höherem Maß Neichs- und Staats- papiere aufzunehmen, als es gegenwärtig der Fall ist. Um ihnen einen Anreiz nah dieser Richtung hin zu gewähren, sind verschiedene Erleichterungen in Aussicht gestellt; zunächst eine Erleichterung nah der Nichtung hin, daß die Sparkassen, die auf diese Weise dur ein genügendes Quantum an Reichs- und Staatspapieren sich liquid erhalten, hinsichtlich der Verwendung der Ueberschüsse freier gestellt werden. Sind sie vollkommen liquid, so brauchen sie nicht einen fo hohen Reservefonds anzusammeln, wie die Sparkassen, die dieser Vor- {rift niht genügen, und infolgedessen ist diesen Sparkassen, die also höhere Summen Reichs- und Staatspapiere besitzen, gestattet worden, {hon bei der Erzielung eines Sicherheitsfonds von 50% die Vebershüsse für kommunale Zwecte, für gemeinnüßige Zwecke zu verwenden, während bisher die Grenze mit 10 % ge- zogen war. Eine weitere Erleichterung ist ihnen nach der Nichtung hin in Aussicht gestellt, daß um die für die Finanzaufstellung, für den Abshluß höchst unerwünschte Einwirkung des Sinkens des Kurses der Staatspapiere abzuschwächen, ein besonderer Kursreserve- fonds geschaffen ist. Es war für die Sparkassen in der Tat überaus {merzlich, zum Teil ohne Gewinn, zum Teil selbst mit Schaden ab- zuschließen, lediglih aus dem Grunde, weil die Staatspapiere, die sie besaßen, und die sie au gar nit zu veräußern dachten, in dem betreffenden Jahre gefallen waren. Es lag also nahe, die Ein- wirkungen dieses Steigens oder Fallens der Staatspaptere auf den Gesamtabschluß einzuschränken, indem man einen besonderen Kurs- reservefonds für die Schwankungen der Staatspapiere bildete. Das meine Herren, ist ja auch ein Punkt, den Herr Delbrück in noch weiterem Rahmen eben berührt hat, ein Punkt, der der ernstesten Erwägung bedarf. Denn diese Schwankungen der Staatspapiere sind der Grund gewesen, weshalb nicht nur die Spar- kassen, sondern auch andere Körperschaften davon zurück- getreten find, sich Staatspapiere anzukaufen. Ob es möglich sein wird, seiner Anregung zu folgen und die Bestimmungen des Handelsgeseßbuchs lediglich für diesen speziellen Fall für die Staats- papiere abzuändern, vermag ih im Augenblick niht zu sagen, denn das würde eines sehr eingehenden Benehmens mit der JIustiz- und au mit der Handelsverwaltung bedürfen. Aber ih halte die Frage für so wichtig, daß ih gern bereit sein werde, mich mit den anderen beteiligten Instanzen deswegen in Verbindung zu setzen. (Bravo !) Meine Herren, wir haben ferner bei den Anleihen des Jahres 1909 und 1910 den Sparkassen dadur noch einen Anreiz zur An- schaffung von Neichs- und Staatspapieren zu geben versucht, daß wir für sie einen niedrigeren Zeichnungskurs vorgesehen, daß wir ihnen vor allem das volle Quantum gezeichneter Papiere auch tatsächlich zugewiesen haben. Auf diese Weise ist es erreiht worden, daß im Jahre 1909 von den Sparkassen 30 Millionen und im Jahre 1910 50 Millionen vorweg übernommen worden sind. Hoffentlich gelingt es auf diesem Wege der Freiwilligkeit, zu dem Ziele zu kommen, das wir abfolut erreichen müssen. Wir müssen im Interesse der Spar- kassen selber, ihrer Liquiderhaltung, ihrer Leistungsfähigkeit im Ernst- falle wie im Interesse des Staatskredits dahin zu kommen suchen, daß die Sparkassen einen durchscnittlichen Sah von Neichs- und Staats- papieren, der der Rücksicht der Liquidität entspricht, au tatsächlich haben, und wir wollen hoffen, daß diese administrative Maßnahme zu dem erwünschten Ziele führen wird und wir nicht in die Not- wendigkeit verseßt werden, den Weg der Geseßgebung abermals zu beshreiten. Aber, meine Herren, das Ziel, das wir im Gesetzentwurf von 2A verfolgt haben, dürfen wir nicht aus dem Auge verlieren; wir müssen es in der einen oder andern Weise zu ea a se zu erreihen suchen. Der zweite Schritt nach dieser Nichtung ist jeßt in dem der Be- ratung des Neichstags unterliegenden Entwurf einer Neichéversicherungs- ordnung geschehen. Auch in diesem Entwurf ist vorgesehen, daß die Ver- sicherungsanstalten einen Teil ihrer Uebershüsse — auch hier ein Drittel — in Reichs- und Staatspapieren anlegen müssen, bis 25 9% ihrer Gesamtbestände in dieser Weise Anlegung gefunden haben. Das Vermögen der Alters- und Inbaliditätsversiherungsanstalten beträgt 1 284 000 000 4, und davon waren nur 136 ‘Millionen, gleich 109%, in Reihs- und Staatspapieren angelegt. Jh kann nit an- erkennen, daß es unbillig sei, wenn diesen großen Versicherungs- anstalten, die unter dem Schuße des Reichs auf Grund der Neichs- versicherungsgeseßgebung mit einer o erheblichen finanziellen Förde- rung ins Leben getreten sind, — die Verpflichtung auferlegt wird, etwas mehr für die Interessen des Verbandes, der die shüßende Hand über sie hält, zu tun und mehr in Reichs- und Staatspapieren anzu- legen. Und, meine Herren, von der Neichsversicherungsanstalt leitet der Blick hinüber zu den Privatversicherungsanstalten. Auch diese stehen unter dem Schuß und der Aufsicht des Neichs- amts für Privatversihherungen, und gerade diese Aufsicht ist es, die naturgemäß die Lebensversicherungsgesells{haften ia den Augen des Publikums mit größter Sicherheit und größter Publizität ausgestattet erscheinen läßt. Und diese deutschen Lebensversicherungsgesellschaften,
-
120 Millionen in Wertpapieren angelegt und davon 70 Millionen in Reichs- und Staatspapieren, das sind noch niht zwei Prozent. Jh halte das für ein solhes Mißverhältnis, daß, wie auch von Herrn Delbrück schon angedeutet wurde, endlih auf dem Wege der Selbst- erkenntnis, daß diese Dinge nicht so weiterdauern werden, ein Wandel geschaffen werden muß, und sollte dies im Wege der Freiwilligkeit niht mögli sein, so wird nur übrig bleiben, den Weg der Gesetz- gebung zu beschreiten. Wegen der weiteren Konsequenzen, die, wie i glaube, auf dem Wege liegen, legen wir großen Wert auf den § 19 der Vorlage, betreffend die öffentlichen Feuerversiherungsanstalten. Dieser Vorschlag ist für die Feuerversicherungsanstalten von keiner ein- sneidenden Bedeutung. Viele Anstalten haben den Prozentsag in Neichs- und Staatspapieren {on angelegt. Zu einem erheblich größeren Prozentsaß ist zum Beispiel die sächsische Gesellschaft, nämlich bis auf 79 9%, gegangen, ohne daß irgendwie die Entwicklung der An- stalt gehemmt worden wäre. Aber die Bestimmung ist prinzipiell von großer Bedeutung, weil, wenn sie hier nicht zur Verabschiedung gelangen würde, uns dadur natürli die Möglichkeit ers{hwert ist, auf anderen Gebtetèn nah dieser Nichtung vorzugehen. Ich bitte Sie in Uebereinstimmung mit dem Herrn Vorredner dringend darum, diesem § 19 Ihre Zustimmung zu erteilen. Wir werden dann endlèch einen erheblihen Schritt weiter tun in der Nichtung, die ih immer als notwendig bezeihnet habe; wir werden dann hoffentlih dahin kommen, unseren Reihs- und Staatspapieren die Wertshäßung zu verschaffen, die sie durchaus verdienen. Denn meine Herren, der Zustand ist, wie ih schon eingangs angedeutet habe, ein unerträgliher — ih glaube, damit nit zu viel zu sagen — für das Gros unseres Publikums, und zwar besonders für die minder bemittelten Kreise, die {were Verluste erlitten haben. Er ist unerträglih für unsere Staats- finanzen, da die Anleihen zu immer ungünstigeren Bedingungen auf- gelegt werden müssen. Er ist unerträglich und in höchstem Maße beforgniserregend für den Ernstfall, denn was eine gute Placierung der Anleihen, die Gewöhnung des Publikums an Netchs- und Staats- papiere im Ernstfall für eine Bedeutung hat und welche {weren Gefahren sich aus dem Gegenteil, aus etner Abneigung des Publikums gegen unsere Reichsanleihen, ergeben, das brauche ich hier nur anzudeuten.
Ich rekapituliere mih dahin: der § 19 der Vorlage ist für die öffentlihen Feuerversicherungsanstalten durchaus unshädlich und legt ihnen keine lästigen Fesseln auf. Er ist aber von großer grunds\äßlicher Bedeutung, um endlich dem Ziele entgegenzukommen, das die Staats- regierung bisher verfolgt hat, unseren Neichs- und Staatsanleihen die Wertschäßung im Publikum zu verschaffen, die sie nah jeder Nichtung verdienen. (Lebhaftes Bravo.)
___ Herr Dr. Bender-Breslau: Dem Tan minister bin ih dankb e die beruhigenden EGrklärungen, die er Eli er A ROE ozietäten gegeben hat. Jch möchte noh ein paar Gesichtspunkte hervor- heben, die etne Berücksichtigung verdienen, weniger aus meinen Erfahrungen von Breslau her, als aus Thorn, wo sih eine kleine Sozietät be- findet. Wenn eine Feuersozietät irgendwie lebensfähig erhalten werden kann, so hat das außerordentlihe Vorteile für das ganze kommunale Leben. In einer kleineren Sozietät werden die Geschäfte bon Chrenbeamten bearbeitet. Die Erfüllung der Geschäfte geht viel lebensvoller vonstatten als in einer roßen Sozietät. Durch die Begrenzung auf das Gebiet der Stabt wird das Zusammen- gehörigkeitsgefühl „ gahiz ungemein gestärkt, auch die finanzielle Kräftigung, die eine gute und solide Verwaltung der Sozietät einer Stadt bietet, ist von sehr großer Bedeutung. Thorn blieb dank seiner Feuersozietät bis vor etwa 15 Jahren von dem Anleiheweg so ziemlich verschont und konnte feine außer- ordentlihen Ausgaben aus dem Fonds der Sozietät decken. Wenn nun, was {ch durchaus billige, das Vermögen der Anstalt gedeckt fein soll und nur im Interesse der Anstalt und der Bersicherten verwendet werden darf, so möchte ich den Minister bitten, gegenüber den Stadtgemeinden, ih meine nicht Breslau sondern Thorn, die aller rößte Liberalität walten zu lassen. Thorn hat die Kosten seiner Balserleitung in der Hauptsache aus den laufenden und hohen Zuschüssen der Feuersozietäten gedeckt. Jn Breslau haben wir eine P uerverticherung durchgeführt, die sich nur auf die Innenstadt bezieht. Sie ist gegründet auf ein Privileg Friedrihs des Großen. Diese Zwangssozietät hat ihre Versicherungen auf den ganzen Stadtbezirk ohne Zwang ausgedehnt. Nun hat sih vor einigen Jahren die Provinzialfeuersozietät, die früher aus zwei Sozietäten bestand, zusammengeschlossen und in ihrem Statut gesagt, der Bezirk der Sozietäten umfaßt die Provinz Schlesien mit Ausnahme des Zwangsbezirks der Stadt Breslau. Wir haben das hingehen lassen, weil wir die Konkurrenz der ¿Feuersozietät niht fürchteten, und wir sind bisher noch nicht in die Lage gekommen, uns mit der Frage zu befassen, ob ein geseßlicher Zwang besteht, daß die Provinzialfeuersozietät außerhalb des alten Wallgürtels Versicherungen aufnehmen fann. Wenn jeßt das Geseß in Kraft tritt, dann hat die Feuer- sozietät die Berechtigung, zu fagen, das ist mein Bezirk und nicht mehr der Bezirk der Stadt. Tatsächlih ist aber die Stadt die- jenige, die fast alle Leute versichert und nur einzelne Grundstücke der Provinzialfeuersozietät überläßt. Jh möchte den Minister 1m eine Klarstellung bitten, daß troß dieser Bestimmung in den O der nat die Stadt Breslau in den Vor- orten e zunächst berehtigte Feuerversi 2 i u bleibt : \ gte F sicherungsgesellshaft ist Seheimer Regierungsrat Her mes: § 8 Absatz 3 der Vorlage lau vollständig im Sinne der Wünsche des L Dieser Abfe6 fiebt vor, daß jolche kommunalen Feuersozietäten, die ihre Tätigkeit nicht auf den ganzen kommunalen Besitz erstrecken, sie durch einfache Saßungsänderung auf das ganze kommunale Gebiet ausdehnen können, wie es bei Eingemeindungen von Vororten vorkommen kann, sodaß in einem solchen Falle neue kommunale Veränderungen nicht
Mo N G G
err Vr. Wachler: Ih freue mi, daß die Frage des Standes unserer Anleihen und die Mittel zur Sas desselben heute \o Ne führlich behandelt werden. Ich würde niht das Wort ergriffen haben, wenn nicht im Anschluß hieran hervorgehoben worden wäre, daß mit der Bestimmung des § 19 der Anfang einer unbedingt notwendigen Geseßgebung zur Herbeiführung eines entsprechenden Zwanges gena t wird. Der Zweck soll also sein, das Publikum, das ih des Ankaufs der Staatspapiere entwöhnt hat, leßterem wieder geneigter zu mahen. Jm Jahre 1906 ist der Versuch, die Sparkassen durch geseßlichen Zwang dazu anzuhalten, zwac von diesem Hause ge- billigt, vom anderen Hause aber abgelehnt worden, und wie 1h meine, mit Recht. Die vom Finanzminister erwähnten Verwaltungs- maßnahmen kann ich nur billigen, nicht aber seinen Standpunkt, daß er die Staatspapiere nicht als eine Ware, sondern als einen Gegenstand betrahtet, der gekauft werden muß. Das eigentliche Niveau der Staatspapiere wird nach meiner Ansicht IFNeNtÓ immer vom Publikum bestimmt, und zwar niht von den Millionären, sondern von der großen Masse des des, bi Abneigung des L paptere hat verschiedene Gründe. oran steht die Konversio
9- und später der 4 prozentigen Nente. Nicht bloß die Sia sondern auch die Dees haben darunter sehr gelitten. Gewiß ist unser Publikum zu spekulativ angelegt, aber vielfa if die Notwendigkeit, hervorgerufen durch die Steigerung aller Lebens- bedürfnisse, die Ursache, daß Leute mit kleinem Vermögen nicht
ublikums gegen unsere Staats-
die sich dieses Schutzes erfreuen, haben bei 4 Milliarden Vermögen
müssen, um ihre Existenz zu bestreiten. Ich. kann konsultativen Bankpraris, die ih ausübe, ditt ver N wird män im Publikum lieber ein mit 102 rückzahlbares 41 Papier kaufen, das also 41 9/9 abwirft und naGher noch verkauft werden kann, als 34 prozentige Neichs- oder Stag Wenn der Staat die Staatspapiere geseßlih protegiert, \# [ähe „er die Kommunalpapiere und andere 1 îdigt auh die Nachfrage „nah diesen Papieren wird dann sinken, Publikum verkauft feine Neihs- und Staatsanleihen, um Aktien exotische Papiere mit höheren Nevenuen zu kaufen. Wie soll d abgeholfen werden? Wenn ein Rückschlag kommt, wenn wi Publikum sich überzeugen wird, daß diese Kapitals\pekulation 7 nicht immer zu unverdientem Gewinn, fondern vielfach au zu g [usten führt, dann wird es fi zur soliden Anlage zurückwenden A Staatspapiere und Obligationen kaufen. Aber vor der Anwend des Zwanges möchte ih warnen und werde stets dagegen anfämpfa Auch von einer Abänderung des GAndelegelepbu s kann ih L nichts versprechen. Ich habe also dem Verlangen widersyre E wollen, daß hier gewissermaßen die Negierung aufgefordert iere soll, diefen Weg des Zwanges weiter zu verfolgen. Gerade au 4 Kreditbanken, die die Hebung des Handels und der Industrie durd Morg, zuwege bringen, soll man damit vershonen.
Verr von Buch: Herrn Delbrück sind wir für seine heutige V, handlung der Frage dankbar. Was die Wiedergewöhnung des Finanie 1 an unsere Staatspapiere betrifft, so könnte in Unseren
Oder
inanz- und Bankkreisen noch vieles geschehen. Gerade in dis reisen wird vielfah aber jene Abneigung des Publikums Genie Aa Wachler weiß so gut wie ih, daß Institute bestehen, deren Ge: amtheit Milliarden von Pfandbriefen umsegt, wo der Betrieh in der Weise stattfindet, daß ‘der unterbrinzende Provinzialbankier eine erhebliche Provision bekommt. Das ist eine der verderblich\ten Maß. nahmen, die ih mir denken kann. Der Bankier soll doch der Ver, trauensmann des kaufenden Publikums sein; wenn er aber vor anderen Papieren ein Papier anpreist, für dessen Verkauf er eine Provision vekfommt, so is das mit Treu und Glauben nicht mehr ver einbar. Herr Wahler weiß wie ih, daß diese Papiere von einzelnen Vanken in sekreten Schreiben unter Zusicherung der Provisigy empfohlen wurden; eine Handlungsweise, die mich empört hat, Das ist eine unzulässige Konkurrenz für die Staatspapiere. Her Wahler follte mit Schärfe für die Beseitigung \olher Mißbräude eintreten. Schließlih dürfte doch nichts übrig bleiben als ein geseß- licher Zwang. Der“ heutige Zustand, wo die merikanische Anleihe ebenso hoch steht wie die preußische oder deutsche, ist ein unwürdiger den die Regierung nicht dulden kann. |
Herr Dr. Wahler: Ih bin ganz der Auffassung des Vor: redners, habe aber anderseits keine Macht, nah dieser Nichtung zu wirken. Es ersheint nit anständig, wenn irgend ein Bankier in dieser Weise eine Provision bekommt. (Herr von Buch: Eine heimlihe!)) Ja, mir ist bekannt, daß bei Neuemissionen nit heimlich, fondern ganz öffentlich Provisionen von 2 0/6 gegeben werden, Das beweist, daß Herr von Buch in der Sache gar nicht ret hat. Ja, wenn noch das Publikum die Provision verdiente, aber es is doch das ein Gewinn, den der Bankier macht, während das Publikum gar nichts davon hat. Jch wiederhole: es gibt sehr zahlreide Kreise mit kleinem Kapital, die bei den gesteigerten Lebensbedürf- nissen mit 32% Zinsen nicht auskommen fönnen und nit etwa aus Spekulationslust, sondern aus Not und sehr ungern \ih höher verzinslichen Papieren zuwenden. Jch habe in der leßten Zeit mit gutem Gewissen solchen Leuten empfohlen, 42 prozentige Obli: gationen zu kaufen. Ich stehe übrigens mit den Kreditbanken in keiner Verbindung; die Aufsichtsratsstellen, die ih früher hatte, habe id) nicht mehr.
Herr Dr. Lentze-Magdeburg: Schuld an dem niedrigen Kurs\tand unserer Staatspapiere ist die Konvertierung von 1897 gewesen. Bis dahin hatten unsere Staatspapiere einen sehr guten Kurs und wurden gern und viel gekauft. Durch die Kon- vertierung kam Mißtrauen gegen die Staatspapiere in das Publikum. Die Leute werden gezwungen, weil sie die 4 9% Zinsen nicht ent- behren konnten, s{lechtere, ausländische Papiere zu kaufen, und diese Gewöhnung hat angehalten. Nur eine bündige Versicherung der Re- gierung, daß auf eine Konvertierung niht mehr zu renen ist, wird wieder Sicherheit in das Land bringen und größere Kauffreudigkeit hervorrufen. Die Sparkassen haben dur die Konvertierung Millionen verloren. Wenn die Regierung erklären würde, sie würde diesen Fehler nicht wieder begehen, so würde das zur Beruhigung beitragen. Es müßte eine gefeßlihe Sicherheit gegeben werden, daß eine Kon vertierung nicht wieder eintritt.
Herr von Buch: Kein Mensch im Hause hat meine Ausführungen so verstanden, daß Herr Wahler derartige . unzulässige Pro- visionen nehme. Herr Wahler weiß sicherlih, daß ich in der Hauptsache die, Hypothekenbanken gemeint habe , daß einzelne Hypothekenbanken bis zu 5% mit ihren Provisionen gehen, und daß diese Provisionen den Vertreibern unter der ausdrü lichen Be- dingung der Verschwiegenheit zugesibert werden. (Herr Wahler: Das weiß ih nicht!) Jch kann es Ihnen beweisen. Diese heimliche Provisionswirtschaft halte ih für einen Krebs\haden. Wenn Herr Wahler Nat für die Anlegung von Papieren erteilt, tut er ein gutes Werk; DIE VeUle, DIE Herrn Wachler zum Berater haben, können ZÖndustriepapiere kaufen” Die Leute mögen mit 3100/9 niht aus- kommen fönnen, aber nah moderncr Anibaüina soll man si nicht nach seiner Einnahme s\trecken, sondern seine Einnahme fo erhöhen, daß man fo leben kann, wie man. will. An der Einschränkung der Anleihe können wir felbst mitwirken, indem wir dafür sorgen, daß nicht Anleihen für Ausgaben gemacht werden, die zwar eine An- nehmlihkeit sind, die man aber nohch aufschieben kann.
Auf Antrag des Herrn von Dziembowski wird darauf der Geseßentwurf en bloc unverändert angenommen.
_ Der im Abgeordnetenhause von dem Abg. Dr. Newoldt (freikons.) eingebrachte Geseßentwurf, betreffend die Schul- versäumnisse im Gebiete des ehemaligen Herzog- tums Pommern und Fürstentums Rügen, und der Geseßentwurf über die Verlegung der Landesgrenze gegen das Königreich Württemberg bei der preußi- schen Gemarkung Steinhofen, Oberamt Hechingen, werden ohne Debatte angenommen. |
_ Präsident Freiherr von Manteuffel teilt mit, daß vom Staats- ministerium die Einladung der beiden Häuser des Landtags zur gemeinsamen Schlußsißung auf Nachmittag 5 Uhr im Saale des Abgeordnetenhauses eingegangen ift.
e Darauf geht das Haus zur Beratung von Petitionen Die Petition des Geheimen Regierungsrats, Professors F. Kalle zu Wiesbaden um geseßliche Ci Ben I S ort- bildungs\chulen mit Unterri n dex A204 und Bürgerkunde für alle der Volks chule entwadsenen Knaben bis zum vollendeten 17. Lebensjahre wird von dem Berichterstatter der Unterrichtskommission Grafen von Haeseler warm befüwortet; der Berichterstatter beantragt, die Petition der Regierung zur Erwägung zu B ae a
raf von Hohenthal-Dölkau: Der Herr Feldmarschall Graf Haeseler hat bei der Etatsberatung geäußert, daß A aue {on zum dritten Male behandele. Er hat es troßdem verstanden, immer wieder neues Interesse dafür zu wecken. Ein Mitglied des römischen Herrenhauses, Cato, hat sein ceterum censeo no öfter wiederholt. Hoffentlih wiederholt au der Herr Feldmarschall so lauge, bis i riois hat, gn e A anan otam esse docendam. Ich bedauere,- daß die Negierung sich no niht ents{chlossen hat, dieje großzügige innere Politik G en
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
mehr mit 34 % auskommen fönnen, sondern mehr Zinsen haben
Privatpapiere unzweifelhaft, j
M 140.
Unterf uhungsf achen.
NBerkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 4. Verlosung 2c. von Wertpapieren.
5, Kommanditgesellshaften auf Akticn u. Aktiengesellschaften.
L t e Verlust- und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. Di
Dritte Griiaas zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.
| Berlin, Freitag, den 17. Juni
Öffentlicher Anzeiger.
Preis für den Naum einer 4 gespaltenen Petitzeile §0 4.
1910.
6. Grwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.
8. Unfall- und Inbvaliditäts- 2c. Versicherung. 9. Bankausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
aue gezmz s
9) Aufgebote, Verlusl- u. Fund- sachen, Zustellungen u. dergl.
[26887] Aufgebot.
Die Marie Karoline geb. Wiedmann, Ehefrau des Georg August Bosler, Hauptlehrers in Heil- bronn, hat beantragt, die verschollene, am 23. No- vember 1821 in Neuenstadt a. K., Oberamts Neckarsulm, geborene Johanne Luise geb. Lang, Ghefrau des Bürstenmachers Johannes Hofmann, zuleßt wohnhaft in Ashhausen, Oberamts Künzelsau, Tochter des Bauers Johann Georg Lang und der Christina Philippine geb. Schmid, beide in Neuen- stadt, für tot zu erklären. Die Verschollene ist im Fahre 1855' von Aschhausen aus mit threm ge- nannten Mann und ihrem Sohn Johann Georg förmlih nach Amerika ausgewandert und seitdem verschollen. Das ihr angefallene Vermögen beträgt ca. 30000 4. Die bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sih spätestens in dem auf Montag, den 16. Januar 1911, Vormittags 97 Uhr, vor dem unterzeihneten Geriht anberaumten Auf- gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes- erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Künzelsau, den 14. Juni 1910.
Königliches Amtsgericht. Buri, A.-R.
[26693] Bekanntmachung. Aufgebot.
a. Johann Friedrih Linhardt, geb. 5. September 1823 in Brandenstumpf, Gemeinde Hallerstein, Weber von dort, b. Barbara Linhardt, geb. Vates, Weberstochter ‘von Sparneck, Chefrau des Vor- genannten, c. Katharina Margareta Linhardt, geb. 16. Januar 1852 in Brandenstumpf, Tochter der zwei Vorgenannten, sämtlich zuleßt in Brandenstump wohnhaft, von dort in den 1850er Jahren na Amerika ausgewandert und verschollen, und sämtli vertreten durch den Pfleger Jakob Linhardt, Weber in Brandenstumpf, d. Elisabetha Kunigunda Hocrath, geb. 27. September 1829, und e. Lorenzie Therese Hocrath, geb. 9. September 1832, Schneiderstöchter von Zell, zuleßt dort wohnhaft und etwa im Jahre 1845 nach Amerika ausgewandert und verschollen, beide vertreten durch den Pfleger Johann Doehla, Ziegler in Mechlenreuth, f. Christiana Fuchs, geb. 28. März 1832, g. Johann Fuchs, geb. 14. Ok- tober 1834, Oekonomenkinder von Förmitz, zuleßt wohnhaft dortselbst, je am 12. März 1854 nah ‘Amerika ausgewandert und verschollen, erstere durch den Schmied Paulus Walther, leßtere dur den Oekonomen Ludwig Heinrich in Hallerstein als Ffleger vertreten, h. Christian Karl Zahn, geb. 6. Februar 1827 in Marktredwitz, zuleßt Fabrikant in Münch- berg, Ende der 1860er Jahre angeblih nach Amerika ausgewandert und seitdem verschollen, vertreten durch den K. Obersekretär Heinrich Tröger in Münchberg als Pfleger, follen je auf Antrag threr Pfleger für tot erklärt werden. Es ergeht deshalb die Auf- forderung an: a. die Verschollenen, sich \pätestens in dem auf Freitag, deu 13. Januar A911, Vormittags 9 uhe, Sitzungssaal Nr. 4, bestimmten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes- erklärung erfolgen werde, b. alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, \pätestens im Aufgebotstermine dem Ge- rihte Anzeige zu machen.
Mrs den 10. Mai 1910.
. Amtsgericht. (L. 8.) Weber.
[26697] Aufgebot.
1) Der Karl Wegscheider, Eigentümer in Nappolts- weiler, 2) der Josef Wegscheider, Landwirt, of North Baltimore, Wood County, Ohio, Nordamerika, 3) Katharina Wegscheider, ohne Gewerbe, Eigen- tümerin in Nappoltsweiler, haben beantragt, den vershollenen Christian Wegscheider, geboren am 18. Januar 1853 zu Nappoltsweiler, zuleßt wohn- haft in Nappoltweiler, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich \pä- testens in dem auf den 14. Sebvuae 19141, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Ver- ollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforde- rung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Rappoltsweiler, den 13. Juni 1910.
Kaiserlihes Amtsgericht.
[26700] Bekanntmachung.
Das Kgl. Amtsgeriht Schwabmünchen erläßt folgendes Aufgebot: Der Schreinermeister Kaspar Sÿrott in Bobingen hat als Bruder den Antrag gestellt, den verschollenen Schreiner Alois Schrott von Schwabmünchen für tot zu erklären. Der Ver- \chollene wird daher aufgefordert, sich spätestens in dem auf Freitag, den 10, Februar 1941, Vorm. 10 Uhr, vor dem unterfertigten Gerichte, Zimmer Nr. 15, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. Ferner ergeht die Aufforderung an alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, spätestens im Aufgebotstermine dem Gerichte Anzeige zu machen.
Schwabmünchen, den 10. Juni 1910.
Kgl. Amtsgeriht Schwabmünchen.
[26701] Aufgebot.
Nr. 11481. Der Landwirt Gustav Thoma in Herdern hat beantragt, den vershollenen Wilhelm Thoma, Mezger, geb. am 20. November 1868 zu Herdern, zuleßt wohnhaft in Herdern, für tot zu
erklären. Der bezeihnete Verschollene wird auf- efordert, sih spätestens in dem auf Mittwoch, en S8, März 1911, Vormittags 9 Uhr, vor dein unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widkigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Versthollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Waldshut, den 13. Juni 1910. ; Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts: Kaufmann. [26703] ch Nufgebot. Der Stellenbesißer Karl Jänsh in Dombsen, ver- treten durch den Rechtsanwalt, Justizrat Kalklowski in Wohlau, hat beantragt, den verschollenen, am 22. Oktober 1845 in Dombsen geborenen Arbeiter Wilhelm Jänsch, zuleßt woknbaft in Dombsen, Kreis Wohlau, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sih spätestens in dem auf den 15. Februar 1911, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Gefängnis- gebäude Apothekenstraße, Zimmer 12, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes- erklärung erfolgen wird. An alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Wohlau, den 13. Juni 1910.
Königliches Amtsgericht. — 4 F. 11/10.
[26683] Erbenausfgebot. Der in Liegniy wohnhaft gewesene Schneider August Karl Schwarzer ist am 20. Januar 1897 im hiesigen städtishen Krankenhause gestorben. Er ist geboren am 18. März 1836 in E bei Kamenz in Schl. als uneheliher Sohn der Johanna Schwarzer, die später als Ehefrau des Shuhmachers Mücke in Kamenz am 9. September 1875 gestorben ist. Da er, soweit ermittelt, niht verheiratet ge- wesen ist, und cine Verfügung von Todes wegen nicht hiuterlassen hat, fo ift anzunehmen, daß nach den hier maßgebenden Bestimmungen des Pr Ie all- gemeinen Landrechts sein alleiniger geled icher Erbe der preußische Staatsfiskus geworden ist. Namens dessen hat daher die hiesige Regierung die Erteilun einer Erbbescheinigung über ihre Ae nach August Schwarzer beantragt. Bevor diesem Antrage statt- gegeben wird, werden alle Personen, die nähere oder gleih nahe Grbansprüche auf den Nachlaß des August Karl Schwarzer erheben wollen, hierdurch auf- gefordert, ihre Rechte spätestens in dem am 16. De- zember 1910, Vorm. 1A Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht, Zimmer 29, stattfindenden Termine anzumelden und nachzuweisen. eschieht dies von feiner Seite, so wird nah Beendigung des Tèrmins dem preußischen Staatsfiskus die begehrte Erbbeschei- nigung nah August Karl Schwarzer erteilt / werden. Der reine Wert des Schwarzerschen Nachlasses steht noch nicht fest, wird aber voraussichtlich etwa 2500 46 betragen.
Liegnitz, den 9. Juni 1910.
Königliches Amtsgericht.
[26303] Aufgebot.
Der Taxator Max Knoche in Halle a. S., Her- mannstraße Nr. 5, hat als Nachlaßverwalter der am 10. Mai 1910 in Halle a. S. verstorbenen Schuh- warenl\ändlerin Witwe Friederike Schubert, geborene Querfurth, das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre G gegen den Nachlaß der verstorbenen
chuhwarenhändlerin Witwe Friederike Schubert, geborene Querfurth, \pätestens in dem auf den 24, Oktober 1910, Vormittags UU Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Poststraße 13—17, Erd- gelhoß links, Südflügel, Zimmer Nr. 45, anberaumten
ufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift bei- zufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrehten, Vermächt- nissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht e schlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nah der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprehenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie si{ch nicht melden, nur der Nechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nah der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprehenden Teil der Verbindlichkeit haftet.
Halle a. S., den 13. Juni 1910.
Königliches Amtsgeriht. Abteilung 7.
[26694]
In dem Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Aus- \{ließung von Nachlaßgläubigern des am 4. Januar 1909 tn Boruschin verstorbenen Wirtschaftsinspektors Ludwig Vaierlein hat das Königliche Amtsgericht in Obornik durch Urteil vom 13. Juni 1910 für Necht erkannt: Die Nachlaßgläubiger, soweit nicht ihre Nehte nah dem Gese unberührt bleiben, können, unbeschadet des Nechts, vor den Verbindlich- keiten aus Pflichtteilsrehten, Vermächtnissen und Auflagen befriedigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Be- friedigung der nicht ausgeshlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet allen Nachlaß- geen nah der Teilung des Nachlasses jeder Srbe nur für den setnem Erbteil entsprehenden Teil der Verbindlichkeit.
Oboruik, den 14. Juni 1910.
[26681] Kraftloserklärung. Den Pferdehändler Paul Gronowski zu Berlin, Landsbergerstraße 115, bei Nathan, habe ich durch die ihm ausgehändigte Vollmacht, datiert vom April 1910, zum Einkauf von Pferden bis zum Betrage von 5000 6 in meinem Namen ermächtigt. Unter dem 1. Mai 1910 habe ih diese Vollmacht wider- rufen. Gronowski hat mir aber die Vollmachts- urkunde nicht zurückgegeben. Ich erkläre diese Voll- mahtsurkunde hiermit für kraftlos,
; (gez.) Josef Stehr. Berlin, Neue Noßstraße 7. u Zwecke der öffentlichen Zustellung bekannt gemacht. : Berlin, den 1. Juni 1910. Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 96.
[26680] Dem Rechtsanwalt Dr. Wohlfarth in Genthin hat die hier lebende Rentnerin Frau Pauline Schleswig Witwe zu ihrer Vertretung in den Zwangs- vollstreckungsverfahren gegen den Friß Düker von Milow und Charlottenburg und Fräulein Minna Düker daselbst zu den Grundakten von Friedrichs- felde, Kreis Niederbarnim, Band 24 Blatt Nr. 808 und von Milow Band 2 Blatt Nr. 187 Spezial- vollmacht sowie ferner im November 1909 General- vollmacht erteilt. Diese Vollmachtsurkunden werden hierdurh für kraftlos erklärt.
Wiesbaden, den 9. Junt 1910.
Als Generalbevollmächtigter der Frau Pauline Schleswig Witwe :
Dr. Nomeiß, Justizrat. Einverstanden. P. Schleswig. Beschluß.
Die öffentlihe Zustellung der Kraftloserklärung der Vollmacht, die von Frau Pauline Schleswig dem Nechtsanwalt Dr. Wohlfarth erteilt ist, wird bewilligt.
Genthin, den 13. Juni 1910.
Königliches Amtsgericht. (gez.) Niemann. Beglaubigt und veröffentlicht:
Genthin, den 14. Juni 1910.
“s S.) Puschmann, Assistent, als Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.
[26692] D T:
Der am 11. März 1905 vom Amtsgerichte Lud- wigshafen a. Nh. (Nachlaßgericht) erteilte Erbschein, der die Erbfolge auf das am 19. Dezember 1904 zu Ludwigshafen a. Nh. erfolgte Ableben der Klara Thomas, L porenen Erlenwein, Ehefrau des Tüncher- meisters Jakob Thomas ebenda bezeugt — Nachl.-Reg. Nr. 592/04 — und von dem am 16. März 1905 sowie am 29. September 1906 je eine Ausfertigung erteilt ist, wird hiermit für kraftlos erflärt.
Ludwigshafen a. Rh., 11. Junt 1910.
Kgl. Amtsgericht. (Nachlaßgericht.)
[26688] N Durch Aus\{lußurteil voni 15. Juni 1910 ist der am 19. Dezember 1841 geborene Landwirt Julius Woock für tot erklärt worden. Als Todestag ist der 31. Dezember 1892 festgestellt. Bahn, den 15. Juni 1910. Kgl. Amtsgericht.
[25984]
Durch Aus\{lußurteil vom 7. Juni 1910 ist der Wechsel d. d. Brit, den 28. September 1909, fällig am 28. Dezember 1909, über 500 4, von Karl Döhring in Briß auf Marx Ehrhardt gezogen und von diesem angenommen, durch das unterzeichnete Gericht für kraftlos erklärt worden.
Berlin, den 7. Juni 1910.
Königliches Amtsgericht Berlin-Wedding.
[26698] Im Namen des Königs!
In der Aufgebots\ahe des Walzwerkbesigers Hermann Böllinghaus in Remscheid hat das König- lihe Amtsgericht in Nemscheid durch den Gerichts- assessor Dr. Landwers für Necht erkannt: Der Hypo- thekenbrief über die im Grundbuche von Nemscheid Band 78 Artikel Nr. 3098 in Abteilung 111 unter Nr. 8 für den Walzwerkbesizer Hermann Bölling- haus in Remscheid eingetragene Forderung von 5000 M, verzinslih mit vier Prozent, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.
Remscheid, den 13. Juni 1910.
Königliches Amtsgericht. [26699] Bekanntmachung.
Durch Aus\{lußurteil Herzoglichen Amtsgerichts in Sandersleben vom 14. Juni 1910 ift der für die Ehefrau des Stellmachermeisters Otto Nägler, Emma geborene Simon, hier, vom Herzoglichen Amtsgericht hier ausgestellte Hypothekenbrief vom
/ 8. Oktober 1886 über ihre Hypothek von 900 4,
eingetragen auf dem im Grundbuch von Sanders- leben Band 1 Blatt 43 geführten Grundstücke, für kraftlos erklärt worden. Sandersleben, den 14. Juni 1910. Herzoglich Anhaltishes Amtsgericht.
[26702
Durch Aus\{lußurteil ist der Hypothekenbrief vom 23. April 1891 über die im Grundbuch von Herring- geufen, Kreises Wittlage, Band 1 Blatt 17 Abt. 111 Nr. 5 auf der zu Herringhausen belegenen Schulte- hen Halberbenstätte Nr. 17 für die Kaplanei zu Osterkappeln eingetragene, nah Band [lll Blatt 101 des Grundbuchs von Herringhausen zur Mithaft übertragene Hypothek A 1500 4 Darlehn, mit O 389% seit 21. April 1891 verzinslich, für raftlos erklärt worden.
Wittlage, 9. Juni 1910.
Königliches Amtsgericht.
Königliches Amtsgericht. L.
[26655] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Frieda Schwersenz, geb. Janke, in Schöneberg, Frit Neuterstraße 8 bei Gräfe, Kiägerin, Prozeßbevollmächtigter: Nehtsanwalt Dr. Ernst Lebin in Berlin SW. 68, Friedrichstraße 44, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Erwin S Âwertna früher in Schöneberg, Gothenstraße 12, jeßt un- bekannten Aufenthalts, in den Akten 7. R. 223. 10, Beklagten, wegen Ehescheidung, mit dem Antrag, die Che der Parteien zu scheiden, den Beklagten für den allein {huldigen Teil zu erklären, ihm auch alle Kosten zur Last zu legen. Die Klägerin ladet den Beklagten ¿zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts 11 in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 29—31, Zimmer 40, auf den 14. Oktober 1910, Vormittags 10 Uhr, mit der Auffor- derung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Au ung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge- macht. Berlin, den 11. Juni 1910.
Meinke, Gerichts\hreiber des Königlichen Landgerichts 11.
[26656] Oeffentliche Uen,
Die Frau Margarethe Schmidt, geb. Harwitz, in Schöneberg, Bahnstraße 34, bei Darwiß, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Langkau in Berlin SW. 48, Friedrichstraße 248, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Heinrich Schmidt, früher in Schöneberg, jeßt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, in den Akten 7. R. 224. 10 wegen Ghe- [Bepung, mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu \heiden und auszusprehen, daß der Beklagte die Schuld an der Scheidung trägt. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts 11 in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 29—31, Zimmer 40, auf den 18, November 1910, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde- rung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Bu e ens wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 11. Juni 1910.
Meinke,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts Ix. [26657] Oeffentliche Zustellung.
In der Chesache der Frau Anna Bußlaff, geborenen Himpel, in Berlin, Gräfestraße 2, Klägerin, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Müller in Berlin, Behrenstraße 53 11, gegen ihren Ghemann, den Gastwirt Gustav f da viless in Berlin,
lan-Ufer 92, wohnhaft gewesen, ff unbekannten lufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung — 1. R. 442. 09 —, ladet die Klägerin den Beklagten von neuem zur r vin Verhandlung des Rechts: streits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts 11 in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer Nr. 29/31, Zimmer 33, auf den 29. Oktober 1910, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf- forderung, einen bei dem (En Gerichte zu- gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht.
Verlin, den 13. Junk 1910.
Gundlach, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I1.
[26658] Oeffentliche Zustellung.
In der Chesache der n Ingenieur Clara Glauer, geborenen Voß, in R öneweide, Brüken- firaße 4, jeßt in Dresden, Gußkowstraße Nr. 31 bei der Mutter wohnhaft, Klägerin, Prozeßbevoll- mächtigter: Nehtsanwalt Ór. Sonnenbrodt in Berlin, Tempelhofer Ufer 21, gegen ihren Ehemann, den Ingenieur Rudolf Glauer in Niederschöneweide, Brückenstraße 4, wohnhaft gewesen, jeßt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung — 1. R. 51. 09 — ladet die Klägerin den Beklagten von neuem zur mündlichen Verhandlung des Rechts: streits vor die erste Zivilklammer des Königlichen Landgerichts IT in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 29—31, Zimmer 33, auf den 29. Oktober 1910, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht.
Verlin, den 13. Junt 1910.
Gundlach, Aktuar, als Gerichts\{hreiber des Königlichen Landgerichts Il. [26659] Oeffeuntlicye Zustellung.
Die verehelihte Grubenarbeiter Rojalie Trzensiok, ge Ullmann, in Miechowit, Kirchstraße 9, Bree vevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. VDobrzynski in Beuthen D.-S., klagt gegen dea Grubenarbeiter Franz Trzeusiok, früher in Miehowiß, jeßt in Amerika unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte sie im Jahre 1905 ohne Grund verlassen habe, bisher nit zurückgekehrt sei, bei seinem Weggange fämtlihes Mobiliar, Kleidungsstücke usw. zertrümmert, einen Teil verseßt und die Klägerin mittellos zurückgelassen habe, daß der Beklagte nur einmal am 4. Mai d. I. an die Klägerin geschrieben und fie in diesem Briefe be- \{impft habe, und daß sein Aufenthalt seit länger als einem Jahre unbekannt fei, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den {huldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen L ELAR des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Königlichen Landgerihts in Veuthen O.-S., Mietsräume, Parallelstraße Nr. 1 — Zimmer Nr. 9 — auf den 8, Oktober 1910, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich dur einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll«
mächtigten vertreten zu lassen. 5: R. 76/10. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.