1910 / 143 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Jun 1910 18:00:01 GMT) scan diff

des silbernen Kreuzes desselben Ordens: dem Fähnrih Baron Wrangell im Braunschweigischen “Lnfanterieregiment Nr. 92;

der demselben Orden angeschlossenen silbernen Verdienstmedaille:

den Vizefeldwebeln Röttger, Schünemann und

Schmidt in demselben Regiment;

der demselben Orden angeschlossenen bronzenen Verdienstmedaille mit der Krone:

den Sergeanten Schoppe, Dickhut, Eggers, Koch, Reinecke, Giese, Plagge, * Arnecke, Warnedcke, Greune, Schaare, Schridde, Weickardt, Dreyer, Kuhfuß und A : | i

den Unteroffizieren Rehenberg und Ehlers sowie

dem (Gefreiten Hennecke,

sämtlich in demselben Regiment;

der demselben Orden angeschlossenen bronzenen z Verdienstmedaille:

den Gefreiten Rollwage, Holldorf und Schnur, den Musketieren Reinhardt und Nothnagel, sämtlich in demselben Regiment, |

den Gefreiten Dunker, Petersen, Witte, Gades und Behrens, sämtlich im Braunschweigischen Husarenregiment B 1: des Großoffizierkreuzes des Königlich Bulgarischen

3 Militärverdienstordens:

dem Obersten von Einem, Kommandeur des Braun- shweigishen Jnfanterieregiments Nr. 92,

dem Obersten Freiherrn von Humboldt-Da hroeden, Kommandeur des Braunschweigishen Husarenregiments Nr. 17, und :

dem Obersten Stolzenburg, Kommandeur dèr 30. Feld- artilleriebrigade ;

des Kommandeurkreuzes desselben Ordens:

dem Major Grafen von Moltke und

dem Major von Alt-Stutterheim im Braunschweigischen Jnfanterieregiment Nr. 92; des Ritterkreuzes mit der Krone desselben Ordens: dem Hauptmann Grafen von Carmer, den Oberleutnants Stieler von Heydekampf, von Gureßky-C orniß, von Kalm, von Brömbsen, Kobus und von Broeer, i sämtlich in demselben Regiment, E : den Oberleutnants von Koch und von Gizicki im Braunschweigischen Husarenregiment Nr. 17; des Nitterkreuzes desselben Ordens: dem Oberleutnant von Glan, : den Leutnants Hartwieg, von Olfers, von Kraaß- Koschlau, von Trotha, von Löbbecke, von Eschwege, Kutzen und Freiherr von Cramm, \ämtlih im Braunschweigischen Nr. 92, und von Kaufmann, von Tempski, Lieberkühn und von Drauwiß Hellwig, \ i sämtlih im Braunschweigischen Husarenregiment Nr. 17; des silbernen Kreuzes mit der Krone desselben Ordens: dem Obermusikmeister Harsing im Braunschweigischen Husarenregiment Nr. 17; des silbernen Kreuzes desselben Ordens: den Feldwebeln Gottschall und Wernecke, dem Vizefeldwebel Witte, sämtlih im Braunschweigischen Nr. 92, und : dem Wachtmeister Heinsen im Braunschweigischen Husaren- regiment Nr. 17 ; sowie des silbernen Kreuzes des Königlih Bulgarischen Zivilverdienstordens: dem Obermusikmeister Hischer im Braunschweigischen Jn- fanterieregiment Nr. 92.

Jnfanterieregiment

Jnfanterieregimenti

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Oberpostkassenbuchhalter Hornke in Halle (Saale) und den Oberpostsekretären H. L. E. Schmidt in Frankfurt (Main) und Winkler in Glogau bei ihrem Scheiden aus dem Dienst den Charakter als Rehnungsrat zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Regierungsrat Neumann bei der Direktion der Zölle und indirekten Steuern zum Oberregierungsrat sowie die Regierungsassessoren Reichard bei der Direktion der Nerkehrs\teuern und Dr. Carl beider Direktion der Zölle und indirekten Steuern zu Regierungsräten zu ernennen.

Bekanntmachung.

Der Herr Reichskanzler hat durch Erlaß vom 4. Juni 1910 den Antrag der K. K. priv. A ssicurazioni Generali in Trie st auf Einführung neuer Rechnungsgrundlagen und neuer Versicherungsbedingungen für die Lebensversicherungsabteilung genehmigt, und zwar ;

1. Allgemeiner Versicherungsbedingungen für Todesfall-, Erlebensfall- und gemischte Versicherungen (Tarife 1 A R, L, 1D, 13, 13A, 13B, 13C, 13D, 13E; 4B, 4BM, 8A, 8B, 8C, 8D),

IT. Allgemeiner Versicherungsbedirgungen für Versiche- rungen mit abnehmenden- Prämien (Tárite 17, 1/A/- 170),

TIT. der Bedingungen, betreffend die Ausdehnung der Haftung der Gesellschaft auf die Kriegsgefahr,

IY. Allgemeiner Versicherungsbedingungen für Hypothekar- Lebensversicherung. Berlin, den 18. Juni 1910. Das Kaiserlihe Auffichtsamt für Privatverficherung. Jn Vertretung : Klehmet.

Die von e ab zur Ausgabe gelangende Nummer 38 des Reichsgeseßblatts enthält unter

Nr. 3792 das Geseß, betreffend die Aufstandsausgaben für Südwestafrika, vom 15. Juni 1910, und unter

Nr. 3793 die Bekanntmachung, betreffend die dem JInter- nationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste, vom 15. Juni 1910.

Berlin W., den 21. Juni 1910.

Kaiserliches Postzeitungs8amt. Krüer.

Königreich Preußen.

SeineMajestät der König haben-Allergnädigst geruht:

infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Brieg getroffenen Wahl den besoldeten Beigeordneten (Zweiten Bürgermeister) Otto Riba daselbst als Ersten Bürgermeister dieser Stadt für die geseßlihe Amtsdauer von zwölf Jahren,

infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Duisburg getroffenen Wahl den | bisherigen Stadtbauinspektor der Stadt Kiel Karl Pregizer als besoldeten Beigeordneten der Stadt Duisburg für die geseßlihe Amtsdauer von zwölf Jahren,

infolge der von der Stadtverordnetenversamnwalung zu Duisburg getroffenen Wahl den Fabrikbesißer Hugo Morian in Duisburg-Meiderih als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Duisburg für die geseßlihe Amtsdauer von sechs Jahren und

infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Lennep getroffenen Wahl den Rentner Louis Dürholt da- selbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Lennep für die geseßliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Dem Polizeitierarzt Dr. Beecker zu Cöln is die fommissarishe Verwaltung der Kreistierarztstelle zu Call im Kreise Schleiden übertragen worden.

Die Forstkassenrendantenstelle für die Oberförstereien Kempfeld, Morbach, Dhroneccken und Hermesfkeil mit dem Amtssiß in Morbach ist zum 1. Oktober 1910 zu beseßen. Bewerbungen müssen bis zum 10. Juli d. J. eingehen.

Nichtamlliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 21. Juni.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute vormittag im Neuen Palais bei Potsdam die Vorträge des Chefs des Militärkabinetts, Generals der Jnfanterie Freiherrn von Lyncker und des Chefs des Marinekabinetts, Vizeadmirals von Müller entgegen.

Der Ausschuß des Bundesrats für Handel und Ver kehr hielt heute nachmittag eine Stßung.

Der Königlich norwegishe Gesandte von Ditten hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Legationssekretär Michelet bis auf weiteres die Geschäfte der Gesandtschaft.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. Flußkbt. „Tsingtau“ am 18. Juni in Macao angekommen und am gleichen Tage wieder in See gegangen.

S. M. „Cormoran“ ist gestern in Jap eingetroffen und geht heute nah Matupi in See.

S. M. Flußkbt. „Otter“ ist am 18. Juni in Chuhan angekommen.

S. M. S. „Jaguar“ is gestern von Tfingtau in See gegangen.

__ Cöln, 21. Juni. Seine Majestät der König von Sachsen ist, „W. D. V zufolge, gestern abend hier ein- getroffen und hat im Domhotel Wohnung genommen.

Sachsen-Wcimar.

Unter Glockengeläut hielten, „W. T. B.“ zufolge, gestern mittag Jhre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin, begrüßt von den Spißen der Be- hörden, ihren feierlihen Einzug in die Stadt Jena. Jn der NAula des neuen Universitätsgebäudes fand ein Festakt statt. Nachmittags brachte die Studentenschaft dem hohen Paare einen Huldigungszug dar. Die Abreise erfolgte um 5 Uhr.

Frankreich.

Die Deputiertenkammer seßte gestern, „W. T. B.“ zufolge, die Beratung der JInterpellationen fort. E Als ein Mitglied der Rechten über den Unterricht sprach und die Lebrer tadelte, daß sie unpatriotish seien, und den Professor Thalamas beftig angriff, übershrieen ihn. die Linke und die äußerste Linke und flapperten mit den Pultdeckeln. Hierauf wurde die Sißung unter großem Lärm abgebrohen. Nach Wiederaufnahme der Sizung richtete der Abg. Cruppi an den Ministerpräsidenten Briand die Auf- forderung, mit der Mehrheit der Linken zu regieren, die ihn loyal unt treu unter allen Umständen stützen würde.

Schweiz.

Der Nationalrat hat, wie das „W. T. B.“ meldet, gestern dem Beschluß des Ständerats, einen Kredit von 24 Millionen für die Tieferlegung des Hauenstein- tunnels zur Verbesserung der Gotthardzufahrt zu bewilligen, zugestimmt.

Türkei.

Das Ministerium des Jnnern hat an die Dro beeriis ein Rundschreiben gerichtet, in dem, „W. T. B.“ zufolge erklärt wird, daß die Mächte endgültig die Wahrung dex Suzeränitätsrechte der Türkei auf Kreta sowie der Rechte der Mohammedaner daselbst beschlossen hätten. Weitèr wird in dem Schreiben der polsuna Ausdruck gegeben, daß die Be mühungen der Pforte für eine endgültige Lösung der Kreta: frage erfolgreich sein werden. Schließlich wird die Bevölkerung aufgefordert, den Bemühungen der Regierung zu vertrauen und jede Aufregung zu vermeiden, durch die die türkischen Jnteressen nur geschädigt würden. Amerika.

Der Präsident der Vereinigten Staaten von« Amerika Taft hat, einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge, die Eisenbahnvorlage unterzeichnet.

Afsien. Der Vizekönig von Hupe-Hunan hat- nach einer Meldung des „New York Herald“ aus Peking vier hohe Offiziere verhaften lassen, die beshuldigt werden, fih an der revolutionären Propaganda beteiligt zu haben. Der Vizekönig glaubt, daß durch diese Verhaftungen eine Bewegung im Keime erstickt ist, die darauf gerichtet war, eine Militärliga ins Leben zu- rufen, um die Armee und dur diese die Ry gierung zu beherrschen. Die kritishe Lage in Hunan wird dur große Uebershwemmungen noch verschlimmert. Jn dem nörd- lichen Teile von Tschangtefu soll der Verlust an Menschenleben ungeheuer groß sein. j

Afrika.

Nach einer vom „W. T. B.“ verbreiteten Meldung aus ges sind am 17. d. M. alle türkishen Jnstrukteure nach der Türkei abgereist.

Aus Oran wird, obiger Quelle zufolge, gemeldet, daß ebenso wie kürzlih in der Gegend von Metarka nunmehr au im Norden des Mulujaflusses eine militärishe Expedition zur Herstellung gesicherter Zustände in der französischen Einfluß; \sphäre unternommen werden soll. pu diesem Zweck wird iu Udschda ein aus 1100 Mann bestehendes Truppenkontingent zusammengezogen.

Koloniales.

Fm JIuniheft des „Tropenpflanzers“, Organs des Kolonial wirtshaftlihen Komitees (Berlin, Unter den Linden 43), veröffentli Dr. A. H. Berkhout-Wageningen den ersten Teil eines Berichts über seine hauptsächlih zum Studium der Kautschukkultur unternommene Reise nah Asien. Der Verfasser, der früher längere Jahre in Hol ländisch - Indien als Forstmann tätig war, schildert in diesem ersten Teile seines Neiseberihts die Ausreise und matt über die wirtshaftlißen Verhältnisse, die Kautshuk- und die anderen Kulturen in den Vereinigten Malaien - Staaten allgemein interessierende Angaben. Ohne Zweifel wird der Bericht interessante Vergleihe mit dem die gleihe Frage bebandelnden Bericht von D. Sandmann, der vor kurzem ebenfalls im „Tropenpflanzer“ veröffentliht worden ist, ergeben. In einen Artikel über „das Trockneu der Kopra" gibt A. Dommes, der längere Zeit in Neuguinea als Pflanzungéleiter tätig war, für die Praxis wichtige Fingerzeige. Dr. Cl. Grimme behandelt in einem weiteren Aufsatz die „Narraspflanze“, die im Haushalt der Eingeborenen

von Deutsh-Südwestasrika von größter Bedeutung ist; sie bildet sür

die etwa 2000 Eingeborenen der Walfischbaigegend außer Fischen die einzige Nahrung und is wegen der ölhaltigen Kerne der Früchte aud für die Fettindustrie von Interesse. Die Mitteilungen über die Nassen der wichtigsten Haustiere in Afrika von D. Kürchhoff »oerden fortgeseßt. Des weiteren enthält das Heft kleinere Beiträge über den Weinbau in den Tropen, die Bananenkultur in Nicaragua, die Sago gewinnung in Niederländisch-Indien sowie eine Menge kürzerer Mit teilungen über verschiedene tropishe Nußpflanzen und handelsstatistische Notizen aus fremden Gebieten.

Nr. 21 des „Eiscnbahnverordnungsblatts", heraut

gegeben im Minifterium der öffentlihen Arbeiten, vom 16. Juni, hat

folgenden Inhalt : Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 7. Juni 1910, betr. anerkannte Fachshulen; vom 7. Juni 1910 betr. Eisenbahntöchterhort. Nachrichten.

Statiftik und Volkswirtschaft. Znr Berufsstatistik des Deutschen Reichs für 1907.

Bon den 61,7 Millionen der Reichsbevölkerung lebten nah de Zäblung am 12. Juni 1907 11 792019 Personen oder 19,11 v. Ÿ in den 42 Großstädten des Reichs. Von der Großstadtbevölkerun] sind 3 283 137 oder 27,84 v. H. Kinder unter 14 Jahren ; im Alter vo! 14 bis 30 Jahren standen 32,15 v. H. (3 791 317); 34,22 v. H. (4 034 476) waren 30 bis 60 und 5,79 v. H. (683 033) 60 Jahre und darübr! alt. (56 Personen unbekannt.n Alters sind aufgeführt, das sind 0,00 v. P). Die Altersklassen, welhe die Jahre der eigentliche (Frwerbsfähigkeit umfassen, sind bei der Großstadtbevölkerung stärke besetzt als bei der übrigen, nichtgroßstädtischen Bevölkerung, eine Folg der Zuwanderung. Zum Vergleich sei hier die Verteilung der Gesamt bevölkerung der übrigen, nichtgroßstädtischen Gemeinde auf die entsprechenden 4 Alteréklassen gegeben :

der Zahl nah v. H. (Großstädte v.H.)

unter 14 Jahren 16 885 499 33,82 27,84

14 bis 30 Jahre 13 584 623 27 21 32,10

30bis60 „i 15 445 089 30,93 31,22

60 und darüber 4 008 351 8 03 5,79

unbekannt. . 4 948 0/01 0,00

insgejamt . 49 928 510 100,00 100,00.

Sowohl unter den Erwerbstätigen, als auch unter den Angehörigt" ohne eigenen Hauptberuf zeigt f

j ih das gleiche Verhältnis eint geringeren Anteils der Kinder und der Alten und einer höher! Beseßung der mittleren Altersstufen in den Großstädten gege" über tem Reichödurhshnitt. Unter den Erwerbstätigen d Großstädte sind 0,24 v. H. Kinder unter 14 Jahren und 4,29 v. Þ 60 Fahre und darüber Alte, in den übrigen Gemeinden ist der Vel hältnisanteil der Kinder 1,31 und der der Alten 7,76 von der Gesam" zahl der Erwerbétätigen. Das gleiche Bild geben die Ve! hâltniszahlen für die Angehörigen. Von 100 Angehörigen in d Großstädten find 56,02 Kinder, 16,99 14 bis 30 Vahre alt, 240 230 bis 60 Jahre alt und 2,99 âlter, während von den Angehörig!! im übrigen Neichösgebiete 66,24 auf Kinter, 11,98 auf 14- 20 jährige, 17,80 auf 80 bis 60 Jahre alte und 3,98 y, H. auf ütt 60 Jahre alte entfallen, Die vier Veyölkerungêgruppen, die sich nad ihrer Beziehung zum Hauptberufe bilden, verteilen sih nämlich nad dem Alter in folgender Weise:

Großstadtbevölkerung Fahre: unter 14 14 bis 30 30 bis 60

Grwerbstätige A—E) -

( O 12 101 2.400 161 2356737 213 526 38 Dienende (bei der i Herrschaft) -

288 O7 U S slose Seld- i De bige A 04e 24868 240601 293796: 7

ehôrige ohne 3 Ange piberuf . 3196301 969516 1369124 170559 10. Uebrige Bevölkerung l Sahre: unter 14 14bis30 30bis60 Sund uUnbe-

darüber Tannt Erwerbstätige. 284 685 9651 166 10210535 1695 665 2748 Dienende

2 26005 710069 107928 17406 40 Berufslose Selh-

ständige . + « 334013 285959 762036 1319911 1480 Angehörige . 16239 846 2.937429 4364595 975 369: 680. Die Betrachtung der Anteile der Altersstufen an der Zahl der (rwerbstätigen der einzelnen Berufsabteilungen in den Großstädten gegenüber denen in den übrigen Gemeinden gestaltet sih ebenso wie die Verteilung für die Erwerbötätigen A—E insgesamt (eine Aus- nahme macht allein die Altersstufe von 16 bis 30 Jahren bei der Berufsabteilung D). Der Zahl nach verteilen sich die Erwerbstätigen der Altersklassen auf die Berufsabteilungen, wie folgt: Berufs- unter ¿ i (0 2. abteilung 16 J. 16-30 H 802002 "00270. S U, dar, UNber, in den Großstädten

A! 2 876 26 892 25 063 14 738 1 593 B? 138 907 1 281 109 1059 795 310638 16757 C5) 52 027 559 054 02400 1894600 T1 119 D‘ 8 536 68 471 79 225 44 872 2 886 8 5 163 269 227 180 817 56 949 3 898 in den übrigen Gemeinden im Reich

A) 882058 3251536 3299 994 2121496 256261 750 B 561374 3630337 3142203 10393563 74956 811 O) 76575 718216 904809 8361404 831614 879 D) 19970 946322 86337 69969 6756 40 p) 18282 682871 8364369 143002 13677 268.

Wie von der Selautiasl der im Reiche gezählten Erwerbstätigen der beiden Berufsabteilungen C und D die in der Großstadt lebenden, im Handel und Verkehr erwerbend Tätigen etwas über ein Drittel und die mit Lohnarbeit wechselnder Art fih Ernährenden sogar nahezu die Hälfte aller im Reiche betragen, so ist auch der Anteil jeder der einzelnen Altersklassen der großstädtishen Erwerbs- tätigen dieser beiden Berufsabteilungen am größten, den Durchschnitt des Anteils der Großstädter an der Reichsbevölkerung am weitesten ibersteigend. Den höchsten Anteil von 47,85 v. H. aller Erwerbs- tätigen der gleihen Berufsabteilung und der gleichen Altersstufe er- reien die 30- bis 50jährigen Lohnarbeiter wechselnder Art (D) in der Großstadt und unter den Crwerbstätigen des Handels die großstädtischen C-Personen der Ne von 16 bis 30 Jahren (mit 43,77 v. H.). Unter den 50- bis 70 jährigen Personen der Abteilung D entfallen 42,80 v. H. der im Reiche gezählten auf die Großstadt. Die entsprechende Zahl für die 16 bis 30 Jahre alten großstädtishen Lohnarbeiter (wechselnder Art und persönlicher Dienstleistung) stellt sfich auf 41,98 v. H. und für die in der Großstadt gezählten VJugendlichen, die im Handel be- chäftigt sind, auf 40,46 v. H. Die 30- bis 50 jährigen und die 50 bis 70 Jahre alten großstädtishen im Handel Berufstätigen überragen auch noch den Durchschnitt weitaus, die Großstädter unter ihnen machen 38,75 bezw. 34,39 v. H. der im Reiche ermittelten gleich- altrigen Berufsgenossen aus. E i

Von der Gesamtbevölkerung der Großstädte sind 6,875 Millionen ledig, 4,261 Millionen verheiratet (oder getrennt lebend) und 656 050 verwitwet oder gerichtlih geschieden. Dieje Zahlen verteilen sih auf die Bevölkerungsgruppen in folgender Weise:

ledig - verheiratet verwitwet Erwerbstätige (A—E) . . 2461226 2 248 393 272 984 Dienende bei der Herrschaft

388 509 3 887 9 966 Berufslose Selbständige .

60 und unbe- darüber fannt

245 962 155 597 300 025 Angehörige ohne Hauptberuf 3 779341 1 853 094 573 075. Während bei den Erwerbstätigen der Anteil der Verheirateten in den Großstädten geringer ist als im Neich im ganzen, sind unter den Angehörigen in den Großstädten 32,5 v. H. verheiratet, im Neiche

dagegen ein geringerer Bea tatolas nämlich 26,1 v. H.

Fn den 42 Großstädten des Reichs sind 8,39 Millionen evan- gelish, 3,04 Millionen der Gesamtbevölkerung katholisch und 269 827 judisch. Im Reich insgesamt sind 38,37 Millionen Evangelische ge- zählt worden, die Katholiken sind mit 22,94 Millionen în der Ge- samtbevölkerung vertreten, und insgesamt sind 566 999 Israeliten er- mittelt, sodaß also nahezu die Hälfte aller Juden in den Groß- städten lebt.

Zur Arbeiterbewegung.

Die Arbeiter und Arbeiterinnen der Ersten deutschen Fein-Jute-Garnspinnerei, A.-G. in Berlin sind, den Blättern zufolge, im Ausstand. Ihre Lohnforderungen betragen 11 bis 13 Prozent. Nur ein kleiner Teil der Spinnerei kann arbeiten. |

Die Bauarbeiter von Kiel und Umgebung haben, wie .W. T. B.* meldet, gestern fast durhweg die Arbeit wieder auf- genommen. i

Der am 1. August 1906 mit dem Verein der Elberfelder Herren- und A abenkonfektion abgeschlossene Tarif ist, wie die „Köln. Ztg." mitteilt, von den beteiligten Organisationen gekündigt worden, und da die Kündigungsfrist sechs O beträgt, läuft er am 1. August dieses Jahres ab. Den Unternehmern werden tin den nächsten Wochen neue Forderungen unterbreitet werden. Die Gehilfen, die bei den Zwischenmeistern beschäftigt sind, werden diesen ebenfalls neue Forderungen überreichen. 5

Wegen Lohnstreitigkeiten haben nah demselben Blatte etwa 100 Arbeiter der Militäreffekten- und Lederwarenfabrik Arnade-Moys in Görliß die Kündigung eingereiht.

Aus Huddersfield wird dem „W. T. B.* telegraphiert : In dem Streit zwishen Unternehmern und Arbeitern der Woll industrie haben beide Teile einem vi a Abkommen zugestimmt, das eine künftige Regelung. der strittigen Punkte durch ein Schieds- gericht vorsieht. Dadurch wird der drohende Ausstand abgewendet.

(Weitere „Statistishe Nachrichten“ s. i. d. Ersten Beilage.)

Kunst und Wissenschaft.

Bei Schulte haben si mehrere Königsberger Künstler zu einer Auéstellung vereinigt, die auf das moderne Kunstleben der ostpreußt- schen Stadt recht günstige Schlüsse ziehen läßt. Es wird durchweg Ges{mackvolles und Individuelles geboten. Udo Peters zeigt eine Anzahl typischer Kanallandschaften von kräftiger, saftiger Färbung und weiß auch \{einbar so unmalerishen Dingen wie einem Torf- haufen viel abzugewinnen. Paul Schroeter, Cdmund Scha efer, W. Bertelsmann und Karl Krummacher interpretieren die Königsberger Landschaft jeder in seiner eigenen Art recht an- ziehend. C. Weidemeyer vertritt die Nadierung und F. Blau liefert feine Federzeihnungen in biederem Stil. Eine zweite Sonderausstellung hat die junge Worpsweder Künstlervereinigung

L abei d Forstwirtschaft, ?) Industrie und Bergbau, ?) Handel und écteke: 1) For wechseluder Art oder persönliche Dienst- leistung nicht bei der Herrschaft lebender Personen, *) Oeffentlicher Dienst und freie Berufe.

Biene* veranstaltet, der gegenüber die alten Worpsweder freilih wie Recken ersheinen. Immerhin ist es eine Gilde recht lieben8würdtger,

wenn auch noch vielfah dilettantisher Künstler, von denen besonders.

Ed. Andersen und Emil Grau als tüchtige Landschafter genannt werden müssen. A. Rehahn schildert einen trüben Tag am Haff stimmungsvoll und H. Graefe versteht sih gut auf die Wirkung der Guaschefarben. Von einzelnen Künstlern endlih stellt Attilio Sacchetto eine Gruppe von meist großen Kohlezeihnungen aus, in welchen er besonders Mondscheinstimmungen mit Erfolg feiert, aber auch sehr gute Bildnisse herstellt. Der Beardsley-Epigone Alastair zeigt eine Sammlung recht geistreih gezeihneter Blätter, die in größerer Menge allerdings etwas etintônig wirken. Auch die gleihar g auf grünblau gestimmten Landschaften von Theodor Carl Butler, unter welchen sich manches gute Bild findet, werden dur die große Zahl um jede Wirkung gebracht Eine gewählte kleine Kollektion bietet ferner Otto Thiele: Ein Rostoker Marítbild, ein Interieur mit Figuren und zwei gute lichterfüllte Ansichten aus Venedig.

Im KunstsalonGurlitt sind durhweg gute, wenn auch nicht neue Bilder von, man möchte fast sagen, alten Meistern ausgestellt. Ich meine damit bekannte Größen und Stützen der deutschen Kunst, wie Bölin, Sperl, Ludwig von Hoffmann, Hans Thoma, Toni Stadler, Uhde, Max Klinger und Trübner. Ueberfllissig, jeden von ihnen noch zu kennzeihnen. Klingers Homer, der als alter nackter Mann am Meeresstrand steht und gewissermaßen seine Visionen herauf- beschwört, wird vielleiht vielen neu sein. Auch Böcklins Berg- landschaft, die er wohl dem Apennin entnommen hat, ist von be- sonderem Interesse und gehört malerisch zu seinen besten Werken.

Endlich wird man sich an Thomas badenden Jungen am Wasserfall

herzlich freuen. Auch auf ein {chönes Hofbild von Thaulow und einen Wasserfall mit röhrendem Hirsch von G. Courbet sei be- sonders hingewiesen. I

Land- und Forstwirtschaft.

Die Rechtsquellen für den landwirtshaftlihen Arbeitsvertrag in Deutschland.

Die rechtlihe Grundlage für die Arbeitsverpflihtung in land- wirts{aftlihen Betrieben bildet zumeist der er Lea D D ein Vertrag, in dem die Vertragschließenden die Leistung von Arbeit durch den einen und die Leistung von Entgelt durch den anderen vereinbaren. In den Fällen, in denen jemand geseylich zur Leistung von Ärbeit, sei es auf Grund des Privatrechts oder des öffentlihen Rechts, verpflichtet ist, iegt kein Arbeits- vertrag vor. Solche Fälle sind z. B. die Verpflichtung der Chefrau zur Leitung des gemeinschaftlichen Hauswesens und zur Arbeit in diesem und im Geschäft des Mannes (Z 1356 des B. G.-B.) und die Pflicht des Kindes, solange es dem elterlihen Hausstand an- aehört und von den Eltern Free oder unterhalten wird, ihnen in ihrem Hauswesen und Geschäfte Dienste zu leisten (B. G.-B. § 1617). Beispiele der öffentlih-rehtlichen Arbeitspflicht sind die Vorspann- leistung an die bewaffnete Macht und die Leistung von Gemeinde- arbeiten seitens eines Landwirts etwa zur Herstellung oder Unter- E von Gebäuden, Wegen, Kanälen, Dämmen oder Wasserläufen. Eine einheitliche, umfassende Regelung des Arbeitsvertragsrechtes innerhalb der verschiedenen Zweige des wirtschaftlichen Lebens bietet uns das geltende Recht nicht. Die Arbeit als Gegenstand von Ver- trägen, insbesondere von entgeltlichen Schuldgeschäften, ist sogar lange Zeit hindur gegenüber der eingehenden Regelung, die den rehtlichen Schicksalen des Sachgutes nach allen nur denkbaren Richtungen hin zuteil geworden war, außerordentlich dürftig behandelt worden. Bei der fortshreitenden Entwicklung des Wirtschaftslebens vermochten jedo die bisherigen Bestimmungen den vielgestaltigen Erscheinungs- formen, die der Arbeitsvertrag in den neuzeitlihen Betrieben an- genommen hatte, niht mehr gerecht zu werden. Die deutsche Neichs- gesetzgebung sah sich daher genötigt, vershiedentlih ergänzend einzugreifen. Sie tat dies zunächst nicht dur Aufstellung allgemein gültiger Normen für alle Formen des Arbeitsvertrages, sondern durch Eingreifen von Fall zu Fall, wenn zutage getretene Mißstände besonders dringlich der Abhilfe bedurften, oder dort, wo sich die Regelung des Arbeits- verhältnisses im Zusammenhang mit der allgemeinen Normterung der Rechtsverhältnisse einer ganzen Bevölkerungsklasse ergab, wie z. B. in der Gewerbeordnung, im Handelsgeseßbuh, in der Seemanns- ordnung u. a.

Ein Sondergeseß über die Verhältnisse der Landarbeiter ist jedoh bisher von Neichs wegen nicht ergangen. Als Nechtsquellen für die Beurteilung der privatrehtlihen Seite des landwirtschaftlichen Arbeitsvertrages kommen daher die einschlägigen Vorschriften des Bürgerlihen Geseßbuhs und da nah dem Einführungêsgeseß zum B. G. -B. (Artikel 95) die landes- geseßlihen Vorschriften über das Gesindereht mit wenigen Ausnahmen durch das Bürgerliche Gesezbuh nicht berührt werden die verschiedenen landesrehtlihen Gesindeordnungen in Betracht. Die Abgrenzung des Geltungsbereihs dieser beiden Nechts- quellen wird dadur sehr erschwert, daß der Begriff „Gesinde" weder im Bürgerlichen Geseßbuch noch in einem anderen Reichsgesey be- stimmt ist und au in den Landesgesezen und in der Literatur nicht feststeht. Die Landesgesetze können daher den Gesindebegriff, wie es auch tatsächlich in den Gesindeordnungen vielfach geschieht, verschieden definteren. Nur der von den Landesgeseßen nicht als Gesinde in Anspruch ge- nommene Teil der Landarbeiter unterliegt den Vorschriften des B. G.-B. :

Das B. G.-B. hat unter Vermeidung“ allgemeiner Regeln für

„den Arbeitsvertrag \{lechthin nur einzelne Typen der unter den

Oberbegriff „Arbeitsvertrag" fallenden Nechtsgeschäfte entwickelt, ohne jedo an irgend einer Stelle auh nur den Ausdruck „Arbeitsvertrag“ \elbst anzuwenden. Für den landwirtschaftlichen Arbeitsvertrag kommen hiervon zunächst die Vorschriften des B. G.-B. über den Dienst- vertrag und den Werkvertrag in Frage. Beim Dienstvertrag 611 des B. G.-B.) wird derjenige, welcher Dienste zusagt, der „Dienstverpflichtete", zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil, der „Dienstberehtigte", zur Gewährung der verein- barten Vergütung verpflichtet. Beim Werkvertrag 631) da- gegen wird der „Unternehmer" zur E ng des ver- Pro enen Werks, der „Besteller“ zur ntrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Beim Dienstvertrage wird also die Dienst- leistung, die Arbeit als solche, nicht ihr endgültiges Ergebnis zugesagt, ¿. B. die fortlaufende Arbeitsleistung cines Tagelöhners, beim Werk- vertrage dagegen das fertige Werk, der Arbeitserfolg selbst, à B. die Herstellung eines Hauses, sodaß der Lohn erst dann verdient ist, wenn das Werk wirklih fertig vorliegt. “2 : j Normalerweise wird man den landwirtschaftlißen Arbeitsvertrag als Dienstvertrag anzusehen haben. Der ländliche Arbeitgeber will bei der Annahme eines Arbeiters sich dessen Arbeitskraft sichern, seine Dienste in Anspruch nehmen. Angen ist der Arbeiter, der ich zur Ausführung landwirtschaftlicher Arbeiten verpflichtet, fich bewußt, daß er dem Arbeitgeber die Verfügung über seine Arbeitskraft einräumt, ohne daß er seinerseits etwa einen bestimmten Erfolg versprochen hätte, elbst wenn seine Entlohnung nach Zrahgabe feiner Leistung, also in ffordlohn, erfolgt. Die geseßliche C onderregelung des Dienst- vertrages nah bürgerlihem Necht ist in den B 611-630 des B. G.-B. enthalten. Als Nechtsquellen für das Gesindereht weist Kähler in seiner Schrift „Gesindewesen und Gesindereht in Deutsch- land" für das Gesamtgebiet des Deutschen Reichs 59 verschiedene, allerdings vielfah einander sehr ähnlihe Gefsindeordnungen, von denen dié älteste (für das ehemalige Herzogtum Lauen- burg) aus dem Jahre 1732 stammt, nach. Den weitaus größten einkeitlihen Geltungsbercih umfaßt unter ‘diesen die alt- preußische Gesindeordnung vom §8. November 1810, die in den C Ostpreußen, Westpreußen, Schlesien, Posen, Pommern ohne den Regierungsbezirk Stralsund), Brandenburg, Sachsen, West- falen und in den rheinländischen Kreisen Essen, Mülheim a. d. Nuhr und Ruhrort -in Geltung ist. Auf die ras preußischen Landesteile entfallen weitere 16 Gesindeordnungen ; der Rest verteilt P in bunter Zersplitteritng auf die außerpreußischen Gebiete des Neichs.

Neben dem B. G.-B. und den Gesindeordnungen kommt {ließli S eine dritte Kategorie von Geseßen für die Landarbeiter ia Betracht, die besonderen Landesgeseße rate en In- halts gegenüber von Dienstverleßungen der andarbeiter. Ihre Rechtsgültigkeit stüßen diese Geseße auf § 2 des Einführungs ree zum Neichsstrafgeseßbuh. Hier sind vor allein das Decutii e Geseß, betreffend die Verleßung der Dienstpflihten des Gesindes und der ländlihen Arbeiter, vom 24. April 1854 ferner das anhaltishe Geseß vom 16. April 1899, das braunschwe igische Geseßz, betreffend den Vertragsbruh in landwirtschaftlichen Arbeits- verhältnissen, vom 10. Dezember 1960 und das Geseß für Neuß j. L. vom 12. Mai 1900 zu nennen. Auch in Mecklenburg-Schwerin und -Streliß sind übereinstimmend entsprechende Verordnungen unter dem 24. April 1900 bezw. 3. August 1892 und 28. April 1902 ergangen. Schließlih enthalten auch das bayerische 106) und das hannoversche 59) Polizeistrafgesetz- buch einige Bestimmungen, die. ebenfalls hierher gehören. Die in diesen verschiedenen landesrechtlihen Spezialgeseßen ent- haltenen Vorschriften richten sich teils. gegen den einzelnen vertrags- brüchigen Arbeiter oder Arbeitgeber, teils gegen ein gemeinsames Vorgehen mehrerer Arbeiter (Koalationêverbot), oder sie bedrohen denjenigen A, der wissentlich vertragsbrüchige Arbeiter annimmt, und s{ließlich auch den zum Vertragsbruhh Verleitendea S A E e E n den erwähnten Gesezesbestimmungen: den Vorschriften des B. G.-B. über den Diens{vertrag, dez Sesindeordnungen und den A en über die Vertragsverlezungen ländlicher Arbeiter, sind im wesentlichen die speziellen Nechtsregeln tig den landwirtscaftlichen Arbeitsvertrag enthalten. Natürlich ist hierin aber nicht etwa das gesamte Arbeitsverhältnis der Landarbeiter erschöpfend geregelt. Viel- mehr sind für viele Fragen auch die allgemeinen Vorschriften des B. G.-B., z. B. über den Vertrapys\{hluß u. a., heranzuziehen, ebenso die Bestimmungen anderer Geseße, namentlich öffentlih-rehtlichen Inhalts, z. B. der Neichsversicherun sgeseßze, des Lohnbeschlagnahme- geseßes u. a. Auch zahlreiche behördliche Anordnungen kommen hier in Frage, z. B. über die Ausstellung der Dienstbücher für das Gesinde, dessen Pflicht zur Lau solher Bücher in Preußen durch die Ver- ordnung vom 29. September 1846 und das Geseß vom 21. Februar 1872 geregelt ist, über die Einführung der JöInlandslegitimationskarten für die ausländischen Arbeiter und dergleihen mehr. Es würde zu weit führen, alle diefe Bestimmungen, die ja das eigentliche Vertrags- verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch nur indirekt berühren, hier aufzählen zu wollen. So viel wird man aber schon aus den obigen kurzen Ausführungen geschen haben, da die gesamte riliect t Nechtsverhältnisse der Landarbeiter recht bunt und zer- plittert ist.

Saatenstand in Belgien zu Ende April.

Das Wetter ist im Monat April milde und für die Landwirt- uit gnt ewesen; nur in der Provinz Luxemburg und im Bezirk Namur hat id die Kälte noch unangenehm bemerkbar gemacht. Der Stand des Wintergetreides ist im allgemeinen recht befriedigend. Bes sonders der Weizen hat sich sehr günstig entwickelt, mit Aus- nahme des Polderlandes der Provinz Antwerpen, wo der späte Frost Ende März dem Wintergetreide geshadet hat. Weniger gut steht der Roggen; in der Gegend von Brüssel wird der Ertrag der Ernte voraussichtlich hinter dem des Vorjahres zurückbleiben, auch in den Bezirken Tirlemont, Thuin, Charleroi, Namur, Leuze, Noeulx, Löwen, Antwerpen und Hasselt steht der Noggen shlecht, delser im Bezirk Thurnhout und in den hochgelegenen Gebieten der Vrovinz Westflandern. Bedeutend besser steht es mit der Gersie, die cinen guten Ertrag verspricht. Die Aussaat des Hafers ist überall beendet, die Saat ist größtenteils {on aufgegangen und verspricht, aus- genommen im Bezirk Brüssel, eine ibe gute Ernte. Das Kar - toffellegen ist größtenteils beendet; es ijt überall unter günstigen Umständen erfolgt, ausgenommen im Polderland von Brügge, wo der Boden \{lecht vorbereitet war. Die Flahs8aussaat Nh fast be- endet; die aufgegangene Saat macht einen günstigen Eindruck. Die

lachsfkultur hat zugenommen, besonders in der Umgegend vonWaypre. Auch der Tabakbau gewinnt an Bedeutung; besonders im Sennetal wird viel Tabak angebaut. In den Provinzen Brabant und Luxembur nimmt der Anbau der Zuckerrübe zu; die Aussaat ist teilweise fon auf- gegangen. Die Wiesen sind in sehr gutem Zustand; das Vieh findet auf denselben ausreihendes Futter. Der geringe Ertrag der Vieh- wirtschaft hat manche Landwirte in den Bezirken Ciney und Noeulx bewogen, die Wiesen teilweise unter den Pflug zu nehmen. Die Baumblüte verspricht einen reihen Obstertrag; nur im Bezirk Thuin-Charleroi haben die Obstbäume etwas durch Hagel gelitten. Klee und Luzerne stehen sehr gut; nur im Bezirk Biòvre sind sie etwas zurückgeblieben. (Bericht des Kaiserlihen Generalkonsuls in Antwerpen vom 14. d. M.)

Verdingungen im Auslande. (Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs- und

Staatsanzeiger“ ausliegen, fönnen in den Wochentagen in dessen Expedition während der E von 9 bis 3 Uhr eingesehen werden.

Jtalien.

Gefängnisdirektion in R om: 30. Juni 1910, Vormittags 10 Uhr. Vergebung der Lieferung von 230000 kg Maschinenpapter, gewöhn- liche weiße Masse, zu 0,41 Lire, Gesamtwert 94 300 Lire, und von 22 000 kg Maschinenpapier, besondere nußfarbene Masse, zum Paten, zu 0,35 Üre, Gesamtwert 7700 Lire. Vorläufige Sicherheitsleistung 39/0, definitive 59/9 der Zuschlagssumme. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.

Gemeindeverwaltung in Potenza: 11. Juli 1910, Nachmittags 1 Uhr. Vergebung des Baus eines Schulhauses. Voranschlag 119 074,19 Lire. Zeugnisse bis 7. Juli 1910, Nachmittags 3 Uhr. Vorläufige Sicherheitsleistung 4000 Lire, definitive 10% der Zuschlagssumme. Näheres in italienisher Sprache beim „RNeichs-

anzeiger“. j ; Türk ei.

Generaldirektion der Posten, Telegraphen und Telephone in Konstantinopel: Vergebung der Aeferuna von 1 298 000 Blatt Kopierpapter für Telegramme. Zuschlagstermin am 28. Juni 1910. Angebote an das Bureau für Searapbische Angelegenheiten bei der obengenannten Behörde, woselb Muster und nähere Bedingungen.

Kriegsministerium in Konstantinopel: Vergebung der Dieferung von Zubehörteilen für Fernsprecher, ferner von Bootshaken und Stylographen. Zuschlagstermin am 28. Juni 1910. Angebote an das oben genannte Ministerium, Festungsbauabteilung der Inspektion. für Technik und Festungsbau.

Verkehrêanstalteu.

Koblenz, 21. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Von heute früh ab ist zwishen Remagen und Adenau die Per- sonenbeförderung wieder in vollem Umfange aufge- nommen worden. Bei Nieder-Adenau zwishen Dümpelfeld und Leimbach wird solche bis auf weiteres durh Umsteigen vermittelt.

Theater und Musik.

In der Gura-Oper im Neuen Königlichen Dpern- theater findet morgen, Mittwoh, die erste Wiederholung der Wormsershen Pantomime „Der verlorene Sohn“ in der Besezun der Erstaufführung statt. Das 2 Whg agte ta Stück wird diesma den Theaterabend eröffnen. Ihm folgt als zweite Darbietung an dem- selben Abend die Zöllnersche Oper „Der Ueberfall“. Hierin wird sih zum ersten Male in der weiblihen Hauptrolle, Fräulein Peßl vom Ham- burger Stadttheater vorstellen. ger van Nooy seßt am Donnerstag: sein Gastspiel als Wotan in der Walküre und Herr Miller als Sieg- mund fort. An diesem Abend erfolgt zugleich das erste Auftreten vorz Frau Guszalewicz vom Cölner Stadttheater.

Se S R G E G Ci Ba R E E Aa BREALE: rk is ¡i dan i mi ch Mar