1870 / 158 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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durch das neue Bundes-Aktien-Geseß für die Folge herbeiführen

würden.

4) Es wird auf pos. 4 der Tagesordnung übergegangen, welche die Beschlußfassung über einen Antrag der Königlichen Direktion be- trifft, dahin lautend, dieselbe zu ermächtigen:

a) die Beträge für die angeblih verloren gegangenen Zins- Coupons Nr. 19 und 20 der Prioritäts-Obligationen erster Emission Nr. 16,292 und Nr. 16,853 an die Herren Camphausen und von Weise zu erstatten, wenn diese Coupons niht vor deren Verjährung zur Zahlung gelangt sein sollten ;

b) bei späteren Fällen ein gleiches Verfahren in Bezug 1) auf solche Zinscoupons zu beobachten , welche zu abhanden

abg und mortifizirten Prioritäts - Obligationen ge- ren un 2) auf solche Zinscoupons, welche als verloren von den Eigen- thümern angemeldet sind, während diese noch die Obliga- tionen besißen, also ein Mortifikation8verfahren irgend welcher Art nicht eintreten kann; in beiden Fällen vorausgeseßt, daß die betreffenden Zinscoupons nicht innerhalb der vierjähri- gen E zur Präsentation und Zahlung ge- angt sind.

Der Vorsißende befürwortet die Annahme dieses Antrags deshalb, weil derselbe wesentlih bezwecke, daß die Gesellschaft sih der Bezah- lung einer ihr obliegenden Schuld nicht wegen formeller Bestim- mungen entziehe. Nachdem der Herr Staats-Kommissarius in gleichem Sinne für die Genehmigung des Antrags gesprochen und der Vor- sißende noch bemerkt hat, daß es jedenfalls angemessen sei; wenn der- selbe Grundsaß der Billigkeit, welchen die Gesellschaft hinsichtlich der Bauzinsen eintreten lassen wolle, au hier zur Anerkennung gelange, beschließt die Versammlung einstimmig, den Anirag zu genehmigen.

9) Zur Erledigung des fünften Gegenstandes theilt der Vor-

sißende mit, daß nach der Amtsdauer die Mitglieder des Aus-

\{chusses, die Herren Cetto und Stök ausscheiden, für welche eine Neuwahl in der Weise stattzufinden habe, daß für den ersteren ein Mitglied , das seinen Wohnsiß in den Kreisen St. Wendel oder Ott- weiler habe und für den leßteren ein Mitglied, das seinen Wohnsiß in dem Kreise Creuznach habe, gewählt werden müsse. Alv Resultat der in Uebereinstimmung mit F 34 des Statuts geschehenen Ab- sti mmungen für diese Wahl ergiebt si, daß für die erstere Herr Carl Cetto von St. Wendel mit 123 Stimmen von eben so viel Stimmen- den und für die zweite Wahl Herr Joseph Stöck von hier mit 121 Stimmen von eben so viel Stimmenden wiedergewählt worden sind. Die Gewählten exklärten nach geschehener Verkündigung dieser Re- sultate, daß sie die auf sie gefallene Wahl hiermit annähmen.

__ Da weitere Gegenstände zur Verhandlung nicht vorlagen, wurde die Versammlung dur den Vorsißenden mit einer, der Vorschrift, dem §. 33 der Statuten entsprechenden Aufforderung geschlossen, welche Anmeldungen zur Theilnahme an der Unterzeichnung des Protokolls nicht zur Folge hatte.

Rath Pape, dem Vorsißenden und dem Protokollführer, sowie von den übrigen Mitgliedern des Verwaltungsausshusses, wie folgt, unter- zeichnet worden.

Pape,

Regierungs - Rath. Berger, P. Engelmann, G. A. Böing, Cetto, Kaul, R. Kumbruch, Jos. Stöck.

[2308] O er Hannoverschen Bank pro Juni 1870. Aktiva. | 1) Mat U o ee érabs aue baer LetECes deb Thlr. 1,018,325 a) Geprägtes Geld.................. Thlr. 883,116 b} Hannoversche Stadtscheine, Noten der Preußischen Bank 2c... » 135,209 2) E ae ctra ca al einan » 2,861,762 3) Ausgelichene Kapitalien gegen Unterpfand » 866,603 4) Debitoren in laufenden Rechnungen gegen Sicher- O M I a e) es gate ee eh naa erade » 4,693,144 ; Passiva. 1) Eingezogenes Aktien-Kapital... Thlr. 5,420,000 2) Banknoten im UmläUf....... dee raeeee » 2,579,670 4 Depositen-Kapitalien zur Verzinsung... » 401,937 4) Kreditoren in laufenden Rechnungen und Diverse. » 1,038,228

Hannover, den 30. Juni 1870. Die Direktion. Neumann. Wertheimer.

Transport -Begünstigungen

für

Ausfstellu ngsgegenstände in Lübe.

4 Qr den Transport derjenigen Gegenstände, welche / Sp fur die in der Zeit vom 26. August bis incl.

em 0. September d, J. in Lübeck in Aussicht genommene Ausstellung landwirthshaftlicher Maschinen und Ge- E 008 Lübeck gesandt werden, finden nachstehende Begünstigun- gen statt:

1) Die Beförderung sämmtlicher Ausstellungs - Gegenstände Is den Hintransport zu dem vollen tarifmäßigen

Fra aBt/,

2) der Rücktranêport an den Aussteller erfolgt dagegen auf derselben Route innerhalb 14 Tagen nah dem Schlusse der Ausstellung frachtfrei, wenn dur Vorlage des Frachtbriefes für den Hintransport und durch ein Attest des Ausstellungs-Komite's nachgewiesen wird, daß die betreffenden Maschinen oder Geräthe auf

_Das vorstehende Protokoll ist nah geschehener Vorlesung zum Zeichen der Anerkennung von dem Kommissarius der Regierung und |

der Ausstellung gewesen und unverkauft geblieben sind. Berlin, den 28. Juni 1870.

Königliche Direktion der Niederschlesish-Märkischen Eisenbahn.

[2287]

Dresdener Feuerversicherungs-Gesellschaflt,

Ahschluss pro 1869.

Einnahme. Thlr. |Ngr ; Thlr. Neger. 1. | Prämienreserve aus 1868... 100,254. 9. 2. | Prämien - Einnahme pro 1869, abzüglich Ristorni .…........ 271,131. 18. 371,385| 27 3. | Schaden-Reserve aus 1868 .................. 38,943| 4. | Policenkosten, Zinsen und verschiedene E O V s 9,655 _29_ Thlr. | 419,984| 22 Ausgabe. 1. | Bezahlte Schäden abzüglich der Vergiütung aus Rückversicherungen................. 164.102| 3 2. | Rückversicherungs-Prämien................. 51.597| 18 3. | Agentur-Provision und Agentur-Unkosten . 36,076| 3 4. | Gehalte, Reisespesen, Steuern und andere fc r: R 32,364 | 20 9. | Reserve für noch unerledigte Schäden... 35,287 | 6. | Reserve für unverdiente Prämien Le Thlr. Ngr. a) für Jährlich zahlbare Prämien 76,050. 20. b) für mehrjähr. vorausbezahlte PrAmien..................... 27,308.25. 103,389 | 15 Thlr. | 422.816] 29 AUSTADO s roe pte dave ne bás baus 422.816 | 29 Laer c ei c 419,984] 22 | Verlust aus 1869 Thlr. | 2,832| 7

a) Kapitalien der geleisteten Versicherungen auf Gebäude b) Prämien-Einnahme aus diesen Versicherungen

c) Kapitalien der am 31. Dezember 1869 in Krast befindlichen Versicherungen auf Gebäude und beweg-

liche Gegenstände

Geschäfts-Ergebniss îm Königreich Preuszen im Jahre 1869. und bewegliche Gegenstände

eee e000)

O0 D000 0060 000000000009 000000000

Activa. Thlr. |Ngr 1. | Weéhselschuldscheine der Aktionäre... 1,063.150| 2. Oen, Staatspapiere und EKisenbahn- SIOIUL O 0h e Eb Vi er da a0 H 93,448] 5 3. | Baare Kasse, Guthaben bei den Bankiers Ua WecheelbeStand.. rerer eni 2,628| 14 4. | Debitoren in laufender Rechnung... 109,034| 28 9. | Inventar und Schildervorrath .……............. 1,185] 13 : Thlr. Ngr 6. | Gewinn- und Verlust-Conto laut Abschluss für 1868.......... 785.694. 27. Ahbschreibung an Effekten und Aussenständen............... 4,215. 19 Verlust aus 1B. enerss 2,832. 7 792,742| 23 gie L C ice Thlr. [2,062,189] 23 T assiva. t ; Me Thlr. Ngr. 1. | Aktienkapital emittirt .…...... 2,000,000. —. ab nicht begebene Aktien. 90,000. —. : / 1,910,000! 2. | Kreditoren in laufender Rechnung... j 13,513 8 : Thlr. Ngr. 3. | Schaden-Reserve................ 35,287. L 4. | Prämien-Reserve ……............. 103,389. 15. | | 138,676| 15 Thlr. 12,062,189| 23

L T T0 0 00 00:0 00 60 0A

Thlr. 44,448,659. —. O A » 85,575. 6.

42,570,684. —,

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Vorsißenden der Königlichen Eisenbahndirektion , Herrn Regierungs- |

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Staats-

Berlin, Freitag den 8. Juli Abends

Das Abonnement beträgt fl Thlr.

Insertionspreis «für den Raum einer

für das Vierteljahr.

Druckzeile 27 Sgr. Vi e

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Königlich Preufifcher

Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats - Anzeigers:

Zieten - Plaß Nr. #8. mnen I

Anzeiger.

1870.

158.

e. Majestát der König haben Allergnädigst geruht: G Dem E rmelter a. D. Clemens zu Neustadt bei Magdeburg den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem Amts- voigt a. D. Jürgen Meyer zu Suderburg, Amts Olden- stadt, das Allgemeine Ehrenzeichen und dem Prediger Klaeber zu Brandenburg an der Havel die Rettungs-Medaille am Bande; o wie : E Dem Stadtgerichts-Rath Le Coq hierselbst bei seiner Ver- seßung in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Justiz- Rath zu verleihen.

Norddeutscher Bund.

Se. Majestät der König haben im Namen des Nord- deutschen Bundes den Kaufmann Paul Eisen stuck zum Konsul des Norddeutschen Bundes in Chinandega (Nicaragua) zu er- nennen geruht.

Se. Majestät der König haben im Namen des Nord- deutschen Bundes den Kaufmann Robert Pro wse zum Konsul des Norddeutschen Bundes in St. Johns (New-Foundland) zu ernennen geruht. :

Se. Majestät dexr König haben-im Namen des Nord- deutschen Bundes an Stelle des verstorbenen Bundes-Konsuls W. A. Ba ch zu Ostende, den Kaufmann Adolf Bach zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbsi und den Kaufmann Julius Rautenstrauch zum Vize-Konsul des Norddeutschen Bundes in Antwerpen zu ernennen geruht.

Bekanntmachung, betreffend das Bahnpolizei-Reglement für die Eisenbahnen im Norddeutschen Bund. Vom 3. Juni 1870.

In Ausführung des Artikels 43 ter Verfassung des Norddeutschen Bundes hat der Bundesrath das nachfolgende Bahnpolizei-Re- glement für die Eisenbahnen im Norddeutschen Bunde beschlossen :

Il. Zustand, Unterhaltung und Bewachung der Bahn.

F. 1. Die Bahn muß fortwährend in cinem solchen baulichen Zustande gehalten werden, daß dieselbe ohne Gefahr und, mit Ausnahme der in Reparatur befindlihen Strecken, mit der im §. 25 festgesteliten größten zulässigen Geschwindigkeit befahren werden kann. Diejenigen Strecken, welche nicht mit der größten zulässigen Geschwindigkeit be- fahren werden dürfen, sind als solche durch bestimmte, vom Zuge aus sichtbare Signale zu bezeichnen.

Strecken, wclhe wegen Ausführung von Auswechselungen Repa- raturen, geöffneter Drehbrücke 2c. oder aus sonstigem Grunde unfahr- bar sind, müssen in genügender Entfernung von den betreffenden Stellen und während der ganzen Dauer der Unfahrbarkeit, auch wenu fein Zug erwartet wird, durch Haltesignale abgeschlossen werden.

F. 2. Sämmtliche Geleise, auf denen Züge bewegt werden, müssen fortwährend in solcher Breite freigehalten werden, daß min- destens das auf beigefügtem Blatte dargestellte Normalprofil des lich- ien Raumes für die freie Bahn, beziehungsweise für die Bahnhöfe, vorhanden ist.

4 3. És sind Vorkehrungen zu treffen, daß die Stellung der- jenigen Weichen, welche außerhalb der Bahnhöfe liegen, in einer Ent- fernung von 300 Metern zu erkennen ist. L: ;

Die Weichen, welche niht zu den Bahnhöfen gehören, müssen, so lange sie nicht bewacht sind, verschlossen gehalten werden. .

Bei beweglichen Brücken sind Einrichtungen zu treffen, welche die RorIe Stellung der im § 1 gedachten Absperre-Signale für die

auer der Unfahrbarkeit sichern. : :

In den L Apilasen für durhgehende Züge sind Drebscheiben und Schiebebühnen mit versenkten Geleisen unzulässig.

F. 4. Einfriedigungen müssen da angelegt werden, wo die gc- wöhnliche Vahnbewachung nicht hinreiht, um Menschen oder Vich vom Betreten der Bahn abzuhalten. l

Zwischen der Eisenbahn und Wegen, welce unmittelbar neben derselben in gleicher Ebene oder höher liegen, sind Schußwehren er- forderlich. Als solche werden auch Gräben mit Seitenaufwurf an-

csehen.

n ‘Die Uebergänge in gleicher Ebene mit der Bahn sind mit starken, leicht sichtbaren Barrièren in angemessener Entfernung von der Mitte des nächsten Bahngeleises zu verschen. 7 j

Für den Abstand der geöffneten Barriêrenflügel von den Geleisen sind die Bestimmungen des §. 2 zu beachten.

Zugbarrièren sind auf Uebergänge für weníg frequente Straßen zu beshränken und müssen von den bedienenden Wärtern, deren Standpunkt nicht über 600 Meter von der Barriêre entfernt sein darf , übersehen werden können. : :

Die Zugbarrièren müssen auch mit der Hand geöffnet und ge- {lossen werden können. Jeder Uebergang mit Zugbarrièren erhält eine Glocke, mit «welcher vor dem Niederlassen dex Sperrbäume zu läuten ist. x

Y. N Die Bahn muß so lange bewacht werden, als noch Züge oder einzelne Lokomotiven zu erwarten stehen.

Die Uebergangsbarriêren sind 3 Minuten vor Ankunft des Zu zu \s{chließen. Nüsbnahmen werden durch diè Eisenbahnverwaltung ziechungsweise Aufsichtsbehörde besonders festgestellt.

Die Barrièren von Privatwegen, welche iht besonders bewacht werden, sind unter Verschluß zu halten (ckr. ÿ. 56). ; ;

Im Dunkeln sollen, so lange die Barrièren geschlossen sind, die Uebergänge von Chausseen und Kommunalstraßen erleuchtet sein. Dasselbe gilt von sämmtlichen Zugbarriêren.

Auf den Bahnhöfen sind bei Dunkelheit eine halbe Stunde vor der Ankunft, beziehungsweise Abfahrt der Züge, welche Personen be- fördern, die Perrons und Anfahrten zu erleuchten. / j

Sämmtliche Bahnstrecken müssen durch die Wärter bei Tage mindestens dreimal und bei Dunkelheit, sowie auf Tunnelstrecken, #0- weit es thunlich ist, vor jedem Zuge revidirt werden

Bei der Revision is insbesondere auch auf die Dienstfähigkeit der

ichen zu achten. -

e s 6, Die Bahn is mit Abtheilungszeichen zu verschen, welche bei Tage vom Zuge aus deutlich zu erkennen sind, und Entfernungen von ganzen und "/ 50 Meilen angeben. i

An den Wechselpunkten der Gefälle sind Neigungêzeiger aufzu- stellen, an denen die Neigungen der Bahn deutlich erkennbar zu be- zeichnen, auch die Längen der betreffenden Strecken anzugeben sind. L

QJwischen zusammenlaufenden Schienensträngen ist ein Markir- zeichen anzubringen, welches die Grenze angiebt, wie weit in jedem Bahngele.se Fahrzeuge vorgeshoben werden können, ohne den Durch- gang derselben auf dem anderen zu hindern. L s E ;

In angemessener Entfernung vor den Wegeübergängen in gleicher Ebene mit der Bahn sind Warnungstafeln aufzustellen, welche zugleich die Stelle des Weges bezeichnen, wo Fuhrwerke, Reiter und Vieh- heerden anhalten müssen, wenn die Barriêren ges{lossen sind.

Il. Einrichtung und Zustand der Betriebsmittel.

F. 7. Die Betriebsmittel sollen fortwährend in einem solchen Qustande gebalten werden, daß die Fahrten mit der größten zulässigen Geschwindigkeit (F. 25) ohne Gefahr stattfinden können.

Ç. 8. Lokomotiven dürfen erst in Betricb geseßt werden, nachdem sie einer tehnisch-polizeilichen Vrüfung unterworfen und als ficher be- funden sind. Die bei der Revision als zulässig erkannte Dampf- \spannung über den Druck der äußeren Atmosphäre / sowie der Name des Fabrikanten, die laufende Fabriknummer und das Jahr der An- fertigung müssen in A erkennbarer und dauerhafter Weise an der Lokomotive bezeichnet sein. E: L jeder Haupt - Reparaturwerkstatt ist ein offenes Quecksilber-Manometer so anzubringen, daß der Dampfraum geheizter Lokomotiven durh ein kurzes Ansaßrohr damit in Verbindung ge- bracht werden kann, um die Richtigkeit der Belastung der SicherheitS- ventile, resp. die Richtigkeit der Federwagen und Manometer an den

iven zu prüfen. L 5 Radi A A a den Lokomotiven zurückgelegten Wege find

1 : C C „2 A î T Regijrer zu führen. Jede Lokomotive ist von Zeit zu Zeit einer

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