1870 / 160 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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kunft in Lübeck täglich außer Mittwoch früh zum Anschluß an den um 7 Uhr Morgens nah Berlin abgehenden Eisenbahnzug.

Personengeld zwischen Lübeck und Kopenhagen: Hütte 6 Thlr. I. Salon 5 Thlr. 8 Sgr. 1. Salon 8 Thlr. 224 Sgr., Deckplay 2 Thlr. 8 Sgr. : :

Linie Kiel-Christiania direkt.

Die Ueberfahrt erfolgt in 41—42 Stunden.

Die Fahrten finden in jeder Richtung einmal wöchentlich statt.

Abgang aus Kiel: jeden Sonntag Nachts (vom Sonntag zum Montag) nach Ankunft des leßten Zuges aus Altona bezw. Hamburg 2c. Ankunft in Christiania: jeden Dienstag Nachmittags.

Abgang aus Christiania: jeden Donnerstag um 9 Uhr Vormittags. Ankunft in Kiel: jeden Sonnabend früh zum Anschluß an den Frühzug nah Altona bezw. Hamburg.

Personengeld zwischen Kiel und Christiania: 1. Plaß 15 Thlr., IT. Plaß 10 Thlr» 111. Plaß 5 Thlr. i

Auf den Linien Stralsund-Malmoe, Kiel -Korsoer und Kiel- Christiania coursiren die von den betreffenden Postverwaltungen ein- O PYost-Dampfschiffe, auf der Linie Lübeck-Kopenhagen-Malmoe

ie zur Postbeförderung benußten Dampfschiffe der Halland'schen und Malmöer Dampfschiff-Gesellschaften. Berlin, den 11. Juli 18370. General-Post-Amt. Stephan.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Das dem Dr. Carl Liebermann und dem Dr. Carl Graebe zu Berlin unter dem 23. März 1869 ertheilte Patent auf ein Verfahren zur fabrikmäßigen Gewinnung eines rothen Farbstoffs aus Anthracen ist aufgehoben.

Berichtigung. In dem dem Herzoglich anhaltischen Bergrath a. D. Carl Bischof zu Halle a. S. unterm 28. Juni d. J. ertheilten und in Nr. 151 des »Staats-Anzeiger8« publizirten Patente muß

es statt der Worte: i ; » Theer aus Steinkohlen zu gewinnen« heißen:

»Theer aus Schweel kohlen zu gewinnen. «

Justiz-Ministerium.

Der Kreisrichter Zimmermann in Asbach is zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgerichte in Neuwied und zugleich zum Notar im Departement des Justiz-Senats zu Ebrenbreit- stein, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Neuwied, ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.

Akademie der Künste.

Bean n lm uUni n Prei8bewerbung bei der Königlichen Akademie der Künste. Preisbewerbung der Meyerbeerschen Stiftung.

Der am 2. Mai 1864 verstorbene Königlich Preußische General-Musikdirektor und Hof-Kapellmeister Giacomo Meyer-

beer hat in seinem unter dem 30. Mai 1863 errichteten und am 13. Mai 1864 publicirten Testament ein Kapital von

10,000 Thalern ausgeseßt, von dessen Zinsen unter dem Namen

»Meyerbeerschen Stiftung für Tonkünstler« alle zwei Jahr eine Konkurrenz für Studirende der musikalischen Composition, für welche die Mitwirkung der Königlichen Akademie der Künste, insbesondere ihrer musikalischen Section, in Anspruch genom- men wird, veranstaltet und dem Sieger derselben die Summe von Eintausend Thalern zu einer Studienreise durch Deut|ch- land, Frankreich und Jtalien ertheilt werden soll. Bei der für das Jahr 1871 hiedurch eröffneten Konkurrenz wird jedoch das Stipendium auf Eintausend und Fünfhundert Thaler erhöht, wie dies, da die leßte Konkurrenz nicht zu Stande ge- kommen, in 8. 11 des Statuts der Stiftung bestimmt wird. Nach der ausdrücklichen Festsezung des Stifters muß der Kontkurrent :

1) ein Deutscher, in Deutschland geboren und erzogen sein, und darf er das 28. Jahr nicht überschritten haben. 2) Derselbe muß seine Studien in cinem der nachgenannten Institute gemacht haben: a) in der bei der Königlichen Akademie der Künste in Berlin bestehenden Schule für musikalische Com- position, b) in dem Königlichen Justitut für Kirchen-Musik in Berlin, c) in dem vom Professor J. Stern geleiteten Konser- vatorium für Musik, a) in der vom Professor Dr. Th. Kul- lac gegründeten neuen Akademie der Tonkunst, e) bei dem Professor F. A. Geyer, k) bei dem verstorbenen Professor Marr, 8) in dem Konservatorium für Musik in Cöln.

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3) Der Konkurrent hat sich über seine Befähigung und seine Studien durch Zeugnisse seiner Lehrer auszuweisen.

4) Die Preis-Aufgaben bestehen in a) einer achtstimmigen Vocal - Fuge für 2 Chöre, deren Hauptthema mit dem Text von den Preisrichtern gegeben wird, bÞ) in einer Ouvertüre für großes Orchester, c) in einer dreistimmigen durch eine ent- sprechende Instrumental - Jntroduction einzuleitende Cantate mit Orchester-Begleitung, deren Text den Bewerbern mitge- theilt wird.

5) Die Konkurrenten haben ihre Anmeldung nebst be- treffenden Zeugnissen (ad 1 und 2) mit genauer Ängabe ihrer Wohnung der Königlichen Akademie der Künste bis zum 15. August d. J., Mittags 12 Uhr, auf ihre Kosten E Die Qusendung des Themas der Vocal-Fuge, sowie des Textes der Cantate an die den gestellten Bedingungen entsprechenden Bewerber erfolgt bis zum 1. September d. Ÿ

6) Die Konkurrenz-Arbeiten müssen bis zum 1. März k. J., Mittags 12 Uhr, in eigenhändiger sauberer und leserlicher Rein- schrift, versiegelt an die Königliche Akademie der Künste in Berlin kostenfrei abgeliefert werden. Später eingehende Einsendungen werden nicht berücksichtigt. Den Arbeiten ijt ein den Namen des Konkurrenten enthaltendes versiegeltes Couvert beizufügen, dessen Außenseite mit einem Motto zu versehen ist, das ebenfalls unter dem Titel der Arbeiten selber statt des Namens des Konkurrenten stehen muß. Das Manuskript der gekrönten Arbeiten ver- bleibt Eigenthum der Königlichen Akademie der Künste. Die a des Siegers und Zuerkennung des Preises erfolgt in der am 3. August 1871 stattfindenden öffentlichen Sißung der Königlichen Akademie der Künste, deren Jnspektor die uner- öffneten Couverts nebst den betreffenden Arbeiten den sich per- sönlich oder \chriftlich legitimirenden Eigenthümern zurüdkstellt.

7) Der Sieger ist verpflichtet, zu seiner weiteren musikali- {hen Ausbildung auf die Dauer von 18 auf einanderfolgen- den Monaten eine Reise zu unternehmen, die ersten 6 Monate in Jtalien, die folgenden 6 in Paris, und das leßte Drittel seiner Reisezeit abwechselnd in Wien, München, Dresden und Berlin zuzubringen, um sich gründliche Einsicht von den musika- lischen Quständen der genannten Orte zu verschaffen. E ist er verpflichtet, als Beweis seiner künstlerischen Thätigkeit an die musikalische Section der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin zwei größere Compositionen von sich einzusenden. Die eine muß das Fragment einer Oper oder eines Oratoriums, dessen Aufführung etwa eine Viertelstunde dauern würde, die andere eine Ouvertüre oder ein Symphonie-Saß sein.

8) Das Kollegium der Preis-Richter besteht statutenmäßig zur Zeit aus den Mitgliedern der musikalischen Section der Königlichen Akademie der Künste und zwar: den Professoren Grell, Commer, Schneider, Kiel, Dorn, Ober-Hof- Kapellmeister Taubert und Concertmeister Ries, ferner dem Königlichen Kapellmeister Eckert und den Professoren Geyer, Kullack und Stern.

Berlin, am 7. Juli 1870.

Die Königliche Akademie der Künste.

Im Auftrage: Ed: Daege. O. F. Gruppe.

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Verfügung vom 2. Juli 1870 betreffend die Bestimmungen Über die Anwendung des Reglements vom 16 /20. Juni 1867 wegen Civilversorgung der Militärpersonen.

Die in Folge Allerhöchsten Erlasses vom 18. März v. J. Sr. Majestät dein Könige eingereichten Nachweisungen über die Ver- wendung von Militäran:värtern in Stellen des Civildienstes haben Allerhöchstdemselben Veranlassung gegeben , einige Anordnungen zu befehlen, welche geeignet sind, die gleihmäßige Handhabung der Bor- schriften des betreffenden Reglements vom 16./20. Juni 1867 mehr als bifher zu sichern. :

Demgemäß wird hicrdurch Folgendes für die sämmtlichen Mili- tärbehörden bestimmit: ;

1) Für alle diejenigen, den versorgungs - resp. anstellungsbereh- tigten Militärpersonen zugänglichen Dienststellen, welche gegenwärtig vakant, provisorisch mit Nichtberechtigten beseßt sind, ijt die Er- mittelung von Militäranwärtecn, in Gemäßheit des §. 21 des citirten Reglements, unverzüglich in die Wege zu leiten, sofern die dieserhalb vorgeschriebenen Schritte nicht bereits einmal ohne Erfolg gethan sind, oder sofera nit die Stelle, als entbehrlicb, überhaupt unbeseßt bleiben foll.

2) Diejenigen Stellen, für welche durch das ad 1 erwähnte Ver- fahren qualifizirte Berechtigte früher oder demnächst nicht ermit- telt worden sind, werden definitiv mit den geeignet ersheinenden Civil- bewerbern beseht, Diese, so zur Anstellung gelangten Personen ohne Anstellungsberechligung sind damit in die Kategorie der berechiigten Stelleninhabver chne Weiteres eingerückt. i 3) Für solche Unberechtigte , welche wider Erivarten in dem Ressori der Militärverwaltung längere Zeit, d. l. mindestens 5 Jahre, in Stellen verwendet sein sollten, die für Militäranwärter reservirt sind, darf bis zum 25. d. M, die Verleihung der Ansiellungs- fähigkeit nachgesucht werden , wenn die Anstellung nicht in Folge der ad 1 und 2 angeordneten Ermittelungen ohne Weiteres erfolgen kann,

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Vorausseßung für derartige Anträge auf gnadenweise Verleihung der Anstellungsfähigkeit ist, daß die Anstellung im Dienstinteresse erbeten und die Allerhöchste Gnade nur für die bestimmte, seit Ae Jahren wahrgenommene Stelle in Anspruh genominen vird.

4) Wo in Zukunft in einzelnen, der sorgfältigsten Prüfung zu unterwerfenden Fällen das Dienstinteresse die Anstellung Nichtberech- tigter nothwendig machen sollte und dieser Anstellung thatsächlich die Berverbungen von Militäranwärtern entgegenstehen , sind die bezüg- lihen Anträge alljährlich nur einmal und zwar zum 10. März dem Kricg8-Ministerium einzureichen.

Gleichzeitig ist in jedem Antrage zu berichten, ob vor proviforiscer Annahme des betreffenden Civilvtewercers die vorgeschriebenen Er- R a da zur Heranziehung von Militäranwärtern stattgefunden aben.

; 5) Die ad 3 und 4 gedachten Anträge sind in tabellarischer Form aufzustellen. Diese Tabellen müssen folgende Rubriken enthalten : anstellende Behörde, zu beseßende Stelle, Anzeige über die versuchte Ermittelung von Militäranwvärtern mit dem Datum und dem Re- sultat der Ermittelung, Namen, Stand, Alter, Militärdienstizeit des Berverbers, Angabe über dessen Familienverhältnisse, ob verheirathet, finderlos 2c., ob der Bewerber Jnhaber eines Militär - Ehrenzeichens it? Angabe, seit wann der Civpilbewerbèr die betreffende Stelle pro- M wahrnimmt, Motive des Antrages, Nachweis des dienstlichen nteresses.

I 6) Zu vorcübergehender Beschäftigung als Lohnschreiber sind, wie das Reglement vom 16 /20. Juni 1867 vorschreibt, von den Vtilitär- Behörden grundsäßlih ebenfalls nur Militäramwvärter , oder in Ge- mee des Ç 30 a. a. O.,, Mannschaften aus Reih? und Glied heran- uziehen.

M 7) Zum 15. Oktober d. J. haben die sämmtlichen anstellenden Militärbehörden eine Nachweisung über die Zahl der den Militär- Anwärtern überhaupt oder aussch{chließlich zugänglichen Stellen ihres Ressorts und über die Art der Beseßung dieser Stellen dem Kriegs-Ministerium einzureichen. Für diese Nachweisung ist das bei- liegende Schema zu benußen.

8) Die anstellenden Behörden unterlassen oftmals die Notirung eines Militäramwvärters in der Liste der qualifizicten Bewerber um eine bestimmte Dienststelle , oder um Anstellung in einer Kategorie von Stellen , weil wenig Aussicht auf Verwendung des betreffenden Bewerbers vorhanden ist. Ein solch#s Verfahren ist nicht statthaft, weil cs zur Folge hat, daß die qualifizirten Anwärter nit in der Reihenfolge zur Berücksichtigung gelangen, welche im §. 4 des citir- ten Reglements festgeseßt ist.

9) Militäranwärter , welche eine Anstellung im Civildienste ge- funden haben, scheiden dadur) aus der Kategorie der Bewerber um andere Stellen aus und werdén in der Exspektantenliste gestrichen.

Verlassen solche Beamte venmnächst, ohne dienstunfähig zu sein, freiwillig ihren Dienst, so treten sie in die Klasse der Militäranwärter zurück, erhalten ihre Berechtigangsscheine wieder und fönnen dems- gemäß mit anderen Bewerbern als gleihberechtigt konkurriren.

Anders ist es mit den Civilbeamten, welche früher auf Grund ihrer Ansprüche als Militäranwärter angestellt gewesen und für ihre bisherigen Stellen dienstunfäbig geworden sind (F. 6 þÞ. des Regle- ments), Diese Beamten haben gleichviel ob sie mit oder obne Civilpension ausgeschieden sind cin Anrecht auf Wiederanstellung nicht mehr, während den anstellenden Behörden freigestellt bleibt, nah ihrem Ermessen, die für Militäranwärter reservirten Stellen auch solchen ehemaligen Militäranwärtern zu verleihen.

Die Verseßung eines Beawten, welcher auf Grund seiner An- sprüche als Militäranwärter angestellt und im Dienst ist , darf in eine für Militäranwärter reservirte Stelle nur innerhalb desselben Ressorts stattfinden. Jn derartige Stellen solche Beamte anderer Ressorts durch bloße Verseßung heranzuziehen, ist sonach nicht statthafr.

Die gewissenhafteste Beobachtung dieser Vorschriften wird den sämmtlichen Militärbehörden hiermit zur Pflicht gemacht.

Berlin, den 2. Juli 1870. Kriegs - Ministerium. Im Aufirage: v. Podbielski.

Preußische Vank. Wochen-Uebersicht der Preußischen Bank vom 7. Juli 1870. UT Lv d

l) Geprägtes Geld und Barren ............ Toir. 87,146,006 Y Kassenanweisungen y PBrivatbanfnoten und Darlehnskafssenscheine. ........... 1,902,000 d Wechselbestände... O (h 98 014,000 O Dardbetande .. oer ect ese see ose S 17,7008) 5) Staatspapiere, verschiedene Forderungen Un E cet ile cia E 13,722,000 Mad 6) Banknoten im Umlauf. eee) Thlr, 164,693,000 7) Depositenkapitalien ere orene es oi QOLTOOO 3) Guthaben der Staatskassen, Institute und Privatpersonen mit Einfluß des O CNTEDUS. 6 adi bobo octtsioeo S 2,928,000

Berlin, den 7. Juli 1870. Königlich Preußisches Ha von Dechend. Boese. H

upt-Vank-Direttorium. errmann. von Koenen.

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Zu Eckensund im Regierungsbezirk Schleswig-Holstein wird am 11. d. Mts. eine Telegraphenstation mit E Tageédienst (cfr. §. 4 der Telegraphenordnung) eröffnet. Hamburg, den 9. Juli 1870. Telegraphen- Direktion. Krüger.

De ichtamtliches.

_ Preußen. Berlin, 11. Juli. Aus Ems, 10. Juli, wird uns mligetheilt: Se. Majestät der König be- finden Allerhöchstsich wiederum im besten Wohlsein, nach- dem Allerhöchstdieselben im Laufe der vergangenen Woche die Badekrisis mit mäßigem Unwohlsein überstanden haben, während dessen die üblichen Vorträge und die angestrengte Thätigkeit Sr. Majestät des Königs keine Unterbrehung er- litten. Der französische Botschafter in Berlin, Graf Benedetti, befindet \ich hier, ist von Sr. Majestät empfangen und zur Tafel gezogen worden, ebenso der Königlich preußische Bot- schafter am pariser Hofe, Freiherr von Werther. Der Flügel- Adjutant Sr. Majestät des Königs, Oberst von Albedyll, ist vor einigen Tagen bei dem Allerhöchsten Hoflager hier eingetroffen.

Ahre Majestät die Königin stattete seit Jhrer An- kunft in Coblenz zwei Mal Sr. Majestät dem Könige in Ems kurze Vormittag®besuche ab, und empfing gestern zur Tafel Se. Königliche Hoheit den Erbgroßherzog von Meklenburg- Schwerin sowie den Herzog von Ujest. Der französische Bot- schafter wurde auf seiner Durchreise zum Diner geladen. Ihre Majestät geruhte, wie alljährlicb, den Waisenkindern beider Konfessionen in Coblenz ein ländlihes Fest zu geben.

Laut eingegangener Nachricht ist das Panzergeschwa - der am 10, d, Mts. von Plymouth in See gegangen.

tel, 2 U (S Co) Das Seuc oi » Auen, Jade « verließ heute früh in Begleitung S. M. Dampf-Kano- nenboot »Cyklop« den hiesigen Hafen, um sich auf seine Station bei Wilhelmshaven zu begeben, Der »Cyfloy« begleitet dasselbe bis Skagen event. Hansholm hinaus und kehrt dann wieder nach Kiel zurück.

WieS8baden, 8. Juli. Auf der Tagesordnung der heu- tigen Sizung des Kommunal-Landtages stand zunächst der Bericht Über den Gesegentwourf, betr. die Ablösung der Reallasten. Der Entwurf wurde in Pparagraphen1weiser Ahb- stimmung ohne erhebliche Diskussion nach den Anträgen des Ausschu}sses angenommen mit Ausnahme des Y. 10. Hierzu lag ein Minoritätsantrag vor, weicher beantragte, den §. 10 dexr Vorlage zu streichen und statt dessen zu sagen: »Bel den Auseinanderfsezungen müssen Steuern und andere öffentliche Abgaben, welche der Berechtigte seither zu tragen hatte, aufge- rechnet werden.« Nach kurzer Diskussion wurde der Minori- tätsantrag mit 16 gegen 7 Stimmen angenommen und s{hließ- lich mit großer Majorität die ganze Vorlage, so wie sie aus der Berathung hervorgegangen war. Hierauf wurde zur Wahl der Bezirkskommission für die Regelung der Grundsteuer ge- schritten. Der dritte Gegenstand betraf den Bericht des Ausschusses zu der Mittheilung des Königl. Landtags - Kommissars in Be- treff der geseßlichen Ausloosung der Hälfte der Abgeordneten. Der Kommissionsbericht beantragt, die geseßlich vorgeschriebene Hälfte der Kommunal - Landtags8abgeordneten auch in dieser Session auszuloosen, welchem Antrag die Versammlung zu- stimmt. Die Ausloosung wurde jedoch nicht, wie beabsichtigt war, sofort vorgenommen, sondern bei den divergirenden Ansich- ten über die Qulassung der Vertreter des Großgrundbesizes zu der Ausloosung nach längerer Diskussion beschlossen, die Ange- legenheit dem Ausschuß zur nochmaligen Erwägung der ¿Frage zurückzugeben, in welcher Weise die Ausloosung stattzufinden und ob fie namentlich auch auf die Vertreter des Großgrund- besißes sich zu erstreœen habe.

9, Juli. In der heutigen Sißung des Kommunal- Landtages wurde die Vorlage, betr. die Organisation der Landesbank 2c.,, mit einigen Zusaßanträgen und Kürzungen in zweiter Lesung genehmigk.

Sachsez, Weimar, 9. Juli, Der Großherzog ist gestern Morgen nach Obcrammergau gereist, um am Sonntag der Aufführung des Passions|)pieles beuzuwohnen.

Schwarzburg. SondersLhausen, 8 Juli, Der

| Landtag ist geslern, nachdem er zu der von der Nordhausen-

Erfurter Eisenbahngesellschaft beabsichtigten Aufnahme einer Prioritätsanleißhe von 500,000 Thlr, seine Genehmigung er- theilt und die vorliegenden Arbeiten erledigt, wiederum vertagt worden, :

Baden. (arlsruhe, 8. Juli. Der Großherzog hat heute im Laufe des Tages die Borträge des Staats Ministers des Tnnern Dr, Jolly, des Kriegs-Minijters General-Lieutenant

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