1870 / 164 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2748 Berliner Aktien-Societäts-BrauereCi.

Die Herren Aktionäre werden zur ersten Generalversammlung auf Montag, den 25. d. M., Nachmittags 4 Uhr, im Saale der Brauerei, Bergmannössiraße 1a, hierdurch ergebenst eingeladen.

Diejenigen Herren Aktienzeichner, welche die erste Rate mit 10 Prozent noch nicht geleistet, wollen dieselbe 24. d. Mts. an die

Effecten-Licitations- & Disconto-Bank von L. Eichborn,

[2387]

bis zum

Wilhelmsstraße 57/58, oder spätestens am Tage der Generalversammlung gegen Jnterimsquittung, welche gleichzeitig als Legitimation dient, |

daselbst bewirken.

1) Wahl des Verwaltungsrathes,

2) Ankauf der Grundstücke und Baulichkeiten auf Grund der von dem Begründungskomite mit den Herren Heinri J. G. Maecker abgeschlossenen Vorverträge. | d 9 S Heinrich Reh und

Berlin, den 13. Juli 1870.

Tagesordnung.

(c. 344)

Das Grúndungskomite.

[2374]

Den bestehenden Vorschriften gemäß bringen wir nachstehend den Rechnungs-Abschluß unserer Gesellschaft für das Jahr 1869 mit der

Anzeige zur öffentlichen Kenntniß, daß in dem geen Jahre für unsere Gesellschaft im Königreich Preußen j 6534 Versicherungen im Betrage von 6,935,600 Thlrn. in Kraft A sind.

eipzig, den 12. Juli 1870, Das Direktorium der Lebensversicherungs - Gesellschaft. Kummer.

A e D O er Lebensversiherungs-Gesellschaft zu Leipzig vom Jahre 1869.

Einnahme. 1) Verbliebene Kapitalsumme ab Betrag von sieben Beiträgen , welche 1867 und 1868 verrechnet, aber theils wegen

früheren Ablebens der Versicherten, theils aus anderen Gründen unter Genchmigung des Gesellschafts-Ausshusses wieder zurückerstattet wurden

2) Beiträge für fortgeseßte Versicherungen » » neue » Une für abgefürzte Versicherungen &

G Ra zu Befreiung von den jährlichen Beiträgen , oder zur Verminderung der- elben

für spätere Jahre vorausbezahlte Prämie von fortgeseßten Versicherungen auf Lebenszeit.

21785/8593

95 21189789

75,600 118,253 9,335

1,678 453

605,321

3) Einzahlungen für Cautions-Darlehne : für Reserve-Ausgleichung Thir. 4628. + Amortation ga Bette s ootesebitils hre cid ce » » Gewährleistungs-Beiträge

4) Zinsen

Lé;

8,721 132,080

Ausgabe.

1) a. 57 aus früheren Jahren als unerledigt vorgetragene Sterbefälle

b. E oda aus dem Jahre 1867, welcher erst 1869 zur Anmeldung und Bescheinigung gelangte

c. 184 Todesfälle aus dem Jahre 1869 2) a. Für zwei Policen bei erfülltem 85. Lebensjahre des Versicherten b. Für 3 Polizen , deren Auszahlung gegen Entrichtung von Zusaßprämien für einen früheren Zeitpunft bedungen worden ist abgekürzte Versicherungen 3) Vergütung aus dem Reservefonds für zurückgegebene Versicherungs-Scheine 5 Dividende auf die für das Jahr 1864 bezahlten Beiträge :

76,200

500 186,700 1,000

1,500 21/386 66,541

54

6/056 37/638 47,727

5) Verluste durch Agenten

6 R O auf vorhandene Staats - und andere öffentliche Werthpapiere und Agio- erlu E

7) Agentur-Gebühren Verwaltungskosten 445,304 3,086,577

22/699

bestehend in: baarer Kasse und Wechseln

Ausleihungen : : a) gegen ice Mee C Sicherheit D olicen der Gesellschaft c) » angekaufte Staats- und andere öffentliche Werthpapiere d) » Unterpfand von Werthpapieren 6) » Abtretung der Dienstkgutionen Guthaben : V E D A a a er A D E P ea ena b) für Stückzinsen von den ausgeliehenen Kapitalien

2:307,226

134,540 2,849,341

193,430 __221,376 7,093,117

6,839

Hiervon ab: Verwaltungskosten, welche in Ausgabe verschrieben, aber noch nit erhoben wor Die Kapitalsumme zerfällt in folgende zurückgestellte Posten : E P Zurückstellung für unerledigte Sterbefälle Noch unbezahlte Vergütung aus dem Reservefonds für 1 Selbstmordfall 2c. . E (Werth der am Ende des Jahres 1869 bestehenden Versicherungen) Uebertrag der dem Jahre 1870 angehörenden Beitrags-Antheile 7

Qr spätere Jahre vorausbezahlte Prämien von fortgeseßten Versicherungen 2 i Für Kautions-Darlehne bezahlte Beiträ O ps A And

E C e E A,

Leipzig, den 28. Mai 1870. E Das Direktorium der Lebensversicherungs- Gesellschaft Dr. E. A. Steche, K. S. Justiz-Rath, Ritter 2c., Vorsibender. | Dr. h Laie / / sißend E # a : 4 Hofrath, Prof., Stellvertreter des Vorsißenden.

29

21194,876 | 332/904 | 19 453 | 3

8,721 | 19 478,203 | 17

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3,086,577 | 29

Georg Ferd. Brunn er, Advokat. Franz Köhler, Buchhändler. Eduard Sander R Aug. Kummer, Vollzichender. |

Das Abonnement beträgt A Thlr. für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile D Sgr.

Königlich Preußischer

Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Leseliung an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats - Anzeigers: Zieten- Plas Nr. 3.

e

E 164.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Polizei-Präsidenten von Madai zu Frankfurt a. M. den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, sowie dem Rechnungs-Rath und Stadtgerichts-Salarienkassen-Ren- danten, Hauptmann a. D. Krüger zu Königsberg i. Pr, und dem Polizei-Distrikts-Kommissarius Roll zu Kozmin im Kreise Krotoschin den Rothen Adler-Orden vierter Klasje; sowie

Dem praktishen Arzt Dr. M. Cruse zu Münster den Charakter als Sanitäts-Rath zu verleihen.

| Allerhöchster Erlaß vom 29. Juni 1870 betreffend die

Genehmigung zur Anlage einer Eisenbahn von Loehne über Hamesln und Hildesheim nach Vienenburg , vorbehaltlih einer Abzweigung von Hildesheim nach Braunschweig. | Auf den Bericht des Staats-Ministeriums vom 26. Juni o. er- theile Jh zur Anlage einer Eisenbahn von Lochne über Hameln und ¡Beein ar Uer Ae A L : : mme. daß die in den betreffenden Landestheilen gel- en reich pee I Mlle: derd Saprgpnioiion und das Recht zur vorübergehenden Benußung fremder Grundstücke auf * stehende Anlage Anwendung finden sollen. Dieser Exlaß ift durch die Geseß-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Bad Ems, den 29. Juni 1870. gez. Wilhelm. Graf v. enpliß. v. Mühler. | A a aleich für den Justiz-Minister. v. Selchow. Graf zu Eulenburg. Camphausen. An das Staats-Ministerium.

R nah Vienenburg, vorbehaltlich einer Abzweigung von

v. Roon.

Konzessions- und Bestätigungs-Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Loehne über Hameln und Hildesheim nach Vienenburg seitens der Hannover-Altenbekener Eisen-

bahngesellshaft und einen Nachtrag zu dem Statute der Leßteren.

Vom 29. Juni 1870. D,

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. Nachdem die Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellschaft in ihrer Generalversammlung vom 26. Juli 1869 beschlossen hat, ihr Unter- nehmen auf den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Lochne über Hameln und Hildesheim nah Vienenburg, event. mit einer Abz1wei- ung von Hildesheim nah Braunschweig, auszudehnen, wollen Wir der gedachten Gesellschaft hierzu mit Ausnahme der Abzweigung nach Braunschweig, wegen deren Unsere Entschließung vorbehalten bleibt, Unsere N adedbeerlide Genehmigung ertheilen, auch gleich- zeitig den anliegenden Nachtrag (a.) zu dem Statute der Hannover- Altenbek. ner Eisenbahngesellschaft hierdurch mit der Maßgabe bestäti- gen, daß eine Abänderung seiner Bestimmungen in Ansehung der

Organisation des Gesellschaftsvorstandes ohne Unsere Zustimmung ;

nicht erfolgen soll. E Y Di aen etge Konzessions- und Bestätigungs-Urkunde is nebst dem Statutennachtrage durch die¿Gesez-Sammlung zu veröffentlichen. Urkundlich unter L Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedructem Königlichen Jnsiegl. Gegeben Bad Ems, den 29. Juni 1870. (L. S.) Wilhelm.

Graf v. Jbenpliÿ. Dr. Leonhardt.

de Nachtrag zum Statute der Hannover - Altenbekener Eisenbahn-

gesellschaft. Das Unternehmen der Hannover-Altenbekener Eisen- bahngesellschaft wird über den im §, 1 des Gesellschaftsstatutes ange- ebenen Zweek hinaus ausgedehnt auf den Bau, die" vollständige Ausrüstung und den Betrieb ciner von dem Zeitpunkte der Aller- höchsten Bestätigung dieses Nachtragsstatutes binnen längstens drei Jahren zu vollendenden Eisenbahn von Loehne über Hameln, Hildes- deim nach Viencnburg mit einer Zweigbahn von Hildesheim nach Braunschweig. Ueber den Zeitpunkt der Vollendung der Zweigbahn von Hildesheim nach Braunschweig, namentlich insoweit sie das

Art. 1.

ite in Redé- |

Berlin, Freitag den 15. Juli Abends

a Ie Gebiet berührt, wird das Nähere in dem zwischen der Königlich preußischen und der Herzoglich braunschweigischen Staatsregierung abzuschließenden Staatsvertrage festgestellt werden (cf. Artikel VIII.).

Auf das neue Unternehmen finden die Bestimmungen des Statutes der Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellschaft sinngemäße Anwen- dung, insoweit dieselben niht durch dieses Nachtragsstatut abgeändert

worden sind.

Art. Il, Das im §. 5 des Statutes der Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellschaft limitirte Grundkapital wird behufs des Baues der Eisenbahn von Lochne nah Vienenburg nebst Zubehör, behufs der Aas des für diese Bahn erforderlichen Betriebsmaterials nebst Zubehör, behufs der Bestreitung der Generalkosten ein- \chließlich der Kosten der Vorarbeiten, sowie behufs Verzinsung der Aktien bis zu dem im Art. IV. angegebenen Zeitpunkte um 9 Millio- nen Thaler Pr. Cour. erhöht. Dieselben werden aufgebracht 1) durch 45,000 Stück Stamm - Aktien à 100 Thlr. , gleich 4,500,000 Thlr., 2) durch 22,500 Stück Stamm - Prioritäts - Aktien à 200 Thlr. , gleich 4,500,000 Thlr.

Auf diese Aktien finden die Bestimmungen in den §§. 16 26 infl, des Statutes mit der Maßgabe Anwendung, daß auf die einzel- nen Aktienzeihnungen. im Laufe des ersten Jahres nach der Aller- höchsten Bestätigung d2e8. Nachtrags-Statutes und Eintragung in das Handelsregister zwanzig Prozent des Nominalbetrages einzuzahlen sind.

Die Feststellung der Bausumme für die Zweigbahn von Hildes- heim nach Braunschweig und die entsprehende weitere Erhöhung des Grundkapitals bleibt bis dahin vorbehalten, daß die im Art. I. vor- gesehene Publikation des Staatsvertrages zwischen der Königlich preußi- \chen und der Herzoglich braunschweigischen Staatsregierung erfolgt ist. Die zur Beschaffung des erforderlichen Baukapitales für die gedachte Zweigbahn etwa auszugebenden Stamm- und Stamm - Prioritäts Aktien sollen übrigens mit der dur Art. I. bedingten Maßgabe wegen der Verzinsung für die Dauer der Bauzeit gleiche Rechte mit den nach diesem Artikel zu emittirenden Aktien beider Gattungen genießen.

Art. [ll. Der Reservefonds soll die Summe von 550,000 Thlr. nicht Überstcigen. Js diese Summe erreicht, so erfolgen Zuschüsse nur dann, wenn wiederum eine Verminderung derselben eingetreten ist.

Art, 1V. Die auf Grund des Art. I[. alin. T. auszugebenden Stamm - und Stamm -Prioritäts - Aktien Über 9 Millionen Thaler, resp. die auf dieselben geleisteten Einzahlungen werden während der Bauzeit der Bahn von Loehne nah Vienenburg in Gemäßheit der Bestimmungen des §. 22 des Gesellschaftsstatutes verzinst und nehmen, gleich den alten Aftien, an dem Reinertrage des ganzen in Betrieb geseßten Unternehmens nach §. 23 des Statutes mit Ablauf des Se- mesters Theil , in welchem die Bahn von Loehne nah Vienenburg vollständig fertig und in ihrer ganzen Ausdehnung in Betrieb geseßt ist. Erfolgt diese Betriebseröffnung im ersten Semester (Januar bis 30. Juni) \o erhalten die Jnhaber der neuen Stamm- und Stamm- Prioritäts - Aktien nur halb so viel Dividende, als die Jnhaber der früher emittirten Stamm-Aktien, resp. Stamm-Prioritäts-Aktien.

Sollten vor dem Ablaufe der Bauzeit einzelne, bereits fertig ge- stellte Strecken dem, Betriebe übergeben werden , so fließen die hier- aus etwa erwachsenden Einnahmen in die Baukasse der Loehne-Vienen- burger Bahn. i

Art. V. Die im §. 29 des Statutes vorgeschriebene erste ordent- liche Generalversammlung findet lediglih für die Jnhaber der für die Linie Hannover-Altenbeken, mit Abzweigung vor dem Deister nach Haste, emittirten Aktien statt, falls nah dem Jnhalte des angezogenen Paragraphen bis zu dem fraglichen Zeitpunkte nicht zugleih die Vor- ausseßungen für eine ordentliche Generalversammlung sämmtlicher Aktionäre, einschließlich der Jnhaber der für die Linie Löhne - Vienen- burg emittirten Aktien, erfüllt sein sollten. L

Art. V1. Bei Ersffnung des Betriebes auf der ganzen im Y. 1 des am 25. November 1868 Allerhöch| genehmigten Statutes bezeich- neten Eisenbahnstirecke soll unter Aufhebung der FF. 10 und 40 bis 55 infl. und des 2 Sayßes im alin. 2 des §. 56 des Gesellschaft8- statutes eine anderweite Verfassung des Gesellschaftsvorstandes in Ge- mäßheit der nachstehenden Bestimmungen ins Leben treten:

F. 1. Die Jnteressen der Gesellschaft werden wahrgenommen : a) durch die Gesammtheit der Aftionäre in der Generalversammlung (Sg. 28 ffff. ‘des Stat.), b) durch den Verwaltungsratb, c) durch die Direktion.

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